Quelle: MEW 39 Briefe Januar 1893 bis Juli 1895
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#107# 57 - Engels an Filippo Turati - 20. Juli 1893
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Engels an Filippo Turati
in Mailand [150]
London, den 20. Juli 1893
Lieber Bürger Turati,
Ich beeile mich, Ihren Brief vom 17. zu beantworten, den ich ge-
stern abend erhielt.
Frau Marx-Aveling ist Marx' Testamentsvollstreckerin - mit der
Verwaltung des literarischen Nachlasses bin ich betraut. Weder
sie noch ich haben jemals von einer Turiner Unione tipografica-
editrice sprechen hören, geschweige denn dieser Gesellschaft "das
Eigentumsrecht an den Werken von Marx" verkauft, das uns
(glücklicherweise) bis zum heutigen Tage voll und ganz zusteht.
Niemals ist ein soldo von dem Gelde dieser Unione in unsere Hände
gelangt. [151]
Dieses Eigentumsrecht erstreckt sich, was den I. Band des
"Kapitals" angeht, auf die deutsche und die französische Ausgabe.
Nach den international gültigen Verträgen steht es heutzutage je-
dermann frei, irgendwelche Übersetzungen davon zu machen; wir
können uns dem nicht widersetzen. Wenn man uns um eine Genehmi-
gung bittet, so geschieht dies ganz freiwillig.
Daß die Unione irgendeinen Vertrag mit dem Herausgeber der
französischen Ausgabe, Herrn Lachâtre, abgeschlossen hat, ist
nicht unbedingt ausgeschlossen, wenn auch wenig wahrscheinlich,
ich weiß nichts davon. Aber nehmen wir an, daß es so sei: Herr
Lachâtre konnte nur verkaufen, was er besaß, und das war im gün-
stigsten Fall die französische Ausgabe. Die Unione könnte sich
demnach nur einer italienischen Übersetzung widersetzen, die nach
dem französischen Text gemacht worden ist.
Aber das Buch von Deville ist veröffentlicht worden und wird in
Frankreich ungehindert vertrieben. Wenn i n F r a n k r e i c h
niemand versucht hat, gegen das Buch als Nachdruck gerichtlich
vorzugehen, wird man in diesem Fall noch weniger etwas Derartiges
versuchen können.
Der Einwand ist also lächerlich, es sei denn, Sie haben in Ita-
lien eine ganz aus der Reihe fallende Gesetzgebung. Da jedoch der
Code Napoléon
#108# 57 - Engels an Filippo Turati - 20. Juli 1893
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fast in ganz Westeuropa der bürgerlichen Gesetzgebung als Grund-
lage gedient hat, glaube ich nicht, daß ich mich in dieser Hin-
sicht irre.
Am amüsantesten ist die Dreistigkeit dieser Herren: wir haben von
den Erben das Eigentumsrecht usw. gekauft. Augenscheinlich ist
ihnen das in anderen Fällen geglückt.
Wegen Zürich bleibt es bei dem, was ich Ihnen letztens geschrie-
ben habe 1*); hoffen wir das Beste!
Grüße an Frau Anna und an Sie von Frau Kautsky und
Ihrem sehr ergebenen F. Engels
Aus dem Französischen.
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1*) Siehe vorl. Band, S. 95
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