Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1971
zurück
Kurzanalysen, Berichte
BESCHREIBUNG: DER SCHWARZE SÜDAFRIKANER
Im folgenden veröffentlichen wir den Beitrag eines südafrikani-
schen Genossen, der selbst aktiv an den Kämpfen der südafrikani-
schen Arbeiterbewegung teilnimmt. Unseres Erachtens handelt es
sich bei diesem Text um ein Dokument, das mehr aussagt über die
kolonialistische Diktatur der südafrikanischen weißen Bour-
geoisie, über die Unterdrückung der schwarzen Afrikaner als viele
umfassende wissenschaftliche Arbeiten. Gleichwohl stellt dieser
Beitrag nur die Einführung zu einer umfangreichen Analyse dar,
die in der nächsten SOPO erscheinen wird. Arbeitstitel: "Zur Lage
der Arbeiterklasse und zur Politik des westdeutschen Kapitals in
Südafrika".
Der Wert der Unterdrückung
--------------------------
Es ist eine bittere Tatsache, daß die Afrikaner zu lange ge-
braucht haben, um aus ihrer Geschichte zu lernen, ihr Leiden wird
in vieler Hinsicht durch die Maßnahmen der jetzigen Regierung
verstärkt. Ihre Lage hat sich seit drei Jahrhunderten immer mehr
verschlechtert, seitdem die ersten abenteuerlustigen Weißen in
Südafrika auf der Suche nach Handelsplätzen eindrangen und
schließlich dort blieben, um die Afrikaner zu beherrschen.
In der Vergangenheit waren die afrikanischen Häuptlinge sogar
manchmal davon überzeugt, daß es Übereinkommen geben müsse, die
es Schwarzen und Weißen ermöglichten, friedlich im gleichen Land
zusammenzuleben. Als sie sich an den weißen Mann gewöhnt hatten
und für mageren Lohn für ihn ihre Rücken beugten, ermutigte sie
gelegentlich der Gedanke, vielleicht eines Tages an seiner Zu-
kunft teilhaben zu können. Wann dies geschehen würde, hinge von
den Afrikanern ab. In dem Maße, in dem sie ihre Schwächen über-
winden, ihre politische und wirtschaftliche Unwissenheit verlie-
ren, ihre wilde Natur zivilisieren und zu dem weißen Gott beten
würden, würden sie die Freundschaft und Anerkennung des weißen
Mannes gewinnen. Dann bekämen die Fähigsten von ihnen einen Sitz
in seinen Ratsversammlungen und erhielten das Recht, wie die Wei-
ßen zu handeln.
Bald zeigte sich jedoch, daß sie die Sprache des weißen Mannes
nur lernten, um das Wesen ihrer Knechtschaft besser zu kennen.
Drei Jahrhunderte weißer Vorherrschaft in Südafrika haben den
Afrikanern Fesseln angelegt, sie ihrer Würde beraubt, ihnen den
letzten Rest ihrer Selbstachtung genommen und sie in Haß einge-
schlossen.
Es ist eine außergewöhnliche Erfahrung, ein Leben wie in Strafe
zu leben - die Strafe, schwarz zu sein. Kein Tag vergeht, an dem
sie nicht an ihre Schuld erinnert und in ihre Schranken zurückge-
wiesen werden, an dem sie nicht auf Ärger gefaßt sein müssen,
weil sie vielleicht Gesetze übertreten, die ausschließlich zu ih-
rer Unterdrückung ausgedacht wurden. Einige dieser Gesetze sind
einfach kleinlich und gemein, andere grausam wegen ihrer Härte
und Ungerechtigkeit. Sie verweigern den Afrikanern selbst eine
bequeme Parkbank oder einen erfrischenden Trinkbrunnen, legen we-
sentliche Genehmigungen in die Hände hartherziger Bürokraten, le-
galisieren Verhaftungen ohne Haftbefehl, Standgerichte und poli-
tisches Exil.
Erniedrigungen durch das Gesetz werden schließlich ein Teil der
Wirklichkeit deines Lebens - lästig, aber unausweichlich und ir-
gendwie erträglich, wie ungesundes Klima. Was erschrecken und er-
schaudern läßt, sind die plötzlichen, direkten Angriffe auf dich
als Person. Die Furcht des Weißen vor der schwarzen Hautfarbe -
und was immer für ihn zu ihrem Symbol wird - treibt ihn unbarm-
herzig an. Sein Haß bricht beim geringsten Anlaß hervor. Ein ein-
ziger Fehltritt, eine unbeabsichtigte Kränkung, eine für schlecht
angesehene Handlung oder ein hastiges Wort, und er ist über dir,
ein vor Wutschäumender, von seiner Unantastbarkeit überzeugter
Feind. Schon alle Schwarzen sind bereits mit Worten gegeißelt
worden. Vielleicht sind nicht alle schikaniert, bedroht, hin- und
hergestoßen, angespuckt, geschlagen oder geprügelt worden.
Es gibt keine Zuflucht. Die Schutzeinrichtungen der Gesellschaft
sind nicht für dich bestimmt. Die Polizei, die richterlichen Be-
amten, die Gerichtshöfe - der ganze Gesetzesapparat verstärkt die
schon absolute Macht der weißen Chefs und seiner gnädigen Frau.
Dein eigenes Volk ist einfach nichts. Der strenge Vater, die
Schutz bietende Mutter, die Verwandten - sie sind nichts. Die Fa-
milienloyalität, die Stammeszugehörigkeit, die vielen kulturellen
Gemeinsamkeiten, die die Menschen in Notzeiten zu Verbündeten ma-
chen - das alles ist einfach nichts. Als gesellschaftliche Gruppe
haben sie weder Status noch Einfluß. Als Individuelle haben sie
sich vielleicht schon der Teilnahmslosigkeit und Verzweiflung
hingegeben. In solch einer Atmosphäre ist es schwer, Selbstach-
tung zu entwickeln oder sich an ihr festzuhalten. Nicht nur dein
eigenes Leben wird schonungslos angegriffen, sondern deine Kame-
raden gleichermaßen. Du schaust vergeblich aus nach Helden, denen
du nacheifern kannst. Die Gruppe der Angegriffenen weist eine
hohe Ausfallrate auf. Viele teilen fast die Meinung des weißen
Mannes und glauben an ihre Wertlosigkeit. In Ermangelung eines
Besseren wird der Zorn zur Anregung und Zuflucht. Nach außen mußt
du kühl bleiben, wenn dies auch schwer fällt. Mit der Strafe ist
man rasch zur Hand bei unbedachten Afrikanern. Aber in deinem In-
nern kocht es. Morgens stehst du auf, verbittert über deine Armut
innerhalb des weißen Wirtschaftssystems.
Wo immer du auch in Südafrika hingehst, die Unterdrückung lastet
auf dir. Es vergeht nie ein Tag, an dem deine Wut keinen Zünd-
stoff findet. Wenn sie ihren Höhepunkt erreicht, wirst du von ih-
rer Intensität gepackt; du glaubst, mitten auf der Straße über-
schnappen oder einen Mord begehen zu müssen.
Aber du tust nichts von beidem. Du selbst leistest deinen eigenen
Beitrag zur Unterdrückung, indem du deinen Zorn unterdrückst. Bei
Freunden sprichst du nicht einmal von den plötzlichen Anfällen,
die du hast. Sie schüren nur das Feuer. Du glühst einfach, aber
du explodierst nicht. Heutzutage ist unversöhnlicher, blinder Haß
eine Barriere, die weder der Weiße noch der Schwarze überschrei-
ten kann. Zwischen ihnen besteht weder ein Glimmen von Kamerad-
schaftsgefühl, noch ein Wille zum Verständnis. Bei beiden Rassen
hat sich eine starre und widernatürliche Psychologie der Gegen-
sätze entwickelt. Was der andere mag, muß schlecht sein; was der
andere fürchtet und haßt, muß einen Wert haben; wann immer der
andere freundlich ist, mißtraue ihm; wann immer der andere
freundlich lächelt, sei vorsichtig. Vielleicht kannst du entrin-
nen, aber der Geruch deines Gefängnisses haftet an dir. Wo
Parkanlagen frei sind und Bänke zur Verfügung stehen, willst du
sie nicht. Gutes Essen beeindruckt dich nicht. Urlaub ist für die
Dummen da. Du strengst dich nicht besonders an, erwartest wenig
von dir selbst, denn es ist immer noch die Welt des weißen Mannes
und du spürst, daß deine Schwierigkeiten die Folge deiner Haut-
farbe sind. Du schaust dem weißen Mann kühn in die Augen und
beißt auf die Zunge, wenn sie dir entschlüpft und du ihn Chef
nennst. Dein Zorn ist unvermindert, denn die jeden Tag neu ent-
deckten kleinen Freiheiten erinnern dich an die Beschränkungen
der Vergangenheit. Aber wie er glüht, heiß, stark und unbewacht,
so weißt du, daß dir sein Verzehr zum erstenmal die wirkliche
Freiheit gibt.
