Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1975

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       Rolf Geffken
       

ÖFFENTLICHER DIENST UND GEWERKSCHAFTLICHE AUFGABE

I. Spätestens seit dem Streik Anfang 1972 sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in zunehmendem Maße demagogischen Angriffen seitens der Regierung, der Unternehmer und der herrschenden Me- dien ausgesetzt. Die dabei verwendeten Losungen reichen von der Beschwörung Parkinsonscher "Gesetze" über die Frage "Fressen die Beamten den Staat auf?" bis zum Vorwurf des Parasitentums der Staatsbeschäftigten auf Kosten des "Steuerzahlers". Man geht so- gar soweit, einen Interessengegensatz zwischen den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der übrigen Arbeiterklasse zu kon- struieren. Inzwischen offenbart sich, daß diese ideologische Propagandaof- fensive nichts anderem als der Vorbereitung und Erleichterung massiver Angriffe einerseits auf die Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst und andererseits auf das gegenüber der arbei- tenden Mehrheit der Bevölkerung bestehende öffentliche Dienstlei- stungsangebot diente. Am 19.12.1974 verabschiedeten Bundesregierung und Länderregierun- gen eine gemeinsame Erklärung, nach der bis zum 31.12.1976 im öf- fentlichen Dienst keine kostenwirksamen strukturellen Maßnahmen getroffen werden dürften. Zuvor hatten verschiedene Länderregie- rungen und Bundesverwaltungen einen Einstellungsstop und Stellen- einsparungen für den öffentlichen Dienst verkündet. Am weitesten war dabei der Hamburger Senat gegangen, der (nach dem Stellenbe- stand von Anfang 1974!) die S t r e i c h u n g jeder zweiten frei werdenden Stelle im öffentlichen Dienst der Hansestadt ver- fügte. Besonders betroffen waren davon insbesondere Schulen (weitere Vergrößerung der Klassenfrequenzen, erhöhter Unter- richtsstundenausfall), Kindergärten (Verkürzung der Aufenthalts- dauer), Krankenhäuser (neben der Stelleneinsparung: Senkung der Verweildauer von Patienten und Schließung von Krankenhäusern), Universitäten (Schließung von Bibliotheken, indirekte Verlänge- rung des Studiums). 1) Neben den Sparmaßnahmen, die angeblich der Entlastung der staat- lichen Haushalte dienen sollen, wird unter dem Schutz der Propa- ganda gegen die Staatsbeschäftigten die Privatisierung bestimmter Bereiche des öffentlichen Dienstes betrieben. So ist in Hamburg nicht nur die Privatisierung der Stadtreinigung, sondern auch von Teilen des Gesundheitswesens, bei der Bundespost von Teilen des Paketwesens und bei der Bundesbahn des Güterverkehrs geplant. Diese sich innerhalb kürzester Frist zuspitzende Entwicklung stellt dringender denn je die Frage nach Aufgaben, Funktion und Perspektive des öffentlichen Dienstes in dieser Gesellschaft. Sie zwingt zur Entwicklung von Alternativen gegenüber der jetzigen mit dem öffentlichen Dienst praktizierten Politik. 