Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1977


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       Diskussion & Kritik
       
       Detlev Albers
       

FÜR EINE DEMOKRATISCHE HOCHSCHULE *)

I. Die Entwicklung der Hochschulreform in Bremen ist in den letzten Jahren von schweren Rückschlägen gekennzeichnet gewesen. Weitere Schritte zum Abbau der Reformansätze sind beispielsweise mit der Verabschiedung des Bremer Hochschulgesetzes vorprogrammiert. Nie- mand vermag heute mehr die Fragen des Personalratsvorsitzenden als bloße Schwarzmalerei abzutun: "Wir bleiben voller Mißtrauen gegenüber der weiteren Entwicklung des Betriebes, in dem wir ar- beiten. Wann wird an die Stelle des Anspruchs des Bremer Modells, Wissenschaft im Interesse des arbeitenden Volkes zu betreiben, die Ausbildung der Studenten zu leitenden Angestellten, die Zu- sammenarbeit mit der Industrie in Forschungsprojekten treten? Wann werden die ersten Hochschullehrer dieses Betriebes behaup- ten, der Kooperationsvertrag mit der Arbeiterkammer Bremen sei verfassungswidrig? Wann werden weitere konservative Hochschulleh- rer und Studenten behaupten, die Mitbestimmungsrechte des Perso- nalrats der Universität verstießen gegen die Freiheit von For- schung und Lehre? Wann wird der politische Druck auf die Beschäf- tigten dieses Betriebes stärker werden? Das Scheitern der Hoch- schulreform im Interesse der Arbeitenden wäre zweifellos eine Niederlage für die Gewerkschaftsbewegung." (Rolf Prigge, Rede auf der Veranstaltung "Widerstand gegen das BHG" am 3. Feb. 1977). Die Rückschläge in Bremen waren und sind begleitet von Ver- schlechterungen der Hochschulsituation im gesamten Bundesgebiet. Die negativen Auswirkungen staatlicher Sparpolitik, Stellenstop und Stellenstreichungen für Wissenschaftler und Verwaltungsperso- nal, Studienplatzvernichtung, Numerus clausus und gänzlich unzu- reichende Ausbildungsförderung für Studenten gehören an allen Hochschulen zum Alltagsbild der zurückliegenden Jahre. Ergänzt und abgesichert werden diese Maßnahmen durch eine auf sämtlichen Ebenen spürbaren Verschärfung des Konkurrenz- und Leistungs- drucks, gleichgültig, ob sie nun den Namen Kapazitäts- und Lehr- verpflichtungsverordnung, Regelstudienzeit oder Kurzstudiengänge trägt. Bei alledem sind die Hochschulen und allgemeiner noch das Bildungswesen keine Ausnahme; sie sind nur einer jener vielen ge- sellschaftlichen Bereiche, in denen Einsparungs- und Rationali- sierungsmaßnahmen dazu dienen sollen, das Aufbrechen grundlegen- der Widersprüche in der bestehenden Wirtschaftsordnung zu Lasten der abhängig Beschäftigten zu überwinden oder doch zumindest kurzfristig zu bereinigen. Kein gesellschaftliches Datum kenn- zeichnet die Tragweite der anhaltenden Wirtschaftskrise eindring- licher als die jetzt schon im dritten Jahre vorhandene Arbeitslo- sigkeit von mehr als einer Million Arbeitnehmern. Längst gibt es am langfristigen, nicht nur konjunkturellen Charakter der gegen- wärtigen kapitalistischen Weltwirtschaftskrise keinen Zweifel mehr. Um so aggressiver sind gerade in der Bundesrepublik die An- strengungen der herrschenden Klasse, die Abwälzung der ökonomi- schen und sozialen Krisenlasten durch eine allgemeine Verschie- bung der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse nach rechts und die Durchsetzung umfassender politischer Formierungsmaßnahmen ab- zusichern. Die Hochschulen werden in einer solchen Situation, in der sie nicht allein von den Krisenfolgen betroffen sind, ja in der Ar- beitnehmer anderer Bereiche sogar noch stärkere Einbußen erlei- den, nur dann Verständnis und Durchsetzungsmöglichkeiten für ihre berechtigten Forderungen finden, wenn sich ihre Mitglieder selbst als Teil einer breiten demokratischen Gegenbewegung begreifen und ihre Forderungen in diesem Zusammenhang begründen. Trifft dies für die Hochschulen insgesamt zu, so gilt es um so mehr für die Studenten, Dienstleister und Hochschullehrer einer Reformhoch- schule wie der Universität Bremen. Ihre Arbeitsbedingungen sind objektiv noch anfälliger für den Zugriff