Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1977


       zurück

       Kongreßberichte
       

PHILOSOPHIE DER PRAXIS - PRAXIS DER PHILOSOPHIE ZUM XII. INTERNATIONALEN HEGEL-KONGRESS IN SALZBURG

Wie Praxis philosophisch thematisiert und von welchem Praxisbe- griff dabei ausgegangen wird, hängt von der jeweiligen Praxis der Philosophie in ihrem Verhältnis zu den Wissenschaften und zur Po- litik ab. Angesichts der selbständigen Entwicklung der Naturwis- senschaften hat die Philosophie ihre dominierende Rolle augen- scheinlich eingebüßt. Der ehemals für a l l e Bereiche gesell- schaftlicher Praxis gleichermaßen normativ geltend gemachte Wahr- heitsanspruch ist daher auch von der bürgerlichen Philosophie in- zwischen problematisiert worden. Dennoch hat bürgerliche Philoso- phie ihre Kontinuität in der Verleugnung ihres objektiv p a r t e i l i c h e n Vorgehens in Bezug auf die Wissenschaf- ten. Denn gleichgültig, ob sie h e u t e allgemeine - angeblich naturwissenschaftlichen Verfahrensweisen entnommene und methodo- logisch begründete - Rationalitätskriterien aufstellt, denen sie unterschiedlos jede Aussagepraxis unterwirft, die sich als wis- senschaftliche ausgeben will, oder ob sie andererseits den Gel- tungsanspruch von Sätzen am Ziel eines ausschließlich intersub- jektiv zu ermittelnden Idealkonsensus mißt, zu dem a l l e S u b j e k t e kraft ihrer Vernünftigkeit fähig sein sollen, in jedem Falle richten sich ihre Interventionen in letzter Instanz gegen eine w i s s e n s c h a f t l i c h e Erkenntnis der Ge- schichte, deren Möglichkeit - trotz oder gerade aufgrund der Exi- stenz der marxistischen Geschichtswissenschaft - nach wie vor be- stritten wird. Damit aber vertritt sie bürgerliche Klassenposi- tionen in der Theorie, denn nicht die Bourgeoisie, sondern das Proletariat bedarf o b j e k t i v e r Erkenntnisse der Ge- schichte, um im Klassenkampf siegreich zu sein. Der diesjährige Internationale Hegel-Kongreß trug dieser Heraus- forderung des Marxismus von seiten der bürgerlichen Philosophie insofern konkret Rechnung, als die kritische Auseinandersetzung sowohl mit den Rehabilitierungsversuchen einer "praktischen Phi- losophie" als auch mit dem sich allmählich zur bundesrepublikani- schen Staatsphilosophie mausernden "Kritischen Rationalismus" einen Schwerpunkt der Debatten bildete. Nun wird der Ablauf einer solchen Kontroverse nicht zuletzt da- durch bestimmt, welche Positionen im Hinblick auf eine Definition philosophischer Praxis im marxistischen Lager selbst dominieren. Zumindest problematisch ist es, wenn zahlreiche Marxisten in so- zialistischen, aber auch in kapitalistischen Ländern den alten allgemeinen philosophischen Wahrheitsanspruch als fortschrittli- che Erben der bürgerlich-philosophischen Vergangenheit, insbeson- dere der Philosophie Hegels, zu erneuern suchen, indem sie die bürgerliche Philosophie der Gegenwart als bloße ideologische Kri- senerscheinung einer historisch dekadenten Klasse abtun und den Übergang der "Vernunft" an die heute fortschrittliche und in vielen Ländern bereits siegreiche Klasse, das Proletariat, be- haupten. Abgesehen davon, daß der Klassengegner nicht schon des- halb philosophisch tot ist, wenn man ihn totsagt, birgt eine sol- che Argumentation das Risiko in sich, die Aussagen und Begriffe der marxistischen W i s s e n s c h a f t der Geschichte nur als neue Antworten auf alte philosophische Fragestellungen zu in- terpretieren, anstatt zu prüfen, ob nicht eben diese Fragestel- lungen, ausgehend von der n e u e n w i s s e n s c h a f t- l i c h e n P r o b l e m a t i k des Historischen Materialis- mus, als i d e o l o g i s c h e zu kennzeichnen und dement- sprechend zurückzuweisen sind. Die Gefahr, daß die marxistische Wissenschaft der Geschichte, der Historische Materialismus, durch Marxisten selbst zum Objekt phi- losophischer Ausbeutung werden kann, liegt unter anderem darin begründet, daß sie - wie jede Wissenschaft - eine e i g e n e ideologische Vorgeschichte besitzt, so daß es eingehender Unter- suchungen auch der Geschichte der Marxschen Theorie selbst be- darf, um die neue Problematik dieser Wissenschaft, die auch Marx noch häufig in Kategorien dachte, die ihrer Vorgeschichte ent- stammen, herauszuarbeiten. Dies gilt nicht zuletzt für die Expli- kation der philosophischen Bezugnahme von Marx auf Hegel. Zwar mangelte es auf dem Salzburger Kongreß nicht an Beiträgen die eine Differenz zwischen dem Marxismus und der Philosophie Hegels