2) II. Mißverständnisse und Unklarheiten entstehen bereits bei der Defi- nition des Begriffs öffentlicher Dienst. Die in bürgerlichen Me- dien am Staatsdienst geübte "Kritik" konzentriert sich unausge- sprochen (aber nicht zufällig) auf die Arbeitssituation höherer und gehobener Beamter und unterschlägt dabei die Arbeitsbedingun- gen der Masse der Beschäftigten des mittleren und einfachen Dienstes der Beamten, wie der Arbeiter und Angestellten. Anderer- seits wird in den Vordergrund der Betrachtung meist die allge- meine Verwaltung gerückt, um die Begegnung des Normalbürgers mit einem "Amtsschimmel" stets neu zu reproduzieren und in der Erin- nerung des in der privaten Wirtschaft beschäftigten Lohnabhängi- gen stets wach zu halten. Ausgeblendet werden stattdessen gern Bereiche wie Stadtreinigung, Krankenhäuser, Kindergärten usw. Im sog. unmittelbaren öffentlichen Dienst, der die Beschäftigten bei den V e r w a l t u n g e n von Bund, Ländern und Gemein- den, der B u n d e s p o s t, B u n d e s b a h n und den Wirtschaftsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. sog. Eigenbetriebe, die nicht die Rechtsform einer AG oder GmbH haben) erfaßt, waren 1973 3,3 Mio 3) Arbeiter, Angestellte und Beamte beschäftigt. Auf den Bund (ohne Bahn und Post) entfielen dabei ca. 300 000, auf die Gemeinden mehr als 700 000, und auf die Länder 1,3 Mio Beschäftigte. Bei den Wirtschaftsunternehmen waren ca. 150 000, bei Bahn und Post insgesamt 900 000 Arbeits- kräfte beschäftigt. 4) Allein die Bundespost wird mit ihren ca. 500 000 Beschäftigten als "das größte Dienstleistungsunternehmen Europas" 5) bezeichnet. 1973 betrug der Anteil der Arbeiter im unmittelbaren öffentlichen Dienst 24,7%, der Angestellten 30,2% und der Beamten 44,7%. 6) Dabei muß berücksichtigt werden, daß der Anteil des Höheren und Gehobenen Dienstes nur in der Verwaltung der Gebietskörperschaf- ten, nicht aber bei Bahn und Post, sowie den Wirtschaftsunterneh- men über dem des einfachen und mittleren Dienstes der Beamten liegt. 7) In diesen Zahlen sind allerdings der sog. mittelbare öffentliche Dienst, zu dem z.B. die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Ar- beitsämtern und die Sozialversicherung mit den Orts- und Ersatz- krankenkassen zählen, sowie die öffentlichen Sparkassen und Rund- funkanstalten, öffentlichen Unternehmen, die Bundeswehr und der Bundesgrenzschutz noch nicht berücksichtigt. Mit diesen Bereichen erreicht die Zahl der Staatsbeschäftigten einen Gesamtumfang von 5,7 Mio. 8) Die Arbeitsverhältnisse dieser 5,7 Mio Beschäftigten werden, so- weit es sich um Beamte handelt g e s e t z l i c h, soweit es sich um Arbeiter und Angestellte handelt t a r i f v e r- t r a g l i c h geregelt. Die wichtigsten tarifvertraglichen Regelungen sind dabei der Bundes-Angestellten-tarifvertrag (BAT) für die Angestellten des Bundes, der Länder und Gemeinden, der Manteltarifvertrag für die Arbeiter des Bundes (MTB) und die Tarifverträge für die Beschäftigten bei Bahn und Post. Die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten wird in 11 (!) Personal Vertretungsgesetzen (das BundesPersVG für die Beschäf- tigten des Bundes einschließlich Bahn und Post und die Länder- PersVG für die Beschäftigten bei Ländern und Gemeinden) geregelt. Diese Gesetze sind von einer extremen Spaltung der Beschäftigten in "Gruppen" (Arbeiter/Angestellte/Beamte) beherrscht 9) und ver- suchen die kollektiven Vertretungsorgane (Personalräte) in hohem Maße an "Gemeinwohl" und Staatsinteresse zu binden. 