Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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SECHSUNDVIERZIGSTES KAPITEL
Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis
Die Differentialrente tritt überall ein und folgt überall densel-
ben Gesetzen wie die agrikole Differentialrente, wo überhaupt
Rente existiert. Überall, wo Naturkräfte monopolisierbar sind und
dem Industriellen, der sie anwendet, einen Surplusprofit sichern,
sei es ein Wassergefälle oder ein reichhaltiges Bergwerk oder ein
fischreiches Wasser oder ein gutgelegner Bauplatz, fängt der
durch seinen Titel auf einen Teil des Erdballs zum Eigentümer
dieser Naturgegenstände Gestempelte diesen Surplusprofit dem fun-
gierenden Kapital in der Form der Rente ab. Was Land zu Bauzwec-
ken betrifft, so hat A. Smith auseinandergesetzt, wie die Grund-
lage seiner Rente, wie die aller nicht agrikolen Ländereien,
durch die eigentliche Ackerbaurente geregelt ist. (Book I, chap.
XI, 2 und 3.) Es zeichnet sich diese Rente aus erstens durch den
überwiegenden Einfluß, den hier die Lage auf die Differential-
rente ausübt (sehr bedeutend z.B. beim Weinbau und bei Bauplätzen
in großen Städten); zweitens durch die Handgreiflichkeit der
gänzlichen Passivität des Eigentümers, dessen Aktivität bloß
darin besteht (namentlich bei Bergwerken), den Fortschritt der
gesellschaftlichen Entwicklung auszubeuten, zu dem er nichts bei-
trägt und bei dem er nichts riskiert, wie doch der industrielle
Kapitalist tut, und endlich durch das Vorwiegen des Monopolprei-
ses in vielen Fällen, speziell der schamlosesten Ausbeutung des
Elends (denn das Elend ist für die Hausrente eine er giebigere
Quelle, als die Minen von Potosi [106] für Spanien waren 38)),
und die ungeheure Macht, die dies Grundeigentum gibt, wenn es mit
dem industriellen Kapital in derselben Hand vereinigt, dieses be-
fähigt, die Arbeiter im Kampf um den Arbeitslohn praktisch von
der Erde als ihrem
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38) Laing, Newman.
#782# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Wohnsitz auszuschließen. 39) Ein Teil der Gesellschaft verlangt
hier von den andern einen Tribut für das Recht, die Erde bewohnen
zu dürfen, wie überhaupt im Grundeigentum das Recht der Eigentü-
mer eingeschlossen ist, den Erdkörper, die Eingeweide der Erde,
die Luft und damit die Erhaltung und Entwicklung des Lebens zu
exploitieren. Nicht nur das Steigen der Bevölkerung, und damit
das wachsende Bedürfnis der Behausung, sondern auch die Entwick-
lung des fixen Kapitals, das sich entweder der Erde einverleiht
oder Wurzeln in ihr schlägt auf ihr ruht, wie alle industriellen
Gebäude, Eisenbahnen, Warenhäuser, Fabrikgebäude, Docks usw.,
steigert die Baurente notwendig. Eine Verwechslung zwischen der
Hausmiete, soweit sie Zins und Amortisation des im Haus angeleg-
ten Kapitals, und der Rente für den bloßen Boden, ist hier selbst
bei Careyschem gutem Willen nicht möglich, namentlich wenn, wie
in England, der Grundeigentümer und der Bauspekulant ganz ver-
schiedne Personen sind. Es kommen hier zwei Elemente in Betracht:
auf der einen Seite die Exploitation der Erde zum Zweck der Re-
produktion oder Extraktion, auf der andern der Raum, der als ein
Element aller Produktion und alles menschlichen Wirkens erheischt
ist. Und nach beiden Seiten hin verlangt das Grundeigentum seinen
Tribut. Die Nachfrage für Bauterrain hebt den Wert des Bodens als
Raum und Grundlage, während dadurch zugleich die Nachfrage nach
Elementen des Erdkörpers wächst, die als Baumaterial dienen. 40)
Wie in rasch fortschreitenden Städten, besonders wo das Bauen wie
in London fabrikmäßig betrieben wird, die Bodenrente, nicht das
Haus den eigentlichen Grundgegenstand der Bauspekulation bildet,
davon haben wir ein Beispiel gegeben Buch II, Kap. XII, S. 215,
216 2*), in den Aussagen eines großen Londoner Bauspekulanten,
Edward Capps, vor dem Bankausschuß von 1857. Er sagt dort Nr.
