Quelle: MEW 21 Mai 1883 - Dezember 1889
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[Über den Verfall des Feudalismus
und das Aufkommen der Bourgeoisie [352]]
Während die wüsten Kämpfe des herrschenden Feudaladels das Mit-
telalter mit ihrem Lärm erfüllten, hatte die stille Arbeit der
unterdrückten Klassen in ganz Westeuropa das Feudalsystem unter-
graben, hatte Zustände geschaffen, in denen für den Feudalherrn
immer weniger Platz blieb. Auf dem Lande freilich trieben die ad-
ligen Herren noch ihr Wesen, peinigten die Leibeignen, schwelgten
von ihrem Schweiß, ritten ihre Saaten nieder, vergewaltigten ihre
Weiber und Töchter. Aber ringsherum hatten sich Städte erhoben;
in Italien, Südfrankreich, am Rhein altrömische Munizipien, aus
ihrer Asche erstanden; anderswo, namentlich im Innern Deutsch-
lands, neue Schöpfungen; immer eingeringt in schirmende Mauern
und Gräben, Festungen, weit stärker als die Burgen des Adels,
weil bezwingbar nur durch ein großes Heer. Hinter diesen Mauern
und Gräben entwickelte sich - zunft-bürgerlich und kleinlich ge-
nug - das mittelalterliche Handwerk, sammelten sich die ersten
Kapitalien an, entsprang das Bedürfnis des Verkehrs der Städte
untereinander und mit der übrigen Welt, und, mit dem Bedürfnis,
allmählich auch die Mittel, diesen Verkehr zu schützen.
Im fünfzehnten Jahrhundert waren die Städtebürger bereits unent-
behrlicher in der Gesellschaft geworden als der Feudaladel. Zwar
war der Ackerbau noch immer die Beschäftigung der großen Masse
der Bevölkerung und damit der Hauptproduktionszweig. Aber die
paar vereinzelten Freibauern, die sich hie und da noch gegen die
Anmaßungen des Adels erhalten, bewiesen hinreichend, daß beim
Ackerbau nicht die Bärenhäuterei und die Erpressungen des Adligen
die Hauptsache sei, sondern die Arbeit des Bauern. Und dann hat-
ten sich die Bedürfnisse auch des Adels so vermehrt und verän-
dert, daß selbst ihm die Städte unentbehrlich geworden; bezog er
doch sein einziges Produktionswerkzeug, «einen Panzer und seine
Waffen, aus den Städten! Einheimische Tuche, Möbel und Schmucksa-
chen, italienische
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Seidenzeuge, Brabanter Spitzen, nordische Pelze, arabische Wohl-
gerüche, levantische Früchte, indische Gewürze - alles, nur die
Seife nicht - kaufte er von den Städtern. Ein gewisser Welthandel
hatte sich entwickelt; die Italiener befuhren das Mittelmeer und
darüber hinaus die atlantischen Küsten bis Flandern, die Han-
seaten beherrschten bei aufkommender holländischer und englischer
Konkurrenz noch immer Nord- und Ostsee. Zwischen den nördlichen
und südlichen Zentren des Seeverkehrs wurde die Verbindung über
Land erhalten; die Straßen, auf denen diese Verbindung statt-
fand,gingen durch Deutschland. Während der Adel immer überflüssi-
ger und der Entwicklung hinderlicher, wurden so die Städtebürger
die Klasse, in der die Fortentwicklung der Produktion und des
Verkehrs, der Bildung, der sozialen und politischen Institutionen
sich verkörpert fand.
Alle diese Fortschritte der Produktion und des Austausches waren
in der Tat, nach heutigen Begriffen, sehr beschränkter Natur. Die
Produktion blieb gebannt in die Form des reinen Zunfthandwerks,
behielt also selbst noch einen feudalen Charakter; der Handel
blieb innerhalb der europäischen Gewässer und ging nicht über die
levantischen Küstenstädte hinaus, in denen er die Produkte des
Fernen Ostens eintauschte. Aber kleinlich und beschränkt, wie die
Gewerbe und mit ihnen die gewerbtreibenden Bürger blieben, sie
reichten hin, die feudale Gesellschaft umzuwälzen, und sie blie-
ben wenigstens in der Bewegung, während der Adel stagnierte.
