Quelle: Sozialistische Politik Jahrgang 1977
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Diskussion & Kritik
Werner Goldschmidt
SOZIALISMUS UND DEMOKRATIE
Überlegungen zur aktuellen Diskussion um die politische Form
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des Übergangs zum Sozialismus in Frankreich
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Die Krise der kapitalistischen Produktionsweise oder - was nur
ein anderer Ausdruck dafür ist - die Zuspitzung der Klassenkämpfe
zwischen Kapital und Arbeit hat in den 70er Jahren in Italien und
Frankreich ein solches Niveau erreicht, daß die Frage nach der
politischen Form des Übergangs zum Sozialismus in den Mittelpunkt
der Diskussionen innerhalb der Arbeiterbewegung und darüber hin-
aus der politisch bewußten Kreise der arbeitenden Bevölkerung ge-
rückt ist.
Das politische Bündnis zwischen Kommunisten, Sozialisten und lin-
ken Liberalen in Frankreich, wie es in der Existenz eines
"Gemeinsamen Regierungsprogramms" - trotz anhaltender und teil-
weise harter Diskussionen - seinen konkreten Ausdruck gefunden
hat, ist ein historisch einmaliges Faktum, das w e i t ü b e r
d a s V o l k s f r o n t b ü n d n i s d e r 3 0 e r J a h-
r e h i n a u s w e i s t. (Vgl. Teil II, SOPO 43, 1978) In der
dem Programm als Präambel vorausgehenden Grundsatzerklärung heißt
es, daß man nicht nur den "Ungerechtigkeiten und der Willkür des
gegenwärtigen Regimes" ein Ende setzen sondern, daß man damit
gleichzeitig auch den "Weg zum Sozialismus ebnen" wolle.
Nun hat die Geschichte der sozialen Bewegungen der letzten beiden
Jahrhunderte zur Genüge bewiesen, daß der Begriff "Sozialismus"
in äußerst mannigfaltiger Bedeutung verwendet worden ist und ver-
wendet wird. Schon im vergangenen Jahrhundert haben deshalb die
Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus, Marx und Engels, es
vorgezogen, sich als Kommunisten zu bezeichnen und nur widerwil-
lig - aus Gründen der historischen Faktizität - dem Namen der
deutschen Arbeiterpartei zugestimmt. (Vgl. MEW 22, 417 f.) Die
bisherige Geschichte des 20. Jahrhunderts hat die Vieldeutigkeit
des Sozialismus-Begriffs eher noch gesteigert. Es ist daher kei-
neswegs erstaunlich, daß die Konkretisierung dessen, was mit dem
im "Gemeinsamen Programm" propagierten "Sozialismus" gemeint ist,
zu einer politischen Notwendigkeit geworden ist: In Frankreich
hat es, wie anderswo, seit langem Diskussionen um den Sozialis-
mus, um die Wege und Formen seiner Realisierung gegeben. Seit der
Mai-Juni-Streikbewegung von 1968 haben diese Diskussionen in
wachsendem Maße auch zwischen den verschiedenen Organisationen
(Gewerkschaften und Parteien) der arbeitenden Bevölkerung statt-
gefunden und seit der Verabschiedung des "Gemeinsamen Programms"
und mit den Wahlerfolgen der Linken haben sie auch die Ebene der
organisierten Arbeiterbewegung überschritten und sind zu einem
Bestandteil öffentlicher Debatten geworden, die sich in Betrieben
und Wohnvierteln, auf öffentlichen Meetings und in den großen
Massenmedien vollziehen.
Die französische kommunistische Partei hat aus dieser von ihr
freilich mitgeschaffenen sozialen Realität praktische Konsequen-
zen gezogen und ihren 22. Parteikongreß im Januar 1976 unter das
Motto gestellt: "Ein demokratischer Weg zum Sozialismus. Ein So-
zialismus für Frankreich."
Das für viele bemerkenswerteste Resultat der Sozialismus-Debatte
innerhalb der französischen kommunistischen Partei war der auf
diesem Kongreß ausdrücklich erklärte Verzicht auf die Verwendung
des Begriffs der "Diktatur des Proletariats" in der Programmatik
der Partei. (Vgl. SOPO 36,1976) In der noch anhaltenden Debatte
um diesen Punkt ist der Mehrheit der kommunistischen Partei von
innerhalb wie von außerhalb der Vorwurf gemacht worden, sie habe
damit eine der grundlegenden Erkenntnisse des wissenschaftlichen
Sozialismus aufgegeben und befinde sich unausweichlich auf dem
Weg des ethischen Sozialismus und der Sozialdemokratisierung, was
- bewußt oder unbewußt - schließlich gleichbedeutend sei mit dem
Verzicht auf die Realisierung des Endziels der klassenlosen Ge-
sellschaft. Konkreter gefaßt läßt sich diese Kritik etwa so
formulieren: Die Politik des Linksbündnisses, mit der Konzeption
des Gemeinsamen Regierungsprogramms, dem Parteienpluralismus und
schließlich der erklärten Bereitschaft, alle parlamentarischen
"Regeln", einschließlich der Möglichkeit der Abwahl der Linksre-
gierung, nicht nur zu akzeptieren, sondern sogar positiv zu ver-
treten, offenbare eine Verabsolutierung des parlamentarischen We-
ges, die die Arbeiterklasse angesichts der stets möglichen
konterrevolutionären Gewalt zu entwaffnen drohe - kurz: die
kommunistische Partei habe die "Lehren aus Chile" nicht gezogen.
Im folgenden wird naturgemäß nicht beansprucht, diese Kritik in
allen Einzelheiten zu diskutieren. Eine solche Arbeit erforderte
eine außerordentliche wissenschaftliche und politische Anstren-
gung. Sie verlangte zunächst die objektive Berücksichtigung der
Gesamtheit der Wechselbeziehungen aller Klassen der jeweils gege-
benen Gesellschaft, und folglich die Berücksichtigung der objek-
tiven Entwicklungsstufe dieser Gesellschaft, wie auch der Wech-
selbeziehungen zwischen ihr und anderen Gesellschaften. Dabei
sind all diese Beziehungen und Verhältnisse nicht statisch son-
dern dynamisch zu betrachten; d.h. in ihrer Bewegung, deren Ge-
setze den ökonomischen Existenzbedingungen jeder Klasse entsprin-
gen, und diese Bewegung ist nicht nur vom Standpunkt der Vergan-
genheit zu betrachten, sondern auch vom Standpunkt der Zukunft,
nicht evolutionistisch sondern dialektisch. (Vgl. LW 21, 64)
Diese Anforderungen können heute mehr denn je nur von einem brei-
ten "sozialistischen Kollektiv" in solidarischer Diskussion und
Kritik erfüllt werden.
Aber wie sorgfältig eine solche Strategie auch immer ausgearbei-
tet sein mag, eine Garantie für den Sieg der Arbeiterbewegung
gibt sie nicht. Hier gilt, wie in allen Fragen des wirklichen Le-
bens, den Beweis für die Richtigkeit unseres Denkens kann in
letzter Instanz nur die P r a x i s selbst liefern. "Die Ge-
schichte im allgemeinen und die Geschichte der Revolutionen im
besonderen ist stets inhaltsreicher, mannigfaltiger, vielseitiger
lebendiger, 'vertrackter', als die besten Parteien, die klassen-
bewußtesten Avantgarden der fortgeschrittensten Klassen es sich
vorstellen." (LW 31, 82 f.) Deshalb darf eine vorher ausgearbei-
tete Strategie auch n i c h t zum D o g m a werden, sie muß
stets mit der lebendigen Entwicklung des konkreten Geschichtspro-
zesses vermittelt, an ihr korrigiert werden - darin besteht das
Wesen der richtigen politischen Taktik.
Das heißt nun aber nicht, daß es keine allgemeinen Bedingungen
des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus geben würde. Es
ist für die Konzipierung einer sozialistischen Strategie und Tak-
tik geradezu von entscheidender Bedeutung, das Verhältnis von
allgemeinen Bedingungen des Übergangs zu den nationalen und hi-
storischen Besonderheiten richtig zu bestimmen.
Für unsere Zwecke ist die Frage, ob es zwei "allgemeine Taktiken"
gibt, je nachdem ob es sich um entwickelte kapitalistische Länder
oder um weniger entwickelte, d.h. also mit proletarischer Bevöl-
kerungsmehrheit oder nicht, handelt, gelöst, insofern wir entwic-
kelte kapitalistische Verhältnisse unterstellen. (Auf die mit der
spezifischen Klassenanalyse der FKP verknüpften Probleme werden
wir jedoch in Teil II kurz zurückkommen.)
Auch die Frage, inwiefern der Kapitalismus in seinem höchsten
Entwicklungsstadium wesentliche Modifikationen erfahren hat ge-
genüber seinem "klassischen" Stadium, spielt insofern keine
grundlegende Rolle, als wir uns auf das Wesen und die Form des
Staates im Ü b e r g a n g zum Sozialismus beschränken. Hier
ist auf die historischen Veränderungen des bürgerlichen Staates
nur insoweit einzugehen, als die abstrakte Alternative "Demokra-
tisierung" oder "Zerschlagung" des bürgerlichen Staatsapparates
zu behandeln ist.
