Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL
       Zins und Unternehmergewinn
       
       Der Zins,  wie wir  in den beiden vorhergehenden Kapiteln gesehn,
       erscheint ursprünglich, ist ursprünglich, und bleibt in Wirklich-
       keit nichts als ein Teil des Profits, d.h. des Mehrwerts, den der
       fungierende Kapitalist,  Industrieller oder  Kaufmann, soweit  er
       nicht eignes  Kapital, sondern  geliehenes Kapital anwendet, weg-
       zahlen muß  an den Eigentümer und Verleiher dieses Kapitals. Wen-
       det er  nur eignes Kapital an, so findet keine solche Teilung des
       Profits statt;  dieser gehört ihm ganz. In der Tat, soweit er des
       Kapitals es selbst irn Reproduktionsprozeß anwenden, konkurrieren
       sie nicht mit zur Bestimmung der Zinsrate, und schon hierin zeigt
       sich, wie  die Kategorie  des Zinses - unmöglich ohne die Bestim-
       mung eines Zinsfußes - der Bewegung des industriellen Kapitals an
       sich fremd ist.
       
       "The rate  of interest may be defined to be that proportional sum
       which the  lender is content to receive, and the borrower to pay,
       for a  year or  for any longer or shorter period for the use of a
       certain amount  of moneyed  capital... when  the owner of capital
       employs it  actively in  reproduction, he does not come under the
       head of  those capitalists, the proportion of whom, to the number
       of borrowers,  determines the  rate of interest." 1*) (Th. Tooke,
       Hist. of Prices", London 1838, II, p. 355, 356.)
       
       Es ist  in der Tat nur die Trennung der Kapitalisten in Geldkapi-
       talisten und  industrielle Kapitalisten,  die einen Teil des Pro-
       fits in  Zins verwandelt,  die überhaupt die Kategorie des Zinses
       schafft; und  es ist  nur die  Konkurren,z zwischen diesen beiden
       Sorten Kapitalisten, die den Zinsfuß schafft.
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       1*) "Die  Zinsrate kann  als die verhältnismäßige Summe definiert
       werden, mit  deren Empfang  der Verleiher  zufrieden und  die der
       Borger zu zahlen bereit ist für den Gebrauch eines bestimmten Be-
       trages von  Geldkapital während  eines Jahres oder einer längeren
       oder kürzeren  Periode... Wenn der Eigentümer des Kapitals es ak-
       tiv in der Reproduktion anwendet, zählt er nicht zu jenen Kapita-
       listen, deren  Verhältnis zur  Zahl der  Borger die  Zinsrate be-
       stimmt."
       
       #384# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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       Solang das  Kapital im Reproduktionsprozeß fungiert - selbst vor-
       ausgesetzt, es  gehöre dem  industriellen Kapitalisten selbst, so
       daß er  es an  keinen Verleiher zurückzuzahlen hat -, solange hat
       er zu  seiner Verfügung als Privatmann nicht dies Kapital selbst,
       sondern nur  den Profit, den er als Revenue verausgaben kann. So-
       lang sein Kapital als Kapital fungiert, gehört es dem Reprodukti-
       onsprozeß, ist  es darin festgelegt. Er ist zwar sein Eigentümer,
       aber dies  Eigentum befähigt ihn nicht, solange er es als Kapital
       zur Ausbeutung  von Arbeit  benützt, in  andrer Weise  darüber zu
       verfügen. Ganz  so verhält  es sich mit dem Geldkapitalisten. So-
       lange sein  Kapital ausgeliehen  ist und  daher  als  Geldkapital
       wirkt, bringt  es ihm Zins, einen Teil des Profits, aber über die
       Hauptsumme kann  er nicht  verfügen. Es erscheint dies, sobald er
       es, zum  Beispiel für ein Jahr oder mehrere, verliehen und in ge-
       wissen Terminen  Zins erhält  ohne Rückzahlung des Kapitals. Aber
       selbst die  Rückzahlung macht  hier keinen Unterschied. Erhält er
       es zurück, so muß er es stets von neuem verleihen, solange es die
       Wirkung von  Kapital - hier Geldkapital - für ihn haben soll. So-
       lange es  sich in seiner Hand befindet, trägt es keine Zinsen und
       wirkt nicht  als Kapital; und solange es Zinsen trägt und als Ka-
       pital wirkt,  befindet es  sich nicht  in seiner  Hand. Daher die
       Möglichkeit, Kapital auf ewige Zeiten zu verleihen. Die folgenden
       Bemerkungen von  Tooke gegen Bosanquet sind daher ganz falsch. Er
       zitiert Bosanquet  ("Metallic, Paper,  and Credit  Currency",  p.
       73):
       
       "Wäre der  Zinsfuß bis  auf 1%  herabgedrückt, so wurde geborgtes
       Kapital beinahe  auf gleiche Linie (on a par) gestellt mit eignem
       Kapital."
       
       Hierzu macht Tooke folgende Randglosse:
       
       "Daß ein  zu diesem,  oder selbst zu noch niedrigerem Zinsfuß ge-
       borgtes Kapital  gelten soll als beinahe auf derselben Linie ste-
       hend mit  eignem Kapital, ist eine so befremdende Behauptung, daß
       sie kaum ernstliche Beachtung verdiente, käme sie nicht von einem
       so intelligenten  und in  einzelnen Punkten des Themas so wohlun-
       terrichteten Schriftsteller.  Hat er  den Umstand  übersehn, oder
       hält er  ihn für wenig bedeutend, daß seine Voraussetzung die Be-
       dingung der  Rückzahlung einschließt?"  (Th. Tooke,  "An  Inquiry
       into the Currency Principle", 2nd ed., London 1844, p. 80.)
       
       Wäre der Zins = 0, so stände der industrielle Kapitalist, der Ka-
       pital aufgenommen  hat, sich gleich mit dem, der mit eignem Kapi-
       tal arbeitet. Beide würden denselben Durchschnittsprofit einstec-
       ken, und als Kapital, ob geborgtes oder eignes, wirkt das Kapital
       nur, soweit  es Profit  produziert. Die Bedingung der Rückzahlung
       würde hieran nichts ändern. Je mehr der Zinsfuß sich Null nähert,
       also z.B. auf 1% herabsinkt, um so mehr ist geborgtes Kapital mit
       eignem Kapital auf gleichen Fuß gestellt. Solange Geldkapital als
       Geldkapital existieren soll, muß es stets wieder ausgeliehen
       
       #385# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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       werden, und  zwar zum  bestehenden Zinsfuß, sage von 1% und stets
       wieder an  diesselbe Klasse der industriellen und merkantilen Ka-
       pitalisten. Solange  an diese als Kapitalisten fungieren, ist der
       Unterschied zwischen  dem, der  mit geborgtem,  und dem,  der mit
       eignem Kapital fungiert, nur der, daß der eine Zins zu zahlen hat
       und der  andre nicht;  der eine  den Profit p ganz einsteckt, der
       andre p  - z,  den Profit minus den Zins; je mehr z sich Null nä-
       hert, um  so mehr wird p - z = p, also um so mehr stehn beide Ka-
       pitale auf  gleichem Fuß.  Der eine  muß das Kapital zurückzahlen
       und von neuem borgen; aber der andre, solang sein Kapital fungie-
       ren soll,  muß es ebenfalls stets von neuem dem Produktionsprozeß
       vorschießen und hat keine von diesem Prozeß unabhängige Verfügung
       darüber. Der  einzige sonst  noch bleibende  Unterschied ist  der
       selbstverständliche, daß  der eine Eigentümer seines Kapitals ist
       und der andre nicht.
       Die Frage,  die sich  nun aufwirft,  ist diese. Wie kommt es, daß
       diese rein  quantitative Teilung  des Profits  in Nettoprofit und
       Zins in  eine qualitative  umschlägt? In andren Worten, wie kommt
       es, daß auch der Kapitalist, der nur sein eignes, kein geliehenes
       Kapital anwendet,  einen Teil  seines Bruttoprofits unter die be-
       sondre Kategorie  des Zinses  rangiert und  als solchen besonders
       berechnet? Und  daher weiter,  daß alles Kapital, geliehenes oder
       nicht, als zinstragendes von sich selbst als Nettoprofit bringen-
       dem unterschieden wird?
       Man erkennt,  daß nicht  jede zufällige  quantitative Teilung des
       Profits in  dieser Art in eine qualltative umschlägt. Z.B. einige
       industrielle Kapitalisten  assoziieren sich  zur Betreibung eines
       Geschäfts und  verteilen dann den Profit untereinander nach juri-
       stisch festgesetzten Abmachungen. Andre treiben ihr Geschäft, je-
       der für  sich, ohne Associé. Diese letzteren berechnen ihren Pro-
       fit nicht  unter zwei  Kategorien, einen  Teil als  individuellen
       Profit, den  andern als Kompanieprofit für die nichtexistierenden
       Gesellschafter. Hier  schlägt also die quantitative Teilung nicht
       um in  qualitative. Sie  findet statt, wo zufällig der Eigentümer
       aus mehreren  juristischen Personen  besteht;  sie  findet  nicht
       statt, wo  dies nicht der Fall. Um die Frage zu beantworten, müs-
       sen wir  noch etwas länger verweilen bei dem wirklichen Ausgangs-
       punkt der  Zinsbildung; d.h.  ausgehn von  der Unterstellung, daß
       Geldkapitalist und  produktiver Kapitalist  sich wirklich  gegen-
       überstehn, nicht nur als juristisch verschiedne Personen, sondern
       als Personen,  die ganz verschiedne Rollen im Reproduktionsprozeß
       spielen oder  in deren  Hand dasselbe  Kapital wirklich eine dop-
       pelte und gänzlich verschiedne Bewegung durchmacht. Der eine ver-
       leiht es nur, der andre wendet es produktiv an.
       
