Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


       zurück

       #722#
       -----
       DREIUNDVIERZIGSTES KAPITEL
       Die Differentialrente II - Dritter Fall:
       Steigender Produktionspreis. Resultate
       
       {Steigender Produktionspreis  setzt voraus, daß die Produktivität
       der geringsten,  keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur
       wenn die auf A gelegten 2 1/2 Pfd. St. weniger als 1 qr. oder die
       5 Pfd.St.  weniger als  2 qrs.  produzieren oder  wenn  ein  noch
       schlechterer Boden  als A  in Bebauung  genommen werden muß, kann
       der als  regulierend angenommene  Produktionspreis über 3 Pfd.St.
       per qr. steigen.
       Bei gleichbleibender  oder gar steigender Produktivität der zwei-
       ten Kapitalanlage  wäre dies  nur möglich, wenn die Produktivität
       der ersten Kapitalanlage von 2 1/2 Pfd.St. abgenommen hätte. Die-
       ser Fall kommt oft genug vor. Z.B. wenn bei oberflächlichem Pflü-
       gen die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirtschaftung
       abnehmende Erträge  gibt und  dann der durch tieferes Pflügen em-
       porgeworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere
       Erträge als  früher liefert.  Aber dieser Spezialfall gehört, ge-
       naugenommen, nicht  hierher. Das Fallen der Produktivität der er-
       sten Kapitalanlage  von 2 1/2 Pfd.St. bedingt für die bessern Bo-
       denarten, selbst  wenn dort  die Verhältnisse  analog  angenommen
       werden, ein  Fallen der Differentialrente I; hier aber betrachten
       wir nur  die Differentialrente II. Da aber der vorliegende Spezi-
       alfall nicht vorkommen kann, ohne daß die Digerentialrente II be-
       reits als  bestehend vorausgesetzt wird, und in der Tat die Rück-
       wirkung einer  Modifikation von  Differentialrente I  auf II dar-
       stellt, geben wir ein Beispiel davon.
       Die Geldrente  wie der  Geldertrag sind  dieselben wie in Tabelle
       II. Der  gestiegne regulierende  Produktionspreis ersetzt  genau,
       was an  der Quantität  des Produkts  ausgefallen ist; da beide in
       umgekehrtem Verhäitnis variieren, ist selbstverständlich, daß das
       Produkt beider dasselbe bleibt.
       
       #723# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
                             Tabelle VII
       Boden   Kapi Profit Produk         Ver-                  Rent
       art     tal         tions  Produkt kaufs Er-  Korn  Geld rate
         Acres anlage      kosten         preis trag rente rente
               Pfd.  Pfd.  Pfd.           Pfd.  Pfd.       Pfd.
               St.   St.   St.     qrs.   St.   St.  qrs.  St.
       A  1  2 1/2   1     6   1/2 +1 1/4 3 3/7   6   0      0    0
            +2 1/2               =1 3/4
       B  1  2 1/2   1     6    1  +2 1/2 3 3/7  12   1 3/4  6  120%
            +2 1/2               =3 1/2
       C  1  2 1/2   1     6 1 1/2 +3 3/4 3 3/7  18   3 1/2 12  240%
            +2 1/2               =3 3/7
       D  1  2 1/2   1     6    2  +5     3 3/7  24   5 1/4 18  360%
            +2 1/2               =7
       -------------------------------------------------------------
              20                 17 1/2          60  10 1/2 36  240%
       
       Im obigen Fall war angenommen, daß die Produktivkraft der zweiten
       Kapitalanlage höher  sei als  die ursprüngliche Produktivität der
       ersten Anlage.  Die Sache  bleibt sich  gleich, wenn  wir für die
       zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der ersten
       ursprünglich zukam, wie in folgender
       
                             Tabelle VIII
       Boden   Kapi Profit Produk         Ver-        Rente     Rate
       art     tal         tions  Produkt kaufs Er-  Korn  Geld des
         Acres anlage      kosten         preis trag            Surplus
               Pfd.  Pfd.  Pfd.           Pfd.  Pfd.       Pfd. profits
               St.   St.   St.     qrs.   St.   St.  qrs.  St.
       A  1  2 1/2   1     6   1/2 +1      4      6   0      0    0
            +2 1/2               =1 1/2
            =5
       B  1  2 1/2   1     6    1  +2      4     12   1 1/2  6  120%
            +2 1/2               =3
            =5
       C  1  2 1/2   1     6  1 1/2 +3     4     18   3     12  240%
            +2 1/2               =4 1/2
            =5
       D  1  2 1/2   1     6    2  +4      4     24   4 1/2 18  360%
            +2 1/2               =6
            =5
       -------------------------------------------------------------
              20                 15              60   9     36  240%
       
       Auch hier bedingt der in demselben Verhältnis steigende Produkti-
       onspreis, daß  die Abnahme  in der  Produktivität für  Ertrag wie
       Geldrente voll  aufgewogen wird.  Rein tritt  der dritte Fall nur
       hervor bei  fallender Produktivität  der  zweiten  Kapitalanlage,
       während die  der ersten, wie dies für den ersten und zweiten Fall
       überall angenommen,  konstant bleibt. Hier wird Differentialrente
       I nicht berührt, die Veränderung findet nur statt mit dem aus der
       Differentialrente II  entspringenden Anteil.  Wir geben zwei Bei-
       spiele; im ersten sei die Produktivität der zweiten Kapitalanlage
       auf 1/2, in der zweiten auf 1/4 reduziert.
       
       #724# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
                             Tabelle IX
       Boden   Kapi Profit Produk         Ver-                  Rent
       art     tal         tions  Produkt kaufs Er-  Korn  Geld rate
         Acres anlage      kosten         preis trag rente rente
               Pfd.  Pfd.  Pfd.           Pfd.  Pfd.       Pfd.
               St.   St.   St.     qrs.   St.   St.  qrs.  St.
       A  1  2 1/2   1     6    1  +1/2    4      6   0      0    0
            +2 1/2               =1 1/2
            =5
       B  1  2 1/2   1     6    2  +1      4     12   1 1/2  6  120%
            +2 1/2               =3
            =5
       C  1  2 1/2   1     6    3  +1 1/2  4     18   3     12  240%
            +2 1/2               =4 1/2
            =5
       D  1  2 1/2   1     6    4  +2      4     24   4 1/2 18  360%
            +2 1/2               =6
            =5
       -------------------------------------------------------------
             20                  15              60   9     36  240%
       
       Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur daß die Abnahme der
       Produktivität in  VIII auf  die erste, in IX auf die zweite Kapi-
       talanlage fällt,
       
                             Tabelle X
       Boden   Kapi Profit Produk         Ver-                  Rent
       art     tal         tions  Produkt kaufs Er-  Korn  Geld rate
         Acres anlage      kosten         preis trag rente rente
               Pfd.  Pfd.  Pfd.           Pfd.  Pfd.       Pfd.
               St.   St.   St.     qrs.   St.   St.  qrs.  St.
       A  1  2 1/2   1     6    1  +1/4    4 4/5  6   0      0    0
            +2 1/2               =1 1/4
            =5
       B  1  2 1/2   1     6    2  +1/2    4 4/5 12   1 1/4  6  120%
            +2 1/2               =2 1/2
            =5
       C  1  2 1/2   1     6    3  +3/4    4 4/5 18   2 1/2 12  240%
            +2 1/2               =3 3/4
            =5
       D  1  2 1/2   1     6    4  +1      4 4/5 24   3 3/4 18  360%
            +2 1/2               =5
            =5
       --------------------------------------------------------------
             20           24     12 1/2          60   7 1/2 36  240%
       
       Auch in  dieser  Tabelle  bleiben  Gesamtertrag,  Geldrental  und
       Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VIII, weil abermals
       Produkt und  Verkaufspreis im umgekehrten Verhältnis variiert ha-
       ben, die K aber dieselbe geblieben ist.
       Wie steht  es aber in dem andern, bei steigendem Produktionspreis
       möglichen Fall,  nämlich, wenn ein bisher die Bebauung nicht loh-
       nender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird?
       Nehmen wir  an, ein  solcher Boden, den wir mit a bezeichnen wol-
       len, käme  in Konkurrenz. Dann würde der bisher rentelose Boden A
       eine Rente abwerfen, und die obigen Tabellen VII, VIII und X wür-
       den dann folgende Gestalt annehmen:
       
       #725# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
                             Tabelle VIIa
       Boden   Kapi Profit Produk         Ver-                  Steige
       art     tal         tions  Produkt kaufs Er-    Rente    rung
         Acres anlage      kosten         preis trag
               Pfd.  Pfd.  Pfd.           Pfd.  Pfd.       Pfd.
               St.   St.   St.     qrs.   St.   St.  qrs.  St.
       a  1    5     1     6      1 1/2    4      6   0      0    0
       A  1  2 1/2   1     6   1/2 +1 1/4  4      7   1/4    1    1
            +2 1/2               =1 3/2
       B  1  2 1/2   1     6    1  +2 1/2  4     14   2      8  1+7
            +2 1/2               =3 1/2
       C  1  2 1/2   1     6 1 1/2 +3 3/4  4     21   3 3/4 15  1+2x7
            +2 1/2               =5 1/4
       D  1  2 1/2   1     6    2  +5      4     28   5 1/2 22  1+3x7
            +2 1/2               =7
       --------------------------------------------------------------
                          30     19              76  11 1/2 46
       
