Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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Drittes Buch
Der Gesamtprozeß der kapitalistischen Produktion
Zweiter Teil
#481#
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Fünfter Abschnitt
Spaltung des Profits in Zins und Unternehmergewinn.
Das zinstragende Kapital.
(Fortsetzung)
NEUNUNDZWANZIGSTES KAPITEL
Bestandteile des Bankkapitals
Es ist nun nötig, näher anzusehn, woraus das Bankkapital besteht.
Wir haben eben gesehn, daß Fullarton u.a. den Unterschied zwi-
schen Geld als Zirkulationsmittel und Geld als Zahlungsmittel
(auch als Weltgeld, soweit der Goldabfluß in Betracht kommt) ver-
wandeln in einen Unterschied zwischen Zirkulation (currency) und
Kapital.
Die sonderbare Rolle, die das Kapital hier spielt, bringt es mit
sich, daß ebenso sorgfältig wie die aufgeklärte Ökonornie einzu-
prägen suchte, daß Geld nicht Kapital ist, ebenso sorgfältig
diese Bankiersökonomie einprägt, daß in der Tat Geld das Kapital
par excellence ist.
Bei den spätern Untersuchungen zeigen wir, daß hierbei aber Geld-
kapital verwechselt wird mit moneyed capital in dem Sinn des
zinstragenden Kapitals, während im ersteren Sinn das Geldkapital
stets nur eine Purchgangsform des Kapitals ist, als unterschieden
von den andern Formen des Kapitals, dem Warenkapital und produk-
tiven Kapital. Das Bankkapital besteht 1. aus barem Geld, Gold
oder Noten, 2. Wert Papieren. Diese können wir wieder in zwei
Teile teilen: Handelspapiere, Wechsel, die schwebend sind, von
Zeit zu Zeit verfallen und in deren Diskontierung das eigentliche
Geschäft des Bankiers gemacht wird; und öffentliche Wertpapiere,
wie Staatspapiere, Schatzscheine, Aktien aller Art, kurz zinstra-
gende Papiere, die sich aber wesentlich von den Wechseln unter-
scheiden. Hierzu können auch Hypotheken gerechnet werden. Das aus
diesen sachlichen Bestandteilen sich zusammensetzende Kapital
scheidet sich wieder in das Anlagekapital des Bankiers selbst und
in die Depositen, die sein banking capital oder geborgtes Kapital
bilden. Bei den Banken mit
#482# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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Notenausgabe kommen noch die Noten hinzu. Die Depositen und Noten
lassen wir zunächst außer acht. Soviel ist klar, daß es an den
wirklichen Bestandteilen des Bankierkapitals - Geld, Wechsel, De-
potpapiere - nichts ändert, ob diese verschiednen Elemente sein
eignes Kapital repräsentieren oder Depositen, das Kapital andrer
Leute. Dieselbe Einteilung bliebe, sowohl wenn er bloß mit eignem
Kapital sein Geschäft betriebe, wie wenn bloß mit bei ihm depo-
nierten Kapital.
Die Form des zinstragenden Kapitals bringt es mit sich, daß jede
bestimmte und regelmäßige Geldrevenue als Zins eines Kapitals er-
scheint, sie mag aus einem Kapital entspringen oder nicht. Erst
wird das Geldeinkommen in Zins verwandelt, und mit dem Zins fin-
det sich dann auch das Kapital, woraus es entspringt. Ebenso er-
scheint mit dem zinstragenden Kapital jede Wertsumme als Kapital,
sobald sie nicht als Revenue verausgabt wird; nämlich als
Hauptsumme (principal) im Gegensatz zum mögfichen oder wirklichen
Zins, den sie tragen kann.
Die Sache ist einfach: Gesetzt, der Durchschnittszinsfuß sei 5%
jährlich. Eine Summe von 500 Pfd.St. würde also jährlich, wenn in
zinstragendes Kapital verwandelt, 25 Pfd.St. einbringen. Jede fe-
ste jährliche Einnahme von 25 Pfd.St. wird daher als Zins eines
Kapitals von 500 Pfd.St. betrachtet. Dies ist und bleibt jedoch
eine rein illusorische Vorstellung, außer in dem Fall, daß die
Quelle der 25 Pfd.St., sei diese nun ein bloßer Eigentumstitel
resp. Schuldforderung oder sei sie ein wirkliches Produktionsele-
ment, wie etwa ein Grundstück, direkt übertragbar ist oder eine
Form erhält, worin sie übertragbar wird. Nehmen wir als Beispiele
Staatsschuld und Arbeitslohn.
