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Heft: 1-2000, Seite: 61, Umfang: 16 Seiten, Kurztitel: Korruption in der Politik

Klarstellungen zum Thema

Korruption in der Politik

Um private Willkür der Amtsträger auszuschließen, erklärt der bürgerliche Staat Korruption zum Straftatbestand und zieht eine Scheidelinie zwischen der gewollten Kommandomacht des Geldes, für die es alles zu kaufen gibt und bloßer persönlicher Vorteilsnahme, also zwischen „Lobbyismus“ und „Korruption“, um den Nutzen des Systems der Konkurrenz zu sichern. Dieses Ideal der „Unbestechlichkeit“ staatlichen Handelns stiftet die allgemeine Sorge um das rechtsförmiges Gelingen der Herrschaft, die damit an nichts anderem als ihren eigenen Kriterien gemessen wird. Nach außen fungiert Korruption als Einmischungstitel, um anderen Staaten das Misslingen ihrer Herrschaft vorzuwerfen.

Begriffe:

Parteien / Politiker; Parteien

Geopolitik:

BRD / Deutschland

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