Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band
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#811# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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V. Die Metäriewirtschaft und das bäuerliche Parzelleneigentum
Wir sind hier am Schluß unsrer Entwicklungsreihe der Grundrente
angelangt. In allen diesen Formen der Grundrente: Arbeitsrente,
Produktenrente, Geldrente (als bloß verwandelte Form der Produk-
tenrente) ist der Rentzahler stets als der wirkliche Bearbeiter
und Besitzer des Bodens vorausgesetzt, dessen unbezahlte Mehrar-
beit direkt an den Grundeigentümer geht. Selbst in der letzten
Form, der Geldrente - soweit sie rein ist, d.h. bloß verwandelte
Form der Produktenrente - ist dies nicht nur möglich, sondern
tatsächlich der Fall.
Als eine Übergangsform von der ursprünglichen Form der Rente zur
kapitalistischen Rente kann betrachtet werden das Metäriesystem
oder TeilWirtschaft-System, wo der Bewirtschafter (Pächter) außer
seiner Arbeit (eigner oder fremder) einen Teil des Betriebskapi-
tals und der Grundeigentümer außer dem Boden einen andern Teil
des Betriebskapitals (z.B. das Vieh) stellt und das Produkt in
bestimmten, in verschiednen Ländern wechselnden Proportionen zwi-
schen dem Maler und dem Grundeigentümer geteilt wird. Zur vollen
kapitalistischen Bewirtschaftung fehlt hier einerseits dem Päch-
ter das hinreichende Kapital. Der Anteil, den der Grundeigentümer
hier bezieht, hat andrerseits nicht die reine Form der Rente. Er
mag tatsächlich Zins auf das von ihm vorgeschoßne Kapital und
eine überschüssige Rente einschließen. Er mag auch tatsächlich
die ganze Mehrarbeit des Pächters absorbieren oder ihm auch grö-
ßern oder kleinern Anteil an dieser Mehrarbeit lassen. Das We-
sentliche aber ist, daß die Rente hier nicht mehr als die normale
Form des Mehrwerts überhaupt erscheint. Auf der einen Seite soll
der Maier, ob er nur eigne oder auch fremde Arbeit anwende, An-
spruch haben auf einen Teil des Produkts, nicht in seiner Quali-
tät als Arbeiter, sondern als Besitzer eines Teils der Arbeits-
werkzeuge, als sein eigner Kapitalist. Auf der andren Seite bean-
sprucht der Grundeigentümer seinen Anteil nicht ausschließlich
auf Grund seines Eigentums am Boden, sondern auch als Verleiher
von Kapital. 44)[a] Ein Rest des alten Gemeineigentums am Boden,
der sich nach dem Übergang zur selbständigen Bauernwirtschaft
z.B. in Polen und Rumänien erhalten hatte, hat dort zum Vorwand
gedient, um den Übergang zu den niedrigem Formen der Grundrente
zu bewerkstelligen. Ein Teil des Bodens gehört den einzelnen Bau-
ern und wird von ihnen selbständig bebaut. Ein
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44)[a] Vgl. Buret, Tocqueville, Sismondi.
#812# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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andrer wird gemeinschaftlich bebaut und bildet ein Mehrprodukt,
das teils zur Bestreitung von Gemeindeausgaben, teils als Reserve
für Mißernten usw. dient. Diese beiden letztern Teile des Mehr-
produkts, und schließlich das ganze Mehrprodukt samt dem Boden,
worauf es gewachsen, werden nach und nach von Staatsbeamten und
Privatpersonen usurpiert und die ursprünglich freien bäuerlichen
Grundeigentümer, deren Verpflichtung zur gemeinsamen Bebauung
dieses Bodens aufrechterhalten wird, so in Fronpflichtige resp.
Produktenrentpflichtige verwandelt, während die Usurpatoren des
Gemeinlandes sich in die Grundeigentümer, nicht nur des Usurpier-
tengemeinlandes, sondern auch der Bauerngüter selbst verwandeln.
