Quelle: MEW 21 Mai 1883 - Dezember 1889


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       #85#
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       III
       
       Die irokesische Gens
       
       Wir kommen  jetzt zu  einer andern Entdeckung Morgans, die minde-
       stens von  derselben Wichtigkeit  ist wie  die Rekonstruktion der
       Urfamilienform aus den Verwandtschaftssystemen. Der Nachweis, daß
       die durch  Tiernamen bezeichneten  Geschlechtsverbände  innerhalb
       eines Stammes  amerikanischer Indianer  wesentlich identisch sind
       mit den  genea der Griechen, den gentes der Römer; daß die ameri-
       kanische Form die ursprüngliche, die griechisch-römische die spä-
       tere, abgeleitete  ist; daß  die ganze  Gesellschaftsorganisation
       der Griechen  und Römer  der Urzeit  in Gens,  Phratrie und Stamm
       ihre getreue  Parallele findet  in der amerikanisch-indianischen;
       daß die Gens eine allen Barbaren bis zu ihrem Eintritt in die Zi-
       vilisation, und  selbst noch  nachher, gemeinsame Einrichtung ist
       (soweit unsere  Quellen bis  jetzt reichen) - dieser Nachweis hat
       mit einem  Schlag die schwierigsten Partien der ältesten griechi-
       schen und  römischen Geschichte  aufgeklärt und  uns gleichzeitig
       über die  Grundzüge der  Gesellschaftsverfassung der Urzeit - vor
       Einführung des   S t a a t s  - ungeahnte Aufschlüsse gegeben. So
       einfach die  Sache auch aussieht, sobald man sie einmal kennt, so
       hat Morgan  sie doch erst in der letzten Zeit entdeckt; in seiner
       vorhergehenden, 1871  erschienenen Schrift [46] war er noch nicht
       hinter dies  Geheimnis gekommen,  dessen Enthüllung  seitdem  die
       sonst so  zuversichtlichen englischen Urhistoriker für eine Zeit-
       lang 1*) mäuschenstill gemacht hat.
       Das lateinische  Wort gens,  welches Morgan  allgemein für diesen
       Geschlechtsverband anwendet,  kommt wie das griechische gleichbe-
       deutende genos von der allgemein-arischen Wurzel gan (deutsch, wo
       nach der Regel k für arisches g stehen muß, kan), welche erzeugen
       bedeutet. Gens,  genos, sanskrit dschanas, gotisch (nach der obi-
       gen Regel)  kuni, altnordisch  und angelsächsisch  kyn,  englisch
       kin, mittelhochdeutsch künne bedeuten gleichmäßig
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       1*) (1884) fehlt: für eine Zeitlang
       
       #86# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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       Geschlecht, Abstammung.  Gens im  Lateinischen, genos im Griechi-
       schen, wird aber speziell für jenen Geschlechtsverband gebraucht,
       der sich  gemeinsamer  Abstammung  (hier  von  einem  gemeinsamen
       Stammvater) rühmt  und durch  gewisse gesellschaftliche und reli-
       giöse Einrichtungen  zu einer  besondern  Gemeinschaft  verknüpft
       ist, dessen Entstehung und Natur trotzdem allen unsern Geschicht-
       schreibern bis jetzt dunkel blieb.
       Wir haben  schon oben,  bei der  Punaluafamilie, gesehn,  was die
       Zusammensetzung einer  Gens in  der ursprünglichen  Form ist. Sie
       besteht aus  allen Personen,  die vermittelst  der Punaluaehe und
       nach den  in ihr mit Notwendigkeit herrschenden Vorstellungen die
       anerkannte Nachkommenschaft  einer bestimmten  einzelnen Stammut-
       ter, der  Gründerin der  Gens, bilden.  Da in dieser Familienform
       die Vaterschaft  ungewiß, gilt nur weibliche Linie. Da die Brüder
       ihre Schwestern  nicht heiraten dürfen, sondern nur Frauen andrer
       Abstammung, so  fallen die  mit diesen  fremden Frauen  erzeugten
       Kinder nach  Mutterrecht außerhalb  der Gens. Es bleiben also nur
       die Nachkommen der  T o c h t e r  jeder Generation innerhalb des
       Geschlechtsverbandes; die der Söhne gehn über in die Gentes ihrer
       Mütter. Was  wird nun  aus dieser Blutsverwandtschaftsgruppe, so-
       bald sie  sich als  besondre Gruppe,  gegenüber ähnlichen Gruppen
       innerhalb eines Stammes, konstituiert?
       Als klassische  Form dieser  ursprünglichen Gens nimmt Morgan die
       der Irokesen, speziell des Senekastammes. Bei diesem gibt es acht
       Gentes, nach  Tieren benannt: 1. Wolf, 2. Bär, 3. Schildkröte, 4.
       Biber, 5. Hirsch, 6. Schnepfe, 7. Reiher, 8. Falke. In jeder Gens
       herrscht folgender Brauch:
       1. Sie erwählt  ihren Sachem  (Friedensvorsteher)  und  Häuptling
       (Kriegsanführer). Der Sachem muß aus der Gens selbst gewählt wer-
       den, und  sein Amt war erblich in ihr, insofern es bei Erledigung
       sofort neu  besetzt werden  mußte; der Kriegsanführer konnte auch
       außerhalb der  Gens gewählt werden und zeitweise ganz fehlen. Zum
       Sachem wurde  nie der  Sohn des  vorigen gewählt, da bei den Iro-
       kesen Mutterrecht  herrschte, der Sohn also einer andern Gens an-
       gehörte; wohl aber und oft der Bruder oder Schwestersohn. Bei der
       Wahl stimmten   a l l e   mit,  Männer und Weiber. Die Wahl mußte
       aber von  den übrigen  sieben Gentes  bestätigt werden,  und dann
       erst wurde  der Gewählte feierlich eingesetzt, und zwar durch den
       gemeinsamen Rat  des ganzen Irokesenbundes. Die Bedeutung hiervon
       wird sich später zeigen. Die Gewalt des Sachem innerhalb des Gens
       war väterlich,  rein moralischer  Natur;  Zwangsmittel  hatte  er
       nicht. Daneben war er von Amts wegen Mitglied des Stammesrats der
       Senekas wie  des Bundesrats  der  Gesamtheit  der  Irokesen.  Der
       Kriegshäuptling hatte nur auf Kriegszügen etwas zu befehlen.
       
