Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       #798# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       II. Die Arbeitsrente
       
       Betrachtet man  die Grundrente  in ihrer  einfachsten  Form,  der
       A r b e i t s r e n t e,   wo der  unmittelbare  Produzent  einen
       Teil der  Woche mit  faktisch oder  juristisch hin  gehörigen Ar-
       beitswerkzeugen (Pflug, Vieh etc.) den ihm faktisch gehörigen Bo-
       den bestellt  und die  andern Tage  der Woche  auf dem  Gute  des
       Grundherrn arbeitet,  für den  Grundherrn, unentgeltlich,  so ist
       hier die Sache noch ganz klar, Rente und Mehrwert sind hier iden-
       tisch. Die Rente, nicht der Profit, ist die Form, worin sich hier
       die unbezahlte  Mehrarbeit ausdrückt. Wieweit der Arbeiter (self-
       sustaining serf 1*)) hier einen Überschuß über seine unentbehrli-
       chen SubsistenzmitteI  gewinnen kann,  also einen  Überschuß über
       das, was  wir in  der kapitalistischen  Produktionsweise den  Ar-
       beitslohn nennen  würden, dies  hängt bei  sonst gleichbleibenden
       Umständen ab  von dem  Verhältnis, worin  seine Arbeitszeit  sich
       teilt in  Arbeitszeit für  ihn selbst und Fronarbeitszeit für den
       Grundherrn. Dieser  Überschuß über  die notwendigsten Subsistenz-
       mittel, der Keim dessen, was in der kapitalistischen Produktions-
       weise als  Profit erscheint, ist also ganz und gar bestimmt durch
       die Höhe  der Grundrente, welche hier nicht nur unmittelbar unbe-
       zahlte Mehrarbeit  ist, sondern  auch als solche erscheint; unbe-
       zahlte Mehrarbeit  für den  "Eigentümer" der Produktionsbedingun-
       gen, die  hier mit dem Grund und Boden zusammenfallen und, soweit
       sie sich  von ihm unterscheiden, nur als sein Zubehör gelten. Daß
       das Produkt  des Fröners hier hinreichen muß, außer seiner Subsi-
       stenz seine  Arbeitsbedingungen zu ersetzen, ist ein Umstand, der
       in allen  Produktionsweisen derselbe  bleibt, da es kein Resultat
       ihrer spezifischen Form, sondern eine Naturbedingung aller konti-
       nuierlichen und reproduktiven Arbeit überhaupt, jeder fortgesetz-
       ten Produktion  ist, die  immer zugleich  Reproduktion, also auch
       Reproduktion ihrer  eignen Wirkungsbedingungen ist. Es ist ferner
       klar, daß in allen Formen, worin der unmittelbare Arbeiter Besit-
       zer' der  zur Produktion seiner eignen Subsistenzmittel notwendi-
       gen Produktionsmittel  und Arbeitsbedingungen  bleibt, das Eigen-
       tumsverhältnis  zugleich   als  unmittelbares   Herrschafts-  und
       Knechtschaftsverhältnis auftreten muß, der unmittelbare Produzent
       also als  Unfreiler; eine Unfreiheit, die sich von der Leibeigen-
       schaft mit Fronarbeit bis zur bloßen Tributpflichtigkeit abschwä-
       chen kann. Der unmittelbare Produzent befindet sich hier der Vor-
       aussetzung nach  im Besitz  seiner eignen  Produktionsmittel, der
       zur Verwirklichung  seiner Arbeit und zur Erzeugung seiner Subsi-
       stenzmittel notwendigen
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       1*) sich selbsterhaltender Leigener
       
       #799# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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       gegenständlich Arbeitsbedingungen;  er betreibt  seinen  Ackerbau
       wie die  damit verknüpfte  ländlich-häusliche Industrie selbstän-
       dig. Diese  Selbständigkeit ist  nicht dadurch  aufgehoben,  daß,
       etwa wie  in Indien,  diese Kleinbauern  unter sich ein mehr oder
       minder naturwüchsiges  Produktionsgemeinwesen bilden,  da es sich
       hier nur  von der Selbständigkeit gegenüber dem nominellen Grund-
       herrn handelt. Unter diesen Bedingungen kann ihnen die Mehrarbeit
       für den  nominellen Grundeigentümer  nur durch  außerökonomischen
       Zwang abgepreßt  werden, welche  Form dieser  auch immer annehme.
