Quelle: MEW 11 Januar 1855 - April 1856
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Karl Marx
Birminghamer Konferenz - Die dänische Erbfolge -
Die vier Garantien .[221]
I
["Neue Oder-Zeitung" Nr. 349 vom 30. Juli 1855]
London, 27. Juli. Im Gegensatz zur Administrativreform-Assozia-
tion [140] hat sich zu London eine "Staatsreform-Assoziation"
[222] gebildet. Sie hat in ihr Komitee Ernest Jones und einige
andere Chartistenführer zugezogen. Auf dem öffentlichen Meeting,
das sie vorgestern abhielt, wurde Reform des Parlaments auf
Grundlage des allgemeinen Wahlrechts als Haupttendenz prokla-
miert.
Die Birminghamer Konferenz schloß ihre Sitzungen am 23. Juli. Sie
bestand aus Delegierten von Huddersfield, Newcastle-upon-Tyne,
London, Halifax, Sheffield, Leeds, Derby, Bradford, Nottingham
und Birmingham, alle zu Birmingham versammelt, um zu einem Urteil
über die a u s w ä r t i g e P o l i t i k der regierenden
Klasse und ihrer Repräsentanten in Kabinett und Parlament zu ge-
langen. Die Chartisten, wie die "Birmingham Daily Press" bemerkt,
"hatten seit Jahren jede beabsichtigte Bewegung unterbrochen,
nicht so diese. Sie beteiligten sich daran mit Herz und Seele,
weil sie fühlten, daß sie kein ihnen feindliches oder fremdes,
überhaupt kein Klasseninteresse verfolge."
Urquharts Anwesenheit in den Fabrikdistrikten gab unstreitig den
Anstoß zu dieser merkwürdigen Konferenz, deren Sitzungen er bis
zum Schlüsse beiwohnte. Durch Zeitmangel verhindert, der Einla-
dung zur Teilnahme an diesen Konferenzen zu folgen, können wir
erst jetzt aus dem uns übersandten gedruckten Bericht der Konfe-
renz einige interessante Aktenstücke im Auszug mitteilen [223].
Die käufliche Londoner Presse verschweigt oder entstellt. Fol-
gende Korrespondenz fand zwischen Graf Malmesbury und dem Sekre-
tär des von der Konferenz niedergesetzten Komitees statt 1*):
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1*) Die "New-York Daily Tribune" Nr. 4464 vom 10. August 1855
bringt an Stelle obiger Absätze folgenden Text: "Es ist ein
großer Fehler, die Bewegung in England nach den Berichten
#403# Birminghamer Konferenz - Die dänische Erbfolge...
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"Mein Herr! Ich hatte die Ehre, Ihre Einladung zur Teilnahme an
der Birminghamer Konferenz zu erhalten. Es steht nicht in meiner
Macht, sie anzunehmen. Ich beeile mich indes, Ihnen die gewünsch-
ten Aufschlüsse über den dänischen Vertrag vom 8. Mai 1852 zu ge-
ben. Sie irren sich über die Tendenz dieses Vertrages. Es ist
nicht wahr, daß durch den Vertrag Rußland die Thronfolge in Dä-
nemark und Schleswig-Holstein gesichert wird'. Rußland hat kein
Recht erhalten, gegenwärtiges oder eventuelles, das es nicht vor
dem Vertrage besessen. Gegenwärtig leben vier männliche Erben der
Krone Dänemarks. Der Vertrag schreibt vor, daß, sollten alle ver-
scheiden, die hohen Kontrahenten - nämlich Österreich, Preußen,
Rußland, England, Frankreich und Schweden - sich verpflichten,
jeden weitern Vorschlag in Betracht zu ziehen, der vom König von
Dänemark zur Sicherung der Nachfolge auf dem Prinzip der Integri-
tät der dänischen Monarchie gemacht würde. Sollte dies entfernte
Ereignis eintreffen, so würden die kontrahierenden Mächte sich
versammeln, um die dänische Erbfolge zu regulieren, und ich über-
lasse es Ihrem Urteil, ob die fünf Mächte, die den Vertrag vom 8.
Mai mit Rußland unterzeichnet, in solchem Falle geneigt sein wer-
den, ihm, als dem Haupte des Hauses Holstein-Gottorp, die Annexa-
tion der gesamten dänischen Monarchie zu seinen Besitzungen zu
gewähren."
