Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       ZWEIUNDVIERZIGSTES KAPITEL
       Die Differentialrente II - Zweiter Fall:
       Fallender Produktionspreis
       
       Der Produktionspreis  kann fallen,  wenn die zusätzlichen Anlagen
       von Kapital  stattfinden  mit  gleichbleibender,  fallender  oder
       steigender Rate der Produktivität.
       
       I. Bei gleichbleibender Produktivität der zuschüssigen Kapitalan-
       lage
       
       Dies unterstellt also, daß auf den verschiednen Bodenarten, ihrer
       respektiven Qualität  entsprechend, das  Produkt in demselben Maß
       wächst wie  das auf  ihnen angelegte  Kapital. Dies schließt ein,
       bei gleichbleibenden Differenzen der Bodenarten, ein dem Wachstum
       der Kapitalanlage  proportionelles Wachstum  des Surplusprodukts.
       Dieser Fall  schließt also aus iede die Digerentialrente affizie-
       rende Mehranlage von Kapital auf Boden A. Bei diesem ist die Rate
       des Surplusprofits  = 0; sie bleibt also = 0, da unterstellt ist,
       daß die  Produktivkraft des  zuschüssigen Kapitals  und daher die
       Rate des Surplusprofits konstant bleiben.
       Der regulierende Produktionspreis kann unter diesen Voraussetzun-
       gen aber  nur fallen, weil statt des Produktionspreises von A der
       des nächstbessern  Bodens B,  oder überhaupt  irgendeines bessern
       Bodens als  A, regulierend  wird; das Kapital also von A entzogen
       wird oder  auch von A und B, wenn der Produktionspreis des Bodens
       C der regulierende würde, also aller geringere Boden aus der Kon-
       kurrenz der  Weizen tragenden  Bodenarten wegfiele. Die Bedingung
       hierfür, unter  den gegebnen  Voraussetzungen, ist,  daß das  zu-
       schüssige Produkt  der zusätzlichen Kapitalanlagen den Bedarf be-
       friedigt, daher  die Produktion  des geringem Bodens A etc. über-
       flüssig für die Herstellung der Zufuhr wird.
       
       #707# 42. Kapitel - Differentialrente II - Zweiter Fall
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       Nehmen wir  also z.B. Tabelle II, jedoch so, daß statt 20 qrs. 18
       den Bedarf  befriedigen. A würde wegfallen; B 1*) und mit ihm der
       Produktionspreis von 30 sh. per qr. würde regulierend. Die Diffe-
       rentialrente nimmt dann diese Form an:
       
                             Tabelle IV
       Boden    Kapi Profit Produk        Ver-                   Rate
       art      tal         tions Produkt kaufs-  Ertrag  Rente  des
           Acres Pfd  Pfd.  kosten        preis   Pfd.           Surplus
                                          per qr.            Pfd profits
                 St.  St.   Pfd.St. qrs.  Pfd.St. St.    qrs St.
       B    1     5    1      6      4    1 1/2    6      0   0     0
       C    1     5    1      6      6    1 1/2    9      2   3    60%
       D    1     5    1      6      8    1 1/2   12      4   6   120%
       ---------------------------------------------------------------
       Total 3   15    3     18     18            27      6   9
       