Erziehung zur Knechtschaft
--------------------------
"Sobald ich die Bantuerziehung unter mir habe" meinte der ver-
storbene Dr. Hendrick Verwoerd im Jahre 1953 "werde ich sie so
reformieren, daß die Bantus von Kind auf erkennen, daß eine
Gleichheit mit Europäern für sie nicht existiert." Verwoerd war
damals noch nicht Premierminister, aber als Minister für Bantuan-
gelegenheiten war er bereits eine bedeutende "Persönlichkeit" in
der südafrikanischen Regierung. Er trat damals für das sogenannte
Bantu-Erziehungs-Gesetz ein, das die Kontrolle über das Erzie-
hungswesen der Afrikaner seinem Ministerium übertragen sollte.
Unter diesem Gesetz, so erklärte Verwoerd, würde der Bantu nur
soviel Ausbildung erhalten, als nötig sei, damit er seine nied-
rige Funktion in der südafrikanischen Wirtschaft erfüllen könne.
"Für ihn (den Bantu) gibt 'es keinen Platz in der europäischen
Gemeinschaft über dem Niveau bestimmter Arbeitsformen
(Tätigkeitsarten)", meinte er. "Daher ist es nutzlos für ihn,
eine Ausbildung zu erhalten, deren Ziel die Aufnahme in die euro-
päische Gemeinschaft ist. Was hat es für einen Sinn, einem Bantu-
kind Mathematik beizubringen, wenn es diese Kenntnisse in der
Praxis nicht anwenden kann? Das ist unsinnig. Das Kind wächst
dann nur zu einem imitierten Europäer heran." Das Gesetz wurde
verabschiedet und ist schon seit 17 Jahren in Kraft. Bis jetzt
ist viel von dem, was der verstorbene Dr. Verwoerd versprochen
hatte, Wirklichkeit geworden. Jeden Tag gehen etwa 2 Millionen
junge Afrikaner, hübsch herausgeputzt in ihrer obligatorischen
Uniform, die sich aus weißem Hemd und schwarzer Hose zusammen-
setzt, in die für sie bestimmten Bantuschulen, um zur Knecht-
schaft erzogen zu werden.
Ein afrikanisches Kind hat täglich 3 Stunden Unterricht. Er fin-
det meistens in zwei Schichten statt, wobei die erste morgens um
8 Uhr und die zweite um 11 Uhr beginnt. Ist die Zahl der Kinder
zu groß, was heute meist der Fall ist, werden eine oder zwei zu-
sätzliche Unterrichtsschichten in den Nachmittag gelegt und Aus-
hilfslehrer herbeigerufen. Bis zum Nachmittag sind die Lehrer,
die während der ersten beiden Schichten unterrichten und dabei
oft mehr als hundert Schülern auf einmal gegenüberstehen, er-
schöpft. Die Lehrkörper sind unterbesetzt, nicht genügend quali-
fiziert und unterbezahlt. Die Arbeitslast ist unmenschlich. Eine
neu errichtete Schule in einem Bezirk für Afrikaner durfte den
Unterricht mit nur drei Lehrern für 700 Schüler eröffnen. Es ist
paradox, daß trotz akuten Lehrermangels viele Lehrer keine Arbeit
finden, da die Schulbehörden nur eine begrenzte Zahl von Plan-
stellen vorsehen. Es gibt eine große Anzahl Lehrer, die Laufbur-
schen für Geschäfte sind, weil sie einfach nicht angestellt wer-
den.
Einzig Aushilfslehrerinnen, von denen manche nur 16 Jahre alt
sind, können den fest angestellten Lehrern zur Seite stehen.
Meist kümmern sie sich um die Allerjüngsten, um die Anfänger, de-
ren Lerngewohnheiten noch geformt werden müssen. Wenn diese Mäd-
chen auch keine guten Lehrer sind, so verdienen sie doch wenig-
stens ein Gehalt, wenn dies auch monatlich nur 100 DM beträgt.
Dieser Betrag fällt den Eltern der Schüler zur Last, denn Aus-
hilfslehrer werden nicht vom Budget berücksichtigt. Da qualifi-
zierte Lehrer mit jahrelanger Erfahrung oft nicht mehr als 300 DM
monatlich verdienen, würden manche junge Aushilfslehrerinnen
nicht im Traum daran denken, den Lehrerberuf einzuschlagen; sie
wollen einfach die Zeit totschlagen, bis sie z.B. einen Kranken-
schwesternkurs beginnen können.
Trotz Schulneubauten reichen die Schulplätze bei weiten nicht
aus. Überfüllte Schulklassen werden oft in einer Kirche oder
einer leeren Barracke, die gerade zur Verfügung steht, unter-
gebracht. Kinder, für die einfach kein Platz mehr vorhanden ist,
wohnen dem Unterricht im Freien bei, wobei sie in dem Maße, wie
sich die glühende Sonne am Himmel weiterbewegt, dem Schatten um
die Schule herum folgen. An Mobilar mangelt es ständig. Viele
Schulen, darunter auch neu errichtete, besitzen überhaupt keine
Möbel, nicht einmal ein Lehrerpult. Im Winter bringen Schüler,
die in leeren Schulen unterrichtet werden, Kartonstreifen mit,
auf die sie sich setzen, um die Kälte der Betonfliesen
abzuwehren. Dort, wo Kirchen als Klassenräume herhalten müssen,
ist das Bedürfnis nach Mobilar und Lehrmittel besonders dringend,
aber die Regierung meint hierzu, "wir sind nicht verpflichtet,
Kirchen einzurichten".
Bücher sind eine kostbare Seltenheit. Lehrer, die sechzig Fibeln
bestellen, bekommen möglicherweise nur zwei bewilligt. Recht-
schreiben, Musik und einfache Gesundheitslehre gehören zu den
Hauptfächern, wenn auch der Stundenplan nicht mehr als 20 Minuten
Zeit für jedes Fach zuläßt. Unter solchen Umständen ist es reiner
Zufall, wenn Kinder überhaupt etwas lernen. "Es ist unmöglich,
die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zu lenken", so ein Lehrer.
Ein ernstes Problem ist die Müdigkeit, besonders unter den Kin-
dern der zweiten Schulschicht, die zu jung sind, um den weiten
Weg zur Schule allein zurückzulegen und mit älteren Kindern der
ersten Schicht von zu Hause weggehen müssen. Dazu gehören auch
Kinder, deren Eltern früh zur Arbeit gehen müssen, und die nie-
mand haben, bei dem sie die Kinder lassen könnten. Folglich sind
die Schulhöfe täglich überfüllt von kleinen Kindern, die sich mit
Spielen die freien Stunden um die Ohren schlagen. Während des Un-
terrichts sind sie müde und hungrig und viele schlafen ein. Leh-
rer berichteten, daß Kinder möglicherweise während eines ganzen
Schuljahres nichts lernen, weil sie infolge der langen Stunden
und Unterernährung zu müde und erschöpft sind.
