Quelle: MEW 21 Mai 1883 - Dezember 1889
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III
Die irokesische Gens
Wir kommen jetzt zu einer andern Entdeckung Morgans, die minde-
stens von derselben Wichtigkeit ist wie die Rekonstruktion der
Urfamilienform aus den Verwandtschaftssystemen. Der Nachweis, daß
die durch Tiernamen bezeichneten Geschlechtsverbände innerhalb
eines Stammes amerikanischer Indianer wesentlich identisch sind
mit den genea der Griechen, den gentes der Römer; daß die ameri-
kanische Form die ursprüngliche, die griechisch-römische die spä-
tere, abgeleitete ist; daß die ganze Gesellschaftsorganisation
der Griechen und Römer der Urzeit in Gens, Phratrie und Stamm
ihre getreue Parallele findet in der amerikanisch-indianischen;
daß die Gens eine allen Barbaren bis zu ihrem Eintritt in die Zi-
vilisation, und selbst noch nachher, gemeinsame Einrichtung ist
(soweit unsere Quellen bis jetzt reichen) - dieser Nachweis hat
mit einem Schlag die schwierigsten Partien der ältesten griechi-
schen und römischen Geschichte aufgeklärt und uns gleichzeitig
über die Grundzüge der Gesellschaftsverfassung der Urzeit - vor
Einführung des S t a a t s - ungeahnte Aufschlüsse gegeben. So
einfach die Sache auch aussieht, sobald man sie einmal kennt, so
hat Morgan sie doch erst in der letzten Zeit entdeckt; in seiner
vorhergehenden, 1871 erschienenen Schrift [46] war er noch nicht
hinter dies Geheimnis gekommen, dessen Enthüllung seitdem die
sonst so zuversichtlichen englischen Urhistoriker für eine Zeit-
lang 1*) mäuschenstill gemacht hat.
Das lateinische Wort gens, welches Morgan allgemein für diesen
Geschlechtsverband anwendet, kommt wie das griechische gleichbe-
deutende genos von der allgemein-arischen Wurzel gan (deutsch, wo
nach der Regel k für arisches g stehen muß, kan), welche erzeugen
bedeutet. Gens, genos, sanskrit dschanas, gotisch (nach der obi-
gen Regel) kuni, altnordisch und angelsächsisch kyn, englisch
kin, mittelhochdeutsch künne bedeuten gleichmäßig
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1*) (1884) fehlt: für eine Zeitlang
#86# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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Geschlecht, Abstammung. Gens im Lateinischen, genos im Griechi-
schen, wird aber speziell für jenen Geschlechtsverband gebraucht,
der sich gemeinsamer Abstammung (hier von einem gemeinsamen
Stammvater) rühmt und durch gewisse gesellschaftliche und reli-
giöse Einrichtungen zu einer besondern Gemeinschaft verknüpft
ist, dessen Entstehung und Natur trotzdem allen unsern Geschicht-
schreibern bis jetzt dunkel blieb.
Wir haben schon oben, bei der Punaluafamilie, gesehn, was die
Zusammensetzung einer Gens in der ursprünglichen Form ist. Sie
besteht aus allen Personen, die vermittelst der Punaluaehe und
nach den in ihr mit Notwendigkeit herrschenden Vorstellungen die
anerkannte Nachkommenschaft einer bestimmten einzelnen Stammut-
ter, der Gründerin der Gens, bilden. Da in dieser Familienform
die Vaterschaft ungewiß, gilt nur weibliche Linie. Da die Brüder
ihre Schwestern nicht heiraten dürfen, sondern nur Frauen andrer
Abstammung, so fallen die mit diesen fremden Frauen erzeugten
Kinder nach Mutterrecht außerhalb der Gens. Es bleiben also nur
die Nachkommen der T o c h t e r jeder Generation innerhalb des
Geschlechtsverbandes; die der Söhne gehn über in die Gentes ihrer
Mütter. Was wird nun aus dieser Blutsverwandtschaftsgruppe, so-
bald sie sich als besondre Gruppe, gegenüber ähnlichen Gruppen
innerhalb eines Stammes, konstituiert?
Als klassische Form dieser ursprünglichen Gens nimmt Morgan die
der Irokesen, speziell des Senekastammes. Bei diesem gibt es acht
Gentes, nach Tieren benannt: 1. Wolf, 2. Bär, 3. Schildkröte, 4.
Biber, 5. Hirsch, 6. Schnepfe, 7. Reiher, 8. Falke. In jeder Gens
herrscht folgender Brauch:
1. Sie erwählt ihren Sachem (Friedensvorsteher) und Häuptling
(Kriegsanführer). Der Sachem muß aus der Gens selbst gewählt wer-
den, und sein Amt war erblich in ihr, insofern es bei Erledigung
sofort neu besetzt werden mußte; der Kriegsanführer konnte auch
außerhalb der Gens gewählt werden und zeitweise ganz fehlen. Zum
Sachem wurde nie der Sohn des vorigen gewählt, da bei den Iro-
kesen Mutterrecht herrschte, der Sohn also einer andern Gens an-
gehörte; wohl aber und oft der Bruder oder Schwestersohn. Bei der
Wahl stimmten a l l e mit, Männer und Weiber. Die Wahl mußte
aber von den übrigen sieben Gentes bestätigt werden, und dann
erst wurde der Gewählte feierlich eingesetzt, und zwar durch den
gemeinsamen Rat des ganzen Irokesenbundes. Die Bedeutung hiervon
wird sich später zeigen. Die Gewalt des Sachem innerhalb des Gens
war väterlich, rein moralischer Natur; Zwangsmittel hatte er
nicht. Daneben war er von Amts wegen Mitglied des Stammesrats der
Senekas wie des Bundesrats der Gesamtheit der Irokesen. Der
Kriegshäuptling hatte nur auf Kriegszügen etwas zu befehlen.
