Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


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       #805# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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       IV. Die Geldrente
       
       Unter der  Geldrente verstehn  wir hier  - im Unterschied von der
       auf der  kapitalistischen Produktionsweise beruhenden industriel-
       len oder kommerziellen Grundrente, die nur ein Überschuß über den
       Durchschnittsprofit ist  - die  Grundrente, die  aus einer bloßen
       Formverwandlung der  Produktenrente entspringt,  wie diese selbst
       nur die  verwandelte Arbeitsrente war. Statt des Produkts hat der
       unmittelbare Produzent  hier seinem  Grundeigentürner (ob  dieser
       nun der Staat oder ein Privatmann) den Preis desselben zu zahlen.
       Ein Überschuß  an Produkt in seiner Naturalform genügt also nicht
       mehr; er  muß aus  dieser Naturalform  in die Geldform verwandelt
       werden. Obgleich  der unmittelbare  Produzent nach  wie vor fort-
       fährt, mindestens den größten Teil seiner Subsistenzmittel selbst
       zu produzieren,  muß jetzt  ein Teil seines Produkts in Ware ver-
       wandelt, als  Ware produziert  werden. Der  Charakter der  ganzen
       Produktionsweise wird  also mehr oder weniger verändert. Sie ver-
       liert ihre  Unabhängigkeit, ihr Losgelöstsein vom gesellschaftli-
       chen Zusammenhang.  Das Verhältnis der Produktionskosten, in wel-
       che nun mehr oder minder Geldausgaben eingehn, wird entscheidend;
       jedenfalls wird entscheidend der Überschuß des in Geld zu verwan-
       delnden Teils  des Biruttoprodukts  über den Teil, der einerseits
       wieder als  Reproduktionsmittel,  andrerseits  als  unmittelbares
       Subsistenzrnittel dienen  muß. Indes, die Basis dieser Art Rente,
       obgleich sie ihrer Auflösung entgegengeht, bleibt dieselbe wie in
       der Produktenrente,  die den  Ausgangspunkt bildet. Der unmittel-
       bare Produzent ist nach wie vor erblicher oder sonst traditionel-
       ler Besitzer  des Bodens,  der dem  Grundherrn als dem Eigentümer
       dieser seiner  wesentlichsten Produktionsbedingung, überschüssige
       Zwangsarbeit, d.h.  unbezahlte, ohne Äquivalent geleistete Arbeit
       in der  Form des  in Geld verwandelten Mehrprodukts zu entrichten
       hat. Das  Eigentum an den vom Boden verschiednen Arbeitsbedingun-
       gen, Ackergerätschaft  und sonstigem  Mobiliar,  verwandelt  sich
       schon in den frühern Formen erst faktisch, dann auch rechtlich in
       das Eigentum  der unmittelbaren  Produzenten, und  noch mehr  ist
       dies für  die Form  der Geldrente  vorausgesetzt. Die erst spora-
       disch, sodann  auf mehr  oder minder  nationalem Maßstab vor sich
       gehende Verwandlung  der Produktenrente  in Geldrente  setzt eine
       schon bedeutendere Entwicklung des Handels, der städtischen Indu-
       strie, der  Warenproduktion überhaupt  und damit der Geldzirkula-
       tion voraus.  Sie setzt  ferner voraus  einen Marktpreis der Pro-
       dukte, und  daß selbe  mehr oder minder ihrem Wert annähernd ver-
       kauft werden,  was unter  den firühern Formen keineswegs der Fall
       zu sein braucht. Im Osten von Europa können wir zum Teil
       
       #806# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       noch unter unsern Augen diese Verwandlung vorgehn sehn. Wie wenig
       sie ohne  eine bestimmte  Entwicklung der gesellschaftlichen Pro-
       duktivkrft der  Arbeit durchführbar ist, bezeugen verschiedne un-
       ter dem römischen Kaisertum gescheiterte Versuche dieser Verwand-
       lung und  Rückfälle in  die Naturalrente,  nachdem man wenigstens
       den als Staatssteuer existierenden Teil dieser Rente allgemein in
       Geldrente hatte  verwandeln wollen.  Dieselbe  Schwierigkeit  des
       Übergangs zeigt  z.B. vor  der Revolution  in Frankreich die Ver-
       quickung und Verfälschung der Geldrente durch Reste ihrer frühern
       Formen.
