Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1976

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       Diskussion und Kritik
       
       Klaus Stern
       

'HUMANISIERUNG DER ARBEIT' - EINE ERWIDERUNG AUF J. HUND

"Die Arbeit spielt im Leben des Menschen eine beherrschende Rolle. Hier ist er einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt, die seine Gesundheit und sein Wohlbefinden beeinflussen und die weit in die übrigen Lebensbereiche hineinwirken. Die Forderung nach einer besseren Qualität des Lebens beziehen daher Millionen von Arbeitnehmern zunächst auf ihren Arbeitsplatz." (Aus dem Aktionsprogramm der Bundesregierung "Forschung zur Huma- nisierung des Arbeitslebens') Die innergewerkschaftliche Meinungs- und Willensbildung über den Bereich der 'Humanisierung der Arbeit' ist keineswegs abgeschlos- sen. Nach der Phase einer voreiligen Auftrags- und Mittelvergabe der von der Bundesregierung bewilligten 'Humanisierungs-Millio- nen' vor allem an Unternehmen und unternehmensorientierte For- schungsinstitute zeichnet sich eine neue Runde der Auseinander- setzung ab: Wachsende Arbeitslosigkeit und Ernüchterung über Wert und Umfang von Experimenten mit 'neuen' Formen der Arbeitsorgani- sation seitens der Gewerkschaften bilden den Hintergrund für eine sich verschärfende Auseinandersetzung, bei der es insbesondere um die Hauptansatzpunkte bei der Schaffung einer menschenwürdigen Arbeitswelt und um die interessenbedingte Bewertung und Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse geht. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob die ge- genwärtige Humanisierungsdebatte durch bloße Einschätzungen vor- handener Humanisierungskonzeptionen und deren Identifizierung als unternehmerische Integrationsstrategien tatsächlich weiter voran- getrieben werden kann. J. Hund, die offensichtlich zu dieser Ein- schätzung neigt, entwickelt in SOPO 33 eine entsprechende Argu- mentationsweise, in der über den Nachweis der sich hinter den gängigen Humanisierungskonzeptionen verbergenden Kapitalinteres- sen der Schluß formuliert wird, daß diese sich gegen die gewerk- schaftliche Mitbestimmungskonzeption richten und daß arbeitswis- senschaftliche Erkenntnisse insgesamt untauglich sind, "solange sie nicht praktisch wie theoretisch gekoppelt sind mit dem ge- werkschaftlichen und politischen Kampf der Arbeiterklasse selbst." 1) Zweifellos wird diese Einschätzung von zahlreichen anderen Auto- ren, die sich kritisch mit den vorhandenen Humanisierungsmodellen auseinandersetzen, geteilt. So sieht beispielsweise auch H. Mend- ner in den vorgeschlagenen neuen Formen der Arbeitsorganisation eher eine Abwehrstrategie des Kapitals mit der die Arbeiterklasse in den Ausbeutungsprozeß reintegriert werden soll. Seine Konse- quenz: "Erst mit der Aufhebung der reellen Subsumtion der Arbeit unter das Kapital im Prozeß der Transformation der gesellschaft- lichen Produktionsverhältnisse wird sich eine umfassende Ver- menschlichung der gesellschaftlichen Arbeitsbeziehungen herstel- len lassen." 2) Noch einen Schritt weiter geht J. Gross, die in dem Gerede über die Humanisierung der Arbeitswelt bereits ein Zeichen der historischen Defensivstellung des Monopolkapitals und dessen Vertreter erblickt und darin zugleich das ungewollte, noch nie so deutlich ausgesprochene Eingeständnis sieht, "daß das ka- pitalistische System bisher nicht in der Lage war - und heute we- niger denn je in der Lage ist -, fundamentale Probleme der sozia- len, hygienischen und kulturellen Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden Bevölkerung zu lösen oder einer solchen Lösung auch nur näherzukommen." 3) Nach meiner Auffassung sind derartige Einschätzungen, die nach dem Strickmuster 'Das Monopolkapital unter Anpassungszwang' stets darauf hinauslaufen! die vorhandenen Humanisierungskonzeptionen als verfeinerte Ausbeutungsstrategien zu charakterisieren, zwar grundsätzlich notwendig und legitim, aber dennoch unter zwei Ge- sichtspunkten ergänzungsbedürftig. Zum einen sollte die Kritik von Humanisierungskonzeptionen mög- lichst mit einer umfassenden Kritik der wissenschaftlichen Grund- lagen dieser Modelle einhergehen. Bekanntlich befinden sich die Gewerkschaften vor allem bei dem Problem der Einführung experi- menteller 'neuer Formen' der Arbeitsorganisationen häufig unter Zustimmungszwang. Besonders drastisch macht sich dieser Umstand in der Frage der Interpretation der §§ 90/91 des BetrVG bemerk- bar. 'Profilierte' Arbeitswissenschaftler und unternehmensorientierte Forschungsinstitutionen beanspruchen eine Art Alleinvertretungs- recht wissenschaftlicher Erkenntnis und hängen ihren Gutachten und Forschungsergebnissen gern die Qualitätsmarke 'gesicherte ar- beitswissenschaftliche Erkenntnis' um. Diesem Umstand allein mit einer bloßen Einschätzung des Ausbeutungscharakters von Humani- sierungskonzeptionen begegnen zu wollen, ist schlicht Illusion. Der richtige Weg zu einer umfassenden Kritik der theoretischen Grundlagen der vornan denen Arbeitswissenschaft und zu einer Neu- bestimmung des Selbstverständnisses dieser Disziplin hat sich daran zu orientieren, daß diese Wissenschaft von ihrem Grundan- satz her eindeutig den Bereich des bloßen Herrschaftswissens übersteigt. Eine Erkenntnis, die sich bereits bei W.I. Lenin fin- den läßt, der bei seiner Beurteilung des Taylorismus formuliert: "Doch gleichzeitig darf man auch nicht einen Augenblick verges- sen, daß das Taylorsystem einen gewaltigen Fortschritt der Wis- senschaft einschließt, die den Produktionsprozeß systematisch analysiert und Wege zu einer gewaltigen Steigerung der Produkti- vität der menschlichen Arbeit erschließt." 4) Zum anderen müssen gerade diejenigen, die den vorhandenen Humani- sierungskonzeptionen die Notwendigkeit des Kampfes gegen die In- tensifikation der Arbeit und gegen den zunehmenden Gesundheits- verschleiß gegenüberstellen, in besonderem Maße daran interes- siert sein, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für diesen Kampf zu nutzen und diese Erkenntnisse im Interesse der arbeiten- den Menschen anzuwenden. Dies erfordert die Einordnung bestimmter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in eine konsequente ge- werkschaftliche Durchsetzungsstrategie, das Wissen um den Er- kenntnisstand und die; Erkenntnislücken wesentlicher arbeitswis- senschaftlicher Forschungsbereiche und schließlich die Formulie- rung einer Perspektive, in der eine an den Interessen der arbei- tenden Bevölkerung ausgerichtete Wissenschaft von der Arbeit hin- sichtlich ihrer theoretischen Grundlagen und ihrer praktischen Anwendungsmöglichkeiten den Beteiligten deutlich wird. Es kommt also darauf an, die langwierigen und zähen Bemühungen um humanere und menschengerechtere Arbeitsbedingungen und den Kampf um eine menschengerechte und humane Gesellschaft nicht abstrakt gegen- überzustellen, sondern zu einer Einheit zu führen, in der deut- lich wird, daß jede Aktion, die zu einer wirklichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen soll, die Perspektive einer men- schengerechten Gesellschaft zur Voraussetzung haben muß. Nutzung und Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse ------------------------------------------------------------ in der Tarifpolitik ------------------- Die Frage nach den Nutzungs- und Anwendungsmöglichkeiten arbeits- wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich gewerkschaftlicher Ta- rifpolitik kann nur vor dem Hintergrund der tatsächlich vorhan- denen gewerkschaftlichen Beschlüsse zur 'Humanisierung der Ar- beit' beantwortet werden. Neben den bekannten programmatischen Äußerungen des DGB (Grundsatzprogramm, Aktionsprogramm 1972, Ge- sundheitspolitisches Programm etc.) sind hier vor allem die Er- gebnisse der Arbeitsgruppen der DGB-Konferenz "Humanisierung der Arbeit als gesellschaftspolitische und gewerkschaftliche Aufgabe" 1974 in München heranzuziehen. Die abschließenden Thesen der Ar- beitsgruppen stellen jedoch, wie von H.O. Vetter im Schlußwort hervorgehoben wurde, lediglich eine "Plattform für die weitere Diskussion" 5) dar und nicht - wie es sicher zu wünschen wäre - verabschiedete Forderungen. Wichtigstes Ergebnis war hier zum einen der Ansatz, weit über die traditionelle Einengung und Be- schränkung auf Detailprobleme des Arbeitsschutzes hinauszugehen und die Frage der 'Humanisierung der Arbeit' in gesellschaftspo- litische Grundzusammenhänge einzuordnen; zum anderen wurde der Ansatzpunkt zur Aufhebung belastender Arbeitsbedingungen im Sinne einer gewerkschaftlichen Durchsetzungsstrategie deutlich formu- liert. Auf den Begriff gebracht lautet diese Durchsetzungsstrate- gie: Humanisierung der Arbeit durch Tarifpolitik. H.O. Vetter drückt dies so aus: "Die Humanisierung der Arbeit ist zuallererst eine gewerkschaftliche Aufgabe, und zwar eine Aufgabe der Tarif- politik. Die Arbeitsbedingungen sind sämtlich tarifvertragsfähig und damit erkämpfbar." 