staatlicher Einsparungen und politischer Reglementierungen. Trotz quantitativ bedeutsamer Ausbauerfolge in den vergangenen Jahren, ist es deshalb schon bisher zu einer erheblichen Enttäuschung über die Entwick- lungschancen des "Bremer Modells" in Teilen der ursprünglich re- formorientierten Kräfte aller Mitgliedergruppen gekommen. Ande- rerseits kann nur die gemeinsame Anstrengung des vorhandenen Re- formpotentials in den drei Statusgruppen, das in Bremen noch im- mer größer als an den traditionellen Universitäten ist, eine Chance, vielleicht die einzige reale Chance bieten, um unter den veränderten, erschwerten gesellschaftlichen Bedingungen jenen zu- sätzlichen Rückhalt in der demokratischen Bewegung unseres Landes zu gewinnen, der erforderlich ist, um wenigstens Ansätze der in Bremen eingeleiteten Hochschulreform zu behaupten und zu festi- gen. Nur so auch wird sich den berechtigten Befürchtungen des Personalratsvorsitzenden entgegenwirken lassen. II. Das Hochschulrahmengesetz und der hierauf aufbauende Entwurf für ein bremisches Hochschulgesetz beseitigt den Kern des Bremer Mo- dells. Bundesweit sind das HRG und seine landesrechtliche Umset- zung auf den berechtigten Widerstand der demokratischen Studen- tenbewegung, großer Teile des nichtwissenschaftlichen Personals, der Assistenten und fortschrittlicher Hochschullehrer gestoßen. Auch von Seiten der Gewerkschaften und progressiver Kräfte des sozialliberalen Lagers ist grundsätzliche Kritik vorgebracht wor- den, überall bedeuten die zentralen Bestimmungen des HRG (Majorisierung sämtlicher Mitgliedsgruppen durch die Hochschul- lehrer, Ordnungsrecht, Regelstudienzeit, Studienreform- oder bes- ser -verhinderungskommissionen bis hin zur Lehrkörperstruktur) eine vielfach reaktionäre Absage gegenüber jeder ernsthaften Re- formpolitik im Hochschulbereich. Während das HRG aber an den an- deren Hochschulen neben gravierenden Rückschritten in Einzelfra- gen überwiegend auf das Festschreiben des hochschulpolitisch un- erträglichen Status quo hinausläuft, zerschlägt es in Bremen die in mehrjähriger Praxis erprobten und bewährten Grundlagen demo- kratischer Hochschulreform. Unter diesen Umständen sieht sich die Universität angesichts des vorliegenden Senatsentwurfs für ein bremisches Hochschulgesetz einer zweifachen Aufgabe gegenüber. Sie muß einerseits klarma- chen, daß sie jedes Anpassungsgesetz an das HRG in seiner gelten- den Fassung grundsätzlich ablehnt, weil damit zwangsläufig we- sentliche Prinzipien des Bremer Modells aufgegeben werden. Ihre grundsätzliche Ablehnung muß sich auch in öffentlichkeitswirksa- men Protestaktionen niederschlagen. Denn nur durch den Druck ei- ner demokratischen Massenbewegung kann erreicht werden, daß sich das HRG auf Dauer als 'unanwendbar' erweist oder daß - mit ande- ren Worten - die Novellierung des HRG, zumindest aber die Einräu- mung einer hochschulpolitischen Experimentierklausel unvermeid- lich wird. In diesem Rahmen erhält auch die Forderung nach voller Ausschöpfung der gesetzlich eingeräumten Drei-Jahres-Frist ihre Bedeutung, die erst eine hinreichende Entfaltung des demokrati- schen Widerstandes gegen das HRG erlaubt. Schließlich ist allen Tendenzen zur Vorausanwendung des HRG, sei es im Rahmen der Beru- fungspolitik, der Personalrichtwerte und Überlastquoten oder bei der Revision von Prüfungsordnungen innerhalb der Universität und gegenüber der Behörde entschiedener Widerstand entgegenzusetzen. Andererseits kann es der Hochschule nicht gleichgültig sein, wel- che Fassung das künftige Bremer Landesgesetz im Rahmen des HRG erhält. Sämtliche 'Ecken und Winkel' (Erich Frister), gewollte und ungewollte Lücken im HRG sind für bessere Ausgangsbedingungen im Kampf um demokratische Hochschulreformen zu nutzen. Die Dichte der staatlichen Eingriffsbefugnisse, das Prinzip des Globalhaus- halts der Universität, der Verzicht auf ein besonderes Ordnungs- recht, die Absicherung der politischen Mandats der Studenten- schaft - alle diese und andere Einzelfragen können anders als im vorliegenden Entwurf nach Auffassung der Universität bereits