In der Wirklichkeit, in jedem konkreten historischen Prozeß, tre-
ten die "allgemeinen Bedingungen" seiner Existenz natürlich nicht
getrennt von den Besonderheiten und Einzelheiten auf. Zum Begrei-
fen dieses Prozesses gilt es daher, durch wissenschaftlich rich-
tige Abstraktion sein allgemeines Wesen herauszuarbeiten, es von
den nationalen Besonderheiten und den mehr oder minder
"zufälligen" Einzelheiten zu trennen. Diese Arbeit ist von den
"Klassikern" des wissenschaftlichen Sozialismus im großen und
ganzen auch für den Prozeß des Übergangs zum Sozialismus in ver-
schiedenen Einzelarbeiten geleistet worden, so daß es i m
P r i n z i p möglich ist, die allgemeinen Bedingungen getrennt
von den nationalen Besonderheiten darzustellen durch die Rekon-
struktion der theoretischen Aussagen der "Klassiker". Wobei diese
"allgemeine Darstellung" in besonderem Maße ihre Grenzen kennen
muß, da es sich bei dem zu untersuchenden Gegenstand nur im äu-
ßerst weiten Sinne um ein System handelt. Hier kann jedoch noch
nicht einmal der Versuch einer in diesem Sinne eingeschränkten
"allgemeinen Darstellung" gemacht werden, wir beschränken uns in
Teil I vielmehr auf die zur Erörterung der o.g. Kritik an der
Strategie der FKP unbedingt notwendigen Momente - d.h. wir behan-
deln nur die politische Form des Übergangs zum Sozialismus im en-
geren, staatlichen Sinne, also unter Ausschluß der übrigen Mo-
mente der politischen Organisation der Gesellschaft wie Parteien,
Verbände, Medien usw. Eine solche Beschränkung ist bei der Erör-
terung der konkreten historischen Erfahrungen und der gesell-
schaftlichen Bedingungen der Arbeiterbewegung in Frankreich, wie
wir sie in Teil II vornehmen, nicht in dem gleichen strengen
Sinne möglich. Im Untertitel zu diesem Beitrag wird daher bewußt
das Wort "Überlegungen" verwendet, um keine falschen Erwartungen
zu wecken.
Marx und Engels haben nie einen Zweifel daran gelassen, daß nach
ihrer Ansicht das letzte Z i e l der Arbeiterkämpfe - unabhän-
gig davon, ob und inwieweit sich die Arbeiter auf einem gegebenen
historischen Entwicklungsniveau dessen bewußt sind - nur die
ö k o n o m i s c h e oder, wie sie vielfach auch sagen,
s o z i a l e E m a n z i p a t i o n sein kann. Unter der so-
zialen Emanzipation der Arbeiterklasse verstehen sie die Beendi-
gung der ökonomischen Ausbeutung durch die Schaffung einer
k l a s s e n l o s e n G e s e l l s c h a f t, in der an die
Stelle der "Herrschaft von Menschen über Menschen" eine
"f r e i e A s s o z i a t i o n von Produzenten" tritt, die
gemeinsam den gesellschaftlichen Produktionsprozeß vollziehen,
regeln und kontrollieren.
Zwischen der gegenwärtigen kapitalistischen Klassengesellschaft
und der zukünftigen klassenlosen kommunistischen Gesellschaft
liegt aber nach Marx eine "Periode d e r r e v o l u t i o-
n ä r e n U m w a n d l u n g d e r e i n e n i n d i e
a n d e r e". Dieser Periode entspricht eine politische Über-
gangsperiode, deren S t a a t, "nichts anderes sein kann als
die revolutionäre D i k t a t u r d e s P r o l e t a r i-
a t s". (MEW 19, 28)
Dieser Staat der Übergangsperiode, in dem die Arbeiterklasse die
politische Macht erobert hat, ist nicht das Ziel der Arbeiterbe-
wegung, er ist vielmehr ein bloßes M i t t e l im Prozeß der
sozialen Emanzipation. Mittels der politischen Macht des Staates
verwandelt die Arbeiterklasse die Produktionsmittel, wie Engels
sagt, "zunächst in Staatseigentum", stellt sie die "Allgemeinheit
der Arbeit" her, organisiert sie die Produktion auf gesellschaft-
licher Stufenleiter und vermehrt damit möglichst rasch die Pro-
duktivkräfte und den gesellschaftlichen Reichtum. Durch diese
mehr oder minder rasche Umwälzung der ganzen Produktionsweise
hebt die Arbeiterklasse die ökonomische Grundlage ihrer eigenen,
wie jeder anderen Klassenexistenz allmählich auf. Der Kampf der
gesellschaftlichen Klassen n i m m t a b, und im gleichen Maße
verliert der Staat seinen politischen Zwangscharakter, d.h. er
s t i r b t a b als Staat. (Vgl. hierzu u.a. MEW 19, 222 ff.)
In der so entstehenden freien, weil klassenlosen Gesellschaft
schwinden schließlich auch alle weiteren Ungleichheiten, Unge-
rechtigkeiten und gesellschaftlichen Gebrechen, die aus der jahr-
tausendealten Existenz der Klassenunterschiede entsprungen und in
dieser langen historischen Phase gewissermaßen zu einer "zwei-
ten", "sozialen" Natur des Menschen geworden sind. Es schwindet
vor allem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die
Teilung der Arbeit und damit auch der Gegensatz von geistiger und
körperlicher Arbeit, die Arbeit selbst wird aus einem bloßen
Mittel zum Leben zu einem ersten Lebensbedürfnis. Mit der
Veränderung der Produktionsweise verändern die Menschen ihre
gesamten Lebensverhältnisse; es ändern sich insbesondere das Ver-
hältnis der Geschlechter wie der Generationen, der Völker, Rassen
und Nationen usw.; d.h. es entsteht eine freie, gleiche und brü-
derliche Weltgesellschaft ohne Krieg oder Gewalt, in welcher Form
auch immer.
Gut Ding will Weile haben. Was hier zur Debatte steht, ist nicht
jene Gesellschaft der Zukunft, sondern dieser Staat der Arbeiter-
klasse, der jene vorbereiten soll und der nach Marx als "Diktatur
des Proletariats" zu bezeichnen ist.
Das s p e z i f i s c h e W e s e n dieses Staates ergibt sich
notwendig aus der oben skizzierten h i s t o r i s c h e n
F u n k t i o n. Jede theoretische Untersuchung dieses Staats-
typs muß daher den Widerspruch reflektieren, daß die Diktatur des
Proletariats nach Marx einerseits Staat ist und daher das allge-
meine Wesen jeden Staats teilt, andererseits aber als Staat der
Arbeiterklasse, als organisierte Macht der gesellschaftlichen
Produzenten, sich selbst als Staat, d.h. als einer besonderen ne-
ben und über der Gesellschaft stehenden Macht, tendenziell auf-
hebt. Das so charakterisierte widersprüchliche Wesen des proleta-
rischen Staates muß sich schließlich auch in der F o r m dieses
Staates widerspiegeln. Auf diese beiden notwendigen Momente jeder
allgemeinen, theoretischen Untersuchung, die Bestimmung des We-
sens und seiner adäquaten Erscheinungsform, soll daher zunächst
eingegangen werden, bevor wir uns der Frage nach der Bedeutung
der "Diktatur des Proletariats" in der aktuellen Sozialismus-Dis-
kussion in Frankreich zuwenden. (Vgl. Teil II)
Nach Ansicht des wissenschaftlichen Sozialismus ist der Staat we-
der das Resultat eines tatsächlichen oder bloß fiktiven Vertrages
zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft zum Schütze ihrer ge-
meinsamen Interessen, noch ist er eine überindividuelle und über-
gesellschaftliche Form des "objektiven Geistes" als der
"Wirklichkeit der sittlichen Idee", um nur zwei der historisch
bedeutendsten Grundkonzeptionen der bürgerlichen Staatstheorie
anzudeuten, er ist vielmehr notwendiges Produkt einer bestimmten
Stufe in der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Damit ist
zunächst gesagt, daß der Staat nicht universell ist; er ist im
Vergleich zur Gesellschaft eine historisch vorübergehende Er-
scheinung. Es hat staatsfreie Gesellschaften gegeben, man denke
an die Gentilorganisation, und es wird - dies ist eine der wich-
tigsten Einsichten des wissenschaftlichen Sozialismus - in der
Zukunft wiederum eine staatsfreie Gesellschaft geben. Der Staat
ist andererseits aber auch keine mehr oder minder zufällige
"Verirrung" der Geschichte - wie es die Anarchisten behaupten -,
er ist das notwendige Produkt einer in Klassen gespaltenen Ge-
sellschaft. Er ist, wie Engels sagt, "das Eingeständnis, daß
diese Gesellschaft sich in einem unlösbaren Widerspruch mit sich
selbst verwickelt, sich in unversöhnliche Gegensätze gespalten
hat, die zu bannen sie ohnmächtig ist. Damit aber diese Gegen-
sätze, Klassen mit widerstreitenden ökonomischen Interessen nicht
sich und die Gesellschaft in fruchtlosem Kampf verzehren, ist
eine scheinbar über der Gesellschaft stehende Macht nötig gewor-
den, die den Konflikt dämpfen, innerhalb der Schranken der
"Ordnung" halten soll; und diese, aus der Gesellschaft hervorge-
gangene, aber sich über sie stellende, sich ihr mehr und mehr
entfremdende Macht ist der Staat." (MEW 21, 165)
Die zentrale, wenngleich nicht die einzige (!), Einrichtung jeden
Staates ist demnach die Existenz einer ö f f e n t l i c h e n
G e w a l t, welche infolge der Klassenspaltung nicht mehr
"unmittelbar zusammenfällt mit der sich selbst als bewaffnete
Macht organisierenden Bevölkerung". (Ebenda) Diese öffentliche
Gewalt, die aus einer ganzen Reihe von "Zwangsapparaten"
(Militär, Polizei, Gerichtswesen, "Bürokratien") besteht, kann
mehr oder minder stark entwickelt sein, je nach dem Maße, wie die
Klassengegensätze im Innern und die "Eroberungskonkurrenz"
(Engels) im Äußeren sich darstellt. Da der Staat entstanden ist,
um die "ordnungsgemäße" R e p r o d u k t i o n der Klassenge-
sellschaft, d.h. die je spezifischen Herrschafts- und Knecht-
schaftsverhältnisse notfalls mittels Eingriff einer "öffentlichen
Gewalt" zu sichern, "so ist er in der Regel Staat der mächtig-
sten, ökonomisch herrschenden Klasse, die vermittelst seiner auch
politisch herrschende Klasse wird und so neue Mittel erwirbt zur
Niederhaltung und Ausbeutung der unterdrückten Klasse. So war der
antike Staat vor allem Staat der Sklavenbesitzer zur Niederhal-
tung der Sklaven, wie der Feudalstaat Organ des Adels zur Nieder-
haltung der leibeignen und hörigen Bauern und der moderne Reprä-
sentativstaat Werkzeug der Ausbeutung der Lohnarbeit durch das
Kapital." (MEW 21,166 f.)