Ein weiteres und entscheidendes Problem ist die Tatsache, daß die
Schulklassen unter dem Bantuerziehungsgesetz im Stammesdialekt
jedes einzelnen Gebietes unterrichtet werden, obwohl Englisch und
Afrikaans die einzigen offiziellen Landessprachen sind. Dies soll
vermutlich das Interesse der Regierung an der Aufrechterhaltung
der Stammesidentität wiederspiegeln: ihre Hauptabsicht ist je-
doch, die Spaltung der vielen Völker Südafrikas zu verstärken.
Die Stammessprachen sind natürlich für das technische Vokabular
von heute nicht geeignet. Diesem Mangel ist das Bantu-Erziehungs-
Ministerium dadurch nachgekommen, daß es in diesen Gebieten be-
sondere Stammes-Ausdrücke erfunden hat, obwohl diese weder von
Technikern noch von Stammesangehörigen verstanden werden.
Afrikanische Kinder werden vielleicht mit sieben Jahren in die
Schule aufgenommen, wenn ihre Eltern bewiesen haben, daß sie
rechtmäßige Einwohner ihres Gebietes sind. Für Afrikaner besteht
weder Schulpflicht noch ist der Schulbesuch kostenlos; es wird
Schulgeld erhoben. Bleistifte und Papier müssen von den Schülern
bezahlt werden, ebenso die Schuluniformen. Die afrikanische Fami-
lie, die von der Hand in den Mund lebt, muß Opfer bringen, um
selbst diese elementare Ausbildung ihrer Kinder zu bezahlen. Wenn
kein Geld für Schulgebühren vorhanden ist, oder kein Elternteil
zu Hause ist, der auf regelmäßigen Schulbesuch drängt, kann es
vorkommen, daß die Schulausbildung eines jungen Menschen ein Ende
findet, wenn dieser neun oder zehn Jahre alt ist. Für fast alle
afrikanischen Kinder endet die schulische Ausbildung ohnehin mit
der Volksschule. Ein Schüler ist von vornherein von der Höheren
Schule ausgeschlossen, wenn er nicht in den Abschlußprüfungen der
Volksschule besonders gute Noten erzielt. Durch diese harten An-
forderungen werden viele afrikanische Kinder, die sonst viel-
leicht weiter zur Schule gehen würden, an einer Fortbildung ge-
hindert.
Es gibt nur wenige Höhere Schulen, in denen sich die meisten Män-
gel der Volksschule wiederholen. Obwohl im Verhältnis zu Volks-
schulen weniger Schüler eingeschrieben sind, sind sie trotzdem
überfüllt, spärlich ausgestattet, unzureichend mit Lehrern be-
setzt und von niedrigem Niveau. Zu den Schulfächern zählen Sozi-
alkunde, Musik, Landwirtschaft, Religion und Werken. Die letzten
zwei Jahre in der Höheren Schule sind jedoch für afrikanische
Kinder äußerst schwer. Nach Jahren elementarer Ausbildung in ei-
nem Stammesdialekt müssen sie nun einen Kollegevorbereitungskurs
in Englisch absolvieren, der in Höheren Schulen für weiße Schüler
gehalten wird. Die Lerngeschwindigkeit ist zu groß für die mei-
sten afrikanischen Schüler und nur ein paar besonders Begabte
kommen zu einem Gymnasialabschluß.
Für Afrikaner gibt es drei Stammesuniversitäten, die von Weißen
verwaltet werden und ausschließlich in Bantustans (Reservate für
Afrikaner) liegen. Was die wissenschaftliche Ausbildung betrifft,
sind sie kaum besser als Gymnasien. Von diesen Universitäten kom-
men die wenigen schwarzen Rechtsanwälte, Lehrer, Sozialarbeiter
und Akademiker, die in Südafrikas geschlossener Gesellschaft zu-
gelassen werden.
Eine andere Welt ist dagegen die Erziehung für das weiße Kind:
schulgeldfrei, obligatorisch und erstklassig. Der Unterschied
liegt wie bei so vielen Dingen, die die Rassen in Südafrika tren-
nen, auf finanzieller Ebene. Viereinhalb Prozent des Nationalein-
kommens wird für das Bildungswesen aufgewendet, aber weniger als
ein Zehntel dieser Ausgaben kommt der Ausbildung der afrikani-
schen Bevölkerung zugute. Die jährlichen Ausgaben für jeden wei-
ßen Schüler schwanken je nach Provinz zwischen 400 und 800 DM.
Für jeden afrikanischen Schüler belaufen sich die Ausgaben auf 50
DM, gleichgültig, wo er wohnt. Während sich die Zahl der afrika-
nischen Schüler vergrößert, hat die Regierung ihren Beitrag zum
afrikanischen Erziehungswesen für zehn Jahre auf rund 40 Millio-
nen DM beschränkt. Jede weitere Ausweitung und Entwicklung, so
meint die Regierung muß von den Afrikanern selbst finanziert wer-
den. Aber wie? Ein großer Teil der Finanzierung des afrikanischen
Bildungswesens wird schon von den Afrikanern getragen. Die staat-
liche Unterstützung ist direkt mit den Steuern verbunden, die sie
zahlen und nicht mit den allgemeinen Einnahmen des Staates. Im
Jahre 1968 wurde alles, was Afrikaner an Steuern zahlten - eine
Summe von über 4,5 Millionen DM - für das Erziehungswesen verwen-
det. Werden neue Schulgebäude oder -einrichtungen benötigt, so
müssen die Eltern der Schüler der Regierung auf halbem Wege ent-
gegenkommen, indem sie sich an den Kosten zur Hälfte beteiligen.
Das Geld wird in Form von Sonderabgaben, über die Steuern und
Schulgebühren hinaus, erhoben. In den verarmten Gebieten der
Afrikaner kann man an solches Geld schlecht herankommen.
Eine graphische Aufgliederung der afrikanischen Schulgänger würde
die Form einer breit fundamentierten Pyramide einnehmen, die
leicht zu einer dünnen, nicht sehr hohen Spitze ansteigt. Das
Verhältnis der Schulkinder der unteren Schulklassen zu den höhe-
ren Klassen zwischen Weißen und Afrikanern ist 30:1, zugunsten
der Weißen, die bevölkerungsmäßig nur etwa 3 1/2 Millionen zäh-
len, während die afrikanische Bevölkerung mehr als 12 Millionen
Menschen zählt.
Der Glaube, daß es früher oder später ein mehrrassiges Südafrika
geben würde, in dem alle gleich sein würden, ist eher ein Mythos.
Die herrschende weiße Klasse will ein Südafrika, in dem es keine
Zukunft für die Afrikaner gibt. Die südafrikanische Regierung be-
hauptet gerne, daß Afrikaner in Südafrika mehr Ausbildung bekom-
men, als es sonst irgendwo auf dem afrikanischen Kontinent mög-
lich wäre. Eine Untersuchung, die sich über das Schulleben einer
ganzen Generation afrikanischer Schüler erstreckte, brachte fol-
gende Ergebnisse: von 211 629 afrikanischen Kindern, die 1951 in
die Schule kamen, waren 1963 nur noch 1040 eingeschrieben, obwohl
alle die 12. Klasse beenden sollten. Einer von 200, die in die
Schule kamen, hielt durch. Irgendwie gelang es der südafrikani-
schen Regierung sogar, diese einsame Zahl zu ihren Gunsten zu
verdrehen. Die 298 Afrikaner, die 1963 erfolgreich die Aufnahme-
prüfung zur Universität bestanden, bedeuteten eine Zunahme gegen-
über den 246, die die Prüfung im Jahr zuvor bestanden hatten. Die
Regierung beanspruchte erfreut eine statistische Verbesserung der
Bantuschüler von 28%.
Unter dem Existenzminimum
-------------------------
Im schwarzen Südafrika ist Zahltag der trübste Tag. Er ist der
Tag, an dem Rechnungen zu begleichen sind, und fast immer sind
die Schulden höher als der Lohn. Bedrückend ist dabei das System
der Vorausverschuldung, da in aller Regel selbst die lebensnot-
wendigsten Dinge gegen Abtretung eines Teils des zu erwartenden
Lohns gekauft werden. Krankheit, schlechtes Wetter und kurzfri-
stige Verhaftungen sorgen dafür, daß in den meisten Fällen nicht
einmal der bereits verpfändete Lohnanteil zur Auszahlung kommt.
