Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       Sechster Abschnitt
       Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       
       SIEBENUNDDREISSIGSTES KAPITEL
       
       Einleitendes
       
       Die Analyse  des Grundeigentums in seinen verschiednen geschicht-
       lichen Formen  liegt jenseits  der Grenzen  dieses Werks. Wir be-
       schäftigen uns  nur mit  ihm, soweit ein Teil des vom Kapital er-
       zeugten Mehrwerts dem Grundeigentümer anheimfällt. Wir unterstel-
       len also,  daß die  Agrikultur, ganz  wie die Manufaktur, von der
       kapitalistischen Produktionsweise  beherrscht, d.h. daß die Land-
       wirtschaft von  Kapitalisten betrieben wird, die sich von den üb-
       rigen Kapitalisten  zunächst nur durch das Element unterscheiden,
       worin ihr Kapital und die von diesem Kapital in Bewegung gesetzte
       Lohnarbeit angelegt  ist. Für  uns produziert  der Pächter Weizen
       usw. wie  der Fabrikant  Garn oder  Maschinen. Die Unterstellung,
       daß die  kapitalistische Produktionsweise sich der Landwirtschaft
       bemächtigt hat, schließt ein, daß sie alle Sphären der Produktion
       und der  bürgerlichen Gesellschaft beherrscht, daß also auch ihre
       Bedingungen, wie  freie Konkurrenz  der Kapitale, Obertragbarkeit
       derselben von  einer Produktionssphäre in die andre, gleiche Höhe
       des Durchschnittsprofits  usw., in  ihrer ganzen  Reife vorhanden
       sind. Die  von uns  betrachtete Form  des Grundeigentums ist eine
       spezifisch historische  Form desselben,  die durch die Einwirkung
       des   Kapitals    und   der   kapitalistischen   Produktionsweise
       v e r w a n d e l t e   Form, sei es des feudalen Grundeigentums,
       sei es der als Nahrungszweig betriebnen kleinbäuerlichen Agrikul-
       tur, worin  der   B e s i t z   von Grund  und Boden als eine der
       Produktionsbedingungen für den unmittelbaren Produzenten und sein
       E i g e n t u m   am Boden als die vorteilhafteste Bedingung, als
       Bedingung der  Blüte seiner  Produktionsweise erscheint. Wenn die
       kapitalistische Produktionsweise  überhaupt die Expropriation der
       Arbeiter von den Arbeitsbedingungen, so setzt sie in der Agrikul-
       tur die Expropriation der ländlichen Arbeiter von
       
       #628# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Grund und  Boden und  ihre Unterordnung  unter einen Kapitalisten
       voraus, der  die Agrikultur des Profits wegen betreibt. Für unsre
       Entwicklung ist es also ein ganz gleichgültiger Einwurf, wenn er-
       innert wird, daß auch andre Formen des Grundeigentums und des Ac-
       kerbaus existiert  haben oder  noch existieren.  Es kann dies nur
       die Ökonomen treffen, welche die kapitalistische Produktionsweise
       in der Landwirtschaft und die ihr entsprechende Form des Grundei-
       gentums nicht  als historische,  sondern als ewige Kategorien be-
       handeln.
       Für uns  ist die Betrachtung der modernen Form des Grundeigentums
       nötig, weil  es überhaupt  gilt, die  bestimmten Produktions- und
       Verkehrsverhältnisse zu  betrachten, die aus der Anlage des Kapi-
       tals in  der Und.  wirtschaft entspringen. Ohne das wäre die Ana-
       lyse desselben  nicht vollständig.  Wir beschränken uns also aus-
       schließlich auf  die Kapitalanlage im eigentlichen Ackerbau, d.h.
       in der Produktion des Hauptpflanzenstoffs, wovon eine Bevölkerung
       lebt. Wir  können sagen Weizen, weil dieser das Hauptnahrungsmit-
       tel der  modernen,  kapitalistisch  entwickelten  Völker.  (Oder,
       statt Ackerbau,  Bergwerke, weil  die Gesetze  dieselben.) Es ist
       eins der  großen Verdienste  von A. Smith, daß er entwickelt hat,
       wie die Grundrente des zur Produktion andrer landwirtschaftlichen
       Produkte angewandten  Kapitals, z.B.  von  Flachs,  Farbkräutern,
       selbständiger Viehzucht  usw., bestimmt ist durch die Grundrente,
       welche das  in der  Produktion des Hauptnahrungsmittels angelegte
       Kapital abwirft. [85] Es ist in der Tat seit ihm kein Fortschritt
       in dieser Beziehung gemacht worden. Was wir beschränkend oder zu-
       fügend zu  erinnern hätten, gehört in die selbständige Behandlung
       des Grundeigentums,  nicht hierhin. Von dem Grundeigentum, soweit
       es nicht  sich auf  den zur Weizenproduktion bestimmten Boden be-
       zieht, werden  wir daher  nicht ex professo sprechen, sondern hie
       und da nur der Illustration halber darauf zurückkommen.
       Der Vollständigkeit  wegen ist  zu bemerken, daß hier unter Grund
       und Boden  auch Wasser  etc. verstanden wird, soweit es einen Ei-
       gentümer hat, als Zubehör von Grund und Boden sich darstellt.
       Das Grundeigentum  setzt das  Monopol gewisser  Personen  voraus,
       über bestimmte Portionen des Erdkörpers als ausschließliche Sphä-
       ren ihres  Privatwillens mit  Ausschluß aller andern zu verfügen.
       26) Dies vorausgesetzt,
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       26) Nichts kann komischer sein als Hegels Entwicklung des Privat-
       grundeigentums. Der Mensch als Person muß seinem Willen Wirklich-
       keit geben  als der Seele der äußern Natur, daher diese Natur als
       sein Privateigentum  in Besitz  nehmen. Wenn  dies die Bestimmung
       der Person ist, des Menschen als Person, so würde folgen, daß je-
       der Mensch
       
       #629# 37. Kapitel - Einleitendes
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       handelt es sich darum, den ökonomischen Wert, d.h. die Verwertung
       dieses Monopols auf Basis der kapitalistischen Produktion zu ent-
       wickeln. Mit  der juristischen  Macht dieser  Personen, Portionen
       des Erdballs  zu brauchen  und zu  mißbrauchen, ist  nichts abge-
       macht. Der Gebrauch derselben hängt ganz und gar von ökonomischen
       Bedingungen ab,  die von  ihrem Willen unabhängig sind. Die juri-
       stische Vorstellung  selbst heißt  weiter  nichts,  als  daß  der
       Grundeigentümer mit  dem Boden verfahren kann, wie jeder Warenbe-
       sitzer mit  seiner Ware;  und diese Vorstellung - die juristische
       Vorstellung des  freien Privatgrundeigentums - tritt in der alten
       Welt nur  ein zur  Zeit der  Auflösung  der  organischen  Gesell-
       schaftsordnung, und  in der modernen Welt nur mit der Entwicklung
       der kapitalistischen Produktion. In Asien ist
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       Grundeigentümer sein  muß, um  sich als  Person zu verwirklichen.
       Das freie  Privateigentum an  Grund und Boden - ein sehr modernes
       Produkt -  ist nach Hegel nicht ein bestimmtes gesellschaftliches
       Verhältnis, sondern  ein Verhältnis  des Menschen  als Person zur
       "Natur", "absolutes  Zueignungsrecht des  Menschen auf  alle  Sa-
       chen". (Hegel,  "Philosophie des Rechts", Berlin 1840, S.79.) So-
       viel ist  zunächst klar, daß die einzelne Person sich nicht durch
       ihren Willen,  als Eigentümer behaupten kann gegen über dem frem-
       den Willen, der sich ebenfalls in demselben Fetzen Erdkörper ver-
       leiblichen will.  Es gehören  dazu ganz  andre Dinge als der gute
       Wille. Es ist ferner absolut nicht abzusehn, wo "die Person" sich
       die Schranke  der Verwirklichung  ihres Willens setzt, ob das Da-
       sein ihres  Willens sich  in einem ganzen Land realisiert oder ob
       sie einen  ganzen Haufen Länder braucht, um durch deren Aneignung
       "die Hoheit meines Willens gegen die Sache zu manifestieren". [S.
       80.] Hier  gerät Hegel  denn auch  vollständig in die Brüche. Die
       Besitznahme ist  ganz vereinzelter  Art; ich  nehme nicht mehr in
       Besitz, als  ich mit  meinem Körper  berühre, aber das zweite ist
       sogleich, daß  die äußern Dinge eine weitre Ausdehnung haben, als
       ich fassen  kann. Indem ich so was in Besitz habe, ist auch damit
       ein andres in Verbindung. Ich übe die Besitznahme durch die Hand,
       aber der  Bereich derselben  kann erweitert werden." (p. 90, 91.)
       Aber mit diesem andren ist wieder etwas andres in Verbindung, und
       so verschwindet die Grenze, wie weit sich mein Wille als Seele in
       den Boden  auszugießen hat.  Wenn ich  etwas besitze, so geht der
       Verstand gleich  dahin über,  daß nicht  bloß das unmittelbar Be-
       seßne, sondern  das damit Zusammenhängende mein sei. Hier muß das
       positive Recht seine Feststellungen machen, denn aus dem Begriffe
       läßt sich nichts weiter herleiten. (p. 91.) Dies ist ein außeror-
       dentlich naives  Geständnis des Begriffs und beweist, daß der Be-
       griff, der  von vornherein  den Schnitzer  macht, eine  ganz  be-
       stimmte und  der bürgerlichen Gesellschaft angehörige juristische
       Vorstellung vom  Grundeigentum für  absolut zu  halten,  von  den
       wirklichen Gestaltungen dieses Grundeigentums nichts begreift. Es
       ist zugleich  das Geständnis  darin enthalten,  daß mit den wech-
       selnden Bedürfnissen  der gesellschaftlichen,  d.h.  ökonomischen
       Entwicklung das  "positive Recht"  seine Feststellungen  wechseln
       kann und muß.
       
