Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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Sechster Abschnitt
Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
SIEBENUNDDREISSIGSTES KAPITEL
Einleitendes
Die Analyse des Grundeigentums in seinen verschiednen geschicht-
lichen Formen liegt jenseits der Grenzen dieses Werks. Wir be-
schäftigen uns nur mit ihm, soweit ein Teil des vom Kapital er-
zeugten Mehrwerts dem Grundeigentümer anheimfällt. Wir unterstel-
len also, daß die Agrikultur, ganz wie die Manufaktur, von der
kapitalistischen Produktionsweise beherrscht, d.h. daß die Land-
wirtschaft von Kapitalisten betrieben wird, die sich von den üb-
rigen Kapitalisten zunächst nur durch das Element unterscheiden,
worin ihr Kapital und die von diesem Kapital in Bewegung gesetzte
Lohnarbeit angelegt ist. Für uns produziert der Pächter Weizen
usw. wie der Fabrikant Garn oder Maschinen. Die Unterstellung,
daß die kapitalistische Produktionsweise sich der Landwirtschaft
bemächtigt hat, schließt ein, daß sie alle Sphären der Produktion
und der bürgerlichen Gesellschaft beherrscht, daß also auch ihre
Bedingungen, wie freie Konkurrenz der Kapitale, Obertragbarkeit
derselben von einer Produktionssphäre in die andre, gleiche Höhe
des Durchschnittsprofits usw., in ihrer ganzen Reife vorhanden
sind. Die von uns betrachtete Form des Grundeigentums ist eine
spezifisch historische Form desselben, die durch die Einwirkung
des Kapitals und der kapitalistischen Produktionsweise
v e r w a n d e l t e Form, sei es des feudalen Grundeigentums,
sei es der als Nahrungszweig betriebnen kleinbäuerlichen Agrikul-
tur, worin der B e s i t z von Grund und Boden als eine der
Produktionsbedingungen für den unmittelbaren Produzenten und sein
E i g e n t u m am Boden als die vorteilhafteste Bedingung, als
Bedingung der Blüte seiner Produktionsweise erscheint. Wenn die
kapitalistische Produktionsweise überhaupt die Expropriation der
Arbeiter von den Arbeitsbedingungen, so setzt sie in der Agrikul-
tur die Expropriation der ländlichen Arbeiter von
#628# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Grund und Boden und ihre Unterordnung unter einen Kapitalisten
voraus, der die Agrikultur des Profits wegen betreibt. Für unsre
Entwicklung ist es also ein ganz gleichgültiger Einwurf, wenn er-
innert wird, daß auch andre Formen des Grundeigentums und des Ac-
kerbaus existiert haben oder noch existieren. Es kann dies nur
die Ökonomen treffen, welche die kapitalistische Produktionsweise
in der Landwirtschaft und die ihr entsprechende Form des Grundei-
gentums nicht als historische, sondern als ewige Kategorien be-
handeln.
Für uns ist die Betrachtung der modernen Form des Grundeigentums
nötig, weil es überhaupt gilt, die bestimmten Produktions- und
Verkehrsverhältnisse zu betrachten, die aus der Anlage des Kapi-
tals in der Und. wirtschaft entspringen. Ohne das wäre die Ana-
lyse desselben nicht vollständig. Wir beschränken uns also aus-
schließlich auf die Kapitalanlage im eigentlichen Ackerbau, d.h.
in der Produktion des Hauptpflanzenstoffs, wovon eine Bevölkerung
lebt. Wir können sagen Weizen, weil dieser das Hauptnahrungsmit-
tel der modernen, kapitalistisch entwickelten Völker. (Oder,
statt Ackerbau, Bergwerke, weil die Gesetze dieselben.) Es ist
eins der großen Verdienste von A. Smith, daß er entwickelt hat,
wie die Grundrente des zur Produktion andrer landwirtschaftlichen
Produkte angewandten Kapitals, z.B. von Flachs, Farbkräutern,
selbständiger Viehzucht usw., bestimmt ist durch die Grundrente,
welche das in der Produktion des Hauptnahrungsmittels angelegte
Kapital abwirft. [85] Es ist in der Tat seit ihm kein Fortschritt
in dieser Beziehung gemacht worden. Was wir beschränkend oder zu-
fügend zu erinnern hätten, gehört in die selbständige Behandlung
des Grundeigentums, nicht hierhin. Von dem Grundeigentum, soweit
es nicht sich auf den zur Weizenproduktion bestimmten Boden be-
zieht, werden wir daher nicht ex professo sprechen, sondern hie
und da nur der Illustration halber darauf zurückkommen.
Der Vollständigkeit wegen ist zu bemerken, daß hier unter Grund
und Boden auch Wasser etc. verstanden wird, soweit es einen Ei-
gentümer hat, als Zubehör von Grund und Boden sich darstellt.
Das Grundeigentum setzt das Monopol gewisser Personen voraus,
über bestimmte Portionen des Erdkörpers als ausschließliche Sphä-
ren ihres Privatwillens mit Ausschluß aller andern zu verfügen.
26) Dies vorausgesetzt,
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26) Nichts kann komischer sein als Hegels Entwicklung des Privat-
grundeigentums. Der Mensch als Person muß seinem Willen Wirklich-
keit geben als der Seele der äußern Natur, daher diese Natur als
sein Privateigentum in Besitz nehmen. Wenn dies die Bestimmung
der Person ist, des Menschen als Person, so würde folgen, daß je-
der Mensch
#629# 37. Kapitel - Einleitendes
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handelt es sich darum, den ökonomischen Wert, d.h. die Verwertung
dieses Monopols auf Basis der kapitalistischen Produktion zu ent-
wickeln. Mit der juristischen Macht dieser Personen, Portionen
des Erdballs zu brauchen und zu mißbrauchen, ist nichts abge-
macht. Der Gebrauch derselben hängt ganz und gar von ökonomischen
Bedingungen ab, die von ihrem Willen unabhängig sind. Die juri-
stische Vorstellung selbst heißt weiter nichts, als daß der
Grundeigentümer mit dem Boden verfahren kann, wie jeder Warenbe-
sitzer mit seiner Ware; und diese Vorstellung - die juristische
Vorstellung des freien Privatgrundeigentums - tritt in der alten
Welt nur ein zur Zeit der Auflösung der organischen Gesell-
schaftsordnung, und in der modernen Welt nur mit der Entwicklung
der kapitalistischen Produktion. In Asien ist
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Grundeigentümer sein muß, um sich als Person zu verwirklichen.
Das freie Privateigentum an Grund und Boden - ein sehr modernes
Produkt - ist nach Hegel nicht ein bestimmtes gesellschaftliches
Verhältnis, sondern ein Verhältnis des Menschen als Person zur
"Natur", "absolutes Zueignungsrecht des Menschen auf alle Sa-
chen". (Hegel, "Philosophie des Rechts", Berlin 1840, S.79.) So-
viel ist zunächst klar, daß die einzelne Person sich nicht durch
ihren Willen, als Eigentümer behaupten kann gegen über dem frem-
den Willen, der sich ebenfalls in demselben Fetzen Erdkörper ver-
leiblichen will. Es gehören dazu ganz andre Dinge als der gute
Wille. Es ist ferner absolut nicht abzusehn, wo "die Person" sich
die Schranke der Verwirklichung ihres Willens setzt, ob das Da-
sein ihres Willens sich in einem ganzen Land realisiert oder ob
sie einen ganzen Haufen Länder braucht, um durch deren Aneignung
"die Hoheit meines Willens gegen die Sache zu manifestieren". [S.
80.] Hier gerät Hegel denn auch vollständig in die Brüche. Die
Besitznahme ist ganz vereinzelter Art; ich nehme nicht mehr in
Besitz, als ich mit meinem Körper berühre, aber das zweite ist
sogleich, daß die äußern Dinge eine weitre Ausdehnung haben, als
ich fassen kann. Indem ich so was in Besitz habe, ist auch damit
ein andres in Verbindung. Ich übe die Besitznahme durch die Hand,
aber der Bereich derselben kann erweitert werden." (p. 90, 91.)
Aber mit diesem andren ist wieder etwas andres in Verbindung, und
so verschwindet die Grenze, wie weit sich mein Wille als Seele in
den Boden auszugießen hat. Wenn ich etwas besitze, so geht der
Verstand gleich dahin über, daß nicht bloß das unmittelbar Be-
seßne, sondern das damit Zusammenhängende mein sei. Hier muß das
positive Recht seine Feststellungen machen, denn aus dem Begriffe
läßt sich nichts weiter herleiten. (p. 91.) Dies ist ein außeror-
dentlich naives Geständnis des Begriffs und beweist, daß der Be-
griff, der von vornherein den Schnitzer macht, eine ganz be-
stimmte und der bürgerlichen Gesellschaft angehörige juristische
Vorstellung vom Grundeigentum für absolut zu halten, von den
wirklichen Gestaltungen dieses Grundeigentums nichts begreift. Es
ist zugleich das Geständnis darin enthalten, daß mit den wech-
selnden Bedürfnissen der gesellschaftlichen, d.h. ökonomischen
Entwicklung das "positive Recht" seine Feststellungen wechseln
kann und muß.
