Quelle: MEW 25 Das Kapital - Dritter Band


       zurück

       #811# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
       -----
       V. Die Metäriewirtschaft und das bäuerliche Parzelleneigentum
       
       Wir sind  hier am  Schluß unsrer Entwicklungsreihe der Grundrente
       angelangt. In  allen diesen  Formen der Grundrente: Arbeitsrente,
       Produktenrente, Geldrente  (als bloß verwandelte Form der Produk-
       tenrente) ist  der Rentzahler  stets als der wirkliche Bearbeiter
       und Besitzer  des Bodens vorausgesetzt, dessen unbezahlte Mehrar-
       beit direkt  an den  Grundeigentümer geht.  Selbst in der letzten
       Form, der  Geldrente - soweit sie rein ist, d.h. bloß verwandelte
       Form der  Produktenrente -  ist dies  nicht nur  möglich, sondern
       tatsächlich der Fall.
       Als eine  Übergangsform von der ursprünglichen Form der Rente zur
       kapitalistischen Rente  kann betrachtet  werden das Metäriesystem
       oder TeilWirtschaft-System, wo der Bewirtschafter (Pächter) außer
       seiner Arbeit  (eigner oder fremder) einen Teil des Betriebskapi-
       tals und  der Grundeigentümer  außer dem  Boden einen andern Teil
       des Betriebskapitals  (z.B. das  Vieh) stellt  und das Produkt in
       bestimmten, in verschiednen Ländern wechselnden Proportionen zwi-
       schen dem  Maler und dem Grundeigentümer geteilt wird. Zur vollen
       kapitalistischen Bewirtschaftung  fehlt hier einerseits dem Päch-
       ter das hinreichende Kapital. Der Anteil, den der Grundeigentümer
       hier bezieht,  hat andrerseits nicht die reine Form der Rente. Er
       mag tatsächlich  Zins auf  das von  ihm vorgeschoßne  Kapital und
       eine überschüssige  Rente einschließen.  Er mag  auch tatsächlich
       die ganze  Mehrarbeit des Pächters absorbieren oder ihm auch grö-
       ßern oder  kleinern Anteil  an dieser  Mehrarbeit lassen. Das We-
       sentliche aber ist, daß die Rente hier nicht mehr als die normale
       Form des  Mehrwerts überhaupt erscheint. Auf der einen Seite soll
       der Maier,  ob er  nur eigne oder auch fremde Arbeit anwende, An-
       spruch haben  auf einen Teil des Produkts, nicht in seiner Quali-
       tät als  Arbeiter, sondern  als Besitzer eines Teils der Arbeits-
       werkzeuge, als sein eigner Kapitalist. Auf der andren Seite bean-
       sprucht der  Grundeigentümer seinen  Anteil nicht  ausschließlich
       auf Grund  seines Eigentums  am Boden, sondern auch als Verleiher
       von Kapital.  44)[a] Ein Rest des alten Gemeineigentums am Boden,
       der sich  nach dem  Übergang zur  selbständigen  Bauernwirtschaft
       z.B. in  Polen und  Rumänien erhalten hatte, hat dort zum Vorwand
       gedient, um  den Übergang  zu den niedrigem Formen der Grundrente
       zu bewerkstelligen. Ein Teil des Bodens gehört den einzelnen Bau-
       ern und wird von ihnen selbständig bebaut. Ein
       ---
       44)[a] Vgl. Buret, Tocqueville, Sismondi.
       
       #812# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       andrer wird  gemeinschaftlich bebaut  und bildet ein Mehrprodukt,
       das teils zur Bestreitung von Gemeindeausgaben, teils als Reserve
       für Mißernten  usw. dient.  Diese beiden letztern Teile des Mehr-
       produkts, und  schließlich das  ganze Mehrprodukt samt dem Boden,
       worauf es  gewachsen, werden  nach und nach von Staatsbeamten und
       Privatpersonen usurpiert  und die ursprünglich freien bäuerlichen
       Grundeigentümer, deren  Verpflichtung  zur  gemeinsamen  Bebauung
       dieses Bodens  aufrechterhalten wird,  so in Fronpflichtige resp.
       Produktenrentpflichtige verwandelt,  während die  Usurpatoren des
       Gemeinlandes sich in die Grundeigentümer, nicht nur des Usurpier-
       tengemeinlandes, sondern auch der Bauerngüter selbst verwandeln.
