Quelle: MEW 8 August 1851 - März 1853
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Friedrich Engels
Der Kommunisten-Prozeß zu Köln [285]
["New-York Daily Tribune" Nr. 3645 vom 22. Dezember 1852]
London, Mittwoch, 1. Dezember 1852
Sie werden bereits durch die europäischen Zeitungen zahlreiche
Berichte über den Monsterprozeß gegen die Kommunisten zu Köln in
Preußen und über sein Ergebnis erhalten haben. Da jedoch keiner
dieser Berichte eine auch nur einigermaßen wahrheitsgetreue Dar-
stellung der Tatsachen enthält und da diese Tatsachen ein grelles
Licht werfen auf die politischen Methoden, durch die der europäi-
sche Kontinent in Knechtschaft gehalten wird, halte ich es für
notwendig, auf diesen Prozeß zurückzukommen.
Die kommunistische oder proletarische Partei hatte gleich anderen
Parteien durch die Aufhebung des Vereins- und Versammlungsrechts
die Möglichkeit verloren, sich auf dem Kontinent eine
l e g a l e Organisation zu schaffen. Ihre Führer befanden sich
überdies im Exil. Aber keine politische Partei kann bestehen ohne
Organisation; und wenn die liberale Bourgeoisie und das demokra-
tische Kleinbürgertum in der Lage waren, durch ihre gesellschaft-
liche Stellung, ihre günstige wirtschaftliche Lage und den herge-
brachten tagtäglichen persönlichen Verkehr ihrer Mitglieder un-
tereinander für eine solche Organisation mehr oder weniger Ersatz
zu finden, so blieb dem Proletariat, dem eine solche gesell-
schaftliche Stellung und solche Geldmittel fehlten, nichts an-
deres übrig, als zur geheimen Verbindung seine Zuflucht zu neh-
men. Daher entstanden sowohl in Frankreich wie in Deutschland
jene zahlreichen Geheimgesellschaften, die seit dem Jahre 1849
eine nach der anderen von der Polizei aufgedeckt und wegen Ge-
heimbündelei verfolgt wurden; aber wenn auch viele von ihnen
wirklich konspirativen Charakter hatten und tatsächlich zu dem
Zweck gebildet waren, die bestehende Regierung zu stürzen - und
nur ein Feigling griffe unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu
konspirativen Methoden, gerade so wie nur ein Narr
#399# Der Kommunisten-Prozeß zu Köln
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sich unter anderen Voraussetzungen auf ihre Anwendung versteifte
-, so gab es doch auch andere, für einen umfassenderen, höheren
Zweck geschaffene Gesellschaften, die wußten, daß der Sturz einer
bestehenden Regierung nur eine Episode in dem großen bevorstehen-
den Kampf ist, und sich die Aufgabe stellten, sich zusammenzu-
schließen und die Partei, deren Kern sie bildeten, für den letz-
ten, entscheidenden Kampf vorzubereiten, in dem eines Tages in
Europa die Herrschaft nicht bloß von "Tyrannen", "Despoten" und
"Usurpatoren", sondern einer weit gewaltigeren, weit furchtbare-
ren Macht für immer zertrümmert werden soll: die des Kapitals
über die Arbeit.
Die Organisation der in vorderster Front stehenden kommunisti-
schen Partei in Deutschland [286] war solcher Art. In Über-
einstimmung mit den Grundsätzen ihres "Manifests" (veröffentlicht
1848) und mit den in der Artikelserie "Revolution und Konter-
revolution in Deutschland" 1*) in der "New-York Daily Tribune"
dargelegten Grundsätzen bildete diese Partei sich niemals ein,
sie sei imstande, jene Revolution, die ihre Ideen verwirklichen
soll, zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach Willkür hervorzurufen.
