Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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VIERZIGSTES KAPITEL
Zweite Form der Differentialrente (Differentialrente II)
Wir haben bisher die Differentialrente nur betrachtet als das Re-
sultat der verschiednen Produktivität gleicher Kapitalanlagen auf
gleichen Bodenflächen von verschiedner Fruchtbarkeit, so daß die
Differentialrente bestimmt war durch die Differenz zwischen dem
Ertrag des Kapitals, das im schlechtesten, rentelosen Boden ange-
legt ist, und dem des Kapitals, das im bessern angelegt ist. Wir
hatten hier die Kapitalanlagen nebeneinander auf verschiednen Bo-
denflächen, so daß jeder Neuanlage von Kapital extensivere Bebau-
ung des Bodens, Erweiterung der bebauten Bodenfläche entsprach.
Aber schließlich war die Differentialrente der Sache nach nur das
Resultat der verschiednen Produktivität gleicher Kapitale, die
auf den Grund und Boden angelegt werden. Kann es nun einen Unter-
schied machen, wenn Kapitalmassen mit verschiedner Produktivität
nacheinander auf demselben Bodenstück und wenn sie nebeneinander
auf verschiednen Bodenstücken angelegt werden, vorausgesetzt nur,
daß die Resultate dieselben sind?
Zunächst ist nicht zu leugnen, daß, soweit die Bildung von Sur-
plusprofit in Betracht kommt, es einerlei ist, ob 3 Pfd.St. Pro-
duktionskosten auf den Acre von A gelegt, 1 qr. ergeben, so daß 3
Pfd.St. der Produktionspreis und der regulierende Marktpreis für
1 qr. sind, während 3 Pfd.St. Produktionskosten auf den Acre von
B 2 qrs. und damit einen Surplusprofit von 3 Pfd.St., ebenso Pro-
duktionskosten von 3 Pfd.St. auf den Acre von C 3 qrs. und 6
Pfd.St. Surplusprofit, endlich 3 Pfd.St. Produktionskosten auf
den Acre von D 4 qrs. und 9 Pfd. St. Surplusprofit ergeben; oder
ob dasselbe Resultat dadurch erreicht wird, daß diese 12 Pfd.St.
Produktionskosten, resp. 10 Pfd.St. Kapital, mit diesen selben
Erfolgen in derselben Reihenfolge auf einen und denselben Acre
angewandt sind. Es ist jedesmal ein Kapital von 10 Pfd.St., von
dessen sukzessive angelegten Wertteilen
#687# 40. Kapitel - Differentialrente II
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von je 2 1/2 Pfd.St., ob sie angelegt werden auf 4 Acres von ver-
schiedner Fruchtbarkeit nebeneinander oder auf einen und densel-
ben Acre nacheinander, infolge ihres verschiednen Produkts ein
Teil keinen Surplusprofit abwirft, während die andren Teile einen
Surplusprofit im Verhältnis der Differenz ihres Ertrags über den
jener rentelosen Anlage geben.
Die Surplusprofite und verschiednen Raten von Surplusprofit für
verschiedne Werttelle von Kapital werden in beiden Fällen gleich-
mäßig gebildet. Und die Rente ist nichts als eine Form dieses
Surplusprofits, der ihre Substanz bildet. Aber jedenfalls finden
bei der zweiten Methode Schwierigkeiten statt für die Verwandlung
des Surplusprofits in Rente, für diese Formveränderung, die die
Übertragung der Surplusprofite vom kapitalistischen Pächter auf
den Eigentümer des Bodens einschließt. Daher das hartnäckige
Sträuben der englischen Pächter gegen eine offizielle Agrikultur-
statistik. Daher der Kampf zwischen ihnen und den Grundeigentü-
mern wegen der Feststellung der wirklichen Ergebnisse ihrer Kapi-
talanlage. (Morton.) Es wird nämlich die Rente bei Pachtung der
Ländereien festgesetzt, wonach dann die aus der sukzessiven An-
lage von Kapital entspringenden Surplusprofite in die Tasche des
Pächters fließen, solange der Pachtkontrakt dauert. Daher der
Kampf der Pächter um lange Pachtkontrakte und umgekehrt die Ver-
mehrung der jährlich kündbaren Kontrakte (tenancies at will)
durch die Übermacht der Landlords.
