Quelle: MEW 24 Das Kapital - Zweiter Band
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#273# 15. Kapitel - Wirkung der Umschlagszeit
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II. Arbeitsperiode größer als Zirkulationsperiode
Es durchkreuzen sich die Arbeits- und Umschlagsperioden der Kapi-
tale I und II, statt einander abzulösen. Gleichzeitig findet hier
Freisetzung von Kapital statt, was bei dem bisher betrachteten
Fall nicht vorkam.
Es ändert dies aber nichts daran, daß nach wie vor 1. die Zahl
der Arbeitsperioden des vorgeschoßnen Gesamtkapitals gleich ist
der Summe des Werts des jahresprodukts beider vorgeschoßnen Kapi-
talteile, dividiert durch das vorgeschoßne Gesamtkapital, und 2.
die Umschlagszahl des Gesamtkapitals gleich ist der Summe der bei
den umgeschlagnen Beträge, dividiert durch die Summe der beiden
vorgeschoßnen Kapitale. Wir müssen auch hier beide Kapitalteile
so betrachten, als vollzogen sie voneinander ganz unabhängige Um-
schlagsbewegungen.
#274# II. Abschnitt - Der Umschlag des Kapitals
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Wir nehmen also wieder an, daß wöchentlich 100 Pfd.St. im Ar-
beitsprozeß vorzuschießen sind. Die Arbeitsperiode daure 6 Wo-
chen, beanspruche also jedesmal 600 Pfd.St. Vorschuß (Kapital I).
Die Zirkulationsperiode 3 Wochen; also Umschlagsperiode, wie
oben, 9 Wochen. Ein Kapital II von 300 Pfd.St. trete ein während
der dreiwöchentlichen Zirkulationsperiode von Kapital I. Betrach-
ten wir beide als voneinander unabhängige Kapitale, so stellt
sich das Schema des Jahresumschlags wie folgt:
Tabelle 2
Kapital I
Umschlags- Arbeitsperioden Vorschuß Zirkulations-
perioden Woche Pfd.St. perioden
Woche Woche
I. 1. - 9. 1. - 6. 600 7. - 9.
II. 10. - 18. 10. - 15. 600 16. - 18.
III. 19. - 27. 19. - 24. 600 25. - 27.
IV. 28. - 36. 28. - 33. 600 34. - 36.
V. 37. - 45. 37. - 42. 600 43. - 45.
VI. 46. -(54.) 46. - 51. 600 (52. - 54.)
Zusatzkapital II, 300 Pfd.St.
Umschlags- Arbeitsperioden Vorschuß Zirkulations-
perioden Woche Pfd.St. perioden
Woche Woche
I. 7. - 15. 7. - 9. 300 10. - 15.
II. 16. - 24. 16. - 18. 300 19. - 24.
III. 25. - 33. 25. - 27. 300 28. - 33.
IV. 34. - 42. 34. - 36. 300 37. - 42.
V. 43. - 51. 43. - 45. 300 46. - 51.
Der Produktionsprozeß geht das ganze Jahr durch ununterbrochen
auf derselben Stufenleiter vor sich. Die beiden Kapitale I und II
bleiben vollständig getrennt. Aber, um sie so getrennt darzustel-
len, mußten wir ihre wirklichen Kreuzungen und Verschlingungen
zerreißen und dadurch auch die Umschlagszahl ändern. Nach obiger
Tabelle nämlich schlüge
Kapital I 5 2/3 x 600 = 3400 Pfd.St. um und
" II 5 x 300 = 1500 " "
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also das Gemmtkapital 5 4/9 x 900 = 4900 Pfd.St. um.
#275# 15. Kapitel - Wirkung der Umschlag...
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Dies stimmt aber nicht, weil, wie wir sehn werden, die wirklichen
Produktions- und Zirkulationsperioden nicht absolut zusammenfal-
len mit denen des obigen Schemas, worin es hauptsächlich darauf
ankam, die beiden Kapitale I und II als voneinander unabhängige
erscheinen zu lassen.