Den verschiedenen Typen von Produktionsverhältnissen entsprechen
also jeweils charakteristische Staatstypen, deren allgemeine Er-
scheinungsformen sich mehr oder minder stringent aus den zugrun-
deliegenden Produktionsverhältnissen ableiten lassen.
"Die spezifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit
aus den unmittelbaren Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das
Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus
der Produktion selbst hervorwächst und seinerseits bestimmend auf
sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung
des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervor-
wachsenden Gemeinwesens und damit zugleich seine spezifische po-
litische Gestalt. Es ist jedesmal das unmittelbare Verhältnis der
Eigentümer der Produktionsbedingungen zu den unmittelbaren Produ-
zenten - ... -, worin wir das innerste Geheimnis, die verborgene
Grundlage der ganzen gesellschaftlichen Konstruktion und daher
auch der politischen Form des Souveränitäts- und Abhängigkeits-
verhältnisses, kurz, der jedesmaligen spezifischen Staatsform
finden." (MEW 25, 799 f.)
Die spezifische Differenz der kapitalistischen Klassengesell-
schaft gegenüber vorangegangenen Gesellschaftsformationen wie
Sklaverei oder Feudalismus besteht nun darin, daß die Aneignung
von Mehrarbeit im Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital sich
nicht u n m i t t e l b a r als Herrschaftsverhältnis dar-
stellt, sondern an der Oberfläche des gesellschaftlichen Ver-
kehrs, in der Sphäre der Warenzirkulation, d.h. hier am "Arbeits-
markt", verhüllt ist und als ein Verhältnis des Austauschs
f r e i e r und g l e i c h e r Warenbesitzer erscheint. Die
ökonomische Form des Austausches, in der das Verhältnis von
Lohnarbeit und Kapital unmittelbar erscheint, bestimmt also die
Form der daraus hervorwachsenden bürgerlichen Gesellschaft und
ihrer spezifischen politischen Gestalt, d.h. die F o r m des
bürgerlichen Staates.
Es ist gerade in jüngster Zeit von verschiedenen Autoren z.T.
überzeugend dargelegt worden (Hier ist vor allem die Arbeit von
U.M. Bader in: Bader/Berger/Ganßmann/Knesebeck, Einführung in die
Gesellschaftstheorie 2, Frankfurt/M. 1976, S. 321-417 zu nennen),
wie sich auf der Basis dieses Tauschverhältnisses ein juristi-
scher und politischer Ü b e r b a u erhebt, der sich als System
des bürgerlichen P r i v a t r e c h t s einerseits und als
d e m o k r a t i s c h e r R e c h t s s t a a t andererseits
darstellt. Es ist nun vielfach und mit Recht darauf hingewiesen
worden, daß der wirkliche bürgerliche Staat wohl nie jenem
idealen Begriff des demokratischen Rechtsstaats auch nur einiger-
maßen nahegekommen ist und es läßt sich an unzähligen Beispielen
aus allen in Frage kommenden Ländern und historischen Epochen be-
legen, wie die bürgerliche Herrschaft sich durch ständige Verlet-
zung ihrer eigenen Prinzipien - von mehr oder minder offener Kor-
ruption über die Manipulation des Wahlrechts bis zum kaum ver-
hüllten Bruch der Verfassung - "im Rahmen des Rechtsstaats" zu
erhalten sucht.
Worum es aber bei diesen theoretischen Überlegungen geht, ist
nicht das Auseinanderfallen von "Idee" und empirischer Existenz
des Rechtsstaats, sondern es geht um den wesentlichen Wider-
spruch, der im demokratischen Rechtsstaat als politischer Form
der bürgerlichen Klassenherrschaft notwendig enthalten ist, der
u.a. auch jene empirische Tendenz zum Abbau demokratischer Rechte
stets neu hervorbringt: den W i d e r s p r u c h v o n
D e m o k r a t i e u n d K l a s s e n h e r r s c h a f t.
Zunächst einmal ist festzuhalten, daß es sich hier nicht um ein
historisch-relativistisches Wortspiel handelt. Sicherlich ist es
richtig, daß das Wort "Demokratie" eine lange Geschichte hat und
daß die Bedeutung dieses Wortes wechselt "mit dem jedesmaligen
Demos" (vgl. MEW 36,128). Der umfassende Widerspruch der entwic-
kelten bürgerlich-demokratischen Republik mit ihrem Grundmerkmal
des allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlrechts ergibt
sich eben daraus, daß der "Demos" der bürgerlichen Gesellschaft
erstmals sowohl die ausbeutende als auch die ausgebeutete Klasse
umfaßt. Also:
"Die Klassen, deren gesellschaftliche Sklaverei sie (die bürger-
lich-demokratische Verfassung - W.G.) verewigen soll, Proleta-
riat, Bauern, Kleinbürger, setzt sie durch das allgemeine Stimm-
recht in den Besitz der politischen Macht. Und der Klasse, deren
alte gesellschaftliche Macht sie sanktioniert, der Bourgeoisie,
entzieht sie die politischen Garantien dieser Macht. Sie zwängt
ihre politische Herrschaft in demokratische Bedingungen, die je-
den Augenblick den feindlichen Klassen zum Sieg verhelfen und die
Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft selbst in Frage stellen.
Von den einen verlangt sie, daß sie von der politischen Emanzipa-
tion nicht nur sozialen fort- (durch die Garantie des Privatei-
gentums - W.G.), von den anderen, daß sie von der sozialen Re-
stauration nicht zur politischen zurückgehen (durch die Garantie
des allgemeinen Wahlrechts - W.G.)." (MEW 7, 43)
Es scheint demnach so, als fehle der bürgerlich-demokratischen
Republik aufgrund dieses ihr immanenten wesentlichen Widerspruchs
jede innere Stabilität und sie könne als bloße "Durchgangsform"
oder "Übergangsform" nur entweder zur sozialen Emanzipation vor-
anschreiten oder in die politische Restauration zurückfallen. Auf
die Frage, wieso die bürgerlich-demokratische Republik trotz die-
ses Widerspruchs gerade in den "altzivilisierten Ländern" - ent-
gegen der Marx'schen Annahme aus dem Jahre 1852 (vgl. MEW 8,122)
- eine relativ hohe Stabilität aufweist, kommen wir später zu-
rück. (Vgl. Teil II) Hier haben wir es zunächst noch mit der Klä-
rung des allgemeinen Begriffs der "Diktatur des Proletariats" zu
tun.
In den historisch wechselnden Formen des bürgerlichen Staates -
Marx hat das an der "klassischen politischen Entwicklung"
Frankreichs im 19. Jahrhundert nachgewiesen - fassen sich die Re-
sultate des Klassenkampfes zusammen. Verfassungen wie Gesetze
spiegeln demnach die Struktur der gesellschaftlichen Produktions-
verhältnisse im allgemeinen, das jeweilige Kräfteverhältnis der
Klassen im besonderen und der Klassenfraktionen im einzelnen wi-
der. Wenn Marx nun alle diese Staatsformen - von der konstitutio-
nellen Monarchie über das parlamentarische Repräsentativsystem
(mit Zensuswahlrecht) bis zur bürgerlichdemokratischen Republik
-, ohne ihre bedeutenden U n t e r s c h i e d e zu verwischen,
schließlich doch als mehr oder minder verdeckte Formen der
"D i k t a t u r d e r B o u r g e o i s i e" bezeichnet, so
beweist dies zweifelsfrei:
Erstens, der Begriff der "D i k t a t u r" meint im Kategorien-
system des wissenschaftlichen Sozialismus k e i n e
S t a a t s f o r m; er ist, trotz aller "interessierten" Miß-
verständnisse, k e i n e staatsrechtliche oder j u r i s t i-
s c h e, sondern e i n e g e s e l l s c h a f t s t h e o-
r e t i s c h e K a t e g o r i e.
