Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       FÜNFUNDVIERZIGSTES KAPITEL
       Die absolute Grundrente
       
       Bei Analyse  der Differentialtente wurde ausgegangen von der Vor-
       aussetzung, daß  der schlechteste  Boden keine  Grundrente  zahlt
       oder, um  es allgemeiner  auszudrücken, daß  nur der Boden Grund-
       rente zahlt, für dessen Produkt der individuelle Produktionspreis
       unter dem  den Markt regulierenden Produktionspreis steht, so daß
       in dieser  Weise ein  Surplusprofit entspringt, der sich in Rente
       verwandelt. Zunächst  ist zu  bemerken, daß das Gesetz der Diffe-
       rentialtente, als Differentialrente, von der Richtigkeit oder Un-
       richtigkeit jener Voraussetzung durchaus unabhängig ist.
       Nennen wir  den allgemeinen, den Markt regulierenden Produktions-
       preis P,  so fällt P für das Produkt der schlechtesten Bodenart A
       mit ihrem  individuellen Produktionspreis zusammen; d.h. es zahlt
       der Preis  das in der Produktion verzehrte konstante und variable
       Kapital plus  dem Durchschnittsprofit  (= Unternehmergewinn  plus
       Zins).
       Die Rente ist hier gleich Null. Der individuelle Produktionspreis
       der nächstbessern  Bodenart B ist = P', und P > P'; d. h. P zahlt
       mehr als  den wirklichen Produktionspreis des Produkts der Boden-
       klasse B.  Es sei  nun P-P'  = d; d, der Überschuß von P über P',
       ist daher  der Surplusprofit,  den der  Pächter dieser  Klasse  B
       macht. Dies  d verwandelt  sich in Rente, die dem Grundeigentümer
       zu zahlen ist. Für die dritte Bodenklasse C sei P'' der wirkliche
       Produktionspreis, und  P-P'' =  2d; so verwandelt sich dies 2d in
       Rente; ebenso  für die vierte Klasse D der individuelle Produkti-
       onspreis P''', und P-P''' = 3d, das sich in Grundrente verwandelt
       usw. Gesetzt  nun, für  die Bodenklasse  A sei  die Voraussetzung
       falsch, daß  die Rente = 0 und daher der Preis ihres Produkts = P
       + 0.  Sie zahle  vielmehr auch  eine Rente  = r.  In diesem Falle
       folgt zweierlei.
       Erstens: der  Preis des Bodenprodukts der Klasse A wäre nicht re-
       guliert durch  seinen Produktionspreis,  sondern enthielte  einen
       Überschuß über  diesen, wäre  = P  + r.  Denn die kapitalistische
       Produktionsweise in ihrer
       
       #757# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
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       Normalität vorausgesetzt also vorausgesetzt, daß der Überschuß r,
       den der  Pächter an  den Grundeigentümer zahlt, weder einen Abzug
       vom Arbeitslohn,  noch vom  Durchschnittsprofit des Kapitals dar-
       stellt, kann  er ihn  nur dadurch  zahlen, daß  sein Produkt sich
       über dem  Produktionspreis verkauft, ihm also einen Surplusprofit
       abwerfen würde,  hätte er  nicht diesen Überschuß in der Form der
       Rente an  den Grundeigentümer abzutreten. Der regulierende Markt-
       preis des gesamten, auf dem Markt befindlichen Produkts aller Bo-
       denarten wäre  dann nicht  der Produktionspreis,  den das Kapital
       überhaupt in  allen Produktionssphären  abwirft, d.h.  ein  Preis
       gleich den Auslagen plus dem Durchschnittsprofit, sondern er wäre
       der Produktionspreis  plus der  Rente, P  + r,  nicht P. Denn der
       Preis des  Bodenprodukts der Klasse A drückt überhaupt die Grenze
       des regulierenden  allgemeinen Marktpreises  aus, des Preises, zu
       dem das Gesamtprodukt geliefert werden kann, und reguliert sofern
       den Preis dieses Gesamtprodukts.
       Dennoch wäre  aber zweitens  in diesem  Fall, obgleich der allge-
       meine Preis  des Bodenprodukts  wesentlich modifiziert würde, das
       Gesetz der  Differentialrente in  keiner Weise hierdurch aufgeho-
       ben. Denn wenn der Preis des Produkts der Klasse A, und damit der
       allgemeine Marktpreis,  = P + r, so wäre der Preis der Klassen B,
       C, D  etc. ebenfalls  = P + r. Aber da für Klasse B P - P'= d, so
       wäre (P + r) - (P'+ r) ebenfalls d, und für C P - P'' = (P + r) -
       (P'' + r) = 2d, wie endlich für D P - P''' = (P + r) - (P''' + r)
       = 3d  usw. Die  Differentialrente wäre also nach wie vor dieselbe
       und wäre  durch dasselbe  Gesetz geregelt, obgleich die Rente ein
       von diesem Gzsetz unabhängiges Element enthielte und gleichzeitig
       mit dem  Preis des  Bodenprodukts einen  allgemeinen Zuwachs  er-
       führe. Es  folgt daher,  daß, wie es sich immer mit der Rente der
       unfruchtbarsten Bodenarten  verhalten mag,  das Gesetz der Diffe-
       rentialrente nicht  nur davon  unabhängig ist,  sondern auch  die
       einzige Weise, die Differentialrente selbst ihrem Charakter gemäß
       aufzufassen, darin  besteht, die Rente der Boden, klasse A = 0 zu
       setzen. Ob  diese nämlich  = 0 oder > 0, ist gleichgültig, soweit
       die Differentialrente  in Betracht  kommt, und  kommt in  der Tat
       nicht in Rechnung.
       Das Gesetz  der Differentialrente  ist also  von dem Ergebnis der
       folgenden Untersuchung unabhängig.
       Fragt man  nun weiter  nach der  Grundlage der Voraussetzung, daß
       das Produkt  der schlechtesten  Bodenart A  keine Rente zahlt, so
       lautet die  Antwort notwendig  so: Wenn der Marktpreis des Boden-
       produkts, sage  des Getreides, eine solche Höhe erreicht hat, daß
       ein zusätzlicher Vorschuß von Kapital, in der Bodenklasse A ange-
       legt, den gewöhnlichen Produktionspreis
       
       #758# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       zahlt, also  dem Kapital den gewöhnlichen Durchschnittsprofit ab-
       wirft, so  genügt diese  Bedingung für  Anlage des Zusatzkapitals
       auf der  Bodenklasse A. D.h. diese Bedingung genügt dem Kapitali-
       sten, um  neues Kapital mit dem gewöhnlichen Profit anzulegen und
       in der normalen Weise zu verwerten.
       Es ist  hier zu  bemerken, daß auch in diesem Fall der Marktpreis
       höher stehn  muß als  der Produktionspreis von A. Denn sobald die
       zusätzliche Zufuhr  geschaffen, ist  offenbar das  Verhältnis von
       Nachfrage und Zufuhr verändert. Früher war die Zufuhr ungenügend,
       Jetzt ist  sie genügend.  Der Preis muß also fallen. Um fallen zu
       können, muß er höher gestanden haben als der Produktionspreis von
       A. Aber  der unfruchtbarere Charakter der neu in Bebauung getret-
       nen Klasse  A bewirkt,  daß er nicht wieder so niedrig fällt, als
       zur Zeit,  wo der  Produktionspreis von  Klasse B den Markt regu-
       lierte. Der  Produktionspreis von  A bildet die Grenze, nicht für
       das temporäre,  sondern für  das relativ  permanente Steigen  des
       Marktpreises. -  Ist dagegen  der neu  in Bebauung gesetzte Boden
       fruchtbarer als  die bisher regulierende Klasse A und dennoch nur
       hinreichend zur Deckung der zusätzlichen Nachfrage, so bleibt der
       Marktpreis unverändert.  Die Untersuchung, ob die unterste Boden-
       klasse eine  Rente zahlt,  fällt aber auch in diesem Fall mit der
       hier zu  fahrenden zusammen,  denn auch hier würde die Vorausset-
       zung, daß  die Bodenklasse  A keine  Rente zahlt,  daraus erklärt
       werden, daß  der Marktpreis  dem kapitalistischen Pächter genügt,
       um mit  diesem Preise  exakt das  aufgewandte  Kapital  plus  dem
       Durchschnittsprofit zu  decken; kurz,  daß der Marktpreis ihm den
       Produktionspreis seiner Ware liefert.
       Jedenfalls kann der kapitalistische Pächter die Bodenklasse A un-
       ter diesen  Verhältnissen bebauen,  soweit er  als Kapitalist  zu
       entscheiden hat. Die Bedingung für die normale Verwertung von Ka-
       pital auf  der Bodenart  A ist  nun vorhanden.  Aus der  Prämisse
       aber, daß  das Kapital  jetzt vom Pächter, den durchschnittlichen
       Verwertungsverhältnissen des Kapitals gemäß, auf Bodenart A ange-
       legt werden  könnte, wenn  er auch  keine Rente  zu zahlen hätte,
       folgt keineswegs der Schluß, daß dieser zur Klasse A gehörige Bo-
       den nun  dem Pächter  ohne weiteres  zur Verfügung steht. Der Um-
       stand, daß  der Pächter sein Kapital zum gewöhnlichen Profit ver-
       werten könnte, wenn er keine Rente zahlt, ist durchaus kein Grund
       für den  Grundeigentümer, daß er seinen Boden dem Pächter umsonst
       leiht und  diesem Geschäftsfreund  gegenüber  so  philanthropisch
       ist, den crédit gratuit 1*) ein-
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       1*) zinslosen Kredit
       