5435:
"Ich glaube, ein Mann, der in der Welt vorankommen will, kann
kaum erwarten voranzukommen durch Einhaltung eines soliden Ge-
schäfts (fair trade)... er muß notwendig außerdem auf Spekulation
bauen, und das auf großem Maßstab; denn der Unternehmer macht
sehr wenig Profit aus den Gebäuden selbst, er macht seinen
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39) Crowlington Strike. Engels, "Lage der arbeitenden Klasse in
England", S. 307. (Auflage von 1892, S. 259. 1*))
40) "Die Pflasterung der Londoner Straßen hat die Eigentümer ei-
niger nackten Felsen an der schottischen Küste befähigt, eine
Rente aus früher absolut nutzlosem Steinboden zu ziehn." A.
Smith, Book I, chap. XI, 2.
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1*) Siehe Band 2 unserer Ausgabe, S. 469/470 - 2*) siehe Band 24
unserer Ausgabe, S. 236/237
#783# 46. Kapitel - Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis
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Hauptprofit aus den gesteigerten Grundrenten. Er ühernimmt mei-
netwegen ein Stück Land und gibt jährlich 300 Pfd.St. dafür; wenn
er nach einem sorgfältigen Bauplan die richtige Klasse von Häu-
sern darauf errichtet, kann es ihm gelingen, 400 oder 450 Pfd.St.
jährlich daraus zu machen, und sein Profit wurde viel mehr in der
vermehrten Grundrente von 100 oder 150 Pfd.St. jährlich bestehn
als in dem Profit aus den Gebäuden, den er in vielen Fällen über-
haupt kaum in Betracht zieht."
Wobei nicht zu vergessen ist, daß nach Ablauf des Mietkontrakts
von meistens 99 Jahren der Boden mit allen darauf befindlichen
Gebäuden und mit der inzwischen meist auf mehr als das Doppelte
und Dreifache gesteigerten Grundrente von dem Bauspekulanten oder
seinem Rechtsnachfolger wieder an den ursprünglichen letzten
Grundeigentümer zurückfällt.
Die eigentliche Bergwerksrente ist bestimmt ganz wie die Acker-
baurente.
"Es gibt einige Bergwerke, deren Produkt kaum hinreicht, die Ar-
beit zu bezahlen und das darin angelegte Kapital samt dem gewöhn-
lichen Profit zu ersetzen. Sie werfen dem Unternehmer einigen
Profit ab, aber keine Rente für den Grundeigentümer. Sie können
mit Vorteil nur vom Grundeigentümer bearbeitet werden, der als
sein eigner Unternehmer den gewöhnlichen Profit aus seinem ange-
legten Kapital macht. Viele Kohlengruben in Schottland werden in
dieser Art betrieben und können in keiner andern Art betrieben
werden. Der Grundeigentümer erlaubt niemand anders, sie ohne Ren-
tezahlung zu betreiben, aber niemand kann Rente dafür zahlen."
(A. Smith, Book I, chap. XI, 2.)
Man muß unterscheiden, ob die Rente aus einem Monopolpreis
fließt, weil ein von ihr unabhängiger Monopolpreis der Produkte
oder des Bodens selbst existiert, oder ob die Produkte zu einem
Monopolpreis verkauft werden, weil eine Rente existiert. Wenn wir
von Monopolpreis sprechen, so meinen wir überhaupt einen Preis,
der nur durch die Kauflust und Zahlungsfähigkeit der Käufer be-
stimmt ist, unabhängig von dem durch den allgemeinen Produktions-
preis wie von dem durch den Wert der Produkte bestimmten Preis.