       Auf die eigentliche Sklavenwirtschaft (die auch eine Stufenleiter
       durchläuft vom  patriarchalischen, vorwiegend für Selbstgebrauch,
       bis zu  dem, für  den Weltmarkt arbeitenden, eigentlichen Planta-
       gensystem) und  die Gutswirtschaft, worin der Grundeigentümer die
       Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämtlichen Produktions-
       instrumente besitzt  und die  Arbeit, sei  es  unfreier,  sei  es
       freier, mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte aus-
       beutet, brauchen  wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigentümer
       und Eigentümer  der Produktionsinstrumente,  daher auch  direkter
       Exploiteur der  unter diese  Produktionselemente zählenden Arbei-
       ter, fallen  hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusam-
       men, es  findet keine  Trennung der verschiednen Formen des Mehr-
       werts statt.  Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im
       Mehrprodukt darstellt,  wird ihnen  direkt vom Eigentümer sämtli-
       cher Produktionsinstrumente,  zu denen  der Boden  und in der ur-
       sprünglichen Form  der Sklaverei  die  unmittelbaren  Produzenten
       selbst zählen,  extrahiert. Wo  kapitalistische  Anschauung  vor-
       herrscht, wie  in den amerikanischen Plantagen, wird dieser ganze
       Mehrwert als  Profit aufgefaßt; wo weder die kapitalistische Pro-
       duktionsweise selbst  existiert, noch  die ihr  entsprechende An-
       schauungsweise aus  kapitalistischen Ländern  übertragen ist, er-
       scheint er  als Rente. Jedenfalls bietet diese Form keine Schwie-
       rigkeit. Das  Einkommen des  Grundeigentümers, welchen  Namen man
       ihm immer  geben mag, das von ihm angeeignete disponible Mehrpro-
       dukt ist hier die normale und herrschende Form, worin unmittelbar
       die ganze unbezahlte Mehrarbeit angeeignet wird, und das Grundei-
       gentum bildet die Basis dieser Aneignung.
       Ferner das   P a r z e l l e n e i g e n t u m.   Der  Bauer  ist
       hier zugleich  freier Eigentümer  seines  Bodens,  der  als  sein
       Hauptproduktionsinstrument erscheint,  als das unentbehrliche Be-
       schäftigungsfeld für  seine Arbeit  und sein  Kapital. Es wird in
       dieser Form  kein Pachtgeld  gezahlt; die  Rente  erscheint  also
       nicht als  eine gesonderte  Form des Mehrwerts, obgleich sie sich
       in Ländern,
       
       #813# 47. Kapitel - Geneais der kapitalistischen Grundrente
       -----
       wo sonst die kapitalistische Produktionsweise entwickelt ist, als
       Surplusprofit durch  den Vergleich  mit andern Produktionszwe,gen
       darstellt, aber  als Surplusprofit,  der dem Bauer, wie überhaupt
       der ganze Ertrag seiner Arbeit, zufällt.
       Diese Form  des Grundeigentums setzt voraus, daß, wie in den frü-
       hern ältern  Formen  desselben,  die  ländliche  Bevölkerung  ein
       großes numerisches  Übergewicht über  die städtische besitzt, daß
       also, wenn  auch sonst kapitalistische Produktionsweise herrscht,
       sie relativ nur wenig entwickelt ist und daher auch in den andern
       Produktionszweigen die  Konzentration der  Kapitale sich in engen
       Schranken bewegt,  Kapitalzersplitterung vorwiegt.  Der Natur der
       Sache nach  muß hier  ein überwiegender  Teil des ländlichen Pro-
       dukts als  unmittelbares Subsistenzmittel von seinen Produzenten,
       den Bauern,  selbst verzehrt werden und nur der Überschuß darüber
       als Ware  in den  Handel mit  den Städten  eingehn. Wie immer der
       durchschnittliche Marktpreis des Bodenprodukts hier geregelt sei,
       die Differentialrente,  ein überschüssiger  Teil des  Preises der
       Waren für  die bessern  oder besser gelegnen Ländereien, muß hier
       offenbar ebenso  existieren wie bei kapitalistischer Produktions-
       weise. Selbst wenn diese Form in Gesellschaftszuständen vorkommt,
       wo überhaupt  noch kein  allgemeiner Marktpreis  entwickelt  ist,
       existiert diese  Differentialrente; sie  erscheint dann  im über-
       schüssigen Mehrprodukt.  Nur fließt sie in die Tasche des Bauern,
       dessen Arbeit  unter günstigern Naturbedingungen sich realisiert.
