Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1975


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       Volker Ronge/Günter Schmieg:
       

RESTRIKTIONEN POLITISCHER PLANUNG

Athenäum Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 1973. Der Anspruch, den R/S erheben, besteht in nichts Geringerem als einen "politökonomischen Ansatz zur Planung /14/ zu liefern. Aus der Kritik formaler Planungsdefinitionen, die zu dem richtigen Ergebnis kommt: "Planung kann zureichend nicht in der Begriff- lichkeit von Zweck- und Konditionalprogrammen erfaßt werden" /12/, versuchen sie Planung als "Staatsfunktion", als "funktionale Beziehung zwischen Ökonomie und Politik" /14/ zu be- greifen. Allerdings bleibt der solcherart "systemtheoretisch und nicht entscheidungstheoretisch gefaßte Planungsbegriff" /12/ bemerkens- wert unscharf. Er verschwimmt mit dem Begriff Politik und wird nur noch gekennzeichnet als eine "politische Problemlösungsstra- tegie" 7287 für ein "Intersystemproblem", nämlich die funktiona- len Beziehungen zwischen Wirtschaftssystem und politischem Sy- stem" 7147. Der Begriff Planung wird also nur relational gefaßt. Notwendig bleiben deshalb interne Strukturen und Prozesse des Staatsapparates, deren Behandlung überhaupt erst eine Unterschei- dung von Planung und herkömmlichem Verwaltungshandeln belegen könnte, ausgeblendet. Zugleich zeigt sich bei der Kennzeichnung des so verstandenen Planungsbegriffs als "polit-ökonomisch" die für R/S, wie auch zum Beispiel bei Naschold, Offe u.a., typische Inflationierung des Anspruchs Politischer Ökonomie. Ohne daß der unterschiedliche Stellenwert und die Herkunft, die sich in der verschiedenen Be- grifflichkeit ausdrücken, überhaupt als Problem aufgenommen, ge- schweige denn zum Thema gemacht wird, werden systemtheoretische Theoreme mit marxistischen Kategorien drapiert. Gleichzeitig wird - so jedenfalls wieder der Anspruch - "ein em- pirischer Versuch unternommen, die abstrakt allgemeine Kapitalis- musanalyse mit historisch-konkreten Phänomenen zu vermitteln." /9/ Vorgelegt wird dazu eine lose verknüpfte Zusammenstellung von Untersuchungen zur Bildungs- und zur Finanzplanung, die durch an- spruchsvoll aufgebaute allgemeine Teile zusammengespannt werden. Die Einzeldarstellungen stützen sich recht materialreich auf Aus- einandersetzungen mit der "Wachstumstheorie" und auf "Theoreme der Finanzkrise des Staates" (O'Connor) und dazu beigebrachtes statistisches Material. Allerdings zeigt sich schon hier in der - natürlich mit kritischen Anmerkungen versehenen - sorglosen Be- handlung des von den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften produ- zierten Materials eine methodische und theoretische Oberfläch- lichkeit. Bei dem Versuch, möglichst viel und am besten für jeden etwas zu bringen, leidet die Genauigkeit der Untersuchung und er- zeugt zahlreiche Unklarheiten und Widersprüche, wobei durchaus interessante Partialhypothesen verschenkt werden. Die Einordnung solcher Einzelfragen wird aber verhindert durch grundlegende Mängel des gesamten Ansatzes. Nach einer Absage an vorschnelle und verkürzte Auffassungen über die Aufgaben und Tä- tigkeiten des Staates entwickeln R/S ihre eigene Vorgehensweise, die vor allem durch zwei Begriffe zu kennzeichnen ist: "Perzeptionsanalyse" und "Restriktionsanalyse". Erstens wird un- terschieden zwischen realen Problemen und ihrer Wahrnehmung durch das "politische System". Für die konkreten staatlichen Aktivitä- ten ist es demnach ausschlaggebend, wie Konflikte und Krisen er- fahren werden. Zweitens wird gefragt nach der "Differenz zwischen Intention und Realisierung" staatlicher Planung. /267/ Gesehen werden "die relevanten Restriktionen erst im Bereich der Pla- nungsimplementation" /24/, so "daß die entscheidenden Restriktio- nen politischer Planung 'extern' gesetzt