Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1975
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Rezensionen
Volker Ronge/Günter Schmieg:
RESTRIKTIONEN POLITISCHER PLANUNG
Athenäum Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 1973.
Der Anspruch, den R/S erheben, besteht in nichts Geringerem als
einen "politökonomischen Ansatz zur Planung /14/ zu liefern. Aus
der Kritik formaler Planungsdefinitionen, die zu dem richtigen
Ergebnis kommt: "Planung kann zureichend nicht in der Begriff-
lichkeit von Zweck- und Konditionalprogrammen erfaßt werden"
/12/, versuchen sie Planung als "Staatsfunktion", als
"funktionale Beziehung zwischen Ökonomie und Politik" /14/ zu be-
greifen.
Allerdings bleibt der solcherart "systemtheoretisch und nicht
entscheidungstheoretisch gefaßte Planungsbegriff" /12/ bemerkens-
wert unscharf. Er verschwimmt mit dem Begriff Politik und wird
nur noch gekennzeichnet als eine "politische Problemlösungsstra-
tegie" 7287 für ein "Intersystemproblem", nämlich die funktiona-
len Beziehungen zwischen Wirtschaftssystem und politischem Sy-
stem" 7147. Der Begriff Planung wird also nur relational gefaßt.
Notwendig bleiben deshalb interne Strukturen und Prozesse des
Staatsapparates, deren Behandlung überhaupt erst eine Unterschei-
dung von Planung und herkömmlichem Verwaltungshandeln belegen
könnte, ausgeblendet.
Zugleich zeigt sich bei der Kennzeichnung des so verstandenen
Planungsbegriffs als "polit-ökonomisch" die für R/S, wie auch zum
Beispiel bei Naschold, Offe u.a., typische Inflationierung des
Anspruchs Politischer Ökonomie. Ohne daß der unterschiedliche
Stellenwert und die Herkunft, die sich in der verschiedenen Be-
grifflichkeit ausdrücken, überhaupt als Problem aufgenommen, ge-
schweige denn zum Thema gemacht wird, werden systemtheoretische
Theoreme mit marxistischen Kategorien drapiert.
Gleichzeitig wird - so jedenfalls wieder der Anspruch - "ein em-
pirischer Versuch unternommen, die abstrakt allgemeine Kapitalis-
musanalyse mit historisch-konkreten Phänomenen zu vermitteln."
/9/ Vorgelegt wird dazu eine lose verknüpfte Zusammenstellung von
Untersuchungen zur Bildungs- und zur Finanzplanung, die durch an-
spruchsvoll aufgebaute allgemeine Teile zusammengespannt werden.
Die Einzeldarstellungen stützen sich recht materialreich auf Aus-
einandersetzungen mit der "Wachstumstheorie" und auf "Theoreme
der Finanzkrise des Staates" (O'Connor) und dazu beigebrachtes
statistisches Material. Allerdings zeigt sich schon hier in der -
natürlich mit kritischen Anmerkungen versehenen - sorglosen Be-
handlung des von den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften produ-
zierten Materials eine methodische und theoretische Oberfläch-
lichkeit. Bei dem Versuch, möglichst viel und am besten für jeden
etwas zu bringen, leidet die Genauigkeit der Untersuchung und er-
zeugt zahlreiche Unklarheiten und Widersprüche, wobei durchaus
interessante Partialhypothesen verschenkt werden.
Die Einordnung solcher Einzelfragen wird aber verhindert durch
grundlegende Mängel des gesamten Ansatzes. Nach einer Absage an
vorschnelle und verkürzte Auffassungen über die Aufgaben und Tä-
tigkeiten des Staates entwickeln R/S ihre eigene Vorgehensweise,
die vor allem durch zwei Begriffe zu kennzeichnen ist:
"Perzeptionsanalyse" und "Restriktionsanalyse". Erstens wird un-
terschieden zwischen realen Problemen und ihrer Wahrnehmung durch
das "politische System". Für die konkreten staatlichen Aktivitä-
ten ist es demnach ausschlaggebend, wie Konflikte und Krisen er-
fahren werden. Zweitens wird gefragt nach der "Differenz zwischen
Intention und Realisierung" staatlicher Planung. /267/ Gesehen
werden "die relevanten Restriktionen erst im Bereich der Pla-
nungsimplementation" /24/, so "daß die entscheidenden Restriktio-
nen politischer Planung 'extern' gesetzt und strukturell gegeben"
/24, 25/ auftreten.