       #386# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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       Für den  produktiven Kapitalisten, der mit geliehenem Kapital ar-
       beitet, zerfällt der Bruttoprofit in zwei Teile, den Zins, den er
       dem Verleiher zu zahlen hat, und den Überschuß über den Zins, der
       seinen eignen  Anteil am  Profit bildet.  Ist die allgemeine Pro-
       fitrate gegeben,  so ist  dieser letztre  Teil bestimmt durch den
       Zinsfuß; ist  der Zinsfuß  gegeben, so  durch die allgemeine Pro-
       fitrate. Und ferner: wie immer der Bruttoprofit, die wirkliche
       Wertgröße des  Gesamtprofits, in  jedem einzelnen  Fall abweichen
       mag von  dem Durchschnittsprofit:  der Teil, der dem fungierenden
       Kapitalisten gehört, ist bestimmt durch den Zins, da dieser durch
       den allgemeinen Zinsfuß (abgesehn von besendren juristischen Sti-
       pulationen) fixiert und als vorweggenommen vorausgesetzt ist, be-
       vor der  Produktionsprozeß beginnt,  also bevor  dessen Resultat,
       der Bruttoprofit erzielt ist. Wir haben gesehn, daß das eigentli-
       che spezifische Produkt des Kapitals der Mehrwert, näher bestimmt
       der Profit  ist. Aber für den Kapitalisten, der mit geborgtem Ka-
       pital arbeitet, ist es nicht der Profit, sondern der Profit minus
       dem Zins,  der Teil des Profits, der ihm übrigbleibt nach Zahlung
       des Zinses.  Dieser Teil des Profits erscheint ihm also notwendig
       als Produkt  des Kapitals,  soweit es  fungiert; und dies ist für
       ihn wirklich,  denn er vertritt das Kapital nur als fungierendes.
       Er ist  seine Personifikation,  soweit es  fungiert, und  es fun-
       giert, soweit  es profitbringend  in der Industrie oder im Handel
       angelegt wird und mit ihm, durch seinen Anwender, die Operationen
       vorgenommen werden,  die durch  den  jedesmaligen  Geschäftszweig
       vorgeschrieben sind.  Im Gegensatz zum Zins, den er aus dem Brut-
       toprofit an  den Verle'her  wegzuzahlen hat,  nimmt der  ihm  zu-
       fallende noch übrige Teil des Profits also notwendig die Form des
       industriellen resp.  kommerziellen Profits  an, oder,  um ihn mit
       einem deutschen  Ausdruck zu  bezeichnen, der beides einschließt,
       die Gestalt  des Unternehmergewinns.  Ist der Bruttoprofit gleich
       dem Durchschnittsprofit,  so wird die Größe dieses Unternehmerge-
       winns ausschließlich bestimmt durch den Zinsfuß. Weicht der Brut-
       toprofit ab vom Durchschnittsprofit, so ist die Differenz dessel-
       ben vom  Durchschnittsprofit (nach  beiderseitigem Abzug des Zin-
       ses) durch  alle die  Konjunkturen bestimmt, welche eine zeitwei-
       lige Abweichung  verursachen, sei  es der Profitrate in einer be-
       sondren Produktionssphäre  von der allgemeinen Profitrate, sei es
       des Profits,  den ein  einzelner Kapitalist  in einer  bestimmten
       Sphäre macht,  vom Durchschnittsprofit  dieser besondren  Sphäre.
       Nun hat  man aber  gesehn, daß die Profitrate, innerhalb des Pro-
       duktionsprozesses selbst, nicht nur vom Mehrwert abhängt, sondern
       von vielen  andren Umständen: von den Einkaufspreisen der Produk-
       tionsmittel, von  mehr als durchschnittlich produktiven Methoden,
       von Ökonotnisierung des konstanten
       
       #387# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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       Kapitals etc. Und abgesehn vom Produktionspreis, hängt es von be-
       sondren Konjunkturen  und bei  jedem einzelnen  Geschäftsabschluß
       von der  größern der  geringem Schlauheit  und Betriebsamkeit des
       Kapitalisten ab, ob und inwieweit dieser über oder unter dem Pro-
       duktionspreis ein-  oder verkauft, sich also innerhalb des Zirku-
       lationsprozesses einen größern oder geringem Teil vom Gesamtmehr-
       wert aneignet.  Jedenfalls aber  verwandelt sich die quantitative
       Teilung des  Rohprofits hier  in eine qualitative, und dies um so
       mehr, als  die quantitative  Teilung selbst davon abhängt, was zu
       verteilen ist,  wie der  aktive Kapitalist  mit dem Kapital wirt-
       schaftet und  welchen Rohprofit es ihm als fungierendes 1*) Kapi-
       tal, d.h.  infolge seiner  Funktionen als  aktiver Kapitalist ab-
       wirft.  Der  fungierende  Kapitalist  ist  hier  unterstellt  als
       Nichteigentürner des  Kapitals. Das  Eigentum am  Kapital ist ihm
       gegenüber vertreten  durch den  Verleiher, den  Geldkapitalisten.
       Der Zins, den er an diesen zahlt, erscheint also als der Teil des
       Rohprofits, der  dem Kapitaleigentum  als solchem zukommt. Im Ge-
       gensatz hierzu  erscheint der  Teil des  Profits, der dem aktiven
       Kapitalisten zufällt,  jetzt als  Unternehmergewinn, entspringend
       ausschließlich aus den Operationen oder Funktionen, die er im Re-
       produktionsprozeß mit  dem Kapital  vollführt, speziell  also den
       Funktionen, die er als Unternehmer in der Industrie oder dem Han-
       del ver. richtet. Ihm gegenüber erscheint also der Zins als bloße
       Frucht des  Kapitaleigentums, des  Kapitals an  sich, abstrahiert
       vom Reproduktionsprozeß  des Kapitals,  soweit es nicht arbeitet,
       nicht fungiert;  während ihm  der Unternehmergewinn erscheint als
       ausschließliche Frucht  der Funktionen,  die er  mit dem  Kapital
       verrichtet, als Frucht der Bewegung und des Prozessierens des Ka-
       pitals, eines  Prozessierens, das  ihm nun als seine eigne Tätig-
       keit erscheint im Gegensatz zur Nichttätigkeit, zur Nichtbeteili-
       gung des  Geld kapitalisten  am Produktionsprozeß. Diese qualita-
       tive Scheidung zwischen den beiden Teilen des Rohprofits, daß der
       Zins Frucht  des Kapitals an sich, des Kapitaleigentums, abgesehn
       vom Produktionsprozeß,  und der Unternehmergewinn Frucht des pro-
       zessierenden, im  Produktionsprozeß wirkenden  Kapitals und daher
       der aktiven Rolle ist, die der Anwender des Kapitals im Reproduk-
       tionsprozeß spielt  - diese  qualitative Scheidung ist keineswegs
       bloß subjektive  Auffassung des Geldkapitalisten hier und des in-
       dustriellen Kapitalisten  dort. Sie  beruht auf objektiver Tatsa-
       che, denn  der Zins  fließt dem  Geldkapitalisten, dem Leiher zu,
       der bloßer Eigentümer des Kapitals ist, also das bloße Kapitalei-
       gentum vertritt  vor dem Produktionsprozeß und außerhalb des Pro-
       duktionsprozesses; und der Unter
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       1*) 1.  Auflage: fungierendem;  geändert nach  dem Manuskript von
       Marx
       
