Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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#805# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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IV. Die Geldrente
Unter der Geldrente verstehn wir hier - im Unterschied von der
auf der kapitalistischen Produktionsweise beruhenden industriel-
len oder kommerziellen Grundrente, die nur ein Überschuß über den
Durchschnittsprofit ist - die Grundrente, die aus einer bloßen
Formverwandlung der Produktenrente entspringt, wie diese selbst
nur die verwandelte Arbeitsrente war. Statt des Produkts hat der
unmittelbare Produzent hier seinem Grundeigentürner (ob dieser
nun der Staat oder ein Privatmann) den Preis desselben zu zahlen.
Ein Überschuß an Produkt in seiner Naturalform genügt also nicht
mehr; er muß aus dieser Naturalform in die Geldform verwandelt
werden. Obgleich der unmittelbare Produzent nach wie vor fort-
fährt, mindestens den größten Teil seiner Subsistenzmittel selbst
zu produzieren, muß jetzt ein Teil seines Produkts in Ware ver-
wandelt, als Ware produziert werden. Der Charakter der ganzen
Produktionsweise wird also mehr oder weniger verändert. Sie ver-
liert ihre Unabhängigkeit, ihr Losgelöstsein vom gesellschaftli-
chen Zusammenhang. Das Verhältnis der Produktionskosten, in wel-
che nun mehr oder minder Geldausgaben eingehn, wird entscheidend;
jedenfalls wird entscheidend der Überschuß des in Geld zu verwan-
delnden Teils des Biruttoprodukts über den Teil, der einerseits
wieder als Reproduktionsmittel, andrerseits als unmittelbares
Subsistenzrnittel dienen muß. Indes, die Basis dieser Art Rente,
obgleich sie ihrer Auflösung entgegengeht, bleibt dieselbe wie in
der Produktenrente, die den Ausgangspunkt bildet. Der unmittel-
bare Produzent ist nach wie vor erblicher oder sonst traditionel-
ler Besitzer des Bodens, der dem Grundherrn als dem Eigentümer
dieser seiner wesentlichsten Produktionsbedingung, überschüssige
Zwangsarbeit, d.h. unbezahlte, ohne Äquivalent geleistete Arbeit
in der Form des in Geld verwandelten Mehrprodukts zu entrichten
hat. Das Eigentum an den vom Boden verschiednen Arbeitsbedingun-
gen, Ackergerätschaft und sonstigem Mobiliar, verwandelt sich
schon in den frühern Formen erst faktisch, dann auch rechtlich in
das Eigentum der unmittelbaren Produzenten, und noch mehr ist
dies für die Form der Geldrente vorausgesetzt. Die erst spora-
disch, sodann auf mehr oder minder nationalem Maßstab vor sich
gehende Verwandlung der Produktenrente in Geldrente setzt eine
schon bedeutendere Entwicklung des Handels, der städtischen Indu-
strie, der Warenproduktion überhaupt und damit der Geldzirkula-
tion voraus. Sie setzt ferner voraus einen Marktpreis der Pro-
dukte, und daß selbe mehr oder minder ihrem Wert annähernd ver-
kauft werden, was unter den firühern Formen keineswegs der Fall
zu sein braucht. Im Osten von Europa können wir zum Teil
#806# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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noch unter unsern Augen diese Verwandlung vorgehn sehn. Wie wenig
sie ohne eine bestimmte Entwicklung der gesellschaftlichen Pro-
duktivkrft der Arbeit durchführbar ist, bezeugen verschiedne un-
ter dem römischen Kaisertum gescheiterte Versuche dieser Verwand-
lung und Rückfälle in die Naturalrente, nachdem man wenigstens
den als Staatssteuer existierenden Teil dieser Rente allgemein in
Geldrente hatte verwandeln wollen. Dieselbe Schwierigkeit des
Übergangs zeigt z.B. vor der Revolution in Frankreich die Ver-
quickung und Verfälschung der Geldrente durch Reste ihrer frühern
Formen.
Die Geldrente als verwandelte Form der Produktenrente, und im Ge-
gensatz zu ihr, ist aber die letzte Form und zugleich die Form
der Auflösung der Art von Grundrente, die wir bisher betrachtet
haben, nämlich der Grundrente als der normalen Form des Mehrwerts
und der dem Eigentümer der Produktionsbedingungen zu entrichten-
den unbezahlten Mehrarbeit. In ihrer reinen Form stellt diese
Rente, wie die Arbeits- und Produktenrente, keinen Überschuß über
den Profit dar. Sie absorbiert ihn dem Begriff nach. Soweit er
faktisch als ein besondrer Teil der überschüssigen Arbeit neben
ihr entspringt, ist die Geldrente, wie die Rente in ihren frühern
Formen, immer noch die normale Schranke dieses embryonischen Pro-
fits, der sich erst entwickeln kann im Verhältnis zu der Möglich-
keit der Ausbeutung, sei es eigner überschüssiger, sei es fremder
Arbeit, welche übrigbleibt nach Leistung der in der Geldrente
dargestellten Mehrarbeit. Entspringt wirklich ein Profit neben
dieser Rente, so ist also nicht der Profit die Schranke der
Rente, sondern umgekehrt die Rente die Schranke für den Profit.