Bei beiden Aspekten, gefaßt als die Bedeutung der Wahrnehmung und
des Bewußtseins der Beteiligten bei der Erstellung politischer
Programme und Aktivitäten zum einen und als die Untersuchung der
Handlungsgrenzen des bürgerlichen Staates zum ändern, könnten of-
fene Fragen marxistischer Staatstheorie angegangen werden. In der
Behandlung bei R/S werden aber mehr Unklarheiten erzeugt, die auf
Mängeln in der Kenntnis marxistischer Theorie und Methode und
zweitens auf politischer Desorientiertheit über die Rolle von
Wissenschaft in der kapitalistischen Gesellschaft beruhen.
Zunächst wird das Problem der Notwendigkeit der gesetzmäßigen
Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft aufgeworfen. Die Per-
zeptionsanalyse in der Fassung R/S will unter dem Anspruch einer
Präzisierung "unterscheiden zwischen zwei Kriterien von 'Er-
forderlichkeit'. Das erste Kriterium ist ein insofern 'objek-
tives' als das Überleben des Gesamtsystems oder, abstrakter,
seine Identität tangiert ist". /16/ Zweitens gilt es dann, so
R/S, "diese systematisch gefaßte objektive Erforderlichkeit (zu)
unterscheiden von allen innerhalb des Systems kursierenden
Vorstellungen über Erforderlichkeit". /16/ Die Erklärungskraft
der "politischen Ökonomie als Wissenschaft von den Produktions-
und Verteilungsverhältnissen der kapitalistischen Gesellschaft"
wird dann befragt auf ihre prognostische Relevanz. "Wenn marxi-
stische Wissenschaft glaubt, das 'Bewegungsgesetz' der bürgerli-
chen Gesellschaft erkannt zu haben, wie Marx das im 'Kapital' ge-
tan hat - muß sie dann nicht in der Lage sein, die Bewegung die-
ses Gesetzes in futurum voraussagen zu können?" /16, 17/ Unter
Berufung auf Altvater und Kuczynski wird eine "bescheidene Basis
des Wissen-Könnens" behauptet. Dies führt "für die vorliegende
Arbeit zur methodischen Konsequenz, das Planungs s e l b s t-
v e r s t ä n d n i s des politischen Systems zum Ausgangspunkt
der Untersuchung zu machen, von ihm aus die Planungsfunktion zu
erschließen." "Denn wenn niemand, weder wir noch das politische
System, dessen objektiv erforderliche Funktionsleistung kennt -
... - dann müssen wir an dem Punkt ansetzen, wo das System
s i c h s e i n e F u n k t i o n d e f i n i e r t, und dür-
fen nicht als Bezugsgröße des realen Handelns eine v o r g e-
g e b e n e Funktion einführen." /19, 20/
Was hier vorliegt, ist nichts anderes, als daß mit systemtheore-
tischen Mißverständnissen, und zwar ausgehend von einem selbst
immenent schon überholten Struktur-Funktionalismus, Schindluder
mit der marxistischen Theorie getrieben wird. Im Unverständnis
über den Charakter gesellschaftlicher Gesetze werden Systemfunk-
tionen den Handlungen der Menschen abstrakt gegenübergestellt.
R/S reproduzieren damit lediglich das Schisma zwischen bürgerli-
chen System- und Handlungstheorien /12/. Zwar betonen R/S zu
Recht die Probleme der Perzeption und Interpretation jeweiliger
Krisensituationen in ihrer Bedeutung für konkrete Aktivitäten.
Auch ist es richtig, daß innerhalb der Darstellung im 'Kapital'
keine konkrete Analyse der historischen Modifikationen der Staat-
stätigkeit vorliegt. Voraussetzung dafür wäre die weitere Unter-
suchung der realen Entwicklungsgesetze der Kapitalverwertung und
der entsprechenden gesetzmäßigen Veränderung staatlicher Tätig-
keiten, d.h. daß die Vermittlung theoretischer Kategorien mit em-
pirischem Material vorangetrieben werden muß bis zur Untersuchung
der konkret-historischen Erscheinungen der Konkurrenz, der Kri-
senzyklen und der staatlichen Aktivitäten. R/S unternehmen nicht
einmal den Versuch, den von ihnen bemühten Begriff der
"Vergesellschaftung" zu entfalten und auf seine Tragfähigkeit zu
überprüfen /286/. In der Entgegensetzung von tatsächlicher Ent-
wicklung und bewußtseinsmäßiger Erfassung laufen sie in die Falle
subjektivistischer Interpretation von Wahrnehmungs- und Auffas-
sungsproblemen.
