Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1976
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Kontroversen um die Marxsche Theorie
Heinz Wagner
GESELLSCHAFTLICHE ANALYSE MIT LUHMANNS SYSTEMTHEORIE 1)
I. Zur Auseinandersetzung mit Luhmann
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1. Luhmanns Systemtheorie will eine für gesamtgesellschaftliche
Analysen adäquate Gesellschaftstheorie sein. Die hiergegen ge-
richtete Kritik verbleibt oft bei dem pauschalen Vorwurf der Sta-
tus quo-Apologetik. Da dies seit 30 Jahren zu allen Varianten der
soziologischen Systemtheorie gesagt wird, 2) ist dies zu wenig.
Die Kritik muß heute spezifischer zeigen, daß auch den auf
"Sozialen Wandel", "Evolution" und "Innovation" angelegten Fort-
entwicklungen und mich der auf Veränderungsfähigkeit des Systems
ausgehenden Theorie Luhmanns ein "statisches Vorurteil" zugrunde-
liegt. 3) Und gerade bei der oft als progressiv empfundenen Sy-
stemtheorie Luhmanns muß systematisch herausgearbeitet werden,
warum deren scheinbar progressiven Formulierungen den bestehenden
Verhältnissen verhaftet bleiben und höchstens oberflächliche Ähn-
lichkeiten zu marxistischen Theoremen aufweisen.
Hier muß nicht die Luhmann-Diskussion erneut referiert werden. 4)
Wir zeigen nur an einigen Punkten, warum eine Systemtheorie ohne
explizite Einbettung in den Rahmen einer materialistischen ge-
samtgesellschaftlichen Theorie ·selbst keine gesellschaftlichen
Analysen ermöglicht, sondern den Zugang zu ihnen verstellt.
Gleichzeitig soll auf einige scheinbare Übereinstimmungen zu mar-
xistischen Theoremen verwiesen werden.
2. Systemtheorien modellieren die Beziehungen zwischen den Ele-
menten eines Systems, seine Strukturen und deren Funktionen. Die
zugrundeliegenden Modellvorstellungen entstammen verschiedenen
Bereichen (Thermodynamik, Biologie, Ethnologie, Organisationsfor-
schung, informationsverarbeitende Maschinen, Soziologie); be-
griffliche Verallgemeinerung und Umformulierung der Probleme
(meist ins Abstraktere) ermöglichen zunehmend gemeinsame Modelle
und Fragestellungen für diese verschiedenen Bereiche. Mit derar-
tigen Modellen lassen sich Zusammenhänge zwischen Strukturen und
Funktionen eines Systems untersuchen und erklären. Solche Funkti-
onsanalysen haben für viele Disziplinen und mich für die Soziolo-
gie Erkenntnisse gebracht. Weil diese strukturell-funktionalisti-
sche Methode überwiegend nach der Funktion des untersuchten Ele-
ments für das System fragt, wird alles und jedes auf seine
"Bestandserhaltungsfunktion" hin interpretiert, kurz: Elemente
und System, also die bestehenden Verhältnisse, werden trotz aller
Analysen letztlich fraglos hingenommen. Diese "strukturalistische
Schwäche" haftet auch den neueren "System/Umgebungs-Theorien"
(bei Luhmann: System/Umwelt) an, die vornehmlich fragen, wie ein
System Einflüsse seiner komplexen Umgebung absorbiert und sich
dabei als "stabiles System" identisch hält. 5) Luhmann will diese
Schwäche überwinden, indem es ihm nicht mehr um den Nachweis der
Bestandserhaltungsfunktion von Elementen und Strukturen (und da-
mit implizit um deren Konstanthaltung) geht sondern um die Iden-
titätserhaltung des Systems in einer komplexen Umwelt: Dazu müsse
das System Komplexität absorbieren und reduzieren und die System-
theorie habe nicht zu untersuchen, wie vorgefundene Strukturen
diese Aufgabe erfüllen, sondern welche Strukturen für diese Auf-
gabe funktional äquivalent seien. Dazu wird der Funktionsbegriff
zu einem heuristisch-vergleichenden Verfahren zur Bestimmung von
Gleichwertigkeiten für diese Systemleistung "Reduktion von Kom-
plexität" entwickelt, als "Anweisung zum Auffinden neuer Möglich-
keiten". 6)
Ist so das System durch Reduktion von Komplexität bestimmt, so
läßt sich auf diese Bestimmung hin nun alles und jedes interpre-
tieren. Luhmann interpretiert aus zeitlichen und entwicklungsge-
schichtlich sehr verschiedenen Gesellschaften alle nur möglichen
Phänomene aus den anthropologischen, ethnologischen und soziolo-
gischen Bereichen. Diese Phänomene werden jeweils wieder all Sy-
steme gefaßt und leisten, wie zu erwarten, sämtlich Reduktion
von Komplexität: das ökonomische, das politische System, Sinn,
Struktur, reflexive Mechanismen, Verfahren, Geld, Macht, Konsen-
sus, Liebe, innerorganisatorische Momente (Vertrauen, Routine,
Kontrolle), gesellschaftliche und staatliche Institutionen oder
Bereiche (Parlamentarismus, Kirchen, Wissenschaft) und Institute,
(Grundrechte, staatliche Ersatzleistungen). So entsteht eine Ga-
laxis von ineinander verschachtelten Systemen, deren Systemiden-
tität völlig von dem subjektiven Einfallsreichtum des Autors ab-
hängt: Es genügt die Fülle der Luhmannschen Untersuchungen zu se-
hen. Das Ergebnis ist immer das gleiche: Alle Erscheinungen redu-
zieren Komplexität und sind daher auch alle mehr oder weniger
funktional äquivalent. Aufgabe der systemtheoretischen Gesell-
schaftsanalysen ist der Nachweis dieser Äquivalenzen.
3. Ein Vorwurf gegenüber allen Systemtheorien, die nicht im Rah-
men einer expliziten Gesellschaftstheorie operieren, sondern sich
selbst als solche verstehen, ist gegen die Herkunft ihrer Modell-
vorstellungen aus nicht gesellschaftlichen Bereichen gerichtet,
weil diese Vorstellungen kaum spezifisch Gesellschaftliches aus-
drücken können. So entspricht "Reduktion von Komplexität" be-
kanntlich Gehlens "Entlastung". Gehlen faßt diesen Begriff an-
thropologisch: Er bestimmt den Menschen im Unterschied zum Tier
durch seine nahezu unendlichen Verhaltensmöglichkeiten gegenüber
der Umwelt und der damit verbundenen Entlastungsaufgabe; er sieht
sie durch Institutionen geleistet. Zu diesem Begriff ist hier
nichts auszumachen, 7) aber er wird noch inhaltlich bestimmt.