       44) Es  unterscheidet sie  dies von  der Sklaven- oder Plantagen-
       wirtschaft, daß  der Sklave hier mit fremden Produktionsbedingun-
       gen arbeitet  und nicht selbständig. Es sind also persönliche Ab-
       hängigkeitsverhältnisse nötig, persönliche Unfreiheit, in welchem
       Grad immer, und Gefesseltsein an den Boden als Zubehör desselben,
       Hörigkeit im eigentlichen Sinn. Sind es nicht Privatgrundeigentü-
       mer, sondern  ist es wie in Asien der Staat, der ihnen direkt als
       Grundeigentümer und gleichzeitig Souverän gegenübertritt, so fal-
       len Rente  und Steuer  zusammen, oder  es existiert vielmehr dann
       keine von  dieser Form  der Grundrente  verschiedne Steuer. Unter
       diesen Umständen  braucht das  Abhängigkeitsverhältnis  politisch
       wie ökonomisch keine härtere Form zu besitzen als die ist, welche
       aller Untertanenschaft  gegenüber diesem Staat gemeinsam ist. Der
       Staat ist  hier der  oberste Grundherr. Die Souveränität ist hier
       das auf  nationaler Stufe konzentrierte Grundeigentum. Dafür exi-
       stiert dann  aber auch  kein Privatgrundeigentum, obgleich sowohl
       Privat- wie gemeinschaftlicher Besitz und Nutznießung des Bodens.
       Die spezifische  ökonomische Form,  in der  unbezahlte Mehrarbeit
       aus den  unmittelbaren Produzenten  ausgepumpt wird, bestimmt das
       Herrschafts- und  Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus
       der Produktion selbst hervorwächst und seinerseits bestimmend auf
       sie zurückwirkt.  Hierauf aber  gründet sich die ganze Gestaltung
       des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervor-
       wachsenden Gemeinwesens  und damit zugleich seine spezifische po-
       litische Gestalt. Es ist jedesmal das unmittelbare Verhältnis der
       Eigentümer der Produktionsbedingungen zu den unmittelbaren Produ-
       zenten - ein Verhältnis, dessen jedesmalige Form stets naturgemäß
       einer bestimmten  Entwicklungsstufe der  Art und Weise der Arbeit
       und daher  ihrer gesellschaftlichen  Produktivkraft entspricht -,
       worin wir  das innerste  Geheimnis, die  verborgne Grundlage  der
       ganzen gesellschaftlichen
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       44) Nach  Eroberung des  Landes war immer das nächste für die Er-
       oberer, sich  auch die  Menschen anzueignen.  Vgl. Linguet. [116]
       Siehe auch Möser.
       
       #800# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Konstruktion und  daher auch  der politischen Form des Souveräni-
       täts- und Abhängigkeitsverhältnisses, kurz, der jedesmaligen spe-
       zifischen Staatsform  finden. Dies  hindert nicht,  daß  dieselbe
       ökonomische Basis  - dieselbe  den Hauptbedingungen  nach - durch
       zahllos verschiedne empirische Umstände, Naturbedingungen, Racen-
       verhältnisse, von  außen wirkende  geschichtliche Einflüsse usw.,
       unendliche Variationen  und Abstufungen In der Erscheinung zeigen
       kann, die nur durch Analyse dieser empirisch gegebnen Umstände zu
       begreifen sind.
       Mit Bezug  auf die Arbeitsrente, die einfachste und ursprünglich-
       ste Form  der Rente,  ist soviel einleuchtend: Die Rente ist hier
       die ursprüngliche  Form des Mehrwerts und fällt mit ihm zusammen.