Wucher, Kinderarbeit und zermürbende Überstunden sind die Folgen.
Die Überstunden sorgen dann mit Gewißheit dafür, daß die Kräfte
nicht bis zum nächsten Zahlungstermin reichen, und der Teufels-
kreis schließt sich.
Mitten in Südafrikas reicher Volkswirtschaft leben 45% der afri-
kanischen Familien von Einkommen, die unter dem Existenzminimum
liegen. Es wird "living below the bread line" genannt, das heißt,
von weniger leben, als für Nahrung, Unterkunft und Kleidung nötig
ist, um einen Menschen am Leben und rüstig zu erhalten. Aus einer
vor kurzem durchgeführten Umfrage ist zu ersehen, daß eine fünf-
köpfige Familie in Südafrika ein monatliches Mindesteinkommen von
etwa 600 DM benötigt, ohne jedoch Krankheit, Erziehung, Wohnungs-
einrichtung oder Ferien mit einzubeziehen. Seit dieser Umfrage
nahm die Inflation heftig zu, so daß sich das Existenzminimum er-
höht hat, der Afrikaner jedoch ist mit seinem Lohn nur noch wei-
ter zurückgeblieben. Sein durchschnittliches Familieneinkommen
beträgt knapp 200 DM monatlich. Nicht, daß Afrikaner nicht arbei-
ten. An unbesetzten Stellen mangelt es nicht. In den fünf wich-
tigsten Wirtschaftsbereichen - Bergbau, Produktion, Baugewerbe,
Eisenbahn und Post - übertreffen Afrikaner tatsächlich die Weißen
mit drei zu eins. Das Schlimme ist, daß die Afrikaner absichtlich
arm gehalten werden. Der weißen Bourgeoisie gelingt dies, indem
sie Afrikaner von allen Berufen - von höchst niedrigen Arbeiten
abgesehen - ausschließt, ihnen unerträglich niedrige Löhne zahlt
und ihnen keine Zuflucht zu Gesetzen läßt, durch die ihre Lage
geändert werden könnte. Die Rassenschranke in der Industrie
schließt die Afrikaner von fast allen Fachberufen aus und raubt
ihnen somit jeglichen Ehrgeiz, ihre Fähigkeiten zu entwickeln.
Zum Teil ist die Rassenschranke eine gesetzliche Taktik, die
durch die "Arbeiterreservierungsgesetze" wirksam wurde. Aber
meist wird die Rassenschranke durch den Fanatismus der Einzelnen
aufrecht erhalten. In vielen Büros, Geschäften und Fabriken leh-
nen es weiße Arbeiter ab, mit Afrikanern zusammenzuarbeiten. In
Geschäftszweigen, in denen eine Lehrzeit erforderlich ist, wie
zum Beispiel im Baugewerbe, werden Afrikaner nicht als Lehrlinge
aufgenommen und damit wird ihnen der erste Schritt, der wesent-
lich ist, um Zimmermeister, Klempnermeister oder Elektrikermei-
ster zu werden, verwehrt. Nur wenn ein Arbeitgeber außerordent-
lich knapp an Fachkräften ist, stellt er einen Schwarzen in einen
"reservierten" Arbeitsplatz ein. Infolge von Knappheit an gelern-
ten Arbeitern wurden einige Afrikaner in letzter Zeit als Lastwa-
genfahrer, Verkäufer für weiße Kunden, Stenotypistinnen oder
Buchhalter angestellt - Berufe, für die man sie als zu niedrig
angesehen hatte. Aber immer wird der Afrikaner, der eine solche
Stelle besetzt, schlechter bezahlt als ein Weißer, der diesen Be-
ruf ausübt, und kann von heute auf morgen entlassen werden, ganz
gleich, wie lange und wie gut er seine Arbeit verrichtet hat.
"Der Job ist nur vorübergehend für dich", erinnert ihn der Unter-
nehmer, "bis wir einen festen Angestellten finden." Sollte ein
Unternehmer in Versuchung kommen, seine schwarzen Arbeiter höher
einzustufen, so gerät er in Schwierigkeiten. Oft lehnen sich
seine weißen Angestellten dagegen auf. Oder aber das Gesetz
greift ein. Die Rassentrennung rettet das Gewissen der weißen
Südafrikaner. Da sie meilenweit entfernt von den Wohnungsgebieten
der Schwarzen wohnen und sich selten dort hineinwagen, haben sie
nur vage Vorstellungen von den Lebensbedingungen unter dem Exi-
stenzminimum. Ein weitverbreiteter Glaube ist, daß Afrikaner viel
billiger leben können als Weiße. Unter den Afrikanern ist fol-
gende Redensart bekannt: "Wir werden als Afrikaner bezahlt, müs-
sen jedoch als Weiße einkaufen". Nahrungsmittel sind für Afrika-
ner nicht billiger als für Weiße. Ihre Kleidung ist nur billiger,
wenn die Qualität schlechter ist. Ist dies der Fall, kann der
Afrikaner damit rechnen, daß die Kleidung verschlissen ist, bevor
die letzten Raten dafür bezahlt sind. Die Umsiedlungswohnungen,
in denen heutzutage immer mehr Afrikaner wohnen, sind bescheiden
im Preis, jedoch für Menschen, die unter dem Existenzminimum le-
ben, noch viel zu teuer, da die Umsiedlung weitere Fahrten zum
Arbeitsplatz und höhere Fahrpreise nach sich zieht. Aber die Er-
nährung ist von größter Bedeutung. Die meisten Afrikaner leben in
einem chronischen Zustand teilweisen Hungerns. Sie können es sich
nicht leisten, genügend von den notwendigsten Nahrungsmitteln
einzukaufen, um sich richtig zu ernähren. Die Folge ist weitver-
breitete Unterernährung, Krankheit, Mißbildung und Tod. Jedes
vierte schwarze Kind stirbt vor Vollendung seines ersten Lebens-
jahres, weil seine Mutter nicht für die notwendige Nahrung und
hygienische Umgebung sorgen kann, die notwendig sind, um es am
Leben zu erhalten. 50% der schwarzen Kinder sterben, bevor sie
das 16. Lebensjahr erreicht haben. Nur wenige arbeitende Frauen
und Männer essen genügend, um ohne verminderte Energie und Kraft
an ihre Arbeit gehen zu können. 60% verlassen morgens mit leerem
Magen das Haus; sie haben nur eine Tasse Kaffee getrunken. 11%
können sich nicht einmal das leisten.
Neben Hunger und Krankheit ist eine weitere sichere Nebenerschei-
nung der absichtlich unterstützten Armut: das Verbrechen. Man
braucht nicht viel statistische Daten, um sich vorzustellen, daß
eine Familie, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und
die dennoch überlebt, diesen Unterschied in anderer Weise aus-
gleichen muß. Die Lösung ist allzuoft leichter Diebstahl: Laden-
diebstahl, Diebstahl im Hause oder im Lager des Unternehmers.
Das Leben im Bergwerk
---------------------
Der Reichtum Südafrikas ruht vor allem auf seinen großen Vorkom-
men an Bodenschätzen: Diamanten, Eisen, Platin, Kupfer, Uran und
vor allem Gold. Gold wurde dort vor einem Jahrhundert entdeckt,
und heute noch wird dieses Erz in 55 Bergwerken abgebaut. Die
meisten Goldminen liegen im Gebiet um Johannesburg. Die südafri-
kanischen Goldbergwerke produzieren etwa 70% des Goldvorrats der
westlichen Welt. 1969 wurden über 30 Millionen Unzen feines Gold
erzeugtem Ertrag, der etwa 4 Milliarden Deutsche Mark entspricht.
