Quelle: MEW 18 März 1872 - Mai 1875
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Karl Marx
Beschlüsse des Generalrats über die Spaltung in der Föderation
der Vereinigten Staaten, angenommen in seinen Sitzungen vom 5.
und 12. März 1872 [72]
["Der Volksstaat" Nr. 37 vom 8. Mai 1872]
I
Die zwei Föderalräte
Artikel I. In Erwägung,
daß Zentralräte nur zu dem Zwecke eingesetzt werden, um in jedem
Lande der Arbeiterbewegung die Macht der Einheit und Verbindung
zu sichern (siehe Art. 7 der Generalstatuten [53]);
daß daher das Bestehen von zwei nebenbuhlerischen Zentralräten
für dieselbe Föderation eine offene Verletzung der Generalstatu-
ten ist;
fordert der Generalrat beide Föderalräte auf, sich wieder zu ver-
einigen 1*) und als ein und derselbe provisorische Föderalrat zu
handeln bis zum Zusammentritt eines amerikanischen allgemeinen
Kongresses.
Artikel II. In Erwägung,
daß die Wirksamkeit des provisorischen Föderalrats wesentlich
beeinträchtigt würde, wenn er zu viel Mitglieder enthielte, wel-
che erst ganz kürzlich der Internationalen Arbeiterassoziation
beigetreten sind;
empfiehlt der Generalrat, daß solche neugebildete, an Zahl schwa-
che Sektionen sich untereinander Verbinden zur Ernennung einiger
Wenigen, gemeinsamen Delegaten.
II
Allgemeiner Kongreß der Vereinigten-Staaten-Föderatìon
Artikel I. Der Generalrat empfiehlt die Einberufung eines allge-
meinen Kongresses von Abgeordneten der Sektionen und verbündeten
Vereine der Vereinigten Staaten zum 1. Juli 1872.
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1*) In "Woodhull & Claflin's Weekly": fordert der Generalrat
beide Föderalräte in New York auf, sich zu vereinigen
#53# Beschlüsse über die Spaltung der Föderation der USA
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Artikel II. Diesem Kongreß gebührt die Ernennung des Föderalrats
für die Vereinigten Staaten. Er mag, wenn angemessen, den so er-
nannten Föderalrat ermächtigen, sich durch eine gewisse be-
schränkte Zahl von Mitgliedern zu ergänzen.
Artikel III. Derselbe Kongreß hat die alleinige Befugnis, die Ne-
bengesetze und Regeln für die Organisation der Internationalen
Arbeiterassoziation in den Vereinigten Staaten festzulegen, aber
solche Nebengesetze und Regeln dürfen nichts enthalten im Wider-
spruch mit den Generalstatuten und Regeln der Assoziation
(Verwalt.-Regeln V, 1).
III
Sektionen 1*)
Artikel I. In Erwägung,
daß Sektion Nr. 12 zu New York nicht nur einen förmlichen Be-
schluß gefaßt hat, laut welchem "jede Sektion das unabhängige
Vorrecht" besitzt, nach ihrem Belieben "die Verhandlungen der
verschiedenen Kongresse und die Generalstatuten und Regeln" zu
deuten, sondern auch überdies vollständig im Einklang mit diesem
Grundsatz gehandelt hat, welcher, wenn allgemein beobachtet, von
der Internationalen Arbeiterassoziation nichts als den Namen üb-
rig lassen würde;
daß dieselbe Sektion nicht aufgehört hat, die Internationale
Arbeiterassoziation zum Werkzeug und Träger von Zwecken zu ma-
chen, die den Zielen und der Aufgabe der Internationalen Arbei-
terassoziation teils fremd, teils entgegengesetzt sind;
aus diesen Gründen
betrachtet es der Generalrat als seine Pflicht, den Verwaltungs-
beschluß VI des Basler Kongresses [36] in Kraft zu setzen und
Sektion Nr. 12 zu suspendieren bis zum Zusammentritt des nächsten
allgemeinen Kongresses der Internationalen Arbeiterassoziation,
welcher im September 1872 stattfinden wird.
Artikel II. In Erwägung,
daß die Internationale Arbeiterassoziation laut Generalstatuten
ausschließlich aus "Arbeitergesellschaften" bestehen soll (siehe
Artikel 1, 7 und 11 der Generalstatuten);
daß demgemäß Artikel 9 der Generalstatuten, lautend: "Jedermann,
der die Grundsätze der Internationalen Arbeiterassoziation aner-
kennt und verteidigt,
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1*) In "Woodhull & Claflin's Weekly": XII. Sektion
#54# Karl Marx
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kann Mitglied werden", obgleich er den tätigen Anhängern der In-
ternationalen, welche nicht Arbeiter sind 1*), das Recht entweder
persönlicher Mitgliedschaft oder der Zulassung zu Arbeitersektio-
nen erteilt, doch keineswegs zur Bildung von Sektionen berech-
tigt, welche ausschließlich oder vorzugsweise aus nicht der Ar-
beiterklasse angehörigen Mitgliedern bestehen;
daß dieser selben Ursache wegen der Generalrat vor einigen Mona-
ten verhindert war, eine aus Studenten bestehende slawische Sek-
tion anzuerkennen [73]
daß laut Generalstatuten V, 1 die Generalstatuten und Regeln "den
örtlichen Verhältnissen" jedes Landes anzupassen sind;
daß die gesellschaftlichen Zustände der Vereinigten Staaten, ob-
gleich in vielen andern Punkten dem Erfolg der Arbeiterbewegung
äußerst günstig, ganz besonders das Eindrängen von Scheinrefor-
mern, bürgerlichen Quacksalbern und politischen Schacherern in
die Internationale Arbeiterassoziation erleichtern;
aus diesen Gründen
empfiehlt der Generalrat, daß in Zukunft keine neuen 2*) amerika-
nischen Sektionen aufgenommen werden, welche nicht wenigstens zu
zwei Dritteln aus Lohnarbeitern bestehen.
Artikel III. Der Generalrat lenkt die Aufmerksamkeit der amerika-
nischen Föderation auf Beschluß II, 3 der Londoner Konferenz, mit
Bezug auf "sektiererische Sektionen" 3*) oder "gesonderte Kör-
per", welche vorgeben, "eigne besondere Sendungen und Aufgaben zu
erfüllen", unterschieden und getrennt von dem gemeinsamen Ziele
der Assoziation, nämlich: "den Mann der Arbeit von der wirt-
schaftlichen Unterwerfung unter den Monopolisten (Aneigner) der
Arbeitsmittel zu befreien", welche (Unterwerfung) "der Knecht-
schaft in jeder Form, allem gesellschaftlichen Elend, der geisti-
gen Erniedrigung und der politischen Abhängigkeit zugrunde
liegt". (Siehe Einleitung der Generalstatuten.)
Geschrieben um den 5. März 1872.
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1*) In "Woodhull & Claflin's Weekly" fehlt: welche nicht Arbeiter
sind - 2*) in "Woodhull & Claflin's Weekly" fehlt: neuen - 3*) in
"Woodhull & Claflin's Weekly": eine Sektion oder Sektionen
(statt: "sektiererische Sektionen")
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