Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1977


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       Peter M. Kaiser, Dieter Keiner, Hans Jürgen Krysmanski
       

LEITVORSTELLUNGEN DER HOCHSCHULFORMIERUNG EIN SZENARIO, INSPIRIERT DURCH DAS HOCHSCHULRAHMENGESETZ

I Das Hochschulrahmengesetz zwingt dem Bildungssystem eine Reihe von ökonomischen und politischen Gesetzmäßigkeiten auf, die zur kapitalistischen Integration von Lehre und Forschung bzw. zur formellen Subsumtion der Wissenschaft unter den Kapitalverwer- tungsprozeß führen sollen. Eine solche nunmehr rechtlich abge- stützte Integration gleicht die westdeutsche Hochschule anderen westlichen Lösungen, z.B. in Großbritannien und in den USA, an und fördert zugleich die Bemühungen um eine über die bisherige Praxis in einzelnen kapitalistischen Ländern hinausgehende west- europäische Integration des Wissenschaftssystems im Zeichen der Konzerne. Die politischen und ökonomischen Gesetzmäßigkeiten, denen Hoch- schule und Wissenschaft in steigendem Maße ausgesetzt sind, las- sen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Die Weiterentwicklung der Produktivkräfte erzwingt auch unter kapitalistischen Bedingungen eine Erhöhung der durchschnittlichen Qualifikation der Arbeitskraft. 2. Gleichzeitig geht damit eine Umstrukturierung des Bildungssy- stems nach neuen Prioritäten einher, die mit den Bedürfnissen des Großkapitals zusammenhängen und eine Studienieform implizieren. 3. In diesem Zusammenhang soll das Studium stärker auf die "Praxis" zugeschnitten und der Wert der Arbeitskraft nach Einfüh- rung des Kurzstudiums im Durchschnitt gesenkt werden. Das Großka- pital legt für die Studienreformkommissionen "Anforderungsprofile der Wirtschaft" vor. 4. Unter dem Vorwand einer "Effizienzsteigerung" der Hochschulen werden die Studiengänge, vor allem in den Gesellschaftswissen- schaften, "entrümpelt" und auf politische Anpassung bzw. positive Bejahung des gegenwärtigen Gesellschaftssystems orientiert. 5. Um dies alles möglichst reibungslos durchzusetzen, werden um- fangreiche Disziplinarmaßnahmen angestrengt: Ordnungsrecht, Spit- zelerlässe, Berufsverbote etc. Nun ist es aber mit der Aufzählung solcher allgemeinen Merkmale der Unterwerfung der Hochschule unter das Kapital nicht getan. Es geht vielmehr darum, einerseits den Zusammenhang mit der Entwick- lung der Klassenauseinandersetzungen in der BRD und in Westeuropa herauszuarbeiten 1), andererseits sich aber auch mit den konkre- ten Erscheinungsformen dieser Neuordnung der Hochschulen zu be- schäftigen. Der Schärfung der Wahrnehmungsfähigkeit für die we- sentlichen Formen und Aspekte kapitalistischer Integration der Hochschulen soll der folgende Versuch eines Szenarios dienen. Hier werden augenfällige Tendenzen und Erscheinungsformen der "modernen" Universität hervorgehoben und auf wesentliche Zusam- menhänge der Hochschulformierung zurückbezogen. II Die hinter dem HRG stehenden Interessen artikulieren sich be- kanntlich im allgemeinen nicht in Gestalt klarer politökonomi- scher Analysen und Anforderungen, sondern verdeckt und hinter vielfältigen ideologischen Masken. Außerdem sieht man sich in den konkreten Auseinandersetzungen an den Hochschulen oft objektiven Interessenvertretern des Kapitals gegenüber, die subjektiv nur bestimmte isolierte Aspekte der Neuordnung durchzusetzen versu- chen und sich ihrer Rolle im größeren Zusammenhang häufig gar nicht bewußt sind. Ein überblick über die verschiedenen zentralen und flankierenden Argumentationen und vor allem Aktivitäten