Es ist daher von vornherein klar: wenn es auch für das Gesetz der
Bildung der Surplusprofite nichts ändert, ob gleiche Kapitale mit
ungleichen Resultaten nebeneinander auf gleich großen Bodenstrec-
ken oder ob sie nacheinander auf demselben Bodentell angelegt
werden, so macht es dennoch einen bedeutenden Unterschied für die
Verwandlung der Surplusprofite in Grundrente. Die letztere Me-
thode schließt diese Verwandlung in einerseits engere, andrer-
seits schwankendere Grenzen ein. Daher in Ländern intensiver Kul-
tur (und ökonomisch verstehn wir unter intensiver Kultur nichts
als die Konzentration von Kapital auf denselben Bodentell statt
seiner Verteilung auf nebeneinander liegende Bodenstrecken) das
Geschäft des Taxators, wie Morton dies in seinen "Resources of
Estates" entwickelt, eine sehr wichtige, komplizierte und schwie-
rige Profession wird. Bei mehr permanenten Bodenverbesserungen
fällt, bei Ablauf des Pachtkontrakts, die künstlich erhöhte Dif-
ferentialfruchtbarkeit des Bodens mit seiner natürlichen zusammen
und daher die Abschätzung der Rente mit der zwischen Bodenarten
verschiedner Fruchtbarkeit überhaupt. Dagegen, soweit die Bildung
von Surplusprofit durch die Höhe des Betriebskapitals bestimmt
ist, wird die Höhe der Rente bei gewisser Größe des Betriebskapi-
tals
#688# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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auf die Durchschnittsrente des Landes geschlagen und daher darauf
gesehn, daß der neue Pächter über hinreichendes Kapital verfügt,
um die Kultur in derselben intensiven Weise fortzusetzen.
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Bei der Betrachtung der Differentialrente II sind nun folgende
Punkte noch hervorzuheben:
Erstens: Ihre Basis und ihr Ausgangspunkt, nicht nur historisch,
sondern soweit es ihre Bewegung in jedem gegebnen Zeitpunkt be-
trifft, ist die Differentialrente I, d. h. die gleichzeitige Be-
bauung, nebeneinander, von Bodenatten verschiedner Fruchtbarkeit
und Lage; also die gleichzeitige Anwendung, nebeneinander, von
verschiednen Bestandteilen des agrikolen Gesamtkapitals auf Bo-
denstrecken verschiedner Qualität.
Historisch versteht sich dies von selbst. In Kolonien haben die
Kolonisten nur wenig Kapital anzulegen; die Hauptproduktionsagen-
ten sind Arbeit und Erde. Jedes einzelne Familienhaupt sucht für
sich und die Seinigen ein unabhängiges Beschäftigungsfeld, neben
denen seiner Mitkolonisten, herauszuarbeiten. Dies muß überhaupt
bei der eigentlichen Agrikultur auch schon bei vorkapitalisti-
schen Piroduktionsweisen der Fall sein. Bei Schafweide und über-
haupt Viehzucht als selbständigen Produktionszweigen findet mehr
oder minder gemeinschaftliche Exploitation des Bodens statt, und
ist sie von vornherein extensiv. Die kapitalistische Produktions-
weise geht aus von frühern Produktionsweisen, worin die Produkti-
onsmittel, tatsächlich oder rechtlich, das Eigentum des Bebauers
selbst sind, mit einem Wort vom handwerksmäßigen Betrieb der
Agrikultur. Der Natur der Sache nach entwickelt sich aus diesem
erst allmählich die Konzentration der Produktionsmittel und ihre
Verwandlung in Kapital gegenüber den in Lohnarbeiter verwandelten
unmittelbaren Produzenten. Soweit die kapitalistische Produkti-
onsweise hier charakteristisch auftritt, geschieht dies anfäng-
lich zuerst besonders in Schafweide und Viehzucht; sodann aber
nicht in Konzentration des Kapitals auf relativ kleinem Bodenum-
fang, sondern in Produktion auf größrem Maßstab, so daß an Pfer-
dehaltung und andren Produktionskosten gespart wird; in der Tat
aber nicht durch Anwendung von mehr Kapital auf demselben Boden.
Es liegt ferner in den Naturgesetzen des Feldbaus, daß bei einer
gewissen Höhe der Kultur und ihr entsprechender Erschöpfung des
Bodens das Kapital, hier zugleich in dem Sinn schon produzierter
Produktionsmittel, das entscheidende Element der Bodenkultur
wird. Solange das bebaute Land eine relativ kleine Strecke bildet
im Verhältnis zum unbebauten und die Bodenkraft noch nicht er-
schöpft
#689# 40. Kapitel - Differentialrente II
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ist (und dies ist der Fall bei Vorwalten der Viehzucht und der
Fleischnahrung in der Periode vor dem (Überwiegen des eigentli-
chen Ackerbaus und der Pflanzennahrung), tritt die beginnende
neue Produktionsweise der Bauernproduktion gegenüber namentlich
durch den Umfang der Bodenfläche, die für Rechnung eines Kapita-
listen bebaut wird, also selbst wieder durch extensive Anwendung
des Kapitals auf räumlich größrer Bodenfläche. Es ist also von
vornherein festzuhalten, daß die Differentialrente I die ge-
schichtliche Grundlage ist, von der ausgegangen wird. Andrerseits
tritt die Bewegung der Differentialrente II in jedem gegebnen Au-
genblick nur ein auf einem Gebiet, das selbst wieder die bunt-
scheckige Grundlage der Differentialrente I bildet.
