Quelle: MEW 18 März 1872 - Mai 1875


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       Karl Marx
       
       Beschlüsse des Generalrats über die Spaltung in der Föderation
       der Vereinigten Staaten, angenommen in seinen Sitzungen vom 5.
       und 12. März 1872 [72]
       
       ["Der Volksstaat" Nr. 37 vom 8. Mai 1872]
       
       I
       
       Die zwei Föderalräte
       
       Artikel I. In Erwägung,
       daß Zentralräte  nur zu dem Zwecke eingesetzt werden, um in jedem
       Lande der  Arbeiterbewegung die  Macht der Einheit und Verbindung
       zu sichern (siehe Art. 7 der Generalstatuten [53]);
       daß daher  das Bestehen  von zwei  nebenbuhlerischen Zentralräten
       für dieselbe  Föderation eine offene Verletzung der Generalstatu-
       ten ist;
       fordert der Generalrat beide Föderalräte auf, sich wieder zu ver-
       einigen 1*)  und als ein und derselbe provisorische Föderalrat zu
       handeln bis  zum Zusammentritt  eines amerikanischen  allgemeinen
       Kongresses.
       Artikel II. In Erwägung,
       daß die  Wirksamkeit des  provisorischen  Föderalrats  wesentlich
       beeinträchtigt würde,  wenn er zu viel Mitglieder enthielte, wel-
       che erst  ganz kürzlich  der Internationalen  Arbeiterassoziation
       beigetreten sind;
       empfiehlt der Generalrat, daß solche neugebildete, an Zahl schwa-
       che Sektionen  sich untereinander Verbinden zur Ernennung einiger
       Wenigen, gemeinsamen Delegaten.
       
       II
       
       Allgemeiner Kongreß der Vereinigten-Staaten-Föderatìon
       
       Artikel I.  Der Generalrat empfiehlt die Einberufung eines allge-
       meinen Kongresses  von Abgeordneten der Sektionen und verbündeten
       Vereine der Vereinigten Staaten zum 1. Juli 1872.
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       1*) In "Woodhull  & Claflin's  Weekly":  fordert  der  Generalrat
       beide Föderalräte in New York auf, sich zu vereinigen
       
       #53# Beschlüsse über die Spaltung der Föderation der USA
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       Artikel II.  Diesem Kongreß gebührt die Ernennung des Föderalrats
       für die  Vereinigten Staaten. Er mag, wenn angemessen, den so er-
       nannten Föderalrat  ermächtigen,  sich  durch  eine  gewisse  be-
       schränkte Zahl von Mitgliedern zu ergänzen.
       Artikel III. Derselbe Kongreß hat die alleinige Befugnis, die Ne-
       bengesetze und  Regeln für  die Organisation  der Internationalen
       Arbeiterassoziation in  den Vereinigten Staaten festzulegen, aber
       solche Nebengesetze  und Regeln dürfen nichts enthalten im Wider-
       spruch  mit   den  Generalstatuten  und  Regeln  der  Assoziation
       (Verwalt.-Regeln V, 1).
       
       III
       
       Sektionen 1*)
       