       Die Geldrente als verwandelte Form der Produktenrente, und im Ge-
       gensatz zu  ihr, ist  aber die  letzte Form und zugleich die Form
       der Auflösung  der Art  von Grundrente, die wir bisher betrachtet
       haben, nämlich der Grundrente als der normalen Form des Mehrwerts
       und der  dem Eigentümer der Produktionsbedingungen zu entrichten-
       den unbezahlten  Mehrarbeit. In  ihrer reinen  Form stellt  diese
       Rente, wie die Arbeits- und Produktenrente, keinen Überschuß über
       den Profit  dar. Sie  absorbiert ihn  dem Begriff nach. Soweit er
       faktisch als  ein besondrer  Teil der überschüssigen Arbeit neben
       ihr entspringt, ist die Geldrente, wie die Rente in ihren frühern
       Formen, immer noch die normale Schranke dieses embryonischen Pro-
       fits, der sich erst entwickeln kann im Verhältnis zu der Möglich-
       keit der Ausbeutung, sei es eigner überschüssiger, sei es fremder
       Arbeit, welche  übrigbleibt nach  Leistung der  in der  Geldrente
       dargestellten Mehrarbeit.  Entspringt wirklich  ein Profit  neben
       dieser Rente,  so ist  also nicht  der Profit  die  Schranke  der
       Rente, sondern  umgekehrt die  Rente die Schranke für den Profit.
       Aber wie  bereits gesagt,  die Geldrente  ist zugleich die Auflö-
       sungsform der bisher betrachteten, mit dem Mehrwert und der Mehr-
       arbeit prima  facie zusammenfallenden  Grundrente, der Grundrente
       als der normalen und herrschenden Form des Mehrwerts.
       In ihrer weitern Entwicklung muß die Geldrente führen - von allen
       Zwischenformen abgesehn,  wie z.B.  von der  des kleinbäuerlichen
       Pächters entweder  zur Verwandlung des Bodens in freies Bauernei-
       gentum oder  zur Form  der kapitalistischen Produktionsweise, zur
       Rente, die der kapitalistische Pächter zahlt.
       Mit Geldrente verwandelt sich notwendig das traditionelle gewohn-
       heitsrechtliche Verhältnis  zwischen den,  einen Teil  des Bodens
       besitzenden und  bearbeitenden, Untersassen und dem Grundeigentü-
       mer in  ein kontraktliches,  nach festen Regeln des positiven Ge-
       setzes bestimmtes,  reines Geldverhältnis. Der bebauende Besitzer
       wird daher  der Sache  nach zum bloßen Pächter. Diese Verwandlung
       wird einerseits, unter sonst geeigneten allgemeinen
       
       #807# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Gmndrente
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       Produktionsverhältnissen, dazu benutzt, die alten bäuerlichen Be-
       sitzer nach  und nach  zu expropriieren  und an ihre Stelle einen
       kapitalistischen Pächter  zu setzen;  andrerseits führt  sie  zum
       Loskauf des bisherigen Besitzers von seiner Rentpflichtigkeit und
       zu seiner Verwandlung in einen unabhängigen Bauer, mit vollem Ei-
       gentum an dem von ihm bestellten Boden. Die Verwandlung der Natu-
       ralrente in  Geldrente wird ferner nicht nur notwendig begleitet,
       sondern selbst antizipiert durch Bildung einer Klasse besitzloser
       und für  Geld sich  verdingender Taglöhner. Während ihrer Entste-
       hungsperiode, wo  diese neue Klasse nur noch sporadisch auftritt,
       hat sich  daher notwendig bei den bessergestellten rentepflichti-
       gen Bauern  die Gewohnheit entwickelt, auf eigne Rechnung ländli-
       che Lohnarbeiter  zu exploitieren,  ganz wie schon in der Feudal-
       zeit die  vermögenderen hörigen Bauern selbst wieder Hörige hiel-
       ten. So  entwickelt sich nach und nach bei ihnen die Möglichkeit,
       ein gewisses  Vermögen anzusammeln  und sich selbst in zukünftige
       Kapitalisten zu  verwandeln. Unter  den alten,  selbstarbeitenden
       Besitzern des Bodens selbst entsteht so eine Pflanzschule von ka-
       pitalistischen Pächtern,  deren Entwicklung  durch die allgemeine
       Entwicklung der kapitalistischen Produktion außerhalb des flachen
       Landes bedingt  ist und die besonders rasch aufschiebt, wenn ihr,
       wie im 16. Jahrhundert in England, so besonders günstige Umstände
       zu Hilfe  kommen wie  die  damalige  progressive  Entwertung  des
       Geldes, die  bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf
       Kosten der Grundeigentümer bereicherte.