       #388# V. Abschnitt - Das zirkulierende Kapital
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       nehmergewinn fließt  dem bloß  fungierenden Kapitalisten  zu, der
       Nichteigentümer des Kapitals ist.
       Sowohl für  den industriellen Kapitalisten, soweit er mit geborg-
       tem Kapital  arbeitet, wie  für den  Geldkapitalisten, soweit  er
       sein Kapital  nicht selbst  anwendet, schlägt  hiermit  die  bloß
       quantitative Teilung  des Bruttoprofits zwischen zwei verschiedne
       Personen, die  beide verschiedne  Rechtstitel haben  auf dasselbe
       Kapital und daher auf den von ihmerzeugtenprofit, um in eine qua-
       litative Teilung.  Der eine Teil des Profits erscheint nun als an
       und für  sich zukommende  Frucht des  Kapitals in  e i n e r  Be-
       stimmung, als  Zins; der  andre Teil  erscheint  als  spezifische
       Frucht des Kapitals in einer entgegengesetzten Bestimmung und da-
       her als Unternehmergewinn; der eine als bloße Frucht des Kapital-
       eigentums, der andre als Frucht des bloßen Fungierens mit dem Ka-
       pital, als Frucht des Kapitals als Prozess erendem oder der Funk-
       tionen, die der aktive Kapitalist ausübt. Und diese Verknöcherung
       und Verselbständigung der beiden Teile des Rohprofits gegeneinan-
       der, als  wenn sie  aus zwei wesentlich verschiednen Quellen her-
       rührten, muß  sich nun für die gesamte Kapitalistenklasse und für
       das Gesamtkapital festsetzen. Und zwar einerlei, ob das vom akti-
       ven Kapitalisten  angewandte Kapital  geborgt sei oder nicht oder
       ob das  dem Geldkapitalisten gehörende Kapital von ihm selbst an-
       gewandt werde  oder nicht.  Der Profit  jedes Kapitals, also auch
       der auf  Ausgleichung der  Kapitale unter  sich begründete Durch-
       schnittsprofit zerfällt oder wird zerlegt in zwei qualitativ ver-
       schiedne, gegeneinander  selbständige und voneinander unabhängige
       Teile, Zins  und Unternehmergewinn,  die beide durch besondre Ge-
       setze bestimmt werden. Der Kapitalist, der mit eignem Kapital, so
       gut wie  der, der  mit geborgtem arbeitet, teilt seinen Rohprofit
       ein in  Zins, der ihm als Eigentümer, als seinem eignen Verleiher
       von Kapital an sich selbst, und in Unternehmergewinn, der ihm als
       aktivem, fungierendem  Kapitalisten zukommt. Es wird so für diese
       Teilung, als  qualitative, gleichgültig,  ob der Kapitalist wirk-
       lich mit  einem andern zu teilen hat oder nicht. Der Anwender des
       Kapitals, auch  wenn er  mit eignem Kapital arbeitet, zerfällt in
       zwei Personen,  den bloßen Eigentümer des Kapitals und den Anwen-
       der des  Kapitals; sein Kapital selbst, mit Bezug auf die Katego-
       rien  von   Profit,   die   es   abwirft,   zerfällt   in   Kapi-
       tal e i g e n t u m,   Kapital  a u ß e r  dem Produktionsprozeß,
       das an sich
       Zins abwirft,  und Kapital  im Produktionsprozeß, das als prozes-
       sierend Unternehmergewinn abwirft.
       Der Zins  befestigt sich  also derart,  daß er nun nicht als eine
       der Produktion  gleichgültige Teilung des Bruttoprofits auftritt,
       die nur  dann gelegentlich stattfindet, wenn der Industrielle mit
       fremdem Kapital arbeitet. Auch
       
       #389# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
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       wenn er  mit eignem Kapital arbeitet, spaltet sich sein Profit in
       Zins und  Unternehmergewinn. Hiermit  wird die  bloß quantitative
       Teilung zur qualitativen, sie findet statt unabhängig von dem zu-
       fälligen Umstand, ob der Industrielle Eigentümer oder Nichteigen-
       tümer seines  Kapitals ist. Es sind nicht nur an verschiedne Per-
       sonen verteilte Quota des Profits, sondern zwei verschiedne Kate-
       gorien desselben,  die in  verschiednem Verhältnis  zum  Kapital,
       also in einem Verhältnis zu verschiednen Bestimmtheiten des Kapi-
       tals stehn.
       Es ergeben sich nun sehr einfach die Gründe, warum, sobald diese
       Teilung des  Bruttoprofits in  Zins und  Unternehmergewinn einmal
       eine qualltative  geworden ist, sie diesen Charakter einer quali-
       tativen Teilung  für das  Gesamtkapital und  die Gesamtklasse der
       Kapitalisten erhält.
       Erstens folgt  dies schon  aus dem einfachen empirischen Umstand,
       daß die  Mehrzahl der  industriellen Kapitalisten,  wenn auch  in
       verschiednen Zahlenverhältnissen,  mit eignem und erborgtem Kapi-
       tal arbeitet und daß das Verhältnis zwischen eignem und erborgtem
       Kapital in verschiednen Perioden wechselt.
       Zweitens: Die  Verwandlung eines  Teils des  Bruttoprofits in die
       Form von Zins verwandelt seinen andren Teil in Unternehmergewinn.
       Dieser letztere  ist in  der Tat nur die gegensätzliche Form, die
       der Überschuß des Rohprofits über den Zins annimmt, sobald dieser
       als eigne  Kategorie existiert.  Die ganze  Untersuchung, wie der
       Bruttoprofit sich  in Zins  und Unternehmergewinn  differenziert,
       löst sich einfach auf in die Untersuchung, wle ein Teil des Brut-
       toprofits sich  allgemein als  Zins verknöchert  und verselbstän-
       digt. Nun  existiert aber historisch das zinstragende Kapital als
       eine fertige,  überlieferte Form  und daher  der Zins als fertige
       Unterform des  vom Kapital  erzeugten Mehrwerts,  lange bevor die
       kapitalistische Produktionsweise  und die ihr entsprechenden Vor-
       stellungen von  Kapital und  Profit existierten. Daher immer noch
       in der  Volksvorstellung Geldkapital,  zinstragendes Kapital  als
       Kapital als  solches, als  Kapital  par  excellence  gilt.  Daher
       andrerseits die  bis zur Zeit Massies vorherrschende Vorstellung,
       daß es  das Geld  als solches  ist, was im Zins bezahlt wird. Der
       Umstand, daß  verliehenes Kapital  Zins abwirft,  ob wirklich als
       Kapital verwandt  oder nicht auch wenn nur zur Konsumtion geborgt
       -, befestigt  die Vorstellung von der Selbständigkeit dieser Form
       des Kapitals. Der beste Beweis von der Selbständigkeit, worin, in
       den ersten  Perioden der  kapitalistischen Produktionsweise,  der
       Zins dem  Profit und  das zinstragende  Kapital dem industriellen
       Kapital gegenüber  erscheint, ist  der, daß erst in der Mitte des
       18. Jahrhunderts die Tatsache entdeckt wurde (von Massie und nach
       ihm von
       
       #390# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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       Hume [55]),  daß der  Zins ein bloßer Teil des Bruttoprofits ist,
       und daß es überhaupt einer solchen Entdeckung bedurfte.
       Drittens: Ob  der Industrielle Kapitalist mit eignem oder geborg-
       tem Kapital  arbeitet, ändert  nichts an dem Umstand, daß ihm die
       Klasse der Geldkapitalisten als eine besondre Sorte Kapitalisten,
       das Geldkapital  als eine selbständige Sorte des Kapitals und der
       Zins als  die diesem spezifischen Kapital entsprechende selbstän-
       dige Form des Mehrwerts gegenübersteht.
       Qualitativ betrachtet ist der Zins Mehrwert, den das bloße Eigen-
       tum des  Kapitals liefert,  den das  Kapital an sich abwirft, ob-
       gleich  sein   Eigentümer  außerhalb  des  Reproduktionsprozesses
       stehnbleibt, den  also Kapital  abgesondert von seinem Prozeß ab-
       wirft.
       Quantitativ betrachtet  erscheint der  Teil des  Profits, der den
       Zins bildet,  nicht auf das industrielle und kommerzielle Kapital
       als solches,  sondern auf  das Geldkapital  bezogen, und die Rate
       dieses Teils  des Mehrwerts, die Zinsrate oder der Zinsfuß, befe-
       stigt dies Verhältnis. Denn erstens wird der Zinsfuß - trotz sei-
       ner Abhängigkeit  von der  allgemeinen Profitrate selbständig be-
       stimmt, und  zweitens erscheint er, wie der Marktpreis der Waren,
       der unfaßbaren Profitrate gegenüber als bei allem Wechsel festes,
       uniformes, handgreifliches und stets gegebnes Verhältnis. Befände
       sich alles  Kapital in den Händen der industriellen Kapitalisten,
       so existierte  kein Zins und kein Zinsfuß. Die selbständige Form,
       die die  quantitative Teilung des Rohprofits annimmt, erzeugt die
       qualitative. Vergleicht  sich der industrielle Kapitalist mit dem
       Geldkapitalisten, so  unterscheidet ihn von diesem nur der Unter-
       nehmergewinn,  als  Überschuß  des  Rohprofits  über  den  Durch-
       schnittszins, der  vermöge des  Zinsfußes als  empirisch  gegebne
       Größe erscheint. Vergleicht er sich andrerseits mit dem industri-
       ellen Kapitalisten,  der mit eignem statt geborgtem Kapital wirt-
       schaftet, so  unterscheidet dieser sich von ihm nur als Geldkapi-
       talist, indem  er den  Zins selbst einsteckt, statt ihn wegzuzah-
       len. Nach  beiden Seiten erscheint ihm der vom Zins unterschiedne
       Teil des Rohprofits als Unternehmergewinn und der Zins selbst als
       ein Mehrwert, den das Kapital an und für sich abwirft, und den es
       daher auch abwerfen würde ohne produktive Anwendung.
       Für den einzelnen Kapitalisten ist dies praktisch richtig. Er hat
       die Wahl,  ob er  sein Kapital,  sei es,  daß es im Ausgangspunkt
       schon als  Geldkapital existiert  oder daß es erst in Celdkapital
       zu verwandeln  ist, als  zinstragendes Kapital verleihen oder als
       produktives Kapital selbst verwerten will. Allgemein gefaßt, d.h.
       auf das ganze Gesellschaftskapital angewendet, wie dies von eini-
       gen Vulgärökonomen geschieht und sogar als Grund des
       