auf- grund der bestehenden Rechtslage in akzeptabler Weise vom Landes- gesetzgeber geregelt werden. Die Universität darf deshalb nicht darauf verzichten, ihre Forderungen zu derartigen Fragen mit dem notwendigen Nachdruck in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. III. Neben dem HRG hat sich der in den letzten Jahren gewachsene Au- ßendruck auf die Aktivität der Hochschulen in weiteren Maßnahmen negativ ausgewirkt, wobei die anhaltende Praxis der Berufsverbote besonders zu nennen ist. Fünf Jahre nach der Verabschiedung des sogenannten "Radikalenerlasses" verletzen die staatlichen Organe in Bund, Ländern und Gemeinden mit ihrer hierauf beruhenden Pra- xis noch immer die Wahrung der im Grundgesetz garantierten Mei- nungs-, Berufs- und Vereinigungsfreiheit. Sie verstoßen damit zugleich gegen elementare menschliche Freiheitsrechte, wie sie der UN-Charta, der europäischen "Konvention über die Menschen- rechte" und zuletzt in der Schlußakte der Helsinki-Konferenz nie- dergelegt und auch von der Bundesrepublik anerkannt sind, über ein halbe Million Überprüfungen politischer Aktivitäten, mehrere tausend von Berufsverboten Betroffene, sowie diskriminierende An- hörungen und Diszipliniermaßnahmen belegen, daß für einen ganzen Teil der Bevölkerung grundlegende Bürgerrechte eingeschränkt oder sogar außer. Kraft gesetzt worden sind. Die aktuelle Situation ist dadurch gekennzeichnet, daß die Quantität der ausgesprochenen Berufsverbote in einigen Bundesländern zeitweilig zurückgegangen ist, daß die inhaltliche Tendenz aber ungebrochen erscheint und sich sogar Verschärfungen andeuten (Niedersachsen). Immer wieder wird versucht, die Kritik an der Berufsverbotspraxis von der grundsätzlichen auf die Verfahrensebene zu schieben, wenn man sich überhaupt der öffentlichen Diskussion stellt. Die Universität Bremen hat als Einrichtung wissenschaftlicher Ausbildung und Forschung nicht nur die negativen Auswirkungen des so geschaffenen Klimas der Verunsicherung, der Ausbreitung poli- tischen Duckmäusertums usw. besonders zu spüren bekommen. Mit- glieder aller Statusgruppen sind in der Vergangenheit auch unmit- telbar von der Einbeziehung in die Praxis des Radikalenerlasses betroffen oder zumindest bedroht worden. Der weitgehende Konsens der gesamten Hochschule in der Ablehnung solcher Maßnahmen hat sich dabei stets als die wichtigste Form der Abwehr von Angriffen auf die demokratischen Grundrechte einzelner Hochschulangehöriger erwiesen. Angesichts des wachsenden Widerstandes, auf den der Ra- dikalenerlaß und seine Folgen inzwischen im In- und Ausland sto- ßen, werden Universität und Universitätsleitung ihre Auffassung weiterhin mit allem Nachdruck vertreten müssen, daß es um die völlige Beseitigung der Berufsverbote geht und daß dieses Ziel in sich selbst nicht kompromißfähig ist. IV. Die Arbeit an einer Reformhochschule in Zeiten der Gegenreform verlangt von allen Beteiligten die Auseinandersetzung mit zusätz- lichen Schwierigkeiten und beruflichen Risiken. Sie kann aber nach wie vor auch Chancen zur Aneignung exemplarischer Erfahrun- gen im Umgang mit alternativen Forschungs- und Studieninhalten und ihrer Organisation liefern. Die Studenten der Universität Bremen sind, nachdem sie den Numerus Clausus überwunden haben, nicht nur den allgemeinen sozialen Mechanismen zur Auslese und Disziplinierung (unzureichende Ausbildungsförderung, Darlehensre- gelung im BAFÖG und GradFÖG), sowie in vielen Bereichen einer zu- nehmenden Unsicherheit ihrer Berufsperspektive ausgesetzt. Außer- dem drohen wichtige Errungenschaften der Bremer Studienreform, wie das Projektstudium oder prüfungsabschichtende Leistungskon- trollen durch staatlich erzwungene Verschärfungen der Prüfungs- ordnungen ihrer progressiven Funktion beraubt und als zusätzliche Instrumente zur Erhöhung des Leistungsdrucks eingesetzt zu wer- den. Hinzu kommen die ständigen Versuche von konservativer und reaktionärer Seite, den Wert der in Bremen erworbenen Studienqua- lifikationen öffentlich zu diffamieren. Dies alles erfordert als Antwort eine verstärkte Mobilisierung, Politisierung