Zweitens, der gesellschaftliche Inhalt dieser staatlichen Herr-
schaftsformen ist gegeben durch die Existenz der bürgerlichen
Produktionsverhältnisse. Innerhalb dieses a l l g e m e i n e n
Rahmens sind aufgrund des realhistorischen Verlaufs des Klassen-
kampfes unterschiedliche K r ä f t e v e r h ä l t n i s s e
der Klassen (bzw. Klassenfraktionen) zueinander möglich, die ent-
sprechende politische Inhalte und Formen hervorbringen. Der Va-
riation dieser Kräfteverhältnisse sind jedoch G r e n z e n ge-
setzt durch den Bestand der grundlegenden Produktions-, d.h. ins-
besondere der Eigentumsverhältnisse. Hieran haben demnach auch
die Formen des bürgerlichen Staates ihr M a ß, das nicht über-
schritten werden kann ohne zugleich die Produktionsverhältnisse
selbst zu tangieren. In d i e s e m S i n n e ist auch die de-
mokratische Republik, so wertvoll sie für die Entfaltung der Ar-
beiterbewegung auch ist, auf der Basis bürgerlicher Produktions-
verhältnisse "Diktatur der Bourgeoisie".
Freilich ist die demokratische Republik nach Marx und Engels
nicht nur diese "konservative Lebensform", sie ist a u c h, wie
oben bereits angedeutet, "politische Umwälzungsform". Sie ist
"Terrain für den Kampf" der Arbeiterklasse, "Werkzeug ihrer Be-
freiung" und schließlich sogar "spezifische Form für die Diktatur
des Proletariats". (MEW 22, 235)
An der Möglichkeit des Wechsels des sozial-ökonomischen Inhalts
wird deutlich, daß die demokratische Republik keine starre, son-
dern eine höchst elastische Staatsform ist, die in sich Wider-
sprüche enthält, die sie als bloße Form selbst nicht zu vermit-
teln vermag. Sie zerfällt daher in zwei begrifflich und histo-
risch verschiedene, ja inhaltlich gegensätzliche Typen, die bür-
gerlich-demokratische und die proletarische oder s o z i a-
l i s t i s c h e d e m o k r a t i s c h e R e p u b l i k,
deren gemeinsames Moment die Allgemeinheit des politischen
Wahlrechts aller Mitglieder der Gesellschaft ist. Darüber hinaus
besteht aber wesentliche inhaltliche Verschiedenheit, die sich
aus den völlig unterschiedlichen sozial-ökonomischen und histo-
rischen Funktionen ergibt und die schließlich auch die
staatlichen Institutionen wesentlich mitprägt.
Nach Marx hat die Pariser Kommune von 1871, als die "bestimmte
Form" der sozialistisch-demokratischen Republik und die "endlich
entdeckte Form, unter der die ökonomische Befreiung der Arbeit
sich vollziehen konnte" (MEW 17, 342), den Beweis erbracht, daß
die Arbeiterklasse die fertige Staatsmaschinerie nicht einfach in
Besitz nehmen kann, um sie für ihre eigenen Zwecke in Bewegung zu
setzen (vgl. MEW 17, 592). Das politische Werkzeug ihrer Klassen-
unterdrückung kann nämlich nicht zum Werkzeug ihrer sozialen Be-
freiung werden (vgl. MEW 17, 592). Hier gilt, wie stets, der
Zweck heiligt nicht das Mittel; Mittel und Zweck bilden vielmehr
eine - dialektische - Einheit.
Von sich besonders revolutionär dünkenden "Marxisten" wird nun
behauptet, Marx hätte "gelehrt", die Arbeiterklasse müsse zu-
nächst den bürgerlichen Staat "zerschlagen" und an seine Stelle
sog. "proletarische Institutionen" setzen; dies sei die unabding-
bare Voraussetzung für den Sieg jeder proletarischen Revolution.
Da solche oder ähnliche "grundlegende" Einwände in Frankreich und
anderswo gegen die Konzeption des "demokratischen Weges zum So-
zialismus" vorgebracht worden sind, halte ich es für notwendig,
die Position der "Klassiker" des wissenschaftlichen Sozialismus
in dieser Frage etwas näher zu betrachten.
Worauf stützen sich diese Einwände?
Während der Zeit der Pariser Kommune schrieb Marx in einem Brief
an Kugelmann:
"Wenn Du das letzte Kapitel meines "Achtzehnten Brumaire" nach-
siehst, wirst Du finden, daß ich als nächsten Versuch der franzö-
sischen Revolution ausspreche, nicht mehr wie bisher die
b ü r o k r a t i s c h - m i l i t ä r i s c h e M a s c h i-
n e r i e (Hervorhebung W.G.) aus einer Hand in die andre zu
übertragen, sondern sie zu z e r b r e c h e n (Hervorhebung
von Marx - W.G.), und dies ist die Vorbedingung jeder wirklichen
V o l k s r e v o l u t i o n auf dem K o n t i n e n t."
(Hervorhebungen W.G.) (MEW 33, 205)
Worum es sich bei dieser "bürokratisch-militärischen Maschinerie"
handelt, die jede wirkliche Volksrevolution (und nicht nur die
"Diktatur des Proletariats"!) brechen muß, sagt Marx in dem von
ihm erwähnten Kapitel des "Achtzehnten Brumaire":
"Diese Exekutivgewalt mit ihrer Ungeheuern bürokratischen und mi-
litärischen Organisation, mit ihrer weitschichtigen und künstli-
chen Staatsmaschinerie, ein Beamtenheer von einer halben Million
neben einer Armee von einer ändern halben Million, dieser fürch-
terliche Parasitenkörper, der sich wie eine Netzhaut um den Leib
der französischen Gesellschaft schlingt und ihr alle Poren ver-
stopft, entstand in der Zeit der absoluten Monarchie, bei Verfall
des Feudalwesens, den er beschleunigen half. Die herrschaftlichen
Privilegien der Grundeigentümer und Städte verwandelten sich in
ebensoviele Attribute der Staatsgewalt, die feudalen Würdenträger
in bezahlte Beamte und die bunte Mustercharte der widerstreiten-
den mittelalterlichen Machtvollkommenheiten in den geregelten
Plan einer Staatsmacht, deren Arbeit fabrikmäßig geteilt und zen-
tralisiert ist. Die erste französische Revolution mit ihrer Auf-
gabe, alle lokalen, territorialen, städtischen und provinziellen
Sondergewalten zu brechen, um die bürgerliche Einheit der Nation
zu schaffen, mußte entwickeln, was die absolute Monarchie begon-
nen hatte: die Zentralisation, aber zugleich den Umfang, die At-
tribute und die Handlanger der Regierungsgewalt. Napoleon vollen-
dete diese Staatsmaschinerie! Die legitime Monarchie und die Ju-
limonarchie fügten nichts hinzu als eine größere Teilung der Ar-
beit, in demselben Maße wachsend, als die Teilung der Arbeit in-
nerhalb der bürgerlichen Gesellschaft neue Gruppen von Interessen
schuf, also neues Material für die Staatsverwaltung. J e d e s
g e m e i n s a m e Interesse wurde sofort von der Gesellschaft
losgelöst, als höheres, allgemeines Interesse ihr gegenüberge-
stellt, der Selbsttätigkeit der Gesellschaftsglieder entrissen
und zum Gegenstand der Regierungstätigkeit gemacht, von der
Brücke, dem Schulhaus und dem Kommunalvermögen einer Dorfgemeinde
bis zu den Eisenbahnen, dem Nationalvermögen und der Landesuni-
versität Frankreichs. Die parlamentarische Republik endlich sah
sich in ihrem Kampfe wider die Revolution gezwungen, mit den Re-
pressivmaßregeln die Mittel und die Zentralisation der Regie-
rungsgewalt zu verstärken. Alle Umwälzungen vervollkommneten
diese Maschine statt sie zu brechen. Die Parteien, die abwech-
selnd um die Herrschaft rangen, betrachteten die Besitznahme die-
ses ungeheueren Staatsgebäudes als die Hauptbeute des Siegers."
(MEW 8, 196 f. - vgl. auch die entsprechenden Stellen im
"Bürgerkrieg" (MEW 17, 336 ff. und in den beiden "Entwürfen"
dazu, MEW 17, 538 ff. bzw. 592 ff., 607 ff.)