Der Staat hat seinen Gläubigern jährlich ein gewisses Quantum
Zins für das geborgte Kapital zu zahlen. Der Gläubiger kann hier
nicht seinem Schuldner aufkündigen, sondern nur die Forderung,
seinen Besitztitel darüber, verkaufen. Das Kapital selbst ist
aufgegessen, verausgabt vom Staat. Es existiert nicht mehr. Was
der Staatsgläubiger besitzt, ist 1. ein Schuldschein auf den
Staat, sage von 100 Pfd.St.; 2. gibt dieser Schuldschein ihm den
Anspruch auf die jährlichen Staatseinnahmen, d.h. das jährliche
Produkt der Steuern, für einen gewissen Betrag, sage 5 Pfd.St.
oder 5%; 3. kann er diesen Schuldschein von 100 Pfd.St. beliebig
an andre Personen verkaufen. Ist der Zinsfuß 5%, und dazu Sicher-
heit des Staats vorausgesetzt, so kann der Besitzer A den Schuld-
schein in der Regel zu 100 Pfd.St. an B verkaufen; denn für B ist
es dasselbe, ob er 100 Pfd.St. zu 5% jährlich ausleiht, oder ob
er durch Zahlung von 100 Pfd.St. sich einen Jährlichen Tribut vom
Staat zum Betrage von 5 Pfd.St. sichert. Aber in allen diesen
#483# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
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Fällen bleibt das Kapital, als dessen Abkömmling (Zins) die
Staatszahlung betrachtet wird, illusorisch, fikt,ves Kapital.
Nicht nur, daß die Summe, die dem Staat geliehen wurde, überhaupt
nicht mehr existiert. Sie war überhaupt nie bestimmt, als Kapital
verausgabt, angelegt zu werden, und nur durch ihre Anlage als Ka-
pital hätte sie in einen sich erhaltendenwert verwandelt werden
können. Für den Originalgläubiger A repräsentiert der ihm zu-
fallende Teil der jährlichen Steuer Zins von seinem Kapital, wie
dem Wucherer der ihm zufallende Teil des Vermögens des Verschwen-
ders, obgleich in beiden Fällen die geliehene Geldsumme nicht als
Kapital verausgabt ward. Die Möglichkeit, den Schuldschein auf
den Staat zu verkaufen, repräsentiert für A den möglichen Rück-
fluß der Hauptsumme. Was den B angeht, so ist von seinem Privat-
standpunkt aus sein Kapital als zins. tragendes Kapital angelegt.
Der Sache nach ist er bloß an die Stelle von A getreten und hat
dessen Schuldforderung auf den Staat gekauft. Diese Transaktionen
mögen sich noch so sehr vervielfältigen, das Kapital der Staats-
schuld bleibt ein rein fiktives, und von dem Moment an, wo die
Schuldscheine unverkaufbar würden, fiele der Schein dieses Kapi-
tals weg. Nichtsdestoweniger, wie wir gleich sehn werden, hat
dies fiktive Kapital seine eigne Bewegung.
Im Gegensatz nun zum Kapital der Staatsschuld, wo ein Minus als
Kapital erscheint - wie das zinstragende Kapital überhaupt die
Mutter aller verrückten Formen ist, so daß z.B. Schulden in der
Vorstellung des Bankiers als Waren erscheinen können -, wollen
wir nun die Arbeitskraft betrachten. Der Arbeitslohn wird hier
als Zins aufgefaßt und daher die Arbeitskraft als das Kapital,
das diesen Zins abwirft. Ist z.B. der Arbeitslohn eines Jahrs =
50 Pfd.St. und steht der Zinsfuß auf 5%, so gilt die jährliche
Arbeitskraft als gleich einem Kapital von 1000 Pfd.St. Die Ver-
rücktheit der kapitalistischen Vorstellungsweise erreicht hier
ihre Spitze, indem statt die Verwertung des Kapitals aus der Ex-
ploitation der Arbeitskraft zu erklären, umgekehrt die Produkti-
vität der Arbeitskraft daraus erklärt wird, daß Arbeitskraft
selbst dies mystische Ding, zinstragendes Kapital ist. In der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts (z.B. bei Petty) war dies
eine Lieblingsvorstellung, die aber auch heutzutage in allem
Ernst teils von Vulgärökonomen, teils und hauptsächlich von deut-
schen Statistikern gebraucht wird. 1) Es treten hier leider zwei,
diese gedankenlose Vorstellung
unangenehm
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1) "Der Arbeiter hat Kapitalwert, gefunden, wenn man den Geldwert
seines jährlichen Verdienstes als Zinsertrag betrachtet... Wenn
man... die durchschnittlichen Taglohnsätze mit 4% kapitalisiert,
so erhält man als Durchschnittswert eines landwirt
#484# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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durchkreuzende Umstände ein, erstens, daß der Arbeiter arbeiten
muß, um diesen Zins zu erhalten, und zweitens, daß er den Kapi-
talwert seiner Arbeitskraft nicht durch Übertragung versilbern
kann. Vielmehr ist der jährliche Wert seiner Arbeitskraft gleich
seinem jährlichen Durchschnittslohn, und was er ihrem Käufer
durch seine Arbeit zu ersetzen hat, ist dieser Wert selbst plus
dem Mehrwert, der Verwertung desselben. Im Sklavensystem hat der
Arbeiter einen Kapitalwert, nämlich seinen Kaufpreis. Und wenn er
vermietet wird, hat der Mieter erstens den Zins des Kaufpreises
zu zahlen und obendrein den jährlichen Verschleiß des Kapitals zu
ersetzen.