       Gerade in  dieser Form,  wo der Bodenpreis als ein Element in die
       faktischen Produktionskosten  für den  Bauer eingeht,  indem  bei
       weiterer Entwicklung  dieser Form  entweder bei  Erbteilungen der
       Boden für einen gewissen Geldwert übernommen ist oder bei dem be-
       ständigen Wechsel, sei es des ganzen Eigentums, sei es seiner Be-
       standstücke, der Boden vom Bebauer selbst gekauft ist, zum großen
       Teil durch  Aufnahme von  Geld auf  Hypothek; wo  also der Boden-
       preis, der nichts ist als die kapitalisierte Rente, ein vorausge-
       setztes Element ist und daher die Rente zu existieren scheint un-
       abhängig von  jeder Differenzierung in der Fruchtbarkeit und Lage
       des Bodens  - gerade  hier ist  im Durchschnitt  anzunehmen,  daß
       keine absolute  Rente existiert,  daß also der schlechteste Boden
       keine Rente  zahlt; denn  die absolute Rente unterstellt entweder
       realisierten Überschuß des Werts des Produkts über seinen Produk-
       tionspreis oder  einen über  den Wert des Produkts überschüssigen
       Monopolpreis. Da aber die Landwirtschaft hier großenteils als Ac-
       kerbau für  die unmittelbare Subsistenz und der Boden als ein für
       die Mehrzahl  der Bevölkerung  unentbehrliches Beschäftigungsfeld
       ihrer Arbeit und ihres Kapitals besteht, so wird der regulierende
       Marktpreis des Produkts nur unter außerordentlichen
       
       #814# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Umständen seinen Wert erreichen; dieser Wert aber wird in der Re-
       gel über dem Produktionspreis stehn wegen des Vorwiegens des Ele-
       ments der  lebendigen Arbeit, obgleich dieser Überschuß des Werts
       über den  Produktions preis wieder beschränkt sein wird durch die
       niedrige Zusammensetzung  auch des  nicht agrikolen  Kapitals  in
       Ländern vorherrschender Parzellenwirtschaft. Als Schranke der Ex-
       ploitation für  den Parzellenbauer erscheint einerseits nicht der
       Durchschnittsprofit des  Kapitals, soweit  er kleiner  Kapitalist
       ist; noch  andrerseits die  Notwendigkeit einer  Rente, soweit er
       Grundeigentümer ist.  Als absolute  Schranke für  ihn als kleinen
       Kapitalisten erscheint  nichts als  der Arbeitslohn,  den er sich
       selbst zahlt;  nach Abzug  der eigentlichen  Kosten. Solange  der
       Preis des  Produkts ihm  diesen deckt, wird er sein Land bebauen,
       und dies  oft bis  herab zu einem physischen Minimum des Arbeits-
       lohns. Was  seine Qualität  als Grundeigentümer  angeht, so fällt
       für ihn  die Eigentumsschranke  fort, die sich nur geltend machen
       kann im  Gegensatz zu  dem von  ihr getrennten Kapital (inkl. Ar-
       beit), indem  sie ein  Hindernis gegen  dessen Anlegung aufwirft.
       Allerdings ist  der Zins des Bodenpreises, der meist auch noch an
       eine dritte Person zu entrichten ist, an den Hypothekargläubiger,
       eine Schranke.  Aber dieser Zins kann eben gezahlt werden aus dem
       Teil der Mehrarbeit, der unter kapitalistischen Verhältnissen den
       Profit bilden würde. Die im Bodenpreis und in dem für ihn gezahl-
       ten Zins  antizipierte Rente  kann also  nichts sein als ein Teil
       der kapitalisierten Mehrarbeit des Bauern über die zu seiner Sub-
       ststenz unentbehrliche  Arbeit hinaus,  ohne daß diese Mehrarbeit
       sich in  einem  Wertteil  der  Ware,  gleich  dem  ganzen  Durch-
       schnittsprofit, realisiert  und noch  weniger in  einem Überschuß
       über die  im Durchschnittsprofit realisierte Mehrarbeit, in einem
       Surplusprofit. Die  Rente kann  ein Abzug vom Durchschnittsprofit
       sein oder selbst der einzige Teil desselben, der realisiert wird.
       Damit derparzellenbauer  sein Land  bebaue oder  Land zum Bebauen
       kaufe, ist  es also  nicht, wie  in der normalen kapitalistischen
       Produktionsweise, nötig,  daß der  Marktpreis  des  Bodenprodukts
       hoch genug  steige, um ihm den Durchschnittsprofit abzuwerfen und
       noch weniger einen in der Form der Rente fixierten Überschuß über
       diesen Durchschnittsprofit.  Es ist  also nicht  nötig,  daß  der
       Marktpreis steige,  sei es  zum Wert, sei es zum Produktionspreis
       seines Produkts. Es ist dies eine der Ursachen, warum der Getrei-
       depreis in  Ländern vorherrschenden  Parzelleneigentums niedriger
       steht als  in den  Ländern kapitalistischer Produktionsweise. Ein
       Teil der  Mehrarbeit der  Bauern, die unter den ungünstigsten Be-
       dingungen arbeiten,  wird der  Gesellschaft umsonst geschenkt und
       geht nicht  in die  Regelung der  Produktionspreise oder  in  die
       Wertbildung überhaupt ein. Dieser niedrigere
       
       #815# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
       -----
       Preis ist also ein Resultat der Armut der Produzenten und keines-
       wegs der Produktivität ihrer Arbeit.
       Diese Form  des freien  Parzelleneigentums  selbstwirtschaftender
       Bauern als herrschende, normale Form bildet einerseits die ökono-
       mische Grundlage  der Gesellschaft in den besten Zeiten des klas-
       sischen Altertums,  andrerseits finden  wir sie  bei den modernen
       Völkern als eine der Formen vor, die aus der Auflösung des feuda-
       len Grundeigentums  hervorgehn. So  die yeomanry  in England, der
       Bauernstand in Schweden, die französischen und westdeutschen Bau-
       ern. Von den Kolonien sprechen wir hier nicht, da der unabhängige
       Bauer sich hier unter andern Bedingungen entwickelt.