       #87# III. Die irokesische Gen!
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       2. Sie setzt  den Sachem  und Kriegshäuptling  nach Belieben  ab.
       Dies geschieht wieder von Männern und Weibern zusammen. Die Abge-
       setzten sind  nachhereinfache Krieger  wie  die  andern,  Privat-
       personen. Der  Stammesrat kann  übrigens auch  Sachems  absetzen,
       selbst gegen den Willen der Gens.
       3. Kein Mitglied  darf innerhalb  der Gens heiraten. Dies ist die
       Grundregel der  Gens, das  Band, das sie zusammenhält; es ist der
       negative Ausdruck  der sehr  positiven Blutsverwandtschaft, kraft
       deren die in ihr einbegriffenen Individuen erst eine Gens werden.
       Durch die Entdeckung dieser einfachen Tatsache hat Morgan die Na-
       tur der  Gens zum  erstenmal enthüllt.  Wie wenig die Gens bisher
       verstanden wurde,  beweisen die  früheren Berichte über Wilde und
       Barbaren, wo die verschiedenen Körperschaften, aus denen die Gen-
       tilordnung sich  zusammensetzt, unbegriffen  und  ununterschieden
       als Stamm,  Clan, Thum  usw. durcheinandergeworfen wurden und von
       diesen zuweilen  gesagt wird, daß die Heirat innerhalb einer sol-
       chen Körperschaft  verboten sei.  Damit war denn die rettungslose
       Konfusion gegeben,  in der  Herr McLennan  als Napoleon auftreten
       und Ordnung  schaffen konnte,  durch den Machtspruch: Alle Stämme
       teilen sich  in solche,  innerhalb deren  die  Ehe  verboten  ist
       (exogame), und  solche, in  denen  sie  erlaubt  (endogame).  Und
       nachdem er so die Sache erst recht gründlich verfahren, konnte er
       sich in  den tiefsinnigsten  Untersuchungen ergehen,  welche  von
       seinen beiden abgeschmackten Klassen die ältere sei: die Exogamie
       oder die  Endogamie. Mit  der Entdeckung  der auf  Blutsverwandt-
       schaft, und  daraus hervorgehender  Unmöglichkeit der  Ehe  unter
       ihren Mitgliedern,  begründeten  Gens  hörte  dieser  Unsinn  von
       selbst auf.  - Es  ist selbstverständlich, daß auf der Stufe, auf
       der wir  die Irokesen vorfinden, das Eheverbot innerhalb der Gens
       unverbrüchlich eingehalten wird.
       4. Das Vermögen  Verstorbner fiel  an die übrigen Gentilgenossen,
       es mußte  in der Gens bleiben. Bei der Unbedeutendheit der Gegen-
       stände, die  ein Irokese  hinterlassen konnte,  teilten sich  die
       nächsten Gentilverwandten  in die Erbschaft; starb ein Mann, dann
       seine leiblichen  Brüder und  Schwestern  und  der  Mutterbruder;
       starb eine  Frau, dann  ihre Kinder  und  leiblichen  Schwestern,
       nicht aber  ihre Brüder.  Ebendeshalb konnten Mann und Frau nicht
       voneinander erben, oder die Kinder vom Vater.
       5. Die  Gentilgenossen  schuldeten  einander  Hülfe,  Schutz  und
       namentlich Beistand  zur Rache  für Verletzung  durch Fremde. Der
       e i n z e l n e  verließ sich für seine Sicherheit auf den Schutz
       der Gens  und konnte  es; wer  ihn verletzte, verletzte die ganze
       Gens. Hieraus,  aus den  Blutbanden der  Gens, entsprang die Ver-
       pflichtung zur Blutrache, die von den Irokesen unbedingt
       