Die Bildung des fiktiven Kapitals nennt man kapitalisieren. Man
kapitallsiert jede regelmäßig sich wiederholende Einnahme, indem
man sie nach dem Durchschnittszinsfuß berechnet, als Ertrag, den
ein Kapital, zu diesem Zinsfuß ausgeliehen, abwerfen würde; z.B.
wenn die jährliche Einnahme = 100 Pfd.St. und der Zinsfuß = 5%,
so wären die 100 Pfd.St. der jährliche Zins von 2000 Pfd.St., und
diese 2000 Pfd.St. gelten nun als der Kapitalwert des juristi-
schen Eigentumstitels auf die 100 Pfd.St. jährlich. Für den, der
diesen Eigentumstitel kauft, stellen die 100 Pfd.St. jährliche
Einnahme dann in der Tat die Verzinsung seines angelegten Kapi-
tals zu 5% vor. Aller Zusammenhang mit dem wirklichen Verwer-
tungsprozeß des Kapitals geht so bis auf die letzte Spur verlo-
ren, und die Vorstellung vom Kapital als einem sich durch sich
selbst verwertenden Automaten befestigt sich. Auch da, wo der
Schuldschein - das Wertpapier - nicht wie bei den Staatsschulden
rein illusorisches Kapital vorstellt, ist der Kapitalwert dieses
Papiers rein illusorisch. Man hat vorhin gesehn, wie das Kredit-
wesen assoziiertes Kapital erzeugt. Die Papiere gelten als Eigen-
tumstitel, die dies Kapital vorstellen. Die Aktien von Eisen-
bahn-, Bergwerks-, Schiffahrts- etc. Gesellschaften stellen wirk-
liches Kapital vor, nämlich das in diesen Unternehmungen ange-
legte und fungierende Kapital oder die Geldsumme, welche von den
Teilhabern vorgeschossen ist, um als Kapital in solchen Unterneh-
mungen verausgabt zu werden. Wobei keineswegs ausgeschlossen ist,
daß sie auch bloßen Schwindel vorstellen. Aber dies Kapital exi-
stiert nicht doppelt, einmal als Kapitalwert der Eigentumstitel,
der Aktien, und das andre Mal als das in jenen Unternehmungen
wirklich angelegte oder
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schaftlichen Arbeiters männlichen Geschlechts: Deutsch-Östreich
1500 Taler, Preußen 1500, England 3750, Frankreich 2000, Inneres
Rußland 750 Taler." (Von Reden, "Vergleichende Kulturstatistik",
Berlin 1848, p. 434.)
#485# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
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anzulegende Kapital. Es existiert nur in jener Letztem Form, und
die Aktie ist nichts als ein Eigentumstitel, pro rata, auf den
durch jenes zu realisierenden Mehrwert. A mag diesen Titel an B,
und B ihn an C verkaufen. Diese Transaktionen ändern nichts an
der Natur der Sache. A oder B hat dann seinen Titel in Kapital,
aber C sein Kapital in einen bloßen Eigentumstitel auf den von
dem Aktienkapital zu erwartenden Mehrwert verwandelt.
Die selbständige Bewegung des Werts dieser Eigentumstitel, nicht
nur der Staatseifekten, sondern auch der Aktien, bestätigt den
Schein, als bildeten sie wirkliches Kapital neben dem Kapital
oder dem Anspruch, worauf sie möglicherweise Titel sind. Sie wer-
den nämlich zu Waren, deren Preis eine eigentümliche Bewegung und
Festsetzung hat. Ihr Marktwert erhält eine von ihrem Nominalwert
verschiedne Bestimmung, ohne daß sich der Wert (wenn auch die
Verwertung) des wirklichen Kapitals änderte. Einerseits schwankt
ihr Marktwert mit der Höhe und Sicherheit der Erträge, worauf sie
Rechtstitel geben. Ist der Nominalwert einer Aktie, d. h. die
ein. geschoßne Summe, die die Aktie ursprünglich repräsentiert,
100 Pfd.St. und wirft das Unternehmen statt 5% 10% ab, so steigt
ihr Marktwert bei sonst gleichbleibenden Umständen und bei einem
Zinsfuß von 5% auf 200 Pfd.St., denn zu 5% kapitalisiert, stellt
sie jetzt ein fiktives Kapital von 200 Pfd.St. vor. Wer sie zu
200 Pfd.St. kauft, erhält 5% Revenue von dieser Kapitalanlage.
Umgekehrt, wenn der Ertrag der Unternehmung abnimmt. Der Markt-
wert dieser Papiere ist zum Teil spekulativ, da er nicht nur
durch die wirkliche Einnahme, sondern durch die erwartete, vorweg
berechnete bestimmt ist. Aber die Verwertung des wirklichen Kapi-
tals als konstant vorausgesetzt, oder wo kein Kapital existiert,
wie bei den Staatsschulden, den jährlichen Ertrag als gesetzlich
fixiert und auch sonst hinreichend sicher vorausgesetzt, steigt
und fällt der Preis dieser Wertpapiere umgekehrt wie der Zinsfuß.