       #391# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
       -----
       Profits angegeben wird, ist dies natürlich verrückt. Die Verwand-
       lung des  sämtlichen Kapitals  in Geldkapital,  ohne daß Leute da
       sind, die die Produktionsmittel kaufen und verwerten, in Form von
       denen das  gesamte Kapital,  abgesehn von dem in Geld existieren-
       den, relativ  kleinen Teil  desselben, vorhanden  ist, - dies ist
       natürlich Unsinn. Es steckt der noch größre Unsinn darin, daß auf
       Basis der  kapitalistischen Produktionsweise das Kapital Zins ab-
       werfen würde,  ohne als  produktives Kapital  zu fungieren,  d.h.
       ohne Mehrwert  zu schaffen,  wovon der Zins nur ein Teil; daß die
       kapitalistische Produktionsweise  ihren Gang  gehn würde ohne die
       kapitalistische Produktion.  Wollte ein  ungebührlich großer Teil
       der Kapitalisten  sein Kapital in Geldkapital verwandeln, so wäre
       die Folge  ungeheure Entwertung  des Geldkapitals  und ungeheurer
       Fall des Zinsfußes; viele würden sofort in die Unmöglichkeit ver-
       setzt, von  ihren Zinsen  zu leben, also gezwungen, sich in indu-
       strielle Kapitalisten  rückzuverwandeln. Aber wie gesagt, für den
       einzelnen Kapitalisten  ist dies  Tatsache. Er  betrachtet  daher
       notwendig, selbst  wenn er  mit eignem  Kapital wirtschaftet, den
       Teil seines  Durchschnittsprofits, der  gleich dem Durchschnitts-
       zins, als  Frucht seines  Kapitals als  solchen, abgesehn von dem
       Produktionsprozeß; und  im Gegensatz  zu diesem, im Zins verselb-
       ständigten Teil,  den Überschuß des Rohprofits darüber als bloßen
       Unternehmergewinn.
       Viertens: [Lücke im Manuskript.]
       Es hat  sich also gezeigt, daß der Teil des Profits, den der fun-
       gierende Kapitalist  dem bloßen  Eigentümer von geborgtem Kapital
       zu zahlen hat, sich verwandelt in die selbständige Form für einen
       Teil des  Profits, den alles Kapital als solches, ob geborgt oder
       nicht, unter  dem Namen  Zins abwirft.  Wie groß dieser Teil ist,
       hängt ab  von der  Höhe des Durchschnittszinsfußes. Sein Ursprung
       zeigt sich nur noch darin, daß der fungierende Kapitalist, soweit
       er Eigentümer  seines Kapitals,  nicht konkurriert  -  wenigstens
       nicht aktiv - bei Bestimmung des Zinsfußes. Die rein quantitative
       Teilung des  Profits  zwischen  zwei  Personen,  die  verschiedne
       Rechtstitel auf  ihn haben,  hat sich in eine qualitative Teilung
       verwandelt, die aus der Natur des Kapitals und des Profits selbst
       zu entspringen  scheint. Denn wie man gesehn, sobald ein Teil des
       Profits allgemein  die Form  des Zinses  annimmt, verwandelt sich
       die Differenz zwischen dem Durchschnittsprofit und dem Zins, oder
       der über  dem Zins  überschüss. ge  Teil des Profits, in eine zum
       Zins gegensätzliche  Form, in  die des  Unternehmergewinns. Diese
       beiden Formen,  Zins und Unternehmergewinn, existieren nur in ih-
       rem Gegensatz.  Sie sind  also beide  nicht bezogen auf den Mehr-
       wert, von  dem sie  nur in verschiednen Kategorien, Rubriken oder
       Namen fixierte Teile sind, sondern
       
       #392# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
       -----
       sie sind aufeinander bezogen. Weil der eine Teil des Profits sich
       in Zins  verwandelt, deshalb  erscheint der andre Teil als Unter-
       nehmergewinn. Unter  Profit verstehn  wir hier  immer den  Durch-
       schnittsprofit, da  die Abweichungen,  sei es  des  individuellen
       Profits, sei  es des Profits in verschiednen Produktionssphären -
       also die  mit dem  Konkurrenzkampf und  andren Umständen hin- und
       herwogenden Variationen  in der  Verteilung des Durchschnittspro-
       fits oder  Mehrwerts -,  uns hier ganz gleichgültig sind. Es gilt
       dies überhaupt für die ganze vorliegende Untersuchung.
       Der Zins  ist nun der Nettoprofit, wie Ramsay ihn bezeichnet, den
       das Kapitaleigentum  als solches  abwirft, sei es dem bloßen Ver-
       leiher, der außerhalb des Reproduktionsprozesses stehnbleibt, sei
       es dem  Eigentümer, der  sein Kapital selbst produktiv verwendet.
       Aber auch  diesem wirft es diesen Nettoprofit ab, nicht soweit er
       fungierender Kapitalist,  sondern soweit  er Geldkapitalist, Ver-
       leiher seines  eignen Kapitals,  als eines zinstragenden, an sich
       selbst als fungierenden Kapitalisten ist. Wie die Verwandlung von
       Geld und  überhaupt von  Wert in  Kapital das stete Resultat, ist
       sein Dasein  als Kapital  ebensosehr die  stete Voraussetzung des
       kapitalistischen  Produktionsprozesses.  Durch  seine  Fähigkeit,
       sich in Produktionsmittel zu verwandeln, kommandiert es beständig
       unbezahlte Arbeit  und verwandelt daher den Produktions- und Zir-
       kulationsprozeß der Waren in die Produktion von Mehrwert für sei-
       nen Besitzer.  Der Zins ist also nur der Ausdruck davon, daß Wert
       überhaupt - die vergegenständlichte Arbeit in ihrer allgemein ge-
       sellschaftlichen Form - Wert, der im wirklichen Produktionsprozeß
       die Gestalt der Produktionsmittel annimmt, als selbständige Macht
       der lebendigen  Arbeitskraft gegenübersteht  und das  Mittel ist,
       sich unbezahlte  Arbeit anzueignen;  und daß  er diese Macht ist,
       indem er als fremdes Eigentum dem Arbeiter gegenübersteht.
       Andrerseits jedoch  ist in  der Form  des Zinses dieser Gegensatz
       gegen die  Lohnarbeit ausgelöscht;  denn das zinstragende Kapital
       hat als solches nicht die Lohnarbeit, sondern das fungierende Ka-
       pital zu  seinem Gegensatz;  der verleihende Kapitalist steht als
       solcher direkt  dem im  Reproduktionsprozeß wirklich fungierenden
       Kapitalisten gegenüber,  nicht aber  dem Lohnarbeiter, der gerade
       auf Grundlage  der kapitalistischen  Produktion von den Produkti-
       onsmitteln expropriiert ist. Das zinstragende Kapital ist das Ka-
       pital   a l s   E i g e n t u m   gegenüber dem Kapital als Funk-
       tion. Aber  soweit das  Kapital nicht  fungiert,  exploitiert  es
       nicht die Arbeiter und tritt in keinen Gegensatz zur Arbeit.
       Andrerseits bildet  der Unternehmergewinn  keinen  Gegensatz  zur
       Lohnarbeit, sondern nur zum Zins.
       Erstens: Den  Durchschnittsprofit als  gegeben vorausgesetzt, ist
       die Rate
       
       #393# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
       -----
       des Unternehmergewinns nicht durch den Arbeitslohn bestimmt, son-
       dern durch  den Zinsfuß. Sie ist hoch oder niedrig im umgekehrten
       Verhältnis zu diesem. 72)
       Zweitens: Der  fungierende Kapitalist  leitet seinen Anspruch auf
       den Unternehmergewinn,  also  den  Unternehmergewinn  selbst  ab,
       nicht von  seinem Eigentum  am Kapital,  sondern von der Funktion
       des Kapitals  im Gegensatz  zu der Bestimmtheit, worin es nur als
       träges Eigentum  existiert. Dies  erscheint als  unmittelbar vor-
       handner Gegensatz,  sobald er mit geliehenem Kapital operiert, wo
       Zins und  Unternehmergewinn daher  zwei verschiednen Personen zu-
       fallen. Der Unternehmergewinn entspringt aus der Funktion des Ka-
       pitals im  Reproduktionsprozeß, also infolge der Operationen, der
       Tätigkeit, wodurch  der fungierende  Kapitalist diese  Funktionen
       des industriellen  und merkantilen  Kapitals vermittelt. Aber Re-
       präsentant des  fungierenden Kapitals  sein, ist  keine Sinekure,
       wie die  Repräsentation des zinstragenden Kapitals. Auf Basis der
       kapitalistischen Produktion  dirigiert der Kapitalist den Produk-
       tionsprozeß wie den Zirkulationsprozeß. Die Exploitation der pro-
       duktiven Arbeit  kostet Anstrengung,  ob er  sie selbst verrichte
       oder in  seinem Namen  von andern  verrichten lasse. Im Gegensatz
       zum Zins  stellt sich ihm also sein Unternehmergewinn dar als un-
       abhängig vom  Kapitaleigentum, vielmehr als Resultat seiner Funk-
       tionen als Nichteigentümer, als -  A r b e i t e r.
       Es entwickelt  sich daher notwendig in seinem Hirnkasten die Vor-
       stellung, daß sein Unternehmergewinn - weit entfernt, irgendeinen
       Gegensatz zur  Lohnarbeit zu bilden und nur unbezahlte fremde Ar-
       beit zu  sein - vielmehr selbst  A r b e i t s l o h n  ist, Auf-
       sichtslohn, wages  of superintendence of labour, höherer Lohn als
       der des  gewöhnlichen Lohnarbeiters,  1. weil  sie kompliziertere
       Arbeit, 2.  weil er  sich selbst  den Arbeitslohn  auszahlt.  Daß
       seine Funktion als Kapitalist darin besteht, Mehrwert, d.h. unbe-
       zahlte Arbeit  zu produzieren,  und zwar unter den ökonomischsten
       Bedingungen, wird  vollständig vergessen  über dem Gegensatz, daß
       der Zins  dem Kapitalisten  zufällt, auch  wenn er keine Funktion
       als Kapitalist  ausübt, sondern  bloßer Eigentümer  des  Kapitals
       ist; und daß dagegen der Unternehmergewinn dem fungierenden Kapi-
       talisten zufällt,  auch wenn er Nichteigentümer des Kapitals ist,
       womit er  fungiert. Über  der  gegensätzlichen  Form  der  beiden
       Teile, worin der Profit, also der Mehrwert zerfällt, wird verges-
       sen, daß  beide bloß  Teile des Mehrwerts sind und daß seine Tei-
       lung nichts an
       ---
       72) Der  Unternehmergewinn hängt vom Nettoprofit des Kapitals ab,
       nicht der  letztere vom  ersteren." (Ramsay, l.c.p. 214. Net pro-
       fits bei Ramsay immer = Zins.)
       