Sie erforschte die Ursachen, die die revolutionären Bewegungen
von 1848 hervorgerufen, und die Ursachen, die ihrem Mißerfolg
zugrunde lagen. Da sie alle politischen Kämpfe auf soziale
Klassengegensätze zurückführt, befaßte sie sich mit der
Untersuchung der Bedingungen, unter denen eine Gesellschafts-
klasse berufen sein kann und muß, die Gesamtinteressen einer
Nation zu vertreten und sie damit politisch zu beherrschen. Die
Geschichte hat die kommunistische Partei gelehrt, wie nach der
Landaristokratie des Mittelalters die Geldmacht der ersten
Kapitalisten emporstieg und die Staatsgewalt an sich riß, wie der
gesellschaftliche Einfluß und die politische Herrschaft dieses
Teils der Kapitalisten, der Finanzaristokratie, seit der
Einführung der Dampfkraft durch die wachsende Macht der
industriellen Kapitalisten verdrängt wurde und wie im
gegenwärtigen Augenblick zwei weitere Klassen ihre Ansprüche auf
die politische Macht anmelden: die Klasse der Kleinbürger und die
Klasse der Industriearbeiter. Die praktische revolutionäre Erfah-
rung von 1848/49 bestätigte die theoretischen Überlegungen, die
zu dem Schlüsse führten, daß erst die kleinbürgerliche Demokratie
an die Reihe kommen muß, ehe die kommunistische Arbeiterklasse
erwarten darf, sich für dauernd in den Besitz der Macht zu setzen
und jenes System der Lohnsklaverei zu vernichten, das sie unter
dem Joch der Bourgeoisie hält. Somit konnte die Geheimorganisa-
tion der Kommunisten gar nicht das unmittelbare Ziel verfolgen,
die g e g e n w ä r t i g e n Regierungen in Deutschland zu
stürzen. Sie wurde
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1*) Siehe vorl. Band, S. 3-108
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geschaffen, nicht um deren Sturz herbeizuführen, sondern den
Sturz jener Regierung, die, aus einem Aufstand hervorgehend, frü-
her oder später an ihre Stelle treten wird. Ihre Mitglieder moch-
ten - und würden auch sicher - zu gegebener Zeit einer gegen den
Status quo gerichteten Bewegung persönlich aktiven Beistand lei-
sten. Aber die V o r b e r e i t u n g einer solchen Bewegung
auf einem anderen Weg als dem der geheimen Verbreitung der kommu-
nistischen Ideen unter den Massen konnte nicht Aufgabe des Bundes
der Kommunisten sein. Diese grundlegende Aufgabe wurde von der
Mehrzahl seiner Mitglieder so gut verstanden, daß einige ehrgei-
zige Streber 1*), als sie versuchten, den Bund in eine Ver-
schwörergesellschaft zu verwandeln, um eine Revolution ex tempore
2*) zu machen, schleunigst hinausgeworfen wurden.
Nun konnte nach keinem Gesetz in der Welt eine solche Verbindung
ein Komplott, ein Geheimbund zu hochverräterischen Zwecken be-
nannt werden. Wenn sie ein Geheimbund war, so nicht gegen die
derzeitige Regierung, sondern gegen ihre mutmaßliche Nachfolge-
rin. Die preußische Regierung war sich darüber auch im klaren.
Das war der Grund, weshalb man die elf Angeklagten achtzehn Mo-
nate lang in Einzelhaft hielt, eine Zeit, die von den Behörden zu
den unerhörtesten juristischen Kniffen ausgenutzt wurde. Man
stelle sich vor: Nach achtmonatiger Untersuchungshaft wurden die
Beschuldigten noch monatelang im Gefängnis behalten, "weil ihnen
keine strafbare Handlung nachgewiesen werden konnte"! Und als sie
endlich vor das Geschworenengericht gestellt wurden, konnte ihnen
nicht eine einzige Handlung offenkundig hochverräterischen Cha-
rakters nachgewiesen werden. Und doch wurden sie verurteilt, man
wird gleich sehen, wie.