       #88# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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       anerkannt wurde. Erschlug ein Gentilfremder einen Gentilgenossen,
       so war  die ganze  Gens des Getöteten zur Blutrache verpflichtet.
       Zuerst versuchte  man Vermittlung;  die Gens des Töters hielt Rat
       und machte  dem Rat  der Gens  des  Getöteten  Beilegungsanträge,
       meist Ausdrücke des Bedauerns und bedeutende Geschenke anbietend.
       Wurden diese  angenommen, war  die Sache erledigt. Im andern Fall
       ernannte die  verletzte Gens  einen oder  mehrere Rächer, die den
       Töter zu  verfolgen und zu erschlagen verpflichtet waren. Geschah
       dies, so  hatte die  Gens des Erschlagnen kein Recht, sich zu be-
       klagen, der Fall war ausgeglichen.
       6. Die Gens  hat bestimmte  Namen oder  Reihen von  Namen, die im
       ganzen Stamm nur sie gebrauchen darf, so daß der Name des einzei-
       hen zugleich sagt, welcher Gens er angehört. Ein Gentilname führt
       Gentilrcchte von vornherein mit sich.
       7. Die Gens kann Fremde in sich adoptieren und sie dadurch in den
       ganzen Stamm  aufnehmen. Die  Kriegsgefangnen, die  man nicht tö-
       tete, wurden  so vermittelst  Adoption in  einer Gens Stammesmit-
       glieder der  Senekas und  erhielten damit  die vollen Gentil- und
       Stammesrechte. Die  Adoption geschah auf Antrag einzelner Gentil-
       genossen, Männer,  die den  Fremden als  Bruder resp.  Schwester,
       Frauen, die ihn als Kind annahmen; die feierliche Aufnahme in die
       Gens war zur Bestätigung nötig. Oft wurden so einzelne, ausnahms-
       weise zusammengeschrumpfte  Gentes durch Massenadoption aus einer
       andern Gens,  mit Einwilligung dieser, neu gestärkt. Bei den Iro-
       kesen fand  die feierliche  Aufnahme in  die Gens in öffentlicher
       Sitzung des Stammesrats statt, wodurch sie tatsächlich eine reli-
       giöse Zeremonie wurde.
       8. Spezielle religiöse  Feierlichkeiten kann man bei indianischen
       Gentes schwerlich  nachweisen; aber die religiösen Zeremonien der
       Indianer hängen mehr oder minder mit den Gentes zusammen. Bei den
       sechs jährlichen  religiösen Festen  der Irokesen  wurden die Sa-
       chems und  Kriegshäuptlinge der  einzelnen Gentes  von Amts wegen
       den "Glaubenshütern"  zugezählt und hatten priesterliche Funktio-
       nen.
       9. Die Gens  hat einen gemeinsamen Begräbnisplatz. Dieser ist bei
       den mitten  unter Weißen eingeengten Irokesen des Staats New York
       jetzt verschwunden,  hat aber früher bestanden. Bei andern India-
       nern besteht er noch; so bei den den Irokesen nah verwandten Tus-
       karoras, die,  obgleich Christen,  für jede  Gens eine  bestimmte
       Reihe im  Kirchhof haben,  so daß  zwar die  Mutter in  derselben
       Reihe begraben  wird wie  die Kinder,  aber nicht  der Vater. Und
       auch bei  den Irokesen geht die ganze Gens eines Verstorbenen zum
       Begräbnis, besorgt das Grab, die Grabreden etc.
       
       #89# III. Die irokesische Gens
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       10. Die Gens  hat einen  Rat, die demokratische Versammlung aller
       männlichen und weiblichen erwachsenen Gentilen, alle mit gleichem
       Stimmrecht. Dieser  Rat erwählte Sachems und Kriegshäuptlinge und
       setzte sie  ab; ebenso  die übrigen  "Glaubenshüter"; er beschloß
       über Bußgaben (Wergeld) oder Blutrache für gemordete Gentilen; er
       adoptierte Fremde  in die Gens. Kurz, er war die souveräne Gewalt
       in der Gens.
       Dies sind die Befugnisse einer typischen indianischen Gens.
       
       "Alle ihre  Mitglieder sind freie Leute, verpflichtet,  e i n e r
       des   a n d e r n   Freiheit zu  schützen; gleich in persönlichen
       Rechten - weder Sachems noch Kriegsführer beanspruchen irgendwel-
       chen Vorrang; sie bilden eine Brüderschaft, verknüpft durch Blut-
       bande. Freiheit,  Gleichheit, Brüderlichkeit,  obwohl nie  formu-
       liert, waren die Grundprinzipien der Gens, und diese war wiederum
       die Einheit  eines ganzen  gesellschaftlichen Systems, die Grund-
       lage der organisierten indianischen Gesellschaft. Das erklärt den
       unbeugsamen Unabhängigkeitssinn  und die  persönliche  Würde  des
       Auftretens, die jedermann bei den Indianern anerkennt." [75]
       
       Zur Zeit  der Entdeckung  waren die Indianer von ganz Nordamerika
       in Gentes  organisiert, nach Mutterrecht. Nur in einigen Stämmen,
       wie den  der Dakotas,  waren die Gentes verfallen, und in einigen
       andern, Ojibwas, Omahas, waren sie nach Vaterrecht organisiert.
       Bei sehr vielen indianischen Stämmen mit mehr als fünf oder sechs
       Gentes finden  wir je drei, vier oder mehr Gentes zu einer beson-
       dern Gruppe vereinigt, die Morgan in getreuer Übertragung des in-
       dianischen Namens  nach  ihrem  griechischen  Gegenbild  Phratrie
       (Brüderschaft) nennt.  So haben  die Senekas  zwei Phratrien; die
       erste umfaßt  die Gentes  1-4, die zweite die Gentes 5-8. Die nä-
       here Untersuchung  zeigt, daß diese Phratrien meist die ursprüng-
       lichen Gentes  darstellen, in die sich der Stamm anfänglich spal-
       tete; denn  bei dem  Heiratsverbot innerhalb der Gens mußte jeder
       Stamm notwendig  mindestens zwei  Gentes umfassen, um selbständig
       bestehn zu können. Im Maß, wie sich der Stamm vermehrte, spaltete
       sich jede  Gens wieder in zwei oder mehrere, die nun jede als be-
       sondre Gens  erscheinen, während die ursprüngliche Gens, die alle
       Tochtergentes umfaßt,  fortlebt als Phratrie. Bei den Senekas und
       den meisten  andern Indianern  sind die Gentes der einen Phratrie
       Brudergentes, während die der andern ihre Vettergentes sind - Be-
       zeichnungen, die im amerikanischen Verwandtschaftssystem, wie wir
       sahn, einen  sehr reellen  und ausdrucksvollen  Sinn  haben.  Ur-
       sprünglich durfte auch kein Seneka innerhalb seiner Phratrie hei-
       raten, doch  ist dies  längst außer Gebrauch gekommen und auf die
       Gens beschränkt.  Tradition der  Senekas war,  daß Bär und Hirsch
       die beiden  ursprünglichen Gentes seien, von denen die andern ab-
       gezweigt. Nachdem
       
