Quelle: MEW 16 September 1864 - Juli 1870


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       Karl Marx
       
       Provisorische Statuten der Internationalen
       Arbeiter-Assoziation [10]
       
       In Erwägung,
       daß die  Emanzipation der Arbeiterklasse durch die Arbeiterklasse
       selbst erobert werden muß; daß der Kampf für die Emanzipation der
       Arbeiterklasse kein  Kampf für Klassenvorrechte und Monopole ist,
       sondern für  gleiche Rechte und Pflichten und für die Vernichtung
       aller Klassenherrschaft;
       daß die ökonomische Unterwerfung des Arbeiters unter den Aneigner
       der Arbeitsmittel,  d.h. der  Lebensquellen, der  Knechtschaft in
       allen ihren  Formen  zugrunde  hegt  -  allem  gesellschaftlichen
       Elend, aller geistigen Verkümmerung und politischen Abhängigkeit;
       daß die  ökonomische Emanzipation  der Arbeiterklasse  daher  der
       große Endzweck ist, dem jede politische Bewegung, als Mittel, un-
       terzuordnen ist;
       daß alle  auf dieses Ziel gerichteten Versuche bisher gescheitert
       sind aus Mangel an Einigung unter den mannigfachen Arbeitszweigen
       jedes Landes und an der Abwesenheit eines brüderlichen Bundes un-
       ter den Arbeiterklassen der verschiedenen Länder;
       daß die  Emanzipation der  Arbeiterklasse weder eine lokale, noch
       eine nationale,  sondern eine  soziale Aufgabe  ist, welche  alle
       Länder umfaßt, in denen die moderne Gesellschaft besteht, und de-
       ren Lösung  vom praktischen  und theoretischen Zusammenwirken der
       fortgeschrittensten Länder abhängt;
       daß die  gegenwärtig sich  erneuernde Bewegung der Arbeiterklasse
       in den industriellsten Ländern Europas, während sie neue Hoffnun-
       gen wachruft,  zugleich feierliche  Warnung erteilt  gegen  einen
       Rückfall in die alten Irrtümer und zur sofortigen Zusammenfassung
       der noch zusammenhangslosen Bewegungen drängt;
       aus diesen Gründen haben die unterzeichneten Mitglieder des Komi-
       tees, welches  am 28.  September 1864  auf der  öffentlichen Ver-
       sammlung in St. Martin's Hall, London, gewählt wurde, die notwen-
       digen Schritte zur Gründung der Internationalen Arbeiter-Assozia-
       tion getan.
       
       #15# Provisorische Statuten der Internat. Arbeiter-Assoziation
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       Sie erklären,  daß diese  Internationale Assoziation und alle Ge-
       sellschaften und  Individuen, die sich ihr anschließen, Wahrheit,
       Gerechtigkeit und  Sittlichkeit anerkennen  als die  Regel  ihres
       Verhaltens zueinander  und zu  allen Menschen, ohne Rücksicht auf
       Farbe, Glauben oder Nationalität.
       Sie erachten  es als die Pflicht eines jeden Menschen, die Rechte
       eines Menschen  und Bürgers  nicht bloß  für sich selbst, sondern
       für jedermann,  der seine  Pflicht tut,  zu fordern. Keine Rechte
       ohne Pflichten, keine Pflichten ohne Rechte. [11]
       Und in diesem Geist haben sie nachfolgende Provisorische Statuten
       der Internationalen Assoziation verfaßt:
       1. Die gegenwärtige Assoziation ist gegründet zur Herstellung ei-
       nes Mittelpunktes der Verbindung und des Zusammenwirkens zwischen
       den in  verschiedenen Ländern bestehenden Arbeitergeselischaften,
       welche dasselbe  Ziel verfolgen,  nämlich: den  Schutz, den Fort-
       schritt und die vollständige Emanzipation der Arbeiterklasse.
       2. Der Name  der Gesellschaft  ist: Internationale Arbeiter-Asso-
       ziation.
       3. Im Jahre  1865 wird ein allgemeiner Arbeiterkongreß in Belgien
       stattfinden. Er wird bestehen aus den Repräsentanten aller Arbei-
       tergesellschaften, die sich in der Zwischenzeit der Internationa-
       len Assoziation  angeschlossen haben. Der Kongreß wird vor Europa
       die gemeinsamen  Bestrebungen der  Arbeiterklasse verkünden,  die
       definitiven Statuten  der Internationalen Assoziation festsetzen,
       die für  ihr erfolgreiches  Wirken notwendigen Mittel beraten und
       den Zentralrat der Assoziation ernennen. [12] Der allgemeine Kon-
       greß soll sich jährlich einmal versammeln.
       4. Der Zentralrat hat seinen Sitz in London und wird gebildet aus
       Arbeitern, angehörig  den verschiedenen,  in der  Internationalen
       Assoziation repräsentierten  Ländern. Er besetzt aus seiner Mitte
       die zur  Geschäftsführung nötigen  Stellen, wie die des Präsiden-
       ten, Schatzmeisters, Generalsekretärs, der korrespondierenden Se-
       kretäre für die verschiedenen Länder usw.
       5. Auf seinen jährlichen Zusammenkünften erhält der Kongreß einen
       öffentlichen Bericht  über die  Jahresarbeit des Zentralrats. Der
       vom Kongreß jährlich neu ernannte Zentralrat ist ermächtigt, sich
       neue Mitglieder beizufügen. In dringenden Fällen kann er den Kon-
       greß vor dem regelmäßigen jährlichen Termin berufen.
       6. Der Zentralrat  wirkt als  internationale Agentur zwischen den
       verschiedenen zusammenwirkenden Gesellschaften, so daß die Arbei-
       ter eines  Landes fortwährend unterrichtet bleiben über die Bewe-
       gungen ihrer  Klasse in  allen anderen Ländern; daß eine Untersu-
       chung über  den sozialen Zustand der verschiedenen Länder Europas
       gleichzeitig und unter gemeinsamer
       
