Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       SECHSUNDVIERZIGSTES KAPITEL
       Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis
       
       Die Differentialrente tritt überall ein und folgt überall densel-
       ben Gesetzen  wie die  agrikole Differentialrente,  wo  überhaupt
       Rente existiert. Überall, wo Naturkräfte monopolisierbar sind und
       dem Industriellen, der sie anwendet, einen Surplusprofit sichern,
       sei es ein Wassergefälle oder ein reichhaltiges Bergwerk oder ein
       fischreiches Wasser  oder ein  gutgelegner  Bauplatz,  fängt  der
       durch seinen  Titel auf  einen Teil  des Erdballs  zum Eigentümer
       dieser Naturgegenstände Gestempelte diesen Surplusprofit dem fun-
       gierenden Kapital  in der Form der Rente ab. Was Land zu Bauzwec-
       ken betrifft,  so hat A. Smith auseinandergesetzt, wie die Grund-
       lage seiner  Rente, wie  die aller  nicht  agrikolen  Ländereien,
       durch die  eigentliche Ackerbaurente geregelt ist. (Book I, chap.
       XI, 2  und 3.) Es zeichnet sich diese Rente aus erstens durch den
       überwiegenden Einfluß,  den hier  die Lage  auf die Differential-
       rente ausübt (sehr bedeutend z.B. beim Weinbau und bei Bauplätzen
       in großen  Städten); zweitens  durch  die  Handgreiflichkeit  der
       gänzlichen Passivität  des  Eigentümers,  dessen  Aktivität  bloß
       darin besteht  (namentlich bei  Bergwerken), den  Fortschritt der
       gesellschaftlichen Entwicklung auszubeuten, zu dem er nichts bei-
       trägt und  bei dem  er nichts riskiert, wie doch der industrielle
       Kapitalist tut,  und endlich durch das Vorwiegen des Monopolprei-
       ses in  vielen Fällen,  speziell der schamlosesten Ausbeutung des
       Elends (denn  das Elend  ist für  die Hausrente eine er giebigere
       Quelle, als  die Minen  von Potosi  [106] für Spanien waren 38)),
       und die ungeheure Macht, die dies Grundeigentum gibt, wenn es mit
       dem industriellen Kapital in derselben Hand vereinigt, dieses be-
       fähigt, die  Arbeiter im  Kampf um  den Arbeitslohn praktisch von
       der Erde als ihrem
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       38) Laing, Newman.
       
       #782# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Wohnsitz auszuschließen.  39) Ein  Teil der Gesellschaft verlangt
       hier von den andern einen Tribut für das Recht, die Erde bewohnen
       zu dürfen,  wie überhaupt im Grundeigentum das Recht der Eigentü-
       mer eingeschlossen  ist, den  Erdkörper, die Eingeweide der Erde,
       die Luft  und damit  die Erhaltung  und Entwicklung des Lebens zu
       exploitieren. Nicht  nur das  Steigen der  Bevölkerung, und damit
       das wachsende  Bedürfnis der Behausung, sondern auch die Entwick-
       lung des  fixen Kapitals,  das sich entweder der Erde einverleiht
       oder Wurzeln  in ihr schlägt auf ihr ruht, wie alle industriellen
       Gebäude, Eisenbahnen,  Warenhäuser,  Fabrikgebäude,  Docks  usw.,
       steigert die  Baurente notwendig.  Eine Verwechslung zwischen der
       Hausmiete, soweit  sie Zins und Amortisation des im Haus angeleg-
       ten Kapitals, und der Rente für den bloßen Boden, ist hier selbst
       bei Careyschem  gutem Willen  nicht möglich, namentlich wenn, wie
       in England,  der Grundeigentümer  und der  Bauspekulant ganz ver-
       schiedne Personen sind. Es kommen hier zwei Elemente in Betracht:
       auf der  einen Seite  die Exploitation der Erde zum Zweck der Re-
       produktion oder  Extraktion, auf der andern der Raum, der als ein
       Element aller Produktion und alles menschlichen Wirkens erheischt
       ist. Und nach beiden Seiten hin verlangt das Grundeigentum seinen
       Tribut. Die Nachfrage für Bauterrain hebt den Wert des Bodens als
       Raum und  Grundlage, während  dadurch zugleich die Nachfrage nach
       Elementen des Erdkörpers wächst, die als Baumaterial dienen. 40)
       Wie in rasch fortschreitenden Städten, besonders wo das Bauen wie
       in London  fabrikmäßig betrieben  wird, die Bodenrente, nicht das
       Haus den  eigentlichen Grundgegenstand der Bauspekulation bildet,
       davon haben  wir ein  Beispiel gegeben Buch II, Kap. XII, S. 215,
       216 2*),  in den  Aussagen eines  großen Londoner Bauspekulanten,
       Edward Capps,  vor dem  Bankausschuß von  1857. Er  sagt dort Nr.
       5435:
       