       #630# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       sie nur  stellenweis von  den Europäern importiert worden. Im Ab-
       schnitt über  die ursprüngliche  Akkumulation (Buch I, Kap. XXIV)
       hat man gesehn, wie diese Produktionsweise voraussetzt einerseits
       die Loslösung  der unmittelbaren Produzenten aus der Stellung ei-
       nes bloßen Zubehörs des Bodens (in der Form von Hörigen, Leibeig-
       nen, Sklaven  etc.), andrerseits  die Expropriation der Masse des
       Volks vom  Grund und Boden. Insofern ist das Monopol des Grundei-
       gentums eine  historische Voraussetzung  und bleibt  fortwährende
       Grundlage, der  kapitalistischen Produktionsweise, wie aller frü-
       hern Produktionsweisen,  die auf  Ausbeutung der  Massen in einer
       oder der  andern Form beruhn. Die Form aber, worin die beginnende
       kapitalistische  Produktionsweise  das  Grundeigentum  vorfindet,
       entspricht ihr  nicht. Die  ihr entsprechende  Form wird erst von
       ihr selbst geschaffen durch die Unterordnung der Agrikultur unter
       das Kapital; womit denn auch feudales Grundeigentum, Claneigentum
       oder kleines  Bauerneigentum mit  Markgemeinschaft, in die dieser
       Produktionsweise entsprechende  ökonomische Form verwandelt wird,
       wie verschieden auch deren juristische Formen seien. Es ist eines
       der großen  Resultate der  kapitalistischen Produktionsweise, daß
       sie einerseits  die Agrikultur aus einem bloß empirischen und me-
       chanisch sich  forterbenden Verfahren  des unentwickeltsten Teils
       der Gesellschaft in bewußte wissenschaftliche Anwendung der Agro-
       nomie verwandelt,  soweit dies  überhaupt innerhalb  der mit  dem
       Privateigentum gegebnen Verhältnisse möglich ist 27); daß sie das
       Grundeigentum einerseits von Herrschafts- und Knechtschaftsverhä-
       Itnissen völlig  loslöst, andrerseits den Grund und Boden als Ar-
       beitsbedingung gänzlich  vom  Grundeigentum  und  Grundeigentümer
       trennt, für  den er  weiter nichts  vorstellt, als eine bestimmte
       Celdsteuer, die er vermittelst seines Monopols vom industriellen
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       27) Ganz  konservative Agrikulturchemiker, wie z.B. Johnston, ge-
       ben zu,  daß eine  wirklich rationelle Agrikultur überall am Pri-
       vateigentum  unüberwindliche   Schranken  findet.   Dasselbe  tun
       Schriftsteller, welche  Verteidiger ex  professo des Monopols des
       Privateigentums am  Erdball sind,  so z.B.  Herr Charles Comte in
       einem zweibändigen Werk, das die Verteidigung des Privateigentums
       zum speziellen  Zweck hat. "Ein Volk", sagt er, kann den aus sei-
       ner Natur sich ergebenden Grad des Wohlstands und der Macht nicht
       erreichen, es  sei denn,  daß jeder  Teil des  Bodens, der es er-
       nährt, die  Bestimmung erhält, die am meisten mit dem allgemeinen
       Interesse im  Einklang steht.  Um seinen  Reichtümern eine  große
       Entwicklung zu geben, müßte wenn möglich ein einziger und vor al-
       lem aufgeklärter  Wille die  Verfügung über  jedes einzelne Stück
       seines Gebiets in die Hand nehmen und jedes Stück zur Prosperität
       aller andren  beitragen machen.  Aber die  Existenz eines solchen
       Willens... würde unverträglich sein mit der Teilung des Bodens in
       Privatgrundstücke... und mit der, jedem Besitzer gewährleisteten
       
       #631# 37. Kapitel - Einleitendes
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       Kapitalisten, dem  Pächter, erhebt: daß sie so sehr den Zusammen-
       hang loslöst,  daß der  Grundeigentümer sein ganzes Leben in Kon-
       stantinopel zubringen kann, während sein Grundeigentum in Schott-
       land liegt.  Das Grundeigentum  erhält so  seine rein ökonomische
       Form, durch  Abstreifung aller seiner frühern politischen und so-
       zialen Verbrämungen und Verquickungen, kurz aller jener traditio-
       nellen Zutaten,  die von  den industriellen  Kapitalisten selbst,
       wie von ihren theoretischen Wortführern, wie wir später sehn wer-
       den, im  Eifer ihres  Kampfs mit dem Grundeigentum als eine nutz-
       lose und  abgeschmackte Superfötation  denunziert werden. Die Ra-
       tionalisierung der  Agrikultur einerseits,  die diese  erst befä-
       higt, gesellschaftlich  betrieben zu  werden, die Rückführung des
       Grundeigentums ad absurdum andrerseits, dies sind die großen Ver-
       dienste der  kapitalistischen Produktionsweise. Wie alle ihre an-
       dern historischen Fortschritte, erkaufte sie auch diesen zunächst
       durch die  völlige Verelendung der unmittelbaren Produzenten. Be-
       vor wir  zum Gegenstand  selbst übergehn, sind noch einige Vorbe-
       merkungen zur Abwehr von Mißverständnissen nötig.
       Die Voraussetzung  bei der  kapitalistischen Produktionsweise ist
       also diese: die wirklichen Ackerbauer sind Lohnarbeiter, beschäf-
       tigt von  einem Kapitalisten, dem Pächter, der die Landwirtschaft
       nur als  ein besondres Exploitationsfeld des Kapitals, als Anlage
       seines Kapitals  in einer  besondern Produktionssphäre  betreibt.
       Dieser Pächter-Kapitalist zahlt dem Grundeigentümer, dem Eigentü-
       mer des  von ihm  exploitierten Bodens,  in bestimmten  Terminen,
       z.B. jährlich, eine kontraktlich festgesetzte Geldsumme (ganz wie
       der Borger  von Geldkapital  bestimmten Zins)  für die Erlaubnis,
       sein Kapital  in  diesem  besondern  Produktionsfeld  anzuwenden.
       Diese Geldsumme heißt Grundrente, einerlei ob sie von Ackerboden,
       Bauterrain,  Bergwerken,   Fischereien,  Waldungen  usw.  gezahlt
       werde. Sie wird gezahlt für
       ---
       Fähigkeit, über  sein Vermögen  in fast absoluter Weise zu verfü-
       gen." [86] Johnston, Comte etc. haben bei dem Widerspruch des Ei-
       gentums mit  einer rationellen  Agonomie nur die Notwendigkeit im
       Auge, den  Boden eines Landes als ein Ganzes zu bebauen. Aber die
       Abhängigkeit der Kultur der besondren Erdprodukte von den Schwan-
       kungen der  Marktpreise, und der beständige Wechsel dieser Kultur
       mit diesen  Preisschwankungen, der  ganze Geist  der kapitalisti-
       schen Produktion,  der auf  den unmittelbaren nächsten Geldgewinn
       gerichtet ist,  widerspricht der Agrikultur, die mit den gesamten
       ständigen Lebensbedingungen der sich verkettenden Menschengenera-
       tionen zu  wirtschaften hat.  Ein schlagendes Beispiel davon sind
       die Waldungen,  die nur da zuweilen einigermaßen dem Gesamtinter-
       esse gemäß  bewirtschaftet werden,  wo sie  nicht Privateigentum,
       sondern der Staatsverwaltung unterworfen sind.
       
       #632# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       die ganze  Zeit, während  deren kontraktlich  der Grundeigentümer
       den Boden an den Pächter verliehen, vermietet hat. Die Grundrente
       ist also  hier die  Form, worin sich das Grundeigentum ökonomisch
       realisiert, verwertet.  Wir haben  ferner hier alle drei Klassen,
       welche den Rahmen der modernen Gesellschaft konstituieren, zusam-
       men und  einander gegenüber - Lohnarbeiter, industrieller Kapita-
       list, Grundeigentümer.
       Kapital kann  in der  Erde fixiert, ihr einverleibt werden, teils
       mehr vorübergehend, wie bei Verbesserungen chemischer Natur, Dün-
       gung usw.,  teils mehr permanent, wie bei Abzugskanälen, Bewässe-
       rungsanlagen, Niveliierungen,  Wirtschaftsgebäuden etc.  Ich habe
       anderswo das  der Erde  so einverleibte  Kapital la terre-capital
       genannt. 28)  Es fällt  unter die  Kategorien des fixen Kapitals.
       Der Zins  für das der Erde einverleibte Kapital und die Verbesse-
       rungen, die  sie so  als Produktionsinstrument erhält, kann einen
       Teil der  Rente bilden,  die dem  Grundeigentümer vom Pächter ge-
       zahlt wird  29), aber  sie  konstituiert  nicht  die  eigentliche
       Grundrente, die  für den  Gebrauch des Bodens als solchen gezahlt
       wird, er  mag sich im Naturzustand befinden oder kultiviert sein.
       Bei einer  systematischen Behandlung  des Grundeigentums, die au-
       ßerhalb unsres  Plans liegt,  wäre dieser  Teil der  Einnahme des
       Grundeigentümers ausführlich  darzustellen. Hier  genügen  wenige
       Worte darüber.  Die mehr  temporären Kapitalanlagen,  die die ge-
       wöhnlichen Produktionsprozesse in der Agrikultur mit sich führen,
       werden alle ohne Ausnahme vom Pächter gemacht. Diese Anlagen, wie
       die bloße Bebauung überhaupt, wenn sie einigermaßen rationell be-
       trieben wird,  also sich nicht auf die brutale Aussaugung des Bo-
       dens reduziert,  wie etwa bei den ehemaligen amerikanischen Skla-
       venhaltern -  wogegen sich  jedoch die  30 Herren Grundeigentümer
       kontraktlich sichern -, verbessern den Boden, 30)
       ---
       28) "Misére de la Philosophie", p. 165. Ich mache dort den Unter-
       schied zwischen  terre-matire und  terre-capital. Man braucht nur
       in bereits  in Produktionsrnittel verwandelte Grundstücke weitere
       Kapitalanlagen hineinzustecken, um das Bodenkapital zu vermehren,
       ohne etwas an dem Bodenstoff, das heißt der Ausdehnung des Bodens
       hinzuzufügen... Das  Bodenkapital ist  ebensowenig ewig wie jedes
       andere Kapital...  Das Bodenkapital  ist ein  fixes Kapital, aber
       das fixe  Kapital nutzt sich ebenso ab wie die zirkulierenden Ka-
       pitalien." 1*)
       29) Ich  sage "kann",  weil unter  gewissen Umständen dieser Zins
       vom Gesetz der Grundrente reguliert wird und daher, z.B. bei Kon-
       kurrenz neuer  Ländereien von  großer natürlicher  Fruchtbarkeit,
       verschwinden kann. Siehe James Anderson d Carey. [87]
       ---
       1*) Siehe Band 4 unserer Ausgabe, S. 173/174
       
       #633# 37. Kapitel - Einleitendes
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       steigern sein  Produkt und verwandeln die Erde aus bloßer Materie
       in Erde-Kapital. Ein bebautes Feld ist mehr wert als ein unbebau-
       tes von  derselben natürlichen  Qualität. Auch die mehr permanen-
       ten, sich  in längerer  Zeit abnutzenden,  der Erde einverleibten
       fixen Kapitale  werden zum  großen Teil,  in gewissen Sphären oft
       ausschließlich, vom Pächter gemacht. Sobald aber die kontraktlich
       festgesetzte Pachtzeit abgelaufen ist - und es ist dies einer der
       Gründe, warum mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion
       der Grundeigentümer  die Pachtzeit  möglichst abzukürzen sucht -,
       fallen die  dem Boden einverleibten Verbesserungen als untrennba-
       res Akzidens  der Substanz, des Bodens, als Eigentum dem Besitzer
       des Bodens  anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt, den er schließt,
       fügt der  Grundeigentümer den  Zins für das der Erde einverleibte
       Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob er den Boden nun an
       den Pächter  vermietet, der  die Verbesserungen gemacht hat, oder
       an einen  andern Pächter. Seine Rente schwillt so auf; oder, wenn
       er den  Boden verkaufen will - wir werden gleich sehn, wie dessen
       Preis bestimmt  wird -,  ist jetzt  sein Wert gesteigert. Er ver-
       kauft nicht  nur den  Boden, sondern  den verbesserten Boden, das
       der Erde  einverleibte Kapital,  das ihm  nichts gekostet hat. Es
       ist dies  eins der  Geheimnisse -  ganz abgesehn von der Bewegung
       der eigentlichen  Grundrente -  der steigenden  Bereicherung  der
       Grundeigentümer, des  fortwährenden Anschwellens ihrer Renten und
       des wachsenden Geldwerts ihrer Ländereien mit dem Fortschritt der
       ökonomischen Entwicklung.  Sie stecken so das ohne ihr Zutun her-
       vorgebrachte Resultat  der gesellschaftlichen Entwicklung in ihre
       Privattaschen -  fruges consumere  nati [88].  Es ist  dies  aber
       zugleich eins  der größten Hindernisse einer rationellen Agrikul-
       tur, indem  der Pächter  alle Verbesserungen und Auslagen vermei-
       det, deren vollständiger Rückfluß während der Dauer seiner Pacht-
       zeit nicht  zu erwarten  steht; und  als solches Hindernis finden
       wir diesen  Umstand fort und fort denun. ziert, ebensowohl im vo-
       rigen Jahrhundert  von James Anderson [89], dem eigentlichen Ent-
       decker der modernen Rententheorie, der zugleich praktischer Päch-
       ter und für seine Zeit bedeutender Agronom war, wie in unsern Ta-
       gen von den Gegnern der jetzigen Verfassung des Grundeigentums in
       England.
       A. A. Walton, "History of the Landed Tenures of Great Britain and
       Ireland", London 1865, sagt darüber p. 96, 97:
       
