Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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#802# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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III. Die Produktenrente
Die Verwandlung der Arbeitsrente in Produktenrente ändert, ökono-
misch gesprochen, nichts am Wesen der Grundrente. Dies besteht in
den Formen, die wir hier betrachten, darin, daß sie die einzige
herrschende und normale Form des Mehrwerts oder der Mehrarbeit
ist; was sich wieder so ausdrückt, daß sie die einzige Mehrarbeit
oder das einzige Mehrprodukt ist, welches der unmittelbare Produ-
zent, der sich im B e s i t z der zu seiner eignen Reproduktion
nötigen Arbeitsbedingungen befindet, dem E i g e n t ü m e r
der in diesem Zustand alles einbegreifenden Arbeitsbedingung, des
Bodens, zu leisten hat; und daß es andrerseits nur der Boden ist,
der ihm als in fremdem Eigentum befindliche, ihm gegenüber ver-
selbständigte und im Grundeigentümer personifizierte Arbeitsbe-
dingung gegenübertritt. Soweit die Produktenrente herrschende und
weitest entwickelte Form der Grundrente ist, wird sie übrigens
stets noch mehr oder minder begleitet von Über
#803# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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bleibseln der frühern Form, d.h. von Rente, die direkt in Arbeit
abzutragen ist, also mit Frenarbeit, und dies gleichmäßig, ob der
Grundherr eine Privatperson oder der Staat sei. Die Produkten-
rente unterstellt einen höhern Kulturzustand des unmittelbaren
Produzenten, also eine höhere Entwicklungsstufe seiner Arbeit und
der Gesellschaft überhaupt; und sie unterscheidet sich dadurch
von der vorhergehenden Form, daß die Mehrarbeit nicht mehr in ih-
rer Naturalgestalt, also auch nicht mehr unter direkter Aufsicht
und Zwang des Grundherrn oder seiner Vertreter zu verrichten ist;
vielmehr der unmittelbare Produzent, durch die Macht der Verhält-
nisse statt durch direkten Zwang und durch die gesetzliche Be-
stimmung statt durch die Peitsche angetrieben, unter seiner eig-
nen Verantwortlichkeit sie zu leisten hat. Die Mehrproduktion, in
dem Sinn der Produktion über die unentbehrlichen Bedürfnisse des
unmittelbaren Produzenten hinaus und innerhalb des ihm selbst
faktisch zugehörigen Produktionsfeldes, des von ihm selbst ex-
ploitierten Bodens, statt wie früher auf dem herrschaftlichen Gut
neben und außer dem seinigen, ist hier schon sich von selbst ver-
stehende Regel geworden. In diesem Verhältnis verfügt der unmit-
telbare Produzent mehr oder minder über die Verwendung seiner
ganzen Arbeitszeit, obgleich nach wie vor ein Teil dieser Ar-
beitszeit, ursprünglich so ziemlich der ganze überschüssige Teil
derselben, dem Grundeigentümer unentgeltlich gehört; nur daß die-
ser sie nicht mehr unmittelbar in ihrer eignen Naturalform emp-
fängt, sondern in der Naturalform des Produkts, worin sie sich
realisiert. Die lästige und je nach der Regelung der Fronarbeit
mehr oder minder störend eingreifende Unterbrechung durch die Ar-
beit für den Grundeigentümer (vergleiche Buch I, Kap. VIII, 2:
Fabrikant und Bojar) fällt weg, wo die Produktenrente rein ist,
oder ist wenigstens auf wenige kurze Intervalle im Jahr redu-
ziert, wo gewisse Fronden neben der Produktenrente fortdauern.