Zweitens: Bei der Differentialrente in der Form II treten, zur
Verschiedenheitder Fruchtbarkeit, hinzu die Unterschiede in der
Verteilung des Kapitals(und der Kreditfähigkeit) unter den Päch-
tern. In der eigentlichen Manufaktur bildet sich bald für jeden
Geschäftszweig ein eignes Minimum des Geschäftsumfangs und
dementsprechend ein Minimum des Kapitals, unter dem ein einzelnes
Geschäft nicht mit Erfolg betrieben wer den kann. Es bildet sich
ebenso in jedem Geschäftszweig ein dies Minimum überschreitendes,
normales Durchschnittsmaß von Kapital, worüber die Masse der Pro-
duzenten verfügen muß und verfügt. Was darüber ist, kann Ex-
traprofit bilden; was darunter, erhält nicht den Durch-
schnittsprofit. Die kapitalistischeproduktionsweise ergreift nur-
langsam und ungleichmäßig die Landwirtschaft, wie man in England
sehn kann, dem klassischen Lande der kapitalistischen Produkti-
onsweise in der Agrikultur. Soweit keine freie Korneinfuhr exi-
stiert oder ihre Wirkung, weil ihr Umfang, nur beschränkt ist,
bestimmen die Produzenten, die auf schlechteren Boden, also mit
ungünstigeren als den Durchschnitts-Produktionsbedingungen arbei-
ten, den Marktpreis. Ein großer Teil der in der Landwirtschaft
angewandten und überhaupt ihr zur Verfügung stehenden Gesamtmasse
von Kapital befindet sich in ihren Händen.
Es ist richtig, daß z.B. der Bauer auf seine kleine Parzelle viel
Arbeit verwendet. Aber isolierte und der objektiven, sowohl ge-
sellschaftlichen wie materiellen Bedingungen der Produktivität
beraubte, von ihnen entblößte Arbeit. Dieser Umstand bewirkt, daß
die wirklichen kapitalistischen Pächter fähig sind, sich einen
Teil des Surplusprofits anzueignen; dies wurde wegfallen, wenig-
stens soweit dieser Punkt in Betracht kommt, wäre die kapitali-
stische Produktionsweise in der Landwirtschaft ebenso gleichmäßig
entwickelt wie in der Manufaktur.
#690# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Betrachten wir zunächst bloß die Bildung des Surplusprofits bei
Differentialrente II, ohne uns noch um die Bedingungen zu küm-
mern, unter denen die Verwandlung dieses Surplusprofits in Grund-
rente vorgehn kann. Es ist dann klar, daß die Digerentialrente II
nur ein verschiedner Ausdruck der Differentialrente I ist, aber
der Sache nach mit ihr zusammenfällt. Die verschiedne Fruchtbar-
keit der verschiednen Bodenarten wirkt bei Differentialrente I
nur, soweit sie bewirkt, daß auf den Boden angelegte Kapitale un-
gleiche Resultate, Produkte, geben, entweder bei gleicher Größe
der Kapitale oder ihrer proportionellen Größe nach betrachtet. Ob
diese Ungleichheit stattfindet für verschiedne Kapitale, die auf
demselben Bodenstück nacheinander angelegt sind, oder für solche,
die auf mehrere Stücke von verschiednen Bodenarten verwandt wur-
den, kann an der Differenz der Fruchtbarkeit oder ihres Produkts
und daher an der Bildung der Differentialrente für die fruchtba-
rer angelegten Kapitalteile keinen Unterschied machen. Es ist
nach wie vor der Boden, der bei gleicher Kapitalanlage ver-
schiedne Fruchtbarkeit zeigt, nur daß hier derselbe Boden für ein
in verschiednen Portionen sukzessiv angelegtes Kapital tut, was
bei I verschiedne Bodenarten für verschiedne gleich große, auf
sie angelegte Teile des gesellschaftlichen Kapitals tun.
