Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       VIERZIGSTES KAPITEL
       Zweite Form der Differentialrente (Differentialrente II)
       
       Wir haben bisher die Differentialrente nur betrachtet als das Re-
       sultat der verschiednen Produktivität gleicher Kapitalanlagen auf
       gleichen Bodenflächen  von verschiedner Fruchtbarkeit, so daß die
       Differentialrente bestimmt  war durch  die Differenz zwischen dem
       Ertrag des Kapitals, das im schlechtesten, rentelosen Boden ange-
       legt ist,  und dem des Kapitals, das im bessern angelegt ist. Wir
       hatten hier die Kapitalanlagen nebeneinander auf verschiednen Bo-
       denflächen, so daß jeder Neuanlage von Kapital extensivere Bebau-
       ung des  Bodens, Erweiterung  der bebauten Bodenfläche entsprach.
       Aber schließlich war die Differentialrente der Sache nach nur das
       Resultat der  verschiednen Produktivität  gleicher Kapitale,  die
       auf den Grund und Boden angelegt werden. Kann es nun einen Unter-
       schied machen,  wenn Kapitalmassen mit verschiedner Produktivität
       nacheinander auf  demselben Bodenstück und wenn sie nebeneinander
       auf verschiednen Bodenstücken angelegt werden, vorausgesetzt nur,
       daß die Resultate dieselben sind?
       Zunächst ist  nicht zu  leugnen, daß, soweit die Bildung von Sur-
       plusprofit in  Betracht kommt, es einerlei ist, ob 3 Pfd.St. Pro-
       duktionskosten auf den Acre von A gelegt, 1 qr. ergeben, so daß 3
       Pfd.St. der  Produktionspreis und der regulierende Marktpreis für
       1 qr.  sind, während 3 Pfd.St. Produktionskosten auf den Acre von
       B 2 qrs. und damit einen Surplusprofit von 3 Pfd.St., ebenso Pro-
       duktionskosten von  3 Pfd.St.  auf den  Acre von  C 3  qrs. und 6
       Pfd.St. Surplusprofit,  endlich 3  Pfd.St. Produktionskosten  auf
       den Acre  von D 4 qrs. und 9 Pfd. St. Surplusprofit ergeben; oder
       ob dasselbe  Resultat dadurch erreicht wird, daß diese 12 Pfd.St.
       Produktionskosten, resp.  10 Pfd.St.  Kapital, mit  diesen selben
       Erfolgen in  derselben Reihenfolge  auf einen  und denselben Acre
       angewandt sind.  Es ist  jedesmal ein Kapital von 10 Pfd.St., von
       dessen sukzessive angelegten Wertteilen
       
       #687# 40. Kapitel - Differentialrente II
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       von je 2 1/2 Pfd.St., ob sie angelegt werden auf 4 Acres von ver-
       schiedner Fruchtbarkeit  nebeneinander oder auf einen und densel-
       ben Acre  nacheinander, infolge  ihres verschiednen  Produkts ein
       Teil keinen Surplusprofit abwirft, während die andren Teile einen
       Surplusprofit im  Verhältnis der Differenz ihres Ertrags über den
       jener rentelosen Anlage geben.
       Die Surplusprofite  und verschiednen  Raten von Surplusprofit für
       verschiedne Werttelle von Kapital werden in beiden Fällen gleich-
       mäßig gebildet.  Und die  Rente ist  nichts als  eine Form dieses
       Surplusprofits, der  ihre Substanz bildet. Aber jedenfalls finden
       bei der zweiten Methode Schwierigkeiten statt für die Verwandlung
       des Surplusprofits  in Rente,  für diese Formveränderung, die die
       Übertragung der  Surplusprofite vom  kapitalistischen Pächter auf
       den Eigentümer  des Bodens  einschließt.  Daher  das  hartnäckige
       Sträuben der englischen Pächter gegen eine offizielle Agrikultur-
       statistik. Daher  der Kampf  zwischen ihnen und den Grundeigentü-
       mern wegen der Feststellung der wirklichen Ergebnisse ihrer Kapi-
       talanlage. (Morton.)  Es wird  nämlich die Rente bei Pachtung der
       Ländereien festgesetzt,  wonach dann  die aus der sukzessiven An-
       lage von  Kapital entspringenden Surplusprofite in die Tasche des
       Pächters fließen,  solange der  Pachtkontrakt dauert.  Daher  der
       Kampf der  Pächter um lange Pachtkontrakte und umgekehrt die Ver-
       mehrung der  jährlich kündbaren  Kontrakte  (tenancies  at  will)
       durch die Übermacht der Landlords.
       Es ist daher von vornherein klar: wenn es auch für das Gesetz der
       Bildung der Surplusprofite nichts ändert, ob gleiche Kapitale mit
       ungleichen Resultaten nebeneinander auf gleich großen Bodenstrec-
       ken oder  ob sie  nacheinander auf  demselben Bodentell  angelegt
       werden, so macht es dennoch einen bedeutenden Unterschied für die
       Verwandlung der  Surplusprofite in  Grundrente. Die  letztere Me-
       thode schließt  diese Verwandlung  in einerseits  engere, andrer-
       seits schwankendere Grenzen ein. Daher in Ländern intensiver Kul-
       tur (und  ökonomisch verstehn  wir unter intensiver Kultur nichts
       als die  Konzentration von  Kapital auf denselben Bodentell statt
       seiner Verteilung  auf nebeneinander  liegende Bodenstrecken) das
       Geschäft des  Taxators, wie  Morton dies  in seinen "Resources of
       Estates" entwickelt, eine sehr wichtige, komplizierte und schwie-
       rige Profession  wird. Bei  mehr permanenten  Bodenverbesserungen
       fällt, bei  Ablauf des Pachtkontrakts, die künstlich erhöhte Dif-
       ferentialfruchtbarkeit des Bodens mit seiner natürlichen zusammen
       und daher  die Abschätzung  der Rente mit der zwischen Bodenarten
       verschiedner Fruchtbarkeit überhaupt. Dagegen, soweit die Bildung
       von Surplusprofit  durch die  Höhe des  Betriebskapitals bestimmt
       ist, wird die Höhe der Rente bei gewisser Größe des Betriebskapi-
       tals
       