       Ferner aber bedarf das Zusammenfallen des Mehrwerts mit unbezahl-
       ter fremder  Arbeit hier  keiner Analyse,  da es  noch in  seiner
       sichtbaren, handgreiflichen  Form existiert,  denn die Arbeit des
       unmittelbaren Produzenten  für sich selbst ist hier noch räumlich
       und zeitlich geschieden von seiner Arbeit für den Grundherrn, und
       die letztre  erscheint  unmittelbar  in  der  brutalen  Form  der
       Zwangsarbeit für einen Dritten. Ebenso ist die "Eigenschaft", die
       der Boden  hat, eine Rente abzuwerfen, hier auf ein handgreiflich
       offenkundiges Geheimnis  reduziert, denn  zu der  Natur, die  die
       Rente liefert, gehört auch die an den Boden gekettete menschliche
       Arbeitskraft und  das  Eigentumsverhältnis,  das  ihren  Besitzer
       zwingt, diese Arbeitskraft anzustrengen und zu betätigen über das
       Maß hinaus,  welches zur  Befriedigung seiner eignen unentbehrli-
       chen Bedürfnisse  erheischt wäre. Die Rente besteht direkt in der
       Aneignung dieser  überschüssigen  Verausgabung  der  Arbeitskraft
       durch den  Grundeigentümer; denn  weiter zahlt  der  unmittelbare
       Produzent diesem  keine Rente.  Hier, wo  nicht nur  Mehrwert und
       Rente identisch sind, sondern der Mehrwert handgreiflich noch die
       Form von Mehrarbeit besitzt, liegen denn auch die natürlichen Be-
       dingungen oder  Schranken der  Rente, weil  der Mehrarbeit  über-
       haupt, auf  flacher Hand. Der unmittelbare Produzent muß 1. genug
       Arbeitskraft besitzen  und 2. die Naturbedingungen seiner Arbeit,
       in erster  Instanz also des bearbeiteten Bodens, müssen fruchtbar
       genug sein,  mit einem Wort, die naturwüchsige Produktivität sei-
       ner Arbeit  muß groß  genug sein, damit ihm die Möglichkeit über-
       schüssiger Arbeit bleibe, über die zur Befriedigung seiner eignen
       unentbehrlichen Bedürfnisse  nötige Arbeit hinaus. Diese Möglich-
       keit schafft  nicht die  Rente, dies  tut erst der Zwang, der aus
       der Möglichkeit  eine Wirklichkeit  macht. Aber  die  Möglichkeit
       selbst ist an subjektive und objektive Naturbedingungen gebunden.
       Auch hierin  liegt durchaus  nichts Mysteriöses. Ist die Arbeits-
       kraft klein  und sind die Naturbedingungen der Arbeit dürftig, so
       ist die Mehrarbeit
       
       #801# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistien Grundrente
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       klein, aber so sind dann auch einerseits die Bedürfnisse der Pro-
       duzenten, andterseits die relative Zahl der Ausbeuter der Mehrar-
       beit, endlich das Mehrprodukt, worin sich diese wenig erträgliche
       Mehrarbeit für  diese geringre  Zahl von ausbeutenden Eigentümern
       verwirklicht.
       Endlich ergibt  sich bei  der Arbeitsrente  von selbst, daß, alle
       andren Umstände als gleichbleibend vorausgesetzt, es ganz und gar
       abhängt von  dem relativen Umfang der Mehr- oder Fronarbeit, wie-
       weit der unmittelbare Produzent fähig sein wird, seine eigne Lage
       zu verbessern,  sich zu  bereichern, einen Überschuß über die un-
       entbehrlichen Subsistenzmittel zu erzeugen, oder wenn wir die ka-
       pitalistische Ausdrucksweise antizipieren wollen, ob oder wieweit
       er irgendeinen  Profit für sich selbst, d.h. einen Überschuß über
       seinen von  ihm selbst produzierten Arbeitslohn produzieren kann.