Ein Weinberg, der Wein von ganz außerordentlicher Güte erzeugt,
Wein, der überhaupt nur in relativ geringer Quantität erzeugt
werden kann, trägt einen Monopolpreis. Der Weinzüchter würde in-
folge dieses Monopolpreises, dessen Überschuß über den Wert des
Produkts allein durch den Reichtum und die Liebhaberei der vor-
nehmen Weintrinker be. stimmt ist, einen bedeutenden Surpluspro-
fit realisieren. Dieser Surplusprofit, der hier aus einem Mono-
polpreis fließt, verwandelt sich in Rente und fällt in dieser
Form dem Grundeigentümer anheim, infolge seines Titels auf dies
mit besondern Eigenschaften begabte Stück des Erdkörpers. Hier
schafft also der Monopolpreis die Rente. Umgekehrt würde die
Rente den
#784# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Monopolpreis schaffen, wenn Getreide nicht nur über seinen Pro-
duktionspreis, sondern auch über seinen Wert verkauft würde in-
folge der Schranke, die das Grundeigentum der rentelosen Anlage
von Kapital auf unbebautem Boden zieht. Daß es nur der Titel ei-
ner Anzahl von Personen auf das Eigentum am Erdball ist, der sie
befähigt, einen Teil der Mehrarbeit der Gesellschaft sich als
Tribut anzueignen und mit der Entwicklung der Produktion sich in
stets steigendem Maß anzueignen, wird durch den Umstand verdeckt,
daß die kapitallsierte Rente, also eben dieser kapitalisierte
Tribut als Preis des Bodens erscheint und dieser daher wie jeder
andre Handelsartikel verkauft werden kann. Für den Käufer er-
scheint daher sein Anspruch auf die Rente nicht als umsonst er-
halten, und ohne die Arbeit, das Risiko und den Unternehmungs-
geist des Kapitals umsonst erhalten, sondern als zu seinem Äqui-
valent bezahlt. Ihm erscheint, wie schon früher bemerkt, die
Rente nur als Zins des Kapitals, womit er den Boden und damit den
Anspruch auf die Rente erkauft hat. Ganz so erscheint einem Skla-
venhalter, der einen Neger gekauft hat, sein Eigentum an dem Ne-
ger nicht durch die Institution der Sklaverei als solche, sondern
durch Kauf und Verkauf von Ware erworben. Aber der Titel selbst
wird durch den Verkauf nicht erzeugt, sondern nur übertragen. Der
Titel muß da sein, bevor er verkauft werden kann, und sowenig wie
ein Verkauf, kann eine Reihe von solchen Verkäufen, ihre bestän-
dige Wiederholung, diesen Titel schaffen. Was ihn überhaupt ge-
schaffen hat, waren die Produktionsverhältnisse. Sobald diese auf
einem Punkt angelangt sind, wo sie sich umhäuten müssen, fällt
die materielle, die ökonomisch und historisch berechtigte, die
aus dem Prozeß der gesellschaftlichen Lebenserzeugung entsprin-
gende Quelle des Titels und aller auf ihm begründeten Transaktio-
nen fort. Vom Standpunkt einer höhern ökonomischen Gesellschafts-
formation wird das Privateigentum einzelner Individuen am Erdball
ganz so abgeschmackt erscheinen wie das Privateigentum eines Men-
schen an einem andern Menschen. Selbst eine ganze Gesellschaft,
eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenom-
men, sind nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer,
ihre Nutznießer, und haben sie als boni patres familias 1*) den
nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen.