Einer der Emissäre des Bundes 3*) wurde im Mai 1851 verhaftet,
und auf Grund von Schriftstücken, die bei ihm gefunden wurden,
folgten weitere Verhaftungen. Ein preußischer Polizeibeamter, ein
gewisser Stieber, wurde sofort nach London beordert, um dort die
Verzweigungen der angeblichen Verschwörung aufzuspüren. Es gelang
ihm, einige Papiere in die Hand zu bekommen, die sich auf die an
der erwähnten Abspaltung vom Bunde beteiligten Personen bezogen,
welche nach ihrem Ausschluß in Paris und London einen wirklichen
Geheimbund gebildet hatten. Diese Papiere verschaffte er sich
durch ein doppeltes Verbrechen. Ein Mann namens Reuter wurde ge-
dungen, um das Schreibpult des Sekretärs der Gesellschaft 4*)
aufzubrechen und die darin verwahrten Papiere zu stehlen. Aber
das war noch gar nichts. Dieser Diebstahl führte zur Aufdeckung
und Aburteilung des sogenannten französisch-deutschen Komplotts
in Paris [141], lieferte aber keinen Anhaltspunkt
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1*) Fraktion Wiilich-Schapper - 2*) aus dem Stegreif - 3*) Noth-
jung - 4*) Dietz
#401# Der Kommunisten-Prozeß zu Köln
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in bezug auf den großen Bund der Kommunisten. Das Pariser Kom-
plott stand, nebenbei bemerkt, unter der Leitung einiger ehrgei-
ziger Dummköpfe und politischer chevaliers d'industrie 1*) in
London und eines wegen Urkundenfälschung vorbestraften Subjekts
2*), das sich damals als Polizeispitzel in Paris betätigte; die
von ihnen eingefahgenen Gimpel entschädigten sich durch rabiates
Gerede und blutrünstigen Schwulst für die völlige Be-
deutungslosigkeit ihres politischen Daseins.
Die preußische Polizei mußte also nach neuen Entdeckungen Umschau
halten. Sie richtete ein regelrechtes Büro der Geheimpolizei bei
der preußischen Gesandtschaft in London ein. Ein Polizeiagent na-
mens Greif betrieb sein anrüchiges Gewerbe unter dem Titel eines
Gesandtschaftsattaches - ein Vorgehen, das genügen würde, um alle
preußischen Gesandtschaften außerhalb des Völkerrechts zu stel-
len, und bis zu dem sich bisher nicht einmal die Österreicher zu
versteigen wagten. Unter ihm arbeitete ein gewisser Fleury, ein
Kaufmann aus der Londoner City, ein Mann von einigem Vermögen und
mit ganz respektablen Verbindungen, eine jener erbärmlichen Krea-
turen, die aus angeborenem Hang zur Niedertracht die gemeinsten
Handlungen begehen. Ein anderer Agent war ein kaufmännischer An-
gestellter namens Hirsch, der jedoch schon bei seiner Ankunft als
Spitzel angekündigt war. Er hatte sich in die Gesellschaft eini-
ger deutscher kommunistischer Emigranten in London Eingang ver-
schafft, die ihn, um Beweise für seinen wahren Charakter zu er-
halten, kurze Zeit bei sich duldeten. Der Beweis für seine Ver-
bindung mit der Polizei war bald erbracht, und von diesem Zeit-
punkt an ließ sich Herr Hirsch nicht mehr blicken. Aber wenn er
dadurch auch auf jede Gelegenheit verzichtete, die Informationen
zu erlangen, für deren Beschaffung er bezahlt wurde, so blieb er
doch nicht untätig. In seinem Schlupfwinkel in Kensington, wo er
niemals einem der in Frage stehenden Kommunisten begegnete,
fabrizierte er jede Woche angebliche Berichte über angebliche
Sitzungen einer angeblichen Zentralbehörde eben jenes Bundes von
Verschwörern, den zu fassen der preußischen Polizei nicht gelin-
gen wollte. Der Inhalt dieser Berichte war im höchsten Maße ab-
surd; kein einziger Vorname stimmte, kein einziger Name war rich-
tig geschrieben, keine einzige Person ließ Hirsch so sprechen,
wie sie wirklich gesprochen hätte. Sein Herr und Meister Fleury
half ihm bei diesen Fälschungen, und es steht bisher noch nicht
fest, ob der "Attaché" Greif bei diesem schändlichen Vorgehen
seine Hände in Unschuld waschen kann. So unglaublich es auch
klingt, die preußische Regierung nahm diese albernen Machwerke
für bare Münze, und man kann sich vorstellen,
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1*) Glücksritter - 2*) Cherval
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welche Verwirrung derartige Schriftstücke in dem Beweismaterial
anrichteten, das dem Geschworenengericht vorgelegt werden sollte.
