Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       Drittes Buch
       Der Gesamtprozeß der kapitalistischen Produktion
       Zweiter Teil
       
       #481#
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       Fünfter Abschnitt
       Spaltung des Profits in Zins und Unternehmergewinn.
       Das zinstragende Kapital.
       (Fortsetzung)
       
       NEUNUNDZWANZIGSTES KAPITEL
       Bestandteile des Bankkapitals
       
       Es ist nun nötig, näher anzusehn, woraus das Bankkapital besteht.
       Wir haben  eben gesehn,  daß Fullarton  u.a. den Unterschied zwi-
       schen Geld  als Zirkulationsmittel  und Geld  als  Zahlungsmittel
       (auch als Weltgeld, soweit der Goldabfluß in Betracht kommt) ver-
       wandeln in  einen Unterschied zwischen Zirkulation (currency) und
       Kapital.
       Die sonderbare  Rolle, die das Kapital hier spielt, bringt es mit
       sich, daß  ebenso sorgfältig wie die aufgeklärte Ökonornie einzu-
       prägen suchte,  daß Geld  nicht Kapital  ist,  ebenso  sorgfältig
       diese Bankiersökonomie  einprägt, daß in der Tat Geld das Kapital
       par excellence ist.
       Bei den spätern Untersuchungen zeigen wir, daß hierbei aber Geld-
       kapital verwechselt  wird mit  moneyed capital  in dem  Sinn  des
       zinstragenden Kapitals,  während im ersteren Sinn das Geldkapital
       stets nur eine Purchgangsform des Kapitals ist, als unterschieden
       von den  andern Formen des Kapitals, dem Warenkapital und produk-
       tiven Kapital.  Das Bankkapital  besteht 1.  aus barem Geld, Gold
       oder Noten,  2. Wert  Papieren. Diese  können wir  wieder in zwei
       Teile teilen:  Handelspapiere, Wechsel,  die schwebend  sind, von
       Zeit zu Zeit verfallen und in deren Diskontierung das eigentliche
       Geschäft des  Bankiers gemacht wird; und öffentliche Wertpapiere,
       wie Staatspapiere, Schatzscheine, Aktien aller Art, kurz zinstra-
       gende Papiere,  die sich  aber wesentlich von den Wechseln unter-
       scheiden. Hierzu können auch Hypotheken gerechnet werden. Das aus
       diesen sachlichen  Bestandteilen  sich  zusammensetzende  Kapital
       scheidet sich wieder in das Anlagekapital des Bankiers selbst und
       in die Depositen, die sein banking capital oder geborgtes Kapital
       bilden. Bei den Banken mit
       
       #482# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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       Notenausgabe kommen noch die Noten hinzu. Die Depositen und Noten
       lassen wir  zunächst außer  acht. Soviel  ist klar, daß es an den
       wirklichen Bestandteilen des Bankierkapitals - Geld, Wechsel, De-
       potpapiere -  nichts ändert,  ob diese verschiednen Elemente sein
       eignes Kapital  repräsentieren oder Depositen, das Kapital andrer
       Leute. Dieselbe Einteilung bliebe, sowohl wenn er bloß mit eignem
       Kapital sein  Geschäft betriebe,  wie wenn bloß mit bei ihm depo-
       nierten Kapital.
       Die Form  des zinstragenden Kapitals bringt es mit sich, daß jede
       bestimmte und regelmäßige Geldrevenue als Zins eines Kapitals er-
       scheint, sie  mag aus  einem Kapital entspringen oder nicht. Erst
       wird das  Geldeinkommen in Zins verwandelt, und mit dem Zins fin-
       det sich  dann auch das Kapital, woraus es entspringt. Ebenso er-
       scheint mit dem zinstragenden Kapital jede Wertsumme als Kapital,
       sobald  sie  nicht  als  Revenue  verausgabt  wird;  nämlich  als
       Hauptsumme (principal) im Gegensatz zum mögfichen oder wirklichen
       Zins, den sie tragen kann.
       Die Sache  ist einfach:  Gesetzt, der Durchschnittszinsfuß sei 5%
       jährlich. Eine Summe von 500 Pfd.St. würde also jährlich, wenn in
       zinstragendes Kapital verwandelt, 25 Pfd.St. einbringen. Jede fe-
       ste jährliche  Einnahme von  25 Pfd.St. wird daher als Zins eines
       Kapitals von  500 Pfd.St.  betrachtet. Dies ist und bleibt jedoch
       eine rein  illusorische Vorstellung,  außer in  dem Fall, daß die
       Quelle der  25 Pfd.St.,  sei diese  nun ein bloßer Eigentumstitel
       resp. Schuldforderung oder sei sie ein wirkliches Produktionsele-
       ment, wie  etwa ein  Grundstück, direkt übertragbar ist oder eine
       Form erhält, worin sie übertragbar wird. Nehmen wir als Beispiele
       Staatsschuld und Arbeitslohn.
       Der Staat  hat seinen  Gläubigern jährlich  ein gewisses  Quantum
       Zins für  das geborgte Kapital zu zahlen. Der Gläubiger kann hier
       nicht seinem  Schuldner aufkündigen,  sondern nur  die Forderung,
       seinen Besitztitel  darüber, verkaufen.  Das Kapital  selbst  ist
       aufgegessen, verausgabt  vom Staat.  Es existiert nicht mehr. Was
       der Staatsgläubiger  besitzt, ist  1. ein  Schuldschein  auf  den
       Staat, sage  von 100 Pfd.St.; 2. gibt dieser Schuldschein ihm den
       Anspruch auf  die jährlichen  Staatseinnahmen, d.h. das jährliche
       Produkt der  Steuern, für  einen gewissen  Betrag, sage 5 Pfd.St.
       oder 5%;  3. kann er diesen Schuldschein von 100 Pfd.St. beliebig
       an andre Personen verkaufen. Ist der Zinsfuß 5%, und dazu Sicher-
       heit des Staats vorausgesetzt, so kann der Besitzer A den Schuld-
       schein in der Regel zu 100 Pfd.St. an B verkaufen; denn für B ist
       es dasselbe,  ob er  100 Pfd.St. zu 5% jährlich ausleiht, oder ob
       er durch Zahlung von 100 Pfd.St. sich einen Jährlichen Tribut vom
       Staat zum Betrage von 5 Pfd.St. sichert. Aber in allen diesen
       