       #688# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       auf die Durchschnittsrente des Landes geschlagen und daher darauf
       gesehn, daß  der neue Pächter über hinreichendes Kapital verfügt,
       um die Kultur in derselben intensiven Weise fortzusetzen.
       
                                     ---
       
       Bei der  Betrachtung der  Differentialrente II  sind nun folgende
       Punkte noch hervorzuheben:
       Erstens: Ihre  Basis und ihr Ausgangspunkt, nicht nur historisch,
       sondern soweit  es ihre  Bewegung in jedem gegebnen Zeitpunkt be-
       trifft, ist  die Differentialrente I, d. h. die gleichzeitige Be-
       bauung, nebeneinander,  von Bodenatten verschiedner Fruchtbarkeit
       und Lage;  also die  gleichzeitige Anwendung,  nebeneinander, von
       verschiednen Bestandteilen  des agrikolen  Gesamtkapitals auf Bo-
       denstrecken verschiedner Qualität.
       Historisch versteht  sich dies  von selbst. In Kolonien haben die
       Kolonisten nur wenig Kapital anzulegen; die Hauptproduktionsagen-
       ten sind  Arbeit und Erde. Jedes einzelne Familienhaupt sucht für
       sich und  die Seinigen ein unabhängiges Beschäftigungsfeld, neben
       denen seiner  Mitkolonisten, herauszuarbeiten. Dies muß überhaupt
       bei der  eigentlichen Agrikultur  auch schon  bei vorkapitalisti-
       schen Piroduktionsweisen  der Fall sein. Bei Schafweide und über-
       haupt Viehzucht  als selbständigen Produktionszweigen findet mehr
       oder minder  gemeinschaftliche Exploitation des Bodens statt, und
       ist sie von vornherein extensiv. Die kapitalistische Produktions-
       weise geht aus von frühern Produktionsweisen, worin die Produkti-
       onsmittel, tatsächlich  oder rechtlich, das Eigentum des Bebauers
       selbst sind,  mit einem  Wort vom  handwerksmäßigen  Betrieb  der
       Agrikultur. Der  Natur der  Sache nach entwickelt sich aus diesem
       erst allmählich  die Konzentration der Produktionsmittel und ihre
       Verwandlung in Kapital gegenüber den in Lohnarbeiter verwandelten
       unmittelbaren Produzenten.  Soweit die  kapitalistische Produkti-
       onsweise hier  charakteristisch auftritt,  geschieht dies anfäng-
       lich zuerst  besonders in  Schafweide und  Viehzucht; sodann aber
       nicht in  Konzentration des Kapitals auf relativ kleinem Bodenum-
       fang, sondern  in Produktion auf größrem Maßstab, so daß an Pfer-
       dehaltung und  andren Produktionskosten  gespart wird; in der Tat
       aber nicht  durch Anwendung von mehr Kapital auf demselben Boden.
       Es liegt  ferner in den Naturgesetzen des Feldbaus, daß bei einer
       gewissen Höhe  der Kultur  und ihr entsprechender Erschöpfung des
       Bodens das  Kapital, hier zugleich in dem Sinn schon produzierter
       Produktionsmittel,  das  entscheidende  Element  der  Bodenkultur
       wird. Solange das bebaute Land eine relativ kleine Strecke bildet
       im Verhältnis  zum unbebauten  und die  Bodenkraft noch nicht er-
       schöpft
       