Als es zur Verhandlung kam, trat Herr Stieber, der bereits er-
wähnte Polizeibeamte, als Zeuge auf, nahm den ganzen Unsinn auf
seinen Eid und blieb mit nicht geringer Selbstgefälligkeit dabei,
einer seiner Geheimagenten stehe in aller-engster Verbindung mit
jenen Leuten in London, die als die Drahtzieher dieser fürchter-
lichen Verschwörung anzusehen seien. Dieser Geheimagent war in
der Tat ganz geheim, denn er hatte sich acht Monate lang in Ken-
sington verborgen gehalten, aus lauter Angst, er könne wirklich
eine der Personen zu Gesicht bekommen, über deren geheimste Ge-
danken, Worte und Taten er angeblich Woche für Woche Bericht er-
stattete
Die Herren Hirsch und Fleury hatten indes noch eine andere Erfin-
dung auf Lager. Sie verarbeiteten die sämtlichen von ihnen fabri-
zierten Berichte zu einem "Originalprotokollbuch" der Sitzungen
der geheimen Zentralbehörde, deren Existenz von der preußischen
Polizei behauptet wurde; und da Herr Stieber fand, daß dieses
Buch erstaunlich übereinstimme mit den Berichten, die er bereits
aus der gleichen Quelle erhalten hatte, legte er es sogleich dem
Geschworenengericht vor und erklärte unter Eid, nach gründlicher
Prüfung sei er zu der festen Überzeugung gelangt, daß das Buch
echt sei. Daraufhin wurde der größte Teil des von Hirsch berich-
teten Blödsinns veröffentlicht. Man kann sich die Überraschung
der angeblichen Mitglieder jener geheimen Behörde vorstellen, als
sie Dinge über sich behauptet fanden, von denen sie bislang keine
Ahnung hatten. Männer, die Wilhelm hießen, waren hier mit dem
Vornamen Ludwig oder Karl bezeichnet; andere sollten zu einer
Zeit, als sie sich am anderen Ende Englands aufhielten, in London
Reden gehalten haben; wieder andere hatten nach den Berichten
Briefe verlesen, die sie nie erhalten hatten; man ließ sie regel-
mäßig am Donnerstag zusammenkommen, während sie die Gepflogenheit
hatten, ihren allwöchentlichen Gesellschaftsabend am Mittwoch
abzuhalten; ein Arbeiter, der kaum schreiben konnte, figurierte
als einer der Protokollführer und zeichnete als solcher; und alle
ließ man in einer Sprache reden, die in preußischen Polizeistuben
zu Hause sein mag, aber bestimmt nicht bei einer Zusammenkunft
von Leuten, deren Mehrheit aus Schriftstellern bestand, die in
ihrer Heimat einen geachteten Namen haben. Und um dem Ganzen die
Krone aufzusetzen, hatte man eine Quittung über einen Geldbetrag
gefälscht, den die Fälscher dem angeblichen Sekretär der erfun-
denen Zentralbehörde für das Protokollbuch bezahlt haben wollten;
aber dieser angebliche Sekretär verdankte sein Dasein nur einem
Streich, den sich ein maliziöser Kommunist mit dem unglückseligen
Hirsch geleistet.