Erkenntnistheoretisch wird der Verzicht auf wissenschaftliches
Begreifen gesellschaftlicher Gesetzmäßigkeiten zur Tugend der Be-
scheidenheit erhoben, "daß nicht nur ein Teilsystem (wie das po-
litische System) nicht die ihm zur Aufgabe werdenden objektiven
gesamtsystematischen Erfordernisse kennen kann, sondern auch wir
als 'Beobachter' des Systems diese nicht (konkret genug) kennen".
/16/ Wo sogar R/S nichts wissen, muß deshalb verzichtet werden.
"Deshalb ist ein logisch-deduktiver Untersuchungsgang folgender
Art unmöglich, in dem die Empirie als letzter Schritt erscheint:
1. Worin besteht die V e r ä n d e r u n g d e s P r o d u k-
t i o n s p r o z e s s e s, die zu einer veränderten Staats-
funktion führt - abzuleiten aus kapitalistischer Entwicklungs-
gesetzlichkeit? 2. Worin besteht die daraufhin v e r ä n d e r-
t e S t a a t s f u n k t i o n? 3. Wie erfüllt der Staat diese
seine Funktion?" /16/ Wie angesichts der - hier am Beispiel der
mangelnden Unterscheidung zwischen Forschung und Darstellung auf-
tretend - Unkenntnis marxistischer Methode, von der "Vermittlung
abstrakt-allgemeiner Kapitalismusanalyse mit historisch-konkreten
Phänomenen" /9/ gesprochen werden kann, bleibt unerfindlich.
Letztlich konstatieren R/S eine "Barriere zwischen formaler und
historischer Analyse", die - zumindest für sie - unüberwindbar
scheint.
Wenn die "Perzeptionsanalyse" nicht dazu dienen soll, Probleme
der Realanalyse zu umschiffen, müßte ihre Reichweite erheblich
eingeschränkt werden. Ansonsten entsteht nur viel Wirbel um einen
einfachen Tatbestand. "Unsere Hypothese lautet, daß Planung Reak-
tion auf ein wirkliches Systemproblem ist, daß aber nicht unbe-
dingt das wirkliche Problem in das Selbstverständnis der Planung
eingeht." /29/
R/S nehmen ihren Ansatz im letzten Kapitel ihrer Untersuchung
selbst zurück, indem sie versuchen, eine "Objektivierung" des
"Planungsverständnisses des politischen Systems (der BRD)" /28,
266 ff./ vorzunehmen. Dabei geraten sie natürlich in das Dilemma:
"Da wir das 'wirkliche' Problem nicht kennen - wie können wir ihm
näherkommen?" /29/ Sie treiben in eine wissenschaftliche Hilflo-
sigkeit, die auch eine politische ist. "Wir stoßen hier an eine
Objektivierungsgrenze, die zur Begrenztheit unserer Aussagen
überhaupt führt." /30/ Damit stehen sie mit einem Mal in bemer-
kenswerter Nähe zu Popperschen Thesen über die Unzulänglichkeiten
gesellschaftlicher Gesetze.
Die überzogene Bewertung der "Perzeptionsanalyse" hat aber auch
außer positivistischen und sogar agnostizistischen Tendenzen auch
unmittelbar politische Relevanz, wenn es um die Einschätzung des
Staates geht. "Daß der Staat nicht nur sich seine Funktion selbst
definieren m u ß, sondern auch k a n n, wird mit dem Begriff
der 'relativen Autonomie' theoretisch erfaßt: Der kapitalistische
Staat ist nicht ausführende Agentur ökonomischer, unternehmeri-
scher Interessen und Interessenten, sondern ein von der Ökonomie
unterscheidbares, durch besondere - politische - Rollen und Me-
dien ausgezeichnetes System, das gegenüber den privaten Kapita-
lien autonom ist, um in der Lage zu sein, 'politisch' den Kapi-
talverwertungsprozeß insgesamt zu ermöglichen und abzusichern."
/20/ Abgesehen davon, daß es sich bei dieser These um Glaubens-
sätze handeln muß, da R/S ja nichts wissen, wird unter der Hand
zwischen zwei Sätzen die "relative Autonomie" zu einer
"Autonomie" gegenüber den privaten Kapitalien. Die Frage, über
welche Mechanismen dann überhaupt noch eine Beziehung zwischen
bürgerlichem Staat und kapitalistischer Gesellschaft hergestellt
wird, bleibt offen. In diese Lücke muß dann die "Restriktionen-
analyse" springen, in der der Staat von außen begrenzt erscheint
in seiner Handlungsfähigkeit.