       Ferner: Sobald  die Rente  die Form  der Geldrente  und damit das
       Verhältnis zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigentümer die
       eines kontraktlichen  Verhältnisses annimmt  - eine  Verwandlung,
       die überhaupt  nur bei  schon gegebner relativer Entwicklungshöhe
       des Weltmarkts,  des Handels  und der  Manufaktur möglich  ist -,
       tritt notwendig  auch Verpachtung des Bodens an Kapitalisten ein,
       welche bisher außerhalb der ländlichen Schranken standen und wel-
       che nun  städtisch erworbnes  Kapital und  die in den Städten be-
       reits entwickelte  kapitalistische Betriebsweise, die Herstellung
       des Produkts als bloßer Ware und als bloßes Mittels zur Aneignung
       von Mehrwert,  auf das  Land und  die Landwirtschaft  übertragen.
       Allgemeine Regel  kann diese  Form nur in den Ländern werden, die
       beim Übergang  aus der  feudalen in die kapitalistische Produkti-
       onsweise den  Weltmarkt beherrschen. Mit dem Dazwischentreten des
       kapitalistischen Pächters  zwischen den  Grundeigentürner und den
       wirklich arbeitenden Ackerbauer sind alle Verhältnisse zerrissen,
       die aus  der alten  ländlichen Produktionsweise  entsprangen. Der
       Pächter wird der wirkliche Kommandant dieser
       
       #808# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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       Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehrarbeit, wäh-
       rend der  Grundeigentümer in  einem direkten Verhältnis, und zwar
       einem bloßen  Geld- und  Kontraktsverhältnis, nur  noch zu diesem
       kapitalistischen Pächter  steht. Damit  verwandelt sich  auch die
       Natur der  Rente, nicht nur tatsächlich und zufällig, was sie zum
       Teil schon unter den frühern Formen getan, sondern normal, in ih-
       rer anerkannten  und herrschenden Form. Von der normalen Form des
       Mehrwerts und der Mehrarbeit sinkt sie herab zum Überschuß dieser
       Mehrarbeit über den Teil derselben, der vom exploitierenden Kapi-
       talisten unter  der Form  des Profits  angeeignet wird;  wie  die
       ganze Mehrarbeit, Profit und Überschuß über den Profit, jetzt un-
       mittelbarer von  ihm extrahiert, in der Form des totalen Mehrpro-
       dukts eingenommen  und versilbert wird. Es ist nur noch ein über-
       schüssiger Teil  dieses von  ihm, vermöge  seines Kapitals, durch
       direkte Exploitation der Landarbeiter extrahierten Mehrwerts, den
       er als Rente an den Grundeigentümer weggibt. Wieviel oder wie we-
       nig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im Durchschnitt, als Grenze,
       durch den Durchschnittsprofit, den das Kapital in den nicht agri-
       kolen Produktionssphären  abwirft, und durch die, durch ihn gere-
       gelten, nicht  agrikolen Produktionspreise. Aus der normalen Form
       des Mehrwerts  und der  Mehrarbeit hat  sich die Rente jetzt also
       verwandelt in einen dieser besondern Produktionssphäre, der agri-
       kolen, eigentümlichen Überschuß über den Teil der Mehrarbeit, der
       von dem  Kapital als  ihm vorweg  und normalster zukommend in An-
       spruch genommen  wird. Statt  der Rente  ist jetzt der Profit die
       normale Form  des Mehrwerts geworden, und die Rente gilt nur noch
       als eine  unter besondern  Umständen verselbständigte Form, nicht
       des Mehrwerts  überhaupt, sondern  eines bestimmten Ablegers des-
       selben, des  Surplusprofits. Es  ist nicht  nötig, weiter  darauf
       einzugehn, wie dieser Verwandlung eine allmähliche Verwandlung in
       der Produktionsweise  selbst entspricht.  Dies geht  schon daraus
       hervor, daß  das Normale für diesen kapitalistischen Pächter ist,
       das Bodenprodukt  als Ware zu produzieren, und daß, während sonst
       nur der  Überschuß über  seine Subsistenzmittel sich in Ware ver-
       wandelt, jetzt  nur ein relativ verschwindender Teil dieser Waren
       sich unmittelbar  in Subsistenzmittel  für ihn verwandelt. Es ist
       nicht mehr das Land, sondern es ist das Kapital, welches sich und
       seiner Produktivität jetzt selbst die Landarbeit unmittelbar sub-
       sumiert hat.