       Also die  Gesamtrente, verglichen  mit Tabelle  II, wäre gefallen
       von 36  Pfd. St. auf 9 und in Korn von 12 qrs. auf 6, die Gesamt-
       produktion nur um 2 qrs., von 20 auf 18. Die Rate des Surpluspro-
       fits, berechnet  aufs Kapital, wäre auf ein Drittel gefallen, von
       180 auf  60% 2*).  Dem Fallen  des Produktionspreises  entspricht
       hier also Abnahme der Korn- und Geldrente.
       Mit Tabelle I verglichen, findet nur Abnahme der Geldrente statt;
       die Kornrente  ist beidemal  6 qrs.,  nur sind diese in dem einen
       Fall= 18  Pfd.St., im  andem =  9 Pfd.St. Für Boden C 3*) ist die
       Kornrente gegen Tabelle I dieselbe geblieben. In der Tat hat sich
       dadurch, daß  die vermittelst  gleichförmig wirkenden Zusatzkapi-
       tals erzielte,  zusätzliche Produktion  das Produkt von A aus dem
       Markt geworfen  und damit den Boden A als konkurrierenden Produk-
       tionsagenten beseitigt,  eine neue  Differentialrente I gebildet,
       worin der  bessere Boden  B dieselbe  Rolle spielt wie früher die
       schlechtere Bodenart  A. Dadurch fällt einerseits die Rente von B
       weg; andrerseits ist vorausgesetztermaßen in den Differenzen zwi-
       schen B,  C und D durch die Anlage von Zusatzkapital nichts geän-
       dert worden. Der Teil des Produkts, der sich in Rente verwandelt,
       fällt daher. Wäre das obige Resultat - die Befriedigung der Nach-
       frage mit  Ausschluß von A - etwa dadurch hervorgebracht, daß auf
       C oder  D oder beiden mehr als das doppelte Kapital angelegt wor-
       den, so  gestaltete sich  die Sache  anders. Z.B. wenn die dritte
       Kapitalanlage auf C gemacht wird:
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       1*) 1.  Auflage: D - 2*) 1. Auflage: wäre um die Hälfte gefallen,
       von 180 auf 90% - 3*) 1. Auflage: C und D
       
       #708# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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                             Tabelle IVa
       Boden    Kapi Profit Produk        Ver-                   Rate
       art      tal         tions Produkt kaufs-  Ertrag  Rente  des
           Acres Pfd  Pfd.  kosten        preis   Pfd.       Pfd Surplus
                 St.  St.   Pfd.St. qrs.  Pfd.St. St.    qrs St. profits
       B    1     5    1      6      4    1 1/2    6      0   0      0
       C    1   7 1/2  1 1/2  9      9    1 1/2  13 1/2   3  4 1/2  60%
       D    1     5    1      6      8    1 1/2   12      4   6    120%
       ----------------------------------------------------------------
       Total 3  17 1/2 3 1/2  21    21           31 1/2   7  10 1/2
       
       Auf C  ist hier  das Produkt, gegen Tab. IV, gestiegen von 6 qrs.
       auf 9,  das Surplusprodukt  von 2 qrs. auf 3, die Geldrente von 3
       Pfd.St. auf  4 1/2  Pfd.St. Gegen Tabelle II, wo die Geldrente 12
       Pfd.St., und Tab. I, wo sie 6 Pfd.St. war, ist sie dagegen gefal-
       len. Das Gesamtrental in Korn = 7 qrs. ist gefallen gegen Tab. II
       (12 qrs.),  gestiegen gegen  Tab. I  (6 qrs.);  in Geld  (10  1/2
       Pfd.St.) ist es gefallen gegen beide (18 Pfd.St. und 36 Pfd.St.).
       Wäre die  dritte Kapitalanlage  von 2 1/2 Pfd.St. auf den Boden B
       verwandt worden,  so hätte dies zwar die Masse der Produktion ge-
       ändert, aber die Rente nicht berührt, da die sukzessiven Kapital-
       anlagen als keine Differenz auf derselben Bodenart hervorbringend
       unterstellt sind und Boden B keine Rente abwirft.
       Nehmen wir dagegen an, die dritte Kapitalanlage habe auf D statt.
       gefunden statt auf C, so haben wir:
       
                             Tabelle IVb
       Boden    Kapi Profit Produk        Ver-                   Rate
       art      tal         tions Produkt kaufs-  Ertrag  Rente  des
           Acres Pfd  Pfd.  kosten        preis   Pfd.       Pfd Surplus
                 St.  St.   Pfd.St. qrs.  Pfd.St. St.    qrs St. profits
       B    1     5    1      6      4    1 1/2    6      0   0      0
       C    1     5    1      6      6    1 1/2    9      2   3     60%
       D    1   7 1/2  1 1/2  9     12    1 1/2   18      6   9    120%
       ----------------------------------------------------------------
       Total 3  17 1/2 3 1/2  21    22            33      8  12
       
       Hier ist  das Gesamtprodukt 22 qrs., mehr als doppelt das von Ta-
       belle I, obgleich das vorgeschoßne Kapital nur 17 1/2 Pfd.St. ge-
       gen 10 Pfd.St., also
       