Die Arbeit, aus zwei Meilen tiefen Schächten das Gold und die
drei Tonnen Erde, die für eine Unze Gold gesiebt werden müssen,
zu fördern, fällt ausschließlich den Afrikanern zu. 24 Stunden
täglich, sechs Tage in der Woche arbeiten eine halbe Million
Afrikaner unter der Erde. Die Bergwerksgesellschaften beschäfti-
gen natürlich auch viele Weiße, jedoch haben alle höhere Stellun-
gen inne. Selbst jene, die unter Tage arbeiten und als Bergleute
bezeichnet werden, greifen nie zur Pickel, Schaufel oder zu Boh-
rern. Die schweren Arbeiten werden von Afrikanern verrichtet, ob-
wohl ihnen nie die Würde zugestanden wird, Bergmann genannt zu
werden; sie sind nur "Boy" oder "Boss Boy", wenn sie eine Rotte
(Arbeitsgruppe) anführen, was der höchste Job ist, den sie an-
streben können.
Die Arbeitskräfte für die Bergwerke stehen unter Vertrag und wer-
den in den hinterländischen Stammesgebieten von Agenten der Berg-
werksgesellschaften angeworben. Die angeworbenen Arbeiter werden
aus allen Himmelsrichtungen zu dem riesigen Hauptdepot der
"Native Labour Association" (Arbeitervereinigung der Eingebore-
nen) in Johannesburg gebracht. Dort werden sie abgefertigt und
den einzelnen Minen zugeteilt, in denen sie während der Dauer
ihres Vertrages arbeiten müssen, wobei der Vertrag auf mindestens
zwei Jahre ausgestellt ist. Die Afrikaner arbeiten zehn Stunden
täglich, und der Anfangslohn beträgt etwa 5 DM pro Tag. Das
Höchste, was ein Afrikaner nach vielen Jahren in der Zeche erwar-
ten kann, ist ein Tageslohn von 8 DM in der höchsten Stufe, die
er erreichen kann. Ein afrikanischer Bergmann kann zwar entlassen
werden, er selbst darf jedoch nicht kündigen. Sobald er versucht
auszureißen, wird er als Deserteur abgestempelt, und Bergwerksde-
tektive werden ihm auf die Spur gesetzt. Die Bergwerksunternehmer
behaupten immer, daß sie es sich nicht leisten können, höhere
Löhne zu zahlen, weil der Goldpreis 30 Jahre lang nicht gestiegen
ist, während in allen anderen Bereichen Inflation herrscht.
Die Lebensbedingungen der Afrikaner, die in den südafrikanischen
Minen arbeiten, sind fast kaum vorstellbar - schlechter als
selbst in den schlechtesten Slums der Welt. Die afrikanischen
Bergleute sind in langen Backsteinbauten mit Wellblechdächern un-
tergebracht. Je zwanzig bewohnen einen Raum von ca. 24 qm. Jeder
hat eine kleine, abgeteilte Betonschlafnische, wobei der mit
Platten belegte Fußboden gleichzeitig das Bett ist. Die wenigen
Möbel, die der kleine gemeinsame Raum enthält - einige Tische und
Bänke aus rohem Holz - werden von den Bewohnern selbst gezimmert.
Die sanitären Anlagen sind nicht nur veraltet, sondern auch unzu-
länglich. Die Duschräume sind mit Männern überfüllt, die versu-
chen, ein Bad zu nehmen, während andere ihre wenigen Wäschestücke
waschen. Und das Essen? Fragt man einen Mann, wie das Essen ist,
so antwortet er bestimmt "hundsmiserabel". Zur Essenszeit stellen
sich die Männer in einer Reihe auf und warten darauf, ihre Es-
sensration von einer Küchenangestellten ausgeschöpft zu bekommen.
Jeder Bergmann muß seine Arbeitskarte vorzeigen; nur diejenigen,
die gearbeitet haben, bekommen zu essen. Das Frühstück wird um 5
Uhr ausgeteilt und besteht aus saurem Porridge und Kaffee. Zum
Mittagessen gibt es, nachdem die 1. Arbeitsschicht zwischen 13
und 15 Uhr beendet ist, "Nyula", ein Eintopf aus Kohl, Karotten
und anderen Gemüsen, manchmal auch mit Fleisch, und Maisbrei. Das
Abendessen besteht aus Maisbrei und Bohnen. Es gibt keinen Spei-
sesaal, nur eine Bar, an der Bier ausgeschenkt wird. So oft die
Möglichkeit besteht, verlassen die Männer das Bergwerksgelände,
um noch extra etwas zum Essen zu kaufen, z.B. Mais, den sie dann
selbst kochen.
Die freien Sonntage werden durch die Langeweile zum schlimmsten
der ganzen Woche. Von ihren Familien getrennt, fast ohne jede
Freizeiteinrichtungen, sitzen die Bergleute die meiste Zeit vor
ihren Barracken und tun nichts. Manche schlafen. Andere gehen
spazieren oder flicken ihre zerschlissenen Kleider. Um die Lange-
weile loszuwerden, nehmen eine Reihe von ihnen an der Vorführung
von Stammestänzen teil - den sogenannten "Grubentänzen", einer
großen Attraktion für die weißen Touristen, die gerade in Johan-
nesburg weilen. Die Tänze sollen eine Unterhaltung für die
Schwarzen sein, aber die Zuschauer auf den Tribünen sind streng
nach Rassen getrennt und irgendwie enden die Tänze immer so, daß
die Tänzer den Weißen ihr Gesicht zuwenden und den Schwarzen ih-
ren Rücken zeigen. Es wird kein Eintrittsgeld zu diesen Vorstel-
lungen verlangt, aber das ist nicht mehr als gerecht, wenn man
bedenkt, daß die Darsteller nicht bezahlt werden und den Zuschau-
ern durch Schilder an den Mauern untersagt wird, Münzen als
Trinkgeld in die Arena zu werfen.
Theoretisch können die afrikanischen Bergleute an ihrem freien
Tag die nahegelegenen afrikanischen Townships besuchen, aber nur
wenige tun das. Oft sind die Bergarbeiter einfache, unerfahrene
Burschen und von den reich ausgeschmückten Geschichten der Berg-
werksgesellschaft über die Gefahren der Stadt mit ihren brutalen
Gangstern und kranken Frauen beeindruckt. Das sind ihre leeren
und eintönigen Tage, ist ihre eingeschränkte Existenz und ihr
verkrampftes und nach innen gerichtetes Leben. Da keine Frauen
erreichbar sind, ist die Homosexualität weit verbreitet.
Nach Ablauf seines Vertrages kann sich der afrikanische Bergmann
nochmals verpflichten, dieses Mal und die darauffolgenden Male
für sechs Monate, oder er kann wieder nach Hause gehen. Wenn er
sich für letzteres entscheidet, erhält er eine Pauschalsumme
Geld, die die Bergwerksverwaltung für ihn zurückbehält und ohne
Zinsen spart. Diese Summe ist nie hoch, aber es kommt selten vor,
daß ein Bergmann überhaupt etwas von seinem Bargeld beiseite ge-
legt hat, und so hat er wenigstens die Möglichkeit, ein bißchen
Geld mit nach Hause zu bringen. Verläßt er das Bergwerk nach Ab-
lauf seines Vertrages, so bekommt er eine Urkunde, die ihn zu ei-
ner geringen Gehaltsaufbesserung berechtigt, sollte er sich in-
nerhalb von sechs Monaten nochmals vertraglich verpflichten. War-
tet er länger als sechs Monate mit seinem Wiedereintritt oder
verliert er seine Urkunde, dann beginnt er wieder mit seinem al-
ten Gehalt.
Die meisten afrikanischen Bergleute verpflichten sich wieder,
wenn ihr Vertrag abläuft. So arm das Leben im Bergwerk auch sein
mag, für diese Afrikaner ist es noch ärmer zu Hause. Die meisten
sagen "Ich werde nach Hause gehen, wenn die Dürre zu Ende ist".
Aber sie geht nie zu Ende, und das Leben in den Bergwerken geht
weiter.
