Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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#383#
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DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL
Zins und Unternehmergewinn
Der Zins, wie wir in den beiden vorhergehenden Kapiteln gesehn,
erscheint ursprünglich, ist ursprünglich, und bleibt in Wirklich-
keit nichts als ein Teil des Profits, d.h. des Mehrwerts, den der
fungierende Kapitalist, Industrieller oder Kaufmann, soweit er
nicht eignes Kapital, sondern geliehenes Kapital anwendet, weg-
zahlen muß an den Eigentümer und Verleiher dieses Kapitals. Wen-
det er nur eignes Kapital an, so findet keine solche Teilung des
Profits statt; dieser gehört ihm ganz. In der Tat, soweit er des
Kapitals es selbst irn Reproduktionsprozeß anwenden, konkurrieren
sie nicht mit zur Bestimmung der Zinsrate, und schon hierin zeigt
sich, wie die Kategorie des Zinses - unmöglich ohne die Bestim-
mung eines Zinsfußes - der Bewegung des industriellen Kapitals an
sich fremd ist.
"The rate of interest may be defined to be that proportional sum
which the lender is content to receive, and the borrower to pay,
for a year or for any longer or shorter period for the use of a
certain amount of moneyed capital... when the owner of capital
employs it actively in reproduction, he does not come under the
head of those capitalists, the proportion of whom, to the number
of borrowers, determines the rate of interest." 1*) (Th. Tooke,
Hist. of Prices", London 1838, II, p. 355, 356.)
Es ist in der Tat nur die Trennung der Kapitalisten in Geldkapi-
talisten und industrielle Kapitalisten, die einen Teil des Pro-
fits in Zins verwandelt, die überhaupt die Kategorie des Zinses
schafft; und es ist nur die Konkurren,z zwischen diesen beiden
Sorten Kapitalisten, die den Zinsfuß schafft.
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1*) "Die Zinsrate kann als die verhältnismäßige Summe definiert
werden, mit deren Empfang der Verleiher zufrieden und die der
Borger zu zahlen bereit ist für den Gebrauch eines bestimmten Be-
trages von Geldkapital während eines Jahres oder einer längeren
oder kürzeren Periode... Wenn der Eigentümer des Kapitals es ak-
tiv in der Reproduktion anwendet, zählt er nicht zu jenen Kapita-
listen, deren Verhältnis zur Zahl der Borger die Zinsrate be-
stimmt."
#384# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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Solang das Kapital im Reproduktionsprozeß fungiert - selbst vor-
ausgesetzt, es gehöre dem industriellen Kapitalisten selbst, so
daß er es an keinen Verleiher zurückzuzahlen hat -, solange hat
er zu seiner Verfügung als Privatmann nicht dies Kapital selbst,
sondern nur den Profit, den er als Revenue verausgaben kann. So-
lang sein Kapital als Kapital fungiert, gehört es dem Reprodukti-
onsprozeß, ist es darin festgelegt. Er ist zwar sein Eigentümer,
aber dies Eigentum befähigt ihn nicht, solange er es als Kapital
zur Ausbeutung von Arbeit benützt, in andrer Weise darüber zu
verfügen. Ganz so verhält es sich mit dem Geldkapitalisten. So-
lange sein Kapital ausgeliehen ist und daher als Geldkapital
wirkt, bringt es ihm Zins, einen Teil des Profits, aber über die
Hauptsumme kann er nicht verfügen. Es erscheint dies, sobald er
es, zum Beispiel für ein Jahr oder mehrere, verliehen und in ge-
wissen Terminen Zins erhält ohne Rückzahlung des Kapitals. Aber
selbst die Rückzahlung macht hier keinen Unterschied. Erhält er
es zurück, so muß er es stets von neuem verleihen, solange es die
Wirkung von Kapital - hier Geldkapital - für ihn haben soll. So-
lange es sich in seiner Hand befindet, trägt es keine Zinsen und
wirkt nicht als Kapital; und solange es Zinsen trägt und als Ka-
pital wirkt, befindet es sich nicht in seiner Hand. Daher die
Möglichkeit, Kapital auf ewige Zeiten zu verleihen. Die folgenden
Bemerkungen von Tooke gegen Bosanquet sind daher ganz falsch. Er
zitiert Bosanquet ("Metallic, Paper, and Credit Currency", p.
73):
"Wäre der Zinsfuß bis auf 1% herabgedrückt, so wurde geborgtes
Kapital beinahe auf gleiche Linie (on a par) gestellt mit eignem
Kapital."
Hierzu macht Tooke folgende Randglosse:
"Daß ein zu diesem, oder selbst zu noch niedrigerem Zinsfuß ge-
borgtes Kapital gelten soll als beinahe auf derselben Linie ste-
hend mit eignem Kapital, ist eine so befremdende Behauptung, daß
sie kaum ernstliche Beachtung verdiente, käme sie nicht von einem
so intelligenten und in einzelnen Punkten des Themas so wohlun-
terrichteten Schriftsteller. Hat er den Umstand übersehn, oder
hält er ihn für wenig bedeutend, daß seine Voraussetzung die Be-
dingung der Rückzahlung einschließt?" (Th. Tooke, "An Inquiry
into the Currency Principle", 2nd ed., London 1844, p. 80.)
Wäre der Zins = 0, so stände der industrielle Kapitalist, der Ka-
pital aufgenommen hat, sich gleich mit dem, der mit eignem Kapi-
tal arbeitet. Beide würden denselben Durchschnittsprofit einstec-
ken, und als Kapital, ob geborgtes oder eignes, wirkt das Kapital
nur, soweit es Profit produziert. Die Bedingung der Rückzahlung
würde hieran nichts ändern. Je mehr der Zinsfuß sich Null nähert,
also z.B. auf 1% herabsinkt, um so mehr ist geborgtes Kapital mit
eignem Kapital auf gleichen Fuß gestellt. Solange Geldkapital als
Geldkapital existieren soll, muß es stets wieder ausgeliehen
#385# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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werden, und zwar zum bestehenden Zinsfuß, sage von 1% und stets
wieder an diesselbe Klasse der industriellen und merkantilen Ka-
pitalisten. Solange an diese als Kapitalisten fungieren, ist der
Unterschied zwischen dem, der mit geborgtem, und dem, der mit
eignem Kapital fungiert, nur der, daß der eine Zins zu zahlen hat
und der andre nicht; der eine den Profit p ganz einsteckt, der
andre p - z, den Profit minus den Zins; je mehr z sich Null nä-
hert, um so mehr wird p - z = p, also um so mehr stehn beide Ka-
pitale auf gleichem Fuß. Der eine muß das Kapital zurückzahlen
und von neuem borgen; aber der andre, solang sein Kapital fungie-
ren soll, muß es ebenfalls stets von neuem dem Produktionsprozeß
vorschießen und hat keine von diesem Prozeß unabhängige Verfügung
darüber. Der einzige sonst noch bleibende Unterschied ist der
selbstverständliche, daß der eine Eigentümer seines Kapitals ist
und der andre nicht.
Die Frage, die sich nun aufwirft, ist diese. Wie kommt es, daß
diese rein quantitative Teilung des Profits in Nettoprofit und
Zins in eine qualitative umschlägt? In andren Worten, wie kommt
es, daß auch der Kapitalist, der nur sein eignes, kein geliehenes
Kapital anwendet, einen Teil seines Bruttoprofits unter die be-
sondre Kategorie des Zinses rangiert und als solchen besonders
berechnet? Und daher weiter, daß alles Kapital, geliehenes oder
nicht, als zinstragendes von sich selbst als Nettoprofit bringen-
dem unterschieden wird?
Man erkennt, daß nicht jede zufällige quantitative Teilung des
Profits in dieser Art in eine qualltative umschlägt. Z.B. einige
industrielle Kapitalisten assoziieren sich zur Betreibung eines
Geschäfts und verteilen dann den Profit untereinander nach juri-
stisch festgesetzten Abmachungen. Andre treiben ihr Geschäft, je-
der für sich, ohne Associé. Diese letzteren berechnen ihren Pro-
fit nicht unter zwei Kategorien, einen Teil als individuellen
Profit, den andern als Kompanieprofit für die nichtexistierenden
Gesellschafter. Hier schlägt also die quantitative Teilung nicht
um in qualitative. Sie findet statt, wo zufällig der Eigentümer
aus mehreren juristischen Personen besteht; sie findet nicht
statt, wo dies nicht der Fall. Um die Frage zu beantworten, müs-
sen wir noch etwas länger verweilen bei dem wirklichen Ausgangs-
punkt der Zinsbildung; d.h. ausgehn von der Unterstellung, daß
Geldkapitalist und produktiver Kapitalist sich wirklich gegen-
überstehn, nicht nur als juristisch verschiedne Personen, sondern
als Personen, die ganz verschiedne Rollen im Reproduktionsprozeß
spielen oder in deren Hand dasselbe Kapital wirklich eine dop-
pelte und gänzlich verschiedne Bewegung durchmacht. Der eine ver-
leiht es nur, der andre wendet es produktiv an.