       Das freie  Eigentum des selbstwirtschaftenden Bauern ist offenbar
       die normalste  Form des  Grundeigöntums für  den kleinen Betrieb;
       d.h. für  eine Produktionsweise, worin der Besitz des Bodens eine
       Bedingung für  das Eigentum  des Arbeiters  an dem Produkt seiner
       eignen Arbeit ist und worin, er mag freier Eigentümer oder Unter-
       sasse sein,  der Ackerbauer  stets  seine  Subsistenzmittel  sich
       selbst, unabhängig,  als vereinzelter Arbeiter mit seiner Familie
       zu produzieren  hat. Das  Eigentum am Boden ist zur vollständigen
       Entwicklung dieser Betriebsweise ebenso nötig wie das Eigentum am
       Instrument zur  freien Entwicklung des handwerksmäßigen Betriebs.
       Es bildet  hier die  Basis für  die Entwicklung  der persönlichen
       Selbständigkeit. Es ist für die Entwicklung der Agrikultur selbst
       ein notwendiger Durchgangspunkt. Die Ursachen, an denen es unter-
       geht, zeigen seine Schranke. Sie sind: Vernichtung der ländlichen
       Hausindustrie, die  seine normale  Ergänzung bildet,  infolge der
       Entwicklung der  großen Industrie; allmähliche Verarmung und Aus-
       saugung des  dieser Kultur unterworfnen Bodens; Usurpation, durch
       große  Grundeigentümer,  des  Gemeineigentums,  das  überall  die
       zweite Ergänzung  der Parzellenwirtschaft  bildet und  ihr allein
       die Haltung von Vieh ermöglicht; Konkurrenz der, sei es als Plan-
       tagenwirtschaft, sei  es  kapitalistisch  betriebnen  Großkultur.
       Verbesserungen in  der  Agrikultur,  die  einerseits  Sinken  der
       Preise der  Bodenprodukte herbeiführen, andrerseits größre Ausla-
       gen und  reichere gegenständliche  Produktionsbedingungen  erhei-
       schen, tragen  auch dazu  bei, wie  in der  ersten Hälfte des 18.
       Jahrhunderts in England.
       Das Parzelleneigentum schließt seiner Natur nach aus: Entwicklung
       der gesellschaftlichen  Produktivkräfte der Arbeit, gesellschaft-
       liche Formen  der Arbeit, gesellschaftliche Konzentration der Ka-
       pitale, Viehzucht  auf großem  Maßstab, progressive Anwendung der
       Wissenschaft.
       Wucher und Steuersystem müssen es überall verelenden. Die Auslage
       des Kapitals  im Bodenpreis entzieht dies Kapital der Kultur. Un-
       endliche
       
       #816# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       Zersplitterung der  Produktionsmittel und Vereinzelung der Produ-
       zenten selbst.  Ungeheure Verschwendung  von Menschenkraft.  Pro-
       gressive Verschlechterung der Produktionsbedingungen und Verteue-
       rung der  Produktionsmittel ein notwendiges Gesetz des Parzellen-
       eigentums. Unglück  fruchtbarer Jahreszeiten  für diese Produkti-
       onsweise. 45)
       Eines der  spezifischen Übel  der kleinen  Agrikultur, wo sie mit
       freiem Eigentum  am Boden  verknüpft ist,  entspringt daraus, daß
       der Bebauer  ein Kapital  im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe
       gilt für die Übergangsform, wo der große Gutsbesitzer erstens ein
       Kapital auslegt,  um Land  zu kaufen,  zweitens, um es selbst als
       sein eigner  Pächter zu  bewirtschaften.) Bei der beweglichen Na-
       tur, die  hier der  Boden als bloße Ware annimmt, wachsen die Be-
       sitzveränderungen 46), so daß bei jeder neuen Generation, mit je-
       der Erbteilung,  der Boden,  vom Standpunkt  des Bauern  aus, von
       neuem als  Kapitalanlage eingeht,  d.h., daß es von ihm gekaufter
       Boden wird.  Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element
       der individuellen  falschen Produktionskosten oderdes Kostpreises
       desprodukts für  den Einzelproduzenten. Der Bodenpreis ist nichts
       als die  kapitallsierte und  daher antizipierte  Rente. Wird  die
       Agrikultur kapitalistisch  betrieben, so  daß der Grundeigentümer
       nur die Rente empfängt und der Pächter für den Boden nichts zahlt
       außer dieser  jährlichen Rente,  so ist es handgreiflich, daß das
       vom Grundeigentümer selbst im Ankauf des Bodens angelegte Kapital
       zwar für  ihn zinstragende Kapitalanlage ist, aber mit dem in der
       Agrikultur selbst  angelegten Kapital durchaus nichts zu tun hat.