       #394# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
       -----
       seiner Natur,  seinem Ursprung und seinen Existenzbedingungen än-
       dern kann.
       Im Reproduktionsprozeß  vertritt der  fungierende Kapitalist  das
       Kapital als  fremdes Eigentum  gegenüber  den  Lohnarbeitern  und
       nimmt der  Geldkapitalist, als  vertreten durch  den fungierenden
       Kapitalisten, an  der Exploitation  der Arbeit  teil. Daß nur als
       Repräsentant der  Produktionsmittel gegenüber  den Arbeitern  der
       aktive Kapitalist  die Funktion  ausüben kann,  die Arbeiter  für
       sich arbeiten oder die Produktionsmittel als Kapital fungieren zu
       lassen, dies  wird vergessen  über dem Gegensatz von Funktion des
       Kapitals im  Reproduktionsprozeß gegenüber bloßem Eigentum am Ka-
       pital außerhalb des Reproduktionsprozesses.
       In der  Tat ist  in der  Form, die  die beiden Teile des Profits,
       d.h. des Mehrwerts, als Zins und Unternehmergewinn annehmen, kein
       Verhältnis zur  Arbeit ausgedruckt, weil dies Verhältnis nur exi-
       stiert zwischen ihr und dem Profit oder vielmehr dem Mehrwert als
       der Summe,  dem Ganzen, der Einheit dieser beiden Teile. Das Ver-
       hältnis, worin  der Profit  geteilt wird,  und  die  verschiednen
       Rechtstitel, worunter  diese Teilung geschieht, setzen den Profit
       als fertig,  setzen sein  Dasein voraus. Ist daher der Kapitalist
       Eigentümer des Kapitals, womit er fungiert, so steckt er den gan-
       zen Profit  oder Mehrwert  ein; es  ist  für  den  Arbeiter  ganz
       gleichgültig, ob er dies tut oder ob er einen Teil an eine dritte
       Person als juristischen Eigentümer wegzuzahlen hat. Die Teilungs-
       gründe des Profits unter zwei Sorten Kapitalisten verwandeln sich
       so unter der Hand in die Existenzgründe des zu teilenden Profits,
       des Mehrwerts, den abgesehn von 1*) aller spätern Teilung das Ka-
       pital als  solches aus  dem Reproduktionsprozeß herauszieht. Dar-
       aus, daß der Zins dem Unternehmergewinn und der Unternehmergewinn
       dem Zins,  beide einander,  aber nicht der Arbeit gegenüberstehn,
       folgt -  daß Unternehmergewinn plus Zins, d.h. der Profit, weiter
       der Mehrwert,  worauf beruhn? Auf der gegensätzlichen Form seiner
       beiden Teile!  Der Profit wird aber produziert, ehe diese Teilung
       mit ihm vorgenommen wird und ehe von ihr die Rede sein kann.
       Das zinstragende Kapital bewährt sich nur als solches, soweit das
       verliehene Geld  wirklich in Kapital verwandelt und ein Überschuß
       produziert wird,  wovon der Zins ein Teil. Allein dies hebt nicht
       auf, daß  ihm, unabhängig  vom Produktionsprozeß,  das Zinstragen
       als Eigenschaft  eingewachsen. Die  Arbeitskraft bewährt  ja auch
       nur ihre wertschaffende Kraft, wenn sie im Arbeitsprozeß betätigt
       und realisiert wird; aber dies schließt
       -----
       1*) 1. Auflage: vor; geändert nach dem Manuskript von Marx
       
       #395# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
       -----
       nicht aus,  daß sie  an sich, potentiell, als Vermögen, die wert-
       schaffende Tätigkeit ist und als solche aus dem Prozeß nicht erst
       entsteht, sondern  ihm vielmehr vorausgesetzt ist. Als Fähigkeit,
       Wert zu  schaffen, wird  sie gekauft. Es kann einer sie auch kau-
       fen, ohne  sie produktiv arbeiten zu lassen; z.B. zu rein persön-
       lichen Zwecken,  Bedienung usw.  So mit dem Kapital. Es ist Sache
       des Borgers,  ob er  es als  Kapital vernutzt, also die ihm inhä-
       rente Eigenschaft, Mehrwert zu produzieren, wirklich in Tätigkeit
       setzt. Was  er zahlt,  ist in beiden Fällen der an sich, der Mög-
       lichkeit nach, in der Ware Kapital eingeschloßne Mehrwert.
       
                                     ---
       
       Gehn wir nun näher ein auf den Unternehmergewinn.
       Indem das Moment der spezifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit
       des Kapitals In der kapitalistischen Produktionsweise - das Kapi-
       taleigentum, das  die Eigenschaft  besitzt, Kommando über die Ar-
       beit anderer  zu sein  fixiert wird  und der Zins daher erscheint
       als der  Teil des  Mehrwerts, den das Kapital in dieser Beziehung
       erzeugt, erscheint  der andre  Teil des Mehrwerts - der Unterneh-
       mergewinn -  notwendig so, daß er nicht aus dem Kapital als Kapi-
       tal, sondern  aus dem Produktionsprozeß stammt, getrennt von sei-
       ner spezifischen  gesellschaftlichen Bestimmtheit,  die ja in dem
       Aus druck  Kapitalzins schon ihre besondre Eyistenzweise erhalten
       hat. Vom  Kapital getrennt,  ist aber  der Produktionsprozeß  Ar-
       beitsprozeß überhaupt.  Der industrielle  Kapitalist, als  unter-
       schieden vom Kapitaleigentümer, erscheint daher nicht als fungie-
       rendes Kapital, sondern als Funktionär auch abgesehn vom Kapital,
       als einfacher  Träger des  Arbeitsprozesses überhaupt, als Arbei-
       ter, und  zwar als  Lohnarbeiter. Der  Zins an sich drückt gerade
       das Dasein  der Arbeitsbedingungen  als Kapital, in ihrem gesell-
       schaftlichen Gegensatz  zur Arbeit,  und in  ihrer Verwandlung in
       persönliche Mächte  gegenüber der Arbeit und über die Arbeit aus.
       Er stellt das bloße Kapitaleigentum dar als Mittel, sich Produkte
       fremder Arbeit  anzueignen. Aber  er stellt  diesen Charakter des
       Kapitals dar  als etwas, das ihm außerhalb des Produktionsprozes-
       ses zukommt  und das keineswegs das Resultat der spezifisch kapi-
       talistischen Bestimmtheit dieses Produktionsprozesses selbst ist.
       Er stellt es dar, nicht in direktem Gegensatz zur Arbeit, sondern
       umgekehrt, ohne  Verhältnis zur  Arbeit und als bloßes Verhältnis
       eines Kapitalisten zum andern. Also als eine dem Verhältnis
       -----
       1*) 1. Auflage: der; geändert nach dem Manuskript von Marx
       