herauszustellen versuchten, doch wurde dabei in den meisten Fäl- len auf die f r ü h e Hegel-Kritik von Marx rekurriert, die als materialistische Umkehrung der Hegelschen Positionen im Sinne Feuerbachs aufgefaßt werden kann. H. Lübbe, Gründungsmitglied des reaktionären Professorenbundes "Freiheit der Wissenschaft", nahm das Thema des Kongresses zum Anlaß, um s e i n e Auffassung philosophischer Praxis am Gegen- stand der bisherigen Hegel-Kongresse zu demonstrieren. Nicht ohne Genugtuung stellte er die Kongresse der . Hegel-Gesellschaft als einen institutionalisierten akademischen Raum dar, der stets das für die Philosophie notwendige Maß an Distanz zur Politik gewähr- leistet habe, das an den Hochschulen der BRD seit 1967 schon nicht mehr gesichert sei. Die auf den Hegel-Kongressen üblichen "bürgerlichen Verkehrsformen" dienten hingegen der friedlichen Koexistenz gegensätzlicher ideologischer Positionen und seien zugleich Vorbedingung für deren Zersetzung, weil ideologische Geltungsansprüche hier einem Zwang zu argumentativer Begründung ausgesetzt seien. Angesichts des Verlaufs des diesjährigen Hegel-Kongresses der an- läßlich des 75. Geburtstages von Wilhelm Raimund Beyer in den Prunksälen der Salzburger Residenz abgehalten wurde und dem unbe- teiligten Zuschauer vielleicht zunächst den Eindruck vermitteln konnte, als seien tatsächlich die Philosophen aller Länder glei- chermaßen an die Macht gelangt, um in ungestörter Eintracht über die Geschicke der Menschheit zu räsonieren, wird Lübbe dennoch unter Umständen sein "Lob" der bisherigen Kongreßpraxis als vor- eilig betrachten. Dies hauptsächlich aufgrund des philosophischen Eingriffs eines Westberliner Teilnehmers, der in seinem Diskussi- onsbeitrag die von M. Kriele (Köln) zuvor vertretene naturrecht- liche Konzeption, Freiheit könne nur durch rechtliche Institutio- nalisierung g e s c h a f f e n und b e w a h r t werden, als philosophische Legitimation einer real zunehmenden Verrechtli- chung der Politik und damit einhergehenden Politisierung des Rechts in der BRD begriff und deren p r a k t i s c h e A u s w i r k u n g e n an einem aktuellen politischen Ereignis demonstrierte. Mit dem vorgeführten Beispiel - die Festnahme und "erkennungsdienstliche Behandlung" von fünf Westberliner Teilneh- mern des Kongresses an der BRD-Grenze wegen angeblichen "Terrorismus-Verdachts", die ihre Anwesenheit bei der Eröffnungs- veranstaltung des Kongresses verhindert hatte - brach die Politik v o n a u ß e n in den von Lübbe so gepriesenen akademischen Versöhnungsdiskurs ein. Denn es erhellte schlaglichtartig, daß auch der akademische Raum - ebenso wie das Recht - den gesell- schaftlichen Machtverhältnissen unterworfen ist. Daß in der da- durch ausgelösten politischen Diskussion über die Berufsverbote in der BRD auf die p h i l o s o p h i s c h e n Thesen Krieles und die des Diskussionsredners inhaltlich nicht mehr eingegangen wurde, sollte freilich Marxisten zu der selbstkritischen Frage veranlassen, ob sich nicht hier wiederum die herkömmliche Tren- nung von Philosophie und Politik reproduzierte. Mit der auch in diesem Zusammenhang relevanten Frage der Kenn- zeichnung marxistischer Philosophie und ihrer Praxis befaßten sich mehrere Beiträge. W. Schmied-Kowarzik (Kassel) ging von dem in der Marxschen Jugendschriften entwickelten Begriff der "radikalen Kritik" aus und behauptete dessen fortwährende Geltung im Gesamtwerk von Marx. Kritik bedeutet "Aufhebung" und "Verwirklichung" der Philosophie in einem: Aufhebung, insofern mit ihrem fortgeschrittensten theoretischen Ausdruck, der Hegei- schen Philosophie, die entfremdete Wirklichkeit selbst kritisiert wird, Verwirklichung der Philosophie, weil sie in Gestalt des kritischen Bewußtseins der revolutionären Bewegung Teil der die entfremdeten Verhältnisse w i r k l i c h aufhebenden Praxis ist. B. Heidtmann (Berlin-West) untersuchte die Marxsche Kritik der A n w e n d u n g der Hegelschen Dialektik in der Rechtsphiloso- phie, um daraus die marxistische Kritik der Hegelschen Dialektik selbst rekonstruieren zu können. Dabei bestimmte er in einer Ana- lyse des Verhältnisses von Wesenslogik und Begriffslogik bei He- gel die Marxsche Hegel-Kritik eben dieses Verhältnisses, um dar- aus die spezifische Vorgehensweise von Marx in der "Kritik der Politischen Ökonomie" abzuleiten. Diese kennzeichnete er als dia- lektisches Begreifen der "eigentümlichen Logik des eigentümlichen Gegenstandes", d.h. der bürgerlichen