       #483# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
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       Fällen bleibt  das Kapital,  als  dessen  Abkömmling  (Zins)  die
       Staatszahlung betrachtet  wird,  illusorisch,  fikt,ves  Kapital.
       Nicht nur, daß die Summe, die dem Staat geliehen wurde, überhaupt
       nicht mehr existiert. Sie war überhaupt nie bestimmt, als Kapital
       verausgabt, angelegt zu werden, und nur durch ihre Anlage als Ka-
       pital hätte  sie in  einen sich erhaltendenwert verwandelt werden
       können. Für  den Originalgläubiger  A repräsentiert  der ihm  zu-
       fallende Teil  der jährlichen Steuer Zins von seinem Kapital, wie
       dem Wucherer der ihm zufallende Teil des Vermögens des Verschwen-
       ders, obgleich in beiden Fällen die geliehene Geldsumme nicht als
       Kapital verausgabt  ward. Die  Möglichkeit, den  Schuldschein auf
       den Staat  zu verkaufen,  repräsentiert für A den möglichen Rück-
       fluß der  Hauptsumme. Was den B angeht, so ist von seinem Privat-
       standpunkt aus sein Kapital als zins. tragendes Kapital angelegt.
       Der Sache  nach ist  er bloß an die Stelle von A getreten und hat
       dessen Schuldforderung auf den Staat gekauft. Diese Transaktionen
       mögen sich  noch so sehr vervielfältigen, das Kapital der Staats-
       schuld bleibt  ein rein  fiktives, und  von dem Moment an, wo die
       Schuldscheine unverkaufbar  würden, fiele der Schein dieses Kapi-
       tals weg.  Nichtsdestoweniger, wie  wir gleich  sehn werden,  hat
       dies fiktive Kapital seine eigne Bewegung.
       Im Gegensatz  nun zum  Kapital der Staatsschuld, wo ein Minus als
       Kapital erscheint  - wie  das zinstragende  Kapital überhaupt die
       Mutter aller  verrückten Formen  ist, so daß z.B. Schulden in der
       Vorstellung des  Bankiers als  Waren erscheinen  können -, wollen
       wir nun  die Arbeitskraft  betrachten. Der  Arbeitslohn wird hier
       als Zins  aufgefaßt und  daher die  Arbeitskraft als das Kapital,
       das diesen  Zins abwirft.  Ist z.B. der Arbeitslohn eines Jahrs =
       50 Pfd.St.  und steht  der Zinsfuß  auf 5%, so gilt die jährliche
       Arbeitskraft als  gleich einem  Kapital von 1000 Pfd.St. Die Ver-
       rücktheit der  kapitalistischen Vorstellungsweise  erreicht  hier
       ihre Spitze,  indem statt die Verwertung des Kapitals aus der Ex-
       ploitation der  Arbeitskraft zu erklären, umgekehrt die Produkti-
       vität der  Arbeitskraft daraus  erklärt  wird,  daß  Arbeitskraft
       selbst dies  mystische Ding,  zinstragendes Kapital  ist. In  der
       zweiten Hälfte  des 17.  Jahrhunderts (z.B.  bei Petty)  war dies
       eine Lieblingsvorstellung,  die aber  auch  heutzutage  in  allem
       Ernst teils von Vulgärökonomen, teils und hauptsächlich von deut-
       schen Statistikern gebraucht wird. 1) Es treten hier leider zwei,
       diese gedankenlose Vorstellung
       unangenehm
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       1) "Der Arbeiter hat Kapitalwert, gefunden, wenn man den Geldwert
       seines jährlichen  Verdienstes als  Zinsertrag betrachtet... Wenn
       man... die  durchschnittlichen Taglohnsätze mit 4% kapitalisiert,
       so erhält man als Durchschnittswert eines landwirt
       