       #396# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
       -----
       des Kapitals  zur Arbeit  selbst äußerliche und gleichgültige Be-
       stimmung. In dem Zins also, in der besondere Gestalt des Profits,
       worin sich  der gegensätzliche Charakter des Kapitals einen selb-
       ständigen Ausdruck  gibt, gibt  er sich ihn so, daß dieser Gegen-
       satz darin  völlig ausgelöscht  ist und  ganz von ihm abstrahiert
       wird. Der  Zins ist  ein Verhältnis  zwischen zwei  Kapitalisten,
       nicht zwischen  Kapitalist und  Arbeiter. Andrerseits  gibt diese
       Form des  Zinses dem andern Teil des Profits die qualitative Form
       des Unternehmergewinns,  weiter des Aufsichtslohns. Die besondren
       Funktionen, die der Kapitalist als solcher zu verrichten hat, und
       die ihm  gerade im Unterschied von und Gegensatz zu den Arbeitern
       zukommen, werden  als  bloße  Arbeitsfunktionen  dargestellt.  Er
       schafft Mehrwert,  nicht weil er als Kapitalist arbeitet, sondern
       weil er, abgesehn von seiner Eigenschaft als Kapitalist, auch ar-
       beitet. Dieser  Teil des  Mehrwerts ist also gar nicht mehr Mehr-
       wert, sondern  sein Gegenteil, Äquivalent für vollbrachte Arbeit.
       Da der entfremdete Charakter des Kapitals, sein Gegensatz zur Ar-
       beit,  jenseits  des  wirklichen  Exploitationsprozesses  verlegt
       wird, nämlich  ins zinstragende  Kapital, so erscheint dieser Ex-
       ploitationsprozeß selbst  als ein  bloßer Arbeitsprozeß,  wo  der
       fungierende Kapitalist nur andre Arbeit verrichtet als der Arbei-
       ter. So daß die Arbeit des Exploitierens und die exploitierte Ar-
       beit, beide als Arbeit, identisch sind. Die Arbeit des Exploitie-
       rens ist  ebensogut Arbeit, wie die Arbeit, die exploitiert wird.
       Auf den  Zins fällt die gesellschaftliche Form des Kapitals, aber
       in einer  neutralen und  indifferenten Form  ausgedruckt; auf den
       Unternehmergewinn fällt  die ökonomische  Funktion des  Kapitals,
       aber von  dem bestimmten, kapitalistischen Charakter dieser Funk-
       tion abstrahiert.
       Es geht  hier im  Bewußtsein des  Kapitalisten ganz dasselbe vor,
       wie bei  den im  Abschn. II dieses Buchs angedeuteten Kompensati-
       onsgründen in  der Ausgleichung  zum  Durchschnittsprofit.  Diese
       Kompensationsgründe, die  bestimmend in  die Verteilung des Mehr-
       werts eingehn,  verdrehen sich  in der  kapitalistischen Vorstel-
       lungsweise in  F-ntstehungsgründe und  (subjektive)  Rechtfer-ti-
       gungsgründe des Profits selbst.
       Die Vorstellung des Unternehmergewinns als Aufsichtslohns der Ar-
       beit, die  aus seinem Gegensatz zum Zins entsteht, findet weitern
       Halt darin,  daß in  der Tat ein Teil des Profits als Arbeitslohn
       abgesondert werden  kann und  sich wirklich absondert, oder viel-
       mehr umgekehrt,  daß ein Teil des Arbeitslohns, auf Basis der ka-
       pitalistischen  Produktionsweise,als  integrierender  Bestandteil
       des Profits  erscheint. Dieser  Teil, wie  schon A. Smith richtig
       herausfand, stellt  sich rein  dar, selbständig  und gänzlich ge-
       trennt einerseits  vom Profit (als Summe von Zins und Untemehmer-
       gewinn), andrerseits
       
       #397# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
       -----
       von dem Teil des Profits, der nach Abzug des Zinses als sogenann-
       ter Unternehmergewinn  übrigbleibt, in  dem Gehalt des Dirigenten
       in solchen  Geschäftszweigen, deren  Ausdehnung usw. hinreichende
       Teilung der  Arbeit erlaubt,  um besondren  Arbeitslohn für einen
       Dirigenten zu gestatten.
       Die Arbeit  der Oberaufsicht  und  Leitung  entspringt  notwendig
       überall, wo  der unmittelbare Produktionsprozeß die Gestalt eines
       gesellschaftlich kombinierten Prozesses hat und nicht als verein-
       zelte Arbeit  der selbständigen Produzenten auftritt. 73) Sie ist
       aber doppelter Natur.
       Einerseits in allen Arbeiten, worin viele Individuen kooperieren,
       stellt sich  notwendig der  Zusammenhang und die Einheit des Pro-
       zesses in  einem kommandierenden  Willen dar,  und in Funktionen,
       die nicht die Teilarbeiten, sondern die Gesamttätigkeit der Werk-
       statt betreffen,  wie bei  dem Direktor  eines Orchesters. Es ist
       dies eine  produktive Arbeit,  die verrichtet werden muß in jeder
       kombinierten Produktionsweise.  Andrerseits -  ganz abgesehn  vom
       kaufmännischen Departement - entspringt diese Arbeit der Oberauf-
       sicht notwendig in allen Produktionsweisen, die auf dem Gegensatz
       zwischen dem  Arbeiter als  dem unmittelbaren Produzenten und dem
       Eigentümer der  Produktionsmittel beruhn. Je größer dieser Gegen-
       satz, desto  größer die  Rolle, die diese Arbeit der Oberaufsicht
       1*) spielt.  Sie erreicht daher ihr Maximum im Sklavensystem. 74)
       Sie ist aber auch in der kapitalistischen Produktionsweise unent-
       behrlich, da  hier der Produktionsprozeß zugleich Konsumtionspro-
       zeß der Arbeitskraft durch den Kapitalisten ist. Ganz wie in des-
       potischen Staaten  die Arbeit  der Oberaufsicht  und  allseitigen
       Einrruschung der  Regierung beides  einbegreift: sowohl  die Ver-
       richtung der  gemeinsamen Geschäfte,  die aus der Natur aller Ge-
       meinwesen hervorgehn,  wie die  spezifischen Funktionen,  die aus
       dem Gegensatz der Regierung zu der Volksmasse entspringen.
       Bei den  antiken Schriftstellern,  die das Sklavensystem vor sich
       haben, finden  sich in der Theorie, wie es denn in der Praxis der
       Fall war,  beide Seiten  der Aufsichtsarbeit  ganz ebenso  unzer-
       trennlich zusammen wie bei den modernen Ökonomen, die die kapita-
       listische Produktionsweise als die
       ---
       73) "Oberaufsicht  ist  hier"  (beim  bäuerlichen  Grundbesitzer)
       "völlig unnötig." (J. E. Cairnes, "The Slave Power", London 1862,
       p. 48, 49.)
       74) "Wenn  die Natur  der  Arbeit  verlangt,  daß  die  Arbeiter"
       (nämlich die Sklaven) "über eine ausgedehnte Fläche verteilt wer-
       den, dann  werden die  Zahl der Aufseher und damit die Kosten der
       Arbeit, die diese Aufsicht erfordert, entsprechend steigen."
       (Cairnes, l.c.p. 44.)
       -----
       1*) 1.  Auflage: Arbeiter-Oberaufsicht;  geändert nach  dem Manu-
       skript von Marx
       
       #398# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
       -----
       absolute Produktionsweise  ansehn. Andrerseits, wie ich gleich an
       einem Beispiel  zeigen werde,  wissen die Apologeten des modernen
       Sklavensystems ganz  ebenso die  Aufsichtsarbeit als  Rechtferti-
       gungsgrund der  Sklaverei zu  vernutzen, wie  die andren Ökonomen
       als Grund des Lohnarbeitssystems.
       Der villicus zur Zeit Catos:
       
       "An der  Spitze der Gutssklavenschaft 1*) (familia rustica) stand
       der Wirtschafter  (villicus von villa 2*)), der einnimmt und aus-
       gibt, kauft  und verkauft,  die Instruktionen des Herrn entgegen-
       nimmt und  in dessen Abwesenheit anordnet und straft... Der Wirt-
       schafter stand  natürlich freier als die übrigen Knechte; die Ma-
       gonischen Bücher  [56] raten,  ihm Ehe, Kindererzeugung und eigne
       Kasse zu  gestatten, und Cato, ihn mit der Wirtschafterin zu ver-
       heiraten; er  allein wird auch Aussicht gehabt haben, im Fall des
       Wohlverhaltens von dem Herrn die Freiheit zu erlangen. Im übrigen
       bildeten alle  einen gemeinschaftlichen  Hausstand...  Ein  jeder
       Sklave, auch  der Wirtschafter  selbst, erhielt seine Bedürfnisse
       auf Rechnung des Herrn in gewissen Fristen nach festen Sätzen ge-
       liefert, womit  er dann  auszukommen hatte... Die Quantität rich-
       tete sich  nach der  Arbeit, weshalb  z.B. der  Wirtschafter, der
       leichtere Arbeit  hatte als  die Knechte, knapperes Maß als diese
       empfing." (Mommsen,  "Römische Geschichte", Zweite Auflage, 1856,
       I, p. 809, 810.)
       
       Aristoteles:
       
       "? ??? ???????? ??? ?? ?? ??????? ???? ???????, ??? ?? ?? ???????
       ??????. (Denn  der Herr  - Kapitalist - betätigt sich als solcher
       nicht im  Erwerben der  Sklaven -  dem Kapitaleigentum,  das  die
       Macht gibt, Arbeit zu kaufen -, sondern im Benutzen der Sklaven -
       der Verwendung  von Arbeitern  - heute Lohnarbeitern im Produkti-
       ons, prozeß.)  "???? ?'????  ? ????????  ????? ?????  ?????? ????
       ??????. (Es  ist aber  mit dieser Wissenschaft nichts Großes oder
       Erhabnes;) ?  ??? ???  ?????? ??????????  ??? ?????,  ??????? ???
       ????? ??????????.  (was nämlich der Sklave zu verrichten verstehn
       muß, das  soll jener  verstehn zu  befehlen.) ?? ????? ??????? ??
       ?????? ??????????,  ????????? ???????? ?????? ??? ?????, ????? ??
       ??????????? ?  ???????????. (Wo  die Herren  sich selbst damit zu
       placken nicht  nötig haben, da übernimmt der Aufseher diese Ehre,
       sie selbst  aber treiben  Staatsgeschäfte  oder  philosophieren.)
       (Arist. "Respubl." ed. Bekker, lib. I, 7.)
       
