Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


       zurück

       #802# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       III. Die Produktenrente
       
       Die Verwandlung der Arbeitsrente in Produktenrente ändert, ökono-
       misch gesprochen, nichts am Wesen der Grundrente. Dies besteht in
       den Formen,  die wir  hier betrachten, darin, daß sie die einzige
       herrschende und  normale Form  des Mehrwerts  oder der Mehrarbeit
       ist; was sich wieder so ausdrückt, daß sie die einzige Mehrarbeit
       oder das einzige Mehrprodukt ist, welches der unmittelbare Produ-
       zent, der sich im  B e s i t z  der zu seiner eignen Reproduktion
       nötigen Arbeitsbedingungen  befindet,  dem    E i g e n t ü m e r
       der in diesem Zustand alles einbegreifenden Arbeitsbedingung, des
       Bodens, zu leisten hat; und daß es andrerseits nur der Boden ist,
       der ihm  als in  fremdem Eigentum befindliche, ihm gegenüber ver-
       selbständigte und  im Grundeigentümer  personifizierte Arbeitsbe-
       dingung gegenübertritt. Soweit die Produktenrente herrschende und
       weitest entwickelte  Form der  Grundrente ist,  wird sie übrigens
       stets noch mehr oder minder begleitet von Über
       
       #803# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
       -----
       bleibseln der  frühern Form, d.h. von Rente, die direkt in Arbeit
       abzutragen ist, also mit Frenarbeit, und dies gleichmäßig, ob der
       Grundherr eine  Privatperson oder  der Staat  sei. Die Produkten-
       rente unterstellt  einen höhern  Kulturzustand des  unmittelbaren
       Produzenten, also eine höhere Entwicklungsstufe seiner Arbeit und
       der Gesellschaft  überhaupt; und  sie unterscheidet  sich dadurch
       von der vorhergehenden Form, daß die Mehrarbeit nicht mehr in ih-
       rer Naturalgestalt,  also auch nicht mehr unter direkter Aufsicht
       und Zwang des Grundherrn oder seiner Vertreter zu verrichten ist;
       vielmehr der unmittelbare Produzent, durch die Macht der Verhält-
       nisse statt  durch direkten  Zwang und  durch die gesetzliche Be-
       stimmung statt  durch die Peitsche angetrieben, unter seiner eig-
       nen Verantwortlichkeit sie zu leisten hat. Die Mehrproduktion, in
       dem Sinn  der Produktion über die unentbehrlichen Bedürfnisse des
       unmittelbaren Produzenten  hinaus und  innerhalb des  ihm  selbst
       faktisch zugehörigen  Produktionsfeldes, des  von ihm  selbst ex-
       ploitierten Bodens, statt wie früher auf dem herrschaftlichen Gut
       neben und außer dem seinigen, ist hier schon sich von selbst ver-
       stehende Regel  geworden. In diesem Verhältnis verfügt der unmit-
       telbare Produzent  mehr oder  minder über  die Verwendung  seiner
       ganzen Arbeitszeit,  obgleich nach  wie vor  ein Teil  dieser Ar-
       beitszeit, ursprünglich  so ziemlich der ganze überschüssige Teil
       derselben, dem Grundeigentümer unentgeltlich gehört; nur daß die-
       ser sie  nicht mehr  unmittelbar in ihrer eignen Naturalform emp-
       fängt, sondern  in der  Naturalform des  Produkts, worin sie sich
       realisiert. Die  lästige und  je nach der Regelung der Fronarbeit
       mehr oder minder störend eingreifende Unterbrechung durch die Ar-
       beit für  den Grundeigentümer  (vergleiche Buch  I, Kap. VIII, 2:
       Fabrikant und  Bojar) fällt  weg, wo die Produktenrente rein ist,
       oder ist  wenigstens auf  wenige kurze  Intervalle im  Jahr redu-
       ziert, wo  gewisse Fronden  neben der  Produktenrente fortdauern.
       Die Arbeit  des Produzenten  für sich selbst und seine Arbeit für
       den Grundeigentümer  sind nicht  mehr handgreiflich  der Zeit und
       dem Raum nach geschieden. Diese Produktenrente in ihrer Reinheit,
       obgleich sie trümmerweise sich in weiter entwickelte Produktions-
       weisen und Produktionsverhältnisse fortschleppen kann, setzt nach
       wie vor  Naturalwirtschaft voraus, d.h. daß die Wirtschaftsbedin-
       gungen ganz  oder doch  zum allergrößten  Teil auf der Wirtschaft
       selbst erzeugt,  aus dem  Bruttoprodukt derselben unmittelbar er-
       setzt und reproduziert werden. Sie setzt ferner voraus die Verei-
       nigung ländlicher  Hausindustrie mit  dem Ackerbau;  das Mehrpro-
       dukt, welches  die Rente bildet, ist das Produkt dieser vereinig-
       ten agrikol-industriellen Familienarbeit, ob nun, wie dies häufig
       im Mittelalter  der Fall, die Produktenrente mehr oder minder in-
       dustrielle Produkte einschließt oder
       