       #484# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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       durchkreuzende Umstände  ein, erstens,  daß der Arbeiter arbeiten
       muß, um  diesen Zins  zu erhalten, und zweitens, daß er den Kapi-
       talwert seiner  Arbeitskraft nicht  durch Übertragung  versilbern
       kann. Vielmehr  ist der jährliche Wert seiner Arbeitskraft gleich
       seinem jährlichen  Durchschnittslohn, und  was  er  ihrem  Käufer
       durch seine  Arbeit zu  ersetzen hat, ist dieser Wert selbst plus
       dem Mehrwert,  der Verwertung desselben. Im Sklavensystem hat der
       Arbeiter einen Kapitalwert, nämlich seinen Kaufpreis. Und wenn er
       vermietet wird,  hat der  Mieter erstens den Zins des Kaufpreises
       zu zahlen und obendrein den jährlichen Verschleiß des Kapitals zu
       ersetzen.
       Die Bildung  des fiktiven  Kapitals nennt man kapitalisieren. Man
       kapitallsiert jede  regelmäßig sich wiederholende Einnahme, indem
       man sie  nach dem Durchschnittszinsfuß berechnet, als Ertrag, den
       ein Kapital,  zu diesem Zinsfuß ausgeliehen, abwerfen würde; z.B.
       wenn die  jährliche Einnahme  = 100 Pfd.St. und der Zinsfuß = 5%,
       so wären die 100 Pfd.St. der jährliche Zins von 2000 Pfd.St., und
       diese 2000  Pfd.St. gelten  nun als  der Kapitalwert des juristi-
       schen Eigentumstitels  auf die 100 Pfd.St. jährlich. Für den, der
       diesen Eigentumstitel  kauft, stellen  die 100  Pfd.St. jährliche
       Einnahme dann  in der  Tat die Verzinsung seines angelegten Kapi-
       tals zu  5% vor.  Aller Zusammenhang  mit dem  wirklichen Verwer-
       tungsprozeß des  Kapitals geht  so bis auf die letzte Spur verlo-
       ren, und  die Vorstellung  vom Kapital  als einem sich durch sich
       selbst verwertenden  Automaten befestigt  sich. Auch  da, wo  der
       Schuldschein -  das Wertpapier - nicht wie bei den Staatsschulden
       rein illusorisches  Kapital vorstellt, ist der Kapitalwert dieses
       Papiers rein  illusorisch. Man hat vorhin gesehn, wie das Kredit-
       wesen assoziiertes Kapital erzeugt. Die Papiere gelten als Eigen-
       tumstitel, die  dies Kapital  vorstellen. Die  Aktien von  Eisen-
       bahn-, Bergwerks-, Schiffahrts- etc. Gesellschaften stellen wirk-
       liches Kapital  vor, nämlich  das in  diesen Unternehmungen ange-
       legte und  fungierende Kapital oder die Geldsumme, welche von den
       Teilhabern vorgeschossen ist, um als Kapital in solchen Unterneh-
       mungen verausgabt zu werden. Wobei keineswegs ausgeschlossen ist,
       daß sie  auch bloßen Schwindel vorstellen. Aber dies Kapital exi-
       stiert nicht  doppelt, einmal als Kapitalwert der Eigentumstitel,
       der Aktien,  und das  andre Mal  als das  in jenen Unternehmungen
       wirklich angelegte oder
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       schaftlichen Arbeiters  männlichen Geschlechts:  Deutsch-Östreich
       1500 Taler,  Preußen 1500, England 3750, Frankreich 2000, Inneres
       Rußland 750  Taler." (Von Reden, "Vergleichende Kulturstatistik",
       Berlin 1848, p. 434.)
       
       #485# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
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       anzulegende Kapital.  Es existiert nur in jener Letztem Form, und
       die Aktie  ist nichts  als ein  Eigentumstitel, pro rata, auf den
       durch jenes  zu realisierenden Mehrwert. A mag diesen Titel an B,
       und B  ihn an  C verkaufen.  Diese Transaktionen ändern nichts an
       der Natur  der Sache.  A oder B hat dann seinen Titel in Kapital,
       aber C  sein Kapital  in einen  bloßen Eigentumstitel auf den von
       dem Aktienkapital zu erwartenden Mehrwert verwandelt.
       Die selbständige  Bewegung des Werts dieser Eigentumstitel, nicht
       nur der  Staatseifekten, sondern  auch der  Aktien, bestätigt den
       Schein, als  bildeten sie  wirkliches Kapital  neben dem  Kapital
       oder dem Anspruch, worauf sie möglicherweise Titel sind. Sie wer-
       den nämlich zu Waren, deren Preis eine eigentümliche Bewegung und
       Festsetzung hat.  Ihr Marktwert erhält eine von ihrem Nominalwert
       verschiedne Bestimmung,  ohne daß  sich der  Wert (wenn  auch die
       Verwertung) des  wirklichen Kapitals änderte. Einerseits schwankt
       ihr Marktwert mit der Höhe und Sicherheit der Erträge, worauf sie
       Rechtstitel geben.  Ist der  Nominalwert einer  Aktie, d.  h. die
       ein. geschoßne  Summe, die  die Aktie ursprünglich repräsentiert,
       100 Pfd.St.  und wirft das Unternehmen statt 5% 10% ab, so steigt
       ihr Marktwert  bei sonst gleichbleibenden Umständen und bei einem
       Zinsfuß von  5% auf 200 Pfd.St., denn zu 5% kapitalisiert, stellt
       sie jetzt  ein fiktives  Kapital von  200 Pfd.St. vor. Wer sie zu
       200 Pfd.St.  kauft, erhält  5% Revenue  von dieser Kapitalanlage.
       Umgekehrt, wenn  der Ertrag  der Unternehmung abnimmt. Der Markt-
       wert dieser  Papiere ist  zum Teil  spekulativ, da  er nicht  nur
       durch die wirkliche Einnahme, sondern durch die erwartete, vorweg
       berechnete bestimmt ist. Aber die Verwertung des wirklichen Kapi-
       tals als  konstant vorausgesetzt, oder wo kein Kapital existiert,
       wie bei  den Staatsschulden, den jährlichen Ertrag als gesetzlich
       fixiert und  auch sonst  hinreichend sicher vorausgesetzt, steigt
       und fällt der Preis dieser Wertpapiere umgekehrt wie der Zinsfuß.
       Steigt der  Zinsfuß von  5 auf 10%, so stellt ein Wertpapier, das
       einen Ertrag  von 5  Pfd.St. sichert, nur noch ein Kapital von 50
       Pfd.St. vor.  Fällt der  Zinsfuß auf  2 1/2%,  so stellt dasselbe
       Wertpapier ein  Kapital von  200 Pfd.St. vor. Sein Wert ist stets
       nur der kapitaiisierte Ertrag, d.h. der Ertrag, berechnet auf ein
       illusorisches Kapital nach dem bestehenden Zinsfuß. In Zeiten ei-
       ner Klemme  im Geldmarkt werden diese Wertpapiere also doppelt im
       Preise fallen;  erstens, weil  der Zinsfuß  steigt, und zweitens,
       weil sie massenhaft auf den Markt geworfen werden, um sie in Geld
       zu realisieren.  Dieser Preisfall  findet statt unabhängig davon,
       ob der Ertrag, den diese Papiere ihrem Besitzer sichern, konstant
       ist, wie bei den Staatseffekten, oder ob die Verwertung des wirk-
       lichen Kapitals, das sie repräsentieren,
       
