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#722#
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DREIUNDVIERZIGSTES KAPITEL
Die Differentialrente II - Dritter Fall:
Steigender Produktionspreis. Resultate
{Steigender Produktionspreis setzt voraus, daß die Produktivität
der geringsten, keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur
wenn die auf A gelegten 2 1/2 Pfd. St. weniger als 1 qr. oder die
5 Pfd.St. weniger als 2 qrs. produzieren oder wenn ein noch
schlechterer Boden als A in Bebauung genommen werden muß, kann
der als regulierend angenommene Produktionspreis über 3 Pfd.St.
per qr. steigen.
Bei gleichbleibender oder gar steigender Produktivität der zwei-
ten Kapitalanlage wäre dies nur möglich, wenn die Produktivität
der ersten Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. abgenommen hätte. Die-
ser Fall kommt oft genug vor. Z.B. wenn bei oberflächlichem Pflü-
gen die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirtschaftung
abnehmende Erträge gibt und dann der durch tieferes Pflügen em-
porgeworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere
Erträge als früher liefert. Aber dieser Spezialfall gehört, ge-
naugenommen, nicht hierher. Das Fallen der Produktivität der er-
sten Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. bedingt für die bessern Bo-
denarten, selbst wenn dort die Verhältnisse analog angenommen
werden, ein Fallen der Differentialrente I; hier aber betrachten
wir nur die Differentialrente II. Da aber der vorliegende Spezi-
alfall nicht vorkommen kann, ohne daß die Digerentialrente II be-
reits als bestehend vorausgesetzt wird, und in der Tat die Rück-
wirkung einer Modifikation von Differentialrente I auf II dar-
stellt, geben wir ein Beispiel davon.
Die Geldrente wie der Geldertrag sind dieselben wie in Tabelle
II. Der gestiegne regulierende Produktionspreis ersetzt genau,
was an der Quantität des Produkts ausgefallen ist; da beide in
umgekehrtem Verhäitnis variieren, ist selbstverständlich, daß das
Produkt beider dasselbe bleibt.
#723# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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Tabelle VII
Boden Kapi Profit Produk Ver- Rent
art tal tions Produkt kaufs Er- Korn Geld rate
Acres anlage kosten preis trag rente rente
Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd.
St. St. St. qrs. St. St. qrs. St.
A 1 2 1/2 1 6 1/2 +1 1/4 3 3/7 6 0 0 0
+2 1/2 =1 3/4
B 1 2 1/2 1 6 1 +2 1/2 3 3/7 12 1 3/4 6 120%
+2 1/2 =3 1/2
C 1 2 1/2 1 6 1 1/2 +3 3/4 3 3/7 18 3 1/2 12 240%
+2 1/2 =3 3/7
D 1 2 1/2 1 6 2 +5 3 3/7 24 5 1/4 18 360%
+2 1/2 =7
-------------------------------------------------------------
20 17 1/2 60 10 1/2 36 240%
Im obigen Fall war angenommen, daß die Produktivkraft der zweiten
Kapitalanlage höher sei als die ursprüngliche Produktivität der
ersten Anlage. Die Sache bleibt sich gleich, wenn wir für die
zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der ersten
ursprünglich zukam, wie in folgender
Tabelle VIII
Boden Kapi Profit Produk Ver- Rente Rate
art tal tions Produkt kaufs Er- Korn Geld des
Acres anlage kosten preis trag Surplus
Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. profits
St. St. St. qrs. St. St. qrs. St.
A 1 2 1/2 1 6 1/2 +1 4 6 0 0 0
+2 1/2 =1 1/2
=5
B 1 2 1/2 1 6 1 +2 4 12 1 1/2 6 120%
+2 1/2 =3
=5
C 1 2 1/2 1 6 1 1/2 +3 4 18 3 12 240%
+2 1/2 =4 1/2
=5
D 1 2 1/2 1 6 2 +4 4 24 4 1/2 18 360%
+2 1/2 =6
=5
-------------------------------------------------------------
20 15 60 9 36 240%
Auch hier bedingt der in demselben Verhältnis steigende Produkti-
onspreis, daß die Abnahme in der Produktivität für Ertrag wie
Geldrente voll aufgewogen wird. Rein tritt der dritte Fall nur
hervor bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage,
während die der ersten, wie dies für den ersten und zweiten Fall
überall angenommen, konstant bleibt. Hier wird Differentialrente
I nicht berührt, die Veränderung findet nur statt mit dem aus der
Differentialrente II entspringenden Anteil. Wir geben zwei Bei-
spiele; im ersten sei die Produktivität der zweiten Kapitalanlage
auf 1/2, in der zweiten auf 1/4 reduziert.
#724# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Tabelle IX
Boden Kapi Profit Produk Ver- Rent
art tal tions Produkt kaufs Er- Korn Geld rate
Acres anlage kosten preis trag rente rente
Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd.
St. St. St. qrs. St. St. qrs. St.
A 1 2 1/2 1 6 1 +1/2 4 6 0 0 0
+2 1/2 =1 1/2
=5
B 1 2 1/2 1 6 2 +1 4 12 1 1/2 6 120%
+2 1/2 =3
=5
C 1 2 1/2 1 6 3 +1 1/2 4 18 3 12 240%
+2 1/2 =4 1/2
=5
D 1 2 1/2 1 6 4 +2 4 24 4 1/2 18 360%
+2 1/2 =6
=5
-------------------------------------------------------------
20 15 60 9 36 240%
Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur daß die Abnahme der
Produktivität in VIII auf die erste, in IX auf die zweite Kapi-
talanlage fällt,
Tabelle X
Boden Kapi Profit Produk Ver- Rent
art tal tions Produkt kaufs Er- Korn Geld rate
Acres anlage kosten preis trag rente rente
Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd.
St. St. St. qrs. St. St. qrs. St.
A 1 2 1/2 1 6 1 +1/4 4 4/5 6 0 0 0
+2 1/2 =1 1/4
=5
B 1 2 1/2 1 6 2 +1/2 4 4/5 12 1 1/4 6 120%
+2 1/2 =2 1/2
=5
C 1 2 1/2 1 6 3 +3/4 4 4/5 18 2 1/2 12 240%
+2 1/2 =3 3/4
=5
D 1 2 1/2 1 6 4 +1 4 4/5 24 3 3/4 18 360%
+2 1/2 =5
=5
--------------------------------------------------------------
20 24 12 1/2 60 7 1/2 36 240%
Auch in dieser Tabelle bleiben Gesamtertrag, Geldrental und
Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VIII, weil abermals
Produkt und Verkaufspreis im umgekehrten Verhältnis variiert ha-
ben, die K aber dieselbe geblieben ist.
Wie steht es aber in dem andern, bei steigendem Produktionspreis
möglichen Fall, nämlich, wenn ein bisher die Bebauung nicht loh-
nender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird?
Nehmen wir an, ein solcher Boden, den wir mit a bezeichnen wol-
len, käme in Konkurrenz. Dann würde der bisher rentelose Boden A
eine Rente abwerfen, und die obigen Tabellen VII, VIII und X wür-
den dann folgende Gestalt annehmen:
#725# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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Tabelle VIIa
Boden Kapi Profit Produk Ver- Steige
art tal tions Produkt kaufs Er- Rente rung
Acres anlage kosten preis trag
Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd.
St. St. St. qrs. St. St. qrs. St.
a 1 5 1 6 1 1/2 4 6 0 0 0
A 1 2 1/2 1 6 1/2 +1 1/4 4 7 1/4 1 1
+2 1/2 =1 3/2
B 1 2 1/2 1 6 1 +2 1/2 4 14 2 8 1+7
+2 1/2 =3 1/2
C 1 2 1/2 1 6 1 1/2 +3 3/4 4 21 3 3/4 15 1+2x7
+2 1/2 =5 1/4
D 1 2 1/2 1 6 2 +5 4 28 5 1/2 22 1+3x7
+2 1/2 =7
--------------------------------------------------------------
30 19 76 11 1/2 46
Tabelle VIIIa
Boden Kapi Profit Produk Ver- Steige
art tal tions Produkt kaufs Er- Rente rung
Acres anlage kosten preis trag
Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd.