10) Die im DGB organisierten Einzelgewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ÖTV, DPG, GdED, GEW) streben seit Anfang der 70er Jahre eine Reform des öffentlichen Dienstrechtes an, durch die ein einheitliches (gesetzlich zu regelndes) Grundlagenrecht und ein einheitliches Folgerecht (das tarifvertraglich regelbar sein soll und z.B. das Bezahlungssystem zum Gegenstand hat) für a l l e Beschäftigten geschaffen werden soll. 11) Die Regierung strebt hingegen eine Vereinheitlichung unter umgekehrten Vorzei- chen an: Sie will den gesamten öffentlichen Dienst praktisch ver- beamten. 12) Die Reform des öffentlichen Dienstes muß ebenso wie jede ange- sichts wachsender Angriffe auf die Beschäftigten notwendige ge- werkschaftliche Gegenoffensive die Funktion des öffentlichen Dienstes wie des Staates selbst hinterfragen. 13) III. Was sich in der Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre erstmals spontan zeigte und sich wie ein Betriebsunfall ausnahm, wird heute zum beherrschenden Bild des öffentlichen Dienstes: Es wer- den nicht nur "staatliche Vorzugstarife für große kapitalistische Gruppen" 14) im Energie- und Verkehrssektor festgelegt, sowie verbilligte Kredite, Subventionen und günstige Aufträge vergeben, sondern auch bestimmte Investitionen der Konzerne direkt finan- ziert und staatlich durchgeführt. Die dadurch entstehenden Lasten werden im Bereich staatlicher Dienstleistungssektoren durch er- höhte Gebühren und im Bereich direkter staatlicher Tätigkeit durch erhöhte Massen- und Verbrauchssteuern der arbeitenden Be- völkerung aufgebürdet. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes müssen die entstehenden Defizite durch steigende Ar- beitshetze und forcierte Rationalisierungen bezahlen. 15) So fiel der Personalkostenanteil der DBP trotz eines absoluten Anstiegs der Beschäftigtenzahl von 1953-1974 von über 70% auf rund 56%. Die Arbeitsproduktivität je Beschäftigten bei der Post übertraf hingegen mit 22,9% im Zeitraum von 1966-1969 die ent- sprechende Wachstumsrate der gesamten Volkswirtschaft (16,3%) bei weitem. 16) Die Bundesbahn verringerte in der Zeit von 1960-1973 ihren Personalbestand um 60 000 Beschäftigte. 17) Bis 1979 ist der Abbau weiterer 20 000 Arbeitsplätze geplant. 18) Begleitet werden diese Rationalisierungen etwa bei der Post durch die Zentralisierung der Paketzustellung und die Auflösung ganzer Postämter, oder bei der Bundesbahn durch die Stillegung zahlrei- cher für den Personennahverkehr wesentlicher aber für die Mono- pole uninteressanter Bahnlinien. Ganz offensichtlich reichen diese Maßnahmen aber nicht aus, um staatliche Mittel in dem für die Monopole "notwendigen" Umfang freizumachen. Auch die ständige Erhöhung des Lohnsteueraufkom- mens, sowie der Massenverbrauchssteuern 19) konnte und kann die- sen Bedarf nicht decken. So wird in der Diskussion um die Kosten des öffentlichen Dienstes "von interessierter Seite immer wieder darauf hingewiesen, daß es dringend geboten sei, die öffentlichen Ausgaben einzuschränken und die Kosten zu senken. Im Rahmen der Stabilitätsdiskussion gehörte dies zum ständigen Repertoire der Unternehmervertreter in der Konzertierten Aktion, die es nicht ein einziges Mal versäumten, einen Einspar- und Maßhalteappell an die öffentliche Hand zu richten". 