       "Ich glaube,  ein Mann,  der in  der Welt  vorankommen will, kann
       kaum erwarten  voranzukommen durch  Einhaltung eines  soliden Ge-
       schäfts (fair trade)... er muß notwendig außerdem auf Spekulation
       bauen, und  das auf  großem Maßstab;  denn der  Unternehmer macht
       sehr wenig Profit aus den Gebäuden selbst, er macht seinen
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       39) Crowlington  Strike. Engels,  "Lage der arbeitenden Klasse in
       England", S. 307. (Auflage von 1892, S. 259. 1*))
       40) "Die  Pflasterung der Londoner Straßen hat die Eigentümer ei-
       niger nackten  Felsen an  der schottischen  Küste befähigt,  eine
       Rente aus  früher absolut  nutzlosem  Steinboden  zu  ziehn."  A.
       Smith, Book I, chap. XI, 2.
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       1*) Siehe  Band 2 unserer Ausgabe, S. 469/470 - 2*) siehe Band 24
       unserer Ausgabe, S. 236/237
       
       #783# 46. Kapitel - Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis
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       Hauptprofit aus  den gesteigerten  Grundrenten. Er ühernimmt mei-
       netwegen ein Stück Land und gibt jährlich 300 Pfd.St. dafür; wenn
       er nach  einem sorgfältigen  Bauplan die richtige Klasse von Häu-
       sern darauf errichtet, kann es ihm gelingen, 400 oder 450 Pfd.St.
       jährlich daraus zu machen, und sein Profit wurde viel mehr in der
       vermehrten Grundrente  von 100  oder 150 Pfd.St. jährlich bestehn
       als in dem Profit aus den Gebäuden, den er in vielen Fällen über-
       haupt kaum in Betracht zieht."
       
       Wobei nicht  zu vergessen  ist, daß nach Ablauf des Mietkontrakts
       von meistens  99 Jahren  der Boden  mit allen darauf befindlichen
       Gebäuden und  mit der  inzwischen meist auf mehr als das Doppelte
       und Dreifache gesteigerten Grundrente von dem Bauspekulanten oder
       seinem Rechtsnachfolger  wieder  an  den  ursprünglichen  letzten
       Grundeigentümer zurückfällt.
       Die eigentliche  Bergwerksrente ist  bestimmt ganz wie die Acker-
       baurente.
       
       "Es gibt  einige Bergwerke, deren Produkt kaum hinreicht, die Ar-
       beit zu bezahlen und das darin angelegte Kapital samt dem gewöhn-
       lichen Profit  zu ersetzen.  Sie werfen  dem Unternehmer  einigen
       Profit ab,  aber keine  Rente für den Grundeigentümer. Sie können
       mit Vorteil  nur vom  Grundeigentümer bearbeitet  werden, der als
       sein eigner  Unternehmer den gewöhnlichen Profit aus seinem ange-
       legten Kapital  macht. Viele Kohlengruben in Schottland werden in
       dieser Art  betrieben und  können in  keiner andern Art betrieben
       werden. Der Grundeigentümer erlaubt niemand anders, sie ohne Ren-
       tezahlung zu  betreiben, aber  niemand kann  Rente dafür zahlen."
       (A. Smith, Book I, chap. XI, 2.)
       