Steigt der Zinsfuß von 5 auf 10%, so stellt ein Wertpapier, das
einen Ertrag von 5 Pfd.St. sichert, nur noch ein Kapital von 50
Pfd.St. vor. Fällt der Zinsfuß auf 2 1/2%, so stellt dasselbe
Wertpapier ein Kapital von 200 Pfd.St. vor. Sein Wert ist stets
nur der kapitaiisierte Ertrag, d.h. der Ertrag, berechnet auf ein
illusorisches Kapital nach dem bestehenden Zinsfuß. In Zeiten ei-
ner Klemme im Geldmarkt werden diese Wertpapiere also doppelt im
Preise fallen; erstens, weil der Zinsfuß steigt, und zweitens,
weil sie massenhaft auf den Markt geworfen werden, um sie in Geld
zu realisieren. Dieser Preisfall findet statt unabhängig davon,
ob der Ertrag, den diese Papiere ihrem Besitzer sichern, konstant
ist, wie bei den Staatseffekten, oder ob die Verwertung des wirk-
lichen Kapitals, das sie repräsentieren,
#486# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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wie bei industriellen Unternehmungen, möglicherweise durch die
Störung des Reproduktionsprozesses mit betrogen wird. Im letztern
Fall tritt nur zu der erwähnten Entwertung noch eine weitere
hinzu. Sobald der Sturm vorüber ist, steigen diese Papiere wieder
auf ihre frühere Höhe, soweit sie nicht verunglückte oder Schwin-
delunternehmungen vorstellen. Ihre Depreziation in der Krise
wirkt als kräftiges Mittel zur Zentralisation des Geldvermögens.
2)
Soweit die Entwertung oder Wertsteigerung dieser Papiere unabhän-
gig ist von der Wertbewegung des wirklichen Kapitals, das sie re-
präsentieren, ist der Reichtum einer Nation gerade so groß vor
wie nach der Entwertung oder Wertsteigerung.
"Am 23. Oktober 1847 waren die öffentlichen Fonds und die Kanal-
und Eisenbahnaktien bereits entwertet um 114 752 225 Pfd.St."
(Morris, Gouverneur der Bank von England, Aussage im Bericht über
Commercial Distress", 1847/48 [Nr. 3800].)
Soweit ihre Entwertung nicht wirklichen Stillstand der Produktion
und des Verkehrs auf Eisenbahnen und Kanälen oder Aufgeben von
angefangnen Unternehmungen ausdrückte oder Wegwerfen von Kapital
in positiv wertlosen Unternehmungen, wurde die Nation um keinen
Heller ärmer durch das Zerplatzen dieser Seifenblasen von nomi-
nellem Geldkapital.
Alle diese Papiere stellen in der Tat nichts vor als akkumulierte
Ansprüche, Rechtstitel, auf künftige Produktion, deren Geld- oder
Kapitalwert entweder gar kein Kapital repräsentiert, wie bei den
Staatsschulden, oder von dem Wert des wirklichen Kapitals, das
sie vorstellen, unabhängig reguliert wird.
In allen Ländern kapitalistischer Produktion existiert eine unge-
heure Masse des sog. zinstragenden Kapitals oder moneyed capital
in dieser Form. Und unter Akkumulation des Geldkapitals ist zum
großen Teil nichts zu verstehn als Akkumulation dieser Ansprüche
auf die Produktion, Akkumulation des Marktpreises, des illusori-
schen Kapitalwerts dieser Ansprüche.
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2) {Unmittelbar nach der Februarrevolution, als in Paris Waren
und Wertpapiere auf. äußerste entwertet und total unverkäuflich
waren, machte ein Schweizer Kaufmann in Lverpool, Herr R. Zwil-
chenbart (der dies meinem Vater erzählt hat) zu Geld, was er
konnte, reiste mit der Barschaft nach Paris und ging zu Roth-
schild, ihm vorschlagend, ein gemeinsames Geschäft zu machen.
Rothschild sah ihn starr an, stürzte auf ihn zu, ihn bei beiden
Schultern fassend: Avez-vous de l'argent sur vous?" "Oui, M. le
baron." - "Alors vous ates mon homme!" 1*) Und sie machten beide
ein brillantes Geschäft. - F.E.}
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1*) "Haben Sie Geld bei sich?" - "Ja, Herr Baron." - "Dann sind
Sie mein Mann!"
#487# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
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Ein Teil des Bankierkapitals ist nun angelegt in diesen sog.
zinstragenden Papieren. Es ist dies selbst ein Teil des Reser-
vekapitaIs, das nicht im wirklichen Bankgeschäft fungiert. Der
bedeutendste Teil besteht aus Wechseln, d.h. Zahlungsversprechen
von industriellen Kapitalisten oder Kaufleuten. Für den Geldver-
leiher sind diese Wechsel zinstragende Papiere; d.h. wenn er sie
kauft, zieht er den Zins ab für die Zeit, die sie noch zu laufen
haben. Dies ist, was man diskontieren nennt. Es hängt also vom
jedesmaljgen Zinsfuß ab, wie groß der Abzug ist von der Summe,
die der Wechsel vorstellt. Der letzte Teil des Kapitals des Ban-
kiers endlich besteht aus seiner Geldreserve von Gold oder Noten.