St. St. St. qrs. St. St. qrs . St.
a 1 5 1 6 1 1/4 4 4/5 6 0 0 0
A 1 2 1/2 1 6 1/2 +1 4 4/5 7 1/5 1/4 1 1/5 1 1/5
+2 1/2 =1 1/2
B 1 2 1/2 1 6 1 +2 4 4/5 14 2/5 1 3/4 8 2/5 1 1/5
+2 1/2 =3 +7 1/5
C 1 2 1/2 1 6 1 1/2 +3 4 21 3/5 3 1/4 15 3/5 1 1/5
+2 1/2 =4 1/2 +2
x7 1/5
D 1 2 1/2 1 6 2 +4 4 4/5 28 4/5 4 3/4 22 4/5 1 1/5
+2 1/2 =6 +3
x7 1/5
-----------------------------------------------------------------
5 30 16 1/4 78 10 48
Tabelle Xa
Boden Kapi Profit Produk Ver- Steige
art tal tions Produkt kaufs Er- Rente rung
Acres anlage kosten preis trag
Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd.
St. St. St. qrs. St. St. qrs . St.
a 1 5 1 6 1 1/8 5 1/3 6 0 0 0
A 1 2 1/2 1 6 1 +1/4 5 1/3 6 2/3 1/8 2/3 2/3
+2 1/2 =1 1/4
B 1 2 1/2 1 6 2 +1/2 5 1/3 13 1/3 1 3/8 7 1/3 2/3
+2 1/2 =2 1/2 +6 2/3
C 1 2 1/2 1 6 3 +3/4 5 1/3 20 2 5/8 14 2/3
+2 1/2 =3 3/4 +2
x6 2/3
D 1 2 1/2 1 6 4 +1 5 1/3 26 2/3 3 7/8 20 2/3 2/3
+2 1/2 =5 +3
x6 2/3
-----------------------------------------------------------------
5 30 16 5/8 72 2/3 8 42 2/3
#726# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Durch die Einschiebung von Boden a entsteht eine neue Differenti-
alrente I; auf dieser neuen Grundlage entwickelt sich dann die
Differentialrente II ebenfalls in veränderter Gestalt. Der Boden
a hat in jeder der drei obigen Tabellen eine verschiedne Frucht-
barkeit; die Reihe der proportionell steigenden Fruchtbarkeiten
beginnt erst mit A. Demgemäß verhält sich auch die Reihe der
steigenden Renten. Die Rente des schlechtesten Rente tragenden,
früher rentelosen Boden s bildet eine Konstante, die allen höhe-
ren Renten einfach zuaddiert wird; erst nach Abzug dieser Kon-
stanten tritt bei den höheren Renten die Reihe der Differenzen
klar hervor und ihr Parallelismus mit der Fruchtbarkeitsreihe der
Bodenarten. In allen Tabellen verhalten sich die Fruchtbarkeiten,
von A bis D, wie 1:2:3:4 und dementsprechend die Renten:
in VIIa wie 1:1 + 7:1 + 2 x 7:1 + 3 x 7.
in VIIIa wie 1 1/5 : 1 1/5 + 7 1/5 : 1 1/5 + 2 x 7 1/5: 1 1/5 + 3
x 7 1/5.
in Xa wie 2/3 : 2/3 + 6 2/3: 2/3 + 2 x 6 2/3 : 2/3 + 3 x 6 2/3.
Kurz: Ist die Rente von A = n und die Rente des Bodens von nächst
höherer Fruchtbarkeit n + m. so ist die Reihe wie n : n + m : n +
2m : n + 3 m usw. - F. E.}
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{Da der obige dritte Fall im Manuskript nicht ausgearbeitet war -
es steht nur der Titel da -, so blieb es Aufgabe des Herausge-
bers, dies wie vorstehend so gut es ging zu ergänzen. Es bleibt
ihm aber auch noch übrig, aus der ganzen bisherigen Untersuchung
der Differentialrente II in ihren drei Hauptfällen und neun Un-
terfällen die sich ergebenden allgemeinen Schlüsse zu ziehn. Für
diesen Zweck aber passen die im Manuskript gegebnen Beispiele nur
wenig. Sie nehmen erstens Bodenstücke in Vergleich, deren Er-
träge, für gleichgroße Flächen, sich verhalten wie 1:2:3:4; also
Unterschiede, die schon von vornherein stark übertreiben und die
im Verlauf der sich auf dieser Grundlage entwickelnden Annahmen
und Berechnungen zu vollständig gewaltsamen Zahlenverhältnissen
führen. Zweitens aber erwecken sie einen durchaus falschen
Schein. Wenn für Fruchtbarkeitsgrade, die sich verhalten wie
1:2:3:4 etc., sich Renten ergeben von der Reihe 0:1:2:3 etc., so
fühlt man sich sofort versucht, die zweite Reihe aus der ersten
abzuleiten und die Verdopplung, Verdreifachung etc. ef Renten aus
der Verdopplung, Verdreifachung usw. der Gesamterträge zu erklä-
ren. Dies wäre aber durchaus unrichtig. Die Renten verhalten sich
wie 0:1:2:3:4 auch dann, wenn sich die Fruchtbarkeitsgrade ver-
halten wie n:n + 1:n + 2:n + 3:n + 4; die Renten verhalten sich
nicht wie die
#727# 43. Kapitel - Differentialtente II - Dritter Fall. Result.
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Fruchtbarkeitsgrade, sondern wie die Fruchtbarkeitsunterschiede,
von dem rentelosen Boden als dem Nullpunkt an gerechnet.
Die Tabellen des Originals mußten zur Erklärung des Textes gege-
ben werden. Um aber für die unten folgenden Resultate der Unter-
suchung eine anschauliche Grundlage zu erhalten, gebe ich in fol-
gendem eine neue Reihe von Tabellen, worin die Erträge in Bushels
(1/8 Quarter oder 36,35 Liter) und Schillingen (= Mark) angegeben
sind.
Die erste Tabelle (XI) entspricht der früheren Tabelle I. Sie
gibt die Erträge und Renten für fünf Bodenqualitäten A-E, bei ei-
ner ersten Kapitalanlage von 50 sh., was mit 10 sh. Profit = 60
sh. Gesamtproduktionskosten per Acre ausmacht. Die Kornerträge
sind niedrig angesetzt. 10, 12, 14, 16, 18 Bushels per Acre. Der
sich ergebende regulierende Produktionspreis ist 6 sh. per
Bushel.
Die folgenden 13 Tabellen entsprechen den in diesem und den bei-
den vorigen Kapiteln behandelten drei Fällen der Differential-
rente II, bei einer z u s ä t z l i c h e n Kapitalanlage auf
demselben Boden von 50 sh. per Acre, bei konstantem, fallendem
und steigendem Produktionspreis. Jeder dieser Fälle wird wieder
dargestellt, wie er sich gestaltet 1. bei gleichbleibender, 2.
bei fallender, 3. bei steigender Produktivität der zweiten Kapi-
talanlage gegenüber der ersten. Dabei ergeben sich einige noch
besonders zu veranschau lichende Varianten.
Bei Fall I: konstanter Produktionspreis, haben wir:
Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalan-
lage (Tabelle XII).
Variante 2: Fallende Produktivität. Diese kann stattfinden, nur
wenn auf Boden A keine zweite Anlage gemacht wird. Und zwar ent-
weder
a) so, daß Boden B ebenfalls keine Rente aufbringt (Tabelle XIII)
oder
b) so, daß Boden B nicht ganz rentelos wird (Tab. XIV).
Variante 3: Steigende Produktivität (Tabelle XV). Auch dieser
Fall schließt zweite Kapitalanlage auf Boden A aus.
Bei Fall II: Fallender Produktionspreis, haben wir:
Variante 1 : Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage
(Tabelle XVI).
Variante 2: Fallende Produktivität (Tabelle XVII). Diese beiden
Varianten bedingen, daß Boden A außer Konkurrenz tritt, Boden B
rentelos wird und den Produktionspreis reguliert.
#728# VI.Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Variante 3: Steigende Produktivität (Tabelle XVIII). Hier bleibt
Boden A regulierend.
Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten
möglich; Boden A kann rentelos und preisregulierend bleiben, oder
aber, es tritt eine geringere Bodenqualität als A in Konkurrenz
und reguliert den Preis, wobei A dann Rente abwirft.
Erste Modalität: Boden A bleibt regulierend.
Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage
(Tabelle XIX). Dies ist unter den Voraussetzungen nur zulässig,
wenn die Produktivität der ersten Anlage abnimmt.
Variante 2: Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle
XX); dies schließt gleichbleibende Produktivität der ersten An-
lage nicht aus.
Variante 3: Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle
XXI); dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage.
Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenquali-
tät tritt in Konkurrenz; Boden A wirft Rente ab.
Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage
(Tabelle XXII).
Variante 2: Fallende Produktivität (Tabelle XXIII).
Variante 3: Steigende Produktivität (Tabelle XXIV).
Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen des
Problems vor sich und geben zu keinen Bemerkungen Anlaß. Wir las-
sen jetzt die Tabellen folgen.
Tabelle XI
Boden- Produktions- Produkt Verkaufs- Rent
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steigerung
sh. sh. sh. sh.
A 60 10 6 60 0 0
B 60 12 6 72 12 12
C 60 14 6 84 24 2 x 12
D 60 16 6 96 36 3 x 12
E 60 18 6 108 48 4 x 12
------------
120 10 x 12
#729# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden. Erster Fall: Bei
konstant bleibendem Produktionspreis.
Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Ka-
pitalanlage.
Tabelle XI
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steigerung
sh. sh. sh. sh.
A 60+60=120 10+10=20 6 120 0 0
B 60+60=120 12+12=24 6 144 24 24
C 60+60=120 14+14=28 6 168 48 2x24
D 60+60=120 16+16=32 6 192 72 3x24
E 60+60=120 18+18=36 6 216 96 4x24
-----------
240 10x24
Variante 2. Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalan-
lage; auf Boden A keine zweite Anlage.
1. Wenn Boden 13 rentelos wird.
Tabelle XIII
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
A 60 10 6 60 0 0
B 60+60=120 12+ 8=20 6 120 0 0
C 60+60=120 14+ 9 1/3 6 140 20 20
=23 1/2
D 60+60=120 16+10 2/3 6 160 40 2x20
=26 2/3
E 60+60=120 18+12=30 6 180 60 3x20
-----------
120 6x20
2. Wenn Boden B nicht ganz rentelos wird.
Tabelle XIV
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
A 60 10 6 60 0 0
B 60+60=120 12+ 9=21 6 126 6 6
C 60+60=120 14+10 1/2 6 147 27 6+21
=24 1/2
D 60+60=120 16+12=28 6 168 48 6+2x21
E 60+60=120 18+13 1/2 6 189 69 6+3x21
=31 1/2
-----------
150 4x6+6x21
#730# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Variante 3: Bei steigender Produktivität der 2. Kapitalanlage,
auf Boden A auch hier keine zweite Anlage.
Tabelle XV
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
A 60 10 6 60 0 0
B 60+60=120 12+15=27 6 162 42 42
C 60+60=120 14+17 1/2 6 189 69 42+27
=31 1/2
D 60+60=120 16+20=36 6 216 96 42+2x27
E 60+60=120 18+22 1/2 6 243 123 42+3x27
=40 1/2
-----------
330 4x42+6x27
Zweiter Fall: Bei fallendem Produktionspreis.
Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapi-
talanlage. Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.
Tabelle XV
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
B 60+60=120 12+12=24 5 120 0 0
C 60+60=120 14+14=28 5 140 20 20
D 60+60=120 16+16=32 5 160 40 2x20
E 60+60=120 18+18=36 5 180 60 3x20
-----------
120 6x20
Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalan-
lage; Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.
Tabelle XV
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
B 60+60=120 12+ 9=21 5 5/7 120 0 0
C 60+60=120 14+10 1/2 5 5/7 140 20 20
=24 1/2
D 60+60=120 16+12=28 5 5/7 160 40 2x20
E 60+60=120 18+13 1/2 5 5/7 180 60 3x20
=31 1/2
-----------
120 6x20
#731# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalan-
lage; Boden A bleibt n Konkurrenz. Boden B trägt Rente.
Tabelle XVIII
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
A 60+60=120 10+15=25 4 4/5 120 0 0
B 60+60=120 14+18=30 4 4/5 144 24 24
C 60+60=120 14+21=35 4 4/5 168 48 2x24
D 60+60=120 16+24=40 4 4/5 192 72 3x24
E 60+60=120 18+27=45 4 4/5 216 96 4x24
-----------
240 10x24
Dritter Fall: Bei steigendem Produktionspreis.
A. Wenn Boden A rentelos und preisregulierend bleibt.
Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapi-
talanlage; was abnehmende Produktivität der ersten Anlage be-
dingt.
Tabelle XIX
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. 1*) sh. sh. sh. rung
A 60+60=120 7 1/2 +10 6 6/7 120 0 0
=17 1/2
B 60+60=120 9 +12 6 6/7 144 24 24
=21
C 60+60=120 10 1/2 +14 6 6/7 168 48 2x24
=24 1/2
D 60+60=120 12 +16 6 6/7 192 72 3x24
=28
E 60+60=120 13 1/2 +18 6 6/7 216 96 4x24
=31 1/2
-----------
240 10x24
Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalan-
lage; was gleichbleibende Produktivität der ersten nicht aus-
schließt.
Tabelle XX
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
A 60+60=120 10+15=25 8 120 0 0
B 60+60=120 12+ 6=18 8 144 24 24
C 60+60=120 14+ 7=21 8 168 48 2x24
D 60+60=120 16+ 8=24 8 192 72 3x24
E 60+60=120 18+ 9=27 8 216 96 4x24
-----------
240 10x24
-----
1*) In der 1. Auflage werden hier versehentlich die Ziffern der
Tabelle XXI gegeben.
#732# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
-----
Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalan-
lage, was, unter den Voraussetzungen, fallende der ersten Anlage
bedingt.
Tabelle XXI
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
A 60+60=120 5 +12 1/2 6 6/7 120 0 0
=17 1/2
B 60+60=120 6 +15=21 6 6/7 144 24 24
C 60+60=120 7 +17 1/2 6 6/7 168 48 2x24
=24 1/2
D 60+60=120 8 +20=28 6 6/7 192 72 3x24
E 60+60=120 9 +22 1/2 6 6/7 216 96 4x24
=31 1/2
-----------
240 10x24
B. Wenn ein geringerer (mit a bezeichneter) Boden preisregulie-
rend wird und Boden A demnach Rente abwirft. Dies läßt für alle
Varianten gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage zu.
Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalan-
lage.
Tabelle XXII
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
a 120 16 7 1/2 120 0 0
A 60+60=120 10+10=20 7 1/2 150 30 30
B 60+60=120 14+18=30 7 1/2 180 60 2x30
C 60+60=120 14+21=35 7 1/2 210 90 3x30
D 60+60=120 16+24=40 7 1/2 240 120 4x30
E 60+60=120 18+27=45 7 1/2 270 150 5x30
-----------
450 15x30
Variante 2: Fallende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.
Tabelle XXIII
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
a 120 15 8 120 0 0
A 60+60=120 10 +7 1/2 8 140 20 20
=17 1/2
B 60+60=120 12 +9 =21 8 168 48 20+28
C 60+60=120 14 +10 1/2 8 196 76 20+2x28
=24 1/2
D 60+60=120 16 +12=28 8 224 104 20+3x28
E 60+60=120 18 +13 1/2 8 252 132 20+4x28
=31 1/2
-----------
380 5x20+10x28
#733# 43. Kapitel. Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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Tabelle XXIV
Boden Produktions Produkt Verkaufs Rent-
art kosten Bushels preis Ertrag Rente steige
sh. sh. sh. sh. rung
a 120 16 7 1/2 120 0 0
A 60+60=120 10 +7 1/2 7 1/2 168 3/4 48 3/4 15+33 1/4
=17 1/2
B 60+60=120 12 +9 =21 7 1/2 202 1/2 82 1/2 15+2x33 3/4
C 60+60=120 14 +10 1/2 7 1/2 236 1/4 116 1/4 15+3x33 3/4
=24 1/2
D 60+60=120 16 +12=28 7 1/2 270 150 15+4x33 3/4
E 60+60=120 18 +13 1/2 7 1/2 303 3/4 183 3/4 15+5x33 3/4
=31 1/2
--------------
581 1/4 5x15
+15x33 3/4
Diese Tabellen ergeben nun folgendes.
Zunächst, daß die Reihe der Renten sich genau verhält wie die
Reihe der Fruchtbarkeitsunterschiede, den rentlosen, regulieren-
den Boden als Nullpunkt genommen. Nicht die absoluten Erträge,
sondern nur die Ertragsdifferenzen sind für die Rente bestimmend.
Ob die
Bedenarten 1, 2, 3, 4, 5 Bushel, ob sie 11, 12, 13, 14, 15 Bushel
per Acre Ertrag liefern, die Renten sind in beiden Fällen, der
Reihe nach, 0, 1, 2, 3, 4 Bushel, resp. deren Geldertrag.
