Quelle: MEW 24 Das Kapital - Zweiter Band


       zurück

       #273# 15. Kapitel - Wirkung der Umschlagszeit
       -----
       II. Arbeitsperiode größer als Zirkulationsperiode
       
       Es durchkreuzen sich die Arbeits- und Umschlagsperioden der Kapi-
       tale I und II, statt einander abzulösen. Gleichzeitig findet hier
       Freisetzung von  Kapital statt,  was bei  dem bisher betrachteten
       Fall nicht vorkam.
       Es ändert  dies aber  nichts daran,  daß nach wie vor 1. die Zahl
       der Arbeitsperioden  des vorgeschoßnen  Gesamtkapitals gleich ist
       der Summe des Werts des jahresprodukts beider vorgeschoßnen Kapi-
       talteile, dividiert  durch das vorgeschoßne Gesamtkapital, und 2.
       die Umschlagszahl des Gesamtkapitals gleich ist der Summe der bei
       den umgeschlagnen  Beträge, dividiert  durch die Summe der beiden
       vorgeschoßnen Kapitale.  Wir müssen  auch hier beide Kapitalteile
       so betrachten, als vollzogen sie voneinander ganz unabhängige Um-
       schlagsbewegungen.
       
       #274# II. Abschnitt - Der Umschlag des Kapitals
       -----
       Wir nehmen  also wieder  an, daß  wöchentlich 100  Pfd.St. im Ar-
       beitsprozeß vorzuschießen  sind. Die  Arbeitsperiode daure  6 Wo-
       chen, beanspruche also jedesmal 600 Pfd.St. Vorschuß (Kapital I).
       Die Zirkulationsperiode  3  Wochen;  also  Umschlagsperiode,  wie
       oben, 9  Wochen. Ein Kapital II von 300 Pfd.St. trete ein während
       der dreiwöchentlichen Zirkulationsperiode von Kapital I. Betrach-
       ten wir  beide als  voneinander unabhängige  Kapitale, so  stellt
       sich das Schema des Jahresumschlags wie folgt:
       
                                Tabelle 2
                                Kapital I
       
                Umschlags-  Arbeitsperioden  Vorschuß  Zirkulations-
                perioden    Woche            Pfd.St.   perioden
                Woche                                  Woche
         I.     1. -  9.    1. -  6.          600       7. -  9.
        II.    10. - 18.   10. - 15.          600      16. - 18.
       III.    19. - 27.   19. - 24.          600      25. - 27.
        IV.    28. - 36.   28. - 33.          600      34. - 36.
         V.    37. - 45.   37. - 42.          600      43. - 45.
        VI.    46. -(54.)  46. - 51.          600     (52. - 54.)
       
                           Zusatzkapital II, 300 Pfd.St.
       
                Umschlags-  Arbeitsperioden  Vorschuß  Zirkulations-
                perioden    Woche            Pfd.St.   perioden
                Woche                                  Woche
         I.     7. - 15.    7. -  9.          300      10. - 15.
        II.    16. - 24.   16. - 18.          300      19. - 24.
       III.    25. - 33.   25. - 27.          300      28. - 33.
        IV.    34. - 42.   34. - 36.          300      37. - 42.
         V.    43. - 51.   43. - 45.          300      46. - 51.
       
       Der Produktionsprozeß  geht das  ganze Jahr  durch ununterbrochen
       auf derselben Stufenleiter vor sich. Die beiden Kapitale I und II
       bleiben vollständig getrennt. Aber, um sie so getrennt darzustel-
       len, mußten  wir ihre  wirklichen Kreuzungen  und Verschlingungen
       zerreißen und  dadurch auch die Umschlagszahl ändern. Nach obiger
       Tabelle nämlich schlüge
       
                  Kapital I  5 2/3 x 600 = 3400 Pfd.St. um und
                    "    II  5     x 300 = 1500  "  "
                  ------------------------------------
       also das Gemmtkapital 5 4/9 x 900 = 4900 Pfd.St. um.
       
