Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1975
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Rolf Geffken
ÖFFENTLICHER DIENST UND GEWERKSCHAFTLICHE AUFGABE
I.
Spätestens seit dem Streik Anfang 1972 sind die Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes in zunehmendem Maße demagogischen Angriffen
seitens der Regierung, der Unternehmer und der herrschenden Me-
dien ausgesetzt. Die dabei verwendeten Losungen reichen von der
Beschwörung Parkinsonscher "Gesetze" über die Frage "Fressen die
Beamten den Staat auf?" bis zum Vorwurf des Parasitentums der
Staatsbeschäftigten auf Kosten des "Steuerzahlers". Man geht so-
gar soweit, einen Interessengegensatz zwischen den Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes und der übrigen Arbeiterklasse zu kon-
struieren.
Inzwischen offenbart sich, daß diese ideologische Propagandaof-
fensive nichts anderem als der Vorbereitung und Erleichterung
massiver Angriffe einerseits auf die Beschäftigungsbedingungen im
öffentlichen Dienst und andererseits auf das gegenüber der arbei-
tenden Mehrheit der Bevölkerung bestehende öffentliche Dienstlei-
stungsangebot diente.
Am 19.12.1974 verabschiedeten Bundesregierung und Länderregierun-
gen eine gemeinsame Erklärung, nach der bis zum 31.12.1976 im öf-
fentlichen Dienst keine kostenwirksamen strukturellen Maßnahmen
getroffen werden dürften. Zuvor hatten verschiedene Länderregie-
rungen und Bundesverwaltungen einen Einstellungsstop und Stellen-
einsparungen für den öffentlichen Dienst verkündet. Am weitesten
war dabei der Hamburger Senat gegangen, der (nach dem Stellenbe-
stand von Anfang 1974!) die S t r e i c h u n g jeder zweiten
frei werdenden Stelle im öffentlichen Dienst der Hansestadt ver-
fügte. Besonders betroffen waren davon insbesondere Schulen
(weitere Vergrößerung der Klassenfrequenzen, erhöhter Unter-
richtsstundenausfall), Kindergärten (Verkürzung der Aufenthalts-
dauer), Krankenhäuser (neben der Stelleneinsparung: Senkung der
Verweildauer von Patienten und Schließung von Krankenhäusern),
Universitäten (Schließung von Bibliotheken, indirekte Verlänge-
rung des Studiums). 1)
Neben den Sparmaßnahmen, die angeblich der Entlastung der staat-
lichen Haushalte dienen sollen, wird unter dem Schutz der Propa-
ganda gegen die Staatsbeschäftigten die Privatisierung bestimmter
Bereiche des öffentlichen Dienstes betrieben. So ist in Hamburg
nicht nur die Privatisierung der Stadtreinigung, sondern auch von
Teilen des Gesundheitswesens, bei der Bundespost von Teilen des
Paketwesens und bei der Bundesbahn des Güterverkehrs geplant.
Diese sich innerhalb kürzester Frist zuspitzende Entwicklung
stellt dringender denn je die Frage nach Aufgaben, Funktion und
Perspektive des öffentlichen Dienstes in dieser Gesellschaft. Sie
zwingt zur Entwicklung von Alternativen gegenüber der jetzigen
mit dem öffentlichen Dienst praktizierten Politik. 2)
II.
Mißverständnisse und Unklarheiten entstehen bereits bei der Defi-
nition des Begriffs öffentlicher Dienst. Die in bürgerlichen Me-
dien am Staatsdienst geübte "Kritik" konzentriert sich unausge-
sprochen (aber nicht zufällig) auf die Arbeitssituation höherer
und gehobener Beamter und unterschlägt dabei die Arbeitsbedingun-
gen der Masse der Beschäftigten des mittleren und einfachen
Dienstes der Beamten, wie der Arbeiter und Angestellten. Anderer-
seits wird in den Vordergrund der Betrachtung meist die allge-
meine Verwaltung gerückt, um die Begegnung des Normalbürgers mit
einem "Amtsschimmel" stets neu zu reproduzieren und in der Erin-
nerung des in der privaten Wirtschaft beschäftigten Lohnabhängi-
gen stets wach zu halten. Ausgeblendet werden stattdessen gern
Bereiche wie Stadtreinigung, Krankenhäuser, Kindergärten usw.