Weit wichtiger aber ist das Resultat in Beziehung auf die Gesamt-
rentenerträge bei wiederholter Kapitalanlage auf demselben Boden.
In fünf Fällen aus den untersuchten dreizehn v e r d o p p e l t
sich mit der Kapitalanlage auch die Gesamtsumme der Renten; statt
10x12 sh. = 240 sh. Diese Fälle sind:
Fall I, konstanter Preis, Variante 1: gleichbleibende Produkti-
onssteigerung (Tabelle XII)
Fall II, fallender Preis, Variante 1: gleichbleibende Produkti-
onssteigerung (Tabelle XII)
Fall III, steigender Preis, erste Modalität, wo Boden A regulie-
rend bleibt, in allen drei Varianten (Tabelle XIX, XX, XXI)
In vier Fällen steigt die Rente um m e h r a l s d a s
D o p p e l t e, nämlich:
Fall I, Variante 3, konstanter Preis, aber wachsende Produktions-
steigerung (Tbelle XV). Die Rentensumme steigt auf 330 sh.
Fall III, zweite Modalität, wo Boden A Rente abwirft, in allen
drei Varianten (Tabelle XXII, Rente 15 x 30 = 450 sh.; Tab.
XXIII, Rente = 5 x 20 + 10 x 28 = 380 sh.; Tabelle XXIV, Rente =
5 x 15 + 15 x 33 3/4 = 581 1/4 sh.).
#734# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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In einem Fall s t e i g t sie, aber nicht auf den doppelten Be-
trag der bei der ersten Kapitalanlage abfallenden Rente:
Fall I, konstanter Preis, Variante 2: fallende Produktivität der
zweiten Anlage unter Bedingungen, wo B nicht ganz rentelos wird
(Tabelle XIV, Rente = 4 x 6 + 6 x 21 = 150 sh.).
Endlich, nur in drei Fällen bleibt die Gesamtrente bei zweiter
Kapitalanlage für alle Bodenarten zusammen, auf demselben Stand
wie bei der ersten Anlage (Tabelle XI); es sind dies die Fälle,
wo Boden A außer Konkurrenz gesetzt und Boden B regulierend und
damit rentelos wird. Die Rente für B fällt also nicht nur weg,
sie wird auch von iedem folgenden Glied der Rentenreihe abgezo-
gen; dadurch ist das Ergebnis bedingt. Diese Fälle sind:
Fall I, Variante 2, wenn die Bedingungen derart sind, daß Boden A
ausfällt (Tabelle XIII). Die Rentensumme ist 6 x 20, also = 10 x
12 = 120 wie in Tabelle XI.
Fall II, Variante 1 und 2. Hier fällt Boden A nach den Vorausset-
zungen notwendig aus (Tabelle XVI und XVII), und die Rentensumme
ist wieder 6 x 20 = 10 x 12 = 120 sh.
Dies heißt also: in der großen Mehrzahl aller möglichen Fälle
steigt die Rente, sowohl per Acre des Rente tragenden Bodens, wie
namentlich in ihrer Gesamtsumme, infolge vermehrter Kapitalanlage
auf den Boden. Nur in 3 Fällen aus dreizehn untersuchten bleibt
ihre Gesamtsumme unverändert. Es sind dies die Fälle, wo die
niedrigste, bisher rentelose und regulierende Bodenqualität außer
Konkurrenz und die nächsthöhere an ihre Stelle tritt, also rente-
los wird. Aber auch in diesen Fällen steigen die Renten auf den
besten Bodenarten gegen die der ersten Kapitalanlage geschulde-
ten; wenn die Rente für C von 24 auf 20 fällt, so steigt die für
D und E von 36 und 48 auf 40 und 60 sh.
Ein Fall der Gesamtrenten unter den Stand bei erster Kapitalan-
lage (Tab. XI) wäre nur möglich, wenn außer Boden A auch Boden B
aus der Konkurrenz schiede und Boden C regulierend und rentelos
würde.
Je mehr Kapital also auf den Boden verwandt wird, je höher die
Entwicklung des Ackerbaus und der Zivilisation Oberhaupt in einem
Lande steht, desto höher steigen die Renten per Acre sowohl wie
die Gesamtsumme der Renten, desto riesiger wird der Tribut, den
die Gesellschaft den Großgrundbesitzern in der Gestalt von Sur-
plusprofiten zahlt - solange die einmal in Bebauung genommenen
Bodenarten alle konkurrenzfähig bleiben. Dies Gesetz erklärt die
wunderbare Lebenszähigkeit der Klasse der großen Grundbesitzer.
Keine Gesellschaftsklasse lebt so verschwenderisch,
#735# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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keine nimmt so, wie diese, ein Recht auf einen hergebrachten
"standesgemäßen" Luxus in Anspruch, einerlei woher das Geld dazu
kommt, keine häuft so leichten Herzens Schulden über Schulden
auf. Und doch fällt sie immer wieder auf die Füße - dank dem in
den Boden gesteckten Kapital andrer Leute, das ihr Renten ein-
trägt, ganz außer allem Verhältnis zu den Profiten, die der Kapi-
talist daraus zieht.
Dasselbe Gesetz erklärt aber auch, warum diese Lebenszähigkeit
des großen Grundbesitzers allmählich sich erschöpft.
Als die englischen Kornzölle 1846 abgeschafft wurden, glaubten
die englischen Fabrikanten, sie hätten dadurch die grundbesit-
zende Aristokraten Paupers verwandelt. Statt dessen wurde sie
reicher als je vorher. Wie ging das zu? Sehr einfach. Erstens
wurde von nun an von den Pächtern kontraktlich verlangt, daß sie
12 Pfd.St. statt 8 Pfd.St. jährlich auf den Acre auslegen soll-
ten, und zweitens bewilligten sich die auch im Unterhaus sehr
zahlreich vertretnen Grundherrn eine starke Staatssubvention zur
Dränierung und sonstigen permanenten Verbesserung ihrer Lände-
reien. Da keine totale Verdrängung des schlechtesten Bodens
stattfand, sondern höchstens eine, auch meist nur zeitweilige,
Verwendung zu andern Zwecken, stiegen die Renten im Verhältnis
der gesteigerten Kapitalanlage, und die Grundaristokratie war
besser daran als je vorher.
Aber alles ist vergänglich. Die transozeanischen Dampfschiffe und
die nord- und südamerikanischen und indischen Eisenbahnen brach-
ten ganz eigentümliche ndstrecken in die Lage, auf den europäi-
schen Kornmärk. ten zu konkurrieren. Da waren einerseits die
nordamerikanischen Prärien, die argentinischen Pampas, Steppen,
von der Natur selbst urbar gemacht für den Pflug, jungfräulicher
Boden, der auf Jahre hinaus selbst bei primitiver Kultur und ohne
Dünger reichliche Erträge bot. Und da waren die Ländereien der
russischen und indischen kommunistischen Gemeinwesen, die einen
Teil ihres Produkts, und zwar einen stets wachsenden, verkaufen
mußten, um Geld zu erhalten für die Steuern, die der erbarmungs-
lose Despotismus des Staats ihnen abzwang - oft genug durch Tor-
tur. Diese Produkte wurden verkauft ohne Rücksicht auf die Pro-
duktionskosten, verkauft für den Preis, den der Händler bot, weil
der Bauer absolut Geld haben mußte zum Zahlungstermin. Und gegen
diese Konkurrenz - des jungfräulichen Steppenbodens wie des unter
der Steuerschraube erliegenden russischen und indischen Bauern -
konnte der europäische Pächter und Bauer bei den alten Renten
nicht aufkommen. Ein Teil des Bodens in Europa kam definitiv für
den Kombau außer Konkurrenz, die Renten fielen überall, unser
zweiter Fall, Variante 2: fallender Preis und fallende Produkti-
vität
#736# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
-----
der zusätzlichen Kapitalanlagen wurde die Regel für Europa, und
daher der Agrarieammer von Schottland bis Italien und von Süd-
frankreich bis nach Ostpreußen. Glücklicherweise ist noch lange
nicht alles Steppenland in Bebauung genommen; es ist noch übrig
genug vorhanden, um den ganzen europäischen großen Grundbesitz zu
ruinieren und den kleinen obendrein. F. E.}
---
Die Rubriken, worunter die Rente zu behandeln, sind diese: A.
Differentialrente.
1. Begriff der Differentialrente. Illustration an Wasserkraft.
Übergang zur eigentlichen Ackerbaurente.