#630# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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sie nur stellenweis von den Europäern importiert worden. Im Ab-
schnitt über die ursprüngliche Akkumulation (Buch I, Kap. XXIV)
hat man gesehn, wie diese Produktionsweise voraussetzt einerseits
die Loslösung der unmittelbaren Produzenten aus der Stellung ei-
nes bloßen Zubehörs des Bodens (in der Form von Hörigen, Leibeig-
nen, Sklaven etc.), andrerseits die Expropriation der Masse des
Volks vom Grund und Boden. Insofern ist das Monopol des Grundei-
gentums eine historische Voraussetzung und bleibt fortwährende
Grundlage, der kapitalistischen Produktionsweise, wie aller frü-
hern Produktionsweisen, die auf Ausbeutung der Massen in einer
oder der andern Form beruhn. Die Form aber, worin die beginnende
kapitalistische Produktionsweise das Grundeigentum vorfindet,
entspricht ihr nicht. Die ihr entsprechende Form wird erst von
ihr selbst geschaffen durch die Unterordnung der Agrikultur unter
das Kapital; womit denn auch feudales Grundeigentum, Claneigentum
oder kleines Bauerneigentum mit Markgemeinschaft, in die dieser
Produktionsweise entsprechende ökonomische Form verwandelt wird,
wie verschieden auch deren juristische Formen seien. Es ist eines
der großen Resultate der kapitalistischen Produktionsweise, daß
sie einerseits die Agrikultur aus einem bloß empirischen und me-
chanisch sich forterbenden Verfahren des unentwickeltsten Teils
der Gesellschaft in bewußte wissenschaftliche Anwendung der Agro-
nomie verwandelt, soweit dies überhaupt innerhalb der mit dem
Privateigentum gegebnen Verhältnisse möglich ist 27); daß sie das
Grundeigentum einerseits von Herrschafts- und Knechtschaftsverhä-
Itnissen völlig loslöst, andrerseits den Grund und Boden als Ar-
beitsbedingung gänzlich vom Grundeigentum und Grundeigentümer
trennt, für den er weiter nichts vorstellt, als eine bestimmte
Celdsteuer, die er vermittelst seines Monopols vom industriellen
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27) Ganz konservative Agrikulturchemiker, wie z.B. Johnston, ge-
ben zu, daß eine wirklich rationelle Agrikultur überall am Pri-
vateigentum unüberwindliche Schranken findet. Dasselbe tun
Schriftsteller, welche Verteidiger ex professo des Monopols des
Privateigentums am Erdball sind, so z.B. Herr Charles Comte in
einem zweibändigen Werk, das die Verteidigung des Privateigentums
zum speziellen Zweck hat. "Ein Volk", sagt er, kann den aus sei-
ner Natur sich ergebenden Grad des Wohlstands und der Macht nicht
erreichen, es sei denn, daß jeder Teil des Bodens, der es er-
nährt, die Bestimmung erhält, die am meisten mit dem allgemeinen
Interesse im Einklang steht. Um seinen Reichtümern eine große
Entwicklung zu geben, müßte wenn möglich ein einziger und vor al-
lem aufgeklärter Wille die Verfügung über jedes einzelne Stück
seines Gebiets in die Hand nehmen und jedes Stück zur Prosperität
aller andren beitragen machen. Aber die Existenz eines solchen
Willens... würde unverträglich sein mit der Teilung des Bodens in
Privatgrundstücke... und mit der, jedem Besitzer gewährleisteten
#631# 37. Kapitel - Einleitendes
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Kapitalisten, dem Pächter, erhebt: daß sie so sehr den Zusammen-
hang loslöst, daß der Grundeigentümer sein ganzes Leben in Kon-
stantinopel zubringen kann, während sein Grundeigentum in Schott-
land liegt. Das Grundeigentum erhält so seine rein ökonomische
Form, durch Abstreifung aller seiner frühern politischen und so-
zialen Verbrämungen und Verquickungen, kurz aller jener traditio-
nellen Zutaten, die von den industriellen Kapitalisten selbst,
wie von ihren theoretischen Wortführern, wie wir später sehn wer-
den, im Eifer ihres Kampfs mit dem Grundeigentum als eine nutz-
lose und abgeschmackte Superfötation denunziert werden. Die Ra-
tionalisierung der Agrikultur einerseits, die diese erst befä-
higt, gesellschaftlich betrieben zu werden, die Rückführung des
Grundeigentums ad absurdum andrerseits, dies sind die großen Ver-
dienste der kapitalistischen Produktionsweise. Wie alle ihre an-
dern historischen Fortschritte, erkaufte sie auch diesen zunächst
durch die völlige Verelendung der unmittelbaren Produzenten. Be-
vor wir zum Gegenstand selbst übergehn, sind noch einige Vorbe-
merkungen zur Abwehr von Mißverständnissen nötig.
Die Voraussetzung bei der kapitalistischen Produktionsweise ist
also diese: die wirklichen Ackerbauer sind Lohnarbeiter, beschäf-
tigt von einem Kapitalisten, dem Pächter, der die Landwirtschaft
nur als ein besondres Exploitationsfeld des Kapitals, als Anlage
seines Kapitals in einer besondern Produktionssphäre betreibt.
Dieser Pächter-Kapitalist zahlt dem Grundeigentümer, dem Eigentü-
mer des von ihm exploitierten Bodens, in bestimmten Terminen,
z.B. jährlich, eine kontraktlich festgesetzte Geldsumme (ganz wie
der Borger von Geldkapital bestimmten Zins) für die Erlaubnis,
sein Kapital in diesem besondern Produktionsfeld anzuwenden.
Diese Geldsumme heißt Grundrente, einerlei ob sie von Ackerboden,
Bauterrain, Bergwerken, Fischereien, Waldungen usw. gezahlt
werde. Sie wird gezahlt für
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Fähigkeit, über sein Vermögen in fast absoluter Weise zu verfü-
gen." [86] Johnston, Comte etc. haben bei dem Widerspruch des Ei-
gentums mit einer rationellen Agonomie nur die Notwendigkeit im
Auge, den Boden eines Landes als ein Ganzes zu bebauen. Aber die
Abhängigkeit der Kultur der besondren Erdprodukte von den Schwan-
kungen der Marktpreise, und der beständige Wechsel dieser Kultur
mit diesen Preisschwankungen, der ganze Geist der kapitalisti-
schen Produktion, der auf den unmittelbaren nächsten Geldgewinn
gerichtet ist, widerspricht der Agrikultur, die mit den gesamten
ständigen Lebensbedingungen der sich verkettenden Menschengenera-
tionen zu wirtschaften hat. Ein schlagendes Beispiel davon sind
die Waldungen, die nur da zuweilen einigermaßen dem Gesamtinter-
esse gemäß bewirtschaftet werden, wo sie nicht Privateigentum,
sondern der Staatsverwaltung unterworfen sind.
#632# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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die ganze Zeit, während deren kontraktlich der Grundeigentümer
den Boden an den Pächter verliehen, vermietet hat. Die Grundrente
ist also hier die Form, worin sich das Grundeigentum ökonomisch
realisiert, verwertet. Wir haben ferner hier alle drei Klassen,
welche den Rahmen der modernen Gesellschaft konstituieren, zusam-
men und einander gegenüber - Lohnarbeiter, industrieller Kapita-
list, Grundeigentümer.
Kapital kann in der Erde fixiert, ihr einverleibt werden, teils
mehr vorübergehend, wie bei Verbesserungen chemischer Natur, Dün-
gung usw., teils mehr permanent, wie bei Abzugskanälen, Bewässe-
rungsanlagen, Niveliierungen, Wirtschaftsgebäuden etc. Ich habe
anderswo das der Erde so einverleibte Kapital la terre-capital
genannt. 28) Es fällt unter die Kategorien des fixen Kapitals.
Der Zins für das der Erde einverleibte Kapital und die Verbesse-
rungen, die sie so als Produktionsinstrument erhält, kann einen
Teil der Rente bilden, die dem Grundeigentümer vom Pächter ge-
zahlt wird 29), aber sie konstituiert nicht die eigentliche
Grundrente, die für den Gebrauch des Bodens als solchen gezahlt
wird, er mag sich im Naturzustand befinden oder kultiviert sein.
Bei einer systematischen Behandlung des Grundeigentums, die au-
ßerhalb unsres Plans liegt, wäre dieser Teil der Einnahme des
Grundeigentümers ausführlich darzustellen. Hier genügen wenige
Worte darüber. Die mehr temporären Kapitalanlagen, die die ge-
wöhnlichen Produktionsprozesse in der Agrikultur mit sich führen,
werden alle ohne Ausnahme vom Pächter gemacht. Diese Anlagen, wie
die bloße Bebauung überhaupt, wenn sie einigermaßen rationell be-
trieben wird, also sich nicht auf die brutale Aussaugung des Bo-
dens reduziert, wie etwa bei den ehemaligen amerikanischen Skla-
venhaltern - wogegen sich jedoch die 30 Herren Grundeigentümer
kontraktlich sichern -, verbessern den Boden, 30)
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28) "Misére de la Philosophie", p. 165. Ich mache dort den Unter-
schied zwischen terre-matire und terre-capital. Man braucht nur
in bereits in Produktionsrnittel verwandelte Grundstücke weitere
Kapitalanlagen hineinzustecken, um das Bodenkapital zu vermehren,
ohne etwas an dem Bodenstoff, das heißt der Ausdehnung des Bodens
hinzuzufügen... Das Bodenkapital ist ebensowenig ewig wie jedes
andere Kapital... Das Bodenkapital ist ein fixes Kapital, aber
das fixe Kapital nutzt sich ebenso ab wie die zirkulierenden Ka-
pitalien." 1*)
29) Ich sage "kann", weil unter gewissen Umständen dieser Zins
vom Gesetz der Grundrente reguliert wird und daher, z.B. bei Kon-
kurrenz neuer Ländereien von großer natürlicher Fruchtbarkeit,
verschwinden kann. Siehe James Anderson d Carey. [87]
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1*) Siehe Band 4 unserer Ausgabe, S. 173/174
#633# 37. Kapitel - Einleitendes
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steigern sein Produkt und verwandeln die Erde aus bloßer Materie
in Erde-Kapital. Ein bebautes Feld ist mehr wert als ein unbebau-
tes von derselben natürlichen Qualität. Auch die mehr permanen-
ten, sich in längerer Zeit abnutzenden, der Erde einverleibten
fixen Kapitale werden zum großen Teil, in gewissen Sphären oft
ausschließlich, vom Pächter gemacht. Sobald aber die kontraktlich
festgesetzte Pachtzeit abgelaufen ist - und es ist dies einer der
Gründe, warum mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion
der Grundeigentümer die Pachtzeit möglichst abzukürzen sucht -,
fallen die dem Boden einverleibten Verbesserungen als untrennba-
res Akzidens der Substanz, des Bodens, als Eigentum dem Besitzer
des Bodens anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt, den er schließt,
fügt der Grundeigentümer den Zins für das der Erde einverleibte
Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob er den Boden nun an
den Pächter vermietet, der die Verbesserungen gemacht hat, oder
an einen andern Pächter. Seine Rente schwillt so auf; oder, wenn
er den Boden verkaufen will - wir werden gleich sehn, wie dessen
Preis bestimmt wird -, ist jetzt sein Wert gesteigert. Er ver-
kauft nicht nur den Boden, sondern den verbesserten Boden, das
der Erde einverleibte Kapital, das ihm nichts gekostet hat. Es
ist dies eins der Geheimnisse - ganz abgesehn von der Bewegung
der eigentlichen Grundrente - der steigenden Bereicherung der
Grundeigentümer, des fortwährenden Anschwellens ihrer Renten und
des wachsenden Geldwerts ihrer Ländereien mit dem Fortschritt der
ökonomischen Entwicklung. Sie stecken so das ohne ihr Zutun her-
vorgebrachte Resultat der gesellschaftlichen Entwicklung in ihre
Privattaschen - fruges consumere nati [88]. Es ist dies aber
zugleich eins der größten Hindernisse einer rationellen Agrikul-
tur, indem der Pächter alle Verbesserungen und Auslagen vermei-
det, deren vollständiger Rückfluß während der Dauer seiner Pacht-
zeit nicht zu erwarten steht; und als solches Hindernis finden
wir diesen Umstand fort und fort denun. ziert, ebensowohl im vo-
rigen Jahrhundert von James Anderson [89], dem eigentlichen Ent-
decker der modernen Rententheorie, der zugleich praktischer Päch-
ter und für seine Zeit bedeutender Agronom war, wie in unsern Ta-
gen von den Gegnern der jetzigen Verfassung des Grundeigentums in
England.