Auf die eigentliche Sklavenwirtschaft (die auch eine Stufenleiter
durchläuft vom patriarchalischen, vorwiegend für Selbstgebrauch,
bis zu dem, für den Weltmarkt arbeitenden, eigentlichen Planta-
gensystem) und die Gutswirtschaft, worin der Grundeigentümer die
Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämtlichen Produktions-
instrumente besitzt und die Arbeit, sei es unfreier, sei es
freier, mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte aus-
beutet, brauchen wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigentümer
und Eigentümer der Produktionsinstrumente, daher auch direkter
Exploiteur der unter diese Produktionselemente zählenden Arbei-
ter, fallen hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusam-
men, es findet keine Trennung der verschiednen Formen des Mehr-
werts statt. Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im
Mehrprodukt darstellt, wird ihnen direkt vom Eigentümer sämtli-
cher Produktionsinstrumente, zu denen der Boden und in der ur-
sprünglichen Form der Sklaverei die unmittelbaren Produzenten
selbst zählen, extrahiert. Wo kapitalistische Anschauung vor-
herrscht, wie in den amerikanischen Plantagen, wird dieser ganze
Mehrwert als Profit aufgefaßt; wo weder die kapitalistische Pro-
duktionsweise selbst existiert, noch die ihr entsprechende An-
schauungsweise aus kapitalistischen Ländern übertragen ist, er-
scheint er als Rente. Jedenfalls bietet diese Form keine Schwie-
rigkeit. Das Einkommen des Grundeigentümers, welchen Namen man
ihm immer geben mag, das von ihm angeeignete disponible Mehrpro-
dukt ist hier die normale und herrschende Form, worin unmittelbar
die ganze unbezahlte Mehrarbeit angeeignet wird, und das Grundei-
gentum bildet die Basis dieser Aneignung.
Ferner das P a r z e l l e n e i g e n t u m. Der Bauer ist
hier zugleich freier Eigentümer seines Bodens, der als sein
Hauptproduktionsinstrument erscheint, als das unentbehrliche Be-
schäftigungsfeld für seine Arbeit und sein Kapital. Es wird in
dieser Form kein Pachtgeld gezahlt; die Rente erscheint also
nicht als eine gesonderte Form des Mehrwerts, obgleich sie sich
in Ländern,
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wo sonst die kapitalistische Produktionsweise entwickelt ist, als
Surplusprofit durch den Vergleich mit andern Produktionszwe,gen
darstellt, aber als Surplusprofit, der dem Bauer, wie überhaupt
der ganze Ertrag seiner Arbeit, zufällt.
Diese Form des Grundeigentums setzt voraus, daß, wie in den frü-
hern ältern Formen desselben, die ländliche Bevölkerung ein
großes numerisches Übergewicht über die städtische besitzt, daß
also, wenn auch sonst kapitalistische Produktionsweise herrscht,
sie relativ nur wenig entwickelt ist und daher auch in den andern
Produktionszweigen die Konzentration der Kapitale sich in engen
Schranken bewegt, Kapitalzersplitterung vorwiegt. Der Natur der
Sache nach muß hier ein überwiegender Teil des ländlichen Pro-
dukts als unmittelbares Subsistenzmittel von seinen Produzenten,
den Bauern, selbst verzehrt werden und nur der Überschuß darüber
als Ware in den Handel mit den Städten eingehn. Wie immer der
durchschnittliche Marktpreis des Bodenprodukts hier geregelt sei,
die Differentialrente, ein überschüssiger Teil des Preises der
Waren für die bessern oder besser gelegnen Ländereien, muß hier
offenbar ebenso existieren wie bei kapitalistischer Produktions-
weise. Selbst wenn diese Form in Gesellschaftszuständen vorkommt,
wo überhaupt noch kein allgemeiner Marktpreis entwickelt ist,
existiert diese Differentialrente; sie erscheint dann im über-
schüssigen Mehrprodukt. Nur fließt sie in die Tasche des Bauern,
dessen Arbeit unter günstigern Naturbedingungen sich realisiert.