                             Tabelle VIIIa
       Boden   Kapi Profit Produk         Ver-                   Steige
       art     tal         tions  Produkt kaufs  Er-    Rente    rung
         Acres anlage      kosten         preis  trag
               Pfd.  Pfd.  Pfd.           Pfd.   Pfd.       Pfd.
               St.   St.   St.     qrs.   St.    St.  qrs .  St.
       a  1    5     1     6      1 1/4  4 4/5  6     0      0     0
       A  1  2 1/2   1     6   1/2 +1    4 4/5  7 1/5   1/4  1 1/5 1 1/5
            +2 1/2               =1 1/2
       B  1  2 1/2   1     6    1  +2    4 4/5 14 2/5 1 3/4  8 2/5 1 1/5
            +2 1/2               =3                               +7 1/5
       C  1  2 1/2   1     6 1 1/2 +3    4     21 3/5 3 1/4 15 3/5 1 1/5
            +2 1/2               =4 1/2                           +2
                                                                  x7 1/5
       D  1  2 1/2   1     6    2  +4    4 4/5 28 4/5 4 3/4 22 4/5 1 1/5
            +2 1/2               =6                               +3
                                                                  x7 1/5
       -----------------------------------------------------------------
          5               30     16 1/4          78  10     48
       
                             Tabelle Xa
       Boden   Kapi Profit Produk         Ver-                   Steige
       art     tal         tions  Produkt kaufs  Er-    Rente    rung
         Acres anlage      kosten         preis  trag
               Pfd.  Pfd.  Pfd.           Pfd.   Pfd.       Pfd.
               St.   St.   St.     qrs.   St.    St.  qrs .  St.
       a  1    5     1     6      1 1/8  5 1/3  6     0      0     0
       A  1  2 1/2   1     6    1  +1/4  5 1/3  6 2/3   1/8  2/3   2/3
            +2 1/2               =1 1/4
       B  1  2 1/2   1     6    2  +1/2  5 1/3 13 1/3 1 3/8  7 1/3 2/3
            +2 1/2               =2 1/2                           +6 2/3
       C  1  2 1/2   1     6    3  +3/4  5 1/3 20     2 5/8 14     2/3
            +2 1/2               =3 3/4                           +2
                                                                  x6 2/3
       D  1  2 1/2   1     6    4  +1    5 1/3 26 2/3 3 7/8 20 2/3 2/3
            +2 1/2               =5                               +3
                                                                  x6 2/3
       -----------------------------------------------------------------
          5               30     16 5/8        72 2/3 8     42 2/3
       
       #726# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Durch die Einschiebung von Boden a entsteht eine neue Differenti-
       alrente I;  auf dieser  neuen Grundlage  entwickelt sich dann die
       Differentialrente II  ebenfalls in veränderter Gestalt. Der Boden
       a hat  in jeder der drei obigen Tabellen eine verschiedne Frucht-
       barkeit; die  Reihe der  proportionell steigenden Fruchtbarkeiten
       beginnt erst  mit A.  Demgemäß verhält  sich auch  die Reihe  der
       steigenden Renten.  Die Rente  des schlechtesten Rente tragenden,
       früher rentelosen  Boden s bildet eine Konstante, die allen höhe-
       ren Renten  einfach zuaddiert  wird; erst  nach Abzug dieser Kon-
       stanten tritt  bei den  höheren Renten  die Reihe der Differenzen
       klar hervor und ihr Parallelismus mit der Fruchtbarkeitsreihe der
       Bodenarten. In allen Tabellen verhalten sich die Fruchtbarkeiten,
       von A bis D, wie 1:2:3:4 und dementsprechend die Renten:
       in VIIa wie 1:1 + 7:1 + 2 x 7:1 + 3 x 7.
       in VIIIa wie 1 1/5 : 1 1/5 + 7 1/5 : 1 1/5 + 2 x 7 1/5: 1 1/5 + 3
       x 7 1/5.
       in Xa wie 2/3 : 2/3 + 6 2/3: 2/3 + 2 x 6 2/3 : 2/3 + 3 x 6 2/3.
       Kurz: Ist die Rente von A = n und die Rente des Bodens von nächst
       höherer Fruchtbarkeit n + m. so ist die Reihe wie n : n + m : n +
       2m : n + 3 m usw. - F. E.}
       
                                     ---
       
       {Da der obige dritte Fall im Manuskript nicht ausgearbeitet war -
       es steht  nur der  Titel da  -, so blieb es Aufgabe des Herausge-
       bers, dies  wie vorstehend  so gut es ging zu ergänzen. Es bleibt
       ihm aber  auch noch übrig, aus der ganzen bisherigen Untersuchung
       der Differentialrente  II in  ihren drei Hauptfällen und neun Un-
       terfällen die  sich ergebenden allgemeinen Schlüsse zu ziehn. Für
       diesen Zweck aber passen die im Manuskript gegebnen Beispiele nur
       wenig. Sie  nehmen erstens  Bodenstücke in  Vergleich, deren  Er-
       träge, für  gleichgroße Flächen, sich verhalten wie 1:2:3:4; also
       Unterschiede, die  schon von vornherein stark übertreiben und die
       im Verlauf  der sich  auf dieser Grundlage entwickelnden Annahmen
       und Berechnungen  zu vollständig  gewaltsamen Zahlenverhältnissen
       führen.  Zweitens  aber  erwecken  sie  einen  durchaus  falschen
       Schein. Wenn  für Fruchtbarkeitsgrade,  die  sich  verhalten  wie
       1:2:3:4 etc.,  sich Renten ergeben von der Reihe 0:1:2:3 etc., so
       fühlt man  sich sofort  versucht, die zweite Reihe aus der ersten
       abzuleiten und die Verdopplung, Verdreifachung etc. ef Renten aus
       der Verdopplung,  Verdreifachung usw. der Gesamterträge zu erklä-
       ren. Dies wäre aber durchaus unrichtig. Die Renten verhalten sich
       wie 0:1:2:3:4  auch dann,  wenn sich die Fruchtbarkeitsgrade ver-
       halten wie  n:n +  1:n + 2:n + 3:n + 4; die Renten verhalten sich
       nicht wie die
       
       #727# 43. Kapitel - Differentialtente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       Fruchtbarkeitsgrade, sondern  wie die Fruchtbarkeitsunterschiede,
       von dem rentelosen Boden als dem Nullpunkt an gerechnet.
       Die Tabellen  des Originals mußten zur Erklärung des Textes gege-
       ben werden.  Um aber für die unten folgenden Resultate der Unter-
       suchung eine anschauliche Grundlage zu erhalten, gebe ich in fol-
       gendem eine neue Reihe von Tabellen, worin die Erträge in Bushels
       (1/8 Quarter oder 36,35 Liter) und Schillingen (= Mark) angegeben
       sind.
       Die erste  Tabelle (XI)  entspricht der  früheren Tabelle  I. Sie
       gibt die Erträge und Renten für fünf Bodenqualitäten A-E, bei ei-
       ner ersten  Kapitalanlage von  50 sh., was mit 10 sh. Profit = 60
       sh. Gesamtproduktionskosten  per Acre  ausmacht. Die  Kornerträge
       sind niedrig  angesetzt. 10, 12, 14, 16, 18 Bushels per Acre. Der
       sich  ergebende  regulierende  Produktionspreis  ist  6  sh.  per
       Bushel.
       Die folgenden  13 Tabellen entsprechen den in diesem und den bei-
       den vorigen  Kapiteln behandelten  drei Fällen  der Differential-
       rente II,  bei einer   z u s ä t z l i c h e n  Kapitalanlage auf
       demselben Boden  von 50  sh. per  Acre, bei konstantem, fallendem
       und steigendem  Produktionspreis. Jeder  dieser Fälle wird wieder
       dargestellt, wie  er sich  gestaltet 1.  bei gleichbleibender, 2.
       bei fallender,  3. bei steigender Produktivität der zweiten Kapi-
       talanlage gegenüber  der ersten.  Dabei ergeben  sich einige noch
       besonders zu veranschau lichende Varianten.
       Bei Fall I: konstanter Produktionspreis, haben wir:
       Variante 1:  Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalan-
       lage (Tabelle XII).
       Variante 2:  Fallende Produktivität.  Diese kann stattfinden, nur
       wenn auf  Boden A keine zweite Anlage gemacht wird. Und zwar ent-
       weder
       a) so, daß Boden B ebenfalls keine Rente aufbringt (Tabelle XIII)
       oder
       b) so, daß Boden B nicht ganz rentelos wird (Tab. XIV).
       Variante 3:  Steigende Produktivität  (Tabelle XV).  Auch  dieser
       Fall schließt zweite Kapitalanlage auf Boden A aus.
       Bei Fall II: Fallender Produktionspreis, haben wir:
       Variante 1  : Gleichbleibende  Produktivität der  zweiten  Anlage
       (Tabelle XVI).
       Variante 2:  Fallende Produktivität  (Tabelle XVII). Diese beiden
       Varianten bedingen,  daß Boden  A außer Konkurrenz tritt, Boden B
       rentelos wird und den Produktionspreis reguliert.
       