       "Alle die  Anstrengungen der zahlreichen landwirtschaftlichen An-
       stalten in  unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirk-
       lich bemerkbaren Resultate im wirkfichen Fortschritt verbesserter
       Bebauung bewirken,  solange solche  Verbesserungen in  einem weit
       hohem Grade  den Wert  des Grundeigentums  und die  Höhe der Ren-
       trolle
       
       #634# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       des Grundbesitzers  vermehren, als sie die Lage des Pächters oder
       des Landarbeiter,  verbessern. Die  Pächter im allgemeinen wissen
       genausogut wie  der Grundbesitzer,  sein Rentmeister  oder selbst
       der Präsident  einer landwirtschaftlichen  Gesellschaft, daß gute
       Dränierung, reichliche  Düngung und gute Bewirtschaftung, im Bund
       mit vermehrter  Anwendung von  Arbeit, um  das Land  gründlich zu
       reinigen und  umzuarbeiten, wunderbare  Erfolge erzeugen  werden,
       sowohl in Verbesserung des Bodens wie in gesteigerter Produktion.
       Aber alles  dies erfordert beträchtliche Auslage, und die Pächter
       wissen ebenfalls  sehr gut,  daß, wie sehr sie auch das Land ver-
       bessern oder seinen Wert erhöhen mögen, die Grundbesitzer auf die
       Dauer den  Hauptvorteil davon in erhöhten Renten und gesteigertem
       Bodenwert einernten  werden... Sie sind schlau genug zu bemerken,
       was jene  Redner" (Grundbesitzer  und ihre  Rentmeister bei land-
       wirtschaftlichen Festmahlen)  "eigentümlicherweise stets  verges-
       sen, ihnen zu sagen - nämlich daß der Löwenanteil aller vom Päch-
       ter gemachten  Verbesserungen schließlich immer in die Tasche des
       Grundbesitzers gehn  muß... Wie sehr auch der frühere Pächter die
       Pachtung verbessert haben mag, sein Nachfolger wird immer finden,
       daß der Grundbesitzer die Rente erhöhen wird im Verhältnis zu dem
       durch frühere Verbesserungen gesteigerten Bodenwert."
       
       In der eigentlichen Agrikultur erscheint dieser Prozeß noch nicht
       so klar  wie bei Benutzung des Bodens als Bauterrain. Der weitaus
       überwiegende Teil  des Bodens, der in England zu Bauzwecken, aber
       nicht als  freehold verkauft  wird, wird von den Grundeigentümern
       vermietet für  99 Jahre  oder auf kürzere Zeit wenn möglich. Nach
       Ablauf dieser  Zeit fallen die Baulichkeiten mit dem Boden selbst
       dem Grundbesitzer anheim.
       
       "Sie" {die  Pächter} "sind verpflichtet, bei Ablauf des Mietskon-
       trakts das  Haus dem großen Grundbesitzer in gutem wohnlichen Zu-
       stand zu  überliefern, nachdem  sie bis zu dieser Zeit eine über-
       triebne Bodenrente  bezahlt haben.  Kaum ist der Mietkontrakt ab.
       gelaufen, so  kommt der  Agent oder Inspektor des Grundbesitzers,
       besichtigt euer  Haus, sorgt  dafür, daß  ihr es in guten Zustand
       setzt, nimmt  dann Besitz  davon und  annexiert es  an das Gebiet
       seines Grundherrn.  Die Tatsache  ist, daß,  wenn dies  System in
       voller Wirkung  noch für längre Zeit zugelassen wird, der gesamte
       Häuserbesitz im  Königreich, ebensogut wie der ländliche Grundbe-
       sitz, in  den Händen  der großen  Grundherrn sein wird. Das ganze
       Westend von London, nördlich und südlich von Temple Bar [90], ge-
       hört fast  ausschließlich ungefähr  einem halben  Dutzend  großer
       Grundherrn, ist  verrnietet zu  enormen Bodenrenten,  und wo  die
       Mietkontrakte noch  nicht ganz  abgelaufen  sind,  verfallen  sie
       rasch nacheinander. Dasselbe gilt in größerm oder geringeren Grad
       von jeder  Stadt im  Königreich. Aber  selbst hierbei bleibt dies
       gierige System der Ausschließlichkeit und des Monopols noch nicht
       stehn. Fast die gesamten Dockeinrichtungen unsrer Hafenstädte be-
       finden sich  infolge desselben  Prozesses der  Usurpation in  den
       Händen der großen Land-Leviathans." (l.c.p. 92, 93.)
       
       Unter diesen Umständen ist es klar, daß, wenn der Zensus für Eng-
       land und  Wales 1861  bei einer  Gesamtbevölkerung von 20 066 224
       die Zahl der
       
       #635# 37. Kapitel - Einleitendes
       -----
       Hauseigentümer auf  36 032  angibt, das Verhältnis der Eigentümer
       zur Zahl  der Häuser  und der Bevölkerung ein ganz andres Aussehn
       erhalten würde,  wären die  großen Eigentümer  auf die  eine, die
       kleinen auf die andre gestellt.
       Dies Beispiel  mit dem  Eigentum an Baulichkeiten ist wichtig, 1.
       weil es klar den Unterschied zwischen der eigentlichen Grundrente
       und dem  Zins des  dem Boden  einverleibten fixen Kapitals zeigt,
       der einen  Zusatz zur  Grundrente bilden  kann. Der Zins der Bau-
       lichkeiten, wie des bei der Agrikultur vom Pächter dem Boden ein-
       verleibten Kapitals,  fällt dem  industriellen Kapitalisten,  dem
       Bauspekulanten oder  Pächter zu  während der  Dauer des  Mietkon-
       trakts und  hat an und für sich nichts zu tun mit der Grundrente,
       die jährlich  in bestimmten Terminen für Benutzung des Bodens ge-
       zahlt werden  muß. 2.  Weil es  zeigt, wie  nut dem Boden das ihm
       einverleibte fremde  Kapital schließlich  dem Grundeigentümer an-
       heimfällt und der Zins dafür seine Rente schwellt.
       Einige Schriftsteller,  teils als  Wortführer des  Grundeigentums
       gegen die  Angriffe der bürgerlichen Ökonomen, teils in dem Stre-
       ben, das  kapitalistische Produktionssystem  in  ein  System  von
       "Harmonien" statt  von Gegensätzen zu verwandeln, wie z.B. Carey,
       haben die  Grundrente, den spezifischen ökonomischen Ausdruck des
       Grundeigentums, als  identisch mit dem Zins darzustellen gesucht.
       Damit wäre  nämlich der  Gegensatz zwischen  Grundeigentümern und
       Kapitalisten ausgelöscht.  Die umgekehrte Methode wurde im Beginn
       der kapitalistischen Produktion angewandt. Damals galt in der po-
       pulären Vorstellung  noch das Grundeigentum als die primitive und
       respektable Form  des Privateigentums, während der Zins des Kapi-
       tals als  Wucher verschrieen war. Dudley North, Locke etc. stell-
       ten daher  den Kapitalzins  dar als  eine der  Grundrente analoge
       Form, ganz  wie Turgot  die Berechtigung  des Zinses aus der Exi-
       stenz der Grundrente ableitete. - Jene neuern Schriftsteller ver-
       gessen -  ganz abgesehn  davon, daß die Grundrente rein, ohne Zu-
       satz jedes Zinses für dem Boden einverleibtes Kapital, existieren
       kann und  existiert -,  daß der  Grundeigentümer in  dieser Weise
       nicht nur Zins erhält von fremdem Kapital, das ihm nichts kostet,
       sondern obendrein noch das fremde Kapital gratis in den Kauf. Die
       Rechtfertigung des  Grundeigentums, wie  die aller  andren Eigen-
       tumsformen einer  bestimmten Produktionsweise,  ist die,  daß die
       Produktionsweise selbst  historische transitorische Notwendigkeit
       besitzt, also  auch die  Produktions- und  Austauschverhältnisse,
       die aus  ihr entspringen. Allerdings, wie wir später sehn werden,
       unterscheidet sich  das Grundeigentum  von den  übrigen Arten des
       Eigentums dadurch, daß auf einer gewissen Entwicklungshöhe,
       
       #636# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       selbst vom  Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise aus,
       es als überflüssig und schädlich erscheint.
       Die Grundrente kann in einer andern Form mit dem Zins verwechselt
       und so ihr spezifischer Charakter verkannt werden. Die Grundrente
       stellt sich  dar in  einer bestimmten Geldsumme, die der Grundei-
       gentümer jähr. lich aus der Verpachtung eines Stücks des Erdballs
       bezieht. Wir  haben gesehn, wie jede bestimmte Geldeinnahme kapi-
       talisiert werden, d.h. als der Zins eines imaginären Kapitals be-
       trachtet werden  kann. Ist  z.B. der mittlere Zinsfuß 5%, so kann
       also auch  eine jährliche Grundrente von 200 Pfd.St. als Zins ei-
       nes Kapitals  von 4000  Pfd.St. betrachtet  werden. Es ist die so
       kapitalisierte Grundrente, die den Kaufpreis oder Wert des Bodens
       bildet, eine  Kategorie, die  prima facie, ganz wie der Preis der
       Arbeit irrationell  ist, da die Erde nicht das Produkt der Arbeit
       ist, also  auch keinen  Wert hat.  Andrerseits aber verbirgt sich
       hinter dieser  irrationellen Form  ein wirkliches Produktionsver-
       hältnis. Kauft ein Kapitalist Grund und Boden, der eine jährliche
       Rente von  200 Pfd.St.  abwirft, für 4000 Pfd. St., so bezieht er
       den durchschnittlichen  jährlichen Zins  zu 5%  von 4000 Pfd.St.,
       ganz ebenso,  wie wenn  er dies Kapital in zinstragenden Papieren
       angelegt oder  es direkt  zu 5%  Zinsen ausgeliehen hätte. Es ist
       die Verwertung  eines Kapitals von 4000 Pfd.St. zu 5%. Unter die-
       ser Voraussetzung  würde er in 20 Jahren den Einkaufspreis seines
       Guts durch dessen Einkünfte wieder ersetzt haben. In England wird
       daher der  Kaufpreis von  Ländereien  nach  soundso  viel  years'
       purchase 1*) berechnet, was nur ein andrer Ausdruck für die Kapi-
       talisierung der  Grundrente ist.  Es ist in der Tat der Kaufpreis
       nicht des Bodens, sondern der Grundrente, die er abwirft, berech-
       net nach  dem gewöhnlichen  Zinsfuß.  Diese  Kapitalisierung  der
       Rente setzt  aber die Rente voraus, während die Rente nicht umge-
       kehrt aus  ihrer eignen  Kapitalisierung abgeleitet  und  erklärt
       werden kann. Ihre Existenz, unabhängig von dem Verkauf, ist viel-
       mehr hier  die Voraussetzung,  von der ausgegangen wird. Es folgt
       daher, daß, die Grundrente als konstante Größe vorausgesetzt, der
       Bodenpreis steigen  oder fallen  kann, umgekehrt  wie der Zinsfuß
       steigt oder fällt. Fiele der gewöhnliche Zinsfuß von 5 auf 4%, so
       stellte eine  jährliche Grundrente  von 200 Pfd.St. die jährliche
       Verwertung eines Kapitals von 5000 Pfd.St. statt von 4000 Pfd.St.
       vor, und  so wäre  der Preis  desselben Grundstücks  von 4000 auf
       5000 Pfd.St.  gestiegen oder von 20 years' purchase auf 25. Umge-
       kehrt im  umgekehrten Fall. Es ist dies eine von der Bewegung der
       Grundrente selbst unabhängige und nur durch den Zinsfuß
       -----
       1*) Jahreserträgen
       
