Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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#798# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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II. Die Arbeitsrente
Betrachtet man die Grundrente in ihrer einfachsten Form, der
A r b e i t s r e n t e, wo der unmittelbare Produzent einen
Teil der Woche mit faktisch oder juristisch hin gehörigen Ar-
beitswerkzeugen (Pflug, Vieh etc.) den ihm faktisch gehörigen Bo-
den bestellt und die andern Tage der Woche auf dem Gute des
Grundherrn arbeitet, für den Grundherrn, unentgeltlich, so ist
hier die Sache noch ganz klar, Rente und Mehrwert sind hier iden-
tisch. Die Rente, nicht der Profit, ist die Form, worin sich hier
die unbezahlte Mehrarbeit ausdrückt. Wieweit der Arbeiter (self-
sustaining serf 1*)) hier einen Überschuß über seine unentbehrli-
chen SubsistenzmitteI gewinnen kann, also einen Überschuß über
das, was wir in der kapitalistischen Produktionsweise den Ar-
beitslohn nennen würden, dies hängt bei sonst gleichbleibenden
Umständen ab von dem Verhältnis, worin seine Arbeitszeit sich
teilt in Arbeitszeit für ihn selbst und Fronarbeitszeit für den
Grundherrn. Dieser Überschuß über die notwendigsten Subsistenz-
mittel, der Keim dessen, was in der kapitalistischen Produktions-
weise als Profit erscheint, ist also ganz und gar bestimmt durch
die Höhe der Grundrente, welche hier nicht nur unmittelbar unbe-
zahlte Mehrarbeit ist, sondern auch als solche erscheint; unbe-
zahlte Mehrarbeit für den "Eigentümer" der Produktionsbedingun-
gen, die hier mit dem Grund und Boden zusammenfallen und, soweit
sie sich von ihm unterscheiden, nur als sein Zubehör gelten. Daß
das Produkt des Fröners hier hinreichen muß, außer seiner Subsi-
stenz seine Arbeitsbedingungen zu ersetzen, ist ein Umstand, der
in allen Produktionsweisen derselbe bleibt, da es kein Resultat
ihrer spezifischen Form, sondern eine Naturbedingung aller konti-
nuierlichen und reproduktiven Arbeit überhaupt, jeder fortgesetz-
ten Produktion ist, die immer zugleich Reproduktion, also auch
Reproduktion ihrer eignen Wirkungsbedingungen ist. Es ist ferner
klar, daß in allen Formen, worin der unmittelbare Arbeiter Besit-
zer' der zur Produktion seiner eignen Subsistenzmittel notwendi-
gen Produktionsmittel und Arbeitsbedingungen bleibt, das Eigen-
tumsverhältnis zugleich als unmittelbares Herrschafts- und
Knechtschaftsverhältnis auftreten muß, der unmittelbare Produzent
also als Unfreiler; eine Unfreiheit, die sich von der Leibeigen-
schaft mit Fronarbeit bis zur bloßen Tributpflichtigkeit abschwä-
chen kann. Der unmittelbare Produzent befindet sich hier der Vor-
aussetzung nach im Besitz seiner eignen Produktionsmittel, der
zur Verwirklichung seiner Arbeit und zur Erzeugung seiner Subsi-
stenzmittel notwendigen
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1*) sich selbsterhaltender Leigener
#799# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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gegenständlich Arbeitsbedingungen; er betreibt seinen Ackerbau
wie die damit verknüpfte ländlich-häusliche Industrie selbstän-
dig. Diese Selbständigkeit ist nicht dadurch aufgehoben, daß,
etwa wie in Indien, diese Kleinbauern unter sich ein mehr oder
minder naturwüchsiges Produktionsgemeinwesen bilden, da es sich
hier nur von der Selbständigkeit gegenüber dem nominellen Grund-
herrn handelt. Unter diesen Bedingungen kann ihnen die Mehrarbeit
für den nominellen Grundeigentümer nur durch außerökonomischen
Zwang abgepreßt werden, welche Form dieser auch immer annehme.
44) Es unterscheidet sie dies von der Sklaven- oder Plantagen-
wirtschaft, daß der Sklave hier mit fremden Produktionsbedingun-
gen arbeitet und nicht selbständig. Es sind also persönliche Ab-
hängigkeitsverhältnisse nötig, persönliche Unfreiheit, in welchem
Grad immer, und Gefesseltsein an den Boden als Zubehör desselben,
Hörigkeit im eigentlichen Sinn. Sind es nicht Privatgrundeigentü-
mer, sondern ist es wie in Asien der Staat, der ihnen direkt als
Grundeigentümer und gleichzeitig Souverän gegenübertritt, so fal-
len Rente und Steuer zusammen, oder es existiert vielmehr dann
keine von dieser Form der Grundrente verschiedne Steuer. Unter
diesen Umständen braucht das Abhängigkeitsverhältnis politisch
wie ökonomisch keine härtere Form zu besitzen als die ist, welche
aller Untertanenschaft gegenüber diesem Staat gemeinsam ist. Der
Staat ist hier der oberste Grundherr. Die Souveränität ist hier
das auf nationaler Stufe konzentrierte Grundeigentum. Dafür exi-
stiert dann aber auch kein Privatgrundeigentum, obgleich sowohl
Privat- wie gemeinschaftlicher Besitz und Nutznießung des Bodens.
