Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1977
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Peter M. Kaiser, Dieter Keiner, Hans Jürgen Krysmanski
LEITVORSTELLUNGEN DER HOCHSCHULFORMIERUNG
EIN SZENARIO, INSPIRIERT DURCH DAS HOCHSCHULRAHMENGESETZ
I
Das Hochschulrahmengesetz zwingt dem Bildungssystem eine Reihe
von ökonomischen und politischen Gesetzmäßigkeiten auf, die zur
kapitalistischen Integration von Lehre und Forschung bzw. zur
formellen Subsumtion der Wissenschaft unter den Kapitalverwer-
tungsprozeß führen sollen. Eine solche nunmehr rechtlich abge-
stützte Integration gleicht die westdeutsche Hochschule anderen
westlichen Lösungen, z.B. in Großbritannien und in den USA, an
und fördert zugleich die Bemühungen um eine über die bisherige
Praxis in einzelnen kapitalistischen Ländern hinausgehende west-
europäische Integration des Wissenschaftssystems im Zeichen der
Konzerne.
Die politischen und ökonomischen Gesetzmäßigkeiten, denen Hoch-
schule und Wissenschaft in steigendem Maße ausgesetzt sind, las-
sen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Die Weiterentwicklung der Produktivkräfte erzwingt auch unter
kapitalistischen Bedingungen eine Erhöhung der durchschnittlichen
Qualifikation der Arbeitskraft.
2. Gleichzeitig geht damit eine Umstrukturierung des Bildungssy-
stems nach neuen Prioritäten einher, die mit den Bedürfnissen des
Großkapitals zusammenhängen und eine Studienieform implizieren.
3. In diesem Zusammenhang soll das Studium stärker auf die
"Praxis" zugeschnitten und der Wert der Arbeitskraft nach Einfüh-
rung des Kurzstudiums im Durchschnitt gesenkt werden. Das Großka-
pital legt für die Studienreformkommissionen "Anforderungsprofile
der Wirtschaft" vor.
4. Unter dem Vorwand einer "Effizienzsteigerung" der Hochschulen
werden die Studiengänge, vor allem in den Gesellschaftswissen-
schaften, "entrümpelt" und auf politische Anpassung bzw. positive
Bejahung des gegenwärtigen Gesellschaftssystems orientiert.
5. Um dies alles möglichst reibungslos durchzusetzen, werden um-
fangreiche Disziplinarmaßnahmen angestrengt: Ordnungsrecht, Spit-
zelerlässe, Berufsverbote etc.
Nun ist es aber mit der Aufzählung solcher allgemeinen Merkmale
der Unterwerfung der Hochschule unter das Kapital nicht getan. Es
geht vielmehr darum, einerseits den Zusammenhang mit der Entwick-
lung der Klassenauseinandersetzungen in der BRD und in Westeuropa
herauszuarbeiten 1), andererseits sich aber auch mit den konkre-
ten Erscheinungsformen dieser Neuordnung der Hochschulen zu be-
schäftigen. Der Schärfung der Wahrnehmungsfähigkeit für die we-
sentlichen Formen und Aspekte kapitalistischer Integration der
Hochschulen soll der folgende Versuch eines Szenarios dienen.
Hier werden augenfällige Tendenzen und Erscheinungsformen der
"modernen" Universität hervorgehoben und auf wesentliche Zusam-
menhänge der Hochschulformierung zurückbezogen.