       #728# VI.Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Variante 3:  Steigende Produktivität (Tabelle XVIII). Hier bleibt
       Boden A regulierend.
       Bei Fall  III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten
       möglich; Boden A kann rentelos und preisregulierend bleiben, oder
       aber, es  tritt eine  geringere Bodenqualität als A in Konkurrenz
       und reguliert den Preis, wobei A dann Rente abwirft.
       Erste Modalität: Boden A bleibt regulierend.
       Variante 1:  Gleichbleibende  Produktivität  der  zweiten  Anlage
       (Tabelle XIX).  Dies ist  unter den Voraussetzungen nur zulässig,
       wenn die Produktivität der ersten Anlage abnimmt.
       Variante 2:  Fallende Produktivität  der zweiten  Anlage (Tabelle
       XX); dies  schließt gleichbleibende  Produktivität der ersten An-
       lage nicht aus.
       Variante 3:  Steigende Produktivität  der zweiten Anlage (Tabelle
       XXI); dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage.
       Zweite Modalität:  Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenquali-
       tät tritt in Konkurrenz; Boden A wirft Rente ab.
       Variante 1:  Gleichbleibende  Produktivität  der  zweiten  Anlage
       (Tabelle XXII).
       Variante 2: Fallende Produktivität (Tabelle XXIII).
       Variante 3: Steigende Produktivität (Tabelle XXIV).
       Diese drei  Varianten gehn  unter den allgemeinen Bedingungen des
       Problems vor sich und geben zu keinen Bemerkungen Anlaß. Wir las-
       sen jetzt die Tabellen folgen.
       
                             Tabelle XI
       Boden-  Produktions-  Produkt   Verkaufs-              Rent
       art     kosten        Bushels   preis     Ertrag Rente steigerung
               sh.                     sh.       sh.    sh.
       A       60              10       6        60      0        0
       B       60              12       6        72     12       12
       C       60              14       6        84     24   2 x 12
       D       60              16       6        96     36   3 x 12
       E       60              18       6       108     48   4 x 12
                                                       ------------
                                                       120  10 x 12
       
       #729# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       Bei zweiter  Kapitalanlage auf  denselben Boden. Erster Fall: Bei
       konstant bleibendem Produktionspreis.
       Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Ka-
       pitalanlage.
       
                             Tabelle XI
       Boden  Produktions  Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten       Bushels   preis     Ertrag  Rente steigerung
              sh.                    sh.       sh.     sh.
       A      60+60=120    10+10=20   6        120      0       0
       B      60+60=120    12+12=24   6        144     24      24
       C      60+60=120    14+14=28   6        168     48    2x24
       D      60+60=120    16+16=32   6        192     72    3x24
       E      60+60=120    18+18=36   6        216     96    4x24
                                                      -----------
                                                      240   10x24
       
       Variante 2.  Bei fallender  Produktivität der  zweiten Kapitalan-
       lage; auf Boden A keine zweite Anlage.
       1. Wenn Boden 13 rentelos wird.
       
                             Tabelle XIII
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       A             60          10      6        60      0       0
       B      60+60=120    12+ 8=20      6       120      0       0
       C      60+60=120    14+ 9 1/3     6       140     20      20
                                =23 1/2
       D      60+60=120    16+10 2/3     6       160     40    2x20
                                =26 2/3
       E      60+60=120    18+12=30      6       180     60    3x20
                                                        -----------
                                                        120    6x20
       
       2. Wenn Boden B nicht ganz rentelos wird.
       
                             Tabelle XIV
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       A             60          10      6        60      0       0
       B      60+60=120    12+ 9=21      6       126      6       6
       C      60+60=120    14+10 1/2     6       147     27    6+21
                                =24 1/2
       D      60+60=120    16+12=28      6       168     48  6+2x21
       E      60+60=120    18+13 1/2     6       189     69  6+3x21
                                =31 1/2
                                                        -----------
                                                        150 4x6+6x21
       
       #730# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Variante 3:  Bei steigender  Produktivität der  2. Kapitalanlage,
       auf Boden A auch hier keine zweite Anlage.
       
                             Tabelle XV
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       A             60          10      6        60      0       0
       B      60+60=120    12+15=27      6       162     42      42
       C      60+60=120    14+17 1/2     6       189     69   42+27
                                =31 1/2
       D      60+60=120    16+20=36      6       216     96 42+2x27
       E      60+60=120    18+22 1/2     6       243    123 42+3x27
                                =40 1/2
                                                        -----------
                                                        330 4x42+6x27
       
       Zweiter Fall: Bei fallendem Produktionspreis.
       Variante 1:  Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapi-
       talanlage. Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.
       
                             Tabelle XV
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       B      60+60=120    12+12=24      5       120      0       0
       C      60+60=120    14+14=28      5       140     20      20
       D      60+60=120    16+16=32      5       160     40    2x20
       E      60+60=120    18+18=36      5       180     60    3x20
                                                        -----------
                                                        120    6x20
       
       Variante 2:  Bei fallender  Produktivität der  zweiten Kapitalan-
       lage; Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.
       
                             Tabelle XV
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       B      60+60=120    12+ 9=21      5 5/7   120      0       0
       C      60+60=120    14+10 1/2     5 5/7   140     20      20
                                =24 1/2
       D      60+60=120    16+12=28      5 5/7   160     40    2x20
       E      60+60=120    18+13 1/2     5 5/7   180     60    3x20
                                =31 1/2
                                                        -----------
                                                        120    6x20
       
       #731# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       Variante 3:  Bei steigender  Produktivität der zweiten Kapitalan-
       lage; Boden A bleibt n Konkurrenz. Boden B trägt Rente.
       
                             Tabelle XVIII
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       A      60+60=120    10+15=25      4 4/5   120      0       0
       B      60+60=120    14+18=30      4 4/5   144     24      24
       C      60+60=120    14+21=35      4 4/5   168     48    2x24
       D      60+60=120    16+24=40      4 4/5   192     72    3x24
       E      60+60=120    18+27=45      4 4/5   216     96    4x24
                                                        -----------
                                                        240   10x24
       
       Dritter Fall: Bei steigendem Produktionspreis.
       A. Wenn Boden A rentelos und preisregulierend bleibt.
       Variante 1:  Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapi-
       talanlage; was  abnehmende Produktivität  der ersten  Anlage  be-
       dingt.
       
                             Tabelle XIX
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.            1*)       sh.       sh.     sh.   rung
       A      60+60=120    7 1/2 +10     6 6/7   120      0       0
                                =17 1/2
       B      60+60=120    9     +12     6 6/7   144     24      24
                                =21
       C      60+60=120   10 1/2 +14     6 6/7   168     48    2x24
                                =24 1/2
       D      60+60=120   12     +16     6 6/7   192     72    3x24
                                =28
       E      60+60=120   13 1/2 +18     6 6/7   216     96    4x24
                                =31 1/2
                                                        -----------
                                                        240   10x24
       
       Variante 2:  Bei fallender  Produktivität der  zweiten Kapitalan-
       lage; was  gleichbleibende Produktivität  der ersten  nicht  aus-
       schließt.
       
                             Tabelle XX
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       A      60+60=120    10+15=25      8       120      0       0
       B      60+60=120    12+ 6=18      8       144     24      24
       C      60+60=120    14+ 7=21      8       168     48    2x24
       D      60+60=120    16+ 8=24      8       192     72    3x24
       E      60+60=120    18+ 9=27      8       216     96    4x24
                                                        -----------
                                                        240   10x24
       
       -----
       1*) In  der 1.  Auflage werden hier versehentlich die Ziffern der
       Tabelle XXI gegeben.
       
       #732# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Variante 3:  Bei steigender  Produktivität der zweiten Kapitalan-
       lage, was,  unter den Voraussetzungen, fallende der ersten Anlage
       bedingt.
       
                             Tabelle XXI
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       A      60+60=120    5 +12 1/2     6 6/7   120      0       0
                                =17 1/2
       B      60+60=120    6 +15=21      6 6/7   144     24      24
       C      60+60=120    7 +17 1/2     6 6/7   168     48    2x24
                                =24 1/2
       D      60+60=120    8 +20=28      6 6/7   192     72    3x24
       E      60+60=120    9 +22 1/2     6 6/7   216     96    4x24
                                =31 1/2
                                                        -----------
                                                        240   10x24
       
       B. Wenn  ein geringerer  (mit a bezeichneter) Boden preisregulie-
       rend wird  und Boden  A demnach Rente abwirft. Dies läßt für alle
       Varianten gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage zu.
       Variante 1:  Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalan-
       lage.
       
                             Tabelle XXII
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       a            120          16      7 1/2   120      0       0
       A      60+60=120    10+10=20      7 1/2   150     30      30
       B      60+60=120    14+18=30      7 1/2   180     60    2x30
       C      60+60=120    14+21=35      7 1/2   210     90    3x30
       D      60+60=120    16+24=40      7 1/2   240    120    4x30
       E      60+60=120    18+27=45      7 1/2   270    150    5x30
                                                        -----------
                                                        450   15x30
       
       Variante 2: Fallende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.
       
