Quelle: MEW 18 März 1872 - Mai 1875
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Friedrich Engels
An die Arbeitergesellschaft von Ferrara [89]
Bürger!
In Erwiderung Eures freundlichen Schreibens vom 3. März danke ich
Euch im Namen des Generalrats für Euren Beitritt zur Internatio-
nalen Arbeiterassoziation; zu gleicher Zeit muß ich Euch mittei-
len, daß der Rat, bevor er diesen akzeptiert, einer Erklärung
über den Sinn des Vorbehaltes bezüglich Eurer "Autonomie" bedarf.
Wenn sich eine Vereinigung bildet, ist es vor allem notwendig,
Statuten und Verwaltungsverordnungen festzulegen, so wie Ihr sel-
ber welche habt und wie sie auch die Internationale besitzt.
Vielleicht kennt Ihr letztere nicht und deshalb lege ich Euch
hier ein Exemplar in Französisch bei. Habt die Freundlichkeit,
sie Eurer Gesellschaft vorzulegen und falls Ihr ihnen zustimmt,
es mir mitzuteilen. Diese Allgemeinen Statuten und Verwaltungs-
verordnungen sind die einzigen Gesetze, die unsere Assoziation
besitzt und die Eure Autonomie beschränken könnten. Ihr werdet
jedoch von selbst verstehen, daß es in der Internationale nicht
zweierlei Sorten von Sektionen geben kann: die eine, die die ge-
meinsamen Gesetze anerkennt und die andere, die sie ablehnt 1*).
Ich hoffe indes, daß es für Euch keine Schwierigkeit geben wird,
diesen Gesetzen beizupflichten, die das Werk der Arbeiter ganz
Europas sind, ein Werk, das auf ihren jährlichen Kongressen im
Laufe von sieben Jahren geschaffen worden ist und von allen aner-
kannt wird.
Die Verwaltungsverordnungen, Abschnitt V, Art. 1 besagen : "Jede
Sektion hat das Recht, sich Sonderstatuten für ihre lokale Ver-
waltung, je nach den Lokalumständen und Landesgesetzen zu geben."
Diese Statuten und Verwaltungsverordnungen dürfen jedoch nichts
den Allgemeinen Statuten
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1*) Im Briefentwurf folgt durchgestrichen: und ihre Autonomie be-
wahrt
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und Verwaltungsverordnungen Widersprechendes enthalten. 1*) Die
Verwaltungsverordnungen, Abschnitt II, Art. 5 übertragen dem Ge-
neralrat die Verantwortung für die Zulassung oder Ablehnung jeder
neuen Sektion, erteilen ihm die Aufgabe, festzustellen, ob die
Statuten und Verwaltungsverordnungen dieser neuen Sektionen mit
diesem Artikel übereinstimmen; ich bitte Euch daher, dem Rat ein
Exemplar Eurer Statuten zu übersenden, damit er diese Formalität
erledigen kann.
Geschrieben am 16. April 1872.
Nach dem Briefentwurf.
Aus dem Italienischen.
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1*) Im Briefentwurf folgt durchgestrichen: Da Italien bis jetzt
noch keinen regulären Föderalrat besitzt, bleibt dem Generalrat
die Verpflichtung, die Statuten und Verwaltungsverordnungen der
italienischen Sektionen zu überprüfen.
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