Quelle: MEW 11 Januar 1855 - April 1856


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       #402#
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       Karl Marx
       
       Birminghamer Konferenz - Die dänische Erbfolge -
       Die vier Garantien .[221]
       
       I
       
       ["Neue Oder-Zeitung" Nr. 349 vom 30. Juli 1855]
       London, 27.  Juli. Im  Gegensatz zur Administrativreform-Assozia-
       tion [140]  hat sich  zu London  eine  "Staatsreform-Assoziation"
       [222] gebildet.  Sie hat  in ihr  Komitee Ernest Jones und einige
       andere Chartistenführer  zugezogen. Auf dem öffentlichen Meeting,
       das sie  vorgestern abhielt,  wurde  Reform  des  Parlaments  auf
       Grundlage des  allgemeinen Wahlrechts  als  Haupttendenz  prokla-
       miert.
       Die Birminghamer Konferenz schloß ihre Sitzungen am 23. Juli. Sie
       bestand aus  Delegierten von  Huddersfield,  Newcastle-upon-Tyne,
       London, Halifax,  Sheffield, Leeds,  Derby, Bradford,  Nottingham
       und Birmingham, alle zu Birmingham versammelt, um zu einem Urteil
       über die   a u s w ä r t i g e   P o l i t i k   der  regierenden
       Klasse und  ihrer Repräsentanten in Kabinett und Parlament zu ge-
       langen. Die Chartisten, wie die "Birmingham Daily Press" bemerkt,
       
       "hatten seit  Jahren jede  beabsichtigte  Bewegung  unterbrochen,
       nicht so  diese. Sie  beteiligten sich  daran mit Herz und Seele,
       weil sie  fühlten, daß  sie kein  ihnen feindliches oder fremdes,
       überhaupt kein Klasseninteresse verfolge."
       
       Urquharts Anwesenheit  in den Fabrikdistrikten gab unstreitig den
       Anstoß zu  dieser merkwürdigen  Konferenz, deren Sitzungen er bis
       zum Schlüsse  beiwohnte. Durch  Zeitmangel verhindert, der Einla-
       dung zur  Teilnahme an  diesen Konferenzen  zu folgen, können wir
       erst jetzt  aus dem uns übersandten gedruckten Bericht der Konfe-
       renz einige  interessante Aktenstücke  im Auszug mitteilen [223].
       Die käufliche  Londoner Presse  verschweigt oder  entstellt. Fol-
       gende Korrespondenz  fand zwischen Graf Malmesbury und dem Sekre-
       tär des von der Konferenz niedergesetzten Komitees statt 1*):
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       1*) Die "New-York  Daily Tribune"  Nr. 4464  vom 10.  August 1855
       bringt an  Stelle obiger  Absätze folgenden  Text:  "Es  ist  ein
       großer Fehler, die Bewegung in England nach den Berichten
       
       #403# Birminghamer Konferenz - Die dänische Erbfolge...
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       "Mein Herr!  Ich hatte  die Ehre, Ihre Einladung zur Teilnahme an
       der Birminghamer  Konferenz zu erhalten. Es steht nicht in meiner
       Macht, sie anzunehmen. Ich beeile mich indes, Ihnen die gewünsch-
       ten Aufschlüsse über den dänischen Vertrag vom 8. Mai 1852 zu ge-
       ben. Sie  irren sich  über die  Tendenz dieses  Vertrages. Es ist
       nicht wahr,  daß durch  den Vertrag Rußland die Thronfolge in Dä-
       nemark und  Schleswig-Holstein gesichert  wird'. Rußland hat kein
       Recht erhalten,  gegenwärtiges oder eventuelles, das es nicht vor
       dem Vertrage besessen. Gegenwärtig leben vier männliche Erben der
       Krone Dänemarks. Der Vertrag schreibt vor, daß, sollten alle ver-
       scheiden, die  hohen Kontrahenten  - nämlich Österreich, Preußen,
       Rußland, England,  Frankreich und  Schweden -  sich verpflichten,
       jeden weitern  Vorschlag in Betracht zu ziehen, der vom König von
       Dänemark zur Sicherung der Nachfolge auf dem Prinzip der Integri-
       tät der  dänischen Monarchie gemacht würde. Sollte dies entfernte
       Ereignis eintreffen,  so würden  die kontrahierenden  Mächte sich
       versammeln, um die dänische Erbfolge zu regulieren, und ich über-
       lasse es Ihrem Urteil, ob die fünf Mächte, die den Vertrag vom 8.
       Mai mit Rußland unterzeichnet, in solchem Falle geneigt sein wer-
       den, ihm, als dem Haupte des Hauses Holstein-Gottorp, die Annexa-
       tion der  gesamten dänischen  Monarchie zu  seinen Besitzungen zu
       gewähren."
       