2. Differentialrente I, entspringend aus verschiedner Fruchtbar-
keit verschiedner Bodenstücke.
3. Differentialrente II, entspringend aus sukzessiver Kapitalan-
lage auf demselben Boden. Zu untersuchen ist Differentialrente II
a) bei stationärem,
b) bei fallendem,
c) bei steigendem Produktionspreis.
Und ferner
d) Verwandlung von Surplusprofit in Rente.
4. Einfluß dieser Rente auf die Profitrate.
B. Absolute Rente.
C. Der Bodenpreis.
D. Schlußbetrachtungen über die Grundrente.
---
Als allgemeines Resultat bei der Betrachtung der Differential-
rente überhaupt ergibt sich:
Erstens: Die Bildung von Surplusprofiten kann auf verschiednen
Wegen erfolgen. Einerseits auf Basis der Differentialtente I,
d.h. auf Basis der Anlage des gesamten Agrikulturkapitals auf ei-
ner Bodenfläche, welche aus Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit
besteht. Ferner als Differentialrente II, auf Basis der ver-
schiednen Differentialproduktivität sukzessiver Kapitalanlagen
auf demselben Boden, d.h. hier größrer Produktivität, z.B. in
qrs. Weizen, als mit derselben Kapitalanlage auf dem geringsten,
rentelosen, aber den Produktionspreis regulierenden Boden bewirkt
wird. Wie diese Surplusprofite aber auch entstehn mögen, ihre
Verwandlung in Rente, also ihre Übertragung vom Pächter auf den
Grundeigentümer, setzt als vorausgehende Bedingung stets voraus,
daß die verschiednen wirklichen
#737# 43. Kapitel - Diferentialrente II - Dritter Fall. Result.
-----
individuellen Produktionspreise (d.h. unabhängig von dem allge-
meinen, den Markt regulierenden Produktionspreis), welche die
Teilprodukte der einzelnen sukzessiven Kapitalanlagen besitzen,
vorher zu einem individuellen Durchschnittsproduktionspreis aus-
geglichen werden. Der Überschuß des allgemeinen, regulierenden
Produktionspreises des Produkts eines Acre über diesen seinen in-
dividuellen Durchschnittsproduktionspreis bildet und mißt die
Rente per Acre. Bei Differentialrente I sind die Differentialre-
sultate an und für sich unterscheidbar, weil sie auf unterschied-
nen, außer- und nebeneinander liegenden Bodentellen, bei einer
als normal angenommenen Kapitalauslage per Acre und ihr entspre-
chender Normalbebauung stattfinden. Bei der Differentialrente II
müssen sie erst unterscheidbar gemacht werden; sie müssen in der
Tat in die Differentialrente I rückverwandelt werden, und dies
kann nur in der angegebnen Weise geschehn. Nehmen wir z.B. die
Tabelle III, S. 226. 1*)
Boden B gibt f ür die erste Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. 2
qrs. per Acre und für die zweite, gleich große 1 1/2 qr.; zusam-
men 3 1/2 qrs. auf demselben Acre. Es ist diesen 3 1/2 qrs., die
auf demselben Boden gewachsen, nicht anzusehn, was davon Produkt
der Kapitalanlage I und was der Kapitalanlage II ist. Sie sind in
der Tat das Produkt des Gesamtkapitals von 5 Pfd.St.; und die
wirkliche Tatsache ist nur die, daß ein Kapital von 2 1/2 Pfd.St
2 qrs. ergab und eins von 5 Pfd.St. nicht 4, sondern 3 1/2. Der
Fall wäre ganz derselbe, wenn die 5 Pfd.St. 4 qrs. ergäben, so
daß die Erträge beider Kapitalanlagen gleich wären, oder auch 5
qrs., so daß die zweite Kapitalanlage einen Überschuß von 1 qr.
ergeben würde. Der Produktionspreis der ersten 2 qrs. ist 1 1/2
Pfd.St. per qr. und der der zweiten 1 1/2 qr. ist 2 Pfd. St. per
qr. Die 3 1/2 qrs. zusammen kosten daher 6 Pfd.St. Dies ist der
individuelle Produktionspreis des Gesamtprodukts und macht im
Durchschnitt 1 Pfd.St. 14 2/7 sh. per qr., sage rund 1 3/4
Pfd.St. Bei dem durch den Boden A bestimmten allgemeinen Produk-
tionspreis von 3 Pfd.St. gibt dies einen Surplusprofit von 1 1/4
Pfd.St. per qr. und also für 3 1/2 qrs. zusammen 4 1/2 Pfd.St.
Bei dem Durchschnittsproduktionspreis von B stellt sich dies dar
in rund 1 1/2 qr. Der Surplusprofit von B stellt sich also dar in
einem aliquoten Teil des Produkts von B, den 1 1/2 qr., die die
Rente in Korn ausgedruckt bilden und die sich nach dem allgemei-
nen Produktions. preis zu 4 1/2 Pfd.St. verkaufen. Aber umgekehrt
ist das überschüssige Produkt eines Acre von B über das eines
Acre von A nicht ohne weitres Darstellung von Surplusprofit und
daher Surplusprodukt. Nach der Voraus
-----
1*) Siehe vorl. Band, S. 700
#738# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
-----
setzung produziert der Acre B 3 1/2 qrs., der Acre A nur 1 qr.
Das überschüssige Produkt auf B ist also 2 1/2 qrs., aber das
Surplusprodukt ist nur 1 1/2 qr., denn auf B ist das doppelte Ka-
pital angelegt wie auf A, und daher sind die Produktionskosten
hier doppelt. Fände auf A ebenfalls Anlage von 5 Pfd.St. statt
und die Rate der Produktivität bliebe gleich, so wäre da Produkt
2 qrs. statt 1, und es würde sich so zeigen, daß das wirkliche
Surplusprodukt gefunden wird durch Vergleichung, nicht von 3 1/2
und 1, sondern von 3 1/2 und 2; daß es also nicht 2 1/2, sondern
nur 1 1/2 qr. ist. Ferner aber, wenn B eine dritte Portion Kapi-
tal von 2 1/2 Pfd.St. anlegte, die nur 1 qr. ergäbe, also dieses
qr. 3 Pfd.St. kostete, wie auf A, so würde dessen Verkaufspreis
von 3 Pfd.St. nur die Produktionskosten decken, nur den Durch-
schnittsprofit abwerfen, aber keinen Surplusprofit, also auch
nichts, was sich in Rente verwandeln könnte. Das Produkt per Acre
einer beliebigen Bodenart, mit dem Produkt per Acre des Bodens A
verglichen, zeigt weder an, ob es das Produkt gleicher Kapitalan-
lage oder größrer ist noch ob das zuschüssige Produkt nur den
Produktionspreis deckt oder ob es höherer Produktivität des zu-
schüssigen Kapitals geschuldet ist.
Zweitens: Bei abnehmender Rate der Produktivität der zuschüssigen
Kapitalanlagen - deren Grenze, soweit die Neubildung von Sur-
plusprofit in Betracht kommt, diejenige Kapitalanlage ist, die
nur die Produktionskosten deckt, d.h. die das qr. so teuer produ-
ziert wie dieselbe Kapitalanlage auf einem Acre des Bodens A,
also nach der Voraussetzung zu 3 Pfd.St. - folgt aus dem eben
Entwickelten: daß die Grenze, wo die Gesamtkapitalanlage auf den
Acre von B keine Rente mehr bilden würde, die ist, wo der indivi-
duelle Durchschnittsproduktionspreis des Produkts per Acre von B
auf den Produktionspreis per Acre von A steigen würde.
Wenn B nur Kapitalanlagen zusetzt, die den Produktionspreis zah-
len, also keinen Surplusprofit, also keine neue Rente bilden, so
erhöht dies zwar den individuellen Durchschnittsproduktionspreis
per qr., affiziert aber nicht den von den frühern Kapitalanlagen
gebildeten Surplusprofit, eventuell die Rente. Denn der Durch-
schnittsproduktionspreis bleibt immer unter dem von A, und wenn
der Preisüberschuß per qr. abnimmt, so nimmt die Zahl der qrs. im
selben Verhältnis zu, so daß der Gesamtüberschuß des Preises kon-
stant bleibt.