#386# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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Für den produktiven Kapitalisten, der mit geliehenem Kapital ar-
beitet, zerfällt der Bruttoprofit in zwei Teile, den Zins, den er
dem Verleiher zu zahlen hat, und den Überschuß über den Zins, der
seinen eignen Anteil am Profit bildet. Ist die allgemeine Pro-
fitrate gegeben, so ist dieser letztre Teil bestimmt durch den
Zinsfuß; ist der Zinsfuß gegeben, so durch die allgemeine Pro-
fitrate. Und ferner: wie immer der Bruttoprofit, die wirkliche
Wertgröße des Gesamtprofits, in jedem einzelnen Fall abweichen
mag von dem Durchschnittsprofit: der Teil, der dem fungierenden
Kapitalisten gehört, ist bestimmt durch den Zins, da dieser durch
den allgemeinen Zinsfuß (abgesehn von besendren juristischen Sti-
pulationen) fixiert und als vorweggenommen vorausgesetzt ist, be-
vor der Produktionsprozeß beginnt, also bevor dessen Resultat,
der Bruttoprofit erzielt ist. Wir haben gesehn, daß das eigentli-
che spezifische Produkt des Kapitals der Mehrwert, näher bestimmt
der Profit ist. Aber für den Kapitalisten, der mit geborgtem Ka-
pital arbeitet, ist es nicht der Profit, sondern der Profit minus
dem Zins, der Teil des Profits, der ihm übrigbleibt nach Zahlung
des Zinses. Dieser Teil des Profits erscheint ihm also notwendig
als Produkt des Kapitals, soweit es fungiert; und dies ist für
ihn wirklich, denn er vertritt das Kapital nur als fungierendes.
Er ist seine Personifikation, soweit es fungiert, und es fun-
giert, soweit es profitbringend in der Industrie oder im Handel
angelegt wird und mit ihm, durch seinen Anwender, die Operationen
vorgenommen werden, die durch den jedesmaligen Geschäftszweig
vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zum Zins, den er aus dem Brut-
toprofit an den Verle'her wegzuzahlen hat, nimmt der ihm zu-
fallende noch übrige Teil des Profits also notwendig die Form des
industriellen resp. kommerziellen Profits an, oder, um ihn mit
einem deutschen Ausdruck zu bezeichnen, der beides einschließt,
die Gestalt des Unternehmergewinns. Ist der Bruttoprofit gleich
dem Durchschnittsprofit, so wird die Größe dieses Unternehmerge-
winns ausschließlich bestimmt durch den Zinsfuß. Weicht der Brut-
toprofit ab vom Durchschnittsprofit, so ist die Differenz dessel-
ben vom Durchschnittsprofit (nach beiderseitigem Abzug des Zin-
ses) durch alle die Konjunkturen bestimmt, welche eine zeitwei-
lige Abweichung verursachen, sei es der Profitrate in einer be-
sondren Produktionssphäre von der allgemeinen Profitrate, sei es
des Profits, den ein einzelner Kapitalist in einer bestimmten
Sphäre macht, vom Durchschnittsprofit dieser besondren Sphäre.
Nun hat man aber gesehn, daß die Profitrate, innerhalb des Pro-
duktionsprozesses selbst, nicht nur vom Mehrwert abhängt, sondern
von vielen andren Umständen: von den Einkaufspreisen der Produk-
tionsmittel, von mehr als durchschnittlich produktiven Methoden,
von Ökonotnisierung des konstanten
#387# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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Kapitals etc. Und abgesehn vom Produktionspreis, hängt es von be-
sondren Konjunkturen und bei jedem einzelnen Geschäftsabschluß
von der größern der geringem Schlauheit und Betriebsamkeit des
Kapitalisten ab, ob und inwieweit dieser über oder unter dem Pro-
duktionspreis ein- oder verkauft, sich also innerhalb des Zirku-
lationsprozesses einen größern oder geringem Teil vom Gesamtmehr-
wert aneignet. Jedenfalls aber verwandelt sich die quantitative
Teilung des Rohprofits hier in eine qualitative, und dies um so
mehr, als die quantitative Teilung selbst davon abhängt, was zu
verteilen ist, wie der aktive Kapitalist mit dem Kapital wirt-
schaftet und welchen Rohprofit es ihm als fungierendes 1*) Kapi-
tal, d.h. infolge seiner Funktionen als aktiver Kapitalist ab-
wirft. Der fungierende Kapitalist ist hier unterstellt als
Nichteigentürner des Kapitals. Das Eigentum am Kapital ist ihm
gegenüber vertreten durch den Verleiher, den Geldkapitalisten.
Der Zins, den er an diesen zahlt, erscheint also als der Teil des
Rohprofits, der dem Kapitaleigentum als solchem zukommt. Im Ge-
gensatz hierzu erscheint der Teil des Profits, der dem aktiven
Kapitalisten zufällt, jetzt als Unternehmergewinn, entspringend
ausschließlich aus den Operationen oder Funktionen, die er im Re-
produktionsprozeß mit dem Kapital vollführt, speziell also den
Funktionen, die er als Unternehmer in der Industrie oder dem Han-
del ver. richtet. Ihm gegenüber erscheint also der Zins als bloße
Frucht des Kapitaleigentums, des Kapitals an sich, abstrahiert
vom Reproduktionsprozeß des Kapitals, soweit es nicht arbeitet,
nicht fungiert; während ihm der Unternehmergewinn erscheint als
ausschließliche Frucht der Funktionen, die er mit dem Kapital
verrichtet, als Frucht der Bewegung und des Prozessierens des Ka-
pitals, eines Prozessierens, das ihm nun als seine eigne Tätig-
keit erscheint im Gegensatz zur Nichttätigkeit, zur Nichtbeteili-
gung des Geld kapitalisten am Produktionsprozeß. Diese qualita-
tive Scheidung zwischen den beiden Teilen des Rohprofits, daß der
Zins Frucht des Kapitals an sich, des Kapitaleigentums, abgesehn
vom Produktionsprozeß, und der Unternehmergewinn Frucht des pro-
zessierenden, im Produktionsprozeß wirkenden Kapitals und daher
der aktiven Rolle ist, die der Anwender des Kapitals im Reproduk-
tionsprozeß spielt - diese qualitative Scheidung ist keineswegs
bloß subjektive Auffassung des Geldkapitalisten hier und des in-
dustriellen Kapitalisten dort. Sie beruht auf objektiver Tatsa-
che, denn der Zins fließt dem Geldkapitalisten, dem Leiher zu,
der bloßer Eigentümer des Kapitals ist, also das bloße Kapitalei-
gentum vertritt vor dem Produktionsprozeß und außerhalb des Pro-
duktionsprozesses; und der Unter
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1*) 1. Auflage: fungierendem; geändert nach dem Manuskript von
Marx
#388# V. Abschnitt - Das zirkulierende Kapital
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nehmergewinn fließt dem bloß fungierenden Kapitalisten zu, der
Nichteigentümer des Kapitals ist.