                             Tabelle XXIII
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs                Rent-
       art    kosten         Bushels   preis     Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.       sh.     sh.   rung
       a            120          15      8       120      0       0
       A      60+60=120   10 +7 1/2      8       140     20      20
                                =17 1/2
       B      60+60=120   12 +9 =21      8       168     48   20+28
       C      60+60=120   14 +10 1/2     8       196     76 20+2x28
                                =24 1/2
       D      60+60=120   16 +12=28      8       224    104 20+3x28
       E      60+60=120   18 +13 1/2     8       252    132 20+4x28
                                =31 1/2
                                                        -----------
                                                        380 5x20+10x28
       
       #733# 43. Kapitel. Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       
                             Tabelle XXIV
       Boden  Produktions    Produkt   Verkaufs             Rent-
       art    kosten         Bushels   preis  Ertrag  Rente steige
              sh.                      sh.    sh.     sh.   rung
       a         120          16     7 1/2   120       0       0
       A   60+60=120   10 +7 1/2     7 1/2   168 3/4  48 3/4   15+33 1/4
                             =17 1/2
       B   60+60=120   12 +9 =21     7 1/2   202 1/2  82 1/2 15+2x33 3/4
       C   60+60=120   14 +10 1/2    7 1/2   236 1/4 116 1/4 15+3x33 3/4
                             =24 1/2
       D   60+60=120   16 +12=28     7 1/2   270     150     15+4x33 3/4
       E   60+60=120   18 +13 1/2    7 1/2   303 3/4 183 3/4 15+5x33 3/4
                             =31 1/2
                                                     --------------
                                                     581 1/4  5x15
                                                              +15x33 3/4
       
       Diese Tabellen ergeben nun folgendes.
       Zunächst, daß  die Reihe  der Renten  sich genau  verhält wie die
       Reihe der  Fruchtbarkeitsunterschiede, den rentlosen, regulieren-
       den Boden  als Nullpunkt  genommen. Nicht  die absoluten Erträge,
       sondern nur die Ertragsdifferenzen sind für die Rente bestimmend.
       Ob die
       Bedenarten 1, 2, 3, 4, 5 Bushel, ob sie 11, 12, 13, 14, 15 Bushel
       per Acre  Ertrag liefern,  die Renten  sind in beiden Fällen, der
       Reihe nach, 0, 1, 2, 3, 4 Bushel, resp. deren Geldertrag.
       Weit wichtiger aber ist das Resultat in Beziehung auf die Gesamt-
       rentenerträge bei wiederholter Kapitalanlage auf demselben Boden.
       In fünf Fällen aus den untersuchten dreizehn  v e r d o p p e l t
       sich mit der Kapitalanlage auch die Gesamtsumme der Renten; statt
       10x12 sh. = 240 sh. Diese Fälle sind:
       Fall I,  konstanter Preis,  Variante 1: gleichbleibende Produkti-
       onssteigerung (Tabelle XII)
       Fall II,  fallender Preis,  Variante 1: gleichbleibende Produkti-
       onssteigerung (Tabelle XII)
       Fall III,  steigender Preis, erste Modalität, wo Boden A regulie-
       rend bleibt, in allen drei Varianten (Tabelle XIX, XX, XXI)
       In vier  Fällen steigt  die Rente  um   m e h r    a l s    d a s
       D o p p e l t e,  nämlich:
       Fall I, Variante 3, konstanter Preis, aber wachsende Produktions-
       steigerung (Tbelle XV). Die Rentensumme steigt auf 330 sh.
       Fall III,  zweite Modalität,  wo Boden  A Rente abwirft, in allen
       drei Varianten  (Tabelle XXII,  Rente 15  x 30  = 450  sh.;  Tab.
       XXIII, Rente  = 5 x 20 + 10 x 28 = 380 sh.; Tabelle XXIV, Rente =
       5 x 15 + 15 x 33 3/4 = 581 1/4 sh.).
       
       #734# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       In einem Fall  s t e i g t  sie, aber nicht auf den doppelten Be-
       trag der bei der ersten Kapitalanlage abfallenden Rente:
       Fall I,  konstanter Preis, Variante 2: fallende Produktivität der
       zweiten Anlage  unter Bedingungen,  wo B nicht ganz rentelos wird
       (Tabelle XIV, Rente = 4 x 6 + 6 x 21 = 150 sh.).
       Endlich, nur  in drei  Fällen bleibt  die Gesamtrente bei zweiter
       Kapitalanlage für  alle Bodenarten  zusammen, auf demselben Stand
       wie bei  der ersten  Anlage (Tabelle XI); es sind dies die Fälle,
       wo Boden  A außer  Konkurrenz gesetzt und Boden B regulierend und
       damit rentelos  wird. Die  Rente für  B fällt also nicht nur weg,
       sie wird  auch von  iedem folgenden Glied der Rentenreihe abgezo-
       gen; dadurch ist das Ergebnis bedingt. Diese Fälle sind:
       Fall I, Variante 2, wenn die Bedingungen derart sind, daß Boden A
       ausfällt (Tabelle  XIII). Die Rentensumme ist 6 x 20, also = 10 x
       12 = 120 wie in Tabelle XI.
       Fall II, Variante 1 und 2. Hier fällt Boden A nach den Vorausset-
       zungen notwendig  aus (Tabelle XVI und XVII), und die Rentensumme
       ist wieder 6 x 20 = 10 x 12 = 120 sh.
       Dies heißt  also: in  der großen  Mehrzahl aller  möglichen Fälle
       steigt die Rente, sowohl per Acre des Rente tragenden Bodens, wie
       namentlich in ihrer Gesamtsumme, infolge vermehrter Kapitalanlage
       auf den  Boden. Nur  in 3 Fällen aus dreizehn untersuchten bleibt
       ihre Gesamtsumme  unverändert. Es  sind dies  die Fälle,  wo  die
       niedrigste, bisher rentelose und regulierende Bodenqualität außer
       Konkurrenz und die nächsthöhere an ihre Stelle tritt, also rente-
       los wird.  Aber auch  in diesen Fällen steigen die Renten auf den
       besten Bodenarten  gegen die  der ersten Kapitalanlage geschulde-
       ten; wenn  die Rente für C von 24 auf 20 fällt, so steigt die für
       D und E von 36 und 48 auf 40 und 60 sh.
       Ein Fall  der Gesamtrenten  unter den Stand bei erster Kapitalan-
       lage (Tab.  XI) wäre nur möglich, wenn außer Boden A auch Boden B
       aus der  Konkurrenz schiede  und Boden C regulierend und rentelos
       würde.
       Je mehr  Kapital also  auf den  Boden verwandt wird, je höher die
       Entwicklung des Ackerbaus und der Zivilisation Oberhaupt in einem
       Lande steht,  desto höher  steigen die Renten per Acre sowohl wie
       die Gesamtsumme  der Renten,  desto riesiger wird der Tribut, den
       die Gesellschaft  den Großgrundbesitzern  in der Gestalt von Sur-
       plusprofiten zahlt  - solange  die einmal  in Bebauung genommenen
       Bodenarten alle  konkurrenzfähig bleiben. Dies Gesetz erklärt die
       wunderbare Lebenszähigkeit  der Klasse  der großen Grundbesitzer.
       Keine Gesellschaftsklasse lebt so verschwenderisch,
       
       #735# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       keine nimmt  so, wie  diese, ein  Recht auf  einen  hergebrachten
       "standesgemäßen" Luxus  in Anspruch, einerlei woher das Geld dazu
       kommt, keine  häuft so  leichten Herzens  Schulden über  Schulden
       auf. Und  doch fällt  sie immer wieder auf die Füße - dank dem in
       den Boden  gesteckten Kapital  andrer Leute,  das ihr Renten ein-
       trägt, ganz außer allem Verhältnis zu den Profiten, die der Kapi-
       talist daraus zieht.
       Dasselbe Gesetz  erklärt aber  auch, warum  diese Lebenszähigkeit
       des großen Grundbesitzers allmählich sich erschöpft.
       Als die  englischen Kornzölle  1846 abgeschafft  wurden, glaubten
       die englischen  Fabrikanten, sie  hätten dadurch  die grundbesit-
       zende Aristokraten  Paupers verwandelt.  Statt dessen  wurde  sie
       reicher als  je vorher.  Wie ging  das zu?  Sehr einfach. Erstens
       wurde von  nun an von den Pächtern kontraktlich verlangt, daß sie
       12 Pfd.St.  statt 8  Pfd.St. jährlich auf den Acre auslegen soll-
       ten, und  zweitens bewilligten  sich die  auch im  Unterhaus sehr
       zahlreich vertretnen  Grundherrn eine starke Staatssubvention zur
       Dränierung und  sonstigen permanenten  Verbesserung ihrer  Lände-
       reien. Da  keine  totale  Verdrängung  des  schlechtesten  Bodens
       stattfand, sondern  höchstens eine,  auch meist  nur zeitweilige,
       Verwendung zu  andern Zwecken,  stiegen die  Renten im Verhältnis
       der gesteigerten  Kapitalanlage, und  die  Grundaristokratie  war
       besser daran als je vorher.
       Aber alles ist vergänglich. Die transozeanischen Dampfschiffe und
       die nord-  und südamerikanischen und indischen Eisenbahnen brach-
       ten ganz  eigentümliche ndstrecken  in die Lage, auf den europäi-
       schen Kornmärk.  ten zu  konkurrieren. Da  waren  einerseits  die
       nordamerikanischen Prärien,  die argentinischen  Pampas, Steppen,
       von der  Natur selbst urbar gemacht für den Pflug, jungfräulicher
       Boden, der auf Jahre hinaus selbst bei primitiver Kultur und ohne
       Dünger reichliche  Erträge bot.  Und da  waren die Ländereien der
       russischen und  indischen kommunistischen  Gemeinwesen, die einen
       Teil ihres  Produkts, und  zwar einen stets wachsenden, verkaufen
       mußten, um  Geld zu erhalten für die Steuern, die der erbarmungs-
       lose Despotismus  des Staats ihnen abzwang - oft genug durch Tor-
       tur. Diese  Produkte wurden  verkauft ohne Rücksicht auf die Pro-
       duktionskosten, verkauft für den Preis, den der Händler bot, weil
       der Bauer  absolut Geld haben mußte zum Zahlungstermin. Und gegen
       diese Konkurrenz - des jungfräulichen Steppenbodens wie des unter
       der Steuerschraube  erliegenden russischen und indischen Bauern -
       konnte der  europäische Pächter  und Bauer  bei den  alten Renten
       nicht aufkommen.  Ein Teil des Bodens in Europa kam definitiv für
       den Kombau  außer Konkurrenz,  die Renten  fielen überall,  unser
       zweiter Fall,  Variante 2: fallender Preis und fallende Produkti-
       vität
       