Wenn dasselbe Kapital von 10 Pfd.St., was in Tabelle I 1*) in der
Gestalt selbständiger Kapitale von je 2 1/2 Pfd.St. von ver-
schiednen Pächtern auf je einen Acre der vier Bodenarten A, B, C
und D angelegt ist, statt dessen auf einen und denselben Acre von
D sukzessiv angelegt wäre, so daß die erste Anlage 4 qrs., die
zweite 3, die dritte 2, die letzte 1 qr. gäbe (oder auch in umge-
kehrter Reihenfolge), so wurde der Preis des einen qr. = 3
Pfd.St., den der mindestergiebige Kapitalteil liefert, keine Dif-
ferentialrente abwerfen, sondern den Produktionspreis bestimmen,
solange noch Zufuhr von Weizen nötig, dessen Produktionspreis 3
Pfd.St. ist. Und da der Voraussetzung nach kapitalistisch produ-
ziert wird, also der Preis von 3 Pfd.St. den Durchschnittsprofit
einschließt, den ein Kapital von 2 1/2 Pfd.St. überhaupt abwirft,
so werden die drei andern Portionen von je 2 1/2 Pfd.St. Sur-
plusprofite abweifen, je nach der Differenz dieses Produkts, da
dies Produkt nicht zu seinem Produktionspreis, sondern zum Pro-
duktionspreis der unergiebigsten Anlage von 2 1/2 Pfd.St. ver-
kauft wird; einer Anlage, die keine Rente abwirft und bei der der
Preis des Produkts nach dem allgemeinen Gesetz der Produktions-
preise reguliert ist. Die Bildung der Surplusprofite wäre die-
selbe wie in Tabelle I.
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1*) Siehe vorl. Band. S. 674
#691# 40. Kapitel - Differentialrente II
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Es zeigt sich hier wiederum, daß die Differentialrente II die
Differentialrente I voraussetzt. Das Minimum von Produkt, das ein
Kapital von 2 1/2 Pfd.St. abwirft, d.h. auf dem schlechtesten Bo-
den abwirft, ist hier angenommen als 1 qr. Gesetzt also, der
Pächter der Bodenart D verwendet außer den 2 1/2 Pfd.St., die ihm
4 qrs. abwerfen und wofür er 3 qrs. Differentialrente zahlt, auf
denselben Boden 2 1/2 Pfd.St., die ihm nur 1 qr. ab. werfen, wie
das gleiche Kapital auf dem schlechtesten Boden A. In diesem Fall
wäre dies rentelose Kapitalanlage, da ihm nur der Durch-
schnittsprofit abgeworfen würde. Es wäre kein Surplusprofit da,
um sich in Rente zu verwandeln. Andrerseits hätte aber auch die-
ser abnehmende Ertrag der zweiten Kapitalanlage auf D keine Wir-
kung auf die Profitrate. Es wäre dasselbe, als ob 2 1/2 Pfd.St.
auf einen weitern Acre der Bodenart A neu angelegt worden, ein
Umstand, der in keiner Weise den Surplusprofit, also auch nicht
die Differentialrente der Bodenarten A, B, C, D affiziert. Für
den Pächter aber wäre diese zusätzliche Anlage von 2 1/2 Pfd.St.
auf D geradeso vorteilhaft gewesen, wie ihm der Voraussetzung
nach die Anlage der ursprünglichen 2 1/2 Pfd.St. auf den Acre D
ist, obgleich diese 4 qrs. abwirft. Geben ihm ferner zwei weitre
Kapitalanlagen von je 2 1/2 Pfd.St. die erste 3, die zweite 2
qrs. zusätzliches Produkt, so hätte wieder Abnahme stattgefunden,
verglichen mit dem Ertrag der ersten Anlage von 2 1/2 Pfd.St. auf
D, die 4 qrs. gab, daher einen Surplusprofit von 3 qrs. Aber es
wäre nur eine Abnahme in der Höhe des Surplusprofits und würde
weder den Durchschnittsprofit noch den regulierenden Produktions-
preis affizieren. Dies wäre nur der Fall, wenn die zuschüssige
Produktion, welche diese fallenden Surplusprofite abwirft, die
Produktion von A überflüssig machte und damit den Acre A außer
Bebauung würfe. In diesem Fall wäre mit der abnehmenden Frucht-
barkeit der zusätzlichen Kapitalanlage auf dem Acre D ein Fallen
des Produktionspreises verbunden, Z.B. von 3 Pfd.St. auf 1 1/2
Pfd. St., wenn der Acre B der rentelose, den Marktpreis regulie-
rende Boden würde.
