Quelle: MEW 27 Briefe Februar 1842 bis Dezember 1851


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       #486# 47 - Engels an den Verein zu Vivis - um den 25. Dez. 1848
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       Engels an  den Verein zu Vivis im Namen der Zentralkommission der
       deutschen Vereine der Schweiz [378]
       
       An den Verein zu Vivis
       Freunde, Brüder,
       Es liegt  uns, der  vom Kongreß  festgesetzten Zentralkommission,
       Euer Brief  vom 7.  Dezember zur  Beantwortung vor.  [379] Da der
       Kongreß nunmehr  die Grundlagen  zu einer  Vereinigung  der  ver-
       schiednen Vereine  festgesetzt hat,  so kommen  wir auf  die Vor-
       würfe, die  Ihr dem  Zürcher Verein [3801 macht, nicht weiter zu-
       rück und  schreiten gleich  zu der  Beantwortung der verschiednen
       Punkte Eures  Briefs, welche sich auf die beabsichtigte Zentrali-
       sation beziehen.
       Ihr verlangt  zuerst, daß auf dem Kongreß auch die bloß brieflich
       abgegebnen Stimmen  von Vereinen gezählt werden sollen und beruft
       Euch dabei auf das demokratische Prinzip. Der Kongreß hat die Sa-
       che beraten,  auch die  von Euch angeführten Gründe erwogen, aber
       er hat  geglaubt, dies  nicht zugeben  zu können.  Er war der An-
       sicht, daß  sonst gar kein Kongreß nötig sei und die Vereine bloß
       Briefe an  die Zentralkommission  zu schicken brauchten, die dann
       die Stimmen  zusammenzählen könnte und das Resultat proklamieren.
       Das ist mehr oder weniger die Art und Weise, wie die Vereine bis-
       her in Verbindung standen und wobei nichts herauskam, während der
       Kongreß in  wenig Tagen  die  Sache  leicht  in  Ordnung  bringen
       konnte. Und  zwar aus dem Grunde, weil man in wenig Stunden münd-
       licher Beratung  mehr ausrichtet  und sich  leichter verständigt,
       als durch  jahrelange Korrespondenz.  Die Vereine,  welche keinen
       Deputierten schicken, können nun an den  B e r a t u n g e n  des
       Kongresses nicht  teilnehmen,  sie  können  nicht  hören,  welche
       Gründe für  und wider  vorgebracht werden, und da diese Gründe am
       Ende die  Abstimmung bestimmen, so können sie ganz natürlich auch
       nicht stimmen. Sonst wäre es nicht möglich, jemals eine Majorität
       herauszubekommen. Wenn Ihr meint, dies sei nicht demokratisch, so
       sind wir der Ansicht, daß in keinem demokratischen Staat der Welt
       jemals Eure  Meinung in  dieser Beziehung  gegolten hat,  sondern
       stets die  unsrige: in Amerika, in der Schweiz, in Frankreich wie
       in allen andren
       