Sowohl für den industriellen Kapitalisten, soweit er mit geborg-
tem Kapital arbeitet, wie für den Geldkapitalisten, soweit er
sein Kapital nicht selbst anwendet, schlägt hiermit die bloß
quantitative Teilung des Bruttoprofits zwischen zwei verschiedne
Personen, die beide verschiedne Rechtstitel haben auf dasselbe
Kapital und daher auf den von ihmerzeugtenprofit, um in eine qua-
litative Teilung. Der eine Teil des Profits erscheint nun als an
und für sich zukommende Frucht des Kapitals in e i n e r Be-
stimmung, als Zins; der andre Teil erscheint als spezifische
Frucht des Kapitals in einer entgegengesetzten Bestimmung und da-
her als Unternehmergewinn; der eine als bloße Frucht des Kapital-
eigentums, der andre als Frucht des bloßen Fungierens mit dem Ka-
pital, als Frucht des Kapitals als Prozess erendem oder der Funk-
tionen, die der aktive Kapitalist ausübt. Und diese Verknöcherung
und Verselbständigung der beiden Teile des Rohprofits gegeneinan-
der, als wenn sie aus zwei wesentlich verschiednen Quellen her-
rührten, muß sich nun für die gesamte Kapitalistenklasse und für
das Gesamtkapital festsetzen. Und zwar einerlei, ob das vom akti-
ven Kapitalisten angewandte Kapital geborgt sei oder nicht oder
ob das dem Geldkapitalisten gehörende Kapital von ihm selbst an-
gewandt werde oder nicht. Der Profit jedes Kapitals, also auch
der auf Ausgleichung der Kapitale unter sich begründete Durch-
schnittsprofit zerfällt oder wird zerlegt in zwei qualitativ ver-
schiedne, gegeneinander selbständige und voneinander unabhängige
Teile, Zins und Unternehmergewinn, die beide durch besondre Ge-
setze bestimmt werden. Der Kapitalist, der mit eignem Kapital, so
gut wie der, der mit geborgtem arbeitet, teilt seinen Rohprofit
ein in Zins, der ihm als Eigentümer, als seinem eignen Verleiher
von Kapital an sich selbst, und in Unternehmergewinn, der ihm als
aktivem, fungierendem Kapitalisten zukommt. Es wird so für diese
Teilung, als qualitative, gleichgültig, ob der Kapitalist wirk-
lich mit einem andern zu teilen hat oder nicht. Der Anwender des
Kapitals, auch wenn er mit eignem Kapital arbeitet, zerfällt in
zwei Personen, den bloßen Eigentümer des Kapitals und den Anwen-
der des Kapitals; sein Kapital selbst, mit Bezug auf die Katego-
rien von Profit, die es abwirft, zerfällt in Kapi-
tal e i g e n t u m, Kapital a u ß e r dem Produktionsprozeß,
das an sich
Zins abwirft, und Kapital im Produktionsprozeß, das als prozes-
sierend Unternehmergewinn abwirft.
Der Zins befestigt sich also derart, daß er nun nicht als eine
der Produktion gleichgültige Teilung des Bruttoprofits auftritt,
die nur dann gelegentlich stattfindet, wenn der Industrielle mit
fremdem Kapital arbeitet. Auch
#389# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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wenn er mit eignem Kapital arbeitet, spaltet sich sein Profit in
Zins und Unternehmergewinn. Hiermit wird die bloß quantitative
Teilung zur qualitativen, sie findet statt unabhängig von dem zu-
fälligen Umstand, ob der Industrielle Eigentümer oder Nichteigen-
tümer seines Kapitals ist. Es sind nicht nur an verschiedne Per-
sonen verteilte Quota des Profits, sondern zwei verschiedne Kate-
gorien desselben, die in verschiednem Verhältnis zum Kapital,
also in einem Verhältnis zu verschiednen Bestimmtheiten des Kapi-
tals stehn.
Es ergeben sich nun sehr einfach die Gründe, warum, sobald diese
Teilung des Bruttoprofits in Zins und Unternehmergewinn einmal
eine qualltative geworden ist, sie diesen Charakter einer quali-
tativen Teilung für das Gesamtkapital und die Gesamtklasse der
Kapitalisten erhält.
Erstens folgt dies schon aus dem einfachen empirischen Umstand,
daß die Mehrzahl der industriellen Kapitalisten, wenn auch in
verschiednen Zahlenverhältnissen, mit eignem und erborgtem Kapi-
tal arbeitet und daß das Verhältnis zwischen eignem und erborgtem
Kapital in verschiednen Perioden wechselt.
Zweitens: Die Verwandlung eines Teils des Bruttoprofits in die
Form von Zins verwandelt seinen andren Teil in Unternehmergewinn.
Dieser letztere ist in der Tat nur die gegensätzliche Form, die
der Überschuß des Rohprofits über den Zins annimmt, sobald dieser
als eigne Kategorie existiert. Die ganze Untersuchung, wie der
Bruttoprofit sich in Zins und Unternehmergewinn differenziert,
löst sich einfach auf in die Untersuchung, wle ein Teil des Brut-
toprofits sich allgemein als Zins verknöchert und verselbstän-
digt. Nun existiert aber historisch das zinstragende Kapital als
eine fertige, überlieferte Form und daher der Zins als fertige
Unterform des vom Kapital erzeugten Mehrwerts, lange bevor die
kapitalistische Produktionsweise und die ihr entsprechenden Vor-
stellungen von Kapital und Profit existierten. Daher immer noch
in der Volksvorstellung Geldkapital, zinstragendes Kapital als
Kapital als solches, als Kapital par excellence gilt. Daher
andrerseits die bis zur Zeit Massies vorherrschende Vorstellung,
daß es das Geld als solches ist, was im Zins bezahlt wird. Der
Umstand, daß verliehenes Kapital Zins abwirft, ob wirklich als
Kapital verwandt oder nicht auch wenn nur zur Konsumtion geborgt
-, befestigt die Vorstellung von der Selbständigkeit dieser Form
des Kapitals. Der beste Beweis von der Selbständigkeit, worin, in
den ersten Perioden der kapitalistischen Produktionsweise, der
Zins dem Profit und das zinstragende Kapital dem industriellen
Kapital gegenüber erscheint, ist der, daß erst in der Mitte des
18. Jahrhunderts die Tatsache entdeckt wurde (von Massie und nach
ihm von
#390# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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Hume [55]), daß der Zins ein bloßer Teil des Bruttoprofits ist,
und daß es überhaupt einer solchen Entdeckung bedurfte.
Drittens: Ob der Industrielle Kapitalist mit eignem oder geborg-
tem Kapital arbeitet, ändert nichts an dem Umstand, daß ihm die
Klasse der Geldkapitalisten als eine besondre Sorte Kapitalisten,
das Geldkapital als eine selbständige Sorte des Kapitals und der
Zins als die diesem spezifischen Kapital entsprechende selbstän-
dige Form des Mehrwerts gegenübersteht.
Qualitativ betrachtet ist der Zins Mehrwert, den das bloße Eigen-
tum des Kapitals liefert, den das Kapital an sich abwirft, ob-
gleich sein Eigentümer außerhalb des Reproduktionsprozesses
stehnbleibt, den also Kapital abgesondert von seinem Prozeß ab-
wirft.
Quantitativ betrachtet erscheint der Teil des Profits, der den
Zins bildet, nicht auf das industrielle und kommerzielle Kapital
als solches, sondern auf das Geldkapital bezogen, und die Rate
dieses Teils des Mehrwerts, die Zinsrate oder der Zinsfuß, befe-
stigt dies Verhältnis. Denn erstens wird der Zinsfuß - trotz sei-
ner Abhängigkeit von der allgemeinen Profitrate selbständig be-
stimmt, und zweitens erscheint er, wie der Marktpreis der Waren,
der unfaßbaren Profitrate gegenüber als bei allem Wechsel festes,
uniformes, handgreifliches und stets gegebnes Verhältnis. Befände
sich alles Kapital in den Händen der industriellen Kapitalisten,
so existierte kein Zins und kein Zinsfuß. Die selbständige Form,
die die quantitative Teilung des Rohprofits annimmt, erzeugt die
qualitative. Vergleicht sich der industrielle Kapitalist mit dem
Geldkapitalisten, so unterscheidet ihn von diesem nur der Unter-
nehmergewinn, als Überschuß des Rohprofits über den Durch-
schnittszins, der vermöge des Zinsfußes als empirisch gegebne
Größe erscheint. Vergleicht er sich andrerseits mit dem industri-
ellen Kapitalisten, der mit eignem statt geborgtem Kapital wirt-
schaftet, so unterscheidet dieser sich von ihm nur als Geldkapi-
talist, indem er den Zins selbst einsteckt, statt ihn wegzuzah-
len. Nach beiden Seiten erscheint ihm der vom Zins unterschiedne
Teil des Rohprofits als Unternehmergewinn und der Zins selbst als
ein Mehrwert, den das Kapital an und für sich abwirft, und den es
daher auch abwerfen würde ohne produktive Anwendung.