und strukturell gegeben" /24, 25/ auftreten. Bei beiden Aspekten, gefaßt als die Bedeutung der Wahrnehmung und des Bewußtseins der Beteiligten bei der Erstellung politischer Programme und Aktivitäten zum einen und als die Untersuchung der Handlungsgrenzen des bürgerlichen Staates zum ändern, könnten of- fene Fragen marxistischer Staatstheorie angegangen werden. In der Behandlung bei R/S werden aber mehr Unklarheiten erzeugt, die auf Mängeln in der Kenntnis marxistischer Theorie und Methode und zweitens auf politischer Desorientiertheit über die Rolle von Wissenschaft in der kapitalistischen Gesellschaft beruhen. Zunächst wird das Problem der Notwendigkeit der gesetzmäßigen Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft aufgeworfen. Die Per- zeptionsanalyse in der Fassung R/S will unter dem Anspruch einer Präzisierung "unterscheiden zwischen zwei Kriterien von 'Er- forderlichkeit'. Das erste Kriterium ist ein insofern 'objek- tives' als das Überleben des Gesamtsystems oder, abstrakter, seine Identität tangiert ist". /16/ Zweitens gilt es dann, so R/S, "diese systematisch gefaßte objektive Erforderlichkeit (zu) unterscheiden von allen innerhalb des Systems kursierenden Vorstellungen über Erforderlichkeit". /16/ Die Erklärungskraft der "politischen Ökonomie als Wissenschaft von den Produktions- und Verteilungsverhältnissen der kapitalistischen Gesellschaft" wird dann befragt auf ihre prognostische Relevanz. "Wenn marxi- stische Wissenschaft glaubt, das 'Bewegungsgesetz' der bürgerli- chen Gesellschaft erkannt zu haben, wie Marx das im 'Kapital' ge- tan hat - muß sie dann nicht in der Lage sein, die Bewegung die- ses Gesetzes in futurum voraussagen zu können?" /16, 17/ Unter Berufung auf Altvater und Kuczynski wird eine "bescheidene Basis des Wissen-Könnens" behauptet. Dies führt "für die vorliegende Arbeit zur methodischen Konsequenz, das Planungs s e l b s t- v e r s t ä n d n i s des politischen Systems zum Ausgangspunkt der Untersuchung zu machen, von ihm aus die Planungsfunktion zu erschließen." "Denn wenn niemand, weder wir noch das politische System, dessen objektiv erforderliche Funktionsleistung kennt - ... - dann müssen wir an dem Punkt ansetzen, wo das System s i c h s e i n e F u n k t i o n d e f i n i e r t, und dür- fen nicht als Bezugsgröße des realen Handelns eine v o r g e- g e b e n e Funktion einführen." /19, 20/ Was hier vorliegt, ist nichts anderes, als daß mit systemtheore- tischen Mißverständnissen, und zwar ausgehend von einem selbst immenent schon überholten Struktur-Funktionalismus, Schindluder mit der marxistischen Theorie getrieben wird. Im Unverständnis über den Charakter gesellschaftlicher Gesetze werden Systemfunk- tionen den Handlungen der Menschen abstrakt gegenübergestellt. R/S reproduzieren damit lediglich das Schisma zwischen bürgerli- chen System- und Handlungstheorien /12/. Zwar betonen R/S zu Recht die Probleme der Perzeption und Interpretation jeweiliger Krisensituationen in ihrer Bedeutung für konkrete Aktivitäten. Auch ist es richtig, daß innerhalb der Darstellung im 'Kapital' keine konkrete Analyse der historischen Modifikationen der Staat- stätigkeit vorliegt. Voraussetzung dafür wäre die weitere Unter- suchung der realen Entwicklungsgesetze der Kapitalverwertung und der entsprechenden gesetzmäßigen Veränderung staatlicher Tätig- keiten, d.h. daß die Vermittlung theoretischer Kategorien mit em- pirischem Material vorangetrieben werden muß bis zur Untersuchung der konkret-historischen Erscheinungen der Konkurrenz, der Kri- senzyklen und der staatlichen Aktivitäten. R/S unternehmen nicht einmal den Versuch, den von ihnen bemühten Begriff der "Vergesellschaftung" zu entfalten und auf seine Tragfähigkeit zu überprüfen /286/. In der Entgegensetzung von tatsächlicher Ent- wicklung und bewußtseinsmäßiger Erfassung