       #689# 40. Kapitel - Differentialrente II
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       ist (und  dies ist  der Fall  bei Vorwalten der Viehzucht und der
       Fleischnahrung in  der Periode  vor dem (Überwiegen des eigentli-
       chen Ackerbaus  und der  Pflanzennahrung), tritt  die  beginnende
       neue Produktionsweise  der Bauernproduktion  gegenüber namentlich
       durch den  Umfang der Bodenfläche, die für Rechnung eines Kapita-
       listen bebaut  wird, also selbst wieder durch extensive Anwendung
       des Kapitals  auf räumlich  größrer Bodenfläche.  Es ist also von
       vornherein festzuhalten,  daß die  Differentialrente  I  die  ge-
       schichtliche Grundlage ist, von der ausgegangen wird. Andrerseits
       tritt die Bewegung der Differentialrente II in jedem gegebnen Au-
       genblick nur  ein auf  einem Gebiet,  das selbst wieder die bunt-
       scheckige Grundlage der Differentialrente I bildet.
       Zweitens: Bei  der Differentialrente  in der  Form II treten, zur
       Verschiedenheitder Fruchtbarkeit,  hinzu die  Unterschiede in der
       Verteilung des  Kapitals(und der Kreditfähigkeit) unter den Päch-
       tern. In  der eigentlichen  Manufaktur bildet sich bald für jeden
       Geschäftszweig  ein   eignes  Minimum  des  Geschäftsumfangs  und
       dementsprechend ein Minimum des Kapitals, unter dem ein einzelnes
       Geschäft nicht  mit Erfolg betrieben wer den kann. Es bildet sich
       ebenso in jedem Geschäftszweig ein dies Minimum überschreitendes,
       normales Durchschnittsmaß von Kapital, worüber die Masse der Pro-
       duzenten verfügen  muß und  verfügt. Was  darüber ist,  kann  Ex-
       traprofit  bilden;   was  darunter,   erhält  nicht   den  Durch-
       schnittsprofit. Die kapitalistischeproduktionsweise ergreift nur-
       langsam und  ungleichmäßig die Landwirtschaft, wie man in England
       sehn kann,  dem klassischen  Lande der kapitalistischen Produkti-
       onsweise in  der Agrikultur.  Soweit keine freie Korneinfuhr exi-
       stiert oder  ihre Wirkung,  weil ihr  Umfang, nur beschränkt ist,
       bestimmen die  Produzenten, die  auf schlechteren Boden, also mit
       ungünstigeren als den Durchschnitts-Produktionsbedingungen arbei-
       ten, den  Marktpreis. Ein  großer Teil  der in der Landwirtschaft
       angewandten und überhaupt ihr zur Verfügung stehenden Gesamtmasse
       von Kapital befindet sich in ihren Händen.
       Es ist richtig, daß z.B. der Bauer auf seine kleine Parzelle viel
       Arbeit verwendet.  Aber isolierte  und der objektiven, sowohl ge-
       sellschaftlichen wie  materiellen Bedingungen  der  Produktivität
       beraubte, von ihnen entblößte Arbeit. Dieser Umstand bewirkt, daß
       die wirklichen  kapitalistischen Pächter  fähig sind,  sich einen
       Teil des  Surplusprofits anzueignen; dies wurde wegfallen, wenig-
       stens soweit  dieser Punkt  in Betracht kommt, wäre die kapitali-
       stische Produktionsweise in der Landwirtschaft ebenso gleichmäßig
       entwickelt wie in der Manufaktur.
       