Die Aufdeckung der "Restriktionen" staatlicher Aktivitäten sollen
die Differenz zwischen Intentionen und Realisierung der Planung
erklären. R/S stellen ab auf informationelle und finanzielle Be-
schränkungen. Erstens geht es um Defizite der "Informations-
struktur", der sich der Staatsapparat "bei seiner Selbstprogram-
mierung bedienen kann". /26/ "Das ist allerdings nur eine
Restriktionsvariable ... Ihre Bedeutung wird übertroffen durch
ökonomische, anonyme, objektive Restriktionen ... Diese Re-
striktion zwischen Planungsintention und -outcome äußert sich
vornehmlich als finanzielle Ressourcenknappheit." /26/ Insgesamt
zeigt sich, so R/S: "Die Planungsrestriktionen dokumentieren die
fortbestehende Unterordnung der Staatstätigkeit auch in ihrer
neuesten, planerischen Form unter ökonomische oder besser: mit
der Produktionsweise gesetzte Gesetzmäßigkeiten und Zwänge." /25/
Im Versuch eines Vergleichs von Planungsabsicht und Planungser-
gebnis wird das legitimatorische Element offiziell proklamierter
Programme übersehen. Außerdem laufen R/S einem naiven Planungs-
verständnis auf, das die bürgerliche Planungstheorie als
"synoptisches Ideal" stilisiert hat. Dabei wird unterstellt, daß
die Bedeutung staatlicher Einflußnahme auf gesellschaftliche Re-
produktionsprozesse unter kapitalistischen Produktionsverhältnis-
sen überhaupt als bewußte und gezielte Handlungen zu erfassen ist
und der Staatsapparat deshalb vollständig über Ziele und Mittel
als Planungsvariable verfügen könne und müsse. Wieder wird das
Wirken gesellschaftlicher Gesetze im Kapitalismus dezisionistisch
überspielt, werden die staatlichen Programmierungsstrategien an
einem Planungsideal gemessen und nicht an ihren tatsächlichen
Verläufen und Wirkungen. R/S bemerken das noch selbst.
"Genaugenommen haben wir nämlich bisher nur zeigen können, daß
das, was unter dem Namen 'Planung' politisch geschieht, jeden-
falls nicht Planung im Sinne von 'Gestaltungs-planung' ist und
sein kann, sondern eine Politik der Anpassung und Unterwerfung
unter verschiedene Zwänge darstellt." /26/
Die "Restriktionenanalyse" kann aber nicht schlüssig belegen, wie
diese Anpassung vollzogen wird. Bei der Untersuchung der informa-
tionellen Restriktionen wird lediglich an den Beispielen von Bil-
dungs- und Finanzplanung gezeigt, daß die vorliegenden Modelle
gegenüber dem "Informationsbedarf" des Staatsapparates versagen.
Dabei wird nochmals ein positivistisches Wissenschaftsverständnis
deutlich, wenn behauptet wird, "die Aggregation der Einzelinfor-
mationen ist gerade das zentrale Problem". /63/ Die "Perzep-
tionsschranke" wird also in der Verfügbarkeit der Fakten gesehen,
nicht in der Mystifikation kapitalistischer Strukturen in den
Erscheinungsformen. Allerdings bleibt auch hier, wie in der
gesamten Arbeit, die Argumentation zweispurig zwischen bür-
gerlicher und marxistischer Wissenschaft. "Wissenschaft" wird ei-
nerseits als neutrale Instanz unterstellt /53, 54/, die
"Informationen", d.h. "theoretisch fundierte und empirisch abge-
sicherte Aussagen über gesellschaftliche Zusammenhänge" /57/ lie-
fert, andererseits als "bürgerliche Wissenschaft, die ihre
"Wissenschaftlichkeit in der 'Systematisierung' von Erscheinungs-
formen" /60/ sieht, der Kritik unterzogen. Die Klassenbeziehungen
von Wissenschaft geraten aber trotzdem für R/S nicht in den Ge-
sichtskreis. Das Problem der informationellen Restriktionen wird
gerade begründet mit der Ablösung des Staates von den unmittelba-
ren Interessen. Da die "verbandsmäßige Interessenaggregation" an-
geblich "notwendig oberflächlich bleiben" /56/, entsteht das Pro-
blem: "Wo kommen die Informationen her?" Dabei treten dann auch
noch technokratische Elemente auf, wenn R/S "von einem Modell
verwissenschaftlichter Politik ausgehen, nachdem der Staat seine
Informationen (im weitesten Sinne) nicht mehr... allein von
'dezentralen' Informanten und Interessenten, sondern zunehmend
von der Wissenschaft erhält und zu erhalten sucht, die allein
noch das Wissen zu liefern in der Lage ist, das für die neuen
ökonomischen Staatsfunktionen erforderlich wird". /26/
Bewegt sich die Untersuchung der informationellen Restriktionen
für R/S "gewissermaßen noch im Vorfeld politischer Planung", so
wird bei der Untersuchung der Realisierbarkeit staatlicher Pläne
den monetären Restriktionen Vorrang eingeräumt. "Das politische
System stößt bei der Realisierung seiner Planungen auf finan-
zielle Grenzen, die es nicht oder nur um den Preis gravierender
und wiederum kostenträchtiger Folgeprobleme zu überschreiten ver-
mag." /157/ R/S gehen von einer doppelten Rückbindung staatlicher
Kapitalmobilisierung an den kapitalistischen Produktionsprozeß
aus, quantitativ und qualitativ, welche die zwischen "weich" und
"hart" variierenden Grenzen staatlicher Geldabsorption festlegen.