       #759# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
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       zuführen. Was  eine solche Voraussetzung einschließt, ist die Ab-
       straktion von  Grundeigentum, die  Aufhebung des  Grundeigentums,
       dessen Existenz  gerade eine  Schranke für die Anlage von Kapital
       und für  die beliebige  Verwertung desselben  in Grund  und Boden
       bildet -  eine Schranke,  die keineswegs fällt vor der bloßen Re-
       flexion des  Pächters, daß  der Stand  der Getreidepreise ihm er-
       laube, wenn  er keine  Rente zahlte,  d. h. wenn er praktisch das
       Grundeigentum als  nicht existierend behandeln könnte, aus seinem
       Kapital den gewöhnlichen Profit durch Exploitation der Bodenart A
       herauszuschlagen. Das Monopol des Grundeigentums, das Grundeigen-
       tum als Schranke des Kapitals, ist aber vorausgesetzt in der Dif-
       ferentialrente, denn  ohne dasselbe  würde der Surplusprofit sich
       nicht in  Grundrente verwandeln  und  nicht  dem  Grundeigentümer
       statt dem  Pächter zufallen.  Und das  Grundeigentum als Schranke
       bleibt fortbestehn,  auch da,  wo die Rente als Differentialrente
       fortfällt, d.h.  auf der Bodenart A. Betrachten wir die Fälle, wo
       in einem  Lande  kapitalistischer  Produktion  Kapitalanlage  auf
       Grund und  Boden ohne Zahlung von Rente stattfinden kann, so wer-
       den wir  finden, daß sie alle eine faktische, wenn auch nicht ju-
       ristische Aufhebung  des Grundeigentums einschließen, eine Aufhe-
       bung, die aber nur unter ganz bestimmten und ihrer Natur nach zu-
       fälligen Umständen  stattfinden kann.  Erstens, wenn der Grundei-
       gentümer selbst Kapitalist oder der Kapitalist selbst Grundeigen-
       tümer ist.  In diesem Fall kann er, sobald der Marktpreis hinrei-
       chend gestiegen,  um aus dem, was nun Bodenart A ist, den Produk-
       tionspreis  herauszuschlagen,   d.h.  Kapitalersatz  plus  Durch-
       schnittsprofit,      sein       Grundstück            s e l b s t
       b e w i r t s c h a f t e n.   Aber warum? Weil ihm gegenüber das
       Grundeigentum keine  Schranke für  die Anlegung  seines  Kapitals
       bildet. Er  kann den  Boden als  einfaches Naturelement behandeln
       und sich  daher ausschließlich  durch die Rücksichten der Verwer-
       tung seines Kapitals, durch kapitalistische Rücksichten bestimmen
       lassen. Solche  Fälle kommen in der Praxis vor, aber nur als Aus-
       nahme. Ganz  wie die kapitalistische Bebauung des Bodens Trennung
       des fungierenden  Kapitals und  des  Grundeigentums  voraussetzt,
       schließt sie  als Regel  Selbstbewirtschaftung des Grundeigentums
       aus. Man  sieht sofort, daß dies rein zufällig ist. Wenn die ver-
       mehrte Nachfrage nach Getreide die Bebauung eines größern Umfangs
       von Bodenart A erheischt, als in den Händen selbstwirtschaftender
       Eigentümer sich  befindet, wenn  also ein  Teil davon  verpachtet
       werden muß, um überhaupt bebaut zu werden, fällt diese hypotheti-
       sche Aufhebunle der Schranke, die
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       1*) 1. Auflage: Auffassung; geändert nach dem Manuskript von Marx
       
       #760# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       das Grundeigentum  für die  Anlegung des  Kapitals bildet, sofort
       weg. Es ist ein abgeschmackter Widerspruch, von der der kapitali-
       stischen Produktionsweise entsprechenden Scheidung zwischen Kapi-
       tal und Boden, Pächter und Grundeigentümer auszugehn und dann um-
       gekehrt die  Selbstbewirtschaftung der Grundeigentümer bis zu dem
       Umfang und  überall da  als Regel vorauszusetzen, wo das Kapital,
       wenn kein  Grundeigentum  ihm  unabhängig  gegenüber  existierte,
       keine Rente  aus der Bebauung des Bodens ziehen würde. (Siehe die
       Stelle bei  A. Smith  über Bergwerksrente,  zitiert weiter  unten
       1*).) Diese  Aufhebung des  Grundeigentums ist zufällig. Sie kann
       eintreten oder nicht.
       Zweitens: In  dem Komplex  einer Pachtung mögen sich einzelne Bo-
       denstrecken befinden,  die bei  der gegebnen Höhe der Marktpreise
       keine Rente  zahlen, also in der Tat umsonst verliehen sind, aber
       vom Grundeigentümer  nicht so  betrachtet werden, weil er das Ge-
       samtrental des  verpachteten Bodens,  nicht die  spezielle  Rente
       seiner einzelnen  Bestandstücke ins  Auge faßt.  In  diesem  Fall
       fällt für  den Pächter,  soweit die  rentelosen Bestandstücke der
       Pachtung in  Betracht kommen,  das Grundeigentum als Schranke für
       die Anlegung  des Kapitals  weg, und  zwar durch  Vertrag mit dem
       Grundeigentümer selbst.  Aber er  zahlt für  diese  Stücke  keine
       Rente, nur  weil er für den Boden, dessen Accessorium sie bilden,
       Rente zahlt. Es ist hier grade eine Kombination vorausgesetzt, wo
       zur schlechtem  Bodenart A  nicht als  einem selbständigen, neuen
       Produktionsfeld Zuflucht  genommen werden  muß, um  die mangelnde
       Zufuhr zu  liefern, sondern wo sie nur ein untrennbares Zwischen-
       stück des  bessern Bodens  bildet. Der Fall aber, der zu untersu-
       chen ist,  ist gerade der, wo Strecken der Bodenart A selbständig
       bewirtschaftet, also  unter den  allgemeinen Voraussetzungen  der
       kapitalistischen Produktionsweise  selbständig verpachtet  werden
       müssen.
       Drittens: Ein  Pächter kann  zusätzliches Kapital  auf  derselben
       Pachtung anlegen,  obgleich bei  den bestehenden Marktpreisen das
       so erzielte zusätzliche Produkt ihm nur den Produktionspreis lie-
       fert, ihm  den gewöhnlichen  Profit abwirft,  ihn aber  nicht zur
       Zahlung einer  zusätzlichen Rente befähigt. Mit einem Teil des im
       Boden angelegten  Kapitals zahlt er so Grundrente, mit dem andern
       nicht. Wie wenig diese Unterstellung aber das Problem löst, sieht
       man daraus:  wenn der  Marktpreis (und zugleich die Fruchtbarkeit
       des Bodens) ihn befähigt, mit dem zusätzlichen Kapital einen Meh-
       rertrag zu  erzielen, der  ihm, wie  das alte  Kapital, außer dem
       Produktionspreis einen Surplusprofit abwirft, so steckt er diesen
       während der Dauer des
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       1*) Siehe vorl. Band, S. 783
       
       #761# 45. Kapitel - Die absolut, Grundrente
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       Pachtvertrages selbst  ein. Aber  warum? Weil, solange der Pacht-
       vertrag dauert,  die Schranke  des Grundeigentums  für die Anlage
       seines Kapitals  im Boden  weggefallen ist. Der bloße Umstand je-
       doch, daß,  um ihm  diesen Surplusprofit zu sichern, zusätzlicher
       schlechterer Boden  selbständig in Anbruch genommen und selbstän-
       dig verpachtet werden muß, beweist unwiderleglich, daß die Anlage
       von Zusatzkapital  auf dem alten Boden zur Herstellung der erfor-
       derlichen vermehrten  Zufuhr nicht  ausreicht. Die  eine  Annahme
       schließt die  andre aus. Man könnte nun zwar sagen: die Rente der
       schlechtesten Bodenart A ist selbst Differentialrente, verglichen
       entweder mit  dem Boden,  der vom  Eigentümer selbst  bebaut wird
       (dies kommt Jedoch rein als zufällige Ausnahme vor), oder mit der
       zusätzlichen Kapitalanlage  auf den  alten Pachtungen,  die keine
       Rente abwerfen.  Es wäre dies aber 1. eine Differentialrente, die
       nicht aus  der Verschiedenheit der Frucht, barkeit der Bodenatten
       entspränge und daher  n i c h t  voraussetzte, daß die Bodenart A
       keine Rente  zahlt und ihr Produkt zum Produktionspreis verkauft.
       Und 2.  der Umstand,  ob zusätzliche Kapitalanlagen auf derselben
       Pachtung Rente  abwerfen oder nicht, ist ganz so gleichgültig für
       den Umstand,  ob der  neu zu bestellende Boden der Klasse A Rente
       zahlt oder  nicht, wie  es z.B.  für die Anlage eines neuen selb-
       ständigen Fabrikgeschäfts  gleichgültig ist, ob ein andrer Fabri-
       kant desselben  Geschäftszweigs einen  Teil  seines  Kapitals  in
       zinstragenden Papieren  anlegt, weil  er ihn  nicht in seinem Ge-
       schäft ganz  verwerten kann;  oder ob  er einzelne  Erweiterungen
       macht, die  ihm nicht  den vollen Profit abwerfen, aber doch mehr
       als den  Zins. Für ihn ist das Nebensache. Die zusätzlichen neuen
       Etablissements müssen  dagegen den  Durchschnittsprofit  abwerfen
       und werden  unter dieser  Erwartung errichtet.  Allerdings bilden
       die zusätzlichen  Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen und die
       zusätzliche Bebauung von Neuland der Bodenart A Schranken fürein-
       ander. Die  Grenze, bis  zu der zusätzliches Kapital unter ungün-
       stigeren Produktionsbedingungen  auf derselben  Pachtung angelegt
       werden kann,  wird gegeben  durch,die konkurrierenden Neu anlagen
       auf Bodenklasse  A; andrerseits  wird die Rente, die diese Boden-
       klasse abwerfen  kann, begrenzt durch die konkurrierenden zusätz-
       lichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen.
       Alle diese  falschen Ausflüchte  lösen jedoch  nicht das Problem,
       welches einfach  hingestellt dieses  ist: Gesetzt, der Marktpreis
       des Getreides  (das uns in dieser Untersuchung alles Bodenprodukt
       vertritt) reiche hin, daß Teile der Bodenklasse A in Anbau genom-
       men werden könnten und daß das auf diesen neuen Feldern angelegte
       Kapital den Produktionspreis des Produkts herausschlüge, d.h. Ka-
       pitalersatz plus Durchschnittsprofit. Gesetzt
       