       #690# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Betrachten wir  zunächst bloß  die Bildung des Surplusprofits bei
       Differentialrente II,  ohne uns  noch um  die Bedingungen zu küm-
       mern, unter denen die Verwandlung dieses Surplusprofits in Grund-
       rente vorgehn kann. Es ist dann klar, daß die Digerentialrente II
       nur ein  verschiedner Ausdruck  der Differentialrente I ist, aber
       der Sache  nach mit ihr zusammenfällt. Die verschiedne Fruchtbar-
       keit der  verschiednen Bodenarten  wirkt bei  Differentialrente I
       nur, soweit sie bewirkt, daß auf den Boden angelegte Kapitale un-
       gleiche Resultate,  Produkte, geben,  entweder bei gleicher Größe
       der Kapitale oder ihrer proportionellen Größe nach betrachtet. Ob
       diese Ungleichheit  stattfindet für verschiedne Kapitale, die auf
       demselben Bodenstück nacheinander angelegt sind, oder für solche,
       die auf  mehrere Stücke von verschiednen Bodenarten verwandt wur-
       den, kann  an der Differenz der Fruchtbarkeit oder ihres Produkts
       und daher  an der Bildung der Differentialrente für die fruchtba-
       rer angelegten  Kapitalteile keinen  Unterschied machen.  Es  ist
       nach wie  vor der  Boden, der  bei  gleicher  Kapitalanlage  ver-
       schiedne Fruchtbarkeit zeigt, nur daß hier derselbe Boden für ein
       in verschiednen  Portionen sukzessiv  angelegtes Kapital tut, was
       bei I  verschiedne Bodenarten  für verschiedne  gleich große, auf
       sie angelegte Teile des gesellschaftlichen Kapitals tun.
       Wenn dasselbe Kapital von 10 Pfd.St., was in Tabelle I 1*) in der
       Gestalt selbständiger  Kapitale von  je 2  1/2 Pfd.St.  von  ver-
       schiednen Pächtern  auf je einen Acre der vier Bodenarten A, B, C
       und D angelegt ist, statt dessen auf einen und denselben Acre von
       D sukzessiv  angelegt wäre,  so daß  die erste Anlage 4 qrs., die
       zweite 3, die dritte 2, die letzte 1 qr. gäbe (oder auch in umge-
       kehrter Reihenfolge),  so wurde  der Preis  des  einen  qr.  =  3
       Pfd.St., den der mindestergiebige Kapitalteil liefert, keine Dif-
       ferentialrente abwerfen,  sondern den Produktionspreis bestimmen,
       solange noch  Zufuhr von  Weizen nötig, dessen Produktionspreis 3
       Pfd.St. ist.  Und da der Voraussetzung nach kapitalistisch produ-
       ziert wird,  also der Preis von 3 Pfd.St. den Durchschnittsprofit
       einschließt, den ein Kapital von 2 1/2 Pfd.St. überhaupt abwirft,
       so werden  die drei  andern Portionen  von je  2 1/2 Pfd.St. Sur-
       plusprofite abweifen,  je nach  der Differenz dieses Produkts, da
       dies Produkt  nicht zu  seinem Produktionspreis, sondern zum Pro-
       duktionspreis der  unergiebigsten Anlage  von 2  1/2 Pfd.St. ver-
       kauft wird; einer Anlage, die keine Rente abwirft und bei der der
       Preis des  Produkts nach  dem allgemeinen Gesetz der Produktions-
       preise reguliert  ist. Die  Bildung der  Surplusprofite wäre die-
       selbe wie in Tabelle I.
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       1*) Siehe vorl. Band. S. 674
       
       #691# 40. Kapitel - Differentialrente II
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       Es zeigt  sich hier  wiederum, daß  die Differentialrente  II die
       Differentialrente I voraussetzt. Das Minimum von Produkt, das ein
       Kapital von 2 1/2 Pfd.St. abwirft, d.h. auf dem schlechtesten Bo-
       den abwirft,  ist hier  angenommen als  1 qr.  Gesetzt also,  der
       Pächter der Bodenart D verwendet außer den 2 1/2 Pfd.St., die ihm
       4 qrs.  abwerfen und wofür er 3 qrs. Differentialrente zahlt, auf
       denselben Boden  2 1/2 Pfd.St., die ihm nur 1 qr. ab. werfen, wie
       das gleiche Kapital auf dem schlechtesten Boden A. In diesem Fall
       wäre  dies   rentelose  Kapitalanlage,  da  ihm  nur  der  Durch-
       schnittsprofit abgeworfen  würde. Es  wäre kein Surplusprofit da,
       um sich  in Rente zu verwandeln. Andrerseits hätte aber auch die-
       ser abnehmende  Ertrag der zweiten Kapitalanlage auf D keine Wir-
       kung auf  die Profitrate.  Es wäre dasselbe, als ob 2 1/2 Pfd.St.
       auf einen  weitern Acre  der Bodenart  A neu angelegt worden, ein
       Umstand, der  in keiner  Weise den Surplusprofit, also auch nicht
       die Differentialrente  der Bodenarten  A, B,  C, D affiziert. Für
       den Pächter  aber wäre diese zusätzliche Anlage von 2 1/2 Pfd.St.
       auf D  geradeso vorteilhaft  gewesen, wie  ihm der  Voraussetzung
       nach die  Anlage der  ursprünglichen 2 1/2 Pfd.St. auf den Acre D
       ist, obgleich  diese 4 qrs. abwirft. Geben ihm ferner zwei weitre
       Kapitalanlagen von  je 2  1/2 Pfd.St.  die erste  3, die zweite 2
       qrs. zusätzliches Produkt, so hätte wieder Abnahme stattgefunden,
       verglichen mit dem Ertrag der ersten Anlage von 2 1/2 Pfd.St. auf
       D, die  4 qrs.  gab, daher einen Surplusprofit von 3 qrs. Aber es
       wäre nur  eine Abnahme  in der  Höhe des Surplusprofits und würde
       weder den Durchschnittsprofit noch den regulierenden Produktions-
       preis affizieren.  Dies wäre  nur der  Fall, wenn die zuschüssige
       Produktion, welche  diese fallenden  Surplusprofite abwirft,  die
       Produktion von  A überflüssig  machte und  damit den Acre A außer
       Bebauung würfe.  In diesem  Fall wäre mit der abnehmenden Frucht-
       barkeit der  zusätzlichen Kapitalanlage auf dem Acre D ein Fallen
       des Produktionspreises  verbunden, Z.B.  von 3  Pfd.St. auf 1 1/2
       Pfd. St.,  wenn der Acre B der rentelose, den Marktpreis regulie-
       rende Boden würde.
       Das Produkt  auf D  wäre jetzt = 4 + 1 + 3 + 2 = 10 qrs., während
       es früher = 4 qrs. war. Der durch B regulierte Preis des qr. wäre
       aber gefallen  auf 1  1/2 Pfd.St.  Die Differenz zwischen D und B
       wäre =  10 -  2 =  8 qrs., zu 1 1/2 Pfd.St. per qr. = 12 Pfd.St.,
       während die  Geldrente auf  D früher = 9 Pfd.St. war. Dies ist zu
       merken. Auf den Acre gerechnet, wäre die Höhe der Rente gestiegen
       um 33  1/3 %,  trotz der  abnehmenden Rate der Surplusprofite auf
       die zwei zusätzlichen Kapitale von je 2 1/2 Pfd.St.
       Man sieht  hieraus, zu  welchen sehr  komplizierten Kombinationen
       die Differentialrente überhaupt, und namentlich in Form II zusam-
       men mit Form I, Anlaß gibt, während z.B. Ricardo sie ganz einsei-
       tig und als einfache
       