Gerade in dieser Form, wo der Bodenpreis als ein Element in die
faktischen Produktionskosten für den Bauer eingeht, indem bei
weiterer Entwicklung dieser Form entweder bei Erbteilungen der
Boden für einen gewissen Geldwert übernommen ist oder bei dem be-
ständigen Wechsel, sei es des ganzen Eigentums, sei es seiner Be-
standstücke, der Boden vom Bebauer selbst gekauft ist, zum großen
Teil durch Aufnahme von Geld auf Hypothek; wo also der Boden-
preis, der nichts ist als die kapitalisierte Rente, ein vorausge-
setztes Element ist und daher die Rente zu existieren scheint un-
abhängig von jeder Differenzierung in der Fruchtbarkeit und Lage
des Bodens - gerade hier ist im Durchschnitt anzunehmen, daß
keine absolute Rente existiert, daß also der schlechteste Boden
keine Rente zahlt; denn die absolute Rente unterstellt entweder
realisierten Überschuß des Werts des Produkts über seinen Produk-
tionspreis oder einen über den Wert des Produkts überschüssigen
Monopolpreis. Da aber die Landwirtschaft hier großenteils als Ac-
kerbau für die unmittelbare Subsistenz und der Boden als ein für
die Mehrzahl der Bevölkerung unentbehrliches Beschäftigungsfeld
ihrer Arbeit und ihres Kapitals besteht, so wird der regulierende
Marktpreis des Produkts nur unter außerordentlichen
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Umständen seinen Wert erreichen; dieser Wert aber wird in der Re-
gel über dem Produktionspreis stehn wegen des Vorwiegens des Ele-
ments der lebendigen Arbeit, obgleich dieser Überschuß des Werts
über den Produktions preis wieder beschränkt sein wird durch die
niedrige Zusammensetzung auch des nicht agrikolen Kapitals in
Ländern vorherrschender Parzellenwirtschaft. Als Schranke der Ex-
ploitation für den Parzellenbauer erscheint einerseits nicht der
Durchschnittsprofit des Kapitals, soweit er kleiner Kapitalist
ist; noch andrerseits die Notwendigkeit einer Rente, soweit er
Grundeigentümer ist. Als absolute Schranke für ihn als kleinen
Kapitalisten erscheint nichts als der Arbeitslohn, den er sich
selbst zahlt; nach Abzug der eigentlichen Kosten. Solange der
Preis des Produkts ihm diesen deckt, wird er sein Land bebauen,
und dies oft bis herab zu einem physischen Minimum des Arbeits-
lohns. Was seine Qualität als Grundeigentümer angeht, so fällt
für ihn die Eigentumsschranke fort, die sich nur geltend machen
kann im Gegensatz zu dem von ihr getrennten Kapital (inkl. Ar-
beit), indem sie ein Hindernis gegen dessen Anlegung aufwirft.
Allerdings ist der Zins des Bodenpreises, der meist auch noch an
eine dritte Person zu entrichten ist, an den Hypothekargläubiger,
eine Schranke. Aber dieser Zins kann eben gezahlt werden aus dem
Teil der Mehrarbeit, der unter kapitalistischen Verhältnissen den
Profit bilden würde. Die im Bodenpreis und in dem für ihn gezahl-
ten Zins antizipierte Rente kann also nichts sein als ein Teil
der kapitalisierten Mehrarbeit des Bauern über die zu seiner Sub-
ststenz unentbehrliche Arbeit hinaus, ohne daß diese Mehrarbeit
sich in einem Wertteil der Ware, gleich dem ganzen Durch-
schnittsprofit, realisiert und noch weniger in einem Überschuß
über die im Durchschnittsprofit realisierte Mehrarbeit, in einem
Surplusprofit. Die Rente kann ein Abzug vom Durchschnittsprofit
sein oder selbst der einzige Teil desselben, der realisiert wird.
Damit derparzellenbauer sein Land bebaue oder Land zum Bebauen
kaufe, ist es also nicht, wie in der normalen kapitalistischen
Produktionsweise, nötig, daß der Marktpreis des Bodenprodukts
hoch genug steige, um ihm den Durchschnittsprofit abzuwerfen und
noch weniger einen in der Form der Rente fixierten Überschuß über
diesen Durchschnittsprofit. Es ist also nicht nötig, daß der
Marktpreis steige, sei es zum Wert, sei es zum Produktionspreis
seines Produkts. Es ist dies eine der Ursachen, warum der Getrei-
depreis in Ländern vorherrschenden Parzelleneigentums niedriger
steht als in den Ländern kapitalistischer Produktionsweise. Ein
Teil der Mehrarbeit der Bauern, die unter den ungünstigsten Be-
dingungen arbeiten, wird der Gesellschaft umsonst geschenkt und
geht nicht in die Regelung der Produktionspreise oder in die
Wertbildung überhaupt ein. Dieser niedrigere
#815# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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Preis ist also ein Resultat der Armut der Produzenten und keines-
wegs der Produktivität ihrer Arbeit.
Diese Form des freien Parzelleneigentums selbstwirtschaftender
Bauern als herrschende, normale Form bildet einerseits die ökono-
mische Grundlage der Gesellschaft in den besten Zeiten des klas-
sischen Altertums, andrerseits finden wir sie bei den modernen
Völkern als eine der Formen vor, die aus der Auflösung des feuda-
len Grundeigentums hervorgehn. So die yeomanry in England, der
Bauernstand in Schweden, die französischen und westdeutschen Bau-
ern. Von den Kolonien sprechen wir hier nicht, da der unabhängige
Bauer sich hier unter andern Bedingungen entwickelt.