       #804# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       nur in der Form von eigentlichem Bodenprodukt geleistet wird. Bei
       dieser Form  der Rente braucht die Produktenrente, worin sich die
       Mehrarbeit dar. stellt, keineswegs die ganze überschüssige Arbeit
       der ländlichen  Familie zu  erschöpfen. Dem Produzenten ist viel-
       mehr, verglichen  mit der Arbeitsrente, ein größrer Spielraum ge-
       geben, um  Zeit für  überschüssige Arbeit zu gewinnen, deren Pro-
       dukt ihm selbst gehört, so gut wie das Produkt seiner Arbeit, das
       seine unentbehrlichsten Bedürfnisse befriedigt. Ebenso werden mit
       dieser Form  größere Unterschiede  in der  ökonomischen Lage  der
       einzelnen unmittelbaren Produzenten eintreten. Wenigstens ist die
       Möglichkeit dazu da, und die Möglichkeit, daß dieser unmittelbare
       Produzent die  Mittel erworben  hat, selbst  wieder fremde Arbeit
       unmittelbar auszubeuten.  Doch geht  uns dies  hier nichts an, wo
       wir es mit der reinen Form der 1)rodukten rente zu tun haben; wie
       wir überhaupt  nicht eingehn  können auf  die endlos verschiednen
       Kombinationen, worin  sich die verschiednen Formen der Rente ver-
       binden, verfälschen und verquicken können. Durch die an bestimmte
       Art des Produkts und der Produktion selbst gebundne Form der Pro-
       duktenrente, durch  die ihr  unentbehrliche Verbindung  von Land-
       wirtschaft und  Hausindustrie, durch  die fast  völlige Selbstge-
       nügsamkeit, die  die Bauernfamille  hierdurch erhält,  durch ihre
       Unabhängigkeit vom Markt und von der Produktions- und Geschichts-
       bewegung des  außerhalb ihrer  stehenden Teils  der Gesellschaft,
       kurz, durch  den Charakter  der Naturalwirtschaft  überhaupt  ist
       diese Form  ganz geeignet, die Basis stationärer Gesellschaftszu-
       stände abzugeben,  wie wir  dies z.B. in Asien sehn. Hier, wie in
       der frühern Form der Arbeitsrente, ist die Grundrente die normale
       Form des  Mehrwerts und  daher der  Mehrarbeit, d.h.  der  ganzen
       überschüssigen Arbeit, die der unmittelbare Produzent umsonst, in
       der Tat  also zwangsweise  - obgleich dieser Zwang ihm nicht mehr
       in der alten brutalen Form gegenübertritt - dem Eigentümer seiner
       wesentlichsten Arbeitsbedingung,  des Bodens,  leisten  muß.  Der
       Profit, wenn  wir so,  falsch antizipierend,  den  Bruchteil  des
       Überschusses seiner Arbeit über die notwendige Arbeit hinaus nen-
       nen, den  er sich  selbst aneignet, bestimmt so wenig die Produk-
       tenrente, daß er vielmehr hinter ihrem Rücken aufwächst und seine
       natürliche Grenze  an dem  Umfang der  Produktenrente hat.  Diese
       letztere kann einen Umfang besitzen, der die Reproduktion der Ar-
       beitsbedingungen, der Produktionsmittel selbst, ernsthaft gefähr-
       det, Erweiterung  der Produktion mehr oder minder unmöglich macht
       und die  unmittelbaren Produzenten  auf das physische Minimum von
       Lebensmitteln herabsetzt.  Es ist  dies namentlich  der Fall,  wo
       diese Form  von einer  erobernden Handelsnation, wie z.B. von den
       Engländern in Indien, vorgefunden und exploitiert wird.

       zurück