Gesellschaft, die Marx als ein bereits durch die klassische Politische Ökonomie wissen- schaftlich angeeigneter Gegenstand gegeben sei. Im Unterschied zu Hegel, der die Wesenslogik in einem System von Vermittlungen auf- hebt, sei für den Marxismus der Standpunkt des Wesens essentiell. Die Begriffslogik hingegen fungiere bei Marx als Methodologie zum Begreifen der Bewegung des Gegenstandes selbst. In seiner Darlegung des Verhältnisses der Philosophie zu den Wis- senschaften am Beispiel von Darwins Evolutionstheorie stützte sich H.J. Rheinberger (Berlin-West) - jedoch an diesem Ort nicht explizit - auf Althussers Unterscheidung von Wissenschaft und Philosophie. Die Eroberung des neuen Kontinents der Naturge- schichte - so Rheinberger - vollzog sich im Bruch mit der finali- stischen Konzeption der p h i l o s o p h i s c h e n Naturge- schichte des 18. Jahrhunderts durch die Einführung der ateleolo- gischen mechanischen Kausalität in die Theorie der Evolution, bei deren wissenschaftlicher Ausarbeitung aber die mechanische Kau- salität zu einer dialektischen umgebildet wurde, die Darwin je- doch, obwohl sie völlig unvereinbar mit jeder empiristischen Kon- zeption ist, nur in Begriffen des Baconschen Empirismus zu denken vermochte. Wie Althusser lehnte Rheinberger in Konsequenz seiner Ausführungen sowohl ein Selbstverständnis der m a t e r i a l i- s t i s c h e n Philosophie als höhere Generalisierungsstufe im Verhältnis zu den Wissenschaften als auch jede Konstruktion eines philosophischen Systems ab. Die Analogie jedoch, nach der Rheinberger - auch hier eine ältere Metapher Althussers auf- greifend - die Beziehung von Wissenschaften und Philosophie als Beziehung von "Erkenntniskräften" und "Erkenntnisverhältnissen" zu denken vorschlug, bedürfte weiterer Ausführung, um das theorizistische Mißverständnis einer historisch unvermeidlichen Revolutionierung der Philosophie durch die alle Fesseln sprengenden Wissenschaften auszuschließen. Die demgegenüber den Primat der Praxis i n der Theorie heraus- stellende Definition der Philosophie als i n l e t z t e r I n s t a n z K l a s s e n k a m p f i n d e r T h e o- r i e, die Althusser seit einiger Zeit, um jeder Gefahr eines solchen Theorizismus vorzubeugen, vertritt, war Gegenstand der Kritik von G. Besse (Paris), weil sie im Verständnis Althussers den Wahrheitsbezug der Philosophie verleugne. Doch versäumte es Besse, auf die von Althusser stets hervorgehobene Verbindung der marxistischen Philosophie mit der marxistischen Geschichts- wissenschaft einzugehen. Seine eigene Konzeption der Philosophie war traditionell erkenntnistheoretisch ausgerichtet: marxistische Philosophie habe die Einheit und Differenz der Dialektik der Er- kenntnis und der Dialektik des Gegenstandes aufzuweisen, ohne in Ontologie oder Nominalismus zu verfallen. Von A. Gedö (Budapest) wurde j e d e r Versuch, die gängige Vorstellung von einer philosophischen Kontinuität zwischen Marx und Hegel zu problematisieren, als "Anti-Hegelianismus" und damit praktischer Verzicht auf den Dialektischen Materialismus ange- griffen. Letzterer verbinde so gegensätzliche philosophische Po- sitionen wie z.B. die von Althusser und Colletti, die nur eine gemeinsame revisionistische Stoßrichtung verfolgten. Die "anti- hegelianische" Variante sei ein Zugeständnis an die anti-marxi- stischen Attacken des "Kritischen Rationalismus". Da Gedö jedoch auf jede i n h a l t l i c h e Begründung seiner Vorwürfe ver- zichtete, konnte er nur an die Macht vorhandener Vorurteile ap- pellieren, deren bloße Bestätigung aber nicht Aufgabe marxisti- scher Philosophie sein kann. Die Frage nach den Bedingungen und Möglichkeiten der "histori- schen Expansion" einer Philosophie diskutiertet. Mazzone (Rom) im Zusammenhang eines auf Thesen Gramscis fundierten ideo- logietheoretischen Ansatzes. Entsprechend dem Gegenstand seiner Fragestellung - der Bildung von Ideologien innerhalb konkreter historischer Verhältnisse einer bestimmten Gesellschaftsformation - stützte er sich auf Gramscis Begriff des "historischen Blocks", als dessen "Zement" die herrschenden Ideologien wirken. Die wi- dersprüchliche Kohärenz der Vorstellungen von Individuen und Klassenbewegungen sei Resultat der jeweiligen Erfahrung und Pra- xis unter der Einwirkung materiell existierender Formalstruktu- ren, wie z.B. des Warenfetischismus oder bestimmter historischer Traditionen. In einer Reihe von Referaten wurde der Versuch unternommen, einen allgemeinen Praxisbegriff aus