Marx hat wiederholt auf den "klassischen" Charakter der Entwick-
lung der "Bourgeoisregierungsformen" in Frankreich verwiesen; es
fällt ihm aber nicht ein, daraus eine allgemeine Theorie des not-
wendigen politischen Entwicklungsganges des bürgerlichen Staates
zu machen, der allen Völkern "strukturell" vorgegeben wäre. Wenn
er betont, daß seine Schlußfolgerungen für den K o n t i n e n t
gelten, so ist dies auch nicht etwa ein vorweggenommener, ab-
strakter "Eurokommunismus", diese Schlußfolgerungen sind vielmehr
das Resultat einer konkreten Einschätzung des bürokratisch-mili-
tärischen Grundzugs der Staatsapparate aller Hauptländer des Kon-
tinents zur damaligen Zeit, also neben dem "kaiserlichen"
Frankreich das eben werdende "kaiserliche" Deutschland, das
"kaiserliche" Österreich und das "zaristische" Rußland.
In einer öffentlichen Rede über den Haager Kongreß der
"Internationalen Arbeiterassoziation" erklärte Marx am 8. Septem-
ber 1872 in Amsterdam:
"Wir wissen, daß man die Institutionen, die Sitten und die Tradi-
tionen der verschiedenen Länder berücksichtigen muß, und wir
leugnen nicht, daß es Länder gibt, wie Amerika, England, und wenn
mir Eure Institutionen besser bekannt wären, würde ich vielleicht
noch Holland hinzufügen, wo die Arbeiter auf friedlichem Wege zu
ihrem Ziel gelangen können." (MEW 18, 160)
In welchem Sinne dies gemeint war, hat Engels Anfang der 90er
Jahre in seiner Kritik am ursprünglichen Entwurf des sozialdemo-
kratischen Parteivorstands für ein Parteiprogramm noch einmal
konkretisiert:
"Man kann sich vorstellen, die alte Gesellschaft könne friedlich
in die neue hineinwachsen in Ländern, wo die Volksvertretung alle
Macht in sich konzentriert, wo man verfassungsmäßig tun kann, was
man will, so bald man die Majorität des Volks hinter sich hat: in
demokratischen Republiken wie Frankreich und Amerika, in Monar-
chien wie England, wo die bevorstehende Abkaufung der Dynastie
täglich in der Presse besprochen wird und wo diese Dynastie gegen
den Volkswillen ohnmächtig ist. Aber in Deutschland, wo die Re-
gierung fast allmächtig und der Reichstag und alle ändern Vertre-
tungskörper ohne wirkliche Macht in Deutschland so etwas prokla-
mieren und noch dazu ohne Not, heißt das Feigenblatt dem Absolu-
tismus abnehmen und sich selbst vor die Blöße binden." (MEW 22,
234)
Welche Schlußfolgerungen daraus für die heutigen Staaten in
Frankreich, Italien, Bundesrepublik zu ziehen sind, sei hier zu-
rückgestellt, entscheidend ist die Marx-Engels'sche Methode. Sie
berücksichtigt stets den sozialen Charakter der jeweiligen staat-
lichen Institution oder anderer Momente des gesellschaftlichen
Überbaus (Sitten, Traditionen usw.) im konkreten Zusammenhang mit
den sich historisch entfaltenden Bedürfnissen der kapitalisti-
schen Produktionsweise im jeweiligen Land und der sich damit zu-
spitzenden sozialen Antagonismen; d.h. mit der Bewegung des Klas-
senkampfes. Hieran ist eine realhistorische Analyse des Staates
und eine sozialistische Strategie zu messen und nicht an der dog-
matischen Wiederholung von Wendungen, die für sich genommen als
Universalschlüssel einer allgemeinen geschichtsphilosophischen
oder strukturalistischen Theorie gelten wollen, deren größter
"Vorzug" jedoch darin besteht, sowohl übergeschichtlich zu sein
als auch Von den wirklichen, historisch sich wandelnden Struktu-
ren abzusehen. (Vgl. MEW 19, 112) Die von Marx und Engels ange-
wandte Methode der konkreten Staatsanalyse ist auch die Methode
von Lenin bei der Ausarbeitung seiner revolutionären Strategie.
Für Lenin ist dies so selbstverständlich, daß der Gegensatz zu
Balibar u.a., die sich in diesem Zusammenhang auf ihn berufen,
nicht deutlicher hervortreten könnte. In "Staat und Revolution",
wo er sich die Aufgabe der "Wiederherstellung der wahren Marx-
schen Lehre vom Staat" (LW 25, 397) stellt, "korrigiert" er, auf-
grund der realhistorischen Entwicklung, ohne das geringste Zögern
die oben erwähnte Einschränkung von Marx, wonach das Zerbrechen
der bürokratisch-militärischen Maschinerie Vorbedingung jeder
Volksrevolution auf dem K o n t i n e n t sei. Er schreibt.
"Das war 1871 verständlich, als England noch das Muster eines
rein kapitalistischen Landes war, aber eines Landes ohne Milita-
rismus und in hohem Grade ohne Bürokratie. Marx schloß daher Eng-
land aus, wo eine Revolution und selbst eine Volksrevolution
o h n e die Vorbedingung der Zerstörung der "fertigen Staatsma-
schine" damals möglich zu sein schien und möglich war. Jetzt,
i m J a h r e 1 9 1 7 (Hervorhebung W.G.), in der Epoche des
ersten großen imperialistischen Krieges, fällt diese Einschrän-
kung von Marx fort. Sowohl England als auch Amerika, die im Sinne
des Nichtvorhandenseins von Militarismus und Bürokratismus größ-
ten und letzten Vertreter angelsächsischer 'Freiheit' in der gan-
zen Welt, sind vollständig in den allgemeinen europäischen,
schmutzigen, blutigen Sumpf der bürokratisch-militärischen Insti-
tutionen hinabgesunken, die sich alles unterordnen, die alles
zerdrücken. Jetzt bildet sowohl für England als auch für Amerika
das Z e r b r e c h e n, das Z e r s t ö r e n der 'fertigen
Staatsmaschine' (die dort in den Jahren 1 9 1 4 - 1 9 1 7
(Hervorhebung W.G.) die 'europäische', allgemein-imperialistische
Vollkommenheit erreicht hat) die "Vorbedingung jeder wirklichen
Volksrevolution'." (LW 25, 428)
Heute aber etwa zu behaupten, seit 1917 habe sich der Charakter
der "fertigen Staatsmaschine" in den entwickelten kapitalisti-
schen Ländern nicht mehr gewandelt, wäre grotesk. Gewiß hat sich
mit der Modifikation der kapitalistischen Produktionsverhält-
nisse, der ökonomischen Dominanz monopolistischer Großkonzerne
auch im Staatsapparat die T e n d e n z z u m A b b a u demo-
kratischer Rechte und Kontrolle verstärkt. Zentralisation der
Macht, weiteres Fortschreiten der Bürokratisierung und "Ver-
schmelzung" von Staatsorganen und monopolistisch dominierten
Interessenverbänden sind charakteristisch für die Entwicklung des
Kapitalismus in diesem Jahrhundert und insbesondere seit dem
Zweiten Weltkrieg. Aber - einmal ganz abgesehen von dem
eigentümlichen Doppelcharakter dieses Prozesses, auf den wir
gleich zurückkommen werden - es gibt gegen diese spontane Tendenz
auch eine bewußte demokratische G e g e n t e n d e n z, die
sich vor allem in Ländern mit starken antifaschistischen
Widerstandsbewegungen in der demokratischen Grundsubstanz ihrer
Verfassungen geltend machte und die sich gerade in der jüngsten
Vergangenheit durch bedeutende demokratische Massenaktivitäten
und politische Positionsgewinne der Arbeiterorganisationen z.B.
in Italien und Frankreich noch erheblich verstärkt und
aktualisiert haben. Die Marxsche Dialektik erfordert, nach Lenin,
"eine konkrete Analyse der jeweiligen historischen Situation."
(LW 25, 322)
Und daß es sich bei einer solchen "konkreten Analyse" nicht bloß
um die Konstatierung oberflächlicher, vorübergehender "histori-
scher Wallungen" handelt, sondern um das wissenschaftliche Be-
greifen der zugrundeliegenden wesentlichen sozialökonomischen
S t r u k t u r v e r ä n d e r u n g e n, zeigt ebenfalls die
Leninsche Rekonstruktion der Marxschen Staatslehre. Lenin dif-
ferenziert, mit Marx, zwischen den r e p r e s s i v e n Funk-
tionen (der bürokratisch-militärischen Maschinerie) des bürger-
lichen Staates und den allgemeinen Leitungsfunktionen, die aus
dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion entspringen bzw.
bei der Erstellung allgemeiner Produktions- und Verkehrsbedingun-
gen vom Staat übernommen werden.
"Während es galt (für die Kommune! - W.G.), die bloß unterdrüc-
kenden Organe der alten Regierungsmacht abzuschneiden, sollten
ihre b e r e c h t i g t e n Funktionen einer Gewalt, die über
der Gesellschaft zu stehen beanspruchte, entrissen und den ver-
antwortlichen Dienern der G e s e l l s c h a f t z u r ü c k-
g e g e b e n (Hervorhebungen W.G.) werden." (MEW 17, 340)
Unter den konkreten gesellschaftlichen Bedingungen der russischen
Revolution von 1917 stellte sich für Lenin diese Aufgabe wie
folgt:
"Außer dem vorwiegend 'unterdrückenden' Apparat des stehenden
Heeres, der Polizei und der Beamtenschaft gibt es im modernen
Staat einen Apparat, der besonders eng mit den Banken und Syndi-
katen verbunden ist, einen Apparat, der eine große Arbeit auf dem
Gebiet der Rechnungsführung und Registrierung leistet,.... Dieser
Apparat darf und soll nicht zerschlagen werden. Man muß ihn aus
der Unterordnung unter die Kapitalisten befreien, ..., ihn den
proletarischen Sowjets unterordnen und auf eine breitere, umfas-
sendere Grundlage stellen, ihn mit dem ganzen Volke verbinden.