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Bei der folgenden Untersuchung des Bodenpreises sehn wir ab von
allen Konkurrenzschwankungen, von allen Bodenspekulationen oder
auch vom
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1*) gute Familienväter
#785# 46. Kapitel - Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis
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kleinen Grundeigentum, wo die Erde das Hauptinstrument der Produ-
zenten bildet und daher zu jedem Preis von ihnen gekauft werden
muß.
I. Der Preis des Bodens kann steigen, ohne daß die Rente steigt;
nämlich
1. durch das bloße Fallen des Zinsfußes, welches bewirkt, daß die
Rente teurer verkauft wird und daher die kapitalisierte Rente,
der Bodenpreis, wächst;
2. weil der Zins des dem Boden einverleibten Kapitals wächst.
II. Der Bodenpreis kann steigen, weil die Rente wächst.
Die Rente kann wachsen, weil der Preis des Bodenprodukts steigt,
in welchem Fall immer die Rate der Differentialrente steigt, ob
die Rente auf dem schlechtesten bebauten Boden groß, klein oder
gar nicht vorhanden sei. Unter der Rate verstehn wir das Verhält-
nis des Teils des Mehrwerts, der sich in Rente verwandelt, zum
vorgeschoßnen Kapital, welches das Bodenprodukt produziert. Es
ist dies verschieden von dem Verhältnis des Surplusprodukts zum
Gesamtprodukt, denn das Gesamtprodukt schließt nicht das ganze
vorgeschoßne Kapital ein, nämlich nicht das fixe Kapital, das ne-
ben dem Produkt fortexistiert. Dagegen ist dies darin einge-
schlossen, daß auf den Bodenarten, die eine Differentialrente
tragen, ein wachsender Teil des Produkts sich in überschüssiges
Surplusprodukt verwandelt. Auf dem schlechtesten Boden schafft
die Preissteigerung des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis
des Bodens.
Die Rente kann aber auch wachsen, ohne daß der Preis des Boden-
produkts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen.
Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von Mono-
polpreisen abgesehn), entweder weil bei gleich großer Kapitalan-
lage auf den alten Ländereien neue Ländereien besserer Qualität
bebaut werden, die aber nur hinreichen, die gewachsene Nachfrage
zu decken, so daß der regulierende Marktpreis unverändert bleibt.
In diesem Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber
für den neu in Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den
des alten.
Oder aber die Rente steigt, weil bei gleichbleibender relativer
Ergiebigkeit und gleichbleibendem Marktpreis die Masse des den
Boden exploitierenden Kapitals wächst. Obgleich daher die Rente
im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital dieselbe bleibt, verdop-
pelt sich z.B. ihre Masse, weil sich das Kapital selbst verdop-
pelt hat. Da kein Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die
zweite Kapitalanlage ebensogut wie die erste einen Surplusprofit
ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente verwan-
delt. Die Masse der Rente steigt hier, weil die Masse des Rente
erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, daß verschiedne suk-
zessive Kapitalanlagen
#786# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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auf derselben Bodenstrecke eine Rente nur erzeugen können, soweit
ihr Ertrag ungleich ist und daher eine Differentialtente ent-
steht, kommt auf die Behauptung hinaus, daß, wenn zwei Kapitale
von je 1000 Pfd.St. auf zwei Feldern von gleicher Ergiebigkeit
angelegt sind, nur eins derselben Rente abwerfen könne, obgleich
diese beiden Felder zur bessern Bodenklasse g,. hören, die eine
Differentialrente abwirft. (Die Masse des Rentals, die Gesamt-
rente eines Landes, wächst daher mit der Masse der Kapitalanlage,