#87# III. Die irokesische Gen!
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2. Sie setzt den Sachem und Kriegshäuptling nach Belieben ab.
Dies geschieht wieder von Männern und Weibern zusammen. Die Abge-
setzten sind nachhereinfache Krieger wie die andern, Privat-
personen. Der Stammesrat kann übrigens auch Sachems absetzen,
selbst gegen den Willen der Gens.
3. Kein Mitglied darf innerhalb der Gens heiraten. Dies ist die
Grundregel der Gens, das Band, das sie zusammenhält; es ist der
negative Ausdruck der sehr positiven Blutsverwandtschaft, kraft
deren die in ihr einbegriffenen Individuen erst eine Gens werden.
Durch die Entdeckung dieser einfachen Tatsache hat Morgan die Na-
tur der Gens zum erstenmal enthüllt. Wie wenig die Gens bisher
verstanden wurde, beweisen die früheren Berichte über Wilde und
Barbaren, wo die verschiedenen Körperschaften, aus denen die Gen-
tilordnung sich zusammensetzt, unbegriffen und ununterschieden
als Stamm, Clan, Thum usw. durcheinandergeworfen wurden und von
diesen zuweilen gesagt wird, daß die Heirat innerhalb einer sol-
chen Körperschaft verboten sei. Damit war denn die rettungslose
Konfusion gegeben, in der Herr McLennan als Napoleon auftreten
und Ordnung schaffen konnte, durch den Machtspruch: Alle Stämme
teilen sich in solche, innerhalb deren die Ehe verboten ist
(exogame), und solche, in denen sie erlaubt (endogame). Und
nachdem er so die Sache erst recht gründlich verfahren, konnte er
sich in den tiefsinnigsten Untersuchungen ergehen, welche von
seinen beiden abgeschmackten Klassen die ältere sei: die Exogamie
oder die Endogamie. Mit der Entdeckung der auf Blutsverwandt-
schaft, und daraus hervorgehender Unmöglichkeit der Ehe unter
ihren Mitgliedern, begründeten Gens hörte dieser Unsinn von
selbst auf. - Es ist selbstverständlich, daß auf der Stufe, auf
der wir die Irokesen vorfinden, das Eheverbot innerhalb der Gens
unverbrüchlich eingehalten wird.
4. Das Vermögen Verstorbner fiel an die übrigen Gentilgenossen,
es mußte in der Gens bleiben. Bei der Unbedeutendheit der Gegen-
stände, die ein Irokese hinterlassen konnte, teilten sich die
nächsten Gentilverwandten in die Erbschaft; starb ein Mann, dann
seine leiblichen Brüder und Schwestern und der Mutterbruder;
starb eine Frau, dann ihre Kinder und leiblichen Schwestern,
nicht aber ihre Brüder. Ebendeshalb konnten Mann und Frau nicht
voneinander erben, oder die Kinder vom Vater.
5. Die Gentilgenossen schuldeten einander Hülfe, Schutz und
namentlich Beistand zur Rache für Verletzung durch Fremde. Der
e i n z e l n e verließ sich für seine Sicherheit auf den Schutz
der Gens und konnte es; wer ihn verletzte, verletzte die ganze
Gens. Hieraus, aus den Blutbanden der Gens, entsprang die Ver-
pflichtung zur Blutrache, die von den Irokesen unbedingt
#88# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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anerkannt wurde. Erschlug ein Gentilfremder einen Gentilgenossen,
so war die ganze Gens des Getöteten zur Blutrache verpflichtet.
Zuerst versuchte man Vermittlung; die Gens des Töters hielt Rat
und machte dem Rat der Gens des Getöteten Beilegungsanträge,
meist Ausdrücke des Bedauerns und bedeutende Geschenke anbietend.
Wurden diese angenommen, war die Sache erledigt. Im andern Fall
ernannte die verletzte Gens einen oder mehrere Rächer, die den
Töter zu verfolgen und zu erschlagen verpflichtet waren. Geschah
dies, so hatte die Gens des Erschlagnen kein Recht, sich zu be-
klagen, der Fall war ausgeglichen.
6. Die Gens hat bestimmte Namen oder Reihen von Namen, die im
ganzen Stamm nur sie gebrauchen darf, so daß der Name des einzei-
hen zugleich sagt, welcher Gens er angehört. Ein Gentilname führt
Gentilrcchte von vornherein mit sich.