Schließlich zu den Arbeitern, die nie den Ablauf ihres Vertrages
erreichen. Sie sind die unglücklichen Opfer von Bergwerksunfällen
und Phthisis (Staublunge), einer tödlichen und bisher unheilbaren
Lungenkrankheit, die unter südafrikanischen Bergleuten häufig
auftritt. In beiden Fällen wird der afrikanische Patient im Kran-
kenhaus behandelt, sein Vertrag wird rückgängig gemacht, und dann
wird er entlassen. Die Bergwerksverwaltung läßt ihm eine Entschä-
digung zukommen, manchmal in Form von Teilzahlungen, was den un-
bedachten Afrikaner vermutlich davor bewahren soll, sein ganzes
Geld auf einmal oder am gleichen Ort auszugeben. Das bedeutet
aber auch, daß ausstehende Guthaben nach dem Tode eines Bergman-
nes nicht ausgezahlt werden, und daß ein Bergmann selbst als ar-
beitsunfähiger Mensch nicht die Freiheit besitzt, seinen eigenen
Weg zu gehen.
Die Zahlungshöhe für solche Opfer von Unfällen und Phthisis ist
bescheiden. Für den Verlust beider Beine oberhalb des Knies und
damit auch seines Lebensunterhaltes bekommt ein Afrikaner etwa
5000 DM, die ihm in monatlichen Teilzahlungen von etwa 40 DM aus-
gezahlt werden und ihm bis zu seinem Lebensende reichen sollen.
Das Polizei-und Passwesen
-------------------------
Das eigentlich Grausame der Lage der schwarzen Südafrikaner liegt
nicht darin, daß alle Schwarzen gut und alle Weißen schlecht
sind, sondern, daß die Weißen gewohnheitsmäßig einfach nichts
Schlechtes im Unrecht sehen, das sie ihren schwarzen Mitmenschen
antun. Gerade die kalte Unpersönlichkeit und Rechtschaffenheit
der weißen Vorherrschaft verunstalten das Leben in Südafrika und
lassen den gewöhnlichen Maßstab zur Wertbeurteilung eines Men-
schen irrelevant werden.
Der Maßstab zum Beispiel, nach dem die Polizei handelt, ist denk-
bar einfach. Für sie ist jeder Afrikaner eines Verbrechens ver-
dächtig. Theoretisch gesehen hat die Polizei auch guten Grund so
argwöhnisch zu sein. Die Apartheidgesetze sind ein weitreichendes
Netz von Einschränkungen, die so weit in das tägliche Leben rei-
chen, daß man wohl kaum einen Afrikaner findet, der nicht irgend-
ein Gesetz verletzt. Im Jahr 1968 wurde in Südafrika bei einer
Bevölkerung von 17 Millionen Menschen von über 3 Millionen Ver-
brechen berichtet. Ein Drittel dieser sogenannten Verbrechen wa-
ren keine Verbrechen im moralischen Sinne, sondern Verbrechen,
die nur ein Schwarzer begehen konnte, weil er sich zur falschen
Zeit mit den falschen Papieren am falschen Ort befand.
Sitzt ein Schwarzer auf einer Parkbank für Weiße, so kann er mit
einer Geldbuße bis zu 2 000 Deutsche Mark oder mit bis zu drei
Jahren Gefängnis bestraft oder auch ausgepeitscht werden oder
aber er muß eine Kombination dieser drei Strafen abbüßen. Damit
ein Afrikaner seine Frau und Kinder in einem Stadtgebiet, in dem
er gerade geboren ist, bei sich haben darf, muß er dort 14 Jahre
gelebt und immer den gleichen Arbeitsplatz innegehabt haben. Der
afrikanische Arbeiter darf nicht streiken. Die Höchststrafe dafür
ist eine Geldbuße von 5 000 DM oder 3 Jahren Gefängnis. Jeder be-
liebige Afrikaner kann von heute auf morgen von der Stadt, in der
er lebt, weggebracht werden, wenn er für die Regierung eine über-
flüssige Arbeitskraft ist. Die Regierung kann das Arbeitsverhält-
nis eines Afrikaners aus jedem beliebigen Grund aufheben, gleich-
gültig wie lange er diesen Arbeitsplatz besetzt hatte und selbst
wenn sich sein Arbeitgeber dieser Aufhebung widersetzt. Die Poli-
zei ist berechtigt zu jeder Tages- und Nachtzeit jede verdächtige
Räumlichkeit ohne Hausdurchsuchungsbefehl zu betreten und zu
durchsuchen. Ein Junge, der nach seinem achtzehnten Lebensjahr
bei seinen Eltern wohnt, begeht damit ein Verbrechen, wenn er
keine besondere Erlaubnis dazu hat.
Die Regierung kann die Polizei dazu ermächtigen, einen Afrikaner
ohne Gerichtsverfahren zu verhaften und ins Gefängnis zu sperren.
Ein Afrikaner kann bis zu 180 Tagen ohne angeklagt zu sein fest-
gehalten werden. Die Strafen für afrikanische politische Häft-
linge können in Wirklichkeit auf unbegrenzte Zeit verlängert wer-
den. Jeder Afrikaner, der offen an der Regierungspolitik Kritik
übt, kann in ein abgelegenes Lager verbannt oder auf unbegrenzte
Zeit unter Hausarrest gestellt werden. Die Regierung kann der
Presse verbieten auch nur das geringste über eine solche Person
zu berichten. Jeder, der einen Spruch auf eine Gebäudemauer
schreibt, um mehr politische Rechte für Afrikaner zu fordern,
macht sich der Sabotage schuldig. Die Mindeststrafe dafür ist 5
Jahre Gefängnis; die Höchststrafe der Tod. Ein Polizist kann je-
derzeit einen Afrikaner, der sechzehn oder älter ist, auffordern,
sein Personalbuch vorzuzeigen. Kann es der Afrikaner nicht vorle-
gen oder sind seine Papiere nicht in Ordnung, so begeht er eine
Straftat und unterliegt einer Geld- oder Gefängnisstrafe. Das
letzte ist der springende Punkt der berüchtigten "Passgesetze",
ein komplexes Netz von Regeln und Vorschriften, die die Bewe-
gungsfreiheit der Afrikaner einschränken. Verglichen mit einigen
anderen grausamen Apartheidgesetzen scheinen die Passgesetze auf
dem Papier harmlos genug. In der Praxis jedoch sind sie der
Grundstein, auf dem die Durchführung des ganzen Apartheidsystems
basiert.
Der Afrikaner hat kein Recht, die Straßen in den Städten seines
Landes zu benutzen. Seine Anwesenheit in weißen Stadtvierteln
wird nur geduldet, solange er dort seine Arbeit verrichten muß.
Zu jeder anderen Zeit ist er dort ein Unbefugter, wenn er nicht
sein Personalbuch bei sich trägt. Er nennt dieses Personalbuch
den "Schlüssel zum Leben". Ohne dieses Buch ist der schwarze Mann
nichts. Er bekommt ohne es keine Arbeit, keine Unterkunft, er
kann nicht heiraten, ja, noch nicht einmal ein Paket bei der Post
abholen. Er muß jeden Monat die Unterschrift seines Arbeitgebers
eintragen lassen, um zu beweisen, daß er arbeitet. Um sich nach
einer neuen Arbeit umsehen zu können, braucht man einen besonde-
ren Ausweis. Will ein Afrikaner in einer anderen Stadt Freunde
besuchen, so braucht er ein Visum bevor er den Zug besteigen
kann.
Das Personalbuch eines Afrikaners enthält in kurzen Worten dessen
Lebenslauf, Namen, Herkunftsort, Stammeszugehörigkeit, den Namen
des Stammeshäuptlings, Geburtsdatum und -ort und den Geburtsort
des Vaters. Das Personalbuch gibt außerdem an, wo der betreffende
Afrikaner vorher gearbeitet hat, (hat er in kurzer Zeit zu viele
Stellen gehabt, dann ist dies ein Punkt gegen ihn), ob er seine
Steuern bezahlt hat und welchen Beruf er nachgegangen ist - Haus-
angestellter, Arbeiter, Student, Büroangestellter usw.
Die Regierung kann das Personalbuch eines Afrikaners jederzeit
aus jedem beliebigen Grund und ohne jede Begründung einziehen.