Für den einzelnen Kapitalisten ist dies praktisch richtig. Er hat
die Wahl, ob er sein Kapital, sei es, daß es im Ausgangspunkt
schon als Geldkapital existiert oder daß es erst in Celdkapital
zu verwandeln ist, als zinstragendes Kapital verleihen oder als
produktives Kapital selbst verwerten will. Allgemein gefaßt, d.h.
auf das ganze Gesellschaftskapital angewendet, wie dies von eini-
gen Vulgärökonomen geschieht und sogar als Grund des
#391# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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Profits angegeben wird, ist dies natürlich verrückt. Die Verwand-
lung des sämtlichen Kapitals in Geldkapital, ohne daß Leute da
sind, die die Produktionsmittel kaufen und verwerten, in Form von
denen das gesamte Kapital, abgesehn von dem in Geld existieren-
den, relativ kleinen Teil desselben, vorhanden ist, - dies ist
natürlich Unsinn. Es steckt der noch größre Unsinn darin, daß auf
Basis der kapitalistischen Produktionsweise das Kapital Zins ab-
werfen würde, ohne als produktives Kapital zu fungieren, d.h.
ohne Mehrwert zu schaffen, wovon der Zins nur ein Teil; daß die
kapitalistische Produktionsweise ihren Gang gehn würde ohne die
kapitalistische Produktion. Wollte ein ungebührlich großer Teil
der Kapitalisten sein Kapital in Geldkapital verwandeln, so wäre
die Folge ungeheure Entwertung des Geldkapitals und ungeheurer
Fall des Zinsfußes; viele würden sofort in die Unmöglichkeit ver-
setzt, von ihren Zinsen zu leben, also gezwungen, sich in indu-
strielle Kapitalisten rückzuverwandeln. Aber wie gesagt, für den
einzelnen Kapitalisten ist dies Tatsache. Er betrachtet daher
notwendig, selbst wenn er mit eignem Kapital wirtschaftet, den
Teil seines Durchschnittsprofits, der gleich dem Durchschnitts-
zins, als Frucht seines Kapitals als solchen, abgesehn von dem
Produktionsprozeß; und im Gegensatz zu diesem, im Zins verselb-
ständigten Teil, den Überschuß des Rohprofits darüber als bloßen
Unternehmergewinn.
Viertens: [Lücke im Manuskript.]
Es hat sich also gezeigt, daß der Teil des Profits, den der fun-
gierende Kapitalist dem bloßen Eigentümer von geborgtem Kapital
zu zahlen hat, sich verwandelt in die selbständige Form für einen
Teil des Profits, den alles Kapital als solches, ob geborgt oder
nicht, unter dem Namen Zins abwirft. Wie groß dieser Teil ist,
hängt ab von der Höhe des Durchschnittszinsfußes. Sein Ursprung
zeigt sich nur noch darin, daß der fungierende Kapitalist, soweit
er Eigentümer seines Kapitals, nicht konkurriert - wenigstens
nicht aktiv - bei Bestimmung des Zinsfußes. Die rein quantitative
Teilung des Profits zwischen zwei Personen, die verschiedne
Rechtstitel auf ihn haben, hat sich in eine qualitative Teilung
verwandelt, die aus der Natur des Kapitals und des Profits selbst
zu entspringen scheint. Denn wie man gesehn, sobald ein Teil des
Profits allgemein die Form des Zinses annimmt, verwandelt sich
die Differenz zwischen dem Durchschnittsprofit und dem Zins, oder
der über dem Zins überschüss. ge Teil des Profits, in eine zum
Zins gegensätzliche Form, in die des Unternehmergewinns. Diese
beiden Formen, Zins und Unternehmergewinn, existieren nur in ih-
rem Gegensatz. Sie sind also beide nicht bezogen auf den Mehr-
wert, von dem sie nur in verschiednen Kategorien, Rubriken oder
Namen fixierte Teile sind, sondern
#392# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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sie sind aufeinander bezogen. Weil der eine Teil des Profits sich
in Zins verwandelt, deshalb erscheint der andre Teil als Unter-
nehmergewinn. Unter Profit verstehn wir hier immer den Durch-
schnittsprofit, da die Abweichungen, sei es des individuellen
Profits, sei es des Profits in verschiednen Produktionssphären -
also die mit dem Konkurrenzkampf und andren Umständen hin- und
herwogenden Variationen in der Verteilung des Durchschnittspro-
fits oder Mehrwerts -, uns hier ganz gleichgültig sind. Es gilt
dies überhaupt für die ganze vorliegende Untersuchung.
Der Zins ist nun der Nettoprofit, wie Ramsay ihn bezeichnet, den
das Kapitaleigentum als solches abwirft, sei es dem bloßen Ver-
leiher, der außerhalb des Reproduktionsprozesses stehnbleibt, sei
es dem Eigentümer, der sein Kapital selbst produktiv verwendet.
Aber auch diesem wirft es diesen Nettoprofit ab, nicht soweit er
fungierender Kapitalist, sondern soweit er Geldkapitalist, Ver-
leiher seines eignen Kapitals, als eines zinstragenden, an sich
selbst als fungierenden Kapitalisten ist. Wie die Verwandlung von
Geld und überhaupt von Wert in Kapital das stete Resultat, ist
sein Dasein als Kapital ebensosehr die stete Voraussetzung des
kapitalistischen Produktionsprozesses. Durch seine Fähigkeit,
sich in Produktionsmittel zu verwandeln, kommandiert es beständig
unbezahlte Arbeit und verwandelt daher den Produktions- und Zir-
kulationsprozeß der Waren in die Produktion von Mehrwert für sei-
nen Besitzer. Der Zins ist also nur der Ausdruck davon, daß Wert
überhaupt - die vergegenständlichte Arbeit in ihrer allgemein ge-
sellschaftlichen Form - Wert, der im wirklichen Produktionsprozeß
die Gestalt der Produktionsmittel annimmt, als selbständige Macht
der lebendigen Arbeitskraft gegenübersteht und das Mittel ist,
sich unbezahlte Arbeit anzueignen; und daß er diese Macht ist,
indem er als fremdes Eigentum dem Arbeiter gegenübersteht.
Andrerseits jedoch ist in der Form des Zinses dieser Gegensatz
gegen die Lohnarbeit ausgelöscht; denn das zinstragende Kapital
hat als solches nicht die Lohnarbeit, sondern das fungierende Ka-
pital zu seinem Gegensatz; der verleihende Kapitalist steht als
solcher direkt dem im Reproduktionsprozeß wirklich fungierenden
Kapitalisten gegenüber, nicht aber dem Lohnarbeiter, der gerade
auf Grundlage der kapitalistischen Produktion von den Produkti-
onsmitteln expropriiert ist. Das zinstragende Kapital ist das Ka-
pital a l s E i g e n t u m gegenüber dem Kapital als Funk-
tion. Aber soweit das Kapital nicht fungiert, exploitiert es
nicht die Arbeiter und tritt in keinen Gegensatz zur Arbeit.
Andrerseits bildet der Unternehmergewinn keinen Gegensatz zur
Lohnarbeit, sondern nur zum Zins.
Erstens: Den Durchschnittsprofit als gegeben vorausgesetzt, ist
die Rate
#393# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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des Unternehmergewinns nicht durch den Arbeitslohn bestimmt, son-
dern durch den Zinsfuß. Sie ist hoch oder niedrig im umgekehrten
Verhältnis zu diesem. 72)
Zweitens: Der fungierende Kapitalist leitet seinen Anspruch auf
den Unternehmergewinn, also den Unternehmergewinn selbst ab,
nicht von seinem Eigentum am Kapital, sondern von der Funktion
des Kapitals im Gegensatz zu der Bestimmtheit, worin es nur als
träges Eigentum existiert. Dies erscheint als unmittelbar vor-
handner Gegensatz, sobald er mit geliehenem Kapital operiert, wo
Zins und Unternehmergewinn daher zwei verschiednen Personen zu-
fallen. Der Unternehmergewinn entspringt aus der Funktion des Ka-
pitals im Reproduktionsprozeß, also infolge der Operationen, der
Tätigkeit, wodurch der fungierende Kapitalist diese Funktionen
des industriellen und merkantilen Kapitals vermittelt. Aber Re-
präsentant des fungierenden Kapitals sein, ist keine Sinekure,
wie die Repräsentation des zinstragenden Kapitals. Auf Basis der
kapitalistischen Produktion dirigiert der Kapitalist den Produk-
tionsprozeß wie den Zirkulationsprozeß. Die Exploitation der pro-
duktiven Arbeit kostet Anstrengung, ob er sie selbst verrichte
oder in seinem Namen von andern verrichten lasse. Im Gegensatz
zum Zins stellt sich ihm also sein Unternehmergewinn dar als un-
abhängig vom Kapitaleigentum, vielmehr als Resultat seiner Funk-
tionen als Nichteigentümer, als - A r b e i t e r.
