Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1977


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       Diskussion & Kritik
       
       Werner Goldschmidt
       

SOZIALISMUS UND DEMOKRATIE

Überlegungen zur aktuellen Diskussion um die politische Form ------------------------------------------------------------ des Übergangs zum Sozialismus in Frankreich ------------------------------------------- Die Krise der kapitalistischen Produktionsweise oder - was nur ein anderer Ausdruck dafür ist - die Zuspitzung der Klassenkämpfe zwischen Kapital und Arbeit hat in den 70er Jahren in Italien und Frankreich ein solches Niveau erreicht, daß die Frage nach der politischen Form des Übergangs zum Sozialismus in den Mittelpunkt der Diskussionen innerhalb der Arbeiterbewegung und darüber hin- aus der politisch bewußten Kreise der arbeitenden Bevölkerung ge- rückt ist. Das politische Bündnis zwischen Kommunisten, Sozialisten und lin- ken Liberalen in Frankreich, wie es in der Existenz eines "Gemeinsamen Regierungsprogramms" - trotz anhaltender und teil- weise harter Diskussionen - seinen konkreten Ausdruck gefunden hat, ist ein historisch einmaliges Faktum, das w e i t ü b e r d a s V o l k s f r o n t b ü n d n i s d e r 3 0 e r J a h- r e h i n a u s w e i s t. (Vgl. Teil II, SOPO 43, 1978) In der dem Programm als Präambel vorausgehenden Grundsatzerklärung heißt es, daß man nicht nur den "Ungerechtigkeiten und der Willkür des gegenwärtigen Regimes" ein Ende setzen sondern, daß man damit gleichzeitig auch den "Weg zum Sozialismus ebnen" wolle. Nun hat die Geschichte der sozialen Bewegungen der letzten beiden Jahrhunderte zur Genüge bewiesen, daß der Begriff "Sozialismus" in äußerst mannigfaltiger Bedeutung verwendet worden ist und ver- wendet wird. Schon im vergangenen Jahrhundert haben deshalb die Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus, Marx und Engels, es vorgezogen, sich als Kommunisten zu bezeichnen und nur widerwil- lig - aus Gründen der historischen Faktizität - dem Namen der deutschen Arbeiterpartei zugestimmt. (Vgl. MEW 22, 417 f.) Die bisherige Geschichte des 20. Jahrhunderts hat die Vieldeutigkeit des Sozialismus-Begriffs eher noch gesteigert. Es ist daher kei- neswegs erstaunlich, daß die Konkretisierung dessen, was mit dem im "Gemeinsamen Programm" propagierten "Sozialismus" gemeint ist, zu einer politischen Notwendigkeit geworden ist: In Frankreich hat es, wie anderswo, seit langem Diskussionen um den Sozialis- mus, um die Wege und Formen seiner Realisierung gegeben. Seit der Mai-Juni-Streikbewegung von 1968 haben diese Diskussionen in wachsendem Maße auch zwischen den verschiedenen Organisationen (Gewerkschaften und Parteien) der arbeitenden Bevölkerung statt- gefunden und seit der Verabschiedung des "Gemeinsamen Programms" und mit den Wahlerfolgen der Linken haben sie auch die Ebene der organisierten Arbeiterbewegung überschritten und sind zu einem Bestandteil öffentlicher Debatten geworden, die sich in Betrieben und Wohnvierteln, auf öffentlichen Meetings und in den großen Massenmedien vollziehen. Die französische kommunistische Partei hat aus dieser von ihr freilich mitgeschaffenen sozialen Realität praktische Konsequen- zen gezogen und ihren 22. Parteikongreß im Januar 1976 unter das Motto gestellt: "Ein demokratischer Weg zum Sozialismus. Ein So- zialismus für Frankreich." Das für viele bemerkenswerteste Resultat der Sozialismus-Debatte innerhalb der französischen kommunistischen Partei war der auf diesem Kongreß ausdrücklich erklärte Verzicht auf die Verwendung des Begriffs der "Diktatur des Proletariats" in der Programmatik der Partei. (Vgl. SOPO 36,1976) In der noch anhaltenden Debatte um diesen Punkt ist der Mehrheit der kommunistischen Partei von innerhalb wie von außerhalb der Vorwurf gemacht worden, sie habe damit eine der grundlegenden Erkenntnisse des wissenschaftlichen Sozialismus aufgegeben und befinde sich unausweichlich auf dem Weg des ethischen Sozialismus und der Sozialdemokratisierung, was - bewußt oder unbewußt - schließlich gleichbedeutend sei mit dem Verzicht auf die Realisierung des Endziels der klassenlosen Ge- sellschaft. Konkreter gefaßt läßt sich diese Kritik etwa so formulieren: Die Politik des Linksbündnisses, mit der Konzeption des Gemeinsamen Regierungsprogramms, dem Parteienpluralismus und schließlich der erklärten Bereitschaft, alle parlamentarischen "Regeln", einschließlich der Möglichkeit der Abwahl der Linksre- gierung, nicht nur zu akzeptieren, sondern sogar positiv zu ver- treten, offenbare eine Verabsolutierung des parlamentarischen We- ges, die die Arbeiterklasse angesichts der stets möglichen konterrevolutionären Gewalt zu entwaffnen drohe - kurz: die kommunistische Partei habe die "Lehren aus Chile" nicht gezogen. Im folgenden wird naturgemäß nicht beansprucht, diese Kritik in allen Einzelheiten zu diskutieren. Eine solche Arbeit erforderte eine außerordentliche wissenschaftliche und politische Anstren- gung. Sie verlangte zunächst die objektive Berücksichtigung der Gesamtheit der Wechselbeziehungen aller Klassen der jeweils gege- benen Gesellschaft, und folglich die Berücksichtigung der objek- tiven Entwicklungsstufe dieser Gesellschaft, wie auch der Wech- selbeziehungen zwischen ihr und anderen Gesellschaften. Dabei sind all diese Beziehungen und Verhältnisse nicht statisch son- dern dynamisch zu betrachten; d.h. in ihrer Bewegung, deren Ge- setze den ökonomischen Existenzbedingungen jeder Klasse entsprin- gen, und diese Bewegung ist nicht nur vom Standpunkt der Vergan- genheit zu betrachten, sondern auch vom Standpunkt der Zukunft, nicht evolutionistisch sondern dialektisch. (Vgl. LW 21, 64) Diese Anforderungen können heute mehr denn je nur von einem brei- ten "sozialistischen Kollektiv" in solidarischer Diskussion und Kritik erfüllt werden. Aber wie sorgfältig eine solche Strategie auch immer ausgearbei- tet sein mag, eine Garantie für den Sieg der Arbeiterbewegung gibt sie nicht. Hier gilt, wie in allen Fragen des wirklichen Le- bens, den Beweis für die Richtigkeit unseres Denkens kann in letzter Instanz nur die P r a x i s selbst liefern. "Die Ge- schichte im allgemeinen und die Geschichte der Revolutionen im besonderen ist stets inhaltsreicher, mannigfaltiger, vielseitiger lebendiger, 'vertrackter', als die besten Parteien, die klassen- bewußtesten Avantgarden der fortgeschrittensten Klassen es sich vorstellen." (LW 31, 82 f.) Deshalb darf eine vorher ausgearbei- tete Strategie auch n i c h t zum D o g m a werden, sie muß stets mit der lebendigen Entwicklung des konkreten Geschichtspro- zesses vermittelt, an ihr korrigiert werden - darin besteht das Wesen der richtigen politischen Taktik. Das heißt nun aber nicht, daß es keine allgemeinen Bedingungen des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus geben würde. Es ist für die Konzipierung einer sozialistischen Strategie und Tak- tik geradezu von entscheidender Bedeutung, das Verhältnis von allgemeinen Bedingungen des Übergangs zu den nationalen und hi- storischen Besonderheiten richtig zu bestimmen. Für unsere Zwecke ist die Frage, ob es zwei "allgemeine Taktiken" gibt, je nachdem ob es sich um entwickelte kapitalistische Länder oder um weniger entwickelte, d.h. also mit proletarischer Bevöl- kerungsmehrheit oder nicht, handelt, gelöst, insofern wir entwic- kelte kapitalistische Verhältnisse unterstellen. (Auf die mit der spezifischen Klassenanalyse der FKP verknüpften Probleme werden wir jedoch in Teil II kurz zurückkommen.) Auch die Frage, inwiefern der Kapitalismus in seinem höchsten Entwicklungsstadium wesentliche Modifikationen erfahren hat ge- genüber seinem "klassischen" Stadium, spielt insofern keine grundlegende Rolle, als wir uns auf das Wesen und die Form des Staates im Ü b e r g a n g zum Sozialismus beschränken. Hier ist auf die historischen Veränderungen