Die Depositen, wenn nicht für längre Zeit kontraktlich ausbedun-
gen, stehn stets zur Verfügung der Depositoren. Sie befinden sich
in beständiger Fluktuation. Aber, wenn von den einen entzogen,
werden sie von den andern ersetzt, so daß der allgemeine Durch-
schnittsbetrag in Zeiten normalen Geschäftsverlaufs wenig
schwankt.
Die Reservefonds der Banken, in Ländern entwickelter kapitalisti-
scher Produktion, drücken immer im Durchschnitt die Größe des als
Schatz vorhandnen Geldes aus, und ein Teil dieses Schatzes be-
steht selbst wieder aus Papier, bloßen Anweisungen auf Gold, die
aber keine Selbstwerte sind. Der größte Teil des Bankierkapitals
ist daher rein fiktiv und besteht aus Schuldforderungen
(Wechseln), Staatspapieren (die vergangnes Kapital repräsentie-
ren) und Aktien (Anweisungen auf künftigen Ertrag). Wobei nicht
vergessen werden muß, daß der Geldwert des Kapitals, den diese
Papiere in den Panzerschränken des Bankiers vorstellen, selbst
soweit sie Anweisungen auf sichre Erträge (wie bei den Staatspa-
pieren) oder soweit sie Eigentumstitel auf wirkliches Kapital
(wie bei den Aktien), durchaus fiktiv ist und von dem Wert des
wirklichen Kapitals, das sie wenigstens teilweise vorstellen, ab-
weichend reguliert wird; oder wo sie bloße Forderung auf Erträge
vorstellen und kein Kapital, die Forderung auf denselben Ertrag
in beständig wechselndem fiktivem Geldkapital sich ausdrückt. Au-
ßerdem kommt noch hinzu, daß dies fiktive Bankierkapital großen-
teils nicht sein Kapital, sondern das des Publikums vorstellt,
das bei ihm deponiert, sei es mit, sei es ohne Zinsen.
Die Depositen werden immer in Geld gemacht, in Gold oder Noten,
oder in Anweisungen darauf. Mit Ausnahme des Reservefends, der je
nach dem Bedürfnis der wirklichen Zirkulation sich zusammenzieht
oder ausdehnt, befinden sich diese Depositen in Wirklichkeit
stets in der Hand einerseits der industriellen Kapitalisten und
Kaufleute, deren Wechsel damit diskontiert und denen Vorschüsse
damit gemacht werden; andrerseits in
#488# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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der Hand der Händler in Wertpapieren (Börsenmakler) oder in der
Hand von Privaten, die ihre Wertpapiere verkauft haben, oder in
der Hand der Regierung (bei Schatzscheinen und neuen Anleihen).
Die Depositen selbst spielen eine doppelte Rolle. Einerseits wer-
den sie, wie eben erwähnt, als zinstragendes Kapital ausgeliehen
und finden sich also nicht in den Kassen der Banken, sondern fi-
gurieren nur in ihren Büchern als Guthaben der Depositoren.
Andrerseits fungieren sie als solche bloße Buchposten, soweit die
wechselseitigen Guthaben der Depositoren durch Schecks auf ihre
Depositen sich ausgleichen und gegeneinander abgeschrieben wer-
den; wobei es ganz gleichgültig ist, ob die Depositen bei demsel-
ben Bankier liegen, so daß dieser die verschiednen Kontl gegen-
einander abschreibt, oder ob dies durch verschiedne Banken ge-
schieht, die ihre Schecks gegeneinander austauschen und sich nur
die Differenzen zahlen.
Mit der Entwicklung des zinstragenden Kapitals und des Kreditsy-
stems scheint sich alles Kapital zu verdoppeln und stellenweis zu
verdreifachen durch die verschiedne Weise, worin dasselbe Kapital
oder auch nur dieselbe Schuldforderung in verschiednen Händen un-
ter verschiednen Formen erscheint. 3)
Der größte Teil dieses "Geldkapitals" ist rein fiktiv. Die sämt-
lichen
---
3) {Diese Verdopplung und Verdreifachung von Kapital hat in den
letzten Jahren sich bedeutend weiterentwickelt, z.B. durch die
Financial Trusts, die im Londoner Börsenbericht schon eine beson-
dre Rubrik einnehmen. Es bildet sich eine Gesellschaft zum Ankauf
einer gewissen KAasse zinstragender Papiere, sage ausländische
Staatspapiere, englische städtische oder amerikanische öffentli-
che Schuldscheine, Eisenbahn, aktien etc. Das Kapital, sage 2
Millionen Pfd.St., wird durch Aktienzeichnung aufgebracht; die
Direktion kauft die betr. Werte ein, resp. spekuliert mehr oder
weniger aktiv darin, und verteilt den jährlichen Zinsenertrag
nach Abzug der Kosten als Dividende unter die Aktionäre. - Ferner
ist bei einzelnen Aktiengesellschaften der Brauch aufgekommen,
die gewöhnlichen Aktien in zwei Klassen zu teilen, preferred 1*)
und deferred 2*). Die preferred erhalten eine fixe Verzinsung,
sage 5%, vorausgesetzt, daß der Gesamtprofit dies erlaubt; bleibt
dann noch etwas übrig, so erhalten es die deferred. Auf diese
Weise wird die "solide" Kapitalanlage in den preferred mehr oder
weniger von der eigentlichen Spekulation - in den deferred - ge-
trennt. Da nun einzelne große Unternehmungen sich dieser neuen
Mode nicht fügen wollen, ist es vorgekommen, daß sich Gesell-
schaften gebildet haben, die eine oder einige Millionen Pfd.St.