       #709# 42. Kapitel - Differentialrente II - Zweiter Fall
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       nicht doppelt so groß ist. Das Gesamtprodukt ist ferner um 2 qrs.
       größer als  das von  Tabelle II,  obwohl in  letztrer das  vorge-
       schoßne Kapital  größer ist,  nämlich 20  Pfd.St. Auf Boden D ist
       gegen Tabelle  I die  Kornrente gewachsen  von 3  qrs. 1*) auf 6,
       während die Geldrente mit 9 Pfd.St. dieselbe geblieben ist. Gegen
       Tabelle II ist die Kornrente von D dieselbe von 6 qrs. geblieben,
       aber die  Geldrente ist gefallen von 18 Pfd.St. auf 9 Pfd.St. Die
       Gesamtrenten betrachtet,  ist die Kornrente von IVb = 8 qrs. grö-
       ßer als  die von I = 6 qrs. und als die von IVa = 7 qrs.; dagegen
       kleiner als  die von  II =  12 qrs.  Die Geldrente  von IVb  = 12
       Pfd.St. ist  größer als  die von IVa = 10 1/2 Pfd.St. und kleiner
       als die von Tabelle 1 = 18 Pfd.St. und von II = 36 Pfd.St.
       Damit bei dem Wegfallen der Rente auf B unter den Bedingungen der
       Tabelle IVb das Gesamtrental gleich dem von Tabelle I sei, müssen
       wir noch  für 6 Pfd.St. Surplusprofit haben, also 4 qrs. zu 1 1/2
       Pfd.St., welches  der neue  Produktionspreis ist.  Wir haben dann
       wieder ein  Gesamtrental von  18 Pfd.St.  wie in  Tabelle I.  Die
       Größe des  hierzu erforderlichen Zuschußkapitals wird verschieden
       sein, ie nachdem wir es auf C oder D anlegen oder zwischen beiden
       verteilen.
       Bei C  ergeben 5 Pfd.St. Kapital 2 qrs. Surplusprodukt, also wer-
       den 10  Pfd.St. Zusatzkapital  4 qrs. zusätzliches Surplusprodukt
       ergeben. Bei D würden 5 Pfd.St. Zusatz genügen, um die 4 qrs. zu-
       sätzliche Kornrente  zu produzieren, unter der hier zugrunde lie-
       genden Voraussetzung,  daß die Produktivität der zusätzlichen Ka-
       pitalanlagen dieselbe  bleibt. Danach  ergäben sich folgende Auf-
       stellungen.
       
                             Tabelle IVc
       Boden    Kapi Profit Produk        Ver-                   Rate
       art      tal         tions Produkt kaufs-  Ertrag  Rente  des
           Acres Pfd  Pfd.  kosten        preis   Pfd.       Pfd Surplus
                 St.  St.   Pfd.St. qrs.  Pfd.St. St.    qrs St. profits
       B    1     5    1      6      4    1 1/2    6      0   0      0
       C    1    15    3     18     18    1 1/2   27      6   9     60%
       D    1   7 1/2  1 1/2  9     12    1 1/2   18      6   9    120%
       ----------------------------------------------------------------
       Total 3 27 1/2  5 1/2 33     34            51     12  18
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       1*) 1. Auflage: 2 qrs.
       
       #710# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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                             Tabelle IVc
       Boden    Kapi Profit Produk        Ver-                   Rate
       art      tal         tions Produkt kaufs-  Ertrag  Rente  des
           Acres Pfd  Pfd.  kosten        preis   Pfd.       Pfd Surplus
                 St.  St.   Pfd.St. qrs.  Pfd.St. St.    qrs St. profits
       B    1     5    1      6      4    1 1/2    6      0   0      0
       C    1     5    1      6      6    1 1/2    9      2   3     60%
       D    1  12 1/2  2 1/2  15    20    1 1/2   30     10  15    120%
       ----------------------------------------------------------------
       Total 3 22 1/2  4 1/2  27    30            45     12  18
       