ohne daß der Preis des einzelnen Bodenstücks oder die Rentrate
oder auch die Rentmasse auf dem einzelnen Bodenstücke notwendig
wächst; die Masse des Rentals wächst in diesem Fall mit der räum-
lichen Ausbreitung der Kultur. Dies kann sogar mit dem Fallen der
Rente auf den einzelnen Besitzungen verbunden sein.) Sonst käme
diese Behauptung auf die andre hinaus, daß die Kapitalanlage auf
zwei verschiednen Bodenstücken nebeneinander andern Gesetzen
folge als die sukzessive Kapitalanlage auf demselben Bodenstück,
während man doch gerade die Differentialrente ableitet aus der
Identität des Gesetzes in beiden Fällen aus dem Zuwachs der Er-
giebigkeit der Kapitalanlage sowohl auf demselben Felde wie auf
verschiednen Feldern. Die einzige Modifikation, die hier exi-
stiert und die übersehn wird, ist die, daß sukzessive Kapitalan-
lage bei ihrer Anwendung auf räumlich verschiednen Boden auf die
Schranke des Grundeigentums stößt, was bei sukzessiven Kapitalan-
lagen auf demselben Boden nicht der Fall ist. Daher auch die ent-
gegengesetzte Wirkung, wodurch diese verschiednen Formen der An-
lage sich in der Praxis wechselseitig in Schranken halten. Es
tritt hier nie ein Unterschied vorn Kapital ein. Bleibt die Zu-
sammensetzung des Kapitals dieselbe und ebenso die Rate des Mehr-
werts, so bleibt die Profitrate unverändert, so daß bei verdop-
peltem Kapital die Profitmasse sich verdoppelt. Ebenso bleibt un-
ter den angenommenen Verhältnissen die Rentrate dieselbe. Wenn
ein Kapital von 1000 Pfd.St. eine Rente von x, wirft unter den
vorausgesetzten Umständen eines von 2000 Pfd.St. eine Rente von
2x ab. Aber mit Bezug auf die Bodenfläche berechnet, die unverän-
dert geblieben ist, da der Annahme nach das doppelte Kapital in
demselben Feld arbeitet, ist infolge des Steigens der Masse der
Rente auch ihre Höhe gestiegen. Derselbe Acre, der 2 Pfd.St.
Rente einbrachte, bringt jetzt 4 Pfd.St. 41)
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41) Es ist eins der Verdienste von Rodbertus, auf dessen bedeu-
tende Schrift über die Rente wir in Buch IV zurückkommen 1*),
diesen Punkt entwickelt zu haben. Er begeht nur den Irrtum, er-
stens zu unterstellen, daß beim Kapital das Wachsen des Profits
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1*) Siehe Band 26 unserer Ausgabe, 2. Teil, S. 7-102, 139-151
#787# 46. Kapitel - Baustellenrente. Bergwerkrente. Bodenpreis
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Das Verhältnis eines Teils des Mehrwerts, der Geldrente - denn
das Geld ist der selbständige Ausdruck des Werts - zum Boden ist
an sich abgeschmackt und irrationell; denn es sind inkommensu-
rable Größen, die hier aneinander gemessen werden, ein bestimmter
Gebrauchswert, Bodenstück von soundso viel Quadratfuß auf der
einen Seite, und Wert, speziell Mehrwert auf der andern. Es
drückt dies in der Tat nichts aus, als daß unter den gegebnen
Verhältnissen das Eigentum an den Quadratfüßen Boden den Grundei-
gentümer befähigt, ein bestimmtes Quantum unbezahlter Arbeit ab-
zufangen, die das in den Quadratfüßen wie ein Schwein in den Kar-
toffeln wühlende Kapital (hier steht im Ms. in Klammern, aber
durchstrichen: Liebig) realisiert hat. Prima facie ist der Aus-
druck aber derselbe, als wollte man vorn Verhältnis einer Fünf-
pfundnote zum Durchmesser der Erde sprechen. Die Vermittlungen
der irrationellen Formen, worin bestimmte ökonomische Verhält-
nisse erscheinen und sich praktisch zusammenfassen, gehn die
praktischen Träger dieser Verhältnisse in ihrem Handel und Wandel
jedoch nichts an; und da sie gewohnt sind, sich darin zu bewegen,
findet ihr Verstand nicht im geringsten Anstoß daran. Ein voll-
kommner Widerspruch hat durchaus nichts Geheimnisvolles für sie.