       Man muß  unterscheiden,  ob  die  Rente  aus  einem  Monopolpreis
       fließt, weil  ein von  ihr unabhängiger Monopolpreis der Produkte
       oder des  Bodens selbst  existiert, oder ob die Produkte zu einem
       Monopolpreis verkauft werden, weil eine Rente existiert. Wenn wir
       von Monopolpreis  sprechen, so  meinen wir überhaupt einen Preis,
       der nur  durch die  Kauflust und Zahlungsfähigkeit der Käufer be-
       stimmt ist, unabhängig von dem durch den allgemeinen Produktions-
       preis wie  von dem  durch den Wert der Produkte bestimmten Preis.
       Ein Weinberg,  der Wein  von ganz außerordentlicher Güte erzeugt,
       Wein, der  überhaupt nur  in relativ  geringer Quantität  erzeugt
       werden kann,  trägt einen Monopolpreis. Der Weinzüchter würde in-
       folge dieses  Monopolpreises, dessen  Überschuß über den Wert des
       Produkts allein  durch den  Reichtum und die Liebhaberei der vor-
       nehmen Weintrinker  be. stimmt ist, einen bedeutenden Surpluspro-
       fit realisieren.  Dieser Surplusprofit,  der hier aus einem Mono-
       polpreis fließt,  verwandelt sich  in Rente  und fällt  in dieser
       Form dem  Grundeigentümer anheim,  infolge seines Titels auf dies
       mit besondern  Eigenschaften begabte  Stück des  Erdkörpers. Hier
       schafft also  der Monopolpreis  die Rente.  Umgekehrt  würde  die
       Rente den
       
       #784# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Monopolpreis schaffen,  wenn Getreide  nicht nur über seinen Pro-
       duktionspreis, sondern  auch über  seinen Wert verkauft würde in-
       folge der  Schranke, die  das Grundeigentum der rentelosen Anlage
       von Kapital  auf unbebautem Boden zieht. Daß es nur der Titel ei-
       ner Anzahl  von Personen auf das Eigentum am Erdball ist, der sie
       befähigt, einen  Teil der  Mehrarbeit der  Gesellschaft sich  als
       Tribut anzueignen  und mit der Entwicklung der Produktion sich in
       stets steigendem Maß anzueignen, wird durch den Umstand verdeckt,
       daß die  kapitallsierte Rente,  also eben  dieser  kapitalisierte
       Tribut als  Preis des Bodens erscheint und dieser daher wie jeder
       andre Handelsartikel  verkauft werden  kann. Für  den Käufer  er-
       scheint daher  sein Anspruch  auf die Rente nicht als umsonst er-
       halten, und  ohne die  Arbeit, das  Risiko und den Unternehmungs-
       geist des  Kapitals umsonst erhalten, sondern als zu seinem Äqui-
       valent bezahlt.  Ihm erscheint,  wie schon  früher  bemerkt,  die
       Rente nur als Zins des Kapitals, womit er den Boden und damit den
       Anspruch auf die Rente erkauft hat. Ganz so erscheint einem Skla-
       venhalter, der  einen Neger gekauft hat, sein Eigentum an dem Ne-
       ger nicht durch die Institution der Sklaverei als solche, sondern
       durch Kauf  und Verkauf  von Ware erworben. Aber der Titel selbst
       wird durch den Verkauf nicht erzeugt, sondern nur übertragen. Der
       Titel muß da sein, bevor er verkauft werden kann, und sowenig wie
       ein Verkauf,  kann eine Reihe von solchen Verkäufen, ihre bestän-
       dige Wiederholung,  diesen Titel  schaffen. Was ihn überhaupt ge-
       schaffen hat, waren die Produktionsverhältnisse. Sobald diese auf
       einem Punkt  angelangt sind,  wo sie  sich umhäuten müssen, fällt
       die materielle,  die ökonomisch  und historisch  berechtigte, die
       aus dem  Prozeß der  gesellschaftlichen Lebenserzeugung entsprin-
       gende Quelle des Titels und aller auf ihm begründeten Transaktio-
       nen fort. Vom Standpunkt einer höhern ökonomischen Gesellschafts-
       formation wird das Privateigentum einzelner Individuen am Erdball
       ganz so abgeschmackt erscheinen wie das Privateigentum eines Men-
       schen an  einem andern  Menschen. Selbst eine ganze Gesellschaft,
       eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenom-
       men, sind  nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer,
       ihre Nutznießer,  und haben  sie als boni patres familias 1*) den
       nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen.
       