Aber wie bereits gesagt, die Geldrente ist zugleich die Auflö-
sungsform der bisher betrachteten, mit dem Mehrwert und der Mehr-
arbeit prima facie zusammenfallenden Grundrente, der Grundrente
als der normalen und herrschenden Form des Mehrwerts.
In ihrer weitern Entwicklung muß die Geldrente führen - von allen
Zwischenformen abgesehn, wie z.B. von der des kleinbäuerlichen
Pächters entweder zur Verwandlung des Bodens in freies Bauernei-
gentum oder zur Form der kapitalistischen Produktionsweise, zur
Rente, die der kapitalistische Pächter zahlt.
Mit Geldrente verwandelt sich notwendig das traditionelle gewohn-
heitsrechtliche Verhältnis zwischen den, einen Teil des Bodens
besitzenden und bearbeitenden, Untersassen und dem Grundeigentü-
mer in ein kontraktliches, nach festen Regeln des positiven Ge-
setzes bestimmtes, reines Geldverhältnis. Der bebauende Besitzer
wird daher der Sache nach zum bloßen Pächter. Diese Verwandlung
wird einerseits, unter sonst geeigneten allgemeinen
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Produktionsverhältnissen, dazu benutzt, die alten bäuerlichen Be-
sitzer nach und nach zu expropriieren und an ihre Stelle einen
kapitalistischen Pächter zu setzen; andrerseits führt sie zum
Loskauf des bisherigen Besitzers von seiner Rentpflichtigkeit und
zu seiner Verwandlung in einen unabhängigen Bauer, mit vollem Ei-
gentum an dem von ihm bestellten Boden. Die Verwandlung der Natu-
ralrente in Geldrente wird ferner nicht nur notwendig begleitet,
sondern selbst antizipiert durch Bildung einer Klasse besitzloser
und für Geld sich verdingender Taglöhner. Während ihrer Entste-
hungsperiode, wo diese neue Klasse nur noch sporadisch auftritt,
hat sich daher notwendig bei den bessergestellten rentepflichti-
gen Bauern die Gewohnheit entwickelt, auf eigne Rechnung ländli-
che Lohnarbeiter zu exploitieren, ganz wie schon in der Feudal-
zeit die vermögenderen hörigen Bauern selbst wieder Hörige hiel-
ten. So entwickelt sich nach und nach bei ihnen die Möglichkeit,
ein gewisses Vermögen anzusammeln und sich selbst in zukünftige
Kapitalisten zu verwandeln. Unter den alten, selbstarbeitenden
Besitzern des Bodens selbst entsteht so eine Pflanzschule von ka-
pitalistischen Pächtern, deren Entwicklung durch die allgemeine
Entwicklung der kapitalistischen Produktion außerhalb des flachen
Landes bedingt ist und die besonders rasch aufschiebt, wenn ihr,
wie im 16. Jahrhundert in England, so besonders günstige Umstände
zu Hilfe kommen wie die damalige progressive Entwertung des
Geldes, die bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf
Kosten der Grundeigentümer bereicherte.
Ferner: Sobald die Rente die Form der Geldrente und damit das
Verhältnis zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigentümer die
eines kontraktlichen Verhältnisses annimmt - eine Verwandlung,
die überhaupt nur bei schon gegebner relativer Entwicklungshöhe
des Weltmarkts, des Handels und der Manufaktur möglich ist -,
tritt notwendig auch Verpachtung des Bodens an Kapitalisten ein,
welche bisher außerhalb der ländlichen Schranken standen und wel-
che nun städtisch erworbnes Kapital und die in den Städten be-
reits entwickelte kapitalistische Betriebsweise, die Herstellung
des Produkts als bloßer Ware und als bloßes Mittels zur Aneignung
von Mehrwert, auf das Land und die Landwirtschaft übertragen.