Im angenommenen Fall produzieren die zwei ersten Kapitalanlagen
von 5 Pfd.St. auf B 3 1/2 qrs., also nach der Voraussetzung 1/2
qr. Rente = 4 1/2 Pfd.St. Kommt eine dritte Kapitalanlage von 2
1/2, Pfd.St. hinzu, die aber nur ein zuschüssiges qr. produziert,
so ist der Gesamtproduktionspreis
#739# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
-----
(inkl. 20% Profit) der 4 1/2 qrs. = 9 Pfd.St., also der Durch-
schnittspreis per qr. = 2 Pfd.St. Der Durchschnittsproduktions-
preis per qr. auf B ist also gestiegen von 1 5/7 Pfd.St. auf 2
Pfd.St., der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulie-
renden Preis von A, also gefallen von 1 2/7 Pfd. St. auf 1
Pfd.St. Aber 1 x 4 1/2 = 4 1/2 Pfd.St. ganz wie früher 1 2/7 x 3
1/2 = 4 1/2 Pfd.St.
Nehmen wir an, daß noch eine vierte und fünfte zuschüssige Kapi-
talanlage von je 2 1/2 Pfd.St. auf B gemacht würde, die das qr.
nur zu seinem allgemeinen Produktionspreis produzierte, so wäre
das Gesamtprodukt per Acre etzt 6 1/2 qrs. und deren Produktions-
kosten 15 Pfd.St. Der durchschnittliche Produktionspreis per qr.
für B wäre wieder gestiegen von 2 1*) Pfd.St. auf 2 4/13 Pfd.St.,
und der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden
Produktionspreis von A, wäre wieder gefallen von 1 Pfd. St. auf
9/13 Pfd.St. Aber diese 9/13 Pfd.St. wären nun zu berechnen auf 6
1/2 qrs. statt auf 4 1/2. Und 9/13 x 6 1/2 = 1 x 4 1/2 = 4 1/2
Pfd.St.
Es folgt daraus zunächst, daß unter diesen Umständen keine Erhö-
hung des regulierenden Produktionspreises nötig ist, um zuschüs-
sige Kapitalanlagen auf den Rente tragenden Bodenarten zu ermög-
lichen selbst bis zu dem Grad, wo das Zusatzkapital ganz aufhört,
Surplusprofit zu liefern, und nur noch den Durchschnittsprofit
abwirft. Es folgt ferner, daß hier die Summe des Surplusprofits
per Acre dieselbe bleibt, wie sehr immer der Surplusprofit per
qr. abnehrne; diese Abnahme wird stets ausgeglichen durch ent-
sprechende Zunahme der per Acre produzierten qrs. Damit der
durchschnittliche Produktionspreis auf den allgemeinen Produkti-
onspreis sich erhebe (also hier auf 3 Pfd.St. steige für Boden
B), müßten Kapitalzusätze gemacht werden, deren Produkt einen hö-
hern Produktionspreis hat als den regulierenden von 3 Pfd.St.
Aber man wird sehn, daß selbst dies nicht ohne weiteres hinrei-
chen um den Durchschnittsproduktionspreis per qr. für B auf den
allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. hinaufzutreiben.
Nehmen wir an, es wären auf Boden B produziert worden:
1. 3 1/2 qrs. wie vorhin zu 6 Pfd.St. Produktionspreis; also zwei
Kapitalanlagen von je 2 1/2 Pfd.St., die beide Surplusprofite
bilden, aber von abnehmender Höhe.
2. 1 qr. zu 3 Pfd.St.; eine Kapitalanlage, wo der individuelle
Produktionspreis gleich wäre dem regulierenden Produktionspreis.
-----
1*) 1. Auflage: 1
#740# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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3. 1 qr. zu 4 Pfd.St.; eine Kapitalanlage, wo der individuelle
Produktionspreis 33 1/3 % 1*) höher ist als der regulierende
Preis.
Wir hätten dann 5 1/2 qrs. per Acre zu 13 Pfd. St., bei einer Ka-
pitalanlage von 10 7/10 Pfd.St. 2*), viermal die ursprüngliche
Kapitalanlage, aber noch nicht dreimal das Produkt der ersten Ka-
pitalanlage.
5 1/2 qrs. zu 13 Pfd.St. gibt 2 4/11 Pfd.St. Durchschnittsproduk-
tionsprei, 3 per qr., also beim regulierenden Produktionspreis
von 3 Pfd.St. einen Überschuß von 7/11 Pfd.St. per qr., der sich
in Rente verwandeln kann. 5 1/2 qrs. zum Verkauf zum regulieren-
den Preis von 3 Pfd.St. geben 16 1/2 Pfd.St. Nach Abzug der Pro-
duktionskosten von 13 Pfd.St. bleiben 3 1/2 Pfd.St. Surplusprofit
oder Rente, die zum jetzigen Durchschnittsproduktionspreis des
qr. für B, also zu 2 4/11 Pfd. St. per qr. berechnet, 1 25/52 qr.
3*) repräsentieren. Die Geldrente wäre um 1 Pfd.St. gefallen, die
Kornrente um ungefähr 1/2 qr., aber trotzdem, daß die vierte zu-
schüssige Kapitalanlage auf B nicht nur keinen Surplusprofit,
sondern weniger als den Durchschnittsprofit produziert, existiert
nach wie vor Surplusprofit und Rente. Nehmen wir an, daß außer
der Kapitalanlage 3 auch die unter 2 über dem regulierenden Pro-
duktionspreis produziert, so ist die Gesamtproduktion: 3 1/2 qrs.
zu 6 Pfd.St. + 2 qrs. zu 8 Pfd.St., zusammen 5 1/2 qrs. zu 14
Pfd.St. Produktionskostens, Der Durchschnittsproduktionspreis per
qr. wäre 2 6/11 Pfd.St. und ließe einen Überschuß von 5/11
Pfd.St. Die 5 1/2 qrs., verkauft zu 3 Pfd.St., ergeben 16 1/2
Pfd.St.; davon ab die 14 Pfd.St. Produktionskosten, läßt 2 1/2
Pfd.St. für Rente. Dies gäbe beim jetzigen durchschnittlichen
Produktionspreis auf B 55/56 qr. Es fällt also noch immer Rente
ab, obwohl weniger als vorher.
Es zeigt uns dies jedenfalls, daß auf den bessern Ländereien mit
zusätzlichen Kapitalanlagen, deren Produkt mehr kostet als der
regulierende Produktionspreis, die Rente, wenigstens innerhalb
der Grenzen der zulässigen Praxis, nicht verschwinden, sondern
nur abnehmen muß, und zwar im Verhältnis einerseits des aliquoten
Teils, den dieses unfruchtbarere Kapital von der gesamten Kapi-
talauslage bildet, andrerseits der Abnahme seiner Fruchtbarkeit.
Der Durchschnittspreis seines Produkts stände immer noch unter
dem regulierenden Preis und ließe daher immer noch einen in Rente
verwandelbaren Surplusprofit.
Nehmen wir nun an, daß der Durchschnittspreis des qr. von B zu-
sammenfällt mit dem allgemeinen Produktionspreis, infolge von
vier sukzessiven Kapitalanlagen (2 1/2, 2 1/2, 5 und 5 Pfd.St.)
mit abnehmender Produktivität.
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1*) 1. Auflage: 25% - 2*) 1. Auflage: 10 Pfd.St. - 2*) 1. Auf-
lage: 1 5/72 qr.
#741# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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Produktions Ver- Surplus
Kapital Profit Ertrag kosten kaufs Ertrag für Rente
per qr. zu preis
sammen
Pfd Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd.
St. St. qrs. St. St. St. St. qrs. St.
1. 2 1/2 1/2 2 1 1/2 3 3 6 1 3
2. 2 1/2 1/2 1 1/2 2 3 3 4 1/2 1/2 1 1/2
3. 5 1 1 1/2 4 6 3 4 1/2 -1/2 -1 1/2
4. 5 1 1 6 6 3 3 -1 -3
-------------------------------------------------------------
15 3 6 18 18 0 0
Der Pächter verkauft hier jedes qr. zu seinem individuellen Pro-
duktionspreis und daher die Gesamtzahl der qrs. zu ihrem Durch-
schnittsproduktionspreis per qr., der mit dem regulierenden Preis
von 3 Pfd.St. zusammenfällt. Er macht daher auf sein Kapital von
15 Pfd.St. nach wie vor einen Profit von 20% = 3 Pfd.St. Aber die
Rente ist verschwunden. Wo ist der Überschuß hingekommen bei die-
ser Ausgleichung der individuellen Produktionspreise jedes qr.
mit dem allgemeinen Produktionspreis? Der Surplusprofit auf die
ersten 2 1/2 Pfd.St. war 3 Pfd.St.; auf die zweiten 2 1/2 Pfd.St.
war er 1 1/2 Pfd.St.; zusammen Surplusprofit auf 1/3 des vorge-
schoßnen Kapitals, also auf 5 Pfd.St. = 4 1/2 Pfd.St. = 90%. Bei
Kapitalanlage 3 geben 5 Pfd.St. nicht nur keinen Surplusprofit,
sondern ihr Produkt von 1 1/2 qr., zum allgemeinen Produktions-
preis verkauft, gibt ein Minus von 1 1/2 Pfd.St. Endlich bei Ka-
pitalanlage 4 von ebenfalls 5 Pfd.St. gibt ihr Produkt von 1 qr.,
zum allgemeinen Produktionspreis verkauft, ein Minus von 3
Pfd.St. Beide Kapitalanlagen zusammen ergeben also ein Minus von
4 1/2 Pfd.St., gleich dem Surplusprofit von 4 1/2 Pfd.St., der
sich auf Kapitalanlagen 1 und 2 ergab.