A. A. Walton, "History of the Landed Tenures of Great Britain and
Ireland", London 1865, sagt darüber p. 96, 97:
"Alle die Anstrengungen der zahlreichen landwirtschaftlichen An-
stalten in unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirk-
lich bemerkbaren Resultate im wirkfichen Fortschritt verbesserter
Bebauung bewirken, solange solche Verbesserungen in einem weit
hohem Grade den Wert des Grundeigentums und die Höhe der Ren-
trolle
#634# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des Pächters oder
des Landarbeiter, verbessern. Die Pächter im allgemeinen wissen
genausogut wie der Grundbesitzer, sein Rentmeister oder selbst
der Präsident einer landwirtschaftlichen Gesellschaft, daß gute
Dränierung, reichliche Düngung und gute Bewirtschaftung, im Bund
mit vermehrter Anwendung von Arbeit, um das Land gründlich zu
reinigen und umzuarbeiten, wunderbare Erfolge erzeugen werden,
sowohl in Verbesserung des Bodens wie in gesteigerter Produktion.
Aber alles dies erfordert beträchtliche Auslage, und die Pächter
wissen ebenfalls sehr gut, daß, wie sehr sie auch das Land ver-
bessern oder seinen Wert erhöhen mögen, die Grundbesitzer auf die
Dauer den Hauptvorteil davon in erhöhten Renten und gesteigertem
Bodenwert einernten werden... Sie sind schlau genug zu bemerken,
was jene Redner" (Grundbesitzer und ihre Rentmeister bei land-
wirtschaftlichen Festmahlen) "eigentümlicherweise stets verges-
sen, ihnen zu sagen - nämlich daß der Löwenanteil aller vom Päch-
ter gemachten Verbesserungen schließlich immer in die Tasche des
Grundbesitzers gehn muß... Wie sehr auch der frühere Pächter die
Pachtung verbessert haben mag, sein Nachfolger wird immer finden,
daß der Grundbesitzer die Rente erhöhen wird im Verhältnis zu dem
durch frühere Verbesserungen gesteigerten Bodenwert."
In der eigentlichen Agrikultur erscheint dieser Prozeß noch nicht
so klar wie bei Benutzung des Bodens als Bauterrain. Der weitaus
überwiegende Teil des Bodens, der in England zu Bauzwecken, aber
nicht als freehold verkauft wird, wird von den Grundeigentümern
vermietet für 99 Jahre oder auf kürzere Zeit wenn möglich. Nach
Ablauf dieser Zeit fallen die Baulichkeiten mit dem Boden selbst
dem Grundbesitzer anheim.
"Sie" {die Pächter} "sind verpflichtet, bei Ablauf des Mietskon-
trakts das Haus dem großen Grundbesitzer in gutem wohnlichen Zu-
stand zu überliefern, nachdem sie bis zu dieser Zeit eine über-
triebne Bodenrente bezahlt haben. Kaum ist der Mietkontrakt ab.
gelaufen, so kommt der Agent oder Inspektor des Grundbesitzers,
besichtigt euer Haus, sorgt dafür, daß ihr es in guten Zustand
setzt, nimmt dann Besitz davon und annexiert es an das Gebiet
seines Grundherrn. Die Tatsache ist, daß, wenn dies System in
voller Wirkung noch für längre Zeit zugelassen wird, der gesamte
Häuserbesitz im Königreich, ebensogut wie der ländliche Grundbe-
sitz, in den Händen der großen Grundherrn sein wird. Das ganze
Westend von London, nördlich und südlich von Temple Bar [90], ge-
hört fast ausschließlich ungefähr einem halben Dutzend großer
Grundherrn, ist verrnietet zu enormen Bodenrenten, und wo die
Mietkontrakte noch nicht ganz abgelaufen sind, verfallen sie
rasch nacheinander. Dasselbe gilt in größerm oder geringeren Grad
von jeder Stadt im Königreich. Aber selbst hierbei bleibt dies
gierige System der Ausschließlichkeit und des Monopols noch nicht
stehn. Fast die gesamten Dockeinrichtungen unsrer Hafenstädte be-
finden sich infolge desselben Prozesses der Usurpation in den
Händen der großen Land-Leviathans." (l.c.p. 92, 93.)
Unter diesen Umständen ist es klar, daß, wenn der Zensus für Eng-
land und Wales 1861 bei einer Gesamtbevölkerung von 20 066 224
die Zahl der
#635# 37. Kapitel - Einleitendes
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Hauseigentümer auf 36 032 angibt, das Verhältnis der Eigentümer
zur Zahl der Häuser und der Bevölkerung ein ganz andres Aussehn
erhalten würde, wären die großen Eigentümer auf die eine, die
kleinen auf die andre gestellt.
Dies Beispiel mit dem Eigentum an Baulichkeiten ist wichtig, 1.
weil es klar den Unterschied zwischen der eigentlichen Grundrente
und dem Zins des dem Boden einverleibten fixen Kapitals zeigt,
der einen Zusatz zur Grundrente bilden kann. Der Zins der Bau-
lichkeiten, wie des bei der Agrikultur vom Pächter dem Boden ein-
verleibten Kapitals, fällt dem industriellen Kapitalisten, dem
Bauspekulanten oder Pächter zu während der Dauer des Mietkon-
trakts und hat an und für sich nichts zu tun mit der Grundrente,
die jährlich in bestimmten Terminen für Benutzung des Bodens ge-
zahlt werden muß. 2. Weil es zeigt, wie nut dem Boden das ihm
einverleibte fremde Kapital schließlich dem Grundeigentümer an-
heimfällt und der Zins dafür seine Rente schwellt.
Einige Schriftsteller, teils als Wortführer des Grundeigentums
gegen die Angriffe der bürgerlichen Ökonomen, teils in dem Stre-
ben, das kapitalistische Produktionssystem in ein System von
"Harmonien" statt von Gegensätzen zu verwandeln, wie z.B. Carey,
haben die Grundrente, den spezifischen ökonomischen Ausdruck des
Grundeigentums, als identisch mit dem Zins darzustellen gesucht.
Damit wäre nämlich der Gegensatz zwischen Grundeigentümern und
Kapitalisten ausgelöscht. Die umgekehrte Methode wurde im Beginn
der kapitalistischen Produktion angewandt. Damals galt in der po-
pulären Vorstellung noch das Grundeigentum als die primitive und
respektable Form des Privateigentums, während der Zins des Kapi-
tals als Wucher verschrieen war. Dudley North, Locke etc. stell-
ten daher den Kapitalzins dar als eine der Grundrente analoge
Form, ganz wie Turgot die Berechtigung des Zinses aus der Exi-
stenz der Grundrente ableitete. - Jene neuern Schriftsteller ver-
gessen - ganz abgesehn davon, daß die Grundrente rein, ohne Zu-
satz jedes Zinses für dem Boden einverleibtes Kapital, existieren
kann und existiert -, daß der Grundeigentümer in dieser Weise
nicht nur Zins erhält von fremdem Kapital, das ihm nichts kostet,
sondern obendrein noch das fremde Kapital gratis in den Kauf. Die
Rechtfertigung des Grundeigentums, wie die aller andren Eigen-
tumsformen einer bestimmten Produktionsweise, ist die, daß die
Produktionsweise selbst historische transitorische Notwendigkeit
besitzt, also auch die Produktions- und Austauschverhältnisse,
die aus ihr entspringen. Allerdings, wie wir später sehn werden,
unterscheidet sich das Grundeigentum von den übrigen Arten des
Eigentums dadurch, daß auf einer gewissen Entwicklungshöhe,
#636# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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selbst vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise aus,
es als überflüssig und schädlich erscheint.
Die Grundrente kann in einer andern Form mit dem Zins verwechselt
und so ihr spezifischer Charakter verkannt werden. Die Grundrente
stellt sich dar in einer bestimmten Geldsumme, die der Grundei-
gentümer jähr. lich aus der Verpachtung eines Stücks des Erdballs
bezieht. Wir haben gesehn, wie jede bestimmte Geldeinnahme kapi-
talisiert werden, d.h. als der Zins eines imaginären Kapitals be-
trachtet werden kann. Ist z.B. der mittlere Zinsfuß 5%, so kann
also auch eine jährliche Grundrente von 200 Pfd.St. als Zins ei-
nes Kapitals von 4000 Pfd.St. betrachtet werden. Es ist die so
kapitalisierte Grundrente, die den Kaufpreis oder Wert des Bodens
bildet, eine Kategorie, die prima facie, ganz wie der Preis der
Arbeit irrationell ist, da die Erde nicht das Produkt der Arbeit
ist, also auch keinen Wert hat. Andrerseits aber verbirgt sich
hinter dieser irrationellen Form ein wirkliches Produktionsver-
hältnis. Kauft ein Kapitalist Grund und Boden, der eine jährliche
Rente von 200 Pfd.St. abwirft, für 4000 Pfd. St., so bezieht er
den durchschnittlichen jährlichen Zins zu 5% von 4000 Pfd.St.,
ganz ebenso, wie wenn er dies Kapital in zinstragenden Papieren
angelegt oder es direkt zu 5% Zinsen ausgeliehen hätte. Es ist
die Verwertung eines Kapitals von 4000 Pfd.St. zu 5%. Unter die-
ser Voraussetzung würde er in 20 Jahren den Einkaufspreis seines
Guts durch dessen Einkünfte wieder ersetzt haben. In England wird
daher der Kaufpreis von Ländereien nach soundso viel years'
purchase 1*) berechnet, was nur ein andrer Ausdruck für die Kapi-
talisierung der Grundrente ist. Es ist in der Tat der Kaufpreis
nicht des Bodens, sondern der Grundrente, die er abwirft, berech-
net nach dem gewöhnlichen Zinsfuß. Diese Kapitalisierung der
Rente setzt aber die Rente voraus, während die Rente nicht umge-
kehrt aus ihrer eignen Kapitalisierung abgeleitet und erklärt
werden kann. Ihre Existenz, unabhängig von dem Verkauf, ist viel-
mehr hier die Voraussetzung, von der ausgegangen wird. Es folgt
daher, daß, die Grundrente als konstante Größe vorausgesetzt, der
Bodenpreis steigen oder fallen kann, umgekehrt wie der Zinsfuß
steigt oder fällt. Fiele der gewöhnliche Zinsfuß von 5 auf 4%, so
stellte eine jährliche Grundrente von 200 Pfd.St. die jährliche
Verwertung eines Kapitals von 5000 Pfd.St. statt von 4000 Pfd.St.
