Quelle: MEW 18 März 1872 - Mai 1875


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       Friedrich Engels
       
       Der Haager Kongreß [Brief an Bignami]
       
       ["La Plebe" Nr. 106 vom 5. Oktober 1872]
       London, 1. Oktober 1872
       Mein lieber Bignami!
       Vom 2.  bis 7.  September hielten  in Den Haag die 64 Delegierten
       der Internationalen  Arbeiterassoziation ihre Tagung ab. Von die-
       sen Delegierten  vertraten 16  Frankreich, 10 Deutschland, 7 Bel-
       gien, 5  England, 5  Amerika, 4 Holland, 4 Spanien, 3 die Romani-
       sche  Föderation  (Schweiz),  2  die  Jura-Föderation  (ebenfalls
       Schweiz), 1  Irland, 1 Österreich, 1 Ungarn, 1 Polen, 1 Portugal,
       1 Australien  und 2  Dänemark. - Ihrer Nationalität nach waren es
       20 Franzosen, 16 Deutsche, 8 Belgier, 6 Engländer, 1 Pole, 1 Ire,
       1 Korse, 1 Däne. [186]
       Die Mandatsprüfung  nahm mehr  als zwei  Tage in  Anspruch. Unter
       dieser Form wurden alle internen Fragen behandelt, mit denen sich
       die Internationale  seit ihrem letzten Kongreß beschäftigt hatte;
       und fast immer handelte es sich um die Tätigkeit des Generalrats.
       Von den  drei Mandaten  des Bürgers  Lafargue, des Vertreters von
       Portugal und  zweier lokaler spanischer Föderationen, wurde jenes
       der Neuen  Madrider Föderation  von den  anderen spanischen Dele-
       gierten angefochten.  Die Neue  Madrider Föderation, die von Mit-
       gliedern der  Internationale gebildet  worden ist, welche von der
       alten Föderation eigenmächtig und in Verletzung der Statuten aus-
       geschlossen worden waren, war von dem Spanischen Föderalrat nicht
       anerkannt worden;  sie hatte  sich an den Londoner Generalrat ge-
       wandt, der sie anerkannte. 1*)
       Der Kongreß bestätigte einstimmig diesen Beschluß.
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 125
       
       #166# Friedrich Engels
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       Die sechs  Delegierten, die der Generalrat, sich nach dem Vorgang
       der früheren  Kongresse richtend,  entsandt hatte - die übrigens,
       bis auf  eine Ausnahme,  auch mit anderen Mandaten versehen waren
       -, wurden  zugelassen. Dem Delegierten der Sektion der revolutio-
       nären Propaganda  und Aktion in Genf, eine Sektion, die vom Gene-
       ralrat nicht anerkannt worden war, wurde das Mandat für die ganze
       Dauer des Kongresses suspendiert und die Sektion nicht anerkannt.
       1*) Die  vier Delegierten  der Spanischen  Föderation wurden erst
       zugelassen, nachdem  sie die  dem  Generalrat  geschuldeten  Mit-
       gliedsbeiträge für das Jahr 1871/1872 bezahlt hatten. Schließlich
       wurde der  Delegierte der 12. Sektion von New York, die vom Gene-
       ralrat suspendiert  worden war,  trotz einer  Rede, die  mehr als
       eine Stunde dauerte, nicht zum Kongreß zugelassen. Alle diese Be-
       schlüsse, die  mit einer Dreiviertelmehrheit gefaßt wurden, waren
       ebensoviele Zeugnisse  des Vertrauens  für den Generalrat, dessen
       "autoritäre" Aktion  (wie sie  mancher zu nennen pflegte) von der
       überwiegenden Mehrheit des Kongresses vollauf bestätigt wurde.
       Nach diesen Diskussionen, die viele Meinungsverschiedenheiten be-
       seitigten, die im Schöße der Internationale entstanden waren, und
       die deshalb durchaus nicht unnütz waren, ging man unmittelbar zur
       Frage des Generalrats selbst über. Sollte man ihn abschaffen? Und
       im Falle, daß man ihn beibehielte, wäre es notwendig, auch dessen
       Autorität zu  bewahren, oder  sollte man  ihn zu  einem einfachen
       Büro für  Korrespondenz und  Statistik machen, das heißt zu einer
       boîte aux  lettres 2*).  Die Antwort  des Kongresses  ließ keinen
       Zweifel darüber  bestehen. Der  Artikel 2  des  Kapitels  II  der
       Verwaltungsverordnungen war so formuliert:
       "Der Generalrat ist gehalten, die Kongreßbeschlüsse auszuführen."
       3*)
       Der Haager  Kongreß fügte  dem hinzu:  "und darauf zu achten, daß
       die Grundsätze, Statuten und Verwaltungsverordnungen der Interna-
       tionale in jedem Lande strikt eingehalten werden" 4*) (40 Stimmen
       für diesen Zusatz, 5 gegen, 11 Stimmenthaltungen).
       Der Artikel  6 desselben  Kapitels, der  dem Generalrat das Recht
       verlieh, eine  Sektion zu  suspendieren, wurde  wie folgt  formu-
       liert:
       "Art. 6  - Der  Generalrat hat  ebenfalls das Recht, Zweiggesell-
       schaften, Sektionen, Föderalräte oder Föderalkomitees und Födera-
       tionen der  Internationale bis zum nächsten Kongreß zu suspendie-
       ren.
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       1*) Siehe vorl.  Band,  S.  153/154  -  2*) einem  Briefkasten  -
       3*) siehe Band 17 unserer Ausgabe, S. 445 - 4*) siehe vorl. Band,
       S. 150
       