       #736# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       der zusätzlichen  Kapitalanlagen wurde  die Regel für Europa, und
       daher der  Agrarieammer von  Schottland bis  Italien und von Süd-
       frankreich bis  nach Ostpreußen.  Glücklicherweise ist noch lange
       nicht alles  Steppenland in  Bebauung genommen; es ist noch übrig
       genug vorhanden, um den ganzen europäischen großen Grundbesitz zu
       ruinieren und den kleinen obendrein. F. E.}
       
                                     ---
       
       Die Rubriken,  worunter die  Rente zu  behandeln, sind  diese: A.
       Differentialrente.
       1. Begriff  der Differentialrente.  Illustration an  Wasserkraft.
       Übergang zur eigentlichen Ackerbaurente.
       2. Differentialrente  I, entspringend aus verschiedner Fruchtbar-
       keit verschiedner Bodenstücke.
       3. Differentialrente  II, entspringend aus sukzessiver Kapitalan-
       lage auf demselben Boden. Zu untersuchen ist Differentialrente II
       a) bei stationärem,
       b) bei fallendem,
       c) bei steigendem Produktionspreis.
       Und ferner
       d) Verwandlung von Surplusprofit in Rente.
       4. Einfluß dieser Rente auf die Profitrate.
       B. Absolute Rente.
       C. Der Bodenpreis.
       D. Schlußbetrachtungen über die Grundrente.
       
                                     ---
       
       Als allgemeines  Resultat bei  der Betrachtung  der Differential-
       rente überhaupt ergibt sich:
       Erstens: Die  Bildung von  Surplusprofiten kann  auf verschiednen
       Wegen erfolgen.  Einerseits auf  Basis der  Differentialtente  I,
       d.h. auf Basis der Anlage des gesamten Agrikulturkapitals auf ei-
       ner Bodenfläche, welche aus Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit
       besteht. Ferner  als Differentialrente  II, auf  Basis  der  ver-
       schiednen  Differentialproduktivität  sukzessiver  Kapitalanlagen
       auf demselben  Boden, d.h.  hier größrer  Produktivität, z.B.  in
       qrs. Weizen,  als mit derselben Kapitalanlage auf dem geringsten,
       rentelosen, aber den Produktionspreis regulierenden Boden bewirkt
       wird. Wie  diese Surplusprofite  aber auch  entstehn mögen,  ihre
       Verwandlung in  Rente, also  ihre Übertragung vom Pächter auf den
       Grundeigentümer, setzt  als vorausgehende Bedingung stets voraus,
       daß die verschiednen wirklichen
       
       #737# 43. Kapitel - Diferentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       individuellen Produktionspreise  (d.h. unabhängig  von dem allge-
       meinen, den  Markt regulierenden  Produktionspreis),  welche  die
       Teilprodukte der  einzelnen sukzessiven  Kapitalanlagen besitzen,
       vorher zu  einem individuellen Durchschnittsproduktionspreis aus-
       geglichen werden.  Der Überschuß  des allgemeinen,  regulierenden
       Produktionspreises des Produkts eines Acre über diesen seinen in-
       dividuellen Durchschnittsproduktionspreis  bildet  und  mißt  die
       Rente per  Acre. Bei Differentialrente I sind die Differentialre-
       sultate an und für sich unterscheidbar, weil sie auf unterschied-
       nen, außer-  und nebeneinander  liegenden Bodentellen,  bei einer
       als normal  angenommenen Kapitalauslage per Acre und ihr entspre-
       chender Normalbebauung  stattfinden. Bei der Differentialrente II
       müssen sie  erst unterscheidbar gemacht werden; sie müssen in der
       Tat in  die Differentialrente  I rückverwandelt  werden, und dies
       kann nur  in der  angegebnen Weise  geschehn. Nehmen wir z.B. die
       Tabelle III, S. 226. 1*)
       Boden B  gibt f  ür die  erste Kapitalanlage  von 2 1/2 Pfd.St. 2
       qrs. per  Acre und für die zweite, gleich große 1 1/2 qr.; zusam-
       men 3  1/2 qrs. auf demselben Acre. Es ist diesen 3 1/2 qrs., die
       auf demselben  Boden gewachsen, nicht anzusehn, was davon Produkt
       der Kapitalanlage I und was der Kapitalanlage II ist. Sie sind in
       der Tat  das Produkt  des Gesamtkapitals  von 5  Pfd.St.; und die
       wirkliche Tatsache  ist nur die, daß ein Kapital von 2 1/2 Pfd.St
       2 qrs.  ergab und  eins von 5 Pfd.St. nicht 4, sondern 3 1/2. Der
       Fall wäre  ganz derselbe,  wenn die  5 Pfd.St. 4 qrs. ergäben, so
       daß die  Erträge beider  Kapitalanlagen gleich wären, oder auch 5
       qrs., so  daß die  zweite Kapitalanlage einen Überschuß von 1 qr.
       ergeben würde.  Der Produktionspreis  der ersten 2 qrs. ist 1 1/2
       Pfd.St. per  qr. und der der zweiten 1 1/2 qr. ist 2 Pfd. St. per
       qr. Die  3 1/2  qrs. zusammen kosten daher 6 Pfd.St. Dies ist der
       individuelle Produktionspreis  des Gesamtprodukts  und  macht  im
       Durchschnitt 1  Pfd.St. 14  2/7 sh.  per qr.,  sage  rund  1  3/4
       Pfd.St. Bei  dem durch den Boden A bestimmten allgemeinen Produk-
       tionspreis von  3 Pfd.St. gibt dies einen Surplusprofit von 1 1/4
       Pfd.St. per  qr. und  also für  3 1/2 qrs. zusammen 4 1/2 Pfd.St.
       Bei dem  Durchschnittsproduktionspreis von B stellt sich dies dar
       in rund 1 1/2 qr. Der Surplusprofit von B stellt sich also dar in
       einem aliquoten  Teil des  Produkts von B, den 1 1/2 qr., die die
       Rente in  Korn ausgedruckt bilden und die sich nach dem allgemei-
       nen Produktions. preis zu 4 1/2 Pfd.St. verkaufen. Aber umgekehrt
       ist das  überschüssige Produkt  eines Acre  von B  über das eines
       Acre von  A nicht  ohne weitres Darstellung von Surplusprofit und
       daher Surplusprodukt. Nach der Voraus
       -----
       1*) Siehe vorl. Band, S. 700
       
       #738# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       setzung produziert  der Acre  B 3  1/2 qrs., der Acre A nur 1 qr.
       Das überschüssige  Produkt auf  B ist  also 2  1/2 qrs., aber das
       Surplusprodukt ist nur 1 1/2 qr., denn auf B ist das doppelte Ka-
       pital angelegt  wie auf  A, und  daher sind die Produktionskosten
       hier doppelt.  Fände auf  A ebenfalls  Anlage von 5 Pfd.St. statt
       und die  Rate der Produktivität bliebe gleich, so wäre da Produkt
       2 qrs.  statt 1,  und es  würde sich so zeigen, daß das wirkliche
       Surplusprodukt gefunden  wird durch Vergleichung, nicht von 3 1/2
       und 1,  sondern von 3 1/2 und 2; daß es also nicht 2 1/2, sondern
       nur 1  1/2 qr. ist. Ferner aber, wenn B eine dritte Portion Kapi-
       tal von  2 1/2 Pfd.St. anlegte, die nur 1 qr. ergäbe, also dieses
       qr. 3  Pfd.St. kostete,  wie auf A, so würde dessen Verkaufspreis
       von 3  Pfd.St. nur  die Produktionskosten  decken, nur den Durch-
       schnittsprofit abwerfen,  aber keinen  Surplusprofit,  also  auch
       nichts, was sich in Rente verwandeln könnte. Das Produkt per Acre
       einer beliebigen  Bodenart, mit dem Produkt per Acre des Bodens A
       verglichen, zeigt weder an, ob es das Produkt gleicher Kapitalan-
       lage oder  größrer ist  noch ob  das zuschüssige  Produkt nur den
       Produktionspreis deckt  oder ob  es höherer Produktivität des zu-
       schüssigen Kapitals geschuldet ist.
       Zweitens: Bei abnehmender Rate der Produktivität der zuschüssigen
       Kapitalanlagen -  deren Grenze,  soweit die  Neubildung von  Sur-
       plusprofit in  Betracht kommt,  diejenige Kapitalanlage  ist, die
       nur die Produktionskosten deckt, d.h. die das qr. so teuer produ-
       ziert wie  dieselbe Kapitalanlage  auf einem  Acre des  Bodens A,
       also nach  der Voraussetzung  zu 3  Pfd.St. -  folgt aus dem eben
       Entwickelten: daß  die Grenze, wo die Gesamtkapitalanlage auf den
       Acre von B keine Rente mehr bilden würde, die ist, wo der indivi-
       duelle Durchschnittsproduktionspreis  des Produkts per Acre von B
       auf den Produktionspreis per Acre von A steigen würde.
       Wenn B  nur Kapitalanlagen zusetzt, die den Produktionspreis zah-
       len, also  keinen Surplusprofit, also keine neue Rente bilden, so
       erhöht dies  zwar den individuellen Durchschnittsproduktionspreis
       per qr.,  affiziert aber nicht den von den frühern Kapitalanlagen
       gebildeten Surplusprofit,  eventuell die  Rente. Denn  der Durch-
       schnittsproduktionspreis bleibt  immer unter  dem von A, und wenn
       der Preisüberschuß per qr. abnimmt, so nimmt die Zahl der qrs. im
       selben Verhältnis zu, so daß der Gesamtüberschuß des Preises kon-
       stant bleibt.
       Im angenommenen  Fall produzieren  die zwei ersten Kapitalanlagen
       von 5  Pfd.St. auf  B 3 1/2 qrs., also nach der Voraussetzung 1/2
       qr. Rente  = 4  1/2 Pfd.St. Kommt eine dritte Kapitalanlage von 2
       1/2, Pfd.St. hinzu, die aber nur ein zuschüssiges qr. produziert,
       so ist der Gesamtproduktionspreis
       