       #486# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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       wie bei  industriellen Unternehmungen,  möglicherweise durch  die
       Störung des Reproduktionsprozesses mit betrogen wird. Im letztern
       Fall tritt  nur zu  der erwähnten  Entwertung noch  eine  weitere
       hinzu. Sobald der Sturm vorüber ist, steigen diese Papiere wieder
       auf ihre frühere Höhe, soweit sie nicht verunglückte oder Schwin-
       delunternehmungen vorstellen.  Ihre  Depreziation  in  der  Krise
       wirkt als  kräftiges Mittel zur Zentralisation des Geldvermögens.
       2)
       
       Soweit die Entwertung oder Wertsteigerung dieser Papiere unabhän-
       gig ist von der Wertbewegung des wirklichen Kapitals, das sie re-
       präsentieren, ist  der Reichtum  einer Nation  gerade so groß vor
       wie nach der Entwertung oder Wertsteigerung.
       
       "Am 23.  Oktober 1847 waren die öffentlichen Fonds und die Kanal-
       und Eisenbahnaktien  bereits entwertet  um 114  752 225  Pfd.St."
       (Morris, Gouverneur der Bank von England, Aussage im Bericht über
       Commercial Distress", 1847/48 [Nr. 3800].)
       
       Soweit ihre Entwertung nicht wirklichen Stillstand der Produktion
       und des  Verkehrs auf  Eisenbahnen und  Kanälen oder Aufgeben von
       angefangnen Unternehmungen  ausdrückte oder Wegwerfen von Kapital
       in positiv  wertlosen Unternehmungen,  wurde die Nation um keinen
       Heller ärmer  durch das  Zerplatzen dieser Seifenblasen von nomi-
       nellem Geldkapital.
       Alle diese Papiere stellen in der Tat nichts vor als akkumulierte
       Ansprüche, Rechtstitel, auf künftige Produktion, deren Geld- oder
       Kapitalwert entweder  gar kein Kapital repräsentiert, wie bei den
       Staatsschulden, oder  von dem  Wert des  wirklichen Kapitals, das
       sie vorstellen, unabhängig reguliert wird.
       In allen Ländern kapitalistischer Produktion existiert eine unge-
       heure Masse  des sog. zinstragenden Kapitals oder moneyed capital
       in dieser  Form. Und  unter Akkumulation des Geldkapitals ist zum
       großen Teil  nichts zu verstehn als Akkumulation dieser Ansprüche
       auf die  Produktion, Akkumulation des Marktpreises, des illusori-
       schen Kapitalwerts dieser Ansprüche.
       ---
       2) {Unmittelbar  nach der  Februarrevolution, als  in Paris Waren
       und Wertpapiere  auf. äußerste  entwertet und total unverkäuflich
       waren, machte  ein Schweizer  Kaufmann in Lverpool, Herr R. Zwil-
       chenbart (der  dies meinem  Vater erzählt  hat) zu  Geld, was  er
       konnte, reiste  mit der  Barschaft nach  Paris und  ging zu Roth-
       schild, ihm  vorschlagend, ein  gemeinsames Geschäft  zu  machen.
       Rothschild sah  ihn starr  an, stürzte auf ihn zu, ihn bei beiden
       Schultern fassend:  Avez-vous de  l'argent sur vous?" "Oui, M. le
       baron." -  "Alors vous ates mon homme!" 1*) Und sie machten beide
       ein brillantes Geschäft. - F.E.}
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       1*) "Haben  Sie Geld  bei sich?" - "Ja, Herr Baron." - "Dann sind
       Sie mein Mann!"
       