Die Arbeit des Produzenten für sich selbst und seine Arbeit für
den Grundeigentümer sind nicht mehr handgreiflich der Zeit und
dem Raum nach geschieden. Diese Produktenrente in ihrer Reinheit,
obgleich sie trümmerweise sich in weiter entwickelte Produktions-
weisen und Produktionsverhältnisse fortschleppen kann, setzt nach
wie vor Naturalwirtschaft voraus, d.h. daß die Wirtschaftsbedin-
gungen ganz oder doch zum allergrößten Teil auf der Wirtschaft
selbst erzeugt, aus dem Bruttoprodukt derselben unmittelbar er-
setzt und reproduziert werden. Sie setzt ferner voraus die Verei-
nigung ländlicher Hausindustrie mit dem Ackerbau; das Mehrpro-
dukt, welches die Rente bildet, ist das Produkt dieser vereinig-
ten agrikol-industriellen Familienarbeit, ob nun, wie dies häufig
im Mittelalter der Fall, die Produktenrente mehr oder minder in-
dustrielle Produkte einschließt oder
#804# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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nur in der Form von eigentlichem Bodenprodukt geleistet wird. Bei
dieser Form der Rente braucht die Produktenrente, worin sich die
Mehrarbeit dar. stellt, keineswegs die ganze überschüssige Arbeit
der ländlichen Familie zu erschöpfen. Dem Produzenten ist viel-
mehr, verglichen mit der Arbeitsrente, ein größrer Spielraum ge-
geben, um Zeit für überschüssige Arbeit zu gewinnen, deren Pro-
dukt ihm selbst gehört, so gut wie das Produkt seiner Arbeit, das
seine unentbehrlichsten Bedürfnisse befriedigt. Ebenso werden mit
dieser Form größere Unterschiede in der ökonomischen Lage der
einzelnen unmittelbaren Produzenten eintreten. Wenigstens ist die
Möglichkeit dazu da, und die Möglichkeit, daß dieser unmittelbare
Produzent die Mittel erworben hat, selbst wieder fremde Arbeit
unmittelbar auszubeuten. Doch geht uns dies hier nichts an, wo
wir es mit der reinen Form der 1)rodukten rente zu tun haben; wie
wir überhaupt nicht eingehn können auf die endlos verschiednen
Kombinationen, worin sich die verschiednen Formen der Rente ver-
binden, verfälschen und verquicken können. Durch die an bestimmte
Art des Produkts und der Produktion selbst gebundne Form der Pro-
duktenrente, durch die ihr unentbehrliche Verbindung von Land-
wirtschaft und Hausindustrie, durch die fast völlige Selbstge-
nügsamkeit, die die Bauernfamille hierdurch erhält, durch ihre
Unabhängigkeit vom Markt und von der Produktions- und Geschichts-
bewegung des außerhalb ihrer stehenden Teils der Gesellschaft,
kurz, durch den Charakter der Naturalwirtschaft überhaupt ist
diese Form ganz geeignet, die Basis stationärer Gesellschaftszu-
stände abzugeben, wie wir dies z.B. in Asien sehn. Hier, wie in
der frühern Form der Arbeitsrente, ist die Grundrente die normale
Form des Mehrwerts und daher der Mehrarbeit, d.h. der ganzen
überschüssigen Arbeit, die der unmittelbare Produzent umsonst, in
der Tat also zwangsweise - obgleich dieser Zwang ihm nicht mehr
in der alten brutalen Form gegenübertritt - dem Eigentümer seiner
wesentlichsten Arbeitsbedingung, des Bodens, leisten muß. Der
Profit, wenn wir so, falsch antizipierend, den Bruchteil des
Überschusses seiner Arbeit über die notwendige Arbeit hinaus nen-
nen, den er sich selbst aneignet, bestimmt so wenig die Produk-
tenrente, daß er vielmehr hinter ihrem Rücken aufwächst und seine
natürliche Grenze an dem Umfang der Produktenrente hat. Diese
letztere kann einen Umfang besitzen, der die Reproduktion der Ar-
beitsbedingungen, der Produktionsmittel selbst, ernsthaft gefähr-
det, Erweiterung der Produktion mehr oder minder unmöglich macht
und die unmittelbaren Produzenten auf das physische Minimum von
Lebensmitteln herabsetzt. Es ist dies namentlich der Fall, wo
diese Form von einer erobernden Handelsnation, wie z.B. von den
Engländern in Indien, vorgefunden und exploitiert wird.
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