       Es bildet  weder einen  Teil des hier fungierenden fixen noch des
       zirkulierenden Kapitals  47); es verschafft vielmehr nur dem Käu-
       fer einen  Titel auf  Empfang der  jährlichen Rente, hat aber mit
       der Produktion dieser Rente absolut nichts zu tun. Der Käufer des
       Bodens zahlt das Kapital ja gerade weg an den, der den Boden
       ---
       45) S. die Thronrede des Königs von Frankreich bei Tooke. [117]
       46) Sieh Mounier und Rubichon.
       47) Herr  Dr. H.  Maron ("Extensiv oder Intensiv?", {Näheres über
       diese Broschüre nicht angegeben.}) geht aus von der falschen Vor-
       aussetzung derer, die er bekämpft. Er nimmt an, daß das im Ankauf
       des Bodens angelegte Kapital Anlagekapital" sei, und streitet nun
       über die  resp. Begriffsbestimmungen  von Anlagekapital  und  Be-
       triebskapital, d.h.  von fixem  und zirkulierendem Kapital. Seine
       ganz schülerhaften  Vorstellungen von Kapital überhaupt, übrigens
       zu entschuldigen  bei einem  Nicht-Ökonomen durch den Zustand der
       deutschen "Volkswirtschaftslehre",  verbergen ihm, daß dies Kapi-
       tal weder Anlage- noch Betriebskapital ist; sowenig wie das Kapi-
       tal, das  jemand an der Börse im Ankauf von Aktien oder Staatspa-
       pieren anlegt und das für ihn persönlich Kapitalanlage vorstellt,
       in irgendeinem Produktionszweig "angelegt" wird.
       
       #817# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
       -----
       verkauft, und der Verkäufer verzichtet dafür auf sein Eigentum am
       Boden. Dies  Kapital existiert  also nicht  mehr als  Kapital des
       Käufers; er  hat es nicht mehr; es gehört also nicht zu dem Kapi-
       tal, das er in Boden selbst in irgendeiner Weise anlegen kann. Ob
       er den  Boden teuer  oder wohlfeil gekauft oder ob er ihn umsonst
       erhalten hat,  ändert nichts  an dem  vom Pächter  in der Bewirt-
       schaftung angelegten Kapital und ändert nichts an der Rente, son-
       dern ändert  nur dies,  ob sie  ihm als  Zins oder  Nichtzins er-
       scheint, resp. als hoher oder niedriger Zins.
       Man nehme z.B. die Sklavenwirtschaft. Der Preis, der hier für den
       Sklaven gezahlt wird, ist nichts als der antizipierte und kapita-
       lisierte Mehrwert  oder Profit, der aus ihm herausgeschlagen wer-
       den soll.  Aber das im Ankauf des Sklaven gezahlte Kapital gehört
       nicht zu dem Kapital, wodurch Profit, Mehrarbeit, aus dem Sklaven
       extrahlert wird. Umgekehrt. Es ist Kapital, dessen sich der Skla-
       venbesitzer entäußert  hat, Abzug  von dem Kapital, worüber er in
       der wirklichen  Produktion verfügt.  Es hat aufgehört, für ihn zu
       existieren, ganz  wie das im Ankauf des Bodens ausgelegte Kapital
       aufgehört hat, für die Agrikultur zu existieren. Der beste Beweis
       ist, daß es für den Sklavenbesitzer oder den Bodeneigner nur wie-
       der in  Existenz tritt, sobald er den Sklaven oder den Boden wie-
       der verkauft.  Dann tritt aber dasselbe Verhältnis für den Käufer
       ein. Der  Umstand, daß  er den  Sklaven gekauft hat, befähigt ihn
       noch nicht  ohne weiteres,  den Sklaven zu exploitieren. Dazu ist
       er erst  befähigt durch  ferneres Kapital, das er in die Sklaven.
       wirtschaft selbst steckt.
       Dasselbe Kapital  existiert nicht  zweimal, das  eine Mal  in der
       Hand des  Verkäufers, das  andre Mal  in der Hand des Käufers des
       Bodens. Es  geht aus  der Hand  des Käufers in die des Verkäufers
       über, und  damit ist die Sache zu Ende. Der Käufer hat jetzt kein
       Kapital, sondern  an seiner  Stelle ein  Grundstück. Der Umstand,
       daß nun  die aus  der wirklichen  Anlage von  Kapital  in  diesem
       Grundstück erzielte Rente von dem neuen Grundeigen. tümer berech-
       net wird  als Zins  des Kapitals, das er nicht im Boden angelegt,
       sondern zum  Erwerb des Bodens weggegeben hat, ändert an der öko-
       nomischen Natur  des Faktors  Boden nicht  das geringste, sowenig
       wie der  Umstand, daß jemand 1000 Pfd.St. für dreiprozentige Kon-
       sols gezahlt  hat, irgend  etwas zu  tun hat mit dem Kapital, aus
       dessen Revenue die Zinsen der Staatsschuld gezahlt werden.