       #692# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Sache behandelt.  Man hat  z.B. wie oben Sinken des regulierenden
       Marktpreises und  zugleich Wachsen  der Rente auf den fruchtbaren
       Ländereien, so  daß sowohl  absolutes Produkt  wie absolutes Sur-
       plusprodukt wächst.  (Bei der Differentialrente I in absteigender
       Linie kann  das relative  Surplusprodukt und  daher die Rente per
       Acre wachsen,  obgleich das absolute Surplusprodukt per Acre kon-
       stant bleib oder selbst abnimmt.) Aber zugleich nimmt die Frucht-
       barkeit der nacheinander auf denselben Boden gemachten Kapitalan-
       lagen ab,  obgleich ein  großer Teil  davon auf die fruchtbareren
       Ländereien fällt. Von einem Gesichtspunkt aus betrachtet - sowohl
       was Produkt wie Produktionspreise angeht -, ist die Produktivität
       der Arbeit  gestiegen. Von  einem andern  aus betrachtet, hat sie
       abgenommen, weil  die Rate des Surplusprofits und das Surpluspro-
       dukt per  Acre für  die verschiednen Kapitalanlagen auf demselben
       Boden abnimmt.
       Die Differentialrente  II, bei abnehmender Fruchtbarkeit der suk-
       zessiven Kapitalanlagen,  wäre nur dann notwendig mit Verteuerung
       des Produktionspreises  und absoluter  Abnahme der  Produktivität
       verbunden, wenn  diese Kapitalanlagen  nur auf  den schlechtesten
       Boden A geschehn könnten. Wenn der Acre von A, der mit 2 1/2 Pfd.
       St. Kapitalanlage 1 qr. zum Produktionspreis von 3 Pfd.St. ergab,
       bei weitrer  Anlage von  2 1/2  Pfd.St., also  Gesamtanlage von 5
       Pfd.St., insgesamt  nur 1  1/2 qrs. liefert, so ist der Produkti-
       onspreis dieser  1/2 qrs. 6 Pfd.St., also der eines qr. 4 Pfd.St.
       Jede Abnahme  der Produktivität bei wachsender Kapitalanlage wäre
       hier relative Verminderung des Produkts per Acre, während sie auf
       den bessern  Bodenarten nur  Verminderung des überschüssigen Sur-
       plusprodukts ist.
       Die Natur  der Sache aber bringt es mit sich, daß mit Entwicklung
       der intensiven  Kultur, d.h.  mit sukzessiven  Kapitalanlagen auf
       demselben Boden,  es vorzugsweise die bessern Bodenarten sind, wo
       dies stattfindet  oder in höherm Grade stattfindet. (Wir sprechen
       nicht von  den permanenten  Verbesserungen,  wodurch  bisher  un-
       brauchbarer Boden in brauchbaren verwandelt wird.) Die abnehmende
       Fruchtbarkeit der  sukzessiven Kapitalanlagen muß also hauptsäch-
       lich in  der beschriebnen  Weise wirken.  Der bessere  Boden wird
       dazu gewählt,  weil er  die meiste  Aussicht bietet, daß sich das
       darauf verwandte  Kapital rentiert, indem er die meisten natürli-
       chen Elemente  der Fruchtbarkeit enthält, die es sich nur handelt
       nutzba zu machen.
       Als nach Aufhebung der Korngesetze die Kultur in England noch in-
       tensiver gemacht  wurde, wurde  eine Masse früheres Weizenland zu
       andren Zwecken, namentlich zu Viehweide verwandt, dagegen die für
       Weizen passendsten  fruchtbaren Landstrecken  dräniert und  sonst
       verbessert;
       
