Quelle: MEW 16 September 1864 - Juli 1870
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Karl Marx
Die Internationale Arbeiterassoziation und
die Allianz der sozialistischen Demokratie [228]
Vor ungefähr einem Monat haben sich in Genf einige Bürger als
Zentrales Initiativkomitee einer neuen internationalen Gesell-
schaft konstituiert, genannt "die Internationale Allianz der so-
zialistischen Demokratie", die sich "als spezielle Mission das
Studium politischer und philosophischer Fragen auf der Grundlage
dieses großen Prinzips der Gleichheit etc. gestellt hat". Das von
diesem Initiativkomitee gedruckte Programm und Reglement ist dem
Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation erst in seiner
Sitzung vom 15. Dezember mitgeteilt worden. Nach diesen Dokumen-
ten ist die genannte "Internationale Allianz Völlig in der Inter-
nationalen Arbeiterassoziation aufgegangen" und zugleich völlig
außerhalb dieser Assoziation gegründet.
Neben dem von den Arbeiterkongressen in Genf, Lausanne und Brüs-
sel gewählten Generalrat der Internationalen Arbeiterassoziation
soll nach dem Reglement des Initiativkomitees ein weiterer, ein
selbsternannter Zentralrat in Genf bestehen. Neben den lokalen
Gruppen der Internationalen Assoziation sollen die lokalen Grup-
pen der Internationalen Allianz bestehen, die "durch ihre natio-
nalen Büros", welche außerhalb der nationalen Büros der Interna-
tionalen Assoziation tätig sind, "beim Zentralbüro der Allianz
ihre Aufnahme in die Internationale Arbeiterassoziation beantra-
gen werden". Das Zentralkomitee der Allianz maßt sich somit also
das Recht der Aufnahme in die Internationale Assoziation an.
Schließlich soll auch der allgemeine Kongreß der Internationalen
Assoziation noch sein Doppelstück im allgemeinen Kongreß der In-
ternationalen Allianz finden, denn das Reglement des Initiativko-
mitees besagt:
"Die Delegation der Allianz der sozialistischen Demokratie wird
beim alljährlichen Arbeiterkongreß als Zweig der Internationalen
Arbeiterassoziation ihre öffentlichen Sitzungen an einem getrenn-
ten Ort abhalten."
#340# Karl Marx
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In Erwägung,
daß das Vorhandensein einer zweiten internationalen Organisation,
die innerhalb und außerhalb der Internationalen Arbeiterassozia-
tion tätig ist, das unfehlbarste Mittel wäre, diese zu desorgani-
sieren;
daß jede andere Gruppe von Personen an beliebigem Orte das Recht
hätte, die Initiativgruppe von Genf nachzuahmen und unter mehr
oder weniger plausiblen Vorwänden der Internationalen Arbeiteras-
soziation andere internationale Assoziationen mit anderen
"speziellen Missionen" aufzupfropfen;
daß die Internationale Arbeiterassoziation auf diese Weise bald
zum Spielball der Intriganten aller Racen und Nationalitäten
würde;
daß zudem die Statuten der Internationalen Arbeiterassoziation in
ihrem Rahmen nur lokale und nationale Zweiggesellschaften zulas-
sen (siehe Art. 1 und 6 der Statuten);
daß es den Sektionen der Internationalen Assoziation verboten
ist, sich Statuten und Verwaltungsverordnungen zu geben, die den
Allgemeinen Statuten und Verwaltungsverordnungen der Internatio-
nalen Assoziation zuwiderlaufen (siehe Art. 12 der Verwaltungs-
verordnungen [229]);
daß die Statuten und Verwaltungsverordnungen der Internationalen
Assoziation nur von einem allgemeinen Kongreß revidiert werden
können, auf dem zwei Drittel der anwesenden Delegierten für eine
solche Revision stimmen (siehe Art. 13 der Verwaltungsverordnun-
gen); 1*)
hat der Generalrat der Internationalen Assoziation m seiner Sit-
zung vom 22. Dezember 1868 einstimmig beschlossen:
1. Alle Artikel des Reglements der Internationalen Allianz der
sozialistischen Demokratie, die ihre Beziehungen zur Internatio-
nalen Arbeiterassoziation bestimmen, sind für null und nichtig
erklärt;
2. Die Internationale Allianz der sozialistischen Demokratie wird
nicht als Zweig der Internationalen Arbeiterassoziation zugelas-
sen;
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1*) Bei der Beratung des Resolutionsentwurfs in der Sitzung des
Generalrats vom 22. Dezember 1868 wurde in die Erwägungsgründe
der Resolution auf Vorschlag Duponts folgender Zusatz aufgenom-
men, dessen endgültige Fassung vermutlich von Marx stammt:
"daß die Frage durch die auf dem allgemeinen Kongreß zu Brüssel
einstimmig angenommene Resolution gegen die Friedensliga [230]
präjudiziert ist;
daß der Kongreß in dieser Resolution erklärt hat, die Friedens-
liga habe keinerlei Existenzberechtigung, da nach ihren jüngsten
Erklärungen ihr Ziel und ihre Prinzipien mit denen der Interna-
tionalen Arbeiterassoziation identisch seien;
daß mehrere Mitglieder der Genfer Initiativgruppe m ihrer Eigen-
schaft als Delegierte des Brüsseler Kongresses für diese Resolu-
tion gestimmt haben;"
#341# Die I.A.A. und die Allianz der sozialistischen Demokratie
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3. Diese Resolution wird in allen Ländern veröffentlicht, wo die
Internationale Arbeiterassoziation besteht. 1*)
Im Auftrag des Generalrats
der Internationalen Arbeiterassoziation
London, den 22. Dezember 1868
Nach der Handschrift.
Aus dem Französischen.
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1*) Punkt 3 wurde in die Endfassung der Resolution nicht aufge-
nommen.
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