In den dem innern Zusammenhang entfremdeten und, für sich iso-
liert genommen, abgeschmackten Erscheinungsformen fühlen sie sich
ebenfalls so zu Haus wie ein Fisch im Wasser. Es gilt hier, was
Hegel mit Bezug auf gewisse mathematische Formeln sagt, daß, was
der gemeine Menschenverstand irrationell findet, das Rationelle,
und sein Rationelles die Irrationalität selbst ist. [107]
Mit Bezug auf die Bodenfläche selbst betrachtet, drückt sich also
das Steigen in der Masse der Rente aus, ganz wie ein Steigen in
der Rate der Rente, und daher die Verlegenheit, wenn die Bedin-
gungen, die den einen Fall erklären würden, bei dem andern feh-
len.
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sich stets auch als Wachsen des Kapitals ausdrücke, so daß das
Verhältnis bei steigender Masse des Profits dasselbe bleibe. Dies
ist jedoch falsch, da bei veränderter Zusammensetzung des Kapi-
tals, trotz gleichbleibender Exploitation der Arbeit, die Pro-
fitrate steigen kann, gerade weil der proportionelle Wert des
konstanten Teils des Kapitals verglichen mit seinem variablen
fällt. - Zweitens begeht er den Irrtum, dies Verhältnis der Geld-
rente zu einem quantitativ bestimmten Bodenstück, einem Acre Lan-
des z.B., als etwas zu behandeln, das von der klassischen Ökono-
mie bei ihren Untersuchungen über Steigen oder Fallen der Rente
überhaupt unterstellt sei. Dies ist wieder falsch. Sie behandelt
die Rate der Rente stets, soweit sie die Rente in ihrer Natural-
forrn betrachtet, in bezug auf das Produkt, und soweit sie die-
selbe als Geldrente betrachtet, in bezug auf das vorgeschoßne Ka-
pital, weil dies in der Tat die rationellen Ausdrücke sind.
#788# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Der Bodenpreis kann aber auch steigen, selbst wenn der Preis des
Bodenprodukts abnimmt.
In diesem Fall kann sich durch weitre Differenzierung die Diffe-
rentialrente, und daher der Bodenpreis, der bessern Ländereien
vermehrt haben. Oder wenn dies nicht der Fall ist, kann bei ver-
mehrter Produktivkraft der Arbeit der Preis des Bodenprodukts ge-
fallen sein, so daß aber die vermehrte Produktion dies mehr als
aufwiegt. Nimm an, das Quarter habe 60 sh. gekostet. Werden von
demselben Acre mit demselben Kapital 2 qrs. statt einem produ-
ziert, und das qr. falle auf 40 sh., so bringen 2 qrs. 80 sh., so
daß der Wert des Produkts desselben Kapitals auf demselben Acre
um ein Drittel gestiegen, obgleich der Preis per qr. um ein Drit-
tel gefallen ist. Wie dies möglich, ohne daß das Produkt über
seinem Produktionspreis oder Wert verkauft wird, wurde bei der
Differentialrente entwickelt. Es ist in der Tat nur in zwei Arten
möglich. Entweder schlechter Boden wird außer Konkurrenz gesetzt,
aber der Preis des bessern Bodens wächst, wenn die Differential-
rente wächst, die allgemeine Verbesserung also ungleichmäßig auf
die verschiednen Bodenarten wirkt. Oder auf dem schlechtesten Bo-
den drückt sich derselbe Produktionspreis (und derselbe Wert,
falls absolute Rente gezahlt wird) wegen gesteigerter Produktivi-
tät der Arbeit in größrer Masse Produkt aus. Das Produkt stellt
nach wie vor denselben Wert dar, aber der Preis seiner aliquoten
Teile ist gefallen, während ihre Anzahl sich vermehrt hat. Wenn
dasselbe Kapital angewandt, ist dies unmöglich; denn in diesem
Fall drückt sich stets derselbe Wert in jeder beliebigen Menge
Produkt aus. Es ist aber möglich, wenn ein Kapitalzuschuß gemacht
worden ist für Gips, Guano etc., kurz, für Verbesserungen, deren
Wirkung sich über mehrere Jahre erstreckt. Die Bedingung ist, daß
der Preis des einzelnen qr. zwar fällt, aber nicht in demselben
Verhältnis, wie die Zahl der qrs. wächst.