       #487# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
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       Ein Teil  des Bankierkapitals  ist nun  angelegt in  diesen  sog.
       zinstragenden Papieren.  Es ist  dies selbst  ein Teil des Reser-
       vekapitaIs, das  nicht im  wirklichen Bankgeschäft  fungiert. Der
       bedeutendste Teil  besteht aus Wechseln, d.h. Zahlungsversprechen
       von industriellen  Kapitalisten oder Kaufleuten. Für den Geldver-
       leiher sind  diese Wechsel zinstragende Papiere; d.h. wenn er sie
       kauft, zieht  er den Zins ab für die Zeit, die sie noch zu laufen
       haben. Dies  ist, was  man diskontieren  nennt. Es hängt also vom
       jedesmaljgen Zinsfuß  ab, wie  groß der  Abzug ist von der Summe,
       die der  Wechsel vorstellt. Der letzte Teil des Kapitals des Ban-
       kiers endlich besteht aus seiner Geldreserve von Gold oder Noten.
       Die Depositen,  wenn nicht für längre Zeit kontraktlich ausbedun-
       gen, stehn stets zur Verfügung der Depositoren. Sie befinden sich
       in beständiger  Fluktuation. Aber,  wenn von  den einen entzogen,
       werden sie  von den  andern ersetzt, so daß der allgemeine Durch-
       schnittsbetrag  in   Zeiten  normalen   Geschäftsverlaufs   wenig
       schwankt.
       Die Reservefonds der Banken, in Ländern entwickelter kapitalisti-
       scher Produktion, drücken immer im Durchschnitt die Größe des als
       Schatz vorhandnen  Geldes aus,  und ein  Teil dieses Schatzes be-
       steht selbst  wieder aus Papier, bloßen Anweisungen auf Gold, die
       aber keine  Selbstwerte sind. Der größte Teil des Bankierkapitals
       ist  daher   rein  fiktiv   und  besteht   aus  Schuldforderungen
       (Wechseln), Staatspapieren  (die vergangnes  Kapital repräsentie-
       ren) und  Aktien (Anweisungen  auf künftigen Ertrag). Wobei nicht
       vergessen werden  muß, daß  der Geldwert  des Kapitals, den diese
       Papiere in  den Panzerschränken  des Bankiers  vorstellen, selbst
       soweit sie  Anweisungen auf sichre Erträge (wie bei den Staatspa-
       pieren) oder  soweit sie  Eigentumstitel auf  wirkliches  Kapital
       (wie bei  den Aktien),  durchaus fiktiv  ist und von dem Wert des
       wirklichen Kapitals, das sie wenigstens teilweise vorstellen, ab-
       weichend reguliert  wird; oder wo sie bloße Forderung auf Erträge
       vorstellen und  kein Kapital,  die Forderung auf denselben Ertrag
       in beständig wechselndem fiktivem Geldkapital sich ausdrückt. Au-
       ßerdem kommt  noch hinzu, daß dies fiktive Bankierkapital großen-
       teils nicht  sein Kapital,  sondern das  des Publikums vorstellt,
       das bei ihm deponiert, sei es mit, sei es ohne Zinsen.
       Die Depositen  werden immer  in Geld gemacht, in Gold oder Noten,
       oder in Anweisungen darauf. Mit Ausnahme des Reservefends, der je
       nach dem  Bedürfnis der wirklichen Zirkulation sich zusammenzieht
       oder ausdehnt,  befinden sich  diese  Depositen  in  Wirklichkeit
       stets in  der Hand  einerseits der industriellen Kapitalisten und
       Kaufleute, deren  Wechsel damit  diskontiert und denen Vorschüsse
       damit gemacht werden; andrerseits in
       
       #488# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
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       der Hand  der Händler  in Wertpapieren (Börsenmakler) oder in der
       Hand von  Privaten, die  ihre Wertpapiere verkauft haben, oder in
       der Hand  der Regierung  (bei Schatzscheinen und neuen Anleihen).
       Die Depositen selbst spielen eine doppelte Rolle. Einerseits wer-
       den sie,  wie eben erwähnt, als zinstragendes Kapital ausgeliehen
       und finden  sich also nicht in den Kassen der Banken, sondern fi-
       gurieren nur  in ihren  Büchern  als  Guthaben  der  Depositoren.
       Andrerseits fungieren sie als solche bloße Buchposten, soweit die
       wechselseitigen Guthaben  der Depositoren  durch Schecks auf ihre
       Depositen sich  ausgleichen und  gegeneinander abgeschrieben wer-
       den; wobei es ganz gleichgültig ist, ob die Depositen bei demsel-
       ben Bankier  liegen, so  daß dieser die verschiednen Kontl gegen-
       einander abschreibt,  oder ob  dies durch  verschiedne Banken ge-
       schieht, die  ihre Schecks gegeneinander austauschen und sich nur
       die Differenzen zahlen.
       Mit der  Entwicklung des zinstragenden Kapitals und des Kreditsy-
       stems scheint sich alles Kapital zu verdoppeln und stellenweis zu
       verdreifachen durch die verschiedne Weise, worin dasselbe Kapital
       oder auch nur dieselbe Schuldforderung in verschiednen Händen un-
       ter verschiednen Formen erscheint. 3)
       Der größte  Teil dieses "Geldkapitals" ist rein fiktiv. Die sämt-
       lichen
       ---
       3) {Diese  Verdopplung und  Verdreifachung von Kapital hat in den
       letzten Jahren  sich bedeutend  weiterentwickelt, z.B.  durch die
       Financial Trusts, die im Londoner Börsenbericht schon eine beson-
       dre Rubrik einnehmen. Es bildet sich eine Gesellschaft zum Ankauf
       einer gewissen  KAasse zinstragender  Papiere, sage  ausländische
       Staatspapiere, englische  städtische oder amerikanische öffentli-
       che Schuldscheine,  Eisenbahn, aktien  etc. Das  Kapital, sage  2
       Millionen Pfd.St.,  wird durch  Aktienzeichnung aufgebracht;  die
       Direktion kauft  die betr.  Werte ein, resp. spekuliert mehr oder
       weniger aktiv  darin, und  verteilt den  jährlichen  Zinsenertrag
       nach Abzug der Kosten als Dividende unter die Aktionäre. - Ferner
       ist bei  einzelnen Aktiengesellschaften  der Brauch  aufgekommen,
       die gewöhnlichen  Aktien in zwei Klassen zu teilen, preferred 1*)
       und deferred  2*). Die  preferred erhalten  eine fixe Verzinsung,
       sage 5%, vorausgesetzt, daß der Gesamtprofit dies erlaubt; bleibt
       dann noch  etwas übrig,  so erhalten  es die  deferred. Auf diese
       Weise wird  die "solide" Kapitalanlage in den preferred mehr oder
       weniger von  der eigentlichen Spekulation - in den deferred - ge-
       trennt. Da  nun einzelne  große Unternehmungen  sich dieser neuen
       Mode nicht  fügen wollen,  ist es  vorgekommen, daß  sich Gesell-
       schaften gebildet  haben, die  eine oder einige Millionen Pfd.St.
       in den  Aktien jener  anlegen und  daraufhin für  den Nominalwert
       dieser Aktien  neue Aktien ausgeben, aber die eine Hälfte prefer-
       red und die andre deferred. In diesen Fällen werden die ursprüng-
       lichen Aktien  verdoppelt, indem  sie zur Grundlage neuer Aktien-
       auspbe dienen. - F.E.}
       -----
       1*) Vorzugsaktien - 2*) Nachzugsaktien
       