7. Die Gens kann Fremde in sich adoptieren und sie dadurch in den
ganzen Stamm aufnehmen. Die Kriegsgefangnen, die man nicht tö-
tete, wurden so vermittelst Adoption in einer Gens Stammesmit-
glieder der Senekas und erhielten damit die vollen Gentil- und
Stammesrechte. Die Adoption geschah auf Antrag einzelner Gentil-
genossen, Männer, die den Fremden als Bruder resp. Schwester,
Frauen, die ihn als Kind annahmen; die feierliche Aufnahme in die
Gens war zur Bestätigung nötig. Oft wurden so einzelne, ausnahms-
weise zusammengeschrumpfte Gentes durch Massenadoption aus einer
andern Gens, mit Einwilligung dieser, neu gestärkt. Bei den Iro-
kesen fand die feierliche Aufnahme in die Gens in öffentlicher
Sitzung des Stammesrats statt, wodurch sie tatsächlich eine reli-
giöse Zeremonie wurde.
8. Spezielle religiöse Feierlichkeiten kann man bei indianischen
Gentes schwerlich nachweisen; aber die religiösen Zeremonien der
Indianer hängen mehr oder minder mit den Gentes zusammen. Bei den
sechs jährlichen religiösen Festen der Irokesen wurden die Sa-
chems und Kriegshäuptlinge der einzelnen Gentes von Amts wegen
den "Glaubenshütern" zugezählt und hatten priesterliche Funktio-
nen.
9. Die Gens hat einen gemeinsamen Begräbnisplatz. Dieser ist bei
den mitten unter Weißen eingeengten Irokesen des Staats New York
jetzt verschwunden, hat aber früher bestanden. Bei andern India-
nern besteht er noch; so bei den den Irokesen nah verwandten Tus-
karoras, die, obgleich Christen, für jede Gens eine bestimmte
Reihe im Kirchhof haben, so daß zwar die Mutter in derselben
Reihe begraben wird wie die Kinder, aber nicht der Vater. Und
auch bei den Irokesen geht die ganze Gens eines Verstorbenen zum
Begräbnis, besorgt das Grab, die Grabreden etc.
#89# III. Die irokesische Gens
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10. Die Gens hat einen Rat, die demokratische Versammlung aller
männlichen und weiblichen erwachsenen Gentilen, alle mit gleichem
Stimmrecht. Dieser Rat erwählte Sachems und Kriegshäuptlinge und
setzte sie ab; ebenso die übrigen "Glaubenshüter"; er beschloß
über Bußgaben (Wergeld) oder Blutrache für gemordete Gentilen; er
adoptierte Fremde in die Gens. Kurz, er war die souveräne Gewalt
in der Gens.
Dies sind die Befugnisse einer typischen indianischen Gens.
"Alle ihre Mitglieder sind freie Leute, verpflichtet, e i n e r
des a n d e r n Freiheit zu schützen; gleich in persönlichen
Rechten - weder Sachems noch Kriegsführer beanspruchen irgendwel-
chen Vorrang; sie bilden eine Brüderschaft, verknüpft durch Blut-
bande. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, obwohl nie formu-
liert, waren die Grundprinzipien der Gens, und diese war wiederum
die Einheit eines ganzen gesellschaftlichen Systems, die Grund-
lage der organisierten indianischen Gesellschaft. Das erklärt den
unbeugsamen Unabhängigkeitssinn und die persönliche Würde des
Auftretens, die jedermann bei den Indianern anerkennt." [75]
Zur Zeit der Entdeckung waren die Indianer von ganz Nordamerika
in Gentes organisiert, nach Mutterrecht. Nur in einigen Stämmen,
wie den der Dakotas, waren die Gentes verfallen, und in einigen
andern, Ojibwas, Omahas, waren sie nach Vaterrecht organisiert.
Bei sehr vielen indianischen Stämmen mit mehr als fünf oder sechs
Gentes finden wir je drei, vier oder mehr Gentes zu einer beson-
dern Gruppe vereinigt, die Morgan in getreuer Übertragung des in-
dianischen Namens nach ihrem griechischen Gegenbild Phratrie
(Brüderschaft) nennt. So haben die Senekas zwei Phratrien; die
erste umfaßt die Gentes 1-4, die zweite die Gentes 5-8. Die nä-
here Untersuchung zeigt, daß diese Phratrien meist die ursprüng-
lichen Gentes darstellen, in die sich der Stamm anfänglich spal-
tete; denn bei dem Heiratsverbot innerhalb der Gens mußte jeder
Stamm notwendig mindestens zwei Gentes umfassen, um selbständig
bestehn zu können. Im Maß, wie sich der Stamm vermehrte, spaltete
sich jede Gens wieder in zwei oder mehrere, die nun jede als be-
sondre Gens erscheinen, während die ursprüngliche Gens, die alle
Tochtergentes umfaßt, fortlebt als Phratrie. Bei den Senekas und
den meisten andern Indianern sind die Gentes der einen Phratrie
Brudergentes, während die der andern ihre Vettergentes sind - Be-
zeichnungen, die im amerikanischen Verwandtschaftssystem, wie wir
sahn, einen sehr reellen und ausdrucksvollen Sinn haben. Ur-
sprünglich durfte auch kein Seneka innerhalb seiner Phratrie hei-
raten, doch ist dies längst außer Gebrauch gekommen und auf die
Gens beschränkt. Tradition der Senekas war, daß Bär und Hirsch
die beiden ursprünglichen Gentes seien, von denen die andern ab-
gezweigt. Nachdem
#90# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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diese neue Einrichtung einmal eingewurzelt, wurde sie nach dem
Bedürfnis modifiziert; starben Gentes einer Phratrie aus, so wur-
den zuweilen zur Ausgleichung ganze Gentes aus andern Phratrien
in jene versetzt. Daher finden wir bei verschiednen Stämmen die
gleichnamigen Gentes verschieden gruppiert in den Phratrien.