Im sog. unmittelbaren öffentlichen Dienst, der die Beschäftigten
bei den V e r w a l t u n g e n von Bund, Ländern und Gemein-
den, der B u n d e s p o s t, B u n d e s b a h n und den
Wirtschaftsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B.
sog. Eigenbetriebe, die nicht die Rechtsform einer AG oder GmbH
haben) erfaßt, waren 1973 3,3 Mio 3) Arbeiter, Angestellte und
Beamte beschäftigt. Auf den Bund (ohne Bahn und Post) entfielen
dabei ca. 300 000, auf die Gemeinden mehr als 700 000, und auf
die Länder 1,3 Mio Beschäftigte. Bei den Wirtschaftsunternehmen
waren ca. 150 000, bei Bahn und Post insgesamt 900 000 Arbeits-
kräfte beschäftigt. 4) Allein die Bundespost wird mit ihren ca.
500 000 Beschäftigten als "das größte Dienstleistungsunternehmen
Europas" 5) bezeichnet.
1973 betrug der Anteil der Arbeiter im unmittelbaren öffentlichen
Dienst 24,7%, der Angestellten 30,2% und der Beamten 44,7%. 6)
Dabei muß berücksichtigt werden, daß der Anteil des Höheren und
Gehobenen Dienstes nur in der Verwaltung der Gebietskörperschaf-
ten, nicht aber bei Bahn und Post, sowie den Wirtschaftsunterneh-
men über dem des einfachen und mittleren Dienstes der Beamten
liegt. 7)
In diesen Zahlen sind allerdings der sog. mittelbare öffentliche
Dienst, zu dem z.B. die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Ar-
beitsämtern und die Sozialversicherung mit den Orts- und Ersatz-
krankenkassen zählen, sowie die öffentlichen Sparkassen und Rund-
funkanstalten, öffentlichen Unternehmen, die Bundeswehr und der
Bundesgrenzschutz noch nicht berücksichtigt. Mit diesen Bereichen
erreicht die Zahl der Staatsbeschäftigten einen Gesamtumfang von
5,7 Mio. 8)
Die Arbeitsverhältnisse dieser 5,7 Mio Beschäftigten werden, so-
weit es sich um Beamte handelt g e s e t z l i c h, soweit es
sich um Arbeiter und Angestellte handelt t a r i f v e r-
t r a g l i c h geregelt. Die wichtigsten tarifvertraglichen
Regelungen sind dabei der Bundes-Angestellten-tarifvertrag (BAT)
für die Angestellten des Bundes, der Länder und Gemeinden, der
Manteltarifvertrag für die Arbeiter des Bundes (MTB) und die
Tarifverträge für die Beschäftigten bei Bahn und Post.
Die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten wird in 11 (!)
Personal Vertretungsgesetzen (das BundesPersVG für die Beschäf-
tigten des Bundes einschließlich Bahn und Post und die Länder-
PersVG für die Beschäftigten bei Ländern und Gemeinden) geregelt.
Diese Gesetze sind von einer extremen Spaltung der Beschäftigten
in "Gruppen" (Arbeiter/Angestellte/Beamte) beherrscht 9) und ver-
suchen die kollektiven Vertretungsorgane (Personalräte) in hohem
Maße an "Gemeinwohl" und Staatsinteresse zu binden. 10)
Die im DGB organisierten Einzelgewerkschaften des öffentlichen
Dienstes (ÖTV, DPG, GdED, GEW) streben seit Anfang der 70er
Jahre eine Reform des öffentlichen Dienstrechtes an, durch die
ein einheitliches (gesetzlich zu regelndes) Grundlagenrecht und
ein einheitliches Folgerecht (das tarifvertraglich regelbar sein
soll und z.B. das Bezahlungssystem zum Gegenstand hat) für
a l l e Beschäftigten geschaffen werden soll. 11) Die Regierung
strebt hingegen eine Vereinheitlichung unter umgekehrten Vorzei-
chen an: Sie will den gesamten öffentlichen Dienst praktisch ver-
beamten. 12)
Die Reform des öffentlichen Dienstes muß ebenso wie jede ange-
sichts wachsender Angriffe auf die Beschäftigten notwendige ge-
werkschaftliche Gegenoffensive die Funktion des öffentlichen
Dienstes wie des Staates selbst hinterfragen. 13)
III.