vor, und so wäre der Preis desselben Grundstücks von 4000 auf
5000 Pfd.St. gestiegen oder von 20 years' purchase auf 25. Umge-
kehrt im umgekehrten Fall. Es ist dies eine von der Bewegung der
Grundrente selbst unabhängige und nur durch den Zinsfuß
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1*) Jahreserträgen
#637# 37. Kapitel - Einleitendes
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geregelte Bewegung des Bodenpreises. Da wir aber gesehn haben,
daß die Profitrate im Fortschritt der gesellschaftlichen Entwick-
lung eine Tendenz zum Fallen hat und daher auch der Zinsfuß, so-
weit er durch die Profitrate geregelt wird; daß ferner, auch ab-
gesehn von der Profitrate, der Zinsfuß eine Tendenz zum Fallen
hat infolge des Wachstums des verleihbaren Geldkapitals, so
folgt, daß der Bodenpreis eine Tendenz zum Steigen hat, auch un-
abhängig von der Bewegung der Grundrente und des Preises der Bo-
denprodukte, wovon die Rente einen Teil bildet.
Die Verwechslung der Grundrente selbst mit der Zinsforrn, die sie
für den Käufer des Bodens annimmt - eine Verwechslung, die auf
völliger Unkenntnis der Natur der Grundrente beruht -, muß zu den
sonderbarsten Trugschlüssen führen. Da das Grundeigentum in allen
alten Ländern für eine besonders vornehme Form des Eigentums gilt
und der Ankauf desselben außerdem als besonders sichre Kapitalan-
lage, so steht der Zinsfuß, zu dem die Grundrente gekauft wird,
meist niedriger als bei andern auf längre Zeit sich erstreckenden
Kapitalanlagen, so daß z.B. der Käufer von Grund und Boden nur 4%
auf den Kaufpreis erhält, während er für dasselbe Kapital sonst
5% erhalten würde, oder, was auf dasselbe hinauskommt, er zahlt
mehr Kapital für die Grundrente, als er für dieselbe jährliche
Geldeinnahme in andern Anlagen zahlen würde. Daraus schließt Herr
Thiers in seiner überhaupt grundschlechten Schrift über La Pro-
priété (dem Abdruck seiner 1848 in der französischen National-
versarnmlung gehaltnen Rede gegen Proudhon) [91] auf die Niedrig-
keit der Grundrente, während es nur die Höhe ihres Kaufpreises
beweist.
Der Umstand, daß die kapitalisierte Grundrente als Bodenpreis
oder Bodenwert sich darstellt und die Erde daher wie jede andre
Ware gekauft und verkauft wird, gilt einigen Apologeten als
Rechtfertigungsgrund des Grundeigenturns, indem der Käufer für
es, wie für jede andre Ware, ein Äquivalent gezahlt und der
größte Teil des Grundeigentums in dieser Weise die Hände gewech-
selt habe. Derselbe Rechtfertigungsgrund gälte dann auch für die
Sklaverei; indem für den Sklavenhalter, der den Sklaven bar be-
zahlt hat, der Ertrag von dessen Arbeit nur den Zins des in sei-
nem Ankauf ausgelegten Kapitals darstellt. Aus dem Kauf und Ver-
kauf der Grundrente die Berechtigung ihrer Existenz herleiten,
heißt überhaupt, ihre Existenz aus ihrer Existenz rechtfertigen.
So wichtig es ist für die wissenschaftliche Analyse der Grund-
rente d.h. der selbständigen, spezifischen ökonomischen Form des
Grundeigentums auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise -,
sie rein und frei von allen sie verfälschenden und vermischenden
Beisätzen zu betrachten, ebenso
#638# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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wichtig ist es andrerseits für das Verständnis der praktischen
Wirkungen des Grundeigentums und selbst für die theoretische Ein-
sicht in eine Masse Tatsachen, die dem Begriff und der Natur der
Grundrente widersprechen und doch als Existenzweisen der Grund-
rente erscheinen, die Elemente zu kennen, aus denen diese Trübun-
gen der Theorie entspringen.
Praktisch erscheint natürlich alles als Grundrente, was in Form
von Pachtgeld dem Grundeigentümer vom Pächter gezahlt wird für
die Erlaubnis, den Boden zu bewirtschaften. Aus welchen Bestand-
teilen dieser Tribut zusammengesetzt sei, aus welchen Quellen er
herrühren möge, er hat das mit der eigentlichen Grundrente ge-
mein, daß das Monopol auf ein Stück des Erdballs den sog. Grund-
eigentümer befähigt, den Tribut zu erheben, die Schatzung aufzu-
legen. Er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, daß er
den Bodenpreis bestimmt, der, wie oben gezeigt, nichts ist als
die kapitalisierte Einnahme von der Verpachtung des Bodens.
Man hat bereits gesehn, daß der Zins für das dem Boden einver-
leibte Kapital einen solchen fremdartigen Bestandteil der Grund-
rente bilden kann, einen Bestandteil, der mit dem Fortschritt der
ökonomischen Entwicklung einen stets wachsenden Zusatz zum Gesam-
trental eines ndes bilden muß. Aber abgesehn von diesem Zins ist
es möglich, daß sich unter dem Pachtgeld zum Teil, und in gewis-
sen Fällen ganz und gar, also bei gänzlicher Abwesenheit der ei-
gentlichen Grundrente und daher bei wirklicher Wertlosigkeit des
Bodens, ein Abzug, sei es vom Durchschnittsprofit, sei es vom
normalen Arbeitslohn, sei es von beiden zugleich, versteckt. Die-
ser Teil, sei es des Profits, sei es des Arbeitslohns, erscheint
hier in der Gestalt der Grundrente, weil er statt, wie es normal
wäre, dem industriellen Kapitalisten oder dem Lohnarbeiter an-
heimzufallen, in der Form von Pachtgeld an den Grundeigentümer
gezahlt wird. Ökonomisch gesprochen, bildet weder der eine noch
der andre Teil Grundrente: aber praktisch bildet er Einnahme des
Grundeigentümers, eine ökonomische Verwertung seines Monopols,
ganz so gut wie die wirkliche Grundrente, und wirkt ebenso be-
stimmend auf den Bodenpreis wie die letztre.
Wir sprechen hier nicht von Verhältnissen, worin die Grundrente,
die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Weise des
Grundeigentums, formell existiert, ohne daß die kapitalistische
Produktionsweise selbst existierte, ohne daß der Pächter selbst
ein industrieller Kapitalist oder die Art seiner Bewirtschaftung
eine kapitalistische wäre. Dies ist z. B. der Fall in Irland. Der
Pächter ist hier im Durchschnitt ein kleiner Bauer. Was er dem
Grundeigentümer als Pacht zahlt, absorbiert oft nicht nur einen
Teil seines Profits, d.h. seiner eignen Mehrarbeit, auf die er
als Inhaber
#639# 37. Kapitel - Einleitendes
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seiner eignen Arbeitsinstrumente ein Recht hat, sondern auch
einen Teil des normalen Arbeitslohns, den er unter andren Ver-
hältnissen für dieselbe Arbeitsmenge erhalten würde. Außerdem ex-
propriiert ihn der Grundeigentümer, der hier durchaus nichts tut
für die Verbesserung des Bodens, von seinem kleinen Kapital, das
er größtenteils durch eigne Arbeit dem Boden einverleibt, ganz
wie ein Wucherer unter ähnlichen Verhältnissen tun würde. Nur daß
der Wucherer wenigstens sein eignes Kapital bei der Operation
riskiert. Es bildet diese fortwährende Beraubung den Gegenstand
des Zwists über die irische Landgesetzgebung, die wesentlich dar-
auf hinauskommt, daß der Grundeigentümer, der dem Pächter aufkün-
digt, gezwungen werden soll, diesen zu entschädigen für die von
ihm angebrachten Bodenverbesserungen oder das dem Boden einver-
leibte Kapital. [92] Palmerston pflegte hierauf zynisch zu ant-
worten:
"Das Haus der Gemeinen ist ein Haus von Grundeigentümern."
Wir sprechen auch nicht von den ausnahmsweisen Verhältnissen,
worin selbst in Undern kapitalistischer Produktion der Grundei-
gentümer hohes Pachtgeld erpressen kann, das in gar keinem Zusam-
menhang mit dem Produkt des Bodens steht, wie z.B. in den engli-
schen Industriebezirken die Verpachtung kleiner Bodenfetzen an
Fabrikarbeiter, sei es für kleine Cärten, sei es für dilettanti-
schen Ackerbau in Nebenstunden. ("Reports of Inspectors of Facto-
ries.")