des bürgerlichen Staates nur insoweit einzugehen, als die abstrakte Alternative "Demokra- tisierung" oder "Zerschlagung" des bürgerlichen Staatsapparates zu behandeln ist. In der Wirklichkeit, in jedem konkreten historischen Prozeß, tre- ten die "allgemeinen Bedingungen" seiner Existenz natürlich nicht getrennt von den Besonderheiten und Einzelheiten auf. Zum Begrei- fen dieses Prozesses gilt es daher, durch wissenschaftlich rich- tige Abstraktion sein allgemeines Wesen herauszuarbeiten, es von den nationalen Besonderheiten und den mehr oder minder "zufälligen" Einzelheiten zu trennen. Diese Arbeit ist von den "Klassikern" des wissenschaftlichen Sozialismus im großen und ganzen auch für den Prozeß des Übergangs zum Sozialismus in ver- schiedenen Einzelarbeiten geleistet worden, so daß es i m P r i n z i p möglich ist, die allgemeinen Bedingungen getrennt von den nationalen Besonderheiten darzustellen durch die Rekon- struktion der theoretischen Aussagen der "Klassiker". Wobei diese "allgemeine Darstellung" in besonderem Maße ihre Grenzen kennen muß, da es sich bei dem zu untersuchenden Gegenstand nur im äu- ßerst weiten Sinne um ein System handelt. Hier kann jedoch noch nicht einmal der Versuch einer in diesem Sinne eingeschränkten "allgemeinen Darstellung" gemacht werden, wir beschränken uns in Teil I vielmehr auf die zur Erörterung der o.g. Kritik an der Strategie der FKP unbedingt notwendigen Momente - d.h. wir behan- deln nur die politische Form des Übergangs zum Sozialismus im en- geren, staatlichen Sinne, also unter Ausschluß der übrigen Mo- mente der politischen Organisation der Gesellschaft wie Parteien, Verbände, Medien usw. Eine solche Beschränkung ist bei der Erör- terung der konkreten historischen Erfahrungen und der gesell- schaftlichen Bedingungen der Arbeiterbewegung in Frankreich, wie wir sie in Teil II vornehmen, nicht in dem gleichen strengen Sinne möglich. Im Untertitel zu diesem Beitrag wird daher bewußt das Wort "Überlegungen" verwendet, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Marx und Engels haben nie einen Zweifel daran gelassen, daß nach ihrer Ansicht das letzte Z i e l der Arbeiterkämpfe - unabhän- gig davon, ob und inwieweit sich die Arbeiter auf einem gegebenen historischen Entwicklungsniveau dessen bewußt sind - nur die ö k o n o m i s c h e oder, wie sie vielfach auch sagen, s o z i a l e E m a n z i p a t i o n sein kann. Unter der so- zialen Emanzipation der Arbeiterklasse verstehen sie die Beendi- gung der ökonomischen Ausbeutung durch die Schaffung einer k l a s s e n l o s e n G e s e l l s c h a f t, in der an die Stelle der "Herrschaft von Menschen über Menschen" eine "f r e i e A s s o z i a t i o n von Produzenten" tritt, die gemeinsam den gesellschaftlichen Produktionsprozeß vollziehen, regeln und kontrollieren. Zwischen der gegenwärtigen kapitalistischen Klassengesellschaft und der zukünftigen klassenlosen kommunistischen Gesellschaft liegt aber nach Marx eine "Periode d e r r e v o l u t i o- n ä r e n U m w a n d l u n g d e r e i n e n i n d i e a n d e r e". Dieser Periode entspricht eine politische Über- gangsperiode, deren S t a a t, "nichts anderes sein kann als die revolutionäre D i k t a t u r d e s P r o l e t a r i- a t s". (MEW 19, 28) Dieser Staat der Übergangsperiode, in dem die Arbeiterklasse die politische Macht erobert hat, ist nicht das Ziel der Arbeiterbe- wegung, er ist vielmehr ein bloßes M i t t e l im Prozeß der sozialen Emanzipation. Mittels der politischen Macht des Staates verwandelt die Arbeiterklasse die Produktionsmittel, wie Engels sagt, "zunächst in Staatseigentum", stellt sie die "Allgemeinheit der Arbeit" her, organisiert sie die Produktion auf gesellschaft- licher Stufenleiter und vermehrt damit möglichst rasch die Pro- duktivkräfte und den gesellschaftlichen Reichtum. Durch diese mehr oder minder rasche Umwälzung der ganzen Produktionsweise hebt die Arbeiterklasse die ökonomische Grundlage ihrer eigenen, wie jeder anderen Klassenexistenz allmählich auf. Der Kampf der gesellschaftlichen Klassen n i m m t a b, und im gleichen Maße verliert der Staat seinen politischen Zwangscharakter, d.h. er s t i r b t a b als Staat. (Vgl. hierzu u.a. MEW 19, 222 ff.) In der so entstehenden freien, weil klassenlosen Gesellschaft schwinden schließlich auch alle weiteren Ungleichheiten, Unge- rechtigkeiten und gesellschaftlichen Gebrechen, die aus der jahr- tausendealten Existenz der Klassenunterschiede entsprungen und in dieser langen historischen Phase gewissermaßen zu einer "zwei- ten", "sozialen" Natur des Menschen geworden sind. Es schwindet vor allem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der Arbeit und damit auch der Gegensatz von geistiger und körperlicher Arbeit, die Arbeit selbst wird aus einem bloßen Mittel zum Leben zu einem ersten Lebensbedürfnis. Mit der Veränderung der Produktionsweise verändern die Menschen ihre gesamten Lebensverhältnisse; es ändern sich insbesondere das Ver- hältnis der Geschlechter wie der Generationen, der Völker, Rassen und Nationen usw.; d.h. es entsteht eine freie, gleiche und brü- derliche Weltgesellschaft ohne Krieg oder Gewalt, in welcher Form auch immer. Gut Ding will Weile haben. Was hier zur Debatte steht, ist nicht jene Gesellschaft der Zukunft, sondern dieser Staat der Arbeiter- klasse, der jene vorbereiten soll und der nach Marx als "Diktatur des Proletariats" zu bezeichnen ist. Das s p e z i f i s c h e W e s e n dieses Staates ergibt sich notwendig aus der oben skizzierten h i s t o r i s c h e n F u n k t i o n. Jede theoretische Untersuchung dieses Staats- typs muß daher den Widerspruch reflektieren, daß die Diktatur des Proletariats nach Marx einerseits Staat ist und daher das allge- meine Wesen jeden Staats teilt, andererseits aber als Staat der Arbeiterklasse, als organisierte Macht der gesellschaftlichen Produzenten, sich selbst als Staat, d.h. als einer besonderen ne- ben und über der Gesellschaft stehenden Macht, tendenziell auf- hebt. Das so charakterisierte widersprüchliche Wesen des proleta- rischen Staates muß sich schließlich auch in der F o r m dieses Staates widerspiegeln. Auf diese beiden notwendigen Momente jeder allgemeinen, theoretischen Untersuchung, die Bestimmung des We- sens und seiner adäquaten Erscheinungsform, soll daher zunächst eingegangen werden, bevor wir uns der Frage nach der Bedeutung der "Diktatur des Proletariats" in der aktuellen Sozialismus-Dis- kussion in Frankreich zuwenden. (Vgl. Teil II) Nach Ansicht des wissenschaftlichen Sozialismus ist der Staat we- der das Resultat eines tatsächlichen oder bloß fiktiven Vertrages zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft zum Schütze ihrer ge- meinsamen Interessen, noch ist er eine überindividuelle und über- gesellschaftliche Form des "objektiven Geistes" als der "Wirklichkeit der sittlichen Idee", um nur zwei der historisch bedeutendsten Grundkonzeptionen der bürgerlichen Staatstheorie anzudeuten, er ist vielmehr notwendiges Produkt einer bestimmten Stufe in der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Damit ist zunächst gesagt, daß der Staat nicht universell ist; er ist im Vergleich zur Gesellschaft eine historisch vorübergehende Er- scheinung. Es hat staatsfreie Gesellschaften gegeben, man denke an die Gentilorganisation, und es wird - dies ist eine der wich- tigsten Einsichten des wissenschaftlichen Sozialismus - in der Zukunft wiederum eine staatsfreie Gesellschaft geben. Der Staat ist andererseits aber auch keine mehr oder minder zufällige "Verirrung" der Geschichte - wie es die Anarchisten behaupten -, er ist das notwendige Produkt einer in Klassen gespaltenen Ge- sellschaft. Er ist, wie Engels sagt, "das Eingeständnis, daß diese Gesellschaft sich in einem unlösbaren Widerspruch mit sich selbst verwickelt, sich in unversöhnliche Gegensätze gespalten hat, die zu bannen sie