       #637# 37. Kapitel - Einleitendes
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       geregelte Bewegung  des Bodenpreises.  Da wir  aber gesehn haben,
       daß die Profitrate im Fortschritt der gesellschaftlichen Entwick-
       lung eine  Tendenz zum Fallen hat und daher auch der Zinsfuß, so-
       weit er  durch die Profitrate geregelt wird; daß ferner, auch ab-
       gesehn von  der Profitrate,  der Zinsfuß  eine Tendenz zum Fallen
       hat infolge  des  Wachstums  des  verleihbaren  Geldkapitals,  so
       folgt, daß  der Bodenpreis eine Tendenz zum Steigen hat, auch un-
       abhängig von  der Bewegung der Grundrente und des Preises der Bo-
       denprodukte, wovon die Rente einen Teil bildet.
       Die Verwechslung der Grundrente selbst mit der Zinsforrn, die sie
       für den  Käufer des  Bodens annimmt  - eine Verwechslung, die auf
       völliger Unkenntnis der Natur der Grundrente beruht -, muß zu den
       sonderbarsten Trugschlüssen führen. Da das Grundeigentum in allen
       alten Ländern für eine besonders vornehme Form des Eigentums gilt
       und der Ankauf desselben außerdem als besonders sichre Kapitalan-
       lage, so  steht der  Zinsfuß, zu dem die Grundrente gekauft wird,
       meist niedriger als bei andern auf längre Zeit sich erstreckenden
       Kapitalanlagen, so daß z.B. der Käufer von Grund und Boden nur 4%
       auf den  Kaufpreis erhält,  während er für dasselbe Kapital sonst
       5% erhalten  würde, oder,  was auf dasselbe hinauskommt, er zahlt
       mehr Kapital  für die  Grundrente, als  er für dieselbe jährliche
       Geldeinnahme in andern Anlagen zahlen würde. Daraus schließt Herr
       Thiers in  seiner überhaupt  grundschlechten Schrift über La Pro-
       priété (dem  Abdruck seiner  1848 in  der französischen National-
       versarnmlung gehaltnen Rede gegen Proudhon) [91] auf die Niedrig-
       keit der  Grundrente, während  es nur  die Höhe ihres Kaufpreises
       beweist.
       Der Umstand,  daß die  kapitalisierte Grundrente  als  Bodenpreis
       oder Bodenwert  sich darstellt  und die Erde daher wie jede andre
       Ware gekauft  und verkauft  wird,  gilt  einigen  Apologeten  als
       Rechtfertigungsgrund des  Grundeigenturns, indem  der Käufer  für
       es, wie  für jede  andre Ware,  ein Äquivalent  gezahlt  und  der
       größte Teil  des Grundeigentums in dieser Weise die Hände gewech-
       selt habe.  Derselbe Rechtfertigungsgrund gälte dann auch für die
       Sklaverei; indem  für den  Sklavenhalter, der den Sklaven bar be-
       zahlt hat,  der Ertrag von dessen Arbeit nur den Zins des in sei-
       nem Ankauf  ausgelegten Kapitals darstellt. Aus dem Kauf und Ver-
       kauf der  Grundrente die  Berechtigung ihrer  Existenz herleiten,
       heißt überhaupt, ihre Existenz aus ihrer Existenz rechtfertigen.
       So wichtig  es ist  für die  wissenschaftliche Analyse der Grund-
       rente d.h.  der selbständigen, spezifischen ökonomischen Form des
       Grundeigentums auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise -,
       sie rein  und frei von allen sie verfälschenden und vermischenden
       Beisätzen zu betrachten, ebenso
       
       #638# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       wichtig ist  es andrerseits  für das  Verständnis der praktischen
       Wirkungen des Grundeigentums und selbst für die theoretische Ein-
       sicht in  eine Masse Tatsachen, die dem Begriff und der Natur der
       Grundrente widersprechen  und doch  als Existenzweisen der Grund-
       rente erscheinen, die Elemente zu kennen, aus denen diese Trübun-
       gen der Theorie entspringen.
       Praktisch erscheint  natürlich alles  als Grundrente, was in Form
       von Pachtgeld  dem Grundeigentümer  vom Pächter  gezahlt wird für
       die Erlaubnis,  den Boden zu bewirtschaften. Aus welchen Bestand-
       teilen dieser  Tribut zusammengesetzt sei, aus welchen Quellen er
       herrühren möge,  er hat  das mit  der eigentlichen Grundrente ge-
       mein, daß  das Monopol auf ein Stück des Erdballs den sog. Grund-
       eigentümer befähigt,  den Tribut zu erheben, die Schatzung aufzu-
       legen. Er  hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, daß er
       den Bodenpreis  bestimmt, der,  wie oben  gezeigt, nichts ist als
       die kapitalisierte Einnahme von der Verpachtung des Bodens.
       Man hat  bereits gesehn,  daß der  Zins für das dem Boden einver-
       leibte Kapital  einen solchen fremdartigen Bestandteil der Grund-
       rente bilden kann, einen Bestandteil, der mit dem Fortschritt der
       ökonomischen Entwicklung einen stets wachsenden Zusatz zum Gesam-
       trental eines  ndes bilden muß. Aber abgesehn von diesem Zins ist
       es möglich,  daß sich unter dem Pachtgeld zum Teil, und in gewis-
       sen Fällen  ganz und gar, also bei gänzlicher Abwesenheit der ei-
       gentlichen Grundrente  und daher bei wirklicher Wertlosigkeit des
       Bodens, ein  Abzug, sei  es vom  Durchschnittsprofit, sei  es vom
       normalen Arbeitslohn, sei es von beiden zugleich, versteckt. Die-
       ser Teil,  sei es des Profits, sei es des Arbeitslohns, erscheint
       hier in  der Gestalt der Grundrente, weil er statt, wie es normal
       wäre, dem  industriellen Kapitalisten  oder dem  Lohnarbeiter an-
       heimzufallen, in  der Form  von Pachtgeld  an den Grundeigentümer
       gezahlt wird.  Ökonomisch gesprochen,  bildet weder der eine noch
       der andre  Teil Grundrente: aber praktisch bildet er Einnahme des
       Grundeigentümers, eine  ökonomische Verwertung  seines  Monopols,
       ganz so  gut wie  die wirkliche  Grundrente, und wirkt ebenso be-
       stimmend auf den Bodenpreis wie die letztre.
       Wir sprechen  hier nicht von Verhältnissen, worin die Grundrente,
       die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Weise des
       Grundeigentums, formell  existiert, ohne  daß die kapitalistische
       Produktionsweise selbst  existierte, ohne  daß der Pächter selbst
       ein industrieller  Kapitalist oder die Art seiner Bewirtschaftung
       eine kapitalistische wäre. Dies ist z. B. der Fall in Irland. Der
       Pächter ist  hier im  Durchschnitt ein  kleiner Bauer. Was er dem
       Grundeigentümer als  Pacht zahlt,  absorbiert oft nicht nur einen
       Teil seines  Profits, d.h.  seiner eignen  Mehrarbeit, auf die er
       als Inhaber
       
       #639# 37. Kapitel - Einleitendes
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       seiner eignen  Arbeitsinstrumente ein  Recht  hat,  sondern  auch
       einen Teil  des normalen  Arbeitslohns, den  er unter andren Ver-
       hältnissen für dieselbe Arbeitsmenge erhalten würde. Außerdem ex-
       propriiert ihn  der Grundeigentümer, der hier durchaus nichts tut
       für die  Verbesserung des Bodens, von seinem kleinen Kapital, das
       er größtenteils  durch eigne  Arbeit dem  Boden einverleibt, ganz
       wie ein Wucherer unter ähnlichen Verhältnissen tun würde. Nur daß
       der Wucherer  wenigstens sein  eignes Kapital  bei der  Operation
       riskiert. Es  bildet diese  fortwährende Beraubung den Gegenstand
       des Zwists über die irische Landgesetzgebung, die wesentlich dar-
       auf hinauskommt, daß der Grundeigentümer, der dem Pächter aufkün-
       digt, gezwungen  werden soll,  diesen zu entschädigen für die von
       ihm angebrachten  Bodenverbesserungen oder  das dem Boden einver-
       leibte Kapital.  [92] Palmerston  pflegte hierauf zynisch zu ant-
       worten:
       
       "Das Haus der Gemeinen ist ein Haus von Grundeigentümern."
       
       Wir sprechen  auch nicht  von den  ausnahmsweisen  Verhältnissen,
       worin selbst  in Undern  kapitalistischer Produktion der Grundei-
       gentümer hohes Pachtgeld erpressen kann, das in gar keinem Zusam-
       menhang mit  dem Produkt des Bodens steht, wie z.B. in den engli-
       schen Industriebezirken  die Verpachtung  kleiner Bodenfetzen  an
       Fabrikarbeiter, sei  es für kleine Cärten, sei es für dilettanti-
       schen Ackerbau in Nebenstunden. ("Reports of Inspectors of Facto-
       ries.")
       Wir sprechen  von der Ackerbaurente in Ländern entwickelter kapi-
       talistischer Produktion.  Unter den  englischen Pächtern z.B. be-
       findet sich  eine Anzahl  kleiner Kapitalisten,  die durch Erzie-
       hung, Bildung,  Tradition, Konkurrenz und andre Umstände bestimmt
       und gezwungen sind, ihr Kapital in der Agrikultur als Pächter an-
       zulegen.  Sie   sind  gezwungen,   mit  weniger  als  dem  Durch-
       schnittsprofit vorliebzunehmen  und einen  Teil davon in der Form
       der Rente  an den Grundeigentümer abzugeben. Es ist dies die ein-
       zige Bedingung,  unter der  ihnen gestattet wird, ihr Kapital auf
       den Boden,  in der Agrikultur, anzulegen. Da überall die Grundei-
       gentümer bedeutenden,  in England sogar überwiegenden Einfluß auf
       die Gesetzgebung ausüben, kann dieser dazu ausgebeutet werden, um
       die ganze Klasse der Pächter zu prellen. Die Korngesetze von 1815
       [17] z.B.  - eine Brotsteuer, eingestandenermaßen dem Land aufer-
       legt, um  den müßigen  Grundeigentümern die Fortdauer des während
       des Antijakobinerkriegs  abnorm gewachsnen  Rentals zu  sichern -
       hatten zwar  die Wirkung,  abgesehn  von  einzelnen  ausnahmsweis
       fruchtbaren Jahren,  die Preise der landwirtschaftlichen Produkte
       über dem Niveau zu erhalten, worauf sie bei freier Korneinfuhr
       