       #90# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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       diese neue  Einrichtung einmal  eingewurzelt, wurde  sie nach dem
       Bedürfnis modifiziert; starben Gentes einer Phratrie aus, so wur-
       den zuweilen  zur Ausgleichung  ganze Gentes aus andern Phratrien
       in jene  versetzt. Daher  finden wir bei verschiednen Stämmen die
       gleichnamigen Gentes verschieden gruppiert in den Phratrien.
       Die Funktionen  der Phratrie  bei den Irokesen sind teils gesell-
       schaftliche,  teils  religiöse.  1.  Das  Ballspiel  spielen  die
       Phratrien gegeneinander;  jede schickt  ihre besten  Spieler vor,
       die übrigen  sehen zu,  jede Phratrie  besonders aufgestellt, und
       wetten gegeneinander  auf das Gewinnen der ihrigen. - 2. Im Stam-
       mesrat sitzen  die Sachems  und Kriegsführer  jeder Phratrie  zu-
       sammen, die  beiden  Gruppen  einander  gegenüber,  jeder  Redner
       spricht zu  den Repräsentanten jeder Phratrie als zu einer beson-
       dern Körperschaft.  - 3. War  ein Totschlag im Stamm vorgekommen,
       wo Töter  und Getötete  nicht zu  derselben Phratrie gehörten, so
       appellierte die  verletzte Gens  oft an  ihre Brudergentes; diese
       hielten einen Phratrienrat und wandten sich an die andre Phratrie
       als Gesamtheit,  damit diese  ebenfalls einen  Rat versammle  zur
       Beilegung der  Sache. Hier  tritt also  die Phratrie  wieder  als
       ursprüngliche Gens  auf und  mit größerer Aussicht auf Erfolg als
       die schwächere  einzelne Gens, ihre Tochter. - 4. Bei Todesfällen
       hervorragender Leute  übernahm die  entgegengesetzte Phratrie die
       Besorgung der  Bestattung und  der Begräbnisfeierlichkeiten, wäh-
       rend die Phratrie des Verstorbenen als leidtragend mitging. Starb
       ein Sachem,  so meldete die entgegengesetzte Phratrie die Erledi-
       gung des  Amts dem  Bundesrat der  Irokesen an. - 5. Bei der Wahl
       eines Sachems  kam ebenfalls der Phratrienrat ins Spiel. Bestäti-
       gung durch die Brudergentes wurde als ziemlich selbstverständlich
       angesehn, aber die Gentes der andern Phratrie mochten opponieren.
       In solchem  Fall kam  der Rat  dieser Phratrie zusammen; hielt er
       die Opposition aufrecht, so war die Wahl wirkungslos. - 6. Früher
       hatten die  Irokesen besondre religiöse Mysterien, von den Weißen
       medicine-lodges genannt.  Diese wurden  bei den  Senekas gefeiert
       durch zwei  religiöse Genossenschaften,  mit regelrechter Einwei-
       hung für  neue Mitglieder;  auf jede der beiden Phratrien entfiel
       eine dieser  Genossenschaften. -  7. Wenn,  wie fast  sicher, die
       vier linages  (Geschlechter), die  die vier  Viertel von Tlascalá
       zur Zeit  der Eroberung bewohnten" [76], vier Phratrien waren, so
       ist damit  bewiesen, daß  die Phratrien  wie bei den Griechen und
       ähnliche  Geschlechtsverbände   bei  den   Deutschen   auch   als
       militärische Einheiten  galten; diese  vier linages  zogen in den
       Kampf, jede  einzelne als  besondre Schar, mit eigner Uniform und
       Fahne und unter eignem Führer.
       Wie mehrere  Gentes eine  Phratrie, so bilden, in der klassischen
       Form,
       
       #91# III. Die irokesische Gens
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       mehrere Phratrien  einen Stamm; in manchen Fällen fehlt bei stark
       geschwächten Stämmen  das Mittelglied, die Phratrie. Was bezeich-
       net nun einen Indianerstamm in Amerika?
       1. Ein eignes Gebiet und ein eigner Name. Jeder Stamm besaß außer
       dem Ort  seiner wirklichen  Niederlassung noch ein beträchtliches
       Gebiet zu Jagd und Fischfang. Darüber hinaus lag ein weiter, neu-
       traler Landstrich,  der  bis  ans  Gebiet  des  nächsten  Stammes
       reichte, bei  sprachverwandten Stämmen geringer, bei nichtsprach-
       verwandten größer  war. Es  ist dies der Grenzwald der Deutschen,
       die Wüste,  die Cäsars  Sueven um ihr Gebiet schaffen, das îsarn-
       holt (dänisch  jarnved, limes  Danicus) zwischen  Dänen und Deut-
       schen, der  Sachsenwald und der branibor (slawisch = Schutzwald),
       von dem  Brandenburg seinen  Namen trägt,  zwischen Deutschen und
       Slawen. Das  solchergestalt durch  unsichre Grenzen ausgeschiedne
       Gebiet war das Gemeinland des Stamms, von Nachbarstämmen als sol-
       ches anerkannt,  von ihm  selbst gegen Übergriffe verteidigt. Die
       Unsicherheit der  Grenzen wurde  meist erst praktisch nachteilig,
       wenn die  Bevölkerung sich stark vermehrt hatte. - Die Stammesna-
       men erscheinen meist mehr zufällig entstanden als absichtlich ge-
       wählt; mit  der Zeit  kam es  häufig vor,  daß ein  Stamm von den
       Nachbarstämmen mit  einem andern als dem von ihm selbst gebrauch-
       ten bezeichnet  wurde; ähnlich wie die Deutschen ihren ersten ge-
       schichtlichen Gesamtnamen, Germanen, von den Kelten auferlegt be-
       kamen.
       2. Ein besondrer, nur diesem Stamm eigentümlicher  D i a l e k t.
       In der Tat fallen Stamm und Dialekt der Sache nach zusammen; Neu-
       bildung von  Stämmen und  Dialekten durch  Spaltung ging noch bis
       vor kurzem in Amerika vor sich und wird auch jetzt kaum ganz auf-
       gehört haben. Wo zwei geschwächte Stämme sich zu einem verschmol-
       zen haben,  kommt es  ausnahmsweise vor, daß im selben Stamm zwei
       nahverwandte Dialekte  gesprochen werden. Die Durchschnittsstärke
       amerikanischer Stämme ist unter 2000 Köpfen; die Tscherokesen in-
       des sind  an 26 000 stark, die größte Zahl Indianer in den Verei-
       nigten Staaten, die denselben Dialekt sprechen.
       3. Das Recht, die von den Gentes erwählten Sachems und Kriegsfüh-
       rer feierlich einzusetzen und
       4. das Recht,  sie wieder abzusetzen, auch gegen den Willen ihrer
       Gens. Da  diese Sachems  und Kriegsführer Mitglieder des Stammes-
       rats sind,  erklären sich diese Rechte des Stamms ihnen gegenüber
       von selbst.  Wo sich  ein Bund von Stämmen gebildet hatte und die
       Gesamtzahl der  Stämme in  einem Bundesrat  vertreten war, gingen
       obige Rechte auf diesen über.
       5. Der Besitz  gemeinsamer religiöser  Vorstellungen (Mythologie)
       und Kultusverrichtungen.
       