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       Bei der  folgenden Untersuchung  des Bodenpreises sehn wir ab von
       allen Konkurrenzschwankungen,  von allen  Bodenspekulationen oder
       auch vom
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       1*) gute Familienväter
       
       #785# 46. Kapitel - Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis
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       kleinen Grundeigentum, wo die Erde das Hauptinstrument der Produ-
       zenten bildet  und daher  zu jedem Preis von ihnen gekauft werden
       muß.
       I. Der  Preis des Bodens kann steigen, ohne daß die Rente steigt;
       nämlich
       1. durch das bloße Fallen des Zinsfußes, welches bewirkt, daß die
       Rente teurer  verkauft wird  und daher  die kapitalisierte Rente,
       der Bodenpreis, wächst;
       2. weil der Zins des dem Boden einverleibten Kapitals wächst.
       II. Der Bodenpreis kann steigen, weil die Rente wächst.
       Die Rente  kann wachsen, weil der Preis des Bodenprodukts steigt,
       in welchem  Fall immer  die Rate der Differentialrente steigt, ob
       die Rente  auf dem  schlechtesten bebauten Boden groß, klein oder
       gar nicht vorhanden sei. Unter der Rate verstehn wir das Verhält-
       nis des  Teils des  Mehrwerts, der  sich in Rente verwandelt, zum
       vorgeschoßnen Kapital,  welches das  Bodenprodukt produziert.  Es
       ist dies  verschieden von  dem Verhältnis des Surplusprodukts zum
       Gesamtprodukt, denn  das Gesamtprodukt  schließt nicht  das ganze
       vorgeschoßne Kapital ein, nämlich nicht das fixe Kapital, das ne-
       ben dem  Produkt fortexistiert.  Dagegen ist  dies  darin  einge-
       schlossen, daß  auf den  Bodenarten, die  eine  Differentialrente
       tragen, ein  wachsender Teil  des Produkts sich in überschüssiges
       Surplusprodukt verwandelt.  Auf dem  schlechtesten Boden  schafft
       die Preissteigerung  des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis
       des Bodens.
       Die Rente  kann aber  auch wachsen, ohne daß der Preis des Boden-
       produkts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen.
       Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von Mono-
       polpreisen abgesehn),  entweder weil bei gleich großer Kapitalan-
       lage auf  den alten  Ländereien neue Ländereien besserer Qualität
       bebaut werden,  die aber nur hinreichen, die gewachsene Nachfrage
       zu decken, so daß der regulierende Marktpreis unverändert bleibt.
       In diesem  Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber
       für den neu in Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den
       des alten.
       Oder aber  die Rente  steigt, weil bei gleichbleibender relativer
       Ergiebigkeit und  gleichbleibendem Marktpreis  die Masse  des den
       Boden exploitierenden  Kapitals wächst.  Obgleich daher die Rente
       im Verhältnis  zum vorgeschoßnen Kapital dieselbe bleibt, verdop-
       pelt sich  z.B. ihre  Masse, weil sich das Kapital selbst verdop-
       pelt hat.  Da kein  Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die
       zweite Kapitalanlage  ebensogut wie die erste einen Surplusprofit
       ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente verwan-
       delt. Die  Masse der  Rente steigt hier, weil die Masse des Rente
       erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, daß verschiedne suk-
       zessive Kapitalanlagen
       