6) Für eine Durchsetzung gewerkschaftlicher.Forderungen und Vorstel- lungen auf der Ebene der Tarifpolitik sprechen in der Tat fol- gende Gründe: 1. In der gegenwärtigen arbeitsrechtlichen Situa- tion haben die Gewerkschaften ein umfassendes Recht zur Regelung der Arbeitsbedingungen nur auf dem Gebiet der Tarifverträge (Tarifautonomie). Die in dem BetrVG in den §§ 90, 91 enthaltenen Möglichkeiten bieten einen geringen Spielraum, da sie an eine Reihe einschränkender Voraussetzungen gebunden sind. Die Beteili- gung des Betriebsrats bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung, des Arbeitsablaufs und des Arbeitsplatzes wird aus arbeitsrechtlicher Sicht übereinstimmend als ein 'korrigierendes' Mitbestimmungs- recht (§ 91) und als ein 'Unterrichtungs- und Beratungsrecht' (§ 90) interpretiert. 7) Wie der IG-Metall Justitiar M. Kittner feststellt, ist zwar eine frühzeitige informatorische und bera- tende Einschaltung des Betriebsrats bei allen Planungsvorgängen mit entsprechender Zielsetzung in der Vorschrift angeordnet, aber die "Konsequenz eines darauf bezogenen umfassenden Mitbestim- mungsrechts zieht das Gesetz indes nicht". 8) Die Mitbestimmungs- möglichkeit ist nur dann gegeben, wenn die Arbeiter durch Ände- rung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes oder der Arbeitsumge- bung, die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise (Hervorhebung K.S.) belastet werden. 2. Tarifverträge sind, wie der Lohnrahmentarifvertrag II (LRTV II) beweist, über die Vereinbarung von Lohnerhöhungen hinaus in Richtung einer Veränderung der Arbeitsbedingungen ausweitungsfä- hig. Hinsichtlich der unmittelbaren Gestaltung der Arbeitsbedin- gungen und der Arbeitsorganisation sind im LRTV II festgelegt: - Mindesterholungs- und Bedürfniszeiten (§§ 3.14.2. und 2.14.5.) - Verbot der weiteren Aufteilung bestehender Arbeitsakte (§ 6.3.2.) - Mindesttakte nicht unter 1,5 Minuten (§ 6.3.1.) Gerade diese Ausweitung tarifvertraglicher Vereinbarungen auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen hat wesentlich dazu beigetra- gen, daß der LRTV II inzwischen allgemein als eine "Wende in den tariflichen Auseinandersetzungen" 9) eingeschätzt wird. 3. Tarifverträge werden in der Regel erkämpft. In diesem Sinne ist jede Tarifauseinandersetzung, auch wenn sie im Ergebnis häu- fig die Reproduktionsbedingungen der arbeitenden Bevölkerung nur unwesentlich verbessert und Kompromißcharakter hat, eine Klassen- auseinandersetzung. Nirgendwo sonst stoßen die unterschiedlichen Interessen von Unternehmern und Arbeitern so häufig und so offen- sichtlich aufeinander. Tarifauseinandersetzungen sind insofern nicht nur wesentliche He- bel zur Verbesserung der allgemeinen Lebens- und Arbeitsbedingun- gen der arbeitenden Bevölkerung, sondern sie sind auch entschei- dende bewußtseinsfördernde Konflikte, in denen Momente von Soli- darität und Kampfbereitschaft unmittelbar erfahrbar werden. Wäh- rend der Tarifauseinandersetzung in Nordwürttemberg/Nordbaden stimmten rund 89% der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder für den Streik, an den durchgeführten Schwerpunktstreiks beteiligten sich 57.000 Metallarbeiter. 4. Tarifverträge haben eine erhebliche Breitenwirkung. Durch ta- rifvertragliche Regelungen werden "quantitativ betrachtet-weitaus mehr Arbeitsplätze erfaßt als durch wohlmeinende Experimente mit einzelnen Arbeitsplätzen oder Betriebsabteilungen. Das häufige Zitieren der bekannten Volvo-Experimente mit teilautonomen Ar- beitsgruppen kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß von den damit zusammenhängenden Veränderungen nur 1,3% der gesamten Volvo-Be- legschaft (600 Arbeiter) betroffen sind. Demgegenüber waren al- lein 256.394 Arbeiter und Angestellte an der Abstimmung des LRTV II im Tarifbezirk Nordwürttemberg/Nordbaden beteiligt. Diese Grö- ßenordnung wird selbst dann nicht erreicht, wenn man die bekannt- gewordenen Versuche aus Norwegen (Nors Hydro, Nors Jernverk), Schweden, (Volvo, Saab), den USA (Texas Instruments, Corning Glass Words), Holland (Phillips) und einigen anderen Ländern zu- sammenrechnet. 10) Wenn also H.O. Vetter sagt, "Ein Volvo-Modell schafft noch keine neue Wirklichkeit in den Betrieben, ..." 11) so bedeutet dies in erster Linie, daß die Versuche und Experi- mente mit teilautonomen Arbeitsgruppen zwar mit höchster Aufmerk- samkeit zu verfolgen sind, unter keinen Umständen aber bereits als eine tatsächliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für breite Teile der arbeitenden Menschen anzusehen sind. Gegen die ausschließlich tarifpolitisch orientierte Durchset- zungsstrategie spricht, daß auch die besten Tarifverträge ohne eine entsprechende Absicherung durch erweiterte Mitbestimmungs- rechte von den Unternehmern permanent unterlaufen werden können und daß entscheidende Veränderungen von Arbeitsbedingungen in Richtung einer menschengerechten Arbeitswelt von übergreifenden politischen Kräfteverhältnissen abhängig sind, die über den un- mittelbaren Rahmen von Tarifauseinandersetzungen hinausgehen. 1. Wie der Bezirksvorsitzende der IG Metall F. Steinkühler im Vorwort zu dem LRTV II hinsichtlich der Durchsetzungsproblematik ausführt, ist dieser Vertrag keineswegs identisch mit einer Ver- wirklichung der Forderungen nach einer humanen Arbeitswelt. "Er ist höchstens ein Bauplan dazu". 12) Insofern ist der Prozeß der Durchsetzung dieses Vertrages gleichsam ein Lehrstück dafür, daß es mit einer erstmaligen Fixierung verbesserter Arbeitsbedingun- gen keineswegs getan ist. Der IG Metall Vertreter M. Kittner be- richtet über die Unterlaufungsversuche seitens der Unternehmer: "Unmittelbar nach Inkrafttreten des Lohnrahmentarifvertrages II in der Übergangsphase zur Einführung der neuen Pausenregelung - haben beinahe alle Unternehmen versucht, sich ihm auf die eine oder andere Weise zu entziehen: Sei es, daß sie schlicht angebo- ten haben, den Wegfall der Pausen zu vergüten, sei es, daß sie erklärt haben, deren Einführung sei technisch unmöglich sei es, daß sie auf eine Zusammenziehung aller Pausen mit der Folge einer Arbeitszeitverkürzung am Ende des Arbeitstages drängten..." 13) Begünstigend für die Unternehmer wirkt sich auch aus, daß das 'Netz der sozialen Sicherung' in der Arbeitswelt keineswegs so dicht geknüpft ist, wie dies von der Bundesregierung häufig dar- zustellen versucht wird. Insbesondere auf dem Gebiet des Arbeits- rechts und der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften herrscht ein Zustand der Rechtszersplitterung und der Rechts Unsicherheit, der seinesgleichen sucht. 14) Hinzu kommt die im Vergleich zu den unternehmerkontrollierten Berufsgenossenschaften geringere Ein- wirkungsmöglichkeit und faktische Bedeutungslosigkeit der Gewer- beaufsichtsämter, zu deren Aufgabenbereich zwar die Überwachung allgemeiner Sicherheitsbestimmungen und hygienischer Verhältnisse zählt, die aber aufgrund ihres schwachen personellen Apparats und ihrer geringen Kompetenzen bei der Durchsetzung bestimmter Aufla- gen die unzähligen Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen beinahe nur noch registrieren können. 2. Da eine konsequent durchgeführte, tarifpolitisch orientierte Durchsetzungsstrategie in die Profitsphäre der Unternehmen ein- greifen muß, liegt in der engen Verzahnung von Erweiterung der Mitbestimmungsrechte auf der einen Seite und der Ausweitung von Tarifverträgen auf die Arbeitsbedingungen auf der anderen Seite eine wesentliche Voraussetzung. Eine derartige Verzahnung verbie- tet von selbst eine Reduzierung der Mitbestimmung auf die auch von Unternehmerseite propagierte 'Mitbestimmung am Arbeitsplatz'. Sicher können mit einer arbeitsplatznahen Mitbestimmung kurzfri- stig auch einige Mängel in der Arbeitsorganisation und in den Ar- beitsbedingungen, sofern diese den Profit nicht schmälern, beho- ben werden, längerfristig führen sie jedoch nicht zu ihrer umfas- senden Veränderung. "Losgelöst und überbewertet entsprechen der- artige Modelle den Vorstellungen der Unternehmerverbände." 