       In der Tat ist das für den Ankauf des Bodens, ganz wie das im An-
       kauf von Staatspapieren verausgabte Geld nur an sich Kapital, wie
       jede Wertsumme auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise an
       sich Kapital, potentielles Kapital ist. Was für den Boden gezahlt
       worden ist, wie für die
       
       #818# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Gmndrente
       -----
       Staatsfonds, wie  für andre  gekaufte Waren,  ist eine Geldsumme.
       Dies, ist  an sich Kapital, weil sie in Kapital verwandelt werden
       kann. Es  hängt ab  von dem  Gebrauch, den  der  Verkäufer  davon
       macht, ob das von ihm erhaltn, Geld sich wirklich in Kapital ver-
       wandelt oder  nicht. Für  den Käufer kann es nie mehr als solches
       fungieren, sowenig wie jedes andre Geld, das er definitiv veraus-
       gabt hat.  In seiner Berechnung figuriert es für ihn als zinstra-
       gendes Kapital,  weil er die Einnahme, die er als Rente vom Boden
       oder als Schuldzins vom Staat erhält, als Zins des Geldes berech-
       net, das  ihm der  Ankauf des  Titels auf  diese Revenue gekostet
       hat. Als  Kapital kann er es nur realisieren durch den Wiederver-
       kauf. Dann  tritt aber  ein andrer,  der neue Käufer, in dasselbe
       Verhältnis, worin  jener war,  und durch keinen Wechsel der Hände
       kann das  so verausgabte Geld sich für den Verausgaber in wirkli-
       ches Kapital verwandeln.
       Beim kleinen  Grundeigentum befestigt sich noch viel mehr die Il-
       lusion, daß  der Boden  selbst Wert  hat und daher als Kapital in
       den Produktionspreis des Produkts eingeht, ganz wie eine Maschine
       oder ein  Rohstoff. Man  hat aber  gesehn, daß nur in zwei Fällen
       die Rente  und daher  die kapl'tal'lsierte Rente, der Bodenpreis,
       bestimmend in  den Preis des Bodenprodukts eingehn kann. Erstens,
       wenn der  Wert des  Bodenprodukts infolge der Zusammensetzung des
       agrikolen Kapitals  - eines  Kapitals, welches  nichts gemein hat
       mit dem für den Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital - über sei-
       nem Produktionspreis steht und die Marktverhältnisse den Grundei-
       gentümer befähigen,  diese Differenz zu verwerten. Zweitens, wenn
       Monopolpreis stattfindet.  Und beides  ist am  wenigsten der Fall
       bei der Parzellen. wirtschaft und dem kleinen Grundeigentum, weil
       gerade hier  die Produktion zum sehr großen Teil den Selbstbedarf
       befriedigt und  unabhängig von  der Regulierung  durch die allge-
       meine Profitrate  erfolgt. Selbst  wo die Parzellenwirtschaft auf
       gepachtetem Boden  betrieben wird, umfaßt das Pachtgeld weit mehr
       als unter  irgendwelchen andern Verhältnissen einen Teil des Pro-
       fits und  selbst einen Abzug vom Arbeitslohn; es ist dann nur no-
       minell Rente,  nicht Rente als eine selbständige Kategorie gegen-
       über Arbeitslohn  und Profit. Die Ausgabe von Geldkapital für An-
       kauf des  Bodens ist also keine Anlage von agrikolem Kapital. Sie
       ist pro  tanto eine Verminderung des Kapitals über das die Klein-
       bauern in  ihrer Produktionssphäre  selbst verfügen  können.  Sie
       vermindert pro  tanto den Umfang ihrer Produktionsmittel und ver-
       engen daher  die ökonomische  Basis der  Reproduktion. Sie unter-
       wirft den  Kleinbauer dem  Wucher, da  in dieser Sphäre überhaupt
       weniger eigentlicher  Kredit vorkommt.  Sie ist  ein Hemmnis  der
       Agrikultur, auch wo dieser
       
       #819# 47. Kapitel - Genesis der kapistischen Grundrente
       -----
       Kauf bei großen Gutswirtschaften stattfindet. Sie widerspricht in
       der Tat  der kapitalistischen Produktionsweise, der die Verschul-
       dung des  Grundeigentümers, ob  er sein  Gut geerbt  oder gekauft
       hat, im ganzen gleichgültig ist. Ob er die Rente selbst einsteckt
       oder sie  wieder an  Hypothekargläubiger wegzahlen muß, ändert an
       der Bewirtschaftung  des verpachteten  Landguts  selbst  an  sich
       nichts.