Das Produkt auf D wäre jetzt = 4 + 1 + 3 + 2 = 10 qrs., während
es früher = 4 qrs. war. Der durch B regulierte Preis des qr. wäre
aber gefallen auf 1 1/2 Pfd.St. Die Differenz zwischen D und B
wäre = 10 - 2 = 8 qrs., zu 1 1/2 Pfd.St. per qr. = 12 Pfd.St.,
während die Geldrente auf D früher = 9 Pfd.St. war. Dies ist zu
merken. Auf den Acre gerechnet, wäre die Höhe der Rente gestiegen
um 33 1/3 %, trotz der abnehmenden Rate der Surplusprofite auf
die zwei zusätzlichen Kapitale von je 2 1/2 Pfd.St.
Man sieht hieraus, zu welchen sehr komplizierten Kombinationen
die Differentialrente überhaupt, und namentlich in Form II zusam-
men mit Form I, Anlaß gibt, während z.B. Ricardo sie ganz einsei-
tig und als einfache
#692# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Sache behandelt. Man hat z.B. wie oben Sinken des regulierenden
Marktpreises und zugleich Wachsen der Rente auf den fruchtbaren
Ländereien, so daß sowohl absolutes Produkt wie absolutes Sur-
plusprodukt wächst. (Bei der Differentialrente I in absteigender
Linie kann das relative Surplusprodukt und daher die Rente per
Acre wachsen, obgleich das absolute Surplusprodukt per Acre kon-
stant bleib oder selbst abnimmt.) Aber zugleich nimmt die Frucht-
barkeit der nacheinander auf denselben Boden gemachten Kapitalan-
lagen ab, obgleich ein großer Teil davon auf die fruchtbareren
Ländereien fällt. Von einem Gesichtspunkt aus betrachtet - sowohl
was Produkt wie Produktionspreise angeht -, ist die Produktivität
der Arbeit gestiegen. Von einem andern aus betrachtet, hat sie
abgenommen, weil die Rate des Surplusprofits und das Surpluspro-
dukt per Acre für die verschiednen Kapitalanlagen auf demselben
Boden abnimmt.
Die Differentialrente II, bei abnehmender Fruchtbarkeit der suk-
zessiven Kapitalanlagen, wäre nur dann notwendig mit Verteuerung
des Produktionspreises und absoluter Abnahme der Produktivität
verbunden, wenn diese Kapitalanlagen nur auf den schlechtesten
Boden A geschehn könnten. Wenn der Acre von A, der mit 2 1/2 Pfd.
St. Kapitalanlage 1 qr. zum Produktionspreis von 3 Pfd.St. ergab,
bei weitrer Anlage von 2 1/2 Pfd.St., also Gesamtanlage von 5
Pfd.St., insgesamt nur 1 1/2 qrs. liefert, so ist der Produkti-
onspreis dieser 1/2 qrs. 6 Pfd.St., also der eines qr. 4 Pfd.St.
Jede Abnahme der Produktivität bei wachsender Kapitalanlage wäre
hier relative Verminderung des Produkts per Acre, während sie auf
den bessern Bodenarten nur Verminderung des überschüssigen Sur-
plusprodukts ist.
Die Natur der Sache aber bringt es mit sich, daß mit Entwicklung
der intensiven Kultur, d.h. mit sukzessiven Kapitalanlagen auf
demselben Boden, es vorzugsweise die bessern Bodenarten sind, wo
dies stattfindet oder in höherm Grade stattfindet. (Wir sprechen
nicht von den permanenten Verbesserungen, wodurch bisher un-
brauchbarer Boden in brauchbaren verwandelt wird.) Die abnehmende
Fruchtbarkeit der sukzessiven Kapitalanlagen muß also hauptsäch-
lich in der beschriebnen Weise wirken. Der bessere Boden wird
dazu gewählt, weil er die meiste Aussicht bietet, daß sich das
darauf verwandte Kapital rentiert, indem er die meisten natürli-
chen Elemente der Fruchtbarkeit enthält, die es sich nur handelt
nutzba zu machen.