/157, 158/ "Die Skala von 'weich' und 'hart' bestimmt sich von
den finanziellen, ideologischen, disziplinierenden Möglichkeiten
des Staates, drohende Reaktionen abzuwehren oder zumindest neu-
tralisieren zu können!" /158/ Wieder bleiben Klassenauseinander-
setzungen um die Verteilung des Volkseinkommens und des Staats-
haushaltes ausgeblendet.
In der bei der Behandlung sowohl der informationellen als auch
der monetären Restriktionen auftretenden Ablösung staatlicher Ak-
tivitäten von gesellschaftlichen Interessen vollziehen R/S einen
Rückfall in bürgerliche Staatsauffassungen. Mit dem Begriff der
"relativen Autonomie" wird zu rechtfertigen versucht, daß eine
Klärung des Verhältnisses von bürgerlichem Staat und kapitalisti-
scher Gesellschaft gar nicht erst unternommen wird. Zwar wird im
Rückgriff auf Altvater eine Staatsfunktionentheorie referiert,
deren Funktionskatalog aber höchstens den Anspruch einer Aufli-
stung erheben kann. Die Bedeutung dieser Liste wird allerdings
von R/S selbst wieder eingeschränkt. "Zusammenfassend ist zu sa-
gen, daß die Aufgabenentwicklung des kapitalistischen Staates in
der Staatsfunktionentheorie nur abstrakt und tendenziell bestimmt
wird." /278/ Als Ergebnis der Abhandlung wird vorgelegt, "daß der
kapitalistische Staat (der BRD) in der Weise, wie er es inten-
diert, nicht zu planen in der Lage ist". /266/ In dieser Inter-
pretation eines "Möchte-Gern-Staates" erhält die Neutralitäts-
These ihre letzte Fassung.
Die Bedingungen staatlicher Aktivitäten werden nicht erst durch
äußere Beschränkungen hergestellt, wie in der Behauptung, "daß
die entscheidenden Restriktionen politischer Planung 'extern' ge-
setzt... sind" /25/, sondern sind bereits durch die Stellung des
bürgerlichen Staates in der kapitalistischen Gesellschaft, durch
seine Form und seinen Inhalt selbst gegeben. Die Einbindung des
Staates in die Gesellschaftsformation erfolgt nicht nur über
einen von R/S isoliert gesehenen Prozeß der Kapitalverwertung. Im
Verlauf der Untersuchung bleibt die Bedeutung der Klassenbezie-
hungen für die staatliche Tätigkeit vollständig ausgeklammert und
wird sogar geleugnet 73217. "Politische Krisen" und Konflikte
scheinen nur aus dem Verhältnis Kapital-Staat-Gesellschaft 73077
als einem "Drei-Sektoren-Modell" 73077 entstehen zu können. Die
Arbeiterklasse oder gar Organisationen der Arbeiterbewegung sind
nicht vorhanden. Die auftretenden Probleme bei R/S ergeben sich
letztlich aus dieser Pose, die sich außerhalb der gesellschaftli-
chen Verhältnisse, über die Klassen stellen will, als
"Beobachter" des Systems. Das Schwanken zwischen marxistischer
und bürgerlicher Wissenschaft ist Ausdruck dieser Desorientiert-
heit, die sich zwar mit der mittlerweile letztjährigen Mode mar-
xistischer Terminologie schmückt, einen eigenen Standpunkt aber
noch nicht gefunden hat.
Peter Faulstich
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