ohnmächtig ist. Damit aber diese Gegen- sätze, Klassen mit widerstreitenden ökonomischen Interessen nicht sich und die Gesellschaft in fruchtlosem Kampf verzehren, ist eine scheinbar über der Gesellschaft stehende Macht nötig gewor- den, die den Konflikt dämpfen, innerhalb der Schranken der "Ordnung" halten soll; und diese, aus der Gesellschaft hervorge- gangene, aber sich über sie stellende, sich ihr mehr und mehr entfremdende Macht ist der Staat." (MEW 21, 165) Die zentrale, wenngleich nicht die einzige (!), Einrichtung jeden Staates ist demnach die Existenz einer ö f f e n t l i c h e n G e w a l t, welche infolge der Klassenspaltung nicht mehr "unmittelbar zusammenfällt mit der sich selbst als bewaffnete Macht organisierenden Bevölkerung". (Ebenda) Diese öffentliche Gewalt, die aus einer ganzen Reihe von "Zwangsapparaten" (Militär, Polizei, Gerichtswesen, "Bürokratien") besteht, kann mehr oder minder stark entwickelt sein, je nach dem Maße, wie die Klassengegensätze im Innern und die "Eroberungskonkurrenz" (Engels) im Äußeren sich darstellt. Da der Staat entstanden ist, um die "ordnungsgemäße" R e p r o d u k t i o n der Klassenge- sellschaft, d.h. die je spezifischen Herrschafts- und Knecht- schaftsverhältnisse notfalls mittels Eingriff einer "öffentlichen Gewalt" zu sichern, "so ist er in der Regel Staat der mächtig- sten, ökonomisch herrschenden Klasse, die vermittelst seiner auch politisch herrschende Klasse wird und so neue Mittel erwirbt zur Niederhaltung und Ausbeutung der unterdrückten Klasse. So war der antike Staat vor allem Staat der Sklavenbesitzer zur Niederhal- tung der Sklaven, wie der Feudalstaat Organ des Adels zur Nieder- haltung der leibeignen und hörigen Bauern und der moderne Reprä- sentativstaat Werkzeug der Ausbeutung der Lohnarbeit durch das Kapital." (MEW 21,166 f.) Den verschiedenen Typen von Produktionsverhältnissen entsprechen also jeweils charakteristische Staatstypen, deren allgemeine Er- scheinungsformen sich mehr oder minder stringent aus den zugrun- deliegenden Produktionsverhältnissen ableiten lassen. "Die spezifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit aus den unmittelbaren Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst hervorwächst und seinerseits bestimmend auf sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervor- wachsenden Gemeinwesens und damit zugleich seine spezifische po- litische Gestalt. Es ist jedesmal das unmittelbare Verhältnis der Eigentümer der Produktionsbedingungen zu den unmittelbaren Produ- zenten - ... -, worin wir das innerste Geheimnis, die verborgene Grundlage der ganzen gesellschaftlichen Konstruktion und daher auch der politischen Form des Souveränitäts- und Abhängigkeits- verhältnisses, kurz, der jedesmaligen spezifischen Staatsform finden." (MEW 25, 799 f.) Die spezifische Differenz der kapitalistischen Klassengesell- schaft gegenüber vorangegangenen Gesellschaftsformationen wie Sklaverei oder Feudalismus besteht nun darin, daß die Aneignung von Mehrarbeit im Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital sich nicht u n m i t t e l b a r als Herrschaftsverhältnis dar- stellt, sondern an der Oberfläche des gesellschaftlichen Ver- kehrs, in der Sphäre der Warenzirkulation, d.h. hier am "Arbeits- markt", verhüllt ist und als ein Verhältnis des Austauschs f r e i e r und g l e i c h e r Warenbesitzer erscheint. Die ökonomische Form des Austausches, in der das Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital unmittelbar erscheint, bestimmt also die Form der daraus hervorwachsenden bürgerlichen Gesellschaft und ihrer spezifischen politischen Gestalt, d.h. die F o r m des bürgerlichen Staates. Es ist gerade in jüngster Zeit von verschiedenen Autoren z.T. überzeugend dargelegt worden (Hier ist vor allem die Arbeit von U.M. Bader in: Bader/Berger/Ganßmann/Knesebeck, Einführung in die Gesellschaftstheorie 2, Frankfurt/M. 1976, S. 321-417 zu nennen), wie sich auf der Basis dieses Tauschverhältnisses ein juristi- scher und politischer Ü b e r b a u erhebt, der sich als System des bürgerlichen P r i v a t r e c h t s einerseits und als d e m o k r a t i s c h e r R e c h t s s t a a t andererseits darstellt. Es ist nun vielfach und mit Recht darauf hingewiesen worden, daß der wirkliche bürgerliche Staat wohl nie jenem idealen Begriff des demokratischen Rechtsstaats auch nur einiger- maßen nahegekommen ist und es läßt sich an unzähligen Beispielen aus allen in Frage kommenden Ländern und historischen Epochen be- legen, wie die bürgerliche Herrschaft sich durch ständige Verlet- zung ihrer eigenen Prinzipien - von mehr oder minder offener Kor- ruption über die Manipulation des Wahlrechts bis zum kaum ver- hüllten Bruch der Verfassung - "im Rahmen des Rechtsstaats" zu erhalten sucht. Worum es aber bei diesen theoretischen Überlegungen geht, ist nicht das Auseinanderfallen von "Idee" und empirischer Existenz des Rechtsstaats, sondern es geht um den wesentlichen Wider- spruch, der im demokratischen Rechtsstaat als politischer Form der bürgerlichen Klassenherrschaft notwendig enthalten ist, der u.a. auch jene empirische Tendenz zum Abbau demokratischer Rechte stets neu hervorbringt: den W i d e r s p r u c h v o n D e m o k r a t i e u n d K l a s s e n h e r r s c h a f t. Zunächst einmal ist festzuhalten, daß es sich hier nicht um ein historisch-relativistisches Wortspiel handelt. Sicherlich ist es richtig, daß das Wort "Demokratie" eine lange Geschichte hat und daß die Bedeutung dieses Wortes wechselt "mit dem jedesmaligen Demos" (vgl. MEW 36,128). Der umfassende Widerspruch der entwic- kelten bürgerlich-demokratischen Republik mit ihrem Grundmerkmal des allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlrechts ergibt sich eben daraus, daß der "Demos" der bürgerlichen Gesellschaft erstmals sowohl die ausbeutende als auch die ausgebeutete Klasse umfaßt. Also: "Die Klassen, deren gesellschaftliche Sklaverei sie (die bürger- lich-demokratische Verfassung - W.G.) verewigen soll, Proleta- riat, Bauern, Kleinbürger, setzt sie durch das allgemeine Stimm- recht in den Besitz der politischen Macht. Und der Klasse, deren alte gesellschaftliche Macht sie sanktioniert, der Bourgeoisie, entzieht sie die politischen Garantien dieser Macht. Sie zwängt ihre politische Herrschaft in demokratische Bedingungen, die je- den Augenblick den feindlichen Klassen zum Sieg verhelfen und die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft selbst in Frage stellen. Von den einen verlangt sie, daß sie von der politischen Emanzipa- tion nicht nur sozialen fort- (durch die Garantie des Privatei- gentums - W.G.), von den anderen, daß sie von der sozialen Re- stauration nicht zur politischen zurückgehen (durch die Garantie des allgemeinen Wahlrechts - W.G.)