Das freie Eigentum des selbstwirtschaftenden Bauern ist offenbar
die normalste Form des Grundeigöntums für den kleinen Betrieb;
d.h. für eine Produktionsweise, worin der Besitz des Bodens eine
Bedingung für das Eigentum des Arbeiters an dem Produkt seiner
eignen Arbeit ist und worin, er mag freier Eigentümer oder Unter-
sasse sein, der Ackerbauer stets seine Subsistenzmittel sich
selbst, unabhängig, als vereinzelter Arbeiter mit seiner Familie
zu produzieren hat. Das Eigentum am Boden ist zur vollständigen
Entwicklung dieser Betriebsweise ebenso nötig wie das Eigentum am
Instrument zur freien Entwicklung des handwerksmäßigen Betriebs.
Es bildet hier die Basis für die Entwicklung der persönlichen
Selbständigkeit. Es ist für die Entwicklung der Agrikultur selbst
ein notwendiger Durchgangspunkt. Die Ursachen, an denen es unter-
geht, zeigen seine Schranke. Sie sind: Vernichtung der ländlichen
Hausindustrie, die seine normale Ergänzung bildet, infolge der
Entwicklung der großen Industrie; allmähliche Verarmung und Aus-
saugung des dieser Kultur unterworfnen Bodens; Usurpation, durch
große Grundeigentümer, des Gemeineigentums, das überall die
zweite Ergänzung der Parzellenwirtschaft bildet und ihr allein
die Haltung von Vieh ermöglicht; Konkurrenz der, sei es als Plan-
tagenwirtschaft, sei es kapitalistisch betriebnen Großkultur.
Verbesserungen in der Agrikultur, die einerseits Sinken der
Preise der Bodenprodukte herbeiführen, andrerseits größre Ausla-
gen und reichere gegenständliche Produktionsbedingungen erhei-
schen, tragen auch dazu bei, wie in der ersten Hälfte des 18.
Jahrhunderts in England.
Das Parzelleneigentum schließt seiner Natur nach aus: Entwicklung
der gesellschaftlichen Produktivkräfte der Arbeit, gesellschaft-
liche Formen der Arbeit, gesellschaftliche Konzentration der Ka-
pitale, Viehzucht auf großem Maßstab, progressive Anwendung der
Wissenschaft.
Wucher und Steuersystem müssen es überall verelenden. Die Auslage
des Kapitals im Bodenpreis entzieht dies Kapital der Kultur. Un-
endliche
#816# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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Zersplitterung der Produktionsmittel und Vereinzelung der Produ-
zenten selbst. Ungeheure Verschwendung von Menschenkraft. Pro-
gressive Verschlechterung der Produktionsbedingungen und Verteue-
rung der Produktionsmittel ein notwendiges Gesetz des Parzellen-
eigentums. Unglück fruchtbarer Jahreszeiten für diese Produkti-
onsweise. 45)
Eines der spezifischen Übel der kleinen Agrikultur, wo sie mit
freiem Eigentum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, daß
der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe
gilt für die Übergangsform, wo der große Gutsbesitzer erstens ein
Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens, um es selbst als
sein eigner Pächter zu bewirtschaften.) Bei der beweglichen Na-
tur, die hier der Boden als bloße Ware annimmt, wachsen die Be-
sitzveränderungen 46), so daß bei jeder neuen Generation, mit je-
der Erbteilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von
neuem als Kapitalanlage eingeht, d.h., daß es von ihm gekaufter
Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element
der individuellen falschen Produktionskosten oderdes Kostpreises
desprodukts für den Einzelproduzenten. Der Bodenpreis ist nichts
als die kapitallsierte und daher antizipierte Rente. Wird die
Agrikultur kapitalistisch betrieben, so daß der Grundeigentümer
nur die Rente empfängt und der Pächter für den Boden nichts zahlt
außer dieser jährlichen Rente, so ist es handgreiflich, daß das
vom Grundeigentümer selbst im Ankauf des Bodens angelegte Kapital
zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage ist, aber mit dem in der
Agrikultur selbst angelegten Kapital durchaus nichts zu tun hat.