       #640# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       gefallen wären.  Aber sie  hatten nicht  das Resultat, die Preise
       auf der  Höhe zu halten, die von den gesetzgebenden Grundeigentü-
       mern in  der Art  als Normalpreise dekretiert wurden, daß sie die
       gesetzliche Grenze  bildeten für die Einfuhr fremden Korns. Unter
       dem Eindruck  dieser Normalpreise  wurden aber die Pachtkontrakte
       geschlossen. Sobald  die Illusion platzte, wurde ein neues Gesetz
       gemacht mit neuen Normalpreisen, die ebensosehr bloß der ohnmäch-
       tige Ausdruck  der habgierigen  Grundeigentumsphantasie waren wie
       die alten.  In dieser  Weise wurden die Pächter geprellt von 1815
       bis zu den 30er Jahren. Daher während dieser ganzen Zeit das ste-
       hende Thema  des agricultural  distress 1*). Daher während dieser
       Periode die  Expropriation und  der Ruin  einer ganzen Generation
       von Pächtern  und ihre Ersetzung durch eine neue Klasse von Kapi-
       talisten. 31)
       Eine viel  allgemeinere und wichtigere Tatsache ist aber die Her-
       abdrückung des  Arbeitslohns der  eigentlichen Agrikulturarbeiter
       unter sein  normales Durchschnittsniveau, so daß ein Teil des Ar-
       beitslohns dem  Arbeiter abgezogen  wird, einen  Bestandteil  des
       Pachtgelds bildet  und so  unter der  Maske  der  Grundrente  dem
       Grundeigentümer statt  dem Arbeiter  zufließt. Dies  ist z.B.  in
       England und  Schottland, mit Ausnahme einiger günstig situieirten
       Grafschaften, allgemein  der Fall. Die Arbeiten der parlamentari-
       schen Untersuchungsausschüsse  über  die  Höhe  des  Arbeitslohns
       [93], die  vor der  Einführung der  Korngesetze in England einge-
       setzt wurden bis jetzt die wertvollsten und fast ganz unausgebeu-
       teten Beiträge  zur Geschichte  des Arbeitslohns  im 19. Jahrhun-
       dert, zugleich  eine Schandsäule,  die sich die englische Aristo-
       kratie und  Bourgeoisie selbst  aufgerichtet hat  -, bewiesen zur
       Evidenz, über  allen Zweifel, daß die hohen Rentsätze und die ih-
       nen entsprechende Steigerung des Bodenpreises während des Antija-
       kobinerkriegs teilweis  nur dem  Abzug vom Arbeitslohn und seiner
       Herabdrückung selbst  unter das  physische Minimum geschuldet wa-
       ren; d.h.  dem Wegzahlen eines Teils des normalen Arbeitslohns an
       den Grundeigentümer.  Verschiedne Umstände,  unter andrem die De-
       preziation des Geldes, die Handhabung der Armengesetze in den Ac-
       kerbaubezirken 2*)
       ---
       31) Siehe die Anti-Corn-Law Prize-Essays. Indes hielten die Korn-
       gesetze immer  die Preise  auf künstlich  höheren Niveau. Für die
       bessern Pächter  war dies  günstig. Sie profitierten von dem sta-
       tionären Zustand,  worin der Schutzzoll die große Masse der Päch-
       ter hielt,  die sich  mit oder  ohne Grund auf den exzeptionellen
       Durchschnittspreis verließen.
       -----
       1*) der  Not der  Landwirtschaft -  2*) vgl. Band 23 unserer Aus-
       gabe, S. 703
       
       #641# 37. Kapitel - Einleitendes
       -----
       usw., hatten  diese Operation ermöglicht, zur selben Zeit, wo die
       Einkünfte der Pächter enorm stiegen und die Grundeigentürner sich
       fabelhaft bereicherten.  Ja, eins  der Hauptargumente für Einfüh-
       rung der Kornzölle, von seiten so der Pächter wie der Grundeigen-
       tümer, war  der, daß  es physisch  unmöglich sei, den Arbeitslohn
       der Ackerbautaglöhner  noch tiefer  zu senken. Dieser Zustand hat
       sich im  wesentlichen nicht verändert, und in England, wie in al-
       len europäischen Ländern, geht nach wie vor ein Teil des normalen
       Arbeitslohns in  die Grundrente ein. Als Graf Shaftesbury, damals
       Lord Ashley,  einer der  philanthropischen Aristokraten, so außer
       ordentlich bewegt  wurde durch  die Lage der englischen Fabrikar-
       beiter und  sich in der Zehnstundenagitation zu ihrem parlamenta-
       rischen Wortführer aufwarf, publizierten die Wortführer der Indu-
       striellen aus  Rache eine  Statistik über  den Lohn der Ackerbau-
       taglöhner auf  den ihm  gehörigen Dörfern (s. Buch I, Kap. XXIII,
       5, e: Das britische Ackerbauproletariat), welche klar zeigte, wie
       ein Teil  der Grundrente  dieses Philanthropen  bloß aus dem Raub
       besteht, den  seine Pächter für ihn an dem Arbeitslohn der Acker-
       bauarbeiter vollziehn.  Diese Veröffentlichung  ist auch deswegen
       interessant, weil die darin enthaltnen Tatsachen dem schlimmsten,
       was die  Ausschüsse 1814  und 1815  enthüllten, sich  kühn an die
       Seite stellen  dürfen. Sooft  die Umstände eine momentane Steige-
       rung des  Arbeitslohns der Ackerbautaglöhner erzwingen, erschallt
       dann auch  das Geschrei  der Pächter,  daß eine  Erhöhung des Ar-
       beitslohns auf  sein normales Niveau, wie es in andren Industrie-
       zweigen gilt,  unmöglich sei und sie ruinieren müsse ohne gleich-
       zeitige Herabsetzung der Grundrente. Hierin ist also das Geständ-
       nis enthalten,  daß unter  dem Namen  Grundrente ein Abzug am Ar-
       beitslohn von  den Pächtern  gemacht und  an den  Grundeigentümer
       weggezahlt wird. Von 1849-1859 z.B. stieg in England der Arbeits-
       lohn der  Ackerbauarbeiter infolge eines Zusammenflusses überwäl-
       tigender Umstände, wie: der Exodus aus Irland, der die Zufuhr von
       Ackerbauarbeitern von dort abschnitt; außerordentliche Absorption
       von Ackerbaubevölkerung  durch die  Fabrikindustrie;  Kriegsnach-
       frage für Soldaten; außerordentliche Auswanderung nach Australien
       und den  Vereinigten Staaten  (Kalifornien) und andre Gründe, die
       hier nicht näher zu erwähnen sind. Gleichzeitig, mit Ausnahme der
       ungünstigen Ernten  von 1854-1856, fielen die Durchschnittspreise
       des Getreides während dieser Periode um mehr als 16%. Die Pächter
       schrieen nach Herabsetzung der Renten. Es gelang ihnen in einzel-
       nen Fällen. Im Durchschnitt scheiterten sie mit dieser Forderung.
       Sie nahmen  Zuflucht zur Herabsetzung der Produktionskosten, u.a.
       durch massenhafte Einführung des lokomobilen Dampfs und neuer Ma-
       schinerie, die zum
       
       #642# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Teil Pferde  ersetzte und aus der Wirtschaft verdrängte, zum Teil
       aber auch  durch Freisetzung von Ackerbautaglöhnern eine künstli-
       che Überbevölkerung  und daher  neues Sinken  des  Lohns  hervor-
       brachte. Und  dies geschah,  trotz der  allgemeinen relativen Ab-
       nahme der  Ackerbaubevölkerung während dieses Dezenniums, vergli-
       chen mit  dem Wachstum der Gesamtbevölkerung, und trotz der abso-
       luten Abnahme  der Ackerbaubevölkerung in einigen reinen Agrikul-
       turdistrikten. 32) Ebenso sagte Fawcett, damals Professor der po-
       litischen Ökonomie  zu Cambridge, gestorben 1884 als Generalpost-
       meister, auf dem Social Science Congress, 12. Oktober 1865:
       
       "Die Ackerhautaglöhner  fingen an  auszuwandern, und  die Pächter
       begannen sich  zu beklagen,  sie würden  nicht imstande  sein, so
       hohe Renten  zu bezahlen,  wie sie  zu zahlen gewohnt waren, weil
       die Arbeit teurer wurde infolge der Auswanderung."
       
       Hier also  ist hohe Bodenrente direkt identifiziert mit niedrigem
       Arbeitslohn. Und  soweit die  Höhe des  Bodenpreises durch diesen
       die Rente  vermehrenden Umstand  bedingt ist,  ist Wertsteigerung
       des Bodens  identisch mit  Entwertung der Arbeit, Höhe des Boden-
       preises mit Niedrigkeit des Preises der Arbeit.
       Dasselbe gilt für Frankreich.
       
       "Der Pachtpreis  steigt, weil der Preis des Brots, des Weins, des
       Fleisches, der  Ge. müse und des Obsts auf der einen Seite steigt
       und auf  der andern der Preis der Arbeit unverändert bleibt. Wenn
       ältere Leute  die Rechnungen  ihrer Väter vergleichen, was uns um
       ungefähr 100 Jahre zurückbringt, so werden sie finden, daß damals
       der Preis  eines Arbeitstags  im ländlichen Frankreich genau der-
       selbe war  wie heute.  Der Preis  des Fleisches  hat sich seitdem
       verdreifacht... Wer  ist das  Opfer dieser  Umwälzung? Ist es der
       Reiche, der  Eigentümer der  Pachtung ist, oder der Arme, der sie
       bearbeitet?... Die  Steigerung der Pachtpreise ist ein Beweis ei-
       nes öffentlichen  Unglücks." ("Du  Mécanisme  de  la  Société  en
       France et  en Angleterre." Par M. Rubichon. 2me édit. Paris 1837,
       p. 101.)
       
       Beispiele von  Rente als  Folge des  Abzugs einerseits vom Durch-
       schnittsprofit, andrerseits vom Durchschnittsarbeitslohn:
       Der oben zitierte Morton [95], Landagent und landwirtschaftlicher
       Ingenieur, sagt,  man habe  in vielen  Gegenden die Bemerkung ge-
       macht, daß  die Rente  für große Pachtungen niedriger ist als für
       kleinere, weil
       
       "die Konkurrenz für die Letztem gewöhnlich größer ist als für die
       erstern, und  weU kleine  Pächter, die selten imstande sind, sich
       auf irgendein andres Geschäft zu werfen
       ---
       32) John  C. Morton, "The Forces used in Agriculture", Vortrag in
       der Londoner  Society of Arts [94] in 1859, und begründet auf au-
       thentische Dokumente,  gesammelt bei ungefähr 100 Pächtern aus 12
       schottischen und 35 englischen Grafschaften.
       
       #643# 37. Kapitel - Einleitendes
       -----
       als die  Landwirtschaft, häufig eine Rente zu zahlen willig sind.
       von der  sie selbst wissen, daß sie zu hoch ist, gedrängt von der
       Notwendigkeit,  ein   passenderes  Geschäft   zu  finden".  (John
       L.Morton, "The Resources of Estates", London 1858, p. 116.)
       