Als nach Aufhebung der Korngesetze die Kultur in England noch in-
tensiver gemacht wurde, wurde eine Masse früheres Weizenland zu
andren Zwecken, namentlich zu Viehweide verwandt, dagegen die für
Weizen passendsten fruchtbaren Landstrecken dräniert und sonst
verbessert;
#693# 40. Kapitel - Differentialtente II
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das Kapital für Weizenkultur wurde so auf ein engeres Gebiet kon-
zentriert. In diesem Fall - und alle möglichen Surplusraten, die
zwischen dem höchsten Surplusprofit des besten Landes und dem
Produkt des rentelosen Bodens A liegen, fallen hier zusammen,
nicht mit relativer, sondern mit absoluter Vermehrung des Sur-
plusprodukts per Acre - stellt der neugebildete Surplusprofit
(eventuell Rente) nicht in Rente verwandelten Teil von früherm
Durchschnittsprofit dar (Teil von dem Produkt, worin sich früher
der Durchschnittsprofit darstellte), sondern zuschüssigen Sur-
plusprofit, der sich aus dieser Form in Rente verwandelte.
Dagegen nur in dem Fall, wo die Nachfrage nach Getreide so
wüchse, daß der Marktpreis über den Produktionspreis von A
stiege, und deswegen auf A, B oder irgendeiner andren Klasse das
Surplusprodukt nur zu einem höheren Preise als 3 Pfd.St. gelie-
fert werden könnte, nur in diesem Fall wäre mit der Abnahme des
Ergebnisses einer zusätzlichen Kapitalanlage auf irgendeine der
Klassen A, B, C, D Steigen des Produktionspreises und des regu-
lierenden Marktpreises verbunden. Soweit dies für längre Zeit
sich festsetzte und nicht Kultur von zusätzlichem Boden A (von
wenigstens der Qualität A) ins Leben riefe oder sonstige Einwir-
kungen eine wohlfeilere Zufuhr herbeiführten, würde bei sonst
gleichbleibenden Umständen der Arbeitslohn infolge der Brotver-
teurung steigen und die Profitrate dementsprechend fallen. In
diesem Falle wäre es gleichgültig, ob die gestiegne Nachfrage be-
friedigt würde durch Heranziehung von schlechterrn Boden als A
oder durch zuschüssige Kapitalanlage, einerlei auf welche der
vier Bodenarten. Die Differentialrente würde steigen in Verbin-
dung mit fallender Profitrate.
Dieser eine Fall, worin die abnehmende Fruchtbarkeit der auf den
bereits in Kultur befindlichen Bodenarten nachträglich zugesetz-
ten Kapitale zu Steigerung des Produktionspreises, Fall der Pro-
fitrate und Bildung erhöhter Differentialrente führen kann - denn
diese würde unter den gegebnen Umständen auf allen Bodenarten
ganz so steigen, als ob schlechterer Boden als A jetzt den Markt-
preis regulierte -, ist von Ricardo zum einzigen Fall, zum norma-
len Fall gestempelt worden, worauf er die ganze Bildung der Dif-
ferentialrente II reduziert.
Es wäre dies auch der Fall, wenn nur die Bodenart A bebaut wäre
und sukzessive Kapitalanlagen auf derselben nicht nüt proportio-
nellem Zuwachs des Produkts verbunden wären.
Hier wird also bei Differentialrente II die Differentialrente I
ganz aus dem Gedächtnis verloren.
#694# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Mit Ausnahme dieses Falls, wo entweder die Zufuhr auf den bebau-
ten Bodenarten nicht genügt und daher der Marktpreis fortwährend
über dem Produktionspreis steht, bis neuer zusätzlicher, schlech-
terer Boden in Anbau genommen ist oder bis das Gesamtprodukt des
auf die verschiednen Bodenarten angelegten zusätzlichen Kapitals
nur zu höherm Produktionspreis als dem bisher geltenden geliefert
werden kann - mit Ausnahme dieses Falls läßt die proportionelle
Abnahme in der Produktivität der zusätzlichen Kapitale den regu-
lierenden Produktionspreis und die Profitrate unberührt. Im übri-
gen sind drei fernere Fälle möglich:
a) Wirft das zusätzliche Kapital auf irgendeiner der Bodenarten
A, B, C, D nur die durch den Produktionspreis von A bestimmte
Profitrate ab, so wird dadurch kein Surplusprofit, also auch
keine mögliche Rente gebildet; sowenig, als wenn zusätzlicher Bo-
den A bebaut worden wäre.
b) Wirft das zusätzliche Kapital höheres Produkt ab, so wird
selbstverständlich neuer Surplusprofit (potentielle Rente) gebil-
det, wenn der regulierende Preis derselbe bleibt. Dies ist nicht
notwendig der Fall, närnlich dann nicht, wenn diese zusätzliche
Produktion den Boden A außer Bebauung und damit aus der Reihe der
konkurrierenden Bodenarten wirft. In diesem Fall fällt der regu-
lierende Produktionspreis. Die Profitrate würde steigen, wenn
hiermit Fallen des Arbeitslohns verbunden wäre oder wenn das
wohlfellere Produkt als Element in das konstante Kapital eingeht.