       So Lord  Malmesbury. Auf  diesen Brief antwortet der Sekretär der
       Konferenz:
       
       "Mylord! Ich bin von der Birminghamer Konferenz beauftragt, Eurer
       Lordschaft für  die Mitteilung über den dänischen Vertrag zu dan-
       ken. Wir  entnehmen daraus,  daß für den erwarteten Todesfall der
       vier Erbberechtigten  England und Rußland verpflichtet sind, zwi-
       schen dem  König von  Dänemark einerseits  und den  verschiedenen
       Staaten
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       in der Londoner Presse zu beurteilen. Nehmen wir zum Beispiel die
       kürzlich stattgefundene  Birminghamer Konferenz. Die Mehrzahl der
       Londoner Zeitungen  nahm nicht  einmal Notiz von ihr, während die
       übrigen sich  mit der mageren Nachricht begnügten, daß sie statt-
       gefunden hat.  Doch was  stellte diese Konferenz dar? Sie war ein
       öffentlicher Kongreß mit Delegierten aus Birmingham, London, Hud-
       dersfield, Newcastle,  Halifax, Sheffield Leeds, Derby, Bradford,
       Nottingham und  anderen Orten, einberufen, um die Diskussion über
       die wichtigste Tagesfrage - die Außenpolitik Englands - einem un-
       fähigen und  zusammenbrechenden Parlament  aus den Händen zu neh-
       men.
       Zweifelsohne wurde  diese Bewegung angetrieben durch die Meetings
       in den  Fabrikdistrikten, auf denen Herr Urquhart sprach, und das
       hervorstechende Merkmal  der in Birmingham gerade stattgefundenen
       Konferenz war  die harmonische  Zusammenarbeit von Vertretern der
       Mittel- und der Arbeiterklasse. Die Konferenz teilte sich in ver-
       schiedene Komitees  auf, die  beauftragt waren, über die wichtig-
       sten Fragen  der britischen  Außenpolitik zu berichten. Es gelang
       mir, einen  ausführlichen Bericht  über die Verhandlungen und die
       damit verbundenen  Dokumente zu  erhalten, von denen ich die cha-
       rakteristischsten den  Lesern der  'Tribune' hiermit unterbreite.
       Das erste ist eine Korrespondenz zwischen dem Sekretär der Konfe-
       renz und dem Lord Malmesbury, dem Außenminister der Regierung des
       Lords Derby,  und betrifft den Vertrag über die dänische Erbfolge
       vom 8. Mai 1852. Lord Malmesbury schreibt:"
       
       #404# Karl Marx
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       Dänemark, Schleswig  und Holstein  andererseits zu intervenieren.
       Wir begreifen  nicht, auf welchen Rechtsanspruch solche Interven-
       tion fußt,  und können  nur dafür  halten, daß  die Tatsache  des
       Kriegs mit  Rußland benutzt  werden sollte,  um uns zu befähigen,
       von einer  so unmoralischen  und ungesetzlichen Handlung abzuste-
       hen. Sie  deuten uns  an, daß  in Ihrer Ansicht der Charakter der
       sechs Mächte gegen die Zulassung Rußlands Bürgschaft leistet. Wir
       sind sehr begierig, von Ihrer Lordschaft zu erfahren,  w e r  für
       die Gesamtmonarchie eintreten soll, wenn nicht Rußland. Wenn Eng-
       land nicht  bezweckte, Rußland  als  Universalerben  einzusetzen,
       warum machte  es Rußlands  Verzichtleistung auf  Holstein-Gottorp
       nicht zur  Bedingung des Vertrags? Da Eure Lordschaft den fragli-
       chen Vertrag  unterzeichnet haben,  ist vorauszusehen,  daß diese
       Fragen unbeantwortlich,  oder daß  Sie, mehr als jede andere Per-
       son, fähig  zu antworten.  Ich bin  daher beauftragt,  Eure Lord-
       schaft zu  ersuchen, diese  Frage beantworten  und so eine Quelle
       großer Unruhe abschneiden zu wollen."
       