In Wirklichkeit nämlich hat Kapital II keine von der des Kapital
I getrennte, besondre Arbeits- und Zirkulationsperiede. Die Ar-
beitsperiode ist Wochen, die Zirkulationsperiode 3 Wochen. Da Ka-
pital II nur = 300 Pfd.St., kann es nur Teil einer Arbeitsperiode
ausfallen. Dies ist der Fall. Ende der 6.Woche tritt ein Produk-
tenwert von 600 Pfd.St. in Zirkulation und fließt Ende der 9. Wo-
che in Geld zurück. Damit tritt Anfang der 7. Woche das Kapital
II in Tätigkeit und deckt die Bedürfnisse der nächsten Arbeitspe-
riode für die 7.-9. Woche. Nun aber ist nach unsrer Annahme Ende
der 9. Woche die Arbeitsperiode nur halb abgemacht. Es tritt also
Anfang der 10. Woche das soeben zurückgeflossene Kapital I von
600 Pfd.St. wieder in Tätigkeit und füllt mit 300 Pfd.St. die für
die 10.-12. Woche nötigen Vorsaüsse aus. Damit ist die zweite Ar-
beitsperiode erledigt. Es befindet sich ein Produktenwert von 600
Pfd.St. in Zirkulation und wird Ende der 15. Woche zurückfließen;
daneben aber sind 300 Pfd.St., der Betrag des ursprünglichen Ka-
pitals II, freigesetzt und können in der ersten Hälfte der fol-
genden Arbeitsperiode, also in der 13.-15. Woche, fungieren. Nach
deren Ablauf fließen dann wieder die 600 Pfd.St. zurück; 300
Pfd.St. davon reichen bis zum Schluß der Arbeitsperiode, 300
Pfd.St. bleiben für die folgende freigesetzt.
Die Sache verläuft also wie folgt:
I. Umschlagsperiode: 1.-9.Woche.
1. Arbeitsperiode: 1.- 6. Woche. Kapital I, 600 Pfd.St., fun-
giert.
1. Zirkulationsperiode: 7.-9. Woche. Ende der 9. Woche fließen
600 Pfd.St. zurück.
II. Umschlagsperiode: 7.-15. Woche.
2. Arbeitsperiode: 7.-12. Woche.
Erste Hälfte: 7.-9. Woche. Kapital II, 300 Pfd.St., fungie-
ren. Ende der 9. Woche fließen 600 Pfd.St. in Geld zurück
(Kapital I).
Zweite Hälfte: 10.-12. Woche. 300 Pfd.St. von Kapital I
fungieren. Die andern 300 Pfd.St. von Kapital I bleiben freige-
setzt.
2. Zirkulationsperiode: 13.-15. Woche.
Ende der 15. Woche fließen 600 Pfd.St. (halb aus Kapital I,
halb aus Kapital II gebildet) in Geld zurück.
III. Umschlagsperiode: 13.-21. Woche.
3. Arbeitsperiode: 13.-18. Woche.
#276# II. Abschnitt - Der Umschlag des Kapitals
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Erste Hälfte: 13.-15. Woche. Die freigesetzten 300 Pfd.St.
treten in Funktion. Ende der 15. Woche fließen 600 Pfd.St. in
Geld zurück.
Zweite Hälfte: 16.-18. Woche. Von den zurückgefloßnen 600
Pfd.St. fungieren 300 Pfd.St., die andern 300 Pfd.St. bleiben
wieder freigesetzt.
3. Zirkulationsperiode: 19.-21. Woche, an deren Schluß wieder
600 Pfd.St. in Geld zurückfließen; in diesen 600 Pfd.St. sind Ka-
pital I und Kapital II jetzt ununterscheidbar verschmolzen.
Auf diese Weise ergeben sich acht volle Umschlagsperioden eines
Kapitals von 600 Pfd. St. (I: 1.-9. Woche; II: 7.-15.; III: 13.-
21.; IV: 19.-27.; V: 25.-33.; VI: 31.-39.; VII: 37.-45.; VIII:
43.-51. Woche) bis Ende der 51. Woche. Da aber die 49.-51. Woche
auf die achte Zirkulationsperiode fallen, müssen während dersel-
ben die 300 Pfd.St. freigesetztes Kapital eintreten und die Pro-
duktion im Gang halten. Damit stellt sich der Umschlag am Ende
des Jahres wie folgt: 600 Pfd.St. haben ihren Kreislauf achtmal
vollendet, macht 4800 Pfd.St. Dazu kommt das Produkt der letzten
3 Wochen (49.-51.), das aber erst ein Drittel seines Kreislaufs
von 9 Wochen zurückgelegt hat, also in der Umschlagssumme nur für
ein Drittel seines Betrags, mit 100 Pfd. St. zählt. Wenn also das
Jahresprodukt von 51 Wochen 5100 Pfd.St., so ist das umgeschlagne
Kapital nur 4800 + 100 = 4900 Pfd.St.; das vorgeschoßne Gesamtka-
pital von 900 Pfd.St. hat also 5 4/9 mal umgeschlagen, also um
eine Kleinigkeit mehr als unter Fall I.