Hätte die erhöhte Produktivität des zusätzlichen Kapitals auf den
besten Bodenarten C und D stattgefunden, so hinge es ganz ab von
der Höhe der gesteigerten Produktivität und der Masse der neu zu-
gesetzten Kapitale, wieweit Bildung von vermehrtem Surplusprofit
(also von vermehrter Rente) verbunden wäre mit dem Fall des Prei-
sesund dem Steigen der Profitrate. Diese letztre kann steigen
auch ohne Fall des Arbeitslohns, durch Verwohlfeilerung der Ele-
mente des konstanten Kapitals.
c) Findet die zusätzliche Kapitalanlage mit abnehmenden Sur-
plusprofiten statt, doch so, daß ihr Produkt einen Überschuß läßt
über das Produkt desselben Kapitals auf Boden A, so findet, wenn
die vermehrte Zufuhr nicht den Boden A außer Bebauung wirft, un-
ter allen Umständen Neubildung von Surplusprofiten statt, die auf
D, C, B, A gleichzeitig stattfinden kann. Wird dagegen der
schlechteste Boden A aus der Bebauung verdrängt, so fällt der re-
gulierende Produktionspreis, und es hängt von dem Verhältnis zwi-
schen dem verminderten Preis eines qr. und der vermehrten Zahl
der den Surplusprofit bildenden qrs. ab, ob der in Geld ausge-
drückte Surplusprofit und daher die Differentialrente steigt oder
fällt. Aber jedenfalls zeigt sich hier das Merkwürdige, daß mit
abnehmenden Surplusprofiten
#695# 40.Kapitel - Differentialrente II
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sukzessiver Kapitalanlagen der Produktionspreis fallen kann,
statt steigen zu müssen, wie es auf den ersten Blick scheint.
Diese zusätzlichen Kapitalanlagen mit abnehmenden Mehrerträgen
entsprechen ganz dem Fall, in welchem auf Bodenarten, deren
Fruchtbarkeit zwischen A und B, B und C, C und D, z. B. vier neue
selbständige Kapitale von je 2 1/2 Pfd.St. angelegt würden, die
resp. 1 1/2 qrs., 2 1/3, 2 1/3 und 3 qrs. abwürfen. Es würden
sich auf allen diesen Bodenarten für alle vier zusätzlichen Kapi-
tale Surplusprofite, potentielle Renten bilden, obgleich die Rate
des Surplusprofits, verglichen mit dem der gleichen Kapitalanlage
auf den jedesmal bessern Boden, abgenommen hätte. Und es wäre
ganz gleich, ob diese vier Kapitale auf D etc. angelegt oder ver-
teilt würden zwischen D und A.
Wir kommen jetzt zu einem wesentlichen Unterschied zwischen den
beiden Formen der Differentialrente.
Bei gleichbleibendem Produktionspreis und gleichbleibenden Diffe-
renzen kann bei Differentialrente I mit dem Rental die Durch-
schnittsrente per Acre steigen oder die Durchschnittsrentrate
aufs Kapital; aber der Durchschnitt ist nur eine Abstraktion. Die
wirkliche Rentenhöhe per Acre oder aufs Kapital gerechnet, bleibt
hier dieselbe.
Dagegen kann unter denselben Voraussetzungen die Höhe der Rente,
gemessen am Acre, steigen, obgleich die Rentrate, gemessen am
ausgelegten Kapital, dieselbe bleibt.