Wir sprechen von der Ackerbaurente in Ländern entwickelter kapi-
talistischer Produktion. Unter den englischen Pächtern z.B. be-
findet sich eine Anzahl kleiner Kapitalisten, die durch Erzie-
hung, Bildung, Tradition, Konkurrenz und andre Umstände bestimmt
und gezwungen sind, ihr Kapital in der Agrikultur als Pächter an-
zulegen. Sie sind gezwungen, mit weniger als dem Durch-
schnittsprofit vorliebzunehmen und einen Teil davon in der Form
der Rente an den Grundeigentümer abzugeben. Es ist dies die ein-
zige Bedingung, unter der ihnen gestattet wird, ihr Kapital auf
den Boden, in der Agrikultur, anzulegen. Da überall die Grundei-
gentümer bedeutenden, in England sogar überwiegenden Einfluß auf
die Gesetzgebung ausüben, kann dieser dazu ausgebeutet werden, um
die ganze Klasse der Pächter zu prellen. Die Korngesetze von 1815
[17] z.B. - eine Brotsteuer, eingestandenermaßen dem Land aufer-
legt, um den müßigen Grundeigentümern die Fortdauer des während
des Antijakobinerkriegs abnorm gewachsnen Rentals zu sichern -
hatten zwar die Wirkung, abgesehn von einzelnen ausnahmsweis
fruchtbaren Jahren, die Preise der landwirtschaftlichen Produkte
über dem Niveau zu erhalten, worauf sie bei freier Korneinfuhr
#640# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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gefallen wären. Aber sie hatten nicht das Resultat, die Preise
auf der Höhe zu halten, die von den gesetzgebenden Grundeigentü-
mern in der Art als Normalpreise dekretiert wurden, daß sie die
gesetzliche Grenze bildeten für die Einfuhr fremden Korns. Unter
dem Eindruck dieser Normalpreise wurden aber die Pachtkontrakte
geschlossen. Sobald die Illusion platzte, wurde ein neues Gesetz
gemacht mit neuen Normalpreisen, die ebensosehr bloß der ohnmäch-
tige Ausdruck der habgierigen Grundeigentumsphantasie waren wie
die alten. In dieser Weise wurden die Pächter geprellt von 1815
bis zu den 30er Jahren. Daher während dieser ganzen Zeit das ste-
hende Thema des agricultural distress 1*). Daher während dieser
Periode die Expropriation und der Ruin einer ganzen Generation
von Pächtern und ihre Ersetzung durch eine neue Klasse von Kapi-
talisten. 31)
Eine viel allgemeinere und wichtigere Tatsache ist aber die Her-
abdrückung des Arbeitslohns der eigentlichen Agrikulturarbeiter
unter sein normales Durchschnittsniveau, so daß ein Teil des Ar-
beitslohns dem Arbeiter abgezogen wird, einen Bestandteil des
Pachtgelds bildet und so unter der Maske der Grundrente dem
Grundeigentümer statt dem Arbeiter zufließt. Dies ist z.B. in
England und Schottland, mit Ausnahme einiger günstig situieirten
Grafschaften, allgemein der Fall. Die Arbeiten der parlamentari-
schen Untersuchungsausschüsse über die Höhe des Arbeitslohns
[93], die vor der Einführung der Korngesetze in England einge-
setzt wurden bis jetzt die wertvollsten und fast ganz unausgebeu-
teten Beiträge zur Geschichte des Arbeitslohns im 19. Jahrhun-
dert, zugleich eine Schandsäule, die sich die englische Aristo-
kratie und Bourgeoisie selbst aufgerichtet hat -, bewiesen zur
Evidenz, über allen Zweifel, daß die hohen Rentsätze und die ih-
nen entsprechende Steigerung des Bodenpreises während des Antija-
kobinerkriegs teilweis nur dem Abzug vom Arbeitslohn und seiner
Herabdrückung selbst unter das physische Minimum geschuldet wa-
ren; d.h. dem Wegzahlen eines Teils des normalen Arbeitslohns an
den Grundeigentümer. Verschiedne Umstände, unter andrem die De-
preziation des Geldes, die Handhabung der Armengesetze in den Ac-
kerbaubezirken 2*)
---
31) Siehe die Anti-Corn-Law Prize-Essays. Indes hielten die Korn-
gesetze immer die Preise auf künstlich höheren Niveau. Für die
bessern Pächter war dies günstig. Sie profitierten von dem sta-
tionären Zustand, worin der Schutzzoll die große Masse der Päch-
ter hielt, die sich mit oder ohne Grund auf den exzeptionellen
Durchschnittspreis verließen.
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1*) der Not der Landwirtschaft - 2*) vgl. Band 23 unserer Aus-
gabe, S. 703
#641# 37. Kapitel - Einleitendes
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usw., hatten diese Operation ermöglicht, zur selben Zeit, wo die
Einkünfte der Pächter enorm stiegen und die Grundeigentürner sich
fabelhaft bereicherten. Ja, eins der Hauptargumente für Einfüh-
rung der Kornzölle, von seiten so der Pächter wie der Grundeigen-
tümer, war der, daß es physisch unmöglich sei, den Arbeitslohn
der Ackerbautaglöhner noch tiefer zu senken. Dieser Zustand hat
sich im wesentlichen nicht verändert, und in England, wie in al-
len europäischen Ländern, geht nach wie vor ein Teil des normalen
Arbeitslohns in die Grundrente ein. Als Graf Shaftesbury, damals
Lord Ashley, einer der philanthropischen Aristokraten, so außer
ordentlich bewegt wurde durch die Lage der englischen Fabrikar-
beiter und sich in der Zehnstundenagitation zu ihrem parlamenta-
rischen Wortführer aufwarf, publizierten die Wortführer der Indu-
striellen aus Rache eine Statistik über den Lohn der Ackerbau-
taglöhner auf den ihm gehörigen Dörfern (s. Buch I, Kap. XXIII,
5, e: Das britische Ackerbauproletariat), welche klar zeigte, wie
ein Teil der Grundrente dieses Philanthropen bloß aus dem Raub
besteht, den seine Pächter für ihn an dem Arbeitslohn der Acker-
bauarbeiter vollziehn. Diese Veröffentlichung ist auch deswegen
interessant, weil die darin enthaltnen Tatsachen dem schlimmsten,
was die Ausschüsse 1814 und 1815 enthüllten, sich kühn an die
Seite stellen dürfen. Sooft die Umstände eine momentane Steige-
rung des Arbeitslohns der Ackerbautaglöhner erzwingen, erschallt
dann auch das Geschrei der Pächter, daß eine Erhöhung des Ar-
beitslohns auf sein normales Niveau, wie es in andren Industrie-
zweigen gilt, unmöglich sei und sie ruinieren müsse ohne gleich-
zeitige Herabsetzung der Grundrente. Hierin ist also das Geständ-
nis enthalten, daß unter dem Namen Grundrente ein Abzug am Ar-
beitslohn von den Pächtern gemacht und an den Grundeigentümer
weggezahlt wird. Von 1849-1859 z.B. stieg in England der Arbeits-
lohn der Ackerbauarbeiter infolge eines Zusammenflusses überwäl-
tigender Umstände, wie: der Exodus aus Irland, der die Zufuhr von
Ackerbauarbeitern von dort abschnitt; außerordentliche Absorption
von Ackerbaubevölkerung durch die Fabrikindustrie; Kriegsnach-
frage für Soldaten; außerordentliche Auswanderung nach Australien
und den Vereinigten Staaten (Kalifornien) und andre Gründe, die
hier nicht näher zu erwähnen sind. Gleichzeitig, mit Ausnahme der
ungünstigen Ernten von 1854-1856, fielen die Durchschnittspreise
des Getreides während dieser Periode um mehr als 16%. Die Pächter
schrieen nach Herabsetzung der Renten. Es gelang ihnen in einzel-
nen Fällen. Im Durchschnitt scheiterten sie mit dieser Forderung.
Sie nahmen Zuflucht zur Herabsetzung der Produktionskosten, u.a.
durch massenhafte Einführung des lokomobilen Dampfs und neuer Ma-
schinerie, die zum
#642# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Teil Pferde ersetzte und aus der Wirtschaft verdrängte, zum Teil
aber auch durch Freisetzung von Ackerbautaglöhnern eine künstli-
che Überbevölkerung und daher neues Sinken des Lohns hervor-
brachte. Und dies geschah, trotz der allgemeinen relativen Ab-
nahme der Ackerbaubevölkerung während dieses Dezenniums, vergli-
chen mit dem Wachstum der Gesamtbevölkerung, und trotz der abso-
luten Abnahme der Ackerbaubevölkerung in einigen reinen Agrikul-
turdistrikten. 32) Ebenso sagte Fawcett, damals Professor der po-
litischen Ökonomie zu Cambridge, gestorben 1884 als Generalpost-
meister, auf dem Social Science Congress, 12. Oktober 1865:
"Die Ackerhautaglöhner fingen an auszuwandern, und die Pächter
begannen sich zu beklagen, sie würden nicht imstande sein, so
hohe Renten zu bezahlen, wie sie zu zahlen gewohnt waren, weil
die Arbeit teurer wurde infolge der Auswanderung."
Hier also ist hohe Bodenrente direkt identifiziert mit niedrigem
Arbeitslohn. Und soweit die Höhe des Bodenpreises durch diesen
die Rente vermehrenden Umstand bedingt ist, ist Wertsteigerung
des Bodens identisch mit Entwertung der Arbeit, Höhe des Boden-
preises mit Niedrigkeit des Preises der Arbeit.
Dasselbe gilt für Frankreich.
"Der Pachtpreis steigt, weil der Preis des Brots, des Weins, des
Fleisches, der Ge. müse und des Obsts auf der einen Seite steigt
und auf der andern der Preis der Arbeit unverändert bleibt. Wenn
ältere Leute die Rechnungen ihrer Väter vergleichen, was uns um
ungefähr 100 Jahre zurückbringt, so werden sie finden, daß damals
der Preis eines Arbeitstags im ländlichen Frankreich genau der-
selbe war wie heute. Der Preis des Fleisches hat sich seitdem
verdreifacht... Wer ist das Opfer dieser Umwälzung? Ist es der
Reiche, der Eigentümer der Pachtung ist, oder der Arme, der sie
bearbeitet?... Die Steigerung der Pachtpreise ist ein Beweis ei-
nes öffentlichen Unglücks." ("Du Mécanisme de la Société en
France et en Angleterre." Par M. Rubichon. 2me édit. Paris 1837,
p. 101.)
Beispiele von Rente als Folge des Abzugs einerseits vom Durch-
schnittsprofit, andrerseits vom Durchschnittsarbeitslohn:
Der oben zitierte Morton [95], Landagent und landwirtschaftlicher
Ingenieur, sagt, man habe in vielen Gegenden die Bemerkung ge-
macht, daß die Rente für große Pachtungen niedriger ist als für
kleinere, weil
"die Konkurrenz für die Letztem gewöhnlich größer ist als für die
erstern, und weU kleine Pächter, die selten imstande sind, sich
auf irgendein andres Geschäft zu werfen
---
32) John C. Morton, "The Forces used in Agriculture", Vortrag in
der Londoner Society of Arts [94] in 1859, und begründet auf au-
thentische Dokumente, gesammelt bei ungefähr 100 Pächtern aus 12
schottischen und 35 englischen Grafschaften.
#643# 37. Kapitel - Einleitendes
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als die Landwirtschaft, häufig eine Rente zu zahlen willig sind.
von der sie selbst wissen, daß sie zu hoch ist, gedrängt von der
Notwendigkeit, ein passenderes Geschäft zu finden". (John
L.Morton, "The Resources of Estates", London 1858, p. 116.)
