Quelle: MEW 18 März 1872 - Mai 1875
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Friedrich Engels
Der Haager Kongreß [Brief an Bignami]
["La Plebe" Nr. 106 vom 5. Oktober 1872]
London, 1. Oktober 1872
Mein lieber Bignami!
Vom 2. bis 7. September hielten in Den Haag die 64 Delegierten
der Internationalen Arbeiterassoziation ihre Tagung ab. Von die-
sen Delegierten vertraten 16 Frankreich, 10 Deutschland, 7 Bel-
gien, 5 England, 5 Amerika, 4 Holland, 4 Spanien, 3 die Romani-
sche Föderation (Schweiz), 2 die Jura-Föderation (ebenfalls
Schweiz), 1 Irland, 1 Österreich, 1 Ungarn, 1 Polen, 1 Portugal,
1 Australien und 2 Dänemark. - Ihrer Nationalität nach waren es
20 Franzosen, 16 Deutsche, 8 Belgier, 6 Engländer, 1 Pole, 1 Ire,
1 Korse, 1 Däne. [186]
Die Mandatsprüfung nahm mehr als zwei Tage in Anspruch. Unter
dieser Form wurden alle internen Fragen behandelt, mit denen sich
die Internationale seit ihrem letzten Kongreß beschäftigt hatte;
und fast immer handelte es sich um die Tätigkeit des Generalrats.
Von den drei Mandaten des Bürgers Lafargue, des Vertreters von
Portugal und zweier lokaler spanischer Föderationen, wurde jenes
der Neuen Madrider Föderation von den anderen spanischen Dele-
gierten angefochten. Die Neue Madrider Föderation, die von Mit-
gliedern der Internationale gebildet worden ist, welche von der
alten Föderation eigenmächtig und in Verletzung der Statuten aus-
geschlossen worden waren, war von dem Spanischen Föderalrat nicht
anerkannt worden; sie hatte sich an den Londoner Generalrat ge-
wandt, der sie anerkannte. 1*)
Der Kongreß bestätigte einstimmig diesen Beschluß.
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1*) Siehe vorl. Band, S. 125
#166# Friedrich Engels
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Die sechs Delegierten, die der Generalrat, sich nach dem Vorgang
der früheren Kongresse richtend, entsandt hatte - die übrigens,
bis auf eine Ausnahme, auch mit anderen Mandaten versehen waren
-, wurden zugelassen. Dem Delegierten der Sektion der revolutio-
nären Propaganda und Aktion in Genf, eine Sektion, die vom Gene-
ralrat nicht anerkannt worden war, wurde das Mandat für die ganze
Dauer des Kongresses suspendiert und die Sektion nicht anerkannt.
1*) Die vier Delegierten der Spanischen Föderation wurden erst
zugelassen, nachdem sie die dem Generalrat geschuldeten Mit-
gliedsbeiträge für das Jahr 1871/1872 bezahlt hatten. Schließlich
wurde der Delegierte der 12. Sektion von New York, die vom Gene-
ralrat suspendiert worden war, trotz einer Rede, die mehr als
eine Stunde dauerte, nicht zum Kongreß zugelassen. Alle diese Be-
schlüsse, die mit einer Dreiviertelmehrheit gefaßt wurden, waren
ebensoviele Zeugnisse des Vertrauens für den Generalrat, dessen
"autoritäre" Aktion (wie sie mancher zu nennen pflegte) von der
überwiegenden Mehrheit des Kongresses vollauf bestätigt wurde.
Nach diesen Diskussionen, die viele Meinungsverschiedenheiten be-
seitigten, die im Schöße der Internationale entstanden waren, und
die deshalb durchaus nicht unnütz waren, ging man unmittelbar zur
Frage des Generalrats selbst über. Sollte man ihn abschaffen? Und
im Falle, daß man ihn beibehielte, wäre es notwendig, auch dessen
Autorität zu bewahren, oder sollte man ihn zu einem einfachen
Büro für Korrespondenz und Statistik machen, das heißt zu einer
boîte aux lettres 2*). Die Antwort des Kongresses ließ keinen
Zweifel darüber bestehen. Der Artikel 2 des Kapitels II der
Verwaltungsverordnungen war so formuliert:
"Der Generalrat ist gehalten, die Kongreßbeschlüsse auszuführen."