Es bildet weder einen Teil des hier fungierenden fixen noch des
zirkulierenden Kapitals 47); es verschafft vielmehr nur dem Käu-
fer einen Titel auf Empfang der jährlichen Rente, hat aber mit
der Produktion dieser Rente absolut nichts zu tun. Der Käufer des
Bodens zahlt das Kapital ja gerade weg an den, der den Boden
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45) S. die Thronrede des Königs von Frankreich bei Tooke. [117]
46) Sieh Mounier und Rubichon.
47) Herr Dr. H. Maron ("Extensiv oder Intensiv?", {Näheres über
diese Broschüre nicht angegeben.}) geht aus von der falschen Vor-
aussetzung derer, die er bekämpft. Er nimmt an, daß das im Ankauf
des Bodens angelegte Kapital Anlagekapital" sei, und streitet nun
über die resp. Begriffsbestimmungen von Anlagekapital und Be-
triebskapital, d.h. von fixem und zirkulierendem Kapital. Seine
ganz schülerhaften Vorstellungen von Kapital überhaupt, übrigens
zu entschuldigen bei einem Nicht-Ökonomen durch den Zustand der
deutschen "Volkswirtschaftslehre", verbergen ihm, daß dies Kapi-
tal weder Anlage- noch Betriebskapital ist; sowenig wie das Kapi-
tal, das jemand an der Börse im Ankauf von Aktien oder Staatspa-
pieren anlegt und das für ihn persönlich Kapitalanlage vorstellt,
in irgendeinem Produktionszweig "angelegt" wird.
#817# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
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verkauft, und der Verkäufer verzichtet dafür auf sein Eigentum am
Boden. Dies Kapital existiert also nicht mehr als Kapital des
Käufers; er hat es nicht mehr; es gehört also nicht zu dem Kapi-
tal, das er in Boden selbst in irgendeiner Weise anlegen kann. Ob
er den Boden teuer oder wohlfeil gekauft oder ob er ihn umsonst
erhalten hat, ändert nichts an dem vom Pächter in der Bewirt-
schaftung angelegten Kapital und ändert nichts an der Rente, son-
dern ändert nur dies, ob sie ihm als Zins oder Nichtzins er-
scheint, resp. als hoher oder niedriger Zins.
Man nehme z.B. die Sklavenwirtschaft. Der Preis, der hier für den
Sklaven gezahlt wird, ist nichts als der antizipierte und kapita-
lisierte Mehrwert oder Profit, der aus ihm herausgeschlagen wer-
den soll. Aber das im Ankauf des Sklaven gezahlte Kapital gehört
nicht zu dem Kapital, wodurch Profit, Mehrarbeit, aus dem Sklaven
extrahlert wird. Umgekehrt. Es ist Kapital, dessen sich der Skla-
venbesitzer entäußert hat, Abzug von dem Kapital, worüber er in
der wirklichen Produktion verfügt. Es hat aufgehört, für ihn zu
existieren, ganz wie das im Ankauf des Bodens ausgelegte Kapital
aufgehört hat, für die Agrikultur zu existieren. Der beste Beweis
ist, daß es für den Sklavenbesitzer oder den Bodeneigner nur wie-
der in Existenz tritt, sobald er den Sklaven oder den Boden wie-
der verkauft. Dann tritt aber dasselbe Verhältnis für den Käufer
ein. Der Umstand, daß er den Sklaven gekauft hat, befähigt ihn
noch nicht ohne weiteres, den Sklaven zu exploitieren. Dazu ist
er erst befähigt durch ferneres Kapital, das er in die Sklaven.
wirtschaft selbst steckt.
Dasselbe Kapital existiert nicht zweimal, das eine Mal in der
Hand des Verkäufers, das andre Mal in der Hand des Käufers des
Bodens. Es geht aus der Hand des Käufers in die des Verkäufers
über, und damit ist die Sache zu Ende. Der Käufer hat jetzt kein
Kapital, sondern an seiner Stelle ein Grundstück. Der Umstand,
daß nun die aus der wirklichen Anlage von Kapital in diesem
Grundstück erzielte Rente von dem neuen Grundeigen. tümer berech-
net wird als Zins des Kapitals, das er nicht im Boden angelegt,
sondern zum Erwerb des Bodens weggegeben hat, ändert an der öko-
nomischen Natur des Faktors Boden nicht das geringste, sowenig
wie der Umstand, daß jemand 1000 Pfd.St. für dreiprozentige Kon-
sols gezahlt hat, irgend etwas zu tun hat mit dem Kapital, aus
dessen Revenue die Zinsen der Staatsschuld gezahlt werden.