15) Damit tarifpolitisch durchgesetzte Veränderungen von den Unter- nehmen nicht über Betriebsverlagerungen und Investitionsbeschrän- kungen systematisch unterlaufen werden, muß die Erweiterung von Mitbestimmungsrechten am Arbeitsplatz stets mit einer Erweiterung demokratischer Rechte in der Gesellschaft einhergehen. Daß dies wesentliche Voraussetzung für die Realisierung einer menschenge- rechten Arbeitswelt ist, klingt in der Aussage von H.O. Vetter an: "Wer das Plakat der 'Humanisierung der Arbeit' vor sich her- trägt, der sollte zu allererst einmal die gleichberechtigte Mit- bestimmung akzeptieren!" 16) 3. Schließlich steht und fällt jede Chance der Realisierung einer tarifpolitisch orientierten Durchsetzungsstrategie mit der Auf- rechterhaltung der Tarifautonomie. Die Angriffe gegen die Tarif- autonomie reichen von der offenen Propagierung sogenannter 'Lohnleitlinien' bis hin zu dem im Biedenkopf-Gutachten formu- lierten Vorwurf, Mitbestimmung und Tarifautonomie seien unverein- bar, "da man nicht Teilhaber an Unternehmensentscheidungen und Tarifpartner in einem sein könne." 17) Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, daß neuerdings auch Arbeitswissenschaftler, die das Vertrauen der Gewerkschaften genießen, wieder Ratschläge ertei- len, die auf eine eindeutige Einschränkung der Tarifautonomie hinauslaufen. So kommen beispielsweise die Professoren W. Rohmert und F. Rutenfranz im Rahmen einer Untersuchung über 'Belastung und Beanspruchung durch unterschiedliche Tätigkeit in Industrie und Wirtschaft' zu dem Ergebnis, daß eine Einengung des Ermes- sensspielraums der Sozialpartner (nicht etwa der Unternehmer K.S.) notwendig und vorrangig sei. 18) Zusammenfassend bleibt festzustellen, daß eine überwiegend tarif- politisch orientierte Durchsetzungsstrategie der Gewerkschaften nur insoweit erfolgreich sein wird 19), als - die Realisierung tarifvertraglicher Regelungen über eine umfas- sende Erweiterung der Mitbestimmungsrechte abgesichert wird, - die unmittelbaren Interessen der Arbeiter an verbesserten Ar- beitsplatzbedingungen mit den längerfristigen Interessen an einer umfassenden Verbesserung der allgemeinen Reproduktionsbedingungen verbunden werden, - die Erforschung belastender Arbeitsbedingungen unter größtmög- licher Beteiligung der Betroffenen und bei engster Kooperation von Gewerkschaften und gewerkschaftlich orientierten Wissen- schaftlern vorangetrieben wird. Zur Erforschung belastender Arbeitsbedingungen ---------------------------------------------- Der gegenwärtige Forschungsstand im Bereich belastender Arbeits- bedingungen macht sich weitgehend an einzelnen voneinander iso- lierten Belastungsbereichen fest, die sich im Verlauf der Produk- tivkraftentwicklung als produktivitätshemmend herausgestellt und insofern eine wissenschaftliche Behandlung objektiv erzwungen ha- ben. Dies hat die ohnehin starke Zersplitterung der auf den ar- beitenden Menschen gerichteten Wissenschaften noch erheblich be- günstigt. Theorielosigkeit und Zusammengefügtheit aus verschie- denen Wissenschaftsgebieten sind geradezu die Kennzeichen der be- stehenden Arbeitswissenschaft. Arbeitslosigkeit und drohender Verlust des Arbeitsplatzes --------------------------------------------------------- Angesichts der gegenwärtigen Höhe der Arbeitslosigkeit in der BRD und Westberlin (zur Jahreswende 75/76 rund 2 Mill. Arbeitslose und Kurzarbeiter) bedarf es kaum einer Diskussion, daß jede Be- schäftigung mit belastenden und im weiteren Sinne krankmachenden Bedingungen der Arbeitswelt hier ihren ersten Ansatzpunkt findet. Arbeitslosigkeit bzw. Nicht-Arbeit stellt eine der größten und zugleich einschneidendsten Belastungen für den normalerweise ar- beitenden Menschen dar. Die Arbeitslosigkeit drückt - trotz Ar- beitslosenunterstützung und Arbeitslosenhilfe - empfindlich das Niveau der materiellen Existenz, sie nimmt dem Betroffenen die Möglichkeit einer vernünftigen Lebensplanung, erschüttert in mehrfacher Hinsicht seine Lebensperspektive und führt längerfri- stig nachweisbar zu einer allmählichen psychischen Erkrankung und zur Verkümmerung der gesamten Persönlichkeit. Empirische Untersu- chungen haben belegt, "daß Arbeitslose bei andauernder Arbeitslo- sigkeit die Fähigkeit zur Zeitplanung verlieren..., daß keine Zu- kunftsperspektiven mehr entwickelt werden, was zu Haltungen von Resignation und Apathie führt." 20) Darüber hinaus wirkt sich auch die Angst vor Arbeitslosigkeit bzw. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes schädigend für die Gesundheit aus. Dies gilt vor allem für psychische und psychosomatische Erkrankungen, wobei in empirischen Untersuchungen ein Ansteigen des Blutdrucks der durch Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeiter nachgewiesen werden konnte. 21) Mittlerweise kommen aus den USA, in denen seit Jahren eine hohe Arbeitslosenquote existiert, Berichte und Untersuchungser- gebnisse, aus denen hervorgeht, daß bei längerdauernder Arbeits- losigkeit ein Zustand der Entwurzelung der Persönlichkeit unver- meidbar ist. 22) Die völlige Verantwortungslosigkeit bürgerlicher Arbeitswissenschaften gegenüber diesem Umstand kommt darin zum Ausdruck, daß die objektive Belastung durch drohende Arbeitslo- sigkeit in einen leistungssteigernden Faktor umgemünzt wird. So schreibt beispielsweise E. Lössl im Handbuch 'Betriebspsycho- logie': "Als ein leistungssteigernder Faktor von beträchtlichem Gewicht kann die von den Mitarbeitern erlebte Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz ihres Betriebes wirken." 23) Arbeitslosigkeit und drohender Verlust des Arbeitsplatzes sind aus der Arbeitswelt - genauer gesagt aus den spezifisch ka- pitalistischen Produktionsverhältnissen und den damit einherge- henden blinden Markt- und Krisenmechanismen - entspringende Bela- stungen, gegenüber denen die übrigen belastenden Arbeitsbedingun- gen objektiv als zweitrangig erscheinen müssen. Insofern ist auch die Aussage von Bundesbildungsminister H. Rhode zur Eröffnung der Humanisierungskonferenz des DGB 1974 in München zu unterstrei- chen: "An der Spitze einer Politik zur Humanisierung der Arbeit muß die Sicherung der Arbeitsplätze stehen." 24) Ob dies jedoch mehr als ein leeres Wort ist, darf bezweifelt werden angesichts des Umstandes, daß selbst in dem verabschiedeten Aktionsprogramm der Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung und für For- schung und Technologie zur Forschung im Bereich der 'Humani- sierung der Arbeit' die spezifische Belastung durch Ar- beitslosigkeit und drohendem Arbeitsplatzverlust mit keinem Wort erwähnt wird. 25) Im Rückblick auf den gewerkschaftlichen Weg der Beseitigung belastender Arbeitsbedingungen über eine tarifpoli- tisch orientierte Durchsetzungsstrategie werden hier erneut ge- wisse Einschränkungen dieser Strategie deutlich. Zwar konnten im LRTV II die Kündigungsschutzfristen verlängert werden und es konnte auch durchgesetzt werden, daß Arbeiter, die das 53. Le- bensjahr vollendet haben, nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 3.7), von einer durchgreifenden Beseitigung der spezi- fischen Belastung durch drohenden Arbeitsplatzverlust kann jedoch noch keine Rede sein. Arbeitsunfallforschung ---------------------- Nach offiziellen Schätzungen ereigneten sich in der BRD und in Westberlin 1971 am Arbeitsplatz durchschnittlich "alle 13 Sekun- den ein (angezeigter) Arbeitsunfall, alle 7 Minuten ein Ar- beitsunfall, der zu einer Entschädigung führt, alle 2 Stunden ein tödlicher Arbeitsunfall." 