laufen sie in die Falle subjektivistischer Interpretation von Wahrnehmungs- und Auffas- sungsproblemen. Erkenntnistheoretisch wird der Verzicht auf wissenschaftliches Begreifen gesellschaftlicher Gesetzmäßigkeiten zur Tugend der Be- scheidenheit erhoben, "daß nicht nur ein Teilsystem (wie das po- litische System) nicht die ihm zur Aufgabe werdenden objektiven gesamtsystematischen Erfordernisse kennen kann, sondern auch wir als 'Beobachter' des Systems diese nicht (konkret genug) kennen". /16/ Wo sogar R/S nichts wissen, muß deshalb verzichtet werden. "Deshalb ist ein logisch-deduktiver Untersuchungsgang folgender Art unmöglich, in dem die Empirie als letzter Schritt erscheint: 1. Worin besteht die V e r ä n d e r u n g d e s P r o d u k- t i o n s p r o z e s s e s, die zu einer veränderten Staats- funktion führt - abzuleiten aus kapitalistischer Entwicklungs- gesetzlichkeit? 2. Worin besteht die daraufhin v e r ä n d e r- t e S t a a t s f u n k t i o n? 3. Wie erfüllt der Staat diese seine Funktion?" /16/ Wie angesichts der - hier am Beispiel der mangelnden Unterscheidung zwischen Forschung und Darstellung auf- tretend - Unkenntnis marxistischer Methode, von der "Vermittlung abstrakt-allgemeiner Kapitalismusanalyse mit historisch-konkreten Phänomenen" /9/ gesprochen werden kann, bleibt unerfindlich. Letztlich konstatieren R/S eine "Barriere zwischen formaler und historischer Analyse", die - zumindest für sie - unüberwindbar scheint. Wenn die "Perzeptionsanalyse" nicht dazu dienen soll, Probleme der Realanalyse zu umschiffen, müßte ihre Reichweite erheblich eingeschränkt werden. Ansonsten entsteht nur viel Wirbel um einen einfachen Tatbestand. "Unsere Hypothese lautet, daß Planung Reak- tion auf ein wirkliches Systemproblem ist, daß aber nicht unbe- dingt das wirkliche Problem in das Selbstverständnis der Planung eingeht." /29/ R/S nehmen ihren Ansatz im letzten Kapitel ihrer Untersuchung selbst zurück, indem sie versuchen, eine "Objektivierung" des "Planungsverständnisses des politischen Systems (der BRD)" /28, 266 ff./ vorzunehmen. Dabei geraten sie natürlich in das Dilemma: "Da wir das 'wirkliche' Problem nicht kennen - wie können wir ihm näherkommen?" /29/ Sie treiben in eine wissenschaftliche Hilflo- sigkeit, die auch eine politische ist. "Wir stoßen hier an eine Objektivierungsgrenze, die zur Begrenztheit unserer Aussagen überhaupt führt." /30/ Damit stehen sie mit einem Mal in bemer- kenswerter Nähe zu Popperschen Thesen über die Unzulänglichkeiten gesellschaftlicher Gesetze. Die überzogene Bewertung der "Perzeptionsanalyse" hat aber auch außer positivistischen und sogar agnostizistischen Tendenzen auch unmittelbar politische Relevanz, wenn es um die Einschätzung des Staates geht. "Daß der Staat nicht nur sich seine Funktion selbst definieren m u ß, sondern auch k a n n, wird mit dem Begriff der 'relativen Autonomie' theoretisch erfaßt: Der kapitalistische Staat ist nicht ausführende Agentur ökonomischer, unternehmeri- scher Interessen und Interessenten, sondern ein von der Ökonomie unterscheidbares, durch besondere - politische - Rollen und Me- dien ausgezeichnetes System, das gegenüber den privaten Kapita- lien autonom ist, um in der Lage zu sein, 'politisch' den Kapi- talverwertungsprozeß insgesamt zu ermöglichen und abzusichern." /20/ Abgesehen davon, daß es sich bei dieser These um Glaubens- sätze handeln muß, da R/S ja nichts wissen, wird unter der Hand zwischen zwei Sätzen die "relative Autonomie" zu einer "Autonomie" gegenüber den privaten Kapitalien. Die Frage, über welche Mechanismen dann überhaupt noch eine Beziehung zwischen bürgerlichem Staat und kapitalistischer Gesellschaft hergestellt wird, bleibt offen. In diese Lücke muß dann die "Restriktionen- analyse" springen, in der der Staat von außen begrenzt erscheint in seiner Handlungsfähigkeit. Die