Sie weist ihn einfach aus der Stadt, selbst wenn er dort geboren
ist und dort sein Zuhause, seine Arbeit und seine Familie hat. Er
wird dann zum Stammesgebiet seiner Vorfahren gebracht, selbst
wenn er nie in diesem Gebiet gelebt hat und keine Freunde dort
besitzt oder an diesem Ort keinen Arbeitsplatz in Aussicht hat.
Dadurch, daß der Afrikaner ständig befürchten muß, seine Aufent-
haltsgenehmigung in der Stadt zu verlieren, erfüllen die Passge-
setze den beabsichtigten Zweck, einen Afrikaner nie vergessen zu
lassen, daß er nicht in die Städte gehört. Der Afrikaner wird da-
durch niedriger eingeschätzt als ein menschliches Wesen; er wird
zu einer bloßen Arbeitseinheit, deren Aufenthalt in den Städten
einzig und allein dadurch gerechtfertigt wird, daß er für die Be-
dürfnisse der weißen Gemeinde sorgt. Wenn er diesen Zweck nicht
mehr erfüllt, muß er gehen.
Der Afrikaner muß sein Personalbuch, das so groß wie eine Ta-
schenbibel ist, 24 Stunden täglich bei sich tragen. Wird er er-
wischt, ohne daß er es bei sich trägt, oder ist es nicht in Ord-
nung, was in dem Fall zutrifft, wenn er z.B. keine Arbeit hat
oder seine Steuern noch nicht bezahlen konnte, oder wenn seine
Aufenthaltserlaubnis für eine andere Stadt gilt, dann landet er
meist schnell im Gefängnis. Die Passgesetze rufen im Leben eines
Afrikaners früh Unsicherheit hervor. Ein afrikanischer Schüler
unter 16 Jahren braucht noch keinen Pass; sobald er jedoch größer
ist und lange Hosen trägt besteht die Möglichkeit, daß er von der
Polizei aufgelesen wird.
Das Fehlen eines Passes reißt manchmal ganze Familien auseinan-
der. Eine junge Frau z.B. die von der nahegelegenen Stadt Veree-
niging nach Johannesburg kam, um dort einen Afrikaner zu heira-
ten, bekam eine Arbeitserlaubnis und nahm dort eine Stelle an.
Später hörte sie auf zu arbeiten und wollte nur noch Hausfrau
sein. Schließlich wollte sie wieder arbeiten und nahm eine Stelle
in Johannesburg an. Die Johannesburger Behörden wiesen sie jedoch
aus der Stadt, mit der Begründung, sie habe kein Recht, in Johan-
nesburg zu wohnen, sondern müsse nach Vereeniging, Ihre Heirat
mit einem Afrikaner aus Johannesburg wurde nicht in Betracht ge-
zogen. Von tausend ähnlichen Schicksalen ist dies nur ein Bei-
spiel für die Brutalität der südafrikanischen Behörden gegenüber
Afrikanern.
Die Freiheit eines Afrikaners ist nur kurzlebig wenn er keine Be-
schäftigung hat oder keine Genehmigung, nach Arbeit zu suchen.
Noch vor Arbeitsbeginn kommen arbeitssuchende afrikanische Frauen
und Männer in die großen Industriegebiete von Johannesburg. Aber
auch die Polizei ist früh an Ort und Stelle, um die Personalbü-
cher zu kontrollieren. Die Arbeitslosen werden wegen Landstrei-
cherei verhaftet, selbst wenn sie vor den Einstellbüros der Fa-
briken warten. Die meisten Personalbuch-Verhaftungen werden von
Polizisten vorgenommen, die selbst schwarz sind. Afrikaner in den
Städten sind über diese afrikanischen Polizisten genauso oder
noch ärger verbittert als über weiße. Die Polizei rekrutiert
gerne Afrikaner frisch vom Lande weg. Natürlich fühlt sich ein
solcher Afrikaner in den Städten nervös und unsicher. Aber seine
Uniform und die ihm dadurch eigene Autorität sind die große Gele-
genheit, den Afrikanern zu zeigen, daß er nicht nur ein Trottel
vom Land ist. Die weißen Vorgesetzten hämmern den schwarzen Poli-
zisten erfolgreich ein, daß es eine Sünde ist, wenn ein Afrikaner
sein Personalbuch nicht bei sich trägt.
Die Zahl der Gefängnisinsassen in Südafrika beträgt an einem be-
liebigen Tag mehr als 70 000, davon sind fast 4/5 schwarz. Pro
Kopf sind in Südafrika fast viermal so viele Gefangene wie in an-
deren Ländern. Auch die Strafen sind härter. Der offizielle
'Report of the Department of Prisons' gibt für 1968/69 fast
90 000 Gefängnisinsassen an. Die meisten von ihnen wurden einge-
sperrt, weil sie gegen das Paßgesetz verstoßen haben. Großbritan-
nien mit einer mehr als doppelt so hohen Bevölkerung und einer
für westliche Länder hohe Kriminalität zählte zum gleichen Zeit-
punkt knapp ein Viertel Gefangene. Schätzungen besagen, daß bei
Beibehaltung dieser Gefangenenrate bis 1984 das Apartheidproblem
gelöst sein dürfte: Bis dahin wären die 13 Millionen Afrikaner im
Gefängnis gelandet.
Die ganze Brutalität der Rassengesellschaft wird deutlich in der
Zahl der Hinrichtungen: 1965 waren es allein 124 Afrikaner,
selbst in der absoluten Zahl mehr als irgendwo sonst auf der
Welt. Das ist aber nur die eine Seite: Wiederum der offizielle
Report gibt für 1968/ 69 an, daß in einem Jahr in südafrikani-
schen Gefängnissen 340 Personen starben - eine sicherlich bereits
reduzierte Zahl von 'illegalen' Hinrichtungen.
"Black Spots"
-------------
In Südafrika versteht man heutzutage unter "Black Spots" eine
afrikanische Siedlung, die dem Untergang geweiht ist, weil sie in
einem Gebiet liegt, in dem sich gerne die Weißen ausbreiten möch-
ten. Die Siedlung bestand vielleicht schon seit 50 Jahren und
hatte eine alteingesessene Bevölkerung von 25 000 bis 75 000 Men-
schen. Und doch, wenn es die Weißen so anordnen, kann sie im
wahrsten Sinne des Wortes von der Landkarte gewischt und ihre Be-
völkerung in abseits gelegene staatliche Unterkünfte umgesiedelt
werden. Die Umsiedlung geschieht nicht im Sinne des Enteignungs-
rechtes, denn dieses alte und wohlverstandene Prinzip des Gewohn-
heitsrechts gestattet einer Regierung, sich privates Besitztum
nur anzueignen, wenn es "für den öffentlichen Gebrauch notwendig
ist" und verlangt, daß eine angemessene Entschädigung dafür ge-
zahlt wird. In Südafrika dient die Umsiedlung nur der unterdrüc-
kenden Minderheitspolitik der Apartheid und die Entschädigung ist
bei weitem nicht angemessen genug.
Die Ermächtigung zur Umsiedlung gibt der sogenannte "Group Areas
Act" aus dem Jahre 1950, ein kompliziertes Gesetz, das oftmals
abgeändert wurde, und sicherstellen soll, daß jede Rassengruppe
des Landes von der anderen isoliert lebt, daß sich keine afrika-
nischen Geschäfte in den Stadtbezirken für Weiße niederlassen,
und daß den Afrikanern in Stadtgebieten die wenigen Eigentums-
rechte entzogen werden.
Seit Inkrafttretung des Gesetzes hat die rein weiße Regierung das
Gesicht Südafrikas in ein nach Rassen aufgeteiltes Schachbrett
mit fest umrissenen schwarzen und weißen Quadraten verwandelt.