       #739# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       (inkl. 20%  Profit) der  4 1/2  qrs. = 9 Pfd.St., also der Durch-
       schnittspreis per  qr. =  2 Pfd.St. Der Durchschnittsproduktions-
       preis per  qr. auf  B ist  also gestiegen von 1 5/7 Pfd.St. auf 2
       Pfd.St., der  Surplusprofit per  qr., verglichen mit dem regulie-
       renden Preis  von A,  also gefallen  von 1  2/7 Pfd.  St.  auf  1
       Pfd.St. Aber  1 x 4 1/2 = 4 1/2 Pfd.St. ganz wie früher 1 2/7 x 3
       1/2 = 4 1/2 Pfd.St.
       Nehmen wir  an, daß noch eine vierte und fünfte zuschüssige Kapi-
       talanlage von  je 2  1/2 Pfd.St. auf B gemacht würde, die das qr.
       nur zu  seinem allgemeinen  Produktionspreis produzierte, so wäre
       das Gesamtprodukt per Acre etzt 6 1/2 qrs. und deren Produktions-
       kosten 15  Pfd.St. Der durchschnittliche Produktionspreis per qr.
       für B wäre wieder gestiegen von 2 1*) Pfd.St. auf 2 4/13 Pfd.St.,
       und der  Surplusprofit per  qr., verglichen mit dem regulierenden
       Produktionspreis von  A, wäre  wieder gefallen von 1 Pfd. St. auf
       9/13 Pfd.St. Aber diese 9/13 Pfd.St. wären nun zu berechnen auf 6
       1/2 qrs.  statt auf  4 1/2.  Und 9/13 x 6 1/2 = 1 x 4 1/2 = 4 1/2
       Pfd.St.
       Es folgt  daraus zunächst, daß unter diesen Umständen keine Erhö-
       hung des  regulierenden Produktionspreises nötig ist, um zuschüs-
       sige Kapitalanlagen  auf den Rente tragenden Bodenarten zu ermög-
       lichen selbst bis zu dem Grad, wo das Zusatzkapital ganz aufhört,
       Surplusprofit zu  liefern, und  nur noch  den Durchschnittsprofit
       abwirft. Es  folgt ferner,  daß hier die Summe des Surplusprofits
       per Acre  dieselbe bleibt,  wie sehr  immer der Surplusprofit per
       qr. abnehrne;  diese Abnahme  wird stets  ausgeglichen durch ent-
       sprechende Zunahme  der per  Acre  produzierten  qrs.  Damit  der
       durchschnittliche Produktionspreis  auf den allgemeinen Produkti-
       onspreis sich  erhebe (also  hier auf  3 Pfd.St. steige für Boden
       B), müßten Kapitalzusätze gemacht werden, deren Produkt einen hö-
       hern Produktionspreis  hat als  den regulierenden  von 3  Pfd.St.
       Aber man  wird sehn,  daß selbst dies nicht ohne weiteres hinrei-
       chen um  den Durchschnittsproduktionspreis  per qr. für B auf den
       allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. hinaufzutreiben.
       Nehmen wir an, es wären auf Boden B produziert worden:
       1. 3 1/2 qrs. wie vorhin zu 6 Pfd.St. Produktionspreis; also zwei
       Kapitalanlagen von  je 2  1/2 Pfd.St.,  die beide  Surplusprofite
       bilden, aber von abnehmender Höhe.
       2. 1  qr. zu  3 Pfd.St.;  eine Kapitalanlage, wo der individuelle
       Produktionspreis gleich wäre dem regulierenden Produktionspreis.
       -----
       1*) 1. Auflage: 1
       
       #740# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       3. 1  qr. zu  4 Pfd.St.;  eine Kapitalanlage, wo der individuelle
       Produktionspreis 33  1/3 %  1*) höher  ist als  der  regulierende
       Preis.
       Wir hätten dann 5 1/2 qrs. per Acre zu 13 Pfd. St., bei einer Ka-
       pitalanlage von  10 7/10  Pfd.St. 2*),  viermal die ursprüngliche
       Kapitalanlage, aber noch nicht dreimal das Produkt der ersten Ka-
       pitalanlage.
       5 1/2 qrs. zu 13 Pfd.St. gibt 2 4/11 Pfd.St. Durchschnittsproduk-
       tionsprei, 3  per qr.,  also beim  regulierenden Produktionspreis
       von 3  Pfd.St. einen Überschuß von 7/11 Pfd.St. per qr., der sich
       in Rente  verwandeln kann. 5 1/2 qrs. zum Verkauf zum regulieren-
       den Preis  von 3 Pfd.St. geben 16 1/2 Pfd.St. Nach Abzug der Pro-
       duktionskosten von 13 Pfd.St. bleiben 3 1/2 Pfd.St. Surplusprofit
       oder Rente,  die zum  jetzigen Durchschnittsproduktionspreis  des
       qr. für B, also zu 2 4/11 Pfd. St. per qr. berechnet, 1 25/52 qr.
       3*) repräsentieren. Die Geldrente wäre um 1 Pfd.St. gefallen, die
       Kornrente um  ungefähr 1/2 qr., aber trotzdem, daß die vierte zu-
       schüssige Kapitalanlage  auf B  nicht nur  keinen  Surplusprofit,
       sondern weniger als den Durchschnittsprofit produziert, existiert
       nach wie  vor Surplusprofit  und Rente.  Nehmen wir an, daß außer
       der Kapitalanlage  3 auch die unter 2 über dem regulierenden Pro-
       duktionspreis produziert, so ist die Gesamtproduktion: 3 1/2 qrs.
       zu 6  Pfd.St. +  2 qrs.  zu 8  Pfd.St., zusammen 5 1/2 qrs. zu 14
       Pfd.St. Produktionskostens, Der Durchschnittsproduktionspreis per
       qr. wäre  2 6/11  Pfd.St. und  ließe  einen  Überschuß  von  5/11
       Pfd.St. Die  5 1/2  qrs., verkauft  zu 3  Pfd.St., ergeben 16 1/2
       Pfd.St.; davon  ab die  14 Pfd.St.  Produktionskosten, läßt 2 1/2
       Pfd.St. für  Rente. Dies  gäbe beim  jetzigen  durchschnittlichen
       Produktionspreis auf  B 55/56  qr. Es fällt also noch immer Rente
       ab, obwohl weniger als vorher.
       Es zeigt  uns dies jedenfalls, daß auf den bessern Ländereien mit
       zusätzlichen Kapitalanlagen,  deren Produkt  mehr kostet  als der
       regulierende Produktionspreis,  die Rente,  wenigstens  innerhalb
       der Grenzen  der zulässigen  Praxis, nicht  verschwinden, sondern
       nur abnehmen muß, und zwar im Verhältnis einerseits des aliquoten
       Teils, den  dieses unfruchtbarere  Kapital von der gesamten Kapi-
       talauslage bildet,  andrerseits der Abnahme seiner Fruchtbarkeit.
       Der Durchschnittspreis  seines Produkts  stände immer  noch unter
       dem regulierenden Preis und ließe daher immer noch einen in Rente
       verwandelbaren Surplusprofit.
       Nehmen wir  nun an,  daß der Durchschnittspreis des qr. von B zu-
       sammenfällt mit  dem allgemeinen  Produktionspreis,  infolge  von
       vier sukzessiven  Kapitalanlagen (2  1/2, 2 1/2, 5 und 5 Pfd.St.)
       mit abnehmender Produktivität.
       -----
       1*) 1.  Auflage: 25%  - 2*)  1. Auflage: 10 Pfd.St. - 2*) 1. Auf-
       lage: 1 5/72 qr.
       