       Dieser Unterschied  soll sich jedoch in England allmählich verwi-
       schen, womit nach seiner Ansicht die Auswanderung grade unter der
       Klasse der  kleinen Pächter viel zu tun hat. Derselbe Morton gibt
       ein Beispiel,  wo offenbar  Abzug vom  Arbeitslohn  des  Pächters
       selbst und  daher noch sicherer der Leute, die er beschäftigt, in
       die Grundrente  eingeht. Nämlich bei Pachtungen unter 70-80 acres
       (30-34 Hektaren), die keinen zweispännigen Pflug halten können.
       
       "Wenn nicht  der Pächter  mit seinen eignen Händen ebenso fleißig
       arbeitet wie  irgendein Arbeiter,  kann er  bei  seiner  Pachtung
       nicht bestehn.  Wenn er  die Ausführung  der Arbeit seinen Leuten
       überläßt und  sich darauf  beschränkt, sie bloß zu beaufsich, ta-
       gen, so wird er höchstwahrscheinlich sehr bald finden, daß er au-
       ßerstande ist, seine Rente zu zahlen." (l.c.p. 118.)
       
       Morton schließt  daher, daß, wenn nicht die Pächter in der Gegend
       sehr arm  sind, die  Pachtungen nicht  unter 70  acres groß  sein
       sollten so  daß der Pächter zwei bis drei Pferde halten kann. Au-
       ßerordentliche Weisheit  des Herrn  L6once de Lavergne, Membre de
       l'Institut et  de la  Société Centrale  d'Agriculture. In  seiner
       Économie Rurale  de l'Angleterre"  (zitiert nach  der  englischen
       Übersetzung, London  1855) macht er folgenden Vergleich des jähr-
       lichen Vorteils  vom Rindvieh,  das in Frankreich arbeitet und in
       England nicht, weil ersetzt durch Pferde (p. 42):
       
                Frankreich                 England
       Milch    4 Mill. Pfd.St.       Milch    16 Mill. Pfd.St.
       Fleisch 16  "     "  "         Fleisch  20  "     "  "
       Arbeit   8  "     "  "         Arbeit    -  "     "  "
               ----------------                ----------------
               28 Mill. Pfd.St.                36 Mill. Pfd.St.
       
       Nun kommt  aber hier  das höhere Produkt heraus, weil nach seiner
       eignen Angabe  die Milch  in England noch einmal so teuer ist als
       in Frankreich,  während er für Fleisch dieselben Preise in beiden
       Ländern annimmt (p. 35); also wird das englische Milchprodukt re-
       duziert auf  8 Mill.  Pfd.St. und  das Gesamtprodukt auf 28 Mill.
       Pfd.St. wie  in Frankreich.  Es ist  in der Tat etwas stark, wenn
       Herr Lavergne  gleichzeitig die Produktmassen und die Preisdiffe-
       renzen in  seiner Rechnung eingehn läßt, so daß, wenn England ge-
       wisse Artikel  teurer produziert  als Frankreich,  was  höchstens
       einen größern  Profit für  Pächter und  Grundeigentümer bedeutet,
       dies als ein Vorzug der englischen Agrikultur erscheint.
       
       #644# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Daß Herr  Lavergne nicht  nur die ökonomischen Erfolge der engli-
       schen Landwirtschaft  kennt, sondern  auch an  die Vorurteile der
       englischen Pächter und Grundbesitzer glaubt, beweist er p. 48:
       
       "Ein großer  Nachteil ist gewöhnlich mit Getreidepflanzen verbun-
       den... sie erschöpfen den Boden, der sie trägt."
       
       Herr Lavergne glaubt nicht nur, daß andre Pflanzen das nicht tun;
       er glaubt,  daß Futterkräuter  und Wurzelkräuter den Boden berei-
       chern:
       
       "Futterpflanzen ziehn  die Hauptelemente  ihres Wachstums aus der
       Atmosphäre, während  sie dem  Boden mehr  zurückgeben als sie ihm
       entziehn; sie  helfen also  sowohl direkt wie durch ihre Verwand-
       lung in  tierischen Dünger  in doppelter Weise den Schaden erset-
       zen, den Getreidepflanzen und andre erschöpfende Ernten angerich-
       tet haben; es ist daher Grundsatz, daß sie mit diesen Ernten min-
       destens wechseln  sollten; hierin  besteht die Norfolk Rotation."
       (p. 50, 51.)
       
       Kein Wunder,  wenn Herr  Lavergne, der  dem englischen ländlichen
       Gemüt diese  Märchen glaubt,  ihm auch glaubt, daß seit Aufhebung
       der Kornzölle  der Lohn  der englischen Landtagelöhner seine frü-
       here Anormalität  verloren hat. Siehe, was wir früher darüber ge-
       sagt Buch  I, Kap.  XXIII, 5, p. 701-729 1*). Doch hören wir auch
       noch Herrn  John Brights  Rede in  Birmingham, 13. Dezember 1865.
       Nachdem er  gesprochen von den 5 Mill. Familien, die im Parlament
       gar nicht vertreten sind, fährt er fort:
       
       "Unter diesen ist 1 Mill. oder eher mehr als 1 Mill. im Vereinig-
       ten Königreich, die in der unglücklichen Liste der Paupers aufge-
       führt werden.  Dann ist  noch eine  andre Million,  die sich noch
       eben über  dem Pauperismus  hält, aber  stets in  Gefahr schwebt,
       auch Paupers zu werden. Günstiger ist ihre ge und ihre Aussichten
       nicht. Nun  betrachtet einmal die unwissenden niedrigem Schichten
       dieses Teils  der Gesellschaft. Betrachtet ihre ausgestoßne Lage,
       ihre Armut,  ihre  Leiden,  ihre  vollendete  Hoffnungslosigkeit.
       Selbst in  den Vereinigten Staaten, selbst in den Südstaaten wäh-
       rend der Herrschaft der Sklaverei, hatte jeder Neger den Glauben,
       daß ihm  irgend einmal  ein Jubeljahr bevorstände. Aber für diese
       Leute, für diese Masse der niedrigsten Schichten in unserm Lande,
       besteht, ich  bin hier, es auszusprechen, weder der Glaube an ir-
       gendeine Besserung noch selbst ein Sehnen darnach. Haben Sie neu-
       lich in  den Zeitungen  eine Notiz gelesen über John Cross, einen
       Ackerbautaglöhner in  Dorsetshire? Er arbeitete 6 Tage in der Wo-
       che, hatte  ein vortreffliches  Zeugnis von  seinem Beschäftiger,
       für den  er 24  Jahre für 8 sh. Wochenlohn gearbeitet hatte. John
       Cross hatte  eine Familie von 7 IGndern aus diesem Lohn in seiner
       Hütte zu unterhalten. Um seine kränkliche Frau und ihren Säugling
       zu wärmen,  nahm er - gesetzlich gesprochen, glaube ich, stahl er
       sie - eine hölzerne Hürde zum Wert von 6 d. Für dies Vergehn
       -----
       1*) Siehe Band 23 unserer Ausgabe, S. 701-725
       
       #645# 37. Kapitel - Einleitendes
       -----
       wurde er  von den  Friedensrichtern zu 14 oder 20 Tagen Cefängnis
       verurteilt. Ich  kann Ihnen  sagen, daß viele Tausende von Fällen
       wie der  von John Cross im ganzen Lande zu finden sind und beson-
       ders im  Süden, und daß ihre Lage derart ist, daß bisher der auf-
       richtigste Forscher  nicht imstande gewesen ist, das Geheimnis zu
       lösen, wie  sie Leib und Seele zusammenhalten. Und nun werfen Sie
       Ihre Augen  über das  ganze Land und betrachten Sie diese 5 Mill.
       Familien und den verzweifelten Zustand dieser Schicht davon. Kann
       man nicht in Wahrheit sagen, daß die vom Stimmrecht ausgeschloßne
       Klasse der Nation schanzt und immer wieder schanzt und fast keine
       Ruhe kennt?  Vergleichen Sie  sie mit  der herrschenden  Klasse -
       aber wenn  ich das  tue, so  wird man mich des Kommunismus ankla-
       gen... aber  vergleichen Sie  diese große  sich abarbeitende  und
       stimmrechtlose Nation  mit dem Teil, den man als die herrschenden
       ansehen kann.  Sehn Sie ihren Reichtum an, ihren Prunk, ihren Lu-
       xus. Sehn Sie ihre Mattigkeit - denn auch unter ihnen ist Mattig-
       keit, aber  es ist die Mattigkeit des Überdrusses - und sehn Sie,
       wie sie von Ort zu Ort eilen, als ob es nur gelte, neue Vergnügen
       zu entdecken." ("Morning Star" [96], 14. Dezember 1865.)
       
       Es ist  im nachfolgenden  gezeigt, wie Mehrarbeit und daher Mehr-
       produkt überhaupt nüt Grundrente, diesem wenigstens auf Basis der
       kapitalistischen  Produktionsweise,  quantitativ  und  qualitativ
       spezifisch bestimmten Teil des Mehrprodukts verwechselt wird. Die
       naturwüchsige Basis  der Mehrarbeit überhaupt, d.h. eine Naturbe-
       dingung, ohne  welche sie nicht möglich ist, ist die, daß die Na-
       tur -  sei es  in Produkten  des Landes,  pflanzlichen oder  tie-
       rischen, sei  es in Fischereien etc. - die nötigen Unterhaltsmit-
       tel gewährt bei Anwendung einer Arbeitszeit, die nicht den ganzen
       Arbeitstag verschlingt.  Diese  naturwüchsige  Produktivität  der
       agrikolen Arbeit  (worin hier  einfach  sammelnde,  Jagende,  fi-
       schende, Vieh züchtende eingeschlossen) ist die Basis aller Mehr-
       arbeit; wie  alle Arbeit  zunächst und ursprünglich auf Aneignung
       und Produktion  der Nahrung  gerichtet ist.  (Das  Tier  gibt  ja
       zugleich Fell zum Wärmen in kälterm Klima; außerdem Höhlenwohnun-
       gen etc.)
       Dieselbe Konfusion  zwischen Mehrprodukt  und  Bodenrente  findet
       sich anders  ausgedrückt bei  Herrn Dove  [97]. Ursprünglich sind
       Ackerbauarbeit und industrielle Arbeit nicht getrennt; die zweite
       schließt sich an die erste an. Die Mehrarbeit und das Mehrprodukt
       des ackerbauenden  Stamms, der  Hausgemeinde oder  Familie umfaßt
       sowohl agrikole wie industrielle Arbeit. Beide gehn Hand in Hand.
       Jagd, Fischerei,  Ackerbau sind  unmögfich ohne entsprechende In-
       strumente. Weben,  Spinnen etc. werden zuerst betrieben als agri-
       kole Nebenarbeiten.
       Wir haben  früher gezeigt,  daß, wie die Arbeit des einzelnen Ar-
       beiters in notwendige und Mehrarbeit zerfällt, so man die Gesamt-
       arbeit der  Arbeiterklasse derart  teilen kann, daß der Teil, der
       die Gesamtlebensmittel für die
       