So Lord Malmesbury. Auf diesen Brief antwortet der Sekretär der
Konferenz:
"Mylord! Ich bin von der Birminghamer Konferenz beauftragt, Eurer
Lordschaft für die Mitteilung über den dänischen Vertrag zu dan-
ken. Wir entnehmen daraus, daß für den erwarteten Todesfall der
vier Erbberechtigten England und Rußland verpflichtet sind, zwi-
schen dem König von Dänemark einerseits und den verschiedenen
Staaten
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in der Londoner Presse zu beurteilen. Nehmen wir zum Beispiel die
kürzlich stattgefundene Birminghamer Konferenz. Die Mehrzahl der
Londoner Zeitungen nahm nicht einmal Notiz von ihr, während die
übrigen sich mit der mageren Nachricht begnügten, daß sie statt-
gefunden hat. Doch was stellte diese Konferenz dar? Sie war ein
öffentlicher Kongreß mit Delegierten aus Birmingham, London, Hud-
dersfield, Newcastle, Halifax, Sheffield Leeds, Derby, Bradford,
Nottingham und anderen Orten, einberufen, um die Diskussion über
die wichtigste Tagesfrage - die Außenpolitik Englands - einem un-
fähigen und zusammenbrechenden Parlament aus den Händen zu neh-
men.
Zweifelsohne wurde diese Bewegung angetrieben durch die Meetings
in den Fabrikdistrikten, auf denen Herr Urquhart sprach, und das
hervorstechende Merkmal der in Birmingham gerade stattgefundenen
Konferenz war die harmonische Zusammenarbeit von Vertretern der
Mittel- und der Arbeiterklasse. Die Konferenz teilte sich in ver-
schiedene Komitees auf, die beauftragt waren, über die wichtig-
sten Fragen der britischen Außenpolitik zu berichten. Es gelang
mir, einen ausführlichen Bericht über die Verhandlungen und die
damit verbundenen Dokumente zu erhalten, von denen ich die cha-
rakteristischsten den Lesern der 'Tribune' hiermit unterbreite.
Das erste ist eine Korrespondenz zwischen dem Sekretär der Konfe-
renz und dem Lord Malmesbury, dem Außenminister der Regierung des
Lords Derby, und betrifft den Vertrag über die dänische Erbfolge
vom 8. Mai 1852. Lord Malmesbury schreibt:"
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Dänemark, Schleswig und Holstein andererseits zu intervenieren.
Wir begreifen nicht, auf welchen Rechtsanspruch solche Interven-
tion fußt, und können nur dafür halten, daß die Tatsache des
Kriegs mit Rußland benutzt werden sollte, um uns zu befähigen,
von einer so unmoralischen und ungesetzlichen Handlung abzuste-
hen. Sie deuten uns an, daß in Ihrer Ansicht der Charakter der
sechs Mächte gegen die Zulassung Rußlands Bürgschaft leistet. Wir
sind sehr begierig, von Ihrer Lordschaft zu erfahren, w e r für
die Gesamtmonarchie eintreten soll, wenn nicht Rußland. Wenn Eng-
land nicht bezweckte, Rußland als Universalerben einzusetzen,
warum machte es Rußlands Verzichtleistung auf Holstein-Gottorp
nicht zur Bedingung des Vertrags? Da Eure Lordschaft den fragli-
chen Vertrag unterzeichnet haben, ist vorauszusehen, daß diese
Fragen unbeantwortlich, oder daß Sie, mehr als jede andere Per-
son, fähig zu antworten. Ich bin daher beauftragt, Eure Lord-
schaft zu ersuchen, diese Frage beantworten und so eine Quelle
großer Unruhe abschneiden zu wollen."