       An diesem  Punkte bricht die Korrespondenz natürlich ab, obgleich
       die Lordschaft  erklären konnte,  daß Seine Herrlichkeit nur for-
       mell an  der Sache  beteiligt. Palmerston hatte bereits mit Baron
       Brunnow das   P r o t o k o l l   unterzeichnet,  das Paragraphen
       und Prinzip des späteren Vertrags feststellte. 1*)
       Die Konferenz  hatte verschiedene Ausschüsse zur Untersuchung und
       Berichterstattung  über  verschiedene  Fragen  niedergesetzt.  Am
       bedeutendsten ist unstreitig  d a s  M e m o i r e  d e s  A u s-
       s c h u s s e s  ü b e r  d i e  v i e r  P u n k t e  [8], wovon
       wir die charakteristischen Stellen mitteilen:
       
       "Bei der  Untersuchung über  den Charakter  der vier  Punkte  als
       Friedensgrundlagen hat  Euer Komitee  die Entwicklung betrachtet,
       die sie auf der Wiener Konferenz [17] erhalten; die Unterstützung
       oder Opposition,  die jeder Vorschlag für solche Entwickelung von
       den respektiven  Mächten empfing; die Zeit, wann, und die Manier,
       worin die  Punkte zuerst  von den  Kabinetten von  Frankreich und
       England niedergelegt  wurden; die Quelle, woraus sie ursprünglich
       herflossen, und  ihr Verhältnis  zum eingestandnen Gegenstand des
       Krieges -  zur  Unabhängigkeit  und  Integrität  des  Osmanischen
       Reichs. Wir finden die Urquelle der vier Punkte in folgendem Vor-
       schlag, niedergelegt  in der  Depesche des  Grafen Nesselrode vom
       29. Juni 1854 und betitelt 'Konsolidation der Rechte der Christen
       in der Türkei': 'Ausgehend von der Idee, daß die für alle christ-
       lichen Untertanen  der Pforte  zu erhaltenden bürgerlichen Rechte
       von den  religiösen Rechten unzertrennlich, haben wir bereits er-
       klärt, daß,  wenn dies der Fall, die vom Kaiser an die Pforte ge-
       machten Forderungen  erfüllt wären, die Streitfrage wegfallen und
       Seine
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       1*) Die "New-York Daily Tribune" bringt an Stelle dieses Absatzes
       folgenden Text:  "Damit bricht die Korrespondenz ab, da Lord Mal-
       mesbury keine  Neigung fühlte,  sie fortzusetzen.  Das Unvermögen
       Seiner Lordschaft,  diese Fragen  zu beantworten, hat jedoch eine
       gewisse Rechtfertigung  - der edle Lord fand alle Punkte, die die
       dänische Erbfolge betreffen, durch Lord Palmerstons Protokoll vom
       8. Juli  1850 so  gut geordnet,  daß der.  Vertrag in der Tat nur
       seine Unterschrift benötigte."
       