Die Surplus- und Minusprofite gleichen sich aus. Daher verschwin-
det die Rente. In der Tat ist dies aber nur möglich, weil die
Elemente des Mehrwerts, die Surplusprofit oder Rente bildeten,
jetzt in die Bildung des Durchschnittslprofits eingehn. Der Päch-
ter macht diesen Durchschnittsprofit von 3 Pfd.St. auf 15 Pfd.St.
oder von 20% auf Kosten der Rente.
Die Ausgleichung des individuellen Durchschnittsproduktionsprei-
ses von B zum allgemeinen, den Marktpreis regulierenden Produkti-
onspreis von A setzt voraus, daß die Differenz, um welche der in-
dividuelle Preis des Pro. dukts der ersten Kapitalanlagen unter
dem regulierenden Preis steht, mehr und mehr aufgewogen und zu-
letzt ausgeglichen wird durch die Differenz, um welche das Pro-
dukt der spätern Kapitalanlagen über den regulierenden Preis zu
stehn kommt. Was als Surplusprofit erscheint, solange das Produkt
#742# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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der ersten Kapitalanlagen für sich verkauft wird, wird so nach
und nach Teil ihres durchschnittlichen Produktionspreises und
geht damit in die Bildung des Durchschnittsprofits ein, bis es
schließlich ganz von ihm absorbiert wird.
Werden, statt 15 Pfd.St. Kapital auf B anzulegen, nur 5 Pfd.St.
auf B angelegt und die zuschüssigen 2 1/2 qrs. der letzten Ta-
belle dadurch produziert, daß 2 1/2 Acres von A mit Kapitalanlage
von 2 1/2 Pfd.St. per Acre neu bebaut würden, so betrüge das aus-
gelegte Zuschußkapital nur 6 1/4 Pfd.St., also die Gesamtauslage
auf A und B zur Produktion dieser 6 qrs. nur 11 1/4 Pfd.St. statt
15 Pfd.St. und die Gesamtproduktionskosten derselben inkl. Profit
13 1/2 Pfd.St. Die 6 qrs. würden nach wie vor zusammen zu 8
Pfd.St. verkauft, aber die Kapitalauslage hätte um 3 3/4 Pfd.St.
abgenommen, und die Rente auf B betrüge wie früher 4 1/2 Pfd.St.
per Acre. Anders verhielte sich die Sache, wenn zur Produktion
der zuschüssigen 2 1/2 qrs. zu schlechteren Boden als A, zu A-1
A-2 Zuflucht genommen werden müßte; so daß der Produktionspreis
per qr. für 1/2 qr. auf Boden A-1 = 4 Pfd.St. und für das letzte
qr. auf A-2= 6 Pfd.St. In diesem Fall würde 6 Pfd. St. der regu-
lierende Produktionspreis per qr. Die 3 1/2 qrs. von B würden
verkauft zu 21 Pfd.St. statt zu 10 1/2 Pfd.St., was eine Rente
gäbe von 15 Pfd. St. statt 4 1/2 Pfd.St., und in Korn von 2 1/2
qrs. statt 1 1/2 qr. Ebenso würde auf A das eine qr. jetzt eine
Rente von 3 Pfd.St. tragen 1/2 qr.
Bevor wir auf diesen Punkt weiter eingehn, noch eine Bemerkung.
Der Durchschnittspreis des qr. von B gleicht sich aus, fällt zu-
sammen mit dem durch A regulierten allgemeinen Produktionspreis
von 3 Pfd.St. per qr., sobald der Teil des Gesamtkapitals, der
die überschüssigen 1 1/2 qrs. produziert, aufgewogen wird durch
den Teil des Gesamtkapitals, der die unterschüssigen 1 1/2 qrs.
produziert. Wie bald diese Ausgleichung erreicht wird oder wie-
viel Kapital mit unterschüssiger Produktivkraft auf B dazu ange-
legt werden muß, hängt, die Surplusproduktivität der ersten Kapi-
talanlagen als gegeben vorausgesetzt, ab von der relativen Unter-
produktivität der später angelegten Kapitale, verglichen mit
gleich großer Kapitalanlage auf dem schlechtesten regulierenden
Boden A, oder von dem individuellen Produktionspreis ihres Pro-
dukts, verglichen mit dem regulierenden Preis.
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Es ergibt sich zunächst aus dem Bisherigen:
Erstens. Solange die zuschüssigen Kapitale auf demselben Boden
mit Surplusproduktivität, wenn auch abnehmender, angelegt werden,
wächst
#743# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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die absolute Korn. und Geldrente per Acre, obgleich sie relativ,
im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital (also die Rate des Sur-
plusprofits oder der Rente) abnimmt. Die Grenze wird hier gebil-
det durch dasjenige zuschüssige Kapital, welches nur den Durch-
schnittsprofit abwirft oder für dessen Produkt der individuelle
Produktionspreis mit dem allgemeinen zusammenfällt. Der Produkti-
onspreis bleibt unter diesen Umständen derselbe, falls nicht
durch die vermehrte Zufuhr die Produktion von den schlechtem Bo-
denarten überflüssig wird. Selbst bei fallendem Preise können
diese zuschüssigen Kapitale, innerhalb gewisser Grenzen, noch
einen Surplusprofit, wenn auch geringeren, produzieren.
Zweitens. Die Anlage von Zuschußkapital, das nur den Durch-
schnittsprofit produziert, dessen Surplusproduktivität also = 0,
ändert nichts an der Höhe des gebildeten Surplusprofits und daher
der Rente. Der indivjduelle Durchschnittspreis des qr. wächst da-
durch auf den bessern Bodenarten; der Überschuß per qr. nimmt ab,
aber die Anzahl der qrs., die diesen verminderten Überschuß tra-
gen, nimmt zu, so daß das Produkt dasselbe bleibt.
Drittens. Zuschüssige Kapitalanlagen, bei deren Produkt der indi-
viduelle Produktionspreis über dem regulierenden Preis steht, bei
denen also die Surplusproduktivität nicht nur = 0 ist, sondern
weniger als Null, ein Minus, d.h. geringer als die Produktivität
gleicher Kapitalanlage auf den regulierenden Boden A, bringen den
individuellen Durchschnittspreis des Gesamtprodukts des bessern
Bodens immer näher dem allgemeinen Produktionspreis, vermindern
also immer mehr die Differenz zwischen beiden, die den Sur-
plusprofit resp. die Rente bildet. Es geht mehr und mehr von dem,
was Surplusprofit oder Rente bildete, in die Bildung des Durch-
schnittsprofits ein. Aber dennoch fährt das auf den Acre von B
angelegte Gesamtkapital fort, Surplusprofit abzuwerfen, obgleich
abnehmend mit der zunehmenden Masse des Kapitals von unterschüs-
siger Produktivität und mit dem Grad dieser Unterproduktivität.
Die Rente, bei wachsendem Kapital und zunehmender Produktion,
fällt hier absolut per Acre, nicht wie im zweiten Fall nur rela-
tiv in bezug auf die wachsende Größe des angelegten Kapitals.
Erlöschen kann die Rente nur, sobald der individuelle Durch-
schnittsproduktionspreis des Gesamtprodukts auf dem bessern Boden
B zusammen fällt mit dem regulierenden Preis, der ganze Sur-
plusprofit der ersten produktiveren Kapitalanlagen also ver-
braucht worden ist zur Bildung des Durchschnittsprofits.