." (MEW 7, 43) Es scheint demnach so, als fehle der bürgerlich-demokratischen Republik aufgrund dieses ihr immanenten wesentlichen Widerspruchs jede innere Stabilität und sie könne als bloße "Durchgangsform" oder "Übergangsform" nur entweder zur sozialen Emanzipation vor- anschreiten oder in die politische Restauration zurückfallen. Auf die Frage, wieso die bürgerlich-demokratische Republik trotz die- ses Widerspruchs gerade in den "altzivilisierten Ländern" - ent- gegen der Marx'schen Annahme aus dem Jahre 1852 (vgl. MEW 8,122) - eine relativ hohe Stabilität aufweist, kommen wir später zu- rück. (Vgl. Teil II) Hier haben wir es zunächst noch mit der Klä- rung des allgemeinen Begriffs der "Diktatur des Proletariats" zu tun. In den historisch wechselnden Formen des bürgerlichen Staates - Marx hat das an der "klassischen politischen Entwicklung" Frankreichs im 19. Jahrhundert nachgewiesen - fassen sich die Re- sultate des Klassenkampfes zusammen. Verfassungen wie Gesetze spiegeln demnach die Struktur der gesellschaftlichen Produktions- verhältnisse im allgemeinen, das jeweilige Kräfteverhältnis der Klassen im besonderen und der Klassenfraktionen im einzelnen wi- der. Wenn Marx nun alle diese Staatsformen - von der konstitutio- nellen Monarchie über das parlamentarische Repräsentativsystem (mit Zensuswahlrecht) bis zur bürgerlichdemokratischen Republik -, ohne ihre bedeutenden U n t e r s c h i e d e zu verwischen, schließlich doch als mehr oder minder verdeckte Formen der "D i k t a t u r d e r B o u r g e o i s i e" bezeichnet, so beweist dies zweifelsfrei: Erstens, der Begriff der "D i k t a t u r" meint im Kategorien- system des wissenschaftlichen Sozialismus k e i n e S t a a t s f o r m; er ist, trotz aller "interessierten" Miß- verständnisse, k e i n e staatsrechtliche oder j u r i s t i- s c h e, sondern e i n e g e s e l l s c h a f t s t h e o- r e t i s c h e K a t e g o r i e. Zweitens, der gesellschaftliche Inhalt dieser staatlichen Herr- schaftsformen ist gegeben durch die Existenz der bürgerlichen Produktionsverhältnisse. Innerhalb dieses a l l g e m e i n e n Rahmens sind aufgrund des realhistorischen Verlaufs des Klassen- kampfes unterschiedliche K r ä f t e v e r h ä l t n i s s e der Klassen (bzw. Klassenfraktionen) zueinander möglich, die ent- sprechende politische Inhalte und Formen hervorbringen. Der Va- riation dieser Kräfteverhältnisse sind jedoch G r e n z e n ge- setzt durch den Bestand der grundlegenden Produktions-, d.h. ins- besondere der Eigentumsverhältnisse. Hieran haben demnach auch die Formen des bürgerlichen Staates ihr M a ß, das nicht über- schritten werden kann ohne zugleich die Produktionsverhältnisse selbst zu tangieren. In d i e s e m S i n n e ist auch die de- mokratische Republik, so wertvoll sie für die Entfaltung der Ar- beiterbewegung auch ist, auf der Basis bürgerlicher Produktions- verhältnisse "Diktatur der Bourgeoisie". Freilich ist die demokratische Republik nach Marx und Engels nicht nur diese "konservative Lebensform", sie ist a u c h, wie oben bereits angedeutet, "politische Umwälzungsform". Sie ist "Terrain für den Kampf" der Arbeiterklasse, "Werkzeug ihrer Be- freiung" und schließlich sogar "spezifische Form für die Diktatur des Proletariats". (MEW 22, 235) An der Möglichkeit des Wechsels des sozial-ökonomischen Inhalts wird deutlich, daß die demokratische Republik keine starre, son- dern eine höchst elastische Staatsform ist, die in sich Wider- sprüche enthält, die sie als bloße Form selbst nicht zu vermit- teln vermag. Sie zerfällt daher in zwei begrifflich und histo- risch verschiedene, ja inhaltlich gegensätzliche Typen, die bür- gerlich-demokratische und die proletarische oder s o z i a- l i s t i s c h e d e m o k r a t i s c h e R e p u b l i k, deren gemeinsames Moment die Allgemeinheit des politischen Wahlrechts aller Mitglieder der Gesellschaft ist. Darüber hinaus besteht aber wesentliche inhaltliche Verschiedenheit, die sich aus den völlig unterschiedlichen sozial-ökonomischen und histo- rischen Funktionen ergibt und die schließlich auch die staatlichen Institutionen wesentlich mitprägt. Nach Marx hat die Pariser Kommune von 1871, als die "bestimmte Form" der sozialistisch-demokratischen Republik und die "endlich entdeckte Form, unter der die ökonomische Befreiung der Arbeit sich vollziehen konnte" (MEW 17, 342), den Beweis erbracht, daß die Arbeiterklasse die fertige Staatsmaschinerie nicht einfach in Besitz nehmen kann, um sie für ihre eigenen Zwecke in Bewegung zu setzen (vgl. MEW 17, 592). Das politische Werkzeug ihrer Klassen- unterdrückung kann nämlich nicht zum Werkzeug ihrer sozialen Be- freiung werden (vgl. MEW 17, 592). Hier gilt, wie stets, der Zweck heiligt nicht das Mittel; Mittel und Zweck bilden vielmehr eine - dialektische - Einheit. Von sich besonders revolutionär dünkenden "Marxisten" wird nun behauptet, Marx hätte "gelehrt", die Arbeiterklasse müsse zu- nächst den bürgerlichen Staat "zerschlagen" und an seine Stelle sog. "proletarische Institutionen" setzen; dies sei die unabding- bare Voraussetzung für den Sieg jeder proletarischen Revolution. Da solche oder ähnliche "grundlegende" Einwände in Frankreich und anderswo gegen die Konzeption des "demokratischen Weges zum So- zialismus" vorgebracht worden sind, halte ich es für notwendig, die Position der "Klassiker" des wissenschaftlichen Sozialismus in dieser Frage etwas näher zu betrachten. Worauf stützen sich diese Einwände? Während der Zeit der Pariser Kommune schrieb Marx in einem Brief an Kugelmann: "Wenn Du das letzte Kapitel meines "Achtzehnten Brumaire" nach- siehst, wirst Du finden, daß ich als nächsten Versuch der franzö- sischen Revolution ausspreche, nicht mehr wie bisher die b ü r o k r a t i s c h - m i l i t ä r i s c h e M a s c h i- n e r i e (Hervorhebung W.G.) aus einer Hand in die andre zu übertragen, sondern sie zu z e r b r e c h e n (Hervorhebung von Marx - W.G.), und dies ist die Vorbedingung jeder wirklichen V o l k s r e v o l u t i o n auf dem K o n t i n e n t." (Hervorhebungen W.G.) (MEW 33, 205) Worum es sich bei dieser "bürokratisch-militärischen Maschinerie" handelt, die jede wirkliche Volksrevolution (und nicht nur die "Diktatur des Proletariats"!) brechen muß, sagt Marx in dem von ihm erwähnten Kapitel des "Achtzehnten Brumaire": "Diese Exekutivgewalt mit ihrer Ungeheuern bürokratischen und mi- litärischen Organisation, mit ihrer weitschichtigen und künstli- chen Staatsmaschinerie, ein Beamtenheer von einer halben Million neben einer Armee von einer ändern halben Million, dieser fürch- terliche Parasitenkörper, der sich wie eine Netzhaut um den Leib der französischen Gesellschaft schlingt und ihr alle Poren ver- stopft, entstand in der Zeit der absoluten Monarchie, bei Verfall des Feudalwesens, den er beschleunigen half. Die herrschaftlichen Privilegien der Grundeigentümer und Städte verwandelten sich in ebensoviele Attribute der Staatsgewalt, die feudalen Würdenträger in bezahlte Beamte und die bunte Mustercharte der widerstreiten- den mittelalterlichen Machtvollkommenheiten in den geregelten Plan einer Staatsmacht, deren Arbeit fabrikmäßig geteilt und zen- tralisiert ist. Die erste französische Revolution mit ihrer Auf- gabe, alle lokalen, territorialen, städtischen und provinziellen Sondergewalten zu brechen, um die bürgerliche Einheit der Nation zu schaffen, mußte entwickeln, was die absolute Monarchie begon- nen hatte: die Zentralisation, aber zugleich den Umfang, die At- tribute und die Handlanger der Regierungsgewalt. Napoleon vollen- dete diese Staatsmaschinerie! Die legitime Monarchie und die Ju- limonarchie fügten nichts hinzu als eine größere Teilung der Ar- beit, in demselben Maße wachsend, als die Teilung der Arbeit in- nerhalb der bürgerlichen Gesellschaft neue Gruppen von Interessen schuf, also neues Material für die Staatsverwaltung. J e d e s g e m e i n s a m e Interesse wurde sofort von der Gesellschaft losgelöst, als höheres, allgemeines Interesse ihr gegenüberge- stellt, der Selbsttätigkeit der Gesellschaftsglieder entrissen und zum Gegenstand der Regierungstätigkeit gemacht, von der Brücke, dem Schulhaus und dem Kommunalvermögen einer Dorfgemeinde bis zu den Eisenbahnen, dem Nationalvermögen und der Landesuni- versität Frankreichs. Die parlamentarische Republik endlich sah sich in ihrem Kampfe wider die Revolution gezwungen, mit den Re- pressivmaßregeln die Mittel und die Zentralisation der Regie- rungsgewalt zu verstärken. Alle Umwälzungen vervollkommneten diese Maschine statt sie zu brechen. Die Parteien, die abwech- selnd um die Herrschaft rangen, betrachteten die Besitznahme die- ses ungeheueren Staatsgebäudes als die Hauptbeute des Siegers." (MEW 8, 196 f. - vgl. auch die entsprechenden Stellen im "Bürgerkrieg" (MEW 17, 336 ff. und in den beiden "Entwürfen" dazu, MEW 17, 538 ff. bzw. 592 ff., 607 ff.) Marx hat wiederholt auf den "klassischen" Charakter der Entwick- lung der "Bourgeoisregierungsformen" in