       Die Rente  ist hier  die normale,  alles absorbierende, sozusagen
       legitime Form  der Mehrarbeit, und weit entfernt davon, ein Über-
       schuß über  den Profit,  d.h. hier  über irgendeinen andern Über-
       schuß über  den Arbeitslöhn  zu sein,  hängt nicht nur der Umfang
       eines solchen  Profits, sondern  selbst sein  Dasein,  bei  sonst
       gleichen Umständen, ab von dem Umfang der Rente, d.h. der dem Ei-
       gentümer zwangsweise  zu leistenden Mehrarbeit. Einige Historiker
       haben ihre Verwunderung darüber ausgesprochen, daß, da der unmit-
       telbare Produzent  nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer ist und
       in der  Tat de jure alle seine Mehrarbeit dem Grundeigentümer ge-
       hört, unter diesen Verhältnissen überhaupt eine selbständige Ent-
       wicklung von  Vermögen und, relativ gesprochen, Reichtum auf sei-
       ten der  Fronpflichtigen oder  Leibeignen vor  sich gehn kann. Es
       ist indes  klar, daß in den naturwüchsigen und unentwickelten Zu-
       ständen, worauf  dies gesellschaftliche Produktionsverhältnis und
       die ihm entsprechende Produktionsweise beruht, die Tradition eine
       übermächtige Rolle  spielen muß.  Es ist ferner klar, daß es hier
       wie immer  im Interesse  des herrschenden  Teils der Gesellschaft
       ist, das  Bestehende als  Gesetz zu  heiligen und seine durch Ge-
       brauch und Tradition gegebnen Schranken als gesetzliche zu fixie-
       ren. Von  allem andern  abgesehn, macht  sich dies  übrigens  von
       selbst, sobald  die beständige  Reproduktion der Basis des beste-
       henden Zustandes,  des ihm  zugrunde liegenden  Verhältnisses, im
       Lauf der Zeit geregelte und geordnete Form annimmt; und diese Re-
       gel und  Ordnung ist selbst ein unentbehrliches Moment jeder Prä-
       duktionsweise, die gesellschaftliche Festigkeit und Un. abhängig-
       keit von  bloßem Zufall  oder Willkür annehmen soll. Sie ist eben
       die Form ihrer gesellschaftlichen Befestigung und daher ihrer re-
       lativen Emanzipation  von bloßer  Willkür und  bloßem Zufall. Sie
       erreicht diese Form bei stagnanten Zuständen sowohl des Produkti-
       onsprozesses wie der
       
       #802# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       ihm  entsprechenden  gesellschaftlichen  Verhältnisse  durch  die
       bloße wiederholte Reproduktion ihrer selbst. Hat diese eine Zeit-
       lang gedauert, so befestigt sie sich als Brauch und Tradition und
       wird endlich  geheiligt als  ausdjrückliches Gesetz.  Da nun  die
       Form dieser  Mehrarbeit, die Fronarbeit, auf der Unentwickeltheit
       aller gesellschaftlichen  Pr,dukt'vkräf  te  derarbeit,  auf  der
       Roheit der  Arbeitsweise selbst  beruht, muß sie'naturgemäß einen
       viel kleinern  aliquoten Teil  der Gesamtarbeit der unmittelbaren
       Produzenten wegnehmen  als in entwickelten Produktionsweisen, und
       namentlich als  in der  kapitalistischen Produktion.  Nehmen  wir
       z.B. an,  die Fronarbeit für den Grundherrn sei ursprünglich zwei
       Tage der  Woche gewesen. Diese zwei Tage wöchentlicher Fronarbeit
       stehn damit fest, sind eine konstante Größe, gesetzlich reguliert
       durch Gewohnheitsrecht  oder geschriebnes. Aber die Produktivität
       der übrigen Wochentage, worüber der unmittelbare Produzent selbst
       verfügt, ist  eine variable Größe, die sich im Fortgang seiner Er
       fahrung entwickeln muß, ganz wie die neuen Bedürfnisse, mit denen
       er bekannt wird, ganz wie die Ausdehnung des Markts für sein Pro-
       dukt, die  wachsende Sicherheit, mit der er über diesen Teil sei-
       ner Arbeitskraft  ver fügt, ihn zu erhöhter Anspannung seiner Ar-
       beitskraft spornen  wird, wobei  nicht zu vergessen, daß die Ver-
       wendung dieser  Arbeitskraft keineswegs  auf Ackerbau  beschränkt
       ist, sondern ländliche Hausindustrie einschließt. Die Möglichkeit
       einer gewissen  ökonomischen Entwicklung,  natürlich abhängig von
       der Gunst  der Umstände,  vom angebornen Racencharakter usw., ist
       hier gegeben.

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