       #741# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
                                 Produktions   Ver-            Surplus
           Kapital Profit Ertrag kosten        kaufs Ertrag   für Rente
                                 per qr.  zu   preis
                                        sammen
            Pfd     Pfd.          Pfd.    Pfd.  Pfd. Pfd.          Pfd.
            St.     St.    qrs.   St.     St.   St.  St.     qrs.  St.
       1.  2 1/2    1/2    2     1 1/2    3     3    6       1     3
       2.  2 1/2    1/2    1 1/2 2        3     3    4 1/2   1/2   1 1/2
       3.  5        1      1 1/2 4        6     3    4 1/2  -1/2  -1 1/2
       4.  5        1      1     6        6     3    3      -1    -3
       -------------------------------------------------------------
          15        3      6    18             18            0     0
       
       Der Pächter  verkauft hier jedes qr. zu seinem individuellen Pro-
       duktionspreis und  daher die  Gesamtzahl der qrs. zu ihrem Durch-
       schnittsproduktionspreis per qr., der mit dem regulierenden Preis
       von 3  Pfd.St. zusammenfällt. Er macht daher auf sein Kapital von
       15 Pfd.St. nach wie vor einen Profit von 20% = 3 Pfd.St. Aber die
       Rente ist verschwunden. Wo ist der Überschuß hingekommen bei die-
       ser Ausgleichung  der individuellen  Produktionspreise jedes  qr.
       mit dem  allgemeinen Produktionspreis?  Der Surplusprofit auf die
       ersten 2 1/2 Pfd.St. war 3 Pfd.St.; auf die zweiten 2 1/2 Pfd.St.
       war er  1 1/2  Pfd.St.; zusammen Surplusprofit auf 1/3 des vorge-
       schoßnen Kapitals,  also auf 5 Pfd.St. = 4 1/2 Pfd.St. = 90%. Bei
       Kapitalanlage 3  geben 5  Pfd.St. nicht nur keinen Surplusprofit,
       sondern ihr  Produkt von  1 1/2 qr., zum allgemeinen Produktions-
       preis verkauft,  gibt ein Minus von 1 1/2 Pfd.St. Endlich bei Ka-
       pitalanlage 4 von ebenfalls 5 Pfd.St. gibt ihr Produkt von 1 qr.,
       zum  allgemeinen  Produktionspreis  verkauft,  ein  Minus  von  3
       Pfd.St. Beide  Kapitalanlagen zusammen ergeben also ein Minus von
       4 1/2  Pfd.St., gleich  dem Surplusprofit  von 4 1/2 Pfd.St., der
       sich auf Kapitalanlagen 1 und 2 ergab.
       Die Surplus- und Minusprofite gleichen sich aus. Daher verschwin-
       det die  Rente. In  der Tat  ist dies  aber nur möglich, weil die
       Elemente des  Mehrwerts, die  Surplusprofit oder  Rente bildeten,
       jetzt in die Bildung des Durchschnittslprofits eingehn. Der Päch-
       ter macht diesen Durchschnittsprofit von 3 Pfd.St. auf 15 Pfd.St.
       oder von 20% auf Kosten der Rente.
       Die Ausgleichung  des individuellen Durchschnittsproduktionsprei-
       ses von B zum allgemeinen, den Marktpreis regulierenden Produkti-
       onspreis von A setzt voraus, daß die Differenz, um welche der in-
       dividuelle Preis  des Pro.  dukts der ersten Kapitalanlagen unter
       dem regulierenden  Preis steht,  mehr und mehr aufgewogen und zu-
       letzt ausgeglichen  wird durch  die Differenz, um welche das Pro-
       dukt der  spätern Kapitalanlagen  über den regulierenden Preis zu
       stehn kommt. Was als Surplusprofit erscheint, solange das Produkt
       
       #742# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       der ersten  Kapitalanlagen für  sich verkauft  wird, wird so nach
       und nach  Teil ihres  durchschnittlichen  Produktionspreises  und
       geht damit  in die  Bildung des  Durchschnittsprofits ein, bis es
       schließlich ganz von ihm absorbiert wird.
       Werden, statt  15 Pfd.St.  Kapital auf B anzulegen, nur 5 Pfd.St.
       auf B  angelegt und  die zuschüssigen  2 1/2 qrs. der letzten Ta-
       belle dadurch produziert, daß 2 1/2 Acres von A mit Kapitalanlage
       von 2 1/2 Pfd.St. per Acre neu bebaut würden, so betrüge das aus-
       gelegte Zuschußkapital  nur 6 1/4 Pfd.St., also die Gesamtauslage
       auf A und B zur Produktion dieser 6 qrs. nur 11 1/4 Pfd.St. statt
       15 Pfd.St. und die Gesamtproduktionskosten derselben inkl. Profit
       13 1/2  Pfd.St. Die  6 qrs.  würden nach  wie vor  zusammen zu  8
       Pfd.St. verkauft,  aber die Kapitalauslage hätte um 3 3/4 Pfd.St.
       abgenommen, und  die Rente auf B betrüge wie früher 4 1/2 Pfd.St.
       per Acre.  Anders verhielte  sich die  Sache, wenn zur Produktion
       der zuschüssigen  2 1/2  qrs. zu schlechteren Boden als A, zu A-1
       A-2 Zuflucht  genommen werden  müßte; so daß der Produktionspreis
       per qr.  für 1/2 qr. auf Boden A-1 = 4 Pfd.St. und für das letzte
       qr. auf  A-2= 6 Pfd.St. In diesem Fall würde 6 Pfd. St. der regu-
       lierende Produktionspreis  per qr.  Die 3  1/2 qrs.  von B würden
       verkauft zu  21 Pfd.St.  statt zu  10 1/2 Pfd.St., was eine Rente
       gäbe von  15 Pfd.  St. statt 4 1/2 Pfd.St., und in Korn von 2 1/2
       qrs. statt  1 1/2  qr. Ebenso würde auf A das eine qr. jetzt eine
       Rente von 3 Pfd.St. tragen 1/2 qr.
       Bevor wir auf diesen Punkt weiter eingehn, noch eine Bemerkung.
       Der Durchschnittspreis  des qr. von B gleicht sich aus, fällt zu-
       sammen mit  dem durch  A regulierten allgemeinen Produktionspreis
       von 3  Pfd.St. per  qr., sobald  der Teil des Gesamtkapitals, der
       die überschüssigen  1 1/2  qrs. produziert, aufgewogen wird durch
       den Teil  des Gesamtkapitals,  der die unterschüssigen 1 1/2 qrs.
       produziert. Wie  bald diese  Ausgleichung erreicht wird oder wie-
       viel Kapital  mit unterschüssiger Produktivkraft auf B dazu ange-
       legt werden muß, hängt, die Surplusproduktivität der ersten Kapi-
       talanlagen als gegeben vorausgesetzt, ab von der relativen Unter-
       produktivität der  später  angelegten  Kapitale,  verglichen  mit
       gleich großer  Kapitalanlage auf  dem schlechtesten regulierenden
       Boden A,  oder von  dem individuellen Produktionspreis ihres Pro-
       dukts, verglichen mit dem regulierenden Preis.
       
                                     ---
       
       Es ergibt sich zunächst aus dem Bisherigen:
       Erstens. Solange  die zuschüssigen  Kapitale auf  demselben Boden
       mit Surplusproduktivität, wenn auch abnehmender, angelegt werden,
       wächst
       
       #743# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       die absolute  Korn. und Geldrente per Acre, obgleich sie relativ,
       im Verhältnis  zum vorgeschoßnen  Kapital (also die Rate des Sur-
       plusprofits oder  der Rente) abnimmt. Die Grenze wird hier gebil-
       det durch  dasjenige zuschüssige  Kapital, welches nur den Durch-
       schnittsprofit abwirft  oder für  dessen Produkt der individuelle
       Produktionspreis mit dem allgemeinen zusammenfällt. Der Produkti-
       onspreis bleibt  unter diesen  Umständen  derselbe,  falls  nicht
       durch die  vermehrte Zufuhr die Produktion von den schlechtem Bo-
       denarten überflüssig  wird. Selbst  bei fallendem  Preise  können
       diese zuschüssigen  Kapitale, innerhalb  gewisser  Grenzen,  noch
       einen Surplusprofit, wenn auch geringeren, produzieren.
       Zweitens. Die  Anlage von  Zuschußkapital,  das  nur  den  Durch-
       schnittsprofit produziert,  dessen Surplusproduktivität also = 0,
       ändert nichts an der Höhe des gebildeten Surplusprofits und daher
       der Rente. Der indivjduelle Durchschnittspreis des qr. wächst da-
       durch auf den bessern Bodenarten; der Überschuß per qr. nimmt ab,
       aber die  Anzahl der qrs., die diesen verminderten Überschuß tra-
       gen, nimmt zu, so daß das Produkt dasselbe bleibt.
       Drittens. Zuschüssige Kapitalanlagen, bei deren Produkt der indi-
       viduelle Produktionspreis über dem regulierenden Preis steht, bei
       denen also  die Surplusproduktivität  nicht nur  = 0 ist, sondern
       weniger als  Null, ein Minus, d.h. geringer als die Produktivität
       gleicher Kapitalanlage auf den regulierenden Boden A, bringen den
       individuellen Durchschnittspreis  des Gesamtprodukts  des bessern
       Bodens immer  näher dem  allgemeinen Produktionspreis, vermindern
       also immer  mehr die  Differenz zwischen  beiden,  die  den  Sur-
       plusprofit resp. die Rente bildet. Es geht mehr und mehr von dem,
       was Surplusprofit  oder Rente  bildete, in die Bildung des Durch-
       schnittsprofits ein.  Aber dennoch  fährt das  auf den Acre von B
       angelegte Gesamtkapital  fort, Surplusprofit abzuwerfen, obgleich
       abnehmend mit  der zunehmenden Masse des Kapitals von unterschüs-
       siger Produktivität  und mit  dem Grad dieser Unterproduktivität.
       Die Rente,  bei wachsendem  Kapital und  zunehmender  Produktion,
       fällt hier  absolut per Acre, nicht wie im zweiten Fall nur rela-
       tiv in bezug auf die wachsende Größe des angelegten Kapitals.
       Erlöschen kann  die Rente  nur, sobald  der  individuelle  Durch-
       schnittsproduktionspreis des Gesamtprodukts auf dem bessern Boden
       B zusammen  fällt mit  dem regulierenden  Preis, der  ganze  Sur-
       plusprofit der  ersten  produktiveren  Kapitalanlagen  also  ver-
       braucht worden ist zur Bildung des Durchschnittsprofits.
       Die Minimalgrenze  des Falls der Rente per Acre ist der Punkt, wo
       sie verschwindet.  Aber dieser Punkt tritt ein, nicht, sobald die
       zuschüssigen
       