zu- gunsten der Durchsetzung des HRG läßt Leitbilder erkennen, die auf stärkere Betonung betriebswirtschaftlicher Maximen, Bürokra- tisierung und partielle Privilegierung der Hochschulen verweisen, 1a) Zusammengehalten werden diese verschiedenen Leitvorstellungen durch bestimmte elitetheoretische Ansätze (Leistungs-, Funkti- onseliten), durch Führungsideologien, durch Wachstums- und Effi- zienzvorstellungen sowie durch eine teils chauvinistischer teils abendländischem Bewahrungsdenken entstammende Überschätzung des Kulturguts der "Universität schlechthin". Hinzu kommt, daß sich zur organisatorischen Abstützung dieses "neuen" Bildes der Hoch- schule in letzter Zeit verschiedene Verbände, Gesellschaften usw. regen, die als Träger einer neuen, offensiven Bildungsideologie gelten müssen. Die "Wirtschaftlichkeit" der Hochschulen ---------------------------------------- als Dienstleistungsbetriebe --------------------------- Die Versuche, "den Nachweis dafür zu führen, daß es problemad- äquat ist, wenn die Hochschule als Betrieb interpretiert wird und wenn auf die Gestaltungsprobleme betriebswirtschaftliche Instru- mentarien angewendet werden" 2), sind von großer struktureller Durchschlagskraft. Wenn der "Bildungsbetrieb" tatsächlich als "eine Stätte der Leistungserstellung für andere verstanden" wird, dessen "Handlungen mindestens teilweise den Prinzipien der Be- triebswirtschaftslehre ..., vor allem der Wirtschaftlichkeits- rechnung" 3) unterliegen, so wird dadurch ein erhebliches Pla- nungs- und Leitbilderpotential frei, mit dessen Hilfe sich die ökonomischen Interessen der neuen Bildungspolitik sozusagen ohne Rücksicht auf den in der Reformphase erreichten - und z.B. von der heutigen SPD-Führung bereits aufgegebenen - Grad an Demokra- tisierung in unseren Hochschulen durchsetzen können. Neben das Lippenbekenntnis zur "verantwortlichen Mitwirkung der Hochschule am Ausbau der sozialen Demokratie" 4) tritt unvermit- telt die Forderung nach einer Ausrichtung des Hoch- schul'managements' auf die Prinzipien betriebswirtschaftlicher Führung, die nicht mehr nach der Rolle der 'cost effectiveness'- Forschung in der Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen, bei der Verstärkung der Arbeitshetze usw. fragt. Das Diktum der Unterneh- merverbände, daß die Demokratisierung an den Toren der Betriebe haltmachen müsse, schwingt mit, wenn der Bundeskanzler sagt: "Eine Hochschule mit einem Jahresetat von über 100 Millionen kann sich nicht mehr liebevoll als Gelehrtenrepublik verstehen, son- dern sie ist ein Großbetrieb geworden, der den Einsatz seiner Mittel immer wieder kritisch überprüfen muß." 5) Diese Betrach- tungsweise führt, indem sie objektive Vergesellschaftungstenden- zen überhöht und von der besonderen Verantwortlichkeit staatli- cher Institutionen absieht, die nämlich keinem Rationalisierungs- fetisch, sondern den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung ver- pflichtet sind, geradewegs in den Dunstkreis der Reprivatisierung öffentlicher Dienste. Unter dem Motto "Erhaltung der Wettbewerbs- fähigkeit der deutschen Wirtschaft" wird sie gerade hier im In- teresse der größten Monopole betrieben. Und so können - gestützt durch die Personalstrukturvorstellungen des HRG, die u.a. eine stärkere Durchlässigkeit der Karrieresy- steme von Hochschule, Wirtschaft und Verwaltung vorsehen - die Exekutoren dieses höheren Willens auf den Plan treten, unbeküm- mert ob aller gruppenuniversitären Strukturen, die selbst das HRG noch vorsieht. "Reformen, die die Leistungskraft moderner Univer- sitäten sicherstellen, werden gravierend und einschneidend sein müssen. Ich sehe dazu nur die eine Möglichkeit, daß auch an die Spitze von Fakultäten oder Fachbereichen ... nicht mehr schwache und uninteressierte, weil permanent wechselnde gewählte (!) De- kane stehen, sondern leistungsorientierte Manager. Diesen wäre dann natürlich auch ein entsprechend weiter Ermessensspielraum zu gewähren und ein entsprechendes Gehalt zu zahlen." 