GegenStandpunkt |
Heft: 1-2000, Seite: 61, Umfang: 16 Seiten, Kurztitel: Korruption in der Politik
Um private Willkür der Amtsträger auszuschließen, erklärt der bürgerliche Staat Korruption zum Straftatbestand und zieht eine Scheidelinie zwischen der gewollten Kommandomacht des Geldes, für die es alles zu kaufen gibt und bloßer persönlicher Vorteilsnahme, also zwischen „Lobbyismus“ und „Korruption“, um den Nutzen des Systems der Konkurrenz zu sichern. Dieses Ideal der „Unbestechlichkeit“ staatlichen Handelns stiftet die allgemeine Sorge um das rechtsförmiges Gelingen der Herrschaft, die damit an nichts anderem als ihren eigenen Kriterien gemessen wird. Nach außen fungiert Korruption als Einmischungstitel, um anderen Staaten das Misslingen ihrer Herrschaft vorzuwerfen.
[ Dieser Artikel wird von der Redaktion besonders empfohlen. ] |
© 1992-2009 by GegenStandpunkt Verlag, München. Diese Seite wurde erzeugt am 2009-09-15.