In der Tat ist das für den Ankauf des Bodens, ganz wie das im An-
kauf von Staatspapieren verausgabte Geld nur an sich Kapital, wie
jede Wertsumme auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise an
sich Kapital, potentielles Kapital ist. Was für den Boden gezahlt
worden ist, wie für die
#818# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Gmndrente
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Staatsfonds, wie für andre gekaufte Waren, ist eine Geldsumme.
Dies, ist an sich Kapital, weil sie in Kapital verwandelt werden
kann. Es hängt ab von dem Gebrauch, den der Verkäufer davon
macht, ob das von ihm erhaltn, Geld sich wirklich in Kapital ver-
wandelt oder nicht. Für den Käufer kann es nie mehr als solches
fungieren, sowenig wie jedes andre Geld, das er definitiv veraus-
gabt hat. In seiner Berechnung figuriert es für ihn als zinstra-
gendes Kapital, weil er die Einnahme, die er als Rente vom Boden
oder als Schuldzins vom Staat erhält, als Zins des Geldes berech-
net, das ihm der Ankauf des Titels auf diese Revenue gekostet
hat. Als Kapital kann er es nur realisieren durch den Wiederver-
kauf. Dann tritt aber ein andrer, der neue Käufer, in dasselbe
Verhältnis, worin jener war, und durch keinen Wechsel der Hände
kann das so verausgabte Geld sich für den Verausgaber in wirkli-
ches Kapital verwandeln.
Beim kleinen Grundeigentum befestigt sich noch viel mehr die Il-
lusion, daß der Boden selbst Wert hat und daher als Kapital in
den Produktionspreis des Produkts eingeht, ganz wie eine Maschine
oder ein Rohstoff. Man hat aber gesehn, daß nur in zwei Fällen
die Rente und daher die kapl'tal'lsierte Rente, der Bodenpreis,
bestimmend in den Preis des Bodenprodukts eingehn kann. Erstens,
wenn der Wert des Bodenprodukts infolge der Zusammensetzung des
agrikolen Kapitals - eines Kapitals, welches nichts gemein hat
mit dem für den Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital - über sei-
nem Produktionspreis steht und die Marktverhältnisse den Grundei-
gentümer befähigen, diese Differenz zu verwerten. Zweitens, wenn
Monopolpreis stattfindet. Und beides ist am wenigsten der Fall
bei der Parzellen. wirtschaft und dem kleinen Grundeigentum, weil
gerade hier die Produktion zum sehr großen Teil den Selbstbedarf
befriedigt und unabhängig von der Regulierung durch die allge-
meine Profitrate erfolgt. Selbst wo die Parzellenwirtschaft auf
gepachtetem Boden betrieben wird, umfaßt das Pachtgeld weit mehr
als unter irgendwelchen andern Verhältnissen einen Teil des Pro-
fits und selbst einen Abzug vom Arbeitslohn; es ist dann nur no-
minell Rente, nicht Rente als eine selbständige Kategorie gegen-
über Arbeitslohn und Profit. Die Ausgabe von Geldkapital für An-
kauf des Bodens ist also keine Anlage von agrikolem Kapital. Sie
ist pro tanto eine Verminderung des Kapitals über das die Klein-
bauern in ihrer Produktionssphäre selbst verfügen können. Sie
vermindert pro tanto den Umfang ihrer Produktionsmittel und ver-
engen daher die ökonomische Basis der Reproduktion. Sie unter-
wirft den Kleinbauer dem Wucher, da in dieser Sphäre überhaupt
weniger eigentlicher Kredit vorkommt. Sie ist ein Hemmnis der
Agrikultur, auch wo dieser
#819# 47. Kapitel - Genesis der kapistischen Grundrente
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Kauf bei großen Gutswirtschaften stattfindet. Sie widerspricht in
der Tat der kapitalistischen Produktionsweise, der die Verschul-
dung des Grundeigentümers, ob er sein Gut geerbt oder gekauft
hat, im ganzen gleichgültig ist. Ob er die Rente selbst einsteckt
oder sie wieder an Hypothekargläubiger wegzahlen muß, ändert an
der Bewirtschaftung des verpachteten Landguts selbst an sich
nichts.
Man hat gesehn, daß bei gegebner Grundrente der Bodenpreis regu-
liert ist durch den Zinsfuß. Ist dieser niedrig, so ist der Bo-
denpreis hoch, und umgekehrt. Normal also müßten hoher Bodenpreis
und niedriger Zinsfuß zusammengehn, so daß, wenn der Bauer in-
folge des niedrigen Zinsfußes den Boden hoch zahlte, derselbe
niedrige Zinsfuß ihm auch zu günstigen Bedingungen Betriebskapi-
tal auf Kredit verschaffen müßte. In der Wirklichkeit verhält
sich die Sache anders bei vorherrschendem Parzelleneigentum.