       Man hat  gesehn, daß bei gegebner Grundrente der Bodenpreis regu-
       liert ist  durch den  Zinsfuß. Ist dieser niedrig, so ist der Bo-
       denpreis hoch, und umgekehrt. Normal also müßten hoher Bodenpreis
       und niedriger  Zinsfuß zusammengehn,  so daß,  wenn der Bauer in-
       folge des  niedrigen Zinsfußes  den Boden  hoch zahlte,  derselbe
       niedrige Zinsfuß  ihm auch zu günstigen Bedingungen Betriebskapi-
       tal auf  Kredit verschaffen  müßte. In  der Wirklichkeit  verhält
       sich die  Sache  anders  bei  vorherrschendem  Parzelleneigentum.
       Zunächst passen  auf den  Bauern die allgemeinen Gesetze des Kre-
       dits nicht,  da diese den Produzenten als Kapitalisten vorausset-
       zen. Zweitens,  wo das  Parzelleneigentum vorherrscht - von Kolo-
       nien ist  hier nicht die Rede - und der Parzellenbauer den Grund-
       stock der Nation bildet, ist die Kapitalbildung, d.h. die gesell-
       schaftliche Reproduktion,  relativ schwach und noch schwächer die
       Bildung von  leihbarem Geldkapital  in  dem  früher  entwickelten
       Sinn. Diese  setzt voraus  Konzentration und  die Existenz  einer
       Klasse reicher  müßiger Kapitalisten  (Massien [118]).  Drittens,
       hier wo  das Eigentum am Boden eine Lebensbedingung für den größ-
       ten Teil  der Produzenten  bildet und ein unentbehrliches Anlage-
       feld für  ihr Kapital, wird der Bodenpreis gesteigert, unabhängig
       vom Zinsfuß  und oft  im umgekehrten Verhältnis zu ihm, durch das
       Übergewicht der  Nachfrage nach Grund. eigentum über das Angebot.
       In Parzellen  verkauft, bringt  der Boden  hier einen weit höhern
       Preis als  beim Verkauf  großer Massen,  weil hier  die Zahl  der
       kleinen Käufer  groß und  die der großen Käufer klein ist (Bandes
       Noires [119],  Rubichon; Newman  [120]). Aus allen diesen Gründen
       steigt hier der Bodenpreis bei relativ hohem Zinsfuß. Dem relativ
       niedrigen Zins,  den der  Bauer hier aus dem im Ankauf des Bodens
       ausgelegten Kapital zieht (Mounier), entspricht hier auf der ent-
       gegengesetzten Seite der hohe Wucherzinsfuß, den er selbst seinen
       Hypothekargläubigern zu zahlen hat. Das irische System zeigt die-
       selbe Sache, nur in einer anderen Form.
       Dies der  Produktion an sich fremde Element, der Bodenpreis, kann
       hier daher  zu einer Höhe steigen, worin er die Produktion unmög-
       lich macht. (Dombasle.)
       Daß der Bodenpreis eine solche Rolle spielt, daß Kauf und Verkauf
       von Land,  Zirkulieren von  Land als  Ware, sich zu diesem Umfang
       entwickelt,
       
       #820# VI. Abschnitt - Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente
       -----
       ist praktisch Folge der Entwickelung der kapitalistischen Produk-
       tionsweise, soweit  die Ware  hier die allgemeine Form alles Pro-
       dukts und  aller Produktionsinstrumente  wird. Andrerseits findet
       diese Entwicklung  nur statt, wo sich die kapitalistische Produk-
       tionsweise nur  beschränkt entwickelt  und nicht alle ihre Eigen-
       tümlichkeiten entfaltet;  weil sie  gerade darauf beruht, daß der
       Ackerbau nicht  mehr, oder  noch nicht, der kapitalistischen Pro-
       duktionsweise, sondern  einer, aus  untergegangnen Gesellschafts-
       formen überkommenen  Produktionsweise unterworfen  ist. Die Nach-
       teile der  kapitalistischen Produktionsweise, mit ihrer Abhängig-
       keit des  Produzenten vom  Geldpreis seines Produkts, fallen hier
       also zusammen mit den Nachteilen, die aus der unvollkommenen Ent-
       wicklung der  kapitalistischen Produktionsweise  hervorgehn.  Der
       Bauer wird Kaufmann und Industrieller ohne die Bedingungen, unter
       denen er sein Produkt als Ware produzieren kann.
       Der Konflikt  zwischen dem Bodenpreis als Element des Kostpreises
       für den  Produzenten und  Nichtelement des Produktionspreises für
       das Produkt  (selbst wenn  die Rente  bestimmend in den Preis des
       Bodenprodukts eingeht,  geht die kapitallsierte Rente, die für 20
       oder mehr  Jahre vorgeschossen  wird, auf  keinen Fall bestimmend
       darin ein)  ist nur eine der Formen, worin sich überhaupt der Wi-
       derspruch des  Privateigentums am  Boden  mit  einer  rationellen
       Agrikultur, mit  normaler gesellschaftlicher Benutzung des Bodens
       darstellt. Andrerseits  ist aber  Privateigentum am  Boden, daher
       Expropriation der unmittelbaren Produzenten vom Boden - Privatei-
       gentum der  einen, das das Nichteigentum der andern am Boden ein-
       begreift - Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise.