       #762# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       also, die  Bedingungen für die normale Verwertung von Kapital auf
       Bodenklasse A  seien vorhanden.  Genügt dies?  Kann dies  Kapital
       dann wirklich  angelegt werden?  Oder muß  der Marktpreis so weit
       steigen, daß  auch der  schlechteste Boden  A eine Rente abwirft?
       Schreibt also das Monopol des Grundeigentümers der Anlage des Ka-
       pitals eine  Schranke vor,  die vom  rein kapitalistischen Stand-
       punkt aus nicht vorhanden wäre ohne die Existenz dieses Monopols?
       Aus den  Bedingungen der  Fragestellung selbst  geht hervor, daß,
       wenn z.B.  auf den  alten Pachtungen  zusätzliche  Kapitalanlagen
       existieren, die  bei dem gegebnen Marktpreis keine Rente, sondern
       nur den  Durchschnittsprofit abwerfen,  dieser Umstand keineswegs
       die Frage  löst, ob  nun Kapital auf Bodenklasse A, die ebenfalls
       den Durchschnittsprofit  abwerfen würde,  aber keine  Rente,  nun
       wirklich angelegt  werden kann. Dies ist ja gerade die Frage. Daß
       die zusätzlichen  Kapitalanlagen, die keine Rente abwerfen, nicht
       den Bedarf  befriedigen, ist bewiesen durch die Notwendigkeit der
       Herbeiziehung des neuen Bodens der Klasse A. Wenn die zusätzliche
       Bebauung des  Bodens A  nur stattfindet,  soweit dieser Rente ab-
       wirft, also mehr als den Produktionspreis, so sind nur zwei Fälle
       möglich. Entweder  der Marktpreis  muß so  stehn, daß  selbst die
       letzten zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen Sur-
       plusprofit abwerfen, werde dieser nun vom Pächter oder vom Grund-
       besitzer eingesteckt.  Diese Steigerung  des Preises  und  dieser
       Surplusprofit der  letzten zusätzlichen  Kapitalanlagen wäre dann
       Folge davon, daß der Boden A nicht bebaut werden kann, ohne Rente
       abzuwerfen. Denn  genügte für eine Bebauung der Produktionspreis,
       das Abwerfen  des bloßen  Durchschnittsprofits, so wäre der Preis
       nicht so  weit gestiegen, und die Konkurrenz der neuen Ländereien
       wäre schon  eingetreten, sobald  sie bloß diese Produktionspreise
       abwürfen. Mit den zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pach-
       tungen, die  keine Rente abwürfen, würden dann Kapitalanlagen auf
       Boden A  konkurrieren, die ebenfalls keine Rente abwürfen. - Oder
       aber, die  letzten Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen werfen
       keine Rente  ab, aber  dennoch ist  der Marktpreis hoch genug ge-
       stiegen, daß  Boden A  in Anbruch  genommen werden kann und Rente
       abwirft. In  diesem Fall  war die  zusätzliche Kapitalanlage, die
       keine Rente  abwirft, nur  möglich, weil der Boden A nicht bebaut
       werden kann,  bis der  Marktpreis ihm  erlaubt, Rente  zu zahlen.
       Ohne diese  Bedingung wäre seine Kultur schon bei einem niedrigem
       Preisstand eingetreten;  und jene  spätern Kapitalanlagen auf den
       alten Pachtungen,  die den  hohen Marktpreis brauchen, um den ge-
       wöhnlichen Profit ohne Rente abzuwerfen, hätten nicht stattfinden
       können. Bei  dem hohen  Marktpreis werfen  sie ja  nur den Durch-
       schnittsprofit ab. Bei
       
       #763# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
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       einem niedrigeren,  der mit  der Kultur  des Bodens  A als dessen
       Produktionspreis regulierend  geworden wäre,  hätten  sie  diesen
       Profit also nicht abgeworfen, hätten also unter der Voraussetzung
       überhaupt nicht  stattgefunden. Die  Rente des  Bodens A würde so
       zwar eine  Differentialrente bilden,  verglichen mit diesen Kapi-
       talanlagen auf  den alten  Pachtungen, die  keine Rente abwerfen.
       Aber daß  die Bodenflächen  von A  eine solche  Differentialrente
       bilden, ist  nur die Folge davon, daß sie überhaupt nicht der Be-
       bauung zugänglich  werden, es sei denn, daß sie eine Rente abwer-
       fen; daß  also die  Notwendigkeit dieser  an und  für sich  durch
       keine Differenz  der Bodenarten  bedingten Rente  stattfindet und
       die Schranke bildet für die mögliche Anlage zusätzlicher Kapitale
       auf den alten Pachtungen. In beiden Fällen wäre die Rente des Bo-
       dens A nicht einfache Folge des Steigens der Getreidepreise, son-
       dern umgekehrt: der Umstand, daß der schlechteste Boden Rente ab-
       werfen muß, damit seine Bebauung überhaupt erlaubt wird, wäre die
       Ursache des  Steigens der  Getreidepreise bis  zu dem  Punkt,  wo
       diese Bedingung erfüllt werden kann.
       Die Differentialrente  hat das Eigentümliche, daß das Grundeigen-
       tum hier  nur den  Surplusprofit abfängt,  den sonst  der Pächter
       einstecken würde  und unter  gewissen Umständen während der Dauer
       seines Pachtkontrakts  wirklich einsteckt.  Das Grundeigentum ist
       hier nur  die Ursache  der  Übertragung  eines  ohne  sein  Zutun
       (vielmehr infolge der Bestimmung des den Marktpreis regulierenden
       Produktionspreises durch  die Konkurrenz)  erwachsenden Teils des
       Warenpreises, der sich in Surplusprofit auflöst - der Übertragung
       dieses Preisteils  von einer  Person auf die andre, vom Kapitali-
       sten auf  den Grundeigentümer.  Aber das  Grundeigentum ist  hier
       nicht  die   Ursache,  welche   diesen  Bestandteil  des  Preises
       s c h a f f t   oder die Preissteigerung, die er voraussetzt. Da-
       gegen, wenn  die schlechteste Bodenart A nicht bebaut werden kann
       - obgleich  ihre Bebauung  den Produktionspreis abwerfen würde -,
       bis sie  einen Überschuß über diesen Produktionspreis, eine Rente
       abwirft, so  ist das Grundeigentum der schöpferische Grund dieser
       Preissteigerung.   D a s   G r u n d e i g e n t u m  s e l b s t
       h a t   R e n t e   e r z e u g t.  Es ändert nichts daran, wenn,
       wie im  zweiten behandelten Fall, die 'letzt vom Boden A gezahlte
       Rente eine  Differentialrente bildet,  verglichen mit der letzten
       zusätzlichen Kapitalanlage auf alten Pachtungen, die nur den Pro-
       duktionspreis zahlt.  Denn der  Umstand, da  Boden A nicht bebaut
       werden kann, bis der regulierende Marktpreis hoch genug gestiegen
       ist, um Abwerfung einer Rente für Boden A zuzulassen - nur dieser
       Umstand ist hier der Grund, daß der Marktpreis bis zu einem Punkt
       steigt, der  zwar den  letzten Kapitalanlagen auf den alten Pach-
       tungen nur ihren Produktionspreis zahlt,
       
       #764# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       aber einen  solchen Produktionspreis, der zugleich eine Rente für
       Boden A  abwirft. Daß dieser überhaupt Rente zahlen muß, ist hier
       die Ursache  der Schöpfung der Differentialrente zwischen Boden A
       und den letzten Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen.
       Wenn wir  Oberhaupt davon sprechen, daß - unter der Voraussetzung
       der Regelung des Getreidepreises durch den Produktionspreis - Bo-
       denklasse A keine Rente zahlt, so verstehn wir Rente im kategori-
       schen Sinn  des Worts. Zahlt der Pächter ein Pachtgeld, das einen
       Abzug bildet,  sei es  vom normalen  Lohn seiner Arbeiter, sei es
       von seinem eignen normalen Durchschnittsprofit, so zahlt er keine
       Rente, keinen  von Arbeitslohn  und Profit  unterschiednen, selb-
       ständigen Bestandteil  des Preises seiner Ware. Es ist schon frü-
       her bemerkt  worden, daß  dies in  der Praxis beständig vorkommt.
       Soweit der  Lohn der  Landarbeiter in  einem Land allgemein unter
       das normale  Durchschnittsniveau des  Arbeitslohns  herabgedrückt
       wird und  daher ein  Abzug vom Arbeitslohn, ein Teil des Arbeits-
       lohns allgemein  in die  Rente eingeht,  bildet dies  keinen Aus-
       nahmsfall für  den Pächter des schlechtesten Bodens. In demselben
       Produktionspreis, der  die Bebauung  des schlechtesten Bodens zu-
       lässig macht,  bildet bereits  dieser niedrige  Arbeitslohn einen
       konstituierenden Posten, und der Verkauf des Produkts zum Produk-
       tionspreis befähigt  den Pächter  dieses Bodens daher nicht, eine
       Rente zu  zahlen. Der  Grundeigentümer kann  seinen Boden auch an
       einen Arbeiter  verpachten, der  zufrieden ist,  alles  oder  den
       größten Teil  dessen, was ihm der Verkaufspreis über dem Arbeits-
       lohn gewährt,  dem andren in der Form der Rente zu zahlen. In al-
       len diesen  Fällen wird jedoch keine wirkliche Rente gezahlt, ob-
       gleich Pachtgeld  gezahlt wird. Wo aber der kapitalistischen Pro-
       duktionsweise entsprechende Verhältnisse existieren, müssen Rente
       und Pachtgeld  zusammenfallen. Es  ist aber  gerade dies  normale
       Verhältnis, das hier zu untersuchen ist.
       Wenn schon die oben betrachteten Fälle, worin wirklich, innerhalb
       der kapitalistischen Produktionsweise, Kapitalanlagen auf dem Bo-
       den stattfinden können, ohne Rente abzuwerfen, nichts entscheiden
       für unser  Problem, so noch viel weniger die Verweisung auf Kolo-
       nialverhältnisse. Was  die Kolonie  zur Kolonie macht - wir spre-
       chen hier  nur von  eigentlichen ackerbauenden  Kolonien  -,  ist
       nicht nur  die Masse der im Naturzustand befindlichen fruchtbaren
       Ländereien. Es  ist vielmehr  der Umstand,  daß diese  Ländereien
       nicht angeeignet,  nicht unter das Grundeigentum subsumiert sind.
       Es ist  dies, was  den ungeheuren  Unterschied macht zwischen den
       alten Ländern  und den  Kolonien, soweit  der Boden  in  Betracht
       kommt: Die  legale oder  faktische Nichtexistenz  des Grundeigen-
       tums, wie
       