       Das Gesamtgeldrental  wäre genau  die Hälfte  von dem, was es auf
       Tabelle II war, wo die zuschüssigen Kapitale bei gleichbleibenden
       Produktionspreisen angelegt wurden.
       Das Wichtigste  ist, obige Tabellen mit der Tabelle I zu verglei-
       chen. Wir  finden, daß  bei einem  Fall des Produktionspreises um
       die Hälfte,  von 60 sh. auf 30 sh. per qr., das Gesamt-Geldrental
       dasselbe geblieben,  = 18  Pfd.St., und dementsprechend die Korn-
       rente sich  verdoppelt hat,  nämlich von 6 qrs. auf 12. Auf B ist
       die Rente  weggefallen; auf C ist die Geldrente um die Hälfte ge-
       stiegen in IVc, aber um die Hälfte gefallen in IVd; auf D ist sie
       dieselbe geblieben  = 9  Pfd.St. in  IVc und von 9 Pfd.St. auf 15
       Pfd.St. gestiegen  in IVd.  Die Produktion ist von 10 qrs. auf 34
       gestiegen in IVc und auf 30 qrs. in IVd; der Profit von 2 Pfd.St.
       auf 5  1/2 in  IVc und  4 1/2 in IVd. Die Gesamtkapitalanlage ist
       gestiegen in dem einen Fall von 10 Pfd.St. auf 27 1/2 Pfd.St., im
       andern von  10 auf  22 1/2 Pfd.St., beidemal also um mehr als das
       Doppelte. Die  Rentrate, die  Rente auf  das vorgeschoßne Kapital
       berechnet, ist  in allen  Tabellen IV  bis IVd  für jede Bodenart
       überall dieselbe,  was schon  darin eingeschlossen  war, daß  die
       Rate der  Produktivität der beiden sukzessiven Kapitalanlagen auf
       jeder Bodenart als gleichbleibend angenommen wurde. Gegen Tabelle
       I ist  sie jedoch  für den  Durchschnitt aller Bodenarten wie für
       jede einzelne  derselben gefallen.  Sie war in I = 180% im Durch-
       schnitt, sie  ist in  IVc =  18 / 27 1/2 x 100 = 65 5/11 % und in
       IVd =  18 /  22 1/2  x 100  = 80%. Die Durchschnittsgeldrente per
       Acre ist gestiegen. Ihr Durchschnitt war früher, in I, auf alle 4
       Acres 4 1/2 Pfd.St. per Acre und ist jetzt, in IVc und d, auf die
       3 Acres  6 Pfd.St.  per Acre. Ihr Durchschnitt auf dem Rente tra-
       genden Boden  war früher  6 Pfd.St.  und ist  jetzt 9 Pfd.St. per
       Acre. Der  Geldwert der  Rente per  Acre ist  also gestiegen  und
       stellt jetzt das doppelte Kornprodukt wie
       