       Hier, bei  der kleinen Kultur, tritt der Bodenpreis, Form und Re-
       sultat des  Privateigentums am Boden, als Schranke der Produktion
       selbst auf.  Bei der  großen Agrikultur  und dem auf kapitalisti-
       scher Betriebsweise beruhenden großen Grundeigentum tritt das Ei-
       gentum ebenso  als Schranke  auf, weil es den Pächter in der pro-
       duktiven Kapitalanlage  beschränkt, die  in letzter Instanz nicht
       ihm, sondern  dem Grundeigentümer  zugut kommt. Bei beiden Formen
       tritt an die Stelle selbstbewußter rationeller Behandlung des Bo-
       dens als des gemeinschaftlichen ewigen Eigentums, der unveräußer-
       lichen Existenz-  und Reproduktionsbedingung der Kette sich ablö-
       sender Menschengeschlechter,  die Exploitation und Vergeudung der
       Bodenkräfte (abgesehn  von der  Abhängigmachung der Exploitation,
       nicht von der erreichten Höhe der gesellschaftlichen Entwicklung,
       sondern von  den zufälligen,  ungleichen Umständen  der einzelnen
       Produzenten). Bei  dem kleinen Eigentum geschieht dies aus Mangel
       an Mitteln  und Wissenschaft zur Anwendung der gesellschaftlichen
       Produktivkraft der Arbeit. Bei dem großen durch
       
       #821# 47. Kapitel - Genesis der kapitalistischen Grundrente
       -----
       Exploitation dieser Mittel zur möglichst raschen Bereicherung von
       Pächter und  Eigentümer. Bei  beiden durch  die Abhängigkeit  vom
       Marktpreis.
       Alle Kritik  des kleinen  Grundeigentums löst sich in letzter In-
       stanz auf  in Kritik des Privateigentums als Schranke und Hinder-
       nis der  Agrikultur. So auch alle Gegenkritik des großen Grundei-
       gentums. Von  politischen Nebenrücksichten wird hier natürlich in
       beiden Fällen abgesehn. Diese Schranke und dies Hindernis, welche
       alles Privateigentum  am Boden  der agrikolen  Produktion und der
       rationellen Behandlung,  Erhaltung und  Vorbesserung  des  Bodens
       selbst entgegensetzt,  entwickelt sich  hüben und  drüben nur  in
       verschiednen Formen,  und im  Zank über diese spezifischen Formen
       des Obels wird sein letzter Grund vergessen.
       Das kleine  Grundeigentum setzt  voraus, daß die bei weitem über-
       wiegende Majorität der Bevölkerung ländlich ist und nicht die ge-
       sellschaftliche, sondem die isolierte Arbeit vorherrscht; daß da-
       her der Reichtum und die Entwicklung der Reproduktion, sowohl ih-
       rer materiellen  wie geistigen Bedingungen, unter solchen Umstän-
       den ausgeschlossen  ist, daher  auch die Bedingungen einer ratio-
       nellen Kultur. Auf der anderen Seite reduziert das große Grundei-
       gentum die agrikole Bevölkerung auf ein beständig sinkendes Mini-
       mum und setzt ihr eine beständig wachsende, in großen Städten zu-
       sammengedrängte Industriebevölkerung entgegen; es erzeugt dadurch
       Bedingungen, die  einen unheilbaren Riß hervorrufen in dem Zusam-
       menhang des gesellschaftlichen und durch die Naturgesetze des Le-
       bens vorgeschrieb nen Stoffwechsels, infolge wovon die Bodenkraft
       verschleudert und  diese Verschleuderung  durch den  Handel  weit
       über  die  Grenzen  des  eignen  Lan.  des  hinausgetragen  wird.
       (Liebig.)
       Wenn das  kleine Grundeigentum  eine halb  außerhalb der  Gesell-
       schaft stehende Klasse von Barbaren schafft, die alle Roheit pri-
       mitiver Gesellschaftsformen mit allen Qualen und aller Misere zi-
       vilisierter Länder verbindet, so untergräbt das große Grundeigen-
       tum die  Arbeitskraft in  der letzten Region, wohin sich ihre na-
       turwüchsige Energie flüchtet, und wo sie als Reservefonds für die
       Erneuerung der  Lebenskraft der  Nationen sich  aufspeichert, auf
       dem Lande  selbst. Große  Industrie  und  industriell  betriebene
       große Agrikultur  wirken zusammen. Wenn sie sich ursprünglich da-
       durch scheiden, daß die erste mehr die Arbeitskraft und daher die
       Natur kraft des Menschen, die letztere mehr direkt die Naturkraft
       des Bodens  verwüstet und  ruiniert, so  reichen sich  später  im
       Fortgang beide  die Hand,  indem das  industrielle System auf dem
       Land auch die Arbeiter entkräftet und Industrie und Handel ihrer-
       seits der  Agrikultur die  Mittel zur  Erschöpfung es Bodens ver-
       schaffen.

       zurück