       Daß die  Herrschaft, wie  im politischen,  so im ökonomischen Ge-
       biet, den  Gewalthabern die  Funktionen des  Herrschens  auflegt,
       d.h. auf  ökonomischem Gebiet  also, daß sie verstehn müssen, die
       Arbeitskraft zu  konsumieren - sagt Aristoteles mit dürren Worten
       und fügt  hinzu, daß kein großes Wesen mit dieser Aufsichtsarbeit
       zu machen  sei, weshalb  der Herr, sobald er vermögend genug ist,
       die Ehre dieser Plackerei einem Aufseher überläßt.
       Die Arbeit  der Leitung  und Oberaufsicht,  soweit sie nicht eine
       besondre, aus der Natur aller kombinierten gesellschaftlichen Ar-
       beit hervorgehende
       -----
       1*) 1.  Auflage und  Manuskript von Marx: Gutssklavenwirtschaft -
       2*) Landgut
       
       #399# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
       -----
       Funktion ist,  sondern aus  dem Gegensatz zwischen dem Eigentümer
       der Produktionsmittel  und dem Eigentümer der bloßen Arbeitskraft
       entspringt - sei es nun, daß die letztere mit dem Arbeiter selbst
       gekauft wird,  wie im Sklavensystem, oder daß der Arbeiter selbst
       seine  Arbeitskraft  verkauft  und  der  Produktionsprozeß  daher
       zugleich als  der Konsumtionsprozeß seiner Arbeit durch das Kapi-
       tal erscheint  -, diese  aus der  Knechtschaft des  unmittelbaren
       Produzenten entspringende  Funktion ist oft genug zum Rechtferti-
       gungsgrund dieses Verhältnisses selbst gemacht, und die Exploita-
       tion, die  Aneignung fremder unbezahlter Arbeit ist ebensooft als
       der dem  Eigentümer des  Kapitals gebührende  Arbeitslohn  darge-
       stellt worden.  Aber nie  besser als  von einem  Verteidiger  der
       Sklaverei in den Vereinigten Staaten, von einem Advokaten O'Conor
       auf einem  Meeting zu  New York, 19. Dez. 1859, unter dem Panier:
       "Gerechtigkeit für den Süden."
       
       "Now, gentlemen"  1*), sagte  er unter großem Applaus, "die Natur
       selbst hat den Neger zu dieser Knechtschaftslage bestimmt. Er hat
       die Stärke  und ist  kräftig zur  Arbeit; aber die Natur, die ihm
       diese Stärke  gab, verweigerte  ihm sowohl den Ver. stand zum Re-
       gieren, wie  den Willen  zur Arbeit."  (Beifall.) "Beide sind ihm
       verweigert Und dieselbe Natur, die ihm den Willen zur Arbeit vor-
       enthielt, gab ihm einen Herrn, diesen Willen zu erzwingen und ihn
       in dem  Klima, wofür er geschaffen, zu einem nützlichen Diener zu
       machen, sowohl  für sich  selbst, wie  für den Herrn, der ihn re-
       giert. Ich  behaupte, daß es keine Ungerechtigkeit ist, den Neger
       in der  Lage zu  lassen, worin  die Natur  ihn gestellt  hat; ihm
       einen Herrn zu geben, der ihn regiert; und man beraubt ihn keines
       seiner Rechte,  wenn man ihn zwingt, daf& auch wieder zu arbeiten
       und seinem  Herrn eine  gerechte Entschädigung  zu lifern für die
       Arbeit und  Talente, die  er anwendet, um ihn zu regieren und ihn
       für sich  selbst und  für die  Gesellschaft nützlich  zu machen."
       [57]
       
       Nun muß  auch der  Lohnarbeiter wie der Sklave einen Herrn haben,
       um ihn  arbeiten zu  machen und  ihn zu  regieren. Und dies Herr-
       schafts- und Knechtschaftsverhältnis vorausgesetzt, ist es in der
       Ordnung, daß  der Lohnarbeiter  gezwungen wird, seinen eignen Ar-
       beitslohn zu  produzieren und  obendrein den  Aufsichtslohn, eine
       Kompensation für  die Arbeit der Herrschaft und Oberaufsicht über
       ihn, und  seinem Herrn eine gerechte Entschädigung zu liefern für
       die Arbeit  und Talente,  die er anwendet, um ihn zu regieren und
       ihn für sich und für die Gesellschaft nützlich zu machen".
       
       Die Arbeit  der Oberaufsicht  und Leitung, soweit sie aus dem ge-
       gensätzlichen Charakter, aus der Herrschaft des Kapitals über die
       Arbeit entspringt  und daher allen auf dem Klassengegensatz beru-
       henden Produktionsweisen  mit der kapitalistischen gemeinsam ist,
       ist auch im kapitalistischen
       -----
       1*) Nun, meine Herren
       
       #400# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
       -----
       System unmittelbarund unzertrennbar verquickt mit den Produktiven
       Funktionen, die alle kombinierte gesellschaftliche Arbeit einzel-
       nen Individuen als besondre Arbeit auferlegt. Der Arbeitslohn ei-
       nes Epitiropos  oder régisseur,  wie er  im  feudalen  Frankreich
       hieß, trennt sich vollständig vorn Profit und nimmt auch die Form
       des Arbeitslohns  für geschickte  Arbeit an,  sobald das Geschäft
       auf hinreichend großer Stufenleiter betrieben wird, um einen sol-
       chen Dirigenten  (manager) zu zahlen, obgleich deswegen unsre in-
       dustriellen Kapitalisten  noch lange nicht "Staatsgeschäfte trei-
       ben oder philosophieren".
       Daß nicht die industriellen Kapitalisten, sondern die industriel-
       len managers  "die Seele unsres Industriesystems" sind, hat schon
       Herr Ure  bemerkt. 75) Was den merkantilen Teil des Geschäfts an-
       geht, so  ist das Nötige darüber bereits im vorigen Abschnitt ge-
       sagt. 1*)
       Die kapitalistische  Produktion selbst hat es dahin gebracht, daß
       die Arbeit  der Oberleitung,  ganz getrennt  vom Kapitaleigentum,
       auf der  Straße herumläuft.  Es ist  daher nutzlos  geworden, daß
       diese Arbeit der Oberleitung vom Kapitalisten ausgeübt werde. Ein
       Musikdirektor braucht  durchaus nicht  Eigentümer der Instrumente
       des Orchesters zu sein, noch gehört es zu seiner Funktion als Di-
       rigent, daß  er irgend etwas mit dem Lohn' der übrigen Musikanten
       zu tun  hat. Die  Kooperativfabriken liefern  den Beweis, daß der
       Kapitalist als  Funktionär der  Produktion ebenso überflüssig ge-
       worden, wie  er selbst,  in seiner höchsten Ausbildung, den Groß-
       grundbesitzer überflüssig findet. Soweit die Arbeit des Kapitali-
       sten nicht  aus dem  Produktionsprozeß als  bloß kapitalistischem
       hervorgeht, also  nicht mit  dem Kapital von selbst auf hört; so-
       weit sie sich nicht auf die Funktion beschränkt, fremde Arbeit zu
       exploitieren; soweit sie also aus der Form der Arbeit als gesell-
       schaftlicher hervorgeht,  aus  der  Kombination  und  Kooperation
       vieler zu  einem gemeinsamen  Resultat, ist sie ganz ebenso unab-
       hängig vom Kapital, wie diese Form selbst, sobald sie die kapita-
       listische Hülle gesprengt hat. Sagen, daß diese Arbeit, als kapi-
       talistische Arbeit,  als Funktion des Kapitalisten notwendig sei,
       heißt nichts,  als daß sich der Vulgus die im Schoß der kapitali-
       stischen Produktionsweise  entwickelten Formen  nicht  vorstellen
       kann, getrennt und befreit von ihrem gegensätzlichen kapitalisti-
       schen Charakter. Dem Geldkapitalisten gegenüber ist der industri-
       elle Kapitalist
       ---
       75) A. Ure, "Philos. of Manufactures", Franz. Übers., 1836, I, p.
       67, 68,  wo dieser  Pindar der  Fabrikanten diesen  zugleich  das
       Zeugnis ausstellt, daß die meisten von ihnen von dem Mechanismus,
       den sie anwenden, nicht die leiseste Vorstellung haben.
       -----
       1*) Siehe vorl. Band, S. 300-302
       