Dabei hatte die Bürgerschaft der Städte eine gewaltige Waffe ge-
gen den Feudalismus - d a s G e l d. In der feudalen Muster-
wirtschaft des frühen Mittelalters war für das Geld kaum Platz
gewesen. Der Feudalherr bezog von seinen Leibeignen alles, was er
brauchte; entweder in der Form von Arbeit oder in der von ferti-
gem Produkt; die Weiber spannen und woben den Flachs und die
Wolle und machten die Kleider; die Männer bestellten das Feld;
die Kinder hüteten das Vieh des Herrn, sammelten ihm Waldfrüchte,
Vogelnester, Streu; die ganze Familie hatte außerdem noch Korn,
Obst, Eier, Butter, Käse, Geflügel, Jungvieh und was nicht alles
noch einzuliefern. Jede Feudalherrschaft genügte sich selbst; so-
gar die Kriegsleistungen wurden in Produkten eingefordert; Ver-
kehr, Austausch war nicht vorhanden, Geld überflüssig. Europa war
auf eine so niedrige Stufe herabgedrückt, hatte so sehr wieder
von vorn angefangen, daß das Geld damals weit weniger eine ge-
sellschaftliche als eine bloß politische Funktion hatte: Es
diente zum S t e u e r z a h l e n und wurde hauptsächlich er-
worben durch R a u b.
Alles das war jetzt anders. Geld war wieder allgemeines Aus-
tauschmittel geworden, und damit hatte sich seine Masse bedeutend
vermehrt; auch der Adel konnte es nicht mehr entbehren, und da er
wenig oder nichts zu
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verkaufen hatte, da auch das Rauben jetzt nicht ganz so leicht
mehr war, mußte er sich entschließen, vom bürgerlichen Wucherer
zu borgen. Lange ehe die Ritterburgen von den neuen Geschützen in
Bresche gelegt, waren sie schon vom Geld unterminiert; in der
Tat, das Schießpulver war sozusagen bloß der Gerichtsvollzieher
im Dienst des Geldes. Das Geld war der große politische Gleichma-
chungshobel der Bürgerschaft. Überall, wo ein persönliches Ver-
hältnis durch ein Geldverhältnis, eine Naturalleistung durch eine
Geldleistung verdrängt wurde, da trat ein bürgerliches Verhältnis
an die Stelle eines feudalen. Zwar blieb die alte brutale Natu-
ralwirtschaft auf dem Lande in bei weitem den meisten Fällen be-
stehn; aber schon gab es ganze Distrikte, wo, wie in Holland, in
Belgien, am Niederrhein, die Bauern den Herren Geld statt Fronden
und Naturalabgaben entrichteten, wo Herren und Untertanen schon
den ersten entscheidenden Schritt getan hatten zum Übergang in
Grundbesitzer und Pächter, wo also auch auf dem Lande den politi-
schen Einrichtungen des Feudalismus ihre gesellschaftliche Grund-
lage abhanden kam.
Wie sehr die Feudalität am Ende des fünfzehnten Jahrhunderts
schon vom Geld unterhöhlt und innerlich ausgefressen war, tritt
schlagend hervor an dem Golddurst, der sich um diese Zeit Westeu-
ropas bemächtigt. G o l d suchten die Portugiesen an der afri-
kanischen Küste, in Indien, im ganzen Fernen Osten; G o l d war
das Zauberwort, das die Spanier über den Atlantischen Ozean nach
Amerika trieb; G o l d war das erste, wonach der Weiße frug,
sobald er einen neuentdeckten Strand betrat. Aber dieser Drang,
in die Ferne auf Abenteuer auszuziehn, um Gold zu suchen, so sehr
er auch im Anfang in feudalen und halbfeudalen Formen sich ver-
wirklicht, war doch in seiner Wurzel schon unverträglich mit dem
Feudalismus, dessen Grundlage der Ackerbau und dessen Eroberungs-
züge wesentlich auf L a n d e r w e r b gerichtet waren. Dazu
war die Schiffahrt ein entschieden b ü r g e r l i c h e s Ge-
werbe, das seinen antifeudalen Charakter auch allen modernen
Kriegsflotten aufgeprägt hat.