       #275# 15. Kapitel - Wirkung der Umschlag...
       -----
       Dies stimmt aber nicht, weil, wie wir sehn werden, die wirklichen
       Produktions- und  Zirkulationsperioden nicht absolut zusammenfal-
       len mit  denen des  obigen Schemas, worin es hauptsächlich darauf
       ankam, die  beiden Kapitale  I und II als voneinander unabhängige
       erscheinen zu lassen.
       In Wirklichkeit  nämlich hat Kapital II keine von der des Kapital
       I getrennte,  besondre Arbeits-  und Zirkulationsperiede. Die Ar-
       beitsperiode ist Wochen, die Zirkulationsperiode 3 Wochen. Da Ka-
       pital II nur = 300 Pfd.St., kann es nur Teil einer Arbeitsperiode
       ausfallen. Dies  ist der Fall. Ende der 6.Woche tritt ein Produk-
       tenwert von 600 Pfd.St. in Zirkulation und fließt Ende der 9. Wo-
       che in  Geld zurück.  Damit tritt Anfang der 7. Woche das Kapital
       II in Tätigkeit und deckt die Bedürfnisse der nächsten Arbeitspe-
       riode für  die 7.-9. Woche. Nun aber ist nach unsrer Annahme Ende
       der 9. Woche die Arbeitsperiode nur halb abgemacht. Es tritt also
       Anfang der  10. Woche  das soeben  zurückgeflossene Kapital I von
       600 Pfd.St. wieder in Tätigkeit und füllt mit 300 Pfd.St. die für
       die 10.-12. Woche nötigen Vorsaüsse aus. Damit ist die zweite Ar-
       beitsperiode erledigt. Es befindet sich ein Produktenwert von 600
       Pfd.St. in Zirkulation und wird Ende der 15. Woche zurückfließen;
       daneben aber  sind 300 Pfd.St., der Betrag des ursprünglichen Ka-
       pitals II,  freigesetzt und  können in der ersten Hälfte der fol-
       genden Arbeitsperiode, also in der 13.-15. Woche, fungieren. Nach
       deren Ablauf  fließen dann  wieder die  600 Pfd.St.  zurück;  300
       Pfd.St. davon  reichen bis  zum Schluß  der  Arbeitsperiode,  300
       Pfd.St. bleiben für die folgende freigesetzt.
       Die Sache verläuft also wie folgt:
        I. Umschlagsperiode: 1.-9.Woche.
           1. Arbeitsperiode: 1.- 6. Woche. Kapital I, 600 Pfd.St., fun-
       giert.
          1. Zirkulationsperiode: 7.-9. Woche. Ende der 9. Woche fließen
       600 Pfd.St. zurück.
       II. Umschlagsperiode: 7.-15. Woche.
          2. Arbeitsperiode: 7.-12. Woche.
             Erste Hälfte: 7.-9. Woche. Kapital II, 300 Pfd.St., fungie-
       ren. Ende  der 9.  Woche  fließen  600  Pfd.St.  in  Geld  zurück
       (Kapital I).
                Zweite Hälfte:  10.-12. Woche. 300 Pfd.St. von Kapital I
       fungieren. Die  andern 300  Pfd.St. von Kapital I bleiben freige-
       setzt.
          2. Zirkulationsperiode: 13.-15. Woche.
             Ende der 15. Woche fließen 600 Pfd.St. (halb aus Kapital I,
       halb aus Kapital II gebildet) in Geld zurück.
       III. Umschlagsperiode: 13.-21. Woche.
          3. Arbeitsperiode: 13.-18. Woche.
       
       #276# II. Abschnitt - Der Umschlag des Kapitals
       -----
              Erste Hälfte: 13.-15. Woche. Die freigesetzten 300 Pfd.St.
       treten in  Funktion. Ende  der 15.  Woche fließen  600 Pfd.St. in
       Geld zurück.
               Zweite Hälfte: 16.-18. Woche. Von den zurückgefloßnen 600
       Pfd.St. fungieren  300 Pfd.St.,  die andern  300 Pfd.St.  bleiben
       wieder freigesetzt.
           3. Zirkulationsperiode: 19.-21. Woche, an deren Schluß wieder
       600 Pfd.St. in Geld zurückfließen; in diesen 600 Pfd.St. sind Ka-
       pital I und Kapital II jetzt ununterscheidbar verschmolzen.
       Auf diese  Weise ergeben  sich acht volle Umschlagsperioden eines
       Kapitals von  600 Pfd. St. (I: 1.-9. Woche; II: 7.-15.; III: 13.-
       21.; IV:  19.-27.; V:  25.-33.; VI:  31.-39.; VII: 37.-45.; VIII:
       43.-51. Woche)  bis Ende der 51. Woche. Da aber die 49.-51. Woche
       auf die  achte Zirkulationsperiode fallen, müssen während dersel-
       ben die  300 Pfd.St. freigesetztes Kapital eintreten und die Pro-
       duktion im  Gang halten.  Damit stellt  sich der Umschlag am Ende
       des Jahres  wie folgt:  600 Pfd.St. haben ihren Kreislauf achtmal
       vollendet, macht  4800 Pfd.St. Dazu kommt das Produkt der letzten
       3 Wochen  (49.-51.), das  aber erst ein Drittel seines Kreislaufs
       von 9 Wochen zurückgelegt hat, also in der Umschlagssumme nur für
       ein Drittel seines Betrags, mit 100 Pfd. St. zählt. Wenn also das
       Jahresprodukt von 51 Wochen 5100 Pfd.St., so ist das umgeschlagne
       Kapital nur 4800 + 100 = 4900 Pfd.St.; das vorgeschoßne Gesamtka-
       pital von  900 Pfd.St.  hat also  5 4/9 mal umgeschlagen, also um
       eine Kleinigkeit mehr als unter Fall I.
       In dem vorliegenden Beispiel war ein Fall unterstellt, wo die Ar-
       beitszeit = 2/3, die Umlaufszeit = 1/3 der Umschlagsperiode, also
       die Arbeitszeit  ein einfaches  Multipel der  Umlaufszeit ist. Es
       fragt sich, ob die oben konstatierte Freisetzung von Kapital auch
       stattfindet, wenn  dies nicht der Fall. Nehmen wir Arbeitsperiode
       = 5 Wochen, Umlaufszeit = 4 Wochen, Kapitalvorschuß per Woche 100
       Pfd.St.
        I. Umschlagsperiode: 1.-9. Woche.
            1. Arbeitsperiode: 1.-5. Woche. Kapital I = 500 Pfd.St. fun-
       giert.
           1. Zirkulationsperiode: 6.-9.Woche. Ende der 9. Woche fließen
       500 Pfd.St. in Geld zurück.
       II. Umschlagsperiode: 6.-14.Woche.
           2. Arbeitsperiode: 6.-10. Woche.
                 Erster Abschnitt: 6.-9. Woche. Kapital II = 400 Pfd.St.
       fungiert.
                Ende der 9. Woche fließt Kapital I = 500 Pfd.St. in Geld
       zurück.
               Zweiter Abschnitt: 10. Woche. Von den zurückgefloßnen 500
       Pfd.St. fungieren  100 Pfd.St.  Die übrigen  400 Pfd.St.  bleiben
       freigesetzt für die folgende Arbeitsperiode.
       