Frankreich verwiesen; es fällt ihm aber nicht ein, daraus eine allgemeine Theorie des not- wendigen politischen Entwicklungsganges des bürgerlichen Staates zu machen, der allen Völkern "strukturell" vorgegeben wäre. Wenn er betont, daß seine Schlußfolgerungen für den K o n t i n e n t gelten, so ist dies auch nicht etwa ein vorweggenommener, ab- strakter "Eurokommunismus", diese Schlußfolgerungen sind vielmehr das Resultat einer konkreten Einschätzung des bürokratisch-mili- tärischen Grundzugs der Staatsapparate aller Hauptländer des Kon- tinents zur damaligen Zeit, also neben dem "kaiserlichen" Frankreich das eben werdende "kaiserliche" Deutschland, das "kaiserliche" Österreich und das "zaristische" Rußland. In einer öffentlichen Rede über den Haager Kongreß der "Internationalen Arbeiterassoziation" erklärte Marx am 8. Septem- ber 1872 in Amsterdam: "Wir wissen, daß man die Institutionen, die Sitten und die Tradi- tionen der verschiedenen Länder berücksichtigen muß, und wir leugnen nicht, daß es Länder gibt, wie Amerika, England, und wenn mir Eure Institutionen besser bekannt wären, würde ich vielleicht noch Holland hinzufügen, wo die Arbeiter auf friedlichem Wege zu ihrem Ziel gelangen können." (MEW 18, 160) In welchem Sinne dies gemeint war, hat Engels Anfang der 90er Jahre in seiner Kritik am ursprünglichen Entwurf des sozialdemo- kratischen Parteivorstands für ein Parteiprogramm noch einmal konkretisiert: "Man kann sich vorstellen, die alte Gesellschaft könne friedlich in die neue hineinwachsen in Ländern, wo die Volksvertretung alle Macht in sich konzentriert, wo man verfassungsmäßig tun kann, was man will, so bald man die Majorität des Volks hinter sich hat: in demokratischen Republiken wie Frankreich und Amerika, in Monar- chien wie England, wo die bevorstehende Abkaufung der Dynastie täglich in der Presse besprochen wird und wo diese Dynastie gegen den Volkswillen ohnmächtig ist. Aber in Deutschland, wo die Re- gierung fast allmächtig und der Reichstag und alle ändern Vertre- tungskörper ohne wirkliche Macht in Deutschland so etwas prokla- mieren und noch dazu ohne Not, heißt das Feigenblatt dem Absolu- tismus abnehmen und sich selbst vor die Blöße binden." (MEW 22, 234) Welche Schlußfolgerungen daraus für die heutigen Staaten in Frankreich, Italien, Bundesrepublik zu ziehen sind, sei hier zu- rückgestellt, entscheidend ist die Marx-Engels'sche Methode. Sie berücksichtigt stets den sozialen Charakter der jeweiligen staat- lichen Institution oder anderer Momente des gesellschaftlichen Überbaus (Sitten, Traditionen usw.) im konkreten Zusammenhang mit den sich historisch entfaltenden Bedürfnissen der kapitalisti- schen Produktionsweise im jeweiligen Land und der sich damit zu- spitzenden sozialen Antagonismen; d.h. mit der Bewegung des Klas- senkampfes. Hieran ist eine realhistorische Analyse des Staates und eine sozialistische Strategie zu messen und nicht an der dog- matischen Wiederholung von Wendungen, die für sich genommen als Universalschlüssel einer allgemeinen geschichtsphilosophischen oder strukturalistischen Theorie gelten wollen, deren größter "Vorzug" jedoch darin besteht, sowohl übergeschichtlich zu sein als auch Von den wirklichen, historisch sich wandelnden Struktu- ren abzusehen. (Vgl. MEW 19, 112) Die von Marx und Engels ange- wandte Methode der konkreten Staatsanalyse ist auch die Methode von Lenin bei der Ausarbeitung seiner revolutionären Strategie. Für Lenin ist dies so selbstverständlich, daß der Gegensatz zu Balibar u.a., die sich in diesem Zusammenhang auf ihn berufen, nicht deutlicher hervortreten könnte. In "Staat und Revolution", wo er sich die Aufgabe der "Wiederherstellung der wahren Marx- schen Lehre vom Staat" (LW 25, 397) stellt, "korrigiert" er, auf- grund der realhistorischen Entwicklung, ohne das geringste Zögern die oben erwähnte Einschränkung von Marx, wonach das Zerbrechen der bürokratisch-militärischen Maschinerie Vorbedingung jeder Volksrevolution auf dem K o n t i n e n t sei. Er schreibt. "Das war 1871 verständlich, als England noch das Muster eines rein kapitalistischen Landes war, aber eines Landes ohne Milita- rismus und in hohem Grade ohne Bürokratie. Marx schloß daher Eng- land aus, wo eine Revolution und selbst eine Volksrevolution o h n e die Vorbedingung der Zerstörung der "fertigen Staatsma- schine" damals möglich zu sein schien und möglich war. Jetzt, i m J a h r e 1 9 1 7 (Hervorhebung W.G.), in der Epoche des ersten großen imperialistischen Krieges, fällt diese Einschrän- kung von Marx fort. Sowohl England als auch Amerika, die im Sinne des Nichtvorhandenseins von Militarismus und Bürokratismus größ- ten und letzten Vertreter angelsächsischer 'Freiheit' in der gan- zen Welt, sind vollständig in den allgemeinen europäischen, schmutzigen, blutigen Sumpf der bürokratisch-militärischen Insti- tutionen hinabgesunken, die sich alles unterordnen, die alles zerdrücken. Jetzt bildet sowohl für England als auch für Amerika das Z e r b r e c h e n, das Z e r s t ö r e n der 'fertigen Staatsmaschine' (die dort in den Jahren 1 9 1 4 - 1 9 1 7 (Hervorhebung W.G.) die 'europäische', allgemein-imperialistische Vollkommenheit erreicht hat) die "Vorbedingung jeder wirklichen Volksrevolution'." (LW 25, 428) Heute aber etwa zu behaupten, seit 1917 habe sich der Charakter der "fertigen Staatsmaschine" in den entwickelten kapitalisti- schen Ländern nicht mehr gewandelt, wäre grotesk. Gewiß hat sich mit der Modifikation der kapitalistischen Produktionsverhält- nisse, der ökonomischen Dominanz monopolistischer Großkonzerne auch im Staatsapparat die T e n d e n z z u m A b b a u demo- kratischer Rechte und Kontrolle verstärkt. Zentralisation der Macht, weiteres Fortschreiten der Bürokratisierung und "Ver- schmelzung" von Staatsorganen und monopolistisch dominierten Interessenverbänden sind charakteristisch für die Entwicklung des Kapitalismus in diesem Jahrhundert und insbesondere seit dem Zweiten Weltkrieg. Aber - einmal ganz abgesehen von dem eigentümlichen Doppelcharakter dieses Prozesses, auf den wir gleich zurückkommen werden - es gibt gegen diese spontane Tendenz auch eine bewußte demokratische G e g e n t e n d e n z, die sich vor allem in Ländern mit starken antifaschistischen Widerstandsbewegungen in der demokratischen Grundsubstanz ihrer Verfassungen geltend machte und die sich gerade in der jüngsten Vergangenheit durch bedeutende demokratische Massenaktivitäten und politische Positionsgewinne der Arbeiterorganisationen z.B. in Italien und Frankreich noch erheblich verstärkt und aktualisiert haben. Die Marxsche Dialektik erfordert, nach Lenin, "eine konkrete Analyse der jeweiligen historischen Situation." (LW 25, 322) Und daß es sich bei einer solchen "konkreten Analyse" nicht bloß um die Konstatierung oberflächlicher, vorübergehender "histori- scher Wallungen" handelt, sondern um das wissenschaftliche Be- greifen der zugrundeliegenden wesentlichen sozialökonomischen S t r u k t u r v e r ä n d e r u n g e n, zeigt ebenfalls die Leninsche Rekonstruktion der Marxschen Staatslehre. Lenin dif- ferenziert, mit Marx, zwischen den r e p r e s s i v e n Funk- tionen (der bürokratisch-militärischen Maschinerie) des bürger- lichen Staates und den allgemeinen Leitungsfunktionen, die aus dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion entspringen bzw. bei der Erstellung allgemeiner Produktions- und Verkehrsbedingun- gen vom Staat übernommen werden. "Während es galt (für die Kommune! - W.G.), die bloß unterdrüc- kenden Organe der alten Regierungsmacht abzuschneiden, sollten ihre b e r e c h t i g t e n Funktionen einer Gewalt, die über der Gesellschaft zu stehen beanspruchte, entrissen und den ver- antwortlichen Dienern der G e s e l l s c h a f t z u r ü c k- g e g e b e n (Hervorhebungen W.G.) werden." (MEW 17, 340) Unter den konkreten gesellschaftlichen Bedingungen