26) Arbeitsunfälle werden definiert als unerwartete, plötzlich auftretende, von außen auf den Körper ein- wirkende Ereignisse, die zu Gesundheitsschädigungen führen und eine Arbeitsausfallzeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben. 27) Diese versicherungsrechtliche Definition entspricht weitge- hend den Unternehmerinteressen, da sie ausreichend Interpretati- onsraum zur Abweisung berechtigter Ansprüche offenläßt, was sich z.B. anhand der längeren Auseinandersetzung über die Anerkennung von Wegeunfällen als Arbeitsunfälle belegen ließe. Eine adäquate Unfallverhütung und ein entsprechender Arbeitsschutz haben - dies ist unbestritten - eine angemessene Erforschung der Unfallursa- chen zur Voraussetzung. Die Arbeitsunfallforschung hat es sich in der Vergangenheit mit der Annahme einer spezifischen 'Unfallpersönlichkeit' allzuleicht gemacht. Die These, daß 60 bis 80% der Arbeitsunfälle selbstverschuldet seien, hält sich jedoch hartnäckig und wird neuerdings wieder von einer mediengerecht verpackten Unfallverhütungskampagne, 28) in der die tatsächlichen Unfallursachen weitgehend ausgeklammert bleiben, in unzulässiger Weise gestützt. Obwohl durch zahlreiche Untersuchungen über Häu- figkeitsverteilungen von Arbeitsunfällen und durch Versuche 'unfallverdächtige Personen' von vornherein abzusondern, die Hy- pothese vom 'selbstverschuldeten Unfall' inzwischen widerlegt ist, bemühen sich die Unternehmer nach wie vor darum, daß angeb- lich hohe Risikoverhalten der Arbeiter und deren mangelndes Si- cherheitsbewußtsein als primäre Unfallursache herauszustellen. Dem ist entgegenzuhalten, daß der subjektive Anteil am Unfallge- schehen weniger aus der Persönlichkeit des Betroffenen resul- tiert, wie die bürgerliche Arbeitswissenschaft mit der Theorie von dem 'geborenen Unfäller' 29) lange Zeit glauben machen wollte, sondern daß die Ursachen subjektiver Fehlhandlungen ein- deutig in den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsprozesses zu su- chen sind. Es sind in erster Linie die schon erwähnten Mehrfach- belastungen, beispielsweise durch andauernden Lärm hervorgerufene Orientierungsverluste und Reaktionszeitverminderungen, die zwangsläufig zu Unfällen führen. Ganz abgesehen davon, daß ein verschärftes Arbeitstempo, und die Angst um Lohnverlust etc. den Arbeiter objektiv zu Handlungen zwingen, die zwangsläufig ein er- höhtes Unfallrisiko beinhalten. Für diese Annahme spricht auch der Umstand, daß mehr als ein Drittel aller Unfälle und mehr als die Hälfte aller tödlichen Unfälle in Bereichen geschieht, in denen der Zeitfaktor und das Moment des 'Zeit-Herausholens' eine erhebliche Rolle spielt, d.h. insbesondere im Bereich des inner- betrieblichen Transports. Wenn man die Entwicklung der Unfallver- teilung und -häufigkeit über einen längeren Zeitraum (z.B. über 10 Jahre) betrachtet, so ergibt sich ein nachweisbarer Zusammen- hang zwischen dieser Entwicklung und den gesamtgesellschaftli- chen, den branchenspezifischen und den betriebsspezifischen Ver- wertungsbedingungen des Kapitals. Je mehr man in der Betrachtung des Unfallgeschehens von dem einzelnen 'unerwarteten und plötz- lich auftretenden Ereignis' zu einer Analyse der allgemeineren Bedingungen übergeht, um so deutlicher schälen sich die Verwer- tungsbedingungen des Kapitals als die eigentlichen Unfallursachen heraus. Selbst von Arbeitswissenschaftlern wird dieser Umstand bisweilen angedeutet, wenn beispielsweise darauf hingewiesen wird, daß zwischen Aktienindex und Unfallhäufigkeit "ein gewisses Ausmaß an Gleichartigkeit des Verlaufs offensichtlich ist." 30) Um zu einem angemesseneren Ansatz im Bereich der Arbeitsunfall- forschung zu gelangen, muß die vereinfachende These der 'Unfällerpersönlichkeit' endgültig fallengelassen werden und der subjektive Anteil am Unfallgeschehen als ein notwendiges Resultat objektiver Bedingungen des Arbeitsprozesses begriffen werden. Nur so wird die Arbeitsunfallforschimg zu Ergebnissen gelangen, die den Interessen der arbeitenden Menschen an einer Beseitigung un- fallgefährdeter Arbeitsplätze besser als bisher entsprechen. Wie das Diskussionsergebnis der Tagung 'Sicherheit am Arbeitsplatz und Unfallschutz' 1973 in Bremen belegt, sind sich Vertrauens- leute und Betriebsräte dieser Problematik durchaus bewußt. So wird im Bericht der Arbeitsgruppe 5 'Arbeitsunfälle' - selbstver- schuldet? formuliert: "Nicht die Erforschung von Individualursa- chen, umfangreichere Sicherheitsbelehrungen, poppigere Hinweista- feln müssen Inhalt des Kampfes gegen den Unfall sein, sondern in erster Linie der Kampf gegen die Intensivierung der Arbeit." 31) Arbeits- und Berufskrankheiten ------------------------------ Einen ersten Eindruck über krankmachende Arbeitsbedingungen ver- mittelt die offizielle Liste der entschädigungspflichtigen Be- rufskrankheiten. 32) Daß diese Liste um Jahrzehnte hinterher- hinkt, liegt nicht nur an der umständlichen und äußerst langwie- rigen Prozedur der offiziellen Anerkennung einer arbeitsbedingten Schädigung als Berufskrankheit, sondern auch an der von vornher- ein bewußt eng gehaltenen Fassung von Berufskrankheiten. In der Regel werden nur folgende Gesundheitsschädigungen aufgenommen: - Schädigungen bestimmter Körperorgane durch stoffliche Ursachen, wie Gase, Dämpfe, Strahlen, Staube, Schwingungen etc. Der schädi- genden Konzentration muß eine meßbare Organveränderung zugeordnet werden können, nach der dann die jeweilige Entschädigungshöhe be- rechnet wird. - Schädigungen, die durch bestimmte Körperbewegungen am Arbeits- platz hervorgerufen werden und zu Organveränderungen führen. So wurde beispielsweise bei einer Untersuchung von Lochkartenschrei- berinnen in 50% der Fälle Halswirbelveränderungen ohne Abhängig- keit vom Lebens- und Berufsalter festgestellt. - Schädigungen, die ausschließlich in einer bestimmten Be- rufsgruppe auftreten. Entscheidend ist hierbei die statistische Absicherung und nicht der Nachweis einer spezifischen Ursache. Um zu verdeutlichen, daß damit keineswegs das gesamte Ausmaß krankmachender Arbeitsbedingungen erfaßt wird, greifen wir exem- plarisch das Problem der Lärmbelästigung am Arbeitsplatz heraus. Nach offiziellen Schätzungen sind in der BRD zur Zeit mehr als 3 Mill. Arbeiter gesundheitsschädlichem Lärm ausgesetzt. Seit 1972 rangieren Lärmschwerhörigkeit und Lärmtaubheit in der Spitzen- gruppe der häufigsten Berufskrankheiten. Der jüngste bislang un- veröffentlichte Unfallverhütungsbericht des Bundesarbeitsministe- riums verzeichnet, daß 1974 9.890 neue Fälle von Lärmschwerhö- rigkeit gemeldet wurden. 1.589 Lärmkrüppel bezogen im letzten Jahr zum erstenmal Rente, bis 1982 wird die Zahl auf jährlich 4.000 neue Fälle steigen. 33) Obwohl die extrem naturwissen- schaftliche Ausrichtung der Arbeitsmedizin sich in erster Linie mit den direkten Gehörschädigungen 34) beschäftigt, gilt mittler- weise als erwiesen, daß auch durch vergleichsweise geringere Lärmbelästigung das vegetative Nervensystem des Menschen beein- trächtigt wird. Bluthochdruck, Störungen des Herzrhythmus und der Verdauung sind die meßbaren Folgen. Noch weitgehend unbekannt sind die psychischen Wirkungen des Lärms. Daß sie vorhanden sind, belegt eine sozialpsychologische Untersuchung bei Arbeitern der Hüttenindustrie, die zu dem Ergebnis kommt, daß Arbeiter aus 'schwach belärmten' Betrieben weniger abgestumpft gegenüber Pro- blemen ihrer eigenen Person und der sozialen Umwelt sind. Bei 'stark belärmten' Arbeitern finden sich häufiger Störungen der zwischenmenschlichen Beziehungen am Arbeitsplatz und in der Fami- lie. 35) Daraus ergibt sich die Notwendigkeit kombinierter ar- beitsmedizinischer und -psychologischer Untersuchungen, in denen die gesundheitschädigende Auswirkung des Lärms am Arbeitsplatz stärker hinsichtlich der Auswirkung auf die gesamte Lebenssitua- tion des Arbeiters analysiert wird. Dies gilt um so mehr, als die Belastung und Schädigung durch Lärm von den Betroffenen häufig erst dann als Problem erkannt wird, wenn ein tatsächlicher Hör- schaden bereits eingetreten ist und sich als objektive Kommunika- tionsbehinderung bemerkbar macht. Der Kampf gegen die zunehmende Lärmbelästigung vollzieht sich auf zwei Ebenen. Den größten Er- folg verspricht selbstverständlich die Lärmbekämpfung an der je- weiligen Quelle, d.h. die Beseitigung von Lärm auf der Ebene der technisch-konstruktiven und organisatorischen Maßnahmen. Da dies mit Kosten verbunden ist, müssen die Unternehmer durch gesetzli- che Regelungen, die eine Strafverfolgung ausdrücklich einschlie- ßen, zu entsprechenden Maßnahmen gezwungen werden. Eine Verbesse- rung in dieser Richtung erhofft sich die Bundesregierung durch die 'Verordnung über Arbeitstätten', die am 1.5.1976 in Kraft tritt. 