Im fünfzehnten Jahrhundert war also die Feudalität in ganz West-
europa in vollem Verfall; überall hatten sich Städte mit antifeu-
dalen Interessen, mit eignem Recht und mit bewaffneter Bürger-
schaft in die feudalen Gebiete eingekeilt, hatten die Feudalher-
ren teilweise schon gesellschaftlich, durch das Geld, und hie und
da sogar auch politisch in ihre Abhängigkeit gebracht; selbst auf
dem Lande, da, wo der Ackerbau durch besonders günstige Verhält-
nisse sich gehoben, fingen die alten Feudalbande an, unter der
Einwirkung des Geldes sich zu lösen; nur in neueroberten Ländern,
wie die ostelbischen Deutschlands, oder in sonst zurückgebliebe-
nen, von den
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Wegen des Handels abgelegenen Strichen blühte die alte Adelsherr-
schaft fort. Überall aber hatten sich - in den Städten wie auf
dem Land - die Elemente der Bevölkerung gemehrt, die vor allem
verlangten, daß das ewige sinnlose Kriegführen aufhöre, jene Feh-
den der Feudalherren, die den innern Krieg permanent machten,
selbst wenn der fremde Feind im Lande war, jener Zustand ununter-
brochener, rein zweckloser Verwüstung, der das ganze Mittelalter
hindurch gewährt hatte. Selbst noch zu schwach, ihren Willen
durchzusetzen, fanden diese Elemente einen starken Rückhalt in
der Spitze der ganzen feudalen Ordnung - im Königtum. Und hier
ist der Punkt, wo uns die Betrachtung der gesellschaftlichen Ver-
hältnisse zu der der staatlichen führt, wo wir aus der Ökonomie
übertreten in die Politik.
Aus dem Völkergewirr des frühesten Mittelalters entwickelten sich
nach und nach die neuen Nationalitäten, ein Prozeß, bei dem be-
kanntlich in den meisten ehemals römischen Provinzen die Besieg-
ten den Sieger, der Bauer und Städter den germanischen Herrn sich
assimilierten. Die modernen Nationalitäten sind also ebenfalls
das Erzeugnis der unterdrückten Klassen. Wie die Verschmelzung
hier, die Grenzscheidung dort vor sich ging, davon gibt uns ein
anschauliches Bild die Menkesche Gaukarte des mittleren Loth-
ringens *). Man braucht bloß auf dieser Karte die Grenzscheide
romanischer und deutscher Ortsnamen zu verfolgen, um sich zu
überzeugen, daß diese für Belgien und Niederlothringen mit der
noch vor hundert Jahren bestehenden Sprachgrenze des Französi-
schen und Deutschen in der Hauptsache zusammenfällt. Hie und da
findet sich noch ein schmales streitiges Gebiet, wo die beiden
Sprachen um den Vorrang kämpfen; im ganzen aber steht fest, was
deutsch, was romanisch bleiben soll. Die altniederfränkische und
althochdeutsche Form der meisten Ortsnamen der Karte aber be-
weist, daß sie dem neunten, spätestens zehnten Jahrhundert ange-
hören, daß also die Grenze gegen Ende der kardlingschen Zeit
schon im wesentlichen gezogen war. Auf der romanischen Seite fin-
den sich nun, besonders in der Nähe der Sprachgrenze, Mischnamen,
aus einem deutschen Personennamen und einer romanischen Ortsbe-
zeichnung zusammengesetzt, z.B. westlich der Maas bei Verdun: Ep-
pone curtis, Rotfridi curtis, Ingolini curtis, Teudegisilo-villa,
heute Ippécourt, Récourt la Creux, Amblaincourt sur Aire, Thier-
ville. Es waren dies fränkische Herrensitze, kleine deutsche Ko-
lonien auf romanischem Boden, die früher oder später der Romani-
sierung verfielen. In den Städten und in einzelnen ländlichen
Strichen saßen stärkere
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*) Spruner-Menke, "Hand-Atlas zur Geschichte des Mittelalters und
der neueren Zeit", 3. Aufl., Gotha 1874, Karte Nr. 32.