       #405# Birminghamer Konferenz - Die vier Garantien
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       Majestät bereit  sein würde,  seine Mitwirkung zu einer  e u r o-
       p ä i s c h e n   G a r a n t i e   f ü r   d i e s e  P r i v i-
       l e g i e n  z u  g e b e n.'
       Dieser Vorschlag,  ein Vorschlag  für die  beständige Einmischung
       nicht von  einer, sondern von 5 Mächten in die inneren Angelegen-
       heiten der  Türkei, wurde  von England und Frankreich in der Form
       des 4.  Punktes angenommen und von Drouyn de Lhuys folgendermaßen
       eingekleidet in  seiner Antwortsdepesche  an Graf  Nesselrode vom
       22. Juli  1854, 'daß keine Macht das Recht beanspruchen soll, ir-
       gendein offizielles  Protektorat über  die Untertanen der Pforte,
       welchem Ritus  sie immer  angehören mögen, auszuüben, sondern daß
       Frankreich, Österreich,  Großbritannien, Preußen und Rußland ihre
       wechselseitige Kooperation leihe, um von der Initiative der osma-
       nischen Regierung  die Sanktion  und Beobachtung  der  religiösen
       Privilegien der verschiedenen christlichen Gemeinden zu erhalten,
       und die  hochherzigen Absichten  Seiner Majestät  des Sultans zum
       Nutzen ihrer  verschiedenen Religionsgenossen  zu lenken,  so daß
       daraus keine Verletzung der Würde und Unabhängigkeit seiner Krone
       entspringen soll'.
       Die Wirkung dieses 4. Punktes ist, die Unabhängigkeit des Osmani-
       schen Reichs  zu zerstören,  die zu verteidigen der eingestandene
       Zweck des Krieges ist; aber seine Ungesetzlichkeit besteht in der
       Tatsache,  daß   diese  vorgeschlagene     Ü b e r g a b e    von
       Frankreich und  England ohne  Zustimmung der  Türkei geschah, und
       daß sie  darauf bestanden,  trotz der  Weigerung der  Türkei, den
       Punkt auf der Wiener Konferenz zu diskutieren. Um Sidney Herberts
       Worte zu  brauchen: 'Die  Sache ist verwickelt durch den Umstand,
       daß wir  mit unsrem  Feinde übereinstimmen, aber nicht mit unsrem
       Alliierten.'
       Wenn wir  im Kriege  von Rußland geschlagen und gezwungen werden,
       um Frieden  zu bitten,  so dürften  wir keinen  solchen Vorschlag
       f ü r   eine dritte Macht machen. Um diese Illegalität zu entfer-
       nen, war  es für England und Frankreich nötig, erst offen zu Ruß-
       land überzugehn und der Türkei den Krieg zu erklären.
       Wie der  4. Punkt  die Übergabe  der Unabhängigkeit,  ist der  1.
       Punkt die  Übergabe  der  Integrität  der  Türkei;  und,  wie  im
       4.Punkt, geschieht  die Übergabe ohne Einwilligung der betreffen-
       den Partei, indem solche Zustimmung zur Entwickelung des 1. Punk-
       tes  ausdrücklich  vom  türkischen  Bevollmächtigten  vorbehalten
       blieb.
       Wir finden,  daß die  Trennung der  Moldau, der Walachei und Ser-
       biens von  der Türkei  versteckt wird unter der Versicherung, daß
       sie fortfahren  sollen, der  Türkei Untertan zu sein. Die Phrase:
       'Keine exklusive  Protektion soll  künftig über  diese  Provinzen
       ausgeübt werden',  wird in  5  Artikeln  entwickelt,  die  den  5
       Mächten  dieselbe   Stellung  anweisen   wie   der   Pforte   als
       gemeinschaftlichem Oberherrn.  Sie erhält  ihre letzte Vollendung
       in dem  Vorschlage Frankreichs  und Englands, in der sechsten Zu-
       sammenkunft der  Wiener Konferenz,  die Walachei  und  Moldau  in
       einen einzigen  Staat zu vereinen, unter einem erblichen Prinzen,
       gewählt aus  einer der  herrschenden Familien  Europas. Aber  die
       I n f a m i e   dieses Aufgebens sowohl der eingestandenen Zwecke
       Englands als  der Rechte  unseres Alliierten,  der  Türkei,  wird
       erhöht durch  den Umstand,  daß es  zu einer Zeit geschah, wo die
       Armeen Rußlands  gezwungen waren, das türkische Gebiet zu räumen,
       ohne die geringste Hilfsleistung der Streitkräfte Frankreichs und
       Englands. Da  die   Ü b e r g a b e   d e r   I n t e g r i t ä t
       u n d   U n a b h ä n g i g k e i t   d e s   O m a n i s c h e n
       R e i c h s   s o   v o r   d e r   E x p e d i t i o n   n a c h
       S e w a s t o p o l  stattfand, folgt von selbst, daß diese Expe-
       dition
       
       #406# Karl Marx
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       unternommen war  mit dem  Zweck, die  Übergabe zu    e r z w i n-
       g e n,   sie der  Türkei  aufzuzwingen  durch  Erschöpfung  ihrer
       Hilfsquellen,  und  England,  indem  man  ihr  den    S c h e i n
       e i n e s  T r i u m p h s  ü b e r  R u ß l a n d  gab."
       