       #765# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
       -----
       Wakefield 35)  richtig bemerkt,  und schon lange vor ihm Mirabeau
       père, der  Physiokrat, und  andre ältre Ökonomen entdeckt hatten.
       Es ist  hier ganz  gleichgültig, ob  die Kolonisten ohne weiteres
       den Boden sich aneignen oder ob sie dem Staat unter dem Titel ei-
       nes nominellen  Bodenpreises in der Tat nur eine Gebühr für einen
       gültigen Rechtstitel auf den Boden zahlen. Es ist auch gleichgül-
       tig, daß schon angesiedelte Kolonisten juristische Eigentümer von
       Grund und  Boden sind. Tatsächlich bildet hier das Grundeigenturn
       keine Schranke  für die  Anlage von  Kapital oder auch von Arbeit
       ohne Kapital;  die Beschlagnahme  des einen  Bodenteils durch die
       bereits ansässigen  Kolonisten  schließt  die  neuen  Ankömmlinge
       nicht von  der Möglichkeit  aus, neuen  Boden zum  Anwendungsfeld
       ihres Kapitals  oder ihrer Arbeit zu machen. Wenn es also gilt zu
       untersuchen, wie  das Grundeigenturn auf die Preise der Bodenpro-
       dukte und  auf die Rente wirkt, da wo es den Boden als Anlagefeld
       des Kapitals  beschränkt, so  ist  es  höchst  abgeschmackt,  von
       freien bürgerlichen  Kolonien zu sprechen, wo weder die kapitali-
       stische Produktionsweise in der Agrikultur, noch die ihr entspre-
       chende Form  des Grundeigentums  existiert, das letztre überhaupt
       faktisch nicht existiert. So z.B. Ricardo in dem Kapitel über die
       Grundrente. Im  Eingang sagt  er, er wolle die Wirkung der Aneig-
       nung des  Bodens auf  den Wert der Bodenprodukte untersuchen, und
       gleich darauf  nimmt er  als Illustration die Kolonien, wo er un-
       terstellt, daß  der Grund und Boden relativ elementarisch vorhan-
       den und  seine Exploitation  nicht durch das Monopol des Grundei-
       gentums beschränkt ist.
       Das bloße  juristische Eigentum  am Boden  schafft dem Eigentümer
       keine Grundrente.  Wohl aber  gibt es ihm die Macht, seinen Boden
       solange der  Exploitation zu  entziehn, bis die ökonomischen Ver-
       hältnisse eine Verwertung desselben erlauben, die ihm einen Über-
       schuß abwirft,  sei es, daß der Boden zur eigentlichen Agrikultur
       verwandt werde,  sei es  zu andren Produktionszwecken, wie Bauten
       etc. Er  kann die  absolute Quantität dieses Beschäftigungsfeldes
       nicht vermehren  oder vermindern,  wohl aber  seine auf dem Markt
       befindliche Quantität.  Es ist  daher, wie  schon Fourier bemerkt
       hat, eine  charakteristische Tatsache, daß in allen zivilisierten
       Ländern ein verhältnismäßig bedeutender Teil des Bodens stets der
       Kultur entzogen bleibt.
       Den Fall  also gesetzt, daß die Nachfrage Aufbrechen neuer Lände-
       reien erheischt,  sage unfruchtbarerer  Ländereien als die bisher
       bebauten, wird
       ---
       35) Wakefield,  "England and  America", London  1833.  Vergleiche
       auch Buch I, Kap. XXV.
       
       #766# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       der Grundeigentümer diese Ländereien umsonst verpachten, weil der
       Marktpreis des  Bodenprodukts hoch genug gestiegen ist, damit die
       Kapitalanlage in  diesem Boden  dem Pächter  den Produktionspreis
       zahlt und  daher den gewöhnlichen Profit abwirft? Keineswegs. Die
       Kapitalanlage muß  ihm eine  Rente abwerfen.  Er verpachtet erst,
       sobald ihm  ein Pachtgeld gezahlt werden kann. Der Marktpreis muß
       also über  den Produktionspreis  gestiegen sein  zu P + r, so daß
       dem Grundeigentümer eine Rente gezahlt werden kann. Da das Grund-
       eigentum der  Voraussetzung nach ohne die Verpachtung nichts ein-
       trägt, ökonomisch  wertlos ist,  so ist  ein geringes Steigen des
       Marktpreises über  den Produktionspreis hinreichend, um den neuen
       Grund und Boden schlechtester Sorte in den Markt zu bringen.
       Es fragt sich nun: Folgt aus der Grundrente des schlechtesten Bo-
       dens, die aus keiner Differenz der Fruchtbarkeit hergeleitet wer-
       den kann,  daß der  Preis des  Bodenprodukts notwendig  ein Mono-
       polpreis im gewöhnlichen Sinn ist oder ein Preis, worin die Rente
       in der  Form eingeht wie eine Steuer, nur daß der Grundeigentümer
       die Steuer  erhebt statt des Staats? Daß diese Steuer ihre gegeb-
       nen ökonomischen  Schranken hat,  ist selbstverständlich. Sie ist
       beschränkt durch  zusätzliche Kapitalanlagen  auf den alten Pach-
       tungen, durch  die Konkurrenz  der fremden  Bodenprodukte - deren
       freie Einfuhr  vorausgesetzt -, durch die Konkurrenz der Grundei-
       gentümer untereinander,  endlich durch  Bedürfnis und Zahlungsfä-
       higkeit der  Konsumenten. Aber  darum handelt es sich hier nicht.
       Es handelt  sich darum,  ob die Rente, die der schlechteste Boden
       zahlt, in  den Preis  seines Produkts, der der Voraussetzung nach
       den allgemeinen Marktpreis reguliert, in derselben Weise eingeht,
       wie eine  Steuer in  den Preis  der Ware, auf die sie gelegt ist,
       d.h. als ein von ihrem Werte unabhängiges Element.
       Es folgt  dies keineswegs notwendig und ist nur behauptet worden,
       weil der  Unterschied zwischen  dem Wert der Waren und ihrem Pro-
       duktionspreis bisher  nicht begriffen  war. Wir haben gesehn, daß
       der Produktionspreis  einer Ware  keineswegs mit ihrem Wert iden-
       tisch ist, obgleich die Produktionspreise der Waren, in ihrer To-
       talität betrachtet, nur durch ihren Gesamtwert reguliert sind und
       obgleich die  Bewegung der Produktionspreise der verschiednen Wa-
       rensorten, alle  andren  Umstände  gleichbleibend  gesetzt,  aus-
       schließlich durch  die Bewegung  ihrer Werte bestimmt ist. Es ist
       gezeigt worden, daß der Produktionspreis einer Ware über oder un-
       ter ihrem Wert stehn kann und nur ausnahmsweis mit ihrem Wert zu-
       sammenfällt. Die Tatsache daher, daß die Bodenprodukte über ihren
       Produktionspreis verkauft  werden, beweist  noch keineswegs,  daß
       sie auch  über ihren  Wert verkauft werden; wie die Tatsache, daß
       im Durchschnitt die Industrieprodukte
       
       #767# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
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       zu ihrem  Produktionspreis verkauft  werden, keineswegs  beweist,
       daß sie  zu ihrem Wert verkauft werden. Es ist möglich, daß Agri-
       kulturprodukte über  ihrem Produktionspreis  und unter ihrem Wert
       verkauft werden,  wie andrerseits viele Industrieprodukte nur den
       Produktionspreis abwerfen, weil sie über ihrem Wert verkauft wer-
       den.
       Das Verhältnis  des Produktionspreises  einer Ware  zu ihrem Wert
       ist ausschließlich  bestimmt durch  das Verhältnis, worin der va-
       riable Teil  des Kapitals,  womit sie  produziert wird, zu seinem
       konstanten Teil  steht, oder durch die organische Zusammensetzung
       des sie  produzierenden Kapitals. Ist die Zusammensetzung des Ka-
       pitals in  einer Produktionssphäre  niedriger als die des gesell-
       schaftlichen Durchschnittskapitals,  d.h. ist  sein variabler, in
       Arbeitslohn ausgelegter Bestandteil, im Verhältnis zu seinem kon-
       stanten, in  den sachlichen  Arbeitsbedingungen  ausgelegten  Be-
       standteil, größer als dies beim gesellschaftlichen Durchschnitts-
       kapital der Fall ist, so muß der Wert seines Produkts über seinem
       Produktionspreis stehn. D.h. ein solches Kapital produziert, weil
       es mehr  lebendige Arbeit anwendet, bei gleicher Exploitation der
       Arbeit mehr  Mehrwert, also  mehr Profit,  als ein  gleich großer
       aliquoter Teil  des gesellschaftlichen Durchschnittskapitals. Der
       Wert seines Produkts steht daher über seinem Produktionspreis, da
       dieser Produktionspreis  gleich ist  dem Kapitalersatz  plus  dem
       Durchschnittsprofit und der Durchschnittsprofit niedriger ist als
       der in dieser Ware produzierte Profit. Der vom gesellschaftlichen
       Durchschnittskapital produzierte  Mehrwert ist  geringer als  der
       von einem  Kapital dieser  niedrigen Zusammensetzung  produzierte
       Mehrwert. Umgekehrt verhält es sich, wenn das in einer bestimmten
       Produktionssphäre angelegte  Kapital von  höherer Zusammensetzung
       ist als  das gesellschaftliche Durchschnittskapital. Der Wert der
       von ihm  produzierten Waren  steht unter  ihrem Produktionspreis,
       was allgemein  bei den Produkten der meistentwickelten Industrien
       der Fall ist.
       Ist das  Kapital in  einer bestimmten Produktionssphäre niedriger
       zusammengesetzt als  das gesellschaftliche  Durchschnittskapital,
       so ist  dies zunächst nur ein andrer Ausdruck dafür, daß die Pro-
       duktivkraft der  gesellschaftlichen Arbeit  in  dieser  besondern
       Produktionssphäre unter  dem Durchschnittsniveau  steht; denn die
       erreichte Stufe der Produktivkraft stellt sich dar in dem relati-
       ven Übergewicht  des konstanten  Kapitalteils über  den variablen
       oder in der beständigen Abnahme des von einem gegebnen Kapital in
       Arbeitslohn ausgelegten  Bestandteils. Ist  umgekehrt das Kapital
       in einer  bestimmten Produktionssphäre  höher zusammengesetzt, so
       drückt dies  eine über  dem Durchschnittsniveau stehende Entwick-
       lung der Produktivkraft aus.
       
       #768# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Von eigentlich  künstlerischen Arbeiten nicht zu reden, deren Be-
       trachtung der  Natur der Sache nach von unserm Thema ausgeschlos-
       sen ist,  versteht es  sich übrigens  von selbst, daß verschiedne
       Produktionssphären  nach   ihrer  technischen  Besonderheit  ver-
       schiedne Verhältnisse von konstantem und vatiablem Kapital erhei-
       schen und daß die lebendige Arbeit in einigen mehr, in andren we-
       niger Raum  einnehmen muß. Z.B. in der extraktiven Industrie, die
       genau zu  unterscheiden von der Agrikultur, fällt das Rohmaterial
       als ein  Element des konstanten Kapitals ganz weg und spielt auch
       das Hilfsmaterial  nur hie  und da  eine bedeutende Rolle. In der
       Bergwerksindustrie iedoch  spielt der  andre Teil  des konstanten
       Kapitals, das  fixe Kapital,  eine bedeutende Rolle. Dennoch wird
       man auch  hier den  Fortschritt der  Entwicklung messen können am
       relativen Wachsen des konstanten Kapitals, verglichen t dem vari-
       ablen.
       Ist die Zusammensetzung des Kapitals in der eigentlichen Agrikul-
       tur niedriger  als die  des gesellschaftlichen Durchschnittskapi-
       tals, so  würde dies  prima facie ausdrücken, daß in Ländern ent-
       wickelter Produktion  die Agrikultur  nicht  in  demselben  Grade
       fortgeschritten ist  wie die verarbeitende Industrie. Solche Tat-
       sache würde,  von allen  andren und  z.T. entscheidenden ökonomi-
       schen Umständen abgesehn, sich schon aus der frühern und raschern
       Entwicklung der mechanischen Wissenschaften, und namentlich ihrer
       Anwendung, verglichen  mit der  spätern und z.T. ganz jungen Ent-
       wicklung der  Chemie, Geologie  und Physiologie,  und  namentlich
       wieder ihrer  Anwendung auf die Agrikultur erklären. Übrigens ist
       es eine  unzweifelhafte und längst bekannte 36) Tatsache, daß die
       Fortschritte der Agrikultur selbst sich stetig im relativen Wach-
       sen des  konstanten Kapitalteils  gegen den variablen ausdrucken.
       Ob in einem bestimmten Lande kapitalistischer Produktion, in Eng-
       land z.  B., die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals niedriger
       ist als  die des  gesellschaftlichen  Durchschnittskapitals,  ist
       eine Frage,  die nur statistisch zu entscheiden ist und worauf es
       für unsern  Zweck überflüssig,  im Detail  einzugehn.  Jedenfalls
       steht theoretisch  das fest,  daß nur  unter dieser Voraussetzung
       der Wert der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis stehn
       kann; d.h.  daß der  von einem  Kapital von gegebner Größe in der
       Agrikultur erzeugte  Mehrwert oder, was dasselbe ist, die von ihm
       in Bewegung gesetzte und kommandierte Mehrarbeit (also auch ange-
       wandte lebendige  Arbeit überhaupt)  größer  ist  als  bei  einem
       gleich großen  Kapital von gesellschaftlicher Durchschnittszusam-
       mensetzung.
       ---
       36) Siehe Dombasle und R. Jones [1029.
       