20) Es ist kein Wunder, daß der Widerspruch zwischen wachsenden Anforderungen an den Staat sei- tens der arbeitenden Bevölkerung und zeitweiligen Konzessionen (quantitative Ausweitung des Bildungs- und Gesundheitswesens) 21) unter dem Stichwort "innere Reformen" einerseits und den ständig wachsenden materiellen Forderungen und Ansprüchen der Monopole zur Stützung ihrer Profite zugunsten der letzteren entschieden wurde (vgl. die Stichworte "überzogene Erwartungen der Öffent- lichkeit", "Reformeuphorie" usw.). Bedeutsam aber ist, daß mit der massiven Einschränkung des staatlichen Dienstleistungsange- bots im Bereich der Reproduktion der Arbeitskraft (Bildung, Ge- sundheitswesen, Kultur) die längerfristigen Interessen des Mono- polkapitals an qualifizierten und ständig reproduzierbaren Ar- beitskräften den kurzfristigen Profitinteressen in einer derart massiven Weise zum Opfer fallen. Die Tatsache, daß das Monopolka- pital mit diesem Eingriff in das Dienstleistungsangebot des Staa- tes nicht nur den unmittelbaren Interessen der Arbeiterklasse, sondern auch seinen eigenen längerfristigen Interessen zuwider- handelt, ist A u s d r u c k d e r a l l g e m e i n e n K r i s e d e s K a p i t a l i s m u s, die damit auch den öffentlichen Dienst in all seinen Bereichen erfaßt hat. Diese Entwicklung ist u.a. die Konsequenz aus der Tatsache, daß der Staat zwar ökonomische Funktionen in der kapitalistischen Gesell- schaft vollzieht, aber "kein Produzent von Wert und Mehrwert" ist. 22) Eben dies ist, "im Unterschied zu jedem Kapitalisten, auch nicht das Z i e l seiner ökonomischen Tätigkeit. Seine Rolle im Kapitalverwertungsprozeß wird von den herrschenden Ei- gentumsverhältnissen und den daraus resultierenden Produktions- verhältnissen bestimmt, deren Sicherung und Aufrechterhaltung sein Ziel ist. Daß er nicht selbst dem Zwang der Kapitalverwer- tung unterliegt, ist der eigentlich springende Punkt zur Erklä- rung seiner Rolle. Er kann und muß Kapital so mobilisieren und verwenden, daß die Verwertung des monopolistischen Kapitals er- möglicht, gestützt, verbessert wird... D.h., daß die ökonomische Funktion des Staates nur auf der mit staatlichem Zwang durchge- setzten Umverteilung des Nationaleinkommens beruhen kann." 23) Diese Umverteilung des Nationaleinkommens vollzieht sich nicht allein über eine klassenspezifische Aufteilung der Haushaltstitel und Verwendung staatlicher Mittel, sie vollzieht sich auch über eine bestimmte Politik staatlicher Unternehmen. So etwa im Ener- gie-, Verkehrs- und Nachrichtensektor: Die Hamburger Elektrizi- täts-Werke liefern an den Aluminium-Konzern Reynolds Strom zu ei- nem Preis von 2 Pfg. pro Kilowattstunde, während der Arbeiter- haushalt ca. 6 mal so viel zahlen muß. Die Bundesbahn finanziert Gleisanschlüsse praktisch selbst und fährt im Rohstoff- und Schwergütertransport für weit unter den Kosten liegende Tarife, während der Personenverkehr die dort ent- stehenden Defizite ausgleichen muß. Die DBP erbringt zahlreiche Leistungen für Großkonzerne weit unter Kosten. So legt