Darin sieht Luhmann noch eine Verhaftung in der "alteuropäischen
Philosophie", in einer "gegenständlichen Betrachtungsweise", ei-
ner "Wesensbestimmung des Untersuchungsgegenstandes", die er zu-
gunsten einer Funktionalisierung der Begriffe überwinden will. So
"entanthropologisiert" er den Begriff und universafiert ihn
gleichzeitig auf seine funktionalistische Theorie hin. 8) Nun
werden alle denkbaren Systeme auf leistungsfähige Reduktionswei-
sen, alle Gesellschaftsphänomene auf diese Leistung hin vergli-
chen, wobei die Spezifik jeder Systemart entfällt: Angewandt auf
gesellschaftliche Systeme kann schlicht nichts spezifisch Gesell-
schaftliches mehr erkannt werden. Darüber hilft auch die Einfüh-
rung einiger philosophischer Begriffe nicht hinweg. So sollen
sich organisierte Systeme gegenüber anderen Systemen dadurch aus-
zeichnen, daß sie diese Reduktion durch Sinn vornehmen; dieser
Sinn wird intersubjektiv konstituiert. 9)
4. Dieses System und seine Begrifflichkeit immunisieren sich ge-
gen alle Einwände mit einer widersprüchlichen Methode. Einerseits
gibt Luhmann vor, nur einen einzigen Aspekt zu behandeln, nämlich
die Ersetzbarkeit eines Phänomens durch alle anderen Phänomene im
Hinblick auf die Reduktionsleistung. Immer wieder betont er gegen
den Einwand, Gesellschaft auf ein Problem hin zu interpretieren,
sei selbst eine unzulässige Komplexitätsreduktion, daß man im
Hinblick auf ein einziges Problem sehr wohl ein Herz mit einer
Pumpe oder Religion mit einem gepflegten Sozialklima vergleichen
könne. Dazu brauche es keiner Wesenserkenntnis, und er fragt
nicht nach dem Wesen der Gesellschaft, sondern nach der Funktion
der Gesellschaft. Andererseits aber universalisiert er diesen
Aspekt, indem er jeden, der sich überhaupt um Gegenstandserkennt-
nis bemüht, noch der "alteuropäischen Philosophie" zuweist. Ei-
nerseits also reduziert er sich auf einen einzigen Aspekt, ande-
rerseits will er die gesamte Philosophie, die sich doch nie auf
einen einzigen Aspekt beschränkt hat, in seiner Theorie aufheben.
Warum aber wollen Mensch und Gesellschaft Komplexität reduzieren?
10) Als Antwort bleibt es bei individuell-anthropologischen Ant-
worten: Die Fähigkeit lies Menschen zu bewußter Erlebnisverarbei-
tung sei begrenzt. Aber was für das Individuum gilt, muß keines-
wegs für gesellschaftliche Subjekte und also für die Gesellschaft
gelten.
5. Sehr problematisch bleiben schließlich Auswahl und Verarbei-
tung der Philosophie. Luhmann lehnt es ab, seine Systemtheorie in
eine explizite Philosophie einzubetten; die tatsächliche Einbet-
tung ist jedoch oft genannt, und die ist eine eigentümlich kon-
servative Auswahl: Parsons Systemtheorie, Gehlens Anthropologie
und Husserls transzendentale Phänomenologie. Welche Auswirkungen
es hat, daß Luhmann für das einzige evtl. vergesellschaftende Mo-
ment, die intersubjektive Konstituierung von Sinn gerade auf den
späteren Husserl zurückgreift, der sich so unrettbar in seinem
"transzendentalen Bewußtsein" isoliert hatte, daß er für Soziolo-
gen ein Esoterikum ist, kann hier nicht untersucht werden. 11)
Soweit Luhmann sonst (überreich) Philosophen zitiert, dienen sie
meist als Beleg für seine Verarbeitung des Übergangs der System-
theorie vom geschlossenen zum offenen System, also der Herein-
nahme der Umweltdimension. Sie wird interpretiert als Überwindung
der ontologischen Betrachtungsweise und der Wesensfrage. Soweit
Luhmann damit sagt, daß ein System keine Monade ist, sondern von
einem weiteren Kontext mitbestimmt wird, ist dies wenig; das Sy-
stem wird aber nicht von einem umweltlichen Chaos, 12) sondern
von einer strukturierten Umwelt bestimmt. Schon nach Hegel hat
jeder Begriff jeden anderen seines Gesamtzusammenhanges mitzure-
flektieren, und Marx hat dies systematisch durchgeführt und z.B.
ausgeführt, um den Begriff "Kapital" zu bestimmen, müsse das ge-
samte kapitalistische System mitbestimmt werden. Darüber hinaus
vermengt Luhmann isolierte Betrachtungsweise mit Gegenstandser-
kenntnis: Wer die Wesensfrage stellt, verschließt sich noch nicht
den Zusammenhängen, von denen sein Untersuchungsgegenstand be-
stimmt wird; schärfer als die 6. Feuerbach-These ("Das menschli-
che Wesen ist das ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse")
kann man dies kaum formulieren.
II. Inkongruenz als Deutungsschema
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6. Luhmanns Thesen provozieren und gelten als progressiv. Aber in
dem segmentarisierenden bürgerlichen Wissenschaftsbetrieb muß je-
der gesamtgesellschaftliche Ansatz, unabhängig von seinen Grund-
lagen als progressiv erscheinen, weil die bürgerlichen Diszipli-
nen noch immer ohne Bezug zu einem gesamtgesellschaftlichen Kon-
text arbeiten: Soziologen erklären allen Ernstes den Gesell-
schaftsbegriff als unwissenschaftlich oder entbehrlich 13) und
Rechtswissenschaftlern erscheint Normtranszendenz noch immer als
unjuristisch. Darüber hinaus widerspricht Luhmann vielen gesell-
schaftswissenschaftlichen Vorstellungen. In der erstarrten west-
deutschen Rechtsdogmatik und der zunehmenden Kriminalisierung
jeglicher Kritik ("verfassungsfeindlich") wirkt dies erfrischend.
Um so klarer sollte gesehen werden, wo die Progressivität endet.
Luhmann formuliert selbst den Begriff der "inkongruenten Perspek-
tiven", 14) aus denen im 19. Jh. die bis dahin geglaubten und er-
klärten Handlungsmotive plötzlich anders gedeutet wurden, z.B.
bei Marx aus ökonomischen Beweggründen oder bei Freud aus libidi-
nösen Triebbewegungen. Kulturleistungen und Pflichterfüllungen
als Sublimate und Verdrängung von Sexualität zu deuten, war in-
kongruent und provozierte. Offensichtlich ist Reduktion vom Kom-
plexität für gesellschaftliche Systeme, auf die hin alles und je-
des interpretiert wird und vor allem der Nachweis ihrer funktio-
nalen Äquivalenz oder Ersetzbarkeit eine höchst inkongruente Per-
spektive, besonders wenn räumlich-zeitlich (genauer: entwick-
lungsgeschichtlich) sehr entfernte Gesellschaften und sachlich
disparate Phänomene in seiner Nonchalance auf ihre angeblich ge-
meinsame Problemleistung (Reduktion von Komplexität) und wegen
ihrer angeblichen gegenseitigen Ersetzbarkeit (funktionale Äqui-
valenz) als "gleich gültig" erscheinen. Dann werden alle gesell-
schaftlichen Phänomene, Institutionen (Parlament), Institute
(Grundrechte, staatliche Ersatzleistungen), alle nur denkbaren
Einzelmomente (Macht, Konsensus, Liebe, Geld), alle gesell-
schaftsrelevanten Tätigkeiten In höchst unerwarteter, unziemli-
cher Funktion und in ungehörig scheinenden Äquivalenzen verfrem-
det und darin liegt das Provozierende und Faszinierende für den
bürgerlichen Leser.