6) Die "Ersetzung der Gruppenuniversität durch die Leistungsuniversität" (Boettcher) wirft natürlich das Problem der Kontrolle auf, "weil keine managergeleitete Großorganisation unkontrolliert sein kann und darf." 7) Und so, als habe die Gruppenuniversität nicht ge- rade ein Konzept demokratischer Kontrolle anzubieten, wird auf internationale Vorbilder hingewiesen, "insbesondere die lei- stungsstarken amerikanischen Universitäten". 8) Was das bedeutet, haben Professoren und Studenten der Harvard University schon vor fast zehn Jahren - auf der Basis umfangrei- cher Dokumentationen - so formuliert: "Harvard wird betrieben und kontrolliert von einem Elite-Kader, von Männern, die Mitglieder der herrschenden Klasse Amerikas sind. Das Herrschaftssystem die- ser Universität funktioniert ausschließlich von oben nach unten, so wie in der Gesamtgesellschaft auch. Alle grundlegenden ökono- mischen Entscheidungen (z.B. über die Mittelverteilung, über die Beziehungen zum Militär- und Staatsapparat) werden an der Spitze getroffen. Auch alle Entscheidungen, welche Forschungsprioritäten und allgemeine Orientierungen des Studiums in den verschiedenen Departments betreffen und alle ideologischen Weichenstellungen stammen letztlich, in hochvermittelter und komplexer Form, aus derselben Quelle. Diese Entscheidungen und die gesamte wissen- schaftliche und praktische Arbeit, die daran hängt, dienen den unmittelbaren und langfristigen Interessen des herrschenden ame- rikanischen Klassensystems." 9) Zur Leitidee einer Verbetriebswirtschaftlichung der Hochschule gehört natürlich auch die Frage nach den institutionellen und or- ganisatorischen Bedingungen ihrer Durchsetzung. Die Aufforderung Helmut Schmidts an die Betriebswirtschaftswissenschaft, sich der cost effectiveness der Hochschulen zu widmen, kommt ja nicht von ungefähr. Neben den juristischen Fakultäten sind es vor allem die großen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, in denen dieser Aspekt der 'modernen' Hochschule nicht nur geplant, sondern be- reits weitestgehend praktiziert wird. Die Verschulung, die hohen Aussteiger- und Durchfallquoten, die Dirigierung fast aller Ex- amensarbeiten auf der Basis von 'Forschungs Interessen' der In- stitutsdirektoren, die bereits sorgfältig mit den Auftraggebern aus Wirtschaft und Verwaltung abgestimmt sind, das alles sind universitäre Arbeitsbedingungen, denen durch das HRG nun auch für andere Fakultäten Tür und Tor geöffnet wird. Überdies wachsen vor allem die wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Fakultä- ten dank ihres Know-hows zu unentbehrlichen Beratern der Univer- sitätsverwaltungen heran und gewinnen dadurch einen hochschulpo- litischen Einfluß, für den im HRG keinerlei Kontrollen vorgesehen sind. Neben diese herrschaftspolitische Funktion der wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultäten treten heute jedoch noch zu- sätzliche Institutionen, in denen der Keim für Funktionen steckt, die beispielsweise an amerikanischen Universitäten durch 'Boards of Trustees' mit direktem Einfluß des Großkapitals und des Staa- tes auf rein