die Fern- meldeordnung Sondertarife für gut zahlende Kunden fest (werden bei einem F-Teilnehmer mehr als 10 Fernsprechhauptanschlüsse auf einmal installiert, so ermäßigen sich z.B. die Anschließungsge- bühren von 200,- DM auf 50,- DM für jeden weiteren Anschluß), im Postverkehr werden Warensendungen, Massendrucksachen usw. weit unter den Gebühren für Standardsendungen befördert. Große Waren- hauskonzerne, wie z.B. Neckermann, befördern einen Teil ihrer Ar- tikel über ein eigenes Vertriebsnetz soweit die DBP (in großen Städten) nicht billiger befördern kann, nehmen die Post aber dort in Anspruch, wo sie weit über den Tarifen liegende Kosten zur Be- förderung aufwenden muß (Vertrieb in entlegene Ortschaften, Grenzgebiete usw.). Diese wenigen Beispiele, die in keiner Weise für die BRD spezi- fisch sind, sondern in allen monopolkapitalistischen Gesellschaf- ten anzutreffen sind, 24) zeigen, daß die "Hauptursache für die Unrentabilität" staatlicher Betriebe "in der bewußten Politik der bürgerlichen Regierungen" liegt. Diese Politik verfolgt das Ziel, "den staatlichen Sektor für die Festigung des privaten Sektors der Wirtschaft zu nutzen". 25) Das kommt nicht nur in einer Politik der Senkung der Abgabepreise für die Erzeugnisse der staatlichen Betriebe, sondern auch in der "Erhöhung der Verkaufspreise für die diesen Betrieben gelieferten ... Ausrüstungen zum Ausdruck." 26) So stellte der 1. Vorsitzende der Deutschen Postgewerkschaft auf dem 11. Kongreß der DPG in Hamburg 27) fest, daß die Bundespost, "auf dem Beschaffungsmarkt und auch im Investitions- und techni- schen Entwicklungsbereich von marktbeherrschenden Unternehmen" systematisch abhängig gemacht wird. Damit erfüllt sie - ähnlich wie die Bundesbahn, aber vor allem die Bundeswehr - die Rolle ei- nes von der beschränkten Kauf kraft der Massen unabhängigen "Nachfragers". Der durch die wachsenden Ansprüche der Monopole verursachte Ko- stendruck bewirkt nicht nur verstärkte Rationalisierungserschei- nungen und Dienstleistungsbeschränkungen des öffentlichen Dienstes, sondern verstärkt auch die Tendenz zur Privatisierung von Teilbereichen. Obwohl davon nur solche Bereiche betroffen sind, die Gewinnaussichten vermitteln (z.B. Paketverkehr zwischen Großstädten, Güternahverkehr, Städtereinigung) dürfte der Haupt- zweck der Privatisierung nicht allein in der Profitvermehrung der diese Bereiche übernehmenden Kapitalisten liegen, sondern in der durch die Privatisierung erheblich erleichterten Senkung der Lohnkosten und in der Ausschaltung (wenn auch noch so begrenzt) öffentlicher Kontrolle. Genau dies aber erleichtert nicht nur eine rigorosere Gebührenpolitik gegenüber der arbeitenden Bevöl- kerung, sondern auch eine weitere (womöglich staatlich subventio- nierte !) Verbilligung von Dienstleistungen gegenüber Konzernen. IV. Aus dieser Entwicklung leiten sich für die Beschäftigten des öf- fentlichen Dienstes und ihre Gewerkschaften wichtige Konsequenzen ab: 1. Den Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht nicht allein der "Staat" als Kontrahent gegenüber, sondern das diesen Staat für seine Zwecke einsetzende Monopolkapital. 