       #167# Der Haager Kongreß
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       Gegenüber Sektionen,  welche einer  Föderation angehören, soll er
       dieses Recht  indessen nur  ausüben, nachdem  er den betreffenden
       Föderalrat konsultiert hat...
       Im Falle der Suspendierung einer ganzen Föderation soll der Gene-
       ralrat alle Föderationen unverzüglich davon benachrichtigen. Wenn
       die Mehrheit  der Föderationen  es verlangt,  soll der Generalrat
       eine außerordentliche  Konferenz einberufen, welche aus einem De-
       legierten jeder Nationalität bestehen, einen Monat nachher zusam-
       mentreten und den Streitfall endgültig entscheiden wird.
       Nichtsdestoweniger versteht  es sich  von selbst, daß die Länder,
       wo die Internationale verboten ist, dieselben Rechte ausüben wer-
       den wie die regulären Föderationen." 1*)
       Es ist  klar, daß  dieser neue  Artikel der Verordnungen, der mit
       größerer Klarheit  die Befugnisse  des Generalrats umreißt, diese
       auch mit den nötigen Garantien umgibt, um ihren Mißbrauch zu ver-
       hindern.
       Der Kongreß  hat erklärt, er wolle, daß der Generalrat eine Auto-
       rität besitze,  aber eine  verantwortungsvolle Autorität.  Dieser
       Artikel wurde  mit einer Mehrheit von 36 Stimmen gegen 11 Stimmen
       bei 9 Stimmenthaltungen angenommen.
       Es folgte  die Frage  des neuen Generalrats. Wenn der Generalrat,
       dessen Mandat  ablief, sich  vollständig oder zum Teil hätte wie-
       derwählen lassen  wollen, wäre  er fast der Einstimmigkeit sicher
       gewesen, da  sich in  dieser Frage  die Belgier und Holländer von
       der Minderheit  trennten und  für London stimmten. Aber um zu be-
       weisen, daß  sie nicht für sich persönlich ausgedehntere und bes-
       ser definierte  Befugnisse für  den Generalrat  verlangt  hatten,
       schlugen Marx, Engels, Serraillier, Wróblewski, Dupont und andere
       Mitglieder des scheidenden Rats vor, den Generalrat nach New York
       zu verlegen,  dem einzigen  Orte außer  London, an  dem die  zwei
       Hauptbedingungen gesichert  wären: die Sicherheit der Archive und
       der internationale  Charakter der  Zusammensetzung des  Rats. Von
       allen Vorschlägen,  die vom  alten Rate gemacht worden waren, war
       dies der  einzige, der auf einige Schwierigkeiten stieß, da alle,
       mit Ausnahme der Jurassier und der Spanier, sich einig waren, die
       Leitung der  Internationale in  denselben Händen  zu belassen, in
       denen sie  sich bisher befand. Erst nach der förmlichen Erklärung
       der aktivsten  und bekanntesten  Mitglieder des  alten Rats, kein
       neues Mandat  mehr annehmen  zu wollen,  wurde die Verlegung nach
       New York mit absoluter Mehrheit angenommen. Man ging zur Wahl des
       neuen Rats über,
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 150
       