akademische Belange ausgeübt werden. An der "Freien Universität" in Westberlin gibt es bislang das erste und einzige "Kuratorium" dieser Art, das beispielsweise schon mehrfach dazu gedient hat, unter Umgehung der akademischen Selbstverwaltung Personalentscheidungen zu beeinflussen. Ein anderes Beispiel: an der Universität Münster existiert seit vielen Jahren eine "Fördergesellschaft", die sich der Pflege der Verbindungen zwi- schen Unter nehmerschaft und Universität widmet. In dieser För- dergesellschaft dominieren neben Großindustriellen diejenigen Or- dinarien, deren wissenschaftliche Tätigkeit in besonderem Maße mit Wirtschaftsinteressen verquickt ist. Räume, Sach- und Perso- nalmittel der Universität stehen dieser Gesellschaft seit Jahren in mehr oder minder offener Form zur Verfügung. In jüngster Zeit nun greift diese Fördergesellschaft durch eine gewisse Reorgani- sation ihrer Verwaltungsstruktur so- , wie durch gezielte ideolo- gische Einflußnahme 10) verstärkt in die Entscheidungen ein. Es bedürfte praktisch nur noch weniger Federstriche, um aus dieser Institution ein "Board of Trustees" zu machen. Aus all dem wird deutlich, daß die Umwandlung der Hochschule in einen "industriellen" Betrieb, die mit der Forderung nach ratio- neller "Betriebsführung" beginnt, bei jeglicher demokratischen Kontrolle entzogenen 'Führung durch Wirtschaftsführer' endet. Bürokratisierung ---------------- Aus Anlaß der Berufsverbote hat die Deutsche Gesellschaft für So- ziologie (DGS) in einer "Erklärung zu Fragen der Freiheit in Lehre und Forschung" auf die "Doppelstellung der Hochschulen als autonome Träger von Forschung und Lehre sowie als staatliche Ein- richtungen" hingewiesen, die "in verschiedenen Hinsichten Kon- flikte zwischen Wissenschaftsautonomie und staatlicher Gewaltkom- petenz" begründe. Die DGS fährt fort: "Dieses Spannungsverhältnis sollte weder im Interesse des einen oder anderen Anspruchs aufge- löst werden, da sich beide Ansprüche auf Wertvorstellungen stüt- zen, zwischen denen eine dauerhaft einseitige Entscheidung der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht angemessen wäre." 11) Gleichwohl läßt sich beobachten, wie im Zuge der Durchsetzung der hinter dem HRG stehenden Interessen dieser Doppelcharakter der Hochschulen aufgelöst und in der staatlichen Verfaßtheit der Hochschule enthaltene Machtpotential einseitig instrumentalisiert wird. Der Behördencharakter der Hochschulen schützt und trägt nicht mehr den besonders labilen Charakter von Lehre und Forschung wie ihn etwa das Humboldtsche Modell vorstellte; vielmehr werden nunmehr behördlich jene sich auf zentralstaatlicher Ebene artikulierenden Wirtschaftsinteres- sen in die Hochschule transportiert, die selbst von den Vorrei- tern des Kapitals in den Hochschulen nicht zureichend erfaßt und formuliert werden können. Hier könnte sich dann allerdings ein gewisser Gegensatz auch zwischen den Interessen etwa von "Großprofessoren" und staatlicher Wissenschaftsverwaltung erga- ben. Der steigende Einfluß der zentralstaatlichen Wissenschaftsverwal- tung in den Hochschulen ist Ausdruck einer umfassenden 'Funktio- nalreform' des staatlichen Verwaltungsapparates, die einerseits eine, wenn auch weitgehend deformierte Verwissenschaftlichung der Staatsfunktionen beinhaltet, die andererseits jedoch die tradi- tionelle Perspektive bürgerlicher Herrschaft - von "oben" nach "unten" - auf die allgemeinste Stufe hebt, auf der die abhängigen Gruppen und Klassen insgesamt als die "Betroffenen" und "Beplanten" erscheinen. Bemerkenswert ist, daß