3*)
Der Haager Kongreß fügte dem hinzu: "und darauf zu achten, daß
die Grundsätze, Statuten und Verwaltungsverordnungen der Interna-
tionale in jedem Lande strikt eingehalten werden" 4*) (40 Stimmen
für diesen Zusatz, 5 gegen, 11 Stimmenthaltungen).
Der Artikel 6 desselben Kapitels, der dem Generalrat das Recht
verlieh, eine Sektion zu suspendieren, wurde wie folgt formu-
liert:
"Art. 6 - Der Generalrat hat ebenfalls das Recht, Zweiggesell-
schaften, Sektionen, Föderalräte oder Föderalkomitees und Födera-
tionen der Internationale bis zum nächsten Kongreß zu suspendie-
ren.
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1*) Siehe vorl. Band, S. 153/154 - 2*) einem Briefkasten -
3*) siehe Band 17 unserer Ausgabe, S. 445 - 4*) siehe vorl. Band,
S. 150
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Gegenüber Sektionen, welche einer Föderation angehören, soll er
dieses Recht indessen nur ausüben, nachdem er den betreffenden
Föderalrat konsultiert hat...
Im Falle der Suspendierung einer ganzen Föderation soll der Gene-
ralrat alle Föderationen unverzüglich davon benachrichtigen. Wenn
die Mehrheit der Föderationen es verlangt, soll der Generalrat
eine außerordentliche Konferenz einberufen, welche aus einem De-
legierten jeder Nationalität bestehen, einen Monat nachher zusam-
mentreten und den Streitfall endgültig entscheiden wird.
Nichtsdestoweniger versteht es sich von selbst, daß die Länder,
wo die Internationale verboten ist, dieselben Rechte ausüben wer-
den wie die regulären Föderationen." 1*)
Es ist klar, daß dieser neue Artikel der Verordnungen, der mit
größerer Klarheit die Befugnisse des Generalrats umreißt, diese
auch mit den nötigen Garantien umgibt, um ihren Mißbrauch zu ver-
hindern.
Der Kongreß hat erklärt, er wolle, daß der Generalrat eine Auto-
rität besitze, aber eine verantwortungsvolle Autorität. Dieser
Artikel wurde mit einer Mehrheit von 36 Stimmen gegen 11 Stimmen
bei 9 Stimmenthaltungen angenommen.
Es folgte die Frage des neuen Generalrats. Wenn der Generalrat,
dessen Mandat ablief, sich vollständig oder zum Teil hätte wie-
derwählen lassen wollen, wäre er fast der Einstimmigkeit sicher
gewesen, da sich in dieser Frage die Belgier und Holländer von
der Minderheit trennten und für London stimmten. Aber um zu be-
weisen, daß sie nicht für sich persönlich ausgedehntere und bes-
ser definierte Befugnisse für den Generalrat verlangt hatten,
schlugen Marx, Engels, Serraillier, Wróblewski, Dupont und andere
Mitglieder des scheidenden Rats vor, den Generalrat nach New York
zu verlegen, dem einzigen Orte außer London, an dem die zwei
Hauptbedingungen gesichert wären: die Sicherheit der Archive und
der internationale Charakter der Zusammensetzung des Rats. Von
allen Vorschlägen, die vom alten Rate gemacht worden waren, war
dies der einzige, der auf einige Schwierigkeiten stieß, da alle,
mit Ausnahme der Jurassier und der Spanier, sich einig waren, die
Leitung der Internationale in denselben Händen zu belassen, in
denen sie sich bisher befand. Erst nach der förmlichen Erklärung
der aktivsten und bekanntesten Mitglieder des alten Rats, kein
neues Mandat mehr annehmen zu wollen, wurde die Verlegung nach
New York mit absoluter Mehrheit angenommen. Man ging zur Wahl des
neuen Rats über,
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1*) Siehe vorl. Band, S. 150
#168# Friedrich Engels
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der sich aus 2 Iren, 1 Schweden, 1 Italiener, 3 Franzosen, 1 Ame-
rikaner und 4 Deutschen zusammengesetzt ergab, mit dem Recht,
sich noch andere drei Mitglieder beizufügen.