dem Marxschen Begriff der Arbeit abzuleiten. Vorausgesetzt wurde dabei in der Regel ein philoso- phischer Zusammenhang zwischen dem anthropologischen Arbeitsbe- griff der "Ökonomisch-philosophischen Manuskripte" und den Aussa- gen von Marx über den Arbeitsprozeß im "Kapital". Die ideologi- schen Konsequenzen der Herauslösung und philosophischen Verwer- tung e i n e s Elements aus dem Komplex der Begriffe, mit deren Hilfe Marx sein theoretisches Objekt, die kapitalistische Produk- tionsweise, konstruiert, können an dieser Stelle höchstens ange- deutet werden, denn sie bedürfen ausführlicher Kritik, insbeson- dere was die auf diese Weise mit Notwendigkeit unterbleibende hi- storische Spezifikation des Praxisbegriffs, die eine Differenzie- rung der sozialen Praxis in verschiedene aufeinander einwirkende Praxisarten erlauben würde, betrifft. So ergab sich für R. Kirchhoff (Berlin-West) als Konsequenz sei- ner Kritik an der von Habermas vorgenommenen Unterscheidung von Arbeit und Interaktion, die Produktionsverhältnisse als P r o- d u k t des Arbeitsprozesses zu denken, anstatt als seine immer schon vorauszusetzenden materiellen Bedingungen. E. Hahn (Berlin- West) begriff, ausgehend von der philosophischen Kategorie der Arbeit, die gesamte Geschichte als Prozeß der Praxis in einer einfachen Dialektik von Objektivem und Subjektivem. Dieses lineare geschichtsphilosophische Erklärungsschema kann freilich - innerhalb seiner Fragestellung - von einer Differenzierung zwi- schen verschiedenen historischen Praxisformen ebenso absehen wie vom Klassenkampf. R. Zimmermann (Konstanz) und P. Damerow (Berlin-West) versuchten - wenngleich auf unterschiedliche Weise - den Arbeitsbegriff für eine a l l g e m e i n e philosophische Erkenntnistheorie zu nutzen. Aus der Bestimmung der Praxis in den "Thesen über Feuer- bach" als "sinnlich-menschlicher Tätigkeit", einer "fundamentalen Einheit von praktischer Intersubjektivität und gegenständlicher Objektivität" meinte Zimmermann, eine Alternative zur erkenntnis- theoretischen Position Lenins entwickeln zu können, durch die sich die Beantwortung der philosophischen Grundfrage nach dem Verhältnis von "Sein" und "Bewußtsein" p r a k t i s c h erüb- rige. Damerow kritisierte den Dualismus von Gegenstandserkenntnis und formal-logischer Abstraktion in der genetischen Erkenntnis- theorie Piagets mit Hilfe des Hegelschen Reflexionsbegriffes, der dem Arbeitsbegriff nachgezeichnet sei. Wesentlich für dessen Be- stimmung wiederum sei die Einheit von zwecksetzender Tätigkeit und materieller Voraussetzung des Arbeitsgegenstandes im Arbeits- mittel. Auf den Erkenntnisprozeß übertragen, bedeutet dies, daß die sinnlich-gegenständliche Erkenntnis als Inhalt der objektiven Gedankenformen aufgefaßt werden muß. Die Beziehung von Logik, Praxis und Sprache bemühte sich Jörg Zeller (Berlin-West) im Zusammenhang des Problems einer möglichen Synthese von formaler und inhaltlicher Logik zu klären. Ange- sichts des auch von modernen Logikern inzwischen konstatierten Ungenügens einer rein formalen Darstellung der Logik, die die Frage nach der jeweiligen Angemessenheit beliebig verabredbarer formaler Sprachen als Darstellungs- und Verständigungsmittel aus- klammert, sei ein Rückgriff auf die Hegelsche Logik sinnvoll. Diese müsse als kategoriales System verstanden werden, das aus einer Basiskategorie, dem Begriff des Seins, den Generierungsme- chanismus des gesamten Systems gewinnt. Hegel habe in Abgrenzung zu der traditionellen Auffassung der Logik als Theorie der allge- meinsten Denkgesetze den f u n k t i o n a l e n Charakter des Begriffs wiederentdeckt, der aber seine Arbeit nur an einem wirk- lichen Gegenstand vollziehen könne. Da für Hegel aber der Begriff gleichzeitig Gegenstand der Bewegung der Logik ist, zieht für He- gel die Arbeit ihre Produkte aus sich selbst. Der modernen Logik hingegen komme das Verdienst zu, in der Sprache ihren wirklichen Gegenstand gefunden zu haben, den sie als W i s s e n- s c h a f t benötigt. W. Lefèvre (Berlin-West) deckte in dem "szientistisch-dezisioni- stischen Theorie-Praxis-Verhältnis" und dessen Kritik von Seiten der Vertreter einer "praktischen Philosophie" eine identische Problematik auf und analysierte die sich aus ihr ergebenden Apo- rien. Beide Positionen sind in der p h i l o s o p h i s c h e n Fiktion e i n e s S u b j e k t s befangen, das als Ursprung seiner Handlungen gedacht wird. Doch muß gefragt werden, ob nicht Lefèvre in der Explikation seines