der russischen Revolution von 1917 stellte sich für Lenin diese Aufgabe wie folgt: "Außer dem vorwiegend 'unterdrückenden' Apparat des stehenden Heeres, der Polizei und der Beamtenschaft gibt es im modernen Staat einen Apparat, der besonders eng mit den Banken und Syndi- katen verbunden ist, einen Apparat, der eine große Arbeit auf dem Gebiet der Rechnungsführung und Registrierung leistet,.... Dieser Apparat darf und soll nicht zerschlagen werden. Man muß ihn aus der Unterordnung unter die Kapitalisten befreien, ..., ihn den proletarischen Sowjets unterordnen und auf eine breitere, umfas- sendere Grundlage stellen, ihn mit dem ganzen Volke verbinden. Und das kann geschehen, wenn man sich auf die vom Großkapitalis- mus schon hervorgebrachten Errungenschaften stützt (wie überhaupt die proletarische Revolution ihr Ziel nur erreichen kann, wenn sie sich auf diese Errungenschaften stützt." (LW 26, 89) Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Aufgaben der bürger- lichen und der proletarischen Revolution besteht darin, daß die bürgerliche Produktionsweise "im Schöße" des Feudalismus heran- wächst und die alte Produktionsweise nach und nach verdrängt, so daß die bürgerliche Revolution lediglich die politische Aufgabe hat, den alten feudalen "Überbau" abzustreifen, um die der bür- gerlich-kapitalistischen Ordnung angemessenen Entwicklungsformen zu schaffen; die proletarische Revolution muß dagegen die neue sozialistische Produktionsweise und die ihr entsprechenden Pro- duktionsverhältnisse selbst allererst schaffen. Diese sozial-öko- nomische Aufgabe ist freilich prinzipiell umso leichter lösbar, je weiter der Prozeß der Vergesellschaftung auf Basis der kapita- listischen Produktionsweise vorangeschritten ist. In diesem Sinne haben schon Marx und Engels auf den Doppelcharaktef der kapitali- stischen Vergesellschaftungsformen (Aktiengesellschaften, Trusts, Kreditwesen, Staatsintervention und -eigentum) verwiesen. (Vgl. u.a. MEW 19, 220 ff., MEW 25, 452 ff.) In dieser Tradition spricht Lenin, wenn er die positive Funktion der Banken, der Syn- dikate, der Post, der Konsumgenossenschaften und der Berufsver- bände hervorhebt, mit deren Hilfe der Sozialismus unter der Kon- trolle der Sowjets aufzubauen sei. (LW 26, 89). Diese organisato- rische Aufgabe erwies sich aber gerade in Rußland sehr bald als "Aufgabe von gigantischer Schwierigkeit" (LW 27, 76). Sie war un- ter den Bedingungen des Bürgerkriegs und der ausländischen Inter- vention nur in äußerst rudimentärer Form ("Kriegskommunismus") zu lösen, und sie sollte auch in den folgenden beiden Jahrzehnten die Geschichte der Sowjetunion entscheidend prägen (NÖP, Fünf Jahrespläne, Kollektivierung der Landwirtschaft usw.). Auf die damit verknüpften Phänomene des Bürokratismus, des Terrors usw. kann hier nicht näher eingegangen werden. Uns kam es nur darauf an zu zeigen, wie doktrinär und phrasenhaft sich die abstrakte Formel von der "Zerschlagung des Staatsapparates" erweist, ange- sichts der differenzierten Analysen der sozialistischen Klassiker und angesichts der tatsächlichen Probleme, die bei der soziali- stischen Umgestaltung der Gesellschaft auftreten. Es ist jedoch klar, daß sich diese Probleme in einem industriell so hochentwic- kelten Land wie Frankreich heute, mit einer technisch und kul- turell sehr hoch stehenden Arbeiterklasse, einer breiten, am So- zialismus interessierten Schicht von Intellektuellen usw. p r i n z i p i e l l weit weniger schwierig darstellen als in der Sowjetunion der 20er und 30er Jahre. Heute gilt mehr noch als im März 1918 Lenins Einschätzung, wonach es in Westeuropa zwar schwieriger ist, die Revolution anzufangen, daß es aber leichter sein wird, sie dann fortzuführen (vgl. LW 27, 80), d.h. den Sozialismus aufzubauen - was freilich nicht heißen soll, daß es keine Probleme geben würde, sondern nur, daß die objektiven und subjektiven Voraussetzungen zu ihrer Lösung ungleich besser entwickelt sind. Die Kommune, als der erste historische Versuch zur Errichtung ei- ner "Regierung der Arbeiterklasse" (MEW 17, 342), oder einfach, nach Engels, der "Diktatur des Proletariats" (MEW 22,199) hat aber nicht nur das Negative bewiesen, daß die Arbeiterklasse die bürgerliche Staatsmaschine nicht einfach in Besitz nehmen kann, um sie für ihre eigenen Zwecke in Bewegung zu setzen, sie hat auch p o s i t i v, trotz ihrer sehr kurzen Lebensdauer, wenig- stens die Grundrisse einer politischen Form der sozialen Emanzi- pation der Arbeit angedeutet. Was waren nach Marx die Ziele der Kommune? "Die Kommune sollte... als Hebel dienen um die ökonomischen Grundlagen umzustürzen, auf denen der Bestand der Klassen und da- mit der Klassenherrschaft ruht. Einmal die Arbeit emanzipiert, so wird jeder Mensch ein Arbeiter, und produktive Arbeit hört auf, eine Klasseneigenschaft zu sein. ... Sie beabsichtigte die Ent- eignung der Enteigner. Sie wollte das individuelle Eigentum zu einer Wahrheit machen, indem sie die Produktionsmittel, den Erd- boden und das Kapital, jetzt vor allem die Mittel zur Knechtung und Ausbeutung der Arbeit, in bloße Werkzeuge der freien und as- soziierten Arbeit verwandelt." (MEW 17, 342) Die Kommune b e g i n n t dieses "große Ziel", die "Befreiung der Arbeit", "indem sie einerseits die unproduktive und schädli- che Tätigkeit der Staatsparasiten abschafft, die Ursachen besei- tigt, denen ein riesiger Anteil des Nationalprodukts für die Sät- tigung des Staatsungeheuers zum Opfer gebracht wird, und indem sie andererseits die tatsächliche örtliche und nationale Verwal- tungsarbeit für Arbeiterlohn durchführt. Sie beginnt daher mit einer umermeßlichen Einsparung, mit ökonomischer Reform ebenso wie mit politischer Umgestaltung ". (MEW 17, 546) Daher war die bloße Existenz der Kommune schon eine wichtige sozialökonomische Maßregel. Die Grundzüge der Kommunalen Verfassung bestanden in: - der Auflösung des stehenden Heeres und seiner Ersetzung durch das in der Nationalgarde bewaffnete Volk; - der Wahl von Stadträten aus den verschiedenen Wohnbezirken nach dem allgemeinen Wahlrecht, die ihren Wählern verantwortlich und jederzeit abrufbar waren; ihre Mehrzahl bestand aus Arbeitern oder anerkannten Vertretern der Arbeiterklasse; - dem Rat der Kommune, der keine parlamentarische, sondern eine arbeitende, d.h. gesetzgebende und vollziehende Körperschaft zur gleichen Zeit ist; - der Verantwortlichkeit und der jederzeitigen Abberufbarkeit der Polizei, der Richter und der Beamten aller anderen Verwaltungs- zweige gegenüber dem Rat der Kommune; - Besorgung des öffentlichen Dienstes für Arbeiterlohn, von den Mitgliedern des kommunalen Rates an abwärts bis zum einfachsten "Beamten"; - Unentgeltliche Öffnung aller Unterrichtsanstalten für das Volk, bei gleichzeitiger Befreiung des Unterrichts und der Wissenschaft vom Einfluß von Kirche und Staat; Enteignung der Kirchengüter und Trennung von Kirche und Staat. Nun wäre es vollkommen verkehrt, diese institutionellen Formen bzw. sozialen Maßregeln zu verabsolutieren und sie zum Modell je- der künftigen politischen Form der sozialen Emanzipation hoch- zustilisieren. "Die Arbeiterklasse weiß, daß sie durch verschiedene Phasen des Klassenkampfes hindurch muß. Sie weiß, daß die Ersetzung der öko- nomischen Bedingungen der Sklaverei der Arbeit durch die Bedin- gungen der freien und assoziierten Arbeit nur das p r o- g r e s s i v e W e r k d e r Z e i t (Hervorhebung W.G.) sein kann (...), daß sie nicht nur eine Veränderung der Ver- teilung erfordern, sondern auch eine neue Organisation der Produktion, oder besser die Befreiung (...) der gesellschaftli- chen Formen der Produktion in der gegenwärtigen organisierten Ar- beit (erzeugt durch die gegenwärtige Industrie) von den Fesseln der Sklaverei, von ihrem gegenwärtigen Klassencharakter, und ihre harmonische nationale und internationale Koordinierung. Die Ar- beiterklasse