7. Aber die Luhmannsche Theorie ist nicht nur inkongruent zu
vielen bürgerlichen Vorstellungen, sondern ist inkongruent zur
Sache selbst: zur Gesellschaft und ihren Erscheinungen. Den
Marxisten schockiert nicht, daß disparate Dinge verglichen wer-
den, sondern daß die eigentlichen soziologischen Fragestellungen
entfallen. Von einer gesamtgesellschaftlichen Analyse erwartet
man nicht Gleich-Gültiges zu allen übrigen Gesellschaften, son-
dern gültige Erklärungen des Spezifischen: Warum sind konkret-hi-
storische Gesellschaften so und nicht anders strukturiert; warum
stehen sie vor spezifischen Problemen (die ihnen keineswegs aus
einer chaotischen Umwelt zukommen) und vor allem: Welche Problem-
lösungen sind ihnen jeweils nur möglich? Der historische Materia-
lismus liefert hierfür die Theorie und die Begrifflichkeit
(Abhängigkeit der Produktionsverhältnisse vom Stand der Produk-
tivkräfte; Abhängigkeit der ideellen gesellschaftlichen Verhält-
nisse von den materiellen usw.). Er zeigt z.B., daß sich in kapi-
talistischen Gesellschaftsformationen nicht mehr bestimmte Funk-
tionen der Familie zuweisen lassen und daß der staatsmonopolisti-
sche Kapitalismus bestimmte Probleme schafft, die in seinem Rah-
men nicht gelöst werden können, wie letztlich wieder die Reforma-
toren in der SPD erfahren haben. Gewisse gewünschte Strukturen
sind eben nicht gleich-gültig, weil nicht möglich. D.h.: Weder
die Gesellschaftsmitglieder noch ausdifferenzierte Untersysteme
können eben beliebig "Sinn intersubjektiv konstituieren" (z.B.
"mehr Demokratie wagen"). Weil Luhmann die Grundfrage Materialis-
mus oder Idealismus ignoriert, fehlen in seiner Theorie alle ma-
teriellen Momente, 15) also letztlich die bestimmenden Trieb-
kräfte. Weil er materielle Determiniertheiten leugnet, setzt er
alle Lösungen als funktional äquivalent, übersieht schlicht die
realen Voraussetzungen für eine Lösung:
Z.B.: "Wenn, wie bei privaten Wirtschaftsunternehmen, eine äu-
ßerst differenzierte Umwelt vorausgesetzt werden kann, käut sich
der Systemzweck entsprechend spezifizieren, z.B. auf die Produk-
tion bestimmter Güter in absatzfähiger Qualität. Der Systemzweck
muß dann zwar in der Gesamtwelt "erlaubt" (und insoweit institu-
tionalisiert) sein; er braucht aber nicht überall gleichmäßige
Schätzung und opferbereite Unterstützung zu finden. Es genügt,
wenn das Produkt von einem ausreichenden Abnehmerkreis... vergü-
tet wird, so daß das System aus der Vergütung seinen Bedarf be-
friedigen kann. An Umweltinstitutionen wird dabei nicht vielmehr
als die Rechtsordnung und der Geldmechanismus vorausgesetzt"
(Zweckbegriff... S. 214). Daß es z.B. des materiellen Elementes
der freien Lohnarbeiter in genügender Anzahl bedarf, geht in
dieser "Analyse" verloren.
So reproduziert Luhmann die bürgerliche Ideologie von der All-
macht des Souveräns, des Parlaments, des Politikers: seine Theo-
rie reduziert die Komplexität der gesellschaftlichen Wirklichkeit
in einem Ausmaß, daß hier Reduktion zur "Latenz" 16) wird: Luh-
manns Theorie ist funktional äquivalent zu den entsprechenden
bürgerlichen Illusionen und Verdrängungen.
8. Die Inkongruenz der Luhmannschen Begrifflichkeit zur Erkennt-
nis gesamtgesellschaftlicher Zusammenhänge sei noch an einigen
Beispielen angedeutet. Die genannten Begriffe, wie Reduktion von
Komplexität, funktionale Äquivalenz oder Ausdifferenzierung sind
explizit ungesellschaftliche Begriffe. Im Sinne der Definitions-
lehre sind sie durch Abstrahierung gewonnene Oberbegriffe zu ge-
sellschaftlichen und außergesellschaftlichen Gegenständen; not-
wendig sind sie so von allem Gesellschaftlichen leer: Es ist
"streng wissenschaftlich" eliminiert. Das ist nur die systemtheo-
retisch-kybernetisch aufgemachte alte bürgerliche Technik mit so-
ziologischen Begriffen zu arbeiten, aus denen die gesellschaftli-
che Formbestimmheit eliminiert ist, z.B. "Arbeit",
"Arbeitsteilung" usw. 17) Wenn etwa gesellschaftliche Phänomene
unter den Begriff der Reduktion von Komplexität subsumiert und
funktional äquivalent interpretiert werden, dann werden natürlich
z.B. Macht, Einfluß, Autorität, Konsensus, Persuasion und Liebe
äquivalent, deren Einsatz dann höchstens noch ein Kostenproblem
ist. Würde Luhmann sich auf den Ausweis dieser Äquivalenzen als
einen Aspekt beschränken, wie er Einwänden gegenüber immer gel-
tend macht, dann ließe sich darüber reden, falls er zeigt, welche
Erkenntnisse dieser Vergleich bringt. Natürlich mag es für be-
stimmte Aufgaben sinnvoll sein, z.B. das "Herz mit einer Pumpe zu
vergleichen". Aber Luhmann fällt eben selbst immer in
"ontologisierende Wesenserkenntnis" zurück, wenn er von seiner
extrem spezifischen Fragestellung aus Definitionen und Bestimmun-
gen der Phänomene wagt. Dies ist manchmal nur lustig, eben in-
folge der Inkongruenz; 18) schlagartig aber zeigt sind, daß alle
diese hochwissenschaftlichen Umwege nur zur Reproduktion bürger-
licher Ideologie führen, wenn es um zentrale gesellschaftliche
Phänomene geht. So will bekanntlich die bürgerliche Sozialwissen-
schaft die Begriffe "Macht" und "Herrschaft" ganz auf den staat-
lichen Bereich beschränken, um derartige Phänomene im gesell-
schaftlichen Bereich nicht als solche erkennen zu lassen. Damit
wird die Illusion erzeugt, das gesamte gesellschaftliche Machtpo-
tential konzentriere sich im Staatssektor, und der gesellschaft-
liche Bereich, das "Reich der Freiheit", reguliere sich durch Au-
tonomie und Vertrag. Legitimationsprobleme stellen sich dann le-
diglich für staatliche Machtäußerungen; Demokratisierungsforde-
rungen im gesellschaftlichen Bereich sind damit abgetan. Luhmann
eskamotiert Macht- und Herrschaftsphänomene völlig. So will er
Macht "nicht als Übermacht im Konflikt verstanden" wissen, son-
dern als "veranlassende Kommunikation", die vorliegt, "wenn eine
Kommunikation die Folge hat, daß der Empfänger die mitgeteilte
Kommunikation als eigene Verhaltensprämisse übernimmt". Die Tech-
nik ist alt: Man bilde einen Oberbegriff (oder setze den proble-
matischen Begriff als Oberbegriff), der auch Phänomene erfaßt,
die die thematisierte Spezifik gerade nicht aufweisen: Unter Luh-
manns Machtbegriff fällt auch die erfolgreiche Liebeswerbung.