       #489# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
       -----
       Depositen, mit  Ausnahme des Reservefonds, sind nichts als Gutha-
       ben an  den Bankier, die aber nie im Depositum existieren. Soweit
       sie zum  Girogeschäft dienen,  fungieren sie  als Kapital für die
       Bankiers, nachdem  diese sie  ausgeliehen haben.  Sie zahlen sich
       untereinander die  wechselseitigen Anweisungen  auf die nichtexi-
       stierenden Depositen durch Abrechnung dieser Guthaben gegeneinan-
       der.
       A. Smith  sagt mit  Bezug auf die Rolle, die das Kapital im Geld-
       verleihen spielt:
       
       "Selbst im Geldgeschäft ist jedoch das Geld gleichsam nur die An-
       weisung, die  die Kapitale, für die ihre Eigentümer keine Verwen-
       dung haben, aus einer Hand in die andre überträgt. Diese Kapitale
       können fast  beliebig größer  sein als  der Geldbetrag,  der  als
       Werkzeug ihrer  Übertragung dient;  dieselben  Geldstücke  dienen
       nacheinander bei  vielen verschiednen Anleihen, ebensogut wie bei
       vielen verschiednen  Einkäufen. Z.B.  A leiht  an W 1000 Pfd.St.,
       womit W  sofort von  B für  1000 Pfd.St. Waren kauft. Da B selbst
       keine Verwendung für das Geld hat, leiht er die identischen Geld-
       stücke an X, womit X sogleich von C wieder für 1000 Pfd.St. Waren
       kauft. In  derselben Weise und aus demselben Grund verleiht C das
       Geld an  Y, der wieder Waren damit von D kauft. So können diesel-
       ben Stücke  Gold oder  Papier im  uf weniger Tage zur Vermittlung
       von drei  verschiednen Anleihen und von drei verschiednen Einkäu-
       fen dienen,  deren jeder  dem Wert nach gleich ist dem ganzen Be-
       trag dieser  Stücke. Was  die drei  Geldleute A, B und C den drei
       Borgern W,  X und  Y überwiesen  haben, ist die Macht, diese Ein-
       käufe zu  machen. In dieser Macht besteht sowohl der Wert wie der
       Nutzen dieser Anleihen. Das von den drei Geldleuten geliehene Ka-
       pital ist  gleich dem  Wert der  Waren, die  damit gekauft werden
       können, und ist dreimal größer als der Wert des Geldes, womit die
       Käufe gemacht  werden. Trotzdem  können alle diese Anleihen voll-
       kommen sicher  sein, da die damit von den verschiednen Schuldnern
       gekauften Waren  so angewandt  werden, daß  sie ihrer  Zeit einen
       gleichen Wert von Gold- oder Papiergeld, samt einem Profit, heim-
       bringen. Und  wie dieselben Geldstücke zur Vermittlung verschied-
       ner Anleihen bis zu ihrem dreifachen oder selbst ihrem dreißigfa-
       chen Wert dienen können, ebensogut können sie nacheinander wieder
       als Mittel der Rückzahlung dienen." (Book II, chap. IV [71].)
       
       Da dasselbe Geldstück verschiedne Einkäufe, je nach der Geschwin-
       digkeit seiner Zirkulation, verrichten kann, so kann es ebensogut
       verschiedne Anleihen  vollziehn, denn die Einkäufe bringen es aus
       einer Hand in die andre, und die Anleihe ist nur eine Übertragung
       von einer  Hand in  die andre,  die durch  keinen Kauf vermittelt
       ist. Jedem  der Verkäufer  stellt das  Geld die  verwandelte Form
       seiner Ware vor; heutzutage, wo jeder Wert als Kapitalwert ausge-
       druckt wird,  stellt es  in den  verschiednen Anleihen  der Reihe
       nach verschiedne  Kapitale vor,  was nur  andrer Ausdruck für den
       frühern Satz, daß es verschiedne Warenwerte der Reihe nach reali-
       sieren
       