An diesem Punkte bricht die Korrespondenz natürlich ab, obgleich
die Lordschaft erklären konnte, daß Seine Herrlichkeit nur for-
mell an der Sache beteiligt. Palmerston hatte bereits mit Baron
Brunnow das P r o t o k o l l unterzeichnet, das Paragraphen
und Prinzip des späteren Vertrags feststellte. 1*)
Die Konferenz hatte verschiedene Ausschüsse zur Untersuchung und
Berichterstattung über verschiedene Fragen niedergesetzt. Am
bedeutendsten ist unstreitig d a s M e m o i r e d e s A u s-
s c h u s s e s ü b e r d i e v i e r P u n k t e [8], wovon
wir die charakteristischen Stellen mitteilen:
"Bei der Untersuchung über den Charakter der vier Punkte als
Friedensgrundlagen hat Euer Komitee die Entwicklung betrachtet,
die sie auf der Wiener Konferenz [17] erhalten; die Unterstützung
oder Opposition, die jeder Vorschlag für solche Entwickelung von
den respektiven Mächten empfing; die Zeit, wann, und die Manier,
worin die Punkte zuerst von den Kabinetten von Frankreich und
England niedergelegt wurden; die Quelle, woraus sie ursprünglich
herflossen, und ihr Verhältnis zum eingestandnen Gegenstand des
Krieges - zur Unabhängigkeit und Integrität des Osmanischen
Reichs. Wir finden die Urquelle der vier Punkte in folgendem Vor-
schlag, niedergelegt in der Depesche des Grafen Nesselrode vom
29. Juni 1854 und betitelt 'Konsolidation der Rechte der Christen
in der Türkei': 'Ausgehend von der Idee, daß die für alle christ-
lichen Untertanen der Pforte zu erhaltenden bürgerlichen Rechte
von den religiösen Rechten unzertrennlich, haben wir bereits er-
klärt, daß, wenn dies der Fall, die vom Kaiser an die Pforte ge-
machten Forderungen erfüllt wären, die Streitfrage wegfallen und
Seine
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1*) Die "New-York Daily Tribune" bringt an Stelle dieses Absatzes
folgenden Text: "Damit bricht die Korrespondenz ab, da Lord Mal-
mesbury keine Neigung fühlte, sie fortzusetzen. Das Unvermögen
Seiner Lordschaft, diese Fragen zu beantworten, hat jedoch eine
gewisse Rechtfertigung - der edle Lord fand alle Punkte, die die
dänische Erbfolge betreffen, durch Lord Palmerstons Protokoll vom
8. Juli 1850 so gut geordnet, daß der. Vertrag in der Tat nur
seine Unterschrift benötigte."
#405# Birminghamer Konferenz - Die vier Garantien
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Majestät bereit sein würde, seine Mitwirkung zu einer e u r o-
p ä i s c h e n G a r a n t i e f ü r d i e s e P r i v i-
l e g i e n z u g e b e n.'
Dieser Vorschlag, ein Vorschlag für die beständige Einmischung
nicht von einer, sondern von 5 Mächten in die inneren Angelegen-
heiten der Türkei, wurde von England und Frankreich in der Form
des 4. Punktes angenommen und von Drouyn de Lhuys folgendermaßen
eingekleidet in seiner Antwortsdepesche an Graf Nesselrode vom
22. Juli 1854, 'daß keine Macht das Recht beanspruchen soll, ir-
gendein offizielles Protektorat über die Untertanen der Pforte,
welchem Ritus sie immer angehören mögen, auszuüben, sondern daß
Frankreich, Österreich, Großbritannien, Preußen und Rußland ihre
wechselseitige Kooperation leihe, um von der Initiative der osma-
nischen Regierung die Sanktion und Beobachtung der religiösen
Privilegien der verschiedenen christlichen Gemeinden zu erhalten,
und die hochherzigen Absichten Seiner Majestät des Sultans zum
Nutzen ihrer verschiedenen Religionsgenossen zu lenken, so daß
daraus keine Verletzung der Würde und Unabhängigkeit seiner Krone
entspringen soll'.
Die Wirkung dieses 4. Punktes ist, die Unabhängigkeit des Osmani-
schen Reichs zu zerstören, die zu verteidigen der eingestandene
Zweck des Krieges ist; aber seine Ungesetzlichkeit besteht in der
Tatsache, daß diese vorgeschlagene Ü b e r g a b e von
Frankreich und England ohne Zustimmung der Türkei geschah, und
daß sie darauf bestanden, trotz der Weigerung der Türkei, den
Punkt auf der Wiener Konferenz zu diskutieren. Um Sidney Herberts
Worte zu brauchen: 'Die Sache ist verwickelt durch den Umstand,
daß wir mit unsrem Feinde übereinstimmen, aber nicht mit unsrem
Alliierten.'
Wenn wir im Kriege von Rußland geschlagen und gezwungen werden,
um Frieden zu bitten, so dürften wir keinen solchen Vorschlag
f ü r eine dritte Macht machen. Um diese Illegalität zu entfer-
nen, war es für England und Frankreich nötig, erst offen zu Ruß-
land überzugehn und der Türkei den Krieg zu erklären.
Wie der 4. Punkt die Übergabe der Unabhängigkeit, ist der 1.
Punkt die Übergabe der Integrität der Türkei; und, wie im
4.Punkt, geschieht die Übergabe ohne Einwilligung der betreffen-
den Partei, indem solche Zustimmung zur Entwickelung des 1. Punk-
tes ausdrücklich vom türkischen Bevollmächtigten vorbehalten
blieb.