36) In dieser Verordnung sind zum erstenmal verbindliche Lärmgrenzen festgelegt, deren Einhaltung die Gewerkschaften vor die Aufgabe stellt, auf eine strikte Überwachung zu drängen, zumal Ausnahmen nach wie vor möglich sind, falls nämlich die ge- setzlichen Regelungen für den Unternehmer eine 'unverhältnis- mäßige Härte' bedeuten. Die zweite Ebene besteht in den personengebundenen Schutzmaßnahmen. Nach den Vorstellungen der Unternehmer sollen sich die lärmgefährdeten Arbeiter 'Watte in die Ohren stopfen' oder persönliche Lärmschützer tragen, die bekanntlich die Kommunikation der Kollegen untereinander erheb- lich erschweren und die Arbeit keineswegs erleichtern. Der An- knüpfungspunkt vernünftiger personengebundener Schutzmaßnahmen muß für die Gewerkschaften dagegen in der Durchsetzung bezahlter Lärmpausen liegen. Es gilt als gesicherte arbeitsmedizinische Er- kenntnis, daß eine Hörzelle, sofern sie keine Erholungspausen be- kommt, nach einer gewissen Zeit abstirbt. Eine einmal zerstörte Hörzelle kann nie wieder ersetzt werden. Aus diesem Grund sind die bisherigen gewerkschaftlichen Forderungen nach Lärmzulagen außerordentlich problematisch. Nicht nur, daß diese Forderungen gegen die Maxime 'Gesundheit ist keine Ware' verstoßen, sie zwin- gen die Unternehmer keineswegs - wie von den Gewerkschaften er- wartet - zu Veränderungen auf der Ebene technisch-organisatori- scher Maßnahmen sondern laufen faktisch auf eine Akzeptierung be- stehender Lärmbelästigungen . hinaus. Die am Beispiel der Lärmbe- lästigung ausgewiesene mangelhafte Umsetzung vorhandener Erkennt- nisse in gesetzliche Regelungen und Schutzvorschriften läßt sich im Prinzip auch bei anderen Belastungsbereichen nachweisen. So beschränkt sich der Beitrag der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gefährdung durch Schadstoffe am Arbeitsplatz überwie- gend darauf, eine Liste Maximaler Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Liste) 37) zu diskutieren, deren Werte die jeweiligen Bela- stungsgrenzen festlegen. Abgesehen davon, daß auch hier wieder davon abstrahiert wird, daß in der Realität häufig mehrere Schadstoffe gleichzeitig auftreten und die schädigende Wirkung durch andere Faktoren, wie Lärm, Arbeitshetze etc. noch gestei- gert wird, geht die Forschung hier offensichtlich von einem be- sonders robusten und widerstandsfähigen Menschentyp aus. Anders läßt sich kaum erklären, daß die in der BRD und in Westberlin gültige MAK-Liste das Zehnfache von Grenzwerten ausmacht, die in anderen Ländern, beispielsweise in der UdSSR, festgelegt sind. 38) Man muß in diesem Zusammenhang auch auf den unhaltbaren Zu- stand hinweisen, daß die Schadstoffkommission des DFG, in der die MAK-Werte festgelegt werden, zur Hälfte aus Vertretern der großen Chemiekonzerne besteht. So gesehen sind die ermittelten Werte vornehmlich als Werte der herstellenden Unternehmen, und nicht etwa als Schutzwerte zu interpretieren. 39) Insgesamt müßte sich die Forschung im Bereich der Arbeits- und Berufskrankheiten stärker den realen Belastungen (Mehrfachbela- stungen) zuwenden, wobei die Frage der individuellen psychischen Reaktion auf bestimmte Belastungen sicher eines der schwierigsten Probleme sein dürfte. Gerade deshalb sollte sich die arbeits- medizinische Forschung möglichst schnell von einem abstrakten Menschenbild lösen und verstärkt sozialwissenschaftliche Erkennt- nisse in ihren Untersuchungsansatz einbeziehen. Dazu formuliert H.U. Deppe: "Die Definition der Arbeitsmedizin beruht auf dem Verhältnis des einzelnen Menschen zu seiner Arbeit. An diesem Menschen, von dem hier ausgegangen wird und dessen arbeits be- dingte Gesundheitsschäden verhütet, erkannt und behandelt werden sollen, interessieren vornehmlich körperliche und seelische Reak- tionsweisen auf physikalische, chemische und biologische Einwir- kungen, wie die Systematik der Ursachen anerkannter Berufskrank- heiten zeigt. Daran ist sicher richtig, daß durch die Einwirkung naturbestimmter Faktoren auf den arbeitenden Menschen pathogene Prozesse ausgelöst werden können, und sich diese daher auch nur mit streng naturwissenschaftlichen Methoden erfassen und verän- dern lassen. Gleichwohl werden aber jene Natureinflüsse und vor allem der Mensch in dem Maße als extrasoziale Kategorien verabso- lutiert, wie dabei unberücksichtigt bleibt, daß diese 'Ursachen' und arbeitenden Menschen bereits durch das Ensemble der gesell- schaftlichen Verhältnisse geprägt sind. Den abstrakten Menschen; losgelöst von Familie, Betrieb, Gesellschaft und seiner Ge- schichte, gibt es in Wirklichkeit ebensowenig wie abstrakte Ar- beit, die sich auf eine mechanisch-physikalische Größe redu- ziert." 40) Inhalt und Struktur der Arbeit und Arbeitszufriedenheit Neben den bereits geschilderten Belastungen durch äußere gesund- heitsverschleißende Arbeitsbedingungen hat sich die arbeitswis- senschaftliche Forschung in längster Zeit verstärkt solchen Bela- stungsfaktoren zugewandt, die anscheinend uns der Arbeit selbst bzw. aus dem Inhalt und der Struktur der Arbeitstätigkeiten re- sultieren. Ausgangspunkt war dabei die bereits bei G. Friedmann und später bei P.F. Drucker formulierte Erkenntnis, daß eine wei- testgehende Arbeitszergliederung nach tayloristischen Prinzipien irgendwann einen Punkt erreicht, von dem an der Ertrag wieder sinkt. 41) Dieser ökonomische Tatbestand geht einher mit der wachsenden Unzufriedenheit der Arbeiter über die Atomisierung Ih- rer Arbeitstätigkeiten in kleinste Einheiten, die jeden Sinn, au- ßer den des Geldverdienens, unerkennbar macht. Die allgemeine Tendenz zur Einengung und Verstümmelung der Arbeitstätigkeiten und die daraus resultierende Monotonie der Arbeit stehen nun nicht nur einer vollen Ausschöpfung der individuellen Produktivi- tät des Arbeiters im Wege. Vielmehr stellen sie, insbesondere bei taktgebundenen und gleichförmigen Arbeitsverrichtungen, ein re- ales Belastungsmoment dar und beeinträchtigen in hohem Maße das physische und psychische Wohlbefinden des Arbeiters. Aus diesem Grund haben es die jüngsten Ansätze zur Veränderung der Arbeitsorganisation, in denen bekanntlich die Grundsätze der Spezialisierung und Arbeitsteilung umgekehrt werden, auch relativ leicht, ihre Bemühungen als Beitrag zur 'Humanisierung der Ar- beit' auszugeben. Zentrales Moment dieser Ansätze ist die abge- stufte und kontrollierte 'Erweiterung des menschlichen Handlungs- spielraumes' im Bereich der Arbeit. 42) Selbsterfüllung und -ver- wirklichung, unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen weitgehend im Bereich der Freizeit angesiedelt, sollen dem Arbei- ter wieder in der Arbeit und durch die Arbeit vermittelt werden. Die theoretische Wurzel dieser Ansätze liegt in den Arbeiten der amerikanischen Industriepsychologie, die schon in den 60er Jahren den Fragen der Arbeitsmotivation und Arbeitszufriedenheit gestei- gerte Aufmerksamkeit widmete. Grundlegend für eine veränderte Sichtweise dürfte dabei insbesondere das Bedürfnis-Hierarchie- Konzept' von A. Maslow und die 'Motivations-Hygiene-Theorie' von F. Herzberg sein. Tatsächlich stellen diese Konzepte insofern eine Erweiterung dar, als über eine kritische Absetzung vom Tay- lorismus und von der Human-relations-Bewegung ein Bild vom Arbei- ter und seinen Bedürfnissen entworfen wird, daß den realen Ver- hältnissen anscheinend weitaus besser entspricht. Vor allem in der Neubesinnung und Neuorientierung über die Natur des Arbeiters liegt, wie U. Holzkamp-Osterkamp aufzeigt, ein wesentlicher Be- standteil der neueren 'Humanisierungskonzepte'. "Die Erfahrungen über das zentrale Bedürfnis der Arbeiter nach einer sinnvollen, befriedigenden Arbeit führten zu bestimmten 'theoretischen' Ver- allgemeinerungen, wobei der Begriff der 'Motivation' jetzt präzi- ser gefaßt wurde und quasi anthropologische Implikationen über die 'Natur' des Arbeiters bewußter dargelegt wurden als bisher." 