       #646# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Arbeiterklasse produziert (eingeschlossen die hierfür erheischten
       Produktionsmittel), die  notwendige Arbeit  für die ganze Gesell-
       schaft verrichtet.  Die von dem ganzen übrigen Teil der Arbeiter-
       klasse verrichtete  Arbeit kann als Mehrarbeit betrachtet werden.
       Aber die  notwendige Arbeit schließt keineswegs bloß agrikole Ar-
       beit ein, sondern auch die Arbeit, die alle übrigen Produkte pro-
       duziert, die  in den  Durchschnittskonsum des Arbeiters notwendig
       eingehn. Auch  verrichten die einen, gesellschaftlich gesprochen,
       bloß notwendige  Arbeit, weil die andern bloß Mehrarbeit verrich-
       ten, und  umgekehrt. Es  ist dies nur Teilung der Arbeit zwischen
       ihnen. Ebenso verhält es sich mit der Teilung der Arbeit zwischen
       agrikolen und  industriellen Arbeitern  überhaupt. Dem rein indu-
       striellen Charakter der Arbeit auf der einen Seite entspricht der
       rein agrikole auf der andern. Diese rein agrikole Arbeit ist kei-
       neswegs naturwüchsig,  sondern selbst  ein Produkt,  und zwar ein
       sehr modernes, keineswegs überall erreichtes, der gesellschaftli-
       chen Entwicklung  und entspricht  einer ganz bestimmten Produkti-
       onsstufe. Ebenso wie ein Teil der agrikolen Arbeit sich vergegen-
       ständlicht in  Produkten, die  entweder nur dem Luxus dienen oder
       Rohstoffe für  Industrien bilden, keineswegs aber in die Nahrung,
       geschweige in die Nahrung der Massen eingehn, so wird andrerseits
       ein Teil  der industriellen  Arbeit vergegenständlicht in Produk-
       ten, die zu den notwendigen Konsumtionsmitteln sowohl der agriko-
       len wie der nicht agrikolen Arbeiter dienen. Es ist falsch, diese
       industrielle Arbeit  - vom  gesellschaftlichen Standpunkt  -  als
       Mehrarbeit aufzufassen. Sie ist zum Teil ebenso notwendige Arbeit
       wie der  notwendige Teil der agrikolen. Sie ist auch nur verselb-
       ständigte Form  eines Teils  der früher  mit der agrikolen Arbeit
       naturwüchsig verbundnen  industriellen Arbeit,  notwendige gegen-
       seitige Ergänzung der jetzt von ihr getrennten rein agrikelen Ar-
       beit. (Rein materiell betrachtet produzieren z.B. 500 mechanische
       Weber in viel höherm Grade Surplusgewebe, d.h. mehr, als zu ihrer
       eignen Kleidung erheischt ist.)
       Es ist  endlich bei  der Betrachtung  der Erscheinungsformen  der
       Grundrente, d.h.  des Pachtgeldes,  das für die Benutzung des Bo-
       dens, sei es zu produktiven, sei es zu konsumtiven Zwecken, unter
       dem Titel  der Grundrente dem Grundbesitzer gezahlt wird, festzu-
       halten, daß der Preis von Dingen, die an und für sich keinen Wert
       haben, d.h.  nicht das  Produkt der  Arbeit sind,  wie der Boden,
       oder die  wenigstens nicht  durch Arbeit reproduziert werden kön-
       nen, wie  Altertümer, Kunstwerke  bestimmter Meister  etc.. durch
       sehr zufällige Kombinationen bestimmt werden kann. Um ein Ding zu
       verkaufen, dazu  gehört nichts.  als daß  es monopolisierbar  und
       veräußerlich ist.
       
                                     ---
       
       #647# 37. Kapitel - Einleitendes
       -----
       Es sind drei Hauptirrtümer, die bei der Behandlung der Grundrente
       zu vermeiden sind und die die Analyse trüben.
       1. Die  Verwechslung der  verschiednen Formen der Rente, die ver-
       schiednen Entwicklungsstufen  des gesellschaftlichen Produktions-
       prozesses entsprechen.  Welches immer  die spezifische  Form  der
       Rente sei,  alle Typen derselben haben das gemein, daß die Aneig-
       nung der  Rente die ökonomische Form ist, worin sich das Grundei-
       gentum realisiert, und daß ihrerseits die Grundrente ein Grundei-
       gentum, Eigentum  bestimmter Individuen an bestimmten Stücken des
       Erdballs voraussetzt;  sei nun der Eigentümer die Person, die das
       Gemeinwesen repräsentiert,  wie in  Asien, Ägypten etc., oder sei
       dies Grundeigentum nur Akzidens des Eigentums bestimmter Personen
       an den Personen der unmittelbaren Produzenten, wie beim Sklaveno-
       der Leibeignensystem,  oder  sei  es  reines  Privateigentum  von
       Nichtproduzenten an  der Natur,  bloßer Eigentumstitel  am Boden,
       oder endlich,  sei es  ein Verhältnis zum Boden, weiches, wie bei
       Kolonisten und  kleinbäuerlichen Grundbesitzern, bei der isolier-
       ten und nicht sozial entwickelten Arbeit unmittelbar eingeschlos-
       sen scheint in der Aneignung und Produktion der Produkte bestimm-
       ter Bodenstücke durch die unmittelbaren Produzenten.
       Diese   G e m e i n s a m k e i t   der verschiednen  Formen  der
       Rente -  ökonomische Realisierung des Grundeigentums zu sein, der
       juristischen Fiktion,  kraft  deren  verschiedne  Individuen  be-
       stimmte Teile des Erdballs ausschließlich besitzen - läßt die Un-
       terschiede übersehn.
       2. Alle  Grundrente ist Mehrwert, Produkt von Mehrarbeit. Sie ist
       noch direkt  Mehrprodukt in ihrer unentwickeltern Form, der Natu-
       ralrente. Daher  der Irrtum, daß die der kapitalistischen Produk-
       tionsweise entsprechende  Rente, die  stets (Überschuß  über  den
       Profit, d.h.  über einen  Wertteil der  Ware ist,  der selbst aus
       Mehrwert (Mehrarbeit)  besteht - daß dieser besondre und spezifi-
       sche Bestandteil  des Mehrwerts  dadurch erklärt sei, daß man die
       allgemeinen Existenzbedingungen von Mehrwert und Profit überhaupt
       erklärt. Diese  Bedingungen sind:  Die unmittelbaren  Produzenten
       müssen über  die Zeit hinaus arbeiten, die zur Reproduktion ihrer
       eignen Arbeitskraft, ihrer selbst erheischt ist. Sie müssen Mehr-
       arbeit überhaupt  verrichten. Dies  ist die subjektive Bedingung.
       Aber die  objektive ist,  daß sie auch Mehrarbeit verrichten kön-
       nen; daß  die Naturbedingungen  derart sind,  daß ein  Teil ihrer
       disponiblen Arbeitszeif zu ihrer Reproduktion und Selbsterhaltung
       als Produzenten  hinreicht, daß  die Produktion ihrer notwendigen
       Lebensmittel nicht ihre ganze Arbeitskraft konsumiert. Die
       
       #648# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Fruchtbarkeit der  Natur bildet hier eine Grenze, einen Ausgangs-
       punkt, eine Basis. Andrerseits bildet die Entwicklung der gesell-
       schaftlichen Produktivkraft  ihrer Arbeit  die andre.  Noch näher
       betrachtet, da  die Produktion  der Nahrungsmittel die allererste
       Bedingung ihres  Lebens und  aller Produktion  überhaupt ist, muß
       die in  dieser Produktion  aufgewandte Arbeit,  also die agrikole
       Arbeit im  weitesten ökonomischen Sinn, fruchtbar genug sein, da-
       mit nicht  die ganze disponible Arbeitszeit in der Produktion von
       Nahrungsmitteln  für  die  unmittelbaren  Produzenten  absorbiert
       wird; also  agrikole Mehrarbeit  und daher  agrikoles Mehrprodukt
       möglich sei.  Weiter entwickelt,  daß die agrikole Gesamtarbeit -
       notwendige und Mehrarbeit eines Teils der Gesellschaft hinreicht,
       um die  notwendigen Nahrungsmittel  für die  ganze  Gesellschaft,
       also auch  iür die nicht agrikolen Arbeiter zu erzeugen; daß also
       diese große Teilung der Arbeit zwischen Ackerbauern und Industri-
       ellen möglich ist, und ebenso die zwischen denen der Ackerbauern,
       die Nahrung  produzieren, und  denen, die  Rohstoffe produzieren.
       Obgleich die Arbeit der unmittelbaren Nahrungsproduzenten für sie
       selbst in  notwendige und  Mehrarbeit zerfällt, stellt sie so, in
       bezug auf  die Gesellschaft, die nur zur Produktion der Nahrungs-
       mittel erheischte notwendige Arbeit dar. Dasselbe findet übrigens
       statt bei  aller Teilung  der Arbeit innerhalb der ganzen Gesell-
       schaft, im  Unterschied von  der Teilung den Arbeit innerhalb der
       einzelnen Werkstatt.  Es ist die zur Produktion besondter Artikel
       - zur  Befriedigung eines besondren Bedürfnisses der Gesellschaft
       für besondre Artikel notwendige Arbeit. Ist diese Verteilung pro-
       portionell, so  werden die  Produkte der  verschiednen Gruppen zu
       ihren Werten  (bei weitrer  Entwicklung zu ihren Produktionsprei-
       sen) verkauft,  oder aber  zu Preisen,  die, durch allgemeine Ge-
       setze bestimmte,  Modifikationen dieser  Werte resp. Produktions-
       preise sind.  Es ist in der Tat das Gesetz des Werts, wie es sich
       geltend macht,  nicht in bezug auf die einzelnen Waren oder Arti-
       kel, sondern  auf die  jedesmallgen Gesamtprodukte der besondren,
       durch die Teilung der Arbeit verselbständigten gesellschaftlichen
       Produktionssphäten; so  daß nicht  nur auf jede einzelne Ware nur
       die notwendige  Arbeitszeit verwandt ist, sondern daß von der ge-
       sellschaftlichen Gesamtarbeitszeit  nur das nötige proportionelle
       Quantum in  den verschiednen Gruppen verwandt ist. Denn Bedingung
       bleibt der  Gebrauchswert. Wenn  aber der  Gebrauchswert bei  der
       einzelnen Ware davon abhängt, daß sie an und für sich ein Bedürf-
       nis befriedigt,  so bei der gesellschaftlichen Produktenmasse da-
       von, daß  sie dem  quantitativ bestimmten  gesellschaftlichen Be-
       dürfnis für  jede besondere  Art von Produkt adäquat, und die Ar-
       beit daher  im Verhältnis  dieser gesellschaftlichen Bedürfnisse,
       die quantitativ
       