       #168# Friedrich Engels
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       der sich aus 2 Iren, 1 Schweden, 1 Italiener, 3 Franzosen, 1 Ame-
       rikaner und  4 Deutschen  zusammengesetzt ergab,  mit dem  Recht,
       sich noch andere drei Mitglieder beizufügen.
       Es ist  bekannt, daß  die Resolution  IX der  Londoner  Konferenz
       (September 1871)  über die  politische Wirksamkeit  der Arbeiter-
       klasse von  den Jurassiern, einigen Spaniern und der Mehrheit der
       Italiener als angeblich im Widerspruch zu den Grundsätzen der In-
       ternationale-stehend scharf  bekämpft wurde. Nun gut, diese Reso-
       lution bildet  heute den Artikel 7 a 1*) der Allgemeinen Statuten
       der Internationale, der folgendermaßen abgefaßt ist:
       "Art. 7  a 1*)  - In  seinem Kampf gegen die kollektive Macht der
       besitzenden Klassen kann das Proletariat nur dann als Klasse han-
       deln, wenn  es sich selbst als besondere politische Partei im Ge-
       gensatz zu  allen alten,  von den  besitzenden Klassen gebildeten
       Parteien konstituiert.
       Diese Konstituierung  des Proletariats  als politische Partei ist
       unerläßlich, um  den Triumph  der sozialen  Revolution und  ihres
       höchsten Zieles, der Aufhebung der Klassen, zu sichern.
       Die durch  den ökonomischen  Kampf bereits  erreichte Vereinigung
       der Kräfte  der Arbeiterklasse  muß in  den Händen  dieser Klasse
       auch als  Hebel in  ihrem Kampf  gegen die politische Macht ihrer
       Ausbeuter dienen.
       Da die  Herren des Bodens und des Kapitals sich ihrer politischen
       Privilegien stets bedienen, um ihre ökonomischen Monopole zu ver-
       teidigen und zu verewigen und die Arbeit zu unterjochen, wird die
       Eroberung der politischen Macht zur großen Pflicht des Proletari-
       ats." 2*)
       Diese Resolution wurde mit 28 gegen 13 Stimmen (Stimmenthaltungen
       einbegriffen) angenommen;  und da  die Mehrheit  die zwei Drittel
       übersteigt, bildet  diese Resolution  auch einen  Bestandteil der
       Allgemeinen Statuten. Zu der Mehrheit sind noch die Stimmen von 6
       deutschen und 4 französischen Delegierten hinzuzurechnen, die ge-
       zwungen waren, Den Haag zu verlassen, und ihre Ja-Stimme schrift-
       lich zurückgelassen  hatten, so  daß die  Politik der  Abstention
       durch eine  Dreiviertelmehrheit verurteilt  wurde. Es  blieb  nur
       noch eine  wichtige Frage.  Der Generalrat  hatte dem Kongreß das
       Bestehen einer  Geheimgesellschaft im  Schöße der  Internationale
       angezeigt, die entstanden war, nicht um gegen die bestehenden Re-
       gierungen, sondern  gegen unsere  Assoziation selbst  zu kämpfen,
       die sich  in drei verschiedene Einweihungsgrade teilt und von ih-
       rem Gründer  Michail Bakunin  geleitet wird.  Diese  Gesellschaft
       hatte zum  Ziel, sich der zentralen Leitung der Internationale zu
       bemächtigen und, wenn dies sich nicht als möglich
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       1*) "n "La  Plebe" steht  hier: Artikel 8 - 2*) siehe vorl. Band,
       S. 149
       
