Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849


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       [Drei Staatsprozesse gegen die "Neue Rheinische Zeitung"]
       
       ["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 153 vom 26. November 1848,
       Zweite  Ausgabe]
       * Köln,  24. November. Es sind in diesem Augenblicke drei Staats-
       prozesse gegen die "Neue Rheinische Zeitung" anhängig - wir rech-
       nen die  gerichtlichen Verfolgungen  gegen Engels,  Dronke, Wolff
       und Marx wegen angeblicher "unzeitungsmäßiger" politischer Verge-
       hen nicht  ein. Man versichert aus gut unterrichteter Quelle, daß
       wenigstens noch ein Dutzend Inquisitionen gegen das "Schandblatt"
       - offizieller  Ausdruck des ci-devant-procurators 1*) und wirkli-
       chen Oberprokurators Hecker (c'est du Hecker tout pur) 2*) - ein-
       geleitet worden.
       E r s t e s   V e r b r e c h e n.   Gewaltsamer Angriff  auf die
       jungfräuliche "Delikatesse"  von sechs  k[öni]gl[ich]-preußischen
       Gendarmen und des Königs des Kölnischen Parquets, des Herrn Ober-
       prokurators Zweiffel  3*) - Volksrepräsentanten in partibus infi-
       delium [93],  tagt einstweilen  weder zu  Berlin noch zu Branden-
       burg, sondern  zu Köln  am Rhein.  Am Rhein! am Rhein! da wachsen
       unsre Reben! [94] Auch wir ziehen den Rhein der Spree vor und das
       Hotel Disch dem Hotel Mielentz. [95]
       Va  pour   la  délicatesse   des  gens   d'armes!  4*)   Was  die
       "Delikatesse" des  Herrn Zweiffel  angeht, so ist sie für uns ein
       "noli me tangere!" 5*) Wir waren sittlich entrüstet über jene un-
       delikaten Mißtrauensvota,  wodurch seine Wahlmänner ihn zum Rück-
       züge bewogen  haben sollen.  Als  wahre  Ehrenwächter  der  jung-
       fräulichen "Delikatesse" des Herrn Zweiffel ersuchen wir ihn, die
       Erklärung des  Herrn Weinhagen  von Cleve öffentlich zurückzuwei-
       sen. Herr  Weinhagen erklärte  in der "Neuen Rheinischen Zeitung"
       mit Namensunterschrift,  er habe  für die  "Ehre und Delikatesse"
       des Herrn Zweiffel verletzende Tatsachen mit
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       1*) ehemaligen Prokurators  - 2*) (das ist Hecker unverfälscht) -
       3*) siehe Band  5 unserer  Ausgabe, S.  166-168 -  4*) Soweit das
       Zartgefühl der Gendarmen! - 5 "Rühr mich nicht an!"
       
       #63# Drei Staatsprozesse gegen die "N. Rh. Ztg."
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       zuteilen. Er  könne  diese  Tatsachen  selbst    b e w e i s e n,
       müsse aber  von ihrer  Veröffentlichung  abstehen,  solange  Herr
       Zweiffel zu  dem Paragraphen  des Code  pénal [90] seine Zuflucht
       nehme, wonach  jede, selbst  die  gegründetste  Denunziation  als
       V e r l e u m d u n g   verfolgt wird, wenn sie nicht durch rich-
       terliches Urteil oder authentische Urkunden bewiesen werden kann.
       Wir appellieren  also an  die "Ehre  und Delikatesse"  des  Herrn
       Zweiffel!
       Z w e i t e s   V e r b r e c h e n.  Der einfache Hecker und der
       zwiespältige Hecker 1*).
       D r i t t e s   V e r b r e c h e n.   Dies  Verbrechen,  welches
       sich im  Jahre 1848 ereignet hat, wird auf Ansinnen des Reichsmi-
       nisteriums verfolgt.  Das Verbrechen Schnapphahnski! Das Feuille-
       ton als Verbrecher! [96]
       Das Reichsministerium  soll in  seiner Anklageschrift  die  "Neue
       Rheinische  Zeitung"   als  die   schlechteste  Zeitung   in  der
       "schlechten Presse"  anerkannt haben.  Wir unsererseits  erklären
       die Reichsgewalt für die komischste Gewalt aller komischen Gewal-
       ten.
       
       Geschrieben von Karl Marx.
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       1*) Siehe Band 5 unserer Ausgabe, S. 440-444

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