nachdrücklichen Hinweises auf die w i r k l i c h e n Subjekte im Arbeitsprozeß und ihre ob- jektive Determination durch die kapitalistische Produktionsver- hältnisse selbst noch eben dieser Problematik verhaftet blieb. Denn wenn die kapitalistischen Produktionsverhältnisse als "Verkehrung" einer vorausgesetzten Zweck-Mittel-Relation darge- stellt werden - des "Zwecks" der Reproduktion der "Gattung" zum "Mittel" der Kapitalverwertung - werden sie bloß p h i l o- s o p h i s c h begriffen: als "Entfremdung des menschlichen Wesens", das sich im Arbeitsprozeß realisiert. Unmittelbar an Lefèvres Referat anschließend, rekonstruierte P. Furth (Berlin-West) das Theorie-Praxis-Verhältnis bei Hegel und zeigte zugleich die Grenzen einer materialistischen Verarbeitung der Philosophie Hegels am Beispiel des Arbeitsbegriffes auf. In der Darstellung der Arbeit als "Entnaturalisierungsprozeß" er- weist sich Hegels Fixierung an die von der bürgerlichen Ökonomie vorausgesetzte "abstrakte Arbeit". Demgegenüber lasse die Marx- sche Betonung der Naturbedingtheit der Arbeit die Unterscheidung zwischen einer notwendigen Reproduktion ihrer natürlichen Voraus- setzungen und der Reproduktion spezieller Eigentumsverhältnisse zu. Damit aber würden gerade die Eigentumsverhältnisse kritisier- bar, die eine Reproduktion der Naturverhältnisse gefährden, und so die Gefahr der Selbstzerstörung der Gattung heraufbeschwören, wie die ökologische Krise sie bereits bekunde. Daß sich die meisten Beiträge an einem philosophischen Praxisbe- griff orientierten, der seine Universalität letztendlich doch ei- ner anthropologischen Begründung verdankt, mag den Eindruck er- wecken, als sei der Marxismus eine "Philosophie der Praxis". Doch ist zu fragen, ob nicht eben dieses Verständnis geradezu verhin- dert, die b e s o n d e r e Praxis der Philosophie w i s- s e n s c h a f t l i c h zu begreifen, um auf diese Erkenntnis gestützt, die grundsätzlich neue, marxistische Praxis der Philosophie zu vollziehen, die das bestehende philosophische Kräfteverhältnis entscheidend zugunsten des Proletariats verän- dert. Jutta Kolkenbrock-Netz Will man biographische Zufälligkeiten zum Ausgangspunkt nehmen, so muß man das Jahr 1902 als geradezu konstitutiv für den Salz- burger Kongreß betrachten. In jenem Jahr wurden sowohl der Vor- sitzende der Internationalen Hegel-Gesellschaft, Wilhelm Raimund Beyer, wie auch Karl Raimund Popper, der Begründer des "Kritischen Rationalismus" und einer der entschiedensten Gegner dialektischer Philosophie Hegelscher und Marxscher Prägung, gebo- ren. Die Auseinandersetzung zwischen beiden Denkrichtungen be- stimmte als Praxis der Philosophie durchgängig den Kongreß. Ihre Kennzeichnung als "Gegensatz" wäre freilich unzureichend, müssen doch die grundlegenden Antinomien im jeweiligen Selbstverständnis als "praktischer Philosophie", somit in der inhaltlichen Lösung des Problems: wie Praxis zu bestimmen sei, wie sich Erkenntnis und Gegenstand zueinander verhalten, ob Philosophie sich als "eingreifendes", Wirklichkeit nach vernünftigen Prinzipien verän- derndes, Denken versteht, aufgesucht werden. Die Schwierigkeiten der Dialektik, in methodologischen Diskussio- nen bestehen zu können, zeigten sich exemplarisch an den Ausein- andersetzungen mit dem eher morbide auftretenden Positivismus in E. Topitschs Vortrag über "Die Dialektik als Form politischer Ar- gumentation", übersehen wurde nämlich - in Salzburg vor allem von Erich Hahn und Robert Steigerwald -, daß die Ausführungen des Grazers zu jener 1940 von Popper formulierten Frage "Was ist Dia- lektik" der subtilen Immunisierungsstrategie sprachanalytischen Wissenschaftsverständnisses folgten. Die Nichtbeantwortbarkeit der Frage nach dem "Wesen der Dialektik" - sie schien Topitsch hinreichend für das Verdikt, Dialektik sei dem Irrationalismus schlechter "Menschenverführung" gleichzusetzen - war nur eine Folge des systematischen Begriffskonflikts, dem Topitsch unter- lag, wenn er von "Dialektik" sprach, aber "Methode" meinte. Sein gegenüber der Dialektik erhobener Vorwurf ihrer Beliebigkeit er- wies sich so als nachgerade klassischer Fall einer petitio prin- cipii, unterstellt doch der Begriff der "Methode" - wenigstens idealiter - Inhaltsleere, wie Beliebigkeit des im methodischen Verfahren zu bearbeitenden Gegenstands. Angesichts des wachsenden Legitimationsbedürfnisses gesellschaft- licher Praxis greift die nichtmarxistische Philosophie zunehmend auf den Begriff des "Diskurses" zur