Und das kann geschehen, wenn man sich auf die vom Großkapitalis-
mus schon hervorgebrachten Errungenschaften stützt (wie überhaupt
die proletarische Revolution ihr Ziel nur erreichen kann, wenn
sie sich auf diese Errungenschaften stützt." (LW 26, 89)
Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Aufgaben der bürger-
lichen und der proletarischen Revolution besteht darin, daß die
bürgerliche Produktionsweise "im Schöße" des Feudalismus heran-
wächst und die alte Produktionsweise nach und nach verdrängt, so
daß die bürgerliche Revolution lediglich die politische Aufgabe
hat, den alten feudalen "Überbau" abzustreifen, um die der bür-
gerlich-kapitalistischen Ordnung angemessenen Entwicklungsformen
zu schaffen; die proletarische Revolution muß dagegen die neue
sozialistische Produktionsweise und die ihr entsprechenden Pro-
duktionsverhältnisse selbst allererst schaffen. Diese sozial-öko-
nomische Aufgabe ist freilich prinzipiell umso leichter lösbar,
je weiter der Prozeß der Vergesellschaftung auf Basis der kapita-
listischen Produktionsweise vorangeschritten ist. In diesem Sinne
haben schon Marx und Engels auf den Doppelcharaktef der kapitali-
stischen Vergesellschaftungsformen (Aktiengesellschaften, Trusts,
Kreditwesen, Staatsintervention und -eigentum) verwiesen. (Vgl.
u.a. MEW 19, 220 ff., MEW 25, 452 ff.) In dieser Tradition
spricht Lenin, wenn er die positive Funktion der Banken, der Syn-
dikate, der Post, der Konsumgenossenschaften und der Berufsver-
bände hervorhebt, mit deren Hilfe der Sozialismus unter der Kon-
trolle der Sowjets aufzubauen sei. (LW 26, 89). Diese organisato-
rische Aufgabe erwies sich aber gerade in Rußland sehr bald als
"Aufgabe von gigantischer Schwierigkeit" (LW 27, 76). Sie war un-
ter den Bedingungen des Bürgerkriegs und der ausländischen Inter-
vention nur in äußerst rudimentärer Form ("Kriegskommunismus") zu
lösen, und sie sollte auch in den folgenden beiden Jahrzehnten
die Geschichte der Sowjetunion entscheidend prägen (NÖP, Fünf
Jahrespläne, Kollektivierung der Landwirtschaft usw.). Auf die
damit verknüpften Phänomene des Bürokratismus, des Terrors usw.
kann hier nicht näher eingegangen werden. Uns kam es nur darauf
an zu zeigen, wie doktrinär und phrasenhaft sich die abstrakte
Formel von der "Zerschlagung des Staatsapparates" erweist, ange-
sichts der differenzierten Analysen der sozialistischen Klassiker
und angesichts der tatsächlichen Probleme, die bei der soziali-
stischen Umgestaltung der Gesellschaft auftreten. Es ist jedoch
klar, daß sich diese Probleme in einem industriell so hochentwic-
kelten Land wie Frankreich heute, mit einer technisch und kul-
turell sehr hoch stehenden Arbeiterklasse, einer breiten, am So-
zialismus interessierten Schicht von Intellektuellen usw.
p r i n z i p i e l l weit weniger schwierig darstellen als in
der Sowjetunion der 20er und 30er Jahre.
Heute gilt mehr noch als im März 1918 Lenins Einschätzung, wonach
es in Westeuropa zwar schwieriger ist, die Revolution anzufangen,
daß es aber leichter sein wird, sie dann fortzuführen (vgl. LW
27, 80), d.h. den Sozialismus aufzubauen - was freilich nicht
heißen soll, daß es keine Probleme geben würde, sondern nur, daß
die objektiven und subjektiven Voraussetzungen zu ihrer Lösung
ungleich besser entwickelt sind.
Die Kommune, als der erste historische Versuch zur Errichtung ei-
ner "Regierung der Arbeiterklasse" (MEW 17, 342), oder einfach,
nach Engels, der "Diktatur des Proletariats" (MEW 22,199) hat
aber nicht nur das Negative bewiesen, daß die Arbeiterklasse die
bürgerliche Staatsmaschine nicht einfach in Besitz nehmen kann,
um sie für ihre eigenen Zwecke in Bewegung zu setzen, sie hat
auch p o s i t i v, trotz ihrer sehr kurzen Lebensdauer, wenig-
stens die Grundrisse einer politischen Form der sozialen Emanzi-
pation der Arbeit angedeutet. Was waren nach Marx die Ziele der
Kommune?
"Die Kommune sollte... als Hebel dienen um die ökonomischen
Grundlagen umzustürzen, auf denen der Bestand der Klassen und da-
mit der Klassenherrschaft ruht. Einmal die Arbeit emanzipiert, so
wird jeder Mensch ein Arbeiter, und produktive Arbeit hört auf,
eine Klasseneigenschaft zu sein. ... Sie beabsichtigte die Ent-
eignung der Enteigner. Sie wollte das individuelle Eigentum zu
einer Wahrheit machen, indem sie die Produktionsmittel, den Erd-
boden und das Kapital, jetzt vor allem die Mittel zur Knechtung
und Ausbeutung der Arbeit, in bloße Werkzeuge der freien und as-
soziierten Arbeit verwandelt." (MEW 17, 342)
Die Kommune b e g i n n t dieses "große Ziel", die "Befreiung
der Arbeit", "indem sie einerseits die unproduktive und schädli-
che Tätigkeit der Staatsparasiten abschafft, die Ursachen besei-
tigt, denen ein riesiger Anteil des Nationalprodukts für die Sät-
tigung des Staatsungeheuers zum Opfer gebracht wird, und indem
sie andererseits die tatsächliche örtliche und nationale Verwal-
tungsarbeit für Arbeiterlohn durchführt. Sie beginnt daher mit
einer umermeßlichen Einsparung, mit ökonomischer Reform ebenso
wie mit politischer Umgestaltung ". (MEW 17, 546) Daher war die
bloße Existenz der Kommune schon eine wichtige sozialökonomische
Maßregel.
Die Grundzüge der Kommunalen Verfassung bestanden in:
- der Auflösung des stehenden Heeres und seiner Ersetzung durch
das in der Nationalgarde bewaffnete Volk;
- der Wahl von Stadträten aus den verschiedenen Wohnbezirken nach
dem allgemeinen Wahlrecht, die ihren Wählern verantwortlich und
jederzeit abrufbar waren; ihre Mehrzahl bestand aus Arbeitern
oder anerkannten Vertretern der Arbeiterklasse;
- dem Rat der Kommune, der keine parlamentarische, sondern eine
arbeitende, d.h. gesetzgebende und vollziehende Körperschaft zur
gleichen Zeit ist;
- der Verantwortlichkeit und der jederzeitigen Abberufbarkeit der
Polizei, der Richter und der Beamten aller anderen Verwaltungs-
zweige gegenüber dem Rat der Kommune;
- Besorgung des öffentlichen Dienstes für Arbeiterlohn, von den
Mitgliedern des kommunalen Rates an abwärts bis zum einfachsten
"Beamten";
- Unentgeltliche Öffnung aller Unterrichtsanstalten für das Volk,
bei gleichzeitiger Befreiung des Unterrichts und der Wissenschaft
vom Einfluß von Kirche und Staat; Enteignung der Kirchengüter und
Trennung von Kirche und Staat.
Nun wäre es vollkommen verkehrt, diese institutionellen Formen
bzw. sozialen Maßregeln zu verabsolutieren und sie zum Modell je-
der künftigen politischen Form der sozialen Emanzipation hoch-
zustilisieren.
