Quelle: MEW 27 Briefe Februar 1842 bis Dezember 1851
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#496# 53 - Marx an den Obersten Engels - 3. März 1849
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Marx an den Obersten Engels
in Köln
(Entwurf)
An den Herrn Obersten und zweiten Kommandanten Engels
Mein Herr!
Vorgestern begaben sich zwei Unteroffiziere der 8. Komp., 16.
Infanterieregiment, nach meiner Wohnung, um mich privatim zu
sprechen. Ich war nach Düsseldorf verreist. Sie wurden daher
abgewiesen. Gestern nachmittag fanden sich wieder zwei dieser
Herrn ein und verlangten eine Privatunterhaltung.
Ich ließ sie in ein Zimmer führen, wohin ich ihnen alsobald
nachfolgte. Ich bat die Herrn Platz zu nehmen und fragte sie, was
sie wünschten? Sie erklärten, sie wünschten den Namen des Verfas-
sers des Artikels (Nr. 233 der "N[euen] Rheinischen] Z[eitung]"
d.d. 28. Februar) gegen Herrn Hauptmann v. Uttenhoven zu erfah-
ren. [394] Ich antwortete den Herrn, 1. daß der fragliche Artikel
mich nichts angehe, da er hinter dem Striche stehe, also Inserat
sei; 2. daß es ihnen freistehe, eine Gegenerklärung gratis einzu-
rücken; 3. daß es ihnen freistehe, die Zeitung gerichtlich zu be-
langen. Auf das Bemerken der Herrn, daß die ganze 8te Kompanie
sich durch jenes Inserat beleidigt fühle, erwiderte ich, daß nur
die Unterschriften aller Glieder der 8ten Kompanie mich [von] 1*)
der Richtigkeit dieser Aussage überzeugen könnten, die übrigens
irrelevant sei.
Die Herrn Unteroffiziere erklärten mir hierauf, wenn ich den
"Mann" nicht nenne, "ausliefere", könnten sie "ihre Leute nicht
mehr zurückhalten", und es würde "Schlimmes absetzen".
Ich erwiderte den Herrn, durch Drohungen und Einschüchterungsmit-
tel richte man bei mir am allerwenigsten aus. Sie entfernten sich
sodann, zwischen den Zähnen murmelnd.
Es muß weit mit der Auflösung der Disziplin gekommen sein, es muß
aller Sinn für gesetzliche Ordnung aufgehört haben, wenn die Kom-
panien gleich Räuberbanden Abgeordnete an einzelne Bürger schic-
ken und ihnen
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1*) Tintenfleck
#497# 53 - Marx an den Obersten Engels - 3. März 1849
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durch Androhungen dieses oder jenes Zugeständnis abtrotzen wol-
len. Namentlich begreife ich den Sinn des Satzes nicht: "Wir kön-
nen unsre Leute nicht mehr zurückhalten." Haben diese "Leute"
etwa auf ihre eigne Hand eine Jurisdiktion auszuüben, stehn die-
sen "Leuten" noch andre als gesetzliche Rekursmittel zu Gebot?
Ich muß Sie bitten, Herr Oberst, eine Untersuchung über diesen
Vorfall einzuleiten und mich über jene sonderbare Anmaßung aufzu-
klären. Ich würde bedauern, zur Öffentlichkeit meine Zuflucht
nehmen zu müssen.
Köln, 3. März [1849]
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