       #169# Der Haager Kongreß
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       erweisen sollte, sie zu desorganisieren, um sie besser beeinflus-
       sen zu  können. Zu diesem Zweck wurden die Losungen von der Auto-
       nomie der  Sektionen, von  dem Widerstand  gegen die  autoritären
       Tendenzen des  Generalrats verbreitet.  Der Kongreß ernannte eine
       Kommission zur Untersuchung dieser Gesellschaft, deren Bericht in
       der letzten  Sitzung verlesen wurde. Dieser Bericht erklärte, daß
       die Existenz und der feindliche Charakter dieser Gesellschaft er-
       wiesen sind und schloß mit der Forderung nach Ausschluß von Baku-
       nin, Guillaume, Schwitzguébel, Malon und zwei anderen aus der In-
       ternationale.
       Die Schlußfolgerungen des Berichtes in bezug auf die Allianz wur-
       den vom  Kongreß akzeptiert; was die Personen betrifft, so wurden
       Bakunin und  Guillaume ausgeschlossen,  Schwitzguébel  durch  ein
       kleines Stimmenübergewicht gerettet und die anderen amnestiert.
       Dies sind die wichtigsten Beschlüsse des Haager Kongresses; diese
       Beschlüsse sind  von recht  entscheidender Bedeutung und zu glei-
       cher Zeit  von außerordentlicher  Mäßigung.  Der  Generalrat  hat
       sich, gestützt  auf eine  Dreiviertelmehrheit, bemüht,  dem neuen
       Rat eine  klare und genau definierte Stellung zu sichern, das po-
       litische Programm  der Internationale,  das von einer sektiereri-
       schen Minderheit in Zweifel gezogen worden war, klar zu formulie-
       ren und  eine Geheimgesellschaft  zu zerschlagen, die statt gegen
       die bestehenden  Regierungen zu  konspirieren, gegen die Interna-
       tionale selbst  konspiriert. Darauf lehnte er es ab, sich wieder-
       wählen zu lassen und hatte größte Mühe, den eigenen Rücktritt an-
       nehmen zu lassen.
       Die Mehrheit des Kongresses setzte sich hauptsächlich aus franzö-
       sischen, deutschen, ungarischen, dänischen, polnischen, portugie-
       sischen, irischen,  australischen, amerikanischen Delegierten und
       den Delegierten  der romanischen Schweiz zusammen; die Minderheit
       - aus Belgiern, Holländern, Spaniern, Jurassiern sowie einem Ame-
       rikaner. Die  Engländer waren unter sich geteilt und stimmten un-
       terschiedlich ab.  Die Minderheit  (einbegriffen die Stimmenthal-
       tungen) überstieg  niemals die  Zahl von  20 Stimmen bei 64 Dele-
       gierten. Im allgemeinen waren es 12 bis 16.
       Es war  ein italienischer  Delegierter 1*)  anwesend, der Vorsit-
       zende der  Föderation von Rimini, doch legte er nicht sein Mandat
       vor; sicher  hätte der  Kongreß es nicht anerkannt. Er wohnte den
       Sitzungen als Zuschauer bei.
       Nach meiner Rückkehr von Den Haag fand ich in der "Favilla" [187]
       von Mantua einen mit Atheist 2*) gezeichneten Artikel, in dem die
       Richtigkeit der
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       1*) Carlo Cafiero - 2*) Carlo Terzaghi
       
       #170# Friedrich Engels
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       Feststellung bestritten  wird, daß  unter den 21 Sektionen, deren
       Delegierte die  Resolution von  Rimini unterzeichnet  haben, sich
       nur eine (Neapel) befinde, die der Internationale angehört.
       
       "Wenn der  große Rat  behauptet, daß  nur die  Sektion von Neapel
       eine reguläre  sei, dann lügt er. Der Arbeiterzirkel von Mailand,
       die Gesellschaft  von Girgenti,  jene von  Ravenna, von  Rom, die
       Sektion von Turin, die die Initiatorin war, haben schon seit lan-
       gem die  von den  Allgemeinen Statuten vorgeschriebenen 10 Cente-
       simi entrichtet."
       
       Um zu sehen, ob der Generalrat lügt oder der Herr Atheist, genügt
       es festzustellen, daß weder die Sektion von Mailand, noch die von
       Girgenti, noch  jene von  Turin sich unter den Unterzeichnern der
       Resolution von  Rimini befinden, und daß die Sektion von Rom sich
       erst nach  jener Konferenz an den Generalrat gewandt hat (und ich
       glaube, daß  es nicht die gleiche Sektion ist, die in Rimini ver-
       treten war).
       Die italienischen  Internationalen mögen indessen zur Überzeugung
       gelangen, daß  solange es  eine  Internationale,  einen  Kongreß,
       einen Generalrat, Allgemeine Statuten und Verwaltungsverordnungen
       gibt, keine  Sektion anerkannt  werden wird,  weder vom  Kongreß,
       noch vom  Rat, solange  sie sich  weigert, die in den Allgemeinen
       Statuten und den Verwaltungsverordnungen festgelegten Bedingungen
       anzunehmen, die für alle gleich sind.
       Friedrich Engels
       
       Aus dem Italienischen.

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