Was sich in der Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre erstmals
spontan zeigte und sich wie ein Betriebsunfall ausnahm, wird
heute zum beherrschenden Bild des öffentlichen Dienstes: Es wer-
den nicht nur "staatliche Vorzugstarife für große kapitalistische
Gruppen" 14) im Energie- und Verkehrssektor festgelegt, sowie
verbilligte Kredite, Subventionen und günstige Aufträge vergeben,
sondern auch bestimmte Investitionen der Konzerne direkt finan-
ziert und staatlich durchgeführt. Die dadurch entstehenden Lasten
werden im Bereich staatlicher Dienstleistungssektoren durch er-
höhte Gebühren und im Bereich direkter staatlicher Tätigkeit
durch erhöhte Massen- und Verbrauchssteuern der arbeitenden Be-
völkerung aufgebürdet. Die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes müssen die entstehenden Defizite durch steigende Ar-
beitshetze und forcierte Rationalisierungen bezahlen. 15)
So fiel der Personalkostenanteil der DBP trotz eines absoluten
Anstiegs der Beschäftigtenzahl von 1953-1974 von über 70% auf
rund 56%. Die Arbeitsproduktivität je Beschäftigten bei der Post
übertraf hingegen mit 22,9% im Zeitraum von 1966-1969 die ent-
sprechende Wachstumsrate der gesamten Volkswirtschaft (16,3%) bei
weitem. 16) Die Bundesbahn verringerte in der Zeit von 1960-1973
ihren Personalbestand um 60 000 Beschäftigte. 17) Bis 1979 ist
der Abbau weiterer 20 000 Arbeitsplätze geplant. 18)
Begleitet werden diese Rationalisierungen etwa bei der Post durch
die Zentralisierung der Paketzustellung und die Auflösung ganzer
Postämter, oder bei der Bundesbahn durch die Stillegung zahlrei-
cher für den Personennahverkehr wesentlicher aber für die Mono-
pole uninteressanter Bahnlinien.
Ganz offensichtlich reichen diese Maßnahmen aber nicht aus, um
staatliche Mittel in dem für die Monopole "notwendigen" Umfang
freizumachen. Auch die ständige Erhöhung des Lohnsteueraufkom-
mens, sowie der Massenverbrauchssteuern 19) konnte und kann die-
sen Bedarf nicht decken. So wird in der Diskussion um die Kosten
des öffentlichen Dienstes "von interessierter Seite immer wieder
darauf hingewiesen, daß es dringend geboten sei, die öffentlichen
Ausgaben einzuschränken und die Kosten zu senken. Im Rahmen der
Stabilitätsdiskussion gehörte dies zum ständigen Repertoire der
Unternehmervertreter in der Konzertierten Aktion, die es nicht
ein einziges Mal versäumten, einen Einspar- und Maßhalteappell an
die öffentliche Hand zu richten". 20) Es ist kein Wunder, daß der
Widerspruch zwischen wachsenden Anforderungen an den Staat sei-
tens der arbeitenden Bevölkerung und zeitweiligen Konzessionen
(quantitative Ausweitung des Bildungs- und Gesundheitswesens) 21)
unter dem Stichwort "innere Reformen" einerseits und den ständig
wachsenden materiellen Forderungen und Ansprüchen der Monopole
zur Stützung ihrer Profite zugunsten der letzteren entschieden
wurde (vgl. die Stichworte "überzogene Erwartungen der Öffent-
lichkeit", "Reformeuphorie" usw.). Bedeutsam aber ist, daß mit
der massiven Einschränkung des staatlichen Dienstleistungsange-
bots im Bereich der Reproduktion der Arbeitskraft (Bildung, Ge-