Es entwickelt sich daher notwendig in seinem Hirnkasten die Vor-
stellung, daß sein Unternehmergewinn - weit entfernt, irgendeinen
Gegensatz zur Lohnarbeit zu bilden und nur unbezahlte fremde Ar-
beit zu sein - vielmehr selbst A r b e i t s l o h n ist, Auf-
sichtslohn, wages of superintendence of labour, höherer Lohn als
der des gewöhnlichen Lohnarbeiters, 1. weil sie kompliziertere
Arbeit, 2. weil er sich selbst den Arbeitslohn auszahlt. Daß
seine Funktion als Kapitalist darin besteht, Mehrwert, d.h. unbe-
zahlte Arbeit zu produzieren, und zwar unter den ökonomischsten
Bedingungen, wird vollständig vergessen über dem Gegensatz, daß
der Zins dem Kapitalisten zufällt, auch wenn er keine Funktion
als Kapitalist ausübt, sondern bloßer Eigentümer des Kapitals
ist; und daß dagegen der Unternehmergewinn dem fungierenden Kapi-
talisten zufällt, auch wenn er Nichteigentümer des Kapitals ist,
womit er fungiert. Über der gegensätzlichen Form der beiden
Teile, worin der Profit, also der Mehrwert zerfällt, wird verges-
sen, daß beide bloß Teile des Mehrwerts sind und daß seine Tei-
lung nichts an
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72) Der Unternehmergewinn hängt vom Nettoprofit des Kapitals ab,
nicht der letztere vom ersteren." (Ramsay, l.c.p. 214. Net pro-
fits bei Ramsay immer = Zins.)
#394# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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seiner Natur, seinem Ursprung und seinen Existenzbedingungen än-
dern kann.
Im Reproduktionsprozeß vertritt der fungierende Kapitalist das
Kapital als fremdes Eigentum gegenüber den Lohnarbeitern und
nimmt der Geldkapitalist, als vertreten durch den fungierenden
Kapitalisten, an der Exploitation der Arbeit teil. Daß nur als
Repräsentant der Produktionsmittel gegenüber den Arbeitern der
aktive Kapitalist die Funktion ausüben kann, die Arbeiter für
sich arbeiten oder die Produktionsmittel als Kapital fungieren zu
lassen, dies wird vergessen über dem Gegensatz von Funktion des
Kapitals im Reproduktionsprozeß gegenüber bloßem Eigentum am Ka-
pital außerhalb des Reproduktionsprozesses.
In der Tat ist in der Form, die die beiden Teile des Profits,
d.h. des Mehrwerts, als Zins und Unternehmergewinn annehmen, kein
Verhältnis zur Arbeit ausgedruckt, weil dies Verhältnis nur exi-
stiert zwischen ihr und dem Profit oder vielmehr dem Mehrwert als
der Summe, dem Ganzen, der Einheit dieser beiden Teile. Das Ver-
hältnis, worin der Profit geteilt wird, und die verschiednen
Rechtstitel, worunter diese Teilung geschieht, setzen den Profit
als fertig, setzen sein Dasein voraus. Ist daher der Kapitalist
Eigentümer des Kapitals, womit er fungiert, so steckt er den gan-
zen Profit oder Mehrwert ein; es ist für den Arbeiter ganz
gleichgültig, ob er dies tut oder ob er einen Teil an eine dritte
Person als juristischen Eigentümer wegzuzahlen hat. Die Teilungs-
gründe des Profits unter zwei Sorten Kapitalisten verwandeln sich
so unter der Hand in die Existenzgründe des zu teilenden Profits,
des Mehrwerts, den abgesehn von 1*) aller spätern Teilung das Ka-
pital als solches aus dem Reproduktionsprozeß herauszieht. Dar-
aus, daß der Zins dem Unternehmergewinn und der Unternehmergewinn
dem Zins, beide einander, aber nicht der Arbeit gegenüberstehn,
folgt - daß Unternehmergewinn plus Zins, d.h. der Profit, weiter
der Mehrwert, worauf beruhn? Auf der gegensätzlichen Form seiner
beiden Teile! Der Profit wird aber produziert, ehe diese Teilung
mit ihm vorgenommen wird und ehe von ihr die Rede sein kann.
Das zinstragende Kapital bewährt sich nur als solches, soweit das
verliehene Geld wirklich in Kapital verwandelt und ein Überschuß
produziert wird, wovon der Zins ein Teil. Allein dies hebt nicht
auf, daß ihm, unabhängig vom Produktionsprozeß, das Zinstragen
als Eigenschaft eingewachsen. Die Arbeitskraft bewährt ja auch
nur ihre wertschaffende Kraft, wenn sie im Arbeitsprozeß betätigt
und realisiert wird; aber dies schließt
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1*) 1. Auflage: vor; geändert nach dem Manuskript von Marx
#395# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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nicht aus, daß sie an sich, potentiell, als Vermögen, die wert-
schaffende Tätigkeit ist und als solche aus dem Prozeß nicht erst
entsteht, sondern ihm vielmehr vorausgesetzt ist. Als Fähigkeit,
Wert zu schaffen, wird sie gekauft. Es kann einer sie auch kau-
fen, ohne sie produktiv arbeiten zu lassen; z.B. zu rein persön-
lichen Zwecken, Bedienung usw. So mit dem Kapital. Es ist Sache
des Borgers, ob er es als Kapital vernutzt, also die ihm inhä-
rente Eigenschaft, Mehrwert zu produzieren, wirklich in Tätigkeit
setzt. Was er zahlt, ist in beiden Fällen der an sich, der Mög-
lichkeit nach, in der Ware Kapital eingeschloßne Mehrwert.
---
Gehn wir nun näher ein auf den Unternehmergewinn.
Indem das Moment der spezifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit
des Kapitals In der kapitalistischen Produktionsweise - das Kapi-
taleigentum, das die Eigenschaft besitzt, Kommando über die Ar-
beit anderer zu sein fixiert wird und der Zins daher erscheint
als der Teil des Mehrwerts, den das Kapital in dieser Beziehung
erzeugt, erscheint der andre Teil des Mehrwerts - der Unterneh-
mergewinn - notwendig so, daß er nicht aus dem Kapital als Kapi-
tal, sondern aus dem Produktionsprozeß stammt, getrennt von sei-
ner spezifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit, die ja in dem
Aus druck Kapitalzins schon ihre besondre Eyistenzweise erhalten
hat. Vom Kapital getrennt, ist aber der Produktionsprozeß Ar-
beitsprozeß überhaupt. Der industrielle Kapitalist, als unter-
schieden vom Kapitaleigentümer, erscheint daher nicht als fungie-
rendes Kapital, sondern als Funktionär auch abgesehn vom Kapital,
als einfacher Träger des Arbeitsprozesses überhaupt, als Arbei-
ter, und zwar als Lohnarbeiter. Der Zins an sich drückt gerade
das Dasein der Arbeitsbedingungen als Kapital, in ihrem gesell-
schaftlichen Gegensatz zur Arbeit, und in ihrer Verwandlung in
persönliche Mächte gegenüber der Arbeit und über die Arbeit aus.
Er stellt das bloße Kapitaleigentum dar als Mittel, sich Produkte
fremder Arbeit anzueignen. Aber er stellt diesen Charakter des
Kapitals dar als etwas, das ihm außerhalb des Produktionsprozes-
ses zukommt und das keineswegs das Resultat der spezifisch kapi-
talistischen Bestimmtheit dieses Produktionsprozesses selbst ist.
Er stellt es dar, nicht in direktem Gegensatz zur Arbeit, sondern
umgekehrt, ohne Verhältnis zur Arbeit und als bloßes Verhältnis
eines Kapitalisten zum andern. Also als eine dem Verhältnis
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1*) 1. Auflage: der; geändert nach dem Manuskript von Marx
#396# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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des Kapitals zur Arbeit selbst äußerliche und gleichgültige Be-
stimmung. In dem Zins also, in der besondere Gestalt des Profits,
worin sich der gegensätzliche Charakter des Kapitals einen selb-
ständigen Ausdruck gibt, gibt er sich ihn so, daß dieser Gegen-
satz darin völlig ausgelöscht ist und ganz von ihm abstrahiert
wird. Der Zins ist ein Verhältnis zwischen zwei Kapitalisten,
nicht zwischen Kapitalist und Arbeiter. Andrerseits gibt diese
Form des Zinses dem andern Teil des Profits die qualitative Form
des Unternehmergewinns, weiter des Aufsichtslohns. Die besondren
Funktionen, die der Kapitalist als solcher zu verrichten hat, und
die ihm gerade im Unterschied von und Gegensatz zu den Arbeitern
zukommen, werden als bloße Arbeitsfunktionen dargestellt. Er
schafft Mehrwert, nicht weil er als Kapitalist arbeitet, sondern
weil er, abgesehn von seiner Eigenschaft als Kapitalist, auch ar-
beitet. Dieser Teil des Mehrwerts ist also gar nicht mehr Mehr-
wert, sondern sein Gegenteil, Äquivalent für vollbrachte Arbeit.