       #711# 42. Kapitel - Differentialrente II - Zweiter Fall
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       früher dar;  aber die  12 qrs.  Kornrente sind  jetzt weniger als
       einhalb des  Gesamtprodukts von  34 resp. 30 qrs. 1*), während in
       Tabelle 1  die 6  qrs. 3/5  des Gesamtprodukts von 10 qrs. ausma-
       chen. Obgleich  also die Rente, als aliquoter Teil des Gesamtpro-
       dukts betrachtet,  gefallen ist,  und ebenso, wenn auf das ausge-
       legte Kapital berechnet, so ist ihr Geldwert, per Acre berechnet,
       gestiegen und ihr Produktenwert noch mehr. Nehmen wir den Boden D
       in Tabelle  IVd, so  sind hier  die Produktionskosten  2*)  =  15
       Pfd.St., davon  das ausgelegte Kapital = 12 1/2 Pfd.St. Die Geld-
       rente ist  = 15  Pfd.St. In Tabelle I waren auf demselben Boden D
       die Produktionskosten = 3 Pfd.St., das ausgelegte Kapital = 2 1/2
       Pfd.St., die Geldrente = 9 Pfd.St., diese letztere also das Drei-
       fache der  Produktionskosten und  beinahe das Vierfache des Kapi-
       tals. In Tabelle IVd ist für D die Geldrente von 15 Pfd.St. genau
       gleich den  Produktionskosten und nur um 1/5 größer als das Kapi-
       tal. Dennoch ist die Geldrente per Acre um 2/3 größer, 15 Pfd.St.
       statt 9  Pfd.St. In  I ist die Kornrente von 3 qrs. = 3/4 des Ge-
       samtprodukts von  4 qrs.; in IVd ist sie, mit 10 qrs., die Hälfte
       des ganzen  Produkts (20 qrs.) des Acre von D. Es zeigt dies, wie
       Geldwert und  Kornwert der  Rente per Acre steigen kann, obgleich
       sie einen geringem aliquoten Teil des Gesamtertrags bildet und im
       Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital gefallen ist.
       Der Wert des Gesamtprodukts in I ist = 30 Pfd.St., die Rente = 18
       Pfd.St., mehr  als die  Hälfte davon. Der Wert des Gesamtprodukts
       von IVd  ist 45  Pfd.St., wovon 18 Pfd.St. die Rente, weniger als
       die Hälfte.
       Der Grund  nun, warum  trotz des Preisfalls von 1 1/2 Pfd.St. per
       qr., also  um 50%, und trotz der Verringerung des konkurrierenden
       Bodens von 4 Acres auf 3, die Gesamtgeldrente dieselbe bleibt und
       die Kornrente  sich verdoppelt,  während Kornrente und Geldrente,
       per Acre  gerechnet, steigen,  liegt darin,  daß mehr  qrs.  Sur-
       plusprodukt produziert  werden. Der  Getreidepreis fällt  um 50%,
       das Surplusprodukt wächst um 100%. Aber um dies Resultat zustande
       zu bringen, muß die Gesamtproduktion unter unsern Bedingungen auf
       das Dreifache  wachsen und  die Kapitalanlage auf den bessern Bo-
       denlagen sich  mehr als  verdoppeln. In  welchem  Verhältnis  die
       letztere wachsen muß, hängt zunächst davon ab, wie die zuschüssi-
       gen Kapitalanlagen  zwischen den  bessern und  besten  Bodenarten
       sich verteilen,  stets vorausgesetzt,  daß die  Produktivität des
       Kapitals auf jeder Bodenart proportionell zu seiner Größe wächst.
       Wäre der  Fall des  Produktionspreises geringer,  so wäre weniger
       zuschüssiges Kapital  erfordert, um  dieselbe Geldrente zu produ-
       zieren. Wäre
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       1*) 1.  Auflage: 33  resp. 27  qrs. - 2*) 1. Auflage: ausgelegten
       Produktionskosten
       
       #712# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       die Zufuhr, die nötig ist, um A außer Bebauung zu werfen - und es
       hängt dies  ab nicht  nur von dem Produkt per Acre von A, sondern
       auch von  dem proportionellen Anteil, den A von der ganzen bebau-
       ten Räche einnimmt -, wäre also die hierfür nötige Zufuhr größer,
       also auch  die erforderliche Masse von Zuschußkapital auf besserm
       Boden als  A, so  wären bei  sonst gleichbleibenden Verhältnissen
       Geldrente und  Kornrente noch  mehr gewachsen, obgleich beide auf
       dem Boden B wegfielen.
       Wäre das  wegfallende Kapital von A = 5 Pfd.St. gewesen, so wären
       für diesen  Fall die  beiden zu  vergleichenden Tabellen:  II und
       IVd. Das  Gesamtprodukt wäre  gewachsen von  20 auf  30 qrs.  Die
       Geldrente wäre  nur halb so groß, 8 Pfd.St. statt 36 Pfd.St.; die
       Kornrente wäre  dieselbe 12  qrs. Könnte  auf D ein Gesamtprodukt
       von 44  qrs. =  66 Pfd.St. mit einem Kapital von = 27 1/2 Pfd.St.
       produziert werden - entsprechend dem alten Satz für D, von 4 qrs.
       auf 2  1/2 Pfd.St. Kapital -, so käme das Gesamtrental wieder auf
       die Höhe von II, und die Tabelle stände so:
       
       Bodenart          Kapital   Produkt   Kornrente   Geldrente
                         Pfd.St.   qrs.      qrs.        Pfd.St.
       B                  5         4         0           0
       C                  5         6         2           3
       D                 27 1/2    44        22          33
       -------------------------------------------------------
       Total             37 1/2    54        24          36
       