Bestimmung der Realität sozi- aler Beziehungen zurück. Keineswegs zufällig führte der Züricher H. Lübbe in seinem Eröffnungsvortrag jenen seit Descartes zum Traditionsbestand neuzeitlicher Philosophie gehörenden Terminus zur Charakterisierung philosophischer Praxis auf den Hegel-Kon- gressen ein: Kennzeichnend für diese sei das diskursive, gegen- seitige Anerkennen von Meinungen, dem die genuin politische Funk- tion "ideologiekritischer Erbschaftspolitik" zukomme. Im Diskurs der Philosophie werde bei Bildung "wechselseitig zustimmungs- pflichtiger Denkbestände" Abgrenzung vollzogen. Eskamotiert hatte Lübbe damit jeglichen Anspruch auf Wahrheits- findung im Prozeß des Philosophierens. Nicht einmal jenes, dem Begriff der Wahrheit ohnedies spottende, Residuum des "Consensus" mochte er gelten lassen. Ihm ging es um die "Pragmatik" des Phi- losophierens, die Feststellung und Festsetzung der Diskursregeln. Gegenüber dem traditionell philosophischen Bemühen, zur Sache und letztendlich zum wahren Begriff von ihr zu kommen, forderte Lübbe ein Festhalten an der Erscheinung des Streits als nicht zu trans- zendierendes Stadium. Der Prozeß des Denkens, wie er in Hegels gesamten Werk zum Ausdruck kommt und programmatisch in der "Phänomenologie des Geistes" dargestellt wird, bleibt somit auf der Stufe des (von Vernunft weit entfernten) Meinens festgehal- ten: Meinungen lassen sich als Ausdruck denkender Subjekte wech- selseitig anerkennen, von der zwingenden Kraft der Wahrheit sind sie weit entfernt. Dem Festhalten am Modell des Diskurses eignet zudem in doppelter Hinsicht ein gesellschaftliches Moment: Einmal verrät sich die Institutionalisierung des Diskurses durch seine Definition als Herrschaftsakt, muß doch hinfort jeglicher Verstoß gegen die ihm inhärenten, ihn definierenden Regeln sanktioniert werden. Zum anderen bestimmt eine Kongreßpragmatik den Raum, für den diese Regeln des Sprechhandelns gelten sollen; alle anderen gesellschaftlichen Räume bedürfen ihrer eigenen Pragmatik. Die bei Lübbe angedeutete Dichotomisierung von gesellschaftlicher und philosophischer Praxis vollendete der Kölner SPD-Staatsrecht- ler M. Kriele mit der Forderung nach Restauration eines Bereichs politischer Aufklärung - gedacht als freiheitlicher Diskurs der ihre Ansprüche vortragenden Bürger - gegenüber dem Geltungsbe- dürfnis wissenschaftlich erkannter Sachgesetzlichkeit. Es gelte, so Kriele in seinem das Auseinanderfallen von politischem Handeln und wissenschaftlicher Erkenntnis thematisierenden Vortrag über "Politische Aufklärung und wissenschaftliche Rationalität", die geordnete Freiheit eines institutionalisierten Aufklärungsdiskur- ses gegen eine Freiheit durchzusetzen, die auf bloß dogmatisch behauptete Einsicht in die Notwendigkeit geschrumpft sei. Politik könne sich nur im Freiheitsraum politischer Aufklärung vollzie- hen, sie müsse aus der Tyrannei der Wahrheit befreit werden. Wenngleich Kriele dies am höchst untauglichen Objekt des Sir Francis Bacon, der ihm als Inkarnation inhumaner, wissenschafts- gläubiger Aufklärungsfeindlichkeit erschien, darzulegen ver- suchte, so war doch die Absicht überdeutlich geworden: Angegrif- fen wurden der Anspruch auf wissenschaftliche Begründung von Po- litik, ja, die Berechtigung des Bürgers zu gesellschaftlichem Handeln schlechthin. Jener Bürger der klassischen Philosophie und Staatstheorie, der das Schicksal seiner Gesellschaft tätig beein- flußt, kam bei Kriele nicht mehr vor, hätte er doch auch die Ge- fährdung des institutionalisierten Diskurses bedeutet. Gegen Krieles Attitüde des Aufklärens wären Einwände vorzubringen, die sich auf die Geschichte der Sozialphilosophie besinnen: Denn die Aufklärung basierte auf dem ungebrochenen Vertrauen in die wis- senschaftliche Rationalität. Aus der "selbstverschuldeten Fin- sternis" herauszutreten, die eigene vernünftige Natur zu verwirk- lichen, konnte nur fordern, wer Wissenschaft und Rationalität auf seiner Seite fühlte. Rousseau schließlich, der Aufklärer der Auf- klärung, hielt den abstrakt liberalen Staatsrechtsentwürfen eines Hobbes und eines Locke, die Einheitlichkeit gesellschaftlicher Praxis auf Grund ihrer materiellen Basis entgegen, wenn er das Eigentumsverhältnis als aller politischen Freiheit vorausgehend betonte. Zu Recht insistierte W.R. Beyer in seiner Gegenrede zu Kriele auf der materiellen Basis von Freiheit und Rechtlichkeit: Nur wirk- lich, d.h. materiell, freie, Menschen können in einen als freie Rechtsform zu bezeichnenden