Da der entfremdete Charakter des Kapitals, sein Gegensatz zur Ar-
beit, jenseits des wirklichen Exploitationsprozesses verlegt
wird, nämlich ins zinstragende Kapital, so erscheint dieser Ex-
ploitationsprozeß selbst als ein bloßer Arbeitsprozeß, wo der
fungierende Kapitalist nur andre Arbeit verrichtet als der Arbei-
ter. So daß die Arbeit des Exploitierens und die exploitierte Ar-
beit, beide als Arbeit, identisch sind. Die Arbeit des Exploitie-
rens ist ebensogut Arbeit, wie die Arbeit, die exploitiert wird.
Auf den Zins fällt die gesellschaftliche Form des Kapitals, aber
in einer neutralen und indifferenten Form ausgedruckt; auf den
Unternehmergewinn fällt die ökonomische Funktion des Kapitals,
aber von dem bestimmten, kapitalistischen Charakter dieser Funk-
tion abstrahiert.
Es geht hier im Bewußtsein des Kapitalisten ganz dasselbe vor,
wie bei den im Abschn. II dieses Buchs angedeuteten Kompensati-
onsgründen in der Ausgleichung zum Durchschnittsprofit. Diese
Kompensationsgründe, die bestimmend in die Verteilung des Mehr-
werts eingehn, verdrehen sich in der kapitalistischen Vorstel-
lungsweise in F-ntstehungsgründe und (subjektive) Rechtfer-ti-
gungsgründe des Profits selbst.
Die Vorstellung des Unternehmergewinns als Aufsichtslohns der Ar-
beit, die aus seinem Gegensatz zum Zins entsteht, findet weitern
Halt darin, daß in der Tat ein Teil des Profits als Arbeitslohn
abgesondert werden kann und sich wirklich absondert, oder viel-
mehr umgekehrt, daß ein Teil des Arbeitslohns, auf Basis der ka-
pitalistischen Produktionsweise,als integrierender Bestandteil
des Profits erscheint. Dieser Teil, wie schon A. Smith richtig
herausfand, stellt sich rein dar, selbständig und gänzlich ge-
trennt einerseits vom Profit (als Summe von Zins und Untemehmer-
gewinn), andrerseits
#397# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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von dem Teil des Profits, der nach Abzug des Zinses als sogenann-
ter Unternehmergewinn übrigbleibt, in dem Gehalt des Dirigenten
in solchen Geschäftszweigen, deren Ausdehnung usw. hinreichende
Teilung der Arbeit erlaubt, um besondren Arbeitslohn für einen
Dirigenten zu gestatten.
Die Arbeit der Oberaufsicht und Leitung entspringt notwendig
überall, wo der unmittelbare Produktionsprozeß die Gestalt eines
gesellschaftlich kombinierten Prozesses hat und nicht als verein-
zelte Arbeit der selbständigen Produzenten auftritt. 73) Sie ist
aber doppelter Natur.
Einerseits in allen Arbeiten, worin viele Individuen kooperieren,
stellt sich notwendig der Zusammenhang und die Einheit des Pro-
zesses in einem kommandierenden Willen dar, und in Funktionen,
die nicht die Teilarbeiten, sondern die Gesamttätigkeit der Werk-
statt betreffen, wie bei dem Direktor eines Orchesters. Es ist
dies eine produktive Arbeit, die verrichtet werden muß in jeder
kombinierten Produktionsweise. Andrerseits - ganz abgesehn vom
kaufmännischen Departement - entspringt diese Arbeit der Oberauf-
sicht notwendig in allen Produktionsweisen, die auf dem Gegensatz
zwischen dem Arbeiter als dem unmittelbaren Produzenten und dem
Eigentümer der Produktionsmittel beruhn. Je größer dieser Gegen-
satz, desto größer die Rolle, die diese Arbeit der Oberaufsicht
1*) spielt. Sie erreicht daher ihr Maximum im Sklavensystem. 74)
Sie ist aber auch in der kapitalistischen Produktionsweise unent-
behrlich, da hier der Produktionsprozeß zugleich Konsumtionspro-
zeß der Arbeitskraft durch den Kapitalisten ist. Ganz wie in des-
potischen Staaten die Arbeit der Oberaufsicht und allseitigen
Einrruschung der Regierung beides einbegreift: sowohl die Ver-
richtung der gemeinsamen Geschäfte, die aus der Natur aller Ge-
meinwesen hervorgehn, wie die spezifischen Funktionen, die aus
dem Gegensatz der Regierung zu der Volksmasse entspringen.
Bei den antiken Schriftstellern, die das Sklavensystem vor sich
haben, finden sich in der Theorie, wie es denn in der Praxis der
Fall war, beide Seiten der Aufsichtsarbeit ganz ebenso unzer-
trennlich zusammen wie bei den modernen Ökonomen, die die kapita-
listische Produktionsweise als die
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73) "Oberaufsicht ist hier" (beim bäuerlichen Grundbesitzer)
"völlig unnötig." (J. E. Cairnes, "The Slave Power", London 1862,
p. 48, 49.)
74) "Wenn die Natur der Arbeit verlangt, daß die Arbeiter"
(nämlich die Sklaven) "über eine ausgedehnte Fläche verteilt wer-
den, dann werden die Zahl der Aufseher und damit die Kosten der
Arbeit, die diese Aufsicht erfordert, entsprechend steigen."
(Cairnes, l.c.p. 44.)
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1*) 1. Auflage: Arbeiter-Oberaufsicht; geändert nach dem Manu-
skript von Marx
#398# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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absolute Produktionsweise ansehn. Andrerseits, wie ich gleich an
einem Beispiel zeigen werde, wissen die Apologeten des modernen
Sklavensystems ganz ebenso die Aufsichtsarbeit als Rechtferti-
gungsgrund der Sklaverei zu vernutzen, wie die andren Ökonomen
als Grund des Lohnarbeitssystems.
Der villicus zur Zeit Catos:
"An der Spitze der Gutssklavenschaft 1*) (familia rustica) stand
der Wirtschafter (villicus von villa 2*)), der einnimmt und aus-
gibt, kauft und verkauft, die Instruktionen des Herrn entgegen-
nimmt und in dessen Abwesenheit anordnet und straft... Der Wirt-
schafter stand natürlich freier als die übrigen Knechte; die Ma-
gonischen Bücher [56] raten, ihm Ehe, Kindererzeugung und eigne
Kasse zu gestatten, und Cato, ihn mit der Wirtschafterin zu ver-
heiraten; er allein wird auch Aussicht gehabt haben, im Fall des
Wohlverhaltens von dem Herrn die Freiheit zu erlangen. Im übrigen
bildeten alle einen gemeinschaftlichen Hausstand... Ein jeder
Sklave, auch der Wirtschafter selbst, erhielt seine Bedürfnisse
auf Rechnung des Herrn in gewissen Fristen nach festen Sätzen ge-
liefert, womit er dann auszukommen hatte... Die Quantität rich-
tete sich nach der Arbeit, weshalb z.B. der Wirtschafter, der
leichtere Arbeit hatte als die Knechte, knapperes Maß als diese
empfing." (Mommsen, "Römische Geschichte", Zweite Auflage, 1856,
I, p. 809, 810.)
Aristoteles:
"? ??? ???????? ??? ?? ?? ??????? ???? ???????, ??? ?? ?? ???????
??????. (Denn der Herr - Kapitalist - betätigt sich als solcher
nicht im Erwerben der Sklaven - dem Kapitaleigentum, das die
Macht gibt, Arbeit zu kaufen -, sondern im Benutzen der Sklaven -
der Verwendung von Arbeitern - heute Lohnarbeitern im Produkti-
ons, prozeß.) "???? ?'???? ? ???????? ????? ????? ?????? ????
??????. (Es ist aber mit dieser Wissenschaft nichts Großes oder
Erhabnes;) ? ??? ??? ?????? ?????????? ??? ?????, ??????? ???
????? ??????????. (was nämlich der Sklave zu verrichten verstehn
muß, das soll jener verstehn zu befehlen.) ?? ????? ??????? ??
?????? ??????????, ????????? ???????? ?????? ??? ?????, ????? ??
??????????? ? ???????????. (Wo die Herren sich selbst damit zu
placken nicht nötig haben, da übernimmt der Aufseher diese Ehre,
sie selbst aber treiben Staatsgeschäfte oder philosophieren.)
(Arist. "Respubl." ed. Bekker, lib. I, 7.)
Daß die Herrschaft, wie im politischen, so im ökonomischen Ge-
biet, den Gewalthabern die Funktionen des Herrschens auflegt,
d.h. auf ökonomischem Gebiet also, daß sie verstehn müssen, die
Arbeitskraft zu konsumieren - sagt Aristoteles mit dürren Worten
und fügt hinzu, daß kein großes Wesen mit dieser Aufsichtsarbeit
zu machen sei, weshalb der Herr, sobald er vermögend genug ist,
die Ehre dieser Plackerei einem Aufseher überläßt.