in diesem Zusam- menhang die akademische Selbstverwaltung, deren scheinbar erwei- terter Spielraum zunächst Anlaß für Demokratisierungshoffnungen war, immer offensichtlicher für unbezahlte Zu- und Hilfsarbeit mißbraucht wird. Dies gilt für die kaum mehr zumutbare Belastung der Dekane ebenso wie für die Einwerbung von Stellungnahmen und Erhebungen, die von den zentralen Verwaltungen dann nicht etwa als Willenserklärungen der Basis, sondern als Argumentations- steinbrüche für vorgefaßte Entscheidungen ausgewertet werden. Fast unmerklich geht in diesem Prozeß der Usurpation der akademischen Selbstverwaltung die Sachaufsicht in Fachaufsicht über. Zudem werden durch den zentralstaatlichen Einfluß auf die Selbstverwaltung die in ihr möglichen Gruppenprozesse ständig ge- stört und Egoismen sowie Konkurrenzverhalten gefördert. Was letztlich von der Autonomie der Selbstverwaltung übrigbleibt oder übrigbleiben soll, ist entweder der vereinzelte, in seiner Desorientierung auf staatliche Orientierungshilfen vollkommen an- gewiesene Wissenschaftler oder der dem Staat durch anderweitige Interessenbindungen Selbstbewußtsein entgegenbringende "Partner", "Berater" usw. Ein weiteres Moment dieser Entwicklung ist die wachsende Bedeu- tung von Teilen der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter im Hoch- schulbereich. Es handelt sich um jene Beamten, die im Rahmen der staatlichen Wissenschaftsverwaltung innerhalb und außerhalb der Hochschulen selbst mittlerweile derart zentrale und komplizierte Aufgaben wahrnehmen, daß sich bereits - zumal bei vergleichbaren Besoldungsgruppen, aber keineswegs nur dann - ein ausgesprochenes Abhängigkeitsverhältnis des "normalen" Hochschullehrers gegenüber diesen nichtwissenschaftlichen Kollegen entwickelt, in dem sich natürlich die wirklichen Machtverhältnisse in diesem Staat wider- spiegeln. Die durch die Beamtung der Wissenschaftler ermöglichte Disziplinierung fördert außerdem eine Struktur, welche die mit diesen wissenschaftlichen Beamten in Berührung kommenden nichtbe- amteten Wissenschaftler - nämlich die Studenten - in einer dem Wissenschaftsprozeß völlig widersinnigen Weise aus dem Wissen- schaftssystem heraushält und zu Objekten der Lehre, die als "Publikumsverkehr" die Hochschulen "behelligen", reduzieren. Und schließlich läßt sich herrschaftstechnisch über die taktische Verabsolutierung der Hoheitsfunktionen der höheren Bildungsan- stalten auf eine perfektionierte Weise die politische und theore- tische Disziplinierung der Wissenschaft durchsetzen. Berufsver- bote im wissenschaftlichen Bereich sowie Theorieverbote können ja unter diesen spezifisch westdeutschen Bedingungen ständig mit der besonderen Treuepflicht gegenüber dem aktuell realisierten Ver- hältnis zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit begründet werden, obgleich Wissenschaft der Wirklichkeit gerade mit Skepsis gegenüber Bestehendem begegnen müßte. 12) So läßt sich insgesamt sagen, daß unter den neuen Bedingungen der Hochschulformierung der traditionelle Behördencharakter dieser Anstalten nicht zuletzt durch seine zentralstaatliche Absicherung zu einem wirksamen Mittel für die Integration des Hochschulperso- nals in das staatsmonopolistische System wird. Partielle Privilegierung ------------------------ So sehr die Hochschule einerseits als formierte Fach- und Berufs- hochschule eingerichtet werden soll, so wenig kann sie anderer- seits als Ausleseort für Führungskräfte auf die Zurschaustellung und offensive: Vertretung der Privilegienstruktur dieser Gesell- schaft