       #693# 40. Kapitel - Differentialtente II
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       das Kapital für Weizenkultur wurde so auf ein engeres Gebiet kon-
       zentriert. In  diesem Fall - und alle möglichen Surplusraten, die
       zwischen dem  höchsten Surplusprofit  des besten  Landes und  dem
       Produkt des  rentelosen Bodens  A liegen,  fallen hier  zusammen,
       nicht mit  relativer, sondern  mit absoluter  Vermehrung des Sur-
       plusprodukts per  Acre -  stellt der  neugebildete  Surplusprofit
       (eventuell Rente)  nicht in  Rente verwandelten  Teil von früherm
       Durchschnittsprofit dar  (Teil von dem Produkt, worin sich früher
       der Durchschnittsprofit  darstellte), sondern  zuschüssigen  Sur-
       plusprofit, der sich aus dieser Form in Rente verwandelte.
       Dagegen nur  in dem  Fall, wo  die  Nachfrage  nach  Getreide  so
       wüchse, daß  der  Marktpreis  über  den  Produktionspreis  von  A
       stiege, und  deswegen auf A, B oder irgendeiner andren Klasse das
       Surplusprodukt nur  zu einem  höheren Preise als 3 Pfd.St. gelie-
       fert werden  könnte, nur  in diesem Fall wäre mit der Abnahme des
       Ergebnisses einer  zusätzlichen Kapitalanlage  auf irgendeine der
       Klassen A,  B, C,  D Steigen des Produktionspreises und des regu-
       lierenden Marktpreises  verbunden. Soweit  dies für  längre  Zeit
       sich festsetzte  und nicht  Kultur von  zusätzlichem Boden A (von
       wenigstens der  Qualität A) ins Leben riefe oder sonstige Einwir-
       kungen eine  wohlfeilere Zufuhr  herbeiführten, würde  bei  sonst
       gleichbleibenden Umständen  der Arbeitslohn  infolge der Brotver-
       teurung steigen  und die  Profitrate dementsprechend  fallen.  In
       diesem Falle wäre es gleichgültig, ob die gestiegne Nachfrage be-
       friedigt würde  durch Heranziehung  von schlechterrn  Boden als A
       oder durch  zuschüssige Kapitalanlage,  einerlei auf  welche  der
       vier Bodenarten.  Die Differentialrente  würde steigen in Verbin-
       dung mit fallender Profitrate.
       Dieser eine  Fall, worin die abnehmende Fruchtbarkeit der auf den
       bereits in  Kultur befindlichen Bodenarten nachträglich zugesetz-
       ten Kapitale  zu Steigerung des Produktionspreises, Fall der Pro-
       fitrate und Bildung erhöhter Differentialrente führen kann - denn
       diese würde  unter den  gegebnen Umständen  auf allen  Bodenarten
       ganz so steigen, als ob schlechterer Boden als A jetzt den Markt-
       preis regulierte -, ist von Ricardo zum einzigen Fall, zum norma-
       len Fall  gestempelt worden, worauf er die ganze Bildung der Dif-
       ferentialrente II reduziert.
       Es wäre  dies auch  der Fall, wenn nur die Bodenart A bebaut wäre
       und sukzessive  Kapitalanlagen auf derselben nicht nüt proportio-
       nellem Zuwachs des Produkts verbunden wären.
       Hier wird  also bei  Differentialrente II die Differentialrente I
       ganz aus dem Gedächtnis verloren.
       
       #694# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Mit Ausnahme  dieses Falls, wo entweder die Zufuhr auf den bebau-
       ten Bodenarten  nicht genügt und daher der Marktpreis fortwährend
       über dem Produktionspreis steht, bis neuer zusätzlicher, schlech-
       terer Boden  in Anbau genommen ist oder bis das Gesamtprodukt des
       auf die  verschiednen Bodenarten angelegten zusätzlichen Kapitals
       nur zu höherm Produktionspreis als dem bisher geltenden geliefert
       werden kann  - mit  Ausnahme dieses Falls läßt die proportionelle
       Abnahme in  der Produktivität der zusätzlichen Kapitale den regu-
       lierenden Produktionspreis und die Profitrate unberührt. Im übri-
       gen sind drei fernere Fälle möglich:
       a) Wirft  das zusätzliche  Kapital auf irgendeiner der Bodenarten
       A, B,  C, D  nur die  durch den  Produktionspreis von A bestimmte
       Profitrate ab,  so wird  dadurch kein  Surplusprofit,  also  auch
       keine mögliche Rente gebildet; sowenig, als wenn zusätzlicher Bo-
       den A bebaut worden wäre.
       b) Wirft  das zusätzliche  Kapital höheres  Produkt ab,  so  wird
       selbstverständlich neuer Surplusprofit (potentielle Rente) gebil-
       det, wenn  der regulierende Preis derselbe bleibt. Dies ist nicht
       notwendig der  Fall, närnlich  dann nicht, wenn diese zusätzliche
       Produktion den Boden A außer Bebauung und damit aus der Reihe der
       konkurrierenden Bodenarten  wirft. In diesem Fall fällt der regu-
       lierende Produktionspreis.  Die Profitrate  würde  steigen,  wenn
       hiermit Fallen  des Arbeitslohns  verbunden wäre  oder  wenn  das
       wohlfellere Produkt als Element in das konstante Kapital eingeht.
       Hätte die erhöhte Produktivität des zusätzlichen Kapitals auf den
       besten Bodenarten  C und D stattgefunden, so hinge es ganz ab von
       der Höhe der gesteigerten Produktivität und der Masse der neu zu-
       gesetzten Kapitale,  wieweit Bildung von vermehrtem Surplusprofit
       (also von vermehrter Rente) verbunden wäre mit dem Fall des Prei-
       sesund dem  Steigen der  Profitrate. Diese  letztre kann  steigen
       auch ohne  Fall des Arbeitslohns, durch Verwohlfeilerung der Ele-
       mente des konstanten Kapitals.
       c) Findet  die zusätzliche  Kapitalanlage  mit  abnehmenden  Sur-
       plusprofiten statt, doch so, daß ihr Produkt einen Überschuß läßt
       über das  Produkt desselben Kapitals auf Boden A, so findet, wenn
       die vermehrte  Zufuhr nicht den Boden A außer Bebauung wirft, un-
       ter allen Umständen Neubildung von Surplusprofiten statt, die auf
       D, C,  B, A  gleichzeitig  stattfinden  kann.  Wird  dagegen  der
       schlechteste Boden A aus der Bebauung verdrängt, so fällt der re-
       gulierende Produktionspreis, und es hängt von dem Verhältnis zwi-
       schen dem  verminderten Preis  eines qr.  und der vermehrten Zahl
       der den  Surplusprofit bildenden  qrs. ab,  ob der in Geld ausge-
       drückte Surplusprofit und daher die Differentialrente steigt oder
       fällt. Aber  jedenfalls zeigt  sich hier das Merkwürdige, daß mit
       abnehmenden Surplusprofiten
       