       #92# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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       "Die Indianer  waren in  ihrer barbarischen  Art  ein  religiöses
       Volk." [77]
       
       Ihre Mythologie  ist noch  keineswegs  kritisch  untersucht;  sie
       stellten sich die Verkörperungen ihrer religiösen Vorstellungen -
       Geister aller  Art - bereits unter menschlicher Gestalt vor, aber
       die Unterstufe  der Barbarei,  auf der  sie sich  befanden, kennt
       noch keine  bildlichen Darstellungen,  sogenannte Götzen.  Es ist
       ein in  der Entwicklung  zur Vielgötterei sich befindender Natur-
       und Elementarkultus. Die verschiednen Stämme hatten ihre regelmä-
       ßigen Feste,  mit bestimmten  Kultusformen, namentlich  Tanz  und
       Spielen; der  Tanz besonders war ein wesentlicher Bestandteil al-
       ler religiösen  Feierlichkeiten; jeder  Stamm hielt  die seinigen
       besonders ab.
       6. Ein Stammesrat  für gemeinsame  Angelegenheiten. Er war zusam-
       mengesetzt aus sämtlichen Sachems und Kriegsführern der einzelnen
       Gentes, ihren  wirklichen, weil  stets absetzbaren Vertretern; er
       beriet öffentlich,  umgeben von  den übrigen Stammesgliedern, die
       das Recht  hatten dreinzureden  und mit  ihrer Ansicht  gehört zu
       werden; der Rat entschied. In der Regel wurde jeder Anwesende auf
       Verlangen gehört,  auch die Weiber konnten durch einen Redner ih-
       rer Wahl  ihre Ansicht  vortragen lassen.  Bei den Irokesen mußte
       der endliche  Beschluß einstimmig gefaßt werden, wie dies auch in
       manchen Beschlüssen  deutscher Markgemeinden  der Fall  war.  Dem
       Stammesrat lag  ob namentlich  die Regelung  des Verhältnisses zu
       fremden Stämmen; er empfing Gesandtschaften und sandte solche ab,
       er erklärte  Krieg und schloß Frieden. Kam es zum Krieg, so wurde
       dieser meist  von Freiwilligen  geführt. Im  Prinzip  galt  jeder
       Stamm als im Kriegszustand befindlich mit jedem andern Stamm, mit
       dem er keinen ausdrücklichen Friedensvertrag geschlossen. Kriege-
       rische Auszüge gegen solche Feinde wurden meist organisiert durch
       einzelne hervorragende  Krieger; sie  gaben einen Kriegstanz, wer
       mittanzte, erklärte  damit seine  Beteiligung am Zug. Die Kolonne
       wurde sofort  gebildet und  in Bewegung gesetzt. Ebenso wurde die
       Verteidigung des angegriffnen Stammesgebiets meist durch freiwil-
       lige Aufgebote  geführt. Der  Auszug und die Rückkehr solcher Ko-
       lonnen gaben stets Anlaß zu öffentlichen Festlichkeiten. Genehmi-
       gung des  Stammesrats zu  solchen Auszügen war nicht erforderlich
       und wurde  weder verlangt  noch gegeben. Es sind ganz die Privat-
       kriegszüge deutscher  Gefolgschaften, wie  Tacitus sie uns schil-
       dert, nur  daß bei den Deutschen die Gefolgschaften bereits einen
       ständigem Charakter  angenommen haben,  einen festen Kern bilden,
       der schon  in Friedenszeiten  organisiert wird und um den sich im
       Kriegsfall die  übrigen Freiwilligen gruppieren. Solche Kriegsko-
       lonnen waren selten zahlreich; die bedeutendsten Expeditionen der
       Indianer, auch
       