Die Funktionen der Phratrie bei den Irokesen sind teils gesell-
schaftliche, teils religiöse. 1. Das Ballspiel spielen die
Phratrien gegeneinander; jede schickt ihre besten Spieler vor,
die übrigen sehen zu, jede Phratrie besonders aufgestellt, und
wetten gegeneinander auf das Gewinnen der ihrigen. - 2. Im Stam-
mesrat sitzen die Sachems und Kriegsführer jeder Phratrie zu-
sammen, die beiden Gruppen einander gegenüber, jeder Redner
spricht zu den Repräsentanten jeder Phratrie als zu einer beson-
dern Körperschaft. - 3. War ein Totschlag im Stamm vorgekommen,
wo Töter und Getötete nicht zu derselben Phratrie gehörten, so
appellierte die verletzte Gens oft an ihre Brudergentes; diese
hielten einen Phratrienrat und wandten sich an die andre Phratrie
als Gesamtheit, damit diese ebenfalls einen Rat versammle zur
Beilegung der Sache. Hier tritt also die Phratrie wieder als
ursprüngliche Gens auf und mit größerer Aussicht auf Erfolg als
die schwächere einzelne Gens, ihre Tochter. - 4. Bei Todesfällen
hervorragender Leute übernahm die entgegengesetzte Phratrie die
Besorgung der Bestattung und der Begräbnisfeierlichkeiten, wäh-
rend die Phratrie des Verstorbenen als leidtragend mitging. Starb
ein Sachem, so meldete die entgegengesetzte Phratrie die Erledi-
gung des Amts dem Bundesrat der Irokesen an. - 5. Bei der Wahl
eines Sachems kam ebenfalls der Phratrienrat ins Spiel. Bestäti-
gung durch die Brudergentes wurde als ziemlich selbstverständlich
angesehn, aber die Gentes der andern Phratrie mochten opponieren.
In solchem Fall kam der Rat dieser Phratrie zusammen; hielt er
die Opposition aufrecht, so war die Wahl wirkungslos. - 6. Früher
hatten die Irokesen besondre religiöse Mysterien, von den Weißen
medicine-lodges genannt. Diese wurden bei den Senekas gefeiert
durch zwei religiöse Genossenschaften, mit regelrechter Einwei-
hung für neue Mitglieder; auf jede der beiden Phratrien entfiel
eine dieser Genossenschaften. - 7. Wenn, wie fast sicher, die
vier linages (Geschlechter), die die vier Viertel von Tlascalá
zur Zeit der Eroberung bewohnten" [76], vier Phratrien waren, so
ist damit bewiesen, daß die Phratrien wie bei den Griechen und
ähnliche Geschlechtsverbände bei den Deutschen auch als
militärische Einheiten galten; diese vier linages zogen in den
Kampf, jede einzelne als besondre Schar, mit eigner Uniform und
Fahne und unter eignem Führer.
Wie mehrere Gentes eine Phratrie, so bilden, in der klassischen
Form,
#91# III. Die irokesische Gens
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mehrere Phratrien einen Stamm; in manchen Fällen fehlt bei stark
geschwächten Stämmen das Mittelglied, die Phratrie. Was bezeich-
net nun einen Indianerstamm in Amerika?
1. Ein eignes Gebiet und ein eigner Name. Jeder Stamm besaß außer
dem Ort seiner wirklichen Niederlassung noch ein beträchtliches
Gebiet zu Jagd und Fischfang. Darüber hinaus lag ein weiter, neu-
traler Landstrich, der bis ans Gebiet des nächsten Stammes
reichte, bei sprachverwandten Stämmen geringer, bei nichtsprach-
verwandten größer war. Es ist dies der Grenzwald der Deutschen,
die Wüste, die Cäsars Sueven um ihr Gebiet schaffen, das îsarn-
holt (dänisch jarnved, limes Danicus) zwischen Dänen und Deut-
schen, der Sachsenwald und der branibor (slawisch = Schutzwald),
von dem Brandenburg seinen Namen trägt, zwischen Deutschen und
Slawen. Das solchergestalt durch unsichre Grenzen ausgeschiedne
Gebiet war das Gemeinland des Stamms, von Nachbarstämmen als sol-
ches anerkannt, von ihm selbst gegen Übergriffe verteidigt. Die
Unsicherheit der Grenzen wurde meist erst praktisch nachteilig,
wenn die Bevölkerung sich stark vermehrt hatte. - Die Stammesna-
men erscheinen meist mehr zufällig entstanden als absichtlich ge-
wählt; mit der Zeit kam es häufig vor, daß ein Stamm von den
Nachbarstämmen mit einem andern als dem von ihm selbst gebrauch-
ten bezeichnet wurde; ähnlich wie die Deutschen ihren ersten ge-
schichtlichen Gesamtnamen, Germanen, von den Kelten auferlegt be-
kamen.