       #16# Karl Marx
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       Leitung stattfindet;  daß Fragen von allgemeinem Interesse, ange-
       regt von einer Gesellschaft, von allen ändern aufgenommen werden;
       und  daß   im  Fall   der  Notwendigkeit  sofortiger  praktischer
       Schritte, wie  z.B. bei  internationalen Zwisten, die verbündeten
       Gesellschaften sich  gleichzeitig und gleichförmig betätigen kön-
       nen. Bei  jeder passenden Gelegenheit ergreift der Zentralrat die
       Initiative der  den verschiedenen nationalen oder lokalen Gesell-
       schaften zu unterbreitenden Vorlagen.
       7. Da einerseits  der Erfolg  der Arbeiterbewegung in jedem Lande
       nur gesichert werden kann durch die Macht der Einigung und Kombi-
       nation, während  andrerseits die  Wirksamkeit des internationalen
       Zentralrats wesentlich  dadurch bedingt  ist, daß  er mit wenigen
       nationalen Zentren  der Arbeitergesellschaften  verhandelt, statt
       mit einer  großen Anzahl  kleiner und  zusammenhangsloser lokaler
       Gesellschaften, -  so sollen  die Mitglieder  der Internationalen
       Assoziation all  ihre Kräfte  aufbieten zur  Vereinigung der zer-
       streuten Arbeitergesellschaften  ihrer betreffenden Länder in na-
       tionale Körper,  repräsentiert durch  nationale Zentralorgane. Es
       versteht sich  von selbst,  daß die Anwendung dieses Artikels von
       den Sondergesetzen  jedes Landes  abhängt und  daß, abgesehen von
       gesetzlichen Hindernissen,  keine unabhängige lokale Gesellschaft
       von direkter  Korrespondenz mit  dem Londoner  Zentralrat  ausge-
       schlossen ist.
       8. Bis zur  Zusammenkunft des  ersten Kongresses wird sich das am
       28. September 1864 gewählte Komitee als Provisorischer Zentralrat
       betätigen, Verbindungen  zwischen den Arbeitergesellschaften ver-
       schiedener Länder  zu knüpfen trachten, Mitglieder im Vereinigten
       Königreich werben,  die vorbereitenden  Schritte tun zur Einberu-
       fung des  Kongresses und die Hauptfragen, die diesem Kongreß vor-
       gelegt werden sollen, mit den nationalen und lokalen Gesellschaf-
       ten besprechen.
       9. Bei Veränderung  des Wohnsitzes  von einem Land zum ändern er-
       hält jedes Mitglied der Internationalen Assoziation die brüderli-
       che Unterstützung der mitverbündeten Arbeiter.
       10. Obgleich vereinigt  zu einem  ewigen Bund brüderlichen Zusam-
       menwirkens, behalten  die Arbeitergesellschaften, welche sich der
       Internationalen Assoziation  anschließen, ihre bestehende Organi-
       sation unversehrt.
       Geschrieben zwischen dem 21. und 27. Oktober 1864.
       Nach: "Address  and provisional rules of the Working Men's Inter-
       national Association...", London 1864.
       
       Aus dem Englischen.

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