II
Die hinter dem HRG stehenden Interessen artikulieren sich be-
kanntlich im allgemeinen nicht in Gestalt klarer politökonomi-
scher Analysen und Anforderungen, sondern verdeckt und hinter
vielfältigen ideologischen Masken. Außerdem sieht man sich in den
konkreten Auseinandersetzungen an den Hochschulen oft objektiven
Interessenvertretern des Kapitals gegenüber, die subjektiv nur
bestimmte isolierte Aspekte der Neuordnung durchzusetzen versu-
chen und sich ihrer Rolle im größeren Zusammenhang häufig gar
nicht bewußt sind. Ein überblick über die verschiedenen zentralen
und flankierenden Argumentationen und vor allem Aktivitäten zu-
gunsten der Durchsetzung des HRG läßt Leitbilder erkennen, die
auf stärkere Betonung betriebswirtschaftlicher Maximen, Bürokra-
tisierung und partielle Privilegierung der Hochschulen verweisen,
1a) Zusammengehalten werden diese verschiedenen Leitvorstellungen
durch bestimmte elitetheoretische Ansätze (Leistungs-, Funkti-
onseliten), durch Führungsideologien, durch Wachstums- und Effi-
zienzvorstellungen sowie durch eine teils chauvinistischer teils
abendländischem Bewahrungsdenken entstammende Überschätzung des
Kulturguts der "Universität schlechthin". Hinzu kommt, daß sich
zur organisatorischen Abstützung dieses "neuen" Bildes der Hoch-
schule in letzter Zeit verschiedene Verbände, Gesellschaften usw.
regen, die als Träger einer neuen, offensiven Bildungsideologie
gelten müssen.
Die "Wirtschaftlichkeit" der Hochschulen
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als Dienstleistungsbetriebe
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Die Versuche, "den Nachweis dafür zu führen, daß es problemad-
äquat ist, wenn die Hochschule als Betrieb interpretiert wird und
wenn auf die Gestaltungsprobleme betriebswirtschaftliche Instru-
mentarien angewendet werden" 2), sind von großer struktureller
Durchschlagskraft. Wenn der "Bildungsbetrieb" tatsächlich als
"eine Stätte der Leistungserstellung für andere verstanden" wird,
dessen "Handlungen mindestens teilweise den Prinzipien der Be-
triebswirtschaftslehre ..., vor allem der Wirtschaftlichkeits-
rechnung" 3) unterliegen, so wird dadurch ein erhebliches Pla-
nungs- und Leitbilderpotential frei, mit dessen Hilfe sich die
ökonomischen Interessen der neuen Bildungspolitik sozusagen ohne
Rücksicht auf den in der Reformphase erreichten - und z.B. von
der heutigen SPD-Führung bereits aufgegebenen - Grad an Demokra-
tisierung in unseren Hochschulen durchsetzen können.
Neben das Lippenbekenntnis zur "verantwortlichen Mitwirkung der
Hochschule am Ausbau der sozialen Demokratie" 4) tritt unvermit-
telt die Forderung nach einer Ausrichtung des Hoch-
schul'managements' auf die Prinzipien betriebswirtschaftlicher
Führung, die nicht mehr nach der Rolle der 'cost effectiveness'-
Forschung in der Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen, bei der
Verstärkung der Arbeitshetze usw. fragt. Das Diktum der Unterneh-
merverbände, daß die Demokratisierung an den Toren der Betriebe
haltmachen müsse, schwingt mit, wenn der Bundeskanzler sagt:
"Eine Hochschule mit einem Jahresetat von über 100 Millionen kann
sich nicht mehr liebevoll als Gelehrtenrepublik verstehen, son-
dern sie ist ein Großbetrieb geworden, der den Einsatz seiner
Mittel immer wieder kritisch überprüfen muß." 5) Diese Betrach-
tungsweise führt, indem sie objektive Vergesellschaftungstenden-
zen überhöht und von der besonderen Verantwortlichkeit staatli-
cher Institutionen absieht, die nämlich keinem Rationalisierungs-
fetisch, sondern den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung ver-
pflichtet sind, geradewegs in den Dunstkreis der Reprivatisierung
öffentlicher Dienste. Unter dem Motto "Erhaltung der Wettbewerbs-
fähigkeit der deutschen Wirtschaft" wird sie gerade hier im In-
teresse der größten
Monopole betrieben.