in den Aktien jener anlegen und daraufhin für den Nominalwert
dieser Aktien neue Aktien ausgeben, aber die eine Hälfte prefer-
red und die andre deferred. In diesen Fällen werden die ursprüng-
lichen Aktien verdoppelt, indem sie zur Grundlage neuer Aktien-
auspbe dienen. - F.E.}
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1*) Vorzugsaktien - 2*) Nachzugsaktien
#489# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
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Depositen, mit Ausnahme des Reservefonds, sind nichts als Gutha-
ben an den Bankier, die aber nie im Depositum existieren. Soweit
sie zum Girogeschäft dienen, fungieren sie als Kapital für die
Bankiers, nachdem diese sie ausgeliehen haben. Sie zahlen sich
untereinander die wechselseitigen Anweisungen auf die nichtexi-
stierenden Depositen durch Abrechnung dieser Guthaben gegeneinan-
der.
A. Smith sagt mit Bezug auf die Rolle, die das Kapital im Geld-
verleihen spielt:
"Selbst im Geldgeschäft ist jedoch das Geld gleichsam nur die An-
weisung, die die Kapitale, für die ihre Eigentümer keine Verwen-
dung haben, aus einer Hand in die andre überträgt. Diese Kapitale
können fast beliebig größer sein als der Geldbetrag, der als
Werkzeug ihrer Übertragung dient; dieselben Geldstücke dienen
nacheinander bei vielen verschiednen Anleihen, ebensogut wie bei
vielen verschiednen Einkäufen. Z.B. A leiht an W 1000 Pfd.St.,
womit W sofort von B für 1000 Pfd.St. Waren kauft. Da B selbst
keine Verwendung für das Geld hat, leiht er die identischen Geld-
stücke an X, womit X sogleich von C wieder für 1000 Pfd.St. Waren
kauft. In derselben Weise und aus demselben Grund verleiht C das
Geld an Y, der wieder Waren damit von D kauft. So können diesel-
ben Stücke Gold oder Papier im uf weniger Tage zur Vermittlung
von drei verschiednen Anleihen und von drei verschiednen Einkäu-
fen dienen, deren jeder dem Wert nach gleich ist dem ganzen Be-
trag dieser Stücke. Was die drei Geldleute A, B und C den drei
Borgern W, X und Y überwiesen haben, ist die Macht, diese Ein-
käufe zu machen. In dieser Macht besteht sowohl der Wert wie der
Nutzen dieser Anleihen. Das von den drei Geldleuten geliehene Ka-
pital ist gleich dem Wert der Waren, die damit gekauft werden
können, und ist dreimal größer als der Wert des Geldes, womit die
Käufe gemacht werden. Trotzdem können alle diese Anleihen voll-
kommen sicher sein, da die damit von den verschiednen Schuldnern
gekauften Waren so angewandt werden, daß sie ihrer Zeit einen
gleichen Wert von Gold- oder Papiergeld, samt einem Profit, heim-
bringen. Und wie dieselben Geldstücke zur Vermittlung verschied-
ner Anleihen bis zu ihrem dreifachen oder selbst ihrem dreißigfa-
chen Wert dienen können, ebensogut können sie nacheinander wieder
als Mittel der Rückzahlung dienen." (Book II, chap. IV [71].)
Da dasselbe Geldstück verschiedne Einkäufe, je nach der Geschwin-
digkeit seiner Zirkulation, verrichten kann, so kann es ebensogut
verschiedne Anleihen vollziehn, denn die Einkäufe bringen es aus
einer Hand in die andre, und die Anleihe ist nur eine Übertragung
von einer Hand in die andre, die durch keinen Kauf vermittelt
ist. Jedem der Verkäufer stellt das Geld die verwandelte Form
seiner Ware vor; heutzutage, wo jeder Wert als Kapitalwert ausge-
druckt wird, stellt es in den verschiednen Anleihen der Reihe
nach verschiedne Kapitale vor, was nur andrer Ausdruck für den
frühern Satz, daß es verschiedne Warenwerte der Reihe nach reali-
sieren
#490# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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kann. Zugleich dient es als Zirkulationsmittel, um die sachlichen
Kapitale aus einer Hand in die andre zu befördern. Im Anleihen
geht es nicht als Zirkulationsmittel aus der einen Hand in die
andre über. Solange es in der Hand des Verleihers bleibt, ist es
in seiner Hand nicht Zirkulationsmittel, sondern Wertdasein sei-
nes Kapitals. Und in dieser Form überträgt er es im Anleihen an
einen Dritten. Hätte A das Geld an B, und B es an C geliehen,
ohne die Vermittlung der Einkäufe, so würde dasselbe Geld nicht
drei Kapitale, sondern nur eins vorstellen, nur e i n e n Kapi-
talwert. Wie viele Kapitale es wirklich vorstellt, hängt davon
ab, wie oft es als die Wertform verschiedner Warenkapitale fun-
giert.