       #786# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       auf derselben Bodenstrecke eine Rente nur erzeugen können, soweit
       ihr Ertrag  ungleich ist  und daher  eine Differentialtente  ent-
       steht, kommt  auf die  Behauptung hinaus, daß, wenn zwei Kapitale
       von je  1000 Pfd.St.  auf zwei  Feldern von gleicher Ergiebigkeit
       angelegt sind,  nur eins derselben Rente abwerfen könne, obgleich
       diese beiden  Felder zur  bessern Bodenklasse g,. hören, die eine
       Differentialrente abwirft.  (Die Masse  des Rentals,  die Gesamt-
       rente eines Landes, wächst daher mit der Masse der Kapitalanlage,
       ohne daß  der Preis  des einzelnen  Bodenstücks oder die Rentrate
       oder auch  die Rentmasse  auf dem einzelnen Bodenstücke notwendig
       wächst; die Masse des Rentals wächst in diesem Fall mit der räum-
       lichen Ausbreitung der Kultur. Dies kann sogar mit dem Fallen der
       Rente auf  den einzelnen  Besitzungen verbunden sein.) Sonst käme
       diese Behauptung  auf die andre hinaus, daß die Kapitalanlage auf
       zwei  verschiednen  Bodenstücken  nebeneinander  andern  Gesetzen
       folge als  die sukzessive Kapitalanlage auf demselben Bodenstück,
       während man  doch gerade  die Differentialrente  ableitet aus der
       Identität des  Gesetzes in  beiden Fällen aus dem Zuwachs der Er-
       giebigkeit der  Kapitalanlage sowohl  auf demselben Felde wie auf
       verschiednen Feldern.  Die einzige  Modifikation, die  hier  exi-
       stiert und  die übersehn wird, ist die, daß sukzessive Kapitalan-
       lage bei  ihrer Anwendung auf räumlich verschiednen Boden auf die
       Schranke des Grundeigentums stößt, was bei sukzessiven Kapitalan-
       lagen auf demselben Boden nicht der Fall ist. Daher auch die ent-
       gegengesetzte Wirkung,  wodurch diese verschiednen Formen der An-
       lage sich  in der  Praxis wechselseitig  in Schranken  halten. Es
       tritt hier  nie ein  Unterschied vorn Kapital ein. Bleibt die Zu-
       sammensetzung des Kapitals dieselbe und ebenso die Rate des Mehr-
       werts, so  bleibt die  Profitrate unverändert, so daß bei verdop-
       peltem Kapital die Profitmasse sich verdoppelt. Ebenso bleibt un-
       ter den  angenommenen Verhältnissen  die Rentrate  dieselbe. Wenn
       ein Kapital  von 1000  Pfd.St. eine  Rente von x, wirft unter den
       vorausgesetzten Umständen  eines von  2000 Pfd.St. eine Rente von
       2x ab. Aber mit Bezug auf die Bodenfläche berechnet, die unverän-
       dert geblieben  ist, da  der Annahme nach das doppelte Kapital in
       demselben Feld  arbeitet, ist  infolge des Steigens der Masse der
       Rente auch  ihre Höhe  gestiegen. Derselbe  Acre, der  2  Pfd.St.
       Rente einbrachte, bringt jetzt 4 Pfd.St. 41)
       ---
       41) Es  ist eins  der Verdienste von Rodbertus, auf dessen bedeu-
       tende Schrift  über die  Rente wir  in Buch  IV zurückkommen 1*),
       diesen Punkt  entwickelt zu  haben. Er begeht nur den Irrtum, er-
       stens zu unterstellen, daß beim Kapital das Wachsen des Profits
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       1*) Siehe Band 26 unserer Ausgabe, 2. Teil, S. 7-102, 139-151
       