       #401# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
       -----
       Arbeiter, aber Arbeiter als Kapitalist, d.h. als Exploiteur frem-
       der Arbeit. Der Lohn, den er für diese Arbeit beansprucht und be-
       zieht, ist  genau gleich  dem angeeigneten Quantum fremder Arbeit
       und hängt  direkt ab, soweit er sich der notwendigen Mühe der Ex-
       ploitation unterzieht,  vom Ausbeutungsgrad  dieser Arbeit, nicht
       aber vom  Grad der Anstrengung, die diese Exploitation ihm kostet
       und die  er gegen  mäßige Zahlung  auf einen  Dirigenten abwälzen
       kann. Nach jeder Krisis kann man in den englischen Fabrikbezirken
       genug Ex-Fabrikanten sehn, die ihre eignen frühern Fabriken jetzt
       als Dirigenten der neuen Eigentümer, oft ihrer Gläubiger 76), für
       einen billigen Lohn beaufsichtigen.
       Der Verwaltungslohn, sowohl für den merkantilen wie den industri-
       ellen Dirigenten, erscheint vollständig getrennt vom Unternehmer-
       gewinn sowohl  in den  Kooperativfabriken der Arbeiter wie in den
       kapitalistischen Aktienunternehmungen.  Die Trennung  des Verwal-
       tungslohns vom  Unternehmergewinn, die  sonst zufällig erscheint,
       ist hier  konstant. Bei der Kooperativfabrik fällt der gegensätz-
       liche Charakter  der Aufsichtsarbeit  weg, indem der Dirigent von
       den Arbeitern  bezahlt wird, statt ihnen gegenüber das Kapital zu
       vertreten. Die  Aktienunternehmungen überhaupt  - entwickelt  mit
       dem Kreditwesen  - haben die Tendenz, diese Verwaltungsarbeit als
       Funktion mehr  und mehr  zu trennen  von dem Besitz des Kapitals,
       sei es  eignes oder  geborgtes; ganz  wie mit der Entwicklung der
       bürgerlichen Gesellschaft  die richterlichen und Verwaltungsfunk-
       tionen sich  trennen von  dem Grundeigentum, dessen Attribute sie
       in der  Feudalzeit waren. Indem aber einerseits dem bloßen Eigen-
       tümer des  Kapitals, dem Geldkapitalisten der fungierende Kapita-
       list gegenübertritt  und mit  der Entwicklung  des  Kredits  dies
       Geldkapital selbst einen gesellschaftlichen Charakter annimmt, in
       Banken konzentriert  und von diesen, nicht mehr von seinen unmit-
       telbaren Eigentümern ausgeliehen wird; indem andrerseits aber der
       bloße Dirigent,  der das  Kapital unter  keinerlei Titel besitzt,
       weder leihweise  noch sonstwie,  alle realen Funktionen versieht,
       die dem  fungierenden Kapitalisten  als solchem  zukommen, bleibt
       nur der  Funktionär und verschwindet der Kapitalist als überflüs-
       sige Person aus dem Produktionsprozeß. Aus den öffentlichen Rech-
       nungsablagen 77) der Kooperativfabriken in
       ---
       76) In  einem mir  bekannten Fall  wurde nach der Krisis von 1868
       ein fallierter  Fabrikant bezahlter  Lohnarbeiter  seiner  eignen
       frühern Arbeiter.  Die Fabrik wurde nämlich nach dem Bankrott von
       einer Arbeitergenossenschaft  weitergeführt und der ehemalige Be-
       sitzer als Dirigent angestellt. - F.E.
       77) Die hier angezognen Rechnungsablagen gehn höchstens bis 1864,
       da das Obige 1865 geschrieben wurde. - F.E.
       
       #402# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
       -----
       England sieht man, daß - nach Abzug des Lohns des Dirigenten, der
       einen Teil  des ausgelegten  variablen Kapitals  bildet, ganz wie
       der Lohn  der übrigen  Arbeiter -  der Profit  größer war als der
       Durchschnittsprofit, obgleich  sie stellenweise  einen viel höhem
       Zins zahlten  als die  Privatfabrikanten. Die  Ursache des höhern
       Profits war  in allen diesen Fällen größere Ökonomie in Anwendung
       des konstanten  Kapitals. Was  uns aber  dabei interessiert, ist,
       daß hier  der Durchschnittsprofit  (= Zins  +  Unternehmergewinn)
       sich faktisch und handgreiflich als eine vom Verwaltungslohn ganz
       und gar  unabhängige Größe  darstellt. Da  der Profit hier größer
       als der  Durchschnittsprofit, war auch der Unternehmergewinn grö-
       ßer als sonst.
       Dasselbe Faktum  zeigt sich in einigen kapitalistischen Aktienun-
       ternehmungen, z.B.  Aktienbanken (Joint  Stock Banks). Die London
       und Westminster  Bank zahlte  1863 30%  jährliche Dividende,  die
       Union Bank  of London  und andre  15%. Vom Bruttoprofit geht hier
       außer dem  Salair der  Dirigenten der  Zins ab, der für Depositen
       gezahlt wird.  Der hohe Profit erklärt sich hier aus der geringen
       Proportion des  eingezahlten Kapitals  zu den Depositen. Z.B. bei
       der London  and Westminster  Bank  1863  -  Eingezahltes  Kapital
       1 000 000 Pfd.St.;  Depositen 14 540 275  Pfd.St. Bei  der  Union
       Bank of London 1863: Eingezahltes Kapital 600 000 Pfd. St.; Depo-
       siten 12 384 173 Pfd.St.
       Die Verwechslung  des Unternehmergewinns  mit dem Aufsichts- oder
       Verwaltungslohn entstand  ursprünglich  aus  der  gegensätzlichen
       Form, die  der Überschuß  des Profits  über den Zins im Gegensatz
       zum Zins  annimmt. Sie wurde weiter entwickelt aus der apologeti-
       schen Absicht, den Profit nicht als Mehrwert, d.h. als unbezahlte
       Arbeit, sondern  als Arbeitslohn des Kapitalisten selbst für ver-
       richtete Arbeit  darzustellen. Dem  stellte sich  dann von seiten
       der Sozialisten  die Forderung gegenüber, den Profit faktisch auf
       das zu reduzieren, was er theoretisch zu sein vorgab, nämlich auf
       bloßen Aufsichtslohn.  Und diese Forderung trat der theoretischen
       Beschönigung um  so unangenehmer  entgegen, je  mehr dieser  Auf-
       sichtslohn einerseits  sein bestimmtes Niveau und seinen bestimm-
       ten Marktpreis fand, wie aller andre Arbeitslohn, mit der Bildung
       einer zahlreichen Klasse industrieller und kommerzieller Dirigen-
       ten 78); und je mehr er andrerseits sank, wie aller Lohn
       ---
       78) "Meister sind ebensogut Arbeiter wie ihre Gesellen. In dieser
       Rolle ist  ihr Interesse genau dasselbe wie das ihrer Leute. Aber
       sie sind  außerdem entweder Kapitalisten oder Agenten der Kapita-
       listen, und in dieser Hinsicht ist ihr Interesse entschieden ent-
       gegengesetzt dem Interesse der Arbeiter." (p. 27.) Die weite Ver-
       breitung der  Bildung unter  den industriellen  Arbeitern  dieses
       ndes verringert täglich den Wert der Arbeit und der Geschicklich-
       keit fast aller Meister und Unternehmer, indem
       
       #403# 23. Kapitel - Zins und Unternehmergewinn
       -----
       für geschickte  Arbeit, mit  der allgemeinen Entwicklung, die die
       Produktionskosten spezifisch  geschulter Arbeitskraft herabsetzt.
       79) Mit  der Entwicklung der Kooperation auf seiten der Arbeiter,
       der Aktienunternehmungen  auf seiten  der Bourgeoisie  wurde auch
       der letzte  Vorwand zur  Verwechslung des Unternehrnergewinns mit
       dem Verwaltungslohn  unter den  Füßen weggezogen und erschien der
       Profit auch  praktisch, als was er theoretisch unleugbar war, als
       bloßer Mehrwert,  Wert, für  den kein Äquivalent gezahlt ist, re-
       alisierte unbezahlte  Arbeit; so  daß der  fungierende Kapitalist
       die Arbeit  wirklich exploitiert  und die Frucht seiner Exploita-
       tion, wenn  er mit geborgtem Kapital arbeitet, sich teilt in Zins
       und in Unternehmergewinn, Überschuß des Profits über den Zins.
       Auf Basis der kapitalistischen Produktion entwickelt sich bei Ak-
       tienunternehmungen ein  neuer Schwindel  mit dem Verwaltungslohn,
       indem neben  und über  dem wirklichen Dirigenten eine Anzahl Ver-
       waltungs- und  Aufsichtsräte auftritt,  bei denen in der Tat Ver-
       waltung und  Aufsicht bloßer Vorwand zur Plünderung der Aktionäre
       und zur  Selbstbereicherung wird. Hierüber findet man sehr artige
       Details in:  "The City or the Physiology of London Business; with
       Sketches on 'Change, and the Coffee Houses" London 1845.
       
       "Was Bankiers  und Kaufleute gewinnen dadurch, daß sie an der Di-
       rektion von acht oder neun verschiednen Kompanien beteiligt sind,
       mag man  aus folgendem  Bei spiel  ersehn: die  Privatbilanz  des
       Herrn Timothy  Abraham Curtis,  eingereicht beim  Bankrottgericht
       bei seiner  Fallite, zeigte  ein Einkommen  von  800-900  Pfd.St.
       jährlich unter  dem Posten:  Direktorschaften. Da Herr Curtis Di-
       rektor der  Bank von  England und der Ostindischen Kompanie gewe-
       sen, schätzte jede Aktiengesellschaft sich glücklich, ihn zum Di-
       rektor gewinnen zu können."  p. 81, 82.
       
       Die Remuneration  der Direktoren  solcher Gesellschaften für jede
       wöchentliche Sitzung  ist mindestens  eine Guinee  (21 Mark). Die
       Verhandlungen vor  dem Bankrottgericht  zeigen, daß  dieser  Auf-
       sichtslohn in  der Regel  im umgekehrten  Verhältnis steht zu der
       von diesen nominellen Direktoren wirklich ausgeübten Aufsicht.
       ---
       sie die Zahl der Personen steigert, die das Fachwissen dieser be-
       sitzen." (p.  30. Hodgskin, Labour defended against the Claims of
       Capital etc.", London 1825.) Die allgemeine Lockerung der konven-
       tionellen Schranken  und die gesteigerten Bildungserleichterungen
       wirken dahin,  die Löhne  der gelernten Arbeiter zu senken, statt
       die der  ungelernten Arbeiter zu steigern." (J. St. Mill, "Princ.
       of Pol. Econ.", 2nd ed., London 1849, I, p. 479.)

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