2. Ein besondrer, nur diesem Stamm eigentümlicher D i a l e k t.
In der Tat fallen Stamm und Dialekt der Sache nach zusammen; Neu-
bildung von Stämmen und Dialekten durch Spaltung ging noch bis
vor kurzem in Amerika vor sich und wird auch jetzt kaum ganz auf-
gehört haben. Wo zwei geschwächte Stämme sich zu einem verschmol-
zen haben, kommt es ausnahmsweise vor, daß im selben Stamm zwei
nahverwandte Dialekte gesprochen werden. Die Durchschnittsstärke
amerikanischer Stämme ist unter 2000 Köpfen; die Tscherokesen in-
des sind an 26 000 stark, die größte Zahl Indianer in den Verei-
nigten Staaten, die denselben Dialekt sprechen.
3. Das Recht, die von den Gentes erwählten Sachems und Kriegsfüh-
rer feierlich einzusetzen und
4. das Recht, sie wieder abzusetzen, auch gegen den Willen ihrer
Gens. Da diese Sachems und Kriegsführer Mitglieder des Stammes-
rats sind, erklären sich diese Rechte des Stamms ihnen gegenüber
von selbst. Wo sich ein Bund von Stämmen gebildet hatte und die
Gesamtzahl der Stämme in einem Bundesrat vertreten war, gingen
obige Rechte auf diesen über.
5. Der Besitz gemeinsamer religiöser Vorstellungen (Mythologie)
und Kultusverrichtungen.
#92# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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"Die Indianer waren in ihrer barbarischen Art ein religiöses
Volk." [77]
Ihre Mythologie ist noch keineswegs kritisch untersucht; sie
stellten sich die Verkörperungen ihrer religiösen Vorstellungen -
Geister aller Art - bereits unter menschlicher Gestalt vor, aber
die Unterstufe der Barbarei, auf der sie sich befanden, kennt
noch keine bildlichen Darstellungen, sogenannte Götzen. Es ist
ein in der Entwicklung zur Vielgötterei sich befindender Natur-
und Elementarkultus. Die verschiednen Stämme hatten ihre regelmä-
ßigen Feste, mit bestimmten Kultusformen, namentlich Tanz und
Spielen; der Tanz besonders war ein wesentlicher Bestandteil al-
ler religiösen Feierlichkeiten; jeder Stamm hielt die seinigen
besonders ab.
6. Ein Stammesrat für gemeinsame Angelegenheiten. Er war zusam-
mengesetzt aus sämtlichen Sachems und Kriegsführern der einzelnen
Gentes, ihren wirklichen, weil stets absetzbaren Vertretern; er
beriet öffentlich, umgeben von den übrigen Stammesgliedern, die
das Recht hatten dreinzureden und mit ihrer Ansicht gehört zu
werden; der Rat entschied. In der Regel wurde jeder Anwesende auf
Verlangen gehört, auch die Weiber konnten durch einen Redner ih-
rer Wahl ihre Ansicht vortragen lassen. Bei den Irokesen mußte
der endliche Beschluß einstimmig gefaßt werden, wie dies auch in
manchen Beschlüssen deutscher Markgemeinden der Fall war. Dem
Stammesrat lag ob namentlich die Regelung des Verhältnisses zu
fremden Stämmen; er empfing Gesandtschaften und sandte solche ab,
er erklärte Krieg und schloß Frieden. Kam es zum Krieg, so wurde
dieser meist von Freiwilligen geführt. Im Prinzip galt jeder
Stamm als im Kriegszustand befindlich mit jedem andern Stamm, mit
dem er keinen ausdrücklichen Friedensvertrag geschlossen. Kriege-
rische Auszüge gegen solche Feinde wurden meist organisiert durch
einzelne hervorragende Krieger; sie gaben einen Kriegstanz, wer
mittanzte, erklärte damit seine Beteiligung am Zug. Die Kolonne
wurde sofort gebildet und in Bewegung gesetzt. Ebenso wurde die
Verteidigung des angegriffnen Stammesgebiets meist durch freiwil-
lige Aufgebote geführt. Der Auszug und die Rückkehr solcher Ko-
lonnen gaben stets Anlaß zu öffentlichen Festlichkeiten. Genehmi-
gung des Stammesrats zu solchen Auszügen war nicht erforderlich
und wurde weder verlangt noch gegeben. Es sind ganz die Privat-
kriegszüge deutscher Gefolgschaften, wie Tacitus sie uns schil-
dert, nur daß bei den Deutschen die Gefolgschaften bereits einen
ständigem Charakter angenommen haben, einen festen Kern bilden,
der schon in Friedenszeiten organisiert wird und um den sich im
Kriegsfall die übrigen Freiwilligen gruppieren. Solche Kriegsko-
lonnen waren selten zahlreich; die bedeutendsten Expeditionen der
Indianer, auch
#93# III. Die irokesische Gens
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auf große Entfernungen, wurden von unbedeutenden Streitkräften
vollführt. Traten mehrere solche Gefolgschaften zu einer großen
Unternehmung zusammen, so gehorchte jede nur ihrem eignen Führer;
die Einheit des Feldzugsplans wurde durch einen Rat dieser Führer
gut oder schlecht gesichert. Es ist die Kriegführung der Alaman-
nen im vierten Jahrhundert am Oberrhein, wie wir sie bei Ammianus
Marcellinus geschildert finden.