Die spezifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit
aus den unmittelbaren Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das
Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus
der Produktion selbst hervorwächst und seinerseits bestimmend auf
sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung
des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervor-
wachsenden Gemeinwesens und damit zugleich seine spezifische po-
litische Gestalt. Es ist jedesmal das unmittelbare Verhältnis der
Eigentümer der Produktionsbedingungen zu den unmittelbaren Produ-
zenten - ein Verhältnis, dessen jedesmalige Form stets naturgemäß
einer bestimmten Entwicklungsstufe der Art und Weise der Arbeit
und daher ihrer gesellschaftlichen Produktivkraft entspricht -,
worin wir das innerste Geheimnis, die verborgne Grundlage der
ganzen gesellschaftlichen
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44) Nach Eroberung des Landes war immer das nächste für die Er-
oberer, sich auch die Menschen anzueignen. Vgl. Linguet. [116]
Siehe auch Möser.
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Konstruktion und daher auch der politischen Form des Souveräni-
täts- und Abhängigkeitsverhältnisses, kurz, der jedesmaligen spe-
zifischen Staatsform finden. Dies hindert nicht, daß dieselbe
ökonomische Basis - dieselbe den Hauptbedingungen nach - durch
zahllos verschiedne empirische Umstände, Naturbedingungen, Racen-
verhältnisse, von außen wirkende geschichtliche Einflüsse usw.,
unendliche Variationen und Abstufungen In der Erscheinung zeigen
kann, die nur durch Analyse dieser empirisch gegebnen Umstände zu
begreifen sind.
Mit Bezug auf die Arbeitsrente, die einfachste und ursprünglich-
ste Form der Rente, ist soviel einleuchtend: Die Rente ist hier
die ursprüngliche Form des Mehrwerts und fällt mit ihm zusammen.
Ferner aber bedarf das Zusammenfallen des Mehrwerts mit unbezahl-
ter fremder Arbeit hier keiner Analyse, da es noch in seiner
sichtbaren, handgreiflichen Form existiert, denn die Arbeit des
unmittelbaren Produzenten für sich selbst ist hier noch räumlich
und zeitlich geschieden von seiner Arbeit für den Grundherrn, und
die letztre erscheint unmittelbar in der brutalen Form der
Zwangsarbeit für einen Dritten. Ebenso ist die "Eigenschaft", die
der Boden hat, eine Rente abzuwerfen, hier auf ein handgreiflich
offenkundiges Geheimnis reduziert, denn zu der Natur, die die
Rente liefert, gehört auch die an den Boden gekettete menschliche
Arbeitskraft und das Eigentumsverhältnis, das ihren Besitzer
zwingt, diese Arbeitskraft anzustrengen und zu betätigen über das
Maß hinaus, welches zur Befriedigung seiner eignen unentbehrli-
chen Bedürfnisse erheischt wäre. Die Rente besteht direkt in der
Aneignung dieser überschüssigen Verausgabung der Arbeitskraft
durch den Grundeigentümer; denn weiter zahlt der unmittelbare
Produzent diesem keine Rente. Hier, wo nicht nur Mehrwert und
Rente identisch sind, sondern der Mehrwert handgreiflich noch die
Form von Mehrarbeit besitzt, liegen denn auch die natürlichen Be-
dingungen oder Schranken der Rente, weil der Mehrarbeit über-
haupt, auf flacher Hand. Der unmittelbare Produzent muß 1. genug
Arbeitskraft besitzen und 2. die Naturbedingungen seiner Arbeit,
in erster Instanz also des bearbeiteten Bodens, müssen fruchtbar
genug sein, mit einem Wort, die naturwüchsige Produktivität sei-
ner Arbeit muß groß genug sein, damit ihm die Möglichkeit über-
schüssiger Arbeit bleibe, über die zur Befriedigung seiner eignen
unentbehrlichen Bedürfnisse nötige Arbeit hinaus. Diese Möglich-
keit schafft nicht die Rente, dies tut erst der Zwang, der aus
der Möglichkeit eine Wirklichkeit macht. Aber die Möglichkeit
selbst ist an subjektive und objektive Naturbedingungen gebunden.
Auch hierin liegt durchaus nichts Mysteriöses. Ist die Arbeits-
kraft klein und sind die Naturbedingungen der Arbeit dürftig, so
ist die Mehrarbeit
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klein, aber so sind dann auch einerseits die Bedürfnisse der Pro-
duzenten, andterseits die relative Zahl der Ausbeuter der Mehrar-
beit, endlich das Mehrprodukt, worin sich diese wenig erträgliche
Mehrarbeit für diese geringre Zahl von ausbeutenden Eigentümern
verwirklicht.