       Artikel I. In Erwägung,
       daß Sektion  Nr. 12  zu New  York nicht  nur einen förmlichen Be-
       schluß gefaßt  hat, laut  welchem "jede  Sektion das  unabhängige
       Vorrecht" besitzt,  nach ihrem  Belieben "die  Verhandlungen  der
       verschiedenen Kongresse  und die  Generalstatuten und  Regeln" zu
       deuten, sondern  auch überdies vollständig im Einklang mit diesem
       Grundsatz gehandelt  hat, welcher, wenn allgemein beobachtet, von
       der Internationalen  Arbeiterassoziation nichts als den Namen üb-
       rig lassen würde;
       daß dieselbe  Sektion nicht  aufgehört  hat,  die  Internationale
       Arbeiterassoziation zum  Werkzeug und  Träger von  Zwecken zu ma-
       chen, die  den Zielen  und der Aufgabe der Internationalen Arbei-
       terassoziation teils fremd, teils entgegengesetzt sind;
       aus diesen Gründen
       betrachtet es  der Generalrat als seine Pflicht, den Verwaltungs-
       beschluß VI  des Basler  Kongresses [36]  in Kraft  zu setzen und
       Sektion Nr. 12 zu suspendieren bis zum Zusammentritt des nächsten
       allgemeinen Kongresses  der Internationalen  Arbeiterassoziation,
       welcher im September 1872 stattfinden wird.
       Artikel II. In Erwägung,
       daß die  Internationale Arbeiterassoziation  laut Generalstatuten
       ausschließlich aus  "Arbeitergesellschaften" bestehen soll (siehe
       Artikel 1, 7 und 11 der Generalstatuten);
       daß demgemäß  Artikel 9 der Generalstatuten, lautend: "Jedermann,
       der die  Grundsätze der Internationalen Arbeiterassoziation aner-
       kennt und verteidigt,
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       1*) In "Woodhull & Claflin's Weekly": XII. Sektion
       
       #54# Karl Marx
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       kann Mitglied  werden", obgleich er den tätigen Anhängern der In-
       ternationalen, welche nicht Arbeiter sind 1*), das Recht entweder
       persönlicher Mitgliedschaft oder der Zulassung zu Arbeitersektio-
       nen erteilt,  doch keineswegs  zur Bildung  von Sektionen berech-
       tigt, welche  ausschließlich oder  vorzugsweise aus nicht der Ar-
       beiterklasse angehörigen Mitgliedern bestehen;
       daß dieser  selben Ursache wegen der Generalrat vor einigen Mona-
       ten verhindert  war, eine aus Studenten bestehende slawische Sek-
       tion anzuerkennen [73]
       daß laut Generalstatuten V, 1 die Generalstatuten und Regeln "den
       örtlichen Verhältnissen" jedes Landes anzupassen sind;
       daß die  gesellschaftlichen Zustände der Vereinigten Staaten, ob-
       gleich in  vielen andern  Punkten dem Erfolg der Arbeiterbewegung
       äußerst günstig,  ganz besonders  das Eindrängen von Scheinrefor-
       mern, bürgerlichen  Quacksalbern und  politischen Schacherern  in
       die Internationale Arbeiterassoziation erleichtern;
       aus diesen Gründen
       empfiehlt der Generalrat, daß in Zukunft keine neuen 2*) amerika-
       nischen Sektionen  aufgenommen werden, welche nicht wenigstens zu
       zwei Dritteln aus Lohnarbeitern bestehen.
       Artikel III. Der Generalrat lenkt die Aufmerksamkeit der amerika-
       nischen Föderation auf Beschluß II, 3 der Londoner Konferenz, mit
       Bezug auf  "sektiererische Sektionen"  3*) oder  "gesonderte Kör-
       per", welche vorgeben, "eigne besondere Sendungen und Aufgaben zu
       erfüllen", unterschieden  und getrennt  von dem gemeinsamen Ziele
       der Assoziation,  nämlich: "den  Mann der  Arbeit von  der  wirt-
       schaftlichen Unterwerfung  unter den  Monopolisten (Aneigner) der
       Arbeitsmittel zu  befreien", welche  (Unterwerfung) "der  Knecht-
       schaft in jeder Form, allem gesellschaftlichen Elend, der geisti-
       gen  Erniedrigung   und  der  politischen  Abhängigkeit  zugrunde
       liegt". (Siehe Einleitung der Generalstatuten.)
       Geschrieben um den 5. März 1872.
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       1*) In "Woodhull & Claflin's Weekly" fehlt: welche nicht Arbeiter
       sind - 2*) in "Woodhull & Claflin's Weekly" fehlt: neuen - 3*) in
       "Woodhull  &  Claflin's  Weekly":  eine  Sektion  oder  Sektionen
       (statt: "sektiererische Sektionen")

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