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deutsche Kolonien, die ihre Sprache noch längere Zeit beibehiel-
ten; aus einer solchen ging z.B. Ende des neunten Jahrhunderts
noch das "Ludwigslied" [353] hervor; daß aber schon früher ein
großer Teil der fränkischen Herren romanisiert war, beweisen die
Eidformeln der Könige und Großen von 842, in denen das Romanische
schon als Amtssprache Frankreichs auftritt [354].
Die Sprachgruppen einmal abgegrenzt (vorbehaltlich späterer Er-
oberungs- und Ausrottungskriege, wie sie z.B. gegen die Elbslawen
[355] geführt wurden), war es natürlich, daß sie der Staatenbil-
dung zur gegebenen Grundlage dienten, daß die Nationalitäten an-
fingen, sich zu Nationen zu entwickeln. Wie mächtig dies Element
schon im neunten Jahrhundert war, beweist das rasche Zusammenbre-
chen des Mischstaats Lotharingien [356]. Zwar blieben das ganze
Mittelalter durch Sprachgrenzen und Landesgrenzen weit davon ent-
fernt sich zu decken; aber es war doch jede Nationalität, Italien
etwa ausgenommen, durch einen besondern großen Staat in Europa
vertreten, und die Tendenz, nationale Staaten herzustellen, die
immer klarer und bewußter hervortritt, bildet einen der wesent-
lichsten Fortschrittshebel des Mittelalters.
In jedem dieser mittelalterlichen Staaten bildete nun der König
die Spitze der ganzen feudalen Hierarchie, eine Spitze, der die
Vasallen nicht entraten konnten und gegen die sie sich zugleich
im Stand permanenter Rebellion befanden. Das Grundverhältnis der
ganzen feudalen Wirtschaft, Landverleihung gegen Leistung gewis-
ser persönlicher Dienste und Abgaben, lieferte schon in seiner
ursprünglichen, einfachsten Gestalt Stoff genug zu Streitigkei-
ten, besonders wo so viele ein Interesse hatten, Händel zu su-
chen. Wie nun erst im späteren Mittelalter, wo die Lehnsbeziehun-
gen in allen Ländern unentwirrbare Knäuel von bewilligten, entzo-
genen, wieder erneuerten, verwirkten, veränderten oder anders be-
dingten Berechtigungen und Verpflichtungen bildeten? Karl der
Kühne z.B. war für einen Teil seiner Länder Lehnsmann des Kai-
sers, für andre Lehnsmann des Königs von Frankreich; andrerseits
war der König von Frankreich, sein Lehnsherr, zugleich für ge-
wisse Gebiete der Lehnsmann Karls des Kühnen, seines eignen Va-
sallen; wie da Konflikten entgehn? - Daher dieses jahrhundert-
lange Wechselspiel der Attraktion der Vasallen zum königlichen
Zentrum hin, das allein sie gegen außen und gegen einander schüt-
zen kann, und die Repulsion vom Zentrum, in die jene Attraktion
unaufhörlich und unvermeidlich umschlägt; daher der ununterbro-
chene Kampf zwischen Königtum, und Vasallen, dessen ödes Getöse
alles andre übertäubte während jener langen Zeit, wo der Raub die
einzige, des freien Mannes würdige
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Erwerbsquelle war; daher jene endlose, sich immer neu erzeugende
Reihe von Verrat, Meuchelmord, Vergiftung, Heimtücke und aller
nur erdenklichen Niederträchtigkeiten, die sich hinter dem poeti-
schen Namen der Ritterlichkeit versteckt und in einem fort von
Ehre und Treue redet.
Daß in diesem allgemeinen Wirrwarr das Königtum das progressive
Element war, liegt auf der Hand. Es vertrat die Ordnung in der
Unordnung, die sich bildende Nation gegenüber der Zersplitterung
in rebellische Vasallenstaaten. Alle revolutionären Elemente, die
sich unter der feudalen Oberfläche bildeten, waren ebenso auf das
Königtum angewiesen wie das Königtum auf sie. Die Allianz von Kö-
nigtum und Bürgertum datiert aus dem zehnten Jahrhundert; oft
durch Konflikte unterbrochen, wie denn im ganzen Mittelalter
nichts stetig seine Bahn verfolgt, erneuerte sie sich immer fe-
ster, immer gewaltiger, bis sie dem Königtum zum endgültigen Sieg
verhalf und das Königtum seinen Verbündeten zum Dank unterjochte
und ausplünderte.