Zunächst passen auf den Bauern die allgemeinen Gesetze des Kre-
dits nicht, da diese den Produzenten als Kapitalisten vorausset-
zen. Zweitens, wo das Parzelleneigentum vorherrscht - von Kolo-
nien ist hier nicht die Rede - und der Parzellenbauer den Grund-
stock der Nation bildet, ist die Kapitalbildung, d.h. die gesell-
schaftliche Reproduktion, relativ schwach und noch schwächer die
Bildung von leihbarem Geldkapital in dem früher entwickelten
Sinn. Diese setzt voraus Konzentration und die Existenz einer
Klasse reicher müßiger Kapitalisten (Massien [118]). Drittens,
hier wo das Eigentum am Boden eine Lebensbedingung für den größ-
ten Teil der Produzenten bildet und ein unentbehrliches Anlage-
feld für ihr Kapital, wird der Bodenpreis gesteigert, unabhängig
vom Zinsfuß und oft im umgekehrten Verhältnis zu ihm, durch das
Übergewicht der Nachfrage nach Grund. eigentum über das Angebot.
In Parzellen verkauft, bringt der Boden hier einen weit höhern
Preis als beim Verkauf großer Massen, weil hier die Zahl der
kleinen Käufer groß und die der großen Käufer klein ist (Bandes
Noires [119], Rubichon; Newman [120]). Aus allen diesen Gründen
steigt hier der Bodenpreis bei relativ hohem Zinsfuß. Dem relativ
niedrigen Zins, den der Bauer hier aus dem im Ankauf des Bodens
ausgelegten Kapital zieht (Mounier), entspricht hier auf der ent-
gegengesetzten Seite der hohe Wucherzinsfuß, den er selbst seinen
Hypothekargläubigern zu zahlen hat. Das irische System zeigt die-
selbe Sache, nur in einer anderen Form.
Dies der Produktion an sich fremde Element, der Bodenpreis, kann
hier daher zu einer Höhe steigen, worin er die Produktion unmög-
lich macht. (Dombasle.)
Daß der Bodenpreis eine solche Rolle spielt, daß Kauf und Verkauf
von Land, Zirkulieren von Land als Ware, sich zu diesem Umfang
entwickelt,
#820# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
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ist praktisch Folge der Entwickelung der kapitalistischen Produk-
tionsweise, soweit die Ware hier die allgemeine Form alles Pro-
dukts und aller Produktionsinstrumente wird. Andrerseits findet
diese Entwicklung nur statt, wo sich die kapitalistische Produk-
tionsweise nur beschränkt entwickelt und nicht alle ihre Eigen-
tümlichkeiten entfaltet; weil sie gerade darauf beruht, daß der
Ackerbau nicht mehr, oder noch nicht, der kapitalistischen Pro-
duktionsweise, sondern einer, aus untergegangnen Gesellschafts-
formen überkommenen Produktionsweise unterworfen ist. Die Nach-
teile der kapitalistischen Produktionsweise, mit ihrer Abhängig-
keit des Produzenten vom Geldpreis seines Produkts, fallen hier
also zusammen mit den Nachteilen, die aus der unvollkommenen Ent-
wicklung der kapitalistischen Produktionsweise hervorgehn. Der
Bauer wird Kaufmann und Industrieller ohne die Bedingungen, unter
denen er sein Produkt als Ware produzieren kann.
Der Konflikt zwischen dem Bodenpreis als Element des Kostpreises
für den Produzenten und Nichtelement des Produktionspreises für
das Produkt (selbst wenn die Rente bestimmend in den Preis des
Bodenprodukts eingeht, geht die kapitallsierte Rente, die für 20
oder mehr Jahre vorgeschossen wird, auf keinen Fall bestimmend
darin ein) ist nur eine der Formen, worin sich überhaupt der Wi-
derspruch des Privateigentums am Boden mit einer rationellen
Agrikultur, mit normaler gesellschaftlicher Benutzung des Bodens
darstellt. Andrerseits ist aber Privateigentum am Boden, daher
Expropriation der unmittelbaren Produzenten vom Boden - Privatei-
gentum der einen, das das Nichteigentum der andern am Boden ein-
begreift - Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise.