Allgemeine Regel kann diese Form nur in den Ländern werden, die
beim Übergang aus der feudalen in die kapitalistische Produkti-
onsweise den Weltmarkt beherrschen. Mit dem Dazwischentreten des
kapitalistischen Pächters zwischen den Grundeigentürner und den
wirklich arbeitenden Ackerbauer sind alle Verhältnisse zerrissen,
die aus der alten ländlichen Produktionsweise entsprangen. Der
Pächter wird der wirkliche Kommandant dieser
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Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehrarbeit, wäh-
rend der Grundeigentümer in einem direkten Verhältnis, und zwar
einem bloßen Geld- und Kontraktsverhältnis, nur noch zu diesem
kapitalistischen Pächter steht. Damit verwandelt sich auch die
Natur der Rente, nicht nur tatsächlich und zufällig, was sie zum
Teil schon unter den frühern Formen getan, sondern normal, in ih-
rer anerkannten und herrschenden Form. Von der normalen Form des
Mehrwerts und der Mehrarbeit sinkt sie herab zum Überschuß dieser
Mehrarbeit über den Teil derselben, der vom exploitierenden Kapi-
talisten unter der Form des Profits angeeignet wird; wie die
ganze Mehrarbeit, Profit und Überschuß über den Profit, jetzt un-
mittelbarer von ihm extrahiert, in der Form des totalen Mehrpro-
dukts eingenommen und versilbert wird. Es ist nur noch ein über-
schüssiger Teil dieses von ihm, vermöge seines Kapitals, durch
direkte Exploitation der Landarbeiter extrahierten Mehrwerts, den
er als Rente an den Grundeigentümer weggibt. Wieviel oder wie we-
nig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im Durchschnitt, als Grenze,
durch den Durchschnittsprofit, den das Kapital in den nicht agri-
kolen Produktionssphären abwirft, und durch die, durch ihn gere-
gelten, nicht agrikolen Produktionspreise. Aus der normalen Form
des Mehrwerts und der Mehrarbeit hat sich die Rente jetzt also
verwandelt in einen dieser besondern Produktionssphäre, der agri-
kolen, eigentümlichen Überschuß über den Teil der Mehrarbeit, der
von dem Kapital als ihm vorweg und normalster zukommend in An-
spruch genommen wird. Statt der Rente ist jetzt der Profit die
normale Form des Mehrwerts geworden, und die Rente gilt nur noch
als eine unter besondern Umständen verselbständigte Form, nicht
des Mehrwerts überhaupt, sondern eines bestimmten Ablegers des-
selben, des Surplusprofits. Es ist nicht nötig, weiter darauf
einzugehn, wie dieser Verwandlung eine allmähliche Verwandlung in
der Produktionsweise selbst entspricht. Dies geht schon daraus
hervor, daß das Normale für diesen kapitalistischen Pächter ist,
das Bodenprodukt als Ware zu produzieren, und daß, während sonst
nur der Überschuß über seine Subsistenzmittel sich in Ware ver-
wandelt, jetzt nur ein relativ verschwindender Teil dieser Waren
sich unmittelbar in Subsistenzmittel für ihn verwandelt. Es ist
nicht mehr das Land, sondern es ist das Kapital, welches sich und
seiner Produktivität jetzt selbst die Landarbeit unmittelbar sub-
sumiert hat.
Der Durchschnittsprofit und der durch ihn geregelte Produktions-
preis bildet sich außerhalb der Verhältnisse des flachen Undes im
Kreise des städtischen Handels und der Manufaktur. Der Profit des
rentpflichtigen Bauern geht nicht ausgleichend in ihn ein, denn
sein Verhältnis zum Grundeigentümer
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ist kein kapitalistisches. Soweit er Profit macht, d.h. einen
Überschuß über seine notwendigen Subsistenzmittel realisiert, sei
es durch eigne Arbeit, sei es durch Ausbeutung fremder Arbeit,
geschieht es hinter dem Rücken des normalen Verhältnisses und
ist, bei sonst gleichen Umständen, die Höhe dieses Profits nicht
die Rente bestimmend, sondern umgekehrt durch sie als seine
Grenze bestimmt. Die hohe Profitrate im Mittelalter ist nicht nur
geschuldet der niedrigen Zusammensetzung des Kapitals, worin das
variable, in Arbeitslohn ausgelegte Element vorherrscht. Sie ist
geschuldet der am flachen Land verübten Prellerei, der Aneignung
eines Teils der Rente des Grundeigentümers und des Einkommens
seiner Untersan. Wenn das Land im Mittelalter die Stadt politisch
ausbeutet, überall da, wo der Feudalismus nicht durch ausnahms-
weise städtische Entwicklung gebrochen ist, wie in Italien, so
exploitiert die Stadt überall und ohne Ausnahme das Land ökono-
misch durch ihre Monopolpreise, ihr Steuer system, ihr Zunftwe-
sen, ihren direkten kaufmännischen Betrug und ihren Wucher.