Könige wie Bürger fanden eine mächtige Stütze an dem aufkommenden
Stande der J u r i s t e n. Mit der Wiederentdeckung des römi-
schen Rechts trat die Teilung der Arbeit ein zwischen den Pfaf-
fen, den Rechtskonsulenten der Feudalzeit, und den nicht geistli-
chen Rechtsgelehrten. Diese neuen Juristen waren von vornherein
wesentlich bürgerlicher Stand; dann aber war auch das von ihnen
studierte, vorgetragne und ausgeübte Recht seinem Charakter nach
wesentlich antifeudal und in gewisser Beziehung bürgerlich. Das
römische Recht ist so sehr der klassische juristische Ausdruck
der Lebensverhältnisse und Kollisionen einer Gesellschaft, in der
das reine Privateigentum herrscht, daß alle späteren Gesetzgebun-
gen nichts Wesentliches daran zu bessern vermochten. Das bürger-
liche Eigentum des Mittelalters war aber noch stark mit feudalen
Beschränkungen verquickt, bestand z.B. großenteils in Privile-
gien; das römische Recht war also insofern auch den bürgerlichen
Verhältnissen von damals weit voraus. Die weitere geschichtliche
Entwicklung des bürgerlichen Eigentums konnte aber nur darin be-
stehn, daß es sich, wie auch geschehn, zum reinen Privateigentum
fortbildete. Diese Entwicklung mußte aber einen mächtigen Hebel
finden im römischen Recht, das alles das schon fertig enthielt,
dem die Bürgerschaft des späteren Mittelalters nur noch unbewußt
zustrebte.
Wenn auch in sehr vielen Einzelfällen das römische Recht den Vor-
wand bot zu erhöhter Bedrückung der Bauern durch den Adel, z.B.
wo die Bauern keine schriftlichen Beweise beibringen konnten für
ihre Freiheit von sonst üblichen Lasten, so ändert das an der Sa-
che nichts. Der Adel hätte auch ohne das römische Recht solche
Vorwände gefunden und fand sie
#398# Aus dem handschriftlichen Nachlaß
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täglich. Jedenfalls war es ein gewaltiger Fortschritt, als ein
Recht zur Geltung kam, das die Feudalverhältnisse absolut nicht
kennt und das das moderne Privateigentum vollständig antizi-
pierte.
Wir sahen, wie der Feudaladel anfing, in ökonomischer Beziehung
in der Gesellschaft des späteren Mittelalters überflüssig, ja
hinderlich zu werden; wie er auch bereits politisch der Entwick-
lung der Städte und des damals nur in monarchischer Form mögli-
chen nationalen Staats im Wege stand. Trotz alledem hatte ihn der
Umstand gehalten, daß er bis dahin das Monopol der Waffenführung
hatte, daß ohne ihn keine Kriege geführt, keine Schlachten ge-
schlagen werden konnten. Auch dies sollte sich ändern; der letzte
Schritt sollte getan werden, um dem Feudaladel klarzumachen, daß
die von ihm beherrschte gesellschaftliche und staatliche Periode
zu Ende, daß er in seiner Eigenschaft als Ritter, auch auf dem
Schlachtfeld, nicht mehr zu brauchen sei.
Die Feudalwirtschaft mit einem selbst feudalen Heer zu bekämpfen,
worin die Soldaten durch engere Bande an ihre unmittelbaren
Lehnsherrn gebunden waren als an das königliche Armeekommando -
das hieß offenbar, sich in einem lasterhaften Zirkel bewegen und
nicht vom Fleck kommen. Vom Anfang des vierzehnten Jahrhunderts
an streben die Könige danach, sich von diesem Feudalheer zu eman-
zipieren, ein eignes Heer zu schaffen. Von dieser Zeit an finden
wir in den Armeen der Könige einen stets wachsenden Teil geworb-
ner oder gemieteter Truppen. Anfangs meist Fußvolk, aus dem Abhub
der Städte und aus weggelaufenen Leibeignen bestehend, Lombarden,
Genuesen, Deutsche, Belgier usw., zur Besetzung der Städte und
zum Belagerungsdienst gebraucht, in offner Feldschlacht anfangs
kaum zu verwenden. Aber schon gegen Ende des Mittelalters finden
wir auch Ritter, die sich mit ihren wer weiß wie zusammengebrach-
ten Gefolgschaften in Mietdienst fremder Fürsten begeben und da-
mit den rettungslosen Zusammenbruch des feudalen Kriegswesens be-
kunden.