Und so können - gestützt durch die Personalstrukturvorstellungen
des HRG, die u.a. eine stärkere Durchlässigkeit der Karrieresy-
steme von Hochschule, Wirtschaft und Verwaltung vorsehen - die
Exekutoren dieses höheren Willens auf den Plan treten, unbeküm-
mert ob aller gruppenuniversitären Strukturen, die selbst das HRG
noch vorsieht. "Reformen, die die Leistungskraft moderner Univer-
sitäten sicherstellen, werden gravierend und einschneidend sein
müssen. Ich sehe dazu nur die eine Möglichkeit, daß auch an die
Spitze von Fakultäten oder Fachbereichen ... nicht mehr schwache
und uninteressierte, weil permanent wechselnde gewählte (!) De-
kane stehen, sondern leistungsorientierte Manager. Diesen wäre
dann natürlich auch ein entsprechend weiter Ermessensspielraum zu
gewähren und ein entsprechendes Gehalt zu zahlen." 6) Die
"Ersetzung der Gruppenuniversität durch die Leistungsuniversität"
(Boettcher) wirft natürlich das Problem der Kontrolle auf, "weil
keine managergeleitete Großorganisation unkontrolliert sein kann
und darf." 7) Und so, als habe die Gruppenuniversität nicht ge-
rade ein Konzept demokratischer Kontrolle anzubieten, wird auf
internationale Vorbilder hingewiesen, "insbesondere die lei-
stungsstarken amerikanischen Universitäten". 8)
Was das bedeutet, haben Professoren und Studenten der Harvard
University schon vor fast zehn Jahren - auf der Basis umfangrei-
cher Dokumentationen - so formuliert: "Harvard wird betrieben und
kontrolliert von einem Elite-Kader, von Männern, die Mitglieder
der herrschenden Klasse Amerikas sind. Das Herrschaftssystem die-
ser Universität funktioniert ausschließlich von oben nach unten,
so wie in der Gesamtgesellschaft auch. Alle grundlegenden ökono-
mischen Entscheidungen (z.B. über die Mittelverteilung, über die
Beziehungen zum Militär- und Staatsapparat) werden an der Spitze
getroffen. Auch alle Entscheidungen, welche Forschungsprioritäten
und allgemeine Orientierungen des Studiums in den verschiedenen
Departments betreffen und alle ideologischen Weichenstellungen
stammen letztlich, in hochvermittelter und komplexer Form, aus
derselben Quelle. Diese Entscheidungen und die gesamte wissen-
schaftliche und praktische Arbeit, die daran hängt, dienen den
unmittelbaren und langfristigen Interessen des herrschenden ame-
rikanischen Klassensystems." 9)
Zur Leitidee einer Verbetriebswirtschaftlichung der Hochschule
gehört natürlich auch die Frage nach den institutionellen und or-
ganisatorischen Bedingungen ihrer Durchsetzung. Die Aufforderung
Helmut Schmidts an die Betriebswirtschaftswissenschaft, sich der
cost effectiveness der Hochschulen zu widmen, kommt ja nicht von
ungefähr. Neben den juristischen Fakultäten sind es vor allem die
großen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, in denen dieser
Aspekt der 'modernen' Hochschule nicht nur geplant, sondern be-
reits weitestgehend praktiziert wird. Die Verschulung, die hohen
Aussteiger- und Durchfallquoten, die Dirigierung fast aller Ex-
amensarbeiten auf der Basis von 'Forschungs Interessen' der In-
stitutsdirektoren, die bereits sorgfältig mit den Auftraggebern
aus Wirtschaft und Verwaltung abgestimmt sind, das alles sind
universitäre Arbeitsbedingungen, denen durch das HRG nun auch für
andere Fakultäten Tür und Tor geöffnet wird. Überdies wachsen vor
allem die wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Fakultä-
ten dank ihres Know-hows zu unentbehrlichen Beratern der Univer-
sitätsverwaltungen heran und gewinnen dadurch einen hochschulpo-
litischen Einfluß, für den im HRG keinerlei Kontrollen vorgesehen
sind.