Es ist bekannt, daß die Resolution IX der Londoner Konferenz
(September 1871) über die politische Wirksamkeit der Arbeiter-
klasse von den Jurassiern, einigen Spaniern und der Mehrheit der
Italiener als angeblich im Widerspruch zu den Grundsätzen der In-
ternationale-stehend scharf bekämpft wurde. Nun gut, diese Reso-
lution bildet heute den Artikel 7 a 1*) der Allgemeinen Statuten
der Internationale, der folgendermaßen abgefaßt ist:
"Art. 7 a 1*) - In seinem Kampf gegen die kollektive Macht der
besitzenden Klassen kann das Proletariat nur dann als Klasse han-
deln, wenn es sich selbst als besondere politische Partei im Ge-
gensatz zu allen alten, von den besitzenden Klassen gebildeten
Parteien konstituiert.
Diese Konstituierung des Proletariats als politische Partei ist
unerläßlich, um den Triumph der sozialen Revolution und ihres
höchsten Zieles, der Aufhebung der Klassen, zu sichern.
Die durch den ökonomischen Kampf bereits erreichte Vereinigung
der Kräfte der Arbeiterklasse muß in den Händen dieser Klasse
auch als Hebel in ihrem Kampf gegen die politische Macht ihrer
Ausbeuter dienen.
Da die Herren des Bodens und des Kapitals sich ihrer politischen
Privilegien stets bedienen, um ihre ökonomischen Monopole zu ver-
teidigen und zu verewigen und die Arbeit zu unterjochen, wird die
Eroberung der politischen Macht zur großen Pflicht des Proletari-
ats." 2*)
Diese Resolution wurde mit 28 gegen 13 Stimmen (Stimmenthaltungen
einbegriffen) angenommen; und da die Mehrheit die zwei Drittel
übersteigt, bildet diese Resolution auch einen Bestandteil der
Allgemeinen Statuten. Zu der Mehrheit sind noch die Stimmen von 6
deutschen und 4 französischen Delegierten hinzuzurechnen, die ge-
zwungen waren, Den Haag zu verlassen, und ihre Ja-Stimme schrift-
lich zurückgelassen hatten, so daß die Politik der Abstention
durch eine Dreiviertelmehrheit verurteilt wurde. Es blieb nur
noch eine wichtige Frage. Der Generalrat hatte dem Kongreß das
Bestehen einer Geheimgesellschaft im Schöße der Internationale
angezeigt, die entstanden war, nicht um gegen die bestehenden Re-
gierungen, sondern gegen unsere Assoziation selbst zu kämpfen,
die sich in drei verschiedene Einweihungsgrade teilt und von ih-
rem Gründer Michail Bakunin geleitet wird. Diese Gesellschaft
hatte zum Ziel, sich der zentralen Leitung der Internationale zu
bemächtigen und, wenn dies sich nicht als möglich
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1*) "n "La Plebe" steht hier: Artikel 8 - 2*) siehe vorl. Band,
S. 149
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erweisen sollte, sie zu desorganisieren, um sie besser beeinflus-
sen zu können. Zu diesem Zweck wurden die Losungen von der Auto-
nomie der Sektionen, von dem Widerstand gegen die autoritären
Tendenzen des Generalrats verbreitet. Der Kongreß ernannte eine
Kommission zur Untersuchung dieser Gesellschaft, deren Bericht in
der letzten Sitzung verlesen wurde. Dieser Bericht erklärte, daß
die Existenz und der feindliche Charakter dieser Gesellschaft er-
wiesen sind und schloß mit der Forderung nach Ausschluß von Baku-
nin, Guillaume, Schwitzguébel, Malon und zwei anderen aus der In-
ternationale.