Gleichzeitig erstand die Grundbedingung eines kriegstüchtigen
Fußvolks in den Städten und in den freien Bauern, da, wo solche
noch vorhanden oder sich neu gebildet hatten. Bis dahin war die
Ritterschaft mit ihren ebenfalls berittenen Gefolgsleuten nicht
sowohl der Kern des Heers, als vielmehr das Heer selbst; der Troß
der mitlaufenden leibeignen Fußknechte zählte nicht, er schien -
im freien Feld - bloß vorhanden zum Ausreißen und zum Plündern.
Solange die Blütezeit des Feudalismus währte, bis Ende des drei-
zehnten Jahrhunderts, schlug und entschied die Reiterei alle
Schlachten. Von da an ändert sich die Sache, und zwar an ver-
schiedenen Punkten gleichzeitig. Das allmähliche Verschwinden der
Leibeigenschaft in England schuf eine zahlreiche Klasse freier
Bauern, Grundbesitzer (yeomen)
#399# Verfall des Feudalismus und das Aufkommen der Bourgeoisie
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oder Pächter, und damit den Rohstoff zu einem neuen Fußvolk,
geübt in der Führung des Bogens, der damaligen englischen Natio-
nalwaffe. Die Einführung dieser Bogenschützen, die stets zu Fuß
fochten, sie mochten auf dem Marsch beritten sein oder nicht, gab
Anlaß zu einer wesentlichen Änderung in der Taktik der englischen
Heere. Vom vierzehnten Jahrhundert an ficht die englische Rit-
terschaft mit Vorliebe zu Fuß, da, wo Terrain oder sonstige Um-
stände dies angemessen machen. Hinter den Bogenschützen, die den
Kampf einleiten und den Feind mürbe machen, harrt die geschlos-
sene Phalanx der abgesessenen Ritterschaft des feindlichen An-
griffs oder des geeigneten Moments zum Vorbrechen, während nur
ein Teil zu Pferde bleibt, um durch Flankenangriffe die Entschei-
dung zu unterstützen. Die damaligen ununterbrochenen Siege der
Engländer in Frankreich [357] beruhen wesentlich auf dieser Wie-
derherstellung eines defensiven Elements im Heere und sind meist
ebensosehr Verteidigungsschlachten mit offensivem Rückstoß wie
diejenigen Wellingtons in Spanien und Belgien. Mit der Annahme
der neuen Taktik durch die Franzosen - möglich, seit bei ihnen
gemietete italienische Armbrustschützen die Stelle der englischen
Bogenschützen vertraten - hörte der Siegeslauf der Engländer auf.
Ebenfalls zu Anfang des vierzehnten Jahrhunderts hatte das Fuß-
volk der flandrischen Städte es gewagt - und oft mit Erfolg -,
sich der französischen Ritterschaft in offner Feldschlacht entge-
genzustellen, und hatte Kaiser Albrecht durch seinen Versuch, die
reichsfreien Schweizer Bauern zu verraten an den Erzherzog von
Östreich, der er selbst war, den Anstoß gegeben zur Bildung der
ersten modernen Infanterie von europäischem Ruf. [358] In den
Triumphen der Schweizer über die Östreicher und namentlich über
die Burgunder erlag endgültig die Panzerreiterei - beritten oder
abgesessen - dem Fußvolk, das Feudalheer den Anfängen des
modernen Heers, der Ritter dem Bürger und freien Bauern. Und die
Schweizer, um von vornherein den bürgerlichen Charakter ihrer,
der ersten unabhängigen Republik in Europa festzustellen, v e r-
s i l b e r t e n sofort ihren Kriegsruhm. Alle politischen
Rücksichten verschwanden: die Kantone verwandelten sich in
Werbtische, um Söldlinge für den Meistbietenden zusammenzutrom-
meln. Auch sonstwo, und namentlich in Deutschland, ging die Werb-
trommel um; aber der Zynismus einer Regierung, die nur zum Ver-
kauf ihrer Landeskinder dazusein schien, blieb unerreicht, bis in
der Zeit der tiefsten nationalen Erniedrigung deutsche Fürsten
ihn übertrafen.
