Quelle: MEW 16 September 1864 - Juli 1870
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Karl Marx
Provisorische Statuten der Internationalen
Arbeiter-Assoziation [10]
In Erwägung,
daß die Emanzipation der Arbeiterklasse durch die Arbeiterklasse
selbst erobert werden muß; daß der Kampf für die Emanzipation der
Arbeiterklasse kein Kampf für Klassenvorrechte und Monopole ist,
sondern für gleiche Rechte und Pflichten und für die Vernichtung
aller Klassenherrschaft;
daß die ökonomische Unterwerfung des Arbeiters unter den Aneigner
der Arbeitsmittel, d.h. der Lebensquellen, der Knechtschaft in
allen ihren Formen zugrunde hegt - allem gesellschaftlichen
Elend, aller geistigen Verkümmerung und politischen Abhängigkeit;
daß die ökonomische Emanzipation der Arbeiterklasse daher der
große Endzweck ist, dem jede politische Bewegung, als Mittel, un-
terzuordnen ist;
daß alle auf dieses Ziel gerichteten Versuche bisher gescheitert
sind aus Mangel an Einigung unter den mannigfachen Arbeitszweigen
jedes Landes und an der Abwesenheit eines brüderlichen Bundes un-
ter den Arbeiterklassen der verschiedenen Länder;
daß die Emanzipation der Arbeiterklasse weder eine lokale, noch
eine nationale, sondern eine soziale Aufgabe ist, welche alle
Länder umfaßt, in denen die moderne Gesellschaft besteht, und de-
ren Lösung vom praktischen und theoretischen Zusammenwirken der
fortgeschrittensten Länder abhängt;
daß die gegenwärtig sich erneuernde Bewegung der Arbeiterklasse
in den industriellsten Ländern Europas, während sie neue Hoffnun-
gen wachruft, zugleich feierliche Warnung erteilt gegen einen
Rückfall in die alten Irrtümer und zur sofortigen Zusammenfassung
der noch zusammenhangslosen Bewegungen drängt;
aus diesen Gründen haben die unterzeichneten Mitglieder des Komi-
tees, welches am 28. September 1864 auf der öffentlichen Ver-
sammlung in St. Martin's Hall, London, gewählt wurde, die notwen-
digen Schritte zur Gründung der Internationalen Arbeiter-Assozia-
tion getan.
#15# Provisorische Statuten der Internat. Arbeiter-Assoziation
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Sie erklären, daß diese Internationale Assoziation und alle Ge-
sellschaften und Individuen, die sich ihr anschließen, Wahrheit,
Gerechtigkeit und Sittlichkeit anerkennen als die Regel ihres
Verhaltens zueinander und zu allen Menschen, ohne Rücksicht auf
Farbe, Glauben oder Nationalität.
Sie erachten es als die Pflicht eines jeden Menschen, die Rechte
eines Menschen und Bürgers nicht bloß für sich selbst, sondern
für jedermann, der seine Pflicht tut, zu fordern. Keine Rechte
ohne Pflichten, keine Pflichten ohne Rechte. [11]
Und in diesem Geist haben sie nachfolgende Provisorische Statuten
der Internationalen Assoziation verfaßt:
1. Die gegenwärtige Assoziation ist gegründet zur Herstellung ei-
nes Mittelpunktes der Verbindung und des Zusammenwirkens zwischen
den in verschiedenen Ländern bestehenden Arbeitergeselischaften,
welche dasselbe Ziel verfolgen, nämlich: den Schutz, den Fort-
schritt und die vollständige Emanzipation der Arbeiterklasse.
2. Der Name der Gesellschaft ist: Internationale Arbeiter-Asso-
ziation.
3. Im Jahre 1865 wird ein allgemeiner Arbeiterkongreß in Belgien
stattfinden. Er wird bestehen aus den Repräsentanten aller Arbei-
tergesellschaften, die sich in der Zwischenzeit der Internationa-
len Assoziation angeschlossen haben. Der Kongreß wird vor Europa
die gemeinsamen Bestrebungen der Arbeiterklasse verkünden, die
definitiven Statuten der Internationalen Assoziation festsetzen,
die für ihr erfolgreiches Wirken notwendigen Mittel beraten und
den Zentralrat der Assoziation ernennen. [12] Der allgemeine Kon-
greß soll sich jährlich einmal versammeln.