Dasselbe was A. Smith von den Anleihen überhaupt sagt, gilt von
den Depositen, die ja nur ein besondrer Name für die Anleihen
sind, die das Publikum den Bankiers macht. Dieselben Geldstücke
können als Instrument für eine beliebige Anzahl von Depositen
dienen.
"Es ist unstreitig wahr, daß die 1000 Pfd.St., die jemand heute
bei A deponiert, morgen wieder ausgegeben werden und ein Deposi-
tum bei B bilden. Den Tag nachher, weggezahlt durch B, können sie
ein Depositum bei C bilden, und sofort ins Unendliche. Dieselben
1000 Pfd.St. in Geld können daher, durch eine Reihe von Übertra-
gungen, sich zu einer absolut unbestimmbaren Summe von Depositen
vervielfältigen. Es ist daher möglich, daß 9/10 aller Depositen
im Vereinigten Königreich keine Existenz haben außer den sie be-
legenden Buchposten in den Büchern der Bankiers, die ihrerseits
darüber abzurechnen haben... So z.B. in Schottland, wo der Geld-
umlauf nie über 3 Millionen Pfd.St. war, die Depositen aber 27
Millionen. Entstände nun nicht ein allgemeiner Ansturm auf die
Banken wegen der Depositen, so könnten dieselben 1000 Pfd.St.,
ihren Weg rückwärts verfolgend, mit derselben Leichtigkeit eine
ebenso unbestimmbare Summe wieder ausgleichen. Da dieselben 1000
Pfd.St., womit jemand heute eine Schuld an einen Händler aus-
gleicht, morgen dessen Schuld an den Kaufmann ausgleichen können,
den Tag darauf die Schuld des Kaufmanns an die Bank, und sofort
ohne Ende; so können dieselben 1000 Pfd - St. von Hand zu Hand
und von Bank zu Bank wandern und jede nur erdenkliche Summe von
Depositen ausgleichen." ("The Currency Theory Reviewed.", p. 62,
63.)
Wie alles in diesem Kreditsystem sich verdoppelt und verdreifacht
und in bloßes Hirngespinst sich verwandelt, so gilt das auch vom
"Reservefonds", wo man endlich glaubt, etwas Solides zu packen.
Hören wir wieder Herrn Morris, den Gouverneur der Bank von Eng-
land:
"Die Reserven der Privatbanken sind in den Händen der Bank von
England in Form von Depositen. Die erste Wirkung eines Goldab-
flusses scheint nur die Bank von England zu treffen; aber er
würde ebensogut auf die Reserven der andern Banken einwirken, da
es der Abfluß eines Teils der Reserve ist, die sie in unsrer Bank
haben. Geradeso
#491# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
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würde er wirken auf die Reserven aller Provinzialbanken."
("Commercial Distress" 1847/48 [Nr. 3639, 3642].)
Schließlich lösen sich also die Reservefonds in Wirklichkeit auf
in den Reservefonds der Bank von England. 4) Aber auch dieser Re-
servefonds hat wieder Doppelexistenz. Der Reservefonds des ban-
king department ist gleich dem Überschuß der Noten, die die Bank
berechtigt ist auszugeben, über die in Zirkulation befindlichen
Noten. Das gesetzliche Maximum er auszugebenden Noten ist = 14
Millionen (wofür keine Metallreserve erheischt; es ist der unge-
fähre Betrag der Schuld des Staats an die Bank) plus dem Betrag
des Edelmetallvortats der Bank. Wenn also dieser Vorrat = 14 Mil-
lionen Pfd.St., so kann die Bank 28 Millionen Pfd.St. in Noten
ausgeben, und wenn davon 20 Millionen zirkulieren, so ist der Re-
servefonds des banking department = 8 Millionen. Diese 8 Millio-
nen Noten sind dann gesetzlich das Bankierkapital, worüber die
Bank zu verfügen hat, und zugleich
---
4) {Wie sehr sich dies seitdem noch gesteigert, beweist folgende
amtliche, der "Daily News" vom 15. Dez. 1892 entlehnte Aufstel-
lung der Bankreserven der fünfzehn größten Londoner Banken im No-
vember 1892:
Name der Bank Passiva Bankreserven In Prozenten
Pfd.St. Pfd. St.