Kein gesellschaftliches Machtphänomen (vom Hauseigentümer bis zum
Monopol) kann mehr als solches erkannt werden. Und vom Herr-
schaftsbegriff habe sich die Systemtheorie "emanzipiert". Zu
Recht sieht Schulz hierin eine "erschreckende Irrationalität",
wie ein Blick auf die gesellschaftliche Realität zeige. 19)
9. In welchem Ausmaß Luhmann bürgerliche Vorstellungen reprodu-
ziert und zur Sache inkongruent wird, sei noch am Begriff der
Ausdifferenzierung gezeigt, der in Luhmanns Gesellschaftsver-
ständnis eine große Rolle spielt. 20) Kein Marxist bestreitet,
daß sich Gesellschaften in ihrer Entwicklung ausdifferen ziert
haben; 21) der historische Materialismus und die politische Öko-
nomie erklären die spezifischen Ausdifferenzierungen in den ver-
schiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen. Sie erklären
auch, daß diese Ausdifferenzierungen weder zur besseren Komplexi-
tätsbewältigung beliebig schaffbar sind - z.B. konnten sich vor-
kapitalistische Gesellschaftsformationen nicht ein voll ausdiffe-
renziertes politisches System schaffen - noch sind diese Untersy-
steme wirklich so aufdifferenziert, wie Luhmann vermeint, sondern
das ökonomische System führt und dominiert die übrigen. Wenn er
dem "politischen System" die ausdifferenzierte Aufgabe zuweist,
"verbindliche Entscheidungen anzufertigen", so ist dies als so-
ziologische Analyse verblüffend: Weist doch selbst die bürgerli-
che Soziologie nach, daß auch im gesellschaftlichen Bereich
durchaus "verbindliche Entscheidungen" fallen (vor allem in dem
und durch das "ökonomische System") und die bürgerliche Politolo-
gie hat nachgewisen, in welchem Umfang selbst parlamentarische
Entscheidungen inhaltlich außerhalb des Parlaments getroffen wer-
den. Gleiches gilt für das Untersystem Wissenschaft. Luhmann re-
flektiert ausführlich über die Eigentümlichkeit der modernen Ge-
sellschaft, die die "Wahrheitsfindung" dem ausdifferenzierten Sy-
stem Wissenschaft überläßt.
"Die definitive Feststellung der Wahrheit wird der Wissenschaft
überlassen, und die Gesellschaft geht das Risiko ein, Feststel-
lungen als wahr akzeptieren zu müssen, bloß deshalb, weil sie
zwingend gewiß intersubjektiv übertragbar zu sein scheinen."
(Habermas-Luhmann, Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnolo-
gie, 1971, S. 16).
Die unübersehbar umfangreiche Literatur über den Einfluß der Mo-
nopole über forschungsbestimmende Leitungsgremien, über Auftrags-
forschungen, gekaufte Gutachten und Abhängigkeit der Fachpresse
von Anzeigen findet sich nicht bei Luhmann. 22) Und ebensowenig
überläßt "die Gesellschaft" und schon gar nicht das dominierende
Subsystem Ökonomie dem ausdifferenzierten System "Justiz und
Rechtswissenschaft" die Rechtsfindung. 23) Im übrigen zeigt ge-
rade die Erörterung der Ausdifferenzierung bei Luhmann die Gefah-
ren eines über zu verschiedenen Gesellschaften gespannten Ver-
gleichs. Der Leser wird mit Beispielen aus der Ethnologie einge-
stimmt, in denen etwa ein falscher Schritt als Vortänzer den Ärm-
sten auch als Bräutigam unmöglich machen: Beispiele für heute
wohl seltene Rollenkombinationen. Dem individualisierenden Blick
kommt dann nicht mehr in den Sinn, daß die moderne Gesellschaft
ganz andere Subsystem-Übergreifungen kennt; z.B. als Vorstands-
mitglied in einem Unternehmen und in einem forschungsleitenden
Gremium, als leitender Funktionär in einem Industrieverband und
als MdB usw. So zeigt sich am Beispiel der Ausdifferenzierung,
daß hier in höchst wissenschaftlicher Verbrämung bürgerliche
Ideologie reproduziert wird.
10. Die philosophische Fundierung Luhmanns weist in vielen Formu-
lierungen oberflächliche Ähnlichkeiten zu marxistischen Theoremen
auf, so etwa die Ausführungen zur "Praxis", zur "Theorie", zur
"Technik" oder zur "Wahrheit". Man muß sich darüber klar sein,
daß diese Begriffe ohne Bezug zu einem materialistischen Substrat
konzipiert sind ("Praxis"!) und daß sie sämtlich auf ihre Reduk-
tionsleistung und Äquivalenz hin interpretiert werden: So wird
alle Spezifik hinfällig. Die gesamte Begrifflichkeit und selbst
zunächst einleuchtende Formulierungen haben so weder mit dem mar-
xistischen noch mit dem umgangssprachlichen Bedeutungsverständnis
viel zu schaffen.
