Quelle: MEW 39 Briefe Januar 1893 bis Juli 1895
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#418# 219 - Engels an Julius Motteler - 2. März 1895
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219
Engels an Julius Motteler
in London [442]
[London] 2. März 95
41, Regent's Park Road, N.W.
Lieber Julius,
Ich schicke Dir hiermit den Brief von Meyer 1*) zurück sowie
einen von Lütgenau, Dortmund, an mich in derselben Sache 2*), den
ich zurückerbitte. Der Mann ist der richtige Barlen, Barlwin
scheint bloßes Mißverständnis von Leuten, die den Namen nie ge-
schrieben sahen. Er k o n n t e den Namen des Vertrauensmanns
B[ochum] angeben, bestätigte auch, was M[eyer] wegen Kritzler und
des Geldes schrieb - dies Geld, er sprach von 10 Mark, sei aber
der Polizei in die Hände gefallen. Ich gab ihm das erste Mal 3
sh., dann heute, als er wiederkam, 10 sh., aber er sagte, das
müsse er dem W i r t alles geben und sei dann wieder ohne einen
Heller, so gab ich ihm noch 5 sh., in allem 18 sh., aber auch das
läßt ihn im größten Pech - er sitzt in einer Räuberhöhle im Ma-
trosenviertel und ist krank im Kehlkopf, kann nicht sprechen, so
daß ich kein langes Verhör anstellen konnte.
Wenn der Verein [27] nichts weiteres tun kann, könnte er sich
doch des armen Teufels soweit annehmen, ihm aus der Matrosenge-
gend heraus in eine Wohnung verhelfen, wo er nicht so ausgebeutet
wird und wo er sich nach Arbeit umsehn kann, und ein ganz klein
weniges könnten die Leute doch auch tun. Er müßte wenigstens eine
Adresse haben, wohin er sich Briefe schicken lassen kann, was
nach seiner jetzigen Bude kommt, wird wahrscheinlich Beute des
Wirts. Ich käme selbst wegen dieser Geschichte, wegen Deiner
Krankheit und wegen der Coheniade [450] zu Dir, aber ich habe
wieder einen meiner Frühjahrsanfälle, der mir das Gehen momentan
verbietet.
Im übrigen mein herzliches Bedauern wegen Deiner und Deiner Frau
Krankheit, die sich hoffentlich bald legt, und meinen Glückwunsch
zur blutigen Verkeilung des großen Anarchisten. Er kann sich bei
Kropotkin wieder ins Bett legen.
Viele Grüße Dir und Deiner Frau von
Deinem F. Engels
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1*) Johann Meyer - 2*) siehe vorl. Band, S. 411
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