Neben diese herrschaftspolitische Funktion der wirtschafts- und
rechtswissenschaftlichen Fakultäten treten heute jedoch noch zu-
sätzliche Institutionen, in denen der Keim für Funktionen steckt,
die beispielsweise an amerikanischen Universitäten durch 'Boards
of Trustees' mit direktem Einfluß des Großkapitals und des Staa-
tes auf rein akademische Belange ausgeübt werden. An der "Freien
Universität" in Westberlin gibt es bislang das erste und einzige
"Kuratorium" dieser Art, das beispielsweise schon mehrfach dazu
gedient hat, unter Umgehung der akademischen Selbstverwaltung
Personalentscheidungen zu beeinflussen. Ein anderes Beispiel: an
der Universität Münster existiert seit vielen Jahren eine
"Fördergesellschaft", die sich der Pflege der Verbindungen zwi-
schen Unter nehmerschaft und Universität widmet. In dieser För-
dergesellschaft dominieren neben Großindustriellen diejenigen Or-
dinarien, deren wissenschaftliche Tätigkeit in besonderem Maße
mit Wirtschaftsinteressen verquickt ist. Räume, Sach- und Perso-
nalmittel der Universität stehen dieser Gesellschaft seit Jahren
in mehr oder minder offener Form zur Verfügung. In jüngster Zeit
nun greift diese Fördergesellschaft durch eine gewisse Reorgani-
sation ihrer Verwaltungsstruktur so- , wie durch gezielte ideolo-
gische Einflußnahme 10) verstärkt in die Entscheidungen ein. Es
bedürfte praktisch nur noch weniger Federstriche, um aus dieser
Institution ein "Board of Trustees" zu machen.
Aus all dem wird deutlich, daß die Umwandlung der Hochschule in
einen "industriellen" Betrieb, die mit der Forderung nach ratio-
neller "Betriebsführung" beginnt, bei jeglicher demokratischen
Kontrolle entzogenen 'Führung durch Wirtschaftsführer' endet.
Bürokratisierung
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Aus Anlaß der Berufsverbote hat die Deutsche Gesellschaft für So-
ziologie (DGS) in einer "Erklärung zu Fragen der Freiheit in
Lehre und Forschung" auf die "Doppelstellung der Hochschulen als
autonome Träger von Forschung und Lehre sowie als staatliche Ein-
richtungen" hingewiesen, die "in verschiedenen Hinsichten Kon-
flikte zwischen Wissenschaftsautonomie und staatlicher Gewaltkom-
petenz" begründe. Die DGS fährt fort: "Dieses Spannungsverhältnis
sollte weder im Interesse des einen oder anderen Anspruchs aufge-
löst werden, da sich beide Ansprüche auf Wertvorstellungen stüt-
zen, zwischen denen eine dauerhaft einseitige Entscheidung der
freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht
angemessen wäre." 11) Gleichwohl läßt sich beobachten, wie im
Zuge der Durchsetzung der hinter dem HRG stehenden Interessen
dieser Doppelcharakter der Hochschulen aufgelöst und in der
staatlichen Verfaßtheit der Hochschule enthaltene Machtpotential
einseitig instrumentalisiert wird. Der Behördencharakter der
Hochschulen schützt und trägt nicht mehr den besonders labilen
Charakter von Lehre und Forschung wie ihn etwa das Humboldtsche
Modell vorstellte; vielmehr werden nunmehr behördlich jene sich
auf zentralstaatlicher Ebene artikulierenden Wirtschaftsinteres-
sen in die Hochschule transportiert, die selbst von den Vorrei-
tern des Kapitals in den Hochschulen nicht zureichend erfaßt und
formuliert werden können. Hier könnte sich dann allerdings ein
gewisser Gegensatz auch zwischen den Interessen etwa von
"Großprofessoren" und staatlicher Wissenschaftsverwaltung erga-
ben.
Der steigende Einfluß der zentralstaatlichen Wissenschaftsverwal-
tung in den Hochschulen ist Ausdruck einer umfassenden 'Funktio-
nalreform' des staatlichen Verwaltungsapparates, die einerseits
eine, wenn auch weitgehend deformierte Verwissenschaftlichung der
Staatsfunktionen beinhaltet, die andererseits jedoch die tradi-
tionelle Perspektive bürgerlicher Herrschaft - von "oben" nach
"unten" - auf die allgemeinste Stufe hebt, auf der die abhängigen
Gruppen und Klassen insgesamt als die "Betroffenen" und
"Beplanten" erscheinen. Bemerkenswert ist, daß in diesem Zusam-
menhang die akademische Selbstverwaltung, deren scheinbar erwei-
terter Spielraum zunächst Anlaß für Demokratisierungshoffnungen
war, immer offensichtlicher für unbezahlte Zu- und Hilfsarbeit
mißbraucht wird. Dies gilt für die kaum mehr zumutbare Belastung
der Dekane ebenso wie für die Einwerbung von Stellungnahmen und
Erhebungen, die von den zentralen Verwaltungen dann nicht etwa
als Willenserklärungen der Basis, sondern als Argumentations-
steinbrüche für vorgefaßte Entscheidungen ausgewertet werden.
