GegenStandpunkt |
Heft: 2-2008, Seite: 19, Umfang: 6 Seiten, Chronik (4), Kurztitel: Neues Computer-Grundrecht
Das politisch liberale Deutschland freut sich: Karlsruhe hat mit seinem ersten Streich gegen die jüngsten Gesetze und Maßnahmen der Innenpolitiker aus Bund und Ländern nicht nur den Klägern Recht gegeben und das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz aus 2007 zu Fall gebracht. Nach einmütiger Auffassung aller Freunde des liberalen Rechtsstaates haben die Verfassungsrichter mit ihrem „historischen Urteil“ (SZ, 28.2.2008) die Bürger ziemlich generell und umfassend beim Nutzen ihrer Computer vor dem Zugriff des Staates geschützt – indem sie deren digitales Treiben zum „wertvollen Gut der privaten Freiheit“ erhoben und ein komplettes, neues Grundrecht aus der Taufe gehoben haben: das Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ vulgo Computer-Grundrecht.
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