politischen Diskurs eintreten. Es lag nahe, auf methodologischer Ebene die vom kritischen Ratio- nalismus im Axiom der "Nichtüberführbarkeit descriptiver Sätze in präscriptive Sätze" (wie es bei Popper und Hare heißt) abgelehnte Möglichkeit der Formulierung normativer Sätze auf Basis von Tat- sachenfeststellungen zu untersuchen. Dies zielte in das Zentrum wissenschaftlicher Politik, beansprucht diese doch, aus der Er- kenntnis von Sachverhalten auf Normationen künftigen Handelns schließen zu dürfen, während der kritische Rationalismus den Pra- xisbezug von Wissenschaft entweder als Unterordnung unter vorgän- gig entschiedene Zwecke oder durch die in descriptiven Sätzen enthaltenen Informationen "über relevante Wirkungsmöglichkeiten" (Albert) gegeben sieht. Offensichtlich durch Georg Lukacs (bzw. Agnes Heller) inspiriert versuchte in Salzburg H. Holz einen Ableitungszusammenhang zur Begründung einer "vernünftigen politischen Praxis" herzustellen, der von der Bestimmung der Praxis als Einheit von Subjekt-Objekt- Beziehungen, die unter Zwecksetzungen Zustandekommen, ausging. Zwecke, so Holz, seien dabei als Setzung real möglicher, bzw. er- strebenswerter Sachverhalte "im Reich der Realität angesiedelt". Bedürfnisse hätten daher "Tatsachencharakter". Um die durch die Arbeitsteilung zerrissene Einheit gesellschaftlicher Wertpräfe- renzen - somit die je anzustrebende Politik - als - System der Bedürfnisse" zu rekonstruieren, biete sich die Dialektik als nichtspekulative "Logik des Werdens" an, da sie die Totalität existierender und künftiger Realität zu fassen imstande sei. (Allerdings muß angemerkt werden, daß Holz keineswegs die - ver- mutlich falsche - Frage nach der Überführbarkeit von Sätzen einer descriptiven in solche einer vorschreibenden Sprache beantwor- tete, blieb er doch auf der Ebene der Beschreibung!) Ebenfalls mit der Skizze "grober Umrisse" mußte sich der Salzbur- ger J. Hagen begnügen, der das Problem künftigen Handelns im Kon- text der Frage nach der prognostischen Stärke gesellschaftswis- senschaftlicher Aussagen unter Zugrundelegung einer klaren Ursa- che-Wirkungsrelation zwischen Erkennen und Handeln zu lösen suchte. Im Gegensatz zu diesem Versuch kausaler Erklärung gesell- schaftlicher Praxis stand das von R. Spaemann (München) vorgetra- gene teleologische Erklärungsschema. Unter Bezug auf die von Wrightsche Position behauptete Spaemann, daß handlungsauslösenden Bedürfnissen die Erfahrung eines Naturteleologie Ähnlichem zu- grunde liege. Erst menschliches Handeln setze dann Kausalitäten. Spaemann vertrat damit eine Vorstellung, die (nicht ganz zutref- fend) dem nachwittgensteinschen Zweig analytischer Philosophie zugerechnet wird, in Salzburg allerdings - trotz ihrer Aktualität - von marxistischer Seite nur in einer Randbemerkung J. Zelenys zu Anscombes "Intention" Aufmerksamkeit fand. (Zeleny diskutierte pointiert das Verhältnis von wissenschaftlicher Erkenntnis und gesellschaftlicher Praxis unter dem Aspekt der Gültigkeit von wahren Sätzen.) Die eigentliche Auseinandersetzung mit dem Kriti- schen Rationalismus fand bedauerlicherweise ein wenig abseits des Kongreßgeschehens statt: Unter Rückgriff auf Immanuel Kants Be- griff der Kritik versuchte dort J. Kahl ("Kant als Kritiker des Kritischen Rationalismus") die Ansprüche Poppers und seiner Epi- gonen auf Kontinuität mit Kants Denken zurückzuweisen. Gegenüber dem Kritizismus sei auf Kants Vertrauen in die menschliche Er- kenntnisfähigkeit zu insistieren. Durch subtile Argumentation stach in dieser Reihe von Vorträgen (R. Gumppenberg/Salzburg: "Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Fortschritts", Pawlow /Sofia: "Marxismus und Begriffspraxis des Kritischen Rationalis- mus", Ruml/Prag: "Der Kritische Rationalismus und die Erkenntnis der Gesellschaft", K. Bayertz/Bremen: "Der Rationalitätsbegriff des Kritischen Rationalismus") der Münchener Jurist C. Schefold hervor, der die Unmöglichkeit nachwies, unter den Prämissen des Kritischen Rationalismus begründete Rechtssätze zu formulieren. Noch in die "philologische" Hegelbeschäftigung ging die Behaup- tung der Trennung von Politik und Wissenschaft ein. So versuchte der Züricher Analytiker W. Zimmerli im Hegelschen Werk zwischen den Textsorten "journalistisch-politisch" und "methodisch-wissen- schaftlich" zu unterscheiden. In den Schriften der ersten Gattung dienten wissenschaftliche Argumente der Stützung der Plausibili- tät, während die systematischen Schriften Hegels