Nimm an, die Produktion verdopple sich dadurch, daß auf A, B, C,
D statt je 2 1/2 Pfd.St. je 5 Pfd.St., also statt 10 zusammen 20
Pfd.St. Kapital angelegt würde, mit gleichbleibender relativer
Fruchtbarkeit. Es wäre dies ganz dasselbe, als ob von jeder die-
ser Bodenarten 2 Acres statt 1, und zwar zu gleichbleibenden Ko-
sten, bebaut würden. Die Profitrate bliebe dieselbe und ebenso
ihr Verhältnis zum Surplusprofit oder der Rente. Wenn aber A
jetzt 2 qrs. trüge, B 4, C 6, D 8, so bliebe, da dieser Zuwachs
nicht verdoppelter Fruchtbarkeit bei gleichbleibendem Kapital,
sondern gleich. bleibender proportioneller Fruchtbarkeit bei ver-
doppeltem Kapital geschuldet, der Produktionspreis nach wie vor 3
Pfd.St. per qr. Die 2 qrs. von A würden jetzt 6 Pfd.St. kosten,
wie früher 1 qr. 3 Pfd.St. Der Profit hätte sich auf allen 4 Bo-
denarten verdoppelt, aber nur, weil das ausgelegte Kapital. Aber
in demselben Verhältnis hätte sich die Rente verdoppelt; sie wäre
2 qrs. für B statt 1, 4 für C statt 2 und 6 für D statt 3; und
dem entsprechend die Geldrente für B, C, D resp. 6 Pfd. St., 12
Pfd.St., 18 Pfd.St. Wie das Produkt per Acre, hätte sich die
Geldrente per Acre verdoppelt, also auch der Bodenpreis, worin
diese Geldrente kapitalisiert wird. So
#696# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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berechnet, steigt die Höhe der Korn- und Geldrente und daher der
Bodenpreis, weilder Maßstab, worin er berechnet wird, der Acre,
ein Bodenstück von konstanter Größe ist. Dagegen als Rentrate mit
Beziehung auf das ausgelegte Kapital berechnet, hat kein Wechsel
stattgefunden in der proportionellen Höhe der Rente. Das Gesamt-
rental von 36 verhält sich zum ausgelegten Kapital von 20, wie
sich das Rental von 18 zum ausgelegten Kapital von 10 verhielt.
Dasselbe gilt für das Verhältnis der Geldrente jeder Bodenart zu
dem in ihr ausgelegten Kapital; so z.B. in C verhalten sich 12.
Pfd.St. Rente zu 5 Pfd.St. Kapital wie früher 6 Pfd.St. Rente zu
2 1/2 Pfd.St. Kapital. Es entstehn hier keine neuen Differenzen
zwischen den ausgelegten Kapitalen, aber es entstehn neue Sur-
plusprofite, bloß weil das zusätzliche Kapital auf irgendeiner
der Rente tragenden Bodenarten, oder auf allen, mit demselben
proportionellen Produkt angelegt wird. Fände die doppelte Anlage
z.B. nur auf C statt, so bliebe die Differentialrente, aufs Kapi-
tal berechnet, zwischen C, B und D dieselbe; denn wenn ihre Masse
auf C sich verdoppelt, so auch das angelegte Kapital.
Man sieht hieraus, daß bei gleichbleibendem Produktionspreis,
gleichbleibender Rate des Profits und gleichbleibenden Differen-
zen (und daher gleichbleibender Rate des Surplusprofits oder der
Rente, gemessen an Kapital) die Höhe der Produkten- und Geldrente
per Acre und daher daher Bodenpreis steigen kann.
Dasselbe kann stattfinden bei abnehmenden Raten des Surpluspro-
fits und daher der Rente, d.h. bei abnehmender Produktivität der
immer noch Rente tragenden zusätzlichen Kapitalanlagen. Wenn die
zweiten Kapitalanlagen von 2 1/2 Pfd. St. nicht das Produkt ver-
doppelt hätten, sondern B nur 3 1/2 qrs., C 5 und D 7 1*) trüge,
so wäre die Differentialrente auf B für die zweiten 2 1/2 Pfd.St.
Kapital nur 1/2 qrs. statt 1, auf C 1 statt 2, und auf D 2 statt
3. Die Verhältnisse zwischen Rente und Kapital für die beiden
sukzessiven Anlagen würden sich stellen wie folgt:
Erste Anlage Zweite Anlage
Rente Kapital Rente Kapital
B: 3 Pfd.St. 2 1/2 Pfd.St. B: 1 1/2 Pfd.St. 2 1/2 Pfd.St.
C: 6 " " 2 1/2 Pfd.St. C: 3 " " 2 1/2 " "
D: 9 " " 2 1/2 Pfd.St D: 6 " " 2 1/2 " "
Trotz dieser gefallnen Rate der relativen Produktivität des Kapi-
tals und daher des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre
die Korn- und
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1*) 1. Auflage: 6
#697# 40. Kapitel - Differentialrente II
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Geldrente gestiegen für B von 1 auf 1 1/2 qrs - (3 auf 4 1/2
Pfd.St.), für C von 2 auf 3 qrs. (von 6 auf 9 Pfd.St.) und für D
von 3 auf 5 qrs. (von 9 auf 15 Pfd.St.). In diesem Fall hätten
die Differenzen für die zusätzlichen Kapitale, verglichen mit dem
auf A angelegten Kapital, abgenommen, der Produktionspreis wäre
derselbe geblieben, aber die Rente per Acre und daher der Boden-
preis per Acre wäre gestiegen.
Die Kombinationen der Differentialrente II, welche als ihre Basis
die Differentialrente I voraussetzt, sind nun die folgenden.
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