GegenStandpunkt |
Heft: 4-2003, Seite: 29, Umfang: 5 Seiten, Chronik (7), Kurztitel: Kopftuch-Urteil
Der Staat verpflichtet sich zwar zur Neutralität in weltanschaulichen Fragen und gewährt Religionsfreiheit, aber er weiß den Wert der abendländisch-christlichen Religion als Ausdruck der gewünschten öffentlichen Moral und Sittlichkeit zu schätzen. Andere Religionen stehen zumindest im Verdacht, einer „fremden“ höheren Gemeinschaft zu dienen. Die deutschen Schulen stellen als Hort der Bildung von richtiger staatsbürgerlicher Gesinnung besondere Anforderungen an die Prinzipienfestigkeit und Loyalität ihres Lehrkörpers. Deshalb gilt ein Bekenntnis zu nichtkonformer Religion und Landestracht als Bekenntnis zu einer politischen Gesinnung, die gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet ist und ein Berufsverbot rechtfertigt.
Moral; Christen(tum); Islam / Muslime; Ausbildungswesen / Schule / Hochschule | |
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