Man könnte sich einbilden, daß das bloße Eintreten des kapitali-
stischen Pächters in die landwirtschaftliche Produktion den Be-
weis liefre, daß der Preis der Bodenprodukte, die von jeher in
der einen oder andern Form eine Rente zahlten, wenigstens zur
Zeit dieses Eintritts über den Produktionspreisen der Manufaktur
stehn muß; sei es, weil er die Höhe eines Monopolpreises er-
reicht, sei es, weil er bis auf den Wert der Bodenprodukte ge-
stiegen und ihr Wert in der Tat über dem durch den Durch-
schnittsprofit regulierten Produktionspreis steht. Denn wenn
nicht, so könnte der kapitalistische Pächter, bei den vorgefund-
nen Preisen der Bodenprodukte, unmöglich erst den Durch-
schnittsprofit aus dem Preis dieser Produkte realisieren und dann
aus demselben Preis noch einen Überschuß über diesen Profit unter
der Form der Rente zahlen. Man könnte danach schließen, daß die
allgemeine Profitrate, die den kapitalistischen Pächter in seinem
Kontrakt Mit dem Grundeigentümer bestimmt, gebildet war ohne Ein-
begriff der Rente und daher, sobald sie regulierend in die länd-
liche Produktion eintritt, diesen Überschuß vorfindet und an den
Grundeigentürner zahlt. Es ist in dieser traditionellen Weise,
daß sich z.B. Herr Rodbertus die Sache erklärte Aber:
Erstens. Dieser Eintritt des Kapitals als selbständiger und lei-
tender Macht in den Ackerbau findet nicht auf einmal und allge-
mein, sondern all. mählich und in besondren Produktionszweigen
statt. Er ergreift zuerst nicht
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1*) Siehe Band 26 unserer Ausgabe, 2. Teil, S. 7-102. 139-151
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den eigentlichen Ackerbau, sondern Produktionszweige wie die
Viehzucht, namentlich Schafzucht, deren Hauptprodukt, die Wolle,
bei Emporkommen der Industrie zunächst beständigen Überschuß des
Marktpreises über den Produktionspreis bietet, was sich erst spä-
ter ausgleicht. So in England während des 16. Jahrhunderts.
Zweitens. Da diese kapitalistische Produktion zunächst nur spora-
disch eintritt, so ist keineswegs etwas gegen die Annahme aufzu-
bringen, daß sie zunächst nur solcher Komplexe von Ländereien
sich bemächtigt, die, infolge ihrer spezifischen Fruchtbarkeit
oder besonders günstigen Lage, im ganzen eine Differentialrente
zahlen können.
Drittens. Gesetzt selbst, die Preise des Bodenprodukts ständen
beim Eintritt dieser Produktionsweise, die in der Tat ein zuneh-
mendes Gewicht der städtischen Nachfrage voraussetzt, über dem
Produktionspreis, wie dies z.B. im letzten Drittel des 17. Jahr-
hunderts in England zweifelsohne der Fall war; so wird, sobald
diese Produktionsweise sich einigermaßen aus der bloßen Subsum-
tion der Agrikultur unter das Kapital herausgearbeitet und sobald
die mit ihrer Entwicklung notwendig verbundne Verbesserung in der
Agrikultur und Herabdrückung der Produktionskosten eingetreten,
sich dies durch eine Reaktion, einen Fall im Preis der Bodenpro-
dukte ausgleichen, wie dies in der ersten Hälfte des 18. Jahrhun-
derts in England der Fall war.
Auf diesem traditionellen Weg kann also die Rente als Überschuß
über den Durchschnittsprofit nicht erklärt werden. Unter welchen
geschichtlich vorgefundnen Umständen immer sie zuerst eintreten
mag - sobald sie einmal Wurzel geschlagen, kann die Rente nur
noch unter den früher entwickelten modernen Bedingungen stattfin-
den.
Schließlich ist noch bei der Verwandlung der Produktenrente in
Geldrente zu bemerken, daß mit ihr die kapitalisierte Rente, der
Preis des Bodens und damit seine Veräußerlichkeit und Veräußerung
ein wesentliches Moment wird und daß damit nicht nur der früher
Rentpflichtige sich in den unabhängigen bäuerlichen Eigentümer
verwandeln kann, sondern auch städtische und andte Geldbesitzer
Grundstücke kaufen, um sie, sei es an Bauern, sei es an Kapitali-
sten zu verpachten und die Rente als Form des Zinses ihres so an-
gelegten Kapitals zu genießen; daß also auch dieser Umstand die
Umwandlung der frühern Exploitationsweise, des Verhältnisses zwi-
schen Eigentümer und wirklichem Bebauer, und der Rente selbst
fördern hilft.
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