Die Arbeit der Leitung und Oberaufsicht, soweit sie nicht eine
besondre, aus der Natur aller kombinierten gesellschaftlichen Ar-
beit hervorgehende
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1*) 1. Auflage und Manuskript von Marx: Gutssklavenwirtschaft -
2*) Landgut
#399# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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Funktion ist, sondern aus dem Gegensatz zwischen dem Eigentümer
der Produktionsmittel und dem Eigentümer der bloßen Arbeitskraft
entspringt - sei es nun, daß die letztere mit dem Arbeiter selbst
gekauft wird, wie im Sklavensystem, oder daß der Arbeiter selbst
seine Arbeitskraft verkauft und der Produktionsprozeß daher
zugleich als der Konsumtionsprozeß seiner Arbeit durch das Kapi-
tal erscheint -, diese aus der Knechtschaft des unmittelbaren
Produzenten entspringende Funktion ist oft genug zum Rechtferti-
gungsgrund dieses Verhältnisses selbst gemacht, und die Exploita-
tion, die Aneignung fremder unbezahlter Arbeit ist ebensooft als
der dem Eigentümer des Kapitals gebührende Arbeitslohn darge-
stellt worden. Aber nie besser als von einem Verteidiger der
Sklaverei in den Vereinigten Staaten, von einem Advokaten O'Conor
auf einem Meeting zu New York, 19. Dez. 1859, unter dem Panier:
"Gerechtigkeit für den Süden."
"Now, gentlemen" 1*), sagte er unter großem Applaus, "die Natur
selbst hat den Neger zu dieser Knechtschaftslage bestimmt. Er hat
die Stärke und ist kräftig zur Arbeit; aber die Natur, die ihm
diese Stärke gab, verweigerte ihm sowohl den Ver. stand zum Re-
gieren, wie den Willen zur Arbeit." (Beifall.) "Beide sind ihm
verweigert Und dieselbe Natur, die ihm den Willen zur Arbeit vor-
enthielt, gab ihm einen Herrn, diesen Willen zu erzwingen und ihn
in dem Klima, wofür er geschaffen, zu einem nützlichen Diener zu
machen, sowohl für sich selbst, wie für den Herrn, der ihn re-
giert. Ich behaupte, daß es keine Ungerechtigkeit ist, den Neger
in der Lage zu lassen, worin die Natur ihn gestellt hat; ihm
einen Herrn zu geben, der ihn regiert; und man beraubt ihn keines
seiner Rechte, wenn man ihn zwingt, daf& auch wieder zu arbeiten
und seinem Herrn eine gerechte Entschädigung zu lifern für die
Arbeit und Talente, die er anwendet, um ihn zu regieren und ihn
für sich selbst und für die Gesellschaft nützlich zu machen."
[57]
Nun muß auch der Lohnarbeiter wie der Sklave einen Herrn haben,
um ihn arbeiten zu machen und ihn zu regieren. Und dies Herr-
schafts- und Knechtschaftsverhältnis vorausgesetzt, ist es in der
Ordnung, daß der Lohnarbeiter gezwungen wird, seinen eignen Ar-
beitslohn zu produzieren und obendrein den Aufsichtslohn, eine
Kompensation für die Arbeit der Herrschaft und Oberaufsicht über
ihn, und seinem Herrn eine gerechte Entschädigung zu liefern für
die Arbeit und Talente, die er anwendet, um ihn zu regieren und
ihn für sich und für die Gesellschaft nützlich zu machen".
Die Arbeit der Oberaufsicht und Leitung, soweit sie aus dem ge-
gensätzlichen Charakter, aus der Herrschaft des Kapitals über die
Arbeit entspringt und daher allen auf dem Klassengegensatz beru-
henden Produktionsweisen mit der kapitalistischen gemeinsam ist,
ist auch im kapitalistischen
-----
1*) Nun, meine Herren
#400# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
-----
System unmittelbarund unzertrennbar verquickt mit den Produktiven
Funktionen, die alle kombinierte gesellschaftliche Arbeit einzel-
nen Individuen als besondre Arbeit auferlegt. Der Arbeitslohn ei-
nes Epitiropos oder régisseur, wie er im feudalen Frankreich
hieß, trennt sich vollständig vorn Profit und nimmt auch die Form
des Arbeitslohns für geschickte Arbeit an, sobald das Geschäft
auf hinreichend großer Stufenleiter betrieben wird, um einen sol-
chen Dirigenten (manager) zu zahlen, obgleich deswegen unsre in-
dustriellen Kapitalisten noch lange nicht "Staatsgeschäfte trei-
ben oder philosophieren".
Daß nicht die industriellen Kapitalisten, sondern die industriel-
len managers "die Seele unsres Industriesystems" sind, hat schon
Herr Ure bemerkt. 75) Was den merkantilen Teil des Geschäfts an-
geht, so ist das Nötige darüber bereits im vorigen Abschnitt ge-
sagt. 1*)
Die kapitalistische Produktion selbst hat es dahin gebracht, daß
die Arbeit der Oberleitung, ganz getrennt vom Kapitaleigentum,
auf der Straße herumläuft. Es ist daher nutzlos geworden, daß
diese Arbeit der Oberleitung vom Kapitalisten ausgeübt werde. Ein
Musikdirektor braucht durchaus nicht Eigentümer der Instrumente
des Orchesters zu sein, noch gehört es zu seiner Funktion als Di-
rigent, daß er irgend etwas mit dem Lohn' der übrigen Musikanten
zu tun hat. Die Kooperativfabriken liefern den Beweis, daß der
Kapitalist als Funktionär der Produktion ebenso überflüssig ge-
worden, wie er selbst, in seiner höchsten Ausbildung, den Groß-
grundbesitzer überflüssig findet. Soweit die Arbeit des Kapitali-
sten nicht aus dem Produktionsprozeß als bloß kapitalistischem
hervorgeht, also nicht mit dem Kapital von selbst auf hört; so-
weit sie sich nicht auf die Funktion beschränkt, fremde Arbeit zu
exploitieren; soweit sie also aus der Form der Arbeit als gesell-
schaftlicher hervorgeht, aus der Kombination und Kooperation
vieler zu einem gemeinsamen Resultat, ist sie ganz ebenso unab-
hängig vom Kapital, wie diese Form selbst, sobald sie die kapita-
listische Hülle gesprengt hat. Sagen, daß diese Arbeit, als kapi-
talistische Arbeit, als Funktion des Kapitalisten notwendig sei,
heißt nichts, als daß sich der Vulgus die im Schoß der kapitali-
stischen Produktionsweise entwickelten Formen nicht vorstellen
kann, getrennt und befreit von ihrem gegensätzlichen kapitalisti-
schen Charakter. Dem Geldkapitalisten gegenüber ist der industri-
elle Kapitalist
---
75) A. Ure, "Philos. of Manufactures", Franz. Übers., 1836, I, p.
67, 68, wo dieser Pindar der Fabrikanten diesen zugleich das
Zeugnis ausstellt, daß die meisten von ihnen von dem Mechanismus,
den sie anwenden, nicht die leiseste Vorstellung haben.
-----
1*) Siehe vorl. Band, S. 300-302
#401# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
-----
Arbeiter, aber Arbeiter als Kapitalist, d.h. als Exploiteur frem-
der Arbeit. Der Lohn, den er für diese Arbeit beansprucht und be-
zieht, ist genau gleich dem angeeigneten Quantum fremder Arbeit
und hängt direkt ab, soweit er sich der notwendigen Mühe der Ex-
ploitation unterzieht, vom Ausbeutungsgrad dieser Arbeit, nicht
aber vom Grad der Anstrengung, die diese Exploitation ihm kostet
und die er gegen mäßige Zahlung auf einen Dirigenten abwälzen
kann. Nach jeder Krisis kann man in den englischen Fabrikbezirken
genug Ex-Fabrikanten sehn, die ihre eignen frühern Fabriken jetzt
als Dirigenten der neuen Eigentümer, oft ihrer Gläubiger 76), für
einen billigen Lohn beaufsichtigen.