Fast unmerklich geht in diesem Prozeß der Usurpation der
akademischen Selbstverwaltung die Sachaufsicht in Fachaufsicht
über. Zudem werden durch den zentralstaatlichen Einfluß auf die
Selbstverwaltung die in ihr möglichen Gruppenprozesse ständig ge-
stört und Egoismen sowie Konkurrenzverhalten gefördert. Was
letztlich von der Autonomie der Selbstverwaltung übrigbleibt oder
übrigbleiben soll, ist entweder der vereinzelte, in seiner
Desorientierung auf staatliche Orientierungshilfen vollkommen an-
gewiesene Wissenschaftler oder der dem Staat durch anderweitige
Interessenbindungen Selbstbewußtsein entgegenbringende "Partner",
"Berater" usw.
Ein weiteres Moment dieser Entwicklung ist die wachsende Bedeu-
tung von Teilen der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter im Hoch-
schulbereich. Es handelt sich um jene Beamten, die im Rahmen der
staatlichen Wissenschaftsverwaltung innerhalb und außerhalb der
Hochschulen selbst mittlerweile derart zentrale und komplizierte
Aufgaben wahrnehmen, daß sich bereits - zumal bei vergleichbaren
Besoldungsgruppen, aber keineswegs nur dann - ein ausgesprochenes
Abhängigkeitsverhältnis des "normalen" Hochschullehrers gegenüber
diesen nichtwissenschaftlichen Kollegen entwickelt, in dem sich
natürlich die wirklichen Machtverhältnisse in diesem Staat wider-
spiegeln. Die durch die Beamtung der Wissenschaftler ermöglichte
Disziplinierung fördert außerdem eine Struktur, welche die mit
diesen wissenschaftlichen Beamten in Berührung kommenden nichtbe-
amteten Wissenschaftler - nämlich die Studenten - in einer dem
Wissenschaftsprozeß völlig widersinnigen Weise aus dem Wissen-
schaftssystem heraushält und zu Objekten der Lehre, die als
"Publikumsverkehr" die Hochschulen "behelligen", reduzieren.
Und schließlich läßt sich herrschaftstechnisch über die taktische
Verabsolutierung der Hoheitsfunktionen der höheren Bildungsan-
stalten auf eine perfektionierte Weise die politische und theore-
tische Disziplinierung der Wissenschaft durchsetzen. Berufsver-
bote im wissenschaftlichen Bereich sowie Theorieverbote können ja
unter diesen spezifisch westdeutschen Bedingungen ständig mit der
besonderen Treuepflicht gegenüber dem aktuell realisierten Ver-
hältnis zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit begründet
werden, obgleich Wissenschaft der Wirklichkeit gerade mit Skepsis
gegenüber Bestehendem begegnen müßte. 12)
So läßt sich insgesamt sagen, daß unter den neuen Bedingungen der
Hochschulformierung der traditionelle Behördencharakter dieser
Anstalten nicht zuletzt durch seine zentralstaatliche Absicherung
zu einem wirksamen Mittel für die Integration des Hochschulperso-
nals in das staatsmonopolistische System wird.
Partielle Privilegierung
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So sehr die Hochschule einerseits als formierte Fach- und Berufs-
hochschule eingerichtet werden soll, so wenig kann sie anderer-
seits als Ausleseort für Führungskräfte auf die Zurschaustellung
und offensive: Vertretung der Privilegienstruktur dieser Gesell-
schaft verzichten. Der Elite-Gedanke, der in verschiedener Form
beispielsweise in Bielefeld oder Konstanz die Planungspraxis vor
der kurzen Phase der demokratischen Hochschulreform beherrschte,
ist keineswegs ad acta gelegt, sondern tritt heute auf der in
diesem Punkte besonders flexiblen Unterlage des HRG in der hoch-
schulpolitischen Diskussion wieder zutage.