       #93# III. Die irokesische Gens
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       auf große  Entfernungen, wurden  von unbedeutenden  Streitkräften
       vollführt. Traten  mehrere solche  Gefolgschaften zu einer großen
       Unternehmung zusammen, so gehorchte jede nur ihrem eignen Führer;
       die Einheit des Feldzugsplans wurde durch einen Rat dieser Führer
       gut oder  schlecht gesichert. Es ist die Kriegführung der Alaman-
       nen im vierten Jahrhundert am Oberrhein, wie wir sie bei Ammianus
       Marcellinus geschildert finden.
       7. In einigen  Stämmen finden wir einen Oberhäuptling, dessen Be-
       fugnisse indessen sehr gering sind. Es ist einer der Sachems, der
       in Fällen, die rasches Handeln erfordern, provisorische Maßregeln
       zu treffen  hat bis  zu der  Zeit, wo der Rat sich versammeln und
       endgültig beschließen  kann. Es  ist ein  schwacher, aber  in der
       weitren Entwicklung  meist unfruchtbar gebliebner Ansatz zu einem
       Beamten mit vollstreckender Gewalt; dieser hat sich vielmehr, wie
       sich zeigen  wird, in  den meisten  Fällen, wo nicht überall, aus
       dem obersten Heerführer entwickelt.
       Über die Vereinigung im Stamm kam die große Mehrzahl der amerika-
       nischen Indianer  nicht hinaus.  In  wenig  zahlreichen  Stämmen,
       durch weite  Grenzstrichc  voneinander  geschieden,  durch  ewige
       Kriege geschwächt,  besetzten sie mit wenig Menschen ein ungeheu-
       res Gebiet.  Bündnisse zwischen  verwandten Stämmen bildeten sich
       hie und  da aus  augenblicklicher Notlage  und zerfielen mit ihr.
       Aber in  einzelnen Gegenden  hatten sich  ursprünglich  verwandte
       Stämme aus  der Zersplitterung wieder zusammengeschlossen zu dau-
       ernden Bünden und so den ersten Schritt getan zur Bildung von Na-
       tionen. In  den Vereinigten  Staaten finden wir die entwickeltste
       Form eines  solchen Bundes  bei den  Irokesen. Von  ihren  Sitzen
       westlich vom  Mississippi ausziehend, wo sie wahrscheinlich einen
       Zweig der  großen Dakota-Familie  gebildet, ließen  sie sich nach
       langer Wanderung  im heutigen  Staat New  York  nieder,  in  fünf
       Stämme geteilt: Senekas, Cayugas, Onondagas, Oneidas und Mohawks.
       Sie lebten  von Fisch,  Wild  und  rohem  Gartenbau,  wohnten  in
       Dörfern, die meist durch ein Pfahlwerk geschützt. Nie über 20 000
       Köpfe stark,  hatten sie  in allen  fünf Stämmen  eine Anzahl von
       Gentes gemeinsam,  sprachen nahverwandte Dialekte derselben Spra-
       che und besetzten nun ein zusammenhängendes Gebiet, das unter die
       fünf Stämme verteilt war. Da dies Gebiet neu erobert, war gewohn-
       heitsmäßiges Zusammenhalten  dieser Stämme  gegen die Verdrängten
       natürlich und  entwickelte sich, spätestens anfangs des 15. Jahr-
       hunderts, zu  einem förmlichen  "ewigen Bund", einer Eidgenossen-
       schaft, die  auch sofort  im Gefühl  ihrer neuen Stärke einen an-
       greifenden Charakter  annahm und  auf der Höhe ihrer Macht, gegen
       1675, große Landstriche ringsumher erobert und die Bewohner teils
       vertrieben, teils tributpflichtig gemacht hatte. Der Irokesenbund
       
       #94# Der Ursprung der Familie, des Privateigenrums und des Staats
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       liefert die fortgeschrittenste gesellschaftliche Organisation, zu
       der es  die Indianer gebracht, soweit sie die Unterstufe der Bar-
       barei nicht  überschritten (also mit Ausnahme der Mexikaner, Neu-
       mexikaner [29]  und Peruaner).  Die Grundbestimmungen  des Bundes
       waren folgende:
       1. Ewiger Bund  der fünf  blutsverwandten  Stämme  auf  Grundlage
       vollkommner  Gleichheit   und  Selbständigkeit  in  allen  innern
       Stammesangelegenheiten.  Diese  Blutsverwandtschaft  bildete  die
       wahre Grundlage  des Bundes. Von den fünf Stämmen hießen drei die
       Vaterstämme und  waren Brüder  untereinander; die  beiden  andern
       hießen Sohnstämme und waren ebenfalls Bruderstämme untereinander.
       Drei Gentes  - die  ältesten - waren in allen fünf, andre drei in
       drei Stämmen noch lebendig vertreten, die Mitglieder jeder dieser
       Gentes allesamt  Brüder durch  alle fünf  Stämme. Die gemeinsame,
       nur dialektisch  verschiedne Sprache  war Ausdruck und Beweis der
       gemeinsamen Abstammung.
       2. Das Organ  des Bundes  war ein  Bundesrat von 50 Sachems, alle
       gleich in  Rang und  Ansehn; dieser  Rat entschied endgültig über
       alle Angelegenheiten des Bundes.
       3. Diese 50  Sachems waren bei Stiftung des Bundes auf die Stämme
       und Gentes  verteilt worden, als Träger neuer Ämter, ausdrücklich
       für Bundeszwecke  errichtet. Sie wurden von den betreffenden Gen-
       tes bei jeder Erledigung neu gewählt und konnten von ihnen jeder-
       zeit abgesetzt  werden; das  Recht der Einsetzung in ihr Amt aber
       gehört dem Bundesrat.
       4. Diese Bundessachems  waren auch  Sachems in ihren jedesmaligen
       Stämmen und hatten Sitz und Stimme im Stammesrat.
       5. Alle Beschlüsse  des Bundesrats  mußten einstimmig gefaßt wer-
       den.
       6. Die Abstimmung geschah nach Stämmen, so daß jeder Stamm und in
       jedem Stamm alle Ratsmitglieder zustimmen mußten, um einen gülti-
       gen Beschluß zu fassen.
       7. Jeder der  fünf Stammesräte konnte den Bundesrat berufen, die-
       ser aber nicht sich selbst.
       8. Die Sitzungen  fanden vor  versammeltem Volk statt; jeder Iro-
       kese konnte das Wort ergreifen; der Rat allein entschied.
       9. Der Bund  hatte keine  persönliche  Spitze,  keinen  Chef  der
       vollziehenden Gewalt.
       10. Dagegen hatte  er zwei  oberste  Kriegsführer,  mit  gleichen
       Befugnissen und  gleicher Gewalt (die beiden "Könige" der Sparta-
       ner, die beiden Konsuln in Rom).
       Das war  die ganze öffentliche Verfassung, unter der die Irokesen
       über vierhundert  Jahre gelebt haben und noch leben. Ich habe sie
       ausführlicher
       