       Der Durchschnittsprofit  und der durch ihn geregelte Produktions-
       preis bildet sich außerhalb der Verhältnisse des flachen Undes im
       Kreise des städtischen Handels und der Manufaktur. Der Profit des
       rentpflichtigen Bauern  geht nicht  ausgleichend in ihn ein, denn
       sein Verhältnis zum Grundeigentümer
       
       #809# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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       ist kein  kapitalistisches. Soweit  er Profit  macht, d.h.  einen
       Überschuß über seine notwendigen Subsistenzmittel realisiert, sei
       es durch  eigne Arbeit,  sei es  durch Ausbeutung fremder Arbeit,
       geschieht es  hinter dem  Rücken des  normalen Verhältnisses  und
       ist, bei  sonst gleichen Umständen, die Höhe dieses Profits nicht
       die Rente  bestimmend, sondern  umgekehrt  durch  sie  als  seine
       Grenze bestimmt. Die hohe Profitrate im Mittelalter ist nicht nur
       geschuldet der  niedrigen Zusammensetzung des Kapitals, worin das
       variable, in  Arbeitslohn ausgelegte Element vorherrscht. Sie ist
       geschuldet der  am flachen Land verübten Prellerei, der Aneignung
       eines Teils  der Rente  des Grundeigentümers  und des  Einkommens
       seiner Untersan. Wenn das Land im Mittelalter die Stadt politisch
       ausbeutet, überall  da, wo  der Feudalismus nicht durch ausnahms-
       weise städtische  Entwicklung gebrochen  ist, wie  in Italien, so
       exploitiert die  Stadt überall  und ohne Ausnahme das Land ökono-
       misch durch  ihre Monopolpreise,  ihr Steuer system, ihr Zunftwe-
       sen, ihren direkten kaufmännischen Betrug und ihren Wucher.