Es gibt ja eine ideologische Offensive von Unternehmerseite, die
nichts mehr von einem Zeitalter der Entideologisierung wissen
will, sondern mit massiven ordnungspolitischen Vorstellungen,
durch das Vorantreiben einer sogenannten Grundwerte-Diskussion
und sogar durch eine wohlwollende Betrachtung des Faschismus ver-
lorenes Terrain im Bewußtsein der Bevölkerung zurückzugewinnen
trachtet. "Es gibt wohlmeinende Kritiker des Unternehmers, die
sagen: Schuster bleib bei deinem Leisten, wir sind zwar bereit,
in wirtschaftlichen und technischen Fragen auf den Unternehmer zu
hören, aber im gesellschaftspolitischen Bereich, gar bei der Dis-
kussion um social values, da können wir ihn, der doch nur auf
seinen Vorteil bedacht ist, wirklich nicht ernst nehmen. Ich
glaube nicht, daß die Kritiker recht haben, denn ich bin der
Überzeugung, daß der Unternehmer, auch außerhalb der Wirtschaft
im weitesten Sinne eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft
ausübt und als eigenständige Kraft einen Beitrag an die Gesell-
schaft im Lande leistet, dessen Verlust sogar den Charakter die-
ser Gesellschaft verändern würde." 13)
In dieser ideologischen Offensive kommt den Hochschulen und der
Wissenschaft eine spezifische Aufgabe zu, die in manchem mit der
Demonstration von Bildungsprivilegien im Stile des subventionier-
ten, nur auf Repräsentation hin angelegten Bildungstheaters zu
vergleichen ist, in dem ja auch die Aura und das Prestige bürger-
licher Kulturerrungenschaften verbissen und gegen die Wirklich-
keit verteidigt wird. Dieses Herrschaftssystem bedarf seiner
Stars und Virtuosen, und das heißt bezüglich des Hochschul- und
Wissenschaftssystems: seiner Studienstiftler, seiner Nobelpreis-
träger, seiner Heisenberg-Stipendiaten 14), seiner Bergedorf er
und Alpacher Gespräche und wohl auch, wenn es sich zur Zeit nur
machen ließe, seines Studium Generale. 15)
Gerade innerhalb des "Bundes Freiheit der Wissenschaft" gab und
gibt es "eine ganze Anzahl von Professoren,... ihrem Selbstver-
ständnis nach liberal oder gemäßigt konservativ..., die er-
schreckt worden sind durch die Formen, in denen sich die Studen-
tenbewegung vollzogen hat, und die vor allem den Abbau der über-
kommenen Privilegien fürchten." 16) Aus diesen Kreisen wird der
"Trivialisierungsprozeß in der Wissenschaft" beklagt (F.H. Ten-
bruck), aber auch in aggressiver Weise der Verfall der Aura bür-
gerlicher Wissenschaft wissenschaftlichen Gegnern, die auf dem
Boden des Marxismus stehen, angelastet. Einige Zeit konnte man
glauben, daß diese Positionen lediglich nostalgische Einsprengel
im Prozeß der kapitalistischen Integration des Hochschulsystems
seien und daß die ideologische Offensive allein oder doch primär
von offen reaktionären Gruppen à la Strauß und Dregger getragen
würde.
Doch stellt sich gerade nach der erfolgreichen Durchsetzung des
HRG durch die Kapitalinteressen die Frage nach wissenschaftsad-
äquaten Ideologemen, die das intendierte Verhältnis von Wissen-
schaft und Gesellschaft langfristig zu legitimieren vermögen und
vor allem auch im Zuge der westeuropäischen Integration prestige-
fördernd sind. In diesem Bereich der Legitimierung bürgerlicher
Wissenschaft finden sich heute beispielsweise im Umkreis des
"Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der
wissenschaftlich-technischen Welt" in Starnberg viel tragfähigere
Konzeptionen der Alternativlosigkeit als beispielsweise im ausge-
sprochen konservativen Lager. Auch die Erhebung des Kritischen
Rationalismus zur sozialdemokratischen Wissenschaftsideologie ge-
hört zu diesen subtileren Formen der ideologischen Offensive mit
langfristig zweifellos nicht unerheblicher integrativer Wirkung.