City 9 317 629 746 551 8.01
Capital and Counties 11 392 744 1 307 483 11.47
Imperial 3 987 400 447 157 11.22
Lloyds 23 800 937 2 966 806 12.46
London and Westminster 24 671 559 3 818 885 15.50
London and S. Western 5 570 268 812 353 14.58
London Joint Stock 12 127 993 1 288 977 10.62
London and Midland 8 814 499 1 127 280 12.79
London and County 37 111 035 3 600 374 9.70
National 11 163 829 1 426 225 12.77
National Provincial 41 907 384 4 614 780 11.01
Parrs and the Alliance 12 794 489 1 532 707 11.98
Prescott and Co 4 041 058 538 517 13.07
Union of London 15 502 618 2 300 084 14.84
Williams, Deacon, and
Manchester & Co 10 452 381 1 317 628 12.60
---------------------------------------------------------
Total 232 655 823 27 845 807 11.97
Von diesen fast 28 Millionen Reserve sind allermindestens 25 Mil-
lionen bei der Bank von England deponiert, höchstens 3 Millionen
in bar in den Kassenschränken der 15 Banken selbst. Die Bankre-
serve aber des Bankdepartements der Bank von England betrug im
selben November 1892 nie volle 16 Millionen! - F.E.}
#492# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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der Reservefonds für ihre Depositen. Tritt nun ein Goldabfluß
ein, der den Metallvorrat um 6 Millionen vermindert - wofür eben-
soviel Noten vernichtet werden müssen -, so würde die Reserve des
banking department von 8 auf 2 Millionen fallen. Einerseits würde
die Bank ihren Zinsfuß sehr erhöhen; andrerseits würden die Ban-
ken, die bei ihr deponiert haben, und die andren Depositoren den
Reservefonds für ihre eignen Guthaben bei der Bank sehr abnehmen
sehn. 1857 drohten die vier größten Aktienbanken von London, wenn
die Bank von England nicht einen "Regierungsbrief" zur Suspension
des Bankakts von 1844 [64] erwirke 5), ihre Depositen einzufor-
dern, womit das banking department bankrott gewesen wäre. So kann
das banking department fallieren, wie 1847, während beliebige
Millionen (z.B. 1847 8 Millionen) in issue department liegen, als
Garantie für die Konvertibilität der zirkulierenden Noten. Dies
ist aber wieder illusorisch.
"Der große Teil der Depositen, wofür die Bankiers selbst keine
unmittelbare Nachfrage haben, geht in die Hände der bill-brokers"
(buchstäblich Wechselmakler, der Sache nach halbe Bankiers), "die
dem Bankier dagegen als Sicherheit für seinen Vorschuß Handels-
wechsel geben, die sie schon für Leute in London und der Provinz
diskontiert haben. Der bill-broker ist dem Bankier verantwortlich
für die Rückzahlung dieses "money at call" {Geld, das auf Verlan-
gen sofort rückzahlbar ist); und diese Geschäfte sind von so ge-
waltigem Umfang, daß Herr Neave, der gegenwärtige Gouverneur der
Bank" {von England,} in seiner Zeugenaussage sagt: 'Wir wissen,
daß ein broker 5 Millionen hatte, und wir haben Grund anzunehmen,
daß ein andrer zwischen 8 und 10 Millionen hatte; einer hatte 4,
ein andrer 3 1/2 ein dritter mehr als 8. Ich spreche von Deposi-
ten bei den brokers.'" ("Reports of Committee on Bank Acts",
1857/58, p. V, Absatz Nr.8 .)
"Die Londoner bill-brokers... führten ihr enormes Geschäft ohne
irgendwelche Reserve in bar; sie verließen sich auf die Eingänge
von ihren nach und nach verfallenden Wechseln oder im Notfall auf
ihre Macht, Vorschüsse von der Bank von England gegen Depot der
von ihnen diskontierten Wechsel zu erhalten." [ibidem, p. VIII,
Absatz Nr. 17] - "Zwei Firmen von bill-brokers in London stellten
ihre Zahlungen 1847 ein; beide nahmen das Geschäft später wieder
auf. 1857 suspendierten sie wieder. Die Passiva des einen Hauses
waren 1847 in runder Zahl 2 683 000 Pfd.St. bei eine. Kapital von
180 000 Pfd.St.; seine Passiva waren 1857 = 5 300 000 Pfd.St.,
während das Kapital wahrscheinlich nicht mehr als ein Viertel be-
trug von dem, was es 1847 gewesen. Die Passiva der andern Firma
waren beidemal zwischen 3 und 4 Millionen, bei einem Kapital von
nicht mehr als 45 000 Pfd.St." (ibidem, p. XXI, Absatz Nr. 52.)
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5) {Die Suspension des Bankakts von 1844 erlaubt der Bank, belie-
bige Mengen von Banknoten auszugeben, ohne Rücksicht auf deren
Deckung durch den in ihren Händen befindhchen Goldschatz; also
beliebige Mengen von papiernem fiktivem Geldkapital zu kreieren
und damit den Banken und Wechselmaklern und durch sie dem Handel,
Vorschüsse zu machen.}
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