43) So differenziert F. Herzberg hinsichtlich der Bedürfnisse des Arbeiters zwischen bloßen 'Hygienefaktoren' und den eigentlichen 'Motivatoren'. Unter 'Hygienefaktoren' versteht er die äußeren Arbeitsbedingungen, z.B. angemessene Bezahlung, Sozialleistungen, Sicherheit des Arbeitsplatzes, Kontakt mit Kollegen, Führungsstil etc., die zwar befriedigt werden müssen um die Unzufriedenheit mit der Arbeit einzudämmen, die aber für sich genommen nicht die Leistungsbereitschaft erhöhen und bei den Arbeitern lediglich den Wunsch nach mehr (more) erwecken. Dagegen liegen die eigentlichen 'Motivatoren' in der Arbeit selbst, z.B. in der Anerkennung der Leistung, der Möglichkeit zur Entwicklung der eigenen Fähigkei- ten, dem Gefühl Verantwortung zu tragen etc. Gelingt es, diese 'Motivatoren' dem Arbeiter zu vermitteln, ihm das Streben nach Selbstverwirklichung in der Arbeit als Ziel quasi einzupflanzen, wird er mehr leisten und obendrein zufriedener sein. 44) Darüber hinaus treten die Anwender der auf Inhalt und Struktur der Arbeit ausgerichteten neueren arbeitswissenschaftlichen An- sätze gern mit der Behauptung auf, daß mit der Berücksichtigung der Selbstverwirklichungsbedürfnisse des; Menschen bei der Arbeit zugleich die 'Entfremdung' in der Arbeit aufgehoben würde, wobei teilweise auf entsprechende Ausführungen von Marx zurückgegriffen wird. Wir wollen in diesem Zusammenhang nicht ausführlicher auf die marxistische Entfremdungskonzeption eingehen und begnügen uns daher mit dem Hinweis auf einschlägige Arbeiten, in denen die für die bürgerliche Sozialwissenschaft typische Individualisierung und Psychologisierung des Entfremdungsbegriffs dargestellt und von der marxistischen Entfremdungskonzeption abgegrenzt wird. 45) Wo liegt nun der praktische Nutzen der auf die 'Erweiterung des menschlichen Handlungsspielraums' ausgerichteten Konzeptionen und wie sind diese Ansätze in eine tarifpolitisch orientierte Durch- setzungsstrategie zu integrieren? Tatsächlich werden in den 'autonomen Arbeitsgruppen' (die im Ver- gleich zu den anderen Formen wie 'Job rotation', 'Job enlarge- ment' und 'Job enrichment' als das entwickeltste Modell anzusehen sind) strukturell verschiedenartige Arbeitsverrichtungen in neuer Weise zusammengefaßt werden. Da die in der Arbeitsgruppe an- fallenden Planungs-, Fertigungs- und Kontrollaufgaben nicht von vornherein zergliedert und auseinandergerissen sind, besteht die Möglichkeit, Teilaufgaben in neuer Weise zusammenzufassen und da- mit die Arbeit abwechselungsreicher und interessanter zu gestal- ten. Dies zieht in gewissen Grenzen eine höhere Qualifikation nach sich: "Für die Gruppenarbeit braucht man durchweg Fachkräfte - die Fließbandarbeit läßt sich zu drei Vierteln mit ungelernten Arbeitern bewältigen." 46) Hinzu kommt, daß die Arbeitsgruppe die Struktur ihrer kooperativen Beziehungen in relativer Autonomie gestalten kann. Da sie innerhalb eines vorgegebenen Rahmens vom Grad der Arbeitszergliederung bis hin zur Lohnverteilung selb- ständig entscheiden kann, und dadurch den tagtäglichen Schikanen und Disziplinierungsmaßriahmen, die in traditionell-hierarchisch strukturierten Betriebsabteilungen zwangsläufig auftreten, weit- gehend entronnen ist, können entsprechende Streß- und Belastungs- wirkungen abgemildert werden. Andererseits steht auch die 'autonome Arbeitsgruppe' unter Zeit- und Leistungsdruck. Der von den Gruppenmitgliedern festgelegte Arbeitsplan und das vorgegebene Zeitbudget können sich als zu- sätzliche Belastung bemerkbar machen, da das einzelne Gruppenmit- glied sich nun stärker als bei Fließbandarbeit an Arbeitsplan und Arbeitsergebnis gebunden fühlt und sich der daraus resultierenden Verantwortung nicht anonym entziehen kann. Hinsichtlich der Bela- stungsreduzierung stellt M. Robens fest: "Demgegenüber ist er- kennbar, daß eine generelle Arbeitsentlastung des Individuums in den bekanntgewordenen Gruppenmodellen nicht erreicht wird, da ein Abbau der Gesamtbelastung der Arbeitsgruppe nicht vorgesehen ist. Was im Gruppenmodell erreicht wird, ist allenfalls die Umvertei- lung von Belastungen, die dem Einzelnen - zumindest kurzfristig - das Gefühl verringerter Beanspruchung vermittelt. Reale Verände- rungen im Sinne einer generellen Arbeitsentlastung werden jedoch nicht erreicht." 47) Insgesamt gesehen ist jedoch nicht zu bestreiten, daß 'autonome Arbeitsgruppen' für den betroffenen Arbeiter zumindest insofern Erleichterungen und Belastungsreduzierungen beinhalten, als ver- einseitigende Arbeitsverrichtungen abgebaut werden. Ob in den neueren arbeitswissenschaftlichen Ansätzen darüber hinaus bereits ein Lösungsansatz liegt, der den wirklichen Bedürfnissen und Fä- higkeiten der Arbeitenden nach umfassender Verfügungsgewalt über die gesamte Produktion entgegenkommt, muß allerdings stark be- zweifelt werden. Ideologische Verbrämung, Propagierung basisdemo- kratischer Vorstellungen, Scheinzugeständnisse und kontrollierte Entscheidungsspielräume sind integrale Bestandteile dieser An- sätze und legen von daher die Vermutung nahe, daß eine fort- schrittliche und vorwärtsweisende Konzeption zur 'Humanisierung der Arbeit' andere Wege suchen muß. Was bedeutet 'Neuorientierung' der Arbeitswissenschaft? ------------------------------------------------------- Es besteht kein Zweifel darüber, daß im Zuge der sich verschär- fenden Auseinandersetzungen über die Humanisierung der Arbeit die beteiligten Wissenschaften - insbesondere die Arbeitswissenschaft - zumindest insofern vor neue Aufgaben gestellt werden, als in der Diskussion über prinzipielle Lösungsmöglichkeiten zur Besei- tigung inhumaner Verhältnisse der Arbeitswelt und auch in der Be- gründung einzelner arbeitsgestalterischer Maßnahmen ein wissen- schaftlicher Argumentationszusammenhang bzw. eine ausgewiesene wissenschaftliche Grundlage an Bedeutung gewinnen wird. Die aufgezeigte Lückehaftigkeit arbeitswissenschaftlicher For- schung in der Frage des Nachweises komplexer Belastungswirkungen und die interessenbedingte Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse haben dazu geführt, daß die Gewerkschaften dieser Disziplin insgesamt eher mißtrauisch gegenüberstehen. Auch die Arbeitswissenschaftler selbst sind bisweilen verunsichert. Sie reden von einer 'Krise' der Arbeitswissenschaften und diskutieren - wenn auch sehr zaghaft über ihr Selbstverständnis. 48) Neben einer Problematisierung der Funktion und der Anwendungspraxis werden Zweifel an der wissenschaftlichen Aussagefähigkeit formu- liert. So schreibt C.G. Hoyos: "Besonders gravierend scheint der Mangel an Verständnis des Gegenstandes der Arbeitspsychologie im engeren Sinne, dem Arbeitsverhalten oder der Arbeitstätigkeit. In der Fachliteratur fehlen entweder geeignete Definitionen oder sie erschöpfen sich in vagen Umschreibungen oder technizistischen Analogien. Charakteristisch für den Stand der Arbeitspsychologie sind auch die vagen Vorstellungen über die Interaktion von Ar- beitsaufgabe und Arbeitsverhalten." 49) Nur sehr wenige Wissen- schaftler ziehen daraus allerdings die Konsequenz, sich konstruk- tiv an dem Aufbau einer Wissenschaft von der Arbeit zu beteili- gen, die das Verhältnis von Produktivkräften und Produktionsver- hältnissen reflektiert und eine einheitliche Theorie des arbei- tenden Individuums unter kapitalistischen Produktionsverhältnis- sen zur Grundlage hat. Wie ist diese Aufgabe zu lösen? Zwangsläufig kann der Aufbau ei- ner Wissenschaft nicht über die bloße Verdichtung der gegenwärtig über einzelne Forschungsbereiche verstreuten arbeitswissenschaft- lichen Erkenntnisse, etwa im Sinne eines additiven Verfahrens, erfolgen. Vielmehr steht an erster Stelle die Klärung des Entste- hungszusammenhanges der Arbeitswissenschaft und die Darstellung der historischen Entwicklung des Gegenstandes menschliche Arbeit. Die wesentlichen Etappen der Herausbildung der auf den arbeiten- den Menschen gerichteten Wissenschaften sind - im Sinne einer wissenschaftsbezogenen historischen Analyse - von W. Volpert anhand der 'individualwissenschaftlichen', der 'gruppenwissen- schaftlichen' und der 'aktionswissenschaftlichen' Stufe bereits herausgearbeitet. 50) Die Darstellung der historischen Entwick- lung der menschlichen Arbeit - im Sinne einer gegenstands- bezogenen historischen Analyse - ist dagegen erst in Ansätzen geleistet. Sie erfordert eine umfassende Berücksichtigung der Produktivkraftentwicklung und der Technikgeschichte, wobei die Veränderung der Grundcharakteristik der menschlichen Arbeit in den verschiedenen gesellschaftlichen Produktionsweisen differen- ziert bis hin zu den Spezifika kapitalistischer Produktionsver- hältnisse auszuweisen wäre. Wichtige Anhaltspunkte dieser auch als 'Sozialgeschichte der Arbeit' zu bezeichnenden Aufgabe finden sich vor allem in den Arbeiten der innerhalb der sowjetischen Psychologie entwickelten 'kulturhistorischen Schule' und deren Weiterentwicklung im Rahmen der Erarbeitung einer 'Kritischen Psychologie' am Psychologischen Institut der Freien Universität Berlin. 