Dieser Unterschied soll sich jedoch in England allmählich verwi-
schen, womit nach seiner Ansicht die Auswanderung grade unter der
Klasse der kleinen Pächter viel zu tun hat. Derselbe Morton gibt
ein Beispiel, wo offenbar Abzug vom Arbeitslohn des Pächters
selbst und daher noch sicherer der Leute, die er beschäftigt, in
die Grundrente eingeht. Nämlich bei Pachtungen unter 70-80 acres
(30-34 Hektaren), die keinen zweispännigen Pflug halten können.
"Wenn nicht der Pächter mit seinen eignen Händen ebenso fleißig
arbeitet wie irgendein Arbeiter, kann er bei seiner Pachtung
nicht bestehn. Wenn er die Ausführung der Arbeit seinen Leuten
überläßt und sich darauf beschränkt, sie bloß zu beaufsich, ta-
gen, so wird er höchstwahrscheinlich sehr bald finden, daß er au-
ßerstande ist, seine Rente zu zahlen." (l.c.p. 118.)
Morton schließt daher, daß, wenn nicht die Pächter in der Gegend
sehr arm sind, die Pachtungen nicht unter 70 acres groß sein
sollten so daß der Pächter zwei bis drei Pferde halten kann. Au-
ßerordentliche Weisheit des Herrn L6once de Lavergne, Membre de
l'Institut et de la Société Centrale d'Agriculture. In seiner
Économie Rurale de l'Angleterre" (zitiert nach der englischen
Übersetzung, London 1855) macht er folgenden Vergleich des jähr-
lichen Vorteils vom Rindvieh, das in Frankreich arbeitet und in
England nicht, weil ersetzt durch Pferde (p. 42):
Frankreich England
Milch 4 Mill. Pfd.St. Milch 16 Mill. Pfd.St.
Fleisch 16 " " " Fleisch 20 " " "
Arbeit 8 " " " Arbeit - " " "
---------------- ----------------
28 Mill. Pfd.St. 36 Mill. Pfd.St.
Nun kommt aber hier das höhere Produkt heraus, weil nach seiner
eignen Angabe die Milch in England noch einmal so teuer ist als
in Frankreich, während er für Fleisch dieselben Preise in beiden
Ländern annimmt (p. 35); also wird das englische Milchprodukt re-
duziert auf 8 Mill. Pfd.St. und das Gesamtprodukt auf 28 Mill.
Pfd.St. wie in Frankreich. Es ist in der Tat etwas stark, wenn
Herr Lavergne gleichzeitig die Produktmassen und die Preisdiffe-
renzen in seiner Rechnung eingehn läßt, so daß, wenn England ge-
wisse Artikel teurer produziert als Frankreich, was höchstens
einen größern Profit für Pächter und Grundeigentümer bedeutet,
dies als ein Vorzug der englischen Agrikultur erscheint.
#644# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Daß Herr Lavergne nicht nur die ökonomischen Erfolge der engli-
schen Landwirtschaft kennt, sondern auch an die Vorurteile der
englischen Pächter und Grundbesitzer glaubt, beweist er p. 48:
"Ein großer Nachteil ist gewöhnlich mit Getreidepflanzen verbun-
den... sie erschöpfen den Boden, der sie trägt."
Herr Lavergne glaubt nicht nur, daß andre Pflanzen das nicht tun;
er glaubt, daß Futterkräuter und Wurzelkräuter den Boden berei-
chern:
"Futterpflanzen ziehn die Hauptelemente ihres Wachstums aus der
Atmosphäre, während sie dem Boden mehr zurückgeben als sie ihm
entziehn; sie helfen also sowohl direkt wie durch ihre Verwand-
lung in tierischen Dünger in doppelter Weise den Schaden erset-
zen, den Getreidepflanzen und andre erschöpfende Ernten angerich-
tet haben; es ist daher Grundsatz, daß sie mit diesen Ernten min-
destens wechseln sollten; hierin besteht die Norfolk Rotation."
(p. 50, 51.)
Kein Wunder, wenn Herr Lavergne, der dem englischen ländlichen
Gemüt diese Märchen glaubt, ihm auch glaubt, daß seit Aufhebung
der Kornzölle der Lohn der englischen Landtagelöhner seine frü-
here Anormalität verloren hat. Siehe, was wir früher darüber ge-
sagt Buch I, Kap. XXIII, 5, p. 701-729 1*). Doch hören wir auch
noch Herrn John Brights Rede in Birmingham, 13. Dezember 1865.
Nachdem er gesprochen von den 5 Mill. Familien, die im Parlament
gar nicht vertreten sind, fährt er fort:
"Unter diesen ist 1 Mill. oder eher mehr als 1 Mill. im Vereinig-
ten Königreich, die in der unglücklichen Liste der Paupers aufge-
führt werden. Dann ist noch eine andre Million, die sich noch
eben über dem Pauperismus hält, aber stets in Gefahr schwebt,
auch Paupers zu werden. Günstiger ist ihre ge und ihre Aussichten
nicht. Nun betrachtet einmal die unwissenden niedrigem Schichten
dieses Teils der Gesellschaft. Betrachtet ihre ausgestoßne Lage,
ihre Armut, ihre Leiden, ihre vollendete Hoffnungslosigkeit.
Selbst in den Vereinigten Staaten, selbst in den Südstaaten wäh-
rend der Herrschaft der Sklaverei, hatte jeder Neger den Glauben,
daß ihm irgend einmal ein Jubeljahr bevorstände. Aber für diese
Leute, für diese Masse der niedrigsten Schichten in unserm Lande,
besteht, ich bin hier, es auszusprechen, weder der Glaube an ir-
gendeine Besserung noch selbst ein Sehnen darnach. Haben Sie neu-
lich in den Zeitungen eine Notiz gelesen über John Cross, einen
Ackerbautaglöhner in Dorsetshire? Er arbeitete 6 Tage in der Wo-
che, hatte ein vortreffliches Zeugnis von seinem Beschäftiger,
für den er 24 Jahre für 8 sh. Wochenlohn gearbeitet hatte. John
Cross hatte eine Familie von 7 IGndern aus diesem Lohn in seiner
Hütte zu unterhalten. Um seine kränkliche Frau und ihren Säugling
zu wärmen, nahm er - gesetzlich gesprochen, glaube ich, stahl er
sie - eine hölzerne Hürde zum Wert von 6 d. Für dies Vergehn
-----
1*) Siehe Band 23 unserer Ausgabe, S. 701-725
#645# 37. Kapitel - Einleitendes
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wurde er von den Friedensrichtern zu 14 oder 20 Tagen Cefängnis
verurteilt. Ich kann Ihnen sagen, daß viele Tausende von Fällen
wie der von John Cross im ganzen Lande zu finden sind und beson-
ders im Süden, und daß ihre Lage derart ist, daß bisher der auf-
richtigste Forscher nicht imstande gewesen ist, das Geheimnis zu
lösen, wie sie Leib und Seele zusammenhalten. Und nun werfen Sie
Ihre Augen über das ganze Land und betrachten Sie diese 5 Mill.
Familien und den verzweifelten Zustand dieser Schicht davon. Kann
man nicht in Wahrheit sagen, daß die vom Stimmrecht ausgeschloßne
Klasse der Nation schanzt und immer wieder schanzt und fast keine
Ruhe kennt? Vergleichen Sie sie mit der herrschenden Klasse -
aber wenn ich das tue, so wird man mich des Kommunismus ankla-
gen... aber vergleichen Sie diese große sich abarbeitende und
stimmrechtlose Nation mit dem Teil, den man als die herrschenden
ansehen kann. Sehn Sie ihren Reichtum an, ihren Prunk, ihren Lu-
xus. Sehn Sie ihre Mattigkeit - denn auch unter ihnen ist Mattig-
keit, aber es ist die Mattigkeit des Überdrusses - und sehn Sie,
wie sie von Ort zu Ort eilen, als ob es nur gelte, neue Vergnügen
zu entdecken." ("Morning Star" [96], 14. Dezember 1865.)
Es ist im nachfolgenden gezeigt, wie Mehrarbeit und daher Mehr-
produkt überhaupt nüt Grundrente, diesem wenigstens auf Basis der
kapitalistischen Produktionsweise, quantitativ und qualitativ
spezifisch bestimmten Teil des Mehrprodukts verwechselt wird. Die
naturwüchsige Basis der Mehrarbeit überhaupt, d.h. eine Naturbe-
dingung, ohne welche sie nicht möglich ist, ist die, daß die Na-
tur - sei es in Produkten des Landes, pflanzlichen oder tie-
rischen, sei es in Fischereien etc. - die nötigen Unterhaltsmit-
tel gewährt bei Anwendung einer Arbeitszeit, die nicht den ganzen
Arbeitstag verschlingt. Diese naturwüchsige Produktivität der
agrikolen Arbeit (worin hier einfach sammelnde, Jagende, fi-
schende, Vieh züchtende eingeschlossen) ist die Basis aller Mehr-
arbeit; wie alle Arbeit zunächst und ursprünglich auf Aneignung
und Produktion der Nahrung gerichtet ist. (Das Tier gibt ja
zugleich Fell zum Wärmen in kälterm Klima; außerdem Höhlenwohnun-
gen etc.)
Dieselbe Konfusion zwischen Mehrprodukt und Bodenrente findet
sich anders ausgedrückt bei Herrn Dove [97]. Ursprünglich sind
Ackerbauarbeit und industrielle Arbeit nicht getrennt; die zweite
schließt sich an die erste an. Die Mehrarbeit und das Mehrprodukt
des ackerbauenden Stamms, der Hausgemeinde oder Familie umfaßt
sowohl agrikole wie industrielle Arbeit. Beide gehn Hand in Hand.
Jagd, Fischerei, Ackerbau sind unmögfich ohne entsprechende In-
strumente. Weben, Spinnen etc. werden zuerst betrieben als agri-
kole Nebenarbeiten.
Wir haben früher gezeigt, daß, wie die Arbeit des einzelnen Ar-
beiters in notwendige und Mehrarbeit zerfällt, so man die Gesamt-
arbeit der Arbeiterklasse derart teilen kann, daß der Teil, der
die Gesamtlebensmittel für die
#646# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Arbeiterklasse produziert (eingeschlossen die hierfür erheischten
Produktionsmittel), die notwendige Arbeit für die ganze Gesell-
schaft verrichtet. Die von dem ganzen übrigen Teil der Arbeiter-
klasse verrichtete Arbeit kann als Mehrarbeit betrachtet werden.