       #769# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
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       Es genügt  also für  die Form der Rente, die wir hier untersuchen
       und die nur unter dieser Annahme stattfinden kann, die Annahme zu
       machen. Wo  die Hypothese  wegfällt, fällt  auch die ihr entspre-
       chende Form der Rente weg.
       Die bloße  Tatsache eines  Überschusses des Werts der Agrikultur-
       produkte über ihren Produktionspreis würde jedoch für sich allein
       in keiner  Weise hinreichen,  das Dasein einer, von der Differenz
       in der Fruchtbarkeit der Bodenarten oder sukzessiver Kapitalanla-
       gen auf  demselben Boden  unabhängigen  Grundrente  zu  erklären,
       kurz, einer  von der Differentialrente begrifflich unterschiednen
       Rente, die  wir daher  als absolute Rente bezeichnen können. Eine
       ganze Anzahl Manufakturprodukte besitzen die Eigenschaft, daß ihr
       Wert über  ihrem Produktionspreis  steht, ohne  daß  sie  deshalb
       einen Überschuß  über den  Durchschnittsprofit  oder  einen  Sur-
       plusprofit abwürfen,  der sich  in Rente verwandeln könnte. Umge-
       kehrt. Dasein  und Begriff  des Produktionspreises und der allge-
       meinen Profitrate,  die er ein. schließt, beruhen darauf, daß die
       einzelnen Waren  nicht zu ihrem Wert verkauft werden. Die Produk-
       tionspreise entspringen  aus einer  Ausgleichung der  Warenwerte,
       die, nach  Rückerstattung der  respektiven, in  den  verschiednen
       Produktionssphären aufgezehrten  Kapitalwerte, den gesamten Mehr-
       wert verteilt,  nicht im  Verhältnis, worin  er in  den einzelnen
       Produktionssphären erzeugt  ist  und  daher  in  ihren  Produkten
       steckt, sondern  im Verhältnis  zur Größe der vorgeschoßnen Kapi-
       tale. Nur so entspringt ein Durchschnittsprofit und der Produkti-
       onspreis der  Waren, dessen charakteristisches Element er ist. Es
       ist die  stete Tendenz  der Kapitale,  durch die Konkurrenz diese
       Ausgleichung in  der Verteilung  des vom  Gesamtkapital erzeugten
       Mehrwerts zu bewirken und alle Hindernisse dieser Ausgleichung zu
       überwältigen. Es  ist daher  ihre Tendenz, nur solche Surpluspro-
       fite zu  dulden, wie sie unter allen Umständen, nicht aus dem Un-
       terschied zwischen  den Werten und den Produktionspreisen der Wa-
       ren, sondern  vielmehr aus  dem allgemeinen,  den Markt regelnden
       Produktionspreis und  den von  ihm  unterschiednen  individuellen
       Produktionspreisen entspringen;  Surplus. Profite, die daher auch
       nicht zwischen  zwei verschiednen Produktionssphären, sondern in-
       nerhalb jeder Produktionssphäre stattfinden, also die allgemeinen
       Produktionspreise der  verschiednen Sphären,  d.h. die allgemeine
       Profitrate, nicht berühren und vielmehr die Verwandlung der Werte
       in Produktionspreise  und die allgemeine Profitrate voraussetzen.
       Diese Voraussetzung  beruht jedoch,  wie früher erörtert, auf der
       fortwährend wechselnden  proportionellen Verteilung  des  gesell-
       schaftlichen Gesamtkapitals  unter die  verschiednen Produktions-
       sphären, auf fortwährender Ein- und
       
       #770# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Auswanderung der  Kapitale, auf  ihrer Übertragbarkeit  von einer
       Sphäre zur  andern, kurz, auf ihrer freien Bewegung zwischen die-
       sen verschiednen  Produktionssphären als  ebensoviel  disponiblen
       Anlagefeldern für  die selbständigen Teile des gesellschaftlichen
       Gesamtkapitals. Es  ist dabei  vorausgesetzt, daß keine oder doch
       nur eine  zufällige und temporäre Schranke die Konkurrenz der Ka-
       pitale verhindert  - z.B. in einer Produktionssphäre, wo der Wert
       der Waren  über ihrem Produktionspreis steht oder wo der erzeugte
       Mehrwert über  dem Durchschnittsprofit  steht -, den Wert auf den
       Produktionspreis zu reduzieren und damit den überschüssigen Mehr-
       wert dieser  Produktionssphäre unter alle vom Kapital exploitier-
       ten Sphären  proportionell zu verteilen. Tritt aber das Gegenteil
       ein, stößt  das Kapital  auf eine  fremde Macht, die es nur teil-
       weise oder  gar nicht überwinden kann und die seine Anlage in be-
       sondren Produktionssphären  beschränkt, sie nur unter Bedingungen
       zuläßt, welche  jene allgemeine  Ausgleichung des  Mehrwerts  zum
       Durchschnittsprofit ganz  oder teilweise  ausschließen, so  würde
       offenbar in  solchen Produktionssphären  durch den  Überschuß des
       Warenwerts über  ihren Produktionspreis  ein  Surplusprofit  ent-
       springen, der  in Rente  verwandelt und als solche dem Profit ge-
       genüber verselbständigt  werden könnte.  Als eine  solche  fremde
       Macht und  Schranke tritt  aber das Grundeigentum dem Kapital bei
       seinen Anlagen  in Grund  und Boden  oder der Grundeigentümer dem
       Kapitalisten gegenüber.
       Das Grundeigentum  ist hier die Barriere, die keine neue Kapital-
       anlage auf  bisher unbebautem  oder unverpachtetem Boden erlaubt,
       ohne Zoll zu erheben, d.h. ohne eine Rente zu verlangen, obgleich
       der in  Neubau gezogne Boden einer Art angehört, die keine Diffe-
       rentialrente abwirft,  und die, ohne das Grundeigentum, schon bei
       einer geringem  Steigerung des  Marktpreises hätte  bebaut werden
       können, so  daß der  regulierende Marktpreis  dem Bebauer  dieses
       schlechtesten Bodens  nur seinen  Prduktionspreis bezahlt  hätte.
       Infolge der Schranke jedoch, die das Grundeigentum setzt, muß der
       Marktpreis bis  zu einem  Punkt steigen, wo der Boden einen Über-
       schuß über den Produktionspreis, d. h. eine Rente zahlen kann. Da
       aber der  Wert der  vom agrikolen  Kapital produzierten Waren der
       Voraussetzung nach  über  ihrem  Produktionspreis  steht,  bildet
       diese Rente (einen gleich zu untersuchenden Fall ausgenommen) den
       Überschuß des  Werts über den Produktionspre' oder einen Teil da-
       von. Ob  die Rente  gleich der ganzen Differenz Zwischen dem Wert
       und dem  Produktionspreis oder  nur gleich einem größern oder ge-
       ringem Teil dieser Differenz, hinge ganz und gar ab vom Stand der
       Zufuhr zur Nachfrage und vom Umfang des in neue Bebauung gezognen
       Gebiets. Solange  die Rente  nicht gleich dem Überschuß des Werts
       der
       
       #771# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
       -----
       Ackerbauprodukte über  ihren Produktionspreis,  ginge  immer  ein
       Teil dieses  Überschusses ein  in die allgemeine Ausgleichung und
       proportionelle Verteilung  alles Mehrwerts unter die verschiednen
       Einzelkapitale. Sobald  die Rente  gleich dem Überschuß des Werts
       über den  Produktionspreis, wäre  dieser ganze  Teil des über den
       Durchschnittsprofit überschüssigen  Mehrwerts dieser Ausgleichung
       entzogen. Ob  diese absolute  Rente aber  gleich dem ganzen Über-
       schuß des  Werts über  den Produktionspreis oder nur gleich einem
       Teil desselben,  die Agrikulturprodukte würden immer zu einem Mo-
       nopolpreis verkauft,  nicht weil  ihr Preis über ihrem Wert, son-
       dern weil  er gleich  ihrem Wert  oder weil  er unter ihrem Wert,
       aber über  ihrem Produktionspreis  stände. Ihr  Monopol  bestände
       darin, nicht  wie andre  Industrieprodukte, deren  Wert über  dem
       allgemeinen Produktionspreis  steht, zum  Produktionspreis nivel-
       liert zu werden. Da ein Teil des Werts wie des Produktionspreises
       eine tatsächlich  gegebne Konstante  ist, nämlich  der Kostpreis,
       das in der Produktion aufgezehrte Kapital = k, so besteht ihr Un-
       terschied in  dem andren,  variablen Teil,  dem Mehrwert,  der im
       Produktionspreis = p, dem Profit ist, d.h. gleich dem Gesamtmehr-
       wert, berechnet  auf das  gesellschaftliche Kapital und auf jedes
       einzelne Kapital  als aliquoten  Teil desselben, der aber im Wert
       der Ware  gleich dem  wirklichen Mehrwert  ist, den dies besondre
       Kapital erzeugt  hat, und  der einen inte grierenden Teil der von
       ihm erzeugten Warenwerte bildet. Steht der Wert der Ware über ih-
       rem Produktionspreis,  so ist  der Produktionspreis  = k + p, der
       Wert =  k + p + d, so daß p + d = dem in ihr steckenden Mehrwert.
       Die Differenz zwischen dem Wert und dem Produktionspreis ist also
       = d,  dem Überschuß  des von  diesem Kapital  erzeugten Mehrwerts
       über den  durch die  allgemeine Profitrate  ihm zugewiesenen.  Es
       folgt hieraus,  daß der  Preis der  Agrikulturprodukte über ihrem
       Produktionspreis stehn  kann, ohne daß er ihren Wert erreicht. Es
       folgt ferner,  daß bis  zu einem  gewissen  Punkt  eine  dauernde
       Preissteigerung der  Agrikulturprodukte stattfinden  kann,  bevor
       ihr Preis  ihren Wert  erreicht hat. Es folgt ebenso, daß nur in-
       folge des Monopols des Grundeigentums der Wertüberschuß der Agri-
       kulturprodukte über  ihren Produktionspreis zu einem bestimmenden
       Moment ihres  allgemeinen Marktpreises werden kann. Es folgt end-
       lich, daß in diesem Fall nicht die Verteuerung des Produkts Ursa-
       che der Rente, sondern die Rente Ursache der Verteuerung des Pro-
       dukts ist.  Wenn der  Preis des  Produkts der  Flächeneinheit des
       schlechtesten Bodens  = P + r, so steigen alle Differentialrenten
       um die  entsprechenden Multipeln von r, da nach der Voraussetzung
       P + r der regulierende Marktpreis wird.
       Wäre die Durchschnittszusammensetzung des nicht agrikolen gesell-
       schaftlichen
       