Die Minimalgrenze des Falls der Rente per Acre ist der Punkt, wo
sie verschwindet. Aber dieser Punkt tritt ein, nicht, sobald die
zuschüssigen
#744# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Kapitalanlagen mit Unterproduktivität produzieren, sondern sobald
die zuschüssige Anlage der unterproduktiven Kapitalteile so groß
wird, daß ihre Wirkung die überschüssige Produktivität der ersten
Kapitalanlagen aufhebt und die Produktivität des angelegten Ce-
samtkapitals gleich wird der des Kapitals auf A und daher der in-
dividuelle Durchschnittspreis des qr. auf B gleich dem des qr.
auf A.
Auch in diesem Fall bliebe der regulierende Produktionspreis, 3
Pfd. St. per qr., derselbe, obgleich die Rente verschwunden wäre.
Erst über diesen Punkt hinaus müßte der Produktionspreis steigen
infolge von Zunahme, sei es des Grads der Unterproduktivität des
zuschüssigen Kapitals, sei es der Größe des zuschüssigen Kapitals
von derselben Unterproduktivität. Würden z.B. oben in der Tabelle
S. 265 1*) statt 1 1/2 qr. 2 1/2 qrs. zu 4 Pfd.St. per qr. auf
demselben Boden produziert, so hätten wir im ganzen 7 qrs. zu 22
Pfd.St. Produktionskosten; das qr. würde kosten 3 1/7 Pfd.St.;
also um 1/7 über dem allgemeinen Produktionspreis stehn, der
steigen müßte.
Es könnte also noch lange zuschüssiges Kapital mit Unterprodukti-
vität und selbst zunehmender Unterproduktivität angewandt werden,
bis der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf den besten
Ländereien dem allgemeinen Produktionspreis gleich würde, bis der
Überschuß des letztern über den erstern und damit der Surpluspro-
fit und die Rente ganz verschwunden wäre.
Und selbst in diesem Fall würde mit Auslöschung der Rente auf den
bessern Bodenarten der individuelle Durchschnittspreis ihres Pro-
dukts erst zusammenfallen mit dem allgemeinen Produktionspreis,
wäre also noch kein Steigen des letztern erheischt.
Im obigen Beispiel wurden auf dem bessern Boden B, der aber der
unterste in der Reihe der bessern oder Rente tragenden Bodenarten
ist, 3 1/2 qrs. durch ein Kapital von 5 Pfd.St. mit Surpluspro-
duktivität und 2 1/2 qrs. durch ein Kapital von 10 Pfd.St. mit
Unterproduktivität erzeugt, zusammen 6 qrs., also 5/12 durch die
letztern, mit Unterproduktivität angelegten Kapitaltelle. Und
erst auf diesem Punkt steigt der individuelle Durchschnittspro-
duktionspreis der 6 qrs. auf 3 Pfd.St. per qr., fällt also zusam-
men mit dem allgemeinen Produktionspreis.
Unter dem Gesetz des Grundeigentums hätten jedoch nicht die letz-
ten 2 1/2 qrs. in dieser Weise zu 3 Pfd.St. per qr. produziert
werden können. Mit Ausnahme des Falls, wo sie auf 2 1/2 neuen
Acres der Bodenart A produziert werden könnten. Der Fall, wo das
zuschüssige Kapital nur noch zum allgemeinen
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1*) Siehe vorl. Band, S. 741
#745# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
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Produktionspreis produziert, hätte die Grenze gebildet. Über sie
hinaus müßte die zuschüssige Kapitalanlage auf demselben Boden
aufhören.
Hat der Pächter nämlich für die zwei ersten Kapitalanlagen einmal
4 1/2 Pfd. St. Rente zu zahlen, so muß er sie fortzahlen, und
jede Kapitalanlage, die das qr. unter 3 Pfd. St. produziert,
würde ihm einen Abzug von seinem Profit verursachen. Die Ausglei-
chung des individuellen Durchschnittspreises, bei Unterprodukti-
vität, ist dadurch verhindert.
Nehmen wir diesen Fall bei dem vorigen Beispiel, wo der Produkti-
onspreis des Bodens A von 3 Pfd. St. per qr. den Preis für B re-
guliert.
Produk- Produk Ver- Surplus
Kapital Profit tions- Ertrag tions kaufs profit Verlust
kosten kosten preis
per qr. per qr. zus.
Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd. Pfd.
St. St. St. St. St. St. St. St. St.
2 1/2 1/2 3 2 1 1/2 3 6 3 -
2 1/2 1/2 3 1 1/2 2 3 4 1/2 1 1/2 -
5 1 6 1 1/2 4 3 4 1/2 - 1 1/2
5 1 6 1 6 3 3 - 3
-----------------------------------------------------------------
15 3 6 18 18 4 1/2 4 1/2
Die Produktionskosten der 3 1/2 qrs. auf die zwei ersten Kapital-
anlagen sind ebenfalls 3 Pfd.St. per qr. für den Pächter, da er
eine Rente von 4 1/2 Pfd.St. zu zahlen hat, bei dem also die Dif-
ferenz zwischen seinem individuellen Produktionspreis und dem
allgemeinen Produktionspreis nicht in seine Tasche fließt. Für
ihn also kann der Überschuß des Preises des Produkts der zwei er-
sten Kapitalanlagen nicht zur Ausgleichung des Defizits bei den
Produkten der dritten und vierten Kapitalanlage dienen.
Die 1 1/2 qrs. auf Kapitalanlage 3 kosten dem Pächter, Profit
eingerechriet, 6 Pfd.St.; er kann sie aber, beim regulierenden
Preis von 3 Pfd.St. per qr., nur für 4 1/2 Pfd.St. verkaufen. Er
wurde also nicht nur den ganzen Profit verlieren, sondern oben-
drein 1/2 Pfd.St. oder 10% vom angelegten Kapital von 5 Pfd.St.
Der Verlust an Profit und Kapital bei Anlage 3 betrüge für ihn 1
1/2 Pfd.St. und bei Kapitalanlage 4 3 Pfd.St., zusammen 4 1/2
Pfd.St., gerade soviel, wie die Rente für die bessern Kapitalan-
lagen beträgt, deren individueller Produktionspreis aber ebendes-
halb nicht aus gleichend eingehn kann in den individuellen Durch-
schnittsproduktionspreis des Gesamtprodukts von B, weil sein
Überschuß als Rente an einen Dritten fortgezahlt ist.
#746# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Wäre es für den Bedarf nötig, die zuschüssigen 1 1/2 qrs. durch
die dritte Kapitalanlage zu produzieren, so müßte der regulie-
rende Marktpreis auf 4 Pfd.St. per qr. steigen. Infolge dieser
Verteurung des regulierenden Marktpreises würde die Rente auf B
für die erste und zweite Kapitalanlage steigen und auf A eine
Rente gebildet werden.
Obgleich also die DifferentWrente nur formelle Verwandlung von
Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigentum hier den Eigentümer
nur befähigt, den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu übertra-
gen, zeigt sich doch, daß die sukzessive Anlage von Kapital auf
dieselbe Bodenstrecke, oder was dasselbe, die Vermehrung des auf
derselben Bodenstrecke an. gelegten Kapitals, bei abnehmender
Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem regulie-
renden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der Tat also mehr
oder weniger eine künstliche Schranke findet infolge der bloß
formellen Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente, welche
Folge des Grundeigentums ist. Das Steigen des allgemeinen Produk-
tionspreises, das hier bei engerer Grenze als sonst nötig wird,
ist hier also nicht nur Giund des Steigens der Differentialrente,
sondern die Existenz der Differentialrente als Rente ist zugleich
Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen Produkti-
onspreises, um dadurch die Zufuhr des nötig gewordnen verme hrten
Produkts zu sichern.
Es ist ferner zu bemerken:
Durch Zuschuß von Kapital auf Boden B könnte der regulierende
Preis nicht, wie oben, auf 4 Pfd.St. steigen, wenn Boden A durch
zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 Pfd.St. lie-
ferte oder wenn neuerer schlechterer Boden als A in Konkurrenz
käme, dessen Produktionspreis zwar über 3, aber unter 4 Pfd.St.
wäre. Man sieht so, wie Differentialrente I und Digerentialrente
II, während die erste Basis der zweiten ist, zugleich Grenzen
füreinander bilden, woduich bald sukzessive Anlage von Kapital
auf derselben Bodenstrecke, bald Nebeneinanderanlage von Kapital
auf neuem zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als
Grenzen füreinander in andern Fällen, wo z. B. besserer Boden an
die Reihe kommt.
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