Aber die notwendige Arbeit schließt keineswegs bloß agrikole Ar-
beit ein, sondern auch die Arbeit, die alle übrigen Produkte pro-
duziert, die in den Durchschnittskonsum des Arbeiters notwendig
eingehn. Auch verrichten die einen, gesellschaftlich gesprochen,
bloß notwendige Arbeit, weil die andern bloß Mehrarbeit verrich-
ten, und umgekehrt. Es ist dies nur Teilung der Arbeit zwischen
ihnen. Ebenso verhält es sich mit der Teilung der Arbeit zwischen
agrikolen und industriellen Arbeitern überhaupt. Dem rein indu-
striellen Charakter der Arbeit auf der einen Seite entspricht der
rein agrikole auf der andern. Diese rein agrikole Arbeit ist kei-
neswegs naturwüchsig, sondern selbst ein Produkt, und zwar ein
sehr modernes, keineswegs überall erreichtes, der gesellschaftli-
chen Entwicklung und entspricht einer ganz bestimmten Produkti-
onsstufe. Ebenso wie ein Teil der agrikolen Arbeit sich vergegen-
ständlicht in Produkten, die entweder nur dem Luxus dienen oder
Rohstoffe für Industrien bilden, keineswegs aber in die Nahrung,
geschweige in die Nahrung der Massen eingehn, so wird andrerseits
ein Teil der industriellen Arbeit vergegenständlicht in Produk-
ten, die zu den notwendigen Konsumtionsmitteln sowohl der agriko-
len wie der nicht agrikolen Arbeiter dienen. Es ist falsch, diese
industrielle Arbeit - vom gesellschaftlichen Standpunkt - als
Mehrarbeit aufzufassen. Sie ist zum Teil ebenso notwendige Arbeit
wie der notwendige Teil der agrikolen. Sie ist auch nur verselb-
ständigte Form eines Teils der früher mit der agrikolen Arbeit
naturwüchsig verbundnen industriellen Arbeit, notwendige gegen-
seitige Ergänzung der jetzt von ihr getrennten rein agrikelen Ar-
beit. (Rein materiell betrachtet produzieren z.B. 500 mechanische
Weber in viel höherm Grade Surplusgewebe, d.h. mehr, als zu ihrer
eignen Kleidung erheischt ist.)
Es ist endlich bei der Betrachtung der Erscheinungsformen der
Grundrente, d.h. des Pachtgeldes, das für die Benutzung des Bo-
dens, sei es zu produktiven, sei es zu konsumtiven Zwecken, unter
dem Titel der Grundrente dem Grundbesitzer gezahlt wird, festzu-
halten, daß der Preis von Dingen, die an und für sich keinen Wert
haben, d.h. nicht das Produkt der Arbeit sind, wie der Boden,
oder die wenigstens nicht durch Arbeit reproduziert werden kön-
nen, wie Altertümer, Kunstwerke bestimmter Meister etc.. durch
sehr zufällige Kombinationen bestimmt werden kann. Um ein Ding zu
verkaufen, dazu gehört nichts. als daß es monopolisierbar und
veräußerlich ist.
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#647# 37. Kapitel - Einleitendes
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Es sind drei Hauptirrtümer, die bei der Behandlung der Grundrente
zu vermeiden sind und die die Analyse trüben.
1. Die Verwechslung der verschiednen Formen der Rente, die ver-
schiednen Entwicklungsstufen des gesellschaftlichen Produktions-
prozesses entsprechen. Welches immer die spezifische Form der
Rente sei, alle Typen derselben haben das gemein, daß die Aneig-
nung der Rente die ökonomische Form ist, worin sich das Grundei-
gentum realisiert, und daß ihrerseits die Grundrente ein Grundei-
gentum, Eigentum bestimmter Individuen an bestimmten Stücken des
Erdballs voraussetzt; sei nun der Eigentümer die Person, die das
Gemeinwesen repräsentiert, wie in Asien, Ägypten etc., oder sei
dies Grundeigentum nur Akzidens des Eigentums bestimmter Personen
an den Personen der unmittelbaren Produzenten, wie beim Sklaveno-
der Leibeignensystem, oder sei es reines Privateigentum von
Nichtproduzenten an der Natur, bloßer Eigentumstitel am Boden,
oder endlich, sei es ein Verhältnis zum Boden, weiches, wie bei
Kolonisten und kleinbäuerlichen Grundbesitzern, bei der isolier-
ten und nicht sozial entwickelten Arbeit unmittelbar eingeschlos-
sen scheint in der Aneignung und Produktion der Produkte bestimm-
ter Bodenstücke durch die unmittelbaren Produzenten.
Diese G e m e i n s a m k e i t der verschiednen Formen der
Rente - ökonomische Realisierung des Grundeigentums zu sein, der
juristischen Fiktion, kraft deren verschiedne Individuen be-
stimmte Teile des Erdballs ausschließlich besitzen - läßt die Un-
terschiede übersehn.
2. Alle Grundrente ist Mehrwert, Produkt von Mehrarbeit. Sie ist
noch direkt Mehrprodukt in ihrer unentwickeltern Form, der Natu-
ralrente. Daher der Irrtum, daß die der kapitalistischen Produk-
tionsweise entsprechende Rente, die stets (Überschuß über den
Profit, d.h. über einen Wertteil der Ware ist, der selbst aus
Mehrwert (Mehrarbeit) besteht - daß dieser besondre und spezifi-
sche Bestandteil des Mehrwerts dadurch erklärt sei, daß man die
allgemeinen Existenzbedingungen von Mehrwert und Profit überhaupt
erklärt. Diese Bedingungen sind: Die unmittelbaren Produzenten
müssen über die Zeit hinaus arbeiten, die zur Reproduktion ihrer
eignen Arbeitskraft, ihrer selbst erheischt ist. Sie müssen Mehr-
arbeit überhaupt verrichten. Dies ist die subjektive Bedingung.
Aber die objektive ist, daß sie auch Mehrarbeit verrichten kön-
nen; daß die Naturbedingungen derart sind, daß ein Teil ihrer
disponiblen Arbeitszeif zu ihrer Reproduktion und Selbsterhaltung
als Produzenten hinreicht, daß die Produktion ihrer notwendigen
Lebensmittel nicht ihre ganze Arbeitskraft konsumiert. Die
#648# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Fruchtbarkeit der Natur bildet hier eine Grenze, einen Ausgangs-
punkt, eine Basis. Andrerseits bildet die Entwicklung der gesell-
schaftlichen Produktivkraft ihrer Arbeit die andre. Noch näher
betrachtet, da die Produktion der Nahrungsmittel die allererste
Bedingung ihres Lebens und aller Produktion überhaupt ist, muß
die in dieser Produktion aufgewandte Arbeit, also die agrikole
Arbeit im weitesten ökonomischen Sinn, fruchtbar genug sein, da-
mit nicht die ganze disponible Arbeitszeit in der Produktion von
Nahrungsmitteln für die unmittelbaren Produzenten absorbiert
wird; also agrikole Mehrarbeit und daher agrikoles Mehrprodukt
möglich sei. Weiter entwickelt, daß die agrikole Gesamtarbeit -
notwendige und Mehrarbeit eines Teils der Gesellschaft hinreicht,
um die notwendigen Nahrungsmittel für die ganze Gesellschaft,
also auch iür die nicht agrikolen Arbeiter zu erzeugen; daß also
diese große Teilung der Arbeit zwischen Ackerbauern und Industri-
ellen möglich ist, und ebenso die zwischen denen der Ackerbauern,
die Nahrung produzieren, und denen, die Rohstoffe produzieren.
Obgleich die Arbeit der unmittelbaren Nahrungsproduzenten für sie
selbst in notwendige und Mehrarbeit zerfällt, stellt sie so, in
bezug auf die Gesellschaft, die nur zur Produktion der Nahrungs-
mittel erheischte notwendige Arbeit dar. Dasselbe findet übrigens
statt bei aller Teilung der Arbeit innerhalb der ganzen Gesell-
schaft, im Unterschied von der Teilung den Arbeit innerhalb der
einzelnen Werkstatt. Es ist die zur Produktion besondter Artikel
- zur Befriedigung eines besondren Bedürfnisses der Gesellschaft
für besondre Artikel notwendige Arbeit. Ist diese Verteilung pro-
portionell, so werden die Produkte der verschiednen Gruppen zu
ihren Werten (bei weitrer Entwicklung zu ihren Produktionsprei-
sen) verkauft, oder aber zu Preisen, die, durch allgemeine Ge-
setze bestimmte, Modifikationen dieser Werte resp. Produktions-
preise sind. Es ist in der Tat das Gesetz des Werts, wie es sich
geltend macht, nicht in bezug auf die einzelnen Waren oder Arti-
kel, sondern auf die jedesmallgen Gesamtprodukte der besondren,
durch die Teilung der Arbeit verselbständigten gesellschaftlichen
Produktionssphäten; so daß nicht nur auf jede einzelne Ware nur
die notwendige Arbeitszeit verwandt ist, sondern daß von der ge-
sellschaftlichen Gesamtarbeitszeit nur das nötige proportionelle
Quantum in den verschiednen Gruppen verwandt ist. Denn Bedingung
bleibt der Gebrauchswert. Wenn aber der Gebrauchswert bei der
einzelnen Ware davon abhängt, daß sie an und für sich ein Bedürf-
nis befriedigt, so bei der gesellschaftlichen Produktenmasse da-
von, daß sie dem quantitativ bestimmten gesellschaftlichen Be-
dürfnis für jede besondere Art von Produkt adäquat, und die Ar-
beit daher im Verhältnis dieser gesellschaftlichen Bedürfnisse,
die quantitativ
#649# 37. Kapitel - Einleitendes
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umschrieben sind, in die verschiednen Produktionssphären propor-
tionell verteilt ist. (Dieser Punkt heranzuziehn bei der Vertei-
lung des Kapitals in die verschiednen Produktionssphären.) Das
gesellschaftliche Bedürfnis, d.h. der Gebrauchswert auf gesell-
schaftlicher Potenz, erscheint hier bestimmend für die Quota der
gesellschaftlichen Gesamtarbeitszeit, die den verschiednen beson-
dren Produktionssphären anheimfallen. Es ist aber nur dasselbe
Gesetz, das sich schon bei der einzelnen Ware zeigt, nämlich: daß
ihr Gebrauchswert Voraussetzung ihres Tauschwerts und damit ihres
Werts ist. Dieser Punkt hat mit dem Verhältnis zwischen notwendi-
ger und Mehrarbeit nur so viel zu tun, daß mit Verletzung dieser
Proportion der Wert der Ware, also auch der in ihm steckende
Mehrwert, nicht realisiert werden kann. Z.B. es sei proportionell
zuviel Baumwollgewebe produziert, obgleich in diesem Gesamtpro-
dukt von Gewebe nur die unter den gegebnen Bedingungen dafür not-
wendige Arbeitszeit realisiert. Aber es ist überhaupt zuviel ge-
sellschaftliche Arbeit in diesem besondren Zweig verausgabt; d.h.
ein Teil des Produkts ist nutzlos. Das Ganze verkauft sich daher
nur, als ob es in der notwendigen Proportion produziert wäre.