       #787# 46. Kapitel - Baustellenrente. Bergwerkrente. Bodenpreis
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       Das Verhältnis  eines Teils  des Mehrwerts,  der Geldrente - denn
       das Geld  ist der selbständige Ausdruck des Werts - zum Boden ist
       an sich  abgeschmackt und  irrationell; denn  es sind inkommensu-
       rable Größen, die hier aneinander gemessen werden, ein bestimmter
       Gebrauchswert, Bodenstück  von soundso  viel Quadratfuß  auf  der
       einen Seite,  und Wert,  speziell Mehrwert  auf  der  andern.  Es
       drückt dies  in der  Tat nichts  aus, als  daß unter den gegebnen
       Verhältnissen das Eigentum an den Quadratfüßen Boden den Grundei-
       gentümer befähigt,  ein bestimmtes Quantum unbezahlter Arbeit ab-
       zufangen, die das in den Quadratfüßen wie ein Schwein in den Kar-
       toffeln wühlende  Kapital (hier  steht im  Ms. in  Klammern, aber
       durchstrichen: Liebig)  realisiert hat.  Prima facie ist der Aus-
       druck aber  derselbe, als  wollte man vorn Verhältnis einer Fünf-
       pfundnote zum  Durchmesser der  Erde sprechen.  Die Vermittlungen
       der irrationellen  Formen, worin  bestimmte ökonomische  Verhält-
       nisse erscheinen  und sich  praktisch  zusammenfassen,  gehn  die
       praktischen Träger dieser Verhältnisse in ihrem Handel und Wandel
       jedoch nichts an; und da sie gewohnt sind, sich darin zu bewegen,
       findet ihr  Verstand nicht  im geringsten Anstoß daran. Ein voll-
       kommner Widerspruch  hat durchaus nichts Geheimnisvolles für sie.
       In den  dem innern  Zusammenhang entfremdeten  und, für sich iso-
       liert genommen, abgeschmackten Erscheinungsformen fühlen sie sich
       ebenfalls so  zu Haus  wie ein Fisch im Wasser. Es gilt hier, was
       Hegel mit  Bezug auf gewisse mathematische Formeln sagt, daß, was
       der gemeine  Menschenverstand irrationell findet, das Rationelle,
       und sein Rationelles die Irrationalität selbst ist. [107]
       Mit Bezug auf die Bodenfläche selbst betrachtet, drückt sich also
       das Steigen  in der  Masse der Rente aus, ganz wie ein Steigen in
       der Rate  der Rente,  und daher die Verlegenheit, wenn die Bedin-
       gungen, die  den einen  Fall erklären würden, bei dem andern feh-
       len.
       ---
       sich stets  auch als  Wachsen des  Kapitals ausdrücke, so daß das
       Verhältnis bei steigender Masse des Profits dasselbe bleibe. Dies
       ist jedoch  falsch, da  bei veränderter Zusammensetzung des Kapi-
       tals, trotz  gleichbleibender Exploitation  der Arbeit,  die Pro-
       fitrate steigen  kann, gerade  weil der  proportionelle Wert  des
       konstanten Teils  des Kapitals  verglichen mit  seinem  variablen
       fällt. - Zweitens begeht er den Irrtum, dies Verhältnis der Geld-
       rente zu einem quantitativ bestimmten Bodenstück, einem Acre Lan-
       des z.B.,  als etwas zu behandeln, das von der klassischen Ökono-
       mie bei  ihren Untersuchungen  über Steigen oder Fallen der Rente
       überhaupt unterstellt  sei. Dies ist wieder falsch. Sie behandelt
       die Rate  der Rente stets, soweit sie die Rente in ihrer Natural-
       forrn betrachtet,  in bezug  auf das Produkt, und soweit sie die-
       selbe als Geldrente betrachtet, in bezug auf das vorgeschoßne Ka-
       pital, weil dies in der Tat die rationellen Ausdrücke sind.
       
       #788# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Der Bodenpreis  kann aber auch steigen, selbst wenn der Preis des
       Bodenprodukts abnimmt.
       In diesem  Fall kann sich durch weitre Differenzierung die Diffe-
       rentialrente, und  daher der  Bodenpreis, der  bessern Ländereien
       vermehrt haben.  Oder wenn dies nicht der Fall ist, kann bei ver-
       mehrter Produktivkraft der Arbeit der Preis des Bodenprodukts ge-
       fallen sein,  so daß  aber die vermehrte Produktion dies mehr als
       aufwiegt. Nimm  an, das  Quarter habe 60 sh. gekostet. Werden von
       demselben Acre  mit demselben  Kapital 2  qrs. statt einem produ-
       ziert, und das qr. falle auf 40 sh., so bringen 2 qrs. 80 sh., so
       daß der  Wert des  Produkts desselben Kapitals auf demselben Acre
       um ein Drittel gestiegen, obgleich der Preis per qr. um ein Drit-
       tel gefallen  ist. Wie  dies möglich,  ohne daß  das Produkt über
       seinem Produktionspreis  oder Wert  verkauft wird,  wurde bei der
       Differentialrente entwickelt. Es ist in der Tat nur in zwei Arten
       möglich. Entweder schlechter Boden wird außer Konkurrenz gesetzt,
       aber der  Preis des bessern Bodens wächst, wenn die Differential-
       rente wächst,  die allgemeine Verbesserung also ungleichmäßig auf
       die verschiednen Bodenarten wirkt. Oder auf dem schlechtesten Bo-
       den drückt  sich derselbe  Produktionspreis (und  derselbe  Wert,
       falls absolute Rente gezahlt wird) wegen gesteigerter Produktivi-
       tät der  Arbeit in  größrer Masse Produkt aus. Das Produkt stellt
       nach wie  vor denselben Wert dar, aber der Preis seiner aliquoten
       Teile ist  gefallen, während  ihre Anzahl sich vermehrt hat. Wenn
       dasselbe Kapital  angewandt, ist  dies unmöglich;  denn in diesem
       Fall drückt  sich stets  derselbe Wert  in jeder beliebigen Menge
       Produkt aus. Es ist aber möglich, wenn ein Kapitalzuschuß gemacht
       worden ist  für Gips, Guano etc., kurz, für Verbesserungen, deren
       Wirkung sich über mehrere Jahre erstreckt. Die Bedingung ist, daß
       der Preis  des einzelnen  qr. zwar fällt, aber nicht in demselben
       Verhältnis, wie die Zahl der qrs. wächst.
       III. Diese  verschiednen Bedingungen  des Steigens  der Rente und
       daher des  Bodenpreises überhaupt  oder für  einzelne  Bodenarten
       können z.T.  konkurrieren, z.T.  schließen sie  einander aus  und
       können nur  abwechselnd wirken.  Es folgt aber aus dem Entwickel-
       ten, daß  aus einem  Steigen des Bodenpreises nicht ohne weiteres
       auf ein  Steigen der  Rente und  daß aus einem Steigen der Rente,
       welches immer ein Steigen des Bodenpreises nach sich zieht, nicht
       ohne weiteres  auf ein Steigen der Bodenprodukte geschlossen wer-
       den kann. 42)
       