       #695# 40.Kapitel - Differentialrente II
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       sukzessiver  Kapitalanlagen  der  Produktionspreis  fallen  kann,
       statt steigen zu müssen, wie es auf den ersten Blick scheint.
       Diese zusätzlichen  Kapitalanlagen mit  abnehmenden  Mehrerträgen
       entsprechen ganz  dem Fall,  in  welchem  auf  Bodenarten,  deren
       Fruchtbarkeit zwischen A und B, B und C, C und D, z. B. vier neue
       selbständige Kapitale  von je  2 1/2 Pfd.St. angelegt würden, die
       resp. 1  1/2 qrs.,  2 1/3,  2 1/3  und 3 qrs. abwürfen. Es würden
       sich auf allen diesen Bodenarten für alle vier zusätzlichen Kapi-
       tale Surplusprofite, potentielle Renten bilden, obgleich die Rate
       des Surplusprofits, verglichen mit dem der gleichen Kapitalanlage
       auf den  jedesmal bessern  Boden, abgenommen  hätte. Und  es wäre
       ganz gleich, ob diese vier Kapitale auf D etc. angelegt oder ver-
       teilt würden zwischen D und A.
       Wir kommen  jetzt zu  einem wesentlichen Unterschied zwischen den
       beiden Formen der Differentialrente.
       Bei gleichbleibendem Produktionspreis und gleichbleibenden Diffe-
       renzen kann  bei Differentialrente  I mit  dem Rental  die Durch-
       schnittsrente per  Acre steigen  oder  die  Durchschnittsrentrate
       aufs Kapital; aber der Durchschnitt ist nur eine Abstraktion. Die
       wirkliche Rentenhöhe per Acre oder aufs Kapital gerechnet, bleibt
       hier dieselbe.
       Dagegen kann  unter denselben Voraussetzungen die Höhe der Rente,
       gemessen am  Acre, steigen,  obgleich die  Rentrate, gemessen  am
       ausgelegten Kapital, dieselbe bleibt.
       Nimm an,  die Produktion verdopple sich dadurch, daß auf A, B, C,
       D statt  je 2 1/2 Pfd.St. je 5 Pfd.St., also statt 10 zusammen 20
       Pfd.St. Kapital  angelegt würde,  mit gleichbleibender  relativer
       Fruchtbarkeit. Es  wäre dies ganz dasselbe, als ob von jeder die-
       ser Bodenarten  2 Acres statt 1, und zwar zu gleichbleibenden Ko-
       sten, bebaut  würden. Die  Profitrate bliebe  dieselbe und ebenso
       ihr Verhältnis  zum Surplusprofit  oder der  Rente. Wenn  aber  A
       jetzt 2  qrs. trüge,  B 4, C 6, D 8, so bliebe, da dieser Zuwachs
       nicht verdoppelter  Fruchtbarkeit bei  gleichbleibendem  Kapital,
       sondern gleich. bleibender proportioneller Fruchtbarkeit bei ver-
       doppeltem Kapital geschuldet, der Produktionspreis nach wie vor 3
       Pfd.St. per  qr. Die  2 qrs. von A würden jetzt 6 Pfd.St. kosten,
       wie früher  1 qr. 3 Pfd.St. Der Profit hätte sich auf allen 4 Bo-
       denarten verdoppelt,  aber nur, weil das ausgelegte Kapital. Aber
       in demselben Verhältnis hätte sich die Rente verdoppelt; sie wäre
       2 qrs.  für B  statt 1,  4 für C statt 2 und 6 für D statt 3; und
       dem entsprechend  die Geldrente  für B, C, D resp. 6 Pfd. St., 12
       Pfd.St., 18  Pfd.St. Wie  das Produkt  per Acre,  hätte sich  die
       Geldrente per  Acre verdoppelt,  also auch  der Bodenpreis, worin
       diese Geldrente kapitalisiert wird. So
       