       #772# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Kapitals = 85c + 15v und die Rate des Mehrwerts 100%, so wäre der
       Produktionspreis =  115. Wäre  die Zusammensetzung  des agrikolen
       Kapitals = 75c + 25v so wäre der Wert des Produkts, bei derselben
       Rate des  Mehrwerts, und der regulierende Marktwert = 125. Gliche
       sich das  agrikole mit  dem nicht  agrikolen Produkt  zum  Durch-
       schnittspreis aus  (wir setzen der Kürze halber das Gesamtkapital
       in beiden  Produktionszweigen gleich), so wäre der Gesamtmehrwert
       = 40, also 20% auf die 200 Kapital. Das Produkt des einen wie des
       andern würde  zu 120 verkauft. Bei einer Ausgleichung zu den Pro-
       duktionspreisen würden  also die  durchschnittlichen  Marktpreise
       des nicht  agrikolen Produkts über und die des agrikolen Produkts
       unter ihren  Wert zu  stehn kommen. Würden die Agrikulturprodukte
       zu ihrem  vollen Wert verkauft, so ständen sie um 5 höher und die
       industrieprodukte um 5 niedriger als bei der Ausgleichung. Erlau-
       ben die  Marktverhältnisse nicht, die Agrikulturprodukte zu ihrem
       vollen Wert,  zum ganzen  Überschuß über  den Produktionspreis zu
       verkaufen, so steht die Wirkung zwischen beiden Extremen; die In-
       dustrieprodukte würden etwas über ihrem Wert und die Ackerbaupro-
       dukte etwas über ihrem Produktionspreis verkauft.
       Obgleich das Grundeigentum den Preis der Bodenprodukte über ihren
       Produktionspreis hinaustreiben kann, hängt es nicht von ihm, son-
       dern von  der allgemeinen  Marktlage ab,  wie weit der Marktpreis
       über den  Produktionspreis hinaus  sich dem  Wert annähert und in
       welchem Maß also der über den gegebnen Durchschnittsprofit hinaus
       in der  Agrikultur erzeugte  Mehrwert sich entweder in Rente ver-
       wandelt oder  aber in  die allgemeine  Ausgleichung des Mehrwerts
       zum Durchschnittsprofit  eingeht. Auf  jeden Fall ist diese abso-
       lute, aus  dem Überschuß des Werts über den Produktionspreis ent-
       springende Rente  bloß ein Teil des agrikolen Mehrwerts, Verwand-
       lung dieses  Mehrwerts in  Rente, Abfangung  desselben durch  den
       Grundeigentümer; ganz  wie die  Differentialrente entspringt  aus
       Verwandlung von Surplusprofit in Rente, Abfangung desselben durch
       das Grundeigentum,  bei allgemein regulierendem Produktionspreis.
       Diese beiden Formen der Rente sind die einzig normalen. Außerhalb
       derselben kann  die Rente nur auf eigentlichem Monopolpreis beru-
       hen, der weder vom Produktionspreis noch vom Wert der Waren, son-
       dern vom  Bedürfnis und der Zahlungsfähigkeit der Käufer bestimmt
       ist und  dessen Betrachtung  in die  Lehre von der Konkurrenz ge-
       hört, wo die wirkliche Bewegung der Marktpreise untersucht wird.
       Wäre aller  zum Ackerbau brauchbare Boden eines Landes verpachtet
       die kapitalistische  Produktionsweise  und  normale  Verhältnisse
       allgemein
       
       #773# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
       -----
       vorausgesetzt -,  so gäbe  es keinen  Boden, der  nicht Rente ab-
       würfe, aber  es könnte Kapitalanlagen, einzelne Teile des auf den
       Boden angelegten  Kapitals geben,  die keine Rente abwürfen; denn
       sobald der  Boden verpachtet ist, hört das Grundeigentum auf, als
       absolute Schranke für die nötige Kapitalanlage zu wirken. Als re-
       lative Schranke  wirkt es  auch dann  noch insofern fort, als der
       Heimfall des dem Boden einverleibten Kapitals an den Grund eigen-
       tümer dem  Pächter hier  sehr bestimmte  Schranken zieht.  Nur in
       diesein Fall  würde sich  alle Rente in Differentialrente verwan-
       deln, nicht in Differentialrente, bestimmt durch die Differenz in
       der Bonität des Bodens, sondern durch die Differenz zwischen den,
       nach den  letzten Kapitalanlagen  auf einen bestimmten Boden sich
       ergebenden Surplusprofiten  und der  Rente, die  für Pachtung des
       Bodens schlechtester Klasse gezahlt würde. Als Schranke wirkt das
       Grundeigentum nur  absolut, soweit  die Zulassung zum Boden über-
       haupt, als  zu einem  Anlagefeld des  Kapitals, den Tribut an den
       Grundeigentümer bedingt.  Hat diese  Zulassung stattgefunden,  so
       kann dieser dem quantitativen Umfang der Kapitalanlage auf gegeb-
       nem Bodenstück keine absoluten Schranken mehr entgegensetzen. Dem
       Häuserbau überhaupt  ist eine  Schranke gelegt durch das Grundei-
       gentum eines  Dritten an dem Boden, worauf das Haus gebaut werden
       soll. Ist  dieser Boden  aber einmal  zum Häuserbau gepachtet, so
       hängt es vom Pächter ab, ob er ein hohes oder niedriges Haus dar-
       auf errichten will.
       Wäre die Durchschnittszusammensetzung des agrikolen Kapitals die-
       selbe oder  höher als die des gesellschaftlichen Durchschnittska-
       pitals, so  fiele die  absolute Rente,  immer in dem entwickelten
       Sinn, fort;  d.h. die Rente, die ebenso von der Differentialrente
       wie von  der auf  eigentlichem Monopolpreis beruhenden Rente ver-
       schieden ist.  Der Wert  des Ackerbauprodukts  stände dann  nicht
       über seinem  Produktionspreis, und  das agrikole  Kapital  setzte
       nicht mehr  Arbeit in  Bewegung, realisierte also auch nicht mehr
       Mehrarbeit als  das nicht agrikole Kapital. Dasselbe fände statt,
       wenn die  Zusammensetzung des  agrikolen Kapitals  sich im  Fort-
       schritt der  Kultur mit der des gesellschaftlichen Durchschnitts-
       kapitals ausgliche.
       Auf den  ersten Blick scheint es ein Widerspruch, anzunehmen, daß
       einerseits die  Zusammensetzung des  agrikolen Kapitals  sich er-
       höht, also  sein konstanter  Teil gegen  seinen variablen wächst,
       und andrerseits  der Preis  des Bodenprodukts  hoch genug stiege,
       damit neuer  und schlechterer  Boden als der bisherige eine Rente
       zahle, die  in diesem Fall nur aus einem Überschuß des Marktprei-
       ses über  den Wert  und den Produktionspreis, kurz, nur aus einem
       Monopolpreis des Produkts herstammen könnte.
       Es ist hier zu unterscheiden.
       
       #774# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Zunächst haben wir bei Betrachtung der Bildung der Profitrate ge-
       sehn, daß  Kapitale, die,  technologisch betrachtet,  gleichmäßig
       zusammengesetzt sind,  d.h. gleich viel Arbeit in Bewegung setzen
       im Verhältnis zu Maschinerie und Rohstoff, dennoch durch die ver-
       schiednen Werte der konstanten Kapitalteile verschieden zusammen-
       gesetzt sein  können. Der Rohstoff oder die Maschinerie können in
       dem einen  Fall teurer  sein als in dem andern. Um dieselbe Masse
       Arbeit in  Bewegung zu  setzen (und  dies wäre  der Voraussetzung
       nach nötig,  um dieselbe Masse Rohmaterial zu verarbeiten), müßte
       in dem einen Fall ein größres Kapital vorgeschossen werden als in
       dem andern,  da ich  z.B. mit  einem Kapital von 100 nicht gleich
       viel Arbeit  in Bewegung  setzen kann,  wenn das Rohmaterial, das
       ebenfalls aus den 100 bestritten werden muß, in dem einen Fall 40
       kostet, in dem andern 20. Daß diese Kapitale aber dennoch techno-
       logisch gleichmäßig  zusammengesetzt sind, würde sich sofort zei-
       gen, wenn der Preis des teureren Rohmaterials auf den des niedri-
       gem fiele. Die Wertverhältnisse zwischen variablem und konstantem
       Kapital wären  dann dieselben geworden, obwohl in dem technischen
       Verhältnis zwischen  der angewandten  lebendigen Arbeit  und  der
       Masse und Natur der angewandten Arbeitsbedingungen keine Verände-
       rung vorgegangen.  Andrerseits könnte ein Kapital von niedrigerer
       organischer Zusammensetzung durch bloßes Steigen der Werte seiner
       konstanten Teile,  vom Standpunkt  der bloßen Wertzusammensetzung
       aus betrachtet, dem Schein nach auf gleiche Stufe mit einem Kapi-
       tal höherer  organischer Zusammensetzung  treten. Es  sei gegeben
       ein Kapital = 60c + 40v, weil es viel Maschinerie und Rohmaterial
       im Verhältnis  zur lebendigen  Arbeitskraft anwendet, und ein an-
       dres =  40 +  60v weil  es viel lebendige Arbeit (60%), wenig Ma-
       schinerie (sage 10%) und im Verhältnis zur Arbeitskraft wenig und
       wohlfeiles Rohmaterial  (sage 30%) anwendet; so könnte durch blo-
       ßes Steigen  im Wert  der Roh-  und Hilfsstoffe von 30 auf 80 die
       Zusammensetzung ausgeglichen  werden, so daß nun beim zweiten Ka-
       pital auf  10 Maschinen  80 Rohstoff  und 60  Arbeitskraft kämen,
       also 90c  + 60v,  was, prozentig  verteilt, ebenfalls  60c +  40v
       wäre, ohne  daß irgendwelchen  technische Zusammensetzungswechsel
       stattgefunden hätte.  Kapitale gleicher  organischer Zusammenset-
       zung können  also eine verschiedne Wertzusammensetzung haben, und
       Kapitale gleicher prozentiger Wertzusammensetzung können auf ver-
       schiednen Stufen  organischer Zusammensetzung  stehn,  also  ver-
       schiedne Entwicklungsstufen der gesellschaftlichen Produktivkraft
       der Arbeit ausdrucken. Der bloße Umstand also, daß der Wertzusam-
       mensetzung nach  das agrikole  Kapital auf dem allgemeinen Niveau
       stände, würde  nicht beweisen,  daß die gesellschaftliche Produk-
       tivkraft der Arbeit gleich hoch
       