7. In einigen Stämmen finden wir einen Oberhäuptling, dessen Be-
fugnisse indessen sehr gering sind. Es ist einer der Sachems, der
in Fällen, die rasches Handeln erfordern, provisorische Maßregeln
zu treffen hat bis zu der Zeit, wo der Rat sich versammeln und
endgültig beschließen kann. Es ist ein schwacher, aber in der
weitren Entwicklung meist unfruchtbar gebliebner Ansatz zu einem
Beamten mit vollstreckender Gewalt; dieser hat sich vielmehr, wie
sich zeigen wird, in den meisten Fällen, wo nicht überall, aus
dem obersten Heerführer entwickelt.
Über die Vereinigung im Stamm kam die große Mehrzahl der amerika-
nischen Indianer nicht hinaus. In wenig zahlreichen Stämmen,
durch weite Grenzstrichc voneinander geschieden, durch ewige
Kriege geschwächt, besetzten sie mit wenig Menschen ein ungeheu-
res Gebiet. Bündnisse zwischen verwandten Stämmen bildeten sich
hie und da aus augenblicklicher Notlage und zerfielen mit ihr.
Aber in einzelnen Gegenden hatten sich ursprünglich verwandte
Stämme aus der Zersplitterung wieder zusammengeschlossen zu dau-
ernden Bünden und so den ersten Schritt getan zur Bildung von Na-
tionen. In den Vereinigten Staaten finden wir die entwickeltste
Form eines solchen Bundes bei den Irokesen. Von ihren Sitzen
westlich vom Mississippi ausziehend, wo sie wahrscheinlich einen
Zweig der großen Dakota-Familie gebildet, ließen sie sich nach
langer Wanderung im heutigen Staat New York nieder, in fünf
Stämme geteilt: Senekas, Cayugas, Onondagas, Oneidas und Mohawks.
Sie lebten von Fisch, Wild und rohem Gartenbau, wohnten in
Dörfern, die meist durch ein Pfahlwerk geschützt. Nie über 20 000
Köpfe stark, hatten sie in allen fünf Stämmen eine Anzahl von
Gentes gemeinsam, sprachen nahverwandte Dialekte derselben Spra-
che und besetzten nun ein zusammenhängendes Gebiet, das unter die
fünf Stämme verteilt war. Da dies Gebiet neu erobert, war gewohn-
heitsmäßiges Zusammenhalten dieser Stämme gegen die Verdrängten
natürlich und entwickelte sich, spätestens anfangs des 15. Jahr-
hunderts, zu einem förmlichen "ewigen Bund", einer Eidgenossen-
schaft, die auch sofort im Gefühl ihrer neuen Stärke einen an-
greifenden Charakter annahm und auf der Höhe ihrer Macht, gegen
1675, große Landstriche ringsumher erobert und die Bewohner teils
vertrieben, teils tributpflichtig gemacht hatte. Der Irokesenbund
#94# Der Ursprung der Familie, des Privateigenrums und des Staats
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liefert die fortgeschrittenste gesellschaftliche Organisation, zu
der es die Indianer gebracht, soweit sie die Unterstufe der Bar-
barei nicht überschritten (also mit Ausnahme der Mexikaner, Neu-
mexikaner [29] und Peruaner). Die Grundbestimmungen des Bundes
waren folgende:
1. Ewiger Bund der fünf blutsverwandten Stämme auf Grundlage
vollkommner Gleichheit und Selbständigkeit in allen innern
Stammesangelegenheiten. Diese Blutsverwandtschaft bildete die
wahre Grundlage des Bundes. Von den fünf Stämmen hießen drei die
Vaterstämme und waren Brüder untereinander; die beiden andern
hießen Sohnstämme und waren ebenfalls Bruderstämme untereinander.
Drei Gentes - die ältesten - waren in allen fünf, andre drei in
drei Stämmen noch lebendig vertreten, die Mitglieder jeder dieser
Gentes allesamt Brüder durch alle fünf Stämme. Die gemeinsame,
nur dialektisch verschiedne Sprache war Ausdruck und Beweis der
gemeinsamen Abstammung.
2. Das Organ des Bundes war ein Bundesrat von 50 Sachems, alle
gleich in Rang und Ansehn; dieser Rat entschied endgültig über
alle Angelegenheiten des Bundes.
3. Diese 50 Sachems waren bei Stiftung des Bundes auf die Stämme
und Gentes verteilt worden, als Träger neuer Ämter, ausdrücklich
für Bundeszwecke errichtet. Sie wurden von den betreffenden Gen-
tes bei jeder Erledigung neu gewählt und konnten von ihnen jeder-
zeit abgesetzt werden; das Recht der Einsetzung in ihr Amt aber
gehört dem Bundesrat.
4. Diese Bundessachems waren auch Sachems in ihren jedesmaligen
Stämmen und hatten Sitz und Stimme im Stammesrat.
5. Alle Beschlüsse des Bundesrats mußten einstimmig gefaßt wer-
den.
6. Die Abstimmung geschah nach Stämmen, so daß jeder Stamm und in
jedem Stamm alle Ratsmitglieder zustimmen mußten, um einen gülti-
gen Beschluß zu fassen.