sundheitswesen, Kultur) die längerfristigen Interessen des Mono-
polkapitals an qualifizierten und ständig reproduzierbaren Ar-
beitskräften den kurzfristigen Profitinteressen in einer derart
massiven Weise zum Opfer fallen. Die Tatsache, daß das Monopolka-
pital mit diesem Eingriff in das Dienstleistungsangebot des Staa-
tes nicht nur den unmittelbaren Interessen der Arbeiterklasse,
sondern auch seinen eigenen längerfristigen Interessen zuwider-
handelt, ist A u s d r u c k d e r a l l g e m e i n e n
K r i s e d e s K a p i t a l i s m u s, die damit auch den
öffentlichen Dienst in all seinen Bereichen erfaßt hat. Diese
Entwicklung ist u.a. die Konsequenz aus der Tatsache, daß der
Staat zwar ökonomische Funktionen in der kapitalistischen Gesell-
schaft vollzieht, aber "kein Produzent von Wert und Mehrwert"
ist. 22) Eben dies ist, "im Unterschied zu jedem Kapitalisten,
auch nicht das Z i e l seiner ökonomischen Tätigkeit. Seine
Rolle im Kapitalverwertungsprozeß wird von den herrschenden Ei-
gentumsverhältnissen und den daraus resultierenden Produktions-
verhältnissen bestimmt, deren Sicherung und Aufrechterhaltung
sein Ziel ist. Daß er nicht selbst dem Zwang der Kapitalverwer-
tung unterliegt, ist der eigentlich springende Punkt zur Erklä-
rung seiner Rolle. Er kann und muß Kapital so mobilisieren und
verwenden, daß die Verwertung des monopolistischen Kapitals er-
möglicht, gestützt, verbessert wird... D.h., daß die ökonomische
Funktion des Staates nur auf der mit staatlichem Zwang durchge-
setzten Umverteilung des Nationaleinkommens beruhen kann." 23)
Diese Umverteilung des Nationaleinkommens vollzieht sich nicht
allein über eine klassenspezifische Aufteilung der Haushaltstitel
und Verwendung staatlicher Mittel, sie vollzieht sich auch über
eine bestimmte Politik staatlicher Unternehmen. So etwa im Ener-
gie-, Verkehrs- und Nachrichtensektor: Die Hamburger Elektrizi-
täts-Werke liefern an den Aluminium-Konzern Reynolds Strom zu ei-
nem Preis von 2 Pfg. pro Kilowattstunde, während der Arbeiter-
haushalt ca. 6 mal so viel zahlen muß.
Die Bundesbahn finanziert Gleisanschlüsse praktisch selbst und
fährt im Rohstoff- und Schwergütertransport für weit unter den
Kosten liegende Tarife, während der Personenverkehr die dort ent-
stehenden Defizite ausgleichen muß. Die DBP erbringt zahlreiche
Leistungen für Großkonzerne weit unter Kosten. So legt die Fern-
meldeordnung Sondertarife für gut zahlende Kunden fest (werden
bei einem F-Teilnehmer mehr als 10 Fernsprechhauptanschlüsse auf
einmal installiert, so ermäßigen sich z.B. die Anschließungsge-
bühren von 200,- DM auf 50,- DM für jeden weiteren Anschluß), im
Postverkehr werden Warensendungen, Massendrucksachen usw. weit
unter den Gebühren für Standardsendungen befördert. Große Waren-
hauskonzerne, wie z.B. Neckermann, befördern einen Teil ihrer Ar-
tikel über ein eigenes Vertriebsnetz soweit die DBP (in großen
Städten) nicht billiger befördern kann, nehmen die Post aber dort
in Anspruch, wo sie weit über den Tarifen liegende Kosten zur Be-
förderung aufwenden muß (Vertrieb in entlegene Ortschaften,
Grenzgebiete usw.).