Wir finden, daß die Trennung der Moldau, der Walachei und Ser-
biens von der Türkei versteckt wird unter der Versicherung, daß
sie fortfahren sollen, der Türkei Untertan zu sein. Die Phrase:
'Keine exklusive Protektion soll künftig über diese Provinzen
ausgeübt werden', wird in 5 Artikeln entwickelt, die den 5
Mächten dieselbe Stellung anweisen wie der Pforte als
gemeinschaftlichem Oberherrn. Sie erhält ihre letzte Vollendung
in dem Vorschlage Frankreichs und Englands, in der sechsten Zu-
sammenkunft der Wiener Konferenz, die Walachei und Moldau in
einen einzigen Staat zu vereinen, unter einem erblichen Prinzen,
gewählt aus einer der herrschenden Familien Europas. Aber die
I n f a m i e dieses Aufgebens sowohl der eingestandenen Zwecke
Englands als der Rechte unseres Alliierten, der Türkei, wird
erhöht durch den Umstand, daß es zu einer Zeit geschah, wo die
Armeen Rußlands gezwungen waren, das türkische Gebiet zu räumen,
ohne die geringste Hilfsleistung der Streitkräfte Frankreichs und
Englands. Da die Ü b e r g a b e d e r I n t e g r i t ä t
u n d U n a b h ä n g i g k e i t d e s O m a n i s c h e n
R e i c h s s o v o r d e r E x p e d i t i o n n a c h
S e w a s t o p o l stattfand, folgt von selbst, daß diese Expe-
dition
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unternommen war mit dem Zweck, die Übergabe zu e r z w i n-
g e n, sie der Türkei aufzuzwingen durch Erschöpfung ihrer
Hilfsquellen, und England, indem man ihr den S c h e i n
e i n e s T r i u m p h s ü b e r R u ß l a n d gab."
II
["Neue Oder-Zeitung" Nr. 351 vom 31. Juli 1855]
London, 28. Juli. In bezug auf den 2. Punkt fährt das Birming-
hamer Dokument fort:
"Der zweite Punkt war die freie Schiffahrt der Donau. Die Unter-
brechung der Donauschiffahrt datiert von der Zession des Donau-
deltas an Rußland, der Türkei im Frieden von Adrianopel 1829 [19]
auferlegt. Diese Zession stand im Widerspruch mit dem Londoner
Vertrag vom 6. Juli 1827, der Rußland verbot, türkisches Territo-
rium zu erwerben. Englands ursprüngliches Schweigen zu dieser un-
gesetzlichen Erwerbung und seine spätere Unterstützung und Aner-
kennung derselben waren eine fortwährende Verletzung des öffent-
lichen Rechts. Vorwand dafür bot der Wunsch, den Frieden zu er-
halten, ein Vorwand, der in dem bestehenden Kriegszustand natür-
lich von selbst wegfällt. Die Zession des Donaudeltas an die Tür-
kei war eine unerläßliche Forderung in jedem wirklichen Krieg
Englands gegen Rußland. Während aber jede Bezugnahme auf das Do-
naudelta in den englischen Vorschlägen an Rußland fehlt, machte
es aus dieser Frage ein Mittel, Österreich zu beleidigen, dessen
Interesse in der freien Donauschiffahrt bloß dem der Türkei
selbst nachsteht. In der vierten Zusammenkunft der Wiener Konfe-
renz vom 21. März 1855 beantragte Baron Prokesch, der österrei-
chische Bevollmächtigte, daß Rußland die Neutralität des Donau-
deltas zugestehe. Der russische Bevollmächtigte antwortete, 'er
werde seine Zustimmung einem Übereinkommen versagen, das den
Schein einer indirekten Expropriation habe'. Lord John Russell
unterstützte n i c h t den sehr gemäßigten Vorschlag Öster-
reichs, und die Frage wurde am 23. März zugunsten des fortdauern-
den Besitzes Rußlands am Donaudelta entschieden. Nachdem Russell
diesen Punkt Rußland völlig überlassen hatte, schreibt er am 12.