weiß, daß dieses Erneuerungswerk immer wieder aufge- halten und behindert werden wird durch die Widerstände erworbener Anrechte und Klassenegoismen. Sie weiß, daß das gegenwärtige 'spontane Wirken der Naturgesetze des Kapitals und des Grundei- gentums' nur im Verlauf eines l a n g e n E n t w i c k- l u n g s p r o z e s s e s (Hervorhebung W.G.) neuer Bedingun- gen durch 'das spontane Wirken der Gesetze der gesellschaftlichen Ökonomie der freien und assoziierten Arbeit' ersetzt werden kann, so wie das 'spontane Wirken der ökonomischen Gesetze der Sklaverei' und das 'spontane Wirken der ökonomischen Gesetze der Leibeigenschaft' abgelöst wurde." (MEW 17, 546) Die Kommune hatte nicht diese Zeit, weder um ihre Ziele zu reali- sieren noch um sich selbst zu entfalten, aber sie war nach Marx "eine durch und durch ausdehnungsfähige politische Form" (MEW 17, 342), und zwar in jeder Hinsicht, nämlich sowohl im Raum, d.h. territorial ausdehnungsfähig auf die ganze Nation und darüber hinaus, als auch in der Zeit, d.h. in ihrer historischen Entwick- lung bis zur adäquaten, universellen Form der sozialen Emanzipa- tion der Arbeit. Insofern kann man die Kommune durchaus als Pro- totyp der "Diktatur des Proletariats" ansehen. Worin lag das in ihren Institutionen keimhaft erscheinende Wesen der Kommune? Die Kommune war der gerade Gegensatz zum Zweiten Kaiserreich, in dem die Regierungsgewalt "mit ihrem stehenden Heer, ihrer alles dirigierenden Bürokratie, ihrer verdummenden Geistlichkeit und ihrer servilen Gerichtshierarchie" (MEW 17, 540) sich soweit von der bürgerlichen Gesellschaft entfernt hatte, daß sie schließlich selbst für die ökonomisch herrschenden Klassen "demütigend" geworden war, die daher nach der militäri- schen Niederlage auch prompt ihr Heil in der parlamentarischen Republik suchten. Aber dieser Parlamentarismus war 1870 für die französische Arbeiterklasse am Ende. Seine letzte Periode war die Republik vom Mai 1848 bis zum Staatsstreich Bonapartes. Das "Kaiserreich" war also nichts anderes als die ultima ratio jener bürgerlichen Republik gewesen, zu der die Herrschenden sich jetzt zurückflüchtigten. In dieser Republik lag für das arbeitende Volk von Paris - und der anderen großen industriellen Zentren des Lan- des! - keine Hoffnung. Für das Volk galt es, jenen unseligen "politischen Zyklus" der bürgerlichen Regierungsformen zu spren- gen. In diesem Sinne hatte die Kommune k e i n e e i g e n e V o r g e s c h i c h t e, außer jener vagen Idee einer "sozia- len Republik", die im Laufe der 48er Revolution kurzfristig aufgeblitzt war, und in diesem Sinne war sie die N e g a t i o n des Zweiten Kaiserreiches. Die Kommune war keine Revolution "gegen diese oder jene - legitimistische, konstitutionelle, repu- blikanische oder kaiserliche - Form der Staatsmacht. Die Kommune war eine R e v o l u t i o n g e g e n d e n S t a a t s e l b s t... d i e R ü c k n a h m e d e r S t a a t s- g e w a l t d u r c h d i e G e s e l l s c h a f t a l s i h r e e i g n e l e b e n d i g e M a c h t, (Hervorhebung W.G.) an Stelle der Gewalt, die sich die Gesellschaft unterordnet und sie unterdrückt; das ist die Rücknahme der Staatsgewalt durch die Volksmassen selbst, die an Stelle der organisierten Gewalt der Unterdrückung ihre eigne Gewalt schaffen; das ist die politische Form ihrer sozialen Emanzipation..." (MEW 17, 541/543) In ihrer notwendigen Geschichtslosigkeit und der ihr aufgezwunge- nen Negativität lag freilich auch ihre Schwäche. Die "Himmel- stürmer von Paris" waren ökonomisch zu weit zurück und p o l i t i s c h z u w e i t v o r a u s. Insbesondere der letzte Punkt wurde von Marx - freilich nicht öffentlich - kriti- siert. (Vgl. MEW 33, 205) Wir hatten zu Beginn dieses Teils die historische Funktion der "Diktatur des Proletariats" in allgemeinen Zügen zu skizzieren versucht und darauf hingewiesen, daß der Arbeiterstaat seinen po- litischen Zwangscharakter in dem Maße verliert, wie der Kampf der gesellschaftlichen Klassen abnimmt aufgrund des Schwindens seiner sozial-ökonomischen Grundlage. Die Kommune war in dem oben ge- nannten politischen Sinne schon weitgehend kein Staat mehr, ohne daß sie die dazu freilich notwendigen sozial-ökonomischen Voraus- setzungen geschaffen hatte. Hieran mußte sie notwendig scheitern - ganz unabhängig von den ohnehin extrem ungünstigen äußeren po- litischen Bedingungen ihrer Existenz. Es stellt sich daher nun zum Abschluß noch die Frage nach dem allgemeinen Verhältnis von sozialistischer Demokratie und politi- schem Zwangscharakter des revolutionären Übergangsstaates. Die entscheidende Maßnahme, die ein solcher Staat in jedem Falle - mehr oder minder rasch, in dieser oder jener ökonomischen und ju- ristischen Form - vollziehen muß, ist die Vergesellschaftung der Produktionsmittel als unabdingbare Voraussetzung der klassenlosen Gesellschaft und des allmählichen Absterbens des Staates. Dieser Schritt bedeutet objektiv und - da die Produktionsmittelbesitzer sich in der Regel damit nicht freiwillig abfinden - subjektiv empfunden, die Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols gegen die Produktionsmittelbesitzer. Aber diese Gewalt ist nicht die Gewalt einer Minderheit gegenüber der Mehrheit des Volkes, wie so oft in bürgerlichen Staaten, sie ist legale Gewalt, durch die demokra- tisch beschlossenen Gesetze, und sie ist im historischen Sinne legitime Gewalt, indem sie den Bedingungen der sozial-ökonomi- schen Ausbeutung des Menschen durch den Menschen die entschei- dende Grundlage entzieht. Es handelt sich also um eine genuin de- mokratische Gewalt. Demokratie ist nicht durch Gewaltfreiheit ge- kennzeichnet, dann wäre sie keine S t a a t s form, ihr Charak- teristikum ist der Mehrheitsentscheid, der der Anwendung der Staatsgewalt vorausgeht und der sie kontrolliert. Es hat für die Klassiker des wissenschaftlichen Sozialismus nie- mals den geringsten Zweifel am demokratischen Charakter der "Diktatur des Proletariats" gegeben. Im Kommunistischen Manifest schreiben Marx und Engels sogar, daß "die Erhebung des Proletari- ats zur herrschenden Klasse, die Erkämpfung der Demokratie ist." (MEW 4, 481) Aber während im 19. Jahrhundert auch für das Bürger- tum "Demokratie" vielfach noch mit "Sozialismus" oder "Kommunismus" zusammenfiel, hat sich dies im 20. Jahrhundert er- heblich gewandelt. "Demokratie" ist vorübergehend (!) sogar - und nicht immer ohne Erfolg - zur Kampflosung gegen Sozialismus oder Kommunismus geworden. Worum es hier geht, ist nicht die histori- sche Dimension dieses Problems, also die politisch wichtige Frage, wie es zu dieser partiellen und temporären Verkehrung kom- men konnte, sondern die t h e o r e t i s c h e Klärung des Zu- sammenhangs von Demokratie und "Diktatur des Proletariats". Wir hatten weiter oben nachgewiesen, daß der Begriff der Klassen- diktatur im wissenschaftlichen Sozialismus keine S t a a t s- f o r m bezeichnet, keine staatsrechtliche sondern eine gesell- schaftstheoretische Kategorie ist. Demokratie hingegen ist eine Staatsform, z.B. die demokratische Republik. Als solche, das hatten wir auch gezeigt, kann sie unterschiedlichen Klasseninhalt haben, entweder als bürgerliche oder als sozialistische demo- kratische Republik. Die bürgerlich-demokratische Republik hatten wir als adäquate Form der "Diktatur der Bourgeoisie" entwickelt und in demselben Sinne ist die sozialistische demokratische Republik die adäquate "fertige" Form der "Diktatur des Pro- letariats". (Vgl. MEW 39, 215 f.) Nun hatten wir aber zugleich gesagt, daß ein Widerspruch besteht zwischen Demokratie und Klas- senherrschaft, insofern der "Demos" nämlich selbst in sich ant- agonistisch gegenüberstehende Klassen zerfällt. Von diesem Wider- spruch, der kein logischer sondern ein realer ist, handeln direkt oder indirekt alle ernsthafteren Demokratietheoretiker. Die "reinste" Lösung des