Der Verwaltungslohn, sowohl für den merkantilen wie den industri-
ellen Dirigenten, erscheint vollständig getrennt vom Unternehmer-
gewinn sowohl in den Kooperativfabriken der Arbeiter wie in den
kapitalistischen Aktienunternehmungen. Die Trennung des Verwal-
tungslohns vom Unternehmergewinn, die sonst zufällig erscheint,
ist hier konstant. Bei der Kooperativfabrik fällt der gegensätz-
liche Charakter der Aufsichtsarbeit weg, indem der Dirigent von
den Arbeitern bezahlt wird, statt ihnen gegenüber das Kapital zu
vertreten. Die Aktienunternehmungen überhaupt - entwickelt mit
dem Kreditwesen - haben die Tendenz, diese Verwaltungsarbeit als
Funktion mehr und mehr zu trennen von dem Besitz des Kapitals,
sei es eignes oder geborgtes; ganz wie mit der Entwicklung der
bürgerlichen Gesellschaft die richterlichen und Verwaltungsfunk-
tionen sich trennen von dem Grundeigentum, dessen Attribute sie
in der Feudalzeit waren. Indem aber einerseits dem bloßen Eigen-
tümer des Kapitals, dem Geldkapitalisten der fungierende Kapita-
list gegenübertritt und mit der Entwicklung des Kredits dies
Geldkapital selbst einen gesellschaftlichen Charakter annimmt, in
Banken konzentriert und von diesen, nicht mehr von seinen unmit-
telbaren Eigentümern ausgeliehen wird; indem andrerseits aber der
bloße Dirigent, der das Kapital unter keinerlei Titel besitzt,
weder leihweise noch sonstwie, alle realen Funktionen versieht,
die dem fungierenden Kapitalisten als solchem zukommen, bleibt
nur der Funktionär und verschwindet der Kapitalist als überflüs-
sige Person aus dem Produktionsprozeß. Aus den öffentlichen Rech-
nungsablagen 77) der Kooperativfabriken in
---
76) In einem mir bekannten Fall wurde nach der Krisis von 1868
ein fallierter Fabrikant bezahlter Lohnarbeiter seiner eignen
frühern Arbeiter. Die Fabrik wurde nämlich nach dem Bankrott von
einer Arbeitergenossenschaft weitergeführt und der ehemalige Be-
sitzer als Dirigent angestellt. - F.E.
77) Die hier angezognen Rechnungsablagen gehn höchstens bis 1864,
da das Obige 1865 geschrieben wurde. - F.E.
#402# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
-----
England sieht man, daß - nach Abzug des Lohns des Dirigenten, der
einen Teil des ausgelegten variablen Kapitals bildet, ganz wie
der Lohn der übrigen Arbeiter - der Profit größer war als der
Durchschnittsprofit, obgleich sie stellenweise einen viel höhem
Zins zahlten als die Privatfabrikanten. Die Ursache des höhern
Profits war in allen diesen Fällen größere Ökonomie in Anwendung
des konstanten Kapitals. Was uns aber dabei interessiert, ist,
daß hier der Durchschnittsprofit (= Zins + Unternehmergewinn)
sich faktisch und handgreiflich als eine vom Verwaltungslohn ganz
und gar unabhängige Größe darstellt. Da der Profit hier größer
als der Durchschnittsprofit, war auch der Unternehmergewinn grö-
ßer als sonst.
Dasselbe Faktum zeigt sich in einigen kapitalistischen Aktienun-
ternehmungen, z.B. Aktienbanken (Joint Stock Banks). Die London
und Westminster Bank zahlte 1863 30% jährliche Dividende, die
Union Bank of London und andre 15%. Vom Bruttoprofit geht hier
außer dem Salair der Dirigenten der Zins ab, der für Depositen
gezahlt wird. Der hohe Profit erklärt sich hier aus der geringen
Proportion des eingezahlten Kapitals zu den Depositen. Z.B. bei
der London and Westminster Bank 1863 - Eingezahltes Kapital
1 000 000 Pfd.St.; Depositen 14 540 275 Pfd.St. Bei der Union
Bank of London 1863: Eingezahltes Kapital 600 000 Pfd. St.; Depo-
siten 12 384 173 Pfd.St.
Die Verwechslung des Unternehmergewinns mit dem Aufsichts- oder
Verwaltungslohn entstand ursprünglich aus der gegensätzlichen
Form, die der Überschuß des Profits über den Zins im Gegensatz
zum Zins annimmt. Sie wurde weiter entwickelt aus der apologeti-
schen Absicht, den Profit nicht als Mehrwert, d.h. als unbezahlte
Arbeit, sondern als Arbeitslohn des Kapitalisten selbst für ver-
richtete Arbeit darzustellen. Dem stellte sich dann von seiten
der Sozialisten die Forderung gegenüber, den Profit faktisch auf
das zu reduzieren, was er theoretisch zu sein vorgab, nämlich auf
bloßen Aufsichtslohn. Und diese Forderung trat der theoretischen
Beschönigung um so unangenehmer entgegen, je mehr dieser Auf-
sichtslohn einerseits sein bestimmtes Niveau und seinen bestimm-
ten Marktpreis fand, wie aller andre Arbeitslohn, mit der Bildung
einer zahlreichen Klasse industrieller und kommerzieller Dirigen-
ten 78); und je mehr er andrerseits sank, wie aller Lohn
---
78) "Meister sind ebensogut Arbeiter wie ihre Gesellen. In dieser
Rolle ist ihr Interesse genau dasselbe wie das ihrer Leute. Aber
sie sind außerdem entweder Kapitalisten oder Agenten der Kapita-
listen, und in dieser Hinsicht ist ihr Interesse entschieden ent-
gegengesetzt dem Interesse der Arbeiter." (p. 27.) Die weite Ver-
breitung der Bildung unter den industriellen Arbeitern dieses
ndes verringert täglich den Wert der Arbeit und der Geschicklich-
keit fast aller Meister und Unternehmer, indem
#403# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
-----
für geschickte Arbeit, mit der allgemeinen Entwicklung, die die
Produktionskosten spezifisch geschulter Arbeitskraft herabsetzt.
79) Mit der Entwicklung der Kooperation auf seiten der Arbeiter,
der Aktienunternehmungen auf seiten der Bourgeoisie wurde auch
der letzte Vorwand zur Verwechslung des Unternehrnergewinns mit
dem Verwaltungslohn unter den Füßen weggezogen und erschien der
Profit auch praktisch, als was er theoretisch unleugbar war, als
bloßer Mehrwert, Wert, für den kein Äquivalent gezahlt ist, re-
alisierte unbezahlte Arbeit; so daß der fungierende Kapitalist
die Arbeit wirklich exploitiert und die Frucht seiner Exploita-
tion, wenn er mit geborgtem Kapital arbeitet, sich teilt in Zins
und in Unternehmergewinn, Überschuß des Profits über den Zins.
Auf Basis der kapitalistischen Produktion entwickelt sich bei Ak-
tienunternehmungen ein neuer Schwindel mit dem Verwaltungslohn,
indem neben und über dem wirklichen Dirigenten eine Anzahl Ver-
waltungs- und Aufsichtsräte auftritt, bei denen in der Tat Ver-
waltung und Aufsicht bloßer Vorwand zur Plünderung der Aktionäre
und zur Selbstbereicherung wird. Hierüber findet man sehr artige
Details in: "The City or the Physiology of London Business; with
Sketches on 'Change, and the Coffee Houses" London 1845.
"Was Bankiers und Kaufleute gewinnen dadurch, daß sie an der Di-
rektion von acht oder neun verschiednen Kompanien beteiligt sind,
mag man aus folgendem Bei spiel ersehn: die Privatbilanz des
Herrn Timothy Abraham Curtis, eingereicht beim Bankrottgericht
bei seiner Fallite, zeigte ein Einkommen von 800-900 Pfd.St.
jährlich unter dem Posten: Direktorschaften. Da Herr Curtis Di-
rektor der Bank von England und der Ostindischen Kompanie gewe-
sen, schätzte jede Aktiengesellschaft sich glücklich, ihn zum Di-
rektor gewinnen zu können." p. 81, 82.
Die Remuneration der Direktoren solcher Gesellschaften für jede
wöchentliche Sitzung ist mindestens eine Guinee (21 Mark). Die
Verhandlungen vor dem Bankrottgericht zeigen, daß dieser Auf-
sichtslohn in der Regel im umgekehrten Verhältnis steht zu der
von diesen nominellen Direktoren wirklich ausgeübten Aufsicht.
---
sie die Zahl der Personen steigert, die das Fachwissen dieser be-
sitzen." (p. 30. Hodgskin, Labour defended against the Claims of
Capital etc.", London 1825.) Die allgemeine Lockerung der konven-
tionellen Schranken und die gesteigerten Bildungserleichterungen
wirken dahin, die Löhne der gelernten Arbeiter zu senken, statt
die der ungelernten Arbeiter zu steigern." (J. St. Mill, "Princ.
of Pol. Econ.", 2nd ed., London 1849, I, p. 479.)
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