Bedeutsamer sind sicher in diesem Zusammenhang jedoch die insti-
tutionell-organisatorischen Anstrengungen, den im Prozeß der be-
triebswirtschaftlichen Rationalisierung, der Militarisierung und
Bürokratisierung der Hochschule enthaltenen Tendenzen zur Eliten-
bildung die gleichsam kulturelle Weihe zu geben. So gibt es Über-
legungen, das Instrumentarium der Studienstiftung des Deutschen
Volkes auszubauen, traditionelle Qualifikationsmerkmale wie bei-
spielsweise die Habilitation in neuer Weise (vgl. HRG und LHG's),
mithilfe bestimmter Förderungsprogramme wie dem Heisenberg-Pro-
gramm die "Zirkulation der Eliten" zu erhöhen und vor allem be-
stimmte privilegierte Positionen im Wissenschaftssystem von vorn-
herein unter Kontrolle zu halten. So tritt neben den Abbau ganzer
Fakultäten und Fachrichtungen sicherlich bald ein breites
"farming system" als Rekrutierungsprogramm für den Führungs-
kräfte-Nachwuchs und ein Angebot für "the best and the brightest"
aus der "akademischen Provinz" in attraktive Aufstiegspositionen
in "think tanks", Akademien, Beraterstäbe etc., ganz einfach um
nach innen und außen zu demonstrieren, daß es sich noch lohnt, in
einem ganz bestimmten Sinne gebildet zu sein.
III
Der Zusammenhang dieser verschiedenen Leitvorstellungen und spe-
ziellen institutionell-organisatorischen Formierungen stellt sich
darin her, daß auf diese Weise z.T. recht heterogene Orientie-
rungen aus der "alten" Universität auf die allgemeinen Ziele des
HRG bezogen bzw. mit neuen, den Kapitalinteresser genehmen Inhal-
ten gefüllt werden können. Betriebswirtschaftliche Effizienzden-
ken als innere Stabilisierung wissenschaftlicher Leere hat auch
in der deutschen Universität seine Tradition; seine Vertreter
werden aber unter dem Schutz des HRG ganz anders als früher zum
Zuge kommen können. Auch die autoritären und etatistischen Ten-
denzen der alten Universität können sich in , teilweise neuen
Formen weiterentwickeln, ganz zu schweigen vom Kult der kleinen
Genies. Individuell unbegriffene und geleugnete Gesetzmäßigkeiten
der Wissenschaftsentwicklung unter kapitalistischen Bedingungen
werden so von eben diesen Individuen durchgesetzt: was hieße
Hochschulformierung sonst?
Hinzu kommt, daß die sich über der kapitalistischen Integration
als ökonomischer Basis erhebende gesamtgesellschaftliche Formie-
rung recht einleuchtend mit dem Begriff des Industrie-Militär-Bü-
rokratie Komplexes erfaßt werden kann, welcher dem Wissenschafts-
prozeß in zunehmendem Maße die Verwertungszusammenhänge auf-
zwingt, so daß individuelle wissenschaftliche Karriere-. Perspek-
tiven in zunehmendem Maß auf diesen Komplex hin orientiert wer-
den,] und zwar gegen spezifische wissenschaftliche Interessen.
Folglich zieht die Auseinandersetzung mit und um das HRG notwen-
digerweise immer mehr Wissenschaftler in gesamtgesellschaftliche
Klassenauseinandersetzungen hinein und konfrontiert sie, viel-
leicht zum ersten Mal, gerade als Angehörige des öffentlichen
Dienstes, mit antagonistischen Strukturen: "Der Reformwiderstand
und die Droh- und Angstpolitik der Unternehmer im Kontext neokon-
servativer politischer Strömungen hat eine - teilweise vergessene
- Erkenntnis wieder bestätigt: Den abhängig Beschäftigten werden
auch im Bereich staatlicher Politik keine Verbesserungen ge-
schenkt. Auch hier müssen sie um die Durchsetzung ihrer Forderun-
gen kämpfen, um dem politischen Druck der Unternehmen, Unterneh-
mensverbände und Kammer auf Öffentlichkeit, Parlamente und Regie-
rung die Stärke der Gewerkschaften entgegenzusetzen." 17)
_____
1) Vgl. dazu Peter M. Kaiser, Dieter Keiner und H.J. Krysmanski:
"Hochschulrahmengesetz, hochschulpolitische Lage und Klassenaus-
einandersetzungen in der BRD"; in: Blätter für deutsche und in-
ternationale Politik, 22 (1977), Heft 4, S. 434-454.