verzichten. Der Elite-Gedanke, der in verschiedener Form beispielsweise in Bielefeld oder Konstanz die Planungspraxis vor der kurzen Phase der demokratischen Hochschulreform beherrschte, ist keineswegs ad acta gelegt, sondern tritt heute auf der in diesem Punkte besonders flexiblen Unterlage des HRG in der hoch- schulpolitischen Diskussion wieder zutage. Es gibt ja eine ideologische Offensive von Unternehmerseite, die nichts mehr von einem Zeitalter der Entideologisierung wissen will, sondern mit massiven ordnungspolitischen Vorstellungen, durch das Vorantreiben einer sogenannten Grundwerte-Diskussion und sogar durch eine wohlwollende Betrachtung des Faschismus ver- lorenes Terrain im Bewußtsein der Bevölkerung zurückzugewinnen trachtet. "Es gibt wohlmeinende Kritiker des Unternehmers, die sagen: Schuster bleib bei deinem Leisten, wir sind zwar bereit, in wirtschaftlichen und technischen Fragen auf den Unternehmer zu hören, aber im gesellschaftspolitischen Bereich, gar bei der Dis- kussion um social values, da können wir ihn, der doch nur auf seinen Vorteil bedacht ist, wirklich nicht ernst nehmen. Ich glaube nicht, daß die Kritiker recht haben, denn ich bin der Überzeugung, daß der Unternehmer, auch außerhalb der Wirtschaft im weitesten Sinne eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft ausübt und als eigenständige Kraft einen Beitrag an die Gesell- schaft im Lande leistet, dessen Verlust sogar den Charakter die- ser Gesellschaft verändern würde." 13) In dieser ideologischen Offensive kommt den Hochschulen und der Wissenschaft eine spezifische Aufgabe zu, die in manchem mit der Demonstration von Bildungsprivilegien im Stile des subventionier- ten, nur auf Repräsentation hin angelegten Bildungstheaters zu vergleichen ist, in dem ja auch die Aura und das Prestige bürger- licher Kulturerrungenschaften verbissen und gegen die Wirklich- keit verteidigt wird. Dieses Herrschaftssystem bedarf seiner Stars und Virtuosen, und das heißt bezüglich des Hochschul- und Wissenschaftssystems: seiner Studienstiftler, seiner Nobelpreis- träger, seiner Heisenberg-Stipendiaten 14), seiner Bergedorf er und Alpacher Gespräche und wohl auch, wenn es sich zur Zeit nur machen ließe, seines Studium Generale. 15) Gerade innerhalb des "Bundes Freiheit der Wissenschaft" gab und gibt es "eine ganze Anzahl von Professoren,... ihrem Selbstver- ständnis nach liberal oder gemäßigt konservativ..., die er- schreckt worden sind durch die Formen, in denen sich die Studen- tenbewegung vollzogen hat, und die vor allem den Abbau der über- kommenen Privilegien fürchten." 16) Aus diesen Kreisen wird der "Trivialisierungsprozeß in der Wissenschaft" beklagt (F.H. Ten- bruck), aber auch in aggressiver Weise der Verfall der Aura bür- gerlicher Wissenschaft wissenschaftlichen Gegnern, die auf dem Boden des Marxismus stehen, angelastet. Einige Zeit konnte man glauben, daß diese Positionen lediglich nostalgische Einsprengel im Prozeß der kapitalistischen Integration des Hochschulsystems seien und daß die ideologische Offensive allein oder doch primär von offen reaktionären Gruppen à la Strauß und Dregger getragen würde. Doch stellt sich gerade nach der erfolgreichen Durchsetzung des HRG durch die Kapitalinteressen die Frage nach wissenschaftsad- äquaten Ideologemen, die das intendierte Verhältnis von Wissen- schaft und Gesellschaft langfristig zu legitimieren vermögen und vor allem auch im Zuge der westeuropäischen Integration prestige- fördernd sind. In diesem Bereich der Legitimierung bürgerlicher Wissenschaft finden sich