Aufdeckung der "Restriktionen" staatlicher Aktivitäten sollen die Differenz zwischen Intentionen und Realisierung der Planung erklären. R/S stellen ab auf informationelle und finanzielle Be- schränkungen. Erstens geht es um Defizite der "Informations- struktur", der sich der Staatsapparat "bei seiner Selbstprogram- mierung bedienen kann". /26/ "Das ist allerdings nur eine Restriktionsvariable ... Ihre Bedeutung wird übertroffen durch ökonomische, anonyme, objektive Restriktionen ... Diese Re- striktion zwischen Planungsintention und -outcome äußert sich vornehmlich als finanzielle Ressourcenknappheit." /26/ Insgesamt zeigt sich, so R/S: "Die Planungsrestriktionen dokumentieren die fortbestehende Unterordnung der Staatstätigkeit auch in ihrer neuesten, planerischen Form unter ökonomische oder besser: mit der Produktionsweise gesetzte Gesetzmäßigkeiten und Zwänge." /25/ Im Versuch eines Vergleichs von Planungsabsicht und Planungser- gebnis wird das legitimatorische Element offiziell proklamierter Programme übersehen. Außerdem laufen R/S einem naiven Planungs- verständnis auf, das die bürgerliche Planungstheorie als "synoptisches Ideal" stilisiert hat. Dabei wird unterstellt, daß die Bedeutung staatlicher Einflußnahme auf gesellschaftliche Re- produktionsprozesse unter kapitalistischen Produktionsverhältnis- sen überhaupt als bewußte und gezielte Handlungen zu erfassen ist und der Staatsapparat deshalb vollständig über Ziele und Mittel als Planungsvariable verfügen könne und müsse. Wieder wird das Wirken gesellschaftlicher Gesetze im Kapitalismus dezisionistisch überspielt, werden die staatlichen Programmierungsstrategien an einem Planungsideal gemessen und nicht an ihren tatsächlichen Verläufen und Wirkungen. R/S bemerken das noch selbst. "Genaugenommen haben wir nämlich bisher nur zeigen können, daß das, was unter dem Namen 'Planung' politisch geschieht, jeden- falls nicht Planung im Sinne von 'Gestaltungs-planung' ist und sein kann, sondern eine Politik der Anpassung und Unterwerfung unter verschiedene Zwänge darstellt." /26/ Die "Restriktionenanalyse" kann aber nicht schlüssig belegen, wie diese Anpassung vollzogen wird. Bei der Untersuchung der informa- tionellen Restriktionen wird lediglich an den Beispielen von Bil- dungs- und Finanzplanung gezeigt, daß die vorliegenden Modelle gegenüber dem "Informationsbedarf" des Staatsapparates versagen. Dabei wird nochmals ein positivistisches Wissenschaftsverständnis deutlich, wenn behauptet wird, "die Aggregation der Einzelinfor- mationen ist gerade das zentrale Problem". /63/ Die "Perzep- tionsschranke" wird also in der Verfügbarkeit der Fakten gesehen, nicht in der Mystifikation kapitalistischer Strukturen in den Erscheinungsformen. Allerdings bleibt auch hier, wie in der gesamten Arbeit, die Argumentation zweispurig zwischen bür- gerlicher und marxistischer Wissenschaft. "Wissenschaft" wird ei- nerseits als neutrale Instanz unterstellt /53, 54/, die "Informationen", d.h. "theoretisch fundierte und empirisch abge- sicherte Aussagen über gesellschaftliche Zusammenhänge" /57/ lie- fert, andererseits als "bürgerliche Wissenschaft, die ihre "Wissenschaftlichkeit in der 'Systematisierung' von Erscheinungs- formen" /60/ sieht, der Kritik unterzogen. Die Klassenbeziehungen von Wissenschaft geraten aber trotzdem für R/S nicht in den Ge- sichtskreis. Das Problem der informationellen Restriktionen wird gerade begründet mit der Ablösung des Staates von den unmittelba- ren Interessen. Da die "verbandsmäßige Interessenaggregation" an- geblich "notwendig oberflächlich bleiben" /56/, entsteht das Pro- blem: "Wo kommen die Informationen her?" Dabei treten dann auch noch technokratische Elemente auf, wenn R/S "von einem Modell verwissenschaftlichter Politik ausgehen, nachdem der Staat seine Informationen (im weitesten