                                     ---
       
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       42) Über  Fallen der Bodenpreise bei Steigen der Rente als Tatsa-
       che siehe Passy.
       
       #789# 46. Kapitel - Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis
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       Statt auf  die wirklichen  naturgemäßen Ursachen  der Erschöpfung
       des Bodens zurückzugehn, welche übrigens sämtlichen Ökonomen, die
       über Differentialrente  geschrieben haben,  unbekannt waren wegen
       des Zustands  der Agrikulturchemie  zu ihrer Zeit, ist die flache
       Auffassung zu Hilfe genommen worden, daß man nicht jede beliebige
       Masse Kapital  in einem räumlich begrenzten Feld anlegenkann; wie
       z.B. die  "Edinburgh Review" 1*) dem Richard Jones entgegenhielt,
       daß man nicht ganz England durch Bebauung von Soho Square füttern
       kann. [108]  Wenn dies  als ein besondrer Nachteil der Agrikultur
       angesehn wird,  so ist gerade das Umgekehrte wahr. Es können hier
       sukzessive Kapitalanlagen  fruchtbringend angelegt  werden,  weil
       die Erde  selbst als  Produktionsinstrument wirkt,  was bei einer
       Fabrik, wo sie nur als Unterlage, als Platz, als räumliche Opera-
       tionsbasis fungiert,  nicht oder nur innerhalb sehr enger Grenzen
       der Fall ist. Man kann zwar und dies tut die große Industrie - in
       einem, verglichen  mit dem  parzellierten Handwerk,  kleinen Raum
       eine große  Produktionsanlage konzentrieren.  Aber, die  Entwick-
       lungsstufe der  Produktivkraft gegeben,  ist immer ein bestimmter
       Raum erforderlich,  und das  Bauen in die Höhe hat auch seine be-
       stimmten praktischen Grenzen. Über diese hinaus erfordert Ausdeh-
       nung der  Produktion auch  Erweiterung des Bodenraums. Das in Ma-
       schinen usw.  angelegte fixe  Kapital verbessert sich nicht durch
       den Gebrauch, sondern verschleißt im Gegenteil. Infolge neuer Er-
       findungen können  auch hier  einzelne  Verbesserungen  angebracht
       werden, aber  die Entwicklung der Produktivkraft als gegeben vor-
       ausgesetzt, kann  sich die  Maschine nur  verschlechtern. Bei ra-
       scher Entwicklung der Produktivkraft muß die ganze alte Maschine-
       rie durch  vorteilhaftere ersetzt  werden, also verlorengehn. Die
       Erde dagegen, richtig behandelt, verbessert sich fortwährend. Der
       Vorzug der  Erde, daß  sukzessive Kapitalanlagen  Vorteil bringen
       können, ohne  daß die frühern verlorengehn, schließt zugleich die
       Möglichkeit der  Ertragsdifferenz dieser sukzessiven Kapitalanla-
       gen ein.
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       1*) 1. Auflage: "Westminster Review"

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