       #277# 15. Kapitel - Wirkung der Umschlagszeit...
       -----
             2. Zirkulationsperiode:  11.-14.Woche. Am Ende der 14.Woche
       fließen 500 Pfd.St. in Geld zurück.
       Bis zu  Ende der  14. Woche  (11.-14.) fungieren die oben freige-
       setzten 400  Pfd.St.; 100 Pfd.St. aus den alsdann zurückgefloßnen
       500 Pfd.St.  komplettieren den Bedarf für die dritte Arbeitsperi-
       ode (11.-  15. Woche), so daß wiederum 400 Pfd.St. für die vierte
       Arbeitsperiode freigesetzt  werden. Dasselbe  Phänomen wiederholt
       sich in  jeder Arbeitsperiode,  bei ihrem  Beginn findet  sie 400
       Pfd.St. vor, die für die ersten 4 Wochen reichen. Ende der 4. Wo-
       che fließen 500 Pfd.St. in Geld zurück, von denen nur 100 Pfd.St.
       für die  letzte Woche  benötigt sind, die übrigen 400 Pfd.St. für
       die nächste Arbeitsperlode freigesetzt bleiben.
       Nehmen wir ferner eine Arbeitsperiode von 7 Wochen, mit Kapital I
       von 700 Pfd.St.; eine Umlaufszeit von 2 Wochen mit Kapital II von
       200 Pfd.St.
       Dann dauert die erste Umschlagsperiode von 1.-9. Woche, davon er-
       ste Arbeitsperiode 1.-7. Woche, mit Vorschuß von 700 Pfd.St., und
       erste Zirkulationsperiode  8.-9. Woche. Ende der 9. Woche fließen
       die 700 Pfd.St. in Geld zurück.
       Die zweite  Umschlagsperiode 8.-16.  Woche umschließt  die zweite
       Arbeitsperiode 8.-14.  Woche. Davon  ist der Bedarf für 8. und 9.
       Woche gedeckt  durch Kapital  II. Ende der 9. Woche fließen obige
       700 Pfd.St.  zurück; davon  werden verbraucht  bis Schluß der Ar-
       beitsperlode (10.-14.  Woche) 500  Pfd.St.  Bleiben  200  Pfd.St.
       freigesetzt für die nächstfolgende Arbeitsperiode. Die zweite Um-
       laufsperiode dauert 15.-16.Woche; Ende der 16. Woche fließen wie-
       der 700  Pfd.St. zurück.  Von nun an wiederholt sich in jeder Ar-
       beitsperiode dieselbe  Erscheinung. Der  Kapitalbedarf der ersten
       beiden Wochen  ist gedeckt  durch die  am Schluß  der vorigen Ar-
       beitsperiode freigesetzten 200 Pfd.St.; Ende der 2. Woche fließen
       700 zurück;  die Arbeitsperiode  zählt aber nur noch 5 Wochen, so
       daß sie  nur 500  Pfd.St. verbrauchen kann; es bleiben also stets
       200 Pfd. St. freigesetzt für die nächste Arbeitsperiode.
       Es stellt sich also heraus, daß in unserm Fall, wo die Arbeitspe-
       riode größer  angenommen als  die Umlaufsperiode, unter allen Um-
       ständen am Schluß einer jeden Arbeitsperiode sich ein Geldkapital
       freigesetzt findet,  welches von  gleicher Größe  ist wie das für
       die Zirkulationsperiode  vorgeschoßne Kapital  II. In unsern drei
       Beispielen war  Kapital II  im ersten - 300 Pfd.St., im zweiten =
       400 Pfd.St., im dritten = 200 Pfd.St.; dementsprechend war das am
       Schluß der  Arbeitsperiode freigesetzte  Kapital je 300, 400, 200
       Pfd.St.
       

       zurück