Widerspruchs findet man bei Rousseau, für den die (relative) Gleichheit des individuellen Eigentums die we- sentliche Bedingung für reale Demokratie ist. Deshalb haben Marx und Engels die "reine" Demokratie, die "Demokratie als Zweck", stets für ein kleinbürgerliches Ideal gehalten (vgl. u.a. MEW 36,128), das der Wirklichkeit der bürgerlichen Gesellschaft dia- metral entgegengesetzt ist. Hiermit ist freilich nur die "reine" Demokratie als Staatsform gemeint und n i c h t das P r i n z i p der Mehrheitsent- scheidung nach rationaler und öffentlicher Diskussion, das not- wendig auch zur staatsfreien, aber damit keinesfalls absolut wi- derspruchsfreien "Assoziation der Produzenten" in der Zukunft ge- hört. Die reale Demokratie - mit ihrem Anspruch auf Volkssouverä- nität - ist stets in sich widersprüchlich. Während aber der Wi- derspruch der bürgerlichen Demokratie darin besteht, daß sie die Herrschaft einer Minderheit über die Mehrheit im Namen des ganzen Volkes legitimieren soll, besteht der Widerspruch der proletari- schen Demokratie lediglich noch darin, daß sie die vorübergehende Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit im Namen der zukünf- tigen klassenlosen Gesellschaft legitimiert. Lenin hat das para- dox dahingehend formuliert, daß die Demokratie, in dem Maße wie sie den ihr immanenten Widerspruch überwindet, selbst als Staats- form abstirbt, weil sie den Staat in der Selbstverwaltung des ganzen Volkes aufhebt. (Vgl. LW 25, 409 f.) Wenngleich also die demokratische Republik die angemessene Form der "Diktatur des Proletariats" darstellt, so ist damit aber nicht gesagt, daß sie ausschließlich in dieser entwickelten Form historisch auftreten kann. Aus der "relativen Autonomie" des ge- sellschaftlichen Überbaus, und d.h. auch der politischen und staatlichen Formen, ergibt sich die Möglichkeit vielfältiger Mo- difikationen, die im großen und ganzen dem konkreten Verlauf des Klassenkampfes entsprechen. So hat die "Diktatur der Bourgeoisie" im Verlauf von drei Jahrhunderten in den verschiedensten Ländern äußerst unterschiedliche Formen angenommen und entsprechend ist es i m P r i n z i p auch mit den realen Formen der "Diktatur des Proletariats". So war z.B. in der Mehrzahl der bürgerlichen Demokratien des 19. Jahrhunderts das Wahlrecht an bestimmte so- zial-ökonomische Bedingungen geknüpft (Zensus) und so war umge- kehrt in der russischen Sowjet-Verfassung von 1918 das Wahlrecht weitgehend auf "produktive und gesellschaftlich nützliche Arbei- ter" beschränkt und gleichzeitig das städtische Industrieproleta- riat gegenüber den Bauern im Verhältnis 5:1 bevorzugt. Lenin, der diese Verfassung gegen Kautsky verteidigt, schrieb dazu aber mehrfach und unzweideutig, daß "die Entziehung des Wahlrechts für die Ausbeuter eine r e i n r u s s i s c h e (Hervorhebung von Lenin - W.G.) Frage und nicht eine Frage der Diktatur des Prole- tariats überhaupt ist." (LW 28, 254) Dies gilt naturgemäß auch für die Ungleichheit des Wahlrechts zwischen Arbeitern und Bauern u.a. Erscheinungen. Alle diese Regeln sind nach Lenin kein not- wendiges Merkmal des logischen Begriffs der Diktatur, gehört nicht als notwendige Bedingung zum historischen und klassenmäßi- gen Begriff der Diktatur." (LW 28, 255) Infolge der "relativen Autonomie" der politischen Formen gegen- über dem sozialen Inhalt (vgl. MEW 39, 215) besteht andererseits aber auch kein notwendiger Gegensatz zwischen der besonderen p a r l a m e n t a r i s c h e n Form der demokratischen Repu- blik und der "Diktatur des Proletariats". Allerdings ist nach An- sicht der sozialistischen "Klassiker" der Parlamentarismus die ideale Form der b ü r g e r l i c h e n Herrschaft; die Form der Gesamtregierung aller konkurrierenden Fraktionen der aneig- nenden Klassen (vgl. MEW 17, 337), "die anonyme Aktienkompanie der vereinigten Bourgeoisfraktionen" (MEW 17, 517) usw. Dies ist möglich, weil das Parlament zwar Ausdruck des (im besten Falle!) allgemeinen Wahlrechts ist, aber in dieser besonderen Form der Demokratie "die Einzelnen ihre Souveränität nur für einen Moment ausüben, dann aber sogleich wieder von der Herrschaft zurücktre- ten" (MEW 3, 315). Im parlamentarischen Repräsentativsystem ist daher der Betrug am Wähler, der Bruch des Wahlversprechens usw. strukturell als Möglichkeit angelegt und durch die Ideologie der Repräsentation der Allgemeinheit noch geheiligt. So hat das Volk, b e i m a n g e l n d e r E n t w i c k l u n g s e i n e r e i g e n e n p o l i t i s c h e n O r g a n i s a t i o- n e n, "immer nur die Wahl, in drei oder sechs Jahren zu entscheiden, welches Mitglied der herrschenden Klasse das Volk im Parlament vertreten und zertreten soll". (MEW 17, 340) Marx spricht sich natürlich nicht gegen jede politische Vertre- tungskörperschaft aus - wie übrigens auch Rousseau nicht - es kommt ihm nur darauf an, daß sich diese Körperschaft nicht gegen- über dem Wahlvolk verselbständigt, sondern dessen Instrument bleibt. Das Mittel hierzu sieht er in der Direktwahl der Vertre- ter, der Beamten usw., der Verantwortlichkeit der Gewählten ge- genüber ihren Wählern bei jederzeitiger Abwählbarkeit, d.h. im i m p e r a t i v e n M a n d a t. Hierin lag das Spezifikum der Kommunalen Organisation, der Räte- und der Sowjetverfassun- gen. Aber der Kampf der Arbeiterbewegung ist nicht anti-parlamenta- risch. Marx und Engels hielten "es für sehr wichtig, daß Arbeiter von der Internationale in allen Parlamenten sitzen" (MEW 33, 416), daß die Arbeiter sich in einer selbständigen nationalen po- litischen Partei organisieren, sich an den Wahlen zu den politi- schen Vertretungskörperschaften auf allen Ebenen beteiligen und dabei das allgemeine Wahlrecht "aus einem Instrument des Betrugs, das es bisher gewesen ist, in ein Instrument der Emanzipation" (MEW 19, 238) umwandeln. Die Vertreter der Arbeiter kämpfen im Parlament für die Erweiterung der sozialen und politischen Rechte des Proletariats und des gesamten arbeitenden Volkes, sie unter- stützen die sozial-ökonomischen Forderungen der Gewerkschaften und werden von diesen in ihrem politischen Kampf aktiv unter- stützt - so ergänzen sich parlamentarische und außerparlamentari- sche Aktionen und treiben sich gegenseitig voran. "Die unmittelbaren Vorteile, die die Gewerkschaften gewähren, ziehen viele sonst Gleichgültige in die politische Bewegung hin- ein, während die Gemeinsamkeit der politischen Aktion die sonst isolierten Gewerkschaften zusammenhält und ihnen gegenseitige Un- terstützung gewährleistet." (MEW 19, 120) Auf diese Weise entsteht eine besondere nationale politische Tra- dition, in der die Erfahrungen der Arbeiterklasse und ihre Er- folge auch mit dem Parlament verknüpft sind, ja wo die Arbeiter- klasse schließlich in bestimmten historischen Situationen zum entschiedensten Verteidiger der bürgerlich-demokratischen Rechte, einschließlich der parlamentarischen Institutionen, wird gegen die Versuche der Bourgeoisie, ihre durch Wahlrecht und Parlament bedrohten Klassenprivilegien zu retten, selbst um den Preis ihrer ureigensten Institutionen. Unter diesen Bedingungen k a n n auch das Parlament, ähnlich wie das allgemeine Wahlrecht, aus ei- nem "Instrument des Betrugs, das es bisher gewesen ist, in ein Instrument der Emanzipation" umgewandelt werden. Voraussetzung ist hierzu freilich, daß die Arbeitervertreter nicht im "parlamentarischen Kretinismus" versacken, die Verbindung mit den außerparlamentarischen Aktionen der Arbeiter nicht verlieren und allen Tendenzen zur Entfunktionalisierung des demokratisch ge- wählten Parlaments zugunsten einer sich verselbständigenden Exe- kutive und Bürokratie entschlossen entgegentreten. Dies ist der Weg, auf dem Kommunisten, Sozialisten und andere politische Orga- nisationen der arbeitenden Bevölkerung in Italien und Frankreich in der gegenwärtigen Epoche zum Sozialismus gehen wollen. zurück