"Die Arbeiterklasse weiß, daß sie durch verschiedene Phasen des
Klassenkampfes hindurch muß. Sie weiß, daß die Ersetzung der öko-
nomischen Bedingungen der Sklaverei der Arbeit durch die Bedin-
gungen der freien und assoziierten Arbeit nur das p r o-
g r e s s i v e W e r k d e r Z e i t (Hervorhebung W.G.)
sein kann (...), daß sie nicht nur eine Veränderung der Ver-
teilung erfordern, sondern auch eine neue Organisation der
Produktion, oder besser die Befreiung (...) der gesellschaftli-
chen Formen der Produktion in der gegenwärtigen organisierten Ar-
beit (erzeugt durch die gegenwärtige Industrie) von den Fesseln
der Sklaverei, von ihrem gegenwärtigen Klassencharakter, und ihre
harmonische nationale und internationale Koordinierung. Die Ar-
beiterklasse weiß, daß dieses Erneuerungswerk immer wieder aufge-
halten und behindert werden wird durch die Widerstände erworbener
Anrechte und Klassenegoismen. Sie weiß, daß das gegenwärtige
'spontane Wirken der Naturgesetze des Kapitals und des Grundei-
gentums' nur im Verlauf eines l a n g e n E n t w i c k-
l u n g s p r o z e s s e s (Hervorhebung W.G.) neuer Bedingun-
gen durch 'das spontane Wirken der Gesetze der gesellschaftlichen
Ökonomie der freien und assoziierten Arbeit' ersetzt werden kann,
so wie das 'spontane Wirken der ökonomischen Gesetze der
Sklaverei' und das 'spontane Wirken der ökonomischen Gesetze der
Leibeigenschaft' abgelöst wurde." (MEW 17, 546)
Die Kommune hatte nicht diese Zeit, weder um ihre Ziele zu reali-
sieren noch um sich selbst zu entfalten, aber sie war nach Marx
"eine durch und durch ausdehnungsfähige politische Form" (MEW 17,
342), und zwar in jeder Hinsicht, nämlich sowohl im Raum, d.h.
territorial ausdehnungsfähig auf die ganze Nation und darüber
hinaus, als auch in der Zeit, d.h. in ihrer historischen Entwick-
lung bis zur adäquaten, universellen Form der sozialen Emanzipa-
tion der Arbeit. Insofern kann man die Kommune durchaus als Pro-
totyp der "Diktatur des Proletariats" ansehen.
Worin lag das in ihren Institutionen keimhaft erscheinende Wesen
der Kommune? Die Kommune war der gerade Gegensatz zum Zweiten
Kaiserreich, in dem die Regierungsgewalt "mit ihrem stehenden
Heer, ihrer alles dirigierenden Bürokratie, ihrer verdummenden
Geistlichkeit und ihrer servilen Gerichtshierarchie" (MEW 17,
540) sich soweit von der bürgerlichen Gesellschaft entfernt
hatte, daß sie schließlich selbst für die ökonomisch herrschenden
Klassen "demütigend" geworden war, die daher nach der militäri-
schen Niederlage auch prompt ihr Heil in der parlamentarischen
Republik suchten. Aber dieser Parlamentarismus war 1870 für die
französische Arbeiterklasse am Ende. Seine letzte Periode war die
Republik vom Mai 1848 bis zum Staatsstreich Bonapartes. Das
"Kaiserreich" war also nichts anderes als die ultima ratio jener
bürgerlichen Republik gewesen, zu der die Herrschenden sich jetzt
zurückflüchtigten. In dieser Republik lag für das arbeitende Volk
von Paris - und der anderen großen industriellen Zentren des Lan-
des! - keine Hoffnung. Für das Volk galt es, jenen unseligen
"politischen Zyklus" der bürgerlichen Regierungsformen zu spren-
gen. In diesem Sinne hatte die Kommune k e i n e e i g e n e
V o r g e s c h i c h t e, außer jener vagen Idee einer "sozia-
len Republik", die im Laufe der 48er Revolution kurzfristig
aufgeblitzt war, und in diesem Sinne war sie die N e g a t i o n
des Zweiten Kaiserreiches. Die Kommune war keine Revolution
"gegen diese oder jene - legitimistische, konstitutionelle, repu-
blikanische oder kaiserliche - Form der Staatsmacht. Die Kommune
war eine R e v o l u t i o n g e g e n d e n S t a a t
s e l b s t... d i e R ü c k n a h m e d e r S t a a t s-
g e w a l t d u r c h d i e G e s e l l s c h a f t a l s
i h r e e i g n e l e b e n d i g e M a c h t, (Hervorhebung
W.G.) an Stelle der Gewalt, die sich die Gesellschaft unterordnet
und sie unterdrückt; das ist die Rücknahme der Staatsgewalt durch
die Volksmassen selbst, die an Stelle der organisierten Gewalt
der Unterdrückung ihre eigne Gewalt schaffen; das ist die
politische Form ihrer sozialen Emanzipation..." (MEW 17, 541/543)
In ihrer notwendigen Geschichtslosigkeit und der ihr aufgezwunge-
nen Negativität lag freilich auch ihre Schwäche. Die "Himmel-
stürmer von Paris" waren ökonomisch zu weit zurück und
p o l i t i s c h z u w e i t v o r a u s. Insbesondere der
letzte Punkt wurde von Marx - freilich nicht öffentlich - kriti-
siert. (Vgl. MEW 33, 205)
Wir hatten zu Beginn dieses Teils die historische Funktion der
"Diktatur des Proletariats" in allgemeinen Zügen zu skizzieren
versucht und darauf hingewiesen, daß der Arbeiterstaat seinen po-
litischen Zwangscharakter in dem Maße verliert, wie der Kampf der
gesellschaftlichen Klassen abnimmt aufgrund des Schwindens seiner
sozial-ökonomischen Grundlage. Die Kommune war in dem oben ge-
nannten politischen Sinne schon weitgehend kein Staat mehr, ohne
daß sie die dazu freilich notwendigen sozial-ökonomischen Voraus-
setzungen geschaffen hatte. Hieran mußte sie notwendig scheitern
- ganz unabhängig von den ohnehin extrem ungünstigen äußeren po-
litischen Bedingungen ihrer Existenz.
Es stellt sich daher nun zum Abschluß noch die Frage nach dem
allgemeinen Verhältnis von sozialistischer Demokratie und politi-
schem Zwangscharakter des revolutionären Übergangsstaates. Die
entscheidende Maßnahme, die ein solcher Staat in jedem Falle -
mehr oder minder rasch, in dieser oder jener ökonomischen und ju-
ristischen Form - vollziehen muß, ist die Vergesellschaftung der
Produktionsmittel als unabdingbare Voraussetzung der klassenlosen
Gesellschaft und des allmählichen Absterbens des Staates. Dieser
Schritt bedeutet objektiv und - da die Produktionsmittelbesitzer
sich in der Regel damit nicht freiwillig abfinden - subjektiv
empfunden, die Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols gegen die
Produktionsmittelbesitzer. Aber diese Gewalt ist nicht die Gewalt
einer Minderheit gegenüber der Mehrheit des Volkes, wie so oft in
bürgerlichen Staaten, sie ist legale Gewalt, durch die demokra-
tisch beschlossenen Gesetze, und sie ist im historischen Sinne
legitime Gewalt, indem sie den Bedingungen der sozial-ökonomi-
schen Ausbeutung des Menschen durch den Menschen die entschei-
dende Grundlage entzieht. Es handelt sich also um eine genuin de-
mokratische Gewalt. Demokratie ist nicht durch Gewaltfreiheit ge-
kennzeichnet, dann wäre sie keine S t a a t s form, ihr Charak-
teristikum ist der Mehrheitsentscheid, der der Anwendung der
Staatsgewalt vorausgeht und der sie kontrolliert.
Es hat für die Klassiker des wissenschaftlichen Sozialismus nie-
mals den geringsten Zweifel am demokratischen Charakter der
"Diktatur des Proletariats" gegeben. Im Kommunistischen Manifest
schreiben Marx und Engels sogar, daß "die Erhebung des Proletari-
ats zur herrschenden Klasse, die Erkämpfung der Demokratie ist."
(MEW 4, 481) Aber während im 19. Jahrhundert auch für das Bürger-
tum "Demokratie" vielfach noch mit "Sozialismus" oder
"Kommunismus" zusammenfiel, hat sich dies im 20. Jahrhundert er-
heblich gewandelt. "Demokratie" ist vorübergehend (!) sogar - und
nicht immer ohne Erfolg - zur Kampflosung gegen Sozialismus oder
Kommunismus geworden. Worum es hier geht, ist nicht die histori-
sche Dimension dieses Problems, also die politisch wichtige
Frage, wie es zu dieser partiellen und temporären Verkehrung kom-
men konnte, sondern die t h e o r e t i s c h e Klärung des Zu-
sammenhangs von Demokratie und "Diktatur des Proletariats".
Wir hatten weiter oben nachgewiesen, daß der Begriff der Klassen-
diktatur im wissenschaftlichen Sozialismus keine S t a a t s-
f o r m bezeichnet, keine staatsrechtliche sondern eine gesell-
schaftstheoretische Kategorie ist. Demokratie hingegen ist eine
Staatsform, z.B. die demokratische Republik. Als solche, das
hatten wir auch gezeigt, kann sie unterschiedlichen Klasseninhalt
haben, entweder als bürgerliche oder als sozialistische demo-
kratische Republik. Die bürgerlich-demokratische Republik hatten
wir als adäquate Form der "Diktatur der Bourgeoisie" entwickelt
und in demselben Sinne ist die sozialistische demokratische
Republik die adäquate "fertige" Form der "Diktatur des Pro-
letariats". (Vgl. MEW 39, 215 f.) Nun hatten wir aber zugleich
gesagt, daß ein Widerspruch besteht zwischen Demokratie und Klas-
senherrschaft, insofern der "Demos" nämlich selbst in sich ant-
agonistisch gegenüberstehende Klassen zerfällt. Von diesem Wider-
spruch, der kein logischer sondern ein realer ist, handeln direkt
oder indirekt alle ernsthafteren Demokratietheoretiker. Die
"reinste" Lösung des Widerspruchs findet man bei Rousseau, für
den die (relative) Gleichheit des individuellen Eigentums die we-
sentliche Bedingung für reale Demokratie ist. Deshalb haben Marx
und Engels die "reine" Demokratie, die "Demokratie als Zweck",
stets für ein kleinbürgerliches Ideal gehalten (vgl. u.a. MEW
36,128), das der Wirklichkeit der bürgerlichen Gesellschaft dia-
metral entgegengesetzt ist.