Hier, bei der kleinen Kultur, tritt der Bodenpreis, Form und Re-
sultat des Privateigentums am Boden, als Schranke der Produktion
selbst auf. Bei der großen Agrikultur und dem auf kapitalisti-
scher Betriebsweise beruhenden großen Grundeigentum tritt das Ei-
gentum ebenso als Schranke auf, weil es den Pächter in der pro-
duktiven Kapitalanlage beschränkt, die in letzter Instanz nicht
ihm, sondern dem Grundeigentümer zugut kommt. Bei beiden Formen
tritt an die Stelle selbstbewußter rationeller Behandlung des Bo-
dens als des gemeinschaftlichen ewigen Eigentums, der unveräußer-
lichen Existenz- und Reproduktionsbedingung der Kette sich ablö-
sender Menschengeschlechter, die Exploitation und Vergeudung der
Bodenkräfte (abgesehn von der Abhängigmachung der Exploitation,
nicht von der erreichten Höhe der gesellschaftlichen Entwicklung,
sondern von den zufälligen, ungleichen Umständen der einzelnen
Produzenten). Bei dem kleinen Eigentum geschieht dies aus Mangel
an Mitteln und Wissenschaft zur Anwendung der gesellschaftlichen
Produktivkraft der Arbeit. Bei dem großen durch
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Exploitation dieser Mittel zur möglichst raschen Bereicherung von
Pächter und Eigentümer. Bei beiden durch die Abhängigkeit vom
Marktpreis.
Alle Kritik des kleinen Grundeigentums löst sich in letzter In-
stanz auf in Kritik des Privateigentums als Schranke und Hinder-
nis der Agrikultur. So auch alle Gegenkritik des großen Grundei-
gentums. Von politischen Nebenrücksichten wird hier natürlich in
beiden Fällen abgesehn. Diese Schranke und dies Hindernis, welche
alles Privateigentum am Boden der agrikolen Produktion und der
rationellen Behandlung, Erhaltung und Vorbesserung des Bodens
selbst entgegensetzt, entwickelt sich hüben und drüben nur in
verschiednen Formen, und im Zank über diese spezifischen Formen
des Obels wird sein letzter Grund vergessen.
Das kleine Grundeigentum setzt voraus, daß die bei weitem über-
wiegende Majorität der Bevölkerung ländlich ist und nicht die ge-
sellschaftliche, sondem die isolierte Arbeit vorherrscht; daß da-
her der Reichtum und die Entwicklung der Reproduktion, sowohl ih-
rer materiellen wie geistigen Bedingungen, unter solchen Umstän-
den ausgeschlossen ist, daher auch die Bedingungen einer ratio-
nellen Kultur. Auf der anderen Seite reduziert das große Grundei-
gentum die agrikole Bevölkerung auf ein beständig sinkendes Mini-
mum und setzt ihr eine beständig wachsende, in großen Städten zu-
sammengedrängte Industriebevölkerung entgegen; es erzeugt dadurch
Bedingungen, die einen unheilbaren Riß hervorrufen in dem Zusam-
menhang des gesellschaftlichen und durch die Naturgesetze des Le-
bens vorgeschrieb nen Stoffwechsels, infolge wovon die Bodenkraft
verschleudert und diese Verschleuderung durch den Handel weit
über die Grenzen des eignen Lan. des hinausgetragen wird.
(Liebig.)
Wenn das kleine Grundeigentum eine halb außerhalb der Gesell-
schaft stehende Klasse von Barbaren schafft, die alle Roheit pri-
mitiver Gesellschaftsformen mit allen Qualen und aller Misere zi-
vilisierter Länder verbindet, so untergräbt das große Grundeigen-
tum die Arbeitskraft in der letzten Region, wohin sich ihre na-
turwüchsige Energie flüchtet, und wo sie als Reservefonds für die
Erneuerung der Lebenskraft der Nationen sich aufspeichert, auf
dem Lande selbst. Große Industrie und industriell betriebene
große Agrikultur wirken zusammen. Wenn sie sich ursprünglich da-
durch scheiden, daß die erste mehr die Arbeitskraft und daher die
Natur kraft des Menschen, die letztere mehr direkt die Naturkraft
des Bodens verwüstet und ruiniert, so reichen sich später im
Fortgang beide die Hand, indem das industrielle System auf dem
Land auch die Arbeiter entkräftet und Industrie und Handel ihrer-
seits der Agrikultur die Mittel zur Erschöpfung es Bodens ver-
schaffen.
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