Quelle: MEW 39 Briefe Januar 1893 bis Juli 1895
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#246# 128 - Engels an Boris Naumowitsch Kritschewski - 20.5.1894
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128
Engels an Boris Naumowitsch Kritschewski
in Weggis
(Entwurf)
[London] 20. Mai 94
Geehrter Herr,
Aus Ihrem Schreiben vom 10. ds. ersehe ich, daß Sie meinem soeben
in Berlin erschienenen Arbeiten über Rußland ins Russische über-
setzt und bereits in Druck gegeben haben, wie Sie dies bereits
mit andren Schriften von Marx und mir getan. [283]
Ich kann nicht umhin, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß sowohl
meine "Einleitung zu 'Lohnarbeit und Kapital'" von Marx (1891)
wie auch oben erwähnte Arbeiten gemäß der Berner Konvention [221]
mein literarisches Eigentum sind und Übersetzungen davon in
fremde Sprachen in den Vereinsländern nicht ohne meine Einwilli-
gung erscheinen dürfen. Wenn auch die Honorarfrage in solchen
Fällen bei wirklichen Partei-Unternehmungen nur eine untergeord-
nete oder gar keine Rolle spielt, so bin ich doch im Interesse
der Sache verpflichtet, diese meine Rechte geltend zu machen, da
ich sonst Mitverantwortlichkeit übernähme für Veröffentlichung
von Übersetzungen durch unbefähigte oder sonst unbefugte Perso-
nen. Ich bin dazu aber doppelt verpflichtet, wenn ich mich be-
reits Dritten gegenüber gebunden habe.
Bisher ist es, soviel mir bekannt, in der Partei Sitte gewesen,
selbst bei Übersetzungen von durch die Berner Konvention freige-
gebnen Arbeiten, daß man dem Verfasser gegenüber die Rücksicht
beobachtet hat, ihn um seine Genehmigung anzugehn. Bei Arbeiten
dagegen, die unter die Berner Konvention fallen, ist dies nicht
bloße Höflichkeitsformel, sondern einfach die Pflicht und Schul-
digkeit des Übersetzers. Sie haben sich darüber hinweggesetzt;
ich erkläre hiermit meinen Protest gegen Ihr Verfahren und be-
halte mir alle meine Rechte vor.
Gegen eine Veröffentlichung einer ungenehmigten russischen Über-
setzung meiner Arbeiten über Rußland aus "Internationales aus dem
'Volksstaat'" protestiere ich um so mehr, als ich das Übersetzer-
recht für die russische Sprache hierüber und über andre Arbeiten
bereits vergeben habe, nämlich an Frau Vera Sassulitsch.
Damit ist Ihre Anfrage wegen meiner Vorrede endgültig erledigt.
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