III. Diese verschiednen Bedingungen des Steigens der Rente und
daher des Bodenpreises überhaupt oder für einzelne Bodenarten
können z.T. konkurrieren, z.T. schließen sie einander aus und
können nur abwechselnd wirken. Es folgt aber aus dem Entwickel-
ten, daß aus einem Steigen des Bodenpreises nicht ohne weiteres
auf ein Steigen der Rente und daß aus einem Steigen der Rente,
welches immer ein Steigen des Bodenpreises nach sich zieht, nicht
ohne weiteres auf ein Steigen der Bodenprodukte geschlossen wer-
den kann. 42)
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42) Über Fallen der Bodenpreise bei Steigen der Rente als Tatsa-
che siehe Passy.
#789# 46. Kapitel - Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis
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Statt auf die wirklichen naturgemäßen Ursachen der Erschöpfung
des Bodens zurückzugehn, welche übrigens sämtlichen Ökonomen, die
über Differentialrente geschrieben haben, unbekannt waren wegen
des Zustands der Agrikulturchemie zu ihrer Zeit, ist die flache
Auffassung zu Hilfe genommen worden, daß man nicht jede beliebige
Masse Kapital in einem räumlich begrenzten Feld anlegenkann; wie
z.B. die "Edinburgh Review" 1*) dem Richard Jones entgegenhielt,
daß man nicht ganz England durch Bebauung von Soho Square füttern
kann. [108] Wenn dies als ein besondrer Nachteil der Agrikultur
angesehn wird, so ist gerade das Umgekehrte wahr. Es können hier
sukzessive Kapitalanlagen fruchtbringend angelegt werden, weil
die Erde selbst als Produktionsinstrument wirkt, was bei einer
Fabrik, wo sie nur als Unterlage, als Platz, als räumliche Opera-
tionsbasis fungiert, nicht oder nur innerhalb sehr enger Grenzen
der Fall ist. Man kann zwar und dies tut die große Industrie - in
einem, verglichen mit dem parzellierten Handwerk, kleinen Raum
eine große Produktionsanlage konzentrieren. Aber, die Entwick-
lungsstufe der Produktivkraft gegeben, ist immer ein bestimmter
Raum erforderlich, und das Bauen in die Höhe hat auch seine be-
stimmten praktischen Grenzen. Über diese hinaus erfordert Ausdeh-
nung der Produktion auch Erweiterung des Bodenraums. Das in Ma-
schinen usw. angelegte fixe Kapital verbessert sich nicht durch
den Gebrauch, sondern verschleißt im Gegenteil. Infolge neuer Er-
findungen können auch hier einzelne Verbesserungen angebracht
werden, aber die Entwicklung der Produktivkraft als gegeben vor-
ausgesetzt, kann sich die Maschine nur verschlechtern. Bei ra-
scher Entwicklung der Produktivkraft muß die ganze alte Maschine-
rie durch vorteilhaftere ersetzt werden, also verlorengehn. Die
Erde dagegen, richtig behandelt, verbessert sich fortwährend. Der
Vorzug der Erde, daß sukzessive Kapitalanlagen Vorteil bringen
können, ohne daß die frühern verlorengehn, schließt zugleich die
Möglichkeit der Ertragsdifferenz dieser sukzessiven Kapitalanla-
gen ein.
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1*) 1. Auflage: "Westminster Review"
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