Diese wenigen Beispiele, die in keiner Weise für die BRD spezi-
fisch sind, sondern in allen monopolkapitalistischen Gesellschaf-
ten anzutreffen sind, 24) zeigen, daß die "Hauptursache für die
Unrentabilität" staatlicher Betriebe "in der bewußten Politik der
bürgerlichen Regierungen" liegt. Diese Politik verfolgt das Ziel,
"den staatlichen Sektor für die Festigung des privaten Sektors
der Wirtschaft zu nutzen". 25)
Das kommt nicht nur in einer Politik der Senkung der Abgabepreise
für die Erzeugnisse der staatlichen Betriebe, sondern auch in der
"Erhöhung der Verkaufspreise für die diesen Betrieben gelieferten
... Ausrüstungen zum Ausdruck." 26)
So stellte der 1. Vorsitzende der Deutschen Postgewerkschaft auf
dem 11. Kongreß der DPG in Hamburg 27) fest, daß die Bundespost,
"auf dem Beschaffungsmarkt und auch im Investitions- und techni-
schen Entwicklungsbereich von marktbeherrschenden Unternehmen"
systematisch abhängig gemacht wird. Damit erfüllt sie - ähnlich
wie die Bundesbahn, aber vor allem die Bundeswehr - die Rolle ei-
nes von der beschränkten Kauf kraft der Massen unabhängigen
"Nachfragers".
Der durch die wachsenden Ansprüche der Monopole verursachte Ko-
stendruck bewirkt nicht nur verstärkte Rationalisierungserschei-
nungen und Dienstleistungsbeschränkungen des öffentlichen
Dienstes, sondern verstärkt auch die Tendenz zur Privatisierung
von Teilbereichen. Obwohl davon nur solche Bereiche betroffen
sind, die Gewinnaussichten vermitteln (z.B. Paketverkehr zwischen
Großstädten, Güternahverkehr, Städtereinigung) dürfte der Haupt-
zweck der Privatisierung nicht allein in der Profitvermehrung der
diese Bereiche übernehmenden Kapitalisten liegen, sondern in der
durch die Privatisierung erheblich erleichterten Senkung der
Lohnkosten und in der Ausschaltung (wenn auch noch so begrenzt)
öffentlicher Kontrolle. Genau dies aber erleichtert nicht nur
eine rigorosere Gebührenpolitik gegenüber der arbeitenden Bevöl-
kerung, sondern auch eine weitere (womöglich staatlich subventio-
nierte !) Verbilligung von Dienstleistungen gegenüber Konzernen.
IV.
Aus dieser Entwicklung leiten sich für die Beschäftigten des öf-
fentlichen Dienstes und ihre Gewerkschaften wichtige Konsequenzen
ab:
1. Den Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht nicht allein
der "Staat" als Kontrahent gegenüber, sondern das diesen Staat
für seine Zwecke einsetzende Monopolkapital.
2. Lohnverzicht im öffentlichen Dienst sichert keine Ar-
beitsplätze in der privaten Wirtschaft: Die sog. Sparmaßnahmen
fördern die Massenarbeitslosigkeit, senken die Massenkaufkraft
und schränken das Dienstleistungsangebot für die Masse der Bürger
ein.
Der letzte Tarifabschluß war daher alles andere als "ein Akt der
Solidarität mit den von Arbeitslosigkeit betroffenen Kollegen"
(Kluncker).
3. Aktive Lohnpolitik im öffentlichen Dienst ginge aber in die
falsche Richtung, würde sie vereinzelte "Gewinne" des Staates
nachzuweisen versuchen. Zweck des bürgerlichen Staates ist nicht
die Produktion von Wert und Mehrwert, sondern die Umverteilung
staatlicher Mittel zugunsten der Monopolprofite.
Die "gläsernen Taschen" staatlicher Betriebe sind daher zu suchen
a) im staatlichen Haushalt (sowohl der Einnahmen wie der Ausga-
benseite nach)
b) in den über staatliche Vorleistungen ermöglichten Einnahmen
der Monopole.