       #490# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
       -----
       kann. Zugleich dient es als Zirkulationsmittel, um die sachlichen
       Kapitale aus  einer Hand  in die  andre zu befördern. Im Anleihen
       geht es  nicht als  Zirkulationsmittel aus  der einen Hand in die
       andre über.  Solange es in der Hand des Verleihers bleibt, ist es
       in seiner  Hand nicht Zirkulationsmittel, sondern Wertdasein sei-
       nes Kapitals.  Und in  dieser Form überträgt er es im Anleihen an
       einen Dritten.  Hätte A  das Geld  an B,  und B es an C geliehen,
       ohne die  Vermittlung der  Einkäufe, so würde dasselbe Geld nicht
       drei Kapitale, sondern nur eins vorstellen, nur  e i n e n  Kapi-
       talwert. Wie  viele Kapitale  es wirklich  vorstellt, hängt davon
       ab, wie  oft es  als die Wertform verschiedner Warenkapitale fun-
       giert.
       Dasselbe was  A. Smith  von den Anleihen überhaupt sagt, gilt von
       den Depositen,  die ja  nur ein  besondrer Name  für die Anleihen
       sind, die  das Publikum  den Bankiers macht. Dieselben Geldstücke
       können als  Instrument für  eine beliebige  Anzahl von  Depositen
       dienen.
       
       "Es ist  unstreitig wahr,  daß die 1000 Pfd.St., die jemand heute
       bei A  deponiert, morgen wieder ausgegeben werden und ein Deposi-
       tum bei B bilden. Den Tag nachher, weggezahlt durch B, können sie
       ein Depositum  bei C bilden, und sofort ins Unendliche. Dieselben
       1000 Pfd.St.  in Geld können daher, durch eine Reihe von Übertra-
       gungen, sich  zu einer absolut unbestimmbaren Summe von Depositen
       vervielfältigen. Es  ist daher  möglich, daß 9/10 aller Depositen
       im Vereinigten  Königreich keine Existenz haben außer den sie be-
       legenden Buchposten  in den  Büchern der Bankiers, die ihrerseits
       darüber abzurechnen  haben... So z.B. in Schottland, wo der Geld-
       umlauf nie  über 3  Millionen Pfd.St.  war, die Depositen aber 27
       Millionen. Entstände  nun nicht  ein allgemeiner  Ansturm auf die
       Banken wegen  der Depositen,  so könnten  dieselben 1000 Pfd.St.,
       ihren Weg  rückwärts verfolgend,  mit derselben Leichtigkeit eine
       ebenso unbestimmbare  Summe wieder ausgleichen. Da dieselben 1000
       Pfd.St., womit  jemand heute  eine Schuld  an einen  Händler aus-
       gleicht, morgen dessen Schuld an den Kaufmann ausgleichen können,
       den Tag  darauf die  Schuld des Kaufmanns an die Bank, und sofort
       ohne Ende;  so können  dieselben 1000  Pfd - St. von Hand zu Hand
       und von  Bank zu  Bank wandern und jede nur erdenkliche Summe von
       Depositen ausgleichen."  ("The Currency Theory Reviewed.", p. 62,
       63.)
       Wie alles in diesem Kreditsystem sich verdoppelt und verdreifacht
       und in  bloßes Hirngespinst sich verwandelt, so gilt das auch vom
       "Reservefonds", wo man endlich glaubt, etwas Solides zu packen.
       Hören wir  wieder Herrn  Morris, den Gouverneur der Bank von Eng-
       land:
       
       "Die Reserven  der Privatbanken  sind in  den Händen der Bank von
       England in  Form von  Depositen. Die  erste Wirkung eines Goldab-
       flusses scheint  nur die  Bank von  England zu  treffen; aber  er
       würde ebensogut  auf die Reserven der andern Banken einwirken, da
       es der Abfluß eines Teils der Reserve ist, die sie in unsrer Bank
       haben. Geradeso
       
       #491# 29. Kapitel - Bestandteile des Bankkapitals
       -----
       würde  er   wirken  auf  die  Reserven  aller  Provinzialbanken."
       ("Commercial Distress" 1847/48 [Nr. 3639, 3642].)
       
       Schließlich lösen  sich also die Reservefonds in Wirklichkeit auf
       in den Reservefonds der Bank von England. 4) Aber auch dieser Re-
       servefonds hat  wieder Doppelexistenz.  Der Reservefonds des ban-
       king department  ist gleich dem Überschuß der Noten, die die Bank
       berechtigt ist  auszugeben, über  die in Zirkulation befindlichen
       Noten. Das  gesetzliche Maximum  er auszugebenden  Noten ist = 14
       Millionen (wofür  keine Metallreserve erheischt; es ist der unge-
       fähre Betrag  der Schuld  des Staats an die Bank) plus dem Betrag
       des Edelmetallvortats der Bank. Wenn also dieser Vorrat = 14 Mil-
       lionen Pfd.St.,  so kann  die Bank  28 Millionen Pfd.St. in Noten
       ausgeben, und wenn davon 20 Millionen zirkulieren, so ist der Re-
       servefonds des  banking department = 8 Millionen. Diese 8 Millio-
       nen Noten  sind dann  gesetzlich das  Bankierkapital, worüber die
       Bank zu verfügen hat, und zugleich
       ---
       4) {Wie  sehr sich dies seitdem noch gesteigert, beweist folgende
       amtliche, der  "Daily News"  vom 15. Dez. 1892 entlehnte Aufstel-
       lung der Bankreserven der fünfzehn größten Londoner Banken im No-
       vember 1892:
       Name der Bank             Passiva     Bankreserven In Prozenten
                                 Pfd.St.     Pfd. St.
       City                      9 317 629     746 551      8.01
       Capital and Counties     11 392 744   1 307 483     11.47
       Imperial                  3 987 400     447 157     11.22
       Lloyds                   23 800 937   2 966 806     12.46
       London and Westminster   24 671 559   3 818 885     15.50
       London and S. Western     5 570 268     812 353     14.58
       London Joint Stock       12 127 993   1 288 977     10.62
       London and Midland        8 814 499   1 127 280     12.79
       London and County        37 111 035   3 600 374      9.70
       National                 11 163 829   1 426 225     12.77
       National Provincial      41 907 384   4 614 780     11.01
       Parrs and the Alliance   12 794 489   1 532 707     11.98
       Prescott and Co           4 041 058     538 517     13.07
       Union of London          15 502 618   2 300 084     14.84
       Williams, Deacon, and
       Manchester & Co          10 452 381   1 317 628     12.60
       ---------------------------------------------------------
       Total                   232 655 823  27 845 807     11.97
       
