Quelle: MEW 6 November 1848 - Juli 1849
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[Drei Staatsprozesse gegen die "Neue Rheinische Zeitung"]
["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 153 vom 26. November 1848,
Zweite Ausgabe]
* Köln, 24. November. Es sind in diesem Augenblicke drei Staats-
prozesse gegen die "Neue Rheinische Zeitung" anhängig - wir rech-
nen die gerichtlichen Verfolgungen gegen Engels, Dronke, Wolff
und Marx wegen angeblicher "unzeitungsmäßiger" politischer Verge-
hen nicht ein. Man versichert aus gut unterrichteter Quelle, daß
wenigstens noch ein Dutzend Inquisitionen gegen das "Schandblatt"
- offizieller Ausdruck des ci-devant-procurators 1*) und wirkli-
chen Oberprokurators Hecker (c'est du Hecker tout pur) 2*) - ein-
geleitet worden.
E r s t e s V e r b r e c h e n. Gewaltsamer Angriff auf die
jungfräuliche "Delikatesse" von sechs k[öni]gl[ich]-preußischen
Gendarmen und des Königs des Kölnischen Parquets, des Herrn Ober-
prokurators Zweiffel 3*) - Volksrepräsentanten in partibus infi-
delium [93], tagt einstweilen weder zu Berlin noch zu Branden-
burg, sondern zu Köln am Rhein. Am Rhein! am Rhein! da wachsen
unsre Reben! [94] Auch wir ziehen den Rhein der Spree vor und das
Hotel Disch dem Hotel Mielentz. [95]
Va pour la délicatesse des gens d'armes! 4*) Was die
"Delikatesse" des Herrn Zweiffel angeht, so ist sie für uns ein
"noli me tangere!" 5*) Wir waren sittlich entrüstet über jene un-
delikaten Mißtrauensvota, wodurch seine Wahlmänner ihn zum Rück-
züge bewogen haben sollen. Als wahre Ehrenwächter der jung-
fräulichen "Delikatesse" des Herrn Zweiffel ersuchen wir ihn, die
Erklärung des Herrn Weinhagen von Cleve öffentlich zurückzuwei-
sen. Herr Weinhagen erklärte in der "Neuen Rheinischen Zeitung"
mit Namensunterschrift, er habe für die "Ehre und Delikatesse"
des Herrn Zweiffel verletzende Tatsachen mit
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1*) ehemaligen Prokurators - 2*) (das ist Hecker unverfälscht) -
3*) siehe Band 5 unserer Ausgabe, S. 166-168 - 4*) Soweit das
Zartgefühl der Gendarmen! - 5 "Rühr mich nicht an!"
#63# Drei Staatsprozesse gegen die "N. Rh. Ztg."
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zuteilen. Er könne diese Tatsachen selbst b e w e i s e n,
müsse aber von ihrer Veröffentlichung abstehen, solange Herr
Zweiffel zu dem Paragraphen des Code pénal [90] seine Zuflucht
nehme, wonach jede, selbst die gegründetste Denunziation als
V e r l e u m d u n g verfolgt wird, wenn sie nicht durch rich-
terliches Urteil oder authentische Urkunden bewiesen werden kann.
Wir appellieren also an die "Ehre und Delikatesse" des Herrn
Zweiffel!
Z w e i t e s V e r b r e c h e n. Der einfache Hecker und der
zwiespältige Hecker 1*).
D r i t t e s V e r b r e c h e n. Dies Verbrechen, welches
sich im Jahre 1848 ereignet hat, wird auf Ansinnen des Reichsmi-
nisteriums verfolgt. Das Verbrechen Schnapphahnski! Das Feuille-
ton als Verbrecher! [96]
Das Reichsministerium soll in seiner Anklageschrift die "Neue
Rheinische Zeitung" als die schlechteste Zeitung in der
"schlechten Presse" anerkannt haben. Wir unsererseits erklären
die Reichsgewalt für die komischste Gewalt aller komischen Gewal-
ten.
Geschrieben von Karl Marx.
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1*) Siehe Band 5 unserer Ausgabe, S. 440-444
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