Diese quantitative Schranke der auf die verschiednen besondren
Produktionssphären verwendbaren Quoten der gesellschaftlichen Ar-
beitszeit ist nur weiterentwickelter Ausdruck des Wertgesetzes
überhaupt; obgleich die notwendige Arbeitszeit hier einen andern
Sinn enthält. Es ist nur soundso viel davon notwendig zur Befrie-
digung des gesellschaftlichen Bedürfnisses. Die Beschränkung
tritt hier ein durch den Gebrauchswert. Die Gesellschaft kann,
unter den gegebnen Produktionsbedingungen, nur so viel von ihrer
Gesamtarbeitszeit auf diese einzelne Art von Produkt verwenden.
Aber die subjektiven und objektiven Bedingungen von Mehrarbeit
und Mehrwert überhaupt haben mit der bestimmten Form, sei es des
Profits, sei es der Rente, nichts zu tun. Sie gelten für den
Mehrwert als solchen, welche besondre Form er immer annehme. Sie
erklären die Grundrente daher nicht. 3. Gerade bei der ökonomi-
schen Verwertung des Grundeigentums, bei der Entwicklung der
Grundrente, tritt als besonders eigentümlich dies hervor, daß ihr
Betrag durchaus nicht durch Dazutun ihres Empfängers bestimmt
ist, sondern durch die von seinem Zutun unabhängige Entwicklung
der gesellschaftlichen Arbeit, an der er keinen Teil nimmt. Es
wird daher leicht etwas als Eigentümlichkeit der Rente (und des
Agrikulturprodukts überhaupt) gefaßt, was auf Basis der Warenpro-
duktion, und näher der kapjtalistischen Produktion, die in ihrem
ganzen Umfang Warenproduktion ist, allen Produktionszweigen und
allen ihren Produkten gemeinschaftlich ist.
#650# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Die Höhe der Bodenrente (und mit ihr der Wert des Bodens) entwic-
kelt sich im Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung als Re-
sultat der gesellschaftlichen Gesamtarbeit. Einerseits wächst da-
mit der Markt und die Nachfrage nach Bodenprodukten, andrerseits
unmittelbar die Nachfrage nach Grund und Boden selbst, als kon-
kurrierender Produktionsbedingung für alle möglichen, auch nicht
agrikolen Geschäftszweige. Näher, die Rente, und damit der Wert
des Bodens, um nur von der eigentlichen Ackerbaurente zu spre-
chen, entwickelt sich mit dem Markt für das Bodenprodukt und da-
her mit dem Wachstum der nicht agrikolen Bevölkerung; mit ihrem
Bedürfnis und ihrer Nachfrage teils für Nahrungsmittel, teils für
Rohstoffe. Es liegt in der Natur der kapitalistischen Produkti-
onsweise, daß sie die ackerbauende Bevölkerung fortwährend ver-
mindert im Verhältnis zur nicht ackerbauenden, weil in der Indu-
strie (im engern Sinn) das Wachstum des konstanten Kapitals, im
Verhältnis zum variablen, verbunden ist mit dem absoluten Wachs-
tum, obgleich der relativen Abnahme, des vatiablen Kapitals; wäh-
rend in der Agrikultur das variable Kapital absolut abnimmt, das
zur Exploitation eines bestimmten Bodenstücks erfordert ist, also
nur wachsen kann, soweit neuer Boden bebaut wird, dies aber wie-
der voraussetzt noch größres Wachstum der nicht agrikolen Bevöl-
kerung.
In der Tat liegt hier nicht eine dem Ackerbau und seinen Produk-
ten eigentümliche Erscheinung vor. Vielmehr gilt dasselbe auf Ba-
sis der Warenproduktion und ihrer absoluten Form, der kapitali-
stischen Produktion, für alle andren Produktionszweige und Pro-
dukte.
Diese Produkte sind Waren, Gebrauchswerte, die einen Tauschwert,
und zwar einen realisierbaren, in Geld verwandelbaren Tauschwert
besitzen nur in dem Umfang, worin andre Waren ein Äquivalent für
sie bilden, andre Produkte ihnen als Waren und als Werte gegen-
übertreten; in dem Umfang also, worin sie nicht produziert werden
als unmittelbare Subsistenzmittel für ihre Produzenten selbst,
sondern als Waren, als Produkte, die nur durch Verwandlung in
Tauschwert (Geld), durch ihre Veräußerung, zu Gebrauchswerten
werden. Der Markt für diese Waren entwickelt sich durch die ge-
sellschaftliche Teilung der Arbeit; die Scheidung der produktiven
Arbeiten verwandelt ihre respektiven Produkte wechselseitig in
Waren, in Äquivalente füreinander, macht sie sich wechselseitig
als Markt dienen. Ei ist dies durchaus nichts den Agrikulturpro-
dukten Eigentümliches. Die Rente kann sich als Geldrente nur ent-
wickeln auf Basis der Warenproduktion, näher der kapitalistischen
Produktion, und sie entwickelt sich in demselben Maß, worin die
agrikole Produktion Warenproduktion wird; also in demselben Maß,
worin sich die nicht agrikole Produktion ihr gegen-
#651# 37. Kapitel - Einleitendes
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über selbständig entwickelt; denn in demselben Maß wird das Ac-
kerbauprodukt Ware, Tauschwert und Wert. In demselben Maß, wie
sich mit der kapitalistischen Produktion die Warenproduktion ent-
wickelt, und daher die Produktion von Wert, entwickelt sich die
Produktion von Mehrwert und Mehrprodukt. Aber in demselben Maß,
wie letztre sich entwickelt, entwickelt sich die Fähigkeit des
Grundeigentums, einen wachsenden Teil dieses Mehrwerts, vermit-
telst seines Monopols an der Erde, abzufangen, daher den Wert
seiner Rente zu steigern und den Preis des Bodens selbst. Der Ka-
pitalist ist noch selbsttätiger Funktionär in der Entwicklung
dieses Mehrwerts und Mehrprodukts. Der Grundeigentümer hat nur
den so ohne sein Zutun wachsenden Anteil am Mehrprodukt und Mehr-
wert abzufangen. Dies ist das FIgentümliche seiner Stellung,
nicht aber dies, daß der Wert der Bodenprodukte und daher des Bo-
dens immer wächst in dem Maß, wie der Markt sich dafür erweitert,
die Nachfrage zunimmt und mit ihr die Warenwelt, die dem Boden-
produkt gegenübersteht, also in andren Worten die Masse der nicht
agrikolen Warenproduzenten und der nicht agr'kolen Warenproduk-
tion. Da dies aber ohne sein Zutun geschieht, erscheint es bei
ihm als etwas Spezifisches, daß Wertmasse, Masse des Mehrwerts
und Verwandlung eines Teils dieses Mehrwerts in Bodenrente von
dem gesellschaftlichen Produktionsprozeß, von der Entwicklung der
Warenproduktion überhaupt abhängt. Daher will z.B. Dove hieraus
die Rente entwickeln. Er sagt, die Rente hängt ab nicht von der
Masse des agrikolen Produkts, sondern von seinem Wert [98]; die-
ser aber hängt ab von der Masse und der Produktivität der nicht
agrikolen Bevölkerung. Dies gilt aber von jedem andern Produkt,
daß es sich nur als Ware entwickelt teils mit der Masse, teils
mit der Mannigfaltigkeit der Reihe andrer Waren, die Äquivalente
dafür bilden. Es ist dies schon bei der allgemeinen Darstellung
des Werts gezeigt worden 1*). Einerseits hängt die Tauschfähig-
keit eines Produkts überhaupt ab von der Vielfachheit der Waren,
die außer ihm existieren. Andrerseits hängt davon im besondren ab
die Masse, worin es selbst als Ware produziert werden kann.
Kein Produzent, der Industrielle sowenig wie der Ackerbauer, iso-
liert betrachtet, produziert Wert oder Ware. Sein Produkt wird
nur Wert und Ware in bestimmtem gesellschaftlichen Zusammenhang.
Erstens, soweit es als Darstellung gesellschaftlicher Arbeit er-
scheint, also seine eigne Arbeitszeit als Teil der gesellschaft-
lichen Arbeitszeit Oberhaupt; zweitens: dieser gesellschaftliche
Charakter seiner Arbeit erscheint als ein seinem Produkt
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1*) Siehe Band 13 unserer Ausgabe, S. 25/26 und Band 23 unserer
Ausgabe, S. 103
#652# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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aufgeprägter gesellschaftlicher Charakter, in seinem Geldcharak-
ter und in seiner durch den Preis bestimmten allgemeinen Aus-
tauschbarkeit. Wenn also einerseits, statt die Rente zu erklären,
Mehrwert oder in noch bornierterer Fassung Mehrprodukt überhaupt
erklärt wird, so wird hier andrerseits das Versehen begangen,
einen Charakter, der allen Produkten als Waren und Werten zu-
kommt, den Ackerbauprodukten ausschließlich zuzuschreiben. Noch
mehr wird dies verflacht, wenn von der allgemeinen Bestimmung des
Werts auf die Realisierung eines bestimmten Warenwerts zurückge-
gangen wird. Jede Ware kann ihren Wert nur realisieren im Zirku-
lationsprozeß, und ob und wieweit sie ihn realisiert, hängt von
den jedesmallgen Marktbedingungen ab. Es ist also nicht das Ei-
gentümliche der Grundrente, daß die Agrikulturprodukte sich zu
Werten und als Werte entwickeln, d.h. daß sie als Waren den an-
dern Waren und die nicht agrikolen Produkte ihnen als Waren ge-
genübertreten, oder daß sie sich als besondre Ausdrücke gesell-
schaftlicher Arbeit entwickeln. Das Eigentümliche ist, daß mit
den Bedingungen, worin sich die Agrikulturprodukte als Werte
(Waren) entwickeln, und mit den Bedingungen der Reallsation ihrer
Werte auch die Macht des Grundeigentums sich entwickelt, einen
wachsenden Teil dieser ohne sein Zutungeschaffnen Werte sich an-
zueignen, ein wachsender Teil des Mehrwerts sich in Grundrente
verwandelt.
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