4. Da die wachsende Rolle des Staates als Garant des Monopolpro-
fits auf dem Rücken der Beschäftigten (Rationalisierung, Steige-
rung der Arbeitshetze} wie auf dem der arbeitenden Bevölkerung
überhaupt (Einschränkung von kostenintensiven und vom Standpunkt
des kurzfristigen Kapitalverwertungsinteresses uninteressanten
Dienstleistungen) gleichermaßen ausgetragen wird, muß der Kampf
um eine "andere" Rolle des Staates, d.h. eine Demokratisierung
des Staatsapparates tendenziell zum Bestand jeder gewerkschaftli-
chen Politik im öffentlichen Dienst gehören, will sie der gegen-
wärtigen Propagandaoffensive gegen die Beschäftigten im öffentli-
chen Dienst nicht von vornherein hilflos ausgeliefert sein.
_____
1) Vgl. dazu u.a. GEW - AKTUELL, Hamburg 8.1.75 und ÖTV-ECHO Nr.
1/2 1975.
2) Erste Ansätze liefert das Gesellschafts- und Berufspolitische
Programm der Deutschen Postgewerkschaft. Abgedruckt in: Hauptvor-
stand Organisation und Werbung (Hrsg.): ANLAGE ZUM PROTOKOLL DES
11. ORDENTLICHEN KONGRESSES DER DEUTSCHEN POSTGEWERKSCHAFT, Ffm
1975, S. 275-320.
Zur Kritik des Programms vgl. R. Geffken: "Der 11. ordentliche
Kongreß der Deutschen Postgewerkschaft" - Ein Bericht, in: DEMO-
KRATIE UND RECHT 1974, S. 426 ff.
Vgl. auch: G. Schmidt: "öffentlicher Dienst - für den Bürger, für
die Gesellschaft", in: GEWERKSCHAFTLICHE MONATSHEFTE 1975, S. 65
ff.; R. Hoffmann: "Entwicklungstendenzen zur Rolle der Gewerk-
schaften im öffentlichen Dienst" in: GEWERKSCHAFTLICHE MONATS-
HEFTE 1975, S. 85 ff.; Prof. K. Dammann: "Privilegien" der Be-
schäftigten im öffentlichen Dienst? - Zum Verhältnis von Arbei-
ter- und Beamtenbewegung", in: DER DEUTSCHE BEAMTE, Zeitschrift
des Deutschen Gewerkschaftsbundes 1975, S. 23 ff.
3) Vgl. Angaben bei H. Tofaute: "Ausgewählte Daten zu Struktur
und Entwicklung des öffentlichen Dienstes", in: GEWERKSCHAFTLICHE
MONATSHEFTE 1975, S. 74. Für 1972: C. Schäfer, R. Skiba, H. To-
faute: "Probleme des Öffentlichen Dienstes" - Eine Untersuchung
des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des Deut-
schen Gewerkschaftsbundes, in: WSI-MITTEILUNGEN 1974, S. 404.
4) C. Schäfer u.a., ebd.
5) W. Hesselbach (Vors. des Verwaltungsrates der DBF): "Be-
grüßungsansprache auf dem 11. DPG-Kongreß", in: Hauptvorstand
der DPG (Hrsg.), TAGESPROTOKOLLE DES 11. ORDENTLICHEN KONGRESSES
DER DEUTSCHEN POSTGEWERKSCHAFT, Ffm 1975, S. 57.
6) Vgl. Tabelle 3.2/5 in: (Autorenkollektiv): KLASSEN- UND SOZI-
ALSTRUKTUR DER BRD 1950-1970, Teil II Sozialstatistische Analyse
1. Halbbd., Ffm 1974, S. 368 f.
7) Ebd.
8) C. Schäfer u.a.: a.a.O., S. 406.
9) Vgl. u.a.: R. Geffken: "PersVG-Reform angekündigt", in: NACH-
RICHTEN ZUR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK, Ffm 8/72, S. 10 f.;
"Kampf um Reformen im öffentlichen Dienst", in: ebd., 7/8/72, S.
