Quelle: MEW 42 Marx: Ökonomische Manuskripte 1857/1858


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       ¦¦63¦ 1. Wert [437]
       
       Dieser Abschnitt nachzunehmen.
       Die erste  Kategorie, worin  sich der  bürgerliche Reichtum  dar-
       stellt, ist die der  W a r e.  Die Ware selbst erscheint als Ein-
       heit zweier  Bestimmungen. Sie  ist    G e b r a u c h s w e r t,
       d.h. Gegenstand der Befriedigung irgendeines Systems menschlicher
       Bedürfnisse. Es  ist dies ihre stoffliche Seite, die den dispara-
       testen Produktionsepochen  gemeinsam sein kann und deren Betrach-
       tung daher  jenseits der  politischen  Ökonomie  liegt.  Der  Ge-
       brauchswert fällt  in ihren Bereich, sobald er durch die modernen
       Produktionsverhältnisse modifiziert wird oder seinerseits modifi-
       zierend in  sie eingreift. Was im allgemeinen anstandshalber dar-
       über gesagt  zu werden  pflegt, beschränkt sich auf Gemeinplätze,
       die einen  historischen Wert  hatten in  den ersten  Anfängen der
       Wissenschaft, als  die gesellschaftlichen Formen der bürgerlichen
       Produktion noch  mühsam aus  dem  Stoff  herausgeschält  und  mit
       großer Anstrengung  als selbständige  Gegenstände der Betrachtung
       fixiert wurden.  In der  Tat aber  ist der Gebrauchswert der Ware
       gegebne Voraussetzung  - die stoffliche Basis, worin sich ein be-
       stimmtes ökonomisches  Verhältnis darstellt. Es ist erst dies be-
       stimmte Verhältnis, das den Gebrauchswert zur Ware stempelt. Wei-
       zen z.B.  besitzt denselben  Gebrauchswert, ob  er  von  Sklaven,
       Leibeignen oder  freien Arbeitern  gebaut werde.  Er würde seinen
       Gebrauchswert nicht  verlieren,  wenn  er  vom  Himmel  herunter-
       schneite. Wie verwandelt sich nun der Gebrauchswert in Ware? Trä-
       ger des  T a u s c h w e r t s.  Obgleich unmittelbar in der Ware
       vereinigt, fallen Gebrauchswert und Tauschwert ebenso unmittelbar
       auseinander. Nicht  nur erscheint  der Tauschwert  nicht bestimmt
       durch den  Gebrauchswert, sondern  vielmehr die  Ware  wird  erst
       Ware, realisiert  sich erst  als Tauschwert,  sofern ihr Besitzer
       sich nicht  zu ihr  als Gebrauchswert  verhält. Es  ist nur durch
       ihre Entäußerung,  ihren Austausch gegen andre Waren, daß er sich
       Gebrauchswerte aneignet.  Aneignung  durch  Entäußerung  ist  die
       Grundform des gesellschaftlichen Systems der Produktion, als des-
       sen einfachster, abstraktester
       
       #768# Grundrisse - Zu ... Geld und Kapital - Heft VII
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       Ausdruck der  Tauschwert erscheint.  Vorausgesetzt  ist  der  Ge-
       brauchswert der  Ware, aber  nicht für  ihren Eigner, sondern für
       die Gesellschaft  überhaupt. {Wie eine Manchester Familie von Fa-
       brikarbeitern, worin  die Kinder im Tauschverhältnis zu ihren El-
       tern stehn  und ihnen Kost und Logis bezahlen, nicht die herkömm-
       liche ökonomische Organisation der Familie darstellt, sowenig ist
       das System  des modernen  Privataustauschs überhaupt  die  natur-
       wüchsige Ökonomie der Gesellschaften. Der Austausch beginnt nicht
       zwischen den Individuen innerhalb eines Gemeinwesens, sondern da,
       wo die  Gemeinwesen aufhören  - an ihrer Grenze, an dem Punkt des
       Kontakts  verschiedner   Gemeinwesen.  Das  Gemeindeeigentum  ist
       neuerdings als  eine besondre slawische Kuriosität wiederentdeckt
       worden. [438]  In der Tat aber bietet uns Indien eine Musterkarte
       der mannigfaltigsten  Formen solches  ökonomischen  Gemeinwesens,
       mehr oder  minder aufgelöst, aber noch vollständig erkennbar; und
       eine gründlichere Geschichtsforschung findet es als Ausgangspunkt
       bei allen  Kulturvölkern wieder.  Das auf den Privataustausch ge-
       gründete System  der Produktion  ist zuerst historische Auflösung
       dieses naturwüchsigen Kommunismus. Jedoch liegt wieder eine ganze
       Reihe ökonomischer  Systeme zwischen der modernen Welt, worin der
       Tauschwert die  Produktion in  ihrer ganzen  Tiefe und Breite be-
       herrscht, und  den Gesellschaftsformationen, deren Grundlage zwar
       schon das aufgelöste Gemeineigentum bildet, ohne daß [,..][439]

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