51) In den hier entwickelten Ansätzen wird davon ausgegangen, daß in der Analyse der gesellschaftlichen Arbeit eine wesentliche Vor- aussetzung für die Begründung und Weiterentwicklung einer mate- rialistischen Psychologie liegt. Danach ist die menschliche Ar- beit als ein Prozeß aufzufassen, der sich zwischen den Menschen und der sie umgebenden Natur abspielt. Als Zusammenfassung jener menschlichen Lebenstätigkeit, die für den Menschen artbestimmend ist, entwickelt sich die Arbeit zunächst aus dem objektiv gegebe- nen Umstand, daß die menschliche Gattung sich aufgrund der physi- schen Konstitution des menschlichen Individuums auf eine ganz be- stimmte Art und Weise mit der Natur auseinandersetzen muß. In diesem Prozeß der Veränderung der Natur durch "den Menschen ver- ändert sich allerdings auch die Natur des Menschen selbst. In dem Maße, wie der Mensch durch seine eigene Tat den Stoffwechsel mit der Natur vermittelt, regelt und kontrolliert, entwickelt er seine spezifisch menschlichen Potenzen, seine Individualität und seine Gesellschaftlichkeit. "In der Produktion", erläutert Marx, "wirken die Menschen nicht allein auf die Natur, sondern auch aufeinander. Sie produzieren nur, indem sie auf eine bestimmte Weise zusammenwirken und ihre Tätigkeiten austauschen. Um zu pro- duzieren, treten sie in bestimmte Beziehungen und Verhältnisse zueinander, und nur innerhalb dieser gesellschaftlichen Beziehun- gen und Verhältnisse findet ihre Einwirkung auf die Natur, findet Produktion statt." 52) Diese einfache Bestimmung der menschlichen Arbeit, insbesondere aber die Holle der gesellschaftlichen Form der Lohnarbeit für die individuelle Lebenstätigkeit, ist der bürgerlichen Psychologie stets fremd geblieben. Von daher verbietet sich auch der einfache Rückgriff auf psychologische Befunde einer Wissenschaft, die in der Analyse der Arbeit eben nicht den Schlüssel zur Lösung ihrer Grundfragen sieht und insofern auch den Problemen der menschli- chen Arbeit weithin sprachlos gegenüberstehen muß. Der französi- sche Philosoph L. Seve dessen Ausführungen eine Reihe wichtiger Anregungen für den Aufbau einer Wissenschaft von der Arbeit zu entnehmen sind, hat die hier angesprochene 'Übertragungsproble- matik' in aller Schärfe deutlich gemacht: "Man erlebt sogar, daß sich eine 'Wissenschaft von der Arbeit' - die Ergonomie - entwickelt und sich allen Ernstes das Problem stellt, das Verhalten des Menschen bei der Arbeit unter anderem auf Grund dessen zu klären, was eine Psychologie, die die Arbeit ignoriert, zur Persönlichkeit sagt: Da steht wirklich die Welt auf dem Kopf." 53) Da eine Wissenschaft von der Arbeit, die ihre Aufgaben schwer- punktmäßig aus den berechtigten Interessen der arbeitenden Men- schen an besseren Arbeitsbedingungen ableitet, letztlich nicht warten kann bis sich eine Psychologie konstituiert hat, die ihren Ansprüchen genügt, muß sie sich notwendigerweise selbst darum be- mühen, ihre theoretischen Grundlagen weiterzuentwickeln. Aus die- ser Erkenntnis heraus hat W. Volpert den Versuch unternommen, die von L. Seve entwickelten allgemeinen Überlegungen einer 'Theorie von der Persönlichkeit' mit der von dem DDR-Psychologen W. Hacker erarbeiteten Konzeption einer 'Allgemeinen Arbeits- und Ingeni- eurspsychologie' zu verbinden und für eine Wissenschaft vom ar- beitenden Individuum unter kapitalistischen Produktionsverhält- nissen fruchtbar zu machen. 54) Diese Verbindung, die in ihrem Kern auch als Zusammenführung von Persönlichkeitstheorie und Handlungstheorie bzw. Handlungsstruk- turanalyse bezeichnet werden kann, stellt zumindest hinsichtlich der psychologischen Problemstellungen einer Wissenschaft von der Arbeit einen Zugang dar, der dem Anspruch einer 'neuorientierten' Arbeitswissenschaft entgegenkommt. Bezogen auf die Gemeinsamkei- ten von L. Seve und W. Hacker stellt W. Volpert fest: "Beide Au- toren sehen als Fundament ihrer Überlegungen den dialektischen und historischen Materialismus an und bemühen sich um eine Psy- chologie, deren Zentralpunkt das arbeitende Individuum bzw. die Arbeitstätigkeit ist." 55) Unter Einbeziehung der bei A.N. Leontjew dargestellten Prozesse der Aneignung und Vergegenständlichung gesellschaftlicher Erfah- rung durch das Individuum gelangt W. Volpert zu einer Konzeption, in der ausgehend von der allgemeinen Prozeßstruktur menschlichen Handelns die gesellschaftliche Determination von Tätigkeits- und Aneignungsstrukturen im Prozeß der Arbeit analysiert wird. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Analyse liegen u.E. in - dem Nachweis der sich unter kapitalistischen Produktionsver- hältnissen verschärfenden Trennung von Tätigkeitsmotiv und kon- kretem Inhalt und Ziel der Arbeitstätigkeiten, - der Betonung des Zusammenhanges zwischen den daraus resultie- renden prinzipiellen und spezifischen 'Partialisierungen' men- schlichen Handelns im Prozeß der Arbeit einerseits und deren Aus- wirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung andererseits, - und schließlich der Bestimmung von Ansatzpunkten zur Aufhebung dieser 'Partialisierungen' im Sinne einer Veränderung der gesell- schaftlichen Bedingungen, die den individuellen Aneignungsprozeß behindern und der Entwicklung umfassender Handlungskompetenzen - insbesondere im Bereich der beruflichen Sozialisation - entgegen- stehen. Nach unserer Auffassung eröffnet der Volpertsche Ansatz auch eine Neuorientierung hinsichtlich der Erforschung belastender Arbeits- bedingungen. Zum einen kann hiermit die krankmachende und persön- lichkeitszerstörende Wirkung gesellschaftlicher Arbeitsbedingun- gen anhand der Vereinseitigung und 'Partialisierung' von Hand- lungsstrukturen nachgewiesen werden; zum anderen weitet sich der Belastungsbegriff dahingehend aus, daß nun nicht mehr nur die un- mittelbar zu Erkrankungen führenden Arbeitsbedingungen erfaßt werden, sondern sämtliche Bedingungen des Arbeitsprozesses als belastend anzusehen sind, die dem Prozeß der individuellen Aneig- nung gesellschaftlicher Erfahrung im Bereich der Arbeit entgegen- stehen, die die Entwicklung umfassender Handlungskompetenzen be- hindern und in weitester Hinsicht den Erkenntnisprozeß und die Persönlichkeitsentwicklung des Individuums negativ beeinflussen. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß eine konsequent an den In- teressen der Arbeitenden ausgerichtete Erforschung der Arbeitstä- tigkeit und der Arbeitsbedingungen zwar noch vor der schwierigen Aufgabe steht, ihre theoretischen Erkenntnisse über die psychi- sche Struktur und die Regulation von Arbeitstätigkeiten und deren Einfluß auf die Persönlichkeitsentwicklung in praktische, d.h. in für die Durchsetzung gewerkschaftlicher Forderungen nutzbringende Handlungsanweisungen umzusetzen, daß aber andererseits in dem Maße wie die Gewerkschaften und die Arbeitenden selbst erkennen, über welche gesellschaftlichen Veränderungen die Beseitigung in- humaner Arbeitsbedingungen vorangetrieben werden kann, auch die Möglichkeit der Anwendung und praktischen Wirksamkeit einer Wis- senschaft von der Arbeit, die die gesellschaftlichen Verhältnisse bewußt reflektiert und diese nicht als unveränderbar ansieht, größer wird. _____ 1) J. Hund: "'Humanisierung der Arbeit' - Humanisierung der Aus- beutung?". in: Sopo 33, S. 70. 2) J.H. Mendner: "'Humanisierung der Arbeit' als gewerkschaftspo- litisches Problem", in: Mehrwert 9/75, S. 37. Vgl. ders.: Techno- logische Entwicklung und Arbeitsprozess, Frankfurt/Main 1975, S. 169-182. 3) Vgl. J. Groß: Profit kontro humane Arbeitswelt, Frankfurt 1976. H. Adamo: "Die Legende von der Humanisierung und Ver- menschlichung der Arbeit im Kapitalismus", in: Marxistische Blät- ter 1/74. P. Grünfeld: "Der Kampf um eine menschengerechte Ar- beitsgestaltung", in: Marxistische Blätter 1/74. M. Goldmann und K. Jacob: "'Humanisierung der Arbeit' und betriebliche Arbeits- teilung im Kapitalismus", in: Sozialistische Arbeitswissenschaft 3/75. B. Kaufhold: "Bürgerliche Konzeptionen zur 'Humanisierung der Arbeitswelt' ", in: IPW-Berichte 3/75. 4) W.I. Lenin: Über wissenschaftliche Arbeitsorganisation, Sam- melband, Berlin 1972, S. 23. 5) Vgl. Humanisierung der Arbeit als gesellschaftspolitische und gewerkschaftliche Aufgabe, Protokoll der DGB-Konferenz vom 16. und 17. Mai 1974 in München, Frankfurt 1974, S. 237. 6) Ebenda, S. 234. 7) Vgl. W. Schneider : "Rechtliche Aspekte der §§ 90, 91, Be- triebsverfassungsgesetz - menschengerechte Gestaltung der Ar- beitsplätze", in: 'Das Mitbestimmungsgespräch', Heft 5-6/1974. 8) Vgl. M. Kittner: "Mitbestimmung der Arbeitnehmer über die Ar- beitsorganisation und über die Ausgestaltung und Umgebung des Ar- beitsplatzes", in: WSI-Mitteilungen 5/1975, S. 256 ff. Zitat S. 259. 