       #696# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       berechnet, steigt  die Höhe der Korn- und Geldrente und daher der
       Bodenpreis, weilder  Maßstab, worin  er berechnet wird, der Acre,
       ein Bodenstück von konstanter Größe ist. Dagegen als Rentrate mit
       Beziehung auf  das ausgelegte Kapital berechnet, hat kein Wechsel
       stattgefunden in  der proportionellen Höhe der Rente. Das Gesamt-
       rental von  36 verhält  sich zum  ausgelegten Kapital von 20, wie
       sich das  Rental von  18 zum ausgelegten Kapital von 10 verhielt.
       Dasselbe gilt  für das Verhältnis der Geldrente jeder Bodenart zu
       dem in  ihr ausgelegten  Kapital; so z.B. in C verhalten sich 12.
       Pfd.St. Rente  zu 5 Pfd.St. Kapital wie früher 6 Pfd.St. Rente zu
       2 1/2  Pfd.St. Kapital.  Es entstehn hier keine neuen Differenzen
       zwischen den  ausgelegten Kapitalen,  aber es  entstehn neue Sur-
       plusprofite, bloß  weil das  zusätzliche Kapital  auf irgendeiner
       der Rente  tragenden Bodenarten,  oder auf  allen, mit  demselben
       proportionellen Produkt  angelegt wird. Fände die doppelte Anlage
       z.B. nur auf C statt, so bliebe die Differentialrente, aufs Kapi-
       tal berechnet, zwischen C, B und D dieselbe; denn wenn ihre Masse
       auf C sich verdoppelt, so auch das angelegte Kapital.
       Man sieht  hieraus, daß  bei  gleichbleibendem  Produktionspreis,
       gleichbleibender Rate  des Profits und gleichbleibenden Differen-
       zen (und  daher gleichbleibender Rate des Surplusprofits oder der
       Rente, gemessen an Kapital) die Höhe der Produkten- und Geldrente
       per Acre und daher daher Bodenpreis steigen kann.
       Dasselbe kann  stattfinden bei  abnehmenden Raten des Surpluspro-
       fits und  daher der Rente, d.h. bei abnehmender Produktivität der
       immer noch  Rente tragenden zusätzlichen Kapitalanlagen. Wenn die
       zweiten Kapitalanlagen  von 2 1/2 Pfd. St. nicht das Produkt ver-
       doppelt hätten,  sondern B nur 3 1/2 qrs., C 5 und D 7 1*) trüge,
       so wäre die Differentialrente auf B für die zweiten 2 1/2 Pfd.St.
       Kapital nur  1/2 qrs. statt 1, auf C 1 statt 2, und auf D 2 statt
       3. Die  Verhältnisse zwischen  Rente und  Kapital für  die beiden
       sukzessiven Anlagen würden sich stellen wie folgt:
       
                    Erste Anlage             Zweite Anlage
                Rente         Kapital        Rente          Kapital
          B: 3 Pfd.St.    2 1/2 Pfd.St.  B: 1 1/2 Pfd.St. 2 1/2 Pfd.St.
          C: 6  "  "      2 1/2 Pfd.St.  C: 3      "  "   2 1/2  "  "
          D: 9  "  "      2 1/2 Pfd.St   D: 6      "  "   2 1/2  "  "
       
       Trotz dieser gefallnen Rate der relativen Produktivität des Kapi-
       tals und  daher des  Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre
       die Korn- und
       -----
       1*) 1. Auflage: 6
       
       #697# 40. Kapitel - Differentialrente II
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       Geldrente gestiegen  für B  von 1  auf 1  1/2 qrs  - (3 auf 4 1/2
       Pfd.St.), für  C von 2 auf 3 qrs. (von 6 auf 9 Pfd.St.) und für D
       von 3  auf 5  qrs. (von  9 auf 15 Pfd.St.). In diesem Fall hätten
       die Differenzen für die zusätzlichen Kapitale, verglichen mit dem
       auf A  angelegten Kapital,  abgenommen, der Produktionspreis wäre
       derselbe geblieben,  aber die Rente per Acre und daher der Boden-
       preis per Acre wäre gestiegen.
       Die Kombinationen der Differentialrente II, welche als ihre Basis
       die Differentialrente I voraussetzt, sind nun die folgenden.

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