       Die Gesamtproduktion  wäre 54  qrs. gegen  20 qrs. in Tabelle II,
       und die  Geldrente wäre  dieselbe, = 36 Pfd.St. Das Gesamtkapital
       aber wäre 37 1/2 Pfd.St., während es bei Tabelle II = 20 war. Das
       vorgeschoßne Gesamtkapital hätte sich beinahe verdoppelt, während
       die Produktion  sich fast verdreifachte; die Kornrente hätte sich
       verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der
       Preis  infolge  der  Anlage  von  zuschüssigem  Geldkapital,  bei
       gleichbleibender Produktivität,  auf die  bessern Rente tragenden
       Bodenarten, also  auf alle  über A,  so hat das Gesamtkapital die
       Tendenz, nicht in demselben Verhältnis zu wachsen, wie Produktion
       und Kornrente;  so daß  durch Wachsen der Kornrente der durch den
       fallenden Preis  entstehende Ausfall In der Geldrente wieder aus-
       geglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin, daß
       das vorgeschoßne  Kapital größer  sein muß  im Verhältnis, wie es
       mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden, als auf den
       mehr Rente  tragenden Boden  angewandt wird. Es ist einfach dies:
       damit die Geldrente dieselbe bleibt oder steigt, muß ein
       
       #713# 42. Kapitel - Differentialrente II - Zweiter Fall
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       bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt produziert werden,
       und dies  erheischt um  so weniger Kapital, je größer die Frucht-
       barkeit der  Surplusprodukt abwerfenden Ländereien. Wäre die Dif-
       ferenz zwischen  B und C, C und D noch größer, so wäre noch weni-
       ger Zuschußkapital  erheischt. Das  bestimmte Verhältnis hängt ab
       1. von dem Verhältnis, worin der Preis fällt, also von der Diffe-
       renz zwischen  13, dem jetzt rentelosen, und A, dem früher rente-
       losen Boden;  2. von  dem Verhältnis der Differenzen zwischen den
       bessern Bodenarten von B aufwärts; 3. von der Masse des neu ange-
       legten zuschüssigen Kapitals und 4. von seiner Verteilung auf die
       verschiednen Bodenqualitäten.  In der  Tat sieht man, daß das Ge-
       setz nichts  ausdrückt als  das bereits  beim ersten Fall Entwic-
       kelte: daß,  wenn der  Produktionspreis gegeben ist, welches auch
       immer seine  Größe, infolge  zuschüssiger Kapitalanlage die Rente
       steigen kann.  Denn infolge  des Herauswerfens von A ist nun eine
       neue Differentialrente  1 mit B als dem jetzt schlechtesten Boden
       und 1 1/2 Pfd.St. per qr. als dem neuen Produktionspreis gegeben.
       Es gilt  dies für  die Tabellen  IV so gut wie für Tabelle II. Es
       ist dasselbe  Gesetz, bloß  daß Boden B statt A und der Produkti-
       onspreis von  1 1/2 Pfd.St. statt dem von 3 Pfd.St. als Ausgangs-
       punkt genommen ist.
       Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit soundso viel zu-
       schüssiges Kapital  nötig war,  um das Kapital von A dem Boden zu
       entziehn und  die Zufuhr  ohne es zu befriedigen, zeigt sich, daß
       dies von  gleichbleibender, steigender  oder fallender  Rente per
       Acre, wenn  nicht auf  allen Ländereien,  so doch auf einigen und
       für den  Durchschnitt der  bebauten  Ländereien,  begleitet  sein
       kann. Man  hat gesehn,  daß sich  Kornrente und  Geldrente  nicht
       gleichmäßig verhalten.  Indes ist es nur Tradition, daß überhaupt
       noch die  Kornrente in der Ökonomie eine Rolle spielt. Gradesogut
       könnte man  nachweisen, daß  z.B. ein Fabrikant mit seinem Profit
       von 5  Pfd.St. viel  mehr von  seinem eignen Garn kaufen kann als
       früher mit  einem Profit von 10 Pfd.St. Es zeigt dies aber aller-
       dings, daß  die Herren Grundeigentümer, wenn sie gleichzeitig Be-
       sitzer oder  Teilhaber von  Manufakturen, Zuckersieder,  Schnaps-
       brenner usw.  sind, bei fallender Geldrente als Produzenten ihrer
       eignen Rohstoffe immer noch sehr bedeutend gewinnen können. 34)
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       Die obigen  Tabellen IVa bis IVd mußten infolge eines durchgehen-
       den Rechenfehlers  umgerechnet werden.  Dies berührte  zwar nicht
       die aus  den Tabellen  entwickelten theoretischen Gesichtspunkte,
       brachte aber  teilweise ganz  monströse Zahlen.  verhältnisse der
       Produktion per Acre hinein. Auch diese sind im Grunde nicht an,

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