heute beispielsweise im Umkreis des "Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt" in Starnberg viel tragfähigere Konzeptionen der Alternativlosigkeit als beispielsweise im ausge- sprochen konservativen Lager. Auch die Erhebung des Kritischen Rationalismus zur sozialdemokratischen Wissenschaftsideologie ge- hört zu diesen subtileren Formen der ideologischen Offensive mit langfristig zweifellos nicht unerheblicher integrativer Wirkung. Bedeutsamer sind sicher in diesem Zusammenhang jedoch die insti- tutionell-organisatorischen Anstrengungen, den im Prozeß der be- triebswirtschaftlichen Rationalisierung, der Militarisierung und Bürokratisierung der Hochschule enthaltenen Tendenzen zur Eliten- bildung die gleichsam kulturelle Weihe zu geben. So gibt es Über- legungen, das Instrumentarium der Studienstiftung des Deutschen Volkes auszubauen, traditionelle Qualifikationsmerkmale wie bei- spielsweise die Habilitation in neuer Weise (vgl. HRG und LHG's), mithilfe bestimmter Förderungsprogramme wie dem Heisenberg-Pro- gramm die "Zirkulation der Eliten" zu erhöhen und vor allem be- stimmte privilegierte Positionen im Wissenschaftssystem von vorn- herein unter Kontrolle zu halten. So tritt neben den Abbau ganzer Fakultäten und Fachrichtungen sicherlich bald ein breites "farming system" als Rekrutierungsprogramm für den Führungs- kräfte-Nachwuchs und ein Angebot für "the best and the brightest" aus der "akademischen Provinz" in attraktive Aufstiegspositionen in "think tanks", Akademien, Beraterstäbe etc., ganz einfach um nach innen und außen zu demonstrieren, daß es sich noch lohnt, in einem ganz bestimmten Sinne gebildet zu sein. III Der Zusammenhang dieser verschiedenen Leitvorstellungen und spe- ziellen institutionell-organisatorischen Formierungen stellt sich darin her, daß auf diese Weise z.T. recht heterogene Orientie- rungen aus der "alten" Universität auf die allgemeinen Ziele des HRG bezogen bzw. mit neuen, den Kapitalinteresser genehmen Inhal- ten gefüllt werden können. Betriebswirtschaftliche Effizienzden- ken als innere Stabilisierung wissenschaftlicher Leere hat auch in der deutschen Universität seine Tradition; seine Vertreter werden aber unter dem Schutz des HRG ganz anders als früher zum Zuge kommen können. Auch die autoritären und etatistischen Ten- denzen der alten Universität können sich in , teilweise neuen Formen weiterentwickeln, ganz zu schweigen vom Kult der kleinen Genies. Individuell unbegriffene und geleugnete Gesetzmäßigkeiten der Wissenschaftsentwicklung unter kapitalistischen Bedingungen werden so von eben diesen Individuen durchgesetzt: was hieße Hochschulformierung sonst? Hinzu kommt, daß die sich über der kapitalistischen Integration als ökonomischer Basis erhebende gesamtgesellschaftliche Formie- rung recht einleuchtend mit dem Begriff des Industrie-Militär-Bü- rokratie Komplexes erfaßt werden kann, welcher dem Wissenschafts- prozeß in zunehmendem Maße die Verwertungszusammenhänge auf- zwingt, so daß individuelle wissenschaftliche Karriere-. Perspek- tiven in zunehmendem Maß auf diesen Komplex hin orientiert wer- den,] und zwar gegen spezifische wissenschaftliche Interessen. Folglich zieht die Auseinandersetzung mit und um das HRG notwen- digerweise immer mehr Wissenschaftler in gesamtgesellschaftliche Klassenauseinandersetzungen hinein und konfrontiert sie, viel- leicht zum ersten Mal, gerade als Angehörige des öffentlichen Dienstes, mit antagonistischen Strukturen: "Der Reformwiderstand und die Droh- und Angstpolitik der Unternehmer im Kontext neokon- servativer politischer Strömungen hat eine - teilweise vergessene - Erkenntnis wieder bestätigt: Den abhängig Beschäftigten werden auch im Bereich staatlicher Politik keine Verbesserungen ge- schenkt. Auch hier müssen sie um die Durchsetzung ihrer Forderun- gen kämpfen, um dem politischen Druck der Unternehmen, Unterneh- mensverbände und Kammer auf Öffentlichkeit, Parlamente und Regie- rung die Stärke der Gewerkschaften entgegenzusetzen." 