Endlich ergibt sich bei der Arbeitsrente von selbst, daß, alle
andren Umstände als gleichbleibend vorausgesetzt, es ganz und gar
abhängt von dem relativen Umfang der Mehr- oder Fronarbeit, wie-
weit der unmittelbare Produzent fähig sein wird, seine eigne Lage
zu verbessern, sich zu bereichern, einen Überschuß über die un-
entbehrlichen Subsistenzmittel zu erzeugen, oder wenn wir die ka-
pitalistische Ausdrucksweise antizipieren wollen, ob oder wieweit
er irgendeinen Profit für sich selbst, d.h. einen Überschuß über
seinen von ihm selbst produzierten Arbeitslohn produzieren kann.
Die Rente ist hier die normale, alles absorbierende, sozusagen
legitime Form der Mehrarbeit, und weit entfernt davon, ein Über-
schuß über den Profit, d.h. hier über irgendeinen andern Über-
schuß über den Arbeitslöhn zu sein, hängt nicht nur der Umfang
eines solchen Profits, sondern selbst sein Dasein, bei sonst
gleichen Umständen, ab von dem Umfang der Rente, d.h. der dem Ei-
gentümer zwangsweise zu leistenden Mehrarbeit. Einige Historiker
haben ihre Verwunderung darüber ausgesprochen, daß, da der unmit-
telbare Produzent nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer ist und
in der Tat de jure alle seine Mehrarbeit dem Grundeigentümer ge-
hört, unter diesen Verhältnissen überhaupt eine selbständige Ent-
wicklung von Vermögen und, relativ gesprochen, Reichtum auf sei-
ten der Fronpflichtigen oder Leibeignen vor sich gehn kann. Es
ist indes klar, daß in den naturwüchsigen und unentwickelten Zu-
ständen, worauf dies gesellschaftliche Produktionsverhältnis und
die ihm entsprechende Produktionsweise beruht, die Tradition eine
übermächtige Rolle spielen muß. Es ist ferner klar, daß es hier
wie immer im Interesse des herrschenden Teils der Gesellschaft
ist, das Bestehende als Gesetz zu heiligen und seine durch Ge-
brauch und Tradition gegebnen Schranken als gesetzliche zu fixie-
ren. Von allem andern abgesehn, macht sich dies übrigens von
selbst, sobald die beständige Reproduktion der Basis des beste-
henden Zustandes, des ihm zugrunde liegenden Verhältnisses, im
Lauf der Zeit geregelte und geordnete Form annimmt; und diese Re-
gel und Ordnung ist selbst ein unentbehrliches Moment jeder Prä-
duktionsweise, die gesellschaftliche Festigkeit und Un. abhängig-
keit von bloßem Zufall oder Willkür annehmen soll. Sie ist eben
die Form ihrer gesellschaftlichen Befestigung und daher ihrer re-
lativen Emanzipation von bloßer Willkür und bloßem Zufall. Sie
erreicht diese Form bei stagnanten Zuständen sowohl des Produkti-
onsprozesses wie der
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ihm entsprechenden gesellschaftlichen Verhältnisse durch die
bloße wiederholte Reproduktion ihrer selbst. Hat diese eine Zeit-
lang gedauert, so befestigt sie sich als Brauch und Tradition und
wird endlich geheiligt als ausdjrückliches Gesetz. Da nun die
Form dieser Mehrarbeit, die Fronarbeit, auf der Unentwickeltheit
aller gesellschaftlichen Pr,dukt'vkräf te derarbeit, auf der
Roheit der Arbeitsweise selbst beruht, muß sie'naturgemäß einen
viel kleinern aliquoten Teil der Gesamtarbeit der unmittelbaren
Produzenten wegnehmen als in entwickelten Produktionsweisen, und
namentlich als in der kapitalistischen Produktion. Nehmen wir
z.B. an, die Fronarbeit für den Grundherrn sei ursprünglich zwei
Tage der Woche gewesen. Diese zwei Tage wöchentlicher Fronarbeit
stehn damit fest, sind eine konstante Größe, gesetzlich reguliert
durch Gewohnheitsrecht oder geschriebnes. Aber die Produktivität
der übrigen Wochentage, worüber der unmittelbare Produzent selbst
verfügt, ist eine variable Größe, die sich im Fortgang seiner Er
fahrung entwickeln muß, ganz wie die neuen Bedürfnisse, mit denen
er bekannt wird, ganz wie die Ausdehnung des Markts für sein Pro-
dukt, die wachsende Sicherheit, mit der er über diesen Teil sei-
ner Arbeitskraft ver fügt, ihn zu erhöhter Anspannung seiner Ar-
beitskraft spornen wird, wobei nicht zu vergessen, daß die Ver-
wendung dieser Arbeitskraft keineswegs auf Ackerbau beschränkt
ist, sondern ländliche Hausindustrie einschließt. Die Möglichkeit
einer gewissen ökonomischen Entwicklung, natürlich abhängig von
der Gunst der Umstände, vom angebornen Racencharakter usw., ist
hier gegeben.
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