       #775# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
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       bei ihm  entwickelt ist.  Sie könnte  nur zeigen, daß sein eignes
       Produkt, welches  wieder einen Teil seiner Produktionsbedingungen
       bildet, teurer ist, oder daß Hilfsstoffe, wie Dünger, früher nahe
       zur Hand, jetzt weit hergeschleppt werden müßten u. dergl.
       Aber hiervon  abgesehn, ist der eigentümliche Charakter der Agri-
       kultur zu erwägen.
       Gesetzt, daß  Arbeit sparende  Maschinerie, chemische Hilfsmittel
       etc. hier  einen größern Raum einnehmen, also das konstante Kapi-
       tal technisch,  nicht nur  dem Wert, sondern auch der Masse nach,
       gegen die  Masse der  angewandten Arbeitskraft wächst, so handelt
       es sich bei der Agrikultur (wie bei der Bergwerksindustrie) nicht
       nur um  die gesellschaftliche,  sondern auch um die naturwüchsige
       Produktivität der Arbeit, die von den Naturbedingungen der Arbeit
       abhängt. Es  ist möglich,  daß die Zunahme der gesellschaftlichen
       Produktivkraft in  der Agrikultur  die Abnahme der Naturkraft nur
       kompensiert oder  nicht einmal  kompensiert -  diese Kompensation
       kann immer  nur für  eine Zeit  wirken -,  so daß  dort trotz der
       technischen Entwicklung das Produkt nicht verwohlfeilert, sondern
       nur eine noch größre Verteurung desselben verhindert wird. Es ist
       auch möglich,  daß bei steigendem Getreidepreis die absolute Pro-
       duktmasse abnimmt,  während das  verhältnismäßige  Surplusprodukt
       wächst; nämlich  bei verhältnismäßiger Zunahme des konstanten Ka-
       pitals, das  großenteils aus  Maschinen oder  Vieh besteht, wovon
       nur der  Verschleiß zu  ersetzen, und  bei entsprechender Abnahme
       des variablen, in Arbeitslohn ausgelegten Kapitalteils, der stets
       ganz aus dem Produkt ersetzt werden muß.
       Es ist  aber auch möglich, daß bei dem Fortschritt der Agrikultur
       nur ein  mäßiges Steigen  des Marktpreises  über den Durchschnitt
       nötig ist,  damit schlechterer  Boden, der  bei niedrigeren Stand
       der technischen  Hilfsmittel  höheres  Steigen  des  Marktpreises
       erheischt hätte,  bebaut werden  und zugleich eine Rente abwerfen
       kann.
       Der Umstand,  daß z. B. bei der Viehzucht im großen die Masse der
       angewandten Arbeitskraft  sehr gering  ist, verglichen mit dem im
       Vieh selbst  existierenden konstanten  Kapital, könnte  als  ent-
       scheidend dagegen  betrachtet werden, daß agrikoles Kapital, pro-
       zentig berechnet,  mehr Arbeitskraft  in Bewegung  setze als  das
       nicht agrikole  gesellschaftliche Durchschnittskapital.  Hier ist
       aber zu  bemerken, daß wir bei Entwicklung der Rente von dem Teil
       des agrikolen  Kapitals, der  das entscheidende  pflanzliche Nah-
       rungsmittel, also Oberhaupt das Hauptlebensmittel bei zivilisier-
       ten Völkern  produziert, als  bestimmend ausgehn.  A. Smith - und
       das ist  eins seiner  Verdienste - hat schon nachgewiesen, daß in
       der Viehzucht und
       
       #776# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       überhaupt im  Durchschnitt aller  nicht  in  der  Produktion  der
       Hauptlehensmittel, also  z.B. des Korns, auf dem Boden angelegten
       Kapitale eine ganz andre Bestimmung des Preises stattfindet. Die-
       ser ist nämlich hier dadurch bestimmt, daß der Preis des Produkts
       von Boden,  der, sage  als künstliche Wiese zur Viehzucht benutzt
       wird, der  aber ebensogut  in Ackerbauland von gewisser Güte ver-
       wandelt werden  könnte, hoch genug steigen muß, um dieselbe Rente
       abzuwerfen wie  gleich guter  Ackerboden; die Rente des Kornlands
       geht hier  also bestimmend  in den Viehpreis ein, weswegen Ramsay
       mit Recht bemerkt hat, daß in dieser Weise durch die Rente, durch
       den ökonomischen  Ausdruck des  Grundeigentums,  also  durch  das
       Grundeigentum, der Viehpreis künstlich gesteigert wird. [103]
       
       "Infolge der  Ausdehnung der  Kultur reicht  das unbebaute Ödland
       nicht mehr  hin für  die Zufuhr von Schlachtvieh. Ein großer Teil
       der bebauten  Ländereien muß verwandt werden auf Züchtung und Mä-
       stung von  Vieh, dessen Preis daher hoch genug sein muß, um nicht
       nur die  darauf verwandte  Arbeit zu  zahlen,  sondern  auch  die
       Rente, die der Grundbesitzer, und den Profit, den der Pächter von
       diesem Boden  hätten ziehn  können, wäre  er als Ackerland bebaut
       worden. Das  auf den  unbebautesten  Torfmooren  gezüchtete  Vieh
       wird, je  nach Gewicht  und Qualität,  im selben Markt zum selben
       Preis verkauft  wie das auf dem bestkultivierten Land gezüchtete.
       Die Besitzer  dieser Torfmoore profitieren davon und steigern die
       Rente ihrer  Ländereien im  Verhältnis zu  den Viehpreisen."  (A.
       Smith, Book I, Chap. XI, part 1.)
       
       Hier also auch im Unterschied von der Kornrente die Differential-
       rente zugunsten des schlechtem Bodens.
       Die absolute  Rente erklärt einige Erscheinungen, die auf den er-
       sten Blick  die Rente  einem bloßen  Monopolpreis geschuldet sein
       lassen. Nehmen wir z.B. den Besitzer eines ohne alles menschliche
       Zutun, also  nicht als Produkt der Forstung existierenden Waldes,
       etwa in  Norwegen, um an A. Smiths Beispiel anzuknüpfen. Wird ihm
       eine Rente  gezahlt von einem Kapitalisten, der Holz fällen läßt,
       etwa infolge  englischer Nachfrage,  oder läßt  er es auch selbst
       als Kapitalist  fällen, so wird ihm im Holz, außer dem Profit auf
       das vorgeschoßne Kapital, eine größre oder geringre Rente gezahlt
       werden. Dies  scheint bei diesem reinen Naturprodukt reiner Mono-
       polzuschlag. In  der Tat  aber besteht  das Kapital hier fast nur
       aus variablem,  in Arbeit  ausgelegtem Kapital,  setzt also  auch
       mehr Mehrarbeit  in BewezunLals andres Kapital gleicher Größe. Es
       steckt also in dem Holzwert ein größrer Überschuß von unbezahlter
       Arbeit, oder  von Mehrwert,  als im Produkt von Kapitalen höherer
       Zusammensetzung. Es  kann daher  der Durchschnittsprofit  aus dem
       Holz bezahlt  werden und  ein bedeutender  Überschuß in  Form von
       Rente dem Waldeigentümer zufallen. Umgekehrt
       
       #777# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
       -----
       ist anzunehmen,  daß bei  der Leichtigkeit,  womit das Holzfällen
       ausgedehnt werden,  also diese  Produktion sich  rasch  vermehren
       kann, die  Nachfrage sehr  bedeutend steigen muß, damit der Preis
       des Holzes  seinem Wert gleichkommt und daher der ganze Überschuß
       unbezahlter  Arbeit   (über  den   dem  Kapitalisten  als  Durch-
       schnittsprofit zufallenden  Teil derselben) in Form der Rente dem
       Eigentümer zufällt.
       Wir haben  angenommen, daß  der neu in Bebauung gezogne Boden von
       noch geringrer  Qualität ist  als der  schlechteste letztbebaute.
       Ist er  besser, so  trägt er eine Differentialrente. Wir untersu-
       chen hier  aber gerade den Fall, wo die Rente nicht als Differen-
       tialrente erscheint.  Da sind  nur zwei Fälle möglich. Der neu in
       Angriff genommene  Boden ist  schlechter, oder  er ist ebenso gut
       wie der  letztbebaute. Ist er schlechter, so ist dies bereits un-
       tersucht. Zu untersuchen ist also nur noch der Fall, wo er ebenso
       gut ist.
       Gleich guter  und selbst  besserer Boden kann, wie dies schon bei
       der Differentialrente  entwickelt ist, ebensowohl im Fortgang der
       Kultur in den Neubau eintreten wie schlechterer.
       Erstens, weil bei der Differentialrente (und der Rente überhaupt,
       da auch bei der Nicht-Differentialrente immer die Frage eintritt,
       ob einerseits  die Fruchtbarkeit des Bodens überhaupt und andrer-
       seits seine  Lage erlaubt,  ihn bei  dem regulierenden Marktpreis
       mit Profit  und Rente zu bebauen) zwei Bedingungen in umgekehrter
       Richtung wirken,  die sich  bald wechselseitig paralysieren, bald
       eine um  die andre  den Ausschlag  geben können.  Das Steigen des
       Marktpreises -  vorausgesetzt, daß  der  Kostpreis  der  Bebauung
       nicht gefallen  ist, in  andren Worten,  daß  nicht  Fortschritte
       technischer Art  ein neu  hinzutretendes Moment  für den Neuanbau
       bilden - kann fruchtbareren Boden in Bebauung bringen, der früher
       durch seine  Lage von  der Konkurrenz ausgeschlossen war. Oder es
       kann bei unfruchtbarerem Boden den Vorteil der Lage so weit stei-
       gern, daß  die  geringre  Ertragsfähigkeit  dadurch  ausgeglichen
       wird. Oder ohne Steigen des Marktpreises kann die Lage durch ver-
       besserte Kommunikationsmittel die bessern Ländereien in Mitbewer-
       bung bringen,  wie wir dies in großem Maßstab bei den Präriestaa-
       ten in  Nordamerika sehn. Auch in altzivilisierten Ländern findet
       dies beständig  statt, obgleich nicht in demselben Maß wie in Ko-
       lonien, wo,  wie Wakefield  richtig bemerkt  [104], die Lage ent-
       scheidend ist.  Also erstens die kontradiktorischen Wirkungen von
       Lage und Fruchtbarkeit und die Variabilität des Faktors der Lage,
       der beständig ausgeglichen wird, beständige progressive, zur Aus-
       gleichung strebende Veränderungen durchmacht, bringen abwechselnd
       gleich gute,  bessere oder schlechtere Bodenstrecken in neue Kon-
       kurrenz mit den altbebauten.
       