       #95# III. Die irokesische Gens
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       nach Morgan  geschildert, weil  wir hier  Gelegenheit haben,  die
       Organisation einer  Gesellschaft zu  studieren, die  noch  keinen
       S t a a t  kennt. Der Staat setzt eine von der Gesamtheit der je-
       desmal Beteiligten getrennte, besondre öffentliche Gewalt voraus,
       und Maurer,  der mit  richtigem Instinkt die deutsche Markverfas-
       sung als  eine vom  Staat wesentlich  verschiedne, wenn  auch ihm
       großenteils  später  zugrunde  liegende,  an  sich  rein  gesell-
       schaftliche Institution  erkennt - Maurer untersucht daher in al-
       len seinen  Schriften das  allmähliche Entstehn  der öffentlichen
       Gewalt aus  und neben den ursprünglichen Verfassungen der Marken,
       Dörfer, Höfe  und Städte. Wir sehn bei den nordamerikanischen In-
       dianern, wie  ein ursprünglich einheitlicher Volksstamm sich über
       einen ungeheuren  Kontinent  allmählich  ausbreitet,  wie  Stämme
       durch Spaltung zu Völkern, ganzen Gruppen von Stämmen werden, die
       Sprachen sich  verändern, bis  nicht nur sie einander unverständ-
       lich werden,  sondern auch fast jede Spur der ursprünglichen Ein-
       heit verschwindet;  wie daneben in den Stämmen die einzelnen Gen-
       tes sich in mehrere spalten, die alten Muttergentes als Phratrien
       sich erhalten  und doch die Namen dieser ältesten Gentes bei weit
       entfernten und  lange getrennten Stämmen sich gleichbleiben - der
       Wolf und  der Bär sind Gentilnamen noch bei einer Majorität aller
       indianischen Stämme.  Und auf  sie alle paßt im ganzen und großen
       die oben geschilderte Verfassung - nur daß viele es nicht bis zum
       Bund verwandter Stämme gebracht haben.
       Wir sehn  aber auch,  wie sehr  - die  Gens als gesellschaftliche
       Einheit  einmal  gegeben  -  die  ganze  Verfassung  von  Gentes,
       Phratrien und Stamm sich mit fast zwingender Notwendigkeit - weil
       Natürlichkeit -  aus dieser  Einheit entwickelt.  Alle drei  sind
       Gruppen verschiedner  Abstufungen von  Blutsverwandtschaft,  jede
       abgeschlossen in  sich und  ihre eignen  Angelegenheiten ordnend,
       jede aber  auch die  andre ergänzend. Und der Kreis der ihnen an-
       heimfallenden Angelegenheiten  umfaßt die  Gesamtheit der öffent-
       lichen Angelegenheiten  des Barbaren  der Unterstufe. Wo wir also
       bei einem  Volk die Gens als gesellschaftliche Einheit vorfinden,
       werden wir auch nach einer ähnlichen Organisation des Stammes su-
       chen dürfen  wie die hier geschilderte; und wo hinreichende Quel-
       len vorliegen,  wie bei Griechen und Römern, werden wir sie nicht
       nur finden,  sondern uns auch überzeugen, daß, wo die Quellen uns
       im Stich  lassen, die  Vergleichung  der  amerikanischen  Gesell-
       schaftsverfassung uns  über die  schwierigsten Zweifel und Rätsel
       hinweghilft.
       Und es  ist eine  wunderbare Verfassung in all ihrer Kindlichkeit
       und Einfachheit, diese Gentilverfassung! Ohne Soldaten, Gendarmen
       und Polizisten,  ohne Adel,  Könige, Statthalter,  Präfekten oder
       Richter, ohne Gefängnisse,
       