In dem vorliegenden Beispiel war ein Fall unterstellt, wo die Ar-
beitszeit = 2/3, die Umlaufszeit = 1/3 der Umschlagsperiode, also
die Arbeitszeit ein einfaches Multipel der Umlaufszeit ist. Es
fragt sich, ob die oben konstatierte Freisetzung von Kapital auch
stattfindet, wenn dies nicht der Fall. Nehmen wir Arbeitsperiode
= 5 Wochen, Umlaufszeit = 4 Wochen, Kapitalvorschuß per Woche 100
Pfd.St.
I. Umschlagsperiode: 1.-9. Woche.
1. Arbeitsperiode: 1.-5. Woche. Kapital I = 500 Pfd.St. fun-
giert.
1. Zirkulationsperiode: 6.-9.Woche. Ende der 9. Woche fließen
500 Pfd.St. in Geld zurück.
II. Umschlagsperiode: 6.-14.Woche.
2. Arbeitsperiode: 6.-10. Woche.
Erster Abschnitt: 6.-9. Woche. Kapital II = 400 Pfd.St.
fungiert.
Ende der 9. Woche fließt Kapital I = 500 Pfd.St. in Geld
zurück.
Zweiter Abschnitt: 10. Woche. Von den zurückgefloßnen 500
Pfd.St. fungieren 100 Pfd.St. Die übrigen 400 Pfd.St. bleiben
freigesetzt für die folgende Arbeitsperiode.
#277# 15. Kapitel - Wirkung der Umschlagszeit...
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2. Zirkulationsperiode: 11.-14.Woche. Am Ende der 14.Woche
fließen 500 Pfd.St. in Geld zurück.
Bis zu Ende der 14. Woche (11.-14.) fungieren die oben freige-
setzten 400 Pfd.St.; 100 Pfd.St. aus den alsdann zurückgefloßnen
500 Pfd.St. komplettieren den Bedarf für die dritte Arbeitsperi-
ode (11.- 15. Woche), so daß wiederum 400 Pfd.St. für die vierte
Arbeitsperiode freigesetzt werden. Dasselbe Phänomen wiederholt
sich in jeder Arbeitsperiode, bei ihrem Beginn findet sie 400
Pfd.St. vor, die für die ersten 4 Wochen reichen. Ende der 4. Wo-
che fließen 500 Pfd.St. in Geld zurück, von denen nur 100 Pfd.St.
für die letzte Woche benötigt sind, die übrigen 400 Pfd.St. für
die nächste Arbeitsperlode freigesetzt bleiben.
Nehmen wir ferner eine Arbeitsperiode von 7 Wochen, mit Kapital I
von 700 Pfd.St.; eine Umlaufszeit von 2 Wochen mit Kapital II von
200 Pfd.St.
Dann dauert die erste Umschlagsperiode von 1.-9. Woche, davon er-
ste Arbeitsperiode 1.-7. Woche, mit Vorschuß von 700 Pfd.St., und
erste Zirkulationsperiode 8.-9. Woche. Ende der 9. Woche fließen
die 700 Pfd.St. in Geld zurück.
Die zweite Umschlagsperiode 8.-16. Woche umschließt die zweite
Arbeitsperiode 8.-14. Woche. Davon ist der Bedarf für 8. und 9.
Woche gedeckt durch Kapital II. Ende der 9. Woche fließen obige
700 Pfd.St. zurück; davon werden verbraucht bis Schluß der Ar-
beitsperlode (10.-14. Woche) 500 Pfd.St. Bleiben 200 Pfd.St.
freigesetzt für die nächstfolgende Arbeitsperiode. Die zweite Um-
laufsperiode dauert 15.-16.Woche; Ende der 16. Woche fließen wie-
der 700 Pfd.St. zurück. Von nun an wiederholt sich in jeder Ar-
beitsperiode dieselbe Erscheinung. Der Kapitalbedarf der ersten
beiden Wochen ist gedeckt durch die am Schluß der vorigen Ar-
beitsperiode freigesetzten 200 Pfd.St.; Ende der 2. Woche fließen
700 zurück; die Arbeitsperiode zählt aber nur noch 5 Wochen, so
daß sie nur 500 Pfd.St. verbrauchen kann; es bleiben also stets
200 Pfd. St. freigesetzt für die nächste Arbeitsperiode.
Es stellt sich also heraus, daß in unserm Fall, wo die Arbeitspe-
riode größer angenommen als die Umlaufsperiode, unter allen Um-
ständen am Schluß einer jeden Arbeitsperiode sich ein Geldkapital
freigesetzt findet, welches von gleicher Größe ist wie das für
die Zirkulationsperiode vorgeschoßne Kapital II. In unsern drei
Beispielen war Kapital II im ersten - 300 Pfd.St., im zweiten =
400 Pfd.St., im dritten = 200 Pfd.St.; dementsprechend war das am
Schluß der Arbeitsperiode freigesetzte Kapital je 300, 400, 200
Pfd.St.
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