17) _____ 1) Vgl. dazu Peter M. Kaiser, Dieter Keiner und H.J. Krysmanski: "Hochschulrahmengesetz, hochschulpolitische Lage und Klassenaus- einandersetzungen in der BRD"; in: Blätter für deutsche und in- ternationale Politik, 22 (1977), Heft 4, S. 434-454. 1a) Das Leitbild der Militarisierung und Kasernierung der Hoch- schulen nach dem HRG, im Kontext der Konzernvorstellungen, der Entwicklung der Bundeswehrhochschulen und der gesamtgesellschaft- lichen Militarisierungsoffensive (Wehrideologie) behandeln wir an dieser Stelle nicht. 2) Heinz Bolsenkötter: "Die Hochschule als Betrieb"; in: DUZ/HD, Heft 22 (1976), S. 653; vgl. ders. in: DUZ/HD, Heft 3 (1977), S. 75 und in: Hochschulpolitische Informationen (HPI); 8 (1977), Heft 1, S. 10-12: "Das ökonomische Prinzip - eine Hilfe für die Hochschule". Bolsenkötter ist Wirtschaftsprüfer und Abteilungs- leiter der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Düsseldorf. Vgl. WIBERA Projektgruppe Bolsenkötter: Ökonomie der Hochschule - Eine be- triebswirtschaftliche Untersuchung. Baden-Baden 1976. 3) Bolsenkötter: "Die Hochschule als Betrieb", a.a.O., 650. 4) Bundeskanzler Helmut Schmidt: "Hochschule und Gesellschaft - Vortrag in der TU Hannover; in: Bulletin der Bundesregierung, Nr. 124 vom 21.10.1975, S. 1234. 5) Ebenda, S. 1229. 6) Prof. Dr. Erik Boettcher (Münster); in: HPI, 7 (1976), Heft 21, S. 5. 7) Ebenda. 8) Ebenda. 9) How Harvard Rules. Published by A.R.G. und The Old Mole. Cam- bridge (Mass.) and Boston 1968. 10) Vgl. den Offenen Brief des BdWi, Sektion Münster, an Prof. Hans Albert anläßlich der Verleihung des Ernst-Helmut Vieth-Prei- ses durch die Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wil- helms-Universität Münster; in: Deutsche Volkszeitung, Nr. 14 vom 7. April 1977, S. 11. 11) Vgl. Zeitschrift für Soziologie, 1975, S. 200. 12) Man vergleiche die "klassische" Formulierung aus einer Ableh- nungsbegründung: Wer "die gegenwärtige Gesellschaftsordnung und die unseren Staat tragenden Kräfte in der geschehenen Weise ab- qualifiziert", d.h. kritisch-wissenschaftlich hinterfragt, der "hält die gegenwärtige Gesellschaftsordnung und die z.Zt. beste- henden politischen Machtverhältnisse nicht für verfassungskon- form". (Ablehnungsbescheid an Dr. Thomas Neumann; in: Berufsver- bot für Th. Neumann, Dokumentation des BdWi Münster, 1974) 13) Zempelin in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.2.1976. 14) Vgl. DUZ/HD; 1976, Heft 17/18, 479-481. 15) Vgl. H. Westerich: "Was erwartet die Wirtschaft von der Uni- versität?", DUZ/HD, 1977, Heft 2, S. 39: "Das Studium generale sollte auch und gerade in Zeiten einer immer weitergehenden Spe- zialisierung kein abgestandenes Ideal, sondern ein noch immer wünschenswertes Leitbild sein." 16) Reinhard Kühnl: Der "Bund Freiheit der Wissenschaft" und sein Standort im politischen Spektrum der BRD. Ein Gutachten; in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 18 (1973), H. 11, S. 1204. 17) Dieter Görs: "Anmerkungen zum Einfluß und Widerstand der Un- ternehmer im Bildungsbereich"; in: WSI-Mitteilungen, 29 (1976), Heft 2, S. 103-104. zurück