2. Lohnverzicht im öffentlichen Dienst sichert keine Ar- beitsplätze in der privaten Wirtschaft: Die sog. Sparmaßnahmen fördern die Massenarbeitslosigkeit, senken die Massenkaufkraft und schränken das Dienstleistungsangebot für die Masse der Bürger ein. Der letzte Tarifabschluß war daher alles andere als "ein Akt der Solidarität mit den von Arbeitslosigkeit betroffenen Kollegen" (Kluncker). 3. Aktive Lohnpolitik im öffentlichen Dienst ginge aber in die falsche Richtung, würde sie vereinzelte "Gewinne" des Staates nachzuweisen versuchen. Zweck des bürgerlichen Staates ist nicht die Produktion von Wert und Mehrwert, sondern die Umverteilung staatlicher Mittel zugunsten der Monopolprofite. Die "gläsernen Taschen" staatlicher Betriebe sind daher zu suchen a) im staatlichen Haushalt (sowohl der Einnahmen wie der Ausga- benseite nach) b) in den über staatliche Vorleistungen ermöglichten Einnahmen der Monopole. 4. Da die wachsende Rolle des Staates als Garant des Monopolpro- fits auf dem Rücken der Beschäftigten (Rationalisierung, Steige- rung der Arbeitshetze} wie auf dem der arbeitenden Bevölkerung überhaupt (Einschränkung von kostenintensiven und vom Standpunkt des kurzfristigen Kapitalverwertungsinteresses uninteressanten Dienstleistungen) gleichermaßen ausgetragen wird, muß der Kampf um eine "andere" Rolle des Staates, d.h. eine Demokratisierung des Staatsapparates tendenziell zum Bestand jeder gewerkschaftli- chen Politik im öffentlichen Dienst gehören, will sie der gegen- wärtigen Propagandaoffensive gegen die Beschäftigten im öffentli- chen Dienst nicht von vornherein hilflos ausgeliefert sein. _____ 1) Vgl. dazu u.a. GEW - AKTUELL, Hamburg 8.1.75 und ÖTV-ECHO Nr. 1/2 1975. 2) Erste Ansätze liefert das Gesellschafts- und Berufspolitische Programm der Deutschen Postgewerkschaft. Abgedruckt in: Hauptvor- stand Organisation und Werbung (Hrsg.): ANLAGE ZUM PROTOKOLL DES 11. ORDENTLICHEN KONGRESSES DER DEUTSCHEN POSTGEWERKSCHAFT, Ffm 1975, S. 275-320. Zur Kritik des Programms vgl. R. Geffken: "Der 11. ordentliche Kongreß der Deutschen Postgewerkschaft" - Ein Bericht, in: DEMO- KRATIE UND RECHT 1974, S. 426 ff. Vgl. auch: G. Schmidt: "öffentlicher Dienst - für den Bürger, für die Gesellschaft", in: GEWERKSCHAFTLICHE MONATSHEFTE 1975, S. 65 ff.; R. Hoffmann: "Entwicklungstendenzen zur Rolle der Gewerk- schaften im öffentlichen Dienst" in: GEWERKSCHAFTLICHE MONATS- HEFTE 1975, S. 85 ff.; Prof. K. Dammann: "Privilegien" der Be- schäftigten im öffentlichen Dienst? - Zum Verhältnis von Arbei- ter- und Beamtenbewegung", in: DER DEUTSCHE BEAMTE, Zeitschrift des Deutschen Gewerkschaftsbundes 1975, S. 23 ff. 3) Vgl. Angaben bei H. Tofaute: "Ausgewählte Daten zu Struktur und Entwicklung des öffentlichen Dienstes", in: GEWERKSCHAFTLICHE MONATSHEFTE 1975, S. 74. Für 1972: C. Schäfer, R. Skiba, H. To- faute: "Probleme des Öffentlichen Dienstes" - Eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des Deut- schen Gewerkschaftsbundes, in: WSI-MITTEILUNGEN 1974, S. 404. 4) C. Schäfer u.a., ebd. 5) W. Hesselbach (Vors. des Verwaltungsrates der DBF): "Be- grüßungsansprache auf dem 11. DPG-Kongreß", in: Hauptvorstand der DPG (Hrsg.), TAGESPROTOKOLLE DES 11. ORDENTLICHEN KONGRESSES DER DEUTSCHEN POSTGEWERKSCHAFT, Ffm 1975, S. 57. 