April an Lord Clarendon: 'Graf Buol sagte mir, er hätte nicht auf
der Neutralität der Inseln an den Donaumündungen bestanden, weil
er sicher gewesen, Rußland würde in solchem Falle die Konferenz
abbrechen.' Am 16. April telegraphiert Lord John Russell an Lord
Clarendon, daß 'Österreich keine Forderung irgendeiner Zession
von Territorium unterstützen will'. Nachdem er erst vernachläs-
sigt, Österreich in der halben Maßregel der Neutralität des Del-
tas zu unterstützen, nachdem er sich dann versichert, daß es die
ganze Maßregel nicht unterstützen werde, nämlich die Zession des
Deltas an die Türkei, die von selbst durch Lord Johns Unterwer-
fung unter Rußland am 23. März fortfiel, schlägt er nun dem Lord
Clarendon vor, 'die Zession der an den Donaumündungen gelegenen
und durch den Vertrag von Adrianopel überlieferten Inseln an die
Türkei zu verlangen'.
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Der 3. Punkt lautet: Daß der Vertrag vom Juli 1841 durch die kon-
trahierenden Mächte im Interesse des europäischen Gleichgewichts
und im Sinne der Beschränkung der russischen Macht im Schwarzen
Meere revidiert werden soll! Wäre dieser Punkt ehrlich gemeint,
so würde er lauten: Erstens Beschränkung der Macht Rußlands;
zweitens Wiederherstellung der Rechte der Türkei in der Dardanel-
lenstraße und dem Bosporus. Für die Wiederherstellung der aus-
schließlichen Kontrolle des Sultans über die Meerenge war keine
Stipulation erheischt. Sie fällt an ihn zurück mit der durch die
Tatsache des Kriegs gegebenen Abschaffung der Verträge, die sie
zeitweilig suspendierten. Diese einfache Ansicht der Sache ist in
der Wiener Konferenz nicht einmal angedeutet worden.
Was die Beschränkung der Macht Rußlands betrifft, so bemerkte
Graf Buol in seinem Briefe vom 20. Mai 1855 mit Recht: 'In unsrer
Meinung sollten die gemeinschaftlichen Anstrengungen der Alliier-
ten darauf gerichtet sein, die politische Macht Rußlands so zu
beschränken, daß der Mißbrauch seiner materiellen Hilfsquellen,
wenn nicht unmöglich, mindestens im höchsten Grade schwierig
wird. Die Verminderung, ja selbst die totale Zerstörung der rus-
sischen Flotte im Schwarzen Meere würde für sich selbst nicht
hinreichen, Rußland der Vorteile zu berauben, die es von seiner
geographischen Lage gegen die Türkei herleitet.'
Von allen Täuschungen, worin die englische Regierung das Parla-
ment gefangenzunehmen suchte, war die einzige, die fehlschlug,
der Vorschlag zur Beschränkung der Seemacht Rußlands im Schwarzen
Meere. Hätte der Krieg in der Tat seine angeblichen Gegenstände
bezweckt, so würden, nachdem einmal bei seinem Beginn die terri-
toriale Integrität des Osmanischen Reiches garantiert war, fol-
gende Friedensbedingungen gestellt worden sein: 1. Zession des
Donaudeltas an die Türkei, in dessen Besitz es sich noch de jure
befindet. 2. Rußlands Verpflichtung, die Kriegskosten zu decken."
Nach einigen andern Bemerkungen schließt das Dokument mit folgen-
den Worten:
"Euer Komitee glaubt nicht, daß die Schuld allen Mitgliedern des
Kabinetts gleich bewußt war. Es kann nicht die ausnahmsweise
Stellung der vier auswärtigen Minister übersehen, Ciarendons,
Russells, Aberdeens und vor allem Palmerstons, des Mannes, der
die Anerkennung des Friedens von Adrianopel sicherstellte, Ruß-
land selbst in Kriegszeiten eine längst ungültig gewordne Schuld
abzahlt, die Verträge von Hunkiar-Iskelessi [63], der Dardanel-
len, von Balta-Liman [60], das dänische Protokoll von 1850 ent-
warf oder genehmigte und dessen Perfidie gegen Polen, Sizilien,
die Lombardei, nicht minder als sein Verrat an Frankreich, Per-
sien, Spanien und Dänemark, ihn als den unversöhnlichen Feind
nicht nur der Türkei, sondern aller Nationen von Europa be-
zeichnen. Er [ist] im englischen Kabinett der Meister aller an-
dern, die er erst zur Mitwirkung zu Verbrechen hinriß, die sie zu
schwach waren zu durchschauen, um sie dann widerstandslos beherr-
schen zu können. Nur die Verhängung der Strafe, die das englische
Gesetz gegen Hochverrat ausspricht, kann das Volk von den Ver-
schwörern befreien, die es an eine fremde Macht verraten haben."
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