       II
       
       ["Neue Oder-Zeitung" Nr. 351 vom 31. Juli 1855]
       London, 28.  Juli. In  bezug auf  den 2. Punkt fährt das Birming-
       hamer Dokument fort:
       
       "Der zweite  Punkt war die freie Schiffahrt der Donau. Die Unter-
       brechung der  Donauschiffahrt datiert  von der Zession des Donau-
       deltas an Rußland, der Türkei im Frieden von Adrianopel 1829 [19]
       auferlegt. Diese  Zession stand  im Widerspruch  mit dem Londoner
       Vertrag vom 6. Juli 1827, der Rußland verbot, türkisches Territo-
       rium zu erwerben. Englands ursprüngliches Schweigen zu dieser un-
       gesetzlichen Erwerbung  und seine spätere Unterstützung und Aner-
       kennung derselben  waren eine fortwährende Verletzung des öffent-
       lichen Rechts.  Vorwand dafür  bot der Wunsch, den Frieden zu er-
       halten, ein  Vorwand, der in dem bestehenden Kriegszustand natür-
       lich von selbst wegfällt. Die Zession des Donaudeltas an die Tür-
       kei war  eine unerläßliche  Forderung in  jedem wirklichen  Krieg
       Englands gegen  Rußland. Während aber jede Bezugnahme auf das Do-
       naudelta in  den englischen  Vorschlägen an Rußland fehlt, machte
       es aus  dieser Frage ein Mittel, Österreich zu beleidigen, dessen
       Interesse in  der freien  Donauschiffahrt  bloß  dem  der  Türkei
       selbst nachsteht.  In der vierten Zusammenkunft der Wiener Konfe-
       renz vom  21. März  1855 beantragte Baron Prokesch, der österrei-
       chische Bevollmächtigte,  daß Rußland  die Neutralität des Donau-
       deltas zugestehe.  Der russische  Bevollmächtigte antwortete, 'er
       werde seine  Zustimmung einem  Übereinkommen  versagen,  das  den
       Schein einer  indirekten Expropriation  habe'. Lord  John Russell
       unterstützte   n i c h t   den sehr  gemäßigten Vorschlag  Öster-
       reichs, und die Frage wurde am 23. März zugunsten des fortdauern-
       den Besitzes  Rußlands am Donaudelta entschieden. Nachdem Russell
       diesen Punkt  Rußland völlig überlassen hatte, schreibt er am 12.
       April an Lord Clarendon: 'Graf Buol sagte mir, er hätte nicht auf
       der Neutralität  der Inseln an den Donaumündungen bestanden, weil
       er sicher  gewesen, Rußland  würde in solchem Falle die Konferenz
       abbrechen.' Am  16. April telegraphiert Lord John Russell an Lord
       Clarendon, daß  'Österreich keine  Forderung irgendeiner  Zession
       von Territorium  unterstützen will'.  Nachdem er erst vernachläs-
       sigt, Österreich  in der halben Maßregel der Neutralität des Del-
       tas zu  unterstützen, nachdem er sich dann versichert, daß es die
       ganze Maßregel  nicht unterstützen werde, nämlich die Zession des
       Deltas an  die Türkei,  die von selbst durch Lord Johns Unterwer-
       fung unter  Rußland am 23. März fortfiel, schlägt er nun dem Lord
       Clarendon vor,  'die Zession  der an den Donaumündungen gelegenen
       und durch  den Vertrag von Adrianopel überlieferten Inseln an die
       Türkei zu verlangen'.
       