Dann wurde im vierzehnten Jahrhundert ebenfalls das Schießpulver
und die Artillerie von den Arabern über Spanien nach Europa ge-
bracht. Bis Ende des Mittelalters blieb die Handfeuerwaffe ohne
Wichtigkeit, was sich
#400# Aus dem handschriftlichen Nachlaß
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begreift, da der Bogen des englischen Schützen von Crécy ebenso
weit und vielleicht sicherer traf - wenn auch nicht mit derselben
Wirkung - wie das glatte Gewehr des Infanteristen von Waterloo
[359]. Das Feldgeschütz war ebenfalls noch in seiner Kindheit;
dagegen hatten die schweren Kanonen das freistehende Mauerwerk
der Ritterburgen schon vielfach in Bresche gelegt und dem Feuda-
ladel angekündigt, daß mit dem Pulver das Ende seines Reichs be-
siegelt sei.
Die Verbreitung der Buchdruckerkunst, die Wiederbelebung des Stu-
diums der antiken Literatur, die ganze Kulturbewegung, die seit
1450 immer stärker, immer allgemeiner wird - alles das kam dem
Bürgertum und Königtum zugunsten im Kampf gegen den Feudalismus.
Das Zusammenwirken aller dieser Ursachen, von Jahr zu Jahr ge-
kräftigt durch ihre zunehmende, mehr und mehr in derselben Rich-
tung vorantreibende Wechselwirkung aufeinander, entschied in der
letzten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts den Sieg, noch nicht
des Bürgertums, wohl aber des Königtums über den Feudalismus.
Überall in Europa, bis hinein in die entfernten Nebenländer, die
den Feudalzustand nicht durchgemacht, bekam auf einmal die könig-
liche Macht die Überhand. Auf der Pyrenäischen Halbinsel verei-
nigten sich zwei der dortigen romanischen Sprachstämme zum König-
reich Spanien und unterwarf sich das provenzalisch redende Reich
Aragon der kastilischen Schriftsprache [360]; der dritte Stamm
vereinigte sein Sprachgebiet (mit Ausnahme Galiciens), zum König-
reich Portugal, dem iberischen Holland, wandte sich vom Inland ab
und bewies durch seine Tätigkeit zur See seine Berechtigung zu
gesonderter Existenz.
In Frankreich gelang es Ludwig XI. endlich nach dem Untergang des
burgundischen Zwischenreichs [361] die durch das Königtum reprä-
sentierte nationale Einheit auf dem damals noch sehr beschnitte-
nen französischen Gebiet so weit herzustellen, daß bereits sein
Nachfolger 1*) sich in italienische Händel [362] mischen konnte
und daß diese Einheit nur noch einmal - durch die Reformation
[363] - auf kurze Zeit in Frage gestellt wurde. England hatte
endlich, seine quichottischen Eroberungskriege in Frankreich, an
denen es auf die Dauer verblutet wäre, aufgegeben; der Feudaladel
suchte Ersatz in den Rosenkriegen [384] und fand mehr, als er ge-
sucht hatte: Er rieb sich gegeneinander auf und brachte das Haus
Tudor auf den Thron, dessen Königsmacht die aller seiner Vorgän-
ger und Nachfolger übertraf. Die skandinavischen Länder waren
längst geeinigt, Polen ging seit der Vereinigung mit Litauen
[365] seiner Glanzperiode mit noch ungeschwächter Königsmacht
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1*) Karl VIII.
#401# Verfall des Feudalismus und das Aufkommen der Bourgeoisie
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entgegen, und selbst in Rußland waren Niederwerfung der Teilfür-
sten und Abschüttlung des tatarischen Jochs Hand in Hand gegangen
und von Iwan III. endgültig besiegelt. In ganz Europa gab es nur
zwei Länder, in denen das Königtum und die ohne es damals unmög-
liche nationale Einheit gar nicht oder nur auf dem Papier bestan-
den: Italien und Deutschland.
Geschrieben Ende 1884.
Nach der Handschrift.
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