28 f.; "PersVG völlig unzureichend: Landesvorschriften gefähr-
det", in: ebd., 1/74, S. 15.
10) Vgl. NACHRICHTEN ZUR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 7/8/72,
S. 10 f.
11) Vgl. "Einheitliches Dienstrecht" - Ein Diskussionsbeitrag der
Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, DGB-Bun-
desvorstand (Hrsg.): SCHRIFTENREIHE DES DEUTSCHEN GEWERKSCHAFTS-
BUNDES ZUR REFORM DES ÖFFENTLICHEN DIENSTRECHTS, Nr. 1, Düssel-
dorf 1972.
12) Vgl. das Mehrheitsvotum der Regierungskommission. Kurzfassung
in: SCHRIFTENREIHE DES DGB ZUR REFORM DES ÖFFENTLICHEN DIENST-
RECHTS, Nr. 4, "Bericht der Studienkommission für die Reform des
öffentlichen Dienstrechts", insbes. S. 73 ff.
13) Die Funktion des öffentlichen Dienstes leitet sich direkt aus
den jeweiligen durch ihn wahrgenommenen Staatsfunktionen ab.
Diese wiederum ergeben sich zunächst aus den grundlegenden Funk-
tionen des Staates selbst. Thesen wie die, daß der Staat "die or-
ganisierte Daseinsform der demokratisch und pluralitär struktu-
rierten Gesellschaft" sei und "zur Erfüllung der von der Gesell-
schaft gewollten Gemeinschaftsaufgaben" bestehe, werden diesem
Erfordernis nicht gerecht. Sie widersprechen bereits einfachsten
Erfahrungen gewerkschaftlicher Praxis. W. Behr: "Gedanken zur
Neugestaltung des Rechts im öffentlichen Dienst", in der o.g.
Schriftenreihe des DGB Nr. 2, S. 8.
14) Autorenkollektiv: DER STAATSMONOPOLISTISCHE KAPITALISMUS, Ffm
1972, S. 16.
15) Vgl. dazu K. Düll, D. Sauer: 'Rationalisierung im öffentli-
chen Dienst" in: GEWERKSCHAFTLICHE MONATSHEFTE 1975, S. 97 ff.
16) E. Breit (Vorsitzender der Deutschen Postgewerkschaft):
"Eröffnungsrede zum 11. ordentlichen Kongreß der Gewerkschaft",
in: Tagesprotokolle, a.a.O., S. 23.
17) H. Tofaute: a.a.O., S. 72.
18) UNSERE ZEIT v. 5.4.1975, S. 5.
19) 1973 überstieg das Lohnsteueraufkommen das Aufkommen aus ver-
anlagter Einkommensteuer und Körperschaftssteuer mit 61,2 Mrd. DM
um 24.6.Mrd. DM (1972 noch um 18,2 Mrd. DM); vgl. Nr. 4/73 der
"Informationen zur Wirtschaftsentwicklung und Lage der Arbeiter-
klasse" (Hrsg. IMSF Ffm).
20) So ausdrücklich formuliert das als Vertreter des DGB an der
Konzertierten Aktion beteiligte DGB-Bundesvorstandsnaitglied
(Abt. Beamte) Gerhard Schmidt: a.a.O., S. 67 f.
21) Vgl. C. Schäfer u.a.: a.a.O., S. 408.
22) P. Hess: "Fragen der Theorie des staatsmonopolistischen Kapi-
talismus und ihre Kritiker", in: BLÄTTER FÜR DEUTSCHE UND INTER-
NATIONALE POLITIK 1974, S. 833.
23) Ebd., S. 833/834.
24) Für Frankreich vgl.: DER STAATSMONOPOLISTISCHE KAPITALISMUS,
a.a.O., insbes. S. 518 ff. und S. 38 ff.
25) N.N. Inosemzew u.a.: POLITISCHE ÖKONOMIE DES DEUTSCHEN MONO-
POLKAPITALISMUS, Berlin 1972, S. 432.
26) Ebd.
27) E. Breit: a.a.O., S. 28.
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