       #407# Birminghamer Konferenz - Die vier Garantien
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       Der 3. Punkt lautet: Daß der Vertrag vom Juli 1841 durch die kon-
       trahierenden Mächte  im Interesse des europäischen Gleichgewichts
       und im  Sinne der  Beschränkung der russischen Macht im Schwarzen
       Meere revidiert  werden soll!  Wäre dieser Punkt ehrlich gemeint,
       so würde  er lauten:  Erstens Beschränkung  der  Macht  Rußlands;
       zweitens Wiederherstellung der Rechte der Türkei in der Dardanel-
       lenstraße und  dem Bosporus.  Für die  Wiederherstellung der aus-
       schließlichen Kontrolle  des Sultans  über die Meerenge war keine
       Stipulation erheischt.  Sie fällt an ihn zurück mit der durch die
       Tatsache des  Kriegs gegebenen  Abschaffung der Verträge, die sie
       zeitweilig suspendierten. Diese einfache Ansicht der Sache ist in
       der Wiener Konferenz nicht einmal angedeutet worden.
       Was die  Beschränkung der  Macht Rußlands  betrifft, so  bemerkte
       Graf Buol in seinem Briefe vom 20. Mai 1855 mit Recht: 'In unsrer
       Meinung sollten die gemeinschaftlichen Anstrengungen der Alliier-
       ten darauf  gerichtet sein,  die politische  Macht Rußlands so zu
       beschränken, daß  der Mißbrauch  seiner materiellen Hilfsquellen,
       wenn nicht  unmöglich, mindestens  im  höchsten  Grade  schwierig
       wird. Die  Verminderung, ja selbst die totale Zerstörung der rus-
       sischen Flotte  im Schwarzen  Meere würde  für sich  selbst nicht
       hinreichen, Rußland  der Vorteile  zu berauben, die es von seiner
       geographischen Lage gegen die Türkei herleitet.'
       Von allen  Täuschungen, worin  die englische Regierung das Parla-
       ment gefangenzunehmen  suchte, war  die einzige,  die fehlschlug,
       der Vorschlag zur Beschränkung der Seemacht Rußlands im Schwarzen
       Meere. Hätte  der Krieg  in der Tat seine angeblichen Gegenstände
       bezweckt, so  würden, nachdem einmal bei seinem Beginn die terri-
       toriale Integrität  des Osmanischen  Reiches garantiert war, fol-
       gende Friedensbedingungen  gestellt worden  sein: 1.  Zession des
       Donaudeltas an  die Türkei, in dessen Besitz es sich noch de jure
       befindet. 2. Rußlands Verpflichtung, die Kriegskosten zu decken."
       
       Nach einigen andern Bemerkungen schließt das Dokument mit folgen-
       den Worten:
       
       "Euer Komitee  glaubt nicht, daß die Schuld allen Mitgliedern des
       Kabinetts gleich  bewußt war.  Es kann  nicht  die  ausnahmsweise
       Stellung der  vier auswärtigen  Minister  übersehen,  Ciarendons,
       Russells, Aberdeens  und vor  allem Palmerstons,  des Mannes, der
       die Anerkennung  des Friedens  von Adrianopel sicherstellte, Ruß-
       land selbst  in Kriegszeiten eine längst ungültig gewordne Schuld
       abzahlt, die  Verträge von  Hunkiar-Iskelessi [63], der Dardanel-
       len, von  Balta-Liman [60],  das dänische Protokoll von 1850 ent-
       warf oder  genehmigte und  dessen Perfidie gegen Polen, Sizilien,
       die Lombardei,  nicht minder  als sein Verrat an Frankreich, Per-
       sien, Spanien  und Dänemark,  ihn als  den unversöhnlichen  Feind
       nicht nur  der Türkei,  sondern aller  Nationen  von  Europa  be-
       zeichnen. Er  [ist] im  englischen Kabinett der Meister aller an-
       dern, die er erst zur Mitwirkung zu Verbrechen hinriß, die sie zu
       schwach waren zu durchschauen, um sie dann widerstandslos beherr-
       schen zu können. Nur die Verhängung der Strafe, die das englische
       Gesetz gegen  Hochverrat ausspricht,  kann das  Volk von den Ver-
       schwörern befreien, die es an eine fremde Macht verraten haben."
       

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