7. Jeder der fünf Stammesräte konnte den Bundesrat berufen, die-
ser aber nicht sich selbst.
8. Die Sitzungen fanden vor versammeltem Volk statt; jeder Iro-
kese konnte das Wort ergreifen; der Rat allein entschied.
9. Der Bund hatte keine persönliche Spitze, keinen Chef der
vollziehenden Gewalt.
10. Dagegen hatte er zwei oberste Kriegsführer, mit gleichen
Befugnissen und gleicher Gewalt (die beiden "Könige" der Sparta-
ner, die beiden Konsuln in Rom).
Das war die ganze öffentliche Verfassung, unter der die Irokesen
über vierhundert Jahre gelebt haben und noch leben. Ich habe sie
ausführlicher
#95# III. Die irokesische Gens
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nach Morgan geschildert, weil wir hier Gelegenheit haben, die
Organisation einer Gesellschaft zu studieren, die noch keinen
S t a a t kennt. Der Staat setzt eine von der Gesamtheit der je-
desmal Beteiligten getrennte, besondre öffentliche Gewalt voraus,
und Maurer, der mit richtigem Instinkt die deutsche Markverfas-
sung als eine vom Staat wesentlich verschiedne, wenn auch ihm
großenteils später zugrunde liegende, an sich rein gesell-
schaftliche Institution erkennt - Maurer untersucht daher in al-
len seinen Schriften das allmähliche Entstehn der öffentlichen
Gewalt aus und neben den ursprünglichen Verfassungen der Marken,
Dörfer, Höfe und Städte. Wir sehn bei den nordamerikanischen In-
dianern, wie ein ursprünglich einheitlicher Volksstamm sich über
einen ungeheuren Kontinent allmählich ausbreitet, wie Stämme
durch Spaltung zu Völkern, ganzen Gruppen von Stämmen werden, die
Sprachen sich verändern, bis nicht nur sie einander unverständ-
lich werden, sondern auch fast jede Spur der ursprünglichen Ein-
heit verschwindet; wie daneben in den Stämmen die einzelnen Gen-
tes sich in mehrere spalten, die alten Muttergentes als Phratrien
sich erhalten und doch die Namen dieser ältesten Gentes bei weit
entfernten und lange getrennten Stämmen sich gleichbleiben - der
Wolf und der Bär sind Gentilnamen noch bei einer Majorität aller
indianischen Stämme. Und auf sie alle paßt im ganzen und großen
die oben geschilderte Verfassung - nur daß viele es nicht bis zum
Bund verwandter Stämme gebracht haben.
Wir sehn aber auch, wie sehr - die Gens als gesellschaftliche
Einheit einmal gegeben - die ganze Verfassung von Gentes,
Phratrien und Stamm sich mit fast zwingender Notwendigkeit - weil
Natürlichkeit - aus dieser Einheit entwickelt. Alle drei sind
Gruppen verschiedner Abstufungen von Blutsverwandtschaft, jede
abgeschlossen in sich und ihre eignen Angelegenheiten ordnend,
jede aber auch die andre ergänzend. Und der Kreis der ihnen an-
heimfallenden Angelegenheiten umfaßt die Gesamtheit der öffent-
lichen Angelegenheiten des Barbaren der Unterstufe. Wo wir also
bei einem Volk die Gens als gesellschaftliche Einheit vorfinden,
werden wir auch nach einer ähnlichen Organisation des Stammes su-
chen dürfen wie die hier geschilderte; und wo hinreichende Quel-
len vorliegen, wie bei Griechen und Römern, werden wir sie nicht
nur finden, sondern uns auch überzeugen, daß, wo die Quellen uns
im Stich lassen, die Vergleichung der amerikanischen Gesell-
schaftsverfassung uns über die schwierigsten Zweifel und Rätsel
hinweghilft.
Und es ist eine wunderbare Verfassung in all ihrer Kindlichkeit
und Einfachheit, diese Gentilverfassung! Ohne Soldaten, Gendarmen
und Polizisten, ohne Adel, Könige, Statthalter, Präfekten oder
Richter, ohne Gefängnisse,
#96# Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats
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ohne Prozesse geht alles seinen geregelten Gang. Allen Zank und
Streit entscheidet die Gesamtheit derer, die es angeht, die Gens
oder der Stamm, oder die einzelnen Gentes unter sich - nur als
äußerstes, selten angewandtes Mittel droht die Blutrache, von der
unsre Todesstrafe auch nur die zivilisierte Form ist, behaftet
mit allen Vorteilen und Nachteilen der Zivilisation. Obwohl viel
mehr gemeinsame Angelegenheiten vorhanden sind als jetzt - die
Haushaltung ist einer Reihe von Familien gemein und kom-
munistisch, der Boden ist Stammesbesitz, nur die Gärtchen sind
den Haushaltungen vorläufig zugewiesen, -, so braucht man doch
nicht eine Spur unsres weitläufigen und verwickelten Verwaltungs-
apparats. Die Beteiligten entscheiden, und in den meisten Fällen
hat jahrhundertelanger Gebrauch bereits alles geregelt. Arme und
Bedürftige kann es nicht geben - die kommunistische Haushaltung
und die Gens kennen ihre Verpflichtungen gegen Alte, Kranke und
im Kriege Gelähmte. Alle sind gleich und frei - auch die Weiber.