9) Vgl. H. Löffler und U. Schreyer: "Das Lohnrahmentarifabkommen der IG Metall in Nordwürttemberg/Nordbaden - eine Wende in den tariflichen Auseinandersetzungen", in: Sopo 33, S. 71-87. 10) In der amerikanischen Regierungsstudie 'Work in America' wer- den im Anhang 30 Unternehmen erwähnt, in denen Experimente mit 'neuen Formen' der Arbeitsorganisationen stattfinden oder statt- gefunden haben. Die Anzahl der daran insgesamt beteiligten Arbei- ter liegt zwischen 4.-5.000. (Eine inzwischen vorliegende Über- setzung mit dem Titel 'Die 8 Stunden am Tag', München 1974, ist mit einer Einführung des Unternehmers und vermögenspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, MdB E. Pieroth versehen). 11) Humanisierung der Arbeit als gesellschaftspolitische und ge- werkschaftliche Aufgabe, S. 27. 12) Vgl. Vorwort des (von der IG Metall herausgegebenen Textes) des LRTV II. 13) M. Kittner, S. 265 14) J.A.E. Meyer: "Aktuelle Probleme und Tendenzen im Arbeits- recht", in: Sopo 33, S. 89 ff. 15) W. Volpert: "Die 'Humanisierung der Arbeit' und die Arbeits- wissenschaft", in: Blätter für deutsche und internationale Poli- tik, Heft 6 und 7/75, Zitat S. 718. 16) Humanisierung der Arbeit als gesellschaftspolitische und ge- werkschaftliche Aufgabe, S. 234. 17) Vgl. Mitbestimmung als Kampfaufgabe, Köln 1971, S. 126. 18) Vgl. W. Rohmert: "Belastung und Beanspruchung durch unter- schiedliche Tätigkeit in Industrie und Wirtschaft", in: Gewerk- schaftliche Monatshefte 11/75, S. 708 ff. 19) Wir haben bisher unterstellt, daß die Gewerkschaften den ein- geschlagenen Weg einer tarifpolitisch orientierten Durchsetzungs- strategie zumindest im Grundansatz auch tatsächlich weiterverfol- gen. Angesichts der jüngsten Entwicklung mit Abschlüssen zwi- schen: 5 und 6% tritt das Ringen um die 'nackte Prozentzahl' of- fensichtlich so stark in den Vordergrund, daß der Gedanke an ver- änderte Arbeitsbedingungen schnell beiseite geschoben wird. 20) Jahoda, M., Lazarsfeld P.F., H. Zeisel: Die Arbeitslosen von Marienthal. 2. Aufl., Allensbach 1960, S. 58/59. 21) Vgl. H. Strotzka: Kleinburg - eine sozialpsychiatrische Feld- studie, Wien 1969. 22) Vgl. D.D. Braginsky und B.M. Braginsky, "Arbeitslose: Men- schen ohne Vertrauen in sich und das System", in : 'Psychologie heute', Nov. 75 / S. 22-31. 23) Vgl. E. Lössl: "Die betriebliche Personalorganisation und ihre psychologischen Probleme", in: Handbuch der Psychologie, 9. Band 'Betriebspsychologie', S. 489. 24) Vgl. Humanisierung der Arbeit als gesellschaftspolitische und gewerkschaftliche Aufgabe, S. 21. 25) Als besonders schädlich ist in diesem Zusammenhang die Poli- tik des gegenseitigen Ausspielens von drohender Arbeitslosigkeit und Humanisierungsvorhaben abzulehnen. Wie diese Politik sich zwangsläufig in Untersuchungsvorhaben niederschlägt, geht aus den Ergebnissen einer kürzlich veröffentlichten Repräsentativumfrage bei 2 000 Arbeitnehmern hervor. Die vom sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Konrad-Adenauer-Stiftung für politische Bildung und Studienförderung e.V. durchgeführte Befragung kommt dabei zu dem Resultat, daß die 'Humanisierung der Arbeit' nur noch eine untergeordnete Bedeutung hat (5,8 %) und an erster Stelle die Sicherung des Arbeitsplatzes (72,8 %) steht. 26) Vgl. 'Gesellschaftliche Daten 1973', S. 112, herausgegeben vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und vom Bun- desministerium für Arbeit und Sozialordnung. 27) Vgl. RVO/UVNG §§ 548/555. 28) Vgl. ARD-Sendung 'Risikollege'. 29) Vgl. E. Mittenecker: Methoden und Ergebnisse psychologischer Unfallforschung, Wien 1962. 30) Vgl. F. Burkhardt: "Arbeitssicherheit", in: Handbuch der Psy- chologie, 9. Band, 2. Aufl., S. 409. 31) Vgl. Industriearbeit und Gesundheitsverschleiß, EVA 1974, S. 193 ff, Zitat S. 213. 32) Nach den Berichten der Staatlichen Gewerbeärzte der BRD für die Jahre 1955 bis 1962 enthält diese Liste 48 Definitionen, die in ihrer Reihenfolge der 7. Berufskrankheiten-Verordnung entspre- chen. 33) Vgl. M. Seufert: "Der Krach, der uns krank macht", in: 'Stern', Nr. 49/1975, S. 93 ff. 34) Als Grenzwert für eine Innenohrschädigung gilt allgemein ein Wert von 80 bis 90 dB (Maßeinheit für Schallstärke). Vgl. F. Koelsch: Handbuch der Berufskrankheiten, Stuttgart 1962. Gebräuchlich ist auch die Unterscheidung von Lärmstufen (I bis IV). Vgl.: G. Lehmann: "Die Entwicklung des Lärms auf den Menschen" in: Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaften für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Heft 94 (1961). 35) Vgl. G. Jansen: "Ergebnisse der medizinischen Lärmforschung", in: Zentralblatt im Arbeitswissenschaft 1962, 16, Nr. 1, S. 7. 36) Mit dieser Verordnung wird eine Reihe zur Zeit noch gültiger Einzelbestimmungen abgelöst, die teilweise bis in das Jahr 1897 zurückreichen. 37) "Die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) ist dieje- nige Konzentration eines gas-, dampf- oder staubförmigen Arbeits- stoffes in der der Luft am Arbeitsplatz, die nach der derzeitigen Erkenntnis auch bei langfristiger, in der Regel täglich achtstün- diger Einwirkung, jedoch bei Einhaltung einer Wochenarbeitszeit bis zu 45 Stunden im allgemeinen die Gesundheit des hier Beschäf- tigten nicht schädigt." Vgl. DFG: Maximale Arbeitsplatzkonzentra- tion, Mitteilung VIII der Kommission zur Prüfung gesundheits- schädlicher Arbeitsstoffe, 27.6.72, Bonn 1972, S. 3. 38) Vgl. W. Nesswetha: Über die maximalen Arbeitsplatzkonzentra- tionen in der UdSSR, Stuttgart, 1950. 39) Vgl. Industriearbeit und Gesundheitsverschleiß, S. 166 ff. 40) H.U. Deppe: Industriearbeit und Medizin, Fischer Taschenbuch 1973, S. 14/15. 41) Vgl. G. Friedmann: Grenzen der Arbeitsteilung, Frankfurt/Main 1959. 42) Vgl. E. Ulich, P. Großkurth und A. Bruggemann: Neue Formen der Arbeitsgestaltung. Frankfurt/M., Europ. Verlagsanstalt, 1973. 43) Vgl. U. Holzkamp-Osterkamp: Grundlagen der psychologischen Motivationsforschung I, Frankfurt/M., Campus-Verlag, 1975. 44) Eine ausführlichere Auseinandersetzung mit den Konzeptionen von A. Maslow und F. Herzberg und deren Bedeutung für motivati- onsgerechte Arbeitsgestaltung findet sich bei H. Gottschalch: Die Psychologie des Job Design, unveröffentlichte Diplomarbeit am PI der FUB, FB 11, 1974. 45) Vgl. F. Tomberg: "Der Begriff der Entfremdung in den 'Grundrissen', in: 'Das Argument' 52. A.A. Oppolzer: Entfremdung und Industriearbeit. Köln, Pahl-Rugenstein, 1974 46) G. Annouilh: "Weg vom Fließband, zurück zum Menschen", in: EG - Europäische Gemeinschaft, Heft 4/73, Zitat S. 16. 47) M. Robens: "Humanisierung der Arbeit durch selbststeuernde Arbeitsgruppen?", in: Humanisierung der Arbeitswelt, AGP-Veröf- fentlichungen, Hanstein Verlag Köln, 1975, S. 255. 48) Vgl. W. Siebel/W. Volpert/M. Heckenauer: "Zum Verhältnis von Arbeitswissenschaft und Produktionsweise", in: Die Deutsche Be- rufs- und Fachschule, 9&72. Als Ausdruck einer zunehmenden Pro- blematisierung darf auch gelten, daß seit Anfang 1973 in der 'Zeitschrift für Arbeitswissenschaft' (bis 1974 'Arbeit und Lei- stung') eine Art Grundsatzdiskussion geführt wird, die sich bis- her jedoch noch weitgehend an der Frage festmacht, ob eine Kritik an der bestehenden Arbeitswissenschaft überhaupt zu rechtfertigen sei. Vgl. dazu Heft 5/73 und die Hefte 1, 8 und 10/74. 49) CG. Hoyos: Arbeitspsychologie, Verlag W. Kohlhammer, Stutt- gart 1974, S. 15. 50) Vgl. W. Volpert: Die 'Humanisierung der Arbeit' und die Ar- beitswissenschaft. 51) Vgl. A.N. Leonthew: Probleme der Entwicklung des Psychischen, Fischer Verlag, Frankfurt/M. 1973, S. 157-261. In einer umfang- reichen Einführung von K. Holzkamp und V. Schurig werden der Stellenwert dieses Werkes in der Geschichte der sowjetischen Psy- chologie, seine Besonderheit in Abhebung von der bürgerlichen Psychologie und die daraus resultierenden Konsequenzen für eine 'Kritische Psychologie' dargelegt. Der am Psychologischen Insti- tut entwickelte Ansatz ist inzwischen in einer Reihe weiterer Ar- beiten, die insgesamt auf die Erarbeitung und Begründung einer Konzeption materialistischer Psychologie ausgerichtet sind, exem- plarisch dargelegt. 52) MEW, Bd. 20, S. 449. 53) L. Seve: Marxismus und Theorie der Persönlichkeit, Dietz-Ver- lag 1972, S. 169 54) Vgl. W. Volpert, Die Lohnarbeitswissenschaft und die Psycho- logie der Arbeitstätigkeit, in: Großkurt und W. Volpert: Lohnar- beitspsychologie, Fischer Verlag, Frankfurt/M 1975, S. 79-128 55) Ebenda, S. 112/113 zurück