und Organi- sierung der Studenten, kurz ihre gewerkschaftliche Orientierung, um zusammen mit den fortschrittlichen Kräften innerhalb und au- ßerhalb der Hochschule eine Ausbildung nach den Prinzipien des forschenden Lernens und auf der Grundlage demokratischer Studien- inhalte zu behaupten, weiterzuentwickeln und gesellschaftlich ab- sichern zu helfen. Bei der Verteidigung fortschrittlicher Modelle der Studienreform und ihrem weiteren Ausbau kommt der Lehrerausbildung ein zentra- ler Stellenwert zu. Dies gilt vor allem, weil die in Bremen kon- zipierte Lehrerausbildung in mehrfacher Hinsicht als vorbildlich für die übrigen Bundesländer anzusehen ist. Das Bremer Lehreraus- bildungsgesetz (BLAG) hat erstmals in der Bundesrepublik eine einheitliche Lehrerausbildung für alle Schulstufen gesetzlich verankert. Sein inhaltlicher Anspruch ist, jeden Lehrer zu einer "wissenschaftlich fundierten Unterrichtstätigkeit" zu befähigen. Die Gruppe der Dienstleister sieht sich nach den vielfältigen Sonderbelastungen der Aufbauphase jetzt noch direkter als die üb- rigen Statusgruppen dem staatlich ausgelösten Rationalisierungs- druck gegenüber. Sie ist zudem in besonderem Maße durch die mit- bestimmungsfeindlichen Regelungen des HRG und damit auch des künftigen BHG betroffen. Hinzu kommt, daß die ebenfalls vom HRG erzwungene Übernahme der Leitungsaufgaben in den Studienbereichen durch Hochschullehrer und die Aufsplitterung des Lehrpersonals durch die Schaffung des Mittelbaus Arbeitsplätze und Qualifika- tionen von Teilen des Verwaltungs- und des technischen Personals gefährden. Die entgegen den ursprünglichen Vorstellungen des Bre- mer Modells jetzt absehbare Einführung einer vierten Status- gruppe, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Hochschulassisten- ten, schafft deshalb Konkurrenzprobleme unter den Beschäftigten, die den Nährboden für berufsgruppenisolierte, d.h. ständische und antigewerkschaftliche Positionen bereiten können. Umso mehr kommt es darauf an, in allen Bereichen der Universität Formen der In- teressenvertretung zu entwickeln, die den Besonderheiten der Ab- hängigkeiten und der Arbeitssituation dieser Mitgliedergruppe Rechnung tragen. Neben der Nutzung der verbleibenden Einflußmög- lichkeiten auf die Entscheidungsgremien der Universität ist es deshalb vorrangig, die bestehenden Regelungen zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz in Form der Mitarbeiterkollegien und zu den Mit- bestimmungsrechten des Personalrats auch im Wissenschaftsbereich konsequent in Anspruch zu nehmen. Dabei ist immer wieder darauf hinzuweisen, daß der aktiven Mitarbeit aller Dienstleister und dem Maß ihrer tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf die Ent- scheidungsprozesse in der Universität eine Schlüsselrolle für den Rückhalt dieses Ausbildungs-"Betriebs" in der Bremer Arbeitsneh- merschaft zufällt. Oberflächlich betrachtet, könnten die Hochschullehrer als dieje- nige Gruppe erscheinen, die am wenigsten von den verschlechterten Gesamtbedingungen im Hochschulbereich betroffen ist. Denn unüber- sehbar ist der Abbau des Bremer Modells zu einem guten Teil mit dem Aufbau neuer professoraler Privilegien verbunden. Mehr noch als bei den übrigen Beschäftigten der Universität ist deshalb bei den Hochschullehrern kurzfristig die Zunahme konservativer und berufsständischer Tendenzen, verbunden mit einer Überlagerung der Ansätze zu gewerkschaftlichem Bewußtsein, zu befürchten. Dennoch wären solche Auffassungen von einem illusionären Vorbeigehen an der eigenen Interessenlage als Wissenschaftler und als Arbeitneh- mer im öffentlichen Dienst gekennzeichnet. Zum einen lassen Maß- nahmen zur Rationalisierung, zur vermeintlich besseren Auslastung und ausdrücklich zur "Überlastung" der Hochschuleinrichtungen auch die Arbeitssituation der Professoren nicht unberührt. Sie erhöhen vielmehr, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Angewie- senheit auf wirksame Formen der Interessenvertretung, die sich langfristig nur als Teil der organisierten Arbeitnehmerschaft finden lassen. Schließlich