unter Verzicht auf praktische Sätze verfaßt worden seien. Wenn Hegel eine "dialektische Theorie des historischen Wissens" entfalte, sei ihm das Nichtüberführbarkeitsprinzip verbindlich. Mehr noch: Dialek- tik und praktische Philosophie schließen einander aus. Der Trennung korrespondierte in den vorgetragenen Analysen des Hegelschen Werks die Betonung des Begriffes "Praxis". Symptoma- tisch mag dafür die These H. Ottmanns (München) sein, Hegel beab- sichtige die Vereinigung von Arbeit und Praxis unter dem Primat der Letzteren. Damit wurde die seit Aristoteles gültige - von He- gel "kopernikanisch" gewendete " Hierarchie der Termini für Hegel wieder beansprucht. Verwiesen sei auf die Parallele zu den Be- schwörungen des Diskurses, wird doch bei Aristoteles "Praxis" als iterierende Struktur gedacht, die nicht überwindbar ist. Der Ar- beit (Poesis), die Gültiges außerhalb der festgesetzten Form des (diskursiven) Handelns setzt, somit Wahrheit praktisch erst ver- wirklicht - wie es in der Hegel-Äußerung "Um so schlimmer für die Tatsachen" oder in der 11. Feuerbachthese anklingt - kommt nur untergeordnete Bedeutung zu. Gotthart Günther ("Der Geist als Wille...") machte berechtigterweise auf die Mystifikationen auf- merksam, die sich als Folge der Unterordnung des säkular-diessei- tig orientierten Arbeitsbegriffes unter den Handlungsbegriff er- geben. Die Vereinnahmung Immanuel Kants als Kronzeugen des Kritischen Rationalismus ließ erwarten, daß auf einem Hegel-Kongreß, der sich praktische Philosophie zum Gegenstand gemacht hatte, auch der "Königsberger Weltweise" zur Sprache kam. Allerdings vermoch- ten weder J. Kahl noch R. Steigerwald, der Kants Schrift "Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis" untersuchte, das theoretische Defizit in der marxistischen Kantrezeption zu verbergen. Die Distanz zwi- schen Marxisten und Kantscher Philosophie, trotz des "Anspruchs der Vernunft" von M. Ruhr und G. Irrlitz kaum geringer geworden, war auch in Salzburg deutlich spürbar. Noch sind die Auseinander- setzungen mit den kantianischen Elementen des Austromarxismus ebensowenig wie die Kritik am Marburger Neukantianismus, die beide in die Ablehnung der Philosophie Kants mündeten, wirklich bewältigt. So bot auch für Steigerwald die Kantsche Schrift nur einen An- knüpfungspunkt für eine - reichlich unvermittelte - Kritik der Bewältigungsversuche bundesrepublikanischer Wirklichkeit durch ihre bürgerlichen Theoretiker. Die noch an den Anfang der Stei- gerwaldschen "Anmerkungen" gestellte These der begriffsgeschicht- lichen Abhängigkeit von Kant zu Marx wurde nicht systematisch entfaltet. Ignoriert wurde dabei die außerordentliche Fruchtbar- keit des von Kant in dieser (1793 in den Berlinischen Wochen- schriften erschienenen) Untersuchung fundierten Praxisbegriffes. Dieser hat die Totalität gesellschaftlichen Handelns zum Inhalt, will nicht bloß - wie Steigerwald formulierte - "moralische, staats- und völkerrechtliche Praxis, also Probleme der Politik" ansprechen, sondern zielt auf das Ganze einer durch vernünftige Prinzipien gestalteten Praxis. Kant plädiert dabei für eine "praktische Theorie", will sich somit gegen den abstrakten Dua- lismus von Theorie und Praxis abgrenzen. Die Praxis sollte gewis- sermaßen zur Vernunft kommen, sollte eine theoretische ebenso werden, wie ihre Theorie nur als praktische gedacht sein konnte. Steigerwald schnitt diese Problematik nicht an, verwies vielmehr auf objektive Faktoren, die Kants Erkenntnismöglichkeiten ein- schränkten, ihn somit zu einer "Hypostasierung der Theorie" be- wegten. Der voreilige Abbruch der immanenten Analyse des Kant- schen Werks bei Steigerwald an einer Stelle, die Kant als enorm weitsichtigen Denker hätte zeigen können, führte in Steigerwalds Ausführungen zu einem harten Bruch: Seine Ausführungen über die Schwierigkeiten der Wirtschaftsforschungsinstitute mit der BRD Realität wirkten aufgesetzt, willkürlich hinzugefügt. Sie machten allerdings darauf aufmerksam, daß die Auseinandersetzung mit dem Königsberger Philosophen in höchstem Maße dringlich ist. Nicht, daß es für eine Kantrenaissance zu plädieren gelte, aber die Be- schäftigung mit seinen Schriften würde, fern von aller Erklärung für seine idealistische Position, eine erhebliche Bereicherung des Reflexionsbereiches marxistischer Theorie ermöglichen. Dies geschähe denn auch, wie die Auseinandersetzung mit dem Kritischen Rationalismus beweist, durchaus in praktischer Absicht. Michael Winkler zurück