Hiermit ist freilich nur die "reine" Demokratie als Staatsform
gemeint und n i c h t das P r i n z i p der Mehrheitsent-
scheidung nach rationaler und öffentlicher Diskussion, das not-
wendig auch zur staatsfreien, aber damit keinesfalls absolut wi-
derspruchsfreien "Assoziation der Produzenten" in der Zukunft ge-
hört. Die reale Demokratie - mit ihrem Anspruch auf Volkssouverä-
nität - ist stets in sich widersprüchlich. Während aber der Wi-
derspruch der bürgerlichen Demokratie darin besteht, daß sie die
Herrschaft einer Minderheit über die Mehrheit im Namen des ganzen
Volkes legitimieren soll, besteht der Widerspruch der proletari-
schen Demokratie lediglich noch darin, daß sie die vorübergehende
Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit im Namen der zukünf-
tigen klassenlosen Gesellschaft legitimiert. Lenin hat das para-
dox dahingehend formuliert, daß die Demokratie, in dem Maße wie
sie den ihr immanenten Widerspruch überwindet, selbst als Staats-
form abstirbt, weil sie den Staat in der Selbstverwaltung des
ganzen Volkes aufhebt. (Vgl. LW 25, 409 f.)
Wenngleich also die demokratische Republik die angemessene Form
der "Diktatur des Proletariats" darstellt, so ist damit aber
nicht gesagt, daß sie ausschließlich in dieser entwickelten Form
historisch auftreten kann. Aus der "relativen Autonomie" des ge-
sellschaftlichen Überbaus, und d.h. auch der politischen und
staatlichen Formen, ergibt sich die Möglichkeit vielfältiger Mo-
difikationen, die im großen und ganzen dem konkreten Verlauf des
Klassenkampfes entsprechen. So hat die "Diktatur der Bourgeoisie"
im Verlauf von drei Jahrhunderten in den verschiedensten Ländern
äußerst unterschiedliche Formen angenommen und entsprechend ist
es i m P r i n z i p auch mit den realen Formen der "Diktatur
des Proletariats". So war z.B. in der Mehrzahl der bürgerlichen
Demokratien des 19. Jahrhunderts das Wahlrecht an bestimmte so-
zial-ökonomische Bedingungen geknüpft (Zensus) und so war umge-
kehrt in der russischen Sowjet-Verfassung von 1918 das Wahlrecht
weitgehend auf "produktive und gesellschaftlich nützliche Arbei-
ter" beschränkt und gleichzeitig das städtische Industrieproleta-
riat gegenüber den Bauern im Verhältnis 5:1 bevorzugt. Lenin, der
diese Verfassung gegen Kautsky verteidigt, schrieb dazu aber
mehrfach und unzweideutig, daß "die Entziehung des Wahlrechts für
die Ausbeuter eine r e i n r u s s i s c h e (Hervorhebung von
Lenin - W.G.) Frage und nicht eine Frage der Diktatur des Prole-
tariats überhaupt ist." (LW 28, 254) Dies gilt naturgemäß auch
für die Ungleichheit des Wahlrechts zwischen Arbeitern und Bauern
u.a. Erscheinungen. Alle diese Regeln sind nach Lenin kein not-
wendiges Merkmal des logischen Begriffs der Diktatur, gehört
nicht als notwendige Bedingung zum historischen und klassenmäßi-
gen Begriff der Diktatur." (LW 28, 255)
Infolge der "relativen Autonomie" der politischen Formen gegen-
über dem sozialen Inhalt (vgl. MEW 39, 215) besteht andererseits
aber auch kein notwendiger Gegensatz zwischen der besonderen
p a r l a m e n t a r i s c h e n Form der demokratischen Repu-
blik und der "Diktatur des Proletariats". Allerdings ist nach An-
sicht der sozialistischen "Klassiker" der Parlamentarismus die
ideale Form der b ü r g e r l i c h e n Herrschaft; die Form
der Gesamtregierung aller konkurrierenden Fraktionen der aneig-
nenden Klassen (vgl. MEW 17, 337), "die anonyme Aktienkompanie
der vereinigten Bourgeoisfraktionen" (MEW 17, 517) usw. Dies ist
möglich, weil das Parlament zwar Ausdruck des (im besten Falle!)
allgemeinen Wahlrechts ist, aber in dieser besonderen Form der
Demokratie "die Einzelnen ihre Souveränität nur für einen Moment
ausüben, dann aber sogleich wieder von der Herrschaft zurücktre-
ten" (MEW 3, 315). Im parlamentarischen Repräsentativsystem ist
daher der Betrug am Wähler, der Bruch des Wahlversprechens usw.
strukturell als Möglichkeit angelegt und durch die Ideologie der
Repräsentation der Allgemeinheit noch geheiligt. So hat das Volk,
b e i m a n g e l n d e r E n t w i c k l u n g s e i n e r
e i g e n e n p o l i t i s c h e n O r g a n i s a t i o-
n e n, "immer nur die Wahl, in drei oder sechs Jahren zu
entscheiden, welches Mitglied der herrschenden Klasse das Volk im
Parlament vertreten und zertreten soll". (MEW 17, 340)
Marx spricht sich natürlich nicht gegen jede politische Vertre-
tungskörperschaft aus - wie übrigens auch Rousseau nicht - es
kommt ihm nur darauf an, daß sich diese Körperschaft nicht gegen-
über dem Wahlvolk verselbständigt, sondern dessen Instrument
bleibt. Das Mittel hierzu sieht er in der Direktwahl der Vertre-
ter, der Beamten usw., der Verantwortlichkeit der Gewählten ge-
genüber ihren Wählern bei jederzeitiger Abwählbarkeit, d.h. im
i m p e r a t i v e n M a n d a t. Hierin lag das Spezifikum
der Kommunalen Organisation, der Räte- und der Sowjetverfassun-
gen.
Aber der Kampf der Arbeiterbewegung ist nicht anti-parlamenta-
risch. Marx und Engels hielten "es für sehr wichtig, daß Arbeiter
von der Internationale in allen Parlamenten sitzen" (MEW 33,
416), daß die Arbeiter sich in einer selbständigen nationalen po-
litischen Partei organisieren, sich an den Wahlen zu den politi-
schen Vertretungskörperschaften auf allen Ebenen beteiligen und
dabei das allgemeine Wahlrecht "aus einem Instrument des Betrugs,
das es bisher gewesen ist, in ein Instrument der Emanzipation"
(MEW 19, 238) umwandeln. Die Vertreter der Arbeiter kämpfen im
Parlament für die Erweiterung der sozialen und politischen Rechte
des Proletariats und des gesamten arbeitenden Volkes, sie unter-
stützen die sozial-ökonomischen Forderungen der Gewerkschaften
und werden von diesen in ihrem politischen Kampf aktiv unter-
stützt - so ergänzen sich parlamentarische und außerparlamentari-
sche Aktionen und treiben sich gegenseitig voran.
"Die unmittelbaren Vorteile, die die Gewerkschaften gewähren,
ziehen viele sonst Gleichgültige in die politische Bewegung hin-
ein, während die Gemeinsamkeit der politischen Aktion die sonst
isolierten Gewerkschaften zusammenhält und ihnen gegenseitige Un-
terstützung gewährleistet." (MEW 19, 120)
Auf diese Weise entsteht eine besondere nationale politische Tra-
dition, in der die Erfahrungen der Arbeiterklasse und ihre Er-
folge auch mit dem Parlament verknüpft sind, ja wo die Arbeiter-
klasse schließlich in bestimmten historischen Situationen zum
entschiedensten Verteidiger der bürgerlich-demokratischen Rechte,
einschließlich der parlamentarischen Institutionen, wird gegen
die Versuche der Bourgeoisie, ihre durch Wahlrecht und Parlament
bedrohten Klassenprivilegien zu retten, selbst um den Preis ihrer
ureigensten Institutionen. Unter diesen Bedingungen k a n n
auch das Parlament, ähnlich wie das allgemeine Wahlrecht, aus ei-
nem "Instrument des Betrugs, das es bisher gewesen ist, in ein
Instrument der Emanzipation" umgewandelt werden. Voraussetzung
ist hierzu freilich, daß die Arbeitervertreter nicht im
"parlamentarischen Kretinismus" versacken, die Verbindung mit den
außerparlamentarischen Aktionen der Arbeiter nicht verlieren und
allen Tendenzen zur Entfunktionalisierung des demokratisch ge-
wählten Parlaments zugunsten einer sich verselbständigenden Exe-
kutive und Bürokratie entschlossen entgegentreten. Dies ist der
Weg, auf dem Kommunisten, Sozialisten und andere politische Orga-
nisationen der arbeitenden Bevölkerung in Italien und Frankreich
in der gegenwärtigen Epoche zum Sozialismus gehen wollen.
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