       #778# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Zweitens. Mit der Entwicklung der Naturwissenschaft und der Agro-
       nomie ändert  sich auch  die Fruchtbarkeit des Bodens, indem sich
       die Mittel  ändern, wodurch  die Elemente  des Bodens sofort ver-
       wertbar gemacht werden können. So haben in jüngst verfloßner Zeit
       leichte Bodenarten  in Frankreich und in den östlichen Grafschaf-
       ten Englands, die früher für schlecht galten, sich auf den ersten
       Rang erhoben.  (Siehe Passy.  [105]) Andrerseits  wird Boden, der
       nicht seiner  chemischen Zusammensetzung wegen für schlecht galt,
       sondern nur der Bebauung gewisse mechanisch-physikalische Hinder-
       nisse entgegensetzte, in gutes Land verwandelt, sobald die Mittel
       zur Bewältigung dieser Hindernisse entdeckt sind.
       Drittens. In  allen altzivilisierten  Ländern haben alte histori-
       sche und traditionelle Verhältnisse, z.B. in der Form von Staats-
       ländereien, Gemeindeländereien  etc., rein  zufällig große Boden-
       strecken der  Kultur entzogen,  in die sie nur nach und nach ein-
       treten. Die Reihenfolge, in der sie der Bebauung unterworfen wer-
       den, hängt  weder von  ihrer Bonität noch von ihrer Lage ab, son-
       dern von  ganz äußerlichen Umständen. Wenn man die Geschichte der
       englischen Gemeindeländereien  verfolgte,  wie  sie  nacheinander
       durch die  Enclosure Bills  1*) in  Privateigentum verwandelt und
       urbar gemacht wurden, so wäre nichts lächerlicher als die phanta-
       stische Voraussetzung,  ein moderner  Agrikulturchemiker,  Liebig
       z.B., habe  die Wahl  dieser Reihenfolge  geleitet, habe  gewisse
       Felder ihrer  chemischen Eigenschaften  wegen für  die Kultur be-
       zeichnet, andre  ausgeschlossen. Was hier entschied, war vielmehr
       die Gelegenheit, die Diebe macht; die mehr oder minder plausiblen
       juristischen Vorwände  der Aneignung,  die sich den großen Grund-
       herrn darboten.
       Viertens. Abgesehn  davon, daß  die jedesmal  erreichte  Entwick-
       lungsstufe des  Bevölkerungs- und Kapitalzuwachses der Ausdehnung
       der Bodenkultur  eine wenn  auch elastische Schranke zieht; abge-
       sehn von  der Wirkung  von Zufällen,  die den Marktpreis temporär
       beeinflussen, wie eine Reihe günstiger und ungünstiger Jahreszei-
       ten, hängt  die räumliche  Ausdehnung der  Bodenkultur ab vom ge-
       samten Stand  des Kapitalmarkts und der Ges.chäftslage eines Lan-
       des. In  Perioden der  Knappheit wird es nicht genügen, daß unbe-
       bauter Boden  dem Pächter den Durchschnittsprofit abwerfen kann -
       ob er  Rente zahle  oder nicht -, um zusätzliches Kapital dem Ac-
       kerbau zuzuwenden.  In andren  Perioden der Plethora des Kapitals
       strömt es  dem Landbau  zu, selbst ohne Steigerung des Marktprei-
       ses, wenn nur sonst die normalen Bedingungen erfüllt sind. Besse-
       rer Boden als der bisher
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       1*) Siehe Band 23 unserer Ausgabe, S. 752-756
       
       #779# 45. Kapitel - Die absolute Grundrente
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       angebaute würde  in der  Tat nur  durch das  Moment der Lage oder
       durch bisher nicht durchbrechbare Schranken seiner Ausschließbar-
       keit oder durch den Zufall von der Konkurrenz ausgeschlossen. Wir
       haben uns  daher nur  mit Bodenarten  zu beschäftigen, die ebenso
       gut sind  wie die letztbebauten. Zwischen dem neuen Boden und dem
       letztbebauten besteht  aber immer  der Unterschied der Kosten der
       Urbarmachung, und es hängt vom Stand der Marktpreise und der Kre-
       ditverhältnisse ab, ob diese unternornrnen wird - oder nicht. So-
       bald dieser  Boden dann  wirklich in  Konkurrenz tritt, fällt bei
       sonst gleichbleibenden  Verhältnissen der  Marktpreis wieder  auf
       seinen frühern  Stand, wobei  der neu  zugetretne Boden dann die-
       selbe Rente  tragen wird wie der ihm entsprechende alte. Die Vor-
       aussetzung, daß er keine Rente tragen wird, wird von ihren Anhän-
       gern bewiesen durch die Annahme dessen, was bewiesen werden soll,
       nämlich: daß  der letzte  Boden keine  Rente  getragen  hat.  Man
       könnte in derselben Art beweisen, daß die zuletzt gebauten Häuser
       außer dem  eigentlichen Mietzins  für das Gebäude keine Rente ab-
       werfen, obgleich  sie vermietet werden. Die Tatsache ist, daß sie
       Rente abwerfen,  schon bevor  sie Mietzins bringen, indem sie oft
       lange leer  stehn. Ganz wie sukzessive Kapitalanlagen auf ein Bo-
       denstück einen proportionellen Mehrertrag abwerfen können und da-
       her dieselbe  Rente wie die ersten, so können Felder von gleicher
       Güte wie  die letztbebauten  denselben Ertrag zu denselben Kosten
       abwerfen. Es  wäre sonst überhaupt unbegreiflich, wie Felder der-
       selben Bonität  jemals sukzessive  in Anbau  genommen werden  und
       nicht alle  auf einmal  oder vielmehr kein einziges, um nicht die
       Konkurrenz aller  nach sich  zu ziehn.  Der  Grundeigentümer  ist
       stets bereit,  eine Rente  zu ziehn, d.h. etwas umsonst zu erhal-
       ten; aber  das Kapital braucht gewisse Umstände, um seinen Wunsch
       zu erfüllen.  Die Konkurrenz  der Ländereien  untereinander hängt
       daher nicht  davon ab,  daß der  Grundeigentümer sie konkurrieren
       lassen will,  sondern davon,  daß sich Kapital findet, um auf den
       neuen Feldern mit den andern zu konkurrieren.
       Soweit die  eigentliche Ackerbaurente  bloßer Monopolpreis,  kann
       dieser nur  klein sein,  wie hier  auch die  absolute Rente unter
       normalen Verhältnissen  nur klein  sein kann,  welches immer  der
       Überschuß des  Werts des  Produkts über  seinen  Produktionspreis
       sei. Das  Wesen der  absoluten Rente  besteht also  darin: gleich
       große Kapitale in verschiednen Produktionssphären produzieren, je
       nach ihrer  verschiednen Durchschnittszusammensetzung,  bei glei-
       cher Rate  des Mehrwerts  oder gleicher  Exploitation der Arbeit,
       verschiedne Massen  von Mehrwert.  In der Industrie gleichen sich
       diese verschiednen  Massen von  Mehrwert zum  Durchschnittsprofit
       aus und
       
       #780# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       verteilen sich  auf die  einzelnen Kapitale  gleichmäßig als  auf
       aliquote Teile  des Gesellschaftskapitals. Das Grundeigentum, so-
       bald die  Produktion Grund und Boden braucht, sei es zur Agrikul-
       tur, sei es zur Extraktion von Rohstoffen, hindert diese Ausglei-
       chung für  die im  Boden angelegten Kapitale und fängt einen Teil
       des Mehrwerts  ab, der  sonst in die Ausgleichung zur allgemeinen
       Profitrate eingehn  würde. Die  Rente bildet  dann einen Teil des
       Werts, spezieller  des Mehrwerts der Waren, der nur statt der Ka-
       pitalistenklasse, die  ihn aus  den Arbeitern extrahiert hat, den
       Grundeigentümern zufällt,  die ihn aus den Kapitalisten extrahie-
       ren. Es  ist hierbei vorausgesetzt, daß das agrikole Kapital mehr
       Arbeit in  Bewegung setzt,  als ein  gleich großer Teil des nicht
       agrikolen Kapitals.  Wie weit  die Abweichung  geht oder  ob  sie
       überhaupt existiert,  hängt ab  von der relativen Entwicklung der
       Agrikultur gegenüber  der Industrie. Der Natur der Sache nach muß
       mit dem Fortschritt der Agrikultur diese Differenz abnehmen, wenn
       nicht das Verhältnis, worin der variable gegenüber dem konstanten
       Teil des Kapitals abnimmt, beim industriellen Kapital noch größer
       ist als beim agrikolen.
       Diese absolute  Rente spielt  eine noch bedeutendere Rolle in der
       eigentlichen extraktiven Industrie, wo ein Element des konstanten
       Kapitals, das  Rohmaterial, ganz wegfällt und wo mit Ausnahme der
       Zweige, bei denen der aus Maschinerie und sonstigem fixen Kapital
       bestehende Teil  sehr bedeutend ist, unbedingt die niedrigste Zu-
       sammensetzung des  Kapitals vorherrscht. Grade hier, wo die Rente
       allein einem  Monopolpreis geschuldet  scheint, sind außerordent-
       lich günstige Marktverhältnisse erheischt, damit die Waren zu ih-
       rem Wert  verkauft werden  oder die Rente gleich dem ganzen Über-
       schuß des Mehrwerts der Ware über ihren Produktionspreis wird. So
       z.B. bei  der Rente von fischbaren Wassern, Steinbrüchen, wildge-
       wachsnen Wäldern etc. 37)
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       37) Ricardo macht dies außerordentlich oberflächlich ab. Sieh die
       Stelle gegen  A. Smith  über Waldrente in Norwegen, "Principles",
       ch. II, gleich im Anfang.

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