       Man könnte  sich einbilden, daß das bloße Eintreten des kapitali-
       stischen Pächters  in die  landwirtschaftliche Produktion den Be-
       weis liefre,  daß der  Preis der  Bodenprodukte, die von jeher in
       der einen  oder andern  Form eine  Rente zahlten,  wenigstens zur
       Zeit dieses  Eintritts über den Produktionspreisen der Manufaktur
       stehn muß;  sei es,  weil er  die Höhe  eines Monopolpreises  er-
       reicht, sei  es, weil  er bis  auf den Wert der Bodenprodukte ge-
       stiegen und  ihr Wert  in der  Tat  über  dem  durch  den  Durch-
       schnittsprofit  regulierten  Produktionspreis  steht.  Denn  wenn
       nicht, so  könnte der kapitalistische Pächter, bei den vorgefund-
       nen  Preisen   der  Bodenprodukte,   unmöglich  erst  den  Durch-
       schnittsprofit aus dem Preis dieser Produkte realisieren und dann
       aus demselben Preis noch einen Überschuß über diesen Profit unter
       der Form  der Rente  zahlen. Man könnte danach schließen, daß die
       allgemeine Profitrate, die den kapitalistischen Pächter in seinem
       Kontrakt Mit dem Grundeigentümer bestimmt, gebildet war ohne Ein-
       begriff der  Rente und daher, sobald sie regulierend in die länd-
       liche Produktion  eintritt, diesen Überschuß vorfindet und an den
       Grundeigentürner zahlt.  Es ist  in dieser  traditionellen Weise,
       daß sich z.B. Herr Rodbertus die Sache erklärte Aber:
       Erstens. Dieser  Eintritt des Kapitals als selbständiger und lei-
       tender Macht  in den  Ackerbau findet nicht auf einmal und allge-
       mein, sondern  all. mählich  und in  besondren Produktionszweigen
       statt. Er ergreift zuerst nicht
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       1*) Siehe Band 26 unserer Ausgabe, 2. Teil, S. 7-102. 139-151
       
       #810# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Rente
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       den eigentlichen  Ackerbau,  sondern  Produktionszweige  wie  die
       Viehzucht, namentlich  Schafzucht, deren Hauptprodukt, die Wolle,
       bei Emporkommen  der Industrie zunächst beständigen Überschuß des
       Marktpreises über den Produktionspreis bietet, was sich erst spä-
       ter ausgleicht. So in England während des 16. Jahrhunderts.
       Zweitens. Da diese kapitalistische Produktion zunächst nur spora-
       disch eintritt,  so ist keineswegs etwas gegen die Annahme aufzu-
       bringen, daß  sie zunächst  nur solcher  Komplexe von  Ländereien
       sich bemächtigt,  die, infolge  ihrer spezifischen  Fruchtbarkeit
       oder besonders  günstigen Lage,  im ganzen eine Differentialrente
       zahlen können.
       Drittens. Gesetzt  selbst, die  Preise des  Bodenprodukts ständen
       beim Eintritt  dieser Produktionsweise, die in der Tat ein zuneh-
       mendes Gewicht  der städtischen  Nachfrage voraussetzt,  über dem
       Produktionspreis, wie  dies z.B. im letzten Drittel des 17. Jahr-
       hunderts in  England zweifelsohne  der Fall  war; so wird, sobald
       diese Produktionsweise  sich einigermaßen  aus der bloßen Subsum-
       tion der Agrikultur unter das Kapital herausgearbeitet und sobald
       die mit ihrer Entwicklung notwendig verbundne Verbesserung in der
       Agrikultur und  Herabdrückung der  Produktionskosten eingetreten,
       sich dies  durch eine Reaktion, einen Fall im Preis der Bodenpro-
       dukte ausgleichen, wie dies in der ersten Hälfte des 18. Jahrhun-
       derts in England der Fall war.
       Auf diesem  traditionellen Weg  kann also die Rente als Überschuß
       über den  Durchschnittsprofit nicht erklärt werden. Unter welchen
       geschichtlich vorgefundnen  Umständen immer  sie zuerst eintreten
       mag -  sobald sie  einmal Wurzel  geschlagen, kann  die Rente nur
       noch unter den früher entwickelten modernen Bedingungen stattfin-
       den.
       Schließlich ist  noch bei  der Verwandlung  der Produktenrente in
       Geldrente zu  bemerken, daß mit ihr die kapitalisierte Rente, der
       Preis des Bodens und damit seine Veräußerlichkeit und Veräußerung
       ein wesentliches  Moment wird  und daß damit nicht nur der früher
       Rentpflichtige sich  in den  unabhängigen bäuerlichen  Eigentümer
       verwandeln kann,  sondern auch  städtische und andte Geldbesitzer
       Grundstücke kaufen, um sie, sei es an Bauern, sei es an Kapitali-
       sten zu verpachten und die Rente als Form des Zinses ihres so an-
       gelegten Kapitals  zu genießen;  daß also auch dieser Umstand die
       Umwandlung der frühern Exploitationsweise, des Verhältnisses zwi-
       schen Eigentümer  und wirklichem  Bebauer, und  der Rente  selbst
       fördern hilft.

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