4. Der Zentralrat hat seinen Sitz in London und wird gebildet aus
Arbeitern, angehörig den verschiedenen, in der Internationalen
Assoziation repräsentierten Ländern. Er besetzt aus seiner Mitte
die zur Geschäftsführung nötigen Stellen, wie die des Präsiden-
ten, Schatzmeisters, Generalsekretärs, der korrespondierenden Se-
kretäre für die verschiedenen Länder usw.
5. Auf seinen jährlichen Zusammenkünften erhält der Kongreß einen
öffentlichen Bericht über die Jahresarbeit des Zentralrats. Der
vom Kongreß jährlich neu ernannte Zentralrat ist ermächtigt, sich
neue Mitglieder beizufügen. In dringenden Fällen kann er den Kon-
greß vor dem regelmäßigen jährlichen Termin berufen.
6. Der Zentralrat wirkt als internationale Agentur zwischen den
verschiedenen zusammenwirkenden Gesellschaften, so daß die Arbei-
ter eines Landes fortwährend unterrichtet bleiben über die Bewe-
gungen ihrer Klasse in allen anderen Ländern; daß eine Untersu-
chung über den sozialen Zustand der verschiedenen Länder Europas
gleichzeitig und unter gemeinsamer
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Leitung stattfindet; daß Fragen von allgemeinem Interesse, ange-
regt von einer Gesellschaft, von allen ändern aufgenommen werden;
und daß im Fall der Notwendigkeit sofortiger praktischer
Schritte, wie z.B. bei internationalen Zwisten, die verbündeten
Gesellschaften sich gleichzeitig und gleichförmig betätigen kön-
nen. Bei jeder passenden Gelegenheit ergreift der Zentralrat die
Initiative der den verschiedenen nationalen oder lokalen Gesell-
schaften zu unterbreitenden Vorlagen.
7. Da einerseits der Erfolg der Arbeiterbewegung in jedem Lande
nur gesichert werden kann durch die Macht der Einigung und Kombi-
nation, während andrerseits die Wirksamkeit des internationalen
Zentralrats wesentlich dadurch bedingt ist, daß er mit wenigen
nationalen Zentren der Arbeitergesellschaften verhandelt, statt
mit einer großen Anzahl kleiner und zusammenhangsloser lokaler
Gesellschaften, - so sollen die Mitglieder der Internationalen
Assoziation all ihre Kräfte aufbieten zur Vereinigung der zer-
streuten Arbeitergesellschaften ihrer betreffenden Länder in na-
tionale Körper, repräsentiert durch nationale Zentralorgane. Es
versteht sich von selbst, daß die Anwendung dieses Artikels von
den Sondergesetzen jedes Landes abhängt und daß, abgesehen von
gesetzlichen Hindernissen, keine unabhängige lokale Gesellschaft
von direkter Korrespondenz mit dem Londoner Zentralrat ausge-
schlossen ist.
8. Bis zur Zusammenkunft des ersten Kongresses wird sich das am
28. September 1864 gewählte Komitee als Provisorischer Zentralrat
betätigen, Verbindungen zwischen den Arbeitergesellschaften ver-
schiedener Länder zu knüpfen trachten, Mitglieder im Vereinigten
Königreich werben, die vorbereitenden Schritte tun zur Einberu-
fung des Kongresses und die Hauptfragen, die diesem Kongreß vor-
gelegt werden sollen, mit den nationalen und lokalen Gesellschaf-
ten besprechen.
9. Bei Veränderung des Wohnsitzes von einem Land zum ändern er-
hält jedes Mitglied der Internationalen Assoziation die brüderli-
che Unterstützung der mitverbündeten Arbeiter.
10. Obgleich vereinigt zu einem ewigen Bund brüderlichen Zusam-
menwirkens, behalten die Arbeitergesellschaften, welche sich der
Internationalen Assoziation anschließen, ihre bestehende Organi-
sation unversehrt.
Geschrieben zwischen dem 21. und 27. Oktober 1864.
Nach: "Address and provisional rules of the Working Men's Inter-
national Association...", London 1864.
Aus dem Englischen.
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