Für Sklaven ist noch kein Raum, für Unterjochung fremder Stämme
in der Regel auch noch nicht. Als die Irokesen um 1651 die Eries
und die "Neutrale Nation" [78] besiegt hatten, boten sie ihnen
an, als Gleichberechtigte in den Bund zu treten; erst als die Be-
siegten dies weigerten, wurden sie aus ihrem Gebiet vertrieben.
Und welche Männer und Weiber eine solche Gesellschaft erzeugt,
beweist die Bewundrung aller Weißen, die mit unverdorbnen India-
nern zusammenkamen, vor der persönlichen Würde, Geradheit, Cha-
rakterstärke und Tapferkeit dieser Barbaren.
Von der Tapferkeit haben wir ganz neuerdings in Afrika Beispiele
erlebt. Die Zulukaffern vor einigen Jahren wie die Nubier vor ein
paar Monaten - beides Stämme, bei denen Gentileinrichtungen noch
nicht ausgestorben - haben getan, was kein europäisches Heer tun
kann. [79] Nur mit Lanzen und Wurfspeeren bewaffnet, ohne Feuer-
gewehr, sind sie im Kugelregen der Hinterlader der englischen In-
fanterie - der anerkannt ersten der Welt für das geschlossene Ge-
fecht - bis an die Bajonette vorgerückt und haben sie mehr als
einmal in Unordnung gebracht und selbst geworfen, trotz der ko-
lossalen Ungleichheit der Waffen und trotzdem, daß sie gar keine
Dienstzeit haben und nicht wissen, was Exerzieren ist. Was sie
aushalten und leisten können, beweist die Klage der Engländer,
daß ein Kaffer in 24 Stunden einen längeren Weg rascher zurück-
legt als ein Pferd - der kleinste Muskel springt vor, hart und
gestählt, wie Peitschenschnur, sagt ein englischer Maler.
So sahn die Menschen und die menschliche Gesellschaft aus, ehe
die Scheidung in verschiedne Klassen vor sich gegangen war. Und
wenn wir ihre Lage vergleichen mit der der ungeheuren Mehrzahl
der heutigen zivilisierten
#97# III. Die irokesische Gens
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Menschen, so ist der Abstand enorm zwischen dem heutigen Proleta-
rier und Kleinbauer und dem alten freien Gentilgenossen.
Das ist die eine Seite. Vergessen wir aber nicht, daß diese Orga-
nisation dem Untergang geweiht war. Über den Stamm ging sie nicht
hinaus; der Bund der Stämme bezeichnet schon den Anfang ihrer Un-
tergrabung, wie sich zeigen wird und wie sich schon zeigte in den
Unterjochungsversuchen der Irokesen. Was außerhalb des Stammes,
war außerhalb des Rechts. Wo nicht ausdrücklicher Friedensvertrag
vorlag, herrschte Krieg von Stamm zu Stamm, und der Krieg wurde
geführt mit der Grausamkeit, die den Menschen vor den übrigen
Tieren auszeichnet und die erst später gemildert wurde durch das
Interesse. Die Gentilverfassung in ihrer Blüte, wie wir sie in
Amerika sahen, setzte voraus eine äußerst unentwickelte Produk-
tion, also eine äußerst dünne Bevölkerung auf weitem Gebiet; also
ein fast vollständiges Beherrschtsein des Menschen von der ihm
fremd gegenüberstehenden, unverstandnen äußern Natur, das sich
widerspiegelt in den kindischen religiösen Vorstellungen. Der
Stamm blieb die Grenze für den Menschen, sowohl dem Stammesfrem-
den als auch sich selbst gegenüber: Der Stamm, die Gens und ihre
Einrichtungen waren heilig und unantastbar, waren eine von Natur
gegebne höhere Macht, der der einzelne in Fühlen, Denken und Tun
unbedingt untertan blieb. So imposant die Leute dieser Epoche uns
erscheinen, so sehr sind sie ununterschieden einer vom andern,
sie hängen noch, wie Marx sagt, an der Nabelschnur des naturwüch-
sigen Gemeinwesens. Die Macht dieser naturwüchsigen Gemeinwesen
mußte gebrochen werden - sie wurde gebrochen. Aber sie wurde ge-
brochen durch Einflüsse, die uns von vornherein als eine Degrada-
tion erscheinen, als ein Sündenfall von der einfachen sittlichen
Höhe der alten Gentilgesellschaft. Es sind die niedrigsten Inter-
essen - gemeine Habgier, brutale Genußsucht, schmutziger Geiz,
eigensüchtiger Raub am Gemeinbesitz -, die die neue, zivili-
sierte, die Klassengesellschaft einweihen; es sind die schmäh-
lichsten Mittel - Diebstahl, Vergewaltigung, Hinterlist, Verrat,
die die alte klassenlose Gentilgesellschaft unterhöhlen und zu
Fall bringen. Und die neue Gesellschaft selbst, während der gan-
zen dritthalbtausend Jahre ihres Bestehns, ist nie etwas andres
gewesen als die Entwicklung der kleinen Minderzahl auf Kosten der
ausgebeuteten und unterdrückten großen Mehrzahl, und sie ist dies
jetzt mehr als je zuvor.
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