Sinne) nicht mehr... allein von 'dezentralen' Informanten und Interessenten, sondern zunehmend von der Wissenschaft erhält und zu erhalten sucht, die allein noch das Wissen zu liefern in der Lage ist, das für die neuen ökonomischen Staatsfunktionen erforderlich wird". /26/ Bewegt sich die Untersuchung der informationellen Restriktionen für R/S "gewissermaßen noch im Vorfeld politischer Planung", so wird bei der Untersuchung der Realisierbarkeit staatlicher Pläne den monetären Restriktionen Vorrang eingeräumt. "Das politische System stößt bei der Realisierung seiner Planungen auf finan- zielle Grenzen, die es nicht oder nur um den Preis gravierender und wiederum kostenträchtiger Folgeprobleme zu überschreiten ver- mag." /157/ R/S gehen von einer doppelten Rückbindung staatlicher Kapitalmobilisierung an den kapitalistischen Produktionsprozeß aus, quantitativ und qualitativ, welche die zwischen "weich" und "hart" variierenden Grenzen staatlicher Geldabsorption festlegen. /157, 158/ "Die Skala von 'weich' und 'hart' bestimmt sich von den finanziellen, ideologischen, disziplinierenden Möglichkeiten des Staates, drohende Reaktionen abzuwehren oder zumindest neu- tralisieren zu können!" /158/ Wieder bleiben Klassenauseinander- setzungen um die Verteilung des Volkseinkommens und des Staats- haushaltes ausgeblendet. In der bei der Behandlung sowohl der informationellen als auch der monetären Restriktionen auftretenden Ablösung staatlicher Ak- tivitäten von gesellschaftlichen Interessen vollziehen R/S einen Rückfall in bürgerliche Staatsauffassungen. Mit dem Begriff der "relativen Autonomie" wird zu rechtfertigen versucht, daß eine Klärung des Verhältnisses von bürgerlichem Staat und kapitalisti- scher Gesellschaft gar nicht erst unternommen wird. Zwar wird im Rückgriff auf Altvater eine Staatsfunktionentheorie referiert, deren Funktionskatalog aber höchstens den Anspruch einer Aufli- stung erheben kann. Die Bedeutung dieser Liste wird allerdings von R/S selbst wieder eingeschränkt. "Zusammenfassend ist zu sa- gen, daß die Aufgabenentwicklung des kapitalistischen Staates in der Staatsfunktionentheorie nur abstrakt und tendenziell bestimmt wird." /278/ Als Ergebnis der Abhandlung wird vorgelegt, "daß der kapitalistische Staat (der BRD) in der Weise, wie er es inten- diert, nicht zu planen in der Lage ist". /266/ In dieser Inter- pretation eines "Möchte-Gern-Staates" erhält die Neutralitäts- These ihre letzte Fassung. Die Bedingungen staatlicher Aktivitäten werden nicht erst durch äußere Beschränkungen hergestellt, wie in der Behauptung, "daß die entscheidenden Restriktionen politischer Planung 'extern' ge- setzt... sind" /25/, sondern sind bereits durch die Stellung des bürgerlichen Staates in der kapitalistischen Gesellschaft, durch seine Form und seinen Inhalt selbst gegeben. Die Einbindung des Staates in die Gesellschaftsformation erfolgt nicht nur über einen von R/S isoliert gesehenen Prozeß der Kapitalverwertung. Im Verlauf der Untersuchung bleibt die Bedeutung der Klassenbezie- hungen für die staatliche Tätigkeit vollständig ausgeklammert und wird sogar geleugnet 73217. "Politische Krisen" und Konflikte scheinen nur aus dem Verhältnis Kapital-Staat-Gesellschaft 73077 als einem "Drei-Sektoren-Modell" 73077 entstehen zu können. Die Arbeiterklasse oder gar Organisationen der Arbeiterbewegung sind nicht vorhanden. Die auftretenden Probleme bei R/S ergeben sich letztlich aus dieser Pose, die sich außerhalb der gesellschaftli- chen Verhältnisse, über die Klassen stellen will, als "Beobachter" des Systems. Das Schwanken zwischen marxistischer und bürgerlicher Wissenschaft ist Ausdruck dieser Desorientiert- heit, die sich zwar mit der mittlerweile letztjährigen Mode mar- xistischer Terminologie schmückt, einen eigenen Standpunkt aber noch nicht gefunden hat. Peter Faulstich zurück