       #96# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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       ohne Prozesse  geht alles  seinen geregelten Gang. Allen Zank und
       Streit entscheidet  die Gesamtheit derer, die es angeht, die Gens
       oder der  Stamm, oder  die einzelnen  Gentes unter sich - nur als
       äußerstes, selten angewandtes Mittel droht die Blutrache, von der
       unsre Todesstrafe  auch nur  die zivilisierte  Form ist, behaftet
       mit allen  Vorteilen und Nachteilen der Zivilisation. Obwohl viel
       mehr gemeinsame  Angelegenheiten vorhanden  sind als  jetzt - die
       Haushaltung  ist   einer  Reihe  von  Familien  gemein  und  kom-
       munistisch, der  Boden ist  Stammesbesitz, nur  die Gärtchen sind
       den Haushaltungen  vorläufig zugewiesen,  -, so  braucht man doch
       nicht eine Spur unsres weitläufigen und verwickelten Verwaltungs-
       apparats. Die  Beteiligten entscheiden, und in den meisten Fällen
       hat jahrhundertelanger  Gebrauch bereits alles geregelt. Arme und
       Bedürftige kann  es nicht  geben - die kommunistische Haushaltung
       und die  Gens kennen  ihre Verpflichtungen gegen Alte, Kranke und
       im Kriege  Gelähmte. Alle sind gleich und frei - auch die Weiber.
       Für Sklaven  ist noch  kein Raum, für Unterjochung fremder Stämme
       in der  Regel auch noch nicht. Als die Irokesen um 1651 die Eries
       und die  "Neutrale Nation"  [78] besiegt  hatten, boten sie ihnen
       an, als Gleichberechtigte in den Bund zu treten; erst als die Be-
       siegten dies  weigerten, wurden  sie aus ihrem Gebiet vertrieben.
       Und welche  Männer und  Weiber eine  solche Gesellschaft erzeugt,
       beweist die  Bewundrung aller Weißen, die mit unverdorbnen India-
       nern zusammenkamen,  vor der  persönlichen Würde, Geradheit, Cha-
       rakterstärke und Tapferkeit dieser Barbaren.
       Von der  Tapferkeit haben wir ganz neuerdings in Afrika Beispiele
       erlebt. Die Zulukaffern vor einigen Jahren wie die Nubier vor ein
       paar Monaten  - beides Stämme, bei denen Gentileinrichtungen noch
       nicht ausgestorben  - haben getan, was kein europäisches Heer tun
       kann. [79]  Nur mit Lanzen und Wurfspeeren bewaffnet, ohne Feuer-
       gewehr, sind sie im Kugelregen der Hinterlader der englischen In-
       fanterie - der anerkannt ersten der Welt für das geschlossene Ge-
       fecht -  bis an  die Bajonette  vorgerückt und haben sie mehr als
       einmal in  Unordnung gebracht  und selbst geworfen, trotz der ko-
       lossalen Ungleichheit  der Waffen und trotzdem, daß sie gar keine
       Dienstzeit haben  und nicht  wissen, was  Exerzieren ist. Was sie
       aushalten und  leisten können,  beweist die  Klage der Engländer,
       daß ein  Kaffer in  24 Stunden einen längeren Weg rascher zurück-
       legt als  ein Pferd  - der  kleinste Muskel springt vor, hart und
       gestählt, wie Peitschenschnur, sagt ein englischer Maler.
       So sahn  die Menschen  und die  menschliche Gesellschaft aus, ehe
       die Scheidung  in verschiedne  Klassen vor sich gegangen war. Und
       wenn wir  ihre Lage  vergleichen mit  der der ungeheuren Mehrzahl
       der heutigen zivilisierten
       
       #97# III. Die irokesische Gens
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       Menschen, so ist der Abstand enorm zwischen dem heutigen Proleta-
       rier und Kleinbauer und dem alten freien Gentilgenossen.
       Das ist die eine Seite. Vergessen wir aber nicht, daß diese Orga-
       nisation dem Untergang geweiht war. Über den Stamm ging sie nicht
       hinaus; der Bund der Stämme bezeichnet schon den Anfang ihrer Un-
       tergrabung, wie sich zeigen wird und wie sich schon zeigte in den
       Unterjochungsversuchen der  Irokesen. Was  außerhalb des Stammes,
       war außerhalb des Rechts. Wo nicht ausdrücklicher Friedensvertrag
       vorlag, herrschte  Krieg von  Stamm zu Stamm, und der Krieg wurde
       geführt mit  der Grausamkeit,  die den  Menschen vor  den übrigen
       Tieren auszeichnet  und die erst später gemildert wurde durch das
       Interesse. Die  Gentilverfassung in  ihrer Blüte,  wie wir sie in
       Amerika sahen,  setzte voraus  eine äußerst unentwickelte Produk-
       tion, also eine äußerst dünne Bevölkerung auf weitem Gebiet; also
       ein fast  vollständiges Beherrschtsein  des Menschen  von der ihm
       fremd gegenüberstehenden,  unverstandnen äußern  Natur, das  sich
       widerspiegelt in  den kindischen  religiösen  Vorstellungen.  Der
       Stamm blieb  die Grenze für den Menschen, sowohl dem Stammesfrem-
       den als  auch sich selbst gegenüber: Der Stamm, die Gens und ihre
       Einrichtungen waren  heilig und unantastbar, waren eine von Natur
       gegebne höhere  Macht, der der einzelne in Fühlen, Denken und Tun
       unbedingt untertan blieb. So imposant die Leute dieser Epoche uns
       erscheinen, so  sehr sind  sie ununterschieden  einer vom andern,
       sie hängen noch, wie Marx sagt, an der Nabelschnur des naturwüch-
       sigen Gemeinwesens.  Die Macht  dieser naturwüchsigen Gemeinwesen
       mußte gebrochen  werden - sie wurde gebrochen. Aber sie wurde ge-
       brochen durch Einflüsse, die uns von vornherein als eine Degrada-
       tion erscheinen,  als ein Sündenfall von der einfachen sittlichen
       Höhe der alten Gentilgesellschaft. Es sind die niedrigsten Inter-
       essen -  gemeine Habgier,  brutale Genußsucht,  schmutziger Geiz,
       eigensüchtiger Raub  am Gemeinbesitz  -, die  die  neue,  zivili-
       sierte, die  Klassengesellschaft einweihen;  es sind  die schmäh-
       lichsten Mittel  - Diebstahl, Vergewaltigung, Hinterlist, Verrat,
       die die  alte klassenlose  Gentilgesellschaft unterhöhlen  und zu
       Fall bringen.  Und die neue Gesellschaft selbst, während der gan-
       zen dritthalbtausend  Jahre ihres  Bestehns, ist nie etwas andres
       gewesen als die Entwicklung der kleinen Minderzahl auf Kosten der
       ausgebeuteten und unterdrückten großen Mehrzahl, und sie ist dies
       jetzt mehr als je zuvor.

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