       #744# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Kapitalanlagen mit Unterproduktivität produzieren, sondern sobald
       die zuschüssige  Anlage der unterproduktiven Kapitalteile so groß
       wird, daß ihre Wirkung die überschüssige Produktivität der ersten
       Kapitalanlagen aufhebt  und die  Produktivität des angelegten Ce-
       samtkapitals gleich wird der des Kapitals auf A und daher der in-
       dividuelle Durchschnittspreis  des qr.  auf B  gleich dem des qr.
       auf A.
       Auch in  diesem Fall  bliebe der regulierende Produktionspreis, 3
       Pfd. St. per qr., derselbe, obgleich die Rente verschwunden wäre.
       Erst über  diesen Punkt hinaus müßte der Produktionspreis steigen
       infolge von  Zunahme, sei es des Grads der Unterproduktivität des
       zuschüssigen Kapitals, sei es der Größe des zuschüssigen Kapitals
       von derselben Unterproduktivität. Würden z.B. oben in der Tabelle
       S. 265  1*) statt  1 1/2  qr. 2 1/2 qrs. zu 4 Pfd.St. per qr. auf
       demselben Boden  produziert, so hätten wir im ganzen 7 qrs. zu 22
       Pfd.St. Produktionskosten;  das qr.  würde kosten  3 1/7 Pfd.St.;
       also um  1/7 über  dem allgemeinen  Produktionspreis  stehn,  der
       steigen müßte.
       Es könnte also noch lange zuschüssiges Kapital mit Unterprodukti-
       vität und selbst zunehmender Unterproduktivität angewandt werden,
       bis der  individuelle Durchschnittspreis  des qr.  auf den besten
       Ländereien dem allgemeinen Produktionspreis gleich würde, bis der
       Überschuß des letztern über den erstern und damit der Surpluspro-
       fit und die Rente ganz verschwunden wäre.
       Und selbst in diesem Fall würde mit Auslöschung der Rente auf den
       bessern Bodenarten der individuelle Durchschnittspreis ihres Pro-
       dukts erst  zusammenfallen mit  dem allgemeinen Produktionspreis,
       wäre also noch kein Steigen des letztern erheischt.
       Im obigen  Beispiel wurden  auf dem bessern Boden B, der aber der
       unterste in der Reihe der bessern oder Rente tragenden Bodenarten
       ist, 3  1/2 qrs.  durch ein Kapital von 5 Pfd.St. mit Surpluspro-
       duktivität und  2 1/2  qrs. durch  ein Kapital von 10 Pfd.St. mit
       Unterproduktivität erzeugt,  zusammen 6 qrs., also 5/12 durch die
       letztern, mit  Unterproduktivität  angelegten  Kapitaltelle.  Und
       erst auf  diesem Punkt  steigt der individuelle Durchschnittspro-
       duktionspreis der 6 qrs. auf 3 Pfd.St. per qr., fällt also zusam-
       men mit dem allgemeinen Produktionspreis.
       Unter dem Gesetz des Grundeigentums hätten jedoch nicht die letz-
       ten 2  1/2 qrs.  in dieser  Weise zu 3 Pfd.St. per qr. produziert
       werden können.  Mit Ausnahme  des Falls,  wo sie  auf 2 1/2 neuen
       Acres der  Bodenart A produziert werden könnten. Der Fall, wo das
       zuschüssige Kapital nur noch zum allgemeinen
       -----
       1*) Siehe vorl. Band, S. 741
       
       #745# 43. Kapitel - Differentialrente II - Dritter Fall. Result.
       -----
       Produktionspreis produziert,  hätte die Grenze gebildet. Über sie
       hinaus müßte  die zuschüssige  Kapitalanlage auf  demselben Boden
       aufhören.
       Hat der Pächter nämlich für die zwei ersten Kapitalanlagen einmal
       4 1/2  Pfd. St.  Rente zu  zahlen, so  muß er sie fortzahlen, und
       jede Kapitalanlage,  die das  qr. unter  3 Pfd.  St.  produziert,
       würde ihm einen Abzug von seinem Profit verursachen. Die Ausglei-
       chung des  individuellen Durchschnittspreises, bei Unterprodukti-
       vität, ist dadurch verhindert.
       Nehmen wir diesen Fall bei dem vorigen Beispiel, wo der Produkti-
       onspreis des  Bodens A von 3 Pfd. St. per qr. den Preis für B re-
       guliert.
       
                      Produk-       Produk     Ver-      Surplus
       Kapital Profit tions- Ertrag tions     kaufs      profit  Verlust
                      kosten        kosten    preis
                                    per qr.  per qr. zus.
       Pfd.    Pfd.    Pfd.  Pfd.   Pfd.      Pfd.   Pfd.  Pfd.    Pfd.
       St.     St.     St.   St.    St.       St.    St.   St.     St.
       2 1/2   1/2     3     2      1 1/2     3      6     3       -
       2 1/2   1/2     3     1 1/2  2         3      4 1/2 1 1/2   -
       5       1       6     1 1/2  4         3      4 1/2  -      1 1/2
       5       1       6     1      6         3      3      -      3
       -----------------------------------------------------------------
       15      3       6    18                      18     4 1/2   4 1/2
       
       Die Produktionskosten der 3 1/2 qrs. auf die zwei ersten Kapital-
       anlagen sind  ebenfalls 3  Pfd.St. per qr. für den Pächter, da er
       eine Rente von 4 1/2 Pfd.St. zu zahlen hat, bei dem also die Dif-
       ferenz zwischen  seinem individuellen  Produktionspreis  und  dem
       allgemeinen Produktionspreis  nicht in  seine Tasche  fließt. Für
       ihn also kann der Überschuß des Preises des Produkts der zwei er-
       sten Kapitalanlagen  nicht zur  Ausgleichung des Defizits bei den
       Produkten der dritten und vierten Kapitalanlage dienen.
       Die 1  1/2 qrs.  auf Kapitalanlage  3 kosten  dem Pächter, Profit
       eingerechriet, 6  Pfd.St.; er  kann sie  aber, beim regulierenden
       Preis von  3 Pfd.St. per qr., nur für 4 1/2 Pfd.St. verkaufen. Er
       wurde also  nicht nur  den ganzen Profit verlieren, sondern oben-
       drein 1/2  Pfd.St. oder  10% vom angelegten Kapital von 5 Pfd.St.
       Der Verlust  an Profit und Kapital bei Anlage 3 betrüge für ihn 1
       1/2 Pfd.St.  und bei  Kapitalanlage 4  3 Pfd.St.,  zusammen 4 1/2
       Pfd.St., gerade  soviel, wie die Rente für die bessern Kapitalan-
       lagen beträgt, deren individueller Produktionspreis aber ebendes-
       halb nicht aus gleichend eingehn kann in den individuellen Durch-
       schnittsproduktionspreis des  Gesamtprodukts  von  B,  weil  sein
       Überschuß als Rente an einen Dritten fortgezahlt ist.
       
       #746# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Wäre es  für den  Bedarf nötig, die zuschüssigen 1 1/2 qrs. durch
       die dritte  Kapitalanlage zu  produzieren, so  müßte der regulie-
       rende Marktpreis  auf 4  Pfd.St. per  qr. steigen. Infolge dieser
       Verteurung des  regulierenden Marktpreises  würde die Rente auf B
       für die  erste und  zweite Kapitalanlage  steigen und  auf A eine
       Rente gebildet werden.
       Obgleich also  die DifferentWrente  nur formelle  Verwandlung von
       Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigentum hier den Eigentümer
       nur befähigt,  den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu übertra-
       gen, zeigt  sich doch,  daß die sukzessive Anlage von Kapital auf
       dieselbe Bodenstrecke,  oder was dasselbe, die Vermehrung des auf
       derselben Bodenstrecke  an. gelegten  Kapitals,  bei  abnehmender
       Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem regulie-
       renden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der Tat also mehr
       oder weniger  eine künstliche  Schranke findet  infolge der  bloß
       formellen Verwandlung  von Surplusprofit  in  Grundrente,  welche
       Folge des Grundeigentums ist. Das Steigen des allgemeinen Produk-
       tionspreises, das  hier bei  engerer Grenze als sonst nötig wird,
       ist hier also nicht nur Giund des Steigens der Differentialrente,
       sondern die Existenz der Differentialrente als Rente ist zugleich
       Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen Produkti-
       onspreises, um dadurch die Zufuhr des nötig gewordnen verme hrten
       Produkts zu sichern.
       Es ist ferner zu bemerken:
       Durch Zuschuß  von Kapital  auf Boden  B könnte  der regulierende
       Preis nicht,  wie oben, auf 4 Pfd.St. steigen, wenn Boden A durch
       zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 Pfd.St. lie-
       ferte oder  wenn neuerer  schlechterer Boden  als A in Konkurrenz
       käme, dessen  Produktionspreis zwar  über 3, aber unter 4 Pfd.St.
       wäre. Man  sieht so, wie Differentialrente I und Digerentialrente
       II, während  die erste  Basis der  zweiten ist,  zugleich Grenzen
       füreinander bilden,  woduich bald  sukzessive Anlage  von Kapital
       auf derselben  Bodenstrecke, bald Nebeneinanderanlage von Kapital
       auf neuem  zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als
       Grenzen füreinander  in andern Fällen, wo z. B. besserer Boden an
       die Reihe kommt.

       zurück