sind spezifische Probleme, wie die Verwirklichung angemessener Überleitungsbestimmungen für die Hochschullehrer auf Zeit, nur durch das gemeinsame Handeln der Statusgruppen und dessen gewerkschaftliche Unterstützung lösbar. Aus ihrer objektiven und subjektiven Interessenlage heraus wäre es daher kurzsichtig, wenn sich die Hochschullehrer aufgrund der veränderten Bedingungen davon abhalten ließen, die an der Univer- sität Bremen verbleibenden Möglichkeiten zur Erarbeitung fort- schrittlicher und gesellschaftskritischer wissenschaftlicher An- sätze konsequent auszuschöpfen. V. Verteidigung und Ausbau der verbleibenden Reformansätze im Hoch- schulbereich bedürfen dringender denn je der Unterstützung durch das fortschrittliche gesellschaftliche Lager. Dabei erlangt das bewußte und gewollte Zusammenwirken von Hochschule, progressiver Wissenschaft und Gewerkschaftsbewegung eine entscheidende Bedeu- tung. Ihre Grundlage bilden unverändert die 23 Thesen des DGB zur Hochschulreform, die den Kernbereich der gemeinsamen Interessen von Studenten, Dienstleistern und Hochschullehrern abstecken. Er- ster institutioneller Ausdruck der Zusammenarbeit sind in Bremen und anderswo die Kooperationsverträge zwischen DGB bzw. Arbeiter- kammer und Hochschule, die es weiter auszubauen gilt. Die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen der zurückliegen- den Jahre haben die Angewiesenheit beider Seiten aufeinander ver- tieft und vorangetrieben. Wissenschaftliche Analysen und Vor- schläge gerade auch marxistischer Orientierung zum Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zählen dazu ebenso wie fundierte Ausarbei- tungen zu den Gefahren der Atomenergie, den Problemen des Umwelt- schutzes, den Belastungen am Arbeitsplatz, die Entwicklung fort- schrittlicher Unterrichtsmodelle oder die Anfertigung von Gutach- ten zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, die sich an gewerk- schaftlichen Positionen orientieren. Dies alles sind wissen- schaftliche Dienstleistungen aus dem Hochschulbereich, für die gegenwärtig in einer Gewerkschaftsbewegung, die sich gegen die Abwälzung der Krisenlasten zur Wehr setzt, ein noch größerer Be- darf besteht als zuvor. Gleichzeitig aber ist das Risiko, der ge- sellschaftliche Preis in Form von Isolierungsversuchen bis hin zu offenen Diffamierungen, gewachsen, der für eine wissenschaftliche Parteinahme, Ausbildung und Forschung für die Interessen der lohnabhängigen Mehrheit der Bevölkerung zu zahlen ist. Die demokratische Bewegung wird sich aus der Defensivposition, in der sie sich momentan fast überall befindet, nur durch eigene An- strengungen in dem jeweils betroffenen gesellschaftlichen Bereich selbst befreien können. Daneben aber muß es stärker noch als in der Vergangenheit darum gehen, vermittelt über die Gewerkschafts- bewegung und andere fortschrittliche politische Kräfte den Zusam- menhalt und das Gewicht des demokratischen Widerstandspotentials gesamtgesellschaftlich zur Geltung zu bringen und damit mittel- fristig auch in unserem Land eine progressive Tendenzwende einzu- leiten. Im Hochschulbereich gibt es derzeit zumindest Anhalts- punkte dafür, daß beide Erfordernisse erkannt werden. Trotz viel- fältig verschlechterter Arbeits- und Studienbedingungen ist es im vergangenen Semester zu einer Ausweitung und Intensivierung vor allem der studentischen Aktionen gegen die staatlichen Formie- rungsmaßnahmen gekommen. Die Initiativen zur "demokratischen Uni- versität, bzw. Gegenuniversität" sind auch geeignet, die gesell- schaftliche Funktion fortschrittlicher wissenschaftlicher Er- kenntnisse zu verdeutlichen und deren Verallgemeinerung durch die demokratische Bewegung neue Impulse zu verleihen. Um so wichtiger ist es, daß solche Initiativen von allen Hochschulgruppen mitge- tragen und darüber hinaus vor allem von gewerkschaftlicher Seite unterstützt werden. _____ *) Die hier folgenden, von der Redaktion z.T. gekürzten, Thesen sind im April dieses Jahres aus Anlaß der Bewerbung um das Amt des Konrektors an der Universität Bremen vorn Verfasser vorgelegt worden. zurück