Die Schlußfolgerungen des Berichtes in bezug auf die Allianz wur-
den vom Kongreß akzeptiert; was die Personen betrifft, so wurden
Bakunin und Guillaume ausgeschlossen, Schwitzguébel durch ein
kleines Stimmenübergewicht gerettet und die anderen amnestiert.
Dies sind die wichtigsten Beschlüsse des Haager Kongresses; diese
Beschlüsse sind von recht entscheidender Bedeutung und zu glei-
cher Zeit von außerordentlicher Mäßigung. Der Generalrat hat
sich, gestützt auf eine Dreiviertelmehrheit, bemüht, dem neuen
Rat eine klare und genau definierte Stellung zu sichern, das po-
litische Programm der Internationale, das von einer sektiereri-
schen Minderheit in Zweifel gezogen worden war, klar zu formulie-
ren und eine Geheimgesellschaft zu zerschlagen, die statt gegen
die bestehenden Regierungen zu konspirieren, gegen die Interna-
tionale selbst konspiriert. Darauf lehnte er es ab, sich wieder-
wählen zu lassen und hatte größte Mühe, den eigenen Rücktritt an-
nehmen zu lassen.
Die Mehrheit des Kongresses setzte sich hauptsächlich aus franzö-
sischen, deutschen, ungarischen, dänischen, polnischen, portugie-
sischen, irischen, australischen, amerikanischen Delegierten und
den Delegierten der romanischen Schweiz zusammen; die Minderheit
- aus Belgiern, Holländern, Spaniern, Jurassiern sowie einem Ame-
rikaner. Die Engländer waren unter sich geteilt und stimmten un-
terschiedlich ab. Die Minderheit (einbegriffen die Stimmenthal-
tungen) überstieg niemals die Zahl von 20 Stimmen bei 64 Dele-
gierten. Im allgemeinen waren es 12 bis 16.
Es war ein italienischer Delegierter 1*) anwesend, der Vorsit-
zende der Föderation von Rimini, doch legte er nicht sein Mandat
vor; sicher hätte der Kongreß es nicht anerkannt. Er wohnte den
Sitzungen als Zuschauer bei.
Nach meiner Rückkehr von Den Haag fand ich in der "Favilla" [187]
von Mantua einen mit Atheist 2*) gezeichneten Artikel, in dem die
Richtigkeit der
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1*) Carlo Cafiero - 2*) Carlo Terzaghi
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Feststellung bestritten wird, daß unter den 21 Sektionen, deren
Delegierte die Resolution von Rimini unterzeichnet haben, sich
nur eine (Neapel) befinde, die der Internationale angehört.
"Wenn der große Rat behauptet, daß nur die Sektion von Neapel
eine reguläre sei, dann lügt er. Der Arbeiterzirkel von Mailand,
die Gesellschaft von Girgenti, jene von Ravenna, von Rom, die
Sektion von Turin, die die Initiatorin war, haben schon seit lan-
gem die von den Allgemeinen Statuten vorgeschriebenen 10 Cente-
simi entrichtet."
Um zu sehen, ob der Generalrat lügt oder der Herr Atheist, genügt
es festzustellen, daß weder die Sektion von Mailand, noch die von
Girgenti, noch jene von Turin sich unter den Unterzeichnern der
Resolution von Rimini befinden, und daß die Sektion von Rom sich
erst nach jener Konferenz an den Generalrat gewandt hat (und ich
glaube, daß es nicht die gleiche Sektion ist, die in Rimini ver-
treten war).
Die italienischen Internationalen mögen indessen zur Überzeugung
gelangen, daß solange es eine Internationale, einen Kongreß,
einen Generalrat, Allgemeine Statuten und Verwaltungsverordnungen
gibt, keine Sektion anerkannt werden wird, weder vom Kongreß,
noch vom Rat, solange sie sich weigert, die in den Allgemeinen
Statuten und den Verwaltungsverordnungen festgelegten Bedingungen
anzunehmen, die für alle gleich sind.
Friedrich Engels
Aus dem Italienischen.
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