1a) Das Leitbild der Militarisierung und Kasernierung der Hoch-
schulen nach dem HRG, im Kontext der Konzernvorstellungen, der
Entwicklung der Bundeswehrhochschulen und der gesamtgesellschaft-
lichen Militarisierungsoffensive (Wehrideologie) behandeln wir an
dieser Stelle nicht.
2) Heinz Bolsenkötter: "Die Hochschule als Betrieb"; in: DUZ/HD,
Heft 22 (1976), S. 653; vgl. ders. in: DUZ/HD, Heft 3 (1977), S.
75 und in: Hochschulpolitische Informationen (HPI); 8 (1977),
Heft 1, S. 10-12: "Das ökonomische Prinzip - eine Hilfe für die
Hochschule". Bolsenkötter ist Wirtschaftsprüfer und Abteilungs-
leiter der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Düsseldorf. Vgl. WIBERA
Projektgruppe Bolsenkötter: Ökonomie der Hochschule - Eine be-
triebswirtschaftliche Untersuchung. Baden-Baden 1976.
3) Bolsenkötter: "Die Hochschule als Betrieb", a.a.O., 650.
4) Bundeskanzler Helmut Schmidt: "Hochschule und Gesellschaft -
Vortrag in der TU Hannover; in: Bulletin der Bundesregierung, Nr.
124 vom 21.10.1975, S. 1234.
5) Ebenda, S. 1229.
6) Prof. Dr. Erik Boettcher (Münster); in: HPI, 7 (1976), Heft
21, S. 5.
7) Ebenda.
8) Ebenda.
9) How Harvard Rules. Published by A.R.G. und The Old Mole. Cam-
bridge (Mass.) and Boston 1968.
10) Vgl. den Offenen Brief des BdWi, Sektion Münster, an Prof.
Hans Albert anläßlich der Verleihung des Ernst-Helmut Vieth-Prei-
ses durch die Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wil-
helms-Universität Münster; in: Deutsche Volkszeitung, Nr. 14 vom
7. April 1977, S. 11.
11) Vgl. Zeitschrift für Soziologie, 1975, S. 200.
12) Man vergleiche die "klassische" Formulierung aus einer Ableh-
nungsbegründung: Wer "die gegenwärtige Gesellschaftsordnung und
die unseren Staat tragenden Kräfte in der geschehenen Weise ab-
qualifiziert", d.h. kritisch-wissenschaftlich hinterfragt, der
"hält die gegenwärtige Gesellschaftsordnung und die z.Zt. beste-
henden politischen Machtverhältnisse nicht für verfassungskon-
form". (Ablehnungsbescheid an Dr. Thomas Neumann; in: Berufsver-
bot für Th. Neumann, Dokumentation des BdWi Münster, 1974)
13) Zempelin in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.2.1976.
14) Vgl. DUZ/HD; 1976, Heft 17/18, 479-481.
15) Vgl. H. Westerich: "Was erwartet die Wirtschaft von der Uni-
versität?", DUZ/HD, 1977, Heft 2, S. 39: "Das Studium generale
sollte auch und gerade in Zeiten einer immer weitergehenden Spe-
zialisierung kein abgestandenes Ideal, sondern ein noch immer
wünschenswertes Leitbild sein."
16) Reinhard Kühnl: Der "Bund Freiheit der Wissenschaft" und sein
Standort im politischen Spektrum der BRD. Ein Gutachten; in:
Blätter für deutsche und internationale Politik, 18 (1973), H.
11, S. 1204.
17) Dieter Görs: "Anmerkungen zum Einfluß und Widerstand der Un-
ternehmer im Bildungsbereich"; in: WSI-Mitteilungen, 29 (1976),
Heft 2, S. 103-104.
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