       #487# 47 - Engels an den Verein zu Vivis - um den 25. Dez. 1848
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       früheren Demokratien  hat stets  das Prinzip  gegolten, daß,  wer
       keinen Deputierten schickt, auch nicht stimmen kann. Daß übrigens
       in Zukunft  jeder Verein wird sich vertreten lassen können, dafür
       hat der  Kongreß gesorgt, indem er die ganzen Kosten der Abgeord-
       neten übernommen  hat. Auch  auf diesem  Kongreß hättet  Ihr Euch
       vielleicht vertreten lassen können; Lausanne, dem auch die Mittel
       zur Sendung  eines Deputierten  fehlten, ließ sich durch einen in
       Bern  anwesenden   Bürger  vertreten   und  schickte   ihm  seine
       Instruktionen. [381]
       Daß in  der Schweiz  bisher so wenig Einigkeit unter den Vereinen
       geherrscht hat,  ist gewiß  zu bedauern, ebenso, daß so viele wi-
       dersprechende Vorschläge wegen des Zentralvereins gemacht wurden.
       Ebendeshalb aber  war es ein sehr guter Gedanke des Züricher Ver-
       eins, einen  Kongreß vorzuschlagen. Das vorläufige Reglement, was
       er entwarf, war natürlich nur ein Vorschlag, über den der Kongreß
       abzustimmen hatte und den er, wie Ihr aus dem beiliegenden Proto-
       kollabdruck ersehen  werdet, bedeutend verändert hat. Es ist aber
       jetzt, wo durch die Beratungen der Abgeordneten von 10 verschied-
       nen Vereinen  wenigstens ein  Anfang gemacht  worden ist,  es ist
       jetzt sehr  wünschenswert, daß die nicht vertretenen Vereine sich
       an die  einmal angefangne  Zentralisation anschließen  und ebenso
       nachgeben, wie  fast jeder andre vertretene Verein in diesem oder
       jenem Punkt  auch von seiner Meinung nachgegeben und sich den Be-
       schlüssen der Majorität unterworfen hat. Ohne gegenseitiges Nach-
       geben kommen wir nie zu etwas.
       Euer Vorschlag,  den Vorstand  des Wehrbunds "Hilf Dir" [382] zum
       Zentralverein zu  erklären, ist  sehr ernstlich in Beratung gezo-
       gen, aber abgelehnt worden. Der Wehrbund "Hilf Dir" ist eine nach
       hiesigen Gesetzen  (das Freischaren-Gesetz) verbotene Verbindung,
       und dadurch  würden die sich ihm  a l s  V e r e i n e  anschlie-
       ßenden Vereine  ebenfalls der  Gefahr ausgesetzt,  aufgelöst  und
       ihres Vermögens  beraubt zu werden. Der Wehrbund will ferner bloß
       die militärische Organisation übernehmen, sieht es aber nicht als
       seinen Beruf an, die Vereine auch in Beziehung auf sozialdemokra-
       tische Propaganda und Korrespondenz mit Deutschland zu vertreten.
       Der Berliner  Zentralausschuß und der Arbeiterausschuß in Leipzig
       [383] würden  nicht riskieren  können, in  eine Korrespondenz mit
       dem Wehrbund  zu treten, selbst über unschuldige Dinge, ohne sich
       selbst der Auflösung und Verhaftung auszusetzen; und ebenso würde
       umgekehrt der Wehrbund nicht imstande sein, eine regelmäßige Kor-
       respondenz mit  diesen Ausschüssen zu führen, ohne sich den hart-
       näckigsten Verfolgungen  von Seiten der Schweizer Behörden auszu-
       setzen. Wir  wollen aber  vor allem  eine Zentralisation, die den
       Regierungen keinen Vorwand zu neuen Verfolgungen gegen die
       
       #488# 47 - Engels an den Verein zu Vivis - um den 25. Dez. 1848
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       Flüchtlinge gibt,  eine Zentralisation,  der man  nichts tun kann
       und die  ebendeshalb auch  imstande ist, ihr Amt zu erfüllen. Der
       Deputierte von  Biel 1*) selbst war dieser Ansicht und sprach ge-
       gen die Übertragung der Pflichten des Zentralvereins auf den Vor-
       stand des  Wehrbunds. Dagegen steht es natürlich allen frei, sich
       dem Wehrbunde  anzuschließen. Nur  wird gewünscht,  daß man  sich
       nicht   a l s  V e r e i n  anschließt, damit man nie dem Verein,
       sondern bloß  einzelnen Leuten  etwas machen kann, wenn etwa neue
       Verfolgungen eintreten sollten.
       Nachdem wir so die in Eurem Brief erwähnten Punkte der Reihe nach
       beantwortet, verweisen wir Euch wegen der weiteren Beschlüsse des
       Kongresses auf  das beiliegende Protokoll und fordern Euch im Na-
       men und  Auftrag des Kongresses auf, Euch der hiermit gestifteten
       Vereinigung der  deutschen Vereine  anzuschließen und  uns diesen
       Euren Anschluß baldigst anzuzeigen.
       Wir rufen  Euch abermals  zu: gebt  in Nebendingen nach wie andre
       auch nachgegeben  haben und auch in Zukunft nachgeben werden, da-
       mit die  Hauptsache gerettet  werde; schließt Euch an an den Kern
       der Vereinigung, der bereits mit manchen Geld- und Zeitopfern von
       mehreren Vereinen  gegründet ist,  und der nur zu etwas Tüchtigem
       werden kann, wenn wir alle zusammenhalten, das Geschehene verges-
       sen und  uns durch kleine Meinungsunterschiede nicht länger tren-
       nen lassen!
       Gruß und Brüderlichkeit.
       Im Auftrag des Kongresses
       Die Zentralkommission
       Bern, [um den 25.] Dezember 1848
       Adresse: Herrn N. Berger,
       Käfichgässlein Nr. 109, Bern
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       1*) Julius Standau

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