       Von diesen fast 28 Millionen Reserve sind allermindestens 25 Mil-
       lionen bei  der Bank von England deponiert, höchstens 3 Millionen
       in bar  in den  Kassenschränken der 15 Banken selbst. Die Bankre-
       serve aber  des Bankdepartements  der Bank  von England betrug im
       selben November 1892 nie volle 16 Millionen! - F.E.}
       
       #492# V. Abschnitt - Das zinstragende Kapital
       -----
       der Reservefonds  für ihre  Depositen. Tritt  nun ein  Goldabfluß
       ein, der den Metallvorrat um 6 Millionen vermindert - wofür eben-
       soviel Noten vernichtet werden müssen -, so würde die Reserve des
       banking department von 8 auf 2 Millionen fallen. Einerseits würde
       die Bank  ihren Zinsfuß sehr erhöhen; andrerseits würden die Ban-
       ken, die  bei ihr deponiert haben, und die andren Depositoren den
       Reservefonds für  ihre eignen Guthaben bei der Bank sehr abnehmen
       sehn. 1857 drohten die vier größten Aktienbanken von London, wenn
       die Bank von England nicht einen "Regierungsbrief" zur Suspension
       des Bankakts  von 1844  [64] erwirke 5), ihre Depositen einzufor-
       dern, womit das banking department bankrott gewesen wäre. So kann
       das banking  department fallieren,  wie 1847,  während  beliebige
       Millionen (z.B. 1847 8 Millionen) in issue department liegen, als
       Garantie für  die Konvertibilität  der zirkulierenden Noten. Dies
       ist aber wieder illusorisch.
       
       "Der große  Teil der  Depositen, wofür  die Bankiers selbst keine
       unmittelbare Nachfrage haben, geht in die Hände der bill-brokers"
       (buchstäblich Wechselmakler, der Sache nach halbe Bankiers), "die
       dem Bankier  dagegen als  Sicherheit für seinen Vorschuß Handels-
       wechsel geben,  die sie schon für Leute in London und der Provinz
       diskontiert haben. Der bill-broker ist dem Bankier verantwortlich
       für die Rückzahlung dieses "money at call" {Geld, das auf Verlan-
       gen sofort  rückzahlbar ist); und diese Geschäfte sind von so ge-
       waltigem Umfang,  daß Herr Neave, der gegenwärtige Gouverneur der
       Bank" {von  England,} in seiner Zeugenaussage sagt:  'Wir wissen,
       daß ein broker 5 Millionen hatte, und wir haben Grund anzunehmen,
       daß ein  andrer zwischen 8 und 10 Millionen hatte; einer hatte 4,
       ein andrer  3 1/2 ein dritter mehr als 8. Ich spreche von Deposi-
       ten bei  den brokers.'"  ("Reports of  Committee on  Bank  Acts",
       1857/58, p. V, Absatz Nr.8 .)
       
       "Die Londoner  bill-brokers... führten  ihr enormes Geschäft ohne
       irgendwelche Reserve  in bar; sie verließen sich auf die Eingänge
       von ihren nach und nach verfallenden Wechseln oder im Notfall auf
       ihre Macht,  Vorschüsse von  der Bank von England gegen Depot der
       von ihnen  diskontierten Wechsel  zu erhalten." [ibidem, p. VIII,
       Absatz Nr. 17] - "Zwei Firmen von bill-brokers in London stellten
       ihre Zahlungen  1847 ein; beide nahmen das Geschäft später wieder
       auf. 1857  suspendierten sie wieder. Die Passiva des einen Hauses
       waren 1847 in runder Zahl 2 683 000 Pfd.St. bei eine. Kapital von
       180 000 Pfd.St.;  seine Passiva  waren 1857  = 5 300 000 Pfd.St.,
       während das Kapital wahrscheinlich nicht mehr als ein Viertel be-
       trug von  dem, was  es 1847 gewesen. Die Passiva der andern Firma
       waren beidemal  zwischen 3 und 4 Millionen, bei einem Kapital von
       nicht mehr als 45 000 Pfd.St." (ibidem, p. XXI, Absatz Nr. 52.)
       ---
       5) {Die Suspension des Bankakts von 1844 erlaubt der Bank, belie-
       bige Mengen  von Banknoten  auszugeben, ohne  Rücksicht auf deren
       Deckung durch  den in  ihren Händen  befindhchen Goldschatz; also
       beliebige Mengen  von papiernem  fiktivem Geldkapital zu kreieren
       und damit den Banken und Wechselmaklern und durch sie dem Handel,
       Vorschüsse zu machen.}

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