#403# Der Kommunisten-Prozeß zu Köln
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Die plumpe Fälschung war zu skandalös, um nicht das Gegenteil der
damit beabsichtigten Wirkung zu erzielen. Obgleich den Londoner
Freunden der Angeklagten jede Möglichkeit genommen war, die Ge-
schworenen mit dem wirklichen Sachverhalt bekanntzumachen, obwohl
die Briefe, die sie an die Verteidigung schickten, von der Post
unterschlagen wurden, obwohl die Urkunden und eidesstattlichen
Versicherungen, die sie diesen Männern des Gesetzes dennoch in
die Hände zu spielen wußten, nicht als Beweismittel zugelassen
wurden, war doch die allgemeine Entrüstung derart, daß selbst die
Staatsanwaltschaft, ja sogar Herr Stieber - der mit seinem Eid
für die Echtheit des Protokollbuchs gebürgt hatte - gezwungen wa-
ren, es als Fälschung anzuerkennen.
Diese Fälschung war jedoch nicht die einzige ihrer Art, deren die
Polizei sich schuldig gemacht. Noch zwei oder drei ähnliche Fälle
kamen im Verlauf des Prozesses ans Licht. Die durch Reuter ge-
stohlenen Schriftstücke waren von der Polizei durch sinnentstel-
lende Einschiebungen verfälscht worden. Ein Zettel voll tollen
Unsinns war in einer Handschrift geschrieben, die der von Dr.
Marx nachgeahmt war, und eine Zeitlang wurde behauptet, er stamme
wirklich von ihm, bis sich die Staatsanwaltschaft schließlich ge-
zwungen sah, die Fälschung zuzugeben. Aber für jede polizeiliche
Infamie, die entlarvt wurde, wurden fünf oder sechs neue aufge-
tischt, die nicht sofort klargestellt werden konnten, denn die
Verteidigung wurde damit überrumpelt, die Beweismittel mußten aus
London beschafft werden, und jede Korrespondenz der Anwälte mit
den kommunistischen Emigranten in London wurde in öffentlicher
Gerichtssitzung als strafbare Teilnahme an dem angeblichen Kom-
plott behandelt!
Daß die hier von Greif und Fleury gegebene Charakteristik zu-
trifft, wurde von Herrn Stieber in seiner Zeugenaussage selbst
bestätigt; was Hirsch anbelangt, so hat er vor einem Polizeirich-
ter in London eingestanden, er habe das "Protokollbuch" im Auf-
trag und unter Beihilfe Fleurys gefälscht und sei dann aus Eng-
land geflüchtet, um sich strafrechtlicher Verfolgung zu entzie-
hen.
Die Regierung kann sich derart vernichtende Enthüllungen, wie sie
während des Prozesses zutage traten, nicht oft leisten. Wohl
hatte sie eine Jury, wie sie in den Annalen der Rheinprovinz un-
erhört war - sechs Adlige, Reaktionäre vom reinsten Wasser, vier
Angehörige der Finanzaristokratie und zwei Staatsbeamte. Das wa-
ren nicht die Männer, die verworrene Masse des Beweismaterials
gewissenhaft zu prüfen, das im Lauf von sechs Wochen vor ihnen
aufgetürmt worden war, während derer ihnen unaufhörlich in die
Ohren geschrieen wurde, die Angeklagten seien die Häupter einer
furchtbaren
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kommunistischen Verschwörung, die angezettelt worden sei, um den
Umsturz der heiligsten Güter: Eigentum, Familie, Religion, Ord-
nung, Regierung und Gesetz, herbeizuführen! Und doch, hätte die
Regierung nicht zu gleicher Zeit den privilegierten Klassen zu
verstehen gegeben, daß ein Freispruch in diesem Prozeß das Signal
für die Abschaffung der Geschworenengerichte bilden und als di-
rekte politische Demonstration aufgefaßt würde, als Beweis dafür,
daß die bürgerlich-liberale Opposition bereit sei, sogar mit den
extremsten Revolutionären gemeinsame Sache zu machen, dann wäre
das Urteil ein Freispruch gewesen. So aber gelang es der Regie-
rung, dank der rückwirkenden Kraft des neuen preußischen Strafge-
setzbuchs, die Verurteilung von sieben Angeklagten durchzusetzen,
während nur vier freigesprochen wurden; gegen die Verurteilten
wurde auf Festungshaft von drei bis sechs Jahren erkannt [284],
was Sie zweifellos schon der seinerzeitigen Meldung entnommen ha-
ben.
Aus dem Englischen.
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