Wie nahe Luhmann mitunter scheinbar an marxistische Theoreme
herankommt, mag seine philosophiegeschichtliche Interpretation
des Zweckbegriffs zeigen. Der Zweckbegriff ist handlungsorien-
tiert, weil er für vorgestellte Ziele menschlichen Handelns die
Mittel bestimmt. Luhmann will diesen Begriff nicht mehr hand-
lungs-, sondern systemorientiert bestimmen; das mag hier auf sich
beruhen. Aber die traditionellen definitorischen Probleme des
Zweckbegriffs zeigen nach Luhmann
"an, daß wir uns in dem Bereich eines sehr alten Dilemmas befin-
den, nämlich des Problems der nicht aufeinander zurückfürbaren
Grundbegriffe von Bewegung und Substanz. Unter den Denkvorausset-
zungen der ontologischen Metaphysik, daß das Seiende in seinem
Sein beständig, also nicht nicht sei, mußte dieses Dilemma einen
zentralen Rang erhalten. In ihm scheiterten die Prämissen der On-
tologie. Der Zweckbegriff hatte den Sinn, dieses Scheitern zu
verdecken, indem er dem Vergänglichen einer Handlung, die ist und
doch nicht ist, das Bleibende des Zweckes als ihr eigentliches
Wesen aufprägte. Im Zweck konnte die Handlung, konnte die Bewe-
gung als Substanz vorgestellt werden" (Zweckbegriff und Systemra-
tionalität, S. 8).
Die Stelle scheint aus drei Gründen bemerkenswert. Sie formuliert
zunächst (1) richtig, wenn auch unbewußt, das Dilemma, in das je-
der Versuch gelangt, der nur "Kategorien aufeinander reduziert",
statt die Kategorien von der objektiven Realität zu gewinnen. Sie
übernimmt (2) fast wörtlich die Hegelsche Formulierung des Wer-
dens durch Sein und Nichts: 24) anscheinend kann auch die System-
theorie die Selbstbewegung der Materie, das "Werden", kaum anders
ausdrücken. Und (3) kann die Stelle fast als eine Anerkennung des
marxistischen Begriffs der Bewegung gelesen werden 25) - wenn
auch Luhmann die Komplexität der Philosophiegeschichte so redu-
ziert, daß anscheinend der Gedanke von der Selbstbewegung der Ma-
terie noch niemals formuliert wurde. 26) Schließlich kann auch
das Luhmannsche Vorhaben, das handlungsorientierte durch ein sy-
stemorientiertes Zweckverständnis abzulösen, als Erkenntnis dar-
über gelesen werden, daß die Menschen sich die Zwecke nicht auto-
nom setzen und daß sich die Zwecksetzung nur einem gesamtgesell-
schaftlichen Ansatz erschließt: "Kausalkategorie bezeichnet den
einfachen Prozeß; die Zweckkategorie ist dagegen eine Systemkate-
gorie, die nur angewendet werden kann, wenn ein Komplex einfacher
Kausalprozesse in bestimmter Weise geordnet ist, daß also der
Zweck nicht unmittelbar aus den einzelnen Ursachen dieser Pro-
zesse als gemeinsame Wirkung abgeleitet werden kann, sondern ein
besonderes Arrangement, eben ein System voraussetzt." (Zweck-
begriff und Systemrationalität, S. 160)
Aber diese Formulierungen zerfallen aus marxistischer Sicht in
nichts, weil die Zwecksetzung nicht in ihrer Zielgerichtetheit
und Mittelwahl bestimmt wird, sondern als Schema der Komplexti-
tätsreduzierung: Zwecke zeichnen im Strom des Geschehens be-
stimmte Momente aus und "neutralisieren" alle übrigen.
Daher hat auch die Luhmannsche Überwindung traditioneller Dualis-
men nichts mit den marxistischen dialektischen Überwindungen zu
tun. Diese Dualismen sind allemal die Folge einer nichtmateriali-
stischen Antwort auf die Grundfrage der Philosophie, 27) die zur
Annahme zweier gegenüberstehender Seinsbereiche (z.B. Materie und
Bewußtsein) und eines undialektischen Denkens, das zur Annahme
entgegengesetzter Prinzipien (z.B. Notwendigkeit und Freiheit)
führt. Luhmanns Auflösung dieser Dualismen läuft immer darauf
hinaus, daß beide entgegengesetzte Prinzipien als Reduktionswei-
sen von Komplexität funktional äquivalent sind. In der Demonstra-
tion dieser Äquivalenzen finden sich Formulierungen die an die
marxistische Überwindung dieser Dualismen erinnern, die aber in
ihrem Kontext anderes meinen. Man nehme den Dualismus von Kau-
salität und Teleologie. Weil die bürgerliche Philosophie Kau-
salität meist nur als mechanische, lineare Verursachung versteht,
kann sie bestimmte Wirkungszusammenhänge nicht erklären und muß
einen ideologischen Wirkungszusammenhang annehmen, bei dem ein
wirkender Zweck postuliert wird, dessen Autor (Zwecksetzer) Gott,
die Entelechie o.a. sein soll. 28) Luhmann will im Rahmen seiner
Untersuchung über den Zweckbegriff diesen Dualismus überwinden.
Denn beide Prinzipien, Kausalität und Zweck reduzieren Komplexi-
tät, weil beide Male im Strom des Handlungsgeschehens bestimmte
Momente als Ursache/Zweck und Wirkung ausgezeichnet, die übrigen
Momente "neutralisiert" werden: Beide sind somit modi der Reduk-
tion von Komplexität. Aber wir müssen diese komplizierten Gedan-
kengänge nicht weiter ausführen; es genügt, den hierfür notwendi-
gen Ausgangspunkt anzudeuten: die Ersetzung des kausalwissen-
schaftlichen Funktionalismus durch den Äquivalenzfunktionalismus:
"Das Ziel der Verifikation ist dann nicht mehr die Feststellung
eines gesetzmäßigen Zusammenhanges bestimmter Ursachen mit be-
stimmten Wirkungen, sondern die Feststellung der Äquivalenz meh-
rerer gleichgeordneter Kausalfaktoren. Die Frage lautet nicht:
Bewirkt A immer (bzw. mit angebbarer Wahrscheinlichkeit) B, son-
dern: Sind A, C, D, E, in ihrer Eigenschaft, B zu bewirken, funk-
tional äquivalent?" (Soziologische Aufklärung, S. 23) Dieser Kau-
salitätsbegriff und die darauf aufbauende funktionale Äquivalenz
zum Zweckbegriff haben natürlich nichts mit dem marxistischen
Kausalitätsverständnis und der darauf aufbauenden Überwindung des
Teleologiegedankens zu tun; eine materialistische Philosophie ba-
siert auf der Anerkennung kausaler Zusammenhänge als Bewirkungs-
und nicht als Ersetzungszusammenhänge.