       #649# 37. Kapitel - Einleitendes
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       umschrieben sind,  in die verschiednen Produktionssphären propor-
       tionell verteilt  ist. (Dieser Punkt heranzuziehn bei der Vertei-
       lung des  Kapitals in  die verschiednen  Produktionssphären.) Das
       gesellschaftliche Bedürfnis,  d.h. der  Gebrauchswert auf gesell-
       schaftlicher Potenz,  erscheint hier bestimmend für die Quota der
       gesellschaftlichen Gesamtarbeitszeit, die den verschiednen beson-
       dren Produktionssphären  anheimfallen. Es  ist aber  nur dasselbe
       Gesetz, das sich schon bei der einzelnen Ware zeigt, nämlich: daß
       ihr Gebrauchswert Voraussetzung ihres Tauschwerts und damit ihres
       Werts ist. Dieser Punkt hat mit dem Verhältnis zwischen notwendi-
       ger und  Mehrarbeit nur so viel zu tun, daß mit Verletzung dieser
       Proportion der  Wert der  Ware, also  auch der  in ihm  steckende
       Mehrwert, nicht realisiert werden kann. Z.B. es sei proportionell
       zuviel Baumwollgewebe  produziert, obgleich  in diesem Gesamtpro-
       dukt von Gewebe nur die unter den gegebnen Bedingungen dafür not-
       wendige Arbeitszeit  realisiert. Aber es ist überhaupt zuviel ge-
       sellschaftliche Arbeit in diesem besondren Zweig verausgabt; d.h.
       ein Teil  des Produkts ist nutzlos. Das Ganze verkauft sich daher
       nur, als  ob es  in der  notwendigen Proportion  produziert wäre.
       Diese quantitative  Schranke der  auf die  verschiednen besondren
       Produktionssphären verwendbaren Quoten der gesellschaftlichen Ar-
       beitszeit ist  nur weiterentwickelter  Ausdruck des  Wertgesetzes
       überhaupt; obgleich  die notwendige Arbeitszeit hier einen andern
       Sinn enthält. Es ist nur soundso viel davon notwendig zur Befrie-
       digung  des  gesellschaftlichen  Bedürfnisses.  Die  Beschränkung
       tritt hier  ein durch  den Gebrauchswert.  Die Gesellschaft kann,
       unter den  gegebnen Produktionsbedingungen, nur so viel von ihrer
       Gesamtarbeitszeit auf  diese einzelne  Art von Produkt verwenden.
       Aber die  subjektiven und  objektiven Bedingungen  von Mehrarbeit
       und Mehrwert  überhaupt haben mit der bestimmten Form, sei es des
       Profits, sei  es der  Rente, nichts  zu tun.  Sie gelten  für den
       Mehrwert als  solchen, welche besondre Form er immer annehme. Sie
       erklären die  Grundrente daher  nicht. 3. Gerade bei der ökonomi-
       schen Verwertung  des Grundeigentums,  bei  der  Entwicklung  der
       Grundrente, tritt als besonders eigentümlich dies hervor, daß ihr
       Betrag durchaus  nicht durch  Dazutun ihres  Empfängers  bestimmt
       ist, sondern  durch die  von seinem Zutun unabhängige Entwicklung
       der gesellschaftlichen  Arbeit, an  der er  keinen Teil nimmt. Es
       wird daher  leicht etwas  als Eigentümlichkeit der Rente (und des
       Agrikulturprodukts überhaupt) gefaßt, was auf Basis der Warenpro-
       duktion, und  näher der kapjtalistischen Produktion, die in ihrem
       ganzen Umfang  Warenproduktion ist,  allen Produktionszweigen und
       allen ihren Produkten gemeinschaftlich ist.
       
       #650# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Die Höhe der Bodenrente (und mit ihr der Wert des Bodens) entwic-
       kelt sich  im Fortgang der gesellschaftlichen Entwicklung als Re-
       sultat der gesellschaftlichen Gesamtarbeit. Einerseits wächst da-
       mit der  Markt und die Nachfrage nach Bodenprodukten, andrerseits
       unmittelbar die  Nachfrage nach  Grund und Boden selbst, als kon-
       kurrierender Produktionsbedingung  für alle möglichen, auch nicht
       agrikolen Geschäftszweige.  Näher, die  Rente, und damit der Wert
       des Bodens,  um nur  von der  eigentlichen Ackerbaurente zu spre-
       chen, entwickelt  sich mit dem Markt für das Bodenprodukt und da-
       her mit  dem Wachstum  der nicht agrikolen Bevölkerung; mit ihrem
       Bedürfnis und ihrer Nachfrage teils für Nahrungsmittel, teils für
       Rohstoffe. Es  liegt in  der Natur der kapitalistischen Produkti-
       onsweise, daß  sie die  ackerbauende Bevölkerung fortwährend ver-
       mindert im  Verhältnis zur nicht ackerbauenden, weil in der Indu-
       strie (im  engern Sinn)  das Wachstum des konstanten Kapitals, im
       Verhältnis zum  variablen, verbunden ist mit dem absoluten Wachs-
       tum, obgleich der relativen Abnahme, des vatiablen Kapitals; wäh-
       rend in  der Agrikultur das variable Kapital absolut abnimmt, das
       zur Exploitation eines bestimmten Bodenstücks erfordert ist, also
       nur wachsen  kann, soweit neuer Boden bebaut wird, dies aber wie-
       der voraussetzt  noch größres Wachstum der nicht agrikolen Bevöl-
       kerung.
       In der  Tat liegt hier nicht eine dem Ackerbau und seinen Produk-
       ten eigentümliche Erscheinung vor. Vielmehr gilt dasselbe auf Ba-
       sis der  Warenproduktion und  ihrer absoluten Form, der kapitali-
       stischen Produktion,  für alle  andren Produktionszweige und Pro-
       dukte.
       Diese Produkte  sind Waren, Gebrauchswerte, die einen Tauschwert,
       und zwar  einen realisierbaren, in Geld verwandelbaren Tauschwert
       besitzen nur  in dem Umfang, worin andre Waren ein Äquivalent für
       sie bilden,  andre Produkte  ihnen als Waren und als Werte gegen-
       übertreten; in dem Umfang also, worin sie nicht produziert werden
       als unmittelbare  Subsistenzmittel für  ihre Produzenten  selbst,
       sondern als  Waren, als  Produkte, die  nur durch  Verwandlung in
       Tauschwert (Geld),  durch ihre  Veräußerung,  zu  Gebrauchswerten
       werden. Der  Markt für  diese Waren entwickelt sich durch die ge-
       sellschaftliche Teilung der Arbeit; die Scheidung der produktiven
       Arbeiten verwandelt  ihre respektiven  Produkte wechselseitig  in
       Waren, in  Äquivalente füreinander,  macht sie sich wechselseitig
       als Markt  dienen. Ei ist dies durchaus nichts den Agrikulturpro-
       dukten Eigentümliches. Die Rente kann sich als Geldrente nur ent-
       wickeln auf Basis der Warenproduktion, näher der kapitalistischen
       Produktion, und  sie entwickelt  sich in demselben Maß, worin die
       agrikole Produktion  Warenproduktion wird; also in demselben Maß,
       worin sich die nicht agrikole Produktion ihr gegen-
       
       #651# 37. Kapitel - Einleitendes
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       über selbständig  entwickelt; denn  in demselben Maß wird das Ac-
       kerbauprodukt Ware,  Tauschwert und  Wert. In  demselben Maß, wie
       sich mit der kapitalistischen Produktion die Warenproduktion ent-
       wickelt, und  daher die  Produktion von Wert, entwickelt sich die
       Produktion von  Mehrwert und  Mehrprodukt. Aber in demselben Maß,
       wie letztre  sich entwickelt,  entwickelt sich  die Fähigkeit des
       Grundeigentums, einen  wachsenden Teil  dieses Mehrwerts, vermit-
       telst seines  Monopols an  der Erde,  abzufangen, daher  den Wert
       seiner Rente zu steigern und den Preis des Bodens selbst. Der Ka-
       pitalist ist  noch selbsttätiger  Funktionär in  der  Entwicklung
       dieses Mehrwerts  und Mehrprodukts.  Der Grundeigentümer  hat nur
       den so ohne sein Zutun wachsenden Anteil am Mehrprodukt und Mehr-
       wert abzufangen.  Dies ist  das  FIgentümliche  seiner  Stellung,
       nicht aber dies, daß der Wert der Bodenprodukte und daher des Bo-
       dens immer wächst in dem Maß, wie der Markt sich dafür erweitert,
       die Nachfrage  zunimmt und  mit ihr die Warenwelt, die dem Boden-
       produkt gegenübersteht, also in andren Worten die Masse der nicht
       agrikolen Warenproduzenten  und der  nicht agr'kolen Warenproduk-
       tion. Da  dies aber  ohne sein  Zutun geschieht, erscheint es bei
       ihm als  etwas Spezifisches,  daß Wertmasse,  Masse des Mehrwerts
       und Verwandlung  eines Teils  dieses Mehrwerts  in Bodenrente von
       dem gesellschaftlichen Produktionsprozeß, von der Entwicklung der
       Warenproduktion überhaupt  abhängt. Daher  will z.B. Dove hieraus
       die Rente  entwickeln. Er  sagt, die Rente hängt ab nicht von der
       Masse des  agrikolen Produkts, sondern von seinem Wert [98]; die-
       ser aber  hängt ab  von der Masse und der Produktivität der nicht
       agrikolen Bevölkerung.  Dies gilt  aber von jedem andern Produkt,
       daß es  sich nur  als Ware  entwickelt teils mit der Masse, teils
       mit der  Mannigfaltigkeit der Reihe andrer Waren, die Äquivalente
       dafür bilden.  Es ist  dies schon bei der allgemeinen Darstellung
       des Werts  gezeigt worden  1*). Einerseits hängt die Tauschfähig-
       keit eines  Produkts überhaupt ab von der Vielfachheit der Waren,
       die außer ihm existieren. Andrerseits hängt davon im besondren ab
       die Masse, worin es selbst als Ware produziert werden kann.
       Kein Produzent, der Industrielle sowenig wie der Ackerbauer, iso-
       liert betrachtet,  produziert Wert  oder Ware.  Sein Produkt wird
       nur Wert  und Ware in bestimmtem gesellschaftlichen Zusammenhang.
       Erstens, soweit  es als Darstellung gesellschaftlicher Arbeit er-
       scheint, also  seine eigne Arbeitszeit als Teil der gesellschaft-
       lichen Arbeitszeit  Oberhaupt; zweitens: dieser gesellschaftliche
       Charakter seiner Arbeit erscheint als ein seinem Produkt
       -----
       1*) Siehe  Band 13  unserer Ausgabe, S. 25/26 und Band 23 unserer
       Ausgabe, S. 103
       
       #652# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       aufgeprägter gesellschaftlicher  Charakter, in seinem Geldcharak-
       ter und  in seiner  durch den  Preis bestimmten  allgemeinen Aus-
       tauschbarkeit. Wenn also einerseits, statt die Rente zu erklären,
       Mehrwert oder  in noch bornierterer Fassung Mehrprodukt überhaupt
       erklärt wird,  so wird  hier andrerseits  das Versehen  begangen,
       einen Charakter,  der allen  Produkten als  Waren und  Werten zu-
       kommt, den  Ackerbauprodukten ausschließlich  zuzuschreiben. Noch
       mehr wird dies verflacht, wenn von der allgemeinen Bestimmung des
       Werts auf  die Realisierung eines bestimmten Warenwerts zurückge-
       gangen wird.  Jede Ware kann ihren Wert nur realisieren im Zirku-
       lationsprozeß, und  ob und  wieweit sie ihn realisiert, hängt von
       den jedesmallgen  Marktbedingungen ab.  Es ist also nicht das Ei-
       gentümliche der  Grundrente, daß  die Agrikulturprodukte  sich zu
       Werten und  als Werte  entwickeln, d.h. daß sie als Waren den an-
       dern Waren  und die  nicht agrikolen Produkte ihnen als Waren ge-
       genübertreten, oder  daß sie  sich als besondre Ausdrücke gesell-
       schaftlicher Arbeit  entwickeln. Das  Eigentümliche ist,  daß mit
       den Bedingungen,  worin sich  die  Agrikulturprodukte  als  Werte
       (Waren) entwickeln, und mit den Bedingungen der Reallsation ihrer
       Werte auch  die Macht  des Grundeigentums  sich entwickelt, einen
       wachsenden Teil  dieser ohne sein Zutungeschaffnen Werte sich an-
       zueignen, ein  wachsender Teil  des Mehrwerts  sich in Grundrente
       verwandelt.

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