Bei der Durchführung des Gesetzes wurden Hunderttausende von Men-
schen entwurzelt. Sobald bestimmt wird, daß ein Gebiet weiß wer-
den soll, müssen diejenigen, die ihrer Hautfarbe wegen nicht dort
bleiben können, wegziehen. Afrikaner, die in solchen Gegenden
Ländereien besaßen, mußten sie zu verheerend niedrigen Preisen
abgeben und in Gebiete ziehen, wo es verboten war, Land zu besit-
zen. Händler aus dem Nahen Osten oder Asien, die als erste in
vielen Städten Geschäfte betrieben, mußten ihre Läden innerhalb
einer zeitlich festgelegten Frist schließen und an einem anderen
Ort, weit weg von den Geschäftsbezirken, in denen sie Kunden hat-
ten, wieder von vorn beginnen. Ein Afrikaner, der sich der Um-
siedlung widersetzt, wird mit Gewalt umgesiedelt. Sein Haus wird
abgerissen, seine Habe in einem Lastwagen weggeschafft und die
Frachtkosten werden ihm angelastet.
Es überrascht nicht, daß die Weißen für sich selbst jene Schach-
brettquadrate auswählten, in denen sie schon Fuß gefaßt hatten,
nämlich die Geschäftszentren und nahegelegenen reizvollen Vor-
orte. Und jede afrikanische Siedlung, die ihnen im Weg zum Fort-
schritt zu stehen scheint, wird zum "Black Spot" erklärt und kann
damit der Ausweitung Platz schaffen.
Die Regierung zahlt für die Besitzenteignung, jedoch ist die Ent-
schädigungssumme armselig und es dauert lange, bis sie ausgezahlt
wird. Sophiatown, ein munteres Zentrum afrikanischen Lebens- und
Hauseigentums in Johannesburg, wurde zu einem flachen Geröllfeld
niedergemäht. Die neue weiße Siedlung, die an derselben Stelle
errichtet wurde, wurde Triomf genannt, das holländische Wort für
"Triumph". Alexandra, eine weitere Siedlung am Rande von Johan-
nesburg, wird in ein riesiges Heim für ledige Hausangestellte
verwandelt; für Ehepaare stehen keine Einrichtungen zur Verfü-
gung.
Die Regierung beschreibt die Umsiedlung mit "Beseitigung von
Elendsvierteln" und prahlt gerne mit der Entwicklung des Woh-
nungswesens als der humanitären Lösung einer "akuten Wohnungs-
not". Aber der Afrikaner weiß, daß er seine "Elendswohnung", die
für ihn das Zuhause bedeutete, gegen das sterile Gefängnis eines
staatlichen Ghettos eintauscht. Historisch gesehen trägt das
weiße Establishment an diesem akuten Wohnungsproblem selbst die
Schuld, da es ständig die grundlegendsten Bedürfnisse der schwar-
zen Bevölkerung ignorierte. Die Weißen sagten sich immer, daß
Afrikaner nur vorübergehend in den Städten weilen und eines Tages
wieder in ihre Stammesheimat zurückkehren würden. Unter anderem
war dies ein Grund, warum man Afrikanern niedrige Löhne zahlte
und nicht für ihre Unterkunft sorgte.
Aber je mehr Südafrika sich ausdehnte, desto größer wurde auch
das Bedürfnis der Weißen nach schwarzen Arbeitskräften für Han-
del, Industrie und Haushalt. Die Schwarzen strömen aus dem Hin-
terland in die Städte, um sich der Arbeiterschaft anzuschließen,
und werden zum festen Bestandteil der städtischen Bevölkerung.
Trotz aller Phantasie der Weißen gehen nur wenige den umgekehrten
Weg.
Vor Jahren ergriffen einige wenige Afrikaner die Initiative,
sparten, was sie sparen konnten und kauften freien Grundbesitz.
Es stand ihnen zwar nur begrenzt Land zur Verfügung, aber das Ei-
gentumsrecht war noch nicht abgeschafft. Als immer mehr Afrikaner
"industrialisiert" wurden, d.h. zu Arbeitern in den Städten wur-
den, teilten die zuerst dagewesenen Grundbesitzer ihr Eigentum
mit den Nachzüglern. Sie errichteten Hütten in ihren Hinterhöfen
und vermieteten sie an Leute, die sonst nirgends Platz finden
konnten. Es war nicht zu vermeiden, daß sich die Bevölkerungszahl
in diesen Gegenden bald verdreifachte und sich die Siedlungen
nach Maßstäben der Regierung in überbevölkerte Elendsviertel ver-
wandelten.
Dennoch konnte man in den alten Townships oft eine ansehnliche
Zahl großer und ansehnlicher Häuser finden. Manche gehörten ganz
und gar erfolgreichen Afrikanern. Andere waren von Immobilien-
händlern gefördert worden, die den Besitzern Baudarlehen gegeben
hatten und als zusätzliche Sicherheit deren Anspruch auf das
Grundstück übernommen hatten. Dieser Anspruch verfiel gelegent-
lich, wenn die Familie mit ihren Zahlungen nicht nachkam. Be-
schloß jedoch der Staat in die Siedlung einzuziehen, so wurde das
Haus abgerissen. Gutes wurde gegen Schlechtes ausgetauscht.
Großes gegen Kleines, Teures gegen Billiges. Darüberhinaus lan-
dete jeder in einem Vier-Zimmer-Haus - ohne Rücksicht auf Größe
oder Einkommen der Familie - denn das war die einzige Hausart,
die die Regierung baute.
Folglich bauten diejenigen, denen die staatlichen Streichholz-
schachtelhäuser nicht gefielen und die die Mittel dazu hatten,
neue Häuser in einem kleinen, nahegelegenen Gebiet, das von der
Regierung vorgeschrieben war. Heute sind diese wenigen Häuser die
einzige Erholung von der vorherrschenden Monotonie der schwarzen
Townships. Die Regierung versäumt nie, sie Touristen vorzuführen,
als Beweis dafür, daß es den Afrikanern in Südafrika gut geht,
obwohl der Fremdenführer nicht erwähnt, daß Schwarze kein Land
besitzen dürfen.
Auf der anderen Seite löste der weiße Mann sein Wohnungsproblem
so, daß er seine Wohngebiete ausweitete und die wenigen Eigen-
tums- und Besitzerrechte des schwarzen Mannes beschnitt. Er schuf
sich selbst nicht nur Raum, sondern er zerstörte auch erfolgreich
jeden festen Raum, den der Afrikaner in Stadtgebieten eingenommen
zu haben glaubte. So wurde 1960 die nördliche Transvaal-Siedlung
Eesternst, eine Siedlung, in der Afrikaner freien Grundbesitz
hatten, aufgrund des Group Areas Act dem Abbruch freigegeben und
seine Bewohner zur Umsiedlung gezwungen. Sobald die Planierraupen
einmal ans Werk gingen, war die Siedlung schnell abgerissen. In-
nerhalb von wenigen Minuten war sie dem Erdboden gleichgemacht.
Die schwarzen Bewohner sammelten ihre wenigen verbleibenden Hab-
seligkeiten, die sie tragen konnten, und zogen nach Mamelodi, ei-
ner neuen schwarzen Siedlung, die die Regierung am entfernten
Ostrand von Pretoria errichtet hatte. Der Ausdruck "Lokation" ist
bewußt gewählt; da die Afrikaner als Abstraktion, ohne Status
oder Bedeutung in der Gesellschaft betrachtet werden, wird ihre
physische Verdrängung ebenfalls eher vage definiert, als in Wor-
ten, die für eine Bevölkerungsgruppe verwendet werden, deren Mit-
glieder legale Rechte und wahre Pflichten innehaben.
Das Privileg Land zu besitzen, war diesen Schwarzen für immer
verloren gegangen. Zuvor waren sie arm gewesen, aber jetzt waren
sie noch ärmer. In Eersternst mußte alles Geld, das sie verdienen
konnten, für Nahrung ausgegeben werden. Nun mußten sie sich Sor-
gen machen, wie sie auch noch die Miete bezahlen sollten. Im Ge-
gensatz zu weißen Mietern die schlimmstenfalls aus der Wohnung
gewiesen werden, wenn sie ihre Miete nicht zahlen können, wird
der Afrikaner, der mit seinen Mietzahlungen im Rückstand ist,
strafrechtlich verfolgt und ins Gefängnis gesperrt. Die Regierung
hatte den Afrikanern ein Dach über den Kopf gesetzt und schuldete
damit nach eigenem Errechnen den Afrikanern nichts mehr.
Zola Sonkosi
zurück