6) Vgl. Tabelle 3.2/5 in: (Autorenkollektiv): KLASSEN- UND SOZI- ALSTRUKTUR DER BRD 1950-1970, Teil II Sozialstatistische Analyse 1. Halbbd., Ffm 1974, S. 368 f. 7) Ebd. 8) C. Schäfer u.a.: a.a.O., S. 406. 9) Vgl. u.a.: R. Geffken: "PersVG-Reform angekündigt", in: NACH- RICHTEN ZUR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK, Ffm 8/72, S. 10 f.; "Kampf um Reformen im öffentlichen Dienst", in: ebd., 7/8/72, S. 28 f.; "PersVG völlig unzureichend: Landesvorschriften gefähr- det", in: ebd., 1/74, S. 15. 10) Vgl. NACHRICHTEN ZUR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 7/8/72, S. 10 f. 11) Vgl. "Einheitliches Dienstrecht" - Ein Diskussionsbeitrag der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, DGB-Bun- desvorstand (Hrsg.): SCHRIFTENREIHE DES DEUTSCHEN GEWERKSCHAFTS- BUNDES ZUR REFORM DES ÖFFENTLICHEN DIENSTRECHTS, Nr. 1, Düssel- dorf 1972. 12) Vgl. das Mehrheitsvotum der Regierungskommission. Kurzfassung in: SCHRIFTENREIHE DES DGB ZUR REFORM DES ÖFFENTLICHEN DIENST- RECHTS, Nr. 4, "Bericht der Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts", insbes. S. 73 ff. 13) Die Funktion des öffentlichen Dienstes leitet sich direkt aus den jeweiligen durch ihn wahrgenommenen Staatsfunktionen ab. Diese wiederum ergeben sich zunächst aus den grundlegenden Funk- tionen des Staates selbst. Thesen wie die, daß der Staat "die or- ganisierte Daseinsform der demokratisch und pluralitär struktu- rierten Gesellschaft" sei und "zur Erfüllung der von der Gesell- schaft gewollten Gemeinschaftsaufgaben" bestehe, werden diesem Erfordernis nicht gerecht. Sie widersprechen bereits einfachsten Erfahrungen gewerkschaftlicher Praxis. W. Behr: "Gedanken zur Neugestaltung des Rechts im öffentlichen Dienst", in der o.g. Schriftenreihe des DGB Nr. 2, S. 8. 14) Autorenkollektiv: DER STAATSMONOPOLISTISCHE KAPITALISMUS, Ffm 1972, S. 16. 15) Vgl. dazu K. Düll, D. Sauer: 'Rationalisierung im öffentli- chen Dienst" in: GEWERKSCHAFTLICHE MONATSHEFTE 1975, S. 97 ff. 16) E. Breit (Vorsitzender der Deutschen Postgewerkschaft): "Eröffnungsrede zum 11. ordentlichen Kongreß der Gewerkschaft", in: Tagesprotokolle, a.a.O., S. 23. 17) H. Tofaute: a.a.O., S. 72. 18) UNSERE ZEIT v. 5.4.1975, S. 5. 19) 1973 überstieg das Lohnsteueraufkommen das Aufkommen aus ver- anlagter Einkommensteuer und Körperschaftssteuer mit 61,2 Mrd. DM um 24.6.Mrd. DM (1972 noch um 18,2 Mrd. DM); vgl. Nr. 4/73 der "Informationen zur Wirtschaftsentwicklung und Lage der Arbeiter- klasse" (Hrsg. IMSF Ffm). 20) So ausdrücklich formuliert das als Vertreter des DGB an der Konzertierten Aktion beteiligte DGB-Bundesvorstandsnaitglied (Abt. Beamte) Gerhard Schmidt: a.a.O., S. 67 f. 21) Vgl. C. Schäfer u.a.: a.a.O., S. 408. 22) P. Hess: "Fragen der Theorie des staatsmonopolistischen Kapi- talismus und ihre Kritiker", in: BLÄTTER FÜR DEUTSCHE UND INTER- NATIONALE POLITIK 1974, S. 833. 23) Ebd., S. 833/834. 24) Für Frankreich vgl.: DER STAATSMONOPOLISTISCHE KAPITALISMUS, a.a.O., insbes. S. 518 ff. und S. 38 ff. 25) N.N. Inosemzew u.a.: POLITISCHE ÖKONOMIE DES DEUTSCHEN MONO- POLKAPITALISMUS, Berlin 1972, S. 432. 26) Ebd. 27) E. Breit: a.a.O., S. 28. zurück