Ähnlich will Luhmann den Dualismus von empirischen und normativen
Wissenschaften überwinden und damit auch den Dualismus von Sein
und Sollen, der in der Reinen Rechtslehre am konsequentesten
durchgeführt ist, und ebenso scheint damit der Werturteilsstreit
29) in der Soziologie erledigt. Diesen Dualismen liegt, wenn auch
mit verschiedener Akzentsetzung, die Erkenntnis zugrunde, daß
sich Normen, Sollensforderungen und Wertentscheidungen nicht in
platter Empirie kausal Wissenschaft! ich begründen lassen: z. B.
besagt die empirisch feststellbare Tatsache, daß sich die Mehr-
heit von Rechtsgenossen in bestimmter Weise verhält, noch nicht,
daß sich alle so verhalten sollen : damit ist, in der Terminolo-
gie der bürgerlichen Ethik und Rechtsphilosophie die
"Geltungsfrage" noch nicht beantwortet. Auch lassen sich aus Aus-
sagesätzen keine Sollenssätze formallogisch ableiten. Diese plat-
ten Ableitungen sind verfehlt, weil sie Sollensforderungen
(Verhaltensregeln) ohne ein normsetzendes gesellschaftliches Sub-
jekt konzipieren wollen. Sollensforderungen setzen aber ein diese
Verhaltensregeln aufstellendes gesellschaftliches Subjekt
(Klasse) voraus; eine materialistische Erklärung zeigt, daß die-
ses Subjekt klassenspezifische Bedürfnisse und Interessen hat,
die sich zu einem Willen konkretisieren, und Sollensforderungen
an die Gesellschaftsmitglieder niederschlagen. Luhmann sieht nun
richtig, daß die formale Unableitbarkeit maßlos überschätzt wird
und nur ein Spezialproblem (Deontik) darstellt. 30) Er formuliert
auch zutreffend, daß es neben formallogischen Ableitungen auch
noch funktionale Zusammenhänge gibt. Aber im Rahmen seiner Be-
grifflichkeit sind damit Äquivalenzen bezeichnet. Für ihn ist die
Sollens- und Geltungsfrage genauso wie die "ontologische",
"gegenstandsbezogene" Frage überwunden: Werte und Geltungen sind
ihm nur "Kontingenzregulierungen", Schemata zur Reduktion, also
funktionale Äquivalenzen zum Kausalitätsschema. So kann man Sol-
lensforderungen, Normen und Werte sehen; ein Marxist wird dem
nicht widersprechen, dies aber kaum für Erkenntnis, sondern nur
für eine andere Sprechweise halten. Erkenntnis über Sollensforde-
rungen usf. liegen erst vor, wenn erklärt wird, warum bestimmte
Verhaltensweisen gefordert und alle anderen verboten werden,
warum Kontingenz so und nicht anders reguliert, warum Komplexität
in dieser und nicht in anderer Weise reduziert wird.
III. Eine inkongruente Einzelanalyse
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Abschließend sei an Luhmanns Analyse des absoluten Staates ge-
zeigt, daß eine Gesellschaftstheorie, die alles auf ein einziges
formalisiertes Kriterium abstellt und doch zu gesamtgesellschaft-
lichen Aussagen kommen will, alles Wesentliche unerwähnt läßt und
selbst das nach ihren Voraussetzungen Relevante falsch erkennt.
Diese Analyse findet sich in "Zweckbegriff und Systemrationali-
tät". 31) Hier werden sehr verschiedene, üblicherweise unter phi-
losophischen Begriffen behandelte Gegenstände als Reduktionswei-
sen von Komplexität interpretiert: Zweck, Kausalität, Werte
u.a.m. Sie werden hier nicht auf ihre Handlungsorientierung hin
analysiert, sondern eben auf Reduktion von Komplexität und ge-
nauer auf Ausblendung von Alternativen und Neutralisierung von
(nicht erstrebten) Folgen; dies wird als rechtliche Legitimierung
gesellschaftlichen Verhaltens und Geschehens interpretiert. Diese
Gedankengänge lassen sich nicht in wenigen Sätzen referieren.
Aber in diesem Rahmen gibt Luhmann eine referierbare Analyse der
Entwicklung "vom Polizeistaat zum Rechtsstaat". Nach Luhmann
zeichnet sich der absolute Staat durch die Ausdifferenzierung des
politischen Systems als eines Systems zur Anfertigung verbindli-
cher Entscheidungen aus. Diese Ausdifferenzierung sei erstmalig
in den frühen Nationalstaaten möglich gewesen,
"weil sich zugleich die theologisch interpretierte Religion und
die Geldwirtschaft zu relativ geschlossenen Teilsystemen der Ge-
sellschaft entwickelt hatten" (89):
also Verselbständigung von Religion und Geldwirtschaft haben den
Feudalismus überwunden! Dieser Staat sei rein zweckrational
strukturiert gewesen und darin habe seine Schwäche gelegen, denn
dies sei eine insgesamt nicht haltbare Programmierung:
"Das Gemeinwohl wird als angebliche Zweckbestimmung festgehalten
und dem Bestand des Staates übergeordnet, aber diese Überordnung
ist nicht mehr entscheidungswirksam, weil das Zwischenmittel der
Staatserhaltung so generalisiert ist, daß es jedes Untermittel zu
rechtfertigen scheint - besonders wenn man einräumen muß, daß zur
Erhaltung des Ganzen auch seine Teile erhalten werden müssen"
(91).
"Die soziale Differenzierung macht den alten Zusammenhang von
Einheitsstiftung (Systembildung) und Rechtfertigung fragwürdig
... die reine Zweckrationalität als alleinige Programmform ver-
sagt, wenn das politische System aus gesellschaftlichen Bindungen
herausgelöst (!) und verselbständigt wird" (92).
Daher habe sich der Rechtsstaat herausgebildet, d.h., es habe
eine Umstrukturierung von Zweck- auf Konditionalprogramme 32)
stattgefunden:
"Vor allem verliert die 'Folgerungsweise des Polizeistaates' ...
der Schluß vom Zweck auf die Rechtfertigung des Mittels, d.h. der
Kern der Zweckrationalität, ihre Neutralisierungsfunktion, die
rechtliche Legitimation" (95).
Der Unterschied von Zweck- und Konditionalprogrammen sei als Un-
terschied von Systemfunktionen zu begreifen: Das Zweckprogramm
neutralisiere Werte (Folgen) und sei heute juristisch nicht mehr
akzeptiert. Die rechtliche Zulässigkeit des staatlichen Handelns
werde von allgemein definierten, programmauslösenden Tatbeständen
abhängig gemacht (101). Der Übergang zum Rechtsstaat
"kann auf die Formel gebracht werden, daß die Rechtmäßigkeit des
Staatshandelns heute nur noch als 'konditionale Programmierung'
vorstellbar ist. Die Rechtsnorm nimmt die Form einer Wenn/Dann-
Regel an. Sie verbindet Tatbestand und Rechtsfolge zu einer inva-
rianten Korrelation. Sie regelt auf diese Weise die spezifischen
Bedingungen, unter denen ein Verwaltungsakt zulässig bzw. geboten
ist." (99)
"Durch diese Grundvorstellungen (!) verlieren Zweckprogramme ihre
rechtliche Relevanz."
In diesen Ausführungen sind interessante und anregende Gedanken
enthalten, aber als Analyse dieses sozio-ökonomischen Umwälzungs-
prozesses vom Feudalismus über die Zwischenstation des absoluten
Fürstenstaates zum modernen kapitalistischen Staat besagen sie
nichts. Läßt man sich die Luhmannsche Begrifflichkeit vorgeben,
so bleibt unklar, warum die durch die Zweckrationalität bewirkte
Wertneutralisierung (Einschränkung der Folgenverantwortlichkeit)
zugunsten einer konditionalen Programmierung mit der nunmehr be-
wirkten Neutralisierungsweise aufgegeben wurde: Gerade das so ef-
fizienzbewußte 19. Jh. hätte doch primär auf das Bezweckte sehen
müssen. Aber diese Analyse blendet eben alles wesentliche aus und
sieht dann auch das Erfaßte falsch. Denn der absolute Staat war
niemals "zweckrational" strukturiert - was dies auch immer heißen
könnte -. Der rational und staatlich-politisch bestimmte Hand-
lungsbereich blieb äußerst begrenzt, weil der Monarch sozial an
die überkommene Ständeschichtung gebunden blieb, also weitgehend
(vor allem in Preußen) in feudalistischen Strukturen verharrte;
die alles andere als zweckrational organisierte Gutsherrschaft
blieb bekanntlich voll erhalten. Dieser absolute Staat erwies
sich zunehmend als Fessel der Produktivkräfte, weil er die feuda-
listischen Bindungen nicht konsequent beseitigen konnte und der
kapitalistisch werdenden Produktion nicht die erforderliche Ent-
faltungsfreiheit verschaffte bzw. beließ. Die Forderungen des Li-
beralismus (laissez-faire) spiegeln diese Schranken wider. Der
absolute Staat und seine sozio-ökonomische Grundlage (33) waren
aus materiellen Gründen an der Grenze ihrer Entwicklung ange-
langt.
Ebenso ist die sich langsam herausbildende Umstrukturierung zum
Rechtsstaat primär eine ökonomische Notwendigkeit, Es ist die
frühkapitalistische Produktionsweise und nicht die "Wandlung des
Rechtsdenkens", die die Trennung von Staat und Gesellschaft for-
dert: die Verweisung der mikro-ökonomischen Entscheidungen in den
allen gesamtgesellschaftlichen Zugriffen entzogenen Bereich un-
ternehmerischer Freiheit; die Ausdifferenzierung eines davon ge-
sonderten "politischen" Entscheidungssystems; die enge Beschrän-
kung diese "politischen" Entscheidungssystems: es darf daran er-
innert werden, daß "Rechtsstaat" nichts mit Wenn/Dann-Regeln zu
tun hat, sondern besagte, daß der Staat sich allein auf die Über-
wachung der Rechtsregeln zu beschränken hatte, also die polemi-
sche Absage an den Wohlfahrtsstaat war. Und der so restringierte
Staat sollte die Eingriffe in die bürgerliche Produktions- und
Lebenssphäre, die im Interesse dieser Produktionsweise dennoch
unumgänglich waren, aufs Vorausseh- und Berechenbare beschränken:
Daher die Bindung von Eingriffen an genau fixierte Tatbestands-
merkmale mit genauen Rechtsfolgen. Unrichtig wird die ganze Be-
schreibung, wenn dieser Übergang vom Zweck- zum Konditionalpro-
gramm für irgendeine Zeit des 19. oder 20. Jh. als konstitutiv
hingestellt wird: nur sehr begrenzte Teile der Staatstätigkeit,
nämlich "Eingriffe in Eigentum und Freiheit" waren oder sind kon-
ditionalprogrammiert; für den größten Teil der Staatstätigkeit
ist diese Programmierungsweise undurchführbar. 34)
Zusammenfassung: Luhmanns Systemtheorie operiert nicht im Rahmen
einer Gesellschaftstheorie, sondern versteht sich selbst als Ge-
sellschaftstheorie. Ihre Begrifflichkeit und Fragestellungen eli-
minieren alle gesellschaftlich relevanten Probleme. Sie ist daher
für gesamtgesellschaftliche Analysen nicht geeignet. Dies läßt
sich an der Begrifflichkeit und an den Fragestellungen dieser
Theorie sowie an den von Luhmann durchgeführten Analysen einzel-
ner gesellschaftlicher Phänomene zeigen.
_____
1) Der Beitrag ist eine Fortführung der Luhmann-Diskussion in
dieser Zeitschrift, die mit dem Beitrag von B. Heidtmann in Sopo
32, S. 5 ff. beginnt.
2) S. etwa I.S. Kon, Der Positivismus in der Soziologie, Berlin
1973, Kap. 10.
3) S. etwa G. Domin, H. Lanfermann, R. Mocek, D. Pälicke, Bürger-
liche Wissenschaftstheorie und ideologischer Klassenkampf, Berlin
1973, Ziff 3.7 bis 3.7.3.
4) Hierfür s. die Nachweise bei Heidtmann.
5) Die Systemtheoretiker geben hierauf unterschiedliche Antwor-
ten, z.B. das Erfordernis der Lernfähigkeit.
6) S. insbes. die Beiträge Funktion und Kausalität und Funktio-
nale Methode und Systemtheorie, beide in: Soziologische Aufklä-
rung, Köln 1970.
7) Nach marxistischer Auffassung ist der primäre Unterschied zwi-
schen Mensch und Tier, von dem sich alle anderen Unterschiede ab-
leiten, die systematische Herstellung und das Gebrauchen von
Werkzeugen; s. dazu etwa K. Holzkamp, Sinnliche Erkenntnis - Hi-
storischer Ursprung und gesellschaftliche Funktion der Wahrneh-
mung, Frankfurt/Main 1973
8) W. Schulz, Philosophie in der veränderten Welt, Flüllingen
1974, S. 188.
9) Der Unterschied zur marxistischen Sicht ist klar. Es waltet
kein materieller Zusammenhang in der Welt und nicht die Arbeit
stellt in der Gesellschaft den materiellen Zusammenhang her, von
dem alle Sinnzusammenhänge abhängig sind, sondern dieser Zusam-
menhang wird ursprünglich als "Sinn" konstituiert. Nicht themati-
siert wird dann, welche Subjekte in der Sinnkonstituierung domi-
nieren und daß diese Subjekte primär nicht als Individuen, son-
dern als gesellschaftliche Klassen konzipiert werden müssen; un-
thematisiert bleibt schließlich, warum diese gesellschaftlichen
Subjekte ihre jeweiligen, keineswegs beliebigen und warum sie
keine anderen Inhalte als "Sinn" konstituieren.
10) Schulz, a.a.O., S. 189.
11) Zur Kritik der Phänomenologie s. Philosophisches Wörterbuch,
ed.: G. Klaus u. M. Buhr, Berlin 1975, 11. Aufl., Art. "Phänome-
nologie". Zur Anwendung in den Sozialwissenschaften s. etwa A.
Schütz, Der sinnhafte Aufbau der sozialen Welt, Wien 1960 und
derselbe, Gesammelte Aufsätze, Den Haag 1971 mit Beiträgen zu
Husserl und zur Phänomenologie.
- Zu Luhmann: L. Eley, Transzendentale Phänomenologie und System-
theorie der Gesellschaft, Freiburg 1972; ders., in: Theorie der
Gesellschaft oder Sozialtechnologie, Theorie-Diskussion, Supple-
ment 2 Frankfurt/Main 1974.
12) Was Löwe-Lanfermann, "Systemtheorie" kontra gesellschaftli-
chen Fortschritt, IPW-Berichte, Heft 7/1973, S. 27 zurecht als
Verarbeitung des nicht mehr beherrschbaren Sozialistischen Lagers
und der Widersprüche in der eigenen Gesellschaft interpretieren.
13) E.K. Scheuch Methodologische Probleme gesamtgesellschaftli-
cher Analysen, in: Spätkapitalismus oder Industriegesellschaft?
Verhandlungen des 16. Deutschen Soziologentages 1968, Stuttgart
1969 S. 153 ff.; R. König, Fischer-Lexikon Soziologie, Frankfurt/
Main, 1958, sub "Einleitung" und: "Gesellschaft".
14) Soziologische Aufklärung a.a.O., S. 68; Zweckbegriff und Sy-
stemrationalität (zitiert nach Suhrkamp-Taschenbuch Wissen-
schaft), Frankfurt/Main 1973, S. 150.
15) Es ist Luhmann oft vorgehalten worden, "das personale System
als Bedürfnissystem nicht explizit als Bezugseinheit für die Kon-
struktion sozialer Systeme eingesetzt zu haben" (s. etwa Hond-
rich, Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie, Theorie-
Diskussion Supplement 1, Frankfurt/Main 1973, S. 98). Dies er-
scheint Luhmann eben als "ontologische Betrachtungsweise" und als
"Wesensbestimmung". Der Marxist baut bekanntlich die Gesellschaft
nicht von der Kategorie "Bedürfnis" auf, weil dann Bedürfnisse
meist in anthropologischer Weise als vorgegeben und invariant er-
scheinen und verlorengeht, inwieweit die Bedürfnisse und ihre Be-
friedigungsmöglichkeiten in der gesellschaftlichen Produktion er-
zeugt werden.
16) Von Luhmann verwendeter, aus der Psychologie stammender Be-
griff, der systemerhaltende Verdrängung bedeutet.
17) Die marxistische Theorie bewältigt diese Problematik mit dem
"konkret-allgemeinen Begriff" un der gegenständlichen und gesell-
schaftlichen Bestimmung z.B. der Arbeit u.ä.
18) So geht es z.B. dem Marxismus "um ein höheres Maß an struktu-
rell zugelassener Variabilität", Rechtssoziologie Bd. 1, Reinbeck
1972, S. 13. Gemeint ist in diesem Zusammenhang, daß Marxisten
gesellschaftlich relevante Funktionen und Privilegien nicht mein
automatisch den Privateigentümern von Produktionsmitteln zuweisen
wollten, weil "nicht einzusehen ist, weshalb Steuerungsfunktionen
im Wirtschaftsprozeß in Familien erheblich sein und mit einer An-
sammlung von schnellen Wagen und schönen Frauen, Villen und Jach-
ten verbunden sein müssen" - eine zumindest eigenartige Reduktion
des komplexen Marxismus
19) Habermas-Luhmann, a.a.O., S. 40; Schulz a.a.O., S. 189.
20) S. z.B. Luhmann, Grundrechte als Institution, Berlin 1965.
21) Philosophisches Wörterbuch a.a.O., Art. "Differenzierung".
22) Und daß "die Gesellschaft" gerade das von Luhmann formulierte
"Risiko intersubjektiv übertragbarer Feststellungen" eingeht,
wird nur jemand vermeinen, der noch nie wegen marxistischer
"Feststellungen" vom Berufsverbot bedroht war.
23) "Ein Teilsystem der Gesellschaft befindet in weitgehend auto-
nomen Prozessen darüber, was Recht ist und dessen Entscheidungen
werden werden als legitim und bindend akzeptiert. Daß das so
funktioniert, ist soziologisch nahezu ein Wunder. Die Juristen
selbst glauben es nicht", ebenda. Hier sind selbst die Juristen
realistischer.
24) G.W.F. Hegel, Wissenschaft der Logik I 1. Abschnitt, 1. Kapi-
tel A-C. Diese Stelle gilt seit Trendelenburg, Logische Untersu-
chungen, 3. Aufl. 1870, Neudruck Hildesheim 1964..S. 36 ff. als
Hauptansatzpunkt für die Diskussion um Begriffs- und Realdialek-
tik: Woher hat Hegel das "Werden"?
25) Vgl. etwa Philosophisches Wörterbuch, a.a.O., Art.
"Bewegung": "Daseinsweise und inhärentes Attribut der Materie. Es
gibt weder Materie ohne Bewegung noch Bewegung ohne Materie".
26) Luhmanns Philosophiegeschichte belegt die "alteuropäische
Philosophie" meist nur mit Aristoteles und Thomas von Aquin. Die
Vorsokratiker und also auch Heraklit werden nur als "unklar" qua-
lifiziert und Materialisten gibt es überhaupt nicht. Auch die
vormarxistischen Materialisten fehlen.
27) S. Wörterbuch der Philosophie, a.a.O., Art. "Grundfrage der
Philosophie".
28) S. etwa Philosophisches Wörterbuch, a.a.O., Art. "Kausali-
tät", "Teleologie", H. Hörz, Der dialektische Determinismus in
Natur und Gesellschaft, 4. Aufl., Berlin 1971.
29) S. Philosophisches Wörterbuch, a.a.O., Art. "Werurteils-
streit", "Reine Rechtslehre"; H. Klenner, Rechtslehre. Verurtei-
lung der Reinen Rechtslehre, Frankfurt/Main 1972.
30) S. hierzu etwa W. Eichhorn I, Wie ist Ethik als Wissenschaft
möglich? Berlin 1965; Fr. Loeser, Deontik, Berlin 1966.
31) 4. Kap. Ziff. 1.
32) Nur erwähnt sei, daß der "Zerfall der Zweckrationalität" den
juristischen Positivismus brachte! Systembegriff und Zweckratio-
nalität, a.a.O., S. 92.
33) S. etwa Philosophisches Wörterbuch, a.a.O., Art. "Merkanti-
lismus", "Physiokraten".
34) Für den juristischen Bereich ist jedenfalls die sehr spe-
zielle und in ihrer Tragweite mitunter überzogene Diskussion im
deutschen Polizeirecht